Zeitgleich wird Deutschland deindustrialisiert

Als aufmerksamer Beobachter der politischen Geschehnisse in Deutschland kann man seinen Augen und Ohren oft selbst nicht trauen. Eine Partei, die entgegen aller politischen und auch naturwissenschaftlichen Vernunft den Atomausstieg auf den Weg gebracht hat (während in unmittelbarer Nachbarschaft immer weitere Atomkraftwerke geplant werden), ohne grundlastfähige Alternativen in ausreichendem Umfang vorweisen zu können, spielt nun mit dem Wiedereinstieg in die Atomenergie.

So machte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), die als enge Vertraute der früheren Bundeskanzlerin und Atomkraft-Aussteigerin Angela Merkel gilt, kürzlich mit einer energiepolitischen Kehrtwende auf sich aufmerksam. So sei laut von der Leyen die Abkehr von der Atomkraft ein „strategischer Fehler“ gewesen [1]. Europa hätte dieser bezahlbaren Energiequelle nicht den Rücken kehren sollen [2]. Ganz Europa? Frankreich zum Beispiel plant aktuell den Bau sechs weiterer Reaktoren [2].

Von der Leyen will es nicht bei markigen Worten belassen. Daher kündigte sie an, aus Mitteln des Emissionshandels Risikoabsicherungen für private Geldgeber finanzieren zu wollen, die in neue Atomtechnologien investieren [1]. Europa solle so die Entwicklung von Mini-Atomkraftwerken vorantreiben und damit an der „weltweiten Renaissance der Kernenergie“ teilhaben [3].

Die CDU weiß nicht, was sie will – und darf

Bundeskanzler Friedrich Merz weiß wohl nicht so recht, was er von dem Vorstoß seiner Parteifreundin halten soll. So sagte er, dass er die Einschätzung von der Leyens teile, der Beschluss zum Atomausstieg aber irreversibel sei [4]. Warum ein politischer Beschluss unumkehrbar sein soll, obwohl zahlreiche Länder in Europa und anderen Regionen jedes Jahr neue Atomkraftwerke ans Netz bringen, bleibt aber das Geheimnis des Kanzlers. Insbesondere die sogenannten Mini-Atomkraftwerke, auch als Small Modular Reactors (SMR) bekannt, sind vergleichsweise einfach und schnell zu bauen und wären eine kostengünstige Alternative [5].

Wahrscheinlich will er keinen neuen Koalitionskrach mit der SPD riskieren, gilt sie doch spätestens seit den desaströsen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als angeschlagen. Merz befürchtet wohl, dass die SPD nun jede sich bietende Chance nutzen wird, um sich selbst auf seine Kosten zu profilieren. Um dieses Risiko nicht einzugehen, wirft er lieber alte CDU-Positionen über Bord. Unter Merkel nannte man diese Strategie asymmetrische Demobilisierung.

Dass die Befürchtung nicht ganz unbegründet ist, zeigt die Reaktion seines Umweltministers Carsten Schneider (SPD). Er lehnt es ab, neue Mittel in die Entwicklung moderner Atomkraftwerke zu investieren und hält derartige Förderungen für eine rückwärtsgewandte Strategie [2].

Söder hängt sein Fähnchen wieder in den Wind

Doch nicht alle in der Union nehmen so viel Rücksicht auf die Gefühle des Koalitionspartners. So spricht sich Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder für eine Abkehr vom Atomausstieg und den Bau von Mini-Atomkraftwerken aus [6].

Ist das glaubwürdig? Söder ist ein von Umfragen und Emotionen getriebener PR-Politiker, der sein Fähnchen immer in den Wind hängt. Im Jahr 2011, als Atomkraftwerke keinen guten Ruf genossen, wollten er (damals bayerischer Umweltminister) und seine Parteiführung die CSU zur „Speerspitze des Atomausstiegs“ machen [7].

Auch sein Vorstoß wurde nun vom Koalitionspartner SPD bereits heftig kritisiert. So bezeichnete die Bundestagsabgeordnete Nina Scheer stellvertretend für ihre Fraktion das Ansinnen Söders als „Geisterfahrt-Gesetzesänderung“, an der man nicht mitwirken werde [5].

Deshalb ist von der Union bis auf Weiteres keine klare Linie zu erwarten. Während einige Abgeordnete offenbar befürchten, dass die Wähler ihnen angesichts explodierender Energiekosten davonlaufen könnten, halten ganze Landesverbände an ihrem Nein zur Atomenergie fest [8].

Deutschlands Nachbarn setzen auf Atomkraft

Insbesondere aus Frankreich wächst der Druck, die Bedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten für neue Atomreaktoren zu verbessern [1]. So war es Anfang März auch Frankreichs Präsident Macron, der zur Internationalen Konferenz zur Zukunft der Atomenergie nach Boulogne-Billancourt bei Paris geladen hatte [2].

Bemerkenswert ist, dass Deutschland an der Konferenz nicht teilgenommen hat, während 30 Staaten der Einladung gefolgt sind [2].

15 der 27 EU-Mitgliedstaaten sind Mitglied eines von Frankreich geführten Atomkraft-Bündnisses, der Nachbar im Westen Deutschlands bezieht 65 Prozent seines Strombedarfs aus Kernkraft [9]. Mit Belgien plant ein weiterer direkter Nachbar die Errichtung neuer Atomkraftwerke, das Parlament hat im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit für das Ende des Atomausstiegs gestimmt [10].

Selbst Japan, wo es am 11. März 2011 durch einen Tsunami zur Nuklearkatastrophe von Fukushima kam, hat man bereits im Jahr 2014 den zwischenzeitlich beschlossenen Atomausstieg revidiert und setzt wieder auf eine Zukunft mit Atomenergie [11].

