Feuerwehr loben, Anerkennung ausbremsen

Für ein Foto mit der Feuerwehr reicht die Begeisterung offenbar schneller als für einen Prüfauftrag zur konkreten Anerkennung ihrer Arbeit. Am 23. September scheiterte unser Antrag in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung mit 16 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Die namentliche Abstimmung hatte ich beantragt. Die Kameraden sollen schließlich wissen, wer diesen Vorschlag unterstützt hat und wer nicht.

Was wir erreichen wollten

Mit unserem Antrag AT-18/26 wollten wir prüfen lassen, welche bezahlbaren Vergünstigungen die Stadt ihren ehrenamtlichen Kräften ermöglichen kann. Beispielsweise bei Tierpark, Lagune und Bibliothek oder im innerstädtischen Nahverkehr. Berücksichtigt werden sollten aktive Feuerwehrleute, Helfer im Katastrophenschutz, die Jugendfeuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung. [1]

Es ging um einen Prüfauftrag mit realistischer Kostenbetrachtung. Begrenzte Nutzungskontingente, Ermäßigungen und ein befristeter Modellversuch gehörten zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten. Unser Ziel: Mitglieder halten, Nachwuchs gewinnen und den Menschen etwas zurückgeben, die für die Sicherheit unserer Stadt Verantwortung übernehmen. [1]

Warum Feuerwehr und Katastrophenschutz besonders berücksichtigt werden sollten

Häufig kommt der Einwand: Warum die Feuerwehr und nicht auch andere Ehrenamtler? Auch deren Engagement verdient Anerkennung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: Brandschutz und Hilfeleistung sind gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Unsere freiwilligen Kameraden helfen damit, eine Aufgabe zu erfüllen, die Cottbus sicherstellen muss. Das begründet für mich die besondere Berücksichtigung dieses Ehrenamts. [3]

Wie ernst diese Verpflichtung ist, zeigt die gesetzlich vorgesehene Pflichtfeuerwehr. Wenn der Brandschutz wegen fehlender Freiwilliger nicht ausreichend gewährleistet ist, sieht das Gesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen die Verpflichtung von Einwohnern zum Feuerwehrdienst vor. Geeignete Einwohner können vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr herangezogen werden. Gesetzliche Ablehnungsgründe bleiben dabei zu berücksichtigen. [3]

Freiwillig ist der Einsatz unserer Kameraden. Die Verantwortung der Stadt ist es nicht. Wer heute freiwillig Verantwortung übernimmt, verdient deshalb konkrete Unterstützung. Erst recht sollte es möglich sein, bezahlbare Anerkennung wenigstens zu prüfen.

Nachberaten und die Feuerwehr einbezogen

Der Antrag hatte bereits eine längere Beratung hinter sich. Vor der Sommerpause, am 24. Juni, wurde er erneut behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Amtsleiter Specht wurde in der Debatte um seine Einschätzung gebeten. Laut Niederschrift sollte er seine Ausführungen aus Zeitgründen jedoch in den Ausschüssen vortragen. [2]

Wir haben außerdem das Gespräch mit der Feuerwehrführung gesucht. Uns wurde aus der Abstimmung unter den Wehrleitern zurückgemeldet, dass eine breitere Anerkennung gewünscht sei: Unterstützung sollte auch den weiteren Gruppen zugutekommen, die Feuerwehr und Katastrophenschutz tragen. Genau diesen Ansatz bildet der ausformulierte Antrag ab. [1]

Dieser Wunsch kam damit aus der Feuerwehr selbst. Von denjenigen, die ihre Einheiten führen und die Bedürfnisse ihrer Kameraden kennen. Umso enttäuschender ist für mich, dass selbst die Prüfung eines solchen Modells keine Mehrheit fand.

