Neutral oder engagiert? Die LEAG muss sich entscheiden

In der Aktuellen Stunde der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 hat LEAG-Vorstand Jörg Waniek über Werte, Weltoffenheit und arbeitsrechtliche Konsequenzen gesprochen [1]. Ich habe danach in einem Video gefragt, wo die LEAG die Grenze zieht. Herr Waniek hat auf Facebook geantwortet und mir vorgeworfen, Sachverhalte zu verkürzen und Emotionen zu schüren [2]. Ich nehme ihn beim Wort und schaue mir die Fakten an. Sie zeigen einen Widerspruch, den der Vorstand bisher nicht auflöst.

Wo wir uns einig sind

Zuerst das Selbstverständliche: Wer sich gegen das Grundgesetz oder gegen die Verfassung des Landes Brandenburg stellt, wer rassistisch hetzt oder den Nationalsozialismus verherrlicht, äußert keine Meinung, die ich verteidige. Da sind Herr Waniek und ich uns einig. Was jemand in seiner Freizeit hört, geht seinen Arbeitgeber dagegen nichts an. Auch wer Rockmusik mit rechten Texten hört, darf das, solange diese Musik nicht strafbar ist und mit Grundgesetz und Landesverfassung im Einklang steht.

Herr Waniek nannte in der Sitzung das Beispiel von Beschäftigten, die sich in Arbeitskleidung zeigen und zugleich Rechtsrock mit Hitler-Reden posten [1]. Ob es einen solchen Fall bei der LEAG tatsächlich gegeben hat, ist öffentlich nicht belegt. Für mich ist das deshalb zunächst eine Aussage. Ich halte mich an Fakten und an Gesetze. Sollte es so gewesen sein, bestreite ich nicht, dass darauf Konsequenzen folgen können. Auch das von ihm geschilderte Hausverbot für einen externen Trainer, der einen Lehrgangsteilnehmer wegen seiner Herkunft herabgewürdigt haben soll, wäre richtig [1].

Meine Frage war aber eine andere: Was gilt für alles dazwischen? Für die zugespitzte Meinung zur Migrationspolitik, für scharfe Kritik an der Energiewende, für das offene Bekenntnis zu einer Partei, die dem Vorstand nicht gefällt? Eine konkrete Grenze hat Herr Waniek dafür bis heute nicht benannt.

Was der Vorstand über die LEAG sagt

In der Sitzung erklärte Herr Waniek nach Angaben von Niederlausitz aktuell, die LEAG sei nicht parteipolitisch aktiv, habe aber klare Werte [1]. In seiner Antwort auf Facebook schrieb er, bei der LEAG werde niemand wegen seiner politischen Meinung, seiner Wahlentscheidung oder seiner Parteizugehörigkeit sanktioniert [2]. Das klingt nach Neutralität. Was die LEAG selbst veröffentlicht, ergibt ein anderes Bild.

Was die LEAG tatsächlich tut

Auf ihrer Internetseite nennt die LEAG ihre Partnerschaften, darunter „Brandenburg zeigt Haltung“, das Landeskonzept „Tolerantes Brandenburg“, „Cottbus ist bunt“ und den „Cottbuser Aufbruch“ [3]. Im Februar 2024 schloss sich das Unternehmen der Kampagne „#Zusammenland“ an, die von großen Zeitungshäusern gestartet wurde und sich ausdrücklich gegen Rechtsextremismus richtet [4]. Im Mai 2024 rief Vorstandschef Thorsten Kramer dazu auf, bei der Europawahl die Stimme „für ein starkes, geeintes und weltoffenes Europa“ abzugeben [5].

„Brandenburg zeigt Haltung“ wendet sich in seinem Aufruf ausdrücklich an alle, egal wo sie politisch stehen [6]. Unter den unterstützenden Organisationen finden sich aber der CDU-Landesverband, die Linke, die Jusos und zahlreiche Gliederungen der Grünen [6]. Auf derselben Seite fordert ein Bündnispartner „klare Kante gegen AfD“, ein anderes Unternehmen erklärt, wen man grundsätzlich nicht wählt, und ein Geschäftsführer bittet vor der Landtagswahl darum, die Stimme den aus seiner Sicht demokratischen Kräften zu geben [6]. Nach der Hochstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz im Mai 2025 forderte das Bündnis, demokratische Parteien dürften nicht mit der AfD zusammenarbeiten [7].

Der Cottbuser Aufbruch schreibt über sich, bei ihm gebe es „keine politische Parteinahme“ [8]. Zu seinen Mitgliedern zählt er Stadtverordnete der demokratischen Parteien [8]. Wer damit nicht gemeint ist, kann sich jeder Cottbuser denken. Die eigene Chronik des Vereins verzeichnet eine Aktion gegen eine AfD-Demonstration im Dezember 2021 [9]. Bei einer großen Kundgebung kurz vor der Landtagswahl 2024 in Cottbus stand der Infostand des Cottbuser Aufbruchs neben dem der Initiative „AfD-Verbot-Jetzt!“ [10].

Der Widerspruch

Man kann all das richtig finden. Man kann aber nicht gleichzeitig behaupten, parteipolitisch nicht aktiv zu sein. Wer Bündnisse unterstützt, in denen offen gegen eine bestimmte Partei Stellung bezogen wird, wer vor Wahlen Wahlaufrufe veröffentlicht und wer mit Vereinen auftritt, die Aktionen gegen diese Partei organisieren, der handelt politisch. Das ist sein gutes Recht. Dann soll er es aber auch so benennen.

Für die Beschäftigten ist das keine Nebensache. Die LEAG bezeichnet sich selbst als größte Arbeitgeberin der Region [3]. Wie frei fühlt sich ein Kraftwerker, der die AfD wählt, wenn in den Bündnissen seines Arbeitgebers erklärt wird, wen man nicht wählt? Diese Frage muss sich ein Personalvorstand gefallen lassen.

Ein Vergleich, der nicht trägt

Herr Waniek stellt meine Kritik in eine Reihe mit den Zeiten von „Ende Gelände“ [2]. Ich bin aber nicht unbefugt in einen Tagebau eingedrungen. Gruppen von Ende Gelände haben genau das im November 2019 in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd getan, die LEAG stoppte daraufhin in Jänschwalde aus Sicherheitsgründen die Kohleförderung [11]. Das Unternehmen erstattete Anzeigen und musste das Kraftwerk Jänschwalde auf ein Minimum herunterfahren, weil die Kohlezufuhr blockiert war [12]. Mit den Vorräten sollte die Fernwärme für Cottbus und Peitz so lange wie möglich gesichert werden [13]. Schon 2016 musste das Kraftwerk Schwarze Pumpe, damals noch unter Vattenfall, wegen Blockaden auf ein Fünftel seiner Leistung gedrosselt werden. Nach einem Bericht des rbb wurde dabei ein Wachmann des Werkschutzes verletzt [14].

Ich habe weder Beschäftigte in Gefahr gebracht noch die Versorgung unserer Stadt. Ich habe eine Frage gestellt.

Was das Recht vorgibt

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 darauf zu achten, dass niemand wegen seiner politischen Betätigung oder Einstellung benachteiligt wird [15]. Die Arbeitsgerichte verlangen für Konsequenzen aus außerdienstlichem Verhalten eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses. Berührt das private Verhalten die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht, darf der Arbeitgeber es nicht mit einer Kündigung missbilligen [16]. Herr Waniek beruft sich selbst auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [2]. Sie schützt eben auch die Meinung, die dem Vorstand nicht passt.

Was ich von der LEAG erwarte

Erstens: Benennen Sie schriftlich und konkret, welches Verhalten außerhalb der Arbeitszeit Konsequenzen hat. Zweitens: Erklären Sie verbindlich, dass Mitgliedschaft, Engagement und Stimmabgabe für eine nicht verbotene Partei bei der LEAG keine Rolle spielen. Drittens: Legen Sie offen, in welchem Umfang die LEAG die genannten Bündnisse unterstützt, ob ideell oder finanziell.

„Unsere Werte stehen nicht nur auf Papier“, schreibt Herr Waniek [2]. Dann bringen Sie die Grenze bitte genau dort hin, schwarz auf weiß. Ich bleibe bei meiner Aussage: Ein Arbeitsvertrag darf kein Gesinnungsvertrag sein.

Quellen

[1]      Niederlausitz aktuell: Unternehmen warnen in Cottbus vor Rechtsextremismus als Standortrisiko, 27.09.2026. https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/323640/cottbus-stadtverordnete-aktuelle-stunde-rechtsextremismus-standortrisiko-leag-waniek.html

[2]      Jörg Waniek: Beitrag „Null Toleranz für Intoleranz!“ auf Facebook, September 2026. https://www.facebook.com/100000461800302/posts/pfbid0325SGJ1sb98ZEtHwjKVKwpsLfM5VxWit7NkQnyvwQUwydG7SXPsZrovFGmPM5snucl/

[3]      LEAG: Engagement für Vielfalt. https://www.leag.de/de/unternehmen/engagement/

[4]      LEAG: LEAG ist Teil der deutschlandweiten Kampagne #Zusammenland, 15.02.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-ist-teil-der-deutschlandweiten-kampagne-zusammenland-vielfalt-macht-uns-stark/

[5]      LEAG: LEAG beteiligt sich an der „Brandenburg zeigt Haltung“-Kampagne, 16.05.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-beteiligt-sich-an-der-brandenburg-zeigt-haltung-kampagne/

[6]      Brandenburg zeigt Haltung: Aufruf und unterstützende Organisationen. https://www.brandenburg-zeigt-haltung.de/

[7]      Tagesspiegel: Bund stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein: Brandenburgs Innenministerin Lange dennoch gegen Verbotsverfahren, Mai 2025. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/bund-stuft-afd-als-gesichert-rechtsextrem-ein-brandenburgs-innenministerin-lange-dennoch-gegen-verbotsverfahren-13630057.html

[8]      Cottbuser Aufbruch: Über uns. https://www.cottbuser-aufbruch.de/cottbuser-aufbruch/ueber-uns.html

[9]      Cottbuser Aufbruch: 25 Jahre Cottbuser Aufbruch, eine kleine Chronik, 2024. https://www.cottbuser-aufbruch.de/kat-aktuelles/25-jahre-cottbuser-aufbruch-eine-kleine-chronik.html

[10]    BTU Cottbus-Senftenberg: Kundgebung „Wir tanzen zusammen. Demokratie verteidigen“, September 2024. https://www.b-tu.de/forschung/aktuelles/ansicht/27243-kundgebung-wir-tanzen-zusammen-demokratie-verteidigen

[11]    LEAG: Ende Gelände besetzt Betriebsanlagen der LEAG, 30.11.2019. https://www.leag.de/de/news/details/ende-gelaende-besetzt-betriebsanlagen-der-leag/

[12]    Radio Lausitz: Kohlegegner verlassen Tagebaue Jänschwalde und Schleenhain, 30.11.2019. https://www.radiolausitz.de/beitrag/heisses-protestwochenende-im-lausitzer-revier-615434/

[13]    Wikipedia: Kraftwerk Jänschwalde. https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftwerk_J%C3%A4nschwalde

[14]    Wikipedia: Ende Gelände 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_Gel%C3%A4nde_2016

[15]    § 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. https://dejure.org/gesetze/BetrVG/75.html

[16]    Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Urteil vom 08.10.2024, 3 SLa 313/24. https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/duesseldorf/lag_duesseldorf/j2024/NRWE_LAG_D_sseldorf_3_SLa_313_24_Urteil_20241008.html

Gewalt an Cottbuser Schulen: 278 Anzeigen in einem Schuljahr

Im Schuljahr 2025/2026 hat die Polizei 278 Strafanzeigen wegen Gewalt an Cottbuser Schulen aufgenommen [1]. Das steht in der Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage AN-149/26 unserer Fraktion, die zur Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 beantwortet wurde. Die Zahlen bestätigen, wovor ich seit Jahren warne. Gleichzeitig zeigt die Antwort, dass die Stadt auf entscheidende Fragen keine Auskunft gibt.

278 Anzeigen, 27 Schulen, vor allem Sachsendorf

Von den 278 Anzeigen hat die Polizei 257 bereits an die Staatsanwaltschaft Cottbus abgegeben (Stand 16. September 2026) [1]. 208 Verfahren lassen sich einem Tatort an einer Schule oder in ihrem unmittelbaren Umfeld zuordnen. Betroffen sind 27 Schulen. Fast die Hälfte dieser Fälle entfällt auf nur drei Schulen: 44 auf die Sachsendorfer Oberschule, 37 auf die Regine-Hildebrandt-Grundschule und 20 auf die Theodor-Fontane-Gesamtschule. Weitere 20 Verfahren betreffen die Gesamtschule Spree-Neiße in Kolkwitz [1].

