Fischaufstiegsanlagen in Cottbus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1346

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3665 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3665.pdf

Im Jahr 2020 wurde die Fischaufstiegsanlage am Großen Spreewehr in Cottbus
fertiggestellt. Dafür wurden laut Presse ca. 3,2 Millionen Euro ausgegeben.1
Ursprünglich waren 2,7 Millionen Euro geplant. In Kürze soll der erste Spatenstich
für die Fischaufstiegsanlage – mit einer geplanten Investitionssumme von ca. 3,5
Millionen Euro – am Kleinen Spreewehr auf der Mühleninsel stattfinden.
Unweigerlich wird bei der anberaumten Größe der Anlage das Flächendenkmal
„Mühleninsel“ verändert.2 Außerdem werden die älteren Menschen im
benachbarten Pflegeheim durch die Bauarbeiten aller Voraussicht nach unzumutbar
belästigt. Auch in Anbetracht der im oberen Spreeverlauf für Fische noch
unpassierbaren Spremberger Talsperre stellt sich daher die Frage nach der
Sinnhaftigkeit des aufwendigen Millionenprojekts.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3840 (3 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3840.pdf

Sanierung der Fischbauchklappen am Großen Spreewehr in Cottbus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1345

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3664 (1 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3664.pdf

Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ hat in einer Bekanntmachung vor
wenigen Tagen Planungsleistungen für das Große Spreewehr ausgeschrieben. Die
Bekanntmachung nennt den Zeitraum der Leistungserbringung als dringend. Da
diese Anlage dem Hochwasserschutz dient, ist die Angelegenheit von großem
Interesse. Festgestellt wird in der Bekanntmachung, dass beide Fischbauchklappen
bzw. deren Nebenanlagen sanierungsbedürftig sind.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3837 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3837.pdf

Cottbuser Info-Tour

Live vor Ort

Die Landtagsabgeordneten Daniel Münschke und Lars Schieske sind gemeinsam mit einem Cottbuser Stadtverordneten persönlich vor Ort. Gemeinsam möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen um Ihre Fragen, Anliegen, Sorgen und Probleme zu besprechen oder auch über unsere politische Arbeit zu berichten. Darüber hinaus lernen Sie Daniel Münschke, unseren Direktkanditat für Cottbus und Spree-Neiße für die Bundestagswahl im September, in persönlichen Gesprächen besser kennen.

Wir freuen uns auf Sie!

Termine

  • 31.05.2021 von 16 Uhr bis 18 Uhr auf dem Cottbuser Altmarkt [Maps]
  • 09.06.2021 von 14 Uhr bis 16 Uhr in Sachsendorf am Zelt [Maps]
  • 09.06.2021 von 17 Uhr bis 19 Uhr in Kahren im Weißen Hirsch [Maps]

Schöne Pfingsten gewünscht

Liebe Freunde, Pfingsten ist ein Fest zum Andenken an die Ausgießung des Heiligen Geistes und die herkömmlich von diesem Tag datierte Gründung der christlichen Kirche. Doch abgesehen von den kirchlichen Festen haben Pfingstbäuche auch im Volksbrauchtum Verankerung gefunden. Ob damalige Bräuche wie Pfingstbäume, Laubmännchen, Pfingstritte, das Treiben des Pfingstochsen sowie die neuerliche Tradition des deutschen Mühlentags (Pfingstmontag): eines haben diese Bräuche gemeinsam – Geselligkeit.

Umso wichtiger denn je, dass wir Zusammenhalt finden, unsere deutschen Bräuche pflegen und in der Gesellschaft dieses Pfingsten zu feiern wissen.

Ich wünsche euch allen ein schönes Pfingstfest!

Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 598 Lars Schieske (AfD) 14.05.2021 Drucksache 7/3569 (S. 5)

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3500/3569-0598.pdf

Wie durch Eltern an mich herangetragen wurde und aus eigener Erfahrung bestätigt werden kann, werden Selbsttestkits für Schüler teilweise in einfachen Briefumschlägen oder selbst  in Frühstückstüten  überreicht.  In der Packungsbeilage des LYHER-Antigen-Testkits finden sich unter anderem folgende Hinweise:

„Nicht   verwenden,   wenn   der   Beutel   offen   oder   beschädigt   ist.[…]

Die Testvorrichtungen  sind  in  Folienbeutel  verpackt,  die während  der  Lagerung keine  Feuchtigkeit  heranlassen. Jeder  Folienbeutel  ist  vor  dem  Öffnen  zu inspizieren.

Keine  Geräte  verwenden, die  Löcher  in  der  Folie  haben  oder  bei denen  der  Beutel  nicht  vollständig  versiegelt  wurde.  Bei  unsachgemäßer Lagerung  von  Testreagenzien  oder  Komponenten  kann  es  zu  fehlerhaftenErgebnissen kommen.

“Für die Verwendung des SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests der Firma Nano Repro wird darüber hinaus auf Folgendes hingewiesen:

„Nutzen Sie den Test nicht, wenn die Verpackung oder die Testkomponenten beschädigt sind.“

Ich frage die Landesregierung:

Wie verträgt sich  die derzeitige Praxis an  Schulen, Testkits  zu  vereinzeln und  in unversiegelten Tüten u.ä. an die Schüler herauszugeben, mit den oben angeführten Herstellerhinweisen und dem Vereinzelungsverbot?

Antwort

der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 598 des Abgeordneten  Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg

Die Verfahrensweise zur Aushändigung von Selbsttests ist im Testkonzept vom 20,04.2021 geregelt. Im Abschnitt IIINr. 8 wird dazu Folgendes ausgeführt:

„Für das Selbsttesten zu Hause werden den Schüler/innen
— für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule zur
Teilnahme am Präsenzunterricht, an Prüfungen oder der Notbetreuung anwesend sein werden,
— jeweils zwei Selbsttests aus dem Bestand der Schule
entweder den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen

Umschlag mit nach Hause gegeben,
oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/innen ausgehändigt.“

Die derzeitige Praxis der Ausgabe von Antigen-Schnelltests an Schülerinnen und Schülern ist zulässig.

Die Formulierung in der Gebrauchsanleitung:

„Nicht verwenden, wenn der Beutel offen oder beschädigt ist. [ … ] Die Testvorrichtungen sind in Folienbeutel verpackt, die während der Lagerung keine Feuchtigkeit heranlassen. Jeder Folienbeutel ist vor dem Öffnen zu inspizieren. Keine Geräte verwenden, die Löcher in der Folie haben oder bei denen der Beutel nicht vollständig versiegelt wurde. Bei unsachgemäßer Lagerung von Testreagenzien oder Komponenten kann es zu fehlerhaften Ergebnissen kommen.“

bezieht sich auf die Primärverpackungen der Testbestandteile (Abstrichtupfer, Testkassette etc.).
Eine Beschädigung (i. S. v. Einreißen) der Sekundärverpackung (= Umkarton oder Transportverpackung) beeinflusst die Testeigenschaften iA R. nicht.

FFP2 Masken: Das solltest Du wissen

Mein neustes Video befasst sich mit der Maskenpflicht. Polizisten, Lehrer usw. sollen FFP2-Masken tragen. Halten sich alle an die gültigen Arbeitsschutz-Richtlinien? Ich zeige auf, welche Voraussetzungen eigentlich für das Tragen einer FFP2-Maske nötig sind und was es für die eigene Gesundheit bedeutet.

