Fankultur schützen!

Die Doppelmoral von Grünen und Linken

Die deutsche Fankultur ist ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Woche für Woche füllen tausende Menschen die Stadien und Sportplätze – von der Bundesliga bis in die unteren Ligen. Sie unterstützen ihre Vereine mit Leidenschaft, organisieren Choreografien, begleiten ihre Mannschaften auswärts, engagieren sich ehrenamtlich, sammeln Spenden und tragen vielerorts das Vereinsleben mit. Fußball ist damit weit mehr als Sport. Er ist Heimat, Gemeinschaft und Ehrenamt.

Gleichzeitig stehen Fußballfans immer wieder im Mittelpunkt politischer Debatten. Es geht um Polizeieinsätze, Stadionverbote, personalisierte Tickets, Videoüberwachung, Kollektivstrafen und die Datei „Gewalttäter Sport“. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass ganze Kurven oder Fangruppen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl die große Mehrheit der Fans friedlich ist. Auch die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zeigen, dass die Lage keineswegs die immer neue Dramatisierung rechtfertigt: Für die Saison 2024/2025 wurden rückläufige Zahlen bei Verletzten und eingeleiteten Strafverfahren gemeldet [1].

Vor diesem Hintergrund haben Grüne und Linke nun Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen sie sich als Verteidiger der Fankultur präsentieren. Die Grünen fordern in ihrem Antrag „Fanrechte im Fußball stärken“ mehr Beteiligung von Fans, bessere Finanzierung von Fanprojekten, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, die Ablehnung von personalisiertem Ticketing und keine flächendeckende intelligente Videoüberwachung im Stadionumfeld [2]. Die Linke fordert in ihrem Antrag „Fankultur schützen“ Deeskalation, Dialog statt Repression, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, Einschränkungen bei Stadionverboten, eine Pyrotechnik-Kommission und mehr Mitsprache für Fans [3].

Auf den ersten Blick klingt das wie ein klares Bekenntnis zur Fankultur. Doch genau hier beginnt die Doppelmoral. Denn ausgerechnet Grüne und Linke haben über Jahre selbst dazu beigetragen, Teile der Fanszene politisch in eine Ecke zu stellen. Wer heute beklagt, Fans würden stigmatisiert, sollte nicht verschweigen, dass er selbst jahrelang mit Anträgen, Kleinen Anfragen und Kampagnen genau solche Zuschreibungen befördert hat.

Die Grünen brachten bereits 2015 im Bundestag den Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ ein. Darin war ausdrücklich von rechten Netzwerken im Sport, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Verbindungen einzelner Fußballfans zur rechtsextremen Szene die Rede [4]. Die Linke stellte 2011 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Fußball und Rechtsextremismus“, in der behauptet wurde, Neonazis versuchten immer wieder, über Fußballvereine Anhänger zu werben [5]. 2017 folgte eine weitere Kleine Anfrage der Linken zu „rechtsextremen Tendenzen in der Hooligan-Szene“ [6]. Ebenfalls 2017 thematisierte die Linke „aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs“ [7]. 2023 fragte die Linke erneut nach „rechtsextremer Gewalt bei Fußballspielen und der Datei Gewalttäter Sport“ und sprach von Einflussversuchen rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball [8].

Auch auf Landesebene finden sich entsprechende Beispiele. Im Berliner Abgeordnetenhaus fragte die Linke 2013 zu politisch motivierter Gewalt von rechts; in der Antwort tauchten auch Vorgänge im Zusammenhang mit einem Fußballstadion auf [9]. In Brandenburg unterstützte die Linke zudem die Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“ im Zusammenhang mit den Vorfällen zwischen Babelsberg und Energie Cottbus [10]. Man muss diese Kampagne politisch nicht gutheißen oder ablehnen, um festzustellen: Wer solche Kampagnen unterstützt und Fangruppen in einem politischen Deutungsrahmen von „Nazis im Stadion“ behandelt, sollte später nicht so tun, als habe er mit Stigmatisierung von Fanszenen nie etwas zu tun gehabt.

