FC Energie Cottbus Prüfantrag abgelehnt: Chance für belastbare Fakten vertan

Lars Schieske AfD StvV Cottbus - Prüfantrag für FC Energie Cottbus abgelehnt

Prüfantrag abgelehnt: Chance für belastbare Fakten vertan

Am Mittwoch wollten wir in der StVV einen Prüfantrag auf den Weg bringen: eine regionalökonomische Wirkungsstudie für den FC Energie Cottbus.

Der Sinn dahinter ist klar: Wir brauchen belastbare Zahlen darüber, welchen Wert der FCE für Cottbus und die Region wirklich hat. Für Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Gastronomie, Hotellerie, Stadtmarketing, Infrastruktur und künftige Investitionsprogramme.

Andere Städte machen genau das bereits. Dresden hat für Dynamo Dresden untersuchen lassen, welchen wirtschaftlichen Effekt der Verein für Stadt und Region hat. Ergebnis: mindestens 86 Mio. Euro pro Jahr regionalökonomischer Mehrwert. Zusätzlich müsste die Stadt laut Studie rund 35 Mio. Euro investieren, um vergleichbare Werbeeffekte zu erzielen.

Genau so eine Grundlage wollten wir auch für Energie Cottbus schaffen.

Denn wer den FCE politisch ernst nehmen will, braucht mehr als Sympathie. Er braucht Zahlen, Argumente und eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Nur damit können wir bei Fördermitteln, Infrastrukturprojekten und Investitionen überzeugend auftreten.

Leider wurde der Prüfantrag abgelehnt.

❌ Keine Studie.
❌ Keine belastbaren Zahlen.
❌ Kein klares Fundament für künftige Entscheidungen.

Stattdessen bleibt es beim Bauchgefühl und politischen Blindflug.

Wer den FC Energie Cottbus wirklich stärken will, sollte wissen wollen, welchen Wert dieser Verein für unsere Stadt und Region hat. Genau darum ging es.

Vorverurteilung statt Aufklärung? Wie politische Narrative Gewaltfälle verzerren

Die aktuellen Vorfälle in Cottbus sowie der Fall des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner zeigen ein grundlegendes Problem im Umgang mit Gewalt in Deutschland. Noch bevor Ermittlungen abgeschlossen sind, entstehen feste politische Deutungen. Diese werden von Initiativen, NGOs und Teilen der Medien verbreitet und anschließend von politischen Akteuren aufgegriffen. So bildet sich früh ein geschlossenes Narrativ. Dieses Narrativ wirkt, lange bevor feststeht, was tatsächlich passiert ist.

Dabei geht es nicht um die Existenz bestimmter Gewaltformen. Rechtsextreme und antisemitische Straftaten sind Realität und müssen verfolgt werden. Doch sie sind nicht die einzigen Formen von Gewalt. Ebenso existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Wer diese Realität selektiv darstellt, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Gewichtung.

Der Fall Büttner: Ein Lehrstück über vorschnelle Deutung

Im Januar 2026 wurde ein Brandanschlag auf ein Gebäude auf dem Grundstück des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner verübt. Ergänzt wurde die Tat durch ein rotes Dreieck sowie einen Drohbrief. Die öffentliche Reaktion folgte sofort. Die Einordnung war eindeutig. Ein antisemitischer Angriff, politisch motiviert, eingebettet in eine größere Bedrohungslage. Doch diese Deutung entstand zu einem Zeitpunkt, als die Ermittlungen noch am Anfang standen.

Heute zeigt sich ein anderes Bild. Zwei Tatverdächtige wurden identifiziert. Sie stammen aus dem persönlichen Umfeld Büttners und standen mit ihm sogar in geschäftlicher Verbindung. Büttner selbst erklärte, sollte sich dieser Verdacht bestätigen, habe die Tat „nichts mit Antisemitismus zu tun“ [1]. Damit bricht die ursprüngliche Erzählung zumindest in Teilen zusammen. Aus einem vermeintlich klar politisch motivierten Angriff wird ein Fall mit offenen Hintergründen. Die schnelle Einordnung erweist sich im Nachhinein als voreilig.

Cottbus: Zwei Versionen, zwei Realitäten

Ein ähnliches Muster zeigt sich aktuell in Cottbus, insbesondere beim Vorfall rund um die Wohnung eines Pfarrers im Umfeld der BTU.

Die Initiative „Sichere Orte Südbrandenburg“ beschreibt den Vorfall wie folgt:

„Zwei Neonazis traten die Haustür auf, drangen in das Gebäude ein und gingen bis vor die Wohnungstür.“ [2]

Diese Darstellung ist eindeutig. Sie benennt Täter, Motiv und Ablauf.

Die Polizei kommt zu einer anderen Einschätzung:

„Vor Ort wurden keine Einbruchsspuren festgestellt.“ [2]

Und weiter:

„Derzeit wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt, ein politisches Motiv wird geprüft.“ [2]

Hier stehen sich zwei völlig unterschiedliche Darstellungen gegenüber. Auf der einen Seite eine abgeschlossene politische Deutung. Auf der anderen Seite ein offenes Ermittlungsverfahren. Dieser Widerspruch ist kein Detail. Er betrifft den Kern der Wahrheitssuche.

