Wenn Jugendschutz zu Marktzensur wird

Update/Nachtrag vom 07.07.2026: Kurz nach Veröffentlichung dieses Artikels wurde der Film Citizen Vigilante doch noch von der FSK für das Kino ab 18 freigegeben. Die Freigabe für den Handel steht noch aus. Für uns ändert das nichts an unserer Forderung.

Artikel 5 und die Realität der Filmfreigabe

„Eine Zensur findet nicht statt.“ So unmissverständlich formuliert es Artikel 5 des Grundgesetzes. Trotzdem erleben wir in Deutschland immer wieder Fälle, in denen Filmen faktisch eine Veröffentlichung verwehrt wird, durch eine Prüfstelle. Der aktuelle Fall des Films Citizen Vigilante zeigt, warum die Praxis der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) dringend auf den Prüfstand gehört.

Der Fall Citizen Vigilante

Wer in Deutschland einen Film veröffentlichen will, muss ihn der FSK zur Prüfung vorlegen. Eine ehrenamtliche Jury entscheidet dann über die Altersfreigabe. Sie kann einem Film eine Kennzeichnung aber auch komplett verweigern. Genau das ist Uwe Boll mit Citizen Vigilante passiert. Gleich zweimal verweigerte die FSK dem Film eine Kennzeichnung.

In der Praxis führt dies dazu, dass ein Film zwar nicht verboten, seine reguläre Verbreitung jedoch erheblich erschwert wird. Kinos, Streaming-Anbieter und Handelsketten verzichten häufig auf Titel ohne FSK-Kennzeichnung, weil deren Vermarktung mit rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden ist.

„So stellen acht Personen sicher, was mehr als 50 Millionen Erwachsene in Deutschland konsumieren dürfen.“ kritisiert der Regisseur in einem offenen Brief in der Berliner Zeitung [1].

Jugendschutz darf nicht zur Inhaltskontrolle für Erwachsene werden

Die FSK beruft sich auf das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche sollen vor entwicklungsgefährdenden Inhalten geschützt werden. Daran gibt es nichts auszusetzen. Doch dieser Schutz endet eigentlich mit der Volljährigkeit. Genau dafür existiert schließlich die höchste Altersfreigabe: FSK 18.

„Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK.“ sagt Boll.

Sein Film handelt von einem Mann, der das Gesetz selbst in die Hand nimmt. Zum Anlass nahm Boll reale Ereignisse aus Deutschland, wie etwa den Fall einer Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark und den Ausgang des Gerichtsprozesses, bei dem fast alle Angeklagten lediglich Bewährungsstrafen erhielten.

Ein klassischer Selbstjustiz-Thriller, bei der die Hauptfigur das Vertrauen in die Justiz verliert und das Recht für sich selbst in die Hand nimmt. Uwe Boll möchte mit seinem fiktiven Szenario „Gefahren und politischen Konsequenzen unserer Zeit offenlegen und eben durch den radikalen Erzählstil klarmacht, dass Gewalt keine Lösung ist.“

Deutschland im Winter

Es ist der letzte Film seiner Trilogie Deutschland im Winter. Der erste Film der Reihe, Hanau, handelt von dem Anschlag auf Migranten am 19. Februar 2020, der zweite Film Run von dem Schicksal einer afrikanischen Familie, die nach Europa flüchtet und dem der Bewohner des Ortes, an dem sie stranden. Beide Filme bekamen erst nach Änderungen Freigaben von der FSK. Citizen Vigilante nimmt sich jetzt die aktuelle Kriminalstatistik im Kontext der Massenmigration zum Thema.

Dass der Film nun ausgerechnet in Deutschland nicht auf den Markt kommen wird, hat international eine rege Diskussion über Verbote und Zensur ausgelöst. Auf X stellte Elon Musk den Film daraufhin weltweit für 48 Stunden kostenlos zur Verfügung.

Es geht nicht um Geschmack, sondern um Freiheit

Ob man Uwe Boll, der mehrfach mit der Goldenen Himbeere als schlechtester Regisseur ausgezeichnet wurde, mag oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Ebenso wenig muss man seinen Film gut finden oder seine politischen Ansichten teilen. Entscheidend ist die grundsätzliche Frage: Warum entscheidet eine Institution des Jugendschutzes darüber, welche Filme Erwachsene sehen dürfen?

