Liebe Freunde, Pfingsten ist ein Fest zum Andenken an die Ausgießung des Heiligen Geistes und die herkömmlich von diesem Tag datierte Gründung der christlichen Kirche. Doch abgesehen von den kirchlichen Festen haben Pfingstbäuche auch im Volksbrauchtum Verankerung gefunden. Ob damalige Bräuche wie Pfingstbäume, Laubmännchen, Pfingstritte, das Treiben des Pfingstochsen sowie die neuerliche Tradition des deutschen Mühlentags (Pfingstmontag): eines haben diese Bräuche gemeinsam – Geselligkeit.
Umso wichtiger denn je, dass wir Zusammenhalt finden, unsere deutschen Bräuche pflegen und in der Gesellschaft dieses Pfingsten zu feiern wissen.
Hier beschreibe ich euch unsere stetige und ständige Arbeit der AfD Fraktion im Landtag Brandenburg. Der Film gibt einen Einblick, dass die größte Oppositionspartei mehr als nur politischer Zuschau ist. Darum ist die Unterstützung durch euch, liebe Wähler, im Landtag so wichtig.
Mein neustes Video befasst sich mit der Maskenpflicht. Polizisten, Lehrer usw. sollen FFP2-Masken tragen. Halten sich alle an die gültigen Arbeitsschutz-Richtlinien? Ich zeige auf, welche Voraussetzungen eigentlich für das Tragen einer FFP2-Maske nötig sind und was es für die eigene Gesundheit bedeutet.
Seit heute dürfen sich Schüler einmal pro Woche – jeweils am Montag zum Schulwochenstart – selbsttesten, so die Aussage der Ministerin Ernst in der Ausschusssitzung am 11.03.21. Trotz dem Wissen das die Fehlerquoten – bis zu 50 % Fehlerquote – dieser Tests hoch seien, will man diese Teststrategie auf den Weg bringen. Bei einem positiven Selbsttest soll dieser durch einen PCR-Test bestätigt werden. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium dies nicht verlangt und es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, muss man laut Ministerin Ernst einen PCR-Test machen. Sie appelliert an die Vernunft der Eltern. Ich auch! Liebe Eltern, bitte machen sie bei dieser Panikmache nicht mit. Warum sollte man sein Kind, welches gesund ist, testen lassen?
Antragstitel: Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden – Lernrückstände aufholen, psychische Folgeschäden reduzieren
Die Landesregierung wurde aufgefordert,
I. Unverzüglich für sämtliche Jahrgangsstufen aller Schulformen, zumindest aber für die Grundschuljahrgänge, die inzidenzunabhängige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts unter Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln sowie des Gesundheitsschutzes für Schüler und Schulpersonal anzuordnen.
II. Das verpflichtende Tragen medizinischer Schutzmasken oder anderer Mund-Nasen-Bedeckungen soll aufgehoben werden und stattdessen auf freiwilliger Basis erfolgen;
III. Dem zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport a) zur regulären Aprilsitzung ein Konzept für die Unterrichtsorganisation im zweiten Schulhalbjahr sowie b) spätestens in der Maisitzung ein weiteres Konzept mit längerfristigen Maßnahmen ab dem neuen Schuljahr inklusive der zu erwartenden Kosten zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.
Seit beinahe einem Jahr erklären die Kultusminister der Länder und das Bundeskanzleramt das Coronavirus zur größtmöglichen Gefahr auch für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Seit Frühjahr letzten Jahres wird das Festhalten an einem eingeschränkten Schulbetrieb mit immer neuen Schreckensszenarien begründet, die bislang nur auf Annahmen und Befürchtungen basierten. Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene die katastrophalen Folgen, die sich aus ihrer Lockdown-Politik nicht nur mit Blick auf die Bildungschancen, sondern vor allem auf das psychische und physische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ergeben. Diese Folgen sind konkret und können mittlerweile, auch dank Studien und Erhebungen aus dem europäischen Ausland, qualifiziert und quantifiziert werden. Neben der Beeinträchtigung der Gesundheit, der Bildungschancen sowie des sozialen und beruflichen Erfolgs junger Menschen zeichnen sich bereits jetzt Langzeitfolgen ab, die sämtliche Dimensionen sprengen: Laut einer Berechnung des Ifo-Instituts führen die bereits entstandenen Bildungsrückstände infolge der Lockdowns nicht nur zu gravierenden Einbußen im Lebenserwerbseinkommen, sondern sind geeignet, der deutschen Volkswirtschaft insgesamt finanzielle Schäden in Höhe von mindestens 2,2 bis 3,3 Billionen Euro zuzufügen.
