Etikettenschwindel auf dem Dach

Eine grundlastfähige Solaranlage gibt es nicht

Immer wieder höre ich von Baulastträgern, sie würden für ein Gebäude oder einen ganzen Gebäudekomplex eine „grundlastfähige“ Photovoltaikanlage errichten. Das klingt nach Versorgungssicherheit, nach Unabhängigkeit, nach Zukunft. Es ist aber schlicht falsch. Eine Solaranlage liefert nur dann Strom, wenn die Sonne scheint. Nachts liefert sie nichts, an trüben Wintertagen fast nichts. Wer ein solches Versprechen in Planungsunterlagen oder Pressemitteilungen schreibt, weiß entweder nicht, wovon er spricht, oder er setzt darauf, dass es niemand nachprüft. Beides ist bei Bauvorhaben, die mit öffentlichem Geld bezahlt werden, nicht hinnehmbar.

Grundlast ist ein klar definierter Begriff

Grundlast ist kein Werbewort, sondern ein Fachbegriff. Er beschreibt die Nachfrage: die Mindesthöhe des Strombedarfs, der zu jeder Zeit anfällt und gedeckt werden muss [1]. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag spricht von der Stromnachfrage, die im Tagesverlauf nicht unterschritten wird [2].

Grundlastfähig ist ein Kraftwerk nach der Definition der Akademien der Wissenschaften (Leopoldina, acatech und Akademienunion) nur dann, wenn es unabhängig von äußeren Umständen wie dem Wetter jederzeit mit voller Leistung produktionsbereit ist. Das trifft auf brennstoffbetriebene Kraftwerke, Geothermie und mit Einschränkungen auf Wasserkraft zu. Photovoltaik- und Windkraftanlagen nennen die Akademien ausdrücklich als nicht grundlastfähig [1]. Deutlicher kann eine wissenschaftliche Einordnung kaum ausfallen.

Auch jedes Einfamilienhaus hat seine Grundlast. Ein Vierpersonenhaushalt im Eigenheim verbraucht ohne elektrische Warmwasserbereitung im Schnitt 3.800 Kilowattstunden im Jahr [3]. Das sind gut 10 Kilowattstunden am Tag oder rechnerisch rund 430 Watt, die ohne Unterbrechung bereitstehen müssen, auch um drei Uhr nachts im Dezember.

Die Solarbranche bestätigt das Problem selbst

Wie ungleichmäßig Solarstrom anfällt, belegt ausgerechnet das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, das der Photovoltaik gewiss nicht feindlich gegenübersteht. Nach dessen aktueller Faktensammlung (Stand August 2026) arbeiten Solarmodule etwas weniger als die Hälfte der 8.760 Stunden eines Jahres, und dann meist nur in Teillast. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen für Dachanlagen im Jahr 2026 mit 895 Volllaststunden [4]. Eine Dachanlage erzeugt übers Jahr also nur so viel Strom, als liefe sie gut ein Zehntel der Zeit mit voller Leistung.

Im Winter wird es noch dünner. Die Hochschule Trier hat die Erträge von rund 26.200 Dachanlagen ausgewertet. Für den Postleitzahlbereich 03, also unsere Region um Cottbus, lag der mittlere Ertrag im Juni 2020 bei 122 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung, im Dezember bei gerade einmal 22 [5]. Der Dezember brachte weniger als ein Fünftel des Junis, und die Tageserträge lagen bis auf wenige Tage unter einer Kilowattstunde je Kilowatt Leistung [5].

Das Fraunhofer-Institut zieht daraus selbst die Konsequenz, die viele Baulastträger offenbar nicht hören wollen: Photovoltaikanlagen ersetzen keine steuerbaren Kraftwerke, auch nicht in Kombination mit Windkraft, Batteriespeichern und Pumpspeichern. Kritisch seien windstille Nächte und besonders windstille, trübe Winterwochen [4]. Ohne Unterstützung durch Windkraft würde der ungünstigste Fall im Winter sogar Monate statt Wochen dauern [4].

