Gewalt an Cottbuser Schulen: 278 Anzeigen in einem Schuljahr

Im Schuljahr 2025/2026 hat die Polizei 278 Strafanzeigen wegen Gewalt an Cottbuser Schulen aufgenommen [1]. Das steht in der Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage AN-149/26 unserer Fraktion, die zur Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 beantwortet wurde. Die Zahlen bestätigen, wovor ich seit Jahren warne. Gleichzeitig zeigt die Antwort, dass die Stadt auf entscheidende Fragen keine Auskunft gibt.

278 Anzeigen, 27 Schulen, vor allem Sachsendorf

Von den 278 Anzeigen hat die Polizei 257 bereits an die Staatsanwaltschaft Cottbus abgegeben (Stand 16. September 2026) [1]. 208 Verfahren lassen sich einem Tatort an einer Schule oder in ihrem unmittelbaren Umfeld zuordnen. Betroffen sind 27 Schulen. Fast die Hälfte dieser Fälle entfällt auf nur drei Schulen: 44 auf die Sachsendorfer Oberschule, 37 auf die Regine-Hildebrandt-Grundschule und 20 auf die Theodor-Fontane-Gesamtschule. Weitere 20 Verfahren betreffen die Gesamtschule Spree-Neiße in Kolkwitz [1].

Es geht dabei nicht um Rangeleien auf dem Pausenhof. Die Polizei zählt 86 Körperverletzungen, 72 gefährliche Körperverletzungen, also Angriffe etwa mit Waffen, gefährlichen Gegenständen oder durch mehrere Täter gemeinsam, dazu 42 Bedrohungen und 39 Beleidigungen. Hinzu kommen 10 Raubtaten, 2 schwere Raubtaten, 6 Erpressungen und 3 räuberische Erpressungen, 3 Verstöße gegen das Waffengesetz sowie mehrere Sexualdelikte, darunter 3 Fälle nach § 177 Strafgesetzbuch (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) und 2 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern [1].

Die Tatverdächtigen sind überwiegend selbst sehr jung: 96 Kinder unter 14 Jahren, die noch nicht strafmündig sind, 76 Jugendliche, 17 Heranwachsende und 20 Erwachsene [1]. Mehr als 80 Prozent sind also Kinder und Jugendliche. Geschädigt wurden 93 Kinder, 94 Jugendliche, 14 Heranwachsende und 62 Erwachsene [1]. Auch im neuen Schuljahr geht es weiter: Bis Anfang September 2026 kamen bereits 10 neue Anzeigen hinzu, wieder unter anderem an der Sachsendorfer Oberschule und an der Regine-Hildebrandt-Grundschule [1].

Sechs von zehn Tatverdächtigen sind keine Deutschen

Bei 204 Tatverdächtigen nennt die Polizei die Staatsangehörigkeit. 81 von ihnen sind Deutsche, 123 sind Ausländer [1]. Das sind rund 60 Prozent. Allein 52 Tatverdächtige haben die syrische Staatsangehörigkeit, also etwa jeder vierte. Es folgen 22 russische, 11 afghanische und 8 ukrainische Staatsangehörige [1]. Zum Vergleich: In ganz Cottbus liegt der Ausländeranteil bei knapp 15 Prozent der Einwohner (Stand 30. Juni 2026) [2]. Wie hoch der Anteil unter den Schülern ist, veröffentlicht die Stadt nicht. Er dürfte höher liegen als in der Gesamtbevölkerung, weil viele zugewanderte Familien junge Kinder haben. Genau diese Zahl muss die Stadt vorlegen, damit sich der Abstand sauber einordnen lässt [BELEG FEHLT: Ausländeranteil unter Cottbuser Schülern].

Das ist keine Aussage über syrische oder andere ausländische Kinder im Allgemeinen. Die meisten von ihnen gehen friedlich zur Schule und leiden selbst unter der Gewalt. Es ist aber eine Aussage darüber, dass Integration an mehreren Cottbuser Schulen gescheitert ist und dass man darüber offen sprechen muss.

Seit Jahren bekannt, seit Monaten eskaliert

Neu ist das Problem nicht. Bereits im Oktober 2023 habe ich hier berichtet, dass sich die Gewalt an Cottbuser Schulen verdoppelt hatte und dass damals 32 von 73 Tatverdächtigen keine Deutschen waren [3]. Im November 2025 habe ich auf das Meldeportal der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg für Gewalt an Schulen hingewiesen [4]. Im Dezember 2025 haben Eltern der Regine-Hildebrandt-Grundschule in einem Brandbrief Übergriffe, Reizgas auf dem Schulhof, Drohungen und Erpressungen geschildert [5].

Im Januar 2026 berichtete Innenminister René Wilke im Innenausschuss des Landtages von 108 Ermittlungsverfahren im Schulumfeld seit Ende Juni 2025 [6]. Die Polizei richtete eine eigene Ermittlungsgruppe „Schule“ ein [6]. Am 16. Januar 2026 vereinbarten Innenminister Wilke, Bildungsminister Steffen Freiberg und Oberbürgermeister Tobias Schick beim sogenannten Cottbus-Gipfel einen Sicherheitsdienst, mehr Polizei auf Schulhöfen und Schulwegen, Wohnsitzauflagen für zugewiesene Familien und die Sicherung von Präventionsprojekten [7]. Acht Monate später steht die Zahl bei 278 Anzeigen. Zwar sind Ermittlungsverfahren und Anzeigen nicht völlig gleich gezählt, doch die Richtung ist eindeutig.

Was die Stadt nicht beantwortet

Unsere Anfrage enthielt vier Fragen. Beantwortet wurden sie nur zum Teil. Nach dem Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse bei der Einschulung hatten wir ausdrücklich gefragt. Dazu steht in der Antwort kein Wort [1]. Ebenso fehlt der aufenthaltsrechtliche Status der Tatverdächtigen, also ob sie etwa geduldet sind, eine Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren besitzen oder ausreisepflichtig sind. Auch die Zahl der Doppelstaatler nennt die Stadt nicht. Eine Aufschlüsselung der Nationalitäten nach Schulen erfolgt nach eigener Aussage nicht [1].

Bei der Prävention wird es noch dünner. Im Januar 2026 fanden 31 Veranstaltungen mit 577 Teilnehmern statt [1]. Statt der erbetenen Liste aller Kurse nennt die Stadt nur fünf Schulen, eine davon in Spremberg. Die Sachsendorfer Oberschule und die Regine-Hildebrandt-Grundschule, wo sich die meisten Fälle häufen, tauchen in dieser Aufzählung nicht auf [1]. Nach einer Erfolgskontrolle hatten wir gefragt. Die Antwort beschränkt sich darauf, dass Lehrer und Schüler die Veranstaltungen positiv wahrnähmen [1]. Das ist ein Stimmungsbild, keine Wirkungskontrolle.

