GKV-Gesetz beschlossen: Ich habe mit Nein gestimmt

Union und SPD setzen Kürzungsgesetz gegen massive Widerstände durch

Am 10. Juli 2026 haben CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 318 Abgeordnete mit Ja, 284 mit Nein. Vier Abgeordnete enthielten sich, 24 gaben keine Stimme ab.

Die Bundesregierung verkauft das Gesetz als notwendige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Tatsächlich werden erhebliche finanzielle Lasten auf Versicherte, Patienten, Arztpraxen, Therapeuten, Krankenhäuser und letztlich auch auf die Kommunen verlagert. Statt die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems anzugehen, wird erneut bei denjenigen gekürzt, die das System finanzieren oder jeden Tag am Laufen halten.[1]

Ich habe diesem Gesetz deshalb in der namentlichen Abstimmung mit Nein meine Zustimmung verweigert.

Die vollständige Abstimmung ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages öffentlich einsehbar:

Zur namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag

Dort kann jeder Bürger nach Namen, Fraktion und Bundesland suchen und überprüfen, wie sein Bundestagsabgeordneter tatsächlich abgestimmt hat.

Ein Angriff auf die medizinische Versorgung

Der Name „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll Sicherheit vermitteln. Doch hinter diesem Begriff verbergen sich Kürzungen, Begrenzungen und zusätzliche Belastungen.

Vergütungen medizinischer Leistungserbringer werden gedeckelt, Kliniken verlieren dringend benötigte Einnahmen und Versicherte müssen mit höheren Eigenanteilen sowie Einschränkungen bei Leistungen rechnen. Besonders für den ländlichen Raum kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Bereits in der Anhörung des Gesundheitsausschusses warnten zahlreiche Verbände vor einer Überforderung der Versicherten, einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung und einer weiteren wirtschaftlichen Gefährdung der Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, dass perspektivisch jeder zweite Krankenhausstandort von einer Insolvenz bedroht sein könnte. Auch Ärztevertreter warnten vor weniger verfügbaren Terminen und einem Abbau medizinischer Leistungen.[2][3]

Für eine Region wie Cottbus und Spree-Neiße ist das keine abstrakte Debatte. Wenn Arztpraxen keine Nachfolger finden, Therapieangebote verschwinden oder Krankenhäuser Leistungen einschränken müssen, verlängern sich die Wege und Wartezeiten für die Menschen vor Ort.

Wer medizinische Leistungen deckelt, darf sich später nicht darüber wundern, wenn Ärzte weniger Patienten behandeln können, Therapeuten ihre Praxen aufgeben und Krankenhäuser ihre Angebote reduzieren.

Parlamentarisches Hauruck-Verfahren statt sorgfältiger Beratung

Nicht nur der Inhalt des Gesetzes ist problematisch. Auch das parlamentarische Verfahren war dem Thema nicht angemessen.

Noch während der Beratungen wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Der Opposition und den beteiligten Fachverbänden blieb kaum Zeit, die Konsequenzen vollständig zu bewerten. Selbst aus den Reihen der Regierungsfraktionen und der Kommunalpolitik kam erhebliche Kritik.[1]

Ein Gesetz, das Millionen Versicherte, Tausende Arztpraxen, Therapeuten, Kliniken, Rettungsdienste und Kommunen betrifft, darf nicht im Hauruck-Verfahren durch das Parlament gedrückt werden.

Unsere Fraktion hat deshalb eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Bürger sollen sehen können, wer trotz der zahlreichen Warnungen für dieses Gesetz gestimmt hat und wer bereit war, Verantwortung zu übernehmen und mit Nein zu stimmen.

So stimmten die Abgeordneten aus Cottbus und Spree-Neiße

Auch für unseren Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße lässt sich das Abstimmungsverhalten eindeutig nachvollziehen. Die drei dem Wahlkreis zugeordneten Bundestagsabgeordneten haben unterschiedlich gehandelt.[4]

Ich habe mit Nein gestimmt.