Wer zustimmte und wer die Unterstützung verweigerte

Besonders enttäuscht mich Dr. Wolfgang Bialas, der ehemalige Präsident des Stadtfeuerwehrverbandes. Er enthielt sich. Anke Schulz, Ortsvorsteherin von Willmersdorf, stimmte dagegen. Auch Oberbürgermeister Tobias Schick enthielt sich. Eine Enthaltung ist keine Gegenstimme. Aber Unterstützung für diesen konkreten Prüfauftrag war sie ebenfalls nicht. [3]

Gerade bei einem Gleichstand von 16 zu 16 hätte eine zusätzliche Ja-Stimme den Unterschied gemacht. Wer sich enthielt, muss sich deshalb fragen lassen, warum er diese Möglichkeit zur Anerkennung nicht unterstützen wollte.

So fiel die namentliche Abstimmung aus:

VotumFraktionNamen
Ja: 12AfDAndreas Böhm, Eva Engelhardt, Jean-Pascal Hohm, Detlef Krebs, Ramiro Lehmann, Heinz-Dieter Markusch, Lars Schieske, Andy Schöngarth, Georg Simonek, Marianne Spring-Räumschüssel, Axel Wonneberger, Dr. Ulrich Wünsch
Ja: 3MIB/ZSCKatja Arnold, Thomas Knott, Matthias Schulze
Ja: 1CDU/Freie WählerDr. Markus Rochow
Nein: 8SPDDr. Tilo Biesecke, Lars Katzmarek, Kerstin Kircheis, Gunnar Kurth, Bianca Scheuerecker, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank
Nein: 2Die LinkeErik Hofedank, Christopher Neumann
Nein: 3UC!/FDPBenjamin Hantschke, Dr. Mario Kaun, Felix Sicker
Nein: 2CDU/Freie WählerErik Rothe, Anke Schulz
Nein: 1B90/Die Grünen/SUBChristian Schömberg
Enthaltung: 4CDU/Freie WählerDr. Wolfgang Bialas, Torsten Kaps, Jörg Schnapke, Hagen Strese
Enthaltung: 1OberbürgermeisterTobias Schick

Allen, die zugestimmt haben, danke ich ausdrücklich. Bei diesem Anliegen hätte ich mir eine breitere Unterstützung über Fraktionsgrenzen hinweg gewünscht.

Händeschütteln kostet eben nichts

Unsere Kameraden opfern Freizeit, übernehmen Verantwortung und stehen bereit, wenn andere Hilfe brauchen. Da sollte es möglich sein, wenigstens ernsthaft zu prüfen, welche zusätzliche Anerkennung die Stadt leisten kann.

Die Ablehnung dieses Antrags und die Enthaltungen sind für mich ein enttäuschendes Signal an diejenigen, deren Wunsch wir aufgegriffen haben. Schöne Worte über das Ehrenamt verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn schon ein konkreter Prüfauftrag scheitert.

Deshalb, Kameraden: Denkt daran, wenn die betreffenden Politiker beim nächsten Feuerwehrfest wieder Hände schütteln und neben euch fürs Foto stehen wollen. Fragt die Gegner des Antrags: „Warum habt ihr dagegen gestimmt, mögliche Vergünstigungen für uns überhaupt prüfen zu lassen?“ Und fragt diejenigen, die sich enthalten haben, warum sie diesem Anliegen ihre Unterstützung verweigert haben.

Ein gemeinsames Foto ist schnell gemacht. Eine ehrliche Antwort sollte ebenfalls möglich sein.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, Antrag AT-18/26: Öffentlich hinterlegter Austauschantrag zum Anerkennungsmodell für Feuerwehr und Katastrophenschutz, einschließlich der vorgesehenen Gruppen, Vergünstigungen und Kostenprüfung.
Antrag vollständig als PDF abrufen

[2] Stadt Cottbus, Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2026: Seiten 31 und 32, Beratung des Antrags AT-18/26, Verweisung in die Fachausschüsse und vorgesehene Ausführungen von Herrn Specht.
Öffentliche Niederschrift als PDF abrufen

[3] Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG): §§ 2 und 3 zu den kommunalen Aufgaben, § 24 Absatz 7 zur Pflichtfeuerwehr sowie § 26 Absatz 2 zur Heranziehung geeigneter Einwohner.
Gesetz im offiziellen Landesrechtsportal abrufen

GKV-Gesetz beschlossen: Ich habe mit Nein gestimmt

Union und SPD setzen Kürzungsgesetz gegen massive Widerstände durch

Am 10. Juli 2026 haben CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 318 Abgeordnete mit Ja, 284 mit Nein. Vier Abgeordnete enthielten sich, 24 gaben keine Stimme ab.

