MASKENPFLICHT ABSCHAFFEN



Heute fordern wir die Landesregierung auf, die sinnlose Maskenpflicht gänzlich aufzuheben. Unsere Forderungen könnt ihr gern in dem Redebeitrag von Dr. Christoph Berndt und mir gegen 18 Uhr unter folgendem Link anschauen.



https://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.665679.de&template=lt_n_termine_stream_d_new



Wir stellen fest, dass:

1.

Mund-Nasenbedeckungen (nachfolgend „Masken“) im Sinne § 3 der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 gehören zur persönlichen Schutzausrüstung. Ihre Schutzwirkung ist an die Einhaltung von Bedingungen gebunden, die in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte normiert sind.

2.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass eine allgemeine Maskenpflicht im nicht-privaten Raum die Ausbreitung von Sars-CoV-2 oder COVID-19 verhindert. Die unsachgemäße Verwendung von Masken verursacht gesundheitliche Schäden.

3.

Der massenhafte Gebrauch von Masken birgt Gefahren für die Umwelt.

Der Nutzen einer allgemeinen Maskenpflicht für die Eindämmung von Sars-CoV-2 und CO-VID-19 ist nicht erwiesen:


In seiner Befragung im Untersuchungsausschuss Corona des Brandenburgischen Landtags am 14. Mai 2021 begründete der RKI-Präsident Lothar Wieler die Empfehlung seiner Be-hörde für das Maskentragen im öffentlichen Raum mit der Möglichkeit einer Verbreitung von Sars-CoV-2 durch symptomfreie Personen. Bislang wurden aber weltweit nur 6 derartige Fälle beschrieben, die zudem nicht zweifelsfrei erwiesen sind. [1+2] Demgegenüber wurde bei Untersuchung von fast 10 Millionen Einwohnern in Wuhan nicht ein Fall einer asymptoma-tischen Sars-CoV-2-Übertragung gefunden. [3] Dass die asymptomatische Verbreitung von Sars-CoV-2 bestenfalls eine Rarität ist, belegt auch eine große Metastudie vom Dezember 2020: Selbst im privaten Haushalt beträgt das Risiko einer Ansteckung durch prä-oder asymptomatisch infizierte Personen nur 0,7 Prozent. [4]


Die aktuellen Empfehlungen des RKI5 zum Maskentragen in der von der WHO deklarierten Corona-Pandemie basieren auf Plausibilitätsvermutungen. In Bezug auf die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum ist die in den RKI-Empfehlungen zitierte wissenschaftliche Literatur unergiebig. [6]
In einer Studie mit mehreren tausend randomisierten Probanden wurde kein statistisch messbarer Effekt des Maskentragens auf die Verbreitung von Sars-CoV-2 gefunden. [7] Dieses Ergebnis wird durch die Praxis bestätigt. Die Dynamik der COVID-19-Verbreitung unterscheidet sich in US-Bundesstaaten mit und ohne Maskenpflicht nicht [8], und auch der Vergleich des Epidemiegeschehens in Deutschland und Schweden zeigt kein Vorteil einer allgemeinen Maskenpflicht.


Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten (ECDC) äußert sich in seinen Empfehlungen vom 15. Februar 2021 noch zurückhaltend, dass der Nutzen des Maskentragens für die Kontrolle und Prävention von COVID-19 „um-stritten bleibt“. Das ECDC beschränkt seine Empfehlung für das Tragen medizinischer Masken auf lokale COVID-19-Ausbrüche („community transmission of COVID-19“) – also nicht auf eine „diffuse Verbreitung“ von Sars-CoV-2 – und auf vulnerable Personen für schwere Krankheitsverläufe – also nicht auf die Allgemeinbevölkerung. [9] In ähnlicher Weise zielen die Interimsempfehlungen der WHO zum „Maskentragen im Kontext von COVID-19“ auf Risikogruppen und -situationen. [10]

Ein unsachgemäßer Gebrauch von Masken richtet Schaden an:
Die in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 vorgeschriebenen medizinischen bzw. FFP2-Masken gehören zur persönlichen Schutzausrüstung, deren Gebrauch vom BfArM genau reguliert ist. [11] Die sachgemäße Verwendung der Masken ist anspruchsvoll und bedarf selbst im beruflichen Bereich ständiger Unterweisung.