Auch die Batterie im Keller ändert daran nichts

Das übliche Gegenargument lautet: Dafür gibt es doch Speicher. Die Verbraucherzentrale hat die Antwort bereits gegeben. Mit einer Solaranlage und einem Batteriespeicher steigt der Anteil des selbst gedeckten Stroms in einem typischen Einfamilienhaus von rund 25 bis 30 auf bis zu 70 Prozent. Unter den hierzulande herrschenden Wetterbedingungen sind mit Solaranlage und Batterie aber keine 100 Prozent erreichbar, und zwar ausdrücklich egal, wie groß der Speicher ist. Strom aus dem Sommer für den Winter aufzuheben, gelinge auch mit einem sehr großen, dann unwirtschaftlichen Batteriespeicher nicht [6]. Die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin kommt zum selben Ergebnis: Vollständige Unabhängigkeit vom Stromnetz ist mit sinnvoll dimensionierten Batteriespeichern nicht möglich [7].

Eine übliche Hausbatterie mit 10 Kilowattstunden reicht bei 10 Kilowattstunden Tagesverbrauch gerade einmal für einen Tag. Sollte ein Einfamilienhaus zum Beispiel zwei trübe Winterwochen aus eigener Kraft überstehen, wären rechnerisch rund 146 Kilowattstunden Speicher nötig. Selbst beim günstigsten Durchschnittspreis, den die Verbraucherzentrale für große Heimspeicher ermittelt hat, nämlich 360 Euro je Kilowattstunde [8], wären das über 52.000 Euro allein für die Batterie. Und die Solaranlage müsste deutlich wachsen: Um den Dezemberbedarf auch nur im Monatsmittel zu decken, bräuchte ein solcher Haushalt in unserer Region nach den Ertragsdaten der Hochschule Trier rund 15 Kilowatt Modulleistung statt der üblichen 10 [3][5]. An einzelnen dunklen Tagen reicht selbst das nicht.

Der Wasserstoffspeicher im Garten ist gescheitert

Bleibt die Speicherung über Monate. Die einzige am Markt angebotene Komplettlösung für die ganzjährige Selbstversorgung eines Eigenheims war das System „Picea“ des Berliner Herstellers HPS. Im Sommer erzeugte ein Elektrolyseur aus Solarstrom Wasserstoff, der in Druckflaschen vor dem Haus lagerte und im Winter über eine Brennstoffzelle wieder zu Strom wurde. Die zweite Generation konnte bis zu 1.500 Kilowattstunden speichern und kostete je nach Auslegung zwischen 99.000 und 150.000 Euro, die Solaranlage noch nicht eingerechnet [9]. Dazu kommt ein erheblicher Energieverlust: Selbst im großtechnischen Maßstab erreicht die Kette von Strom über Wasserstoff zurück zu Strom nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung nur etwa 40 bis 50 Prozent Wirkungsgrad [10]. Mehr als die Hälfte des mühsam im Sommer gewonnenen Stroms geht also verloren.

Das Ende dieser Geschichte ist bezeichnend. Im April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über HPS eröffnet, der Geschäftsbetrieb ist eingestellt [11]. Einen Markt für diese Technik gab es im erforderlichen Umfang offenbar nicht [12]. Wer heute für ein Einfamilienhaus eine Solarversorgung verspricht, die rund um die Uhr und das ganze Jahr trägt, verspricht also etwas, das es nicht einmal mehr zu kaufen gibt.

Die wahre Grundlast trägt das Netz, und das zahlen alle

Die Befürworter des Begriffs werden einwenden, niemand müsse ein Gebäude vom Netz abkoppeln. Das stimmt, und genau darin liegt der Kern der Täuschung. Auch die Akademien halten eine zuverlässige Versorgung ohne klassische Grundlastkraftwerke nur für möglich, wenn Sonne und Wind mit Speichern, flexiblem Verbrauch und sogenannten Residuallastkraftwerken zusammenspielen, also Gasturbinen, die später mit Wasserstoff laufen sollen [1]. Davon würden im Jahr 2045 allein in Deutschland 60 bis 180 Gigawatt benötigt [1]. Grundlastfähig ist also nicht die Anlage auf dem Dach, sondern ein ganzes System aus Netzen, Speichern und steuerbaren Kraftwerken, das gebaut, betrieben und bezahlt werden muss.

