Offener Brief an den Oberbürgermeister Holger Kelch

Offener Brief zur weiterhin gültigen Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus über die erweiterte
Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 20. November 2020

Sehr geehrter Oberbürgermeister Holger Kelch,

von Vater zu Vater fordere ich Sie auf  die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus unverzüglich ausser Kraft zu setzen.
In der aktuellen Allgemeinverfügung steht unter anderem folgendes: „Durch das
Infektionsgeschehen an den Schulen kommt es zu einer zunehmend unkontrollierten Ausbreitung
des Krankheitserregers SARS- CoV-2 in der gesamten Stadt Cottbus/Chóśebuz bzw. ist dies mit
den derzeitigen Erkenntnissen zu vermuten“.
Die Realität sieht anders aus. So ist folgende Aussage in der Lausitzer Rundschau vom 25. November 2020, im Artikel „Cottbuser
Schüler wollen freiwilligen Distanzunterricht“ zu lesen: „Die Stadt Cottbus betont am Mittwoch zumindest, dass es nach aktuellem Stand keine
Erkenntnisse dafür gebe, Schulen vor Ort als Treiber der Corona-Pandemie zu benennen.“ [1]

Auch im Artikel „Corona-Schultest in Spremberg bestätigt die Dunkelziffer“ in der Lausitzer Rundschau
vom 04.12. 2020 wird der Realität ins Auge geschaut, da sagt der Gesundheitsdezernent Michael Koch des Spree-Neiße-Kreis ähnliches:
„Als Treiber der Pandemie, von der Spree-Neiße neben Cottbus und Oberspreewald-Lausitz derzeit
in Brandenburg mit am stärksten betroffen ist, sehe er die Schulen aber nicht.“ [2]
Diese Aussagen stehen deutlich im Widerspruch zum Inhalt der Allgemeinverfügung.
Das MBJS des Landes Brandenburg hat mit der zweiten Verordnung über befristete
Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
(Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 30. November 2020
festgelegt, dass ab Klasse 7 nun auch eine generelle Maskenpflicht im Unterricht, außer im
Sportunterricht gilt. Dies gilt demzufolge nicht für die Grundschulen.
Die aktuellen Infektionszahlen für die Grund- und Förderschulen der Stadt liefern eindeutig
Zahlen, die zeigen, dass die Cottbusser Grund- und Förderschulen nicht die Infektionstreiber sind.
Es stellt sich somit die Frage, warum die Stadt Cottbus nun auch weiterhin an ihrer
Allgemeinverfügung festhält ohne einen stringenten Grund dafür.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus sollte unverzüglich außer Kraft gesetzt
werden oder zumindest an die Vorgaben des Landes angepasst werden.
Wie dem Artikel „ Empörung über Dauer-Maskenpflicht an Schulen“ der Potsdamer Neuste
Nachrichten vom 04.12.20 zu entnehmen, kritisieren Elternsprecher und Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft die Dauer-Maskenpflicht an den Schulen.
Er sehe die Verhältnismäßigkeit „komplett ausgehebelt“, so der Landeselternsprecher.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht von einer Fehlentscheidung.
Inzwischen wurde in zahlreichen Studien nachgewiesen, dass Kinder nur in seltensten Fällen
schwer erkranken, und vor allem, dass sie auch als Ansteckungsquelle keine relevante Gefahr für
ihre Umgebung darstellen. [3-7]
Zumal diese positiv Getesteten keine Infizierten sind und dieser fragwürdige PCR-Test nun schon von mehreren Gerichten als nicht geeignet eingestuft wurde.
Diese Gesamtheit an politischen Fehlern, die fragwürdige Nachweisführung zum SARS-CoV-2-Virus, die daraus entstanden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden, die Verordnungen und Verfügungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene werden auch Bestandteil unseres Untersuchungsausschusses sein, dem ich als stellvertretendes Mitglied angehörig bin. Daher fordere ich Sie auf, regieren Sie als Stadtoberhaupt mit Sachverstand.

