Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden!

Kinder sind keine Kollateralschäden - Die Coronakrise und ihre Verhältnismäßigkeit

Antragstitel: Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden – Lernrückstände aufholen, psychische Folgeschäden reduzieren

Die Landesregierung wurde aufgefordert,

I. Unverzüglich für sämtliche Jahrgangsstufen aller Schulformen, zumindest aber für die Grundschuljahrgänge, die inzidenzunabhängige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts unter Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln sowie des Gesundheitsschutzes für Schüler und Schulpersonal anzuordnen.

II. Das verpflichtende Tragen medizinischer Schutzmasken oder anderer Mund-Nasen-Bedeckungen soll aufgehoben werden und stattdessen auf freiwilliger Basis erfolgen;

III. Dem zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
a) zur regulären Aprilsitzung ein Konzept für die Unterrichtsorganisation im zweiten Schulhalbjahr sowie
b) spätestens in der Maisitzung ein weiteres Konzept mit längerfristigen Maßnahmen ab dem neuen Schuljahr inklusive der zu erwartenden Kosten zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.

Seit beinahe einem Jahr erklären die Kultusminister der Länder und das Bundeskanzleramt das Coronavirus zur größtmöglichen Gefahr auch für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Seit Frühjahr letzten Jahres wird das Festhalten an einem eingeschränkten Schulbetrieb mit immer neuen Schreckensszenarien begründet, die bislang nur auf Annahmen und Befürchtungen basierten.
Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene die katastrophalen Folgen, die sich aus ihrer Lockdown-Politik nicht nur mit Blick auf die Bildungschancen, sondern vor allem auf das psychische und physische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ergeben.
Diese Folgen sind konkret und können mittlerweile, auch dank Studien und Erhebungen aus dem europäischen Ausland, qualifiziert und quantifiziert werden.
Neben der Beeinträchtigung der Gesundheit, der Bildungschancen sowie des sozialen und beruflichen Erfolgs junger Menschen zeichnen sich bereits jetzt Langzeitfolgen ab, die sämtliche Dimensionen sprengen: Laut einer Berechnung des Ifo-Instituts führen die bereits entstandenen Bildungsrückstände infolge der Lockdowns nicht nur zu gravierenden Einbußen im Lebenserwerbseinkommen, sondern sind geeignet, der deutschen Volkswirtschaft insgesamt finanzielle Schäden in Höhe von mindestens 2,2 bis 3,3 Billionen Euro zuzufügen.

Jene Länder, die die Grundschulen und weiterführenden Schulen nur kurze Zeit oder überhaupt nicht geschlossen hatten und damit ihrer Verantwortung gegenüber der jungen Generation gerecht wurden – darunter Norwegen, Schweden, Finnland und zahlreiche ostasiatische Länder -, haben dadurch bereits jetzt im Vergleich zu Deutschland und Brandenburg nicht nur einen bildungspolitischen, sondern ebenfalls einen ökonomischen Wettbewerbsvorteil. Das durch eine verfehlte Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte empirisch nachweisbar abfallende Bildungsniveau in Deutschland hingegen wird durch die Corona-Politik von Bund und Ländern ohne Not zusätzlich beschleunigt. Dies gefährdet die Zukunftschancen der in unserem Land nachwachsenden Generation unmittelbar und wird massive Wohlstandsverluste mit sich bringen.
Vor diesem Hintergrund sind nicht nur die Schulen unverzüglich wieder zu öffnen, sondern es müssen endlich praktikable Konzepte und Instrumente entwickelt werden, um einerseits entstandene Lernrückstände möglichst aufholen und andererseits Kinder und Jugendliche mit seelischen Leiden sowie deren Eltern und Lehrer individuell bestmöglich unterstützen zu können.
Neben Übergangslösungen, sind ebenfalls mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig, die über das Schulhalbjahr hinausweisen.
Angesichts der sich abzeichnenden seelischen Schäden ist es unabdingbar, das schulpsychologische Beratungs- und Hilfesystem personell, finanziell sowie strukturell auszubauen. Selbiges betrifft die Aufstockung der Sonderpädagogen sowie der pädagogischen Unterrichtshilfen. Beide Berufsgruppen leisten im Schulalltag einen unschätzbaren Beitrag, um u.a. Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Lehrern und Eltern individuell zu fördern.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird mit Nachdruck dazu aufgefordert, die bislang entstandenen Schäden für die Bildungschancen und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie für das Schul- und Bildungssystem nicht länger zu ignorieren. Stattdessen müssen endlich produktive Lösungsvorschläge unterbreitet werden, mit denen sich einerseits die Lernrückstände abbauen und andererseits die Kollateralschäden und damit das Leid aller Beteiligten reduzieren lassen.