AfD drängt auf Rückkehr zur Kernenergie

Auch die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag positioniert sich klar für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie und setzt damit einen bewussten Gegenpol zur aktuellen Energiepolitik der Bundesregierung. In der laufenden Legislaturperiode hat sie mehrere konkrete Anträge eingebracht, die auf eine Rückkehr zur Atomkraft abzielen. Dazu zählen unter anderem die Drucksachen 21/4460 zum Wiedereinstieg in die Kernenergie sowie 21/4461, in der Atomkraft ausdrücklich als „saubere“ Energieform anerkannt werden soll [13][14]. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung, den Neubau von Gaskraftwerken zugunsten eines verstärkten Einsatzes der Kernenergie zu überprüfen und entsprechend anzupassen.

Bereits in der vorherigen Legislaturperiode hatte die Fraktion entsprechende Initiativen gestartet. So zielten die Anträge 20/13230 auf einen energiepolitischen „Neuanfang“ mit Kernenergie sowie 20/13231 auf einen Stopp des Rückbaus bestehender Kernkraftwerke ab. Ziel war unter anderem, die Laufzeiten zu verlängern, den Rückbau auszusetzen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederinbetriebnahme zu schaffen [15].

Die AfD verfolgt damit kontinuierlich eine energiepolitische Linie, die auf Versorgungssicherheit, Kostenstabilität und eine stärkere Nutzung bestehender Infrastruktur ausgerichtet ist und sich deutlich von der derzeitigen Ausrichtung der Energiewende unterscheidet.

„Energiewende“ ohne Plan und Strategie

Das Hin und Her der deutschen Politik zeigt, dass die sogenannte „Energiewende“ ohne jeglichen langfristigen Plan erfolgt. Man lässt sich von vermeintlichen Stimmungen leiten und treibt vor jeder Wahl eine neue ideologische Sau durchs Dorf.

Es fehlt eine Strategie, die die drei wesentlichen Ziele einer vernünftigen Energiepolitik vereint: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.

Vor allem angesichts der nun aufgrund des Iran-Kriegs heraufziehenden Energiekrise ist Deutschlands Kurs brandgefährlich. Der Chef der Internationalen Energieagentur (IEA), Fatih Birol, stellt ernüchtert fest: „Die Situation wäre heute nicht so schlimm, wenn Deutschland die Kraftwerke noch hätte“ [12]. Traurig und bezeichnend, dass Deutschlands Lage im Ausland oft realistischer betrachtet wird als von den politischen Entscheidern in Berlin.

Setzt sich der energiepolitische Schlingerkurs fort, werden die Strompreise hoch bleiben und wird den deutschen Unternehmen weiterhin jegliche Planungssicherheit genommen. Die logischen Folgen sind Arbeitsplatzabbau und Verlagerung von Produktionsstätten dorthin, wo es bezahlbare Preise und Planungssicherheit gibt.

Das Ergebnis würde die Deindustrialisierung unseres Landes sein.

Quellenverzeichnis

[1] „Abkehr von Atomkraft ein „strategischer Fehler““, www.tagesschau.de, 10. März 2026
[2] „Widerstand aus Deutschland gegen Atomkraft-Pläne der EU-Kommission“, www.deutschlandfunk.de, 10. März 2026
[3] „Von der Leyen bezeichnet Abkehr von Atomkraft als strategischen Fehler“, www.spiegel.de, 10. März 2026
[4] „Plädiert für „Renaissance der Kernenergie“: Von der Leyen bereut Abkehr von Atomkraft – doch Merz nennt sie „unumkehrbar““, www.tagesspiegel.de, 10. März 2026
[5] „„Absurd“ – SPD und Grüne lehnen Söders Pläne für Mini-Atomkraftwerke ab“, www.welt.de, 16. März 2026
[6] „Söder will Mini-Atomkraftwerke in Bayern“, www.zdfheute.de, 15. März 2026
[7] „Die CSU will die Speerspitze des Atomausstiegs sein“, www.zeit.de, 14. Juni 2012
[8] „Atomkraft, ja bitte? Diskussion über Wiedereinstieg mit kleinen Kraftwerken“, www.mdr.de, 13. März 2026
[9] „Atomkraft – nein danke?! So teuer ist der Atomausstieg für Deutschland“, www.merkur.de, 17. März 2026
[10] „Angst vor Blackout: Belgien beendet Atomausstieg“, jungefreiheit.de, 16. Mai 2025
[11] „15 Jahre nach dem Super-GAU von Fukushima – Gedenken und neue Atomkraftwerke“, www.deutschlandfunk.de, 11. März 2026
[12] „Ohne Deutschlands Atomausstieg wären wir nicht so nahe am Abgrund“, jungefreiheit.de, 23. März 2026
[13] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4460 „Wiedereinstieg in die Kernenergie“, 2026
[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4461 „Kernenergie als saubere Energie anerkennen“, 2026
[15] Deutscher Bundestag, Drucksachen 20/13230 und 20/13231 „Neuanfang mit Kernenergie / Rückbau stoppen“, 2024

Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist ein Irrweg

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es in Artikel 16a GG. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass kein Asylrecht genießt, wer nicht nachweisen kann, in der Heimat politisch verfolgt zu werden. Von dieser zwingenden Logik hat man in Deutschland längst Abstand genommen. Hier genießt jeder Asyl, der dieses Wort an der Grenze oder in der zuständigen Behörde aufsagen kann.

Asyl – auch damit ist es nicht mehr weit her. Ursprünglich war damit die zeitweilige Aufnahme gemeint, um Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten. Mit der zeitlichen Begrenzung ist es schon lange vorbei. Wer einmal Zugang zum deutschen Asylsystem gefunden hat, der muss sich schon verdammt blöd anstellen, um aus diesem wieder herauszufallen.

Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Innenminister Dobrindt

Die Bundesregierung plant nun weitere Gesetzesänderungen, um aus temporärem Asyl einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach dreimonatigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, selbst dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist [1].

Die Arbeitserlaubnis soll auch dann gelten, wenn die Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung leben [2]. Dafür hat sein Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet [3]. Das Ganze soll im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen [1]. Dobrindt, der sich gerne als Law-and-Order-Politiker aufspielt, setzt damit die Politik der Ampel-Regierung und seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser nahtlos fort.