Die Bundesregierung verkauft das Gesetz als notwendige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Tatsächlich werden erhebliche finanzielle Lasten auf Versicherte, Patienten, Arztpraxen, Therapeuten, Krankenhäuser und letztlich auch auf die Kommunen verlagert. Statt die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems anzugehen, wird erneut bei denjenigen gekürzt, die das System finanzieren oder jeden Tag am Laufen halten.[1]

Ich habe diesem Gesetz deshalb in der namentlichen Abstimmung mit Nein meine Zustimmung verweigert.

Die vollständige Abstimmung ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages öffentlich einsehbar:

Zur namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag

Dort kann jeder Bürger nach Namen, Fraktion und Bundesland suchen und überprüfen, wie sein Bundestagsabgeordneter tatsächlich abgestimmt hat.

Ein Angriff auf die medizinische Versorgung

Der Name „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll Sicherheit vermitteln. Doch hinter diesem Begriff verbergen sich Kürzungen, Begrenzungen und zusätzliche Belastungen.

Vergütungen medizinischer Leistungserbringer werden gedeckelt, Kliniken verlieren dringend benötigte Einnahmen und Versicherte müssen mit höheren Eigenanteilen sowie Einschränkungen bei Leistungen rechnen. Besonders für den ländlichen Raum kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Bereits in der Anhörung des Gesundheitsausschusses warnten zahlreiche Verbände vor einer Überforderung der Versicherten, einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung und einer weiteren wirtschaftlichen Gefährdung der Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, dass perspektivisch jeder zweite Krankenhausstandort von einer Insolvenz bedroht sein könnte. Auch Ärztevertreter warnten vor weniger verfügbaren Terminen und einem Abbau medizinischer Leistungen.[2][3]

Für eine Region wie Cottbus und Spree-Neiße ist das keine abstrakte Debatte. Wenn Arztpraxen keine Nachfolger finden, Therapieangebote verschwinden oder Krankenhäuser Leistungen einschränken müssen, verlängern sich die Wege und Wartezeiten für die Menschen vor Ort.

Wer medizinische Leistungen deckelt, darf sich später nicht darüber wundern, wenn Ärzte weniger Patienten behandeln können, Therapeuten ihre Praxen aufgeben und Krankenhäuser ihre Angebote reduzieren.

Parlamentarisches Hauruck-Verfahren statt sorgfältiger Beratung

Nicht nur der Inhalt des Gesetzes ist problematisch. Auch das parlamentarische Verfahren war dem Thema nicht angemessen.

Noch während der Beratungen wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Der Opposition und den beteiligten Fachverbänden blieb kaum Zeit, die Konsequenzen vollständig zu bewerten. Selbst aus den Reihen der Regierungsfraktionen und der Kommunalpolitik kam erhebliche Kritik.[1]

Ein Gesetz, das Millionen Versicherte, Tausende Arztpraxen, Therapeuten, Kliniken, Rettungsdienste und Kommunen betrifft, darf nicht im Hauruck-Verfahren durch das Parlament gedrückt werden.

Unsere Fraktion hat deshalb eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Bürger sollen sehen können, wer trotz der zahlreichen Warnungen für dieses Gesetz gestimmt hat und wer bereit war, Verantwortung zu übernehmen und mit Nein zu stimmen.

So stimmten die Abgeordneten aus Cottbus und Spree-Neiße

Auch für unseren Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße lässt sich das Abstimmungsverhalten eindeutig nachvollziehen. Die drei dem Wahlkreis zugeordneten Bundestagsabgeordneten haben unterschiedlich gehandelt.[4]

Ich habe mit Nein gestimmt.

Maja Wallstein von der SPD hat mit Ja gestimmt und damit das Gesetz unterstützt.

Christian Görke von der Linkspartei hat keine Stimme abgegeben.

