Wem nützt das Reformpaket der Bundesregierung?

Schon wieder ein „ganz großer Wurf“. Die Bundesregierung ist aktuell voll des Eigenlobs. Schon die Vorschläge zur Rentenreform wurden als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet, die neuen Pläne für ein „Reformpaket“ sollen Deutschland aus der wirtschaftlich desolaten Lage führen. Bundeskanzler Merz verkündet: „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen, jetzt ist klar, dass das möglich ist“ [1].

Doch was ist von dem „Reformpaket“ zu halten? Ist es überhaupt ein Paket, eine echte Reform oder einfach nur wieder Stückwerk?

Eine Steuerreform, die kaum Entlastung bringt

Laut der Bundesregierung sollen die Steuerzahler insgesamt um etwa zehn Milliarden Euro entlastet werden [1]. Die angekündigte Steuerentlastung ist angesichts der großspurigen Ankündigungen aber ein schlechter Witz.

Sie wird weder zu mehr Investitionen noch zu mehr privatem Konsum führen – beides wäre aber dringend erforderlich, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Auch der Bund der Steuerzahler teilt diese Kritik, die Entlastung falle viel zu gering aus [2].

Konkret geht die Bundesregierung davon aus, dass eine berufstätige Familie mit zwei Kindern bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro pro Jahr eine jährliche Steuerersparnis in Höhe von 600 Euro erwarten kann [1]. Was auf den ersten Blick schön klingt, erweist sich letztlich als Minimalentlastung. Selbst nach der obigen Rechnung, die zunächst ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro voraussetzt, beläuft sich die monatliche Ersparnis pro Partner auf gerade einmal 25 Euro. Angesichts politisch hausgemachter Energiepreisexplosion, steigender Mieten, weiterhin hoher Inflation und einer stetig zunehmenden Abgabenlast in den Sozialversicherungen wird der Normalverdiener diese „Reform“ im Alltag überhaupt nicht spüren.

Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die Steuerreform für ein „Symbolpaket“, das überdies sozial ungerecht sei, weil es „harte Einschnitte“ für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen bedeute [2]. Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet den Reformvorschlag der Bundesregierung ähnlich kritisch, vor allem „gemessen an dem, was ökonomisch mit Blick auf die robuste Investitionsschwäche geboten ist“ [3].

Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass die gleichzeitig geplanten Mehrbelastungen im Bereich der Krankenversicherung und der Rentenversicherung dazu führen werden, dass die meisten Beschäftigten letztlich trotz der steuerlichen „Entlastung“ weniger Netto zur Verfügung haben werden.

Auch andere steuerliche Maßnahmen werfen die Frage auf, wem das konkret nützen soll. So soll der Pauschalsteuersatz für Minijobs erhöht werden, gleichzeitig ist die Verringerung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen geplant [1]. Die Reduzierung vom sogenannten Handwerkerbonus schwächt zudem das heimische Handwerk, da er Anreize für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und gegen Schwarzarbeit gesetzt hat [4].

Wirtschaftliche Unsicherheit wird auf Beschäftigte verlagert

Daneben ist im Arbeitsrecht eine gravierende Lockerung geplant. So soll die sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen von zwei auf vier Jahre ausgeweitet werden [2]. Auch soll eine sechsmalige Verlängerung der Befristung möglich sein, ebenfalls eine erneute „Ersteinstellung“ beim gleichen Arbeitgeber [5].

Hier wird die wirtschaftliche Unsicherheit auf die betroffenen Arbeitnehmer verlagert. Es werden Beschäftigtenrechte reduziert, ohne dass dem ein echter Nutzen gegenübersteht. Das kann weitreichende Folgen haben. So hat eine Studie des ifo-Instituts ergeben, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse zu unsicheren ökonomischen Verhältnissen führen können, was wiederum die weitere Lebens- und Familienplanung erschwert [5].

Somit hat diese Politik in der Folge auch äußerst problematische demographische Auswirkungen.

Mehr Bürokratie bei Krankschreibungen – Misstrauen gegen Patienten und Ärzte

Wir hatten bereits vor einiger Zeit über das Hobby von Bundeskanzler Merz berichtet, den Deutschen ihren Fleiß abzusprechen. Da war unter anderem von einer „Lifestyle-Teilzeit“ die Rede. Unseren Beitrag dazu finden Sie hier: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/lifestyle-teilzeit-cdu-weit-weg-von-der-lebensrealitaet-der-menschen/

Merz kann es nicht lassen und ist offensichtlich noch immer der Auffassung, dass die Deutschen zu oft „krankfeiern“. So sieht der Plan der Bundesregierung vor, dass Arbeitnehmer bereits am ersten Tag einer Erkrankung dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen soll abgeschafft werden [1].