Mit patriotischen Grüßen

Lars Schieske
Mitglied des Landtages Brandenburg, Cottbuser und Vater dreier Kinder

1.
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/corona-in-cottbus-cottbuser-schueler-wollen-freiwilligen-distanzunterricht-53387014.html


2.
https://www.lr-online.de/lausitz/spremberg/corona-in-spremberg-corona-schultest-in-spremberg-bestaetigt-dunkelziffer-53571451.html



3.
Macartney K, Quinn HE, Pillsbury AJ et al. Transmissi- on of SARS-CoV-2 in Australian
educational settings: a prospective cohort study. Lancet Child Adolesc Health 2020. DOI:
https://doi.org/10.1016/S2352-4642(20)30251-0.

https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S2352-4642%2820%2930251-0

4.
Ladhani SN, Amin-Chowdhury Z, Davies HG et al. CO- VID-19 in children: analysis of the first
pandemic peak in England. Arch Dis Child 2020;0:1–6. DOI:
https://doi.org/10.1136/archdischild-2020-320042.

https://adc.bmj.com/content/archdischild/early/2020/07/28/archdischild-2020-320042.full.pdf



5.
Wood R, Thomson EC, Galbraith R et al. Sharing a household with children and risk of COVID-19:
a stu- dy of over 300,000 adults living in healthcare worker households in Scotland. Preprint medRxiv 2020. DOI:

https://doi.org/10.1101/2020.09.21.20196428.

6.
Schwarz S, Jenetzky E, Krafft H et al. Corona bei Kindern (Co-Ki) Studie: Relevanz von SARS-
CoV-2 in der ambulanten pädiatrischen Versorgung in Deutschland. Monatsschr Kinderheilkd
2020 (im Druck). Siehe auch https://co-ki.de/literatur

https://co-ki.de/wp-content/uploads/2020/11/10.1007_s00112-020-01050-3.pdf


7.
Technische Universität Dresden. Immunisierungsgrad geringer als erwartet – Schulen haben sich
nicht zu Hotspots entwickelt. Pressemitteilung 13. Juli 2020. Verfügbar unter
https://tu-dresden.de/tu-dresden/newsportal/news/immunisierungsgrad-geringer-als-erwartet-schulen-haben-sich-nicht-zu-hotspots-entwickelt

Unsere politische Arbeit im Arbeitskreis Bildung, Jugend und Sport

Unsere ordentlichen Mitglieder im Bildungsausschuss sind Dennis Hohloch, Volker Nothing, Lars Schieske

Unseren Online-Dialog kann man unter folgendem Link einsehen:

https://www.facebook.com/1479344942348052/posts/2821133434835856/

Anträge im Plenar

1. Leistungsprinzip an Schulen endlich wieder durchsetzen

Unser Antrag:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-323173

Unser Redebeitrag:

2. Arbeitszeiten erfassen – Belastungssituationen erkennen – Lehrer nachhaltig entlasten

Unser Antrag:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-324114

Unser Redebeitrag:

3. Lebensleistung endlich honorieren – Lehrer für die unteren Klassen unverzüglich gleichstellen

Unser Antrag:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-324896

Unser Redebeitrag:

4. Innovationsfähigkeit sichern, Fachkräfte gewinnen, Handwerk und Mittelstand stärken – für eine universitäre Berufsschullehrerausbildung in Brandenburg

Unser Antrag:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-326199

Unser Redebeitrag:

5. Brandenburg vor dem Bildungsnotstand? – Auswirkungen der Coronakrise auf die Bildungs- und Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen

Unser Antrag:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-327948

Unser Redebeitrag:

6. Maskenpflicht an Schulen und Horteinrichtungen unverzüglich aufheben!

Unser Antrag:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-330392

Unser Redebeitrag:

7. Kulturtechnik „Handschreiben“ fördern

Unser Antrag:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-331383

Unser Redebeitrag:

8. Sportstätten unverzüglich für alle freigeben

Unser Antrag:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-331599

Unser Redebeitrag:

Scheindebatte im Landtag Brandenburg

Kein Platz für Scheindebatten im Brandenburger Landtag

Im Brandenburger Landtag kann es mit der AfD kein Platz für Scheindebatten geben. Nicht mit uns und darum blockierten wir diese Debatte. Mein Fraktionskollege und parlamentarischer Geschäftsführer Dennis Hohloch erklärt es im Video.