Die Rolle von NGOs: Politische Akteure im Gewand der Zivilgesellschaft

Im Zentrum dieser Dynamik stehen Initiativen und NGOs, die sich als zivilgesellschaftliche Stimmen präsentieren, tatsächlich aber politische Narrative produzieren und verbreiten. Der Fall Cottbus zeigt das exemplarisch. Während die Polizei offen von ungeklärten Umständen spricht, liefert die Initiative bereits eine fertige Geschichte. Diese Geschichte wird von Medien aufgegriffen und von politischen Akteuren weitergetragen.

Das ist kein Zufall, sondern ein System.

Viele dieser Organisationen werden mit öffentlichen Geldern finanziert. Gleichzeitig agieren sie als politische Multiplikatoren. Ihre Aussagen wirken unabhängig, sind aber Teil eines Kreislaufs aus Deutung, medialer Verstärkung und politischer Nutzung. Wer in diesem Moment widerspricht oder auf den Ermittlungsstand verweist, gerät schnell unter Rechtfertigungsdruck. Kritik an vorschnellen Einordnungen wird nicht als sachlicher Einwand behandelt, sondern als politisches Problem.

Hinzu kommt eine klare Selektivität. Bestimmte Gewaltformen werden konsequent hervorgehoben und politisch aufgeladen. Andere werden deutlich seltener thematisiert. So entsteht kein objektives Bild der Sicherheitslage, sondern ein politisch gefiltertes. In der Berichterstattung ist etwa von „rechter Bandenkriminalität“ die Rede, basierend auf Einschätzungen von Initiativen [3].

Damit verschiebt sich die Deutungshoheit. Nicht mehr die Ermittlungsbehörden bestimmen, was gesichert ist, sondern Akteure, die weder zur Neutralität verpflichtet sind noch die Verantwortung für die Folgen ihrer Aussagen tragen. Das ist keine Aufklärung. Das ist politische Einflussnahme.

Medien, Mobilisierung und der Verdacht der Delegitimierung staatlicher Verfahren

Diese Dynamik würde ohne mediale Verstärkung nicht funktionieren. Medien greifen zugespitzte Darstellungen auf, weil sie klar, verständlich und wirksam sind. Aussagen wie „Neonazis treten Tür ein“ prägen die Wahrnehmung stärker als der Hinweis auf laufende Ermittlungen. Formal wird oft ausgewogen berichtet. In der Wirkung dominiert jedoch das Narrativ.

Der Fall Büttner zeigt, wie dauerhaft diese Wirkung ist. Selbst nachdem neue Erkenntnisse vorliegen, bleibt die ursprüngliche Einordnung bestehen. Die Korrektur erreicht die Öffentlichkeit deutlich schwächer als die erste Schlagzeile. In Cottbus lässt sich derzeit beobachten, wie aus solchen Deutungen unmittelbare politische Mobilisierung entsteht. Für Donnerstag (30. April) wurde eine Demonstration angekündigt, die sinngemäß unter dem Motto steht, dass man angesichts der Vorfälle enger zusammensteht.

Das ist mehr als nur ein Zeichen von Solidarität. Es ist eine politische Reaktion, die auf einer bereits feststehenden Interpretation der Ereignisse basiert und nicht auf abgeschlossenen Ermittlungen. Hier liegt der kritische Punkt. Wenn Vorfälle öffentlich bewertet, politisch aufgeladen und zur Mobilisierung genutzt werden, bevor die zuständigen Behörden ihre Arbeit abgeschlossen haben, entsteht ein strukturelles Problem. Es wird der Eindruck erzeugt, dass die Deutung bereits feststeht, unabhängig davon, was Ermittlungen später ergeben.

Daraus ergibt sich ein begründeter Verdacht. Eine solche Praxis kann dazu beitragen, das Vertrauen in staatliche Verfahren zu untergraben. Denn wenn öffentliche Narrative schneller und wirkungsmächtiger sind als die Ergebnisse von Polizei und Justiz, verschiebt sich die Wahrnehmung. Nicht mehr das rechtsstaatliche Verfahren bestimmt, was als gesichert gilt, sondern die frühzeitige politische Interpretation.

Das ist kein neutraler Vorgang. Es ist eine Form der Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass staatliche Institutionen als nachrangig oder verzögert wahrgenommen werden. Gerade deshalb ist es notwendig, solche Prozesse kritisch zu hinterfragen. Es geht nicht darum, legitimen Protest zu delegitimieren. Es geht darum zu verhindern, dass sich eine Praxis etabliert, in der politische Deutung systematisch vor staatlicher Aufklärung steht. Ein Rechtsstaat kann auf Dauer nur funktionieren, wenn seine Verfahren akzeptiert werden. Werden diese Verfahren durch vorweggenommene Narrative unter Druck gesetzt, entsteht ein Problem, das weit über den Einzelfall hinausgeht.