Es geht dabei nicht um Rangeleien auf dem Pausenhof. Die Polizei zählt 86 Körperverletzungen, 72 gefährliche Körperverletzungen, also Angriffe etwa mit Waffen, gefährlichen Gegenständen oder durch mehrere Täter gemeinsam, dazu 42 Bedrohungen und 39 Beleidigungen. Hinzu kommen 10 Raubtaten, 2 schwere Raubtaten, 6 Erpressungen und 3 räuberische Erpressungen, 3 Verstöße gegen das Waffengesetz sowie mehrere Sexualdelikte, darunter 3 Fälle nach § 177 Strafgesetzbuch (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) und 2 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern [1].

Die Tatverdächtigen sind überwiegend selbst sehr jung: 96 Kinder unter 14 Jahren, die noch nicht strafmündig sind, 76 Jugendliche, 17 Heranwachsende und 20 Erwachsene [1]. Mehr als 80 Prozent sind also Kinder und Jugendliche. Geschädigt wurden 93 Kinder, 94 Jugendliche, 14 Heranwachsende und 62 Erwachsene [1]. Auch im neuen Schuljahr geht es weiter: Bis Anfang September 2026 kamen bereits 10 neue Anzeigen hinzu, wieder unter anderem an der Sachsendorfer Oberschule und an der Regine-Hildebrandt-Grundschule [1].

Sechs von zehn Tatverdächtigen sind keine Deutschen

Bei 204 Tatverdächtigen nennt die Polizei die Staatsangehörigkeit. 81 von ihnen sind Deutsche, 123 sind Ausländer [1]. Das sind rund 60 Prozent. Allein 52 Tatverdächtige haben die syrische Staatsangehörigkeit, also etwa jeder vierte. Es folgen 22 russische, 11 afghanische und 8 ukrainische Staatsangehörige [1]. Zum Vergleich: In ganz Cottbus liegt der Ausländeranteil bei knapp 15 Prozent der Einwohner (Stand 30. Juni 2026) [2]. Wie hoch der Anteil unter den Schülern ist, veröffentlicht die Stadt nicht. Er dürfte höher liegen als in der Gesamtbevölkerung, weil viele zugewanderte Familien junge Kinder haben. Genau diese Zahl muss die Stadt vorlegen, damit sich der Abstand sauber einordnen lässt [BELEG FEHLT: Ausländeranteil unter Cottbuser Schülern].

Das ist keine Aussage über syrische oder andere ausländische Kinder im Allgemeinen. Die meisten von ihnen gehen friedlich zur Schule und leiden selbst unter der Gewalt. Es ist aber eine Aussage darüber, dass Integration an mehreren Cottbuser Schulen gescheitert ist und dass man darüber offen sprechen muss.

Seit Jahren bekannt, seit Monaten eskaliert

Neu ist das Problem nicht. Bereits im Oktober 2023 habe ich hier berichtet, dass sich die Gewalt an Cottbuser Schulen verdoppelt hatte und dass damals 32 von 73 Tatverdächtigen keine Deutschen waren [3]. Im November 2025 habe ich auf das Meldeportal der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg für Gewalt an Schulen hingewiesen [4]. Im Dezember 2025 haben Eltern der Regine-Hildebrandt-Grundschule in einem Brandbrief Übergriffe, Reizgas auf dem Schulhof, Drohungen und Erpressungen geschildert [5].

Im Januar 2026 berichtete Innenminister René Wilke im Innenausschuss des Landtages von 108 Ermittlungsverfahren im Schulumfeld seit Ende Juni 2025 [6]. Die Polizei richtete eine eigene Ermittlungsgruppe „Schule“ ein [6]. Am 16. Januar 2026 vereinbarten Innenminister Wilke, Bildungsminister Steffen Freiberg und Oberbürgermeister Tobias Schick beim sogenannten Cottbus-Gipfel einen Sicherheitsdienst, mehr Polizei auf Schulhöfen und Schulwegen, Wohnsitzauflagen für zugewiesene Familien und die Sicherung von Präventionsprojekten [7]. Acht Monate später steht die Zahl bei 278 Anzeigen. Zwar sind Ermittlungsverfahren und Anzeigen nicht völlig gleich gezählt, doch die Richtung ist eindeutig.

Was die Stadt nicht beantwortet

Unsere Anfrage enthielt vier Fragen. Beantwortet wurden sie nur zum Teil. Nach dem Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse bei der Einschulung hatten wir ausdrücklich gefragt. Dazu steht in der Antwort kein Wort [1]. Ebenso fehlt der aufenthaltsrechtliche Status der Tatverdächtigen, also ob sie etwa geduldet sind, eine Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren besitzen oder ausreisepflichtig sind. Auch die Zahl der Doppelstaatler nennt die Stadt nicht. Eine Aufschlüsselung der Nationalitäten nach Schulen erfolgt nach eigener Aussage nicht [1].

Bei der Prävention wird es noch dünner. Im Januar 2026 fanden 31 Veranstaltungen mit 577 Teilnehmern statt [1]. Statt der erbetenen Liste aller Kurse nennt die Stadt nur fünf Schulen, eine davon in Spremberg. Die Sachsendorfer Oberschule und die Regine-Hildebrandt-Grundschule, wo sich die meisten Fälle häufen, tauchen in dieser Aufzählung nicht auf [1]. Nach einer Erfolgskontrolle hatten wir gefragt. Die Antwort beschränkt sich darauf, dass Lehrer und Schüler die Veranstaltungen positiv wahrnähmen [1]. Das ist ein Stimmungsbild, keine Wirkungskontrolle.

Auf die Frage nach ausländerrechtlichen Maßnahmen gegen straffällige Schüler und ihre Sorgeberechtigten nennt die Stadt keinen einzigen konkreten Fall und keine einzige Zahl. Sie verweist auf Zuständigkeiten, auf die Zentrale Ausländerbehörde des Landes und darauf, dass es im vergangenen Jahr Abschiebungen gegeben habe [1]. Wie viele, bleibt offen. Und ob die im Januar angekündigten Wohnsitzauflagen [7] überhaupt umgesetzt wurden, erfahren die Stadtverordneten ebenfalls nicht.

Was jetzt passieren muss

Wer Probleme lösen will, muss sie zuerst vollständig kennen. Ich fordere deshalb, dass die Stadt die fehlenden Angaben nachliefert: den Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen, den Ausländeranteil unter den Cottbuser Schülern und die Zahl der Fälle je Schule nach Staatsangehörigkeit, selbstverständlich anonymisiert. Unsere Fraktion wird diese Fragen erneut stellen.

An den am stärksten belasteten Schulen braucht es dauerhaft Sicherheitspersonal, nicht nur für ein paar Monate. Prävention gehört zuerst dorthin, wo die Gewalt stattfindet, und sie muss an ihrer Wirkung gemessen werden, nicht an der Zahl der Vorträge. Die angekündigten Wohnsitzauflagen müssen umgesetzt und öffentlich bilanziert werden. Und wer ausreisepflichtig ist und Straftaten begeht, muss das Land auch tatsächlich verlassen. Dafür will ich Zahlen sehen, keine Textbausteine.

Die Leidtragenden sind die Kinder, deutsche wie ausländische, die sich an ihrer Schule nicht mehr sicher fühlen, und die Lehrer, die allein gelassen werden. Ihnen schulden Stadt und Land keine Stimmungsberichte, sondern sichere Schulen. Dafür setze ich mich weiter ein.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Dezernat Ordnung, Sicherheit, Sport, Gesundheit und Bürgerservice: Antwort auf die Anfrage AN-149/26 der AfD-Fraktion „Gewalt an Cottbuser Schulen“ zur Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2026 SessionNet | Anfrage zu Gewalt an Cottbuser Schulen

[2] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Kommunalstatistik: Bevölkerung, Stand 30.06.2026. https://cottbus.de/kommunalstatistik/bevoelkerung/

[3] Lars Schieske: Die Realität holt Cottbus ein, 26.10.2023, aktualisiert 07.03.2025. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/die-realitaet-holt-cottbus-ein/

[4] Lars Schieske: Gewalt an Schulen in Brandenburg, 08.11.2025. https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/gewalt-an-schulen-in-brandenburg/

[5] Lars Schieske: Wenn Schulen kippen, versagt die Politik. Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind der letzte Warnruf, 16.12.2025. https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/wenn-schulen-kippen-versagt-die-politik-brandbriefe-aus-cottbus-und-ludwigshafen-sind-der-letzte-warnruf/

[6] Niederlausitz aktuell: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Gewalt an Cottbuser Grundschule, 15.01.2026. https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/307898/staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-gewalt-an-cottbuser-grundschule.html

[7] Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg: „Cottbus-Gipfel“ gegen Gewalt unter Schülern, Pressemitteilung vom 16.01.2026. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~16-01-2026-cottbus-gipfel-gegen-gewalt-unter-schuelern

Etikettenschwindel auf dem Dach

Eine grundlastfähige Solaranlage gibt es nicht

Immer wieder höre ich von Baulastträgern, sie würden für ein Gebäude oder einen ganzen Gebäudekomplex eine „grundlastfähige“ Photovoltaikanlage errichten. Das klingt nach Versorgungssicherheit, nach Unabhängigkeit, nach Zukunft. Es ist aber schlicht falsch. Eine Solaranlage liefert nur dann Strom, wenn die Sonne scheint. Nachts liefert sie nichts, an trüben Wintertagen fast nichts. Wer ein solches Versprechen in Planungsunterlagen oder Pressemitteilungen schreibt, weiß entweder nicht, wovon er spricht, oder er setzt darauf, dass es niemand nachprüft. Beides ist bei Bauvorhaben, die mit öffentlichem Geld bezahlt werden, nicht hinnehmbar.

Grundlast ist ein klar definierter Begriff

Grundlast ist kein Werbewort, sondern ein Fachbegriff. Er beschreibt die Nachfrage: die Mindesthöhe des Strombedarfs, der zu jeder Zeit anfällt und gedeckt werden muss [1]. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag spricht von der Stromnachfrage, die im Tagesverlauf nicht unterschritten wird [2].

Grundlastfähig ist ein Kraftwerk nach der Definition der Akademien der Wissenschaften (Leopoldina, acatech und Akademienunion) nur dann, wenn es unabhängig von äußeren Umständen wie dem Wetter jederzeit mit voller Leistung produktionsbereit ist. Das trifft auf brennstoffbetriebene Kraftwerke, Geothermie und mit Einschränkungen auf Wasserkraft zu. Photovoltaik- und Windkraftanlagen nennen die Akademien ausdrücklich als nicht grundlastfähig [1]. Deutlicher kann eine wissenschaftliche Einordnung kaum ausfallen.

Auch jedes Einfamilienhaus hat seine Grundlast. Ein Vierpersonenhaushalt im Eigenheim verbraucht ohne elektrische Warmwasserbereitung im Schnitt 3.800 Kilowattstunden im Jahr [3]. Das sind gut 10 Kilowattstunden am Tag oder rechnerisch rund 430 Watt, die ohne Unterbrechung bereitstehen müssen, auch um drei Uhr nachts im Dezember.

Die Solarbranche bestätigt das Problem selbst

Wie ungleichmäßig Solarstrom anfällt, belegt ausgerechnet das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, das der Photovoltaik gewiss nicht feindlich gegenübersteht. Nach dessen aktueller Faktensammlung (Stand August 2026) arbeiten Solarmodule etwas weniger als die Hälfte der 8.760 Stunden eines Jahres, und dann meist nur in Teillast. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen für Dachanlagen im Jahr 2026 mit 895 Volllaststunden [4]. Eine Dachanlage erzeugt übers Jahr also nur so viel Strom, als liefe sie gut ein Zehntel der Zeit mit voller Leistung.

Im Winter wird es noch dünner. Die Hochschule Trier hat die Erträge von rund 26.200 Dachanlagen ausgewertet. Für den Postleitzahlbereich 03, also unsere Region um Cottbus, lag der mittlere Ertrag im Juni 2020 bei 122 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung, im Dezember bei gerade einmal 22 [5]. Der Dezember brachte weniger als ein Fünftel des Junis, und die Tageserträge lagen bis auf wenige Tage unter einer Kilowattstunde je Kilowatt Leistung [5].

Das Fraunhofer-Institut zieht daraus selbst die Konsequenz, die viele Baulastträger offenbar nicht hören wollen: Photovoltaikanlagen ersetzen keine steuerbaren Kraftwerke, auch nicht in Kombination mit Windkraft, Batteriespeichern und Pumpspeichern. Kritisch seien windstille Nächte und besonders windstille, trübe Winterwochen [4]. Ohne Unterstützung durch Windkraft würde der ungünstigste Fall im Winter sogar Monate statt Wochen dauern [4].

