Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Quellenverzeichnis

[1] Deutschlandfunk: „Nur noch eingeschränkte Akteneinsicht?“, 14. Juli 2026
https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-100.html

[2] Frankfurter Rundschau: „Merz sollte sich besinnen: Transparenz ist gelebte Demokratie – sie schützt gegen Korruption und Kungelei“, 26. Juli 2026
https://www.fr.de/meinung/kolumnen/merz-regierung-will-informationsfreiheitsgesetz-einschraenken-94415437.html

[3] BR24: „Informationsfreiheit: Gläserner Staat oder blickdichte Behörde?“, 25. Juli 2026
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/informationsfreiheit-glaeserner-staat-oder-blickdichte-behoerde%2CVQJJ2nu

[4] Tagesschau: „Kritik an Unionsplänen für Informationsfreiheit“, 27. März 2025
https://www.tagesschau.de/inland/informationsfreiheitsgesetz-union-100.html

Ergänzend zu [4]: Netzpolitik.org: „Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen“
https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

[5] Tagesschau/MDR: „Härtere Einschnitte bei der Informationsfreiheit?“, 23. Juli 2026
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-100.html

[6] Netzpolitik.org: „Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen“, 23. Juli 2026
https://netzpolitik.org/2026/fragdenstaat-co-dobrindt-will-transparenz-plattformen-aus-dem-weg-raeumen/

[7] n-tv: „Ministerien-Antworten bringen Regierungssprecher in Bedrängnis“, 14. Juli 2026
https://www.n-tv.de/politik/Informationsfreiheitsgesetz-Antworten-von-Ministerien-bringen-Regierungssprecher-Stefan-Kornelius-in-Bedraengnis-id31085243.html

Die nächste Sau wird durchs Dorf getrieben: Jetzt kommen die „Klimatoten“

Wie aus statistischen Schätzungen eine neue politische Drohkulisse entsteht

Fast 10.000 Hitzetote in Deutschland, und das bereits vor dem Ende des Sommers. Diese Zahl beherrscht seit Tagen die Schlagzeilen. Die Tagesschau titelt: „Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben“. Der durchschnittliche Leser muss dadurch den Eindruck gewinnen, es seien 9.800 konkrete Verstorbene erfasst worden, bei denen die Hitze zweifelsfrei als Todesursache festgestellt wurde [1][2].

Genau das ist jedoch nicht der Fall. Die Zahl beruht auf einer statistischen Modellrechnung. Sie ist keine Auszählung ärztlich festgestellter Todesursachen.

Damit wird wieder einmal eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Nach den Corona-Toten sollen nun offenbar die sogenannten „Klimatoten“ die nächste große gesellschaftliche Bedrohung verkörpern. Es entsteht der Eindruck, dass mit massiver Berichterstattung erneut ein Klima der Angst geschaffen werden soll. Am Ende könnten daraus zusätzliche Steuern, neue Auflagen, Verbote oder andere Eingriffe in das Leben der Bürger abgeleitet werden.

Das Muster kennen wir: Zunächst wird eine möglichst große und erschreckende Zahl verbreitet. Danach folgt die moralische Aufladung. Schließlich werden politische Maßnahmen als alternativlos dargestellt.

Keine Auszählung, sondern eine Modellrechnung

Das Robert Koch-Institut schätzt für den Zeitraum von Anfang April bis zum 19. Juli 2026 insgesamt rund 9.800 hitzebedingte Sterbefälle. Der vom RKI angegebene Schätzbereich liegt allerdings zwischen 8.700 und 10.900 Fällen [1].

Bereits diese Spannbreite von mehr als 2.000 Fällen zeigt, dass es sich nicht um eine exakte Opferzahl handelt.

Das RKI weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass Hitze nur in einzelnen Fällen, beispielsweise bei einem Hitzschlag, unmittelbar zum Tod führt. In den meisten Fällen gehe es um ein Zusammenwirken von hohen Temperaturen und bereits bestehenden Vorerkrankungen. Deshalb werde Hitze auf dem Totenschein normalerweise nicht als zugrunde liegende Todesursache angegeben [1].

Die Zahl wird stattdessen statistisch berechnet. Grundlage sind die Sterbefallzahlen des Statistischen Bundesamtes und die Temperaturdaten von 52 Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes. Nach Angaben des RKI wird ab einer bundesweiten Wochenmitteltemperatur von ungefähr 20 Grad ein Anstieg der Gesamtsterblichkeit sichtbar.

Das Modell berechnet einen angenommenen Verlauf der Sterbefälle mit Hitze und einen rechnerischen Verlauf ohne Hitze. Die Differenz zwischen beiden Kurven ergibt die geschätzte Zahl der hitzebedingten Sterbefälle [1].

Es gibt also keine Liste mit 9.800 konkret identifizierten Hitzetoten. Niemand kann benennen, welche einzelnen Verstorbenen Teil dieser Zahl sind. Die 9.800 Fälle entstehen aus der Differenz zweier modellierter Kurven.

Das bedeutet nicht, dass hohe Temperaturen keine gesundheitlichen Auswirkungen haben. Es bedeutet aber sehr wohl, dass Medien und Politik diese Zahl als das bezeichnen müssen, was sie tatsächlich ist: eine statistische Schätzung mit Annahmen und einem erheblichen Unsicherheitsbereich.

Die Schlagzeile ist eindeutiger als die Datengrundlage

Das eigentliche Problem liegt weniger beim RKI als bei der medialen und politischen Vermittlung. Das Institut legt seine Methode offen und nennt den Schätzbereich. In den Schlagzeilen bleibt davon jedoch häufig nur die scheinbar eindeutige Botschaft übrig: Fast 10.000 Menschen seien wegen der Hitze gestorben.

Auch die Tagesschau schreibt zunächst von fast 10.000 Hitzetoten und erklärt erst später, dass es sich um Schätzungen handelt und dass Vorerkrankungen in den meisten Fällen eine wesentliche Rolle spielen [2].

So entsteht öffentliche Stimmung. Die dramatische Zahl beherrscht die Überschrift, während die methodischen Einschränkungen erst weiter unten folgen. Aus einer wissenschaftlichen Schätzung wird in der Wahrnehmung vieler Bürger eine festgestellte Tatsache.

Wenn aber schon die Ausgangszahl eine Modellrechnung ist, muss diese Unsicherheit auch in der Überschrift erkennbar sein.

Vier von fünf Fällen betreffen Menschen ab 75 Jahren

Auch die Altersverteilung wird in vielen Schlagzeilen kaum deutlich. Von den insgesamt 9.800 geschätzten Fällen entfallen nach Berechnungen des RKI rund 5.420 auf Menschen ab 85 Jahren. Weitere 2.460 Fälle betreffen die Altersgruppe zwischen 75 und 84 Jahren. Bei den unter 65-Jährigen werden 630 Fälle geschätzt [1].

Damit entfallen etwa vier von fünf rechnerisch ermittelten Fälle auf Menschen ab 75 Jahren. Das RKI erklärt außerdem, dass meist erhebliche Vorerkrankungen beteiligt sind [1][2].

Jedes Menschenleben ist schützenswert. Gerade deshalb muss die politische Antwort zielgerichtet sein. Benötigt werden kühlbare Aufenthaltsräume in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Außenverschattungen, ausreichend Personal, Trinkpläne, regelmäßige Hausbesuche und eine bessere Betreuung alleinlebender Senioren.

Das wären konkrete Maßnahmen, die gefährdeten Menschen unmittelbar helfen. Neue allgemeine Steuern, Verbote oder Einschränkungen für die gesamte Bevölkerung kühlen dagegen kein einziges Bewohnerzimmer in einem Pflegeheim.

Aus Hitzetoten werden plötzlich „Klimatote“

Die nächste Stufe der politischen Erzählung besteht darin, aus geschätzten hitzebedingten Sterbefällen sogenannte „Klimatote“ zu machen. Diesen Schritt nimmt das RKI in seinem Wochenbericht gar nicht vor.

Dafür werden zusätzliche Attributionsmodelle verwendet. Ein Bericht des Imperial College London und der London School of Hygiene and Tropical Medicine schätzte für den Sommer 2025 rund 24.400 hitzebedingte Todesfälle in 854 europäischen Städten. Davon wurden etwa 68 Prozent dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ zugerechnet [3].

Auch hierbei handelt es sich nicht um eine Auszählung. Zunächst wird die erwartete hitzebedingte Sterblichkeit modelliert. Anschließend berechnen die Wissenschaftler eine hypothetische Vergleichswelt, in der die Temperaturen ohne den angenommenen Einfluss des sogenannten „menschengemachten Klimawandels“ niedriger gewesen wären. Die Differenz zwischen beiden Szenarien wird anschließend diesem Einfluss zugerechnet.

Damit wird eine Modellrechnung auf eine weitere Modellrechnung gesetzt.

Man kann solche Verfahren wissenschaftlich verwenden. Man muss sie aber auch ehrlich als Modellrechnungen kennzeichnen. Wer daraus eine scheinbar exakt gezählte Zahl von „Klimatoten“ macht, täuscht eine Realität vor, die es nicht gibt.

Kälte fordert in Deutschland weiterhin mehr Opfer als Hitze

Eine 2026 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Originalarbeit untersuchte die hitze- und kälteassoziierte Sterblichkeit in Deutschland zwischen 2000 und 2023.

Nach den Ergebnissen waren insgesamt etwa vier bis fünf Prozent aller Sterbefälle mit nicht optimalen Temperaturen verbunden. Typischerweise entfielen drei bis vier Prozent auf Kälte und knapp ein Prozent auf Hitze. Gleichzeitig ging die kälteassoziierte Sterblichkeit seit ungefähr 2015 zurück. Dadurch sank die gesamte temperaturassoziierte Sterblichkeit in den vergangenen zehn Jahren leicht [4].

Zur vollständigen Wahrheit gehört allerdings auch die Einschränkung der Autoren: Diese Entwicklung könne nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Sollten sehr heiße Tage häufiger werden, könnten Anpassungsmaßnahmen notwendig sein, um einen Anstieg hitzebedingter Todesfälle zu verhindern [4].

Diese Einschränkung muss genannt werden. Genauso muss aber genannt werden, dass in Deutschland bislang deutlich mehr Todesfälle mit Kälte als mit Hitze verbunden sind.

Wer nur über Hitzetote berichtet und die erheblich höhere kälteassoziierte Sterblichkeit verschweigt, informiert nicht ausgewogen, sondern betreibt eine einseitige Auswahl von Zahlen.