Gewalt ist vielfältig – die Debatte ist es nicht

Ein zentraler Punkt wird systematisch ausgeblendet. Gewalt hat kein politisches Monopol. Neben rechtsextremer Gewalt existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Diese Realität ist bekannt, wird aber in der öffentlichen Debatte unterschiedlich gewichtet. Wer Gewalt selektiv thematisiert, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Steuerung der Wahrnehmung. Die Folge ist eine verzerrte Debatte, in der nicht die tatsächliche Lage entscheidend ist, sondern ihre Interpretation.

Die gesellschaftliche Dimension: Spaltung durch Deutung

Die Folgen dieser Entwicklung sind erheblich. Wenn sich frühe Deutungen später relativieren oder als falsch herausstellen, entsteht Misstrauen. Bürger verlieren Vertrauen in Medien, Institutionen und politische Akteure.

Gleichzeitig verhärten sich die Fronten. Die einen sehen eine klare Bedrohung durch bestimmte Gewaltformen. Die anderen erkennen darin eine politische Überzeichnung und wenden sich grundsätzlich gegen solche Einordnungen. Die Gesellschaft spaltet sich nicht nur durch Ereignisse, sondern durch deren Interpretation.

Der Verlust der Reihenfolge

Die Beispiele aus Cottbus und der Fall Büttner zeigen ein klares Muster. Zuerst kommt die Deutung, dann die Aufmerksamkeit und erst danach die Ermittlungen. Damit wird die eigentliche Reihenfolge umgekehrt. In einem funktionierenden Rechtsstaat steht am Anfang die Aufklärung. Erst wenn Fakten vorliegen, folgt die Bewertung. Wird diese Reihenfolge aufgegeben, entsteht kein Erkenntnisgewinn, sondern ein politisches Narrativ.

Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr. Nicht in der Benennung von Gewalt, sondern in ihrer vorschnellen, selektiven und politisch aufgeladenen Interpretation.


Quellenverzeichnis

[1] Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/article/anschlag-bei-brandenburgs-antisemitismusbeauftragtem-bekannte-als-verdaechtige-ermittelt-10033415

[2] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/rechtsextremismus-ermittelung-nach-randale-vor-wohnung-von-pfarrer-in-cottbus-15501983.html

[3] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/initiativen-gegen-rechts-in-cottbus-neue-vorfalle-sorgen-fur-beunruhigung-15495108.html

Cottbuser Ostsee: Warum sich meine Warnungen bewahrheiten

Ein aktueller Beitrag bringt die Realität auf den Punkt

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat am 13. April 2026 einen bemerkenswert kritischen Beitrag zur Entwicklung des Cottbuser Ostsee gesendet. Darin wird deutlich, was politisch über Jahre hinweg beschönigt wurde. Die Flutung des Sees kommt langsamer voran als geplant, Wasser ist knapp und die Rahmenbedingungen haben sich durch klimatische Entwicklungen weiter verschärft. Gleichzeitig wird klar, dass es sich nicht um vorübergehende Schwierigkeiten handelt, sondern um grundlegende strukturelle Probleme. Es geht um die Tragfähigkeit des gesamten Projekts, um die Frage, wie belastbar die Planungen tatsächlich sind und ob ein künstlich geschaffener See dieser Größenordnung unter den gegebenen Bedingungen dauerhaft funktionieren kann.

Genau diese Fragen habe ich bereits 2022 im Wahlkampf um das Amt des Oberbürgermeisters in Cottbus gestellt. Ich habe den Ostsee damals bewusst als „ganz schwieriges Thema“ bezeichnet. Diese Einschätzung beruhte nicht auf politischer Ablehnung, sondern auf Gesprächen mit Fachleuten aus Geologie, Hydrologie und Bergbausanierung. Heute zeigt sich, dass die damals geäußerten Bedenken nicht nur berechtigt waren, sondern inzwischen auch in der öffentlichen Berichterstattung angekommen sind.

Medien haben das Projekt über Jahre begleitet und beschönigt

Was heute auffällt, ist nicht nur die neue kritische Tonlage, sondern auch der Kontrast zur früheren Berichterstattung. Über Jahre hinweg wurde der Cottbuser Ostsee insbesondere von öffentlich-rechtlichen Medien überwiegend als Zukunftsprojekt dargestellt.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg berichtete wiederholt über den Ostsee als „größten künstlichen See Deutschlands“ und stellte ihn als Symbol für den erfolgreichen Strukturwandel dar [4]. In zahlreichen Beiträgen standen touristische Perspektiven, wirtschaftliche Chancen und positive Zukunftsbilder im Mittelpunkt.

Auch andere Medien griffen diese Linie auf. So wurde der Ostsee häufig als „Leuchtturmprojekt“ oder „Jahrhundertchance“ für die Region beschrieben [5].