Antragsstatus:
Der Antrag wurde abgelehnt.


https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3000/3019.pdf

Nicht-EU-Studenten an der BTU Cottbus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 423

Lars Schieske (AfD) 19.02.2021 Drucksache 7/3036 (S. 4)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3000/3036-0423.pdf

In der öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses Anfang Februar in Cottbus wurde zur Kenntnis gegeben, dass es zurzeit in Cottbus ca. 200 ausländische Studenten gibt, die nicht in der EU beheimatet sind, die wirtschaftlich nicht abgesichert sind.

Es wurde von totaler Überschuldung gesprochen (Miete, Betriebskosten, Lebensmittel) und davon, dass manche Studenten sogar tagelang hungern müssten. Im ersten Lock- down 2020 wurden der Stadt Cottbus erste Fälle bekannt.

Die Diakonie Elbe-Elster warb Fördermittel ein, um diesen Studenten Hilfe und Unterstützung zu geben – auch in Form von Lebensmittelausgabe und Mittagessen. Eine Verschärfung der Situation entstand im Herbst 2020 während des zweiten Lockdowns. Der Cottbusser Oberbürgermeister Kelch hat in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten auf die unhaltbare Situation der betroffe- nen Studenten aufmerksam gemacht.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie einleiten, um die Situation für die Studenten zu entschärfen?

Antwort:

Im Parlament

Potsdamer Stadtschloss, Sitz des Landtags Brandenburg, Foto: A, Savin aus Wikipedia

Ab sofort finden Sie alle im Plenum gestellten Anträge zusammegefasst auf einer Seite wieder. Im neuen Fachbereich „Im Parlament“ fasse ich die bisherigen Anträge der AfD Fraktion im Landtag Brandenburg zusammen und zeige Ihnen als Unterstützer, Wähler und Interessierten die Notwendigkeit unserer Arbeit als größte Oppositionspartei im Brandenburger Landtag.

Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern in ehemalige Abschiebe­haft­anstalt

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 374

Lars Schieske (AfD) 22.01.2021 Drucksache 7/2872 (S. 6)

Frage: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2800/2872-0374.pdf

Antwort: MA 374 – schriftl. Antwort MIK an MdL.pdf

Antwort des Ministers des Inneren und für Kommunales auf diese Anfrage in der Landtagssitzung am 27.01.2021

Die Abschiebehaft­­­einrichtung auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt würde im März 2017 geschlossen; das Gebäude ist als Hafteinrichtung auch weiterhin nicht nutzbar. Eine solche Nutzung stellt hohe Anforderungen an Sicherheit und Betreuung, die nicht erfüllt werden.

Eine zeitlich begrenzte Nutzung als Quarantäne-Einrichtung ist aber möglich, dafür wurde von April 2020 bis Juni 2020 die Heizungsanlage erneuert, das Erdgeschoss renoviert und während der Belegung eine permanente Brandschutzwache im jeweiligen Flur eingerichtet.

Die Einrichtung verfügt über voll funktionstüchtige und jederzeit nutzbare Notausgänge und Freiflächen. Genutzt wird nur das Erdgeschoss. Die für Einweisungsbeschlüsse von Quarantäneverweigerern zuständigen Amtsgerichte haben sich zudem jeweils vor Ort von der Eignung der Einrichtung überzeugt.

Brandstiftungsdelikte mit politisch motiviertem Hintergrund in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1048

Andreas Kalbitz (AfD), Daniel Freiherr von Lützow (AfD), Lars Schieske (AfD) 21.01.2021 Drucksache 7/2870 (2 S.)