Auf die Frage nach ausländerrechtlichen Maßnahmen gegen straffällige Schüler und ihre Sorgeberechtigten nennt die Stadt keinen einzigen konkreten Fall und keine einzige Zahl. Sie verweist auf Zuständigkeiten, auf die Zentrale Ausländerbehörde des Landes und darauf, dass es im vergangenen Jahr Abschiebungen gegeben habe [1]. Wie viele, bleibt offen. Und ob die im Januar angekündigten Wohnsitzauflagen [7] überhaupt umgesetzt wurden, erfahren die Stadtverordneten ebenfalls nicht.

Was jetzt passieren muss

Wer Probleme lösen will, muss sie zuerst vollständig kennen. Ich fordere deshalb, dass die Stadt die fehlenden Angaben nachliefert: den Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen, den Ausländeranteil unter den Cottbuser Schülern und die Zahl der Fälle je Schule nach Staatsangehörigkeit, selbstverständlich anonymisiert. Unsere Fraktion wird diese Fragen erneut stellen.

An den am stärksten belasteten Schulen braucht es dauerhaft Sicherheitspersonal, nicht nur für ein paar Monate. Prävention gehört zuerst dorthin, wo die Gewalt stattfindet, und sie muss an ihrer Wirkung gemessen werden, nicht an der Zahl der Vorträge. Die angekündigten Wohnsitzauflagen müssen umgesetzt und öffentlich bilanziert werden. Und wer ausreisepflichtig ist und Straftaten begeht, muss das Land auch tatsächlich verlassen. Dafür will ich Zahlen sehen, keine Textbausteine.

Die Leidtragenden sind die Kinder, deutsche wie ausländische, die sich an ihrer Schule nicht mehr sicher fühlen, und die Lehrer, die allein gelassen werden. Ihnen schulden Stadt und Land keine Stimmungsberichte, sondern sichere Schulen. Dafür setze ich mich weiter ein.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Dezernat Ordnung, Sicherheit, Sport, Gesundheit und Bürgerservice: Antwort auf die Anfrage AN-149/26 der AfD-Fraktion „Gewalt an Cottbuser Schulen“ zur Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2026 SessionNet | Anfrage zu Gewalt an Cottbuser Schulen

[2] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Kommunalstatistik: Bevölkerung, Stand 30.06.2026. https://cottbus.de/kommunalstatistik/bevoelkerung/

[3] Lars Schieske: Die Realität holt Cottbus ein, 26.10.2023, aktualisiert 07.03.2025. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/die-realitaet-holt-cottbus-ein/

[4] Lars Schieske: Gewalt an Schulen in Brandenburg, 08.11.2025. https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/gewalt-an-schulen-in-brandenburg/

[5] Lars Schieske: Wenn Schulen kippen, versagt die Politik. Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind der letzte Warnruf, 16.12.2025. https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/wenn-schulen-kippen-versagt-die-politik-brandbriefe-aus-cottbus-und-ludwigshafen-sind-der-letzte-warnruf/

[6] Niederlausitz aktuell: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Gewalt an Cottbuser Grundschule, 15.01.2026. https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/307898/staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-gewalt-an-cottbuser-grundschule.html

[7] Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg: „Cottbus-Gipfel“ gegen Gewalt unter Schülern, Pressemitteilung vom 16.01.2026. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~16-01-2026-cottbus-gipfel-gegen-gewalt-unter-schuelern

Welle der Ungeimpften?

Die Stadt Cottbus legt Belege vor, die ihre eigene Antwort widerlegen

Am 25. August 2021 sagte der Corona-Krisenstab der Stadt Cottbus öffentlich, die vierte Welle werde eine Welle der Ungeimpften. Meine Fraktion wollte jetzt wissen, auf welchen Daten, Gutachten und Lagebildern diese Aussage beruhte. Die Antwort des Oberbürgermeisters vom 22. September 2026 verweist auf Äußerungen von Medizinern und des Hamburger Bürgermeisters. Als Beleg liegen ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, die eigene Pressemitteilung von damals und ein Video des Pressegesprächs bei [1]. In der Pressemitteilung steht die Aussage nicht, und im Video fällt der Name Hamburg kein einziges Mal [1][2]. Das ist nicht die einzige Frage, bei der die Stadt ausweicht. Ich vertraue diesen Antworten nicht mehr. Deshalb werde ich Akteneinsicht beantragen und mir selbst ein Bild machen.

Was damals in Cottbus geschah

Die Corona-Zeit begann in Cottbus mit harter Hand. Im März 2020 verdoppelte die Stadt ihre Kontrollteams des Ordnungsamtes von 20 auf 40 Mitarbeiter, um die Ausgangsbeschränkungen zu überwachen [3]. Gemeinsam mit der Polizei wurde kontrolliert, in Sandow und Sachsendorf mehrfach und mit Platzverweisen [3]. Der damalige Ordnungsdezernent Thomas Bergner kündigte an, die schärferen Regeln ab sofort stärker zu kontrollieren [3].

Im Dezember 2020 zog die Stadt die Schrauben weiter an. Ab dem 12. Dezember galt im gesamten Stadtgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot, alle Glühweinstände mussten schließen [4]. Ab dem 14. Dezember saßen die Schüler ab Klassenstufe 7 im Distanzunterricht [4]. Für den Fall, dass die Inzidenz 300 erreicht, stand eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 6 Uhr bereit, am 11. Dezember lag der Wert bei 291 [4]. Zur selben Zeit verschärfte die Stadt die Maskenpflicht in Schulen und Kitas über die Regeln des Landes hinaus, das die Grundschulen ausgenommen hatte. Ich habe den damaligen Oberbürgermeister Holger Kelch am 10. Dezember 2020 in einem offenen Brief aufgefordert, diese Anordnung zurückzunehmen oder wenigstens an die Landesregeln anzupassen [5].

„Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“

Hinter diesen Maßnahmen stand der Verwaltungsstab der Stadt. Sein früherer Leiter Thomas Bergner (CDU) beschrieb die Arbeitsweise nach einem Bericht des Journalisten Bastian Barucker so: Nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz habe der Stab in den Startlöchern gesessen und gewartet. Seine Frage, bewusst militärisch zugespitzt: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“ [6]

Die Protokolle dieses Stabes sind der Schlüssel zur Aufarbeitung. Öffentlich wurden sie nicht, weil die Stadt sie von sich aus vorgelegt hätte. Der Cottbuser Blog Spreegeflüster hat sie mit einem Antrag nach dem brandenburgischen Informationszugangsgesetz und unter Beteiligung der Landesdatenschutzbeauftragten erstritten und am 28. Juni 2026 veröffentlicht, für den Zeitraum Februar 2020 bis Juni 2022 [7]. Einzelne Passagen sind geschwärzt, vor allem Namen und personenbezogene Daten [7].

Ein Ausschuss soll endlich aufklären

Am 26. März 2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Fraktion MIB/ZSC, einen Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen einzusetzen [8][9]. Er soll die Entscheidungen vor Ort untersuchen, die Handlungsspielräume der Stadt ausleuchten und Lehren für künftige Krisen ziehen, unter Beachtung des Grundgesetzes [8]. Dazu gehört eine chronologische Übersicht aller Pandemiemaßnahmen [10]. Der Ausschuss trat am 12. Mai 2025 zum ersten Mal zusammen [11]. Ihm gehören elf Stadtverordnete aller Fraktionen an, den Vorsitz führt Gunnar Kurth (SPD) [12].

Ich habe im Landtag Brandenburg in beiden Corona-Untersuchungsausschüssen mitgearbeitet. Ich weiß, wie mühsam Aufklärung ist. Und ich weiß, dass sie nur gelingt, wenn die Verwaltung mit offenen Karten spielt.

Vier Fragen an die Stadt

Meine Fraktion hat dem Ausschuss mit der Anfrage AN-123/26 vier Fragen gestellt: nach der Rolle und Verantwortung des Krisenstabes, nach der Rechtsgrundlage der Maßnahmen, nach der Grundlage der Aussage zur Welle der Ungeimpften und nach den Lehren für künftige Krisen [1]. Die Antwort unterschreibt Oberbürgermeister Tobias Schick, bearbeitet hat sie das Dezernat für Ordnung und Sicherheit [1]. Ordnungsdezernent war in der Corona-Zeit Thomas Bergner, der zugleich den Krisenstab leitete [3][6].

Wer hat entschieden? Die Stadt verweist auf Protokolle mit geschwärzten Namen

Wir wollten wissen, wer den Krisenstab leitete, wer die Sitzungen vorbereitete und wer die Verantwortung für Allgemeinverfügungen und Pressekonferenzen trug. Die Stadt nennt keinen einzigen Namen. Die Struktur ergebe sich aus der Krisenstabsordnung und aus Organisationsverfügungen, beigefügt hat sie keines dieser Dokumente. Im Übrigen sei alles den öffentlich zugänglichen Protokollen zu entnehmen [1]. Das sind genau die Protokolle, die nicht die Stadt veröffentlicht hat, sondern ein Blogger mit einem Informationsantrag, und in denen die Namen geschwärzt sind [7]. Auf die Frage „Wer?“ verweist die Stadt also auf Unterlagen, in denen das „Wer“ unkenntlich gemacht wurde.

Nur Vollzug von Landesrecht? Die Stadt war strenger als das Land

Wir haben gefragt, welche Vorgaben rechtlich bindend waren und welche nur empfehlenden Charakter hatten, und zwar für jede Maßnahme einzeln. Statt einer Aufstellung erhielten wir eine allgemeine Belehrung über die Normenhierarchie. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz seien ohne eigene Rechtsverbindlichkeit gewesen, die städtischen Allgemeinverfügungen hätten nur dem lokalen Vollzug der übergeordneten Vorgaben gedient [1].

Beides passt nicht zu dem, was damals geschah. Wenn die Beschlüsse der Ministerpräsidenten rechtlich nichts bedeuteten, warum wartete der Krisenstab dann nach eigener Schilderung seines Leiters auf „Befehle aus Potsdam“ [6]? Und wenn die Stadt nur Landesrecht vollzog, wie konnte ihre Maskenpflicht dann strenger sein als die des Landes [5]? Genau diese eigenen Spielräume soll der Ausschuss untersuchen [8]. Die Stadt tut so, als habe es sie nie gegeben.

Welle der Ungeimpften: Die eigenen Belege widerlegen die Stadt

Bei der dritten Frage wird es besonders deutlich. Wir wollten wissen, wer die Aussage vom 25. August 2021 vorbereitet hat, welche Daten, Gutachten oder behördlichen Einschätzungen ihr zugrunde lagen und ob sie später überprüft oder korrigiert wurde. Die Stadt antwortet, Herr Bergner habe den Erkenntnisstand vom August 2021 wiedergegeben und sich auf medizinische Spezialisten bezogen, unter anderem auf den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher. Das Zitat sei eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, zum Nachweis verweist sie auf die Anlagen [1].

Ich habe mir die Anlagen angesehen. Die städtische Pressemitteilung vom 25. August 2021 enthält die Aussage über die Welle der Ungeimpften nicht. Tschentscher kommt darin nicht vor, ein anderer Mediziner auch nicht [1]. Auch im Video des Pressegesprächs, das die Stadt selbst verlinkt, nennt Herr Bergner weder Hamburg noch Tschentscher [2]. Der einzige Bezug zu Hamburg ist ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, den die Stadt ihrer Antwort heute beigelegt hat, mehr als fünf Jahre nach dem Pressegespräch [1]. Die Behauptung, das Zitat sei damals eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, wird von den eigenen Belegen der Stadt nicht gestützt, sondern widerlegt.

Was die Pressemitteilung stattdessen enthält, sind die Zahlen des Tages: eine 7-Tage-Inzidenz von 35, am Vortag noch 47, eine einzige Neuinfektion und drei Covid-Patienten im Carl-Thiem-Klinikum, zwei davon auf der Intensivstation [1]. Wie viele Infizierte oder Patienten geimpft oder ungeimpft waren, steht nirgends [1]. Die einzige Aufschlüsselung betrifft das Alter. Von 58 Neuinfizierten in der Woche vom 9. bis 15. August 2021 waren 26 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, 21 davon jünger als zwölf [1]. Eine Impfung nennt dieselbe Pressemitteilung erst ab zwölf Jahren [1]. Die größte Gruppe der Neuinfizierten waren damit Kinder, für die es nach Angaben der Stadt selbst noch gar kein Impfangebot gab.