Natürlich gilt: Gewalt, Straftaten und Extremismus haben im Stadion nichts verloren. Wer Straftaten begeht, muss konsequent verfolgt werden. Aber der Rechtsstaat verfolgt Täter – nicht ganze Kurven, nicht ganze Vereine und nicht ganze Regionen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wer heute Generalverdacht beklagt, darf ihn gestern nicht selbst betrieben haben.

Besonders kritisch ist zudem der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Ausgangspunkt ist zwar eine Debatte um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Der Entwurf geht aber deutlich darüber hinaus: Er will ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in öffentlich anerkannten Einrichtungen oder Diensten sowie für bestimmte ehrenamtlich Rechtsberatende einführen [11]. Nach meinem Eindruck geht es hier nicht nur um Fanprojekte. Hier soll ein ganzer Bereich linker Projekt- und Beratungsstrukturen mit zusätzlichen Privilegien gegenüber der Strafverfolgung ausgestattet werden. Das wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Denn wenn Personen im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis von Straftaten erhalten, darf der Staat nicht leichtfertig auf Aufklärung verzichten. Vertrauen in Sozialarbeit ist wichtig. Aber Vertrauen darf nicht dazu führen, dass eine politisch nahestehende Projektlandschaft faktisch aus der normalen Zeugenpflicht herausgenommen wird.

Genau deshalb ist die aktuelle Inszenierung von Grünen und Linken so unglaubwürdig. Heute präsentieren sie sich als Schutzmacht der Fankultur. Gestern haben sie selbst immer wieder politische Etiketten auf Teile dieser Fanszene geklebt. Heute warnen sie vor Spaltung und Stigmatisierung. Gestern haben sie selbst mit Anfragen, Anträgen und Kampagnen genau diese Spaltung befördert. Das ist keine glaubwürdige Fanpolitik. Das ist politische Doppelmoral.

Eine ehrliche Politik für die Fans muss anders aussehen. Sie muss anerkennen, was die Fankultur für unser Land leistet. Sie muss zwischen friedlichen Fans und tatsächlichen Straftätern unterscheiden. Sie muss Sicherheitsinteressen ernst nehmen, ohne ganze Fangruppen unter Verdacht zu stellen. Und sie muss Dialog ermöglichen, statt moralische Schubladen zu bedienen.

Die Debatte im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2026 hat diese Widersprüche deutlich gemacht. Dort wurden der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Anträge von Grünen und Linken zur Fankultur beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen [12].

Die gesamte Debatte ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Meine Rede zur Debatte finden Sie hier:

Für mich ist klar: Die deutsche Fankultur verdient Respekt. Friedliche Fans dürfen weder durch überzogene Sicherheitsmaßnahmen noch durch politische Etikettierungen unter Generalverdacht gestellt werden. Schluss mit der Doppelmoral. Schluss mit der Stigmatisierung.

Sport frei!

Quellen

[1] ZIS-Jahresbericht Fußball Saison 2024/2025
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Jahresbericht Fußball Saison 2024/25.
https://lzpd.polizei.nrw/sites/default/files/2025-10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf

[2] Grüner Antrag 2026: Fanrechte im Fußball stärken
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4293, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104293.pdf

[3] Linker Antrag 2026: Fankultur schützen
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5826, Antrag Die Linke: „Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105826.pdf

[4] Grüner Antrag 2015: Rechte Netzwerke im Sport aufdecken
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6232, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/062/1806232.pdf

[5] Linke Kleine Anfrage 2011: Fußball und Rechtsextremismus
Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7729, Kleine Anfrage Die Linke: „Fußball und Rechtsextremismus“.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/077/1707729.pdf

[6] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Rechtsextreme Tendenzen in der Hooligan-Szene
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13068.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/130/1813068.pdf

[7] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13580.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/135/1813580.pdf

[8] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2023: Rechtsextreme Gewalt bei Fußballspielen und Datei „Gewalttäter Sport“
Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8937.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008937.pdf

[9] Berliner Abgeordnetenhaus: Kleine Anfrage der Linken zu politisch motivierter Gewalt von rechts
Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/11433.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11433.pdf

[10] Linke Brandenburg: „Nazis raus aus den Stadien!“
Erklärung des Landesvorstands Die Linke Brandenburg vom 26. Februar 2018.
https://archiv.dielinke-brandenburg.de/nc/partei/strukturen/landesvorstand/sofortinformationen/detail/news/nazis-raus-aus-den-stadien/

[11] Grüner Gesetzentwurf 2026: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4290, Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104290.pdf

[12] Bundestagsdebatte vom 10. Juni 2026
Deutscher Bundestag, Textarchiv: „Entwurf für Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter überwiesen“.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Schluss mit dem Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber!

Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].

Ziel der Bezahlkarte

Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].

Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].

Linke Umgehungsstrategie

In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.

Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.

Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].

Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:

„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“

Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].

Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].

Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].

Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:

  • der Kostenaufwand für die Stadt,
  • die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
  • ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
  • ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
  • sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.

In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.

Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.

Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch

Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:

  • wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
  • welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
  • welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
  • sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.

Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.

Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.

Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]


Fazit

Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.

Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.


Quellen

[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz

Die Zusammenrottung hat begonnen!

Ach ja, die große Kunst der Ausgrenzung – mal wieder meisterhaft inszeniert von denen, die sich Toleranz und Vielfalt auf die Fahnen schreiben. Diesmal durfte ich die Hauptrolle im Stück „Wie lade ich einen gewählten Volksvertreter nicht ein?“ spielen. Der DGB hat wohl entschieden, dass meine Anwesenheit auf der Podiumsdiskussion die fragile Harmonie der gewohnten Einheitsmeinung stören könnte. [1] Verständlich, schließlich wäre es doch zu peinlich, wenn jemand auftaucht, der tatsächlich über Lösungen spricht – und nicht nur über die AfD herzieht.

Interessant dabei: Der Mann hinter der Einladungsliste ist ein linker Ex-Landtagsabgeordneter. Natürlich! Denn wie wir alle wissen, ist Ausgrenzung eine Disziplin, in der sich seine Partei historisch bestens auskennt. Man könnte fast sagen: Tradition verpflichtet!

Aber gut, lassen wir ihnen den Spaß. Während die Kartellparteien sich gegenseitig bestätigen, dass alles super wäre, wenn die AfD nicht wäre, bleibe ich lieber bei der Sachpolitik. Jemand muss sich ja um die echten Probleme kümmern – Strompreise, Migration, Infrastruktur – Sie wissen schon, diese langweiligen Themen, die nicht so medienwirksam sind wie moralische Empörung und von den Kartellparteien selbst erzeugt wurden.

Und dann wäre da noch die Lausitzer Rundschau, die sich ebenfalls in Bestform zeigt. Berichterstattung à la „Wir lassen mal die Hälfte weg und hoffen, es merkt keiner.“ [2] Angeblich hatte ich „wenig Erfolg“ bei den Wahlen in Cottbus. Schon witzig, wenn man bedenkt, dass ich bei der Kommunalwahl in Cottbus 2024 mehr als 6000 Stimmen geholt habe und damit – nach meinem Parteikollegen Georg Simonek – der Stadtverordnete mit den meisten Stimmen bin. Aber wer braucht schon Fakten, wenn man ein bestimmtes Bild zeichnen will?

Besonders charmant ist der Verweis auf den Verfassungsschutz, der mich als rechtsextrem einstuft. Das übliche Spiel: Einstufung raushauen, medial ausschlachten – und wenn sich dann herausstellt, dass der Vorwurf haltlos ist, interessiert es keinen mehr. Schließlich werde ich, nach eingehender Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Cottbus und das Innenministerium, weiterhin als Feuerwehrmann eingesetzt. Huch, könnte es sein, dass ich gar kein Rechtsextremist bin? Na sowas!

Aber hey, warum sich mit Details aufhalten, wenn „Lügenrudi“ mal wieder eine schöne Story basteln kann. Ich sage es mal so: Wenn der DGB und die Presse mich ausgrenzen müssen, um sich in ihrer kleinen Blase wohlzufühlen – bitte, nur zu. Ich bleibe hier und arbeite für unsere Region. Und während die anderen noch damit beschäftigt sind, gegen die AfD zu sein, kümmere ich mich um das, was wirklich zählt.

Sachpolitik für unsere Lausitz!

[1] https://suedbrandenburg-lausitz.dgb.de/++co++2c10e96e…

[2] https://www.lr-online.de/…/bundestagswahl-2025-diese…

Newsletter abonieren und informiert bleiben.