Jene Länder, die die Grundschulen und weiterführenden Schulen nur kurze Zeit oder überhaupt nicht geschlossen hatten und damit ihrer Verantwortung gegenüber der jungen Generation gerecht wurden – darunter Norwegen, Schweden, Finnland und zahlreiche ostasiatische Länder -, haben dadurch bereits jetzt im Vergleich zu Deutschland und Brandenburg nicht nur einen bildungspolitischen, sondern ebenfalls einen ökonomischen Wettbewerbsvorteil. Das durch eine verfehlte Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte empirisch nachweisbar abfallende Bildungsniveau in Deutschland hingegen wird durch die Corona-Politik von Bund und Ländern ohne Not zusätzlich beschleunigt. Dies gefährdet die Zukunftschancen der in unserem Land nachwachsenden Generation unmittelbar und wird massive Wohlstandsverluste mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund sind nicht nur die Schulen unverzüglich wieder zu öffnen, sondern es müssen endlich praktikable Konzepte und Instrumente entwickelt werden, um einerseits entstandene Lernrückstände möglichst aufholen und andererseits Kinder und Jugendliche mit seelischen Leiden sowie deren Eltern und Lehrer individuell bestmöglich unterstützen zu können. Neben Übergangslösungen, sind ebenfalls mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig, die über das Schulhalbjahr hinausweisen. Angesichts der sich abzeichnenden seelischen Schäden ist es unabdingbar, das schulpsychologische Beratungs- und Hilfesystem personell, finanziell sowie strukturell auszubauen. Selbiges betrifft die Aufstockung der Sonderpädagogen sowie der pädagogischen Unterrichtshilfen. Beide Berufsgruppen leisten im Schulalltag einen unschätzbaren Beitrag, um u.a. Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Lehrern und Eltern individuell zu fördern.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird mit Nachdruck dazu aufgefordert, die bislang entstandenen Schäden für die Bildungschancen und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie für das Schul- und Bildungssystem nicht länger zu ignorieren. Stattdessen müssen endlich produktive Lösungsvorschläge unterbreitet werden, mit denen sich einerseits die Lernrückstände abbauen und andererseits die Kollateralschäden und damit das Leid aller Beteiligten reduzieren lassen.
Ab sofort finden Sie alle im Plenum gestellten Anträge zusammegefasst auf einer Seite wieder. Im neuen Fachbereich „Im Parlament“ fasse ich die bisherigen Anträge der AfD Fraktion im Landtag Brandenburg zusammen und zeige Ihnen als Unterstützer, Wähler und Interessierten die Notwendigkeit unserer Arbeit als größte Oppositionspartei im Brandenburger Landtag.
Jeder, so wie auch ich, haben die Erfahrung gemacht, dass das Leben endlich ist. Der Tod gehört zum Leben dazu. Täglich sterben ca. 2500 Menschen in Deutschland. Zu den häufigsten Todesursachen gehören Herzkreislauf- und Krebserkrankungen. Die „Corona-Toten“ machen einen Bruchteil dieser Todesfälle aus. Nun soll es eine heilsbringende Impfung geben. Diese ist neuartig und wenig bis gar nicht erforscht. Aus einem offiziellen Protokoll zur Untersuchung der Sicherheit und Effektivität des Covid-19-Impfstoffs geht hervor, dass von den 44000 Probanden lediglich 3 „schwere Corona-Infektionen“ verhindert werden konnten. 84% der Probanden zeigten mehr oder minder schwere Reaktionen auf die Impfung.