Diese hatte bereits die notwendige Aufenthaltsdauer für Arbeitserlaubnisse reduziert, Stichtage für Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugunsten der Betroffenen geändert und die Ausländerbehörden angewiesen, die Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern zu erteilen [4].

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert

Mit dieser neuerlichen Gesetzesänderung würde das Asylverfahren konterkariert werden. Selbst Asylbewerber, deren Asylanträge abgelehnt werden, könnten sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen und somit ihrer Ausreisepflicht entgehen. Funktioniert der eine Weg nicht, öffnet die Bundesregierung eben eine weitere Tür. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht mehr weit, dass auch Geduldeten – also abgelehnten Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden – mit einer Arbeitserlaubnis durch die Hintertür ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verschafft wird.

Gleiches ist für Asylbewerber zu erwarten, die bislang nicht arbeiten dürfen, weil sie aus sichereren Herkunftsstaaten stammen [5]. Das Ergebnis dieser Politik wäre, dass sämtliche illegalen Aufenthalte durch die Dobrindtsche Arbeitserlaubnis quasi-legalisiert werden.

Sozis applaudieren und fordern Bleibeperspektiven

Dass es genau darum geht, zeigen vor allem Äußerungen des Koalitionspartners. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, dass Arbeit „ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration“ sei [1].

Noch deutlicher wird der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der mit der Arbeitserlaubnis auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verknüpfen will: „Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“ [2]. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass die Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Bleibeperspektive führen muss [6].

Die logischen Folgen

Da die Union sich weiterhin hinter der „Brandmauer“ versteckt, hat sie sich auf Gedeih und Verderb an die SPD gebunden und wird auch diese Kröte – wenn es für sie denn überhaupt eine ist – schlucken müssen. Bemerkenswert ist, dass an die Arbeitserlaubnis keinerlei Verdienstgrenze gekoppelt ist.

Scheinbeschäftigungen, Lohndumping und ein wieder wachsender Niedriglohnsektor werden die Konsequenz sein. Dobrindts Plan führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl derjenigen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland bleiben, abermals zunehmen wird. Und das hat wiederum zur Folge, dass ein weiterer Zuwanderungsmagnet geschaffen wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie Dobrindt Asylbewerber schneller in Arbeit bringen will“, www.lto.de, 23. Februar 2026

[2] „Streit um das neue Asylgesetz: Schneller arbeiten bei ungewisser Zukunft?“, www.berliner-zeitung.de, 28. Februar 2026

[3] „Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 22. Februar 2026

[4] „Warum viele Asylsuchende bisher nicht arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 1. November 2023

[5] „Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen“, www.br.de, 13. Februar 2025

[6] „SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen“, www.boerse.de, 23. Februar 2026

Mit dem Start des neuen Projektaufrufs für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ setzt der Bund ein wichtiges Signal für die Zukunft unserer Sportinfrastruktur. Wie aus der aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums hervorgeht, stehen im Bundeshaushalt 2026 insgesamt 250 Millionen Euro gezielt für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung [1]. Damit wird ein Bereich adressiert, der seit Jahren unter erheblichem Sanierungsstau leidet und zugleich eine zentrale Bedeutung für Gesundheit, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat.

Schwimmbäder sind weit mehr als nur Orte der Freizeitgestaltung. Sie sichern die Schwimmfähigkeit unserer Kinder, fördern den Breitensport und leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Gleichzeitig sind viele Anlagen in einem Zustand, der dringend Investitionen erforderlich macht. Genau hier setzt das Bundesprogramm an.

Klare Förderbedingungen

Gefördert werden kommunale Schwimmbäder in unterschiedlichsten Ausprägungen, darunter Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder und Lehrschwimmbecken [1]. Städte, Gemeinden und Landkreise können entsprechende Projekte einreichen und so dringend notwendige Modernisierungen anstoßen.

Diese Maßnahmen greifen zentrale Punkte auf, die auch im Deutschen Bundestag im Rahmen entsprechender Initiativen thematisiert wurden. In meinem Beitrag zur Sanierung von Sportstätten habe ich deutlich gemacht, dass wir es hier nicht mit Einzelfällen, sondern mit einem flächendeckenden Problem zu tun haben.

Kommunen müssen jetzt handeln

Die Antragsfrist läuft bis zum 19. Juni 2026. Städte, Gemeinden und Landkreise sind aufgerufen, ihre Interessenbekundungen beim Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung einzureichen [1]. Die Auswahl der Projekte erfolgt anschließend durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Diese Frist sollte von den Kommunen unbedingt genutzt werden. Wer jetzt nicht handelt, vergibt eine wichtige Chance, dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

Unsere Forderungen bilden die Realität ab

Die aktuelle Förderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, kann aber nur ein Anfang sein. Unsere Forderungen aus der Bundestagsdrucksache bilden die tatsächliche Lage vor Ort ab. Der Sanierungsbedarf ist vielerorts deutlich größer als das aktuell bereitgestellte Fördervolumen.

Es reicht nicht aus, punktuell Mittel bereitzustellen. Notwendig ist eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung, die den realen Investitionsbedarf widerspiegelt. Genau dafür stehen unsere Forderungen. Sie orientieren sich nicht an Wunschvorstellungen, sondern an den konkreten Herausforderungen in den Kommunen.

Jetzt Verantwortung übernehmen

Ich rufe alle Verantwortlichen in den Kommunen ausdrücklich dazu auf, sich aktiv um eine Teilnahme am Förderprogramm zu bemühen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Bringen Sie Ihre Projekte auf den Weg. Sorgen Sie dafür, dass unsere Schwimmbäder erhalten und modernisiert werden.

Gleichzeitig bleibt klar: Dieses Programm kann nur ein erster Schritt sein. Es braucht weitere Maßnahmen, um den bestehenden Sanierungsstau tatsächlich abzubauen.