Genau hier überschreitet die FSK nach unserer Auffassung ihren eigentlichen Auftrag. Mit der Verweigerung einer Kennzeichnung schützt sie nicht mehr Minderjährige, sie beschränkt die Freiheit Erwachsener.

Fehlende Transparenz bei weitreichenden Entscheidungen

Besonders problematisch ist die fehlende Transparenz. Während die FSK für Altersfreigaben ausführliche Begründungen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, gibt es bei Filmen ohne Kennzeichnung häufig nicht einmal einen öffentlichen Eintrag. So auch im Fall von Citizen Vigilante. Eine derart weitreichende Entscheidung wird getroffen, ohne dass sie nachvollziehbar begründet werden muss. Die Bürger erfahren nicht, weshalb ein Film faktisch vom Markt ausgeschlossen wird.

Subjektive Maßstäbe statt klare Grenzen

Dabei zeigt gerade der Blick in die Vergangenheit, wie subjektiv solche Entscheidungen sein können. Dem Film Der blutige Pfad Gottes wurde 2001 ebenfalls die Kennzeichnung verweigert. Auch er thematisiert Selbstjustiz, ähnlich wie Citizen Vigilante. Elf Jahre später und mittlerweile zum Kultfilm aufgestiegen, erhielt derselbe Film, ohne jede inhaltliche Änderung, eine FSK-18-Freigabe. Was gestern angeblich unzumutbar war, galt plötzlich als für Erwachsene akzeptabel. Das zeigt: Es gibt keine objektive Grenze, sondern wechselnde gesellschaftliche Wertungen und unterschiedliche Einschätzungen einzelner Prüfgremien.

Der deutsche Sonderweg

Deutschland nimmt mit dieser Praxis international eine Sonderrolle ein. In anderen europäischen Ländern endet der Jugendschutz grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Dort erhalten auch kontroverse oder extreme Filme meist eine Erwachsenenfreigabe. Die Entscheidung, ob sie gesehen werden, trifft der erwachsene Bürger, nicht eine Prüfstelle. So auch in Österreich und der Schweiz.

Gerade im digitalen Zeitalter wirkt der deutsche Sonderweg anachronistisch. Ein Film lässt sich heute über das Ausland oder internationale Plattformen oft trotzdem ansehen. Die Kennzeichnungsverweigerung schützt Jugendliche also kaum noch wirksam. Sie erschwert vor allem den legalen Vertrieb in Deutschland und trifft damit in erster Linie erwachsene Zuschauer.

Eine Demokratie muss kontroverse Kunst aushalten

Der Fall Citizen Vigilante ist deshalb weit mehr als eine Debatte über einen einzelnen Film. Es geht um ein grundsätzliches Verständnis von Freiheit. Eine Demokratie muss kontroverse, unbequeme und sogar geschmacklose Kunst aushalten. Die Antwort auf fragwürdige Inhalte ist die öffentliche Auseinandersetzung. Gerade diese Bereitschaft zur offenen Debatte über kontroverse gesellschaftliche Themen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren zunehmend verloren gegangen.

Reform der FSK notwendig

Wir fordern deshalb eine Reform der FSK. Die Aufgabe der FSK muss sich wieder auf das konzentrieren, wofür sie geschaffen wurde: den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für Erwachsene muss die höchste Altersfreigabe, FSK 18, grundsätzlich das Ende staatlich anerkannter Inhaltskontrolle markieren.

Artikel 5 des Grundgesetzes ist kein dekorativer Satz. Die Garantie, dass eine Zensur nicht stattfindet, ist Ausdruck eines freiheitlichen Staatsverständnisses. Wer mündigen Bürgern den Zugang zu legalen Filmen faktisch verwehrt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob hier noch Jugendschutz betrieben wird, oder ob Deutschland längst einen Weg eingeschlagen hat, der mit dem Geist des Grundgesetzes nicht mehr vereinbar ist.

Quellenverzeichnis

[1] „Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK: Warum Uwe Boll seinen neuen Film zensiert sieht“, www.berliner-zeitung.de, 22. Juni 2026

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Wenn es um die Beschränkung politisch unbequemer Meinungen geht, wird man in Brüssel und Berlin immer kreativer. Zum einen verklausuliert man den leicht durchschaubaren und milliardenschwer mit Steuermitteln geförderten Kampf gegen rechts als Bekämpfung von Hasskriminalität, obwohl das Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Paragraphen kennt, die eigentlich ausreichend Schutz vor verbalen Rechtsverletzungen bieten sollten. Zum anderen nimmt man die Plattformbetreiber der sozialen Medien immer fester an die Kandare.

