Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Wenn Schulen kippen, versagt die Politik – Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind der letzte Warnruf

Was derzeit an deutschen Schulen geschieht, ist kein Zufall und kein kurzfristiger Ausrutscher.
Es ist das Ergebnis jahrelanger Beschwichtigung, ideologischer Scheuklappen und politischer Untätigkeit.

Die Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen machen unmissverständlich klar:
Schulen verlieren ihre Schutzfunktion. Kinder verlieren Lernzeit. Lehrer verlieren die Kraft.

Cottbus: Eltern berichten von Angst, Gewalt und Kontrollverlust

An der Regine-Hildebrandt-Grundschule in Cottbus-Sachsendorf haben Eltern in einem ausführlichen Brandbrief beschrieben, was viele Verantwortliche nicht hören wollten:
Der Schulalltag ist von Gewalt, Bedrohungen und Angst geprägt [1].

Berichtet wird unter anderem von:

  • schweren körperlichen Übergriffen mit ärztlicher Behandlung,
  • Reizgas auf dem Schulhof,
  • Drohungen und Erpressungen unter Schülern,
  • Kindern, die aus Angst nicht mehr allein zur Schule gehen,
  • und massivem Verlust von Unterrichtszeit.

Eine Mutter schreibt offen, dass sie ihren Kindern nicht mehr glaubhaft versichern kann, dass Schule ein sicherer Ort ist.
Das ist kein Alarmismus – das ist ein politisches Alarmsignal.

Der zeitweise eingesetzte Sicherheitsdienst zeigte nur kurzfristige Wirkung. Danach eskalierte die Lage erneut.
Genau das belegt: Symbolmaßnahmen reichen nicht aus.

Ludwigshafen: Lehrer rufen um Hilfe – und bestätigen das strukturelle Problem

Wer glaubt, Cottbus sei ein Einzelfall, irrt.
In Ludwigshafen hat das gesamte Kollegium einer Schule einen Brandbrief veröffentlicht.

Die Lehrer sprechen von einem Schulalltag, der von Gewalt, Bedrohungen, Respektlosigkeit und Angst dominiert wird [2].
Sie schildern Messerbedrohungen, massive Störungen, Überforderung und die Unmöglichkeit, unter normalen Bedingungen zu unterrichten.

Der Brandbrief aus Ludwigshafen bestätigt, was Eltern und Lehrer bundesweit erleben:
Das Problem ist strukturell – nicht lokal.

Ein Vater sagt, was viele denken und fordert Verantwortung

Besonders eindringlich ist der Brief eines alleinerziehenden Vaters von zwei Kindern, der sich an mich als Stadtverordneter gewandt hat [3].

Er schreibt:

„Ich möchte meinen Kindern später nicht erklären müssen, warum ich zugesehen habe, wie es kippt, und trotzdem geschwiegen habe.“

Er beschreibt:

  • verlorene Lernzeit,
  • Kinder, die sich nicht sicher fühlen,
  • Lehrkräfte, die bis spät in die Nacht Vorfälle dokumentieren und am nächsten Morgen wieder funktionieren sollen.

Sein Vorwurf ist eindeutig:

„Politik macht die Regeln, setzt die Prioritäten und entscheidet, ob Schule ein Ort zum Lernen bleibt oder nur noch ein Ort, an dem man irgendwie durchkommt.“

Und er stellt die entscheidende Frage:

„Wenn Kinder unsere Zukunft sind – warum behandeln wir ihre Gegenwart wie eine Randnotiz?“

Dieser Brief ist kein Ausbruch, sondern ein verantwortungsbewusster Appell, Missstände offen zu benennen.
Denn – und das sagt der Vater völlig richtig – Schweigen schützt nur das Problem.

Die AfD hat gewarnt – andere haben beschwichtigt

Bereits im Jahr 2023/24 hat die AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus einen Antrag zur Einrichtung von Sicherheitspersonal an besonders belasteten Schulen eingebracht [4].