Es geht um Sicherheit, um Gesundheit und um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor allem aber geht es um Verantwortung gegenüber den Kommunen und ihren Bürgern.


Quellenverzeichnis

[1] Pressemittteilung BMWSB Pressemitteilungen – Bund setzt starkes Signal für die Zukunft kommunaler Schwimmbäder – BMWSB, 20.03.2026

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032, „Sanierung von Sportstätten im Bund“, abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Eigener Beitrag: „Rede Antrag zu Sanierung von Sportstätten im Bundestag mit klarer Forderung“, abrufbar unter: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

Es ist mittlerweile ein bekanntes Muster

Ein Thema taucht auf, plötzlich, laut und moralisch aufgeladen. Die Schlagzeilen überschlagen sich, die sozialen Netzwerke explodieren, Politiker springen auf, Experten werden herumgereicht wie Requisiten in einem schlecht geschriebenen Theaterstück.

Und immer ist die Botschaft klar. Hier passiert etwas Großes. Etwas Gefährliches. Etwas, das sofortiges Handeln verlangt. Corona, Klimawandel, Dürre in Deutschland, Fachkräftemangel, Rechtsextremismus. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Vom Einzelfall zum gesellschaftlichen Symbol

Und jetzt also der nächste Fall, über den berichtet wird. Schwere Vorwürfe stehen im Raum. Von „virtueller Vergewaltigung“ ist die Rede, ein Begriff, der maximal emotionalisiert und maximale Aufmerksamkeit erzeugt. Medien greifen das dankbar auf, berichten breit, Diskussionen entstehen, Forderungen werden laut.

Innerhalb kurzer Zeit wird aus einer Anschuldigung ein gesellschaftliches Thema. Aus einem Einzelfall ein Symbol. Aus einer Geschichte eine vermeintliche Wahrheit.

Wenn die Realität leiser zurückkehrt

Doch dann kommt die Realität zurück, deutlich leiser. Die Ermittlungen werden eingestellt. Nicht, weil alles vollständig geklärt wäre, sondern weil es keine ausreichenden Belege gibt und konkrete Ansatzpunkte fehlen. Das Verfahren verläuft im Sande, während die vorherige Empörung bereits ihre Wirkung entfaltet hat. Und genau hier wird es interessant.

Die Konsequenzen bleiben

Denn während die öffentliche Aufmerksamkeit weiterzieht, bleiben die Konsequenzen bestehen. Plötzlich ist mehr Geld für Projekte und Organisationen verfügbar, die sich genau diesem zuvor skandalisierten Problem widmen. Programme werden aufgelegt, Förderstrukturen ausgebaut, neue Zuständigkeiten geschaffen.

An anderer Stelle führen ähnliche Dynamiken zu ganz konkreten Eingriffen in den Alltag. Man erinnert sich an weitreichende Einschränkungen während der Corona-Zeit, die als alternativlos dargestellt wurden. Oder an zusätzliche Abgaben und Kostensteigerungen im Namen des Klimaschutzes. Und auch in aktuellen Fällen wird schnell der Ruf nach schärferen Gesetzen laut, nach mehr Regulierung, nach mehr Kontrolle. Die ursprüngliche Geschichte mag später an Substanz verlieren oder sich relativieren. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen jedoch bleiben bestehen.

Die eigentliche Verschiebung

Und genau darin liegt die eigentliche Verschiebung. Denn die erste Welle ist laut, emotional und prägend. Sie schafft den Rahmen, in dem politische und gesellschaftliche Entscheidungen plötzlich plausibel erscheinen. Die zweite Welle, die Einordnung, die Relativierung, erreicht oft nur noch wenige. Sie hat kaum noch Einfluss auf das, was bereits beschlossen oder in Gang gesetzt wurde.

Ein System der Aufmerksamkeit

So entsteht ein System, in dem nicht mehr nur Ereignisse zählen, sondern vor allem ihre Inszenierung. Ein System, in dem Aufmerksamkeit zur entscheidenden Ressource wird. Das bedeutet nicht, dass es keine realen Probleme gibt. Natürlich existieren Krisen, Missstände und auch echte Opfer. Aber es bedeutet, dass die Dynamik der öffentlichen Debatte zunehmend eigene Folgen produziert. Folgen, die oft bestehen bleiben, selbst wenn die ursprüngliche Grundlage brüchig wird.

Die entscheidende Frage

Und wer das einmal erkennt, beginnt anders hinzuschauen. Denn die entscheidende Frage ist längst nicht mehr nur, was passiert. Sondern was daraus gemacht wird.

Bildquelle: Screenshot jf-online

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/ermittlungen-im-fall-collien-fernandes-eingestellt

Gedenken an Otto Wels und das Ermächtigungsgesetz 

Heute, am 23. März 2026, jährt sich zum 93. Mal die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. (1) An diesem Tag gedenken wir Otto Wels, der als SPD-Vorsitzender und Reichstagsabgeordneter gemeinsam mit seiner Fraktion den einzigen offenen Widerstand gegen dieses Gesetz leistete. Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die NSDAP-Regierung, ohne Beteiligung des Parlaments zu regieren und die Grundrechte der Bürger auszusetzen, was den Weg zur Diktatur ebnete. In der von SA-Männern umstellten Krolloper hielt Wels seine historische Rede und erklärte: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“ (2) 

Otto Wels: Vom Arbeiter zum Symbol des Widerstands 

Otto Wels wurde am 15. September 1873 in Berlin als Sohn eines Gastwirts geboren. Als Tapeziererlehrling trat er 1891 der SPD bei und engagierte sich in der Gewerkschaftsbewegung. 1912 wurde er Reichstagsabgeordneter, 1919 übernahm er den SPD-Vorsitz. Er leitete den Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 und floh nach seiner Rede gegen das Ermächtigungsgesetz 1933 ins Exil und starb am 16. September 1939 in Paris. Sein Vermächtnis symbolisiert Mut in der Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Arbeiterrechten. (3)(4) 