Die kritischen Aspekte, insbesondere Wasserverfügbarkeit, geologische Risiken und langfristige Unsicherheiten, spielten dagegen oft nur eine untergeordnete Rolle oder wurden als lösbar dargestellt. Erst in den letzten Jahren verschiebt sich die Berichterstattung spürbar. Probleme werden deutlicher benannt, Risiken offener diskutiert. Der aktuelle rbb-Beitrag steht exemplarisch für diese Entwicklung.

Aus meiner Sicht zeigt sich hier ein grundsätzliches Problem. Wenn Medien über Jahre hinweg vor allem positive Narrative verstärken, trägt das dazu bei, dass politische Risiken unterschätzt werden. Eine frühzeitig ausgewogene Berichterstattung hätte dazu beitragen können, die öffentliche Debatte realistischer zu führen.

Ein Projekt gegen die natürlichen Grenzen

Der Cottbuser Ostsee ist kein natürlich gewachsener See, sondern das Ergebnis eines massiven Eingriffs in Landschaft und Wasserhaushalt. Grundlage ist der ehemalige Tagebau Cottbus-Nord, dessen Restloch geflutet wird. Bereits im Planfeststellungsbeschluss wird deutlich, wie komplex dieses Vorhaben ist. Die Flutung basiert maßgeblich auf der Zuleitung von Spreewasser mit bis zu fünf Kubikmetern pro Sekunde [1]. Damit war der Ostsee von Anfang an abhängig von Wasserverfügbarkeit, Wetterlagen und Nutzungskonkurrenzen. Genau diesen Punkt habe ich frühzeitig kritisiert. Heute wissen wir, dass diese Abhängigkeit kein Nebenaspekt ist, sondern das zentrale Risiko darstellt. Selbst nach offizieller Fertigstellung der Flutung muss der Wasserstand weiterhin künstlich stabilisiert werden. [2].

Rutschungen und geologische Risiken werden unterschätzt

Hinzu kommt ein Aspekt, der politisch viel zu lange relativiert wurde und den ich bewusst in den Mittelpunkt meiner Kritik gestellt habe. Es geht um die Rutschungen im Bereich des Sees und in der gesamten Lausitzer Bergbaufolgelandschaft. Diese sind keine theoretische Möglichkeit, sondern real dokumentierte Ereignisse. Genehmigungen mussten aufgrund von Rutschungsrisiken überprüft und angepasst werden [3]. Auch im Planfeststellungsbeschluss wird deutlich, dass umfangreiche Sicherungsmaßnahmen und langfristige Beobachtungen notwendig sind [1]. Die Landschaft befindet sich in einem fortlaufenden Veränderungsprozess, der sich über Jahrzehnte erstrecken wird. Genau diese Problematik habe ich auch im Rahmen parlamentarischer Anfragen thematisiert. Die Antworten haben klar gezeigt, dass Gefahrenzonen bestehen, dass Nutzungen eingeschränkt werden müssen und dass Entwicklungen nicht vollständig prognostizierbar sind. Wer unter diesen Bedingungen von einem stabilen, verlässlichen Großprojekt spricht, blendet wesentliche Teile der Realität aus.

Tourismus bleibt eine politische Hoffnung

Trotz dieser bekannten Risiken wurde der Ostsee politisch als touristisches Leuchtturmprojekt aufgebaut. Die Erwartungen sind hoch und reichen von wirtschaftlichem Aufschwung bis hin zur Imageveränderung der gesamten Region. Ich habe diese Darstellung immer hinterfragt, weil Tourismus auf Verlässlichkeit angewiesen ist. Es braucht stabile Rahmenbedingungen, sichere Nutzungsmöglichkeiten und planbare Entwicklungen. Genau das ist beim Ostsee derzeit nicht gegeben. Stattdessen haben wir ein Projekt, das vom Wasserstand abhängig ist, das geologischen Risiken unterliegt und dessen langfristige Entwicklung offen ist. Unter solchen Voraussetzungen bleibt die touristische Nutzung eine Hoffnung, aber keine belastbare Perspektive.

Energieprojekte ohne gesicherte Grundlage

Parallel dazu werden immer neue Nutzungsideen entwickelt, insbesondere im Bereich der Energiegewinnung. Fernwärme aus dem See und schwimmende Solaranlagen werden als innovative Zukunftslösungen präsentiert. Tatsächlich setzen diese Konzepte jedoch voraus, dass der See selbst stabil funktioniert. Genau das ist nicht gesichert. Aus meiner Sicht wird hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es geht nicht um fehlende Innovationsbereitschaft, sondern um die Reihenfolge politischer Entscheidungen. Ohne gesicherte Grundlage bleibt jede Zusatznutzung ein Risiko.

Millioneninvestitionen ins Ungewisse

Besonders kritisch sehe ich die Entwicklung auf kommunaler Ebene in Cottbus. Während die grundlegenden Fragen zum Ostsee weiterhin ungeklärt sind, werden parallel erhebliche finanzielle Mittel in das Hafenquartier investiert. Es geht um Infrastruktur, Bauflächen und langfristige städtebauliche Bindungen. Diese Entscheidungen binden öffentliche Gelder über Jahre hinweg.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass es sich um Steuergeld handelt. Dieses Geld wird von jedem einzelnen Bürger hart erarbeitet und dem Staat anvertraut. Gerade deshalb erwarte ich, dass mit diesen Mitteln besonders verantwortungsvoll und vorausschauend umgegangen wird. Das ist zumindest mein politischer Anspruch.