Diese Kosten stehen auf der Stromrechnung. Allein die Netzentgelte machen heute im Schnitt 9,2 Cent jeder Kilowattstunde aus [13]. Wer im Sommer kaum Netzstrom bezieht, zahlt entsprechend weniger davon, braucht das Netz aber im Winter in vollem Umfang. Wenn ein Baulastträger seine Solaranlage „grundlastfähig“ nennt, schmückt er sich also mit einer Leistung, die in Wahrheit das öffentliche Netz und die Kraftwerke dahinter erbringen.

Selbst die Bundesnetzagentur widerspricht dem Märchen

Wie wenig die Solaranlage auf dem eigenen Dach aus eigener Kraft leistet, hat inzwischen auch die Bundesnetzagentur festgestellt. Mit ihrer Reform der Netzentgelte, dem Verfahren „AgNes“, sollen Verbraucher, die mit einer eigenen Anlage Strom erzeugen und deshalb weniger aus dem Netz beziehen, künftig einen höheren Grundpreis zahlen [14]. Behördenpräsident Klaus Müller begründet das ausgerechnet mit dem Argument, das die Werbung vom grundlastfähigen Solardach widerlegt: Wer seinen Strom selbst erzeugt, verlasse sich trotzdem auf das Netz, „wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist“ [14]. Andernfalls würden zunehmend nur noch Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Netzkosten tragen [14].

Die Mehrbelastung soll nach Angaben der Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet regelmäßig unter 100 Euro im Jahr liegen, Steckersolargeräte sind ausgenommen [14]. Nach Presseberichten über den Festlegungsentwurf soll der Aufschlag 70 bis 90 Prozent des Grundpreises betragen [15]. Zusätzlich sollen neue Erzeugungsanlagen erstmals ein Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr zahlen; Bestandsanlagen sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen, Haushalte mit eigener Anlage fallen stattdessen unter den höheren Grundpreis [14]. Den Entwurf hat die Behörde am 6. August 2026 veröffentlicht, die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 geplant, gelten sollen die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2029 [16].

Damit sagt die zuständige Regulierungsbehörde in amtlicher Form, was ich in diesem Beitrag beschreibe: Die Versorgungssicherheit liefert das Netz, nicht das Dach. Und sie kostet Geld, zu dem Haushalte mit eigener Anlage bisher weniger beitragen als andere [14].

Meine Forderung: Schluss mit geschönten Begriffen bei öffentlichen Bauvorhaben

Ich habe nichts gegen eine Solaranlage auf einem Schul- oder Verwaltungsdach, wenn sie sich für den Steuerzahler rechnet. Ich wende mich aber entschieden dagegen, dass Bürgern und gewählten Vertretern mit dem Wort „grundlastfähig“ etwas versprochen wird, das Solaranlagen physikalisch nicht leisten können.

Ich fordere deshalb, dass Baulastträger bei öffentlich finanzierten Vorhaben den Begriff „grundlastfähig“ für Photovoltaik nicht mehr verwenden. Stattdessen müssen sie offenlegen, welchen Anteil des Strombedarfs eine Anlage im Jahresmittel tatsächlich deckt, wie viel Strom in den Wintermonaten weiter aus dem Netz bezogen wird und was Anlage, Speicher und Ersatzinvestitionen über die gesamte Lebensdauer kosten. Dazu gehören ab 2029 auch die höheren Netzentgelte, die die Bundesnetzagentur für Betreiber eigener Anlagen plant. Kommunale Vertretungen und Parlamente sollten solche Angaben einfordern, bevor sie Geld freigeben.

Die Sonne schickt keine Rechnung, heißt es gern. Das stimmt. Aber sie schickt im Winter auch kaum Strom. Wer das verschweigt, betreibt Werbung und keine seriöse Energiepolitik.