Die tägliche Beobachtung – auch auf amtlichen Pressekonferenzen oder im Landtag Brandenburg – zeigt, dass die allgemeine Maskenpflicht mit einer allgemeinen Fehlverwendung der Masken einhergeht. Damit werden neue Krankheitsrisiken geschaffen, denn Masken „müssen nach den aus Krankenhäusern bekannten Regeln im öffentlichen Raum sogar als ein Infektionsrisiko betrachtet werden“. [12]
Das unsachgemäße und unnötige Tragen der Masken kann eine Vielzahl somatischer und psychologischer Schäden verursachen – von Azidose und Immunsuppression, über Angst-zustände und Lerndefizite bis hin zur Depressionen.

Besonders verheerend sind die Schäden für Kinder und Jugendliche. So warnen ausgewiesene Experten, wie z.B. Philipp Ramming, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie, vor den Folgen einer längerdauernden Maskenpflicht für Kinder: „Kinder kommunizieren allge-mein sehr nonverbal. […] Kinder und Lehrer bauen so auch ihre Beziehung auf. […] Aus der Forschung ist bekannt, dass Kinder auf das Fehlen von Mimik zuerst mit erhöhter Aktivität und wenn der Zustand länger andauert apathisch reagieren.“ [13]
Außerdem stellen die Masken ein großes Müllproblem dar. [14]

Quellen:

1 Vgl. https://lockdownsceptics.org/has-the-evidence-of-asymptomatic-spread-of-covid-19-been-significantly-overstated-2/, letzter Zugriff: 03.06.21.


2 Vgl. https://sciencefiles.org/2021/06/02/der-mythos-asymptomatischer-verbreitung-von-sars-cov-2-wissen-schaftliche-studien-zeigen-das-gegenteil/, letzter Zugriff: 03.06.21.

3 Vgl. https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w#citeas, letzter Zugriff: 03.06.21.


4 Vgl. https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2774102, letzter Zugriff: 03.06.21.


5 Vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20.pdf?__blob=publication-File, letzter Zugriff: 03.06.21.


6 Vgl. https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/a-1174-6591.pdf, letzter Zugriff: 03.06.21.


7 Vgl. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32829745/, letzter Zugriff: 03.06.21.


8 Vgl. https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.18.21257385v1, letzter Zugriff: 03.06.21.


9 Vgl. https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/using-face-masks-community-reducing-covid-19-transmission, letzter Zugriff: 03.06.21


10 Vgl. https://apps.who.int/iris/handle/10665/337199, letzter Zugriff: 03.06.21.


11 Vgl. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html, letzter Zugriff: 03.06.21.
Landtag Brandenburg Drucksache 7/3737 (ND)

12 Vgl. Fußnote Nr. 6.


13 Vgl. https://www.nau.ch/news/schweiz/psychologe-warnt-vor-einfluss-von-masken-auf-kindern-65777903, letzter Zugriff: 03.06.21


14 Vgl. https://www.mdr.de/ratgeber/familie/masken-tiere-gefahr-sterben-100.html, letzter Zugriff: 03.06.21.

Einsetzung des Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutzes in der Coronakrise

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1422

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD)
16.07.2021 Drucksache 7/3922 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3922.pdf