Die Abkehr der SPD von ihren Wurzeln 

Die aktuelle SPD hat jedoch wenig mit Wels‘ arbeiterfreundlichen Wurzeln gemein. Sie priorisiert Eliteninteressen, symbolische Ideologiefragen wie Gender und Klimahysterie vor einer fairen Lohn- und Verteilungspolitik, was ihre Abkehr von den sozialdemokratischen Grundwerten verdeutlicht. (5) 

Der Skandal um den Otto-Wels-Saal 

Der Streit um den Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude offenbart die doppelte Moral der Kartellparteien. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde die AfD mit 151 Abgeordneten zur zweitstärksten Fraktion vor der SPD mit 120 Sitzen. (6) Logisch forderte die AfD den zweitgrößten Fraktionssaal, den Otto-Wels-Saal. Der Ältestenrat des Bundestags, dominiert von der Kartellmehrheit, entschied jedoch im Mai 2025 gegen die AfD: Die SPD behält den Saal, die AfD erhält den kleineren ehemaligen FDP-Saal. (7) Die SPD begründete dies damit, dass sie als Regierungspartei in der schwarz-roten Koalition Platz für Ministeriumsmitarbeiter und Nähe zum CDU/CSU-Saal benötige. Symbolisch argumentierte sie, der nach Wels‘ 1933er-Rede benannte Saal sei mit der „gesichert rechtsextremen“ AfD unvereinbar. SPD-Geschäftsführer Dirk Wiese nannte die Vorstellung „unerträglich“ für Fraktion und Wels-Familie und sprach von AfD-„Hysterie“. (8) (9) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2026 (Az. 2 BvE 14/25), veröffentlicht am 5. Februar, jubelte er: „Gut, dass der Spuk nun ein Ende hat.“ Das Gericht wies die Organklage der AfD ab und stellte klar: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen spezifischen Saal gemäß Art. 38 GG, solange der zugeteilte ausreichend groß ist – keine „Erfolgsprämien“ für Wahlerfolge. (10)   

Die doppelte Moral der SPD im Otto-Wels-Haus 

Diese Haltung der SPD wirkt hochgradig schizophren, da sie die gleiche Symbolik im Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50) toleriert. Dieses nach Wels benannte Bundestagsgebäude beherbergt seit Jahren Büros zahlreicher AfD-Abgeordneter neben SPD- und Grünen-Mitgliedern. Der Kontrast zeigt: Die Blockade des Fraktionssaals ist pure Machtpolitik, um Kartell-Privilegien zu wahren. (11) (12) 

Die AfD – wahre Partei der Arbeiter 

Die AfD ist hingegen die wahre Volkspartei und Partei der Arbeiter. Wahlanalysen zur Bundestagswahl 2025 belegen: Die AfD erreichte bis zu 38 Prozent Zustimmung unter Arbeitern– weit vor der SPD mit unter 20 Prozent. (13) (14) 

Dies ergibt sich aus dem konsequenten Kampf für Familien, Arbeiter und Mittelstand. Die AfD kämpft für steuerliche Entlastungen für Arbeiter und Familien, steht für bezahlbare Energie und den Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie den Schutz heimischer Arbeitsplätze. Außerdem setzt sich die AfD für einen gerechten Sozialstaat ohne Missbrauch staatlicher Leistungen ein. 

Darüber hinaus ist die AfD der konsequenteste Verteidiger der Grundrechte. Sie hat zahlreiche Parlamentsinitiativen und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichten eingereicht, um Freiheitsrechte zu wahren: 

  • Gegen Corona-Maßnahmen: Klagen gegen Lockdowns, Versammlungsverbote und 2G-Regeln schützten Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Viele Urteile bestätigten unverhältnismäßige Einschränkungen. (15) (16) (17) (18) 
  • Gegen Klimapolitik: Widerspruch gegen das Klimaschutzgesetz, das durch hohe Energiepreise Eigentums- und Berufsfreiheit Arbeiter trifft. (19) (20) 
  • Gegen Verfassungsschutz und Zensur: Erfolgreiche Eilanträge gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“, die Vereins- und Meinungsfreiheit bedrohen. (21) (22) (23)  
  • Migrationspolitik: Klagen für innere Sicherheit und Sozialrechte, da Masseneinwanderung Grundrechte wie Eigentum und Persönlichkeitsrechte belastet. (24) (25) (26) 

Und was macht die SPD? Vorschläge, den Bürger weiter zu schröpfen, z.B. in Form der Gesundheitsabgabe, die Leistung und Erfolg bestraft. Da stellt sich doch zurecht die Frage: Wer braucht die SPD eigentlich noch? (27) 

Parallelen zur Weimarer Republik 

Es gibt Parallelen zur Weimarer Republik: Das Ermächtigungsgesetz setzte unter dem Vorwand einer „Krise“ Grundrechte außer Kraft. Heute warnen wir vor ähnlicher Machtkonzentration bei Pandemie-Maßnahmen, Klimapolitik oder Migrationskrisen, wo die Kartellparteien ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle agieren. Die AfD war und ist der einzige konsequente Verteidiger der Demokratie.  

Die AfD als Bollwerk gegen Zensur 

Wie Wels gegen SA-Einschüchterung kämpfte, steht die AfD dem heutigen engstirnigen Meinungskorridor der Kartellparteien entgegen. Die AfD kämpft einsam gegen das Bollwerk der Kartellparteien, die gestützt auf Medien und Staatsapparat – die öffentliche Meinung als Monopol diktieren. In gezielt geschürter Hysterie hagelt es tätliche Übergriffe von Antifa und Linksextremisten auf AfD-Anhänger: Brandstiftungen und Vandalismus als Mittel, um andere Meinungen zu ersticken. (28) 

Doch Otto Wels’ unerschrockener Mut lebt in der AfD fort: Wie er gegen die herrschende Mehrheit ankämpfte, verkörpert die AfD allein die wahren Werte von Demokratie, Freiheit, Widerstand und dem Kampf zum Wohle des Volkes. Die SPD pervertiert indes seinen Namen zum Bollwerk gegen uns – ein zynischer Verrat an ihrer eigenen Geschichte und dem Volk. 