Quellen

[1] Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (Leopoldina, acatech, Akademienunion): Impuls „Kernspaltung, Erdgas, Geothermie, Kernfusion: Welche Rolle spielen Grundlastkraftwerke in Zukunft?“, Dezember 2024. https://energiesysteme-zukunft.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/PDFs/ESYS_Impuls_Grundlast.pdf

[2] Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB): Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grundlast in der Stromversorgung, Projektseite. https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_regenerative-energietraeger-zur-sicherung-der-grundlast-in-der-stromversorgung.php

[3] co2online: Stromspiegel für Deutschland, Stromverbrauch im Haushalt. https://www.stromspiegel.de/stromverbrauch-verstehen/stromverbrauch-im-haushalt/

[4] Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (Harry Wirth): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026. https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf

[5] Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld (te Heesen, Herbort, Rumpler): Studie zum Ertrag von Photovoltaikdachanlagen 2020 in Deutschland, aktualisiert April 2022, Tabelle A.1 (PLZ-Bereich 03) und Abschnitt 5.2. https://www.umwelt-campus.de/fileadmin/Umwelt-Campus/User/HteHeesen/research/pv/Ertragsstudie_2020.pdf

[6] Verbraucherzentrale: Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen?, Stand 02.07.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/lohnen-sich-batteriespeicher-fuer-photovoltaikanlagen-24589

[7] HTW Berlin, Forschungsgruppe Solarspeichersysteme: Solarisator, Stand 12.03.2026. https://solar.htw-berlin.de/rechner/solarisator/

[8] Verbraucherzentrale: Was kostet eine Photovoltaikanlage?, Stand 28.08.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/was-kostet-eine-photovoltaikanlage-49155

[9] Edison Media (Franz W. Rother): Picea+ macht Häuser auch im Winter energieautark, 05.11.2023. https://edison.media/energie/picea-macht-haeuser-auch-im-winter-energieautark/25241516/

[10] greenspotting: Interview mit Martin Wietschel (Fraunhofer ISI), „Strom aus Wasserstoff braucht doppelt so viele Windräder oder Solarparks“. https://greenspotting.de/wenn-sie-strom-aus-wasserstoff-erzeugen-brauchen-sie-mindestens-doppelt-so-viele-windraeder-oder-solarparks-da-kommt-die-politik-in-eine-akzeptanz-diskussion/

[11] pv magazine Deutschland: Insolvenzverfahren von HPS eröffnet, Geschäftsbetrieb eingestellt, 07.04.2025. https://www.pv-magazine.de/2025/04/07/insolvenzverfahren-von-hps-eroeffnet-geschaeftsbetrieb-eingestellt/

[12] taz: Saisonale Speicher für Wasserstoff: Pionier HPS ist insolvent, 10.04.2025. https://taz.de/Saisonale-Speicher-fuer-Wasserstoff/!6077761/

[13] BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: BDEW-Strompreisanalyse Haushalte und Industrie, August 2026. https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Strompreisanalyse_082026.pdf

[14] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor“, 27.05.2026. https://www.bundesnetzagentur.de/1107474

[15] t-online: Neue Solar-Gebühr kommt: PV-Besitzer zahlen ab 2029 bis zu 90 Prozent mehr, 06.08.2026, aktualisiert 09.08.2026. https://t-online.de/heim-garten/energie/id_101377542/neue-gebuehr-fuer-solarbesitzer-kommt-bis-zu-90-prozent-aufschlag-fuer-pv.html

[16] Recht energisch: Reform der Netzentgelte ab 2029: Was die Bundesnetzagentur mit AgNes plant, 18.09.2026. https://recht-energisch.de/2026/09/18/reform-der-netzentgelte-ab-2029-was-die-bundesnetzagentur-mit-agnes-plant/

Hausgemachte Gasmangellage und drohende Preisexplosion

Energiepolitisches Staatsversagen

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wurde dafür gefeiert, dass er die Gasversorgung langfristig gesichert habe, weil er nach dem Ende der russischen Lieferungen neue Partnerschaften für den deutschen Markt geknüpft habe. Auch seine Nachfolgerin im Amt, Katherina Reiche, wird nicht müde zu betonen, dass die Versorgung gesichert sei. Was beide lieber verschweigen, ist, zu welchen Preisen das Ganze vonstattengehen soll.