Definition der Landesregierung zu sogenannten Verschwörungstheorien

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Mündliche Anfrage 533

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion) an die Landesregierung

Auf der Internetseite der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung steht zum Thema „Verschwörungstheorien“ Folgendes: „Verschwörungstheorien erzählen die Geschichte einer Verschwörung. Dafür blenden sie alle dagegensprechenden Fakten aus.“1 Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 14. März 2020 von sogenannten Fake-News gesprochen, in denen von Bürgern über befürchtete Einschränkungen des öffentlichen Lebens gesprochen wurde.2 Kurze Zeit später wurde aus diesen als „Fake-News“ bezeichneten Einschätzungen dann Realität und es folgten massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Grundrechtseinschränkungen, unter anderem durch Lockdowns. Der brandenburgische Innenminister Stübgen hat in der letzten Innenausschusssitzung am 14. April 2021 im Zusammenhang mit sogenannten Anti-Corona-Demos auch immer wieder von „Verschwörungstheorien“ gesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie lautet die Definition und/oder der Kriterienkatalog der Landesregierung zur Einordnung von Meinungsäußerungen als „Verschwörungstheorien“?

Antwort

des Ministers des Inneren und für Kommunales in der Landtagssitzung am 28.April 2021

Der Begriff „Verschwörungstheorie“ ist nicht gesetzlich normiert. Es gibt für Brandenburg keine offizielle Definition. Zahlreiche Deutungsversuche sind jedoch im politischen wie wissenschaftlichen Raum vorhanden. Anhänger von Verschwörungsfantasien haben im Zuge der Corona-Krise offenbar Zulauf. Im Wesentlichen handelt es sich bei Verschwörungstheorien eher um Fantasien und entsprechende Erzählungen, welche mit quasi-wissenschaftlichen Belegen aufgeladen werden. Die bekannteste und wohl älteste Verschwörungstheorie ist der Antisemitismus. Letztendlich drehen sich alle Verschwörungsfantasien darum, dass einer im Hintergrund global wirkenden finsteren Macht üble Machenschaften unterstellt werden, mit denen diese Macht wiederum ihre Ziele verfolgt und allen anderen so Schaden zufügt.

Angebotsvorsorge für das Tragen von FFP2-Masken an Schulen

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 574

Lars Schieske (AfD) 23.04.2021 Drucksache 7/3424 (S. 4)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3424-0574.pdf

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 11.03.2021 berichtete Bildungsministerin Ernst über den Erwerb von insgesamt 300 000 FFP2-Masken. Jedem Lehrer sollen damit je zwei FFP2-Masken pro Woche zur Verfügung gestellt werden.

In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 steht: „Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen- den Masken zu tragen“, wodurch Lehrer verpflichtet sind, die bereitgestellten Masken zu verwenden.

Dieser Maskentyp wird gemäß den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR 14.2) der Atemschutzgruppe 1 zugeordnet. Laut § 5 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten in diesem Fall eine „Angebotsvorsorge“ vor Aufnahme der Tätigkeit sowie anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Stelle bietet diese Angebotsvorsorge zur korrekten Verwendung von FFP2-Masken in welcher Form seit wann und in welchen zeitlichen Abständen für das Lehrpersonal an?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 574 des Abgeordneten  Lars Schieske (AfD-Fraktion):
Angebotsvorsorge für das Tragen von FFP2-Masken an Schulen

Nach § 17 Abs. 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV vom 6. März 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. April 2021 besteht in den Innen- und Außenbereichen von Schulen nach § 16 des Brandenburgischen Schulgesetzes und in freier Trägerschaft die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Schülerinnen und Schüler und für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal.

Das Tragen von FFP2-Masken in den Schulen ist nicht verpflichtend vorgegeben.

Dass zunächst FFP2-Masken für die (alle) Lehrkräfte beschafft worden sind, die ab dem 22. Februar genutzt werden konnten, lag in dem Umstand begründet, dass das Tragen einer (individuellen) Mund-Nasen Bedeckung aus Infektionsgesichtspunkten nicht mehr ausreichend war und somit nur noch FFP2-Masken oder medizinische Masken verwendet werden konnten, ohne dass zunächst absehbar war, welcher Standard in Schule Anwendung findet.

