Appell an die Vernunft

Ein offener Brief an alle Oberbürgermeister und Landräte

Werte Oberbürgermeister, werte Landräte,

ich wende mich heute an Sie, weil unsere Sicherheit und die gesundheitliche Versorgung in Gefahr sind. Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass eine Vielzahl von Mitarbeitern im Rettungsdienst, Berufsfeuerwehren, Krankenhäusern und in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, sich nicht dem Zwang einer Impfung untergeben. Ich spreche von den Ihnen unterstellten kommunalen Einrichtungen und noch nicht einmal von allen Pflegediensten, Arztpraxen, Physiotherapien und anderen medizinischen Einrichtungen. Ihnen muss doch bewusst sein, dass wir auf eine humanitäre Katastrophe zusteuern.

Mit welchem Recht bringen Sie Menschen in Zukunftsängste, an den Rand der Verzweiflung und spalten mit ihrem Schweigen die Gesellschaft, welcher Sie von Amtswegen vorstehen.  

Daher stellt sich mir die Frage: Ist eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen überhaupt rechtmäßig? Bei dieser Frage gehen die Meinungen der Juristen auseinander. Es sprechen jedenfalls gute Gründe dagegen. Allerdings sind Verfassungsfragen wie diese im Regelfall Abwägungsentscheidungen zwischen den Grundrechten der Betroffenen und den Grundrechten Dritter, sowie anderen Verfassungsgütern. Eine verbindliche Entscheidung hierüber können somit nur Gerichte treffen. Und das ist das, was auf ihre Kommunen und Landkreise zukommt. Keine Corona-Welle, nein, eine Klagewelle von Menschen welche für ihr Grundrecht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, einstehen! Diese Menschen haben mein vollstes Verständnis. Als ehemaliger Mitarbeiter im Rettungsdienst und langjähriger Berufsfeuerwehrmann appelliere ich an Ihre Vernunft. Ich bitte Sie, Ihren Sachverstand in dieser Sache zu benutzen, ein Signal an die Landes-und Bundespolitik zu senden und sich schützend vor alle Mitarbeiter zu stellen, egal ob geimpft oder ungeimpft.

Aus meiner langjährigen Erfahrung im Rettungsdienst kann ich Ihnen bestätigen, dass das Gesundheitssystem personell schon immer an der Belastungsgrenze gearbeitet hat. Noch vor einem Jahr wurde das medizinische Personal medienwirksam mit Applaus überschüttet. Doch nun sollen genau diese Menschen, welche sich keiner experimentellen Therapie unterziehen wollen, auf die Straße gesetzt werden. In den medizinischen Berufen wird jeder Mitarbeiter gebraucht, das sollte Ihnen bewusst sein. Sogar Ihr Kollege, der Landrat aus Barnim, äußerte öffentlich Bedenken und plädiert für eine generelle Debatte. Schauen Sie über den Tellerrand, zum Beispiel nach Thüringen. In einem offenen Brief an die Thüringer Gesundheitsministerin befürchtet die Greizer Landrätin wegen der Impfpflicht einen verschärften Pflegenotstand. [1]

Wir steuern auf einen medizinischen Versorgungsnotstand zu und Sie sind mitverantwortlich, wenn Sie jetzt nicht handeln. Kommen Sie von der Parteilinie ab und machen Sie das, was ihre Wähler von Ihnen erwarten. Politik für das Volk!

Hochachtungsvoll

Lars Schieske

Quelle zu [1] https://www.rundschau.info/offener-brief-der-greizer-landraetin-an-die-thueringer-gesundheitsministerin-heike-werner/

FFP2 Masken im ÖPNV und Einzelhandel: Das solltest Du wissen

Aus aktuellem Anlass möchte ich auf nachfolgendes Video aufmerksam machen, welches sich mit der Maskenpflicht beschäftigt. Ich hatte es zwar schon bereits im April 2021 veröffentlicht, doch mittlerweile wird man auch im ÖPNV und Einzelhandel gezwungen eine FFP2 Maske zu tragen. Halten sich alle an die gültigen Arbeitsschutz-Richtlinien? Ich zeige auf, welche Voraussetzungen eigentlich für das Tragen einer FFP2-Maske nötig sind und was das für die eigene Gesundheit bedeutet. Ein kleiner, aber wichtiger Tipp: informiert den Kontrolleur, dass es sich bei der FFP2 Maske um ein Atemschutzgerät der Klasse 1 handelt und man dafür eine medizinische Vorsorgeuntersuchung braucht. Was passiert also, wenn der Kontrolleur uns zwingt ein solches Atemschutzgerät zu tragen? Ist der Kontrolleur oder der ÖPNV bei Gesundheitsschäden sogar haftbar zu machen?