Die Erinnerung an Corona ist nicht unbegründet

Auch während der Corona-Zeit wurden große Todesfallzahlen genutzt, um weitreichende politische Eingriffe zu begründen. Sicherlich sind Menschen an COVID-19 gestorben. Das bestreitet niemand ernsthaft.

Gleichzeitig war jedoch eine auffällige Entwicklung zu beobachten: Während COVID-19 die gesamte öffentliche Wahrnehmung beherrschte, brach die Influenza-Aktivität massiv ein. Das RKI bestätigt, dass es in den Saisons 2020/21 und 2021/22 keine Grippewellen im herkömmlichen Sinne gab. In der Saison 2020/21 wurden im Sentinel sogar keine Influenzaviren nachgewiesen, in der folgenden Saison nur wenige [5].

Das RKI führt diese Entwicklung vor allem auf Kontaktbeschränkungen, Masken, Reisebeschränkungen, verändertes Verhalten und weitere Maßnahmen während der Corona-Zeit zurück. Diese Maßnahmen hätten auch die Übertragung anderer Atemwegserreger eingeschränkt [5].

Die Influenza war damit nicht als Krankheit verschwunden. Ihre statistische Bedeutung ging aber ausgerechnet in dem Zeitraum massiv zurück, in dem COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle stark anstiegen.

Hinzu kommt, dass Influenza, COVID-19 und andere Atemwegserkrankungen allein anhand ihrer Symptome nicht zuverlässig unterschieden werden können. Das RKI weist ausdrücklich darauf hin, dass hierfür ein diagnostischer Erregernachweis erforderlich ist [6].

Das beweist nicht, dass Influenzatote systematisch zu COVID-19-Toten umdeklariert wurden. Für eine solche pauschale Behauptung gibt es keinen belastbaren Beleg. Es zeigt aber, wie wichtig eine saubere diagnostische und statistische Trennung gewesen wäre und wie problematisch es war, in der öffentlichen Kommunikation häufig nur pauschal von „Corona-Toten“ zu sprechen.

Die amtliche Todesursachenstatistik unterschied durchaus. Für 2020 wies das Statistische Bundesamt 39.758 Verstorbene aus, bei denen COVID-19 als Grundleiden und damit als ausschlaggebende Todesursache eingetragen war. Bei weiteren 8.102 Menschen wurde COVID-19 als Begleiterkrankung dokumentiert, während eine andere Erkrankung das Grundleiden darstellte [7].

Diese Differenzierung erreichte die breite Öffentlichkeit jedoch kaum. Meist blieb nur die große Gesamtzahl im Gedächtnis.

Genau dieses Muster droht sich nun bei den Hitzetoten und „Klimatoten“ zu wiederholen. Eine komplexe statistische Schätzung wird auf eine möglichst erschreckende Zahl reduziert. Danach wird sie politisch aufgeladen und mit dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ verbunden. Wer nach Methode, Vorerkrankungen, Altersstruktur oder Unsicherheitsbereichen fragt, läuft Gefahr, erneut als Leugner abgestempelt zu werden.

Vom Gesundheitsschutz zur politischen Daueraufgabe

Noch gibt es keinen Beleg dafür, dass die aktuelle Zahl von 9.800 geschätzten Hitzetoten unmittelbar zu neuen Steuern oder coronaähnlichen Zwangsmaßnahmen führen wird. Die politischen Strukturen rund um das Thema werden jedoch bereits ausgebaut.

Das Bundesgesundheitsministerium verfügt über einen Hitzeschutzplan und unterstützt spezielle Schutzpläne für Pflegebedürftige, Wohnungslose, Sportler, Apotheken und weitere Bereiche. Im November 2026 soll eine außergewöhnliche Hitzewelle sogar als Szenario einer länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung dienen [8].

Das Bundesumweltministerium prüft außerdem, wie ein nationaler Hitzeaktionsplan ausgestaltet werden könnte. Parallel wird an einer dauerhaften gemeinsamen Finanzierung kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen gearbeitet [9].

Viele konkrete Schutzmaßnahmen können sinnvoll sein. Problematisch wird es dort, wo aus dem notwendigen Schutz alter und kranker Menschen eine allgemeine politische Agenda entsteht, die immer neue Vorschriften, Kontrollen, Ausgabenprogramme oder Belastungen für Bürger und Unternehmen rechtfertigen soll.

Spätestens wenn unter Berufung auf „Klimatote“ neue Abgaben, Verbote, verpflichtende Sanierungen, Einschränkungen für Autofahrer, Hauseigentümer, Arbeitnehmer oder Veranstalter gefordert werden, muss genau hingesehen werden.

Wir dürfen nicht wieder zulassen, dass Angst zur politischen Währung wird. Erst kommt die große Zahl. Dann folgt die moralische Aufladung. Schließlich wird erklärt, die vorgesehenen Eingriffe seien alternativlos.

Hitzeschutz ja, Panikpolitik nein

Hitze kann gefährlich sein. Besonders alte, kranke und pflegebedürftige Menschen benötigen Schutz. Darüber muss nicht gestritten werden.

Genauso selbstverständlich muss aber sein, dass eine Modellrechnung als Modellrechnung bezeichnet wird. Ein Schätzbereich darf nicht zu einer exakten Opferzahl umgedeutet werden. Aus einem statistischen Zusammenhang darf nicht ohne weitere Prüfung eine individuelle Todesursache werden. Und aus „hitzebedingt“ darf nicht automatisch „durch den sogenannten ‚menschengemachten Klimawandel‘ getötet“ werden.

Wer mit Hitzetoten argumentiert, muss die Berechnungsmethode, den Unsicherheitsbereich, die Altersstruktur und die Rolle bestehender Erkrankungen klar benennen. Wer daraus neue Steuern, Verbote oder Verpflichtungen ableiten will, muss deren konkreten Nutzen belegen und sich einer offenen parlamentarischen Debatte stellen.

Schützen wir die Menschen, die tatsächlich gefährdet sind. Investieren wir in Pflegeheime, Krankenhäuser, Verschattung, Kühlung und eine funktionierende Betreuung alter Menschen.

Aber lassen wir nicht zu, dass mit hochgerechneten „Klimatoten“ die nächste große Angstkampagne aufgebaut wird, um immer tiefer in das Leben der Bürger einzugreifen.

Quellenverzeichnis

[1] Robert Koch-Institut: RKI-Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität, Kalenderwoche 29/2026, 30. Juli 2026

[2] Tagesschau: Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben, 30. Juli 2026

[3] Imperial College London und London School of Hygiene and Tropical Medicine: Summer heat deaths in 854 European cities more than tripled due to climate change, September 2025

[4] Rau, Dietrich und Köppen: Heat and Cold-Associated Mortality in Germany, 2000–2023, Deutsches Ärzteblatt International 2026

[5] Robert Koch-Institut: Virologische Analysen in der COVID-19-Pandemie 2020 bis 2022

[6] Robert Koch-Institut: Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Influenza

[7] Statistisches Bundesamt: Corona-Pandemie führt zu Übersterblichkeit in Deutschland, 9. Dezember 2021

[8] Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitsrisiko Hitze und Maßnahmen des gesundheitlichen Hitzeschutzes

[9] Bundesumweltministerium: Hitzewelle in Deutschland – Maßnahmen und Planungen des Bundes, 26. Juni 2026

Cottbus verändert sich!

Lange Schlangen vor dem Stadtbüro sind kein Zeichen von Weltoffenheit

Wer dieser Tage das Cottbuser Stadtbüro aufsucht, erlebt keine viel beschworene Erfolgsgeschichte, sondern die Folgen einer Stadtentwicklung, die immer stärker aus dem Ruder läuft. Als ich selbst vor Ort war, stand erneut eine lange Schlange vor dem Einwohnermeldeamt. Bürger mussten warten, um einfache Verwaltungsangelegenheiten erledigen zu können.

Die Stadt weist selbst darauf hin, dass bei offenen Sprechzeiten längere Wartezeiten entstehen und die Ausgabe von Wartemarken vorzeitig beendet werden kann, sobald die Kapazitäten erschöpft sind [1].

Das ist kein Fortschritt. Es ist das sichtbare Ergebnis einer Politik, die immer mehr Menschen in die Stadt holt, ohne Verwaltung, Wohnungsmarkt und Infrastruktur entsprechend vorzubereiten. Die Verantwortlichen feiern Internationalisierung, während die Cottbuser vor überlasteten Behörden warten.

Fast 700 Prozent Wachstum in weniger als zehn Jahren

Die amtlichen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Ende 2016 waren in Cottbus 184 indische, 103 pakistanische und 27 bangladeschische Staatsangehörige gemeldet [2].

Bis April 2026 stieg die Zahl der indischen Staatsangehörigen auf 1.451. Das entspricht einem Anstieg um rund 688,6 Prozent. Die Zahl der pakistanischen Staatsangehörigen erhöhte sich auf 595, ein Plus von rund 477,7 Prozent. Bei den Staatsangehörigen aus Bangladesch stieg die Zahl von 27 auf 360 Personen und damit um rund 1.233,3 Prozent [3].

Ende Juni 2026 waren bereits 1.494 indische, 630 pakistanische und 377 bangladeschische Staatsangehörige in Cottbus gemeldet [4]. Zusammengenommen wuchs die Zahl dieser drei Gruppen innerhalb von weniger als zehn Jahren von 314 auf 2.501 Personen.

Das ist ein Anstieg um fast 700 Prozent.

Wer angesichts solcher Zahlen noch von einer gewöhnlichen Entwicklung spricht, verschließt die Augen vor der Realität. Hier verändert sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt in einem Tempo, über das die Bürger weder ausreichend informiert noch ernsthaft befragt werden.

Cottbus wird verändert, ohne dass offen darüber gesprochen wird

Ende Juni 2026 lebten insgesamt 14.831 ausländische Staatsangehörige in Cottbus. Der Ausländeranteil lag damit bereits bei 14,8 Prozent [4].

Diese Entwicklung bleibt nicht auf statistische Tabellen beschränkt. Sie wirkt sich auf Behörden, Wohnungen, Studentenwohnheime, Schulen, den öffentlichen Raum und langfristig auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus.

Indien, Pakistan und Bangladesch gehören zu einem anderen religiösen, gesellschaftlichen und kulturellen Raum als Deutschland und Europa. Unterschiede bestehen unter anderem bei Familienstrukturen, Geschlechterrollen, religiösen Traditionen und gesellschaftlichen Normen.

Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Mensch aus diesen Staaten unsere Ordnung ablehnt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass eine Zuwanderung in dieser Größenordnung erhebliche Anforderungen an Integration und Zusammenhalt stellt.