Wer die Aussage vorbereitet hat, bleibt offen. Ob sie je überprüft oder korrigiert wurde, bleibt offen [1]. Eine Aussage des eigenen Krisenstabes, die damals Menschen in Geimpfte und Ungeimpfte sortierte, schiebt die Stadt heute nach Hamburg ab. Einen Nachweis dafür findet man weder in der Pressemitteilung noch im Video.

Lehren aus der Krise? Darüber soll erst der Ausschuss reden

Zum Schluss haben wir gefragt, welche Schlüsse die Verwaltung für künftige Krisen zieht. Die Stadt schreibt, die Auswertung vergangener Krisen sei ein integraler Bestandteil der Verwaltungsarbeit, eine eigene Bewertung würde aber die laufende Ausschussarbeit vorwegnehmen [1]. Das ist ein Zirkel. Bei den ersten beiden Fragen heißt es, alles sei bereits Gegenstand der Ausschussberatungen gewesen. Bei der letzten Frage heißt es, man dürfe dem Ausschuss nicht vorgreifen [1]. Der Ausschuss dient so als Schutzschild gegen genau die Fragen, für die er eingesetzt wurde. Dabei ist die Verwaltung selbst der Gegenstand der Aufarbeitung. Sie kann nicht abwarten, bis andere ihr erklären, was sie aus ihrem eigenen Handeln lernen sollte.

Ich will die Akten sehen

Deshalb gehe ich jetzt den nächsten Schritt. Die Brandenburger Kommunalverfassung gibt jedem Stadtverordneten das Recht, vom Oberbürgermeister Akteneinsicht zu verlangen, und zwar zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten der Stadt [13]. Verweigern darf die Stadt das nur, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse entgegenstehen, und sie muss jede Verweigerung schriftlich begründen [13].

Ich werde Einsicht in die Krisenstabsordnung und die Organisationsverfügungen beantragen, auf die sich die Stadt beruft, und in die Unterlagen, mit denen das Pressegespräch vom 25. August 2021 vorbereitet wurde. Ich will die Originale sehen, nicht deren Zusammenfassung. Über das Ergebnis werde ich hier berichten.

Die Corona-Jahre haben das Vertrauen vieler Cottbuser in Politik und Verwaltung schwer beschädigt. Zurückgewinnen lässt es sich nur mit vollständiger Offenheit. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts zurückhalten.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Der Oberbürgermeister: Antwort auf die Anfrage AN-123/26 der AfD-Fraktion an den Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen, 22.09.2026, mit Anlagen, darunter die Pressemitteilung der Stadt vom 25.08.2021 und ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost. https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=9748

[2] Videoaufzeichnung des Pressegesprächs vom 25.08.2021, von der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Antwort auf die Anfrage AN-123/26 verlinkt. https://www.youtube.com/watch?v=LKERXruP7II

[3] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Stadt sichert Gehälter im CTK zu und verstärkt Kontrollen, 23.03.2020. https://niederlausitz-aktuell.de/cottbus/81719/corona-cottbus-stadt-sichert-gehaelter-im-ctk-zu-und-verstaerkt-kontrollen.html

[4] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Alkoholverbot. Mögliche Ausgangsbeschränkung. Schulschließungen, 11.12.2020. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/84894/corona-cottbus-alkoholverbot-moegliche-ausgangsbeschraenkung-schulschliessungen.html

[5] Lars Schieske: Offener Brief an den Oberbürgermeister Holger Kelch, 10.12.2020. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/offener-brief-an-den-oberbuergermeister-holger-kelch/

[6] Bastian Barucker: Corona-Krisenstabsleiter in Cottbus: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“, 04.06.2026. https://www.barucker.press/p/corona-krisenstabsleiter-cottbus

[7] Spreegeflüster: Die Corona-Protokolle der Stadt Cottbus sind da, 28.06.2026. https://xn--spreegeflster-4ob.de/Startseite/

[8] dieBasis Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[9] Mittelstandsinitiative Brandenburg: Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Stadt Cottbus. https://www.mittelstandsinitiative-brandenburg.de/aktuelles/aufarbeitung-der-corona-massnahmen-der-stadt-cottbus.html

[10] Radio Paradiso: Cottbus: Corona-Ausschuss, 27.03.2025. https://www.paradiso.de/p/cottbus-corona-ausschuss-37Edb47tvQN083P89VC7iU

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Konstituierende Sitzung des Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen am 12. Mai 2025 (Mitschnitt). https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/mitschnitte-der-ausschuesse/konstituierende-sitzung-des-ausschusses-zur-aufklarung-und-aufarbeitung-der-kommunalen-corona-massnahmen-am-12-mai-2025-mitschnitt/

[12] Märkischer Bote: Corona Ausschuss in Cottbus, 20.05.2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[13] Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), § 29 Absatz 1. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf

Feuerwehr loben, Anerkennung ausbremsen

Für ein Foto mit der Feuerwehr reicht die Begeisterung offenbar schneller als für einen Prüfauftrag zur konkreten Anerkennung ihrer Arbeit. Am 23. September scheiterte unser Antrag in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung mit 16 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Die namentliche Abstimmung hatte ich beantragt. Die Kameraden sollen schließlich wissen, wer diesen Vorschlag unterstützt hat und wer nicht.

Was wir erreichen wollten

Mit unserem Antrag AT-18/26 wollten wir prüfen lassen, welche bezahlbaren Vergünstigungen die Stadt ihren ehrenamtlichen Kräften ermöglichen kann. Beispielsweise bei Tierpark, Lagune und Bibliothek oder im innerstädtischen Nahverkehr. Berücksichtigt werden sollten aktive Feuerwehrleute, Helfer im Katastrophenschutz, die Jugendfeuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung. [1]

Es ging um einen Prüfauftrag mit realistischer Kostenbetrachtung. Begrenzte Nutzungskontingente, Ermäßigungen und ein befristeter Modellversuch gehörten zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten. Unser Ziel: Mitglieder halten, Nachwuchs gewinnen und den Menschen etwas zurückgeben, die für die Sicherheit unserer Stadt Verantwortung übernehmen. [1]

Warum Feuerwehr und Katastrophenschutz besonders berücksichtigt werden sollten

Häufig kommt der Einwand: Warum die Feuerwehr und nicht auch andere Ehrenamtler? Auch deren Engagement verdient Anerkennung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: Brandschutz und Hilfeleistung sind gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Unsere freiwilligen Kameraden helfen damit, eine Aufgabe zu erfüllen, die Cottbus sicherstellen muss. Das begründet für mich die besondere Berücksichtigung dieses Ehrenamts. [3]

Wie ernst diese Verpflichtung ist, zeigt die gesetzlich vorgesehene Pflichtfeuerwehr. Wenn der Brandschutz wegen fehlender Freiwilliger nicht ausreichend gewährleistet ist, sieht das Gesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen die Verpflichtung von Einwohnern zum Feuerwehrdienst vor. Geeignete Einwohner können vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr herangezogen werden. Gesetzliche Ablehnungsgründe bleiben dabei zu berücksichtigen. [3]

Freiwillig ist der Einsatz unserer Kameraden. Die Verantwortung der Stadt ist es nicht. Wer heute freiwillig Verantwortung übernimmt, verdient deshalb konkrete Unterstützung. Erst recht sollte es möglich sein, bezahlbare Anerkennung wenigstens zu prüfen.