Ausweiskontrollen nach der Eindämmungsverordnung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 884

von Lars Schieske (AfD) 14.01.2022 Drucksache 7/4897 (S. 10)

Frage:
Die „Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS- CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2021, benennt in § 7 „2G-Zutrittsgewährung“ eine Gruppe Privilegierter, die bestimmte Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen dürfen.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen Veranstalter von Veranstaltungen, Betreiber von Einrichtungen sowie Anbieter von Angeboten die Personalien überprüfen?

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4800/4897-0884.pdf

Antwort:
Entsprechende Regelungen sind in der Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) festgeschrieben. Die 2G-Zutrittsgewährung ist in § 7 2. SARS-CoV-2-EindV enthalten. Demnach haben zu Einrichtungen und Veranstaltungen ausschließlich die dort genannten Personen Zutritt. Die Veranstaltenden regeln den konkreten Zutritt, dies bedeutet, dass nur dem genannten Personenkreis der Zutritt gewährt werden darf. Um dies umzusetzen, ist es erforderlich, dass die einzelnen Personen zum Zeitpunkt des Zutritts ihre Zutrittsberechtigung nachweisen. Dies ist nur möglich, wenn in diesem Zusammenhang auch kontrolliert wird, ob die Personenidentität gegeben ist. Dies erfolgt in der Regel durch die Kontrolle der Personalien.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/61-036.pdf

Kontrollen zur Maskenbefreiung nach der Eindämmungsverordnung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 904

von Lars Schieske (AfD) 14.01.2022 Drucksache 7/4899 (S. 5)

Frage:
Die „Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS- CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2021, regelt in § 4 „Medizinische Maske, Mund-Nasen-Bedeckung“ unter anderem auch die Befreiung vom Zwangsmittel eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Verordnung kann man Folgendes lesen: „Die oder der nach dieser Verordnung zur Kontrolle befugte Verantwortliche hat Stillschweigen über die erhobenen Daten zu bewahren und sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme der Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist.“ In der Antwort der Landesregierung, Drucksache 7/2890, auf meine Kleine Anfrage Nr. 994 wurde auf die Frage „Wer ist im Land Brandenburg befugt, Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht zu kontrollieren?“ geantwortet, dass die Kontrollen durch die Ordnungsbehörden, die Polizei und Bahnmitarbeiter durchgeführt werden dürfen.

Ich frage die Landesregierung: Wer sind laut Verordnung, auf welcher Rechtsgrundlage, zur Kontrolle befugte Verantwortliche?

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4800/4899-0904.pdf

Antwort:
Die in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 7/2890, auf die Kleine Anfrage 994 genannten Gruppen sind zur Kontrolle der Zeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht befugt. Die Befugnis folgt bei der Polizei und den Ordnungsbehörden aus ihrer Funktion als für die Gefahrenabwehr zuständige Behörden. Sie ist notwendig, damit die Ordnungsbehörden und die Polizei bei Verstößen gegen die Maskenpflicht repressive Maßnahmen, zum Beispiel ein Bußgeld, anordnen können und dürfen.

Darüber hinaus sind auch Bahnmitarbeitende zur Durchführung von Kontrollen befugt. Dies folgt aus § 17a der 2. SARS-CoV-2-EindV in Verbindung mit § 28 b Abs. 5 Satz 2 IfSG. Die Beförderer sind zu stichprobenartigen Kontrollen der Einhaltung der Maskenpflicht verpflichtet. Diese Verpflichtung kann von den Beförderern wiederum nur dann erfüllt werden, wenn sie auch zur Kontrolle von Zeugnissen zur Befreiung von der Maskenpflicht befugt sind. Das Kontrollrecht folgt daher unmittelbar aus der Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht selbst.

