Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Bundesregierung will sich vor dem Volk verstecken

Faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes?

Die letzten Jahre waren reich an politischen Skandalen, horrender Steuergeldverschwendung und Staatsversagen. Da liegt es nahe, dass immer mehr Bürger genauer hinschauen wollen, was mit ihrem Geld passiert und wer für problematische Entwicklungen die Verantwortung trägt.

Wirksame Instrumente dafür bietet das Informationsfreiheitsgesetz. So wären sowohl das Maut-Desaster als auch die milliardenschweren Maskendeals ohne die Möglichkeiten dieses Gesetzes wohl unter den Teppich gekehrt worden [1]. Auch ein Lobbybrief des jüngst zum Staatsminister gekürten CDU-Politikers Philipp Amthor wurde nur dank Informationsfreiheitgesetz öffentlich bekannt [2].

Seit dem Jahr 2006, dem Jahr seiner Einführung, wurden rund 300.000 Anfragen gestellt [3].

Bundesregierung plant massive Einschränkungen der Informationsfreiheit

Doch der Bundesregierung scheint dieses Gesetz, das Behörden auf Antrag zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, zunehmend ein Dorn im Auge zu sein. Die CDU hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen das Ziel verfolgt, das Gesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen [4]. Bemerkenswert ist, dass es vor allem der oben genannte Amthor selbst war, der sich immer wieder für die massive Einschränkung des Gesetzes stark gemacht hatte. So war er einer der Leiter der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“, aus der heraus Vorschläge für die Beschränkung des Gesetzes erarbeitet wurden [4].

Jüngst sind Pläne des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, den Bundesbeauftragen für das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen [5]. Damit würde die zentrale Kontrollinstanz wegfallen, an die sich jeder Bürger wenden kann, der seine Rechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verletzt sieht [5].

Was plant die Bundesregierung konkret?

Doch die Pläne der Bundesregierung gehen noch weiter. So sollen Auskunftsrechte beschränkt, Akteneinsicht erschwert und die Herausgabe behördlicher Dokumente in vielen Fällen verhindert werden [5]. Auch soll das Fragerecht künftig nur noch bei Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ gelten [1]. Doch wann liegt dieses berechtigte Interesse vor? Nach den Vorstellungen der Bundesregierung würde es eine Beweislastumkehr geben. Nicht mehr die Behörden müssten begründen, warum sie eine Information nicht preisgeben wollen, sondern der Bürger müsste nachweisen, aus welchem sachlichen Grund er ein Informationsinteresse hat.

Es geht nicht nur um bloße Presseanfragen, sondern um den Einblick in wichtige Akten und Unterlagen. Das Bundesinnenministerium verweist Politiker und Journalisten auf die parlamentarischen Auskunftsrechte bzw. das Presserecht, doch damit ist letztlich kein Anspruch auf eine substanzielle Antwort und vor allem nicht auf die Herausgabe behördlicher Dokumente verbunden [6].

Ein weiterer Baustein der geplanten Reform sieht vor, bestimmte Bereiche generell vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen, z. B. Forschung und Lehre, aber auch laufende Gesetzgebungsverfahren [5]. Dies ist besonders problematisch, weil doch der Gesetzgebungsprozess aufgrund vielfacher Einflussnahmen externer Akteure – Stichwort Lobbyismus – starker gesellschaftlicher Kontrolle bedarf.

Auch sollen künftig mehr Namen in den freigegebenen Unterlagen geschwärzt werden dürfen [1]. Das würde das Fragerecht massiv entwerten, weil viele Informationen erst mit personeller Zuordnung klare politische Verantwortlichkeiten erkennen lassen.

Aktuell liegt der Kostendeckel für eine Anfrage bei 500 Euro [1]. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll dieser Kostendeckel abgeschafft werden. Informationen nur noch für die, die es sich leisten können?

Argumente der Regierung lassen sich leicht entkräften

Ein Argument für die Eindampfung des Informationsfreiheitsgesetzes ist seitens der Bundesregierung ausgerechnet der Bürokratieabbau [1]. Was man woanders nicht hinbekommt, soll nun zulasten der Bürger funktionieren. Bürokratie sollte in den Bereichen abgebaut werden, in denen sie Bürger und Unternehmen belastet. Bürokratieabbau darf aber nicht zu einer Wagenburgmentalität von Staatsbediensteten führen.

Das zweite Hauptargument ist die Erhöhung staatlicher Resilienz, es dürfe nicht zugelassen werden, dass es Anfragen zu kritischer Infrastruktur gebe [3]. Dass dies nur vorgeschoben ist, zeigt ein Blick in § 3 IFG. Dort sind mehrere sicherheitsrelevante Bereiche aufgeführt, in denen der Anspruch auf Informationszugang schon heute nicht besteht. Eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit kann somit kein stichhaltiges Argument für die Einschränkung der Informationsfreiheit in unserem Land sein.

Ein weiteres Argument, das immer wieder zu hören ist, ist die angeblich bedrohte Sicherheit von Behördenmitarbeitern [7]. Doch eine Anfrage bei allen Ministerien widerlegt diese Begründung – kein einziges Ministerium konnte einen konkreten Fall benennen, bei dem es zur Bedrohung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Anfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes kam [7].

Massive Schwächung von Transparenz und öffentlicher Kontrolle

Wer sich vor seinen Bürger versteckt, wer sich vor den Steuerzahlern abschottet, der hat etwas zu verbergen. Wer sich so verhält, hat kein Vertrauen, sondern jegliches Misstrauen verdient.

Das, was die Bundesregierung hier plant, ist die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes und die massive Schwächung öffentlicher Kontrolle und Transparenz. Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen.

Quellenverzeichnis

[1] Deutschlandfunk: „Nur noch eingeschränkte Akteneinsicht?“, 14. Juli 2026
https://www.deutschlandfunk.de/informationsfreiheitsgesetz-ifg-reform-einschraenkung-kritik-100.html

[2] Frankfurter Rundschau: „Merz sollte sich besinnen: Transparenz ist gelebte Demokratie – sie schützt gegen Korruption und Kungelei“, 26. Juli 2026
https://www.fr.de/meinung/kolumnen/merz-regierung-will-informationsfreiheitsgesetz-einschraenken-94415437.html

[3] BR24: „Informationsfreiheit: Gläserner Staat oder blickdichte Behörde?“, 25. Juli 2026
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/informationsfreiheit-glaeserner-staat-oder-blickdichte-behoerde%2CVQJJ2nu

[4] Tagesschau: „Kritik an Unionsplänen für Informationsfreiheit“, 27. März 2025
https://www.tagesschau.de/inland/informationsfreiheitsgesetz-union-100.html

Ergänzend zu [4]: Netzpolitik.org: „Union will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen“
https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

[5] Tagesschau/MDR: „Härtere Einschnitte bei der Informationsfreiheit?“, 23. Juli 2026
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-100.html

[6] Netzpolitik.org: „Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen“, 23. Juli 2026
https://netzpolitik.org/2026/fragdenstaat-co-dobrindt-will-transparenz-plattformen-aus-dem-weg-raeumen/

[7] n-tv: „Ministerien-Antworten bringen Regierungssprecher in Bedrängnis“, 14. Juli 2026
https://www.n-tv.de/politik/Informationsfreiheitsgesetz-Antworten-von-Ministerien-bringen-Regierungssprecher-Stefan-Kornelius-in-Bedraengnis-id31085243.html

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

Newsletter abonieren und informiert bleiben.