Auch die Batterie im Keller ändert daran nichts

Das übliche Gegenargument lautet: Dafür gibt es doch Speicher. Die Verbraucherzentrale hat die Antwort bereits gegeben. Mit einer Solaranlage und einem Batteriespeicher steigt der Anteil des selbst gedeckten Stroms in einem typischen Einfamilienhaus von rund 25 bis 30 auf bis zu 70 Prozent. Unter den hierzulande herrschenden Wetterbedingungen sind mit Solaranlage und Batterie aber keine 100 Prozent erreichbar, und zwar ausdrücklich egal, wie groß der Speicher ist. Strom aus dem Sommer für den Winter aufzuheben, gelinge auch mit einem sehr großen, dann unwirtschaftlichen Batteriespeicher nicht [6]. Die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin kommt zum selben Ergebnis: Vollständige Unabhängigkeit vom Stromnetz ist mit sinnvoll dimensionierten Batteriespeichern nicht möglich [7].

Eine übliche Hausbatterie mit 10 Kilowattstunden reicht bei 10 Kilowattstunden Tagesverbrauch gerade einmal für einen Tag. Sollte ein Einfamilienhaus zum Beispiel zwei trübe Winterwochen aus eigener Kraft überstehen, wären rechnerisch rund 146 Kilowattstunden Speicher nötig. Selbst beim günstigsten Durchschnittspreis, den die Verbraucherzentrale für große Heimspeicher ermittelt hat, nämlich 360 Euro je Kilowattstunde [8], wären das über 52.000 Euro allein für die Batterie. Und die Solaranlage müsste deutlich wachsen: Um den Dezemberbedarf auch nur im Monatsmittel zu decken, bräuchte ein solcher Haushalt in unserer Region nach den Ertragsdaten der Hochschule Trier rund 15 Kilowatt Modulleistung statt der üblichen 10 [3][5]. An einzelnen dunklen Tagen reicht selbst das nicht.

Der Wasserstoffspeicher im Garten ist gescheitert

Bleibt die Speicherung über Monate. Die einzige am Markt angebotene Komplettlösung für die ganzjährige Selbstversorgung eines Eigenheims war das System „Picea“ des Berliner Herstellers HPS. Im Sommer erzeugte ein Elektrolyseur aus Solarstrom Wasserstoff, der in Druckflaschen vor dem Haus lagerte und im Winter über eine Brennstoffzelle wieder zu Strom wurde. Die zweite Generation konnte bis zu 1.500 Kilowattstunden speichern und kostete je nach Auslegung zwischen 99.000 und 150.000 Euro, die Solaranlage noch nicht eingerechnet [9]. Dazu kommt ein erheblicher Energieverlust: Selbst im großtechnischen Maßstab erreicht die Kette von Strom über Wasserstoff zurück zu Strom nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung nur etwa 40 bis 50 Prozent Wirkungsgrad [10]. Mehr als die Hälfte des mühsam im Sommer gewonnenen Stroms geht also verloren.

Das Ende dieser Geschichte ist bezeichnend. Im April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über HPS eröffnet, der Geschäftsbetrieb ist eingestellt [11]. Einen Markt für diese Technik gab es im erforderlichen Umfang offenbar nicht [12]. Wer heute für ein Einfamilienhaus eine Solarversorgung verspricht, die rund um die Uhr und das ganze Jahr trägt, verspricht also etwas, das es nicht einmal mehr zu kaufen gibt.

Die wahre Grundlast trägt das Netz, und das zahlen alle

Die Befürworter des Begriffs werden einwenden, niemand müsse ein Gebäude vom Netz abkoppeln. Das stimmt, und genau darin liegt der Kern der Täuschung. Auch die Akademien halten eine zuverlässige Versorgung ohne klassische Grundlastkraftwerke nur für möglich, wenn Sonne und Wind mit Speichern, flexiblem Verbrauch und sogenannten Residuallastkraftwerken zusammenspielen, also Gasturbinen, die später mit Wasserstoff laufen sollen [1]. Davon würden im Jahr 2045 allein in Deutschland 60 bis 180 Gigawatt benötigt [1]. Grundlastfähig ist also nicht die Anlage auf dem Dach, sondern ein ganzes System aus Netzen, Speichern und steuerbaren Kraftwerken, das gebaut, betrieben und bezahlt werden muss.

Diese Kosten stehen auf der Stromrechnung. Allein die Netzentgelte machen heute im Schnitt 9,2 Cent jeder Kilowattstunde aus [13]. Wer im Sommer kaum Netzstrom bezieht, zahlt entsprechend weniger davon, braucht das Netz aber im Winter in vollem Umfang. Wenn ein Baulastträger seine Solaranlage „grundlastfähig“ nennt, schmückt er sich also mit einer Leistung, die in Wahrheit das öffentliche Netz und die Kraftwerke dahinter erbringen.

Selbst die Bundesnetzagentur widerspricht dem Märchen

Wie wenig die Solaranlage auf dem eigenen Dach aus eigener Kraft leistet, hat inzwischen auch die Bundesnetzagentur festgestellt. Mit ihrer Reform der Netzentgelte, dem Verfahren „AgNes“, sollen Verbraucher, die mit einer eigenen Anlage Strom erzeugen und deshalb weniger aus dem Netz beziehen, künftig einen höheren Grundpreis zahlen [14]. Behördenpräsident Klaus Müller begründet das ausgerechnet mit dem Argument, das die Werbung vom grundlastfähigen Solardach widerlegt: Wer seinen Strom selbst erzeugt, verlasse sich trotzdem auf das Netz, „wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist“ [14]. Andernfalls würden zunehmend nur noch Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Netzkosten tragen [14].

Die Mehrbelastung soll nach Angaben der Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet regelmäßig unter 100 Euro im Jahr liegen, Steckersolargeräte sind ausgenommen [14]. Nach Presseberichten über den Festlegungsentwurf soll der Aufschlag 70 bis 90 Prozent des Grundpreises betragen [15]. Zusätzlich sollen neue Erzeugungsanlagen erstmals ein Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr zahlen; Bestandsanlagen sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen, Haushalte mit eigener Anlage fallen stattdessen unter den höheren Grundpreis [14]. Den Entwurf hat die Behörde am 6. August 2026 veröffentlicht, die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 geplant, gelten sollen die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2029 [16].

Damit sagt die zuständige Regulierungsbehörde in amtlicher Form, was ich in diesem Beitrag beschreibe: Die Versorgungssicherheit liefert das Netz, nicht das Dach. Und sie kostet Geld, zu dem Haushalte mit eigener Anlage bisher weniger beitragen als andere [14].

Meine Forderung: Schluss mit geschönten Begriffen bei öffentlichen Bauvorhaben

Ich habe nichts gegen eine Solaranlage auf einem Schul- oder Verwaltungsdach, wenn sie sich für den Steuerzahler rechnet. Ich wende mich aber entschieden dagegen, dass Bürgern und gewählten Vertretern mit dem Wort „grundlastfähig“ etwas versprochen wird, das Solaranlagen physikalisch nicht leisten können.

Ich fordere deshalb, dass Baulastträger bei öffentlich finanzierten Vorhaben den Begriff „grundlastfähig“ für Photovoltaik nicht mehr verwenden. Stattdessen müssen sie offenlegen, welchen Anteil des Strombedarfs eine Anlage im Jahresmittel tatsächlich deckt, wie viel Strom in den Wintermonaten weiter aus dem Netz bezogen wird und was Anlage, Speicher und Ersatzinvestitionen über die gesamte Lebensdauer kosten. Dazu gehören ab 2029 auch die höheren Netzentgelte, die die Bundesnetzagentur für Betreiber eigener Anlagen plant. Kommunale Vertretungen und Parlamente sollten solche Angaben einfordern, bevor sie Geld freigeben.

Die Sonne schickt keine Rechnung, heißt es gern. Das stimmt. Aber sie schickt im Winter auch kaum Strom. Wer das verschweigt, betreibt Werbung und keine seriöse Energiepolitik.

Quellen

[1] Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (Leopoldina, acatech, Akademienunion): Impuls „Kernspaltung, Erdgas, Geothermie, Kernfusion: Welche Rolle spielen Grundlastkraftwerke in Zukunft?“, Dezember 2024. https://energiesysteme-zukunft.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/PDFs/ESYS_Impuls_Grundlast.pdf

[2] Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB): Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grundlast in der Stromversorgung, Projektseite. https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_regenerative-energietraeger-zur-sicherung-der-grundlast-in-der-stromversorgung.php

[3] co2online: Stromspiegel für Deutschland, Stromverbrauch im Haushalt. https://www.stromspiegel.de/stromverbrauch-verstehen/stromverbrauch-im-haushalt/

[4] Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (Harry Wirth): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026. https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf

[5] Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld (te Heesen, Herbort, Rumpler): Studie zum Ertrag von Photovoltaikdachanlagen 2020 in Deutschland, aktualisiert April 2022, Tabelle A.1 (PLZ-Bereich 03) und Abschnitt 5.2. https://www.umwelt-campus.de/fileadmin/Umwelt-Campus/User/HteHeesen/research/pv/Ertragsstudie_2020.pdf

[6] Verbraucherzentrale: Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen?, Stand 02.07.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/lohnen-sich-batteriespeicher-fuer-photovoltaikanlagen-24589

[7] HTW Berlin, Forschungsgruppe Solarspeichersysteme: Solarisator, Stand 12.03.2026. https://solar.htw-berlin.de/rechner/solarisator/

[8] Verbraucherzentrale: Was kostet eine Photovoltaikanlage?, Stand 28.08.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/was-kostet-eine-photovoltaikanlage-49155

[9] Edison Media (Franz W. Rother): Picea+ macht Häuser auch im Winter energieautark, 05.11.2023. https://edison.media/energie/picea-macht-haeuser-auch-im-winter-energieautark/25241516/

[10] greenspotting: Interview mit Martin Wietschel (Fraunhofer ISI), „Strom aus Wasserstoff braucht doppelt so viele Windräder oder Solarparks“. https://greenspotting.de/wenn-sie-strom-aus-wasserstoff-erzeugen-brauchen-sie-mindestens-doppelt-so-viele-windraeder-oder-solarparks-da-kommt-die-politik-in-eine-akzeptanz-diskussion/

[11] pv magazine Deutschland: Insolvenzverfahren von HPS eröffnet, Geschäftsbetrieb eingestellt, 07.04.2025. https://www.pv-magazine.de/2025/04/07/insolvenzverfahren-von-hps-eroeffnet-geschaeftsbetrieb-eingestellt/

[12] taz: Saisonale Speicher für Wasserstoff: Pionier HPS ist insolvent, 10.04.2025. https://taz.de/Saisonale-Speicher-fuer-Wasserstoff/!6077761/

[13] BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: BDEW-Strompreisanalyse Haushalte und Industrie, August 2026. https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Strompreisanalyse_082026.pdf

[14] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor“, 27.05.2026. https://www.bundesnetzagentur.de/1107474

[15] t-online: Neue Solar-Gebühr kommt: PV-Besitzer zahlen ab 2029 bis zu 90 Prozent mehr, 06.08.2026, aktualisiert 09.08.2026. https://t-online.de/heim-garten/energie/id_101377542/neue-gebuehr-fuer-solarbesitzer-kommt-bis-zu-90-prozent-aufschlag-fuer-pv.html

[16] Recht energisch: Reform der Netzentgelte ab 2029: Was die Bundesnetzagentur mit AgNes plant, 18.09.2026. https://recht-energisch.de/2026/09/18/reform-der-netzentgelte-ab-2029-was-die-bundesnetzagentur-mit-agnes-plant/

Welle der Ungeimpften?

Die Stadt Cottbus legt Belege vor, die ihre eigene Antwort widerlegen

Am 25. August 2021 sagte der Corona-Krisenstab der Stadt Cottbus öffentlich, die vierte Welle werde eine Welle der Ungeimpften. Meine Fraktion wollte jetzt wissen, auf welchen Daten, Gutachten und Lagebildern diese Aussage beruhte. Die Antwort des Oberbürgermeisters vom 22. September 2026 verweist auf Äußerungen von Medizinern und des Hamburger Bürgermeisters. Als Beleg liegen ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, die eigene Pressemitteilung von damals und ein Video des Pressegesprächs bei [1]. In der Pressemitteilung steht die Aussage nicht, und im Video fällt der Name Hamburg kein einziges Mal [1][2]. Das ist nicht die einzige Frage, bei der die Stadt ausweicht. Ich vertraue diesen Antworten nicht mehr. Deshalb werde ich Akteneinsicht beantragen und mir selbst ein Bild machen.