Diese Wahrheit darf nicht länger hinter Schlagworten wie Vielfalt, Weltoffenheit und Internationalisierung versteckt werden. Eine Stadt ist kein beliebig austauschbarer Wohnort. Sie besitzt eine Geschichte, eine Sprache, Traditionen und eine gewachsene kulturelle Identität.

Cottbus ist eine deutsche Stadt. Das muss auch in Zukunft sichtbar und erlebbar bleiben.

Eine Universität ist keine Einwanderungsagentur

Ein erheblicher Teil dieser Entwicklung dürfte mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg zusammenhängen. Die BTU zählt rund 7.500 Studenten. Etwa 45 Prozent kommen aus dem Ausland [5].

Bereits 2024 gehörten Indien, Pakistan und Bangladesch neben dem Iran zu den am stärksten vertretenen Herkunftsländern der internationalen Studenten [6]. Auch die Stadt berücksichtigt diese Gruppen in ihrer Bevölkerungsvorausschätzung gesondert, weil bei ihnen ein hoher Studentenanteil angenommen wird [7].

Die BTU setzt damit massiv auf Internationalisierung. Doch die Aufgabe einer deutschen Universität besteht nicht darin, möglichst hohe Ausländerquoten zu produzieren. Ihre Aufgabe besteht in Forschung, Lehre und der Ausbildung qualifizierter Absolventen für die Region und unser Land.

Eine hohe Zahl ausländischer Studenten ist kein Erfolg an sich. Entscheidend ist, wie viele ihr Studium tatsächlich aufnehmen, ordnungsgemäß betreiben und erfolgreich abschließen. Ebenso entscheidend ist, ob sie anschließend als benötigte Fachkräfte arbeiten und einen nachweisbaren Beitrag für Cottbus und die Lausitz leisten.

Sollte das Studium dagegen vor allem als Eintrittskarte nach Deutschland dienen, hätte das mit sinnvoller Hochschulpolitik nichts mehr zu tun. Eine Universität darf nicht zum unkontrollierten Einfallstor für dauerhafte Einwanderung werden.

Steuergeld verlangt Kontrolle

Auch öffentlich finanzierte Studien-, Austausch- und Förderprogramme müssen kritisch geprüft werden. Der Deutsche Akademische Austauschdienst wies für die BTU im Jahr 2023 projektbezogene Förderausgaben von knapp zwei Millionen Euro aus [8].

Dabei bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend unklar, wer konkret gefördert wird, wie viele Studenten ihr Studium erfolgreich abschließen und welchen nachhaltigen Nutzen die eingesetzten Steuermittel haben.

Ein systematischer Missbrauch lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Angaben bislang nicht belegen. Gerade deshalb sind Transparenz und Kontrolle erforderlich.

Der Staat darf sich nicht damit begnügen, Visa zu erteilen, Einschreibungen zu registrieren und Fördermittel auszuzahlen. Er muss kontrollieren, ob der angegebene Aufenthaltszweck eingehalten wird. Dazu gehören auch konsequente Prüfungen bei fehlenden Studienleistungen, Studienabbrüchen, Scheinimmatrikulationen oder anderen Unregelmäßigkeiten.

Wer ernsthaft studiert, hat solche Kontrollen nicht zu fürchten. Wer das Studium nur als Mittel zum Aufenthalt nutzt, darf damit keinen Erfolg haben.

Aus Studienmigration wird dauerhafte Einwanderung

Nach § 16b Aufenthaltsgesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium erteilt werden [9]. Nach dem Abschluss kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung für bis zu 18 Monate folgen [10].

Anschließend ist ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte oder in eine Blaue Karte EU möglich [11]. Absolventen einer deutschen Hochschule können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten [12].

Damit ist klar: Was als befristeter Studienaufenthalt beginnt, kann innerhalb weniger Jahre in einen dauerhaften Aufenthalt übergehen. Später können weitere Angehörige hinzukommen.

Wer immer mehr internationale Studenten nach Cottbus holt, entscheidet daher nicht nur über die Zusammensetzung der Universität. Er verändert langfristig die Zusammensetzung der gesamten Stadt.

Diese Entwicklung geschieht schrittweise, aber keineswegs folgenlos. Aus einigen Semestern werden dauerhafte Aufenthalte, aus Studenten werden Einwanderer und aus einer Hochschulstrategie wird eine grundlegende Veränderung der Stadtgesellschaft.

Integration bedeutet Anpassung an unsere Gesellschaft

Wer dauerhaft in Cottbus leben will, muss unsere Sprache beherrschen, unsere Gesetze einhalten und unsere Kultur respektieren. Das ist keine unzumutbare Forderung, sondern die Grundlage eines funktionierenden Gemeinwesens.

Integration bedeutet nicht, dass sich die einheimische Bevölkerung immer weiter an neue religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Vorstellungen anpassen muss. Integration bedeutet, dass sich Zuwanderer in die bestehende Gesellschaft einfügen.

Unsere Kultur ist keine Verhandlungsmasse. Unsere Lebensweise, unsere Sprache und unsere gesellschaftlichen Grundwerte dürfen nicht schrittweise relativiert werden, nur weil politische Entscheidungsträger jede Form der Zuwanderung grundsätzlich als Bereicherung darstellen.

Zuwanderung ist nur dann im Interesse unserer Stadt, wenn sie begrenzt, kontrolliert und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist. Sie muss einen erkennbaren Nutzen für Cottbus haben und darf den sozialen und kulturellen Zusammenhalt nicht gefährden.

Die Cottbuser tragen die Folgen

Die verantwortlichen Politiker sprechen von Fachkräften, Vielfalt und einer internationalen Universität. Die praktischen Folgen tragen dagegen die Bürger.

Sie stehen vor überlasteten Behörden. Sie konkurrieren um bezahlbaren Wohnraum. Sie finanzieren zusätzliche Verwaltungs-, Integrations- und Infrastrukturkosten. Und sie müssen erleben, wie sich ihre Stadt verändert, ohne dass diese Entwicklung offen diskutiert wird.

Die Frage lautet deshalb nicht, ob einzelne ausländische Studenten freundlich, fleißig oder erfolgreich sind. Die entscheidende politische Frage lautet, ob eine Zunahme bestimmter ausländischer Bevölkerungsgruppen um fast 700 Prozent innerhalb weniger Jahre im Interesse von Cottbus liegt.

Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung in ihrer gegenwärtigen Größenordnung und Geschwindigkeit nicht förderlich für unsere Stadt.

Wir bringen das Thema in die Stadtverordnetenversammlung

Die AfD-Fraktion wird diese Entwicklung in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus aufgreifen und die entsprechenden Fragen an die Stadtverwaltung richten.

Wir werden nicht hinnehmen, dass sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt grundlegend verändert, während Politik, Universität und Verwaltung die Öffentlichkeit mit allgemeinen Formulierungen abspeisen.

Die Bürger haben ein Recht auf vollständige Transparenz. Sie müssen erfahren, wodurch diese Entwicklung verursacht wird, welche Folgen sie für Cottbus hat und welchen konkreten Nutzen sie der Stadt bringen soll.

Lange Warteschlangen vor dem Einwohnermeldeamt sind nur das sichtbare Symptom. Das eigentliche Problem ist eine Politik, die Zuwanderung organisiert und ausweitet, ohne die Grenzen der Verwaltung, der Infrastruktur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ernst zu nehmen.

Cottbus darf nicht zum Experimentierfeld einer grenzenlosen Internationalisierung werden. Die Interessen der einheimischen Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit unserer Stadt und der Erhalt unserer deutschen kulturellen Identität müssen wieder an erster Stelle stehen.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus: Stadtbüro – Öffnungszeiten, Terminvergabe und Hinweise zu Wartezeiten
[2] Stadt Cottbus: Statistisches Jahrbuch 2016
[3] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, April 2026
[4] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, Juni 2026
[5] Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg: Die BTU in Zahlen
[6] BTU Cottbus-Senftenberg: Studierendenzahlen und Herkunftsländer der internationalen Studenten
[7] Stadt Cottbus: Bevölkerungsvorausschätzung Cottbus 2040
[8] Deutscher Akademischer Austauschdienst: Projektförderung an deutschen Hochschulen 2023
[9] § 16b Aufenthaltsgesetz – Studium
[10] § 20 Aufenthaltsgesetz – Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss
[11] § 18b Aufenthaltsgesetz – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
[12] § 18c Aufenthaltsgesetz – Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Wenn Jugendschutz zu Marktzensur wird

Update/Nachtrag vom 07.07.2026: Kurz nach Veröffentlichung dieses Artikels wurde der Film Citizen Vigilante doch noch von der FSK für das Kino ab 18 freigegeben. Die Freigabe für den Handel steht noch aus. Für uns ändert das nichts an unserer Forderung.

Artikel 5 und die Realität der Filmfreigabe

„Eine Zensur findet nicht statt.“ So unmissverständlich formuliert es Artikel 5 des Grundgesetzes. Trotzdem erleben wir in Deutschland immer wieder Fälle, in denen Filmen faktisch eine Veröffentlichung verwehrt wird, durch eine Prüfstelle. Der aktuelle Fall des Films Citizen Vigilante zeigt, warum die Praxis der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) dringend auf den Prüfstand gehört.

Der Fall Citizen Vigilante

Wer in Deutschland einen Film veröffentlichen will, muss ihn der FSK zur Prüfung vorlegen. Eine ehrenamtliche Jury entscheidet dann über die Altersfreigabe. Sie kann einem Film eine Kennzeichnung aber auch komplett verweigern. Genau das ist Uwe Boll mit Citizen Vigilante passiert. Gleich zweimal verweigerte die FSK dem Film eine Kennzeichnung.

In der Praxis führt dies dazu, dass ein Film zwar nicht verboten, seine reguläre Verbreitung jedoch erheblich erschwert wird. Kinos, Streaming-Anbieter und Handelsketten verzichten häufig auf Titel ohne FSK-Kennzeichnung, weil deren Vermarktung mit rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden ist.

„So stellen acht Personen sicher, was mehr als 50 Millionen Erwachsene in Deutschland konsumieren dürfen.“ kritisiert der Regisseur in einem offenen Brief in der Berliner Zeitung [1].

Jugendschutz darf nicht zur Inhaltskontrolle für Erwachsene werden

Die FSK beruft sich auf das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche sollen vor entwicklungsgefährdenden Inhalten geschützt werden. Daran gibt es nichts auszusetzen. Doch dieser Schutz endet eigentlich mit der Volljährigkeit. Genau dafür existiert schließlich die höchste Altersfreigabe: FSK 18.

„Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK.“ sagt Boll.