Quellen:

(1) 23. März 1933: Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540

(2) Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz 

(3) Otto Wels  https://www.dhm.de/lemo/biografie/otto-wels

(4) People in the Resistance: Otto Wels  https://www.gdw-berlin.de/en/recess/biographies/complete-index/biographie-detail/view-bio/otto-wels

(5) SPD verliert fast unumkehrbar an gesellschaftlicher Verankerung  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(6) Das sind die Fraktionen im 21. Deutschen Bundestag  https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/das-sind-die-fraktionen-im-21-deutschen-bundestag

(7) Beschluss vom 27. Januar 2026  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(8) SPD-Fraktion bleibt im Otto-Wels-Saal  https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-spd-otto-wels-saal-bundestag-li.3253310

(9) AfD scheitert mit Klage zu Otto-Wels-Saal: „Gut, dass der Spuk ein Ende hat“  https://www.vorwaerts.de/inland/afd-scheitert-mit-klage-zu-otto-wels-saal-gut-dass-der-spuk-ein-ende-hat

(10) Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des Otto-Wels-Saals  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html

(11) Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50)  https://www.bundestag.de/besuche/architektur/gebaeude/udl50

(12) Platz machen für die Blauen  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundestag-abgeordnete-afd-berlin/seite-2

(13) AfD-Stimmanteile nach Tätigkeit im Vergleich zu 2021  https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2025-02-23-BT-DE/charts/umfrage-afd/chart_1874759.shtml

(14) Wahlverhalten bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach beruflicher Tätigkeiten  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558462/umfrage/wahlverhalten-bei-der-bundestagswahl-2025-nach-taetigkeiten

(15) Verfassungsrichter: Zweiwöchige Corona-Ausgangssperre für Nichtgeimpfte war rechtswidrig  https://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsgericht–corona-ausgangssperre-war-rechtswidrig-34829328.html

(16) Gericht bestätigt Maskenpflicht – Versammlungsverbot war jedoch verfassungswidrig  https://www.welt.de/politik/deutschland/article256306202/Corona-Gericht-bestaetigt-Maskenpflicht-Versammlungsverbot-war-verfassungswidrig.html

(17) Recht auf effektive Opposition“: AfD Fraktion klagt gegen 2G-Plus im Bundestag  https://www.stern.de/politik/deutschland/corona-regeln–afd-fraktion-klagt-gegen-2g-plus-im-bundestag-31555256.html

(18) AfD reicht Klage gegen Lockdown ein  https://afd-fraktion-hessen.de/afd-reicht-klage-gegen-lockdown-ein/ 

(19) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100575.pdf

(20) Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen https://afdbundestag.de/eigentum-vor-willkuer-in-der-energiepolitik-schuetzen/ 

(21) Was die Gerichtsentscheidung zur AfD bedeutet  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

(22) Eilantrag der AfD gegen Bekanntgabe ihrer Einstufung als Verdachtsfall erfolgreich  https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-der-afd-gegen-bekanntgabe-ihrer-einstufung-als-verdachtsfall-erfolgreich

(23) Der Compact-Sieg bestätigt auch unsere Politik! 

(24) Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-087.html

(25) Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100574.pdf

(26) Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen  https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009740.pdf

(27) Neid, Stillstand, Umverteilung: Wer braucht die SPD eigentlich noch?  https://www.focus.de/politik/meinung/neid-stillstand-umverteilung-wer-braucht-die-spd-eigentlich-noch_ba1383d9-6406-4a3a-87c5-46b00fb0b483.html

(28) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025  https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

Rettungsdienst darf nicht zur Rechnung für Bürger werden

Als Stadtverordneter habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion bereits im März 2025 eine Anfrage gestellt, weil sich damals schon abgezeichnet hat, wohin die Entwicklung im Rettungsdienst geht.

In mehreren Brandenburger Landkreisen wurde darüber diskutiert, Patienten an den Kosten für Rettungseinsätze zu beteiligen. Für uns war klar, dass diese Entwicklung auch Cottbus erreichen kann. Deshalb haben wir nachgefragt:

„Sind für 2025 neue Satzungen oder Änderungen bestehender Satzungen geplant, die Gebühren oder Beiträge betreffen?“¹

Unser Ziel war eindeutig. Wir wollten verhindern, dass Bürger in Cottbus am Ende für Rettungseinsätze zahlen müssen.

Klare Aussagen von Stadt und Land

Die Antwort der Stadtverwaltung war damals eindeutig. Der zuständige Dezernent erklärte:

„Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“²

Gleichzeitig wurde betont, dass eine Einigung mit den Krankenkassen erwartet wird.

Auch auf Landesebene wurde eine klare Linie vertreten. Gesundheitsministerin Britta Müller stellte fest:

„Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“³

Und weiter:

„Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“³

Die Botschaft war also klar. Weder das Land noch die Stadt wollten, dass Bürger zur Kasse gebeten werden.

Realität sieht anders aus

Heute müssen wir feststellen, dass genau dieses Szenario eingetreten ist. Bürger in Cottbus erhalten Rechnungen für Rettungseinsätze aus dem Jahr 2025. Damit steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit politischer Zusagen infrage. Denn eines ist offensichtlich:
Die Probleme zwischen Krankenkassen und Trägern wurden nicht gelöst. Stattdessen werden sie nun auf die Bürger abgewälzt. Das ist aus meiner Sicht ein klares politisches Versagen.

Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer im Notfall Hilfe benötigt, darf nicht mit einer Rechnung rechnen müssen.

Gleichzeitig sage ich auch klar: Missbrauch des Notrufs ist kein Kavaliersdelikt. Wer den Rettungsdienst ohne tatsächlichen Notfall in Anspruch nimmt, muss selbstverständlich auch zur Verantwortung gezogen werden. Aber dort, wo echte Hilfe notwendig ist, muss die Finanzierung über die Krankenkassen gesichert sein.

