Wenn Jugendschutz zu Marktzensur wird

Update/Nachtrag vom 07.07.2026: Kurz nach Veröffentlichung dieses Artikels wurde der Film Citizen Vigilante doch noch von der FSK für das Kino ab 18 freigegeben. Die Freigabe für den Handel steht noch aus. Für uns ändert das nichts an unserer Forderung.

Artikel 5 und die Realität der Filmfreigabe

„Eine Zensur findet nicht statt.“ So unmissverständlich formuliert es Artikel 5 des Grundgesetzes. Trotzdem erleben wir in Deutschland immer wieder Fälle, in denen Filmen faktisch eine Veröffentlichung verwehrt wird, durch eine Prüfstelle. Der aktuelle Fall des Films Citizen Vigilante zeigt, warum die Praxis der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) dringend auf den Prüfstand gehört.

Der Fall Citizen Vigilante

Wer in Deutschland einen Film veröffentlichen will, muss ihn der FSK zur Prüfung vorlegen. Eine ehrenamtliche Jury entscheidet dann über die Altersfreigabe. Sie kann einem Film eine Kennzeichnung aber auch komplett verweigern. Genau das ist Uwe Boll mit Citizen Vigilante passiert. Gleich zweimal verweigerte die FSK dem Film eine Kennzeichnung.

In der Praxis führt dies dazu, dass ein Film zwar nicht verboten, seine reguläre Verbreitung jedoch erheblich erschwert wird. Kinos, Streaming-Anbieter und Handelsketten verzichten häufig auf Titel ohne FSK-Kennzeichnung, weil deren Vermarktung mit rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden ist.

„So stellen acht Personen sicher, was mehr als 50 Millionen Erwachsene in Deutschland konsumieren dürfen.“ kritisiert der Regisseur in einem offenen Brief in der Berliner Zeitung [1].

Jugendschutz darf nicht zur Inhaltskontrolle für Erwachsene werden

Die FSK beruft sich auf das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche sollen vor entwicklungsgefährdenden Inhalten geschützt werden. Daran gibt es nichts auszusetzen. Doch dieser Schutz endet eigentlich mit der Volljährigkeit. Genau dafür existiert schließlich die höchste Altersfreigabe: FSK 18.

„Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK.“ sagt Boll.

Sein Film handelt von einem Mann, der das Gesetz selbst in die Hand nimmt. Zum Anlass nahm Boll reale Ereignisse aus Deutschland, wie etwa den Fall einer Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark und den Ausgang des Gerichtsprozesses, bei dem fast alle Angeklagten lediglich Bewährungsstrafen erhielten.

Ein klassischer Selbstjustiz-Thriller, bei der die Hauptfigur das Vertrauen in die Justiz verliert und das Recht für sich selbst in die Hand nimmt. Uwe Boll möchte mit seinem fiktiven Szenario „Gefahren und politischen Konsequenzen unserer Zeit offenlegen und eben durch den radikalen Erzählstil klarmacht, dass Gewalt keine Lösung ist.“

Deutschland im Winter

Es ist der letzte Film seiner Trilogie Deutschland im Winter. Der erste Film der Reihe, Hanau, handelt von dem Anschlag auf Migranten am 19. Februar 2020, der zweite Film Run von dem Schicksal einer afrikanischen Familie, die nach Europa flüchtet und dem der Bewohner des Ortes, an dem sie stranden. Beide Filme bekamen erst nach Änderungen Freigaben von der FSK. Citizen Vigilante nimmt sich jetzt die aktuelle Kriminalstatistik im Kontext der Massenmigration zum Thema.

Dass der Film nun ausgerechnet in Deutschland nicht auf den Markt kommen wird, hat international eine rege Diskussion über Verbote und Zensur ausgelöst. Auf X stellte Elon Musk den Film daraufhin weltweit für 48 Stunden kostenlos zur Verfügung.

Es geht nicht um Geschmack, sondern um Freiheit

Ob man Uwe Boll, der mehrfach mit der Goldenen Himbeere als schlechtester Regisseur ausgezeichnet wurde, mag oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Ebenso wenig muss man seinen Film gut finden oder seine politischen Ansichten teilen. Entscheidend ist die grundsätzliche Frage: Warum entscheidet eine Institution des Jugendschutzes darüber, welche Filme Erwachsene sehen dürfen?