Die Reaktionen der anderen Fraktionen:

  • angeblich keine konzeptionelle Grundlage,
  • der Begriff „Brennpunktschule“ sei stigmatisierend,
  • Sicherheitspersonal könne Eltern abschrecken,
  • man solle pädagogischen Konzepten Zeit geben.

Heute sehen wir das Ergebnis dieser Haltung:
Die Lage hat sich weiter verschärft.

Die Brandbriefe geben der AfD recht.

Unsere politischen Konsequenzen aus den Brandbriefen

Aus den Berichten der Eltern, Lehrer und des Vaters ziehen wir klare Schlussfolgerungen.

1. Sicherheit ist Voraussetzung von Bildung

Schule muss ein sicherer Ort sein – alles andere ist politisches Versagen.

Wir fordern:

  • dauerhaftes, ausreichend ausgestattetes Sicherheitspersonal an besonders belasteten Schulen,
  • Präsenz während der gesamten Unterrichtszeit,
  • klare Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten.

2. Schutz der Lernzeit

Unterricht darf nicht permanent durch Gewalt und Chaos ersetzt werden.

Notwendig sind:

  • verbindliche Ordnungsmaßnahmen,
  • abgestimmte Verfahren mit Polizei, Jugendamt und Schulaufsicht,
  • politische Rückendeckung für Lehrer und Schulleitungen, die konsequent handeln.

3. Probleme benennen – ohne Denkverbote

Der Vater bringt es auf den Punkt: Missstände müssen offen benannt werden.

Dazu gehört auch:

  • die Überforderung einzelner Schulen,
  • hohe Anteile von Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Integrationsdefizite, die den Schulalltag massiv belasten.

Darüber zu sprechen ist kein Tabubruch – sondern Voraussetzung für Lösungen.

4. Begrenzung von Überforderung

Die AfD hat im Land Brandenburg bereits vor Jahren gefordert, Schulen nicht unbegrenzt zu belasten.

In diesem Zusammenhang wurde politisch unter anderem eine Obergrenze von 10 % bestimmter Belastungsprofile pro Schule gefordert, um Unterricht, Sicherheit und Lernklima zu schützen.

Ziel ist nicht Ausgrenzung, sondern funktionsfähige Schulen für alle Kinder.

5. Konsequente Anwendung des Rechts

Gewalt darf nicht folgenlos bleiben.

Die AfD vertritt die Position, dass:

  • schwere Gewalt konsequent sanktioniert werden muss,
  • ausländische Straftäter abgeschoben werden müssen,
  • Remigration ein legitimes politisches Instrument ist, wenn Integration dauerhaft scheitert und Sicherheit gefährdet wird.

Der Schutz von Kindern steht über politischer Bequemlichkeit.

Schlussfolgerung

Die Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind kein Alarmismus.
Sie sind letzte Warnsignale.

Der Brief des Vaters ist ein moralischer Maßstab.
Er zeigt, worum es geht: nicht um Ideologie, sondern um Kinder.

Die AfD wird weiter:

  • hinschauen,
  • benennen,
  • handeln.

Denn eines ist klar:
Wer jetzt noch beschwichtigt, trägt Verantwortung für das, was weiter eskaliert.


Quellenverzeichnis

[1] Brandbrief der Elternschaft der Regine-Hildebrandt-Grundschule, Cottbus, öffentliches Schreiben, Dezember 2025
[2] Junge Freiheit: „Nächster Brandbrief – jetzt rufen die Lehrer einer weiteren Migrantenschule um Hilfe“, 2025
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/naechster-brandbrief-jetzt-rufen-die-lehrer-einer-weiteren-migrantenschule-um-hilfe/
[3] Offener Brief eines alleinerziehenden Vaters an mich als Stadtverordneter, Cottbus, 2025
[4] Protokoll und Antrag der AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus: „Einrichtung von Sicherheitspersonal an Brennpunktschulen“, 2023/2024

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