Auf zum Cottbuser Abendspaziergang!

Auch am kommenden Montag, dem 07. März, gehen wir wieder für unsere Freiheit auf die Straße.

Gemeinsam protestieren wir gegen die drohende Impfpflicht und eine „neue Normalität“ mit Maskenpflicht und Co.

Wir fordern das Ende aller Maßnahmen und kämpfen für eine freie Impfentscheidung. Wir sind mündige Bürger!

Auf zum Cottbuser Abendspaziergang! Los geht’s um 19:00 Uhr auf dem Altmarkt.

Quelle: @jeanpascal_hohm

21.02. – 19 Uhr Altmarkt, Cottbuser Abendspaziergang

Am Montag, den 21.02.2022 um 19 Uhr findet der Cottbuser Abendspaziergang auf dem Altmarkt Cottbus statt. Diese angemeldete Demonstration gegen die fragwürdigen Corona-Schutzmaßnahmen wird diesmal mit besonderen Masken mit Symbolkraft stattfinden. Dafür haben wir eine große Anzahl an Masken vorbereitet, damit auch die Polizeit diese Demo mangels Maskenpflicht nicht untersagen kann. Zahlreiches Erscheinen und teilen bis dahin natürlich erwünscht.

FFP2 Masken im ÖPNV und Einzelhandel: Das solltest Du wissen

Aus aktuellem Anlass möchte ich auf nachfolgendes Video aufmerksam machen, welches sich mit der Maskenpflicht beschäftigt. Ich hatte es zwar schon bereits im April 2021 veröffentlicht, doch mittlerweile wird man auch im ÖPNV und Einzelhandel gezwungen eine FFP2 Maske zu tragen. Halten sich alle an die gültigen Arbeitsschutz-Richtlinien? Ich zeige auf, welche Voraussetzungen eigentlich für das Tragen einer FFP2-Maske nötig sind und was das für die eigene Gesundheit bedeutet. Ein kleiner, aber wichtiger Tipp: informiert den Kontrolleur, dass es sich bei der FFP2 Maske um ein Atemschutzgerät der Klasse 1 handelt und man dafür eine medizinische Vorsorgeuntersuchung braucht. Was passiert also, wenn der Kontrolleur uns zwingt ein solches Atemschutzgerät zu tragen? Ist der Kontrolleur oder der ÖPNV bei Gesundheitsschäden sogar haftbar zu machen?

Luca-App – sinnvoll oder unsinnig ?

Laut der Landesregierung ist die Luca-App ein unterstützendes System zur Digitalisierung und Vereinfachung der Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten.

Besucher von Gastronomie, Einrichtungen, Veranstaltungen etc. ermöglicht die Luca-App einen verschlüsselten digitalen Check-in / Check-out Prozess und gestattet somit den Verzicht auf das händische Ausfüllen von „Kontaktdatenerhebungszetteln“. Wird die Kontaktpersonennachverfolgung aus infektiologischen Gründen durch das zuständige Gesundheitsamt notwendig, kann die Kontaktdatenübermittlung verschlüsselt in digitaler Form an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Wir fragten die Landesregierung in unserer Anfrage nach dem Nutzen und den Kosten.

Im Land Brandenburg arbeitet nur die Hälfte der 18 Gesundheitsämter mit der Luca-App. Dabei konnten genau null Kontakte nachverfolgt werden, denn bisher wurde die Art der Kontaktverfolgung nicht genutzt. Was für den Steuerzahler übrig bleibt sind die Kosten, die liegen bei 1.179.290 Euro. Gesundheitsämter nutzen am häufigsten das Telefon, also den klassischen Anruf als Art der Kontaktverfolgung.

Bereits im September sprachen wir in unserem Podcast „Blaue Runde“ darüber, was kann die App, welchen Nutzen hat sie und was kostet sie dem Steuerzahler. Hört einfach noch einmal rein.

Auch eine erneute Anfrage zeigt auf, die Luca-App brachte keinen Nutzen für den Brandenburger Steuerzahler.