Einladung zur 27. Sondersitzung :

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-332153

Die Rede von unserem Fraktionsvorsitzenden Christoph Berndt:

Sondersitzung zum Infektionsschutz­gesetz

Am Montag haben wir, die AfD-Abgeordneten der Fraktion im Landtag Brandenburg, einen Antrag zu einer Sondersitzung gestellt.

Der Titel des Antrages lautet wie folgt: Beratungsgegenstand – Grundrechte und Freiheit schützen: Ablehnung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesrat durch das Bundesland Brandenburg

Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu stimmen. 

Die im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgesehenen drastischen Eingriffe sind derzeit in keiner Weise gerechtfertigt. Die von der WHO ausgerufene Corona-Pandemie hat in Deutschland zu keiner Übersterblichkeit geführt; die Fallsterblichkeit der COVID-19-Erkrankung liegt unter 0,1 Prozent.  In Deutschland und in Brandenburg waren das Gesundheitssystem und die öffentliche Ordnung durch diese Pandemie zu keinem Zeitpunkt in Gefahr. Erkennbar zielt die Novellierung des IfSG darauf ab, rechts- und verfassungswidrige Maßnahmen nachträglich zu legitimieren.

Von den 65 Abgeordneten der SPD, CDU, Linke, Grüne und BVB/ Freie Wähler waren nur 43 zur Sondersitzung anwesend.

Abstraktes Normenkontroll­verfahren gegen die Eindämmungs­verordnung

Heute haben wir, das sind die 23 AfD-Landtagsabgeordneten, eine Verfassungsklage beim Landesverfassungsgericht eingeleitet, damit die Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt wird. Unserer Ansicht nach, werden Grundrechte ohne Begründung und am Parlament vorbei entschieden. Hier wurde klar die Gewaltenteilung in unserem Land missachtet.

Liebe Freunde, wehrt auch Ihr Euch, mit allen demokratischen Mitteln, gegen diese Coronadiktatur.

#volksvertreter #afdfraktion #afdfraktionbrandenburg #volkspartei

Mund-Nasen-Bedeckungen für Feuerwehrleute

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 290

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0290.pdf

Eine Vielzahl von Feuerwehren im Land Brandenburg geben Dienstanweisungen im Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus an ihre Einsatzkräfte heraus. In diesen werden die Kameraden verpflichtet, im Einsatz und im Fahrzeug eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Mund-Nasen-Bedeckungen unterliegen jedoch keinerlei Normung beziehungsweise Zertifizierung und werden als Behelfs- oder Alltagsmasken bezeichnet. Da bei der Feuerwehr die persönliche Schutzausrüstung jedoch zu Recht einer bestimmten Normung unterliegt, ist das nach der Ansicht von medizinischen Experten, aber auch vieler Einsatzkräfte nicht realitätsnah und sogar als absurd zu bezeichnen.

Ich frage die Landesregierung:

Sind die entsprechenden Dienstanweisungen der lokalen Feuerwehren mit den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse, der Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnung, den Feuerwehrdienstvorschriften, der Straßenverkehrsordnung und weiteren Gesetzen und Verordnungen vereinbar?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Mund-Nase-Bedeckung ist kein Teil der persönlichen Schutzausrüstung im Sinne der einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“, welche den Träger vor den klassischen Gefahren im Einsatzdienst schützen sollen. Sie dienen ausschließlich dem Infektionsschutz. Insoweit wird auf das Merkblatt der DGUV „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS- CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ vom 18. Mai 2020 hingewiesen, wo ausdrücklich aufgeführt wird, dass, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, auch im Bereich der Feuerwehren ein Mund-Nasen-Schutz zu nutzen ist. Hierbei sind konkrete Risiken – zum Beispiel beim Einsatz am Patienten – zu berücksichtigen und im Rahmen der Hygienekonzepte angemessen zu bewerten.