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz beinhaltet die Gesamtheit der Maßnahmen
zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei unmittelbaren und erheblichen
Gefahrenlagen. Zu die- sen zählen insbesondere:
• Schadenslagen mit einem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter (MANV-Lagen),
• Schadenslagen bei Freisetzung von Chemischen, Biologischen, Radiologischen
und Nuklearen Gefahrstoffen (CBRN-Lagen),
• Epidemien oder Pandemien durch gefährliche Infektionserreger,
• Naturkatastrophen und Extremwetterlagen.
Der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz hat zum Ziel, durch Maßnahmen der
Notfallvorsorge die Gesundheit der Menschen zu schützen und im Schadensfall die
gesundheitliche Versorgung der Betroffenen in möglichst großem Umfang zu
gewährleisten. Hierzu werden in erster Linie die vorhandenen Strukturen und
Einrichtungen der regulären gesundheitlichen Versorgung genutzt. Während der
sogenannten Coronakrise wurde als Argumentation unter anderem die Überlastung
des Gesundheitssystems angeführt. Auch sprach die Landesregierung immer wieder
von einer Pandemie, welche als Gefahrenlage den Bevölkerungs-, Zivil- und
Katastrophenschutz zum Einsatz bringen müsste.

Antwort:
Antwort (LReg) 12.08.2021 Drucksache 7/4043 (3 S.) Anlagen (2)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4043.pdf

Sicherheitsrisiken und Nutzen der Luca-App im Land Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1420

der Abgeordneten Sabine Barthel (AfD), Kathleen Muxel (AfD), Lars Schieske
(AfD) 15.07.2021 Drucksache 7/3920 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3920.pdf

Das Luca-App-System stellt dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten von Personen mit
Risikokontakten – auf Basis von Clustererkennung – zur Verfügung und ermöglicht
damit eine Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten und
Eindämmung der Pandemie.

Antwort:
Antwort (LReg) 13.08.2021 Drucksache 7/4065 (6 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4065.pdf

Fragwürdige Kriterien des Genesenen-Nachweises

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Drucksache 7/3755 (S. 7)

Fragestunde Mündliche Anfrage 634 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) vom 11.06.2021

Frage:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3700/3755-0634.pdf

Aus Sicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) können als Genesenen-Nachweis folgende Dokumente jeweils alternativ genutzt werden:

  • der Nachweis eines positiven PCR-Tests über die beauftragten Laboratorien,
  • ein Attest eines niedergelassenen Arztes mit Datum des positiven PCR-Tests
    sowie
  • der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer
    SARS- CoV-2-Infektion, sofern das Datum des positiven PCR-Testergebnisses
    bzw. das Datum des Absonderungsbeginns aufgrund eines positiven PCR-Tests
    angegeben ist.

Ich frage die Landesregierung: Warum werden Antikörpertests, zum Beispiel gegen das N- Antigen, die Spike-Antigene, oder sogenannte Surrogat-Neutralisationstests oder die Bestimmung der T-Zellen-vermittelten Immunität, nicht anerkannt?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/plpr/46-024.pdf

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem derzeitigen Wissensstand wird ein Antikörpernachweis nicht als ausreichender Nachweis einer überstandenen Covid-19-Erkrankung angesehen. Der Immunschutz wird durch Antikörper und durch Komponenten der zellulären Immunität vermittelt und kann individuell unterschiedlich sein. Eine Person kann die Erkrankung durchgemacht haben und dennoch keine messbaren Antikörper entwickeln. Umgekehrt kann ein Antikörpernachweis nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem SARS-CoV-2-Virus positiv sein, obwohl zuvor keine Erkrankung an Covid-19 vorlag. Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können. Zudem sind die auf dem Markt befindlichen Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern sehr variabel hinsichtlich ihrer Qualität sowie unterschiedlich hinsichtlich ihrer Sensitivität.

Keine rescEU Löschflugzeuge. Spielt der Innenminister mit der Zukunft von Welzow?