Wiederholt haben sich in der Vergangenheit Linke auf extremistischen Internetportalen zu Brandanschlägen gegen vermeintliche politische Gegner oder staatliche Einrichtungen bekannt. Zuletzt bekannten sich am 09.01.2021 Linksextreme auf dem Portal „indymedia.org“ zu den Brandanschlägen auf die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB) in Braunschweig und Hannover-Langenhagen in der Nacht vom 08.01. zum 09.01.2021. Laut niedersächsischem Innenministerium belief sich der dadurch entstandene Sachschaden auf etwa eine halbe Million Euro. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) stellte weiterhin fest, dass sich die Szene stark radikalisiert und zu einer terroristischen Struktur entwickelt habe. Niedersachsens Polizeipräsident bekräftigte, dass sich die Behörde sicher sei, dass die Täter einer linksextremistischen Ideologie nach handelten. Es gebe ebenfalls Hinweise, die in Richtung Terrorismus weisen würden. So ermittle die Staatsanwaltschaft derzeit wegen des Verdachts auf Brandstiftung, versuchter Brandstiftung und verfassungs- feindlicher Sabotage. Bereits im Sommer 2020 warnte das Bundesamt für Verfassungsschutz vor der erhöhten Gewaltbereitschaft und dem Herausbilden terroristischer Strukturen im linksextremistischen Spektrum. Gerade Berlin wird als Epizentrum der linksextremistischen Szene hervorgehoben. Durch die geografische Nähe könnten auch Linksextremisten in Brandenburg vom linksterroristischen Netzwerk in Berlin profitieren.

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2800/2870.pdf

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3000/3043.pdf

Impfpflicht, Impfzwang oder Selbstbestimmung?

Jeder, so wie auch ich, haben die Erfahrung gemacht, dass das Leben endlich ist. Der Tod gehört zum Leben dazu. Täglich sterben ca. 2500 Menschen in Deutschland. Zu den häufigsten Todesursachen gehören Herzkreislauf- und Krebserkrankungen. Die „Corona-Toten“ machen einen Bruchteil dieser Todesfälle aus. Nun soll es eine heilsbringende Impfung geben. Diese ist neuartig und wenig bis gar nicht erforscht. Aus einem offiziellen Protokoll zur Untersuchung der Sicherheit und Effektivität des Covid-19-Impfstoffs geht hervor, dass von den 44000 Probanden lediglich 3 „schwere Corona-Infektionen“ verhindert werden konnten. 84% der Probanden zeigten mehr oder minder schwere Reaktionen auf die Impfung.

https://www.wochenblick.at/impfstoff-zulassungsprotokoll-beschreibt-lebensbedrohliche-nebenwirkungen/

Wenn wir uns den Aufklärungsbogen anschauen, stellt man sich die Fragen ob und wie die Impfung wirkt und ob die Nebenwirkungen und Kontraindikationen im Verhältnis zur Krankheit stehen. Folgende Aussage ist im Aufklärungsmerkblatt zu finden: „Folgeschäden am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie langanhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversagen zum Tod führen können, gefürchtet.“

Noch im April wurde seitens des RKIs gesagt: „Ohne Impfstoff keine Rückkehr zur Normalität“

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/rki-ohne-impfstoff-keine-rueckkehr-zur-normalitaet,RwmN6bN

Doch so heißt im Aufklärungsmerkblatt unter anderem: „…ist es trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.“

Auch bei der Impfkampagne gibt es ein Totalversagen der Merkel-Regierung.

Die Telefonhotline zur Terminvergabe für Impfungen bricht zusammen und unsachgemäße Abläufe führen dazu, das massenhaft Impfdosen weggeworfen werden müssen.

Unter anderem weil erst im Impfzentrum geklärt wird, ob jemand berechtigt ist die Impfung zu bekommen, denn ist er es nicht, wird der aufgetaute Impfstoff vernichtet und das obwohl überall Impfstoff fehlt.