Wenn sich die bestehenden Probleme weiter verschärfen, drohen Fehlinvestitionen und dauerhafte Belastungen für den Haushalt. Für mich stellt sich daher die Frage, wie verantwortungsvoll es ist, Millionenbeträge in ein Umfeld zu investieren, dessen Entwicklung nicht gesichert ist.

Landespolitik hält am Narrativ fest

Das Land Brandenburg und die Stadt Cottbus halten dennoch am Ostsee fest und betrachten ihn weiterhin als zentrales Symbol des Strukturwandels. Ich halte diesen Umgang für problematisch. Ein Symbol ersetzt keine belastbare Grundlage. Die politischen Erwartungen an das Projekt sind hoch, doch die Realität entwickelt sich in eine andere Richtung. Statt einer ehrlichen Neubewertung erleben wir ein Festhalten an bestehenden Narrativen. Der Ostsee soll funktionieren und deshalb wird daran festgehalten, unabhängig davon, wie sich die Rahmenbedingungen tatsächlich entwickeln.

Realität statt Wunschdenken

Ich sehe mich durch die aktuellen Entwicklungen in meiner damaligen Einschätzung bestätigt. Die Probleme waren absehbar. Die Abhängigkeit vom Spreewasser, die geologischen Risiken und die langfristigen Unsicherheiten sind keine neuen Erkenntnisse. Sie waren von Anfang an Teil dieses Projekts. Meine Kritik war daher keine Blockadehaltung, sondern Ausdruck politischer Verantwortung. Es ging nie darum, ein Projekt grundsätzlich abzulehnen, sondern darum, Risiken realistisch zu bewerten und Entscheidungen daran auszurichten.

Die entscheidende Frage ist heute nicht mehr, wer recht hatte. Die entscheidende Frage ist, ob Politik und Öffentlichkeit bereit sind, die Realität anzuerkennen und Konsequenzen daraus zu ziehen.

Der Cottbuser Ostsee ist kein gescheitertes Projekt, aber er ist ein Projekt, das an seine Grenzen stößt. Wer das weiterhin ignoriert, riskiert, dass aus einem ambitionierten Vorhaben ein dauerhaftes Problem wird.

Quellenverzeichnis

[1] Planfeststellungsbeschluss „Gewässerausbau Cottbuser See“, Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, 2019
https://lbgr.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/PFB_Endfassung%20schwarz%20gez.pdf

[2] Wasserstand des Cottbuser Ostsees um 30 Zentimeter gesunken
https://www.welt.de/regionales/berlin/article68a345ba6c3c814930b73420/Wasserstand-des-Cottbuser-Ostsees-um-30-Zentimeter-gesunken.html

[3] Genehmigungen zum Cottbuser Ostsee wegen Rutschungen überarbeitet
https://www.kein-tagebau.de/index.php/de/tagebaue-alt/cottbus-nord/919-genehmigungen-zum-cottbuser-ostsee-werden-wegen-rutschungen-ueberarbeitet

[4] Brandenburg aktuell / rbb zum Cottbuser Ostsee, offizieller Beitrag auf der Brandenburg-aktuell-Seite
https://www.facebook.com/brandenburgaktuell.rbb/posts/nach-nur-sieben-jahren-ist-der-cottbuser-ostsee-voll-jetzt-kommen-die-probleme-u/1425442826262044/

[5] Offizielle Projektseite Cottbuser Ostsee
https://cottbuser-ostsee.de

Mein Kommentar

Rettungsdienst darf nicht zur Rechnung für Bürger werden

Als Stadtverordneter habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion bereits im März 2025 eine Anfrage gestellt, weil sich damals schon abgezeichnet hat, wohin die Entwicklung im Rettungsdienst geht.

In mehreren Brandenburger Landkreisen wurde darüber diskutiert, Patienten an den Kosten für Rettungseinsätze zu beteiligen. Für uns war klar, dass diese Entwicklung auch Cottbus erreichen kann. Deshalb haben wir nachgefragt:

„Sind für 2025 neue Satzungen oder Änderungen bestehender Satzungen geplant, die Gebühren oder Beiträge betreffen?“¹

Unser Ziel war eindeutig. Wir wollten verhindern, dass Bürger in Cottbus am Ende für Rettungseinsätze zahlen müssen.

Klare Aussagen von Stadt und Land

Die Antwort der Stadtverwaltung war damals eindeutig. Der zuständige Dezernent erklärte:

„Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“²

Gleichzeitig wurde betont, dass eine Einigung mit den Krankenkassen erwartet wird.

Auch auf Landesebene wurde eine klare Linie vertreten. Gesundheitsministerin Britta Müller stellte fest:

„Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“³

Und weiter:

„Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“³

Die Botschaft war also klar. Weder das Land noch die Stadt wollten, dass Bürger zur Kasse gebeten werden.