Gerade bei einer namentlichen Abstimmung über ein Gesetz mit derart weitreichenden Folgen sollte jeder Abgeordnete den Bürgern erklären können, warum er zugestimmt, abgelehnt oder sich gar nicht beteiligt hat.

Die Gefahren waren lange bekannt

Die jetzt beschlossenen Belastungen kommen nicht überraschend. Bereits in meinem Beitrag „Gesundheitsversorgung sichern statt Versicherte weiter belasten“ hatte ich vor den Folgen der Regierungspläne gewarnt.

Schon damals war absehbar, dass weitere Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und wirtschaftlicher Druck auf Arztpraxen, Zahnärzte, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer drohen. Zahlreiche Zuschriften aus medizinischen Einrichtungen hatten deutlich gemacht, wie angespannt die Lage bereits vor diesem Gesetz war.

Unsere Forderung war deshalb klar: Nicht die Versicherten und medizinischen Leistungserbringer dürfen erneut zur Kasse gebeten werden. Notwendig sind echte Strukturreformen.

Dazu gehören die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, weniger Krankenkassen und Verwaltungsstrukturen, ein konsequenter Bürokratieabbau, effizientere Abläufe sowie eine Überprüfung von Erstattungsregelungen und Sozialversicherungsabkommen. Allein dadurch könnten nach unseren Berechnungen Einsparungen in Milliardenhöhe erreicht werden, ohne Patienten, Beitragszahler und medizinisches Personal zusätzlich zu belasten.

Der öffentliche Druck wirkte nur vorübergehend

In meinem späteren Beitrag „Gesundheitsreform: Der Druck wirkt – Debatte vorerst von der Tagesordnung verschwunden“ hatte ich darüber berichtet, dass die zweite und dritte Beratung zunächst von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden war.

Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Patienten und Beitragszahler hatten sich in großer Zahl an die Abgeordneten gewandt. Der Widerstand aus der Bevölkerung und aus den medizinischen Berufen zeigte zunächst Wirkung.

Ich hatte damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentlicher Druck etwas verändern kann. Leider nutzte die Bundesregierung den Aufschub nicht für eine grundlegende Überarbeitung. Statt die zahlreichen Warnungen ernst zu nehmen, wurde das Gesetz nun mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.

Gesetz zurückziehen und grundlegend neu beraten

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte gefordert, das Gesetz auf Eis zu legen, gründlich zu überarbeiten und nach einer ordentlichen parlamentarischen sowie fachlichen Beratung einen neuen Anlauf zu unternehmen.

Bis dahin muss die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine andere Prioritätensetzung im Bundeshaushalt gesichert werden. Dazu gehört für uns auch, weitere Zahlungen für die Ukraine und zusätzliche Ausgaben für Waffenbeschaffungen auszusetzen.

Die medizinische Versorgung der eigenen Bevölkerung muss Vorrang haben. Wir brauchen unser Geld in unserem Land für unsere Leute.

Abstimmungen sind aussagekräftiger als Wahlversprechen

Jeder Bürger kann sich nun selbst ein Urteil bilden. Die Abstimmung ist öffentlich. Niemand muss sich auf Pressemitteilungen, Wahlplakate oder Sonntagsreden verlassen.

Entscheidend ist, wie ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag tatsächlich handelt, wenn es darauf ankommt.

Schauen Sie deshalb genau hin, wer für höhere Belastungen und Kürzungen gestimmt hat, wer sich dagegenstellte und wer keine Stimme abgab. Und wählen Sie bei der nächsten Wahl einen Volksvertreter, der die Interessen der Menschen tatsächlich im Deutschen Bundestag vertritt.

Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag: Nach hitziger Debatte verabschiedet der Bundestag die GKV-Finanzreform

[2] Deutscher Bundestag: Fachverbände üben heftige Kritik an der GKV-Reform

[3] Kassenärztliche Bundesvereinigung: GKV-Spargesetz gefährdet die ambulante Versorgung

[4] Deutscher Bundestag: Abgeordnetenprofile für den Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, Maja Wallstein und Christian Görke

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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