Merkel anordnete an, den Impfstoff nicht direkt, sondern über die EU nach Brüssel und somit über Zwischenhändler zu bestellen. Wer davon profitiert, das steht auf einem anderen Papier.

https://reitschuster.de/post/regierung-bricht-impf-versprechen-2/

Auch erschreckende Zeitungsartikel über Impfschäden mit dem neuartigen mRNA-Impfstoff, lassen mich zur Vorsicht walten.

https://unser-mitteleuropa.com/niedersachsen-naechster-todesfall-frau-starb-nur-eine-stunde-nach-covid-impfung/

https://www.nordkurier.de/nachrichten/ticker/grossbritannien-warnt-allergiker-vor-corona-impfung-0941689112.html

https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/schwere-allergische-impfreaktion-am-neubrandenburger-klinikum-1442057801.html

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119494/US-Gesundheitsmitarbeiter-erleidet-nach-Coronaimpfung-allergische-Reaktion

Durch die verständliche Skepsis gegenüber dem neuartigen Impfstoff, kommt es zur Spaltung unserer Gesellschaft. Schnell wird man zum „Impfgegner“ abgestempelt. Dies ist ein typischer Kampfbegriff der Verfechter der Corona-Panikmache und führt letztlich zur Ungleichbehandlung und zur Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie folgende Beispiele belegen.

https://www.nordbayern.de/region/impfpflicht-fur-mitarbeiter-staatsanwaltschaft-pruft-anzeige-gegen-zahnarzt-1.10750737

https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Internationale-Debatte-um-Corona-Impfpflicht-415125.html

Wer auf dieser Basis eine Impfpflicht anordnet oder einen Zwang anstrebt, macht sich in meiner Auffassung strafbar. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen.

Ich habe mich persönlich gegen eine „Corona-Impfung“ ausgesprochen, weil die Impfung faktisch nicht heilsbringend ist.

Die Bundesregierung setzt ihre Prioritäten falsch und schiebt die Schuld ihres Versagens immer auf andere! So eine Regierung brauchen wir nicht!

Wir sind die Alternative für Deutschland

Ärztliches Zeugnis gemäß 3. SARS-CoV-2-EindV

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 994

Lars Schieske (AfD) 22.12.2020 Drucksache 7/2736 (1 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2700/2736.pdf

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Fragestellers: Laut derzeit gültiger Eindämmungsverordnung sind u.a. jene Personen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit, „denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist“. Der Nachweis sei „vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen“.

1. Welche formalen Ansprüche werden an solch ein ärztliches Attest gestellt, welche Kriterien muss es erfüllen und wer ist berechtigt, solch ein Zeugnis auszustellen?

Zu Frage 1: Das ärztliche Zeugnis nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der 4. SARS-CoV- 2-EindV muss mindestens den vollständigen Namen und das Geburtsdatum beinhalten; im Falle der Vorlage bei Behörden oder Gerichten muss es zusätzlich konkrete Angaben beinhalten, warum die betroffene Person von der Tragepflicht befreit ist. Die oder der nach dieser Verordnung zur Kontrolle befugte Verantwortliche hat Stillschweigen über die erhobenen Daten zu bewahren und sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme der Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Sofern im Einzelfall eine Dokumentation der Befreiung von der Tragepflicht erforderlich ist, darf die Tatsache, dass das ärztliche Zeugnis vorgelegt wurde, die ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt sowie ein eventueller Gültigkeitszeitraum des ärztlichen Zeugnisses in die zu führenden Unterlagen aufgenommen werden; die Anfertigung einer Kopie des ärztlichen Zeugnisses ist nicht zulässig.

2. Wer ist im Land Brandenburg befugt, Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht zu kontrollieren?

Zu Frage 2: Zuständig für die Kontrollen sind die Ordnungsbehörden und die Polizei. Auch die Bahn-Mitarbeiter*innen sind datenschutzrechtlich berechtigt, die Atteste der Fahrgäste zu kontrollieren.

3. Wie wird der Datenschutz bei der Kontrolle von Zeugnissen zur Befreiung von der Maskenpflicht gewährleistet?

 4. Wie wird der gesetzeskonforme Umgang bei der Vorlage von Zeugnissen zur Befreiung von der Maskenpflicht in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung sichergestellt?