Was damals in Cottbus geschah

Die Corona-Zeit begann in Cottbus mit harter Hand. Im März 2020 verdoppelte die Stadt ihre Kontrollteams des Ordnungsamtes von 20 auf 40 Mitarbeiter, um die Ausgangsbeschränkungen zu überwachen [3]. Gemeinsam mit der Polizei wurde kontrolliert, in Sandow und Sachsendorf mehrfach und mit Platzverweisen [3]. Der damalige Ordnungsdezernent Thomas Bergner kündigte an, die schärferen Regeln ab sofort stärker zu kontrollieren [3].

Im Dezember 2020 zog die Stadt die Schrauben weiter an. Ab dem 12. Dezember galt im gesamten Stadtgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot, alle Glühweinstände mussten schließen [4]. Ab dem 14. Dezember saßen die Schüler ab Klassenstufe 7 im Distanzunterricht [4]. Für den Fall, dass die Inzidenz 300 erreicht, stand eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 6 Uhr bereit, am 11. Dezember lag der Wert bei 291 [4]. Zur selben Zeit verschärfte die Stadt die Maskenpflicht in Schulen und Kitas über die Regeln des Landes hinaus, das die Grundschulen ausgenommen hatte. Ich habe den damaligen Oberbürgermeister Holger Kelch am 10. Dezember 2020 in einem offenen Brief aufgefordert, diese Anordnung zurückzunehmen oder wenigstens an die Landesregeln anzupassen [5].

„Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“

Hinter diesen Maßnahmen stand der Verwaltungsstab der Stadt. Sein früherer Leiter Thomas Bergner (CDU) beschrieb die Arbeitsweise nach einem Bericht des Journalisten Bastian Barucker so: Nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz habe der Stab in den Startlöchern gesessen und gewartet. Seine Frage, bewusst militärisch zugespitzt: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“ [6]

Die Protokolle dieses Stabes sind der Schlüssel zur Aufarbeitung. Öffentlich wurden sie nicht, weil die Stadt sie von sich aus vorgelegt hätte. Der Cottbuser Blog Spreegeflüster hat sie mit einem Antrag nach dem brandenburgischen Informationszugangsgesetz und unter Beteiligung der Landesdatenschutzbeauftragten erstritten und am 28. Juni 2026 veröffentlicht, für den Zeitraum Februar 2020 bis Juni 2022 [7]. Einzelne Passagen sind geschwärzt, vor allem Namen und personenbezogene Daten [7].

Ein Ausschuss soll endlich aufklären

Am 26. März 2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Fraktion MIB/ZSC, einen Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen einzusetzen [8][9]. Er soll die Entscheidungen vor Ort untersuchen, die Handlungsspielräume der Stadt ausleuchten und Lehren für künftige Krisen ziehen, unter Beachtung des Grundgesetzes [8]. Dazu gehört eine chronologische Übersicht aller Pandemiemaßnahmen [10]. Der Ausschuss trat am 12. Mai 2025 zum ersten Mal zusammen [11]. Ihm gehören elf Stadtverordnete aller Fraktionen an, den Vorsitz führt Gunnar Kurth (SPD) [12].

Ich habe im Landtag Brandenburg in beiden Corona-Untersuchungsausschüssen mitgearbeitet. Ich weiß, wie mühsam Aufklärung ist. Und ich weiß, dass sie nur gelingt, wenn die Verwaltung mit offenen Karten spielt.

Vier Fragen an die Stadt

Meine Fraktion hat dem Ausschuss mit der Anfrage AN-123/26 vier Fragen gestellt: nach der Rolle und Verantwortung des Krisenstabes, nach der Rechtsgrundlage der Maßnahmen, nach der Grundlage der Aussage zur Welle der Ungeimpften und nach den Lehren für künftige Krisen [1]. Die Antwort unterschreibt Oberbürgermeister Tobias Schick, bearbeitet hat sie das Dezernat für Ordnung und Sicherheit [1]. Ordnungsdezernent war in der Corona-Zeit Thomas Bergner, der zugleich den Krisenstab leitete [3][6].

Wer hat entschieden? Die Stadt verweist auf Protokolle mit geschwärzten Namen

Wir wollten wissen, wer den Krisenstab leitete, wer die Sitzungen vorbereitete und wer die Verantwortung für Allgemeinverfügungen und Pressekonferenzen trug. Die Stadt nennt keinen einzigen Namen. Die Struktur ergebe sich aus der Krisenstabsordnung und aus Organisationsverfügungen, beigefügt hat sie keines dieser Dokumente. Im Übrigen sei alles den öffentlich zugänglichen Protokollen zu entnehmen [1]. Das sind genau die Protokolle, die nicht die Stadt veröffentlicht hat, sondern ein Blogger mit einem Informationsantrag, und in denen die Namen geschwärzt sind [7]. Auf die Frage „Wer?“ verweist die Stadt also auf Unterlagen, in denen das „Wer“ unkenntlich gemacht wurde.

Nur Vollzug von Landesrecht? Die Stadt war strenger als das Land

Wir haben gefragt, welche Vorgaben rechtlich bindend waren und welche nur empfehlenden Charakter hatten, und zwar für jede Maßnahme einzeln. Statt einer Aufstellung erhielten wir eine allgemeine Belehrung über die Normenhierarchie. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz seien ohne eigene Rechtsverbindlichkeit gewesen, die städtischen Allgemeinverfügungen hätten nur dem lokalen Vollzug der übergeordneten Vorgaben gedient [1].

Beides passt nicht zu dem, was damals geschah. Wenn die Beschlüsse der Ministerpräsidenten rechtlich nichts bedeuteten, warum wartete der Krisenstab dann nach eigener Schilderung seines Leiters auf „Befehle aus Potsdam“ [6]? Und wenn die Stadt nur Landesrecht vollzog, wie konnte ihre Maskenpflicht dann strenger sein als die des Landes [5]? Genau diese eigenen Spielräume soll der Ausschuss untersuchen [8]. Die Stadt tut so, als habe es sie nie gegeben.

Welle der Ungeimpften: Die eigenen Belege widerlegen die Stadt

Bei der dritten Frage wird es besonders deutlich. Wir wollten wissen, wer die Aussage vom 25. August 2021 vorbereitet hat, welche Daten, Gutachten oder behördlichen Einschätzungen ihr zugrunde lagen und ob sie später überprüft oder korrigiert wurde. Die Stadt antwortet, Herr Bergner habe den Erkenntnisstand vom August 2021 wiedergegeben und sich auf medizinische Spezialisten bezogen, unter anderem auf den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher. Das Zitat sei eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, zum Nachweis verweist sie auf die Anlagen [1].

Ich habe mir die Anlagen angesehen. Die städtische Pressemitteilung vom 25. August 2021 enthält die Aussage über die Welle der Ungeimpften nicht. Tschentscher kommt darin nicht vor, ein anderer Mediziner auch nicht [1]. Auch im Video des Pressegesprächs, das die Stadt selbst verlinkt, nennt Herr Bergner weder Hamburg noch Tschentscher [2]. Der einzige Bezug zu Hamburg ist ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, den die Stadt ihrer Antwort heute beigelegt hat, mehr als fünf Jahre nach dem Pressegespräch [1]. Die Behauptung, das Zitat sei damals eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, wird von den eigenen Belegen der Stadt nicht gestützt, sondern widerlegt.

Was die Pressemitteilung stattdessen enthält, sind die Zahlen des Tages: eine 7-Tage-Inzidenz von 35, am Vortag noch 47, eine einzige Neuinfektion und drei Covid-Patienten im Carl-Thiem-Klinikum, zwei davon auf der Intensivstation [1]. Wie viele Infizierte oder Patienten geimpft oder ungeimpft waren, steht nirgends [1]. Die einzige Aufschlüsselung betrifft das Alter. Von 58 Neuinfizierten in der Woche vom 9. bis 15. August 2021 waren 26 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, 21 davon jünger als zwölf [1]. Eine Impfung nennt dieselbe Pressemitteilung erst ab zwölf Jahren [1]. Die größte Gruppe der Neuinfizierten waren damit Kinder, für die es nach Angaben der Stadt selbst noch gar kein Impfangebot gab.

Wer die Aussage vorbereitet hat, bleibt offen. Ob sie je überprüft oder korrigiert wurde, bleibt offen [1]. Eine Aussage des eigenen Krisenstabes, die damals Menschen in Geimpfte und Ungeimpfte sortierte, schiebt die Stadt heute nach Hamburg ab. Einen Nachweis dafür findet man weder in der Pressemitteilung noch im Video.

Lehren aus der Krise? Darüber soll erst der Ausschuss reden

Zum Schluss haben wir gefragt, welche Schlüsse die Verwaltung für künftige Krisen zieht. Die Stadt schreibt, die Auswertung vergangener Krisen sei ein integraler Bestandteil der Verwaltungsarbeit, eine eigene Bewertung würde aber die laufende Ausschussarbeit vorwegnehmen [1]. Das ist ein Zirkel. Bei den ersten beiden Fragen heißt es, alles sei bereits Gegenstand der Ausschussberatungen gewesen. Bei der letzten Frage heißt es, man dürfe dem Ausschuss nicht vorgreifen [1]. Der Ausschuss dient so als Schutzschild gegen genau die Fragen, für die er eingesetzt wurde. Dabei ist die Verwaltung selbst der Gegenstand der Aufarbeitung. Sie kann nicht abwarten, bis andere ihr erklären, was sie aus ihrem eigenen Handeln lernen sollte.

Ich will die Akten sehen

Deshalb gehe ich jetzt den nächsten Schritt. Die Brandenburger Kommunalverfassung gibt jedem Stadtverordneten das Recht, vom Oberbürgermeister Akteneinsicht zu verlangen, und zwar zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten der Stadt [13]. Verweigern darf die Stadt das nur, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse entgegenstehen, und sie muss jede Verweigerung schriftlich begründen [13].

Ich werde Einsicht in die Krisenstabsordnung und die Organisationsverfügungen beantragen, auf die sich die Stadt beruft, und in die Unterlagen, mit denen das Pressegespräch vom 25. August 2021 vorbereitet wurde. Ich will die Originale sehen, nicht deren Zusammenfassung. Über das Ergebnis werde ich hier berichten.

Die Corona-Jahre haben das Vertrauen vieler Cottbuser in Politik und Verwaltung schwer beschädigt. Zurückgewinnen lässt es sich nur mit vollständiger Offenheit. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts zurückhalten.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Der Oberbürgermeister: Antwort auf die Anfrage AN-123/26 der AfD-Fraktion an den Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen, 22.09.2026, mit Anlagen, darunter die Pressemitteilung der Stadt vom 25.08.2021 und ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost. https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=9748

[2] Videoaufzeichnung des Pressegesprächs vom 25.08.2021, von der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Antwort auf die Anfrage AN-123/26 verlinkt. https://www.youtube.com/watch?v=LKERXruP7II

[3] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Stadt sichert Gehälter im CTK zu und verstärkt Kontrollen, 23.03.2020. https://niederlausitz-aktuell.de/cottbus/81719/corona-cottbus-stadt-sichert-gehaelter-im-ctk-zu-und-verstaerkt-kontrollen.html

[4] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Alkoholverbot. Mögliche Ausgangsbeschränkung. Schulschließungen, 11.12.2020. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/84894/corona-cottbus-alkoholverbot-moegliche-ausgangsbeschraenkung-schulschliessungen.html

[5] Lars Schieske: Offener Brief an den Oberbürgermeister Holger Kelch, 10.12.2020. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/offener-brief-an-den-oberbuergermeister-holger-kelch/

[6] Bastian Barucker: Corona-Krisenstabsleiter in Cottbus: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“, 04.06.2026. https://www.barucker.press/p/corona-krisenstabsleiter-cottbus

[7] Spreegeflüster: Die Corona-Protokolle der Stadt Cottbus sind da, 28.06.2026. https://xn--spreegeflster-4ob.de/Startseite/

[8] dieBasis Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[9] Mittelstandsinitiative Brandenburg: Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Stadt Cottbus. https://www.mittelstandsinitiative-brandenburg.de/aktuelles/aufarbeitung-der-corona-massnahmen-der-stadt-cottbus.html

[10] Radio Paradiso: Cottbus: Corona-Ausschuss, 27.03.2025. https://www.paradiso.de/p/cottbus-corona-ausschuss-37Edb47tvQN083P89VC7iU

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Konstituierende Sitzung des Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen am 12. Mai 2025 (Mitschnitt). https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/mitschnitte-der-ausschuesse/konstituierende-sitzung-des-ausschusses-zur-aufklarung-und-aufarbeitung-der-kommunalen-corona-massnahmen-am-12-mai-2025-mitschnitt/

[12] Märkischer Bote: Corona Ausschuss in Cottbus, 20.05.2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[13] Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), § 29 Absatz 1. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf

Feuerwehr loben, Anerkennung ausbremsen

Für ein Foto mit der Feuerwehr reicht die Begeisterung offenbar schneller als für einen Prüfauftrag zur konkreten Anerkennung ihrer Arbeit. Am 23. September scheiterte unser Antrag in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung mit 16 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Die namentliche Abstimmung hatte ich beantragt. Die Kameraden sollen schließlich wissen, wer diesen Vorschlag unterstützt hat und wer nicht.

