Digitale-Identitäten-Gesetz – noch mehr Überwachung?

Wenn mehr Überwachung zu mehr innerer Sicherheit führen würde, müssten wir in einem sehr sicheren Land leben. Dem widersprechen aber die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre und für Millionen Bürger wohl auch das subjektive Sicherheitsgefühl.

Videoüberwachung in großen Teilen des öffentlichen Raums, Verbotszonen jeglicher Art, anlasslose Kontrollen, weitgehende Speicher- und Erfassungsrechte der Behörden in Bezug auf private und finanzielle Daten – all das mag für einen eifrigen Staat sprechen, aber hat eben nicht dazu geführt, dass wir mehr Sicherheit haben.

Daher muss jede Reform, die uns zwar mehr Sicherheit verspricht, aber die Axt an die Freiheit legt, mit großer Skepsis betrachtet werden. Oft sind auch neue Möglichkeiten, die uns mehr Freiheit und Flexibilität suggerieren, im Ergebnis das Gegenteil.

Ein Beispiel dafür könnte das geplante Digitale-Identitäten-Gesetz sein. In Deutschland hat man die digitale Entwicklung über weite Strecken verschlafen. Deshalb wird nun so manche Reform mit heißer Nadel gestrickt – exemplarisch dafür steht die elektronische Patientenakte, die wohl als Misserfolg bezeichnet werden kann.

Was hat es mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz auf sich?

Die Bundesregierung will zeitnah die Einführung einer sogenannten digitalen Brieftasche – auch EUDI-Wallet genannt – vorbereiten, mit der „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, so verkündet es Bundesdigitalminister Karsten Wildberger [1]. Die Nutzung soll laut Wildberger natürlich sicher und freiwillig sein [1].

Das Gesetz basiert auf einer Vorgabe der EU, die jeden Mitgliedstaat verpflichtet, eine „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ bereitzustellen [2]. Stichtag für die Umsetzung ist der 24. Dezember 2026 [3].

Und so verwundert es auch nicht, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein großer Fan der digitalen Brieftasche ist. Ihre Begründung: „Jedes Mal, wenn eine App oder Website uns bittet, eine digitale Identität zu erstellen, haben wir keine Ahnung, was mit unseren Daten passiert“ [4]. Das ist richtig, aber das wissen wir bei der EU und unserem Staat erst recht nicht.

Vorstufe zum Social-Media-Verbot und zur Klarnamenpflicht?

Eine weitere Nutzungsmöglichkeit könnte die Alterskontrolle in sozialen Netzwerken sein [1]. Wir hatten erst kürzlich auf die Diskussion über ein mögliches Verbot von Social-Media für Jugendliche aufmerksam gemacht, hier der Link dazu:

Ein solches Verbot, inklusive dem Altersnachweis und damit der namentlichen Erfassung auch erwachsener Nutzer, könnte mit der digitalen Brieftasche in die Tat umgesetzt werden. Dann ist es schnell vorbei mit der angeblichen Freiwilligkeit.

So heißt es in einem Papier der SPD (immerhin noch an der Bundesregierung beteiligt) zum geplanten Social-Media-Verbot für Jugendliche: „Wir führen eine verpflichtende Altersverifikation für die Nutzung von sozialen Medien ein. Die Verifikation erfolgt mithilfe der EUDI-Wallet“ [5].

Wenn man sich für soziale Netzwerke mit einem offiziellen digitalen Dokument verifizieren muss, kommt das letztlich einer Klarnamenpflicht gleich.

Digitales Ökosystem – oder Freibrief für Datenkraken?

Angedacht ist auch, dass die Wallet zum Bezahlen eingesetzt werden und so perspektivisch das physische Portemonnaie ersetzen kann [2]. Die Zusammenführung so vieler unterschiedlicher Funktionen wirft zahlreiche Fragen zu Datensicherheit, Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung auf.