+++ AfD Fraktion brachte Idee der Welzower Frau Bürgermeister Zuchold in den Landtag +++

Im April letzten Jahres forderte die AfD-Fraktion die Landesregierung in einem Antrag auf einen geeigneten Standort für die rescEU-Löschluftfahrzeugstaffel im Land Brandenburg auszuwählen und die Ansiedlung bis Ende des vierten Quartals 2020 vorzunehmen. [1] Die Ansiedlung einer europäischen Löschluftfahrzeugstaffel in Brandenburg auf dem Flugplatz Welzow ist bereits im September 2019 vor Ort mit dem EU-Kommissar für Krisenschutz, Christos Stylianides, diskutiert worden. Er hat bei einer Fachkonferenz über das neue Programm „rescEU“ informiert und über die Möglichkeiten eines weiteren Standortes in der Lausitz gesprochen. Hintergrund ist die Notwendigkeit der Errichtung eines Standortes für Löschflugzeuge, von welchem aus Waldbrände in Deutschland, Polen und bis nach Skandinavien gelöscht werden können. [2]

Es handelt sich hierbei um ein Projekt, das die Europäische Union mit bis zu 90 % fördern würde. Nur das Land Brandenburg lehnte bisher wegen des bisherigen beabsichtigten Standortes in Welzow und der dortigen Braunkohleförderung die Löschluftfahrzeugstaffel dort und scheinbar auch in ganz Brandenburg ab. Denn dieser Antrag wurde damals von allen anderen Fraktionen abgelehnt und der Innenminister gab das klare Signal, dass er gar keine Löschflugzeuge haben wolle und stattdessen lieber auf Hubschrauber setze. Welzow war perspektivisch ein unsicherer Standort wegen der dort beabsichtigten Braunkohleförderung im Abschnitt Welzow Süd. Durch das Kohleausstiegsgesetz, welches im Juli 2020 dann beschlossen wurde, hat das Energieunternehmen LEAG die Erweiterung des Tagebaus Welzow Süd nun nicht beantragt. [3]

Der Tagebau Welzow Süd wird somit nicht erschlossen und niemand wird umgesiedelt. Jetzt entfällt der ursprüngliche Ablehnungsgrund für den Bereich des Flugplatzes Welzow und sollte deswegen als geeigneter Standort zeitnah genutzt werden. Die Landesregierung muss sich für eine Löschluftfahrzeugstaffel in Welzow beim Bundesinnenminister stark machen und somit die dortige Ansiedlung zu ermöglichen. [4]

Denn bereits haben schon andere Bundesländer, wie Schleswig-Holstein mit diesem Projekt geliebäugelt. [5]

Aus diesem Grund haben wir bei der Landesregierung beantragt, Welzow als geeigneten Standort für die rescEU-Löschluftfahrzeugstaffel auszuwählen und sich für die Ansiedlung bis Ende des zweiten Quartals 2022 einzusetzen. [6]

Die Landesregierung hatte auch auf Druck der AfD eine Machbarkeitsstudie zum Standort Welzow in Auftrag gegegeben, welche bis zum 31.05.21 vorgelegt hätte werden müssen.

IM HEUTIGEN INNENAUSSCHUSS WURDE AUF MEINE ANFRAGE ZUR MACHBARKEITSSTUDIE VON SEITEN DES INNENMINISTERS ZUGEGEBEN, DASS DIE STUDIE NOCH NICHT VORLIEGT. WIR VERLIEREN WERTVOLLE ZEIT IM STRUKTURWANDEL UND SOMIT BLEIBT DER STANDORT WELZOW WEITERHIN UNSICHER. Ich bleibe am Thema dran, versprochen! Weitere Infos zum Parlamentsantrag findet ihr hier ⬇️ https://lars-schieske.de/parlamentsantrag/loeschflugzeugstaffel-in-brandenburg/

Quellen:
[1]https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_0900/989.pdf
[2]https://www.rbb24.de/studiocottbus/beitraege/2019/09/europaeischen-staffel-loeschflugzeuge-welzow-besuch-eu-kommissar.html [3]https://www.leag.de/de/news/details/leag-passt-revierplanung-an-gesetzlichen-ausstiegspfad-an/
[4] https://afd-fraktion-brandenburg.de/?mailpoet_router&endpoint=view_in_browser&action=view&data=WzIzNCwiZjU4ZWQ0MDFiN2VmIiwwLDAsMjIxLDFd
[5] https://www.shz.de/regionales/kiel/cdu-antrag-loeschflugzeuge-koennten-bei-kiel-stationiert-werden-id29727612.html
[6] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3400/3496.pdf

Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1351

der Abgeordneten Lena Duggen (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3672.pdf

Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400
ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar
ausreise- pflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl
der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land
Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen
Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and
Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted
Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der
Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest
die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern
durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von
etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des
Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier
Abschiebungen veranlasst.