Was wir erreichen wollten

Mit unserem Antrag AT-18/26 wollten wir prüfen lassen, welche bezahlbaren Vergünstigungen die Stadt ihren ehrenamtlichen Kräften ermöglichen kann. Beispielsweise bei Tierpark, Lagune und Bibliothek oder im innerstädtischen Nahverkehr. Berücksichtigt werden sollten aktive Feuerwehrleute, Helfer im Katastrophenschutz, die Jugendfeuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung. [1]

Es ging um einen Prüfauftrag mit realistischer Kostenbetrachtung. Begrenzte Nutzungskontingente, Ermäßigungen und ein befristeter Modellversuch gehörten zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten. Unser Ziel: Mitglieder halten, Nachwuchs gewinnen und den Menschen etwas zurückgeben, die für die Sicherheit unserer Stadt Verantwortung übernehmen. [1]

Warum Feuerwehr und Katastrophenschutz besonders berücksichtigt werden sollten

Häufig kommt der Einwand: Warum die Feuerwehr und nicht auch andere Ehrenamtler? Auch deren Engagement verdient Anerkennung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: Brandschutz und Hilfeleistung sind gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Unsere freiwilligen Kameraden helfen damit, eine Aufgabe zu erfüllen, die Cottbus sicherstellen muss. Das begründet für mich die besondere Berücksichtigung dieses Ehrenamts. [3]

Wie ernst diese Verpflichtung ist, zeigt die gesetzlich vorgesehene Pflichtfeuerwehr. Wenn der Brandschutz wegen fehlender Freiwilliger nicht ausreichend gewährleistet ist, sieht das Gesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen die Verpflichtung von Einwohnern zum Feuerwehrdienst vor. Geeignete Einwohner können vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr herangezogen werden. Gesetzliche Ablehnungsgründe bleiben dabei zu berücksichtigen. [3]

Freiwillig ist der Einsatz unserer Kameraden. Die Verantwortung der Stadt ist es nicht. Wer heute freiwillig Verantwortung übernimmt, verdient deshalb konkrete Unterstützung. Erst recht sollte es möglich sein, bezahlbare Anerkennung wenigstens zu prüfen.

Nachberaten und die Feuerwehr einbezogen

Der Antrag hatte bereits eine längere Beratung hinter sich. Vor der Sommerpause, am 24. Juni, wurde er erneut behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Amtsleiter Specht wurde in der Debatte um seine Einschätzung gebeten. Laut Niederschrift sollte er seine Ausführungen aus Zeitgründen jedoch in den Ausschüssen vortragen. [2]

Wir haben außerdem das Gespräch mit der Feuerwehrführung gesucht. Uns wurde aus der Abstimmung unter den Wehrleitern zurückgemeldet, dass eine breitere Anerkennung gewünscht sei: Unterstützung sollte auch den weiteren Gruppen zugutekommen, die Feuerwehr und Katastrophenschutz tragen. Genau diesen Ansatz bildet der ausformulierte Antrag ab. [1]

Dieser Wunsch kam damit aus der Feuerwehr selbst. Von denjenigen, die ihre Einheiten führen und die Bedürfnisse ihrer Kameraden kennen. Umso enttäuschender ist für mich, dass selbst die Prüfung eines solchen Modells keine Mehrheit fand.

Wer zustimmte und wer die Unterstützung verweigerte

Besonders enttäuscht mich Dr. Wolfgang Bialas, der ehemalige Präsident des Stadtfeuerwehrverbandes. Er enthielt sich. Anke Schulz, Ortsvorsteherin von Willmersdorf, stimmte dagegen. Auch Oberbürgermeister Tobias Schick enthielt sich. Eine Enthaltung ist keine Gegenstimme. Aber Unterstützung für diesen konkreten Prüfauftrag war sie ebenfalls nicht. [3]

Gerade bei einem Gleichstand von 16 zu 16 hätte eine zusätzliche Ja-Stimme den Unterschied gemacht. Wer sich enthielt, muss sich deshalb fragen lassen, warum er diese Möglichkeit zur Anerkennung nicht unterstützen wollte.

So fiel die namentliche Abstimmung aus:

VotumFraktionNamen
Ja: 12AfDAndreas Böhm, Eva Engelhardt, Jean-Pascal Hohm, Detlef Krebs, Ramiro Lehmann, Heinz-Dieter Markusch, Lars Schieske, Andy Schöngarth, Georg Simonek, Marianne Spring-Räumschüssel, Axel Wonneberger, Dr. Ulrich Wünsch
Ja: 3MIB/ZSCKatja Arnold, Thomas Knott, Matthias Schulze
Ja: 1CDU/Freie WählerDr. Markus Rochow
Nein: 8SPDDr. Tilo Biesecke, Lars Katzmarek, Kerstin Kircheis, Gunnar Kurth, Bianca Scheuerecker, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank
Nein: 2Die LinkeErik Hofedank, Christopher Neumann
Nein: 3UC!/FDPBenjamin Hantschke, Dr. Mario Kaun, Felix Sicker
Nein: 2CDU/Freie WählerErik Rothe, Anke Schulz
Nein: 1B90/Die Grünen/SUBChristian Schömberg
Enthaltung: 4CDU/Freie WählerDr. Wolfgang Bialas, Torsten Kaps, Jörg Schnapke, Hagen Strese
Enthaltung: 1OberbürgermeisterTobias Schick

Allen, die zugestimmt haben, danke ich ausdrücklich. Bei diesem Anliegen hätte ich mir eine breitere Unterstützung über Fraktionsgrenzen hinweg gewünscht.

Händeschütteln kostet eben nichts

Unsere Kameraden opfern Freizeit, übernehmen Verantwortung und stehen bereit, wenn andere Hilfe brauchen. Da sollte es möglich sein, wenigstens ernsthaft zu prüfen, welche zusätzliche Anerkennung die Stadt leisten kann.

Die Ablehnung dieses Antrags und die Enthaltungen sind für mich ein enttäuschendes Signal an diejenigen, deren Wunsch wir aufgegriffen haben. Schöne Worte über das Ehrenamt verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn schon ein konkreter Prüfauftrag scheitert.

Deshalb, Kameraden: Denkt daran, wenn die betreffenden Politiker beim nächsten Feuerwehrfest wieder Hände schütteln und neben euch fürs Foto stehen wollen. Fragt die Gegner des Antrags: „Warum habt ihr dagegen gestimmt, mögliche Vergünstigungen für uns überhaupt prüfen zu lassen?“ Und fragt diejenigen, die sich enthalten haben, warum sie diesem Anliegen ihre Unterstützung verweigert haben.

Ein gemeinsames Foto ist schnell gemacht. Eine ehrliche Antwort sollte ebenfalls möglich sein.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, Antrag AT-18/26: Öffentlich hinterlegter Austauschantrag zum Anerkennungsmodell für Feuerwehr und Katastrophenschutz, einschließlich der vorgesehenen Gruppen, Vergünstigungen und Kostenprüfung.
Antrag vollständig als PDF abrufen

[2] Stadt Cottbus, Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2026: Seiten 31 und 32, Beratung des Antrags AT-18/26, Verweisung in die Fachausschüsse und vorgesehene Ausführungen von Herrn Specht.
Öffentliche Niederschrift als PDF abrufen

[3] Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG): §§ 2 und 3 zu den kommunalen Aufgaben, § 24 Absatz 7 zur Pflichtfeuerwehr sowie § 26 Absatz 2 zur Heranziehung geeigneter Einwohner.
Gesetz im offiziellen Landesrechtsportal abrufen

Aktuelle Stunde am 23. September: Die SPD sucht das Standortrisiko bei den Bürgern und übersieht die eigene Bilanz

Nicht die Cottbuser vertreiben Investoren, sondern die Politik, die alles teuer macht

Die SPD-Fraktion hatte für die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 eine Aktuelle Stunde beantragt. Ihr Titel: „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko – Folgen für unseren Bildungs- und Wirtschaftsstandort“. Eingeladen waren der Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Vertreter der Medizinischen Universität Lausitz, der LEAG, des FC Energie Cottbus und des Parkhotels Branitz.

Schon vor der Sitzung hielt ich die These, die an diesem Nachmittag offenbar bewiesen werden sollte, für nicht haltbar. Nach dieser Debatte sehe ich dafür erst recht keinen Beleg.

Was die Unternehmen tatsächlich als Risiko nennen

Die Industrie- und Handelskammern befragen halbjährlich über 20.000 Betriebe. Im Frühsommer 2026 beteiligten sich mehr als 23.000 Unternehmen. Das mit Abstand am häufigsten genannte Geschäftsrisiko sind die Energie- und Rohstoffpreise mit 70 Prozent nach zuvor 48 Prozent, es folgen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit 58 Prozent, die Arbeitskosten mit 57 Prozent und die schwache Inlandsnachfrage mit 56 Prozent [1]. Das gesellschaftliche Klima taucht in dieser Liste nicht auf. Nicht mit einem einzigen Prozent.

Dafür taucht etwas anderes auf: Rund 20 Prozent aller Unternehmen befassen sich mit der Verlagerung von Investitionen oder Produktion ins Ausland oder setzen sie bereits um, in der Industrie sind es rund 40 Prozent, unter den großen Industrieunternehmen rund 60 Prozent [2]. Der Grund sind nicht Wahlergebnisse, der Grund sind Strompreise, die rund 75 Prozent über denen in Frankreich liegen [3].

Das Beispiel Sachsen widerlegt die These

Die Behauptung ist nicht neu. Die damalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke von der SPD, erklärte am 22. September 2016, ein nicht weltoffener Standort erleide wirtschaftliche Nachteile, und verwies dabei auf teils deutliche Rückgänge im Tourismus, etwa in Sachsen [4]. Sachsen war damals seit fast zwei Jahren das Zentrum der Pegida-Aufmärsche. Nur stimmte die Behauptung nicht.

Das sächsische Wirtschaftsministerium meldete für 2016 mit knapp 7,5 Millionen Gästen einen neuen Rekord bei 18.750.390 Übernachtungen, 0,1 Prozent mehr als 2015 [5]. Im Folgejahr fielen alle Rekorde: 19.513.123 Übernachtungen, ein Plus von 4,1 Prozent, und 7.864.001 Gäste, ein Plus von 5,0 Prozent, womit Sachsen über dem Bundesdurchschnitt lag [6]. Ausgerechnet bei den ausländischen Gästen, also der angeblich abgeschreckten Gruppe, stiegen die Übernachtungen um 8,8 Prozent gegenüber 3,6 Prozent im Bundesdurchschnitt [6].

Wem diese Aktuelle Stunde galt

Reden wir offen über den Anlass. Der Verfassungsschutz Brandenburg hat den AfD-Landesverband mit Einstufungsvermerk vom 14. April 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft [7]. Meine Partei hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben, entschieden ist bis heute nichts [7].

Auf Bundesebene sieht es anders aus: Dort hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. Februar 2026 untersagt, die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen [8]. Das Gericht kam nach Prüfung des vorgelegten Materials zu dem Ergebnis, dass die Nachweise dafür nicht ausreichen [9]. Seither wird die Partei beim Bund wieder als Verdachtsfall geführt [9].

Ich halte die Brandenburger Einstufung aus denselben Gründen für politisch motiviert und bin zuversichtlich, dass auch das Verwaltungsgericht Potsdam genau hinschauen wird.

Für mich war deshalb auch klar, wer bei dieser Aktuellen Stunde zumindest indirekt mitgemeint war. Wenn in Cottbus über Rechtsextremismus als angebliches Standortrisiko gesprochen wird und gleichzeitig der Leiter des Landesverfassungsschutzes auf dem Podium sitzt, dann spielt zwangsläufig auch die AfD eine Rolle.