Die „Notlage“ geht weiter

Mit einem Antrag (Drucksache 19/32091) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, mit dem irrsinnigen Titel „Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, sollen die Grundrechte weiter eingeschränkt werden. In dem Antrag heißt es:

Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28.März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag am 18. November 2020, am 4. März 2021 und am 11.Juni 2021 festgestellt hat, weiter fortbesteht.“

Die Lausitzer Bundestagsabgeordneten Freese (SPD) und Schulze (CDU) haben diesem Antrag zugestimmt [1]. Somit stimmten diese beiden Abgeordneten weiter für Grundrechtseinschränkungen. Das Ziel, der mit der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ einhergehenden Maßnahmen, muss es sein, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden. Von einer solchen Überlastung sind wir weit entfernt, zumal das 2-Milliarden-Paket (Nachtragshaushalt 2020) „Soforthilfen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ im Land Brandenburg nicht der Stärkung des Gesundheitssystem zugute kam. Lieber wurde das Steuergeld für Masken, Testkits und Testzentren ausgegeben.

Länder wie Schweden, die einen komplett anderen Weg durch die „Pandemie“ gegangen sind [2], oder Dänemark, wo das Parlament die Abschaffung aller Corona-Maßnahmen beschlossen hat [3], zeigen uns, es geht anders und besser.

Auf Landesebene fordern wir schon lange die Abschaffung aller Zwangsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapolitik.

Wenn wir diese Panikmache und das Spielen mit der Angst beenden wollen, dann brauchen wir Abgeordnete mit Sachverstand. Diese kann ich in der derzeitigen Lage nur bei der AfD finden.

[1] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=754

[2] https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/schweden-wir-setzen-auf-schutz-der-risikogruppe-und-freiwilligkeit-li.175697

[3] https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/daenemark-inzidenz-steigt-aber-ab-oktober-fallen-alle-corona-regel-weg-zr-90909458.html

MASKENPFLICHT ABSCHAFFEN



Heute fordern wir die Landesregierung auf, die sinnlose Maskenpflicht gänzlich aufzuheben. Unsere Forderungen könnt ihr gern in dem Redebeitrag von Dr. Christoph Berndt und mir gegen 18 Uhr unter folgendem Link anschauen.



https://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.665679.de&template=lt_n_termine_stream_d_new



Wir stellen fest, dass:

1.

Mund-Nasenbedeckungen (nachfolgend „Masken“) im Sinne § 3 der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 gehören zur persönlichen Schutzausrüstung. Ihre Schutzwirkung ist an die Einhaltung von Bedingungen gebunden, die in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte normiert sind.

2.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass eine allgemeine Maskenpflicht im nicht-privaten Raum die Ausbreitung von Sars-CoV-2 oder COVID-19 verhindert. Die unsachgemäße Verwendung von Masken verursacht gesundheitliche Schäden.

3.

Der massenhafte Gebrauch von Masken birgt Gefahren für die Umwelt.

Der Nutzen einer allgemeinen Maskenpflicht für die Eindämmung von Sars-CoV-2 und CO-VID-19 ist nicht erwiesen:


In seiner Befragung im Untersuchungsausschuss Corona des Brandenburgischen Landtags am 14. Mai 2021 begründete der RKI-Präsident Lothar Wieler die Empfehlung seiner Be-hörde für das Maskentragen im öffentlichen Raum mit der Möglichkeit einer Verbreitung von Sars-CoV-2 durch symptomfreie Personen. Bislang wurden aber weltweit nur 6 derartige Fälle beschrieben, die zudem nicht zweifelsfrei erwiesen sind. [1+2] Demgegenüber wurde bei Untersuchung von fast 10 Millionen Einwohnern in Wuhan nicht ein Fall einer asymptoma-tischen Sars-CoV-2-Übertragung gefunden. [3] Dass die asymptomatische Verbreitung von Sars-CoV-2 bestenfalls eine Rarität ist, belegt auch eine große Metastudie vom Dezember 2020: Selbst im privaten Haushalt beträgt das Risiko einer Ansteckung durch prä-oder asymptomatisch infizierte Personen nur 0,7 Prozent. [4]