Die Politikwissenschaftlerin Eneia Dragomir bringt es auf den Punkt: „Ist das eine Grundlage für Vertrauen – oder der Aufbau eines Überwachungssystems?“ [4]

Ein weiteres Risiko wird, beispielsweise vom Verbraucherzentrale Bundesverband, darin gesehen, dass private Anbieter und Unternehmen die Daten aus der digitalen Brieftasche abgreifen könnten [3]. Vor dieser Gefahr warnt auch die österreichische Nichtregierungsorganisation epicenter.works, weil Schutzmechanismen leicht umgangen werden könnten, „sodass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“ [6].

Digitaler Generalschlüssel für unser Leben

Der Start der digitalen Brieftasche ist für den 2. Januar 2027 geplant [7]. Bezeichnend ist, dass ein großer Teil der konkreten Ausgestaltung nicht vom Bundestag entschieden werden, sondern dem Digitalministerium „nach pflichtgemäßem Ermessen“ vorbehalten bleiben soll [4].

Einige Beobachter des Treibens der Bundesregierung sprechen schon von einem „digitalen Generalschlüssel für unser Leben“ [4]. Und das trifft es wohl ganz gut, wenn große Teile unseres Lebens in einer vom Staat bereitgestellten App für das Smartphone gespeichert werden.

Seitens der EU-Kommission ist sogar geplant, biometrische Gesichtsdaten verpflichtend in den Mindestdatensatz zur Personenidentifizierung aufzunehmen, noch weitere ergänzende Durchführungsrechtsakte sind möglich [6].

Für mehr Bequemlichkeit wird man einmal mehr Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung an der Garderobe abgeben. Man sollte vorsichtig sein. Auch in China hat das dortige Social-Credit-System einmal klein angefangen.

Quellenverzeichnis

[1] „Bundesregierung bereitet Weg für Einführung von digitaler Brieftasche“, www.stern.de, 20. Mai 2026

[2] „Das soll die digitale Brieftasche in Deutschland können“, www.netzpolitik.de, 27. März 2026

[3] „Das soll die digitale Brieftasche können“, www.zdfheute.de, 20. Mai 2026

[4] „Der Staat im Smartphone: Wie die EU-Wallet Identität und Kontrolle neu ordnet“, www.marktundmittelstand.de, 8. April 2026

[5] „Meinungsäußerung nur noch nach Ausweiskontrolle: Darum ist die EU-Wallet so brandgefährlich für unsere Freiheit“, nius.de, 24. Februar 2026

[6] „EU-Kommission höhlt Datenschutz der digitalen Brieftasche aus“, www.heise.de, 12. März 2026

[7] „Weniger Bürokratie, mehr digital: Das ändert sich bei Personalausweis und Reisepass“, newstime.joyn.de, 26. Mai 2026

Neue Vorratsdatenspeicherung – weiteres Instrument der Massenüberwachung

Freiheit und Sicherheit befinden sich oft miteinander im Spannungsverhältnis. Wer 100-prozentige Sicherheit will, wird auf viel Freiheit verzichten müssen. Wer keinerlei Freiheitseinschränkungen akzeptieren will, wird wiederum bei der Sicherheit Abstriche machen müssen. Es gilt, beides miteinander in ein gesellschaftlich tragfähiges Verhältnis zu bringen.

Im Deutschland unserer Tage schafft man das „Kunststück“, zeitgleich beides auf ein Minimum zu reduzieren. Kaum eine sicherheitspolitische Maßnahme der letzten Jahre hat tatsächlich mehr Sicherheit mit sich gebracht, aber pauschal die Freiheitsrechte beschnitten.

Und so scheint es munter weiterzugehen.

Bundesregierung beschließt anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung

So hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, sämtliche Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern [1]. Darüber hinaus sollen auch die sogenannten Port-Nummern gespeichert werden, also numerische Adressen, die die Identifizierung verschiedener Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät und die Zuordnung von Datenpaketen ermöglichen [2].

Dies soll ohne jeglichen konkreten Anfangsverdacht erfolgen [3]. Außerdem soll es den Internetprovidern bei konkretem Verdacht möglich sein, die Aktivitäten eines Internetanschlusses mitzuschneiden [3].