Sein Film handelt von einem Mann, der das Gesetz selbst in die Hand nimmt. Zum Anlass nahm Boll reale Ereignisse aus Deutschland, wie etwa den Fall einer Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark und den Ausgang des Gerichtsprozesses, bei dem fast alle Angeklagten lediglich Bewährungsstrafen erhielten.

Ein klassischer Selbstjustiz-Thriller, bei der die Hauptfigur das Vertrauen in die Justiz verliert und das Recht für sich selbst in die Hand nimmt. Uwe Boll möchte mit seinem fiktiven Szenario „Gefahren und politischen Konsequenzen unserer Zeit offenlegen und eben durch den radikalen Erzählstil klarmacht, dass Gewalt keine Lösung ist.“

Deutschland im Winter

Es ist der letzte Film seiner Trilogie Deutschland im Winter. Der erste Film der Reihe, Hanau, handelt von dem Anschlag auf Migranten am 19. Februar 2020, der zweite Film Run von dem Schicksal einer afrikanischen Familie, die nach Europa flüchtet und dem der Bewohner des Ortes, an dem sie stranden. Beide Filme bekamen erst nach Änderungen Freigaben von der FSK. Citizen Vigilante nimmt sich jetzt die aktuelle Kriminalstatistik im Kontext der Massenmigration zum Thema.

Dass der Film nun ausgerechnet in Deutschland nicht auf den Markt kommen wird, hat international eine rege Diskussion über Verbote und Zensur ausgelöst. Auf X stellte Elon Musk den Film daraufhin weltweit für 48 Stunden kostenlos zur Verfügung.

Es geht nicht um Geschmack, sondern um Freiheit

Ob man Uwe Boll, der mehrfach mit der Goldenen Himbeere als schlechtester Regisseur ausgezeichnet wurde, mag oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Ebenso wenig muss man seinen Film gut finden oder seine politischen Ansichten teilen. Entscheidend ist die grundsätzliche Frage: Warum entscheidet eine Institution des Jugendschutzes darüber, welche Filme Erwachsene sehen dürfen?

Genau hier überschreitet die FSK nach unserer Auffassung ihren eigentlichen Auftrag. Mit der Verweigerung einer Kennzeichnung schützt sie nicht mehr Minderjährige, sie beschränkt die Freiheit Erwachsener.

Fehlende Transparenz bei weitreichenden Entscheidungen

Besonders problematisch ist die fehlende Transparenz. Während die FSK für Altersfreigaben ausführliche Begründungen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, gibt es bei Filmen ohne Kennzeichnung häufig nicht einmal einen öffentlichen Eintrag. So auch im Fall von Citizen Vigilante. Eine derart weitreichende Entscheidung wird getroffen, ohne dass sie nachvollziehbar begründet werden muss. Die Bürger erfahren nicht, weshalb ein Film faktisch vom Markt ausgeschlossen wird.

Subjektive Maßstäbe statt klare Grenzen

Dabei zeigt gerade der Blick in die Vergangenheit, wie subjektiv solche Entscheidungen sein können. Dem Film Der blutige Pfad Gottes wurde 2001 ebenfalls die Kennzeichnung verweigert. Auch er thematisiert Selbstjustiz, ähnlich wie Citizen Vigilante. Elf Jahre später und mittlerweile zum Kultfilm aufgestiegen, erhielt derselbe Film, ohne jede inhaltliche Änderung, eine FSK-18-Freigabe. Was gestern angeblich unzumutbar war, galt plötzlich als für Erwachsene akzeptabel. Das zeigt: Es gibt keine objektive Grenze, sondern wechselnde gesellschaftliche Wertungen und unterschiedliche Einschätzungen einzelner Prüfgremien.

Der deutsche Sonderweg

Deutschland nimmt mit dieser Praxis international eine Sonderrolle ein. In anderen europäischen Ländern endet der Jugendschutz grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Dort erhalten auch kontroverse oder extreme Filme meist eine Erwachsenenfreigabe. Die Entscheidung, ob sie gesehen werden, trifft der erwachsene Bürger, nicht eine Prüfstelle. So auch in Österreich und der Schweiz.

Gerade im digitalen Zeitalter wirkt der deutsche Sonderweg anachronistisch. Ein Film lässt sich heute über das Ausland oder internationale Plattformen oft trotzdem ansehen. Die Kennzeichnungsverweigerung schützt Jugendliche also kaum noch wirksam. Sie erschwert vor allem den legalen Vertrieb in Deutschland und trifft damit in erster Linie erwachsene Zuschauer.

Eine Demokratie muss kontroverse Kunst aushalten

Der Fall Citizen Vigilante ist deshalb weit mehr als eine Debatte über einen einzelnen Film. Es geht um ein grundsätzliches Verständnis von Freiheit. Eine Demokratie muss kontroverse, unbequeme und sogar geschmacklose Kunst aushalten. Die Antwort auf fragwürdige Inhalte ist die öffentliche Auseinandersetzung. Gerade diese Bereitschaft zur offenen Debatte über kontroverse gesellschaftliche Themen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren zunehmend verloren gegangen.

Reform der FSK notwendig

Wir fordern deshalb eine Reform der FSK. Die Aufgabe der FSK muss sich wieder auf das konzentrieren, wofür sie geschaffen wurde: den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für Erwachsene muss die höchste Altersfreigabe, FSK 18, grundsätzlich das Ende staatlich anerkannter Inhaltskontrolle markieren.

Artikel 5 des Grundgesetzes ist kein dekorativer Satz. Die Garantie, dass eine Zensur nicht stattfindet, ist Ausdruck eines freiheitlichen Staatsverständnisses. Wer mündigen Bürgern den Zugang zu legalen Filmen faktisch verwehrt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob hier noch Jugendschutz betrieben wird, oder ob Deutschland längst einen Weg eingeschlagen hat, der mit dem Geist des Grundgesetzes nicht mehr vereinbar ist.

Quellenverzeichnis

[1] „Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK: Warum Uwe Boll seinen neuen Film zensiert sieht“, www.berliner-zeitung.de, 22. Juni 2026

„Pride Month“ in Cottbus: Wenn aus Akzeptanz Ideologie wird

Es geht nicht um Menschen, sondern um politische Einflussnahme

Jeder Mensch verdient Respekt. Niemand darf wegen seiner privaten Lebensweise bedroht, beleidigt oder benachteiligt werden. Das gilt selbstverständlich auch für homosexuelle Menschen. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Aber genau deshalb muss man sauber trennen: Es ist das eine, wenn Menschen in Frieden ihr Leben leben. Es ist etwas völlig anderes, wenn unter dem Schlagwort „Pride“ eine politische Ideologie in Schulen, öffentliche Einrichtungen und städtisch unterstützte Strukturen getragen wird.

Der CSD wird gern als bunte Feier für Toleranz dargestellt. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Es geht längst nicht mehr nur um Akzeptanz homosexueller Menschen. Es geht um politische Botschaften, um eine weltanschauliche Agenda und um die Frage, wie weit der Staat diese Agenda mit Steuergeld unterstützt.

Der CSD in Cottbus ist kein rein privates Fest

Auch in Cottbus und der Niederlausitz findet 2026 wieder der CSD statt. Die Aktionswochen laufen vom 29. Juni bis 11. Juli. Nach Angaben der Veranstalter sollen mehr als 30 Veranstaltungen umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen in Cottbus, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz über 300 Regenbogenfahnen zu sehen sein. Schirmfrau der Aktionswochen ist die Bürgermeisterin der Stadt Cottbus, Doreen Mohaupt. Höhepunkt ist der CSD am 11. Juli. [1]

Damit ist klar: Das Ganze ist nicht einfach nur eine private Veranstaltung einiger Bürger. Es ist eine öffentlich sichtbare, politisch aufgeladene Aktionsreihe, die eng mit Verwaltung, Politik, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen verbunden ist.

Besonders kritisch sehe ich, dass im Programm auch Bildungsformate, Workshops, Fortbildungen, Schulbezüge und Jugendangebote auftauchen. Genannt werden unter anderem Fachkräftefortbildungen zu „Vielfalt“, ein Gesprächsabend „Schule für mehr Demokratie“, ein Workshop „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“, ein „Tag der Vielfalt“ an der Europaschule, ein queerer Jugend-Treff und weitere Formate. [2]

Genau hier liegt der Kern meiner Kritik. Erwachsene können privat leben, wie sie möchten. Aber Kinder und Jugendliche dürfen nicht zum Experimentierfeld politischer Sexualideologien werden. Kindheit braucht Schutz, Orientierung und Unbeschwertheit. Sexualisierte Weltanschauungen, erwachsene Lifestyle-Themen oder gar Fetischkultur haben im Umfeld von Kindern und Jugendlichen nichts verloren.

Unsere Anfrage hat gezeigt: Steuergeld fließt

Wir als AfD-Fraktion Cottbus haben deshalb bereits eine Anfrage zur Beteiligung städtischer und steuerfinanzierter Institutionen am CSD Cottbus gestellt. Hintergrund war die Frage, welche städtischen oder durch die Stadt mitfinanzierten Einrichtungen sich am CSD beteiligen, ob finanzielle oder personelle Unterstützung geleistet wird und wie die Stadt ihre politische Neutralität sicherstellen will. [3]

Die Antwort der Stadt war aufschlussreich. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben“ und kommunale Eigenmittel wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Fördermittel für den CSD Cottbus e.V. bereitgestellt. 2022 waren es 8.000 Euro, davon 7.200 Euro aus „Demokratie leben“ und 800 Euro kommunale Eigenmittel. 2023 waren es 6.000 Euro, davon 5.400 Euro aus dem Bundesprogramm und 600 Euro aus kommunalen Eigenmitteln. 2024 waren es 3.590 Euro, davon 3.231 Euro aus dem Bundesprogramm und 359 Euro kommunale Eigenmittel. [4]

Zusätzlich unterstützte die Stadt Cottbus den CSD Cottbus e.V. laut Antwort im Jahr 2022 mit 1.000 Euro, im Jahr 2023 mit 2.200 Euro und im Jahr 2024 mit 1.500 Euro. Außerdem nahm die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt in den Jahren 2023 und 2024 während ihrer Arbeitszeit am CSD teil. [5]

Dazu kommen weitere öffentliche Mittel auf Landesebene. Das Gleichstellungsministerium Brandenburg teilte 2024 mit, dass der CSD Cottbus e.V. 10.000 Euro aus Lottomitteln erhalten sollte. Zusätzlich wurden weitere 14.000 Euro aus Mitteln des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“ genannt. [6]

Das alles zeigt: Hier geht es nicht nur um bunte Fahnen und private Meinungsäußerung. Hier geht es um öffentliche Förderung, politische Symbolik und die Frage, ob Steuergeld für eine weltanschauliche Agenda eingesetzt werden soll, während an anderer Stelle Geld für Schulen, Sicherheit, Vereine, Feuerwehr, Infrastruktur und Familien fehlt.