Grundsätzlich sind die kommunalen Aufgabenträger angehalten, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches eigenständige Hygienekonzepte zu erstellen, die durch entsprechende Dienstanweisungen verbindlich eingeführt werden. Eine Vorlagepflicht gegenüber dem Ministerium des Innern und für Kommunales als oberste Sonderaufsichtsbehörde besteht nicht. Die mündliche Anfrage ist insoweit auch nur abstrakt gehalten, sodass eine pauschale Bewertung durch die Landesregierung weder möglich noch angezeigt ist. Darüber hinaus liegen der Landesregierung auch keinerlei Anhaltspunkte für entsprechende Normwidrigkeiten vor, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten bedingen würden.

 Im Gegenteil: Das Engagement der Einsatzkräfte bei den Feuerwehren in Brandenburg ist auch in Pandemiezeiten vorbildlich.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-035.pdf

Maskenpflicht im Unterricht

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 292

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 6)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0292.pdf

In Nordrhein-Westfalen war bereits lange vor den Herbstferien eine Maskenpflicht im Unter- richt verbindlich. Diese wurde aber aus verständlichen Gründen Ende August abgeschafft. Der Verband „lehrer nrw“ wertete das als „wichtigen Schritt in Richtung Normalität“. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht gravierende Probleme: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Unterricht ist nicht sinnvoll. Ein längeres Maskentragen beeinträchtigt bei Schülern die Leistungsfähigkeit“, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme, an der unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beteiligt waren, geht eine Empfehlung hervor, dass die Maske im Unterricht am Platz allerdings nicht getragen werden muss.

Im Bildungsausschuss des Landtages Brandenburg hatte die Ministerin Ernst immer wieder betont, es gebe mit ihr keine Maskenpflicht im Unterricht; und noch in der Sitzung des Kreiselternrats am 5. Oktober 2020 in Cottbus wiederholte sie diese Aussage.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage wurde die Maskenpflicht in der Sekundarstufe 2 bei Schülern, aber nicht bei Lehrern, nun doch eingeführt?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Ernst die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wir wollen, dass die Schulen geöffnet bleiben können und der Unterricht nach Stundentafel durchgeführt werden kann. Das ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung, und darauf haben sich Bund und Länder in Deutschland am 28. Oktober 2020 verständigt.

Mit den Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die mit § 17 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren eingeführt wurden, hat die Landesregierung eine Entscheidung getroffen, was nach Abwägung der Empfehlungen und Erkenntnisse der Wissenschaft einerseits, der Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft als Ganzes und die Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen andererseits schließlich als das politisch verantwortete Notwendige und zugleich Verhältnismäßige erachtet wurde, um den Präsenzbetrieb in den Schulen weiterführen zu können.

In der gymnasialen Oberstufe und den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren ist durch die Bildung von und die Unterrichtung in Kursen Konstanz bei der Zusammensetzung der Lerngruppen anders als in den niedrigen Jahrgangsstufen aus organisatorischen Gründen naturgemäß nicht möglich. Bei den in den Oberstufenzentren ansonsten zusammengefassten Bildungsgängen ist aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs die Zusammensetzung der Schülerschaft inhomogen; hinzu kommen bildungsgangspezifisch vielfältige Sozialkontakte in der Arbeitswelt einschließlich Praktika.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung verringert das Übertragungsrisiko, und zwar auch und insbesondere für das Gegenüber, dies ist inzwischen wissenschaftlichen belegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum als einen Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt. Das Tragen einer MNB wird insbesondere in Situationen empfohlen, in denen mehrere Menschen im öffentlichen Raum für längere Zeit zusammentreffen oder die Abstandsregeln nicht zuverlässig einhalten können. Die WHO hatte eine Meta-Studie auf Grundlage von 172 Studien in Auftrag gegeben, die unter anderem zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Ansteckungsrisiko um 85 % senke.