Nachberaten und die Feuerwehr einbezogen

Der Antrag hatte bereits eine längere Beratung hinter sich. Vor der Sommerpause, am 24. Juni, wurde er erneut behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Amtsleiter Specht wurde in der Debatte um seine Einschätzung gebeten. Laut Niederschrift sollte er seine Ausführungen aus Zeitgründen jedoch in den Ausschüssen vortragen. [2]

Wir haben außerdem das Gespräch mit der Feuerwehrführung gesucht. Uns wurde aus der Abstimmung unter den Wehrleitern zurückgemeldet, dass eine breitere Anerkennung gewünscht sei: Unterstützung sollte auch den weiteren Gruppen zugutekommen, die Feuerwehr und Katastrophenschutz tragen. Genau diesen Ansatz bildet der ausformulierte Antrag ab. [1]

Dieser Wunsch kam damit aus der Feuerwehr selbst. Von denjenigen, die ihre Einheiten führen und die Bedürfnisse ihrer Kameraden kennen. Umso enttäuschender ist für mich, dass selbst die Prüfung eines solchen Modells keine Mehrheit fand.

Wer zustimmte und wer die Unterstützung verweigerte

Besonders enttäuscht mich Dr. Wolfgang Bialas, der ehemalige Präsident des Stadtfeuerwehrverbandes. Er enthielt sich. Anke Schulz, Ortsvorsteherin von Willmersdorf, stimmte dagegen. Auch Oberbürgermeister Tobias Schick enthielt sich. Eine Enthaltung ist keine Gegenstimme. Aber Unterstützung für diesen konkreten Prüfauftrag war sie ebenfalls nicht. [3]

Gerade bei einem Gleichstand von 16 zu 16 hätte eine zusätzliche Ja-Stimme den Unterschied gemacht. Wer sich enthielt, muss sich deshalb fragen lassen, warum er diese Möglichkeit zur Anerkennung nicht unterstützen wollte.

So fiel die namentliche Abstimmung aus:

VotumFraktionNamen
Ja: 12AfDAndreas Böhm, Eva Engelhardt, Jean-Pascal Hohm, Detlef Krebs, Ramiro Lehmann, Heinz-Dieter Markusch, Lars Schieske, Andy Schöngarth, Georg Simonek, Marianne Spring-Räumschüssel, Axel Wonneberger, Dr. Ulrich Wünsch
Ja: 3MIB/ZSCKatja Arnold, Thomas Knott, Matthias Schulze
Ja: 1CDU/Freie WählerDr. Markus Rochow
Nein: 8SPDDr. Tilo Biesecke, Lars Katzmarek, Kerstin Kircheis, Gunnar Kurth, Bianca Scheuerecker, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank
Nein: 2Die LinkeErik Hofedank, Christopher Neumann
Nein: 3UC!/FDPBenjamin Hantschke, Dr. Mario Kaun, Felix Sicker
Nein: 2CDU/Freie WählerErik Rothe, Anke Schulz
Nein: 1B90/Die Grünen/SUBChristian Schömberg
Enthaltung: 4CDU/Freie WählerDr. Wolfgang Bialas, Torsten Kaps, Jörg Schnapke, Hagen Strese
Enthaltung: 1OberbürgermeisterTobias Schick

Allen, die zugestimmt haben, danke ich ausdrücklich. Bei diesem Anliegen hätte ich mir eine breitere Unterstützung über Fraktionsgrenzen hinweg gewünscht.

Händeschütteln kostet eben nichts

Unsere Kameraden opfern Freizeit, übernehmen Verantwortung und stehen bereit, wenn andere Hilfe brauchen. Da sollte es möglich sein, wenigstens ernsthaft zu prüfen, welche zusätzliche Anerkennung die Stadt leisten kann.

Die Ablehnung dieses Antrags und die Enthaltungen sind für mich ein enttäuschendes Signal an diejenigen, deren Wunsch wir aufgegriffen haben. Schöne Worte über das Ehrenamt verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn schon ein konkreter Prüfauftrag scheitert.

Deshalb, Kameraden: Denkt daran, wenn die betreffenden Politiker beim nächsten Feuerwehrfest wieder Hände schütteln und neben euch fürs Foto stehen wollen. Fragt die Gegner des Antrags: „Warum habt ihr dagegen gestimmt, mögliche Vergünstigungen für uns überhaupt prüfen zu lassen?“ Und fragt diejenigen, die sich enthalten haben, warum sie diesem Anliegen ihre Unterstützung verweigert haben.

Ein gemeinsames Foto ist schnell gemacht. Eine ehrliche Antwort sollte ebenfalls möglich sein.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, Antrag AT-18/26: Öffentlich hinterlegter Austauschantrag zum Anerkennungsmodell für Feuerwehr und Katastrophenschutz, einschließlich der vorgesehenen Gruppen, Vergünstigungen und Kostenprüfung.
Antrag vollständig als PDF abrufen

[2] Stadt Cottbus, Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2026: Seiten 31 und 32, Beratung des Antrags AT-18/26, Verweisung in die Fachausschüsse und vorgesehene Ausführungen von Herrn Specht.
Öffentliche Niederschrift als PDF abrufen

[3] Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG): §§ 2 und 3 zu den kommunalen Aufgaben, § 24 Absatz 7 zur Pflichtfeuerwehr sowie § 26 Absatz 2 zur Heranziehung geeigneter Einwohner.
Gesetz im offiziellen Landesrechtsportal abrufen

Cottbus verändert sich!