Der Staat muss neutral bleiben

Die Stadt Cottbus argumentiert, der CSD sei keine parteipolitische Veranstaltung, sondern eine Demonstration und ein Kulturfest. Gleichzeitig schreibt die Stadt selbst, der CSD sei „auch ein politisches Zeichen“. [7]

Genau dieser Punkt ist entscheidend. Wenn eine Veranstaltung politisch ist, dann darf sich eine Stadtverwaltung nicht einseitig damit gemeinmachen. Der Staat hat allen Bürgern zu dienen. Er darf nicht zum Werbeträger einer bestimmten gesellschaftspolitischen Ideologie werden.

Wer Regenbogenfahnen an öffentlichen Gebäuden hisst, wer städtische Einrichtungen einbindet, wer Arbeitszeit von Beschäftigten einsetzt und wer Fördermittel bereitstellt, der sendet ein politisches Signal. Dieses Signal wird mit dem Geld aller Bürger finanziert, auch mit dem Geld derjenigen, die diese Ideologie ablehnen.

Schutz vor Diskriminierung ja, Ideologieförderung nein

Natürlich gibt es rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität. Das ist der rechtliche Rahmen. [8]

Aber Schutz vor Diskriminierung bedeutet nicht, dass jede ideologische Forderung, jede politische Kampagne und jedes öffentliche Symbolprogramm vom Staat gefördert werden muss. Akzeptanz heißt nicht Unterwerfung. Toleranz heißt nicht, dass Kritik verboten ist. Und Gleichberechtigung heißt nicht, dass bestimmte Gruppen oder politische Bewegungen mit Steuergeld auf ein besonderes Podest gestellt werden.

Ich lehne nicht Lebensweisen ab. Ich lehne eine Ideologie ab, die immer tiefer in staatliche Strukturen, Schulen, Jugendangebote und öffentliche Einrichtungen hineingetragen wird.

Das sind keine Einzelfälle: Wenn Sexualpädagogik Grenzen überschreitet

Wer meine Kritik als übertrieben abtun will, sollte sich anschauen, was in den letzten Jahren und Monaten tatsächlich an Schulen und im Umfeld von Bildungsangeboten passiert ist. Es geht nicht um theoretische Befürchtungen. Es gibt konkrete Beispiele, die zeigen, wie schnell aus angeblicher Aufklärung eine Grenzüberschreitung werden kann.

Ein besonders deutlicher Fall ereignete sich an der Deutsch-Sorbischen Oberschule in Schleife im Landkreis Görlitz. Dort sollen Schüler einer neunten Klasse im Rahmen einer Projektwoche mit pornografischem Material konfrontiert worden sein. Das sächsische Kultusministerium, die Schulaufsicht und die Polizei befassten sich mit dem Vorgang. Mehrere Eltern erstatteten Strafanzeige. Nach MDR-Recherchen handelte es sich bei dem Material um ein Magazin mit dem Titel „Queer sex – Whatever The Fuck You Want!“, das als Mischung aus Pornoheft, Aufklärungsbroschüre und Kurzgeschichtensammlung beschrieben wurde. Die Schule brach das Projekt noch am ersten Tag ab. [9]

Genau das ist der Punkt: Pornografische Inhalte gehören nicht in die Schule. Auch nicht unter dem Deckmantel von Vielfalt, Mut, Aufklärung oder Antidiskriminierung. Wenn Minderjährige im Klassenzimmer mit solchem Material konfrontiert werden, dann ist eine Grenze überschritten.

Ein weiteres Beispiel stammt aus Nordrhein-Westfalen. Am Kardinal-von-Galen-Gymnasium in Kevelaer sollten Schüler einer achten Klasse im Rahmen des Unterrichts eine Aufgabe mit dem Titel „Der neue Puff für alle“ bearbeiten. Die Schüler sollten ein bestehendes Bordell modernisieren und ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ entwerfen. Dabei ging es unter anderem um Angebote, Räume, dort arbeitende Personen, Werbung und Preislisten. Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen stellte in einer offiziellen Antwort auf eine Kleine Anfrage klar, dass dieses Material den Anforderungen an eine altersgerechte Sexualerziehung eindeutig nicht genügt. [10]

Auch hier zeigt sich: Das hat mit normaler Aufklärung nichts mehr zu tun. Wenn 13- bis 15-Jährige über ein fiktives Bordell, sexuelle Vorlieben und die Gestaltung entsprechender Räume nachdenken sollen, dann ist das keine verantwortungsvolle Bildung, sondern aus meiner Sicht eine pädagogische Entgleisung. [11]

Und auch in Brandenburg beziehungsweise in Cottbus gibt es Beispiele, die zeigen, wie tief solche Themen inzwischen in Schule und Jugendarbeit hineingetragen werden. Der CSD Cottbus e.V. beziehungsweise das Regenbogenkombinat Cottbus bietet nach eigenen Angaben Dragqueen-Workshops an, auch im Rahmen von Schulprojekten und Projekttagen. Dabei werden Menschen geschminkt, umgekleidet und frisiert, Geschlechterrollen sollen bewusst irritiert und überzeichnet werden. [12]

Noch deutlicher wird es bei den „Schul-Workshops und Projekttage unterm Regenbogen“. Dort wird offen beschrieben, dass Bildungsarbeit an Schulen, Jugendeinrichtungen und Wohngruppen stattfindet. Als Zielgruppe werden unter anderem Schüler ab der vierten Klasse genannt. Als Themen tauchen unter anderem Pubertät, Identitätsfragen, Pornografie, sexuelle Anziehung, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Heteronormativität, Gendern, queere Community und CSD auf. Besonders bemerkenswert ist, dass auf der Seite sogar ausgeführt wird, im Raum seien keine Erwachsenen wie Lehrkräfte oder Sozialarbeiter, weil die Themen persönlich werden könnten. [13]

Genau hier stellt sich doch die entscheidende Frage: Warum sollen Kinder ab der vierten Klasse ohne Anwesenheit ihrer Lehrer mit externen Aktivisten über solche Themen sprechen? Warum müssen Begriffe, Identitätsfragen, Pornografie und sexuelle Anziehung in dieser Form in den schulischen Raum getragen werden? Und warum werden solche Angebote politisch, institutionell und teilweise auch finanziell unterstützt?

Wir als AfD-Fraktion Cottbus haben bereits mit unserer Anfrage AN-90/25 deutlich gemacht, dass wir wissen wollen, welche städtischen oder steuerfinanzierten Einrichtungen den CSD Cottbus unterstützen. Die Antwort der Stadt hat bestätigt, dass öffentliche Mittel geflossen sind und dass sich städtische Strukturen in unterschiedlicher Weise beteiligen. Unter anderem wurden Fördermittel über „Demokratie leben“ und kommunale Eigenmittel genannt, dazu weitere Unterstützungen der Stadt Cottbus in den Jahren 2022, 2023 und 2024. Auch die Gleichstellungsbeauftragte nahm in den Jahren 2023 und 2024 während ihrer Arbeitszeit am CSD teil. [14]

Das alles zeigt: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen homosexuelle Menschen. Unsere Kritik richtet sich gegen eine Ideologie, die unter dem Deckmantel von Vielfalt immer weiter in Schulen, Jugendeinrichtungen und öffentliche Strukturen eindringt. Erwachsene können ihr Leben privat so gestalten, wie sie möchten. Aber Kinder brauchen Schutzräume. Schulen brauchen Bildung, Ordnung und klare Grenzen. Und der Staat hat neutral zu bleiben, statt mit Steuergeld weltanschauliche Kampagnen zu fördern.

Kinder schützen, Steuergeld verantwortungsvoll einsetzen

Gerade als Vater, Stadtverordneter und Bundestagsabgeordneter ist für mich klar: Kinder müssen geschützt werden. Sie brauchen Bildung, Sicherheit, stabile Familien, gute Schulen und verlässliche Erwachsene. Sie brauchen keine politische Sexualerziehung durch Aktivisten. Sie brauchen keine Frühsexualisierung. Sie brauchen keine öffentlichen Programme, die ihnen ständig Fragen von Identität, Geschlecht und Sexualität aufdrängen.

Wer erwachsene sexuelle Vorlieben, Fetische oder Lifestyle-Fragen ausleben möchte, soll das im privaten Rahmen tun. Aber der öffentliche Raum, Schulen, Jugendeinrichtungen und steuerfinanzierte Bildungsangebote dürfen nicht zur Bühne dafür werden.

Unsere Forderung: Transparenz, Neutralität und klare Prioritäten

Wir werden weiter genau hinschauen. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Steuergeld in solche Projekte fließt. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, welche städtischen Einrichtungen beteiligt sind. Und sie haben ein Recht darauf, dass der Staat weltanschaulich neutral bleibt.

Cottbus braucht keine immer weiter ausgedehnten ideologischen Aktionswochen. Cottbus braucht sichere Schulen, eine funktionierende Verwaltung, intakte Infrastruktur, Unterstützung für Familien, Vereine und Ehrenamt.

Deshalb bleibt meine Position klar: Keine staatliche Bevorzugung politischer Pride-Ideologie. Keine Sexualisierung von Kindern. Keine Steuergeldverschwendung für weltanschauliche Kampagnen. Respekt vor jedem Menschen ja. Ideologische Einflussnahme mit öffentlichen Mitteln nein.