Realität sieht anders aus

Heute müssen wir feststellen, dass genau dieses Szenario eingetreten ist. Bürger in Cottbus erhalten Rechnungen für Rettungseinsätze aus dem Jahr 2025. Damit steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit politischer Zusagen infrage. Denn eines ist offensichtlich:
Die Probleme zwischen Krankenkassen und Trägern wurden nicht gelöst. Stattdessen werden sie nun auf die Bürger abgewälzt. Das ist aus meiner Sicht ein klares politisches Versagen.

Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer im Notfall Hilfe benötigt, darf nicht mit einer Rechnung rechnen müssen.

Gleichzeitig sage ich auch klar: Missbrauch des Notrufs ist kein Kavaliersdelikt. Wer den Rettungsdienst ohne tatsächlichen Notfall in Anspruch nimmt, muss selbstverständlich auch zur Verantwortung gezogen werden. Aber dort, wo echte Hilfe notwendig ist, muss die Finanzierung über die Krankenkassen gesichert sein.

Wir bleiben dran

Wir werden uns als Stadtverordnete weiterhin dafür einsetzen, dass die ursprünglichen Zusagen eingehalten werden.

Dazu gehört auch, dass Verantwortliche für ihre Aussagen einstehen.

Zudem haben wir bereits die nächste Entwicklung im Blick. Für die Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2026 haben wir eine weitere Anfrage zum Thema Telenotarzt gestellt. Hintergrund ist die berechtigte Frage, ob auch hier Finanzierungsprobleme mit den Krankenkassen entstehen könnten.

Wir werden auch dieses Thema genau prüfen.

Fazit

Die Entwicklung war absehbar. Deshalb haben wir frühzeitig gehandelt. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Der Rettungsdienst muss für echte Notfälle kostenfrei bleiben. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.


Quellenverzeichnis

  1. Anfrage AN-38/25 der AfD-Fraktion Cottbus, 10.03.2025
    https://session.cottbus.de/buerger/to0050.asp?__ktonr=37097
  2. Antwort der Stadt Cottbus auf Anfrage AN-38/25, Stadtverordnetenversammlung 26.03.2025
    „Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“
  3. Ministerium für Gesundheit Brandenburg / Aussagen von Gesundheitsministerin Britta Müller, März 2025
    „Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“
    „Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“
  4. Bericht Radio Cottbus, 19.03.2026
    https://www.radiocottbus.de/lausitz-news/2026/03/19/rettungsdienst-rechnung-cottbus-patienten-sollen-jetzt-zahlen/

Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Bombenangriff auf Cottbus am 15. Februar 1945– den Opfern ein würdiges Gedenken!

Der 15. Februar 1945: Ein Einschnitt für die Stadt

Es gibt Momente, die innerhalb weniger Minuten für tausende Menschen das gesamte weitere Leben verändern. Für Cottbus war ein solcher Moment die Mittagszeit des 15. Februar 1945, als ein amerikanischer Bomberverband die Stadt erreichte und seine todbringende Ladung über weiten Teilen der Stadt abwarf. Mehr als 400 US-Bomber waren im Einsatz [1]. Insgesamt fielen ca. 1.064 Tonnen Bomben auf die Stadt [2].

Der Ablauf des Bombardements

Das Bombardement dauerte nur etwas mehr als eine halbe Stunde. Gegen 11.51 Uhr treffen die ersten Bomben den Bahnhof, der das Hauptziel der Angreifer ist. Auch die Lutherkirche brennt vollständig aus. Besonders dramatisch: Das Operationshaus des Krankenhauses wird komplett zerstört, alle zu diesem Zeitpunkt dort tätigen Ärzte und Schwestern sterben.

Auf dem Bahnhof stehen Lazarettzüge und Waggons mit Vertriebenen aus Schlesien und Ostbrandenburg. In unmittelbarer Nähe befinden sich Güterzüge mit Munition. Als ein solcher Munitionszug getroffen wird, hört man dies im gesamten Stadtgebiet. Die Explosion und die Druckwelle zerstörten zahlreiche Häuser in der näheren Umgebung.

Für die Vertriebenen und Verwundeten auf dem Bahnhof gab es kein Entkommen. Phosphorbomben sorgten für ein Feuerinferno. Der Geruch verbrannter Menschen lag noch mehrere Tage danach in der Stadt. Viele Cottbuser konnten sich nur retten, weil sie es rechtzeitig in einen Luftschutzkeller schafften. Die letzten Bomben gingen gegen 12:25 Uhr auf den Branitzer Park und auf Sandow nieder [2].

Die Folgen des Angriffs

Das Resultat: Rund 1.000 Tote, etwa 2.500 Verletzte und mehr als 13.000 Cottbuser, die nach dem Angriff obdachlos waren [2]. Das Ausmaß wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Cottbus zu Kriegsbeginn etwa 56.000 Einwohner hatte [3]. Außerdem wurden 145 Industriebetriebe durch den Bombenhagel zerstört [1].