Lange Schlangen vor dem Stadtbüro sind kein Zeichen von Weltoffenheit

Wer dieser Tage das Cottbuser Stadtbüro aufsucht, erlebt keine viel beschworene Erfolgsgeschichte, sondern die Folgen einer Stadtentwicklung, die immer stärker aus dem Ruder läuft. Als ich selbst vor Ort war, stand erneut eine lange Schlange vor dem Einwohnermeldeamt. Bürger mussten warten, um einfache Verwaltungsangelegenheiten erledigen zu können.

Die Stadt weist selbst darauf hin, dass bei offenen Sprechzeiten längere Wartezeiten entstehen und die Ausgabe von Wartemarken vorzeitig beendet werden kann, sobald die Kapazitäten erschöpft sind [1].

Das ist kein Fortschritt. Es ist das sichtbare Ergebnis einer Politik, die immer mehr Menschen in die Stadt holt, ohne Verwaltung, Wohnungsmarkt und Infrastruktur entsprechend vorzubereiten. Die Verantwortlichen feiern Internationalisierung, während die Cottbuser vor überlasteten Behörden warten.

Fast 700 Prozent Wachstum in weniger als zehn Jahren

Die amtlichen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Ende 2016 waren in Cottbus 184 indische, 103 pakistanische und 27 bangladeschische Staatsangehörige gemeldet [2].

Bis April 2026 stieg die Zahl der indischen Staatsangehörigen auf 1.451. Das entspricht einem Anstieg um rund 688,6 Prozent. Die Zahl der pakistanischen Staatsangehörigen erhöhte sich auf 595, ein Plus von rund 477,7 Prozent. Bei den Staatsangehörigen aus Bangladesch stieg die Zahl von 27 auf 360 Personen und damit um rund 1.233,3 Prozent [3].

Ende Juni 2026 waren bereits 1.494 indische, 630 pakistanische und 377 bangladeschische Staatsangehörige in Cottbus gemeldet [4]. Zusammengenommen wuchs die Zahl dieser drei Gruppen innerhalb von weniger als zehn Jahren von 314 auf 2.501 Personen.

Das ist ein Anstieg um fast 700 Prozent.

Wer angesichts solcher Zahlen noch von einer gewöhnlichen Entwicklung spricht, verschließt die Augen vor der Realität. Hier verändert sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt in einem Tempo, über das die Bürger weder ausreichend informiert noch ernsthaft befragt werden.

Cottbus wird verändert, ohne dass offen darüber gesprochen wird

Ende Juni 2026 lebten insgesamt 14.831 ausländische Staatsangehörige in Cottbus. Der Ausländeranteil lag damit bereits bei 14,8 Prozent [4].

Diese Entwicklung bleibt nicht auf statistische Tabellen beschränkt. Sie wirkt sich auf Behörden, Wohnungen, Studentenwohnheime, Schulen, den öffentlichen Raum und langfristig auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus.

Indien, Pakistan und Bangladesch gehören zu einem anderen religiösen, gesellschaftlichen und kulturellen Raum als Deutschland und Europa. Unterschiede bestehen unter anderem bei Familienstrukturen, Geschlechterrollen, religiösen Traditionen und gesellschaftlichen Normen.

Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Mensch aus diesen Staaten unsere Ordnung ablehnt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass eine Zuwanderung in dieser Größenordnung erhebliche Anforderungen an Integration und Zusammenhalt stellt.

Diese Wahrheit darf nicht länger hinter Schlagworten wie Vielfalt, Weltoffenheit und Internationalisierung versteckt werden. Eine Stadt ist kein beliebig austauschbarer Wohnort. Sie besitzt eine Geschichte, eine Sprache, Traditionen und eine gewachsene kulturelle Identität.

Cottbus ist eine deutsche Stadt. Das muss auch in Zukunft sichtbar und erlebbar bleiben.

Eine Universität ist keine Einwanderungsagentur

Ein erheblicher Teil dieser Entwicklung dürfte mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg zusammenhängen. Die BTU zählt rund 7.500 Studenten. Etwa 45 Prozent kommen aus dem Ausland [5].

Bereits 2024 gehörten Indien, Pakistan und Bangladesch neben dem Iran zu den am stärksten vertretenen Herkunftsländern der internationalen Studenten [6]. Auch die Stadt berücksichtigt diese Gruppen in ihrer Bevölkerungsvorausschätzung gesondert, weil bei ihnen ein hoher Studentenanteil angenommen wird [7].

Die BTU setzt damit massiv auf Internationalisierung. Doch die Aufgabe einer deutschen Universität besteht nicht darin, möglichst hohe Ausländerquoten zu produzieren. Ihre Aufgabe besteht in Forschung, Lehre und der Ausbildung qualifizierter Absolventen für die Region und unser Land.

Eine hohe Zahl ausländischer Studenten ist kein Erfolg an sich. Entscheidend ist, wie viele ihr Studium tatsächlich aufnehmen, ordnungsgemäß betreiben und erfolgreich abschließen. Ebenso entscheidend ist, ob sie anschließend als benötigte Fachkräfte arbeiten und einen nachweisbaren Beitrag für Cottbus und die Lausitz leisten.

Sollte das Studium dagegen vor allem als Eintrittskarte nach Deutschland dienen, hätte das mit sinnvoller Hochschulpolitik nichts mehr zu tun. Eine Universität darf nicht zum unkontrollierten Einfallstor für dauerhafte Einwanderung werden.

Steuergeld verlangt Kontrolle

Auch öffentlich finanzierte Studien-, Austausch- und Förderprogramme müssen kritisch geprüft werden. Der Deutsche Akademische Austauschdienst wies für die BTU im Jahr 2023 projektbezogene Förderausgaben von knapp zwei Millionen Euro aus [8].

Dabei bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend unklar, wer konkret gefördert wird, wie viele Studenten ihr Studium erfolgreich abschließen und welchen nachhaltigen Nutzen die eingesetzten Steuermittel haben.

Ein systematischer Missbrauch lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Angaben bislang nicht belegen. Gerade deshalb sind Transparenz und Kontrolle erforderlich.

Der Staat darf sich nicht damit begnügen, Visa zu erteilen, Einschreibungen zu registrieren und Fördermittel auszuzahlen. Er muss kontrollieren, ob der angegebene Aufenthaltszweck eingehalten wird. Dazu gehören auch konsequente Prüfungen bei fehlenden Studienleistungen, Studienabbrüchen, Scheinimmatrikulationen oder anderen Unregelmäßigkeiten.

Wer ernsthaft studiert, hat solche Kontrollen nicht zu fürchten. Wer das Studium nur als Mittel zum Aufenthalt nutzt, darf damit keinen Erfolg haben.