Reiche verweist auf die Möglichkeit zusätzlicher Importe von Flüssigerdgas (LNG) und sieht deshalb keinen Anlass zur Sorge über die niedrigen Speicherstände [1]. Vor allem im LNG-Bereich ist Deutschland neue Abhängigkeiten eingegangen. Nach dem Wegfall der Nord-Stream-Pipelines waren US-Konzerne die lachenden Dritten.

Doch weil die Bundesregierung offenbar der eigenen Strategie nicht traut, sieht man sich nun kurzfristig nach weiteren Lieferanten um. Bundesaußenminister Johann Wadephul warb Anfang September in Algier für langfristige Gasverträge und nannte Algerien einen verlässlichen Partner, der bereits große Mengen nach Italien und Spanien liefert. Diversifizierung sei „absolut das Gebot der Stunde“ [2].

Füllstand der Gasspeicher so niedrig wie noch nie

Am 18. August 2026 waren die deutschen Gasspeicher zu 50 Prozent gefüllt [3]. Nach Angaben des Speicherverbands Ines war das der niedrigste Stand für diese Jahreszeit seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2011. Ein Jahr zuvor lag der Füllstand zum gleichen Zeitpunkt bei 67 Prozent [5].

Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland schlecht da. Der europäische Verband der Gasinfrastrukturbetreiber meldete für den 17. August 2026 einen europaweiten Füllstand von 61,37 Prozent, nach knapp 74 Prozent im Vorjahr. Für Deutschland waren es an diesem Tag 50,06 Prozent [7].

Die gesetzliche Vorgabe sieht vor, dass die Speicher am 1. November zu 80 Prozent gefüllt sind, wobei für einzelne Anlagen abweichende Werte gelten. Rechnet man diese Ausnahmen ein, liegt die Zielmarke bei rund 71 Prozent [3][4]. Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) hält dieses Ziel für kaum noch erreichbar, und zwar selbst dann, wenn täglich bis zu 1,2 Terawattstunden eingespeichert würden, dem höchsten Wert, der am Markt je beobachtet wurde. Tatsächlich lag die tägliche Einspeicherung zuletzt bei weniger als 0,5 Terawattstunden [3].

Die Regierung verschiebt die Verantwortung, die Wirtschaft warnt vor Engpässen

Der Maschinen- und Anlagenbau schlägt bereits Alarm. Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands VDMA, verwies darauf, dass Erdgas in vielen kritischen Prozessen der Branche gebraucht wird, und warnte: „Physischer Gasmangel oder explodierende Preise wären eine signifikante Gefahr für die Industrie.“ Versorger, Großhandel und Regierung hätten eine klare Verantwortung für die Versorgungssicherheit [5].

Das Bundeswirtschaftsministerium nannte die Füllung der Speicher selbst „sehr gering“, sieht aber vor allem die Händler in der Pflicht. Rund 74 Prozent der Speicherkapazitäten waren zu diesem Zeitpunkt gebucht. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, richtete seinen Appell an die Gashändler statt an die eigene Regierung [4].

Der Marktmechanismus, auf den die Ministerin baut, funktioniert derzeit nicht. Händler kaufen üblicherweise im Sommer günstig ein und verkaufen im Winter teurer. Mitte August 2026 lag der Großhandelspreis nach Daten der Bundesnetzagentur bei rund 64 Euro je Megawattstunde, ein Jahr zuvor waren es rund 33 Euro [6]. Wer heute zu diesen Preisen einlagert, hat keine Sicherheit, dass sich das im Winter rechnet. Genau deshalb bleibt die Einspeicherung aus, und genau deshalb ist der Verweis auf den Markt keine Antwort.

Deutlich höhere Preise drohen

Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland durchgehend die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas, die erste von drei Krisenstufen. Die Bundesnetzagentur hält einen sparsamen Gasverbrauch weiterhin für wichtig [8].

Seit Beginn des Iran-Kriegs und der faktischen Blockade der Straße von Hormus haben sich die Gaspreise mehr als verdoppelt [1]. Diese Schwankungen machen eine seriöse Planung für Unternehmen kaum möglich. Angesichts der geringen Füllstände warnen Verbraucherschützer bereits vor steigenden Preisen für die Endkunden [6].