Eine gar nicht so neue, aber nun nach und nach umgesetzte Idee ist es, politische Werbung schärfer zu regulieren. Man scheint den mündigen Bürgern echte Mündigkeit nicht zuzutrauen.

Neues Bürokratie-Monster

So liegt nun seit einigen Wochen ein Entwurf der Bundesregierung für das Wortungetüm namens Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor, der eine entsprechende EU-Verordnung in deutsches Recht überführen soll, obwohl sie bereits unmittelbar auch hierzulande gilt [1]. Das Gesetz stellt ausdrücklich eine Ergänzung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU dar, der sich dem Kampf gegen sogenannte Desinformation verschrieben hatte [2]. Welche Auswirkungen allein schon dieser DSA mit sich bringt, zeigte die Hausdurchsuchung gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz aufgrund eines sarkastischen Beitrags, die auf die Denunziation durch eine „Meldestelle“ folgte [2]. Diese beauftragten „Meldestellen“ sind meist nichts anderes als linke NGOs. Der Bock wird somit zum Gärtner gemacht.

Die EU hatte im Jahr 2023 die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung auf den Weg gebracht, die seit dem 10. Oktober 2025 gilt [3]. Unter anderem ist eine sogenannte Transparenzdatenbank vorgesehen, in der Werbeanzeigen von Politikern, Parteien und sonstigen politischen Akteuren dokumentiert werden sollen [3]. Schon die EU-Verordnung enthält 44 Seiten mit inhaltlichen Details, die aber so komplex sind, dass man sie noch meinte mit 54 Seiten an Leitlinien konkretisieren zu müssen [4]. Wie war das noch mit dem Bürokratie-Abbau?

Das Targeting, also das zielgerichtete Platzieren von Werbebotschaften anhand bestimmter Nutzermerkmale, soll massiv eingeschränkt werden, indem bestimmte Eigenschaften (z. B. politische oder religiöse Überzeugungen) nicht mehr erfasst werden dürfen [3]. Damit fällt für viele Plattformen ein wesentlicher Nutzen weg, die passgenaue Ansprache der Adressaten. Es geht hier nicht um Überwachung oder Big Data, denn die meisten Nutzer geben ihre Daten freiwillig preis, um auf sie zugeschnittene Angebote zu erhalten.

Beschneidung unserer Grundrechte

Was auf den ersten Blick wie schnödes Verwaltungsrecht daherkommt, hat es in sich. So enthält der Entwurf zahlreiche Eingriffsrechte, die zur Beschränkung wesentlicher Grundrechte führen können. Ein Beispiel: Wer die Transparenzpflichten bei der Kennzeichnung politischer Werbung, Sponsoren-Erkennbarkeit und der Dokumentation von Anzeigen nicht einhält, soll nicht nur sanktioniert werden können, sondern dem drohen bei „Gefahr in Verzug“ (ein beliebter Begriff, um beinahe alles zu rechtfertigen) Durchsuchungen von Geschäfts- und Betriebsräumen [1]. Im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt“ werde. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen sollen sogar ohne richterlichen Beschluss möglich sein [5].

Selbst die im medialen Mainstream angesiedelte Zeitung „Welt“ überschrieb einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“ [6]. Der bekannte Journalist Uwe Vorkötter fragt provokant: „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“ [4].

Auch wenn sich das Gesetz nicht explizit an oder vielmehr gegen Redaktionen und Verlage wendet, muss bedacht werden, dass viele von ihnen auch Plattformbetreiber und Vermarkter sind [1]. Jeder hat schon einmal politische Werbung auf den Online-Präsenzen der bekannten Tageszeitungen gesehen. Wo zieht man dann die Grenze? Lässt man sich Mitarbeiterlisten mit Stellenbeschreibungen vorlegen, um festzustellen, welche Büros man durchsuchen darf?

Die entsprechenden Branchenverbände haben im Rahmen der Debatte auf EU-Ebene auf diese Gefahr hingewiesen, weshalb sie dort gebannt wurde [1]. Da Deutschland dazu neigt, Richtlinien aus Brüssel noch zu verschärfen, besteht die Gefahr, dass dieser Schutz für normale Redaktionen wegfällt, jetzt erneut.