Dies kann kaum anders interpretiert werden als ein Misstrauensvotum sowohl gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern als auch gegenüber den Ärzten. Die Bundesregierung bezichtigt damit Millionen Bürger des Blaumachens. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sprach im Zusammenhang mit den Plänen der Bundesregierung von einer „Misstrauenskultur“ und rechnet mit Chaos in den Arztpraxen, was letztlich zu Nachteilen für die Patienten führe [6]. Konkret befürchtet er: „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen“ [7].

Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) grenze es an Irrsinn, die Menschen nur zum Ausfüllen von Formularen in die Praxis zu schicken [3]. Auch die AOK sprechen von reiner Symbolpolitik, ohne echte Anzeichen für Missbrauch [3]. Bei den Sozialverbänden ist von einem „Generalverdacht“ der Regierung gegen die Bürger die Rede [7].

Seitens der Bundesärztekammer heißt es: „Darüber hinaus ist es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird“ [8].

Die telefonischen Krankschreibungen haben sich in der täglichen Praxis bewährt. Vor allem aber ist festzustellen, dass sie mit Blick auf die Gesamtzahl der Krankschreibungen kaum ins Gewicht fallen. So machen sie lediglich rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus [9].

Wer eine kurzfristige oder ansteckende Erkrankung hat, dem ist nicht damit geholfen, sich in ein übervolles Wartezimmer zu setzen und gleichzeitig noch andere Patienten womöglich einem Infektionsrisiko auszusetzen. Wer hier wieder die altbekannte Zettelwirtschaft mit dem gelben Schein einführen will, der kann den gebetsmühlenartig versprochenen Bürokratieabbau nicht ernst meinen.

Auch belegen bislang alle dazu erhobenen Untersuchungen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht zu einem Anstieg der Zahl der Krankmeldungen geführt hat [8]. Eine Verkomplizierung von Krankschreibungen führt oft auch dazu, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen und somit dort das Ansteckungsrisiko erhöhen. Das nützt letztlich weder dem Betroffenen noch seinem Betrieb – bestenfalls der Statistik von Friedrich Merz.

Kein großer Wurf für unser Land

Diese drei wesentlichen Elemente des Reformpakets der Bundesregierung zeigen zum einen, dass echte Entlastungen ausbleiben werden. Sie zeigen zum anderen, dass am Ende vor allem die Fleißigen die Gelackmeierten sind. In Summe bekommen sie weniger Geld, als Dankeschön wird ihnen von der Politik kein Vertrauen entgegengebracht.

Schließlich muss festgestellt werden, dass auch dieses Reformpaket kein großer Wurf für unser Land sein wird, weil die wirklichen Probleme überhaupt nicht angepackt werden.

Quellenverzeichnis

[1] „Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen“, tagesschau.de, 2. Juli 2026.

[2] „Opposition und Verbände kritisieren geplante Reformen von Schwarz-Rot“, ZEIT ONLINE, 2. Juli 2026.

[3] „Viel Kritik am Reformpaket der Koalition“, WirtschaftsWoche, 2. Juli 2026.

[4] „Reaktionen auf Bundes-Reformpaket: Richtung stimmt, aber auch deutliche Kritik“, SR.de, 2. Juli 2026.

[5] „Bundesregierung plant gravierende Reform – befristete Arbeitsverträge bald vier Jahre möglich?“, Frankfurter Rundschau, 4. Juli 2026.

[6] „Von Rente bis Reichensteuer: Diese Reformen sollen jetzt kommen“, NDR.de, 3. Juli 2026.

[7] „Scharfe Kritik an Plänen der Regierung: ‚Absolut katastrophal‘“, WEB.DE, 2. Juli 2026.

[8] „‚Grenzt an Irrsinn‘ – Ärzte sind empört über Koalitionspläne zu Krankschreibungen“, WELT, 2. Juli 2026.

[9] „Neue Regeln zur Krankschreibung: Das steht im Reformpaket der Regierung“, Berliner Zeitung, 2. Juli 2026.