Wir bleiben dran

Wir werden uns als Stadtverordnete weiterhin dafür einsetzen, dass die ursprünglichen Zusagen eingehalten werden.

Dazu gehört auch, dass Verantwortliche für ihre Aussagen einstehen.

Zudem haben wir bereits die nächste Entwicklung im Blick. Für die Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2026 haben wir eine weitere Anfrage zum Thema Telenotarzt gestellt. Hintergrund ist die berechtigte Frage, ob auch hier Finanzierungsprobleme mit den Krankenkassen entstehen könnten.

Wir werden auch dieses Thema genau prüfen.

Fazit

Die Entwicklung war absehbar. Deshalb haben wir frühzeitig gehandelt. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Der Rettungsdienst muss für echte Notfälle kostenfrei bleiben. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.


Quellenverzeichnis

  1. Anfrage AN-38/25 der AfD-Fraktion Cottbus, 10.03.2025
    https://session.cottbus.de/buerger/to0050.asp?__ktonr=37097
  2. Antwort der Stadt Cottbus auf Anfrage AN-38/25, Stadtverordnetenversammlung 26.03.2025
    „Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“
  3. Ministerium für Gesundheit Brandenburg / Aussagen von Gesundheitsministerin Britta Müller, März 2025
    „Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“
    „Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“
  4. Bericht Radio Cottbus, 19.03.2026
    https://www.radiocottbus.de/lausitz-news/2026/03/19/rettungsdienst-rechnung-cottbus-patienten-sollen-jetzt-zahlen/

Dieses Mal wollen wir gemeinsam über das Thema „patriotische Freiräume“ sprechen – wie wir sie schaffen und langfristig erhalten können. 🏰

Dazu haben wir Steven Hentschke vom @castell_aurora_nonkonform eingeladen.
Als Gründer und Betreiber dieses Projekts bringt er eigene Erfahrungen aus der Praxis mit und wird uns als Gastredner einen Impuls und Einblicke in seine Arbeit geben.

Im Anschluss wollen wir in lockerer Runde gemeinsam über das Thema diskutieren.
Bei Getränken und Kartenspielen lassen wir den Abend dann entspannt ausklingen. 🃏 🍹

Egal ob du einfach zuhören, Fragen stellen oder deine Meinung einbringen willst – hier ist Platz dafür.

📅 27. März 2026
⏰ 18:30 Uhr
📍 Bürgertreffpunkt Mühle

Bring gern deine Freunde mit. Wir freuen uns auf einen tollen Abend mit euch!

Nichtwähler entscheiden diese Wahl

Stichwahl Landratswahl Spree-Neiße: Jetzt entscheidet sich die Zukunft der Region

Die Stichwahl zur Landratswahl im Landkreis Spree-Neiße am 22. März 2026 wird zur Richtungsentscheidung für die gesamte Lausitz.

Christine Beyer konnte im ersten Wahlgang ein starkes Ergebnis erzielen und zeigt damit deutlich, dass viele Bürger einen politischen Wechsel wollen.

Warum diese Wahl so entscheidend ist

In den vergangenen Jahren war die Region geprägt von:

  • Unsicherheit im Strukturwandel
  • zunehmender Bürokratie
  • fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven
  • wachsender Unzufriedenheit vieler Bürger

Der Gegenkandidat steht für genau diese Entwicklung und war maßgeblich an den bisherigen politischen Entscheidungen beteiligt.

Christine Beyer: Erfahrung, Effizienz und neue Perspektiven

Christine Beyer bringt eine klare Alternative:

  • Erfahrung aus dem Mittelstand
  • Fokus auf effiziente Verwaltung
  • praxisnahe Entscheidungen statt Theorie
  • direkte Zusammenarbeit auch mit internationalen Partnern

Sie steht für einen echten Politikwechsel im Landkreis Spree-Neiße.

Stichwahl am 22. März: Jede Stimme zählt

Die Stichwahl wird maßgeblich durch Nichtwähler entschieden.
Wer nicht zur Wahl geht, überlässt anderen die Entscheidung.

Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen und aktiv die Zukunft der Region mitzugestalten.

👉 Am 22. März wählen gehen
👉 Christine Beyer zur Landrätin wählen

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

Sondervermögen ohne Wirkung – Wie die Bundesregierung Deutschlands Zukunft verspielt

Die Bundesregierung hat ein Sondervermögen für Klimaneutralität und Infrastruktur aufgelegt und damit große Erwartungen geweckt. Versprochen wurden gezielte Investitionen in Straßen, Schienen, Energieversorgung und die Modernisierung des Landes. Die politische Erzählung lautet, Deutschland werde damit zukunftsfest gemacht.

Die Realität zeichnet ein anderes Bild.

Nach Berechnungen des ifo Instituts wurden rund 95 Prozent der aufgenommenen Schulden nicht für zusätzliche Investitionen genutzt [1][2]. Von 24,3 Milliarden Euro, die im Jahr 2025 über das Sondervermögen aufgenommen wurden, wurden lediglich etwa 1,3 Milliarden Euro tatsächlich zusätzlich investiert [1].

Der überwiegende Teil der Mittel wurde verschoben, umgebucht oder verrechnet. Bestehende Ausgaben wurden aus dem Kernhaushalt in das kreditfinanzierte Sondervermögen verlagert, während gleichzeitig Investitionen im regulären Haushalt gekürzt wurden. Das Ergebnis ist eindeutig: neue Schulden, aber kaum zusätzliche Wirkung.

Haushaltspolitische Schieflage

Damit bestätigt sich eine grundlegende Schieflage der aktuellen Haushaltspolitik. Die Bundesregierung spricht von einem Investitionshaushalt, weist jedoch deutlich mehr Schulden als tatsächliche Investitionen aus. Wenn 183 Milliarden Euro Schulden nur 118 Milliarden Euro an Investitionen gegenüberstehen, fließt ein erheblicher Teil der Neuverschuldung direkt in den laufenden Staatskonsum [3].