Antwort:
Antwort (LReg) 29.06.2021 Drucksache 7/3874 (8 S.) Anlagen (5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3874.pdf

Rückführungen im Land Brandenburg 2020 bis I. Quartal 2021

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1351

der Abgeordneten Lena Duggen (AfD), Wilko Möller (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 02.06.2021 Drucksache 7/3672 (5 S.)

Nach Angaben der Landesregierung gab es zum Stichtag 31.3.2021 über 8.400 ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg, davon waren 3.877 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Diese Zahlen stehen in einem erheblichen Missverhältnis zur Zahl der freiwilligen Ausreisen bzw. der Abschiebungen. So veranlasste das Land Brandenburg im Jahr 2021 lediglich 221 Abschiebungen. Auch die freiwilligen Ausreisen über Rückkehrförderprogramme wie das „REAG/GARP“ (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme“ reduzierten sich im Jahr 2020 auf lediglich 93 Fälle. Mit der Gründung einer „Task Force“ im Sommer 2020 wollte die Landesregierung zumindest die Ausreisepflicht von ausländischen Straftätern beziehungsweise Intensivtätern durchsetzen. Aber auch hier gibt es weiterhin ein erhebliches Rückführungsdefizit: Von etwa 90 Fällen in Bearbeitung hatte die „Task Force Abschiebung“ nach Angaben des Ministeriums des Innern und für Kommunales bis Mitte Januar 2021 lediglich vier Abschiebungen veranlasst.

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3672.pdf

Antworten:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3874.pdf

Fischaufstiegsanlagen in Cottbus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1346

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3665 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3665.pdf

Im Jahr 2020 wurde die Fischaufstiegsanlage am Großen Spreewehr in Cottbus
fertiggestellt. Dafür wurden laut Presse ca. 3,2 Millionen Euro ausgegeben.1
Ursprünglich waren 2,7 Millionen Euro geplant. In Kürze soll der erste Spatenstich
für die Fischaufstiegsanlage – mit einer geplanten Investitionssumme von ca. 3,5
Millionen Euro – am Kleinen Spreewehr auf der Mühleninsel stattfinden.
Unweigerlich wird bei der anberaumten Größe der Anlage das Flächendenkmal
„Mühleninsel“ verändert.2 Außerdem werden die älteren Menschen im
benachbarten Pflegeheim durch die Bauarbeiten aller Voraussicht nach unzumutbar
belästigt. Auch in Anbetracht der im oberen Spreeverlauf für Fische noch
unpassierbaren Spremberger Talsperre stellt sich daher die Frage nach der
Sinnhaftigkeit des aufwendigen Millionenprojekts.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3840 (3 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3840.pdf

Sanierung der Fischbauchklappen am Großen Spreewehr in Cottbus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1345

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) 31.05.2021 Drucksache 7/3664 (1 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3600/3664.pdf

Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ hat in einer Bekanntmachung vor
wenigen Tagen Planungsleistungen für das Große Spreewehr ausgeschrieben. Die
Bekanntmachung nennt den Zeitraum der Leistungserbringung als dringend. Da
diese Anlage dem Hochwasserschutz dient, ist die Angelegenheit von großem
Interesse. Festgestellt wird in der Bekanntmachung, dass beide Fischbauchklappen
bzw. deren Nebenanlagen sanierungsbedürftig sind.

Antwort:
Antwort (LReg) 23.06.2021 Drucksache 7/3837 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3800/3837.pdf