Wenn wir uns den Aufklärungsbogen anschauen, stellt man sich die Fragen ob und wie die Impfung wirkt und ob die Nebenwirkungen und Kontraindikationen im Verhältnis zur Krankheit stehen. Folgende Aussage ist im Aufklärungsmerkblatt zu finden: „Folgeschäden am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie langanhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversagen zum Tod führen können, gefürchtet.“
Noch im April wurde seitens des RKIs gesagt: „Ohne Impfstoff keine Rückkehr zur Normalität“
Doch so heißt im Aufklärungsmerkblatt unter anderem: „…ist es trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.“
Auch bei der Impfkampagne gibt es ein Totalversagen der Merkel-Regierung.
Die Telefonhotline zur Terminvergabe für Impfungen bricht zusammen und unsachgemäße Abläufe führen dazu, das massenhaft Impfdosen weggeworfen werden müssen.
Unter anderem weil erst im Impfzentrum geklärt wird, ob jemand berechtigt ist die Impfung zu bekommen, denn ist er es nicht, wird der aufgetaute Impfstoff vernichtet und das obwohl überall Impfstoff fehlt.
Merkel anordnete an, den Impfstoff nicht direkt, sondern über die EU nach Brüssel und somit über Zwischenhändler zu bestellen. Wer davon profitiert, das steht auf einem anderen Papier.
Durch die verständliche Skepsis gegenüber dem neuartigen Impfstoff, kommt es zur Spaltung unserer Gesellschaft. Schnell wird man zum „Impfgegner“ abgestempelt. Dies ist ein typischer Kampfbegriff der Verfechter der Corona-Panikmache und führt letztlich zur Ungleichbehandlung und zur Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie folgende Beispiele belegen.
Wer auf dieser Basis eine Impfpflicht anordnet oder einen Zwang anstrebt, macht sich in meiner Auffassung strafbar. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen.
Ich habe mich persönlich gegen eine „Corona-Impfung“ ausgesprochen, weil die Impfung faktisch nicht heilsbringend ist.
Die Bundesregierung setzt ihre Prioritäten falsch und schiebt die Schuld ihres Versagens immer auf andere! So eine Regierung brauchen wir nicht!
Schöne und berührende Geschichten zur Weihnachtszeit möchte auch ich euch nicht vorenthalten. Geht es doch um gute Menschen, welche regelmäßig große Geldbeträge (er)finden und dadurch herzerwärmende Vorlagen für die Leitmedien erzeugen. Doch diesen Elfmeter möchte ich diesmal gern selbst verwandeln, da die Lösung und Wahrheit, dank technischer Standards der Geldinstitute, leicht zu ermitteln war. Worum ging es konkret: https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/ehrlicher-finder-21-jaehriger-senftenberger-findet-1000-euro-im-geldautomat-53066106.html
Lest also immer zwischen den Zeilen und glaubt nicht alles was „EHRLICHEN“ Medien über ehrliche Finder schreiben.