Die aktuellen Empfehlungen des RKI5 zum Maskentragen in der von der WHO deklarierten Corona-Pandemie basieren auf Plausibilitätsvermutungen. In Bezug auf die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum ist die in den RKI-Empfehlungen zitierte wissenschaftliche Literatur unergiebig. [6]
In einer Studie mit mehreren tausend randomisierten Probanden wurde kein statistisch messbarer Effekt des Maskentragens auf die Verbreitung von Sars-CoV-2 gefunden. [7] Dieses Ergebnis wird durch die Praxis bestätigt. Die Dynamik der COVID-19-Verbreitung unterscheidet sich in US-Bundesstaaten mit und ohne Maskenpflicht nicht [8], und auch der Vergleich des Epidemiegeschehens in Deutschland und Schweden zeigt kein Vorteil einer allgemeinen Maskenpflicht.


Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten (ECDC) äußert sich in seinen Empfehlungen vom 15. Februar 2021 noch zurückhaltend, dass der Nutzen des Maskentragens für die Kontrolle und Prävention von COVID-19 „um-stritten bleibt“. Das ECDC beschränkt seine Empfehlung für das Tragen medizinischer Masken auf lokale COVID-19-Ausbrüche („community transmission of COVID-19“) – also nicht auf eine „diffuse Verbreitung“ von Sars-CoV-2 – und auf vulnerable Personen für schwere Krankheitsverläufe – also nicht auf die Allgemeinbevölkerung. [9] In ähnlicher Weise zielen die Interimsempfehlungen der WHO zum „Maskentragen im Kontext von COVID-19“ auf Risikogruppen und -situationen. [10]

Ein unsachgemäßer Gebrauch von Masken richtet Schaden an:
Die in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 vorgeschriebenen medizinischen bzw. FFP2-Masken gehören zur persönlichen Schutzausrüstung, deren Gebrauch vom BfArM genau reguliert ist. [11] Die sachgemäße Verwendung der Masken ist anspruchsvoll und bedarf selbst im beruflichen Bereich ständiger Unterweisung.

Die tägliche Beobachtung – auch auf amtlichen Pressekonferenzen oder im Landtag Brandenburg – zeigt, dass die allgemeine Maskenpflicht mit einer allgemeinen Fehlverwendung der Masken einhergeht. Damit werden neue Krankheitsrisiken geschaffen, denn Masken „müssen nach den aus Krankenhäusern bekannten Regeln im öffentlichen Raum sogar als ein Infektionsrisiko betrachtet werden“. [12]
Das unsachgemäße und unnötige Tragen der Masken kann eine Vielzahl somatischer und psychologischer Schäden verursachen – von Azidose und Immunsuppression, über Angst-zustände und Lerndefizite bis hin zur Depressionen.

Besonders verheerend sind die Schäden für Kinder und Jugendliche. So warnen ausgewiesene Experten, wie z.B. Philipp Ramming, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie, vor den Folgen einer längerdauernden Maskenpflicht für Kinder: „Kinder kommunizieren allge-mein sehr nonverbal. […] Kinder und Lehrer bauen so auch ihre Beziehung auf. […] Aus der Forschung ist bekannt, dass Kinder auf das Fehlen von Mimik zuerst mit erhöhter Aktivität und wenn der Zustand länger andauert apathisch reagieren.“ [13]
Außerdem stellen die Masken ein großes Müllproblem dar. [14]

Quellen:

1 Vgl. https://lockdownsceptics.org/has-the-evidence-of-asymptomatic-spread-of-covid-19-been-significantly-overstated-2/, letzter Zugriff: 03.06.21.


2 Vgl. https://sciencefiles.org/2021/06/02/der-mythos-asymptomatischer-verbreitung-von-sars-cov-2-wissen-schaftliche-studien-zeigen-das-gegenteil/, letzter Zugriff: 03.06.21.