Genau hier überschreitet die FSK nach unserer Auffassung ihren eigentlichen Auftrag. Mit der Verweigerung einer Kennzeichnung schützt sie nicht mehr Minderjährige, sie beschränkt die Freiheit Erwachsener.

Fehlende Transparenz bei weitreichenden Entscheidungen

Besonders problematisch ist die fehlende Transparenz. Während die FSK für Altersfreigaben ausführliche Begründungen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, gibt es bei Filmen ohne Kennzeichnung häufig nicht einmal einen öffentlichen Eintrag. So auch im Fall von Citizen Vigilante. Eine derart weitreichende Entscheidung wird getroffen, ohne dass sie nachvollziehbar begründet werden muss. Die Bürger erfahren nicht, weshalb ein Film faktisch vom Markt ausgeschlossen wird.

Subjektive Maßstäbe statt klare Grenzen

Dabei zeigt gerade der Blick in die Vergangenheit, wie subjektiv solche Entscheidungen sein können. Dem Film Der blutige Pfad Gottes wurde 2001 ebenfalls die Kennzeichnung verweigert. Auch er thematisiert Selbstjustiz, ähnlich wie Citizen Vigilante. Elf Jahre später und mittlerweile zum Kultfilm aufgestiegen, erhielt derselbe Film, ohne jede inhaltliche Änderung, eine FSK-18-Freigabe. Was gestern angeblich unzumutbar war, galt plötzlich als für Erwachsene akzeptabel. Das zeigt: Es gibt keine objektive Grenze, sondern wechselnde gesellschaftliche Wertungen und unterschiedliche Einschätzungen einzelner Prüfgremien.

Der deutsche Sonderweg

Deutschland nimmt mit dieser Praxis international eine Sonderrolle ein. In anderen europäischen Ländern endet der Jugendschutz grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Dort erhalten auch kontroverse oder extreme Filme meist eine Erwachsenenfreigabe. Die Entscheidung, ob sie gesehen werden, trifft der erwachsene Bürger, nicht eine Prüfstelle. So auch in Österreich und der Schweiz.

Gerade im digitalen Zeitalter wirkt der deutsche Sonderweg anachronistisch. Ein Film lässt sich heute über das Ausland oder internationale Plattformen oft trotzdem ansehen. Die Kennzeichnungsverweigerung schützt Jugendliche also kaum noch wirksam. Sie erschwert vor allem den legalen Vertrieb in Deutschland und trifft damit in erster Linie erwachsene Zuschauer.

Eine Demokratie muss kontroverse Kunst aushalten

Der Fall Citizen Vigilante ist deshalb weit mehr als eine Debatte über einen einzelnen Film. Es geht um ein grundsätzliches Verständnis von Freiheit. Eine Demokratie muss kontroverse, unbequeme und sogar geschmacklose Kunst aushalten. Die Antwort auf fragwürdige Inhalte ist die öffentliche Auseinandersetzung. Gerade diese Bereitschaft zur offenen Debatte über kontroverse gesellschaftliche Themen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren zunehmend verloren gegangen.

Reform der FSK notwendig

Wir fordern deshalb eine Reform der FSK. Die Aufgabe der FSK muss sich wieder auf das konzentrieren, wofür sie geschaffen wurde: den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für Erwachsene muss die höchste Altersfreigabe, FSK 18, grundsätzlich das Ende staatlich anerkannter Inhaltskontrolle markieren.

Artikel 5 des Grundgesetzes ist kein dekorativer Satz. Die Garantie, dass eine Zensur nicht stattfindet, ist Ausdruck eines freiheitlichen Staatsverständnisses. Wer mündigen Bürgern den Zugang zu legalen Filmen faktisch verwehrt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob hier noch Jugendschutz betrieben wird, oder ob Deutschland längst einen Weg eingeschlagen hat, der mit dem Geist des Grundgesetzes nicht mehr vereinbar ist.

Quellenverzeichnis

[1] „Dies ist eine politisch motivierte Entscheidung der FSK: Warum Uwe Boll seinen neuen Film zensiert sieht“, www.berliner-zeitung.de, 22. Juni 2026

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

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