Droht die nächste Kürzungs-Orgie?

Unsoziale Pläne für Reformen von Elterngeld und Wohngeld

Weil man in vielen, vor allem ideologisch geprägten Bereichen weiterhin Geld mit der Gießkanne verteilt und sogenannte „Sondervermögen“ letztlich doch nichts anderes als Schulden sind, sieht die Bundesregierung sich nun zum Sparen genötigt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte die anderen Minister dazu aufgefordert, in ihren Ressorts konkrete Sparpotentiale aufzutun und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.

Statt Pläne mit dem Ziel vorzustellen, weniger Geld für Ausländer und das Ausland auszugeben, soll der Rotstift einmal mehr bei den eigenen Leuten angesetzt werden. Und es soll abermals die Schwächsten treffen, die keine Lobby haben und die auch kaum mit Abwanderung drohen können: Familien und Geringverdiener.

Immer weniger Kinder – trotzdem soll bei Familien gespart werden

So will die Bundesregierung beim Elterngeld etwa 500 Millionen Euro einsparen [1]. Konkret sollen Arbeitseinkommen stärker berücksichtigt werden, auch eine Verkürzung des Bezugszeitraums sei denkbar [1]. Die Kürzung des Bezugszeitraums würde vor allem arbeitende Paare hart treffen, da das Betreuungsangebot deutlich schlechter ausgebaut ist als von der Politik in der Vergangenheit immer wieder versprochen wurde.

Der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz gilt ohnehin erst ab dem ersten Geburtstag des Kindes, wenn er in der jeweiligen Region überhaupt erfüllbar ist, durch eine Kürzung des Bezugszeitraums würde hier eine empfindliche Lücke gerissen [2]. Auf diese Gemengelage weist auch die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, hin: „Gerade in Zeiten sinkender Geburtenraten und fehlender Betreuungsplätze brauchen Familien Verlässlichkeit und finanzielle Sicherheit statt neuer Kürzungsdebatten“ [3].

Da das Elterngeld seit seiner Einführung nicht entsprechend der Preisentwicklung angepasst wurde, muss man ehrlicherweise von einer permanenten Kürzung in den letzten Jahren sprechen [1]. Im Koalitionsvertrag hatte sich Schwarz-Rot noch für die Erhöhung von Mindest- und Höchstsatz beim Elterngeld ausgesprochen [3]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien selbst hatte im vergangenen Sommer angekündigt, dass das Elterngeld endlich angehoben werden müsse [2]. Man hält es wohl mit Konrad Adenauer: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

Wenn man sich überlegt, wofür das Elterngeld gezahlt wird, ist dies ein herber Schlag ins Gesicht aller Paare, die sich trotz der steigenden Lebenshaltungskosten für Kinder entscheiden. Das Elterngeld soll gerade einen Teil des Einkommens ersetzen, der wegfällt, weil man sich in den ersten Monaten verstärkt um den Nachwuchs kümmern möchte. Wir haben kürzlich darüber berichtet, das Deutschland im letzten Jahr die niedrigste Geburtenzahl seit 1946 hatte. Hier der Link dazu:

Kinder – nur ein Kostenfaktor und Arbeitshindernis?

Wenn Kinder weiterhin nur als Kostenfaktor gesehen werden, an dem man den Haushalt zurechtstutzen kann, wird sich an diesen alarmierenden Zahlen nichts ändern. Das Elterngeld ist gleichwohl keine Randerscheinung. Immerhin nahmen es im vergangenen Jahr 1,61 Millionen Bürger in Anspruch [3].

Die geplante Einsparung beim Elterngeld ist nicht die einzige, die Familien besonders hart treffen wird. Zeitgleich wird auch über die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der Krankenversicherung diskutiert.

All diese Maßnahmen haben nicht nur das Ziel, Geld einzusparen. Da Kanzler Merz bereits öfter durchblicken ließ, dass die Deutschen seiner Meinung nach zu wenig arbeiten, will er den Druck an möglichst vielen Stellen erhöhen. Leistungen für Familien und Kinder scheinen für die Bundesregierung vor allem ein Arbeitshindernis zu sein, das es zu beseitigen gilt.