Offener Brief zur weiterhin gültigen Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 20. November 2020
Sehr geehrter Oberbürgermeister Holger Kelch,
von Vater zu Vater fordere ich Sie auf die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus unverzüglich ausser Kraft zu setzen. In der aktuellen Allgemeinverfügung steht unter anderem folgendes: „Durch das Infektionsgeschehen an den Schulen kommt es zu einer zunehmend unkontrollierten Ausbreitung des Krankheitserregers SARS- CoV-2 in der gesamten Stadt Cottbus/Chóśebuz bzw. ist dies mit den derzeitigen Erkenntnissen zu vermuten“. Die Realität sieht anders aus. So ist folgende Aussage in der Lausitzer Rundschau vom 25. November 2020, im Artikel „Cottbuser Schüler wollen freiwilligen Distanzunterricht“ zu lesen: „Die Stadt Cottbus betont am Mittwoch zumindest, dass es nach aktuellem Stand keine Erkenntnisse dafür gebe, Schulen vor Ort als Treiber der Corona-Pandemie zu benennen.“ [1]
Auch im Artikel „Corona-Schultest in Spremberg bestätigt die Dunkelziffer“ in der Lausitzer Rundschau vom 04.12. 2020 wird der Realität ins Auge geschaut, da sagt der Gesundheitsdezernent Michael Koch des Spree-Neiße-Kreis ähnliches: „Als Treiber der Pandemie, von der Spree-Neiße neben Cottbus und Oberspreewald-Lausitz derzeit in Brandenburg mit am stärksten betroffen ist, sehe er die Schulen aber nicht.“ [2] Diese Aussagen stehen deutlich im Widerspruch zum Inhalt der Allgemeinverfügung. Das MBJS des Landes Brandenburg hat mit der zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 30. November 2020 festgelegt, dass ab Klasse 7 nun auch eine generelle Maskenpflicht im Unterricht, außer im Sportunterricht gilt. Dies gilt demzufolge nicht für die Grundschulen. Die aktuellen Infektionszahlen für die Grund- und Förderschulen der Stadt liefern eindeutig Zahlen, die zeigen, dass die Cottbusser Grund- und Förderschulen nicht die Infektionstreiber sind. Es stellt sich somit die Frage, warum die Stadt Cottbus nun auch weiterhin an ihrer Allgemeinverfügung festhält ohne einen stringenten Grund dafür. Die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus sollte unverzüglich außer Kraft gesetzt werden oder zumindest an die Vorgaben des Landes angepasst werden. Wie dem Artikel „ Empörung über Dauer-Maskenpflicht an Schulen“ der Potsdamer Neuste Nachrichten vom 04.12.20 zu entnehmen, kritisieren Elternsprecher und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft die Dauer-Maskenpflicht an den Schulen. Er sehe die Verhältnismäßigkeit „komplett ausgehebelt“, so der Landeselternsprecher. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht von einer Fehlentscheidung. Inzwischen wurde in zahlreichen Studien nachgewiesen, dass Kinder nur in seltensten Fällen schwer erkranken, und vor allem, dass sie auch als Ansteckungsquelle keine relevante Gefahr für ihre Umgebung darstellen. [3-7] Zumal diese positiv Getesteten keine Infizierten sind und dieser fragwürdige PCR-Test nun schon von mehreren Gerichten als nicht geeignet eingestuft wurde. Diese Gesamtheit an politischen Fehlern, die fragwürdige Nachweisführung zum SARS-CoV-2-Virus, die daraus entstanden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden, die Verordnungen und Verfügungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene werden auch Bestandteil unseres Untersuchungsausschusses sein, dem ich als stellvertretendes Mitglied angehörig bin. Daher fordere ich Sie auf, regieren Sie als Stadtoberhaupt mit Sachverstand.
Mit patriotischen Grüßen
Lars Schieske Mitglied des Landtages Brandenburg, Cottbuser und Vater dreier Kinder
3. Macartney K, Quinn HE, Pillsbury AJ et al. Transmissi- on of SARS-CoV-2 in Australian educational settings: a prospective cohort study. Lancet Child Adolesc Health 2020. DOI: https://doi.org/10.1016/S2352-4642(20)30251-0.
4. Ladhani SN, Amin-Chowdhury Z, Davies HG et al. CO- VID-19 in children: analysis of the first pandemic peak in England. Arch Dis Child 2020;0:1–6. DOI: https://doi.org/10.1136/archdischild-2020-320042.
5. Wood R, Thomson EC, Galbraith R et al. Sharing a household with children and risk of COVID-19: a stu- dy of over 300,000 adults living in healthcare worker households in Scotland. Preprint medRxiv 2020. DOI:
6. Schwarz S, Jenetzky E, Krafft H et al. Corona bei Kindern (Co-Ki) Studie: Relevanz von SARS- CoV-2 in der ambulanten pädiatrischen Versorgung in Deutschland. Monatsschr Kinderheilkd 2020 (im Druck). Siehe auch https://co-ki.de/literatur
4. Innovationsfähigkeit sichern, Fachkräfte gewinnen, Handwerk und Mittelstand stärken – für eine universitäre Berufsschullehrerausbildung in Brandenburg
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