Quellverzeichnis

[1] Offizielle CSD-Seite 2026 mit Zeitraum, Motto, Fahnen, Schirmfrau und CSD am 11. Juli:
https://www.csd-cottbus.info/index.php/de/csd/csd-2026

[2] Programm der CSD-Aktionswochen 2026 mit Workshops, Schul- und Jugendangeboten:
https://www.csd-cottbus.info/index.php/de/programm-csd-aktionswochen-2026

[3] Anfrage AN-90/25 der AfD-Fraktion Cottbus:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=29028&type=do

[4] Antwort der Stadt Cottbus mit Förderbeträgen 2022 bis 2024:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[5] Zusätzliche städtische Unterstützung und Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten während der Arbeitszeit:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[6] Brandenburgisches Ministerium: Förderung von CSD-Veranstaltungen aus Lottomitteln und Mitteln des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“:
https://masgz.brandenburg.de/masgz/de/presse/pressemitteilungen/detail/~16-06-2024-gleichstellungsministerium-foerdert-csd-veranstaltungen

[7] Stadt Cottbus zur Einordnung des CSD als politisches Zeichen:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[8] Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum AGG und sexueller Identität:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/sexuelle-identitaet/sexuelle-identitaet.html

[9] MDR Sachsen zum Fall an der Oberschule Schleife:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/oberschule-schleife-projektwoche-pornografie-theater-vorwurf-100.html

[10] Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/20102, Antwort der Landesregierung zur Aufgabe „Der neue Puff für alle“ am Kevelaerer Gymnasium:
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20102.pdf

[11] WDR zum Fall Kevelaer:
https://www1.wdr.de/nrw/niederrhein/kreis-kleve/kevelaer-prostitution-schulaufgabe-ministerium-ruegen-100.html

[12] Regenbogenkombinat Cottbus, Dragqueen-Workshop:
https://regenbogenkombinat-cottbus.de/index.php/veranstaltungen/dragqueen-workshop

[13] Regenbogenkombinat Cottbus, „Schul-Workshops und Projekttage unterm Regenbogen“:
https://regenbogenkombinat-cottbus.de/index.php/bildung/bildung-2

[14] AfD-Anfrage AN-90/25 und Antwort der Stadt Cottbus zur Beteiligung städtischer und steuerfinanzierter Institutionen am CSD Cottbus:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=29028&type=do
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

Sprengt die Gier nach mehr Geld die Koalition?

Während der Steuerzahler, nicht zuletzt im Osten, mit steigenden Energiepreisen, stagnierenden Realeinkommen und einer anhaltend schwachen Konjunktur konfrontiert ist, pflegt der Deutsche Bundestag ein ganz eigenes Lieblingsthema: die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Jedes Jahr zum 1. Juli, ohne separate Abstimmung, gekoppelt an den Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Und ausgerechnet jetzt, inmitten einer geopolitisch und fiskalisch angespannten Lage, soll die monatliche Abgeordnetenentschädigung von 11.833,47 € auf 12.330,48 € steigen – ein Plus von 4,2 Prozent bzw. rund 497 €. (1)

Andauerndes Drama um die Diäten

Am 5. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, das automatische Anpassungsverfahren gemäß § 11 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes für die gesamte 21. Wahlperiode fortzuführen. Nur die AfD und Die Linke stimmten dagegen. (2)

Das Ergebnis ist ein Plus von 5,4 % ab Juli 2025, eine Erhöhung um rund 606 € auf 11.833,47 € monatlich. (3) Die Debatte in der Plenarsitzung am 5. Juni 2025 war ein Lehrstück der Selbstbeschwichtigung: Die Koalition, wohlgemerkt auch die SPD, betonte die Unabhängigkeit und Transparenz des Mechanismus.

AfD hingegen handelt konsequent

Bereits am 3. Juni 2025 legte die AfD-Fraktion mit der Drucksache 21/331 einen eigenen Gesetzentwurf vor, der die automatische Anpassung vollständig streichen sollte. (4) Der Kerngedanke dieses Gesetzes ist, dass jede Änderung der Abgeordnetenentschädigung in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren debattiert und beschlossen werden muss, um die öffentliche Kontrolle zu gewährleisten. In der Begründung heißt es, dass bei Gesetzen „in eigener Sache“ jede direkte Kontrolle fehle, die eine unangemessene Alimentierung verhindern könnte. Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Fraktion, nannte den Automatismus in der Plenardebatte „schäbig“ und schlug vor, die Diäten an den vormaligen Verdienst der Abgeordneten zu koppeln. Bereits in der 20. Wahlperiode hatte die AfD mit BT-Drs. 20/13808 einen gleichlautenden Vorstoß unternommen Bundestag. (5) Die AfD verfolgt dieses Thema also nicht erst seit gestern, sondern seit Jahren mit parlamentarischer Konsequenz.

180 Gradwende bei der SPD

Und jetzt folgt ein plötzlicher Sinneswandel bei SPD und Grünen. Die SPD hat Ende April 2026 einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Diätenerhöhung vorbereitet. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, übersandte den Entwurf an seinen Unionskollegen Hendrik Hoppenstedt von der CDU. Auf einmal bekommt die SPD scheinbar Skrupel und hat Angst um ihre Glaubwürdigkeit und fürchtet den Vertrauensverlust beim Wähler. (6), (7)

Zustimmung kommt prompt von den Grünen. Wohlgemerkt von denselben Grünen, die am 5. Juni 2025 ebenfalls für die Fortführung des Automatismus stimmten.

Union ist gespalten

Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigt den Automatismus ausdrücklich. Bei „Maischberger“ erklärte er, dass der Mechanismus gut funktioniere und beibehalten werden sollte. (8) CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann signalisierte dagegen Ende April Sympathie für eine Aussetzung mit der Begründung, dass die Glaubwürdigkeit der Spaßmaßnahmen für die Bürger, Schaden nehmen würde. (9) Sind die sinkenden Umfragewerte für die Koalition etwa ausschlaggebend für diesen Richtungsstreit? (10) Schließlich ist Kanzler Merz im aktuellen Politiker-Ranking wieder auf dem letzten Platz. (11)

Nur AfD ist glaubwürdig

Die AfD steht in dieser Debatte als einzige Fraktion glaubwürdig da. Nicht erst seit 2026, sondern systematisch und über Wahlperioden hinweg hat sie die Abschaffung des automatischen Anpassungsmechanismus gefordert. Die AfD fordert kein Populismus-getriebenes Einfrieren der Diäten, sondern ein transparentes Gesetzgebungsverfahren vor jeder Anpassung. Das ist der fundamentale Unterschied zur Taktik von SPD und Grünen, die den Mechanismus im Grundsatz behalten, aber situativ, und verdächtig wahlkampfnah, davon abweichen wollen.

Fazit

Der Anpassungsmechanismus an den Nominallohnindex war 2014 als Mittel gegen Selbstbedienungsvorwürfe eingeführt worden, ein nachvollziehbares Ziel. Doch wenn Aussetzungen nicht aus echter volkswirtschaftlicher Notlage, sondern aus Wahlkampfkalkül erfolgen, wird der Mechanismus selbst beschädigt. Laut neusten Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, liegt die AfD mit 41 % vorn und SPD und Grüne kratzen an der 5% Hürde. (12) Die AfD fordert konsequent, entweder ein transparentes Gesetzgebungsverfahren für jede Anpassung oder, wenn der Automatismus bestehen bleibt, dann bitte ohne politisch motivierte Ausnahmen. Alles andere ist Glaubwürdigkeitstheater auf Kosten des Steuerzahlers.

(1) Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

https://dserver.bundestag.de/btd/21/052/2105200.pdf

(2) Beschluss zur Anpassung der Abgeordneten­entschädigung

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-abgeordnetengesetz-1083656

(3) Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

https://dserver.bundestag.de/btd/21/004/2100440.pdf

(4) Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung 2025

https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100331.pdf

(5) Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung 2024

https://dserver.bundestag.de/btd/20/138/2013808.pdf

(6) SPD will Diätenerhöhung verhindern

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101235960/spd-will-diaetenerhoehung-stoppen-stellt-union-vor-entscheidung.html

(7) SPD will Diätenerhöhung stoppen!

https://www.bild.de/politik/inland/bild-exklusiv-spd-will-diaetenerhoehung-stoppen-69f316da1f066f0e6e199010

(8) Spahn verteidigt automatische Diätenerhöhung – Linke und SPD fordern Verzicht

https://www.berliner-zeitung.de/article/spahn-verteidigt-automatische-diaetenerhoehung-linke-und-spd-fordern-verzicht-10034833

(9) Fast 500 Euro mehr ab Juli für Abgeordnete

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.spahn-haelt-an-diaetenerhoehung-fest-fast-500-euro-mehr-ab-juli-fuer-abgeordnete.e5890163-646d-4d04-b002-b0ddae84d2ba.html

(10) Neueste Wahlumfragen im Wahltrend zur Bundestagswahl

https://dawum.de/Bundestag

(11) Neues Politiker-Ranking da! Es gibt einen Aufsteiger

https://www.bild.de/politik/inland/exklusive-umfrage-von-insa-alexander-dobrindt-ist-ploetzlich-die-ranking-rakete-6a01e4f07b6d0cd4a33ad034

(12) Neueste Wahlumfrage zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

https://dawum.de/Sachsen-Anhalt

Vom Notstromaggregat zum Kraftwerk

Wie aus deutscher Energiehilfe ein politischer Selbstbedienungsladen wird

Zuerst hieß es, Deutschland liefere rund 1.700 Notstromaggregate in die Ukraine. Dann zeigte die Antwort einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung ein anderes Bild: Seit 2022 wurden 2.754 Stromerzeuger beschafft und geliefert, weitere sind in Vorbereitung [3,1]. Und nun folgt der nächste Schritt: Ein funktionsfähiges Gaskraftwerk aus Lubmin soll ebenfalls an die Ukraine abgegeben werden [2,4,8].

Was hier als humanitäre Hilfe etikettiert wird, ist in Wahrheit ein immer größer werdender Transfer deutscher Energieinfrastruktur ins Ausland. Erst werden mobile Aggregate in großer Zahl neu beschafft, dann soll sogar eine komplette Kraftwerksanlage verschwinden. Die politische Botschaft ist eindeutig: Für die Ukraine ist offenbar genug Geld, Technik und logistischer Aufwand da — für Transparenz im Inland dagegen weit weniger.

Die offizielle Erzählung
Die Bundesregierung präsentiert die Lieferungen als Unterstützung für ein vom Krieg gezeichnetes Land. Das ist formal nicht falsch, aber politisch unvollständig. Denn bei den Notstromaggregaten wurde nicht etwa überschüssiges Material aus THW-Beständen abgegeben, sondern die Technik wurde neu beschafft und aus öffentlichen Mitteln finanziert [1,3].

Beim Lubminer Kraftwerk setzt sich dieses Muster fort. Die Anlage soll nicht verkauft, nicht erhalten und nicht für eine deutsche Reserve genutzt werden, sondern als „humanitäre Hilfe“ an einen ukrainischen Betreiber gehen [2,4,8]. Dass der Empfänger den Rückbau und Abtransport auch noch selbst organisieren muss, macht den Vorgang nicht kleiner, sondern grotesker.

So entsteht ein perfides Bild: Nach außen klingt es nach Hilfsbereitschaft, in der Sache aber werden wertvolle Anlagen aus deutschem Besitz oder deutschem Einflussbereich herausgelöst. Genau diese Diskrepanz zwischen Erzählung und Realität ist das eigentliche Problem.