3 Vgl. https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w#citeas, letzter Zugriff: 03.06.21.


4 Vgl. https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2774102, letzter Zugriff: 03.06.21.


5 Vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20.pdf?__blob=publication-File, letzter Zugriff: 03.06.21.


6 Vgl. https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/a-1174-6591.pdf, letzter Zugriff: 03.06.21.


7 Vgl. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32829745/, letzter Zugriff: 03.06.21.


8 Vgl. https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.18.21257385v1, letzter Zugriff: 03.06.21.


9 Vgl. https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/using-face-masks-community-reducing-covid-19-transmission, letzter Zugriff: 03.06.21


10 Vgl. https://apps.who.int/iris/handle/10665/337199, letzter Zugriff: 03.06.21.


11 Vgl. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html, letzter Zugriff: 03.06.21.
Landtag Brandenburg Drucksache 7/3737 (ND)

12 Vgl. Fußnote Nr. 6.


13 Vgl. https://www.nau.ch/news/schweiz/psychologe-warnt-vor-einfluss-von-masken-auf-kindern-65777903, letzter Zugriff: 03.06.21


14 Vgl. https://www.mdr.de/ratgeber/familie/masken-tiere-gefahr-sterben-100.html, letzter Zugriff: 03.06.21.

Fragwürdige Kriterien des Genesenen-Nachweises

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Drucksache 7/3755 (S. 7)

Fragestunde Mündliche Anfrage 634 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD) vom 11.06.2021

Frage:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3700/3755-0634.pdf

Aus Sicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) können als Genesenen-Nachweis folgende Dokumente jeweils alternativ genutzt werden:

  • der Nachweis eines positiven PCR-Tests über die beauftragten Laboratorien,
  • ein Attest eines niedergelassenen Arztes mit Datum des positiven PCR-Tests
    sowie
  • der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes zur Quarantäne bei einer
    SARS- CoV-2-Infektion, sofern das Datum des positiven PCR-Testergebnisses
    bzw. das Datum des Absonderungsbeginns aufgrund eines positiven PCR-Tests
    angegeben ist.

Ich frage die Landesregierung: Warum werden Antikörpertests, zum Beispiel gegen das N- Antigen, die Spike-Antigene, oder sogenannte Surrogat-Neutralisationstests oder die Bestimmung der T-Zellen-vermittelten Immunität, nicht anerkannt?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/plpr/46-024.pdf

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Nonnemacher die Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem derzeitigen Wissensstand wird ein Antikörpernachweis nicht als ausreichender Nachweis einer überstandenen Covid-19-Erkrankung angesehen. Der Immunschutz wird durch Antikörper und durch Komponenten der zellulären Immunität vermittelt und kann individuell unterschiedlich sein. Eine Person kann die Erkrankung durchgemacht haben und dennoch keine messbaren Antikörper entwickeln. Umgekehrt kann ein Antikörpernachweis nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem SARS-CoV-2-Virus positiv sein, obwohl zuvor keine Erkrankung an Covid-19 vorlag. Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können. Zudem sind die auf dem Markt befindlichen Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern sehr variabel hinsichtlich ihrer Qualität sowie unterschiedlich hinsichtlich ihrer Sensitivität.

Testpflicht für Schulkinder

Seit heute dürfen sich Schüler einmal pro Woche – jeweils am Montag zum Schulwochenstart – selbsttesten, so die Aussage der Ministerin Ernst in der Ausschusssitzung am 11.03.21. Trotz dem Wissen das die Fehlerquoten – bis zu 50 % Fehlerquote – dieser Tests hoch seien, will man diese Teststrategie auf den Weg bringen. Bei einem positiven Selbsttest soll dieser durch einen PCR-Test bestätigt werden. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium dies nicht verlangt und es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, muss man laut Ministerin Ernst einen PCR-Test machen. Sie appelliert an die Vernunft der Eltern. Ich auch! Liebe Eltern, bitte machen sie bei dieser Panikmache nicht mit. Warum sollte man sein Kind, welches gesund ist, testen lassen?  

Impfpflicht, Impfzwang oder Selbstbestimmung?