Auf LNG als Rettung zu setzen, führt in die Irre. Die inländischen LNG-Terminals können nach Angaben der Fernleitungsnetzbetreiber nur knapp zehn Prozent des Leistungsbedarfs aller Kunden an einem Wintertag abdecken. Lieferverpflichtungen lassen sich deshalb nicht allein über LNG absichern, sondern nur über eine Kombination aus LNG und Speichermengen [3]. Wenn Industrie und private Verbraucher um ein knappes Gut konkurrieren, wird es für alle teurer.

Abwarten ist keine Energiepolitik

Die Lage ist eine Mischung aus hausgemachter Abhängigkeit und politischem Missmanagement. Wenn die Fernleitungsnetzbetreiber das gesetzliche Speicherziel für kaum noch erreichbar halten, wenn der Maschinenbau vor Engpässen warnt und wenn das eigene Ministerium den Füllstand als sehr gering bezeichnet, dann reicht es nicht, die Verantwortung an den Großhandel weiterzureichen. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Füllstandsvorgaben selbst gesetzt. Sie muss jetzt auch sagen, wie sie sie erreichen will, und zwar vor dem ersten kalten Tag, nicht danach.

Wenn selbst Branchenkenner und Vertreter der Energiewirtschaft vor einem möglichen Mangel und damit vor explodierenden Gaspreisen warnen, kann man das Abwarten der Bundesregierung und ihr Verschieben von Verantwortung nur als energiepolitisches Staatsversagen bezeichnen.

Quellen

[1] t-online: Gasspeicher zu 50 Prozent gefüllt: Gaskunden sollten jetzt handeln, 19.08.2026. https://www.t-online.de/finanzen/energie/id_101395384/gasspeicher-zu-50-prozent-gefuellt-gaskunden-sollten-jetzt-handeln.html

[2] dpa / Volksstimme: Wadephul setzt auf Algerien als Partner für Gaslieferungen, 01.09.2026. https://www.volksstimme.de/deutschland-und-welt/wirtschaft/wadephul-setzt-auf-algerien-als-partner-fur-gaslieferungen-4311530

[3] FNB Gas e. V.: Fernleitungsnetzbetreiber sehen historisch niedrigen Speicherfüllstand, Pressemitteilung, 19.08.2026. https://fnb-gas.de/news/fnb-sehen-historisch-niedrigen-speicherfuellstand/

[4] t-online: Gasspeicher nur halb voll: Reiche-Ministerium räumt Gas-Probleme ein, 20.08.2026. https://www.t-online.de/finanzen/energie/id_101396202/gasspeicher-halb-voll-reiche-ministerium-raeumt-gas-probleme-ein.html

[5] dpa / inFranken: Maschinenbau warnt vor Gasmangel im Winter, 24.08.2026. https://www.infranken.de/deutschland/maschinenbau-warnt-vor-gasmangel-im-winter-art-6390680

[6] ZDFheute: Gasspeicher nur halb voll: Wird Heizen im Winter teurer?, 20.08.2026. https://www.zdfheute.de/wirtschaft/gasspeicher-fuellstand-deutschland-gasheizung-heizkosten-winter-100.html

[7] finanznachrichten.de: Europäischer Gaspreis auf höchsten Stand seit März, Speicherstände eher niedrig, 18.08.2026. https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-08/69352119-europaeischer-gaspreis-auf-hoechsten-stand-seit-maerz-speicherstaende-eher-niedrig-016.htm

[8] Bundesnetzagentur: Gasversorgung, Hintergrundinformationen zum Notfallplan Gas. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Hintergrund/start.html

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Wenn es um die Beschränkung politisch unbequemer Meinungen geht, wird man in Brüssel und Berlin immer kreativer. Zum einen verklausuliert man den leicht durchschaubaren und milliardenschwer mit Steuermitteln geförderten Kampf gegen rechts als Bekämpfung von Hasskriminalität, obwohl das Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Paragraphen kennt, die eigentlich ausreichend Schutz vor verbalen Rechtsverletzungen bieten sollten. Zum anderen nimmt man die Plattformbetreiber der sozialen Medien immer fester an die Kandare.