Auch beim Wohngeld soll gekürzt werden – trotz explodierender Mieten

Doch die Bundesregierung hat noch weitere Rotstift-Ideen in der Schublade. So plant Bundesbauministerin Verena Hubertz eine Milliarde Euro beim Wohngeld einzusparen [4]. Konkrete Details der euphemistisch als „Neustrukturierung“ bezeichneten Kürzungsmaßnahme sollen zwar erst mit dem Regierungsentwurf des Haushalts 2027 vorliegen, doch schon jetzt ist klar, dass vor allem Familien und Rentner betroffen sein werden [4]. Von den 1,2 Millionen Haushalten, die im Jahr 2024 Wohngeld bezogen, waren 44 Prozent der Bezieher Familien, in 52 Prozent der Haushalte lebten Rentner [5]. Auch Alleinerziehende sind besonders häufig betroffen [6]. Im Jahr 2024 gaben Bund und Länder 4,7 Milliarden Euro für das Wohngeld aus [7]. Ein Einsparvolumen in Höhe von einer Milliarde Euro hätte also denklogisch massive Kürzungen zur Folge.

Auch das Wohngeld ist letztlich kein Geschenk, sondern eine Kompensation für die ausbleibende Wohnraumförderung. Es wird auch nur einkommensschwachen Haushalten gewährt, die keine Grundsicherung beziehen. Man kürzt hier also vor allem bei jenen, die zwar arbeiten, aber dennoch kaum über die Runden kommen.

Die Ampelregierung hatte noch das vollmundige Ziel ausgegeben, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen bauen zu wollen, die aktuelle Regierung prognostizierte den jährlichen Bedarf für die kommenden Jahr auf 320.000 Wohnungen [8]. Tatsächlich wurden im Jahr 2025 206.600 neue Wohnungen fertiggestellt, 18 Prozent weniger als im Vorjahr, nachdem damals schon ein Minus von 14,4 Prozent vermeldet wurde [9].

Neue Wohnungen könnten den angespannten Mietmarkt entlasten und die Explosion der Mieten stoppen. Da die Politik hier seit Jahren versagt und ihren großen Worten keine Taten folgen lässt, wäre eine Kürzung des Wohngelds gleich in doppelter Hinsicht ein sozialpolitisches Armutszeugnis.

Quellenverzeichnis

[1] „Diese Kürzungspläne beim Elterngeld wären ein Schlag gegen arbeitende Familien“, www.merkur.de, 20. Mai 2026
[2] „Familien verdienen mehr Unterstützung – keine weiteren Einschnitte“, www.eltern.de, 8. Mai 2026
[3] „Familien brauchen Verlässlichkeit statt neuer Kürzungsdebatten“, www.rp-online.de, 15. Mai 2026
[4] „Wohngeld in Gefahr: Mieterbund warnt vor Einschnitten – DGB lehnt Kürzungen entschieden ab“, www.fr.de, 9. Mai 2026
[5] „Mieterbund warnt vor geplanten Einschnitten beim Wohngeld“, www.zeit.de, 6. Mai 2026
[6] „Bauministerin Hubertz will das Wohngeld kürzen“, www.handelsblatt.com, 4. Mai 2026
[7] „Drohen Kürzungen beim Wohngeld? „Fatales Signal“ für Empfänger“, www.augsburger-allgemeine.de, 19. Mai 2026
[8] „Deutschland braucht 320.000 neu gebaute Wohnungen pro Jahr“, www.handelsblatt.com, 20. März 2025
[9] „Zahl fertiggestellter Wohnungen fällt weiter“, www.tagesschau.de, 22. Mai 2026

Klingbeil will uns ans Geld!

Die Schulden wachsen und werden in der öffentlichen Darstellung lieber als „Sondervermögen“ bezeichnet. Die aktuelle Bundesregierung unter einem Kanzler, der aus der Opposition heraus immer auf die Einhaltung der Schuldenbremse bestanden und höhere Steuern gebetsmühlenartig ausgeschlossen hat, plant in mehreren Bereichen saftige Steuererhöhungen.

Irgendwie müssen Zuwanderungskosten, direkte und indirekte Kriegsbeteiligungen, EU-Töpfe und „Klimaschutz“ eben bezahlt werden. Auch braucht man genügend Geld für millionenschwere Maut-Desaster und milliardenverschlingende Deals mit Corona-Masken.

Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen, damit Frauen mehr arbeiten

Nachdem Friedrich Merz in den letzten Monaten immer wieder betont hatte, dass die Deutschen zu wenig arbeiten würden, hat sein Finanzminister Lars Klingbeil nun einen Vorschlag gemacht, wie man das ganz schnell ändern könnte. Denn auch er ist der Meinung, dass wir „als Gesellschaft insgesamt mehr arbeiten müssen“ [1].

Anekdote am Rande: Eine berufliche Tätigkeit Klingbeils abseits der Politik ist nicht bekannt.

Ihm schwebt nun vor, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um mehr Teilzeitkräfte zu motivieren, in Vollzeit zu arbeiten [1]. Dass viele Eltern vor allem in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder großen Wert darauf legen, dass zumindest ein Elternteil möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen kann, scheint ihm gleichgültig zu sein.

Doch Klingbeil will das Ehegattensplitting nicht ersatzlos streichen, er fordert die Einführung eines „fiktiven Realsplittings“ – Experten gehen davon aus, dass dies vor allem für Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen oder nur einem Erwerbseinkommen zu deutlich höheren Belastungen führen würde [2]. Leidtragende dieser „Reform“ wären also vor allem Paare mit (mehreren) Kindern, bei denen sich oft ein Elternteil hauptsächlich um die Kindererziehung kümmert.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) denkt zeitgleich über die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung nach [3]. Das kann man nur als konzertierten Schlag gegen Ehe und Familie in Deutschland ansehen.

Die Mehrbelastungen im Detail

Der Bund der Steuerzahler spricht von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“ [4]. Dies ist wohl nicht aus der Luft gegriffen.

So hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) errechnet, dass bei einem Beispiel von 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei einem Ehepartner und keinem Einkommen beim anderen Partner die zusätzliche Steuerlast durch die von Klingbeil geplante Gesetzesänderung 4.200 Euro betragen würde [2]. Bei 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen würde sich die jährliche Mehrbelastung auf etwa 2.000 Euro belaufen [2].

Andere Kalkulationen gehen noch von deutlich höheren Einbußen für die Betroffenen aus. Das Deutsche Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler (DSi) hat konkrete Zahlen vorgelegt. Demnach würde sich die Mehrbelastung bei einem Alleinverdiener-Paar mit zu versteuerndem Einkommen in Höhe von 80.000 Euro auf 8.298 Euro belaufen [4]. Bei einer Aufteilung auf 70.000 Euro und 10.000 Euro beliefe sich die zusätzliche Steuerlast der Berechnung zufolge auf 3.846 Euro pro Jahr [4].

Finanzielle Verschlechterung vor allem für Familien

So oder so: In der Bundesregierung scheint der Gedanke vorzuherrschen, dass man die Menschen mit Druck und finanziellen Sanktionen zu mehr Erwerbsarbeit zwingen müsste. Dass es vielerorts am kaum vorhandenen Betreuungsangebot und an schlechter Infrastruktur für Familien liegt, dass ein Elternteil kürzertritt, scheint sich im Berliner Elfenbeinturm noch nicht herumgesprochen zu haben.

Die Ökonomen des IW weisen zurecht darauf hin, dass steuerliche Anreize zu Mehrarbeit erst dann Früchte tragen würden, wenn es zu einer Ausweitung der Möglichkeiten von Kinderbetreuung käme, und dass Steuerreformen keine Familienpolitik ersetzen können [5].

Der Deutsche Familienverband (DFV) spricht von einem „Angriff auf die verfassungsmäßige Besteuerung von Ehepaaren“ [2]. Er zeigt auch auf, wer konkret von der Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner bestehenden Form betroffen wäre:

„Wer die Sorgearbeit intern so aufteilt, dass ein Partner beruflich zurücksteckt, der würde vom Staat mit teils mehreren Tausend Euro Steuermehrbelastung pro Jahr sanktioniert werden. Auf den Punkt gebracht: Das Realsplitting bestraft Kindererziehung, Pflege und Krankheit“ [2].

Derzeit entfallen 91 Prozent des steuerlichen Effekts durch das Ehegattensplitting auf Ehepaare mit Kindern [6]. Eine Abschaffung würde also vor allem Familien mit Kindern teuer zu stehen kommen.

Schon im Jahr 2023 hatte der wissenschaftliche Leiter des DSi, Matthias Warneke, darauf hingewiesen, dass Ehepaare bei einem ersatzlosen Wegfall des Ehegattensplittings insgesamt 25,15 Milliarden Euro mehr Steuer zahlen müssten [4]. Zur gleichen Rechnung kommt auch das IW:

„Die Haushalte in Deutschland hätten im vergangenen Jahr ohne das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden mehr Einkommensteuer bezahlt“ [6].