Historischer Kontext

Auch wenn es seit dem Jahr 1940 immer wieder Fliegeralarm gab, blieb eine großflächige Bombardierung der Stadt bis fast zum Kriegsende aus. Doch in den letzten Kriegsmonaten gingen die Alliierten vermehrt zum sogenannten „Moral Bombing“ über, also der gezielten Bombardierung von Wohngebieten, um die Moral und den Durchhaltewillen der Zivilbevölkerung zu brechen.

Viele Städte in Deutschland wurden durch diese Flächenbombardements systematisch zerstört. Neben unermesslichem menschlichem Leid führten diese Angriffe zur Vernichtung von kulturellen Werten in beispiellosem Ausmaß.

Erinnerung und Verantwortung

Wenn wir heute in Cottbus der schrecklichen Ereignisse des 15. Februar 1945 gedenken, dann erinnern wir vor allem an die, die damals ihr Leben verloren. Aber auch an die, die überlebten und diesen Tag nie wieder vergessen konnten.

Einige Zeitzeugen leben noch, noch können sie berichten. Wenn sie es eines Tages nicht mehr können, ist es unsere Aufgabe, die Erinnerung an das Bombeninferno in Cottbus wach zu halten.


Quellenverzeichnis

[1] „Cottbus hat der Opfer der US-Bombenangriffe mit etwa 1.000 Toten vor 80 Jahren gedacht“, www.deutschlandfunk.de, 16. Februar 2025

[2] „Bombardierung von Cottbus“, www.stadtmuseum-cottbus.de, Aufruf am 10. Februar 2026

[3] „Zeitzeugen erinnern sich an verheerenden US-amerikanischen Luftangriff 1945“, www.katholische-sonntagszeitung.de, 8. Mai 2025

Wir sprengen, was uns versorgt – und verschärfen den Energiemangel

Diese Energiepolitik schadet der Lausitz und ist ideologischer Irrsinn.

Die Sprengung der Abraumförderbrücke F60 im Tagebau Jänschwalde war kein bloßer technischer Rückbau, sondern ein energiepolitisches Symbol. Öffentlich per Livestream konnten Bürger verfolgen, wie eine zentrale Infrastruktur zur Gewinnung grundlastfähiger Energie endgültig beseitigt wurde – in einer Zeit, in der der Energiebedarf in Deutschland weiter steigt und die Versorgungssicherheit zunehmend unter Druck gerät [1].

Ein ähnliches Bild bot sich bereits im Oktober 2025 bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Gundremmingen. Auch dort wurde leistungsfähige Energieinfrastruktur nicht deshalb überflüssig, weil gleichwertiger Ersatz bereitstand, sondern weil politische Entscheidungen den endgültigen Rückbau erzwangen [2]. Beide Ereignisse stehen sinnbildlich für eine Energiepolitik, die ideologisch motiviert ist und physikalische sowie wirtschaftliche Realitäten ausblendet.

Der Abschied von sicherer, grundlastfähiger Energie

Mit dem nahezu zeitgleichen Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung verabschiedet sich Deutschland von zwei Energieformen, die entscheidende Eigenschaften gemeinsam haben: Sie sind grundlastfähig, wetterunabhängig und dauerhaft verfügbar. Genau diese Eigenschaften sind für ein Industrieland unverzichtbar.

Der Kohleausstieg trifft insbesondere Regionen wie die Lausitz hart. Über Jahrzehnte gewachsene industrielle Strukturen, Arbeitsplätze und eine stabile Energieversorgung werden aufgegeben, ohne dass zum Zeitpunkt des Rückbaus ein belastbarer Ersatz existiert [3]. Trotz hoher installierter Leistungen bei Wind- und Solarenergie kommt es immer wieder zu Situationen, in denen nur ein sehr geringer Teil des tatsächlichen Strombedarfs aus wetterabhängigen Energien gedeckt werden kann [3].

Anstatt zunächst Versorgungssicherheit herzustellen, werden funktionierende Anlagen abgeschaltet, gesprengt und unwiederbringlich zerstört. Es wird nicht der erste Schritt vor dem dritten getan – sondern der dritte vor dem ersten.

Fernwärme: Ein unterschätztes Opfer der Energiepolitik

Was in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird: Mit dem Ende von Kohle- und Kernkraftwerken verschwindet auch eine tragende Säule der Fernwärmeversorgung. Diese wurde bislang vielfach als Nebenprodukt der Stromerzeugung gewonnen – effizient, zuverlässig und vergleichsweise kostengünstig.

Fallen diese Kraftwerke weg, muss Fernwärme neu erzeugt werden. Das ist technisch möglich, jedoch deutlich energieintensiver, teurer und abhängig von zusätzlichem Strombedarf. Für Bürger und Kommunen bedeutet das steigende Preise bei gleichzeitig sinkender Versorgungssicherheit.