Das ist kein nachhaltiger Investitionskurs, sondern eine finanzpolitische Täuschung.

Auch die offiziell ausgewiesene Investitionsquote von rund 18,7 Prozent hält einer genaueren Prüfung kaum stand [3]. Entscheidend ist nicht die Quote auf dem Papier, sondern die tatsächliche Wirkung. Und genau diese bleibt aus.

Warnungen von Experten

Sowohl das ifo Institut als auch die Deutsche Bundesbank haben vor dieser Entwicklung gewarnt [2][4]. Die Konstruktion des Sondervermögens ermöglicht es, Investitionen statistisch auszuweisen, ohne dass real mehr investiert wird.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem. Sondervermögen und Ausnahmeregelungen unterlaufen zunehmend die Schuldenbremse. Was ursprünglich als gezielte Ausnahme gedacht war, entwickelt sich faktisch zu einem parallelen Haushaltssystem. Transparenz geht verloren, Verantwortlichkeiten verschwimmen und zentrale Prinzipien solider Haushaltsführung werden aufgeweicht [4].

Explodierende Staatsausgaben

Die tatsächliche Entwicklung der Staatsfinanzen verschärft diese Problematik zusätzlich. Unter Einbeziehung der Sondervermögen steigen die Bundesausgaben deutlich stärker als offiziell dargestellt. Bereits im Jahr 2025 lagen die Gesamtausgaben rund 14,8 Prozent über dem Vorjahr, bis 2029 wird ein durchschnittlicher Anstieg von über 22 Prozent gegenüber 2024 erwartet [3].

Die Einnahmen hingegen stagnieren oder gehen leicht zurück. Die Konsequenz ist eindeutig: Die steigenden Ausgaben werden nahezu vollständig über neue Schulden finanziert.

Bis 2029 droht eine Neuverschuldung von rund 850 Milliarden Euro, was einem Anstieg der Gesamtverschuldung um etwa 50 Prozent entspricht [3]. Damit gerät auch die Rolle Deutschlands als Stabilitätsanker im Euroraum zunehmend unter Druck.

Steigende Zinslasten und Risiken

Die ersten Effekte sind bereits sichtbar. Der Renditevorsprung deutscher Staatsanleihen gegenüber hochverschuldeten Staaten schrumpft, während das allgemeine Zinsniveau steigt [4]. Was früher nahezu kostenfreie Verschuldung war, wird für den Staat zunehmend zur Belastung.

Die jährlichen Zinsausgaben liegen derzeit bei rund 30 Milliarden Euro und könnten sich in den kommenden Jahren auf etwa 60 Milliarden Euro verdoppeln [3]. Diese Belastung fällt nicht einmalig an, sondern wiederholt sich Jahr für Jahr. Damit werden die finanziellen Spielräume zukünftiger Generationen systematisch eingeschränkt.

Internationaler Vergleich und strukturelle Probleme

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass es auch anders geht. Staaten wie Singapur finanzieren einen erheblichen Teil ihrer Ausgaben aus den Erträgen staatlicher Fonds und bauen Vermögen auf, während Deutschland zunehmend Schulden anhäuft.

Gleichzeitig wird ein grundlegendes Problem überdeckt. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Deutschlands sind nicht nur konjunkturell, sondern strukturell bedingt. Hohe Energiepreise, überbordende Bürokratie, steigende Steuerlasten und Investitionshemmnisse schwächen die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig. Diese Probleme lassen sich nicht durch immer neue Schuldenprogramme lösen.

Die Finanzierung vergangener Versäumnisse über neue Schulden verschiebt notwendige Reformen in die Zukunft und belastet kommende Generationen zusätzlich. Damit wird auch das Prinzip der Generationengerechtigkeit verletzt.

Mangelnde Transparenz und Vertrauensverlust

Besonders kritisch ist die mangelnde Transparenz. Die komplexe Struktur der Sondervermögen erschwert es selbst Fachleuten, die tatsächliche Mittelverwendung nachzuvollziehen. Für Bürger wird zunehmend unklar, was mit ihren Steuergeldern geschieht.

Während die Regierung von Zukunftsinvestitionen spricht, bleibt die Realität für viele Menschen unverändert. Marode Infrastruktur, langsame Verfahren und steigende Kosten prägen weiterhin den Alltag. Gleichzeitig wächst die Staatsverschuldung ohne sichtbaren Gegenwert.

Das ifo Institut warnt vor den langfristigen Folgen dieser Entwicklung. Fehlende Investitionen heute bedeuten geringeres Wachstum und sinkenden Wohlstand in der Zukunft [2].

Fazit

Dieses Sondervermögen ist kein wirksames Investitionsprogramm. Es ist ein Instrument zur Verschiebung von Haushaltsmitteln und zur Verschleierung tatsächlicher Ausgabenstrukturen.

Die Bundesregierung verspielt damit nicht nur finanzpolitische Glaubwürdigkeit, sondern auch das Vertrauen der Bürger. Wer Milliarden zweckentfremdet, gefährdet nicht nur Zahlenwerke, sondern die Stabilität des gesamten Systems.

Deutschland braucht echte Investitionen, Transparenz und strukturelle Reformen. Neue Schulden allein lösen keine Probleme, wenn sie nicht dort ankommen, wo sie gebraucht werden.


Quellenverzeichnis

[1] ifo Institut, Analyse zur Zweckverwendung der Neuverschuldung 2025, Oktober 2025
[2] Tagesschau.de, Bericht vom 15. Oktober 2025, ifo und Bundesbank kritisieren Zweckentfremdung der Neuverschuldung
[3] Statistisches Bundesamt, Haushaltskennzahlen 2025 bis 2026
[4] Deutsche Bundesbank, Monatsbericht November 2025, Sondervermögen und Schuldenpolitik der Bundesregierung
[5] Focus Online, Regierung zweckentfremdet 95 Prozent des Sondervermögens
[6] Haushaltsfibel der Fraktion
[7] YouTube-Video, Analyse zur Haushalts- und Schuldenpolitik

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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