Branchen-Experten und Juristen warnen vor diesem Gesetz

Für die großen Plattformbetreiber, oft internationale Milliardenkonzerne, mag das Ganze kaum ein Problem sein. Sie haben viele Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen, im Zweifel bezahlen sie mögliche Strafen aus der Portokasse. Der Entwurf trifft vor allem kleine Akteure ins Mark, weil nicht nur noch mehr Bürokratie auf sie zukommt, sondern das Haftungsrisiko für viele finanziell kaum zu stemmen ist. Folglich verzichtet man dann lieber auf politisch anmutende Werbung, um gar nicht erst ins Visier der Behörden zu geraten. Der Chef des Verbands der Internetwirtschaft „eco“, Alexander Rabe, sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „de facto ein Verbot politischer Werbung“ [5]. 

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bemängelt darüber hinaus, dass der Begriff der politischen Werbung in dem Gesetzentwurf wohl absichtlich vage gehalten wird und dass die für die Umsetzung des Gesetzes zuständige Behörde die Bundesnetzagentur sein soll, deren Chef mit Klaus Müller ein früherer Politiker der Grünen ist [5].

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zieht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in Zweifel, was er vor allem an der fehlenden Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen festmacht: „Daß der richterliche Beschluß nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muß, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum“ [7]. Auch kritisiert er, dass die Maßnahmen nicht von den sonst zuständigen Ermittlungsbehörden vorgenommen werden sollen, sondern im Auftrag von Aufsichtsbehörden, was „eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen“ sei [7]. 

Der politische Diskurs wird zerstört

Ja, Werbung kann nervig sein. Auch politische Werbung kommt oft deplatziert und unpassend daher. Aber sollten nicht die Bürger und Nutzer der Plattformen selbst entscheiden dürfen, was sie sehen wollen? Warum meint der Staat, die Bürger schützen zu müssen? Oder geht es doch nur um Kontrolle?

Man darf auch nicht vergessen, dass kleinere politische Akteure oft nicht die finanziellen Kapazitäten haben, eine gewaltige Materialschlacht mit Millionen Plakaten und Flugblättern zu stemmen. Für sie ist bzw. (bald) war das Internet die einzige Möglichkeit, dies zu kompensieren.

Und die Regelungen machen bei Parteien nicht Halt. Auch kleinen lokalen Gruppen, die auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen, Bürgerinitiativen oder zivilgesellschaftlichen Kampagnen könnte damit die Möglichkeit entzogen werden, ihre Themen sichtbar zu machen, was einem breiten politischen Diskurs schaden würde [8]. Im Ergebnis werden die massiven Auflagen und die bei Fehlern drohenden Sanktionen letztlich dazu führen, dass politische Werbung vermieden wird – ein explizites Verbot ist dann gar nicht mehr nötig [2].

Entmündigung der Bürger

Es ist richtig, dass es hohe Transparenzstandards für politische Einflussnahmen geben muss. Wer sich von Lobbyisten gleich welcher Couleur finanzieren lässt, soll dies öffentlich einsehbar dokumentieren müssen. Auch Manipulationen von außen müssen abgewehrt werden. Doch es ist weit über das Ziel hinausgeschossen, wenn man dafür Grundrechte für eigene Bürger und Unternehmen bis zur Unkenntlichkeit beschneidet. Wenn die Bundesregierung ihren Zensur-Entwurf durchbringt, dann ist das ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land.

Man schützt die Bürger nicht, indem man sie entmündigt.

Quellenverzeichnis

[1] „Transparenzgesetz: Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen“, www.telepolis.de, 31. Januar 2026
[2] „Deutschland vollstreckt EU-Verordnung für politische Zensur“, www.achgut.com, 7. Januar 2026
[3] „Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung“, www.netzpolitik.org, 31. Juli 2025
[4] „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“, www-t-online.de, 13. Januar 2026
[5] „Politische Werbung sorgt für Diskussionen – jetzt soll ein neues Gesetz kommen“, www.rtl.de, 7. Januar 2026
[6] „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“, www.welt.de, 7. Januar 2026
[7] „Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter“, jungefreiheit.de, 5. Januar 2026
[8] „Hier könnte keine politische Werbung stehen“, www.zeit.de, 28. Juli 2025

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

Newsletter abonnieren und informiert bleiben.