Die Seewasserwärmepumpe in Cottbus: Ersatz mit erheblichen Risiken

Ein zentrales Beispiel für diese Entwicklung ist die geplante Seewasserwärmepumpe in Cottbus. Das Projekt wird als Zukunftslösung beworben, ist jedoch mit Investitionskosten von nahezu 100 Millionen Euro verbunden – Kosten, die am Ende von den Bürgern zu tragen sein werden [4].

Hinzu kommt eine grundlegende Frage: Woher soll der zusätzliche Strom kommen, der für den Betrieb einer solchen Großwärmepumpe notwendig ist, wenn gleichzeitig sichere Stromerzeugungskapazitäten abgeschaltet werden? Ohne stabile Stromversorgung wird aus einer Wärmepumpe keine Lösung, sondern ein zusätzliches Risiko für das Gesamtsystem.

Zugefrorener See – ökologische und technische Realität

Heute konnte man sich selbst ein Bild davon machen, wie fragil diese Konzepte sind: Der betreffende See war bei den aktuellen winterlichen Temperaturen vollständig zugefroren. Das zeigt, wie begrenzt die verfügbare Umweltenergie in solchen Gewässern in kalten Perioden tatsächlich ist.

Zugefrorener Ostsee am 05.02.2026. Nur das Einlaufbecken ist eisfrei.

Eine großtechnische Seewasserwärmepumpe entzieht dem See kontinuierlich Wärme. Wird einem Gewässer unter solchen Bedingungen zusätzlich Energie entzogen, sind ökologische Folgen absehbar. Sinkende Wassertemperaturen können Wasserlebewesen, Mikroorganismen und das ökologische Gleichgewicht massiv beeinträchtigen. Veränderungen der Sauerstoffverhältnisse, Stress für Flora und Fauna sowie langfristige Schäden am Ökosystem sind reale Risiken.

Auch technisch ergeben sich Probleme: Je kälter das Ausgangswasser, desto ineffizienter arbeitet eine Wärmepumpe. Vereisung, höherer Stromverbrauch und steigende Betriebskosten sind zu erwarten. Wenn ein See bereits ohne zusätzliche Nutzung zufriert, muss ernsthaft hinterfragt werden, ob er dauerhaft als Energiequelle im industriellen Maßstab geeignet ist. Gerade im Winter, wenn der Energiebedarf am höchsten ist, droht eine zusätzliche Schwächung des Systems.

Energieoffen, technologieoffen, realistisch

Die AfD lehnt diesen energiepolitischen Kurs entschieden ab. In ihrem Programm steht klar: Energiepolitik muss technologieoffen, bedarfsgerecht und auf Versorgungssicherheit ausgerichtet sein. Sichere Energiequellen dürfen nicht aus ideologischen Gründen abgeschaltet werden, solange kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht [5].

Ein Industrieland kann nicht zuerst Kraftwerke sprengen, Brücken abbrechen und Kühltürme niederreißen – und anschließend hoffen, dass Speicher, Wärmepumpen und Importe die entstehenden Lücken irgendwann schließen. Vernünftige Politik bedeutet, zuerst Alternativen aufzubauen und zu testen, bevor bewährte Strukturen aufgegeben werden.

Fazit

Die Sprengung der Förderbrücke F60 und der Abriss der AKW-Kühltürme sind keine Einzelfälle. Sie stehen exemplarisch für eine Energiepolitik, die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und ökologische Verantwortung dem politischen Zeitgeist unterordnet. Während der Energiebedarf steigt, wird die Grundlage unserer sicheren Energieversorgung zerstört – öffentlich, unumkehrbar und ohne tragfähigen Ersatz.

Deutschland braucht keinen weiteren symbolischen Rückbau, sondern einen ideologiefreien Energiemix, der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbindet. Alles andere wird uns wirtschaftlich, sozial und energiepolitisch teuer zu stehen kommen.


Quellenverzeichnis

  1. Niederlausitz Aktuell: Livestream – Förderbrücke F60 im Tagebau Jänschwalde wird gesprengt
  2. RWE Presse: Kühltürme der Rückbauanlage Gundremmingen erfolgreich zu Boden gebracht, 25.10.2025
  3. rbb24: Bislang kein konkreter Plan für die Zukunft der Lausitz ohne Kohle, 13.05.2025
  4. Lars Schieske: Seewasserwärmepumpe in Cottbus – auf einmal fast 100 Millionen. Wer zahlt die Zeche?
    https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/seewasserwaermepumpe-in-cottbus-auf-einmal-fast-100-millionen-wer-zahlt-die-zeche/
  5. AfD-Bundesprogramm / Wahlprogramm: Abschnitt Energiepolitik (Technologie- und Energieoffenheit)

Schluss mit dem Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber!

Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].

Ziel der Bezahlkarte

Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].

Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].

Linke Umgehungsstrategie

In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.

Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.

Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].

Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:

„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“

Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].

Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].

Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].

Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:

  • der Kostenaufwand für die Stadt,
  • die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
  • ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
  • ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
  • sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.

In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.

Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.

Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch

Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:

  • wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
  • welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
  • welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
  • sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.

Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.

Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.

Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]


Fazit

Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.

Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.


Quellen

[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz

Newsletter abonieren und informiert bleiben.