Zu den Fragen 3 und 4: Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Aufgaben der oder des Verantwortlichen nach dieser Verordnung genutzt werden, insbesondere zum Nachweis der Einhaltung bereichsspezifischer Hygieneregeln. Die Aufbewahrung und Speicherung der erhobenen Daten hat unter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Sie sind umgehend zu vernichten oder zu löschen, sobald sie für die Erfüllung von Aufgaben nach dieser Verordnung nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Verordnung.

5. Dürfen Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht durch einen Kontrolleur dokumentiert werden?

a) Wenn ja, warum und in welcher Form?

b) Welche Vorgaben sind im Falle der Dokumentation ärztlicher Zeugnisse einzuhalten?

c) Gab es hierfür eine besondere Schulung der Kontrolleure?

d) An wen werden die dokumentierten Zeugnisse weitergereicht?

Zu Frage 5:

Zu a): Vorgelegte ärztliche Zeugnisse zur Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung (z. B. bei Versammlungen) werden durch polizeiliche Einsatzkräfte grundsätzlich auf Plausibilitäẗt geprüft (eine weitergehende detaillierte Prüfung ist aufgrund der fehlenden Fachexpertise nicht möglich). Ergeben sich aufgrund dieser Prüfung begründete Zweifel an der inhaltlichen Bestimmtheit bzw. Echtheit des ärztlichen Zeugnisses, erfolgt eine schriftliche Dokumentation.

Zu b): Gemäß § 2 Absatz 2 der 4.SARS-CoV-2-EindV „darf die Tatsache, dass das ärztliche Zeugnis vorgelegt wurde, die ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt sowie ein eventueller Gültigkeitszeitraum des ärztlichen Zeugnisses in die zu führenden Unterlagen aufgenommen werden; die Anfertigung einer Kopie des ärztlichen Zeugnisses ist nicht zulässig.“

Zu c): Eine gesonderte Schulung der polizeilichen Einsatzkräfte wurde nicht durchgeführt. Allerdings sind Regelungshinweise erfolgt.

Zu d): Je nach Einzelfall kann eine Anzeige wegen des Verdachtes einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit nach § 24 der 3. SARS-Cov-2-EindV aufgenommen werden. Bei Verdacht einer Straftat erfolgt die Bearbeitung durch die Kriminalpolizei. Bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bzw. bei sonstigen zweifelhaften Feststellungen, die außerhalb der polizeilichen Prüfexpertise liegen, erfolgt regelmäßig zur abschließenden Klärung eine Weiterleitung der Daten an das zuständige Gesundheitsamt.

6. Wurde zusätzliches Personal zur Kontrolle der Maskenpflicht auf Landesebene und Kommunalebene eingestellt?

Falls ja, wie viele und nach welchen Kriterien?

(Bitte nach Landkreis bzw. kreisfreie Städte auflisten.)

 Zu Frage 6: Eine Abfrage bei den Kommunen hat ergeben, dass einzig im Landkreis Teltow- Fläming vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden sind. Die Einstellung erfolgte durch die Vermittlung eines Jobcenters. Voraussetzung war, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u. a. flexibel an Sonn- und Feiertagen aber auch abends eingesetzt werden können, über einen Führerschein der Klasse B verfügen Kommunikationsfähigkeit und Empathie sowie wünschenswerterweise einen Berufsabschluss besitzen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2800/2890.pdf

Geschichten zur Weihnachtszeit

Lügt die Tagespresse? Hat die Lausitzer Rundschau hier gelogen und eine Geschichte erfunden oder hat der Finder vielleicht gelogen? Geldautomat zieht in Wahrheit aber Geldbeträge ein und somit ist das Finden von Geld im Automat so nicht möglich.