Jeder, so wie auch ich, haben die Erfahrung gemacht, dass das Leben endlich ist. Der Tod gehört zum Leben dazu. Täglich sterben ca. 2500 Menschen in Deutschland. Zu den häufigsten Todesursachen gehören Herzkreislauf- und Krebserkrankungen. Die „Corona-Toten“ machen einen Bruchteil dieser Todesfälle aus. Nun soll es eine heilsbringende Impfung geben. Diese ist neuartig und wenig bis gar nicht erforscht. Aus einem offiziellen Protokoll zur Untersuchung der Sicherheit und Effektivität des Covid-19-Impfstoffs geht hervor, dass von den 44000 Probanden lediglich 3 „schwere Corona-Infektionen“ verhindert werden konnten. 84% der Probanden zeigten mehr oder minder schwere Reaktionen auf die Impfung.

https://www.wochenblick.at/impfstoff-zulassungsprotokoll-beschreibt-lebensbedrohliche-nebenwirkungen/

Wenn wir uns den Aufklärungsbogen anschauen, stellt man sich die Fragen ob und wie die Impfung wirkt und ob die Nebenwirkungen und Kontraindikationen im Verhältnis zur Krankheit stehen. Folgende Aussage ist im Aufklärungsmerkblatt zu finden: „Folgeschäden am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie langanhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversagen zum Tod führen können, gefürchtet.“

Noch im April wurde seitens des RKIs gesagt: „Ohne Impfstoff keine Rückkehr zur Normalität“

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/rki-ohne-impfstoff-keine-rueckkehr-zur-normalitaet,RwmN6bN

Doch so heißt im Aufklärungsmerkblatt unter anderem: „…ist es trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.“

Auch bei der Impfkampagne gibt es ein Totalversagen der Merkel-Regierung.

Die Telefonhotline zur Terminvergabe für Impfungen bricht zusammen und unsachgemäße Abläufe führen dazu, das massenhaft Impfdosen weggeworfen werden müssen.

Unter anderem weil erst im Impfzentrum geklärt wird, ob jemand berechtigt ist die Impfung zu bekommen, denn ist er es nicht, wird der aufgetaute Impfstoff vernichtet und das obwohl überall Impfstoff fehlt.

Merkel anordnete an, den Impfstoff nicht direkt, sondern über die EU nach Brüssel und somit über Zwischenhändler zu bestellen. Wer davon profitiert, das steht auf einem anderen Papier.

https://reitschuster.de/post/regierung-bricht-impf-versprechen-2/

Auch erschreckende Zeitungsartikel über Impfschäden mit dem neuartigen mRNA-Impfstoff, lassen mich zur Vorsicht walten.

https://www.nordkurier.de/nachrichten/ticker/grossbritannien-warnt-allergiker-vor-corona-impfung-0941689112.html

https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/schwere-allergische-impfreaktion-am-neubrandenburger-klinikum-1442057801.html

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119494/US-Gesundheitsmitarbeiter-erleidet-nach-Coronaimpfung-allergische-Reaktion

Durch die verständliche Skepsis gegenüber dem neuartigen Impfstoff, kommt es zur Spaltung unserer Gesellschaft. Schnell wird man zum „Impfgegner“ abgestempelt. Dies ist ein typischer Kampfbegriff der Verfechter der Corona-Panikmache und führt letztlich zur Ungleichbehandlung und zur Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie folgende Beispiele belegen.

https://www.nordbayern.de/region/impfpflicht-fur-mitarbeiter-staatsanwaltschaft-pruft-anzeige-gegen-zahnarzt-1.10750737

https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Internationale-Debatte-um-Corona-Impfpflicht-415125.html

Wer auf dieser Basis eine Impfpflicht anordnet oder einen Zwang anstrebt, macht sich in meiner Auffassung strafbar. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen.

Ich habe mich persönlich gegen eine „Corona-Impfung“ ausgesprochen, weil die Impfung faktisch nicht heilsbringend ist.

Die Bundesregierung setzt ihre Prioritäten falsch und schiebt die Schuld ihres Versagens immer auf andere! So eine Regierung brauchen wir nicht!

Wir sind die Alternative für Deutschland