Eigentlich soll das Vorgehen dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus dienen, doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumt nebenbei ein, dass es auch das Vorgehen gegen „Extremismus“ erleichtern solle [1]. Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, dass ein weiteres Instrument für den Kampf gegen missliebige Meinungen geschaffen werden soll.

Experten üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf

Digitalexperten weisen darauf hin, dass es sich auch bei IP-Adressen um sensible Daten handelt, weil dadurch Rückschlüsse auf Internetsuchen und persönliche Interessen möglich seien [4]. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hält es vor allem für problematisch, dass Daten heute zusammengeführt werden können, was seiner Ansicht nach einen sorgsameren Umgang mit persönlichen Daten erforderlich mache [4].

Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes sieht die Gefahr detaillierter Nutzungsprofile und merkt auch einen erheblichen Aufwand für die betroffenen Unternehmen an [5]. Dies kann letztlich auch ein Kostentreiber sein, die Mehrkosten würden wohl auf die Verbraucher umgelegt werden.

Weitere Kostenrisiken und in der Praxis auch Datenschutzprobleme könnten sich daraus ergeben, dass die durch die Speicherung entstehenden „Daten-Honeypots“ wiederum gegen Angriffe geschützt werden müssen [5].

Auch bezweifeln viele Fachleute, dass die neue von Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetzesnovelle vor den Gerichten Bestand haben wird [6]. Der Deutsche Anwaltsverein sieht die Schwelle für sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen gesenkt und warnt vor empfindlichen Grundrechtseingriffen [6].

Ebenfalls sei kritisch zu sehen, dass die Speicherdauer von drei Monaten „deutlich über das erforderliche Maß hinaus“ gehe und dass für die Verwertung der Daten keine richterliche Kontrolle vorgesehen sei [6]. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) hält eine Speicherdauer von zwei bis drei Wochen für ausreichend [5].

Vom Verband der Internetwirtschaft Eco wird moniert, dass es keinen nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung geben würde, es handele sich lediglich um „Datenspeicherung auf Verdacht“ [7].

Frühere Überwachungsgesetze scheiterten vor Gericht

Schon früher galt eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter, diese wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 mit Blick auf unverhältnismäßige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit gekippt [1].

Auch spätere Versuche der Massenerfassung digitaler Daten scheiterten an den Gerichten. So stoppte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 vorläufig die Umsetzung eines Gesetzes, das die zehnwöchige Speicherung von Verkehrsdaten vorsah [3].

Nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit

Zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist das von der Bundesregierung geplante Gesetz kaum geeignet, lässt sich die Datenverfolgung doch durch die Nutzung von VPN-Verbindungen, Tor-Netzwerken oder des Darknets leicht umgehen. Gleiches gilt für Aktivitäten unter Nutzung ausländischer Anschlüsse.

Wenn man liest, dass unter den „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die es mit der neuen Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen gilt, auch die sogenannte „Hasskriminalität“ ist, dann weiß man, in welche Richtung das Ganze gehen soll [8].

Die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung schafft nicht mehr Sicherheit, stellt aber Millionen Bürger unter Generalverdacht. Vor allem deshalb, weil sie anlasslos erfolgt. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers und dient der Massenüberwachung unbescholtener Bürger. Kriminelle lachen sich derweil schlapp.

Am Ende bedeutet dieses Gesetz nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit.


Quellenverzeichnis

[1] „Kabinett bringt Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg“, www.tagesschau.de, 22. April 2026
[2] „Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung kommt“, www.lto.de, 22. April 2026
[3] „Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung light“, www.spiegel.de, 22. April 2026
[4] „Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den Weg“, www.zdfheute.de, 22. April 2026
[5] „IP-Speicherung: Experten warnen vor Kostenfalle und geringem Sicherheitsgewinn“, www.heise.de, 26. April 2926
[6] „Neues Überwachungsgesetz: Deine Daten werden jetzt wieder gesammelt“, www.infranken.de, 27. April 2026
[7] „Rechtliche Bedenken bei dreimonatiger IP-Adressspeicherung“, www.heise.de, 23. April 2026
[8] „Die Bundesregierung will den gläsernen Untertan“, jungefreiheit.de, 24. April 2026

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