Schöne und berührende Geschichten zur Weihnachtszeit möchte auch ich euch nicht vorenthalten. Geht es doch um gute Menschen, welche regelmäßig große Geldbeträge (er)finden und dadurch herzerwärmende Vorlagen für die Leitmedien erzeugen. Doch diesen Elfmeter möchte ich diesmal gern selbst verwandeln, da die Lösung und Wahrheit, dank technischer Standards der Geldinstitute, leicht zu ermitteln war. Worum ging es konkret: https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/ehrlicher-finder-21-jaehriger-senftenberger-findet-1000-euro-im-geldautomat-53066106.html

Lest also immer zwischen den Zeilen und glaubt nicht alles was „EHRLICHEN“ Medien über ehrliche Finder schreiben.

Zweierlei Maß bei Landrat und Oberbürgermeister

https://www.lr-online.de/lausitz/forst/corona-in-spree-neisse-kein-corona-geld-fuer-den-rettungsdienst-53576611.html

Bei den Tarifverhandlungen um eine einmalige Corona Sonderzahlung sollten Angestellte eine Auszahlung erhalten.

Die Angestellten der Stadt Cottbus erhielten diese Sonderprämie und auch die Verwaltungsangestellten im Spree/Neiße-Kreis.

Doch die Cottbuser Feuerwehrbeamten erleiden das gleiche Schicksal wie ihre Rettungsdienst-Kollegen im Spree/Neiße-Kreis und gehen leer aus.

Da das Aufgabengebiet eines Berufsfeuerwehrmannes auch das Besetzen der Rettungswagen und der Notarzt-Einsatzfahrzeuge beinhaltet, sind diese Beamten auch beim medizinischen Einsatz vor Ort und tätigen die gleiche Arbeit wie der Rettungsdienstmitarbeiter.

Durch die erhöhten Schutzmaßnahmen und Hygienenanforderungen ist der Arbeitsaufwand und die Belastung der Beamten massiv gestiegen. Sie können nicht im „Homeoffice“ arbeiten und sich auch nicht hinter Plexiglas verstecken.

Als ehemaliger Feuerwehrbeamter und Mitarbeiter im Rettungsdienst kann ich den Unmut der Kollegen verstehen und fordere die politisch Verantwortlichen auf, die Flexibilität, die erhöhte Einsatzbereitschaft und die Mehrarbeit der Feuerwehrbeamten in Cottbus und den Rettungsdienstmitarbeitern im Spree Neiße Kreis entsprechend zu honorieren, so wie es bei den Verwaltungsangestellten getan wurde.

Klagen von Brandenburger Feuerwehrbeamten zur Mehrarbeitsvergütung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 351

Lars Schieske (AfD) 11.12.2020 Drucksache 7/2555 (S. 11)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2500/2555-0351.pdf

Seit mehreren Jahren klagen einige verbeamtete Feuerwehrleute der Brandenburger Berufsfeuerwehren auf Zahlung der Mehrarbeitsvergütung über die 48. Wochenarbeitsstunde hinaus. Das Europäische Parlament hat in den Richtlinien zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer und über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, Richtlinien 93/104/EG und 2003/88/EG, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Arbeitsstunden festgelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einer Entscheidung vom 28.02.2013 zum Az. 5 K 914/11 festgestellt, dass sowohl das brandenburgische Beamtengesetz als auch die Arbeitszeitverordnung des Landes Brandenburg für die Feuerwehr, soweit es die Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG anbelangt, gegen die Grundsätze der richtlinienkonformen Umsetzung in nationales Recht verstoßen und daher europarechtswidrig sind. Die klagenden Beamten bei der Berufsfeuerwehr Cottbus haben sich auf einen Vergleich eingelassen und ihr Geld erhalten.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand in den anderen Kommunen im Land Brandenburg?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Über etwaige anhängige individualrechtliche Klageverfahren oder deren Ausgang im kommunalen Bereich liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es handelt sich hierbei um Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung, bei denen keine Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung besteht. Ergänzend möchte ich erwähnen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes, des feuerwehrtechnischen Dienstes und des Justizvollzugsdienstes des Landes Brandenburg (Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug – BbgAZVPFJ) vom 16. September 2009 in Reaktion unter anderem auf das von Ihnen genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus aus dem Jahr 2013 bereits im Jahr 2014 an die europarechtlichen Regelungen angepasst worden ist (Verordnung vom 10. Juli 2014 – GVBl. II Nr. 45).

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/30-040.pdf

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