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/62-023.pdf

Montagsspaziergang

Cottbus bedankt sich bei ca 5000 Spaziergängern. Frische Luft und die abendliche Stadt laden nächste Woche wieder zum Spaziergang ein. Wir lassen uns nicht spalten! Wir halten zusammen! Wir sind Cottbus!

Quelle: https://t.me/larsschieske/178

Viele Cottbuser haben die Nase voll von diesen Zwangsmaßnahmen. Grundrechte werden massiv eingeschränkt und unsere Demokratie wird von der Regierung aushöhlt. Eine Angst- und Drohkulisse wurde seitens dieser aufgebaut. Freunde, Kollegen aber auch ganze Familien werden gespalten. Wir machen da nicht mit und zeigen jeden Montag wer die wirkliche Macht im Land hat, das Volk!

Ich wünsche ein gesegnetes Weihnachten

Liebe Freunde und Weggefährten,

ich wünsche ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest. Alle Jahre wieder werde ich es im Kreise meiner Familie verbringen. In den Raunächten gibt es viel Zeit für gute Gespräche, Zweisamkeit, Geselligkeit und die Möglichkeit das Jahr rückzuverfolgen.

Mit einem sehr schönen Gedicht von Rainer Maria Rilke (1875-1926) hoffe ich, wie auch schon in meiner Kindheit, auf eine weiße Weihnacht.

Die hohen Tannen atmen

Die hohen Tannen atmen heiser
im Winterschnee, und bauschiger
schmiegt sich sein Glanz um alle Reiser.
Die weißen Wege werden leiser,
die trauten Stuben lauschiger.

Da singt die Uhr, die Kinder zittern:
Im grünen Ofen kracht ein Scheit
und stürzt in lichten Lohgewittern, –
und draußen wächst im Flockenflittern
der weiße Tag zur Ewigkeit.

Liebe Grüße, Lars Schieske

Wir werden immer mehr!

Jeder, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft, muss jetzt Gesicht zeigen. Gesicht zeigen für die Freiheit, welche 1989 von unseren Eltern und Großeltern friedlich erkämpft wurde. Gesicht zeigen für die Grundrechte, welche jedem Deutschen zustehen. Heute bezeichnete der Ministerpräsident Woidke uns Spaziergänger als Feinde der Demokratie. Wir lassen uns von solch einer Polemik nicht beeindrucken und zeigen ihm unsere rote Linie, welche er mit dieser Aussage überschritten hat. Wir lassen uns nicht spalten! Wir stehen zusammen! Wir sehen uns Sonnabend und werden noch mehr sein!

Sonnabend +++ 18.12.21 +++ 18.00 Uhr +++ Cottbus +++ An der Oberkirche

#cottbuserabendspaziergang

Das gibt Hoffnung!

Eine mutige Unternehmerin aus Cottbus hatte ihren Frust von der Seele geschrieben und aufgerufen sich am 01. Dezember 2021 um 09.00 Uhr zu treffen. Ihr Frust sowie ihr Aufruf richtet sich gegen die derzeitige Politik und deren Zwangsmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. In ihrem Schreiben, welches hunderte Male in den sozialen Medien geteilt wurde, ist herauszulesen, dass seitens der Politik eine rote Linie überschritten wurde. Hier ist ein Screenshot der Nachricht:

Der „Marsch durch Cottbus“ war mitten unter der Woche, an einem Mittwoch um 09.00 Uhr, geplant. Das Wetter war regnerisch. Vor Ort waren trotzdem über 700 Menschen. Friedlich und stimmungsvoll zog sich der Marsch durch Cottbus. Menschen jeglichen Alters schritten Seit an Seit für die Freiheit und unser Grundgesetz.

Auf der Abschlusskundgebung fand die Unternehmerin noch die passenden Worte, welche mit reichlich Applaus gezollt wurden. Ich konnte interessante Gepräche führen und werde mich weiterhin auf der Straße und im Parlament für unsere Freiheit einbringen.

Wir werden den Widerstand auf der Straße erweitern, seit dabei!

Infos unter

https://t.me/larsschieske

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