Da die in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren unterrichtenden Lehrkräfte durch die von den Schülerinnen und Schülern getragene Mund-Nasen-Bedeckung geschützt sind, wurde entschieden, die Lehrkräfte vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freizuhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler wenigstens die Mimik der Lehrkräfte und deren Ausführungen deutlich wahrnehmen. Dass verbale und nonverbale Kommunikation für den Lernprozess von herausgehobener Bedeutung sind, gehört zum Allgemeingut und bedarf keiner weiteren wissenschaftlichen Herleitung. Hier wurde ebenfalls abgewogen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-037.pdf

Die Rechte der Polizei während der sogenannten Corona-Pandemie

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 288

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0288.pdf

In mehreren Medienberichten, unter anderem bei rbb24-Online, war zu lesen: „Im Falle eines Verdachts auf eine illegale Feier werde die Polizei das weitere Vorgehen mit der originär zuständigen Behörde abstimmen – in diesem Fall das Gesundheitsamt. Die Polizei dürfe Personalien aufnehmen und die Party auflösen […].“ Weiter heißt es: „Zur Gefahrenabwehr könnte sie sich unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zur Wohnung verschaffen. Gewalt anwenden will man in Brandenburg und Berlin aber nicht.“

Ich frage die Landesregierung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich in der sogenannten Corona-Pandemie als Polizeibeamter Zutritt zum Privateigentum bzw. zu der Privatwohnung der Brandenburger Bürger zu verschaffen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:
Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 23 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) erfüllt sein.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-033.pdf

Quantität über Qualität?!

In einem bayrischen Labor wurden PCR-Tests vom Isar-Amper Klinikum in Taufkirchen/Vils auf SARS-CoV-2 untersucht. Das Labor stellte 60 falsch positive Bescheide aus, was Mitarbeiter des Klinikums stutzig machte. Es gab eine Nachuntersuchung der PCR-Tests und es wurden lediglich 2 als positiv ausgewertet. Zwischenzeitlich wurden diese Personen und Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter in Quarantäne gesetzt. Im Nachgang stellt sich das alles als unrechtmässig raus. „Die falschen Testergebnisse bedeuten für die Kliniken ein gewaltigen wirtschaftlichen Schaden und für die Patienten großes, auch gesundheitliches Leid“, so ein Insider. [1] Ich hoffe die betroffenen Personen leiten gegen diesen Irrsinn juristische Schritte ein!

Ist das nur die Spitze des Eisberges? Wie viele Tests sind wirklich falsch positiv und werden missbraucht um die Grundrechte einzuschränken. Ist ein PCR-Test vielleich doch nicht geeignet? Was sagt eigentlich der staatstreue Merkelist Drosten dazu?

Ein Interview des Virologen mit der „Wirtschaftswoche“ aus dem Jahr 2014, in dem Drosten die Testmethode für eine Übertreibung der Ausmaße der Mers-Epidemie verantwortlich gemacht habe: „Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht habe.“ [2]