Aktuell plant Klingbeil zwar noch, bestehende Ehen von der Steuererhöhung auszunehmen [5]. Es ist allerdings zum einen fraglich, ob er sich daran halten wird, zum anderen, ob diese Ungleichbehandlung rechtmäßig ist.

Klingbeil sagt, er wolle Frauen mit der Abschaffung des Ehegattensplittings aus der „Teilzeitfalle“ befreien [6]. Damit zeigt er ein Menschenbild, das keinen Respekt vor persönlichen und privaten Entscheidungen hat.

Höhere Steuern auf Erbschaften geplant

Ein weiteres Projekt, das sich Klingbeil vorgenommen hat, ist die Reform der Erbschaftssteuer. Er sieht hierbei viele „Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten“ [7]. Dass alles, was vererbt wird, irgendwann auch erarbeitet und dann wohl auch versteuert wurde, blendet er aus.

Vor allem Unternehmens-Erbschaften sollen höher besteuert werden, wenn es nach der SPD geht [7]. Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen weiter erschwert werden würde.

Schon zu Beginn des Jahres haben der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und der Steuerzahlerbund in einem Brandbrief auf die prekäre Lage hingewiesen, dass die steuerliche Bewertung nicht börsennotierter Betriebe ungerecht sei und Unternehmensnachfolgen behindere [8].

Das führt direkt zu einer stagnierenden Zahl an Unternehmensnachfolgen, wie eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ergab [8]. Unfaire und vor allem realitätsferne steuerliche Wertansetzungen und eine mangelnde Schonung von Produktivvermögen haben zur Konsequenz, dass der Fortbestand der Unternehmen und damit Arbeitsplätze gefährdet werden.

Wir arbeiten immer länger für den Staat

Doch damit nicht genug: Merz erklärte auf Nachfrage im Bundestag, dass er eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht ausschließen wolle [3]. Auch diese belastet überproportional kleine und mittlere Einkommen.

Mit weiteren Belastungen ist also zu rechnen. Nachhaltiges Sparen und Ausgabenreduzierung findet in den Plänen der Bundesregierung offenbar keinen Platz. Folglich müssen immer neue Wege gefunden werden, den Bürgern ans Geld zu gehen.

Wer das für normal hält, dem sei eine Betrachtung des sogenannten Steuerzahlergedenktags ans Herz gelegt. Dieser markiert rechnerisch das Datum im laufenden Jahr, ab dem das Arbeitseinkommen nicht mehr für Steuern und Sozialabgaben aufgebracht werden muss, sondern in die eigene Tasche fließt.

Im Jahr 1960 lag dieser Tag am 27. Mai, im Jahr 1990 am 24. Juni [9].
Vor zwei Jahren war der Steuerzahlergedenktag am 11. Juli, im Jahr 2025 schon zwei Tage später [10].


Quellenverzeichnis

[1] „Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen und Rente reformieren“, www.zeit.de, 25. März 2026
[2] „Klingbeil schlägt Ersatz-Modell für Ehegattensplitting vor – Familienverband spricht von „direktem Angriff““, www.fr.de, 13. April 2026
[3] „Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen – Merz schließt Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht aus“, www.welt.de, 27. März 2026
[4] „Aus für Ehegattensplitting: SPD-Chef Klingbeil plant Steuerreform – was das Ehepaare kostet“, www.merkur.de, 30. März 2026
[5] „Diese Steuerzahler zahlen 4.500 Euro mehr“, www.t-online.de, 31. März 2026
[6] „Klingbeil spielt Retter, doch Steuerplan entmündigt Frauen“, www.focus.de, 2. April 2026
[7] „Klingbeil kritisiert „Ungerechtigkeiten“ – und pocht auf Reform der Erbschaftsteuer“, www.welt.de, 9. Januar 2026
[8] „Die zweite Keule neben der Erbschaftsteuer“, www.rnd.de, 24. Januar 2026
[9] „Steuerbelastung der Einkommen ist so hoch wie nie“, www.schwaebische.de, 16. Juli 2018
[10] „Belastungsbarometer 2025 – Die Lasten steigen“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 18. April 2026

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