Die Zahlen sagen etwas anderes. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erreichte die AfD in Cottbus 34,0 Prozent der Zweitstimmen und 36,6 Prozent der Erststimmen, die SPD kam auf 15,8 Prozent [10]. Im selben Zeitraum hat die Deutsche Bahn hier für rund eine Milliarde Euro ihr größtes und modernstes Instandhaltungswerk gebaut, mit 1.200 Industrie- und Ausbildungsplätzen im Endausbau 2026, dazu kommen die medizinische Hochschulausbildung am Carl-Thiem-Klinikum und der Lausitz Science Park [11].

Ein Konzern, der eine Milliarde in eine Stadt steckt, prüft deren Umfeld sehr genau. Von einem grundsätzlichen Investitionsboykott gegen Cottbus kann jedenfalls keine Rede sein.

Vier Gäste und immer wieder derselbe Schwerpunkt

Besonders interessant war für mich der Auftritt der vier geladenen Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus und Sport. Sie kamen aus völlig unterschiedlichen Bereichen, doch mein Eindruck aus ihren Beiträgen war am Ende erstaunlich ähnlich: angeblicher Rechtsextremismus, das gesellschaftliche Klima und das Image der Stadt wurden immer wieder als erhebliche Probleme für Cottbus beschrieben.

Natürlich kann und muss man darüber sprechen.

Auffällig war für mich aber vor allem, worüber kaum gesprochen wurde. Energiepreise, Arbeitskosten, Bürokratie, Steuern, schwache Nachfrage, Planungsunsicherheit und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen spielten in diesen Beiträgen keine vergleichbare Rolle. Keiner der vier stellte jene Faktoren ins Zentrum, die Unternehmen in bundesweiten Befragungen selbst als ihre größten Geschäftsrisiken nennen [1][2].

Genau das macht die Debatte für mich so einseitig und noch dazu beschädigt diese Art das Ansehen und die Außendarstellung unserer Stadt Cottbus. Das müssen nicht nur die Vertreter der Kartellparteien gefallen lassen, sondern auch die Podiumsgäste der Aktuellen Stunde.

Wenn eine Aktuelle Stunde ausdrücklich die Folgen für den Wirtschaftsstandort Cottbus behandeln soll, dann gehört doch die Frage auf den Tisch, warum Unternehmen Investitionen zurückstellen oder Produktion ins Ausland verlagern. Dann müssen wir über Energiekosten, Arbeitskosten, Bürokratie und die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre sprechen.

Doch genau diese politischen Rahmenbedingungen blieben weitgehend außen vor.

Auch beim Verfassungsschutz blieben Fragen offen

Auch der Auftritt des Leiters des Brandenburger Verfassungsschutzes, Dr. Wilfried Peters, änderte an diesem Eindruck für mich wenig.

Nach meiner Wahrnehmung arbeitete er unter anderem mit Fallbeispielen, deren Ursprung teilweise bis in die 1990er Jahre zurückreichte. Was mir dagegen fehlte, war eine umfassende Einordnung mit aktuellen Zahlen speziell für Cottbus: Wie hat sich die Lage über die vergangenen Jahre tatsächlich entwickelt? Wie viele konkrete Vorfälle gibt es? Welche davon haben nachweisbar Investitionsentscheidungen beeinflusst? Welche Unternehmen sind deshalb nicht nach Cottbus gekommen oder haben die Stadt verlassen?

Genau diese Fragen wären bei einer Debatte über „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko“ entscheidend gewesen.

Dass der Verfassungsschutz über Rechtsextremismus berichtet, gehört selbstverständlich zu seinen Aufgaben. Aber wenn daraus ein konkretes Wirtschaftsrisiko für Cottbus abgeleitet werden soll, braucht es auch belastbare Daten für genau diesen Zusammenhang.

Die Milliardengräber tragen eine andere Handschrift

Brandenburg wird seit 1990 ohne Unterbrechung von Ministerpräsidenten der SPD regiert. In diese Zeit fallen die teuersten Fehlschläge der Landesgeschichte, und keiner davon hat etwas mit dem politischen Klima zu tun.

Bei der Chipfabrik in Frankfurt an der Oder wurden insgesamt 275 Millionen Euro verbaut, das Land war mit 38 Millionen Euro an der Betreibergesellschaft beteiligt, und der Verlust an öffentlichen Geldern belief sich auf rund 90 Millionen Euro [12]. Der Lausitzring wurde mit 123 Millionen Euro gefördert und musste Insolvenz anmelden. Der Luftschiffbauer CargoLifter erhielt 48,5 Millionen Euro Förderung und ging ebenfalls pleite [13]. Das sind keine Stimmungsfragen, das sind Kassenbestände.

Die Altanschließer: Wie das Rathaus Vertrauen verspielt hat

Wer in Cottbus wissen will, was Vertrauen kostet, muss nur an die Altanschließer denken. Das Land schuf 2004 mit einem Gesetzentwurf der damals SPD-geführten Landesregierung die Grundlage, verjährte Anschlussbeiträge wieder einzufordern [14]. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 26. November 2008 die Kanalanschlussbeitragssatzung, ab Januar 2009 gingen die Bescheide raus [15]. Oberbürgermeister war Frank Szymanski von der SPD. Die Stadt verteidigte ihre Praxis bis vor das Oberverwaltungsgericht und bekam dort im Dezember 2013 sogar recht [16].

Am 12. November 2015 kippte das Bundesverfassungsgericht das Ganze auf die Verfassungsbeschwerden zweier Cottbuser [14]. Erlassen worden waren Bescheide über 89 Millionen Euro [15]. Bis August 2017 hatte die Stadt fast 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen, bei rund 13.000 Beitragsverfahren [17]. Die Herstellungskosten sind damit nicht verschwunden, die Finanzierung wurde auf Entgelte umgestellt. Bezahlt hat es am Ende wieder der Cottbuser, nur über einen anderen Bescheid.

Und dann war da noch Corona

Wer heute über Vertrauen in staatliches Handeln reden will, kommt an den Jahren 2020 bis 2022 nicht vorbei. Die Maßnahmen wurden von einer SPD-geführten Landesregierung angeordnet und in Cottbus von der Verwaltung umgesetzt.

Dass diese Zeit aufgearbeitet gehört, bestreitet inzwischen niemand mehr. Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschlossen, den von der AfD beantragten Untersuchungsausschuss lehnten die übrigen Fraktionen ab [18]. Die Kommission arbeitet seit dem 8. September 2025 und soll bis zum 30. Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen [19].

In Cottbus hat es dafür einen Antrag aus den Reihen der Stadtverordneten gebraucht. Der Antrag AT-16/25 vom 5. März 2025 [20] wurde in der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2025 unter Tagesordnungspunkt 9.7 behandelt und als Beschluss-Nr. AT-16-09/25 abgestimmt [21]. Die SPD-Fraktion hat ihn nicht mitgetragen. Eine Mehrheit fand er trotzdem, und der Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen arbeitet seitdem.

Nach der Debatte bleiben die entscheidenden Fragen

Die Aktuelle Stunde vom 23. September 2026 ist inzwischen vorbei. Wer sich selbst ein Bild machen möchte, kann den Mitschnitt der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Cottbus ansehen:

23. Sitzung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz am 23. September 2026 – Stadt Cottbus/Chóśebuz

Mein Fazit aus dieser Debatte fällt kritisch aus: Über angeblichen Rechtsextremismus wurde ausführlich gesprochen. Über die Energiepreise, Arbeitskosten und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die Unternehmen selbst als zentrale Belastungen benennen, dagegen kaum.

Gerade deshalb wirkte die Veranstaltung auf mich in weiten Teilen scheinheilig. Wer eine Debatte über den Wirtschaftsstandort führt, aber die Folgen der eigenen Wirtschafts-, Energie- und Standortpolitik weitgehend ausklammert, greift aus meiner Sicht zu kurz.

Die Aktuelle Stunde hat meinen Eindruck jedenfalls nicht verändert. Sie hat vielmehr gezeigt, wie unterschiedlich die Ursachen für die wirtschaftlichen Probleme unseres Landes bewertet werden. Ob der von der SPD gesetzte Schwerpunkt tatsächlich die Lebenswirklichkeit und die Sorgen der Cottbuser Unternehmen trifft, kann sich jeder anhand der Debatte und der verfügbaren Wirtschaftsdaten selbst beantworten.

Quellen

[1] DIHK: Deutsche Wirtschaft steckt in einer Doppelkrise, Konjunkturumfrage Frühsommer 2026, 26.05.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/konjunkturumfrage-fruehsommer-2026-178080
[2] DIHK: Energiekosten – Jedes dritte große Industrieunternehmen verlagert bereits Produktion ins Ausland, 27.07.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/energiekosten-jedes-dritte-grosse-industrieunternehmen-verlagert-bereits-produktion-ins-ausland-184510
[3] INSM: Energiepreise im zeitlichen und internationalen Vergleich, Studie von Prof. Dr. Manuel Frondel, 29.07.2026. https://www.insm.de/aktuelles/publikationen/energiepreise-im-zeitlichen-und-internationalen-vergleich-wo-steht-deutschland
[4] taz/dpa: Fremdenhass schadet auch lahmender Ost-Wirtschaft, 22.09.2016. https://taz.de/Fremdenhass-schadet-auch-lahmender-Ost-Wirtschaft/!5338952/
[5] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Mehr Gäste denn je in Sachsen, 02.03.2017. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/209272/download_pdf
[6] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sachsen-Tourismus mit mehr als 19,5 Millionen Übernachtungen, 28.02.2018. https://medienservice.sachsen.de/medien/news/216444/download_pdf
[7] Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Fragen und Antworten zum Einstufungsvermerk AfD Brandenburg, 14.08.2025. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/anlage-pm-14-08-2025/
[8] Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25. https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php
[9] Tagesspiegel: Brandenburgs AfD will Stopp der Einstufung als rechtsextrem, 03.03.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/verfassungsschutz-brandenburgs-afd-will-stopp-der-einstufung-als-rechtsextrem-15312010.html
[10] Der Landeswahlleiter Brandenburg: Bundestagswahl 23.02.2025, amtliches Endergebnis Cottbus, Stadt. https://wahlergebnisse.brandenburg.de/12/600/20250223/bundestagswahl_land/ergebnisse_gemeinde_120520000000.html
[11] Wirtschaftsregion Lausitz: Strukturstärkung in Meilenschritten, 2023. https://wirtschaftsregion-lausitz.de/neuigkeiten/strukturstaerkung-in-meilenschritten-lausitz-ist-und-bleibt-energieregion-viele-neue/
[12] Tagesspiegel: 275 Millionen Euro umsonst investiert, 29.11.2003. https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/275-millionen-euro-umsonst-investiert-keiner-will-schuld-sein/469564.html
[13] Tagesspiegel: Experten – Brandenburg fördert falsch, 14.09.2004. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/experten-brandenburg-fordert-falsch-1154530.html
[14] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: BVerfG – Altanschließer, zur unzulässigen echten Rückwirkung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg, Mitteilungen 01/2016. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-01-2016/bverfg-altanschliesser-zur-verfassungsrechtlich-unzulassigen-echten-rueckwirkung-des-ss-8-abs-7-satz-2-kag-bbg/
[15] Stadt Cottbus, Ratsinformationssystem: Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2024, Verjährung von Kanalanschlussbeiträgen. https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00011476.pdf
[16] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: OVG Berlin-Brandenburg – Stadt Cottbus dürfte Anschlussbeiträge von Altanschließern erheben, 12/2013. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-11-12-2013/ovg-berlin-brandenburg-stadt-cottbus-duerfte-anschlussbeitrage-von-altanschliesser-erheben/
[17] Niederlausitz aktuell: Antragsfrist für Rückzahlung der Kanalanschlussbeiträge läuft ab, August 2017. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/68104/cottbus-antragsfrist-fuer-rueckzahlung-der-kanalanschlussbeitraege-laeuft-ab.html
[18] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380
[19] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01
[20] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/
[21] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

Politik raus aus dem Stadion – aber dann bitte für alle

Nach dem Zweitligaspiel des FC Energie Cottbus gegen den FC St. Pauli wird heftig über mehrere Spruchbänder auf der Nordwand diskutiert. Besonders im Mittelpunkt steht der Satz: „Eure Regenbogenutopie endet in Pädophilie.“ Der FC Energie distanzierte sich anschließend deutlich davon und erklärte, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit Straftätern gleichzusetzen, sei ein „No-Go“. Das LEAG Energie Stadion sei das Zuhause aller Energiefans, unabhängig unter anderem von politischer Haltung, Weltanschauung und sexueller Orientierung [1].

Diese Haltung kann man vertreten. Dann gehört zur vollständigen Wahrheit aber auch, den Hintergrund des Banners und die Frage nach gleichen Maßstäben zu betrachten.