Aus Studienmigration wird dauerhafte Einwanderung

Nach § 16b Aufenthaltsgesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium erteilt werden [9]. Nach dem Abschluss kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung für bis zu 18 Monate folgen [10].

Anschließend ist ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte oder in eine Blaue Karte EU möglich [11]. Absolventen einer deutschen Hochschule können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten [12].

Damit ist klar: Was als befristeter Studienaufenthalt beginnt, kann innerhalb weniger Jahre in einen dauerhaften Aufenthalt übergehen. Später können weitere Angehörige hinzukommen.

Wer immer mehr internationale Studenten nach Cottbus holt, entscheidet daher nicht nur über die Zusammensetzung der Universität. Er verändert langfristig die Zusammensetzung der gesamten Stadt.

Diese Entwicklung geschieht schrittweise, aber keineswegs folgenlos. Aus einigen Semestern werden dauerhafte Aufenthalte, aus Studenten werden Einwanderer und aus einer Hochschulstrategie wird eine grundlegende Veränderung der Stadtgesellschaft.

Integration bedeutet Anpassung an unsere Gesellschaft

Wer dauerhaft in Cottbus leben will, muss unsere Sprache beherrschen, unsere Gesetze einhalten und unsere Kultur respektieren. Das ist keine unzumutbare Forderung, sondern die Grundlage eines funktionierenden Gemeinwesens.

Integration bedeutet nicht, dass sich die einheimische Bevölkerung immer weiter an neue religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Vorstellungen anpassen muss. Integration bedeutet, dass sich Zuwanderer in die bestehende Gesellschaft einfügen.

Unsere Kultur ist keine Verhandlungsmasse. Unsere Lebensweise, unsere Sprache und unsere gesellschaftlichen Grundwerte dürfen nicht schrittweise relativiert werden, nur weil politische Entscheidungsträger jede Form der Zuwanderung grundsätzlich als Bereicherung darstellen.

Zuwanderung ist nur dann im Interesse unserer Stadt, wenn sie begrenzt, kontrolliert und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist. Sie muss einen erkennbaren Nutzen für Cottbus haben und darf den sozialen und kulturellen Zusammenhalt nicht gefährden.

Die Cottbuser tragen die Folgen

Die verantwortlichen Politiker sprechen von Fachkräften, Vielfalt und einer internationalen Universität. Die praktischen Folgen tragen dagegen die Bürger.

Sie stehen vor überlasteten Behörden. Sie konkurrieren um bezahlbaren Wohnraum. Sie finanzieren zusätzliche Verwaltungs-, Integrations- und Infrastrukturkosten. Und sie müssen erleben, wie sich ihre Stadt verändert, ohne dass diese Entwicklung offen diskutiert wird.

Die Frage lautet deshalb nicht, ob einzelne ausländische Studenten freundlich, fleißig oder erfolgreich sind. Die entscheidende politische Frage lautet, ob eine Zunahme bestimmter ausländischer Bevölkerungsgruppen um fast 700 Prozent innerhalb weniger Jahre im Interesse von Cottbus liegt.

Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung in ihrer gegenwärtigen Größenordnung und Geschwindigkeit nicht förderlich für unsere Stadt.

Wir bringen das Thema in die Stadtverordnetenversammlung

Die AfD-Fraktion wird diese Entwicklung in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus aufgreifen und die entsprechenden Fragen an die Stadtverwaltung richten.

Wir werden nicht hinnehmen, dass sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt grundlegend verändert, während Politik, Universität und Verwaltung die Öffentlichkeit mit allgemeinen Formulierungen abspeisen.

Die Bürger haben ein Recht auf vollständige Transparenz. Sie müssen erfahren, wodurch diese Entwicklung verursacht wird, welche Folgen sie für Cottbus hat und welchen konkreten Nutzen sie der Stadt bringen soll.

Lange Warteschlangen vor dem Einwohnermeldeamt sind nur das sichtbare Symptom. Das eigentliche Problem ist eine Politik, die Zuwanderung organisiert und ausweitet, ohne die Grenzen der Verwaltung, der Infrastruktur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ernst zu nehmen.

Cottbus darf nicht zum Experimentierfeld einer grenzenlosen Internationalisierung werden. Die Interessen der einheimischen Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit unserer Stadt und der Erhalt unserer deutschen kulturellen Identität müssen wieder an erster Stelle stehen.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus: Stadtbüro – Öffnungszeiten, Terminvergabe und Hinweise zu Wartezeiten
[2] Stadt Cottbus: Statistisches Jahrbuch 2016
[3] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, April 2026
[4] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, Juni 2026
[5] Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg: Die BTU in Zahlen
[6] BTU Cottbus-Senftenberg: Studierendenzahlen und Herkunftsländer der internationalen Studenten
[7] Stadt Cottbus: Bevölkerungsvorausschätzung Cottbus 2040
[8] Deutscher Akademischer Austauschdienst: Projektförderung an deutschen Hochschulen 2023
[9] § 16b Aufenthaltsgesetz – Studium
[10] § 20 Aufenthaltsgesetz – Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss
[11] § 18b Aufenthaltsgesetz – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
[12] § 18c Aufenthaltsgesetz – Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Wenn Schulen kippen, versagt die Politik – Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind der letzte Warnruf

Was derzeit an deutschen Schulen geschieht, ist kein Zufall und kein kurzfristiger Ausrutscher.
Es ist das Ergebnis jahrelanger Beschwichtigung, ideologischer Scheuklappen und politischer Untätigkeit.

Die Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen machen unmissverständlich klar:
Schulen verlieren ihre Schutzfunktion. Kinder verlieren Lernzeit. Lehrer verlieren die Kraft.

Cottbus: Eltern berichten von Angst, Gewalt und Kontrollverlust

An der Regine-Hildebrandt-Grundschule in Cottbus-Sachsendorf haben Eltern in einem ausführlichen Brandbrief beschrieben, was viele Verantwortliche nicht hören wollten:
Der Schulalltag ist von Gewalt, Bedrohungen und Angst geprägt [1].

Berichtet wird unter anderem von:

  • schweren körperlichen Übergriffen mit ärztlicher Behandlung,
  • Reizgas auf dem Schulhof,
  • Drohungen und Erpressungen unter Schülern,
  • Kindern, die aus Angst nicht mehr allein zur Schule gehen,
  • und massivem Verlust von Unterrichtszeit.