Lubmin als Symbol
Lubmin ist kein beliebiger Ort. Dort wurde bis 2022 mit Gas aus Russland Strom erzeugt. Die Anlage war zuvor in die Versorgungskette rund um Nord Stream eingebunden und steht damit symbolisch für die frühere Energiesicherheit mit russischem Gas [6,7]. Dass ausgerechnet dort ein funktionsfähiges Kraftwerk abgebaut und verschenkt werden soll, ist deshalb mehr als ein Verwaltungsakt.

Es ist ein politisches Symbol. Ein Symbol dafür, dass Deutschland in der Energiekrise nicht zuerst seine eigene Resilienz stärkt, sondern ausgerechnet jene Infrastruktur abgibt, die im Inland selbst noch gebraucht werden könnte. Und es ist ein Symbol dafür, wie leicht sich solche Entscheidungen in der Sprache der Humanität verstecken lassen.

Besonders bitter wirkt die Konstellation, weil Lubmin im öffentlichen Bewusstsein ohnehin mit Nord Stream, Versorgungssicherheit und energiepolitischem Bruch verbunden ist [6,8]. Wer dort ein Kraftwerk verschenkt, sendet kein technisches, sondern ein hochpolitisches Signal.

Medien und Auslassungen
Auffällig ist auch, wie dieser Vorgang in Teilen der Berichterstattung gerahmt wird. Statt die politisch brisante Frage zu stellen, ob Deutschland hier strategische Infrastruktur abgibt, dominiert oft die wohlwollende Formulierung des „Verschenkens“ oder der „Unterstützung“ [2,4,8].

Genau dadurch wird das Problem entschärft. Ein funktionierendes Kraftwerk ist keine banale Spende wie ein Gebrauchsgegenstand. Es ist ein hochkomplexer Vermögenswert, dessen Wert, Rückbaukosten, Transportaufwand und mögliche Folgen für die deutsche Versorgungslage sauber offengelegt werden müssten. Doch genau diese Fragen bleiben im Nebel.

Bei den Generatoren war das Muster schon sichtbar: große Zahl, hohe Kosten, wenig Offenheit [1,3]. Beim Kraftwerk wird daraus nun ein noch deutlicherer Fall von politischer Schönfärberei. Je größer die Maßnahme, desto kleiner scheint die Bereitschaft zur Erklärung.

Geld, das im Inland fehlt
Während Bürger und Unternehmen in Deutschland mit hohen Energiepreisen, Abgaben und wirtschaftlicher Unsicherheit kämpfen, werden gleichzeitig neue Aggregate beschafft und eine Kraftwerksanlage ins Ausland transferiert. Diese Gleichzeitigkeit ist politisch schwer zu vermitteln.

Denn wer im Inland dauernd von Sparzwang, Haushaltsdisziplin und knappen Ressourcen spricht, muss erklären können, warum für solche Projekte offenbar erhebliche Mittel und organisatorische Kapazitäten bereitstehen. Die Antwort darauf fällt bislang dünn aus.

Hinzu kommt die grundsätzliche Frage, ob Deutschland sich hier zu einem bloßen Zulieferer geopolitischer Symbolpolitik macht. Wenn eigene Infrastruktur abgegeben wird, während parallel neue deutsche Gaskraftwerke geplant oder subventioniert werden sollen, wirkt das nicht wie Strategie, sondern wie Widerspruch in Reinform [5,7].

Die eigentliche Zumutung
Die eigentliche Zumutung besteht nicht nur im materiellen Verlust, sondern in der Art der Kommunikation. Erst werden Zahlen kleingeredet, dann wächst der Umfang, dann wird ein Kraftwerk als moralisch saubere Hilfe verkauft. Am Ende bleibt ein politischer Befund: Die Öffentlichkeit soll offenbar mit einer vereinfachten Erzählung beruhigt werden, während im Hintergrund immer größere Entscheidungen fallen.

Das ist keine transparente Energiepolitik. Das ist eine Politik der Etiketten: Was im Kern ein Transfer von Infrastruktur ist, wird sprachlich zu Hilfe umetikettiert. Was wirtschaftlich, technisch und sicherheitspolitisch erklärungsbedürftig wäre, wird moralisch aufgeladen.

Und genau deshalb ist der Fall Lubmin mehr als eine Randnotiz. Er zeigt, wie weit sich die politische Klasse von einer nüchternen Betrachtung von Energie, Vermögen und Versorgungssicherheit entfernt hat. Wer so handelt, darf sich über Misstrauen nicht wundern.


Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: Mehr als 2.700 Notstromaggregate für die Ukraine – was die Bundesregierung verschweigt
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/mehr-als-2-700-notstromaggregate-fuer-die-ukraine-was-die-bundesregierung-verschweigt/

[2] Hallo Wippingen: Nach Nord-Stream-Sprengung: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine verschenkt
https://www.hallo-wippingen.de/wp/2026/05/nach-nord-stream-sprengung-lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt/

[3] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage – Lieferung von Stromerzeugern an die Ukraine
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1161970

[4] Tichys Einblick: Lubmin: Gaskraftwerk für die Ukraine
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/lubmin-gas-kraftwerk-ukraine/

[5] Blackout News: Deutschland liefert LNG über Rügen in die Ukraine
https://blackout-news.de/aktuelles/deutschland-liefert-lng-ueber-ruegen-in-die-ukraine-obwohl-die-gasspeicher-fast-leer-sind/

[6] Cleanthinking: Nord Stream – Wendepunkt der Energiepolitik
https://www.cleanthinking.de/nord-stream-wende-putins-gas-knoten-ukraine/

[7] Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP): Der Ukraine-Krieg und seine Folgen für die Energiepolitik
https://www.swp-berlin.org/publikation/der-ukraine-krieg-und-seine-folgen-deutschland-muss-seine-energietransformation-neu-austarieren

[8] Tagesschau: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine abgegeben
https://www.tagesschau.de/inland/regional/mecklenburgvorpommern/lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt,lubmin-108.html

Internationale Feuerwehrwettkämpfe des CTIF (Feuerwehrolympiade)

Was wirklich zur Absage in Berlin geführt hat und warum die Aussagen dazu nicht stimmen

In meinem aktuellen Video gehe ich auf neue Erkenntnisse rund um die abgesagten Internationalen Feuerwehrwettkämpfe des CTIF (Feuerwehrolympiade) in Berlin ein. Dabei wird deutlich, dass die öffentliche Darstellung, insbesondere durch den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, nicht mit dem übereinstimmt, was intern tatsächlich besprochen wurde.

Wer sich dafür interessiert, sollte sich das Video unbedingt anschauen. Es lohnt sich, weil es Einblicke gibt, die so bisher nicht öffentlich waren.

Um das Ganze einordnen zu können, muss man allerdings einen Schritt zurückgehen und sich anschauen, wie es überhaupt zu dieser Situation gekommen ist.

Ich habe mich mit dem Thema bereits ausführlich beschäftigt:

Dort habe ich die Entwicklung rund um die geplanten Internationalen Feuerwehrwettkämpfe des CTIF (Feuerwehrolympiade) in Berlin detailliert aufgearbeitet.

Die Kurzfassung ist: Die Absage kam nicht plötzlich und auch nicht aus einem einzigen Grund heraus. Vielmehr war es ein schleichender Prozess, geprägt von internen Konflikten, fehlender Transparenz und Entscheidungen, die nicht nachvollziehbar kommuniziert wurden.

Schon früh zeichnete sich ab, dass es erhebliche Spannungen zwischen den beteiligten Akteuren gab. Statt diese offen zu klären, wurde vieles intern gehalten und nach außen anders dargestellt. Genau dieses Muster zieht sich bis heute durch.

Und genau hier wird es jetzt interessant.

Denn in meinem aktuellen Video wird deutlich, dass Aussagen von Karl-Heinz Banse zur Absage der Internationalen Feuerwehrwettkämpfe des CTIF (Feuerwehrolympiade) nicht mit den Inhalten aus internen Präsidiumsprotokollen übereinstimmen. Diese Protokolle zeigen ein deutlich differenzierteres Bild und widersprechen in zentralen Punkten der öffentlichen Darstellung.

Das ist aus meiner Sicht ein massives Problem.

Denn wir reden hier nicht über eine Kleinigkeit, sondern über eine internationale Veranstaltung mit enormer Bedeutung für den Feuerwehrsport und das Ehrenamt insgesamt.

Wenn in einem solchen Kontext öffentlich Dinge anders dargestellt werden, als sie intern dokumentiert sind, dann stellt sich zwangsläufig die Frage nach Transparenz und Glaubwürdigkeit.

Genau diese Problematik habe ich auch in meinen weiteren Beiträgen aufgegriffen:

Dort wird deutlich, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um ein strukturelles Problem innerhalb der Verbände.

Es geht um Entscheidungsprozesse, die nicht transparent sind.
Es geht um Kommunikation, die nach außen nicht das widerspiegelt, was intern tatsächlich passiert.
Und es geht um eine Führungskultur, die Kritik nicht als Chance, sondern als Störung wahrnimmt.

Die abgesagten Internationalen Feuerwehrwettkämpfe des CTIF (Feuerwehrolympiade) in Berlin sind deshalb kein isoliertes Ereignis. Sie sind ein Symptom.

Ein Symptom für genau die strukturellen Defizite, die ich seit längerem anspreche.

Und genau deshalb ist es wichtig, sich nicht nur die aktuellen Aussagen anzuschauen, sondern die gesamte Entwicklung zu betrachten.

Wer sich ein eigenes Bild machen will, dem empfehle ich:

  1. Den oben verlinkten Beitrag zu den Internationalen Feuerwehrwettkämpfen des CTIF (Feuerwehrolympiade) lesen
  2. Die weiteren Analysen zu den Verbandsstrukturen anschauen
  3. Und sich anschließend das aktuelle Video ansehen

Denn erst im Zusammenspiel ergibt sich das vollständige Bild.

Mein Fazit:

Die Absage der Internationalen Feuerwehrwettkämpfe des CTIF (Feuerwehrolympiade) war kein Zufall und keine kurzfristige Entscheidung. Sie ist das Ergebnis eines Systems, das an entscheidenden Stellen nicht mehr transparent und nachvollziehbar arbeitet.

Und solange sich daran nichts ändert, werden ähnliche Entwicklungen auch in Zukunft nicht ausbleiben.

Feuerwehrsport im Konflikt: Aussagen, Vorwürfe und Fakten im direkten Vergleich

Ein alter Fall wird neu erzählt

Der Fall Dr. Richard Münder ist kein neuer Vorgang. Die zugrunde liegenden Ereignisse reichen in das vergangene Jahr zurück, insbesondere im Zusammenhang mit der Deutschen Meisterschaft im Feuerwehrsport in Torgau 2025.