Warum ausgerechnet „Regenbogenutopie“?

Die Bezugnahme auf den Regenbogen kam nicht zufällig. Der FC St. Pauli positioniert sich seit Jahren ausgesprochen sichtbar in diesem Themenfeld. Bereits seit Jahren weht die Regenbogenfahne über dem Millerntor. Der Verein unterstützt Pride-Veranstaltungen und bezeichnet die gesellschaftliche und rechtliche Akzeptanz der LGBTQ-Community ausdrücklich als eigenes Anliegen [3].

2025 ging St. Pauli noch einen Schritt weiter: Auf dem Dach der Nordtribüne wurde eine große Solaranlage in Regenbogenfarben errichtet. Nach Angaben des Vereins soll sie weithin sichtbar für eine offene Gesellschaft und die Unterstützung der queeren Community stehen [4]. Dass sich das Cottbuser Banner gerade gegen eine „Regenbogenutopie“ richtete, hatte damit einen erkennbaren Bezug zur öffentlichen Selbstdarstellung des Gegners.

Hinzu kam ein ganz aktueller Vorgang innerhalb der St.-Pauli-Fanszene. Ultrà Sankt Pauli hatte am 28. August 2026 selbst öffentlich gemacht, dass Mitglieder der Gruppe übergriffig geworden waren. Genannt wurden Fälle sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch. Die betroffenen Täter seien teilweise lebenslang aus der Gruppe ausgeschlossen worden. Die Ultras sprechen selbst von strukturellen Defiziten und „blinden Flecken“ [2]. Genau auf diese Vorgänge bezog sich nach der Medienberichterstattung das Cottbuser Banner [1].

Auch die niedersächsische Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt hat die politische Debatte über Regenbogensymbolik, Sexualpädagogik und Pädophilie aufgegriffen. Im Niedersächsischen Landtag erläuterte sie 2025 den AfD-Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“ und erklärte unter anderem, darin werde darüber informiert, welche Symbole pädophile Gruppen als Erkennungszeichen verwendeten und welche sexualpädagogischen Konzepte ihre Fraktion kritisiert [8].

Wenn Politik raus soll, dann konsequent

Der eigentlich interessante Punkt liegt für mich deshalb an anderer Stelle: Welche politischen Botschaften lässt der FC Energie in seinem Stadion zu und welche nicht?

Die Stadionordnung ist erstaunlich deutlich. Verboten sind grundsätzlich „politische oder religiöse Gegenstände aller Art“, darunter Banner, Schilder und Symbole. Nicht spielbezogene politische Kundgebungen durch Transparente, Fahnen oder andere Medien benötigen die Erlaubnis des Vereins [5]. Gleichzeitig untersagt Energie bestimmte Bekleidungsmarken ausdrücklich. Auf der offiziellen Informationsseite für Gästefans werden etwa Thor Steinar, Consdaple, Black Legion, Greifvogel und Masterrace genannt [5]. Der Verein nimmt damit für sich das Recht in Anspruch, nicht nur strafrechtlich verbotene Kennzeichen, sondern auch bestimmte Kleidung aufgrund der damit verbundenen politischen Aussage aus seinem Stadion herauszuhalten.

Das kann der Verein aufgrund seines Hausrechts tun. Aber dann muss man sich die Frage gefallen lassen, wie konsequent der selbst formulierte Anspruch umgesetzt wird. Denn politische oder zumindest gesellschaftspolitische Symbolik findet durchaus Eingang ins Stadion. Beim Energie-Heimspiel am 25. Oktober 2025 wurde beispielsweise nach einem zeitgenössischen Bericht im Stadion selbst eine Queerflagge gehisst [6].

Genau hier sehe ich einen Widerspruch: Auf der einen Seite wird Kleidung wegen ihrer zugeschriebenen politischen Bedeutung verboten. Auf der anderen Seite werden Symbole zugelassen oder vom Verein selbst gezeigt, die längst Bestandteil gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen sind.

Die Regenbogenfahne ist längst Gegenstand politischer Auseinandersetzungen

Wie politisch aufgeladen dieses Symbol inzwischen ist, zeigt auch der Umgang der Sicherheitsbehörden mit Angriffen darauf. In Brandenburg wurde im Juni 2026 eine vor dem Rathaus Templin gehisste Regenbogenfahne gestohlen. Die Polizei teilte ausdrücklich mit, dass anschließend der Polizeiliche Staatsschutz zu den Tätern und deren Motivation ermittelte [7].

Das bedeutet nicht, dass jeder Diebstahl oder jede Beschädigung einer Regenbogenfahne automatisch eine politisch motivierte Straftat ist. Die Motivation des Täters ist entscheidend. Die brandenburgische Definition der Hasskriminalität ordnet jedoch Straftaten der politisch motivierten Kriminalität zu, wenn sie aufgrund von Vorurteilen beispielsweise wegen der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität begangen werden [7].

Damit ist zumindest eines schwer von der Hand zu weisen: Die Regenbogenfahne ist heute nicht nur irgendein buntes Stück Stoff. Sie wird von Verbänden, Vereinen und staatlichen Institutionen bewusst als gesellschaftliches Zeichen verwendet und ist regelmäßig Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Gleiche Regeln für alle

Ich wünsche mir Fußball als Fußball. Im Stadion sollten Herkunft, Parteibuch oder politische Weltanschauung nebensächlich sein. Dort stehen Menschen zusammen, weil sie ihren Verein unterstützen.

Wer deshalb politische Botschaften aus dem Stadion heraushalten möchte, sollte diesen Grundsatz konsequent anwenden. Dann darf es aber nicht davon abhängen, welche politische oder gesellschaftspolitische Botschaft gerade als richtig und welche als falsch angesehen wird. Der FC Energie hat selbstverständlich das Hausrecht und kann Regeln festlegen. Aber Glaubwürdigkeit entsteht nur durch nachvollziehbare und möglichst gleiche Maßstäbe. Wenn bestimmte Kleidungsstücke aufgrund ihrer politischen Konnotation unerwünscht sind, gleichzeitig aber andere gesellschaftspolitische Symbole demonstrativ ihren Platz im Stadion finden, darf man diesen Unterschied kritisieren. Aus meiner Sicht entsteht genau dort der Eindruck von Doppelmoral.

Mein Maßstab wäre wesentlich einfacher: Politik raus aus dem Stadion. Und wenn dieser Grundsatz gelten soll, dann bitte für alle Seiten gleichermaßen.

Quellenverzeichnis

[1] Lausitzer Rundschau / rbb24: Berichte über die Banner beim Spiel Energie Cottbus gegen St. Pauli, den Hintergrund und die Stellungnahme des FC Energie.
Lausitzer Rundschau – Banner gegen St. Pauli
rbb24 – Banner-Eklat in Cottbus

[2] Ultrà Sankt Pauli: Eigene Erklärung vom 28. August 2026 zu sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch innerhalb der Gruppe.
Ultrà Sankt Pauli – Aufarbeitungsprozess Übergriffe

[3] FC St. Pauli: Unterstützung der Pride Week, Regenbogenfahne am Millerntor und Engagement für die LGBTQ-Community.
FC St. Pauli – Unterstützung der Pride Week

[4] Bundesliga / FC St. Pauli: Regenbogen-Solaranlage auf der Nordtribüne des Millerntor-Stadions als sichtbares Symbol für Vielfalt und die queere Community.
Bundesliga – St. Paulis Solaranlage in Regenbogenfarben

[5] FC Energie Cottbus: Stadionordnung und Gästeinformationen zu politischen Gegenständen, Kundgebungen und ausdrücklich ausgeschlossenen Bekleidungsmarken.
FC Energie Cottbus – Stadionordnung
FC Energie Cottbus – Informationen für Gästefans

[6] taz: Bericht über den CSD in Cottbus vom 26. Oktober 2025; darin wird erwähnt, dass der FC Energie beim Spiel am Vortag eine Queerflagge im Stadion gehisst hatte.
taz – Der größte Cottbuser CSD aller Zeiten

[7] Polizei Brandenburg / Land Brandenburg: Staatsschutzermittlungen nach dem Diebstahl einer Regenbogenfahne in Templin sowie Definition von Hasskriminalität als Teil der politisch motivierten Kriminalität bei entsprechender Tatmotivation.
Polizei Brandenburg – Staatsschutz ermittelt nach Diebstahl der Regenbogenfahne
Land Brandenburg – Definition Hasskriminalität

[8] Niedersächsischer Landtag: Plenarrede von Vanessa Behrendt vom 26. März 2025 zum Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“.
Niedersächsischer Landtag – Plenarprotokoll 26.03.2025

Aktuelle Stunde der SPD in Cottbus

Aktuelle Stunde in Cottbus. Und die SPD liefert wieder Nebelkerzen.

Jahrzehntelang selbst Politik gemacht, jetzt sollen plötzlich andere schuld sein. Während Unternehmen unter Energiepreisen, Arbeitskosten und schlechter Wirtschaftspolitik leiden, diskutiert die SPD lieber über ein anderes Feindbild.

Schaut euch die Debatte selbst an: Mittwoch, 23. September, ab 14 Uhr live aus der Stadtverordnetenversammlung Cottbus.

Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Die nächste Sau wird durchs Dorf getrieben: Jetzt kommen die „Klimatoten“

Wie aus statistischen Schätzungen eine neue politische Drohkulisse entsteht

Fast 10.000 Hitzetote in Deutschland, und das bereits vor dem Ende des Sommers. Diese Zahl beherrscht seit Tagen die Schlagzeilen. Die Tagesschau titelt: „Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben“. Der durchschnittliche Leser muss dadurch den Eindruck gewinnen, es seien 9.800 konkrete Verstorbene erfasst worden, bei denen die Hitze zweifelsfrei als Todesursache festgestellt wurde [1][2].

Genau das ist jedoch nicht der Fall. Die Zahl beruht auf einer statistischen Modellrechnung. Sie ist keine Auszählung ärztlich festgestellter Todesursachen.

Damit wird wieder einmal eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Nach den Corona-Toten sollen nun offenbar die sogenannten „Klimatoten“ die nächste große gesellschaftliche Bedrohung verkörpern. Es entsteht der Eindruck, dass mit massiver Berichterstattung erneut ein Klima der Angst geschaffen werden soll. Am Ende könnten daraus zusätzliche Steuern, neue Auflagen, Verbote oder andere Eingriffe in das Leben der Bürger abgeleitet werden.

Das Muster kennen wir: Zunächst wird eine möglichst große und erschreckende Zahl verbreitet. Danach folgt die moralische Aufladung. Schließlich werden politische Maßnahmen als alternativlos dargestellt.

Keine Auszählung, sondern eine Modellrechnung

Das Robert Koch-Institut schätzt für den Zeitraum von Anfang April bis zum 19. Juli 2026 insgesamt rund 9.800 hitzebedingte Sterbefälle. Der vom RKI angegebene Schätzbereich liegt allerdings zwischen 8.700 und 10.900 Fällen [1].

Bereits diese Spannbreite von mehr als 2.000 Fällen zeigt, dass es sich nicht um eine exakte Opferzahl handelt.

Das RKI weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass Hitze nur in einzelnen Fällen, beispielsweise bei einem Hitzschlag, unmittelbar zum Tod führt. In den meisten Fällen gehe es um ein Zusammenwirken von hohen Temperaturen und bereits bestehenden Vorerkrankungen. Deshalb werde Hitze auf dem Totenschein normalerweise nicht als zugrunde liegende Todesursache angegeben [1].

Die Zahl wird stattdessen statistisch berechnet. Grundlage sind die Sterbefallzahlen des Statistischen Bundesamtes und die Temperaturdaten von 52 Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes. Nach Angaben des RKI wird ab einer bundesweiten Wochenmitteltemperatur von ungefähr 20 Grad ein Anstieg der Gesamtsterblichkeit sichtbar.

Das Modell berechnet einen angenommenen Verlauf der Sterbefälle mit Hitze und einen rechnerischen Verlauf ohne Hitze. Die Differenz zwischen beiden Kurven ergibt die geschätzte Zahl der hitzebedingten Sterbefälle [1].

Es gibt also keine Liste mit 9.800 konkret identifizierten Hitzetoten. Niemand kann benennen, welche einzelnen Verstorbenen Teil dieser Zahl sind. Die 9.800 Fälle entstehen aus der Differenz zweier modellierter Kurven.

Das bedeutet nicht, dass hohe Temperaturen keine gesundheitlichen Auswirkungen haben. Es bedeutet aber sehr wohl, dass Medien und Politik diese Zahl als das bezeichnen müssen, was sie tatsächlich ist: eine statistische Schätzung mit Annahmen und einem erheblichen Unsicherheitsbereich.