Den Lehrkräften, dem sonstigen pädagogischen Personal, den Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, die auf Honorarbasis in der Notbetreuung der Grundschulen und im Rahmen zusätzlicher pädagogischer Angebote Tätigen sowie das im Rahmen des Vertretungsbudgets beschäftigte Personal werden zunächst täglich 2 medizinische Masken für den Zeitraum vom 22.02.-28.05.2021 zur Verfügung gestellt.

Bereits mit Rundschreiben 16/20 des MBJS vom 30. Juli 2020 ist dargelegt worden, dass auch die Bereitstellung von FFP2-Masken aufgrund einer individuellen  Gefährdungsbeurteilung möglich ist, Zuständig für die Gefährdungsbeurteilung sind die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Rahmen der Wunsch-/Angebotsvorsorge. Termine können über die Internetseiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg vereinbart werden.

Durch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen auch die Hinweise zur Tragedauer von FFP2-Masken.

Corona-Mutationen und Minderjährige

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1220

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD-Fraktion), Steffen John (AfD-Fraktion), Volker Not-hing (AfD-Fraktion) und Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Frage: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3300/3331.pdf

In der 39. Sitzung des Landtags Brandenburg, am 24.03.2021, warnten der Ministerpräsident, die für Gesundheit zuständige Ministerin und einige Abgeordnete der Regierungskoalition vor der Gefahr durch Mutationen des Coronavirus.

Anmerkungen: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, sind damit auch die kreisfreien Städte und das Land Brandenburg insgesamt gemeint. Wenn im Nachfolgenden von „Monaten“ die Rede ist, ist damit auch der ganze erfragte Zeitraum insgesamt gemeint.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wonach eine Variante oder mehrere Varianten des Coronavirus im Vergleich zum herkömmlichen Coronavirus gefährlicher für Kinder und Jugendliche ist beziehungsweise sind?

a) Wenn ja, welche konkreten Daten für welche Variante liegen vor?

b) Wenn ja, inwieweit unterscheidet sich die Variante respektive unterscheiden sich die Varianten vom herkömmlichen Coronavirus hinsichtlich Ansteckung, Symptomen, Krankheitsverlauf und Sterblichkeit bei Kindern und Jugendlichen?

c) Wenn ja, seit wann liegen der Landesregierung die Kenntnisse vor?

d) Wenn nein, was unternimmt die Landesregierung um hierüber fundierte Kenntnisse zu erlangen?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden im Land Brandenburg seit März 2020 auf das Coronavirus getestet, wie viele davon wurden positiv getestet und wie viele der positiv Getesteten zeigten welche Symptome der SARS-CoV-2-Infektion? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Landkreisen, dem Alter der Kinder und Jugendlichen und dem Geschlecht.

3. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit März 2020 aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hospitalisiert? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Landkreisen, dem Alter der Kinder und Jugendlichen und dem Geschlecht.

 4. Wie lange wurden die Kinder und Jugendlichen im Sinne der Frage 2 behandelt und wie viele verstarben aufgrund der Infektion?

5. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden bisher positiv auf welche Mutation des Coronavirus getestet und wie viele davon zeigten welche Symptome der entsprechenden Virusinfektion? Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Landkreisen, dem Alter der Kinder und Jugendlichen und dem Geschlecht.

6. Wie viele der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Frage 5 wurden für wie lange hospitalisiert?

7. Wie viele der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Frage 5 verstarben aufgrund der entsprechenden Virusinfektion?

8. Steht die Landesregierung in Kontakt mit britischen Behörden aufgrund der dort zuerst festgestellten SARS-CoV-2-Variante B 1.1.7 und wenn ja, mit welchen Behörden und zu welchem Zweck?

Antwort

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1220 der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD-Fraktion), Steffen John (AfD-Fraktion), Volker Nothing (AfD-Fraktion) und Lars Schieske (AfD-Fraktion) Drucksache 7/3331

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3500/3519.pdf