Was jedoch neu ist, ist die aktuelle mediale Berichterstattung. Der Fall wird erneut aufgegriffen, stark zugespitzt und öffentlich neu bewertet. Dabei entsteht der Eindruck, dass weniger neue Erkenntnisse im Vordergrund stehen, sondern vielmehr bekannte Vorwürfe in einer neuen, deutlich schärferen Darstellung wiederholt werden. Auffällig ist dabei insbesondere die Einseitigkeit der Berichterstattung. Zentrale Aussagen des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg werden übernommen und verstärkt, während die detaillierte Gegendarstellung von Dr. Richard Münder kaum in vergleichbarer Tiefe berücksichtigt wird.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Aussagen beider Seiten direkt gegenüberzustellen und zu prüfen, wer sich auf nachvollziehbare Fakten stützt und wo überwiegend mit Bewertungen und Zuschreibungen gearbeitet wird.

Einzelfall oder strukturelles Problem

Der Fall Dr. Richard Münder markiert einen Konflikt, der bereits im vergangenen Jahr erhebliche Fragen zum Umgang mit Kritik, zur internen Aufarbeitung und zur Außendarstellung innerhalb des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg aufgeworfen hat. Die aktuelle Berichterstattung zeigt jedoch, dass diese Fragen nicht geklärt sind. Im Gegenteil, sie treten erneut hervor.

Zur Einordnung ist ein weiterer Vorgang aus diesem Jahr relevant, der sogenannte Fall Brose. Dabei ging es darum, dass ein Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verfahrens in voller Verbandsuniform vor Gericht auftrat. Dieser Vorgang löste Kritik aus, weil damit die Trennung zwischen persönlicher Angelegenheit und institutioneller Repräsentation zumindest infrage gestellt wurde [6][7].

Der Fall wurde öffentlich diskutiert und war Gegenstand medialer Berichterstattung über mögliche rechtliche und organisatorische Konsequenzen. Damit steht er exemplarisch für Fragen nach Rollenverständnis und institutioneller Integrität innerhalb des Verbandes. Dieser Vorgang ist zeitlich später einzuordnen, zeigt aber deutlich, dass grundlegende Fragen zur Außendarstellung und zum Selbstverständnis innerhalb der Verbandsspitze weiterhin bestehen.

Wenn mehrere Vorgänge innerhalb kurzer Zeit ähnliche Zweifel aufwerfen, spricht vieles dafür, dass es sich nicht um isolierte Einzelfälle handelt, sondern um strukturelle Defizite.

Auffällige Schwerpunktsetzung

Vor diesem Hintergrund fällt die aktuelle mediale Fokussierung besonders ins Gewicht. Es stellt sich eine naheliegende Frage: Warum wird ein bereits bekannter Konflikt aus dem vergangenen Jahr aktuell so intensiv aufgegriffen, während jüngere Vorgänge wie der Fall Brose deutlich weniger öffentliche Aufmerksamkeit erhalten?

Diese unterschiedliche Gewichtung ist zumindest erklärungsbedürftig. Sie kann den Eindruck entstehen lassen, dass durch die erneute Fokussierung auf den Fall Dr. Richard Münder andere, aktuellere Problemlagen in den Hintergrund treten. Ob dies bewusst geschieht oder sich aus journalistischen Dynamiken ergibt, lässt sich von außen nicht abschließend beurteilen. Festzustellen ist jedoch, dass die mediale Darstellung derzeit stark von den Bewertungen des Landesfeuerwehrverbandes geprägt ist, während abweichende Darstellungen weniger Raum erhalten.

Gerade in einem sensiblen Bereich wie dem Feuerwehrwesen wäre jedoch eine ausgewogene, faktenbasierte und differenzierte Berichterstattung notwendig.

Aussagen im direkten Vergleich

Die zentrale Frage lautet daher: Wer belegt seine Aussagen und wer formuliert überwiegend Bewertungen?

Zentrale Vorwürfe des Landesfeuerwehrverbandes

Das Schreiben des LFV Brandenburg enthält mehrere zentrale Aussagen:

„Die Vorgänge in Torgau waren von Dr. Münder genauso geplant.“ [1]

„Es wurde deutlich, dass er keinerlei politisches Bewusstsein besitzt.“ [1]

„Wir sind davon überzeugt, dass Dr. Münder ausschließlich aus selbstsüchtigen, persönlichen Gründen handelt.“ [1]

„Er missbraucht dabei die sportliche Leidenschaft der Feuerwehrsportler.“ [1]

„Mit der Gründung der Deutschen Feuerwehrsportgemeinschaft wird der Versuch unternommen, die Deutsche Feuerwehrwelt zu spalten.“ [1]

Diese Aussagen sind eindeutig formuliert und enthalten schwerwiegende Vorwürfe. Gleichzeitig handelt es sich dabei überwiegend um Bewertungen und Schlussfolgerungen. Konkrete, im Schreiben selbst dargelegte Belege für diese Einschätzungen werden nicht ausgeführt.

Die Gegendarstellung von Dr. Richard Münder

Dr. Richard Münder widerspricht diesen Vorwürfen und beschreibt die Abläufe aus seiner Sicht konkret:

1. Vorwurf: Planung der Ereignisse

LFV:

„Die Vorgänge […] waren […] genauso geplant.“ [1]

Münder:

„Meine Darstellung […] bezog sich […] auf die Abläufe am Nachmittag/Abend […]“ [2]

„Ich war über 30 Minuten […] mit der Ordnung der Marschformation befasst […]“ [2]

„Ich hatte […] gar keine Gelegenheit […] ein Komplott zu schmieden.“ [2]

Einordnung:
Hier steht eine pauschale Behauptung einer detaillierten Schilderung konkreter Abläufe gegenüber.

2. Vorwurf: Politisches Bewusstsein

LFV:

„[…] keinerlei politisches Bewusstsein […]“ [1]

Münder:

„[…] feuerwehrsportliche Veranstaltungen [sind] unpolitisch zu verstehen […]“ [2]

Einordnung:
Es handelt sich um eine inhaltliche Differenz, nicht um eine belegte Tatsachenfrage.

3. Vorwurf: Unehrlichkeit

LFV:

„[…] unehrlich und unzuverlässig […]“ [1]

Münder:

„[…] kein Interesse daran […] die Veranstaltung zu sabotieren […]“ [2]

„[…] wäre wohl kaum die nachfolgenden Tage zugegen geblieben […]“ [2]

Einordnung:
Auch hier stehen pauschale Bewertungen konkreten Verhaltensdarstellungen gegenüber.

4. Vorwurf: Spaltung durch die DFSG

LFV:

„[…] Versuch […] die Feuerwehrwelt zu spalten.“ [1]

Münder:

„[…] Angebote […] die seit Jahren gewünscht werden.“ [2]

„[…] bestehende Strukturen werden […] nicht tangiert.“ [2]

Einordnung:
Der Verband unterstellt eine Absicht, während Dr. Richard Münder konkrete Ziele beschreibt.

5. Vorwurf: Fehlende Legitimation internationaler Aktivitäten

Darstellung Verband/Medien:
Teilnahme ohne Legitimation

Münder:

„[…] seitens des DFV weder Mittel noch eine Mannschaft bereitstehen […]“ [2]

„[…] Distanzierung von der Mitgliedschaft […]“ [2]

Einordnung:
Dr. Richard Münder beschreibt hier einen strukturellen Hintergrund, der im Vorwurf selbst nicht berücksichtigt wird.

Unterschiedliche Qualität der Argumentation

Die Gegenüberstellung zeigt ein klares Bild. Auf Seiten des Landesfeuerwehrverbandes dominieren Bewertungen, politische Einordnungen und persönliche Zuschreibungen. Auf Seiten von Dr. Richard Münder finden sich detaillierte Schilderungen von Abläufen, konkrete zeitliche Einordnungen und nachvollziehbare Argumentationsketten.

Das bedeutet nicht, dass jede Aussage automatisch bewiesen ist. Es zeigt jedoch, dass die Art der Argumentation unterschiedlich belastbar ist.

Gerade dieser Unterschied wird in der aktuellen Berichterstattung nicht ausreichend herausgearbeitet.

Zwischen Darstellung und Realität

Der Fall Dr. Richard Münder zeigt exemplarisch, wie stark Wahrnehmung durch Darstellung geprägt wird. Wenn Vorwürfe ohne detaillierte Belege formuliert und gleichzeitig faktenbasierte Gegenargumente nicht gleichwertig berücksichtigt werden, entsteht ein verzerrtes Gesamtbild.

Die aktuelle Berichterstattung verstärkt diesen Effekt, indem sie bestehende Bewertungen aufgreift, ohne die zugrunde liegenden Widersprüche ausreichend zu beleuchten. Gerade deshalb ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Nur wenn Aussagen und Fakten sauber voneinander getrennt werden, lässt sich ein sachgerechtes Bild gewinnen.

Für die Feuerwehren insgesamt ist das von zentraler Bedeutung. Vertrauen entsteht nicht durch Zuschreibungen oder mediale Verstärkung, sondern durch Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einen fairen Umgang mit unterschiedlichen Positionen.


Quellenverzeichnis

[1] Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V.
Feuerwehrsport – Standpunkt zu Aktivitäten von Dr. Richard Münder, 16.03.2026
→ liegt dem Verfasser vor, nicht öffentlich zugänglich

[2] Stellungnahme und Gegendarstellung von Dr. Richard Münder
→ liegt dem Verfasser vor, nicht öffentlich zugänglich

[3] Stadt Torgau, Oberbürgermeister Henrik Simon
Glückwunschschreiben zur Feuerwehrweltmeisterschaft 2025
→ liegt dem Verfasser vor

[4] Sächsische Zeitung
„Brandstifter im eigenen Haus“, 22.04.2026
→ Printartikel, PressReader.com – Zeitungen aus der ganzen Welt

[5] Lars Schieske
Feuerwehrverbände am Scheideweg
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/feuerwehrverbaende-am-scheideweg-warum-reformen-auf-landes-und-bundesebene-ueberfaellig-sind/

[6] Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ)
„Streit um Feuerwehr-Uniform: Anzeige gegen gekündigten Stadtbrandmeister von Falkensee“
https://www.maz-online.de/brandenburg/streit-um-feuerwehr-uniform-anzeige-gegen-gekuendigten-stadtbrandmeister-von-falkensee-EBULMBTEW5ACXKZNJON64ZIJDU.html

[7] Märkische Oderzeitung (MOZ)
„Ist das Tragen einer Uniform Amtsmissbrauch?“
https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/feuerwehr-in-brandenburg-ist-das-tragen-einer-uniform-amtsmissbrauch-78666439.html

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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