Maja Wallstein von der SPD hat mit Ja gestimmt und damit das Gesetz unterstützt.

Christian Görke von der Linkspartei hat keine Stimme abgegeben.

Gerade bei einer namentlichen Abstimmung über ein Gesetz mit derart weitreichenden Folgen sollte jeder Abgeordnete den Bürgern erklären können, warum er zugestimmt, abgelehnt oder sich gar nicht beteiligt hat.

Die Gefahren waren lange bekannt

Die jetzt beschlossenen Belastungen kommen nicht überraschend. Bereits in meinem Beitrag „Gesundheitsversorgung sichern statt Versicherte weiter belasten“ hatte ich vor den Folgen der Regierungspläne gewarnt.

Schon damals war absehbar, dass weitere Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und wirtschaftlicher Druck auf Arztpraxen, Zahnärzte, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer drohen. Zahlreiche Zuschriften aus medizinischen Einrichtungen hatten deutlich gemacht, wie angespannt die Lage bereits vor diesem Gesetz war.

Unsere Forderung war deshalb klar: Nicht die Versicherten und medizinischen Leistungserbringer dürfen erneut zur Kasse gebeten werden. Notwendig sind echte Strukturreformen.

Dazu gehören die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, weniger Krankenkassen und Verwaltungsstrukturen, ein konsequenter Bürokratieabbau, effizientere Abläufe sowie eine Überprüfung von Erstattungsregelungen und Sozialversicherungsabkommen. Allein dadurch könnten nach unseren Berechnungen Einsparungen in Milliardenhöhe erreicht werden, ohne Patienten, Beitragszahler und medizinisches Personal zusätzlich zu belasten.

Der öffentliche Druck wirkte nur vorübergehend

In meinem späteren Beitrag „Gesundheitsreform: Der Druck wirkt – Debatte vorerst von der Tagesordnung verschwunden“ hatte ich darüber berichtet, dass die zweite und dritte Beratung zunächst von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden war.

Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Patienten und Beitragszahler hatten sich in großer Zahl an die Abgeordneten gewandt. Der Widerstand aus der Bevölkerung und aus den medizinischen Berufen zeigte zunächst Wirkung.

Ich hatte damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentlicher Druck etwas verändern kann. Leider nutzte die Bundesregierung den Aufschub nicht für eine grundlegende Überarbeitung. Statt die zahlreichen Warnungen ernst zu nehmen, wurde das Gesetz nun mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.

Gesetz zurückziehen und grundlegend neu beraten

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte gefordert, das Gesetz auf Eis zu legen, gründlich zu überarbeiten und nach einer ordentlichen parlamentarischen sowie fachlichen Beratung einen neuen Anlauf zu unternehmen.

Bis dahin muss die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine andere Prioritätensetzung im Bundeshaushalt gesichert werden. Dazu gehört für uns auch, weitere Zahlungen für die Ukraine und zusätzliche Ausgaben für Waffenbeschaffungen auszusetzen.

Die medizinische Versorgung der eigenen Bevölkerung muss Vorrang haben. Wir brauchen unser Geld in unserem Land für unsere Leute.

Abstimmungen sind aussagekräftiger als Wahlversprechen

Jeder Bürger kann sich nun selbst ein Urteil bilden. Die Abstimmung ist öffentlich. Niemand muss sich auf Pressemitteilungen, Wahlplakate oder Sonntagsreden verlassen.

Entscheidend ist, wie ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag tatsächlich handelt, wenn es darauf ankommt.

Schauen Sie deshalb genau hin, wer für höhere Belastungen und Kürzungen gestimmt hat, wer sich dagegenstellte und wer keine Stimme abgab. Und wählen Sie bei der nächsten Wahl einen Volksvertreter, der die Interessen der Menschen tatsächlich im Deutschen Bundestag vertritt.

Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag: Nach hitziger Debatte verabschiedet der Bundestag die GKV-Finanzreform

[2] Deutscher Bundestag: Fachverbände üben heftige Kritik an der GKV-Reform

[3] Kassenärztliche Bundesvereinigung: GKV-Spargesetz gefährdet die ambulante Versorgung

[4] Deutscher Bundestag: Abgeordnetenprofile für den Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, Maja Wallstein und Christian Görke

Wenn der Schutzschirm Löcher hat, braucht es mehr als Konzepte und Zuständigkeiten

Katastrophenschutz: Realität statt Theorie

Der Zustand des Katastrophenschutzes in Deutschland ist kein abstraktes Risiko und keine theoretische Debatte – er ist real, belegt und längst sichtbar. Immer wieder haben konkrete Ereignisse gezeigt, dass der Staat bereits bei begrenzten Krisenlagen an seine Belastungsgrenzen stößt. Wer in dieser Lage ernsthaft über Kriegstüchtigkeit, Wehrpflicht oder großflächige sicherheitspolitische Szenarien spricht, ohne die zivilen Grundlagen zu sichern, betreibt Augenwischerei.

Ein besonders alarmierendes Beispiel liefert Berlin. Der Landesrechnungshof stellte 2025 fest, dass von 37 zuständigen Behörden fünf nicht einmal wussten, dass sie Teil des Katastrophenschutzes sind. Weniger als ein Drittel verfügte über einen gültigen Katastrophenschutzplan, viele hatten weder einen funktionierenden Krisenstab noch eine Gefährdungsanalyse oder ein eigenes Budget vorgesehen. In einer Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Die zentrale Erkenntnis ist eindeutig: Das Versagen ist strukturell – nicht das Ergebnis einzelner Fehler, sondern Ausdruck eines Systems ohne klare Verantwortung und ohne funktionierende Führungslogik [1].

Reale Krisen – reale Überforderung

Wie gefährlich diese strukturellen Defizite sind, zeigte sich bereits im Februar 2019. Der großflächige Stromausfall in Berlin-Treptow-Köpenick legte rund 30.000 Haushalte und etwa 70.000 Menschen für mehr als 30 Stunden lahm. Heizung, Licht und Kommunikation fielen aus, Pflegebedürftige waren auf sich gestellt, die Koordination zwischen Verwaltung, Netzbetreibern und Einsatzkräften verlief schleppend [2].

Im September 2025 folgte ein weiterer schwerwiegender Vorfall. Nach einem gezielten Brandanschlag auf Strommasten im Südosten Berlins kam es zu einem mehr als 60 Stunden andauernden Stromausfall – dem längsten in der Nachkriegsgeschichte der Stadt. Rund 50.000 Haushalte und Gewerbekunden waren betroffen. Die Ermittlungsbehörden stuften die Tat als politisch motivierten linksextremistischen Anschlag auf kritische Infrastruktur ein [3][4].

Noch drastischer war das staatliche Versagen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021. Warnungen kamen zu spät oder gar nicht an, Sirenen funktionierten nicht, Zuständigkeiten waren unklar. Menschen verloren ihr Leben, obwohl Informationen vorhanden waren. Später zeigte sich: Es fehlte nicht an Wissen, sondern an klaren Entscheidungswegen, Verantwortlichkeiten und funktionierenden Kommunikationsstrukturen [5].

Hinzu kommen wiederholte Sabotageakte und Angriffe auf kritische Infrastruktur – Strom, Bahn, Verkehr und digitale Netze. Jeder dieser Angriffe bindet Einsatzkräfte, überlastet Leitstellen und offenbart, wie schnell der Staat bereits im Frieden an seine Grenzen stößt. Auch der bundesweite Warntag bleibt ein Mahnmal: Sirenen fehlen oder funktionieren nicht, Warnungen kommen verspätet an, viele Bürger wissen nicht, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen [6].