Eine Mutter schreibt offen, dass sie ihren Kindern nicht mehr glaubhaft versichern kann, dass Schule ein sicherer Ort ist.
Das ist kein Alarmismus – das ist ein politisches Alarmsignal.

Der zeitweise eingesetzte Sicherheitsdienst zeigte nur kurzfristige Wirkung. Danach eskalierte die Lage erneut.
Genau das belegt: Symbolmaßnahmen reichen nicht aus.

Ludwigshafen: Lehrer rufen um Hilfe – und bestätigen das strukturelle Problem

Wer glaubt, Cottbus sei ein Einzelfall, irrt.
In Ludwigshafen hat das gesamte Kollegium einer Schule einen Brandbrief veröffentlicht.

Die Lehrer sprechen von einem Schulalltag, der von Gewalt, Bedrohungen, Respektlosigkeit und Angst dominiert wird [2].
Sie schildern Messerbedrohungen, massive Störungen, Überforderung und die Unmöglichkeit, unter normalen Bedingungen zu unterrichten.

Der Brandbrief aus Ludwigshafen bestätigt, was Eltern und Lehrer bundesweit erleben:
Das Problem ist strukturell – nicht lokal.

Ein Vater sagt, was viele denken und fordert Verantwortung

Besonders eindringlich ist der Brief eines alleinerziehenden Vaters von zwei Kindern, der sich an mich als Stadtverordneter gewandt hat [3].

Er schreibt:

„Ich möchte meinen Kindern später nicht erklären müssen, warum ich zugesehen habe, wie es kippt, und trotzdem geschwiegen habe.“

Er beschreibt:

  • verlorene Lernzeit,
  • Kinder, die sich nicht sicher fühlen,
  • Lehrkräfte, die bis spät in die Nacht Vorfälle dokumentieren und am nächsten Morgen wieder funktionieren sollen.

Sein Vorwurf ist eindeutig:

„Politik macht die Regeln, setzt die Prioritäten und entscheidet, ob Schule ein Ort zum Lernen bleibt oder nur noch ein Ort, an dem man irgendwie durchkommt.“

Und er stellt die entscheidende Frage:

„Wenn Kinder unsere Zukunft sind – warum behandeln wir ihre Gegenwart wie eine Randnotiz?“

Dieser Brief ist kein Ausbruch, sondern ein verantwortungsbewusster Appell, Missstände offen zu benennen.
Denn – und das sagt der Vater völlig richtig – Schweigen schützt nur das Problem.

Die AfD hat gewarnt – andere haben beschwichtigt

Bereits im Jahr 2023/24 hat die AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus einen Antrag zur Einrichtung von Sicherheitspersonal an besonders belasteten Schulen eingebracht [4].

Die Reaktionen der anderen Fraktionen:

  • angeblich keine konzeptionelle Grundlage,
  • der Begriff „Brennpunktschule“ sei stigmatisierend,
  • Sicherheitspersonal könne Eltern abschrecken,
  • man solle pädagogischen Konzepten Zeit geben.

Heute sehen wir das Ergebnis dieser Haltung:
Die Lage hat sich weiter verschärft.

Die Brandbriefe geben der AfD recht.

Unsere politischen Konsequenzen aus den Brandbriefen

Aus den Berichten der Eltern, Lehrer und des Vaters ziehen wir klare Schlussfolgerungen.

1. Sicherheit ist Voraussetzung von Bildung

Schule muss ein sicherer Ort sein – alles andere ist politisches Versagen.

Wir fordern:

  • dauerhaftes, ausreichend ausgestattetes Sicherheitspersonal an besonders belasteten Schulen,
  • Präsenz während der gesamten Unterrichtszeit,
  • klare Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten.

2. Schutz der Lernzeit

Unterricht darf nicht permanent durch Gewalt und Chaos ersetzt werden.

Notwendig sind:

  • verbindliche Ordnungsmaßnahmen,
  • abgestimmte Verfahren mit Polizei, Jugendamt und Schulaufsicht,
  • politische Rückendeckung für Lehrer und Schulleitungen, die konsequent handeln.

3. Probleme benennen – ohne Denkverbote

Der Vater bringt es auf den Punkt: Missstände müssen offen benannt werden.

Dazu gehört auch:

  • die Überforderung einzelner Schulen,
  • hohe Anteile von Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Integrationsdefizite, die den Schulalltag massiv belasten.

Darüber zu sprechen ist kein Tabubruch – sondern Voraussetzung für Lösungen.

4. Begrenzung von Überforderung

Die AfD hat im Land Brandenburg bereits vor Jahren gefordert, Schulen nicht unbegrenzt zu belasten.

In diesem Zusammenhang wurde politisch unter anderem eine Obergrenze von 10 % bestimmter Belastungsprofile pro Schule gefordert, um Unterricht, Sicherheit und Lernklima zu schützen.

Ziel ist nicht Ausgrenzung, sondern funktionsfähige Schulen für alle Kinder.

5. Konsequente Anwendung des Rechts

Gewalt darf nicht folgenlos bleiben.

Die AfD vertritt die Position, dass:

  • schwere Gewalt konsequent sanktioniert werden muss,
  • ausländische Straftäter abgeschoben werden müssen,
  • Remigration ein legitimes politisches Instrument ist, wenn Integration dauerhaft scheitert und Sicherheit gefährdet wird.

Der Schutz von Kindern steht über politischer Bequemlichkeit.

Schlussfolgerung

Die Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind kein Alarmismus.
Sie sind letzte Warnsignale.

Der Brief des Vaters ist ein moralischer Maßstab.
Er zeigt, worum es geht: nicht um Ideologie, sondern um Kinder.

Die AfD wird weiter:

  • hinschauen,
  • benennen,
  • handeln.

Denn eines ist klar:
Wer jetzt noch beschwichtigt, trägt Verantwortung für das, was weiter eskaliert.


Quellenverzeichnis

[1] Brandbrief der Elternschaft der Regine-Hildebrandt-Grundschule, Cottbus, öffentliches Schreiben, Dezember 2025
[2] Junge Freiheit: „Nächster Brandbrief – jetzt rufen die Lehrer einer weiteren Migrantenschule um Hilfe“, 2025
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/naechster-brandbrief-jetzt-rufen-die-lehrer-einer-weiteren-migrantenschule-um-hilfe/
[3] Offener Brief eines alleinerziehenden Vaters an mich als Stadtverordneter, Cottbus, 2025
[4] Protokoll und Antrag der AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus: „Einrichtung von Sicherheitspersonal an Brennpunktschulen“, 2023/2024

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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