Die Schlagzeile ist eindeutiger als die Datengrundlage

Das eigentliche Problem liegt weniger beim RKI als bei der medialen und politischen Vermittlung. Das Institut legt seine Methode offen und nennt den Schätzbereich. In den Schlagzeilen bleibt davon jedoch häufig nur die scheinbar eindeutige Botschaft übrig: Fast 10.000 Menschen seien wegen der Hitze gestorben.

Auch die Tagesschau schreibt zunächst von fast 10.000 Hitzetoten und erklärt erst später, dass es sich um Schätzungen handelt und dass Vorerkrankungen in den meisten Fällen eine wesentliche Rolle spielen [2].

So entsteht öffentliche Stimmung. Die dramatische Zahl beherrscht die Überschrift, während die methodischen Einschränkungen erst weiter unten folgen. Aus einer wissenschaftlichen Schätzung wird in der Wahrnehmung vieler Bürger eine festgestellte Tatsache.

Wenn aber schon die Ausgangszahl eine Modellrechnung ist, muss diese Unsicherheit auch in der Überschrift erkennbar sein.

Vier von fünf Fällen betreffen Menschen ab 75 Jahren

Auch die Altersverteilung wird in vielen Schlagzeilen kaum deutlich. Von den insgesamt 9.800 geschätzten Fällen entfallen nach Berechnungen des RKI rund 5.420 auf Menschen ab 85 Jahren. Weitere 2.460 Fälle betreffen die Altersgruppe zwischen 75 und 84 Jahren. Bei den unter 65-Jährigen werden 630 Fälle geschätzt [1].

Damit entfallen etwa vier von fünf rechnerisch ermittelten Fälle auf Menschen ab 75 Jahren. Das RKI erklärt außerdem, dass meist erhebliche Vorerkrankungen beteiligt sind [1][2].

Jedes Menschenleben ist schützenswert. Gerade deshalb muss die politische Antwort zielgerichtet sein. Benötigt werden kühlbare Aufenthaltsräume in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Außenverschattungen, ausreichend Personal, Trinkpläne, regelmäßige Hausbesuche und eine bessere Betreuung alleinlebender Senioren.

Das wären konkrete Maßnahmen, die gefährdeten Menschen unmittelbar helfen. Neue allgemeine Steuern, Verbote oder Einschränkungen für die gesamte Bevölkerung kühlen dagegen kein einziges Bewohnerzimmer in einem Pflegeheim.

Aus Hitzetoten werden plötzlich „Klimatote“

Die nächste Stufe der politischen Erzählung besteht darin, aus geschätzten hitzebedingten Sterbefällen sogenannte „Klimatote“ zu machen. Diesen Schritt nimmt das RKI in seinem Wochenbericht gar nicht vor.

Dafür werden zusätzliche Attributionsmodelle verwendet. Ein Bericht des Imperial College London und der London School of Hygiene and Tropical Medicine schätzte für den Sommer 2025 rund 24.400 hitzebedingte Todesfälle in 854 europäischen Städten. Davon wurden etwa 68 Prozent dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ zugerechnet [3].

Auch hierbei handelt es sich nicht um eine Auszählung. Zunächst wird die erwartete hitzebedingte Sterblichkeit modelliert. Anschließend berechnen die Wissenschaftler eine hypothetische Vergleichswelt, in der die Temperaturen ohne den angenommenen Einfluss des sogenannten „menschengemachten Klimawandels“ niedriger gewesen wären. Die Differenz zwischen beiden Szenarien wird anschließend diesem Einfluss zugerechnet.

Damit wird eine Modellrechnung auf eine weitere Modellrechnung gesetzt.

Man kann solche Verfahren wissenschaftlich verwenden. Man muss sie aber auch ehrlich als Modellrechnungen kennzeichnen. Wer daraus eine scheinbar exakt gezählte Zahl von „Klimatoten“ macht, täuscht eine Realität vor, die es nicht gibt.

Kälte fordert in Deutschland weiterhin mehr Opfer als Hitze

Eine 2026 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Originalarbeit untersuchte die hitze- und kälteassoziierte Sterblichkeit in Deutschland zwischen 2000 und 2023.

Nach den Ergebnissen waren insgesamt etwa vier bis fünf Prozent aller Sterbefälle mit nicht optimalen Temperaturen verbunden. Typischerweise entfielen drei bis vier Prozent auf Kälte und knapp ein Prozent auf Hitze. Gleichzeitig ging die kälteassoziierte Sterblichkeit seit ungefähr 2015 zurück. Dadurch sank die gesamte temperaturassoziierte Sterblichkeit in den vergangenen zehn Jahren leicht [4].

Zur vollständigen Wahrheit gehört allerdings auch die Einschränkung der Autoren: Diese Entwicklung könne nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Sollten sehr heiße Tage häufiger werden, könnten Anpassungsmaßnahmen notwendig sein, um einen Anstieg hitzebedingter Todesfälle zu verhindern [4].

Diese Einschränkung muss genannt werden. Genauso muss aber genannt werden, dass in Deutschland bislang deutlich mehr Todesfälle mit Kälte als mit Hitze verbunden sind.

Wer nur über Hitzetote berichtet und die erheblich höhere kälteassoziierte Sterblichkeit verschweigt, informiert nicht ausgewogen, sondern betreibt eine einseitige Auswahl von Zahlen.

Die Erinnerung an Corona ist nicht unbegründet

Auch während der Corona-Zeit wurden große Todesfallzahlen genutzt, um weitreichende politische Eingriffe zu begründen. Sicherlich sind Menschen an COVID-19 gestorben. Das bestreitet niemand ernsthaft.

Gleichzeitig war jedoch eine auffällige Entwicklung zu beobachten: Während COVID-19 die gesamte öffentliche Wahrnehmung beherrschte, brach die Influenza-Aktivität massiv ein. Das RKI bestätigt, dass es in den Saisons 2020/21 und 2021/22 keine Grippewellen im herkömmlichen Sinne gab. In der Saison 2020/21 wurden im Sentinel sogar keine Influenzaviren nachgewiesen, in der folgenden Saison nur wenige [5].

Das RKI führt diese Entwicklung vor allem auf Kontaktbeschränkungen, Masken, Reisebeschränkungen, verändertes Verhalten und weitere Maßnahmen während der Corona-Zeit zurück. Diese Maßnahmen hätten auch die Übertragung anderer Atemwegserreger eingeschränkt [5].

Die Influenza war damit nicht als Krankheit verschwunden. Ihre statistische Bedeutung ging aber ausgerechnet in dem Zeitraum massiv zurück, in dem COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle stark anstiegen.

Hinzu kommt, dass Influenza, COVID-19 und andere Atemwegserkrankungen allein anhand ihrer Symptome nicht zuverlässig unterschieden werden können. Das RKI weist ausdrücklich darauf hin, dass hierfür ein diagnostischer Erregernachweis erforderlich ist [6].

Das beweist nicht, dass Influenzatote systematisch zu COVID-19-Toten umdeklariert wurden. Für eine solche pauschale Behauptung gibt es keinen belastbaren Beleg. Es zeigt aber, wie wichtig eine saubere diagnostische und statistische Trennung gewesen wäre und wie problematisch es war, in der öffentlichen Kommunikation häufig nur pauschal von „Corona-Toten“ zu sprechen.

Die amtliche Todesursachenstatistik unterschied durchaus. Für 2020 wies das Statistische Bundesamt 39.758 Verstorbene aus, bei denen COVID-19 als Grundleiden und damit als ausschlaggebende Todesursache eingetragen war. Bei weiteren 8.102 Menschen wurde COVID-19 als Begleiterkrankung dokumentiert, während eine andere Erkrankung das Grundleiden darstellte [7].

Diese Differenzierung erreichte die breite Öffentlichkeit jedoch kaum. Meist blieb nur die große Gesamtzahl im Gedächtnis.

Genau dieses Muster droht sich nun bei den Hitzetoten und „Klimatoten“ zu wiederholen. Eine komplexe statistische Schätzung wird auf eine möglichst erschreckende Zahl reduziert. Danach wird sie politisch aufgeladen und mit dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ verbunden. Wer nach Methode, Vorerkrankungen, Altersstruktur oder Unsicherheitsbereichen fragt, läuft Gefahr, erneut als Leugner abgestempelt zu werden.

Vom Gesundheitsschutz zur politischen Daueraufgabe

Noch gibt es keinen Beleg dafür, dass die aktuelle Zahl von 9.800 geschätzten Hitzetoten unmittelbar zu neuen Steuern oder coronaähnlichen Zwangsmaßnahmen führen wird. Die politischen Strukturen rund um das Thema werden jedoch bereits ausgebaut.

Das Bundesgesundheitsministerium verfügt über einen Hitzeschutzplan und unterstützt spezielle Schutzpläne für Pflegebedürftige, Wohnungslose, Sportler, Apotheken und weitere Bereiche. Im November 2026 soll eine außergewöhnliche Hitzewelle sogar als Szenario einer länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung dienen [8].

Das Bundesumweltministerium prüft außerdem, wie ein nationaler Hitzeaktionsplan ausgestaltet werden könnte. Parallel wird an einer dauerhaften gemeinsamen Finanzierung kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen gearbeitet [9].

Viele konkrete Schutzmaßnahmen können sinnvoll sein. Problematisch wird es dort, wo aus dem notwendigen Schutz alter und kranker Menschen eine allgemeine politische Agenda entsteht, die immer neue Vorschriften, Kontrollen, Ausgabenprogramme oder Belastungen für Bürger und Unternehmen rechtfertigen soll.

Spätestens wenn unter Berufung auf „Klimatote“ neue Abgaben, Verbote, verpflichtende Sanierungen, Einschränkungen für Autofahrer, Hauseigentümer, Arbeitnehmer oder Veranstalter gefordert werden, muss genau hingesehen werden.

Wir dürfen nicht wieder zulassen, dass Angst zur politischen Währung wird. Erst kommt die große Zahl. Dann folgt die moralische Aufladung. Schließlich wird erklärt, die vorgesehenen Eingriffe seien alternativlos.

Hitzeschutz ja, Panikpolitik nein

Hitze kann gefährlich sein. Besonders alte, kranke und pflegebedürftige Menschen benötigen Schutz. Darüber muss nicht gestritten werden.

Genauso selbstverständlich muss aber sein, dass eine Modellrechnung als Modellrechnung bezeichnet wird. Ein Schätzbereich darf nicht zu einer exakten Opferzahl umgedeutet werden. Aus einem statistischen Zusammenhang darf nicht ohne weitere Prüfung eine individuelle Todesursache werden. Und aus „hitzebedingt“ darf nicht automatisch „durch den sogenannten ‚menschengemachten Klimawandel‘ getötet“ werden.

Wer mit Hitzetoten argumentiert, muss die Berechnungsmethode, den Unsicherheitsbereich, die Altersstruktur und die Rolle bestehender Erkrankungen klar benennen. Wer daraus neue Steuern, Verbote oder Verpflichtungen ableiten will, muss deren konkreten Nutzen belegen und sich einer offenen parlamentarischen Debatte stellen.

Schützen wir die Menschen, die tatsächlich gefährdet sind. Investieren wir in Pflegeheime, Krankenhäuser, Verschattung, Kühlung und eine funktionierende Betreuung alter Menschen.

Aber lassen wir nicht zu, dass mit hochgerechneten „Klimatoten“ die nächste große Angstkampagne aufgebaut wird, um immer tiefer in das Leben der Bürger einzugreifen.

Quellenverzeichnis

[1] Robert Koch-Institut: RKI-Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität, Kalenderwoche 29/2026, 30. Juli 2026

[2] Tagesschau: Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben, 30. Juli 2026

[3] Imperial College London und London School of Hygiene and Tropical Medicine: Summer heat deaths in 854 European cities more than tripled due to climate change, September 2025

[4] Rau, Dietrich und Köppen: Heat and Cold-Associated Mortality in Germany, 2000–2023, Deutsches Ärzteblatt International 2026

[5] Robert Koch-Institut: Virologische Analysen in der COVID-19-Pandemie 2020 bis 2022

[6] Robert Koch-Institut: Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Influenza

[7] Statistisches Bundesamt: Corona-Pandemie führt zu Übersterblichkeit in Deutschland, 9. Dezember 2021

[8] Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitsrisiko Hitze und Maßnahmen des gesundheitlichen Hitzeschutzes

[9] Bundesumweltministerium: Hitzewelle in Deutschland – Maßnahmen und Planungen des Bundes, 26. Juni 2026

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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