Kleine Anfrage zum THW: Ernüchternde Bestandsaufnahme

Diese strukturellen Schwächen setzen sich beim Technischen Hilfswerk fort. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zum baulichen Zustand aller Standorte des THW deutlich [7].

Nach Angaben der Bundesregierung nutzt das THW bundesweit rund 750 Standorte. Etwa 70 Prozent dieser Liegenschaften weisen einen Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung auf. Rund 28 Prozent der Gebäude haben einen erhöhten Instandsetzungsbedarf, weitere 16 Prozent gelten als sanierungsbedürftig oder stark sanierungsbedürftig. Für etwa 2 Prozent der Standorte ist zu prüfen, ob eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll oder ein Neubau erforderlich ist [7].

Besonders kritisch ist die Notstromversorgung: Nur etwa 70 Prozent der THW-Standorte verfügen über eine unabhängige Notstromversorgung. Damit ist ein erheblicher Teil der Standorte im Krisenfall nicht autark einsatzfähig [7].

Auch bei Fahrzeugen und Ausstattung zeigen sich deutliche Defizite. 1.530 Fahrzeuge des THW haben die empfohlene Nutzungsdauer bereits überschritten. Gleichzeitig sind von den vorgesehenen Fahrzeugpositionen nur rund 46 Prozent tatsächlich besetzt, was auf strukturelle Probleme bei Personal und Material hinweist [7].

Trotz dieser Zahlen erklärt die Bundesregierung pauschal, die Einsatzbereitschaft des THW sei „gewährleistet“, ohne diese Aussage mit belastbaren Kennzahlen zu unterlegen. Regionale Defizite sollen durch bundesweite Verlagerung ausgeglichen werden – ein Ansatz, der im flächendeckenden Krisenfall an seine Grenzen stößt.

Konsequenzen ziehen statt weiter beschwichtigen

Die Antwort kann nicht lauten, weitere Konzepte zu schreiben oder Zuständigkeiten neu zu verteilen. Katastrophenschutz braucht klare Führungsstrukturen, verbindliche Verantwortung und funktionierende Infrastruktur.

Ohne ausreichend Personal bleibt jedes System Theorie. Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar, kann strukturelles Versagen aber nicht dauerhaft kompensieren. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste und Leitstellen brauchen bessere Ausstattung, mehr Personal und verlässliche Entlastung.

Der Schutz kritischer Infrastruktur muss endlich Priorität erhalten. Strom, Wasser, Kommunikation und Verkehr sind die Lebensadern unseres Landes. Sie müssen physisch gesichert, technisch redundant ausgelegt und konsequent geschützt werden.

Der Staat ist formal handlungsfähig – praktisch jedoch oft nur eingeschränkt. Ein Katastrophenschutz, der schon im Frieden lückenhaft ist, wird im Ernstfall kollabieren.

Deshalb gilt: Bevor über Wehrpflicht, Kriegstüchtigkeit oder neue Sicherheitsgesetze gesprochen wird, müssen die Grundlagen stimmen. Der Schutz der eigenen Bevölkerung ist Kern staatlicher Verantwortung. Wer diese Aufgabe vernachlässigt, setzt Vertrauen – und Menschenleben – aufs Spiel.


Quellenverzeichnis

[1] Landesrechnungshof Berlin, Jahresbericht 2025 – Mängel im Katastrophenschutz
[2] Stromausfall Berlin-Treptow-Köpenick Februar 2019, Tagesspiegel; Stromnetz Berlin
[3] Land Berlin, Pressemitteilung: Stromversorgung nach Brandanschlag September 2025
[4] Tagesspiegel / Berliner Morgenpost: Ermittlungen zu linksextremem Brandanschlag auf Strommasten 2025
[5] Untersuchungsausschüsse und Abschlussberichte zur Flutkatastrophe Ahrtal 2021
[6] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Auswertung Bundesweiter Warntag
[7] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks“, BT-Drs. 21/3244 Bauzustand THW Antwort KA

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