Anhand der überhöhten Ausweitung der Testungen kommt man jetzt auf utopische Inzidenzen, die wiederum mit politischen Grenzwerten besetzt sind und für die derzeitigen Zwangsmaßnahmen verantwortlich sind. Indikatoren einer Pandemie sind immer die Letalität und die Kapazitätsüberschreitung des Gesundheitswesens. Auch davon sind wir weit entfernt. Die 197 Todesfälle in Brandenburg (Stand: 29.10.2020, 08:24 Uhr), wo immer noch unklar ist ob diese mit oder an Covid-19 gestorben sind, reihen sich weit hinter den Verstorbenen von Herzkreislauferkrankungen, Krebs, psychische Störungen, Verletzungen und Vergiftungen usw. ein. Unsere Krankenhäuser sind bei weitem nicht an ihrer Kapazitätsgrenze. Allein von den 1028 Beatmungsbetten auf Brandenburger Intensivstationen sind 672 unbelegt. Gerade einmal 2% sind durch Patienten mit Covid-19 belegt. Eine Pandemie und damit eine Überbelegung der Krankenhäuser, kann ich hier nicht erkennen. Die ganze „Corona-Krise“ ist herbeigeredet und ist lediglich mit einer Grippewelle gleichzusetzen. Betrachtet man nur Bevölkerungsgruppen mit Menschen unter 70 Jahren, betrug die durchschnittliche Rate sogar nur 0,05 Prozent. Zum Vergleich: Christian Drosten geht in Deutschland von einer Sterblichkeitsrate von rund 1 Prozent aus. [3]

[1] https://www.merkur.de/bayern/amper-klinik-corona-test-bayern-panne-ergebnisse-isar-taufkirchen-pcr-test-zr-90082728.html

[2]https://www.tagesschau.de/faktenfinder/drosten-pcr-test-101.html

[3]https://www.rtl.de/cms/who-veroeffentlicht-studie-corona-toedlicher-als-grippe-aber-weniger-toedlich-als-gedacht-4632187.html

Arbeit der sogenannten Berater für Demokratie- und Werteerziehung in der „Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V.“

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 876

Andreas Kalbitz (AfD), Lars Schieske (AfD) 27.10.2020 Drucksache 7/2252 (3 S.)

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2200/2252.pdf

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die „Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V.“ unterhält im Land Brandenburg zwei Büros, eine Geschäftsstelle in der Schopenhauerstraße 34 in Potsdam und ein Projektbüro Am Fuchsbau 15a in Neuseddin. Es werden sieben Mitarbeiter in Potsdam und 20 Mitarbeiter in Neuseddin beschäftigt. Zwei Personen sind allein für den Tätigkeitsbereich „Demokratieberatung und Wertevermittlung im Sport“ angestellt. Im Verein gibt es das eigene Projekt „Demokratie- und Werteerziehung“. Dieses Projekt soll Inhalte wie „Chancengleichheit, Respekt sowie ein Bekenntnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Homophobie und diskriminierende und antidemokratische Einstellungen“ vermitteln. Hingegen gibt es kein explizites Bekenntnis gegen Linksextremismus, religiösen oder Ausländerextremismus. Ziel sei die „Akzeptanz einer ethischen Vielfalt“. So heißt über die Arbeit des Vereins: „Die Brandenburgische Sportjugend sensibilisiert, aktiviert und vernetzt Sportvereine zur Positionierung gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus, qualifiziert Akteurinnen und Akteure aus den verschiedenen Bereichen des organisierten Sports, wie Vereinsfunktionärinnen und Vereinsfunktionäre und Übungsleiter und Übungsleiterinnen, führt themenbezogene Veranstaltungen und Seminare durch und bietet anlassbezogene Beratung bei Problemsituationen vor Ort an.“ So werden sogenannte Berater „qualifiziert“, um Inhalte im Sinne der vereinseigenen „Demokratie- und Werteerziehung“ in brandenburgische Sportvereine und Vereinsstrukturen zu bringen. Ziel sei es dabei vor allem, Kinder und Jugendliche zu erreichen. Über die konkrete Arbeit dieser „Demokratieberater“ hat die „Brandenburgische Sportjugend“ jedoch bislang, soweit ersichtlich, nichts veröffentlicht. Diese „Beratungen“, deren Inhalt anscheinend auch der Landesregierung nicht bekannt ist, dienen offenbar dazu, sportlich aktive Menschen aufgrund ihrer politischen Ansichten in ihren Sportgemeinschaften zu isolieren, auszugrenzen und sie letzten Endes auszuschließen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2500/2509.pdf

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