Eine gar nicht so neue, aber nun nach und nach umgesetzte Idee ist es, politische Werbung schärfer zu regulieren. Man scheint den mündigen Bürgern echte Mündigkeit nicht zuzutrauen.

Neues Bürokratie-Monster

So liegt nun seit einigen Wochen ein Entwurf der Bundesregierung für das Wortungetüm namens Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor, der eine entsprechende EU-Verordnung in deutsches Recht überführen soll, obwohl sie bereits unmittelbar auch hierzulande gilt [1]. Das Gesetz stellt ausdrücklich eine Ergänzung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU dar, der sich dem Kampf gegen sogenannte Desinformation verschrieben hatte [2]. Welche Auswirkungen allein schon dieser DSA mit sich bringt, zeigte die Hausdurchsuchung gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz aufgrund eines sarkastischen Beitrags, die auf die Denunziation durch eine „Meldestelle“ folgte [2]. Diese beauftragten „Meldestellen“ sind meist nichts anderes als linke NGOs. Der Bock wird somit zum Gärtner gemacht.

Die EU hatte im Jahr 2023 die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung auf den Weg gebracht, die seit dem 10. Oktober 2025 gilt [3]. Unter anderem ist eine sogenannte Transparenzdatenbank vorgesehen, in der Werbeanzeigen von Politikern, Parteien und sonstigen politischen Akteuren dokumentiert werden sollen [3]. Schon die EU-Verordnung enthält 44 Seiten mit inhaltlichen Details, die aber so komplex sind, dass man sie noch meinte mit 54 Seiten an Leitlinien konkretisieren zu müssen [4]. Wie war das noch mit dem Bürokratie-Abbau?

Das Targeting, also das zielgerichtete Platzieren von Werbebotschaften anhand bestimmter Nutzermerkmale, soll massiv eingeschränkt werden, indem bestimmte Eigenschaften (z. B. politische oder religiöse Überzeugungen) nicht mehr erfasst werden dürfen [3]. Damit fällt für viele Plattformen ein wesentlicher Nutzen weg, die passgenaue Ansprache der Adressaten. Es geht hier nicht um Überwachung oder Big Data, denn die meisten Nutzer geben ihre Daten freiwillig preis, um auf sie zugeschnittene Angebote zu erhalten.

Beschneidung unserer Grundrechte

Was auf den ersten Blick wie schnödes Verwaltungsrecht daherkommt, hat es in sich. So enthält der Entwurf zahlreiche Eingriffsrechte, die zur Beschränkung wesentlicher Grundrechte führen können. Ein Beispiel: Wer die Transparenzpflichten bei der Kennzeichnung politischer Werbung, Sponsoren-Erkennbarkeit und der Dokumentation von Anzeigen nicht einhält, soll nicht nur sanktioniert werden können, sondern dem drohen bei „Gefahr in Verzug“ (ein beliebter Begriff, um beinahe alles zu rechtfertigen) Durchsuchungen von Geschäfts- und Betriebsräumen [1]. Im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt“ werde. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen sollen sogar ohne richterlichen Beschluss möglich sein [5].

Selbst die im medialen Mainstream angesiedelte Zeitung „Welt“ überschrieb einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“ [6]. Der bekannte Journalist Uwe Vorkötter fragt provokant: „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“ [4].

Auch wenn sich das Gesetz nicht explizit an oder vielmehr gegen Redaktionen und Verlage wendet, muss bedacht werden, dass viele von ihnen auch Plattformbetreiber und Vermarkter sind [1]. Jeder hat schon einmal politische Werbung auf den Online-Präsenzen der bekannten Tageszeitungen gesehen. Wo zieht man dann die Grenze? Lässt man sich Mitarbeiterlisten mit Stellenbeschreibungen vorlegen, um festzustellen, welche Büros man durchsuchen darf?

Die entsprechenden Branchenverbände haben im Rahmen der Debatte auf EU-Ebene auf diese Gefahr hingewiesen, weshalb sie dort gebannt wurde [1]. Da Deutschland dazu neigt, Richtlinien aus Brüssel noch zu verschärfen, besteht die Gefahr, dass dieser Schutz für normale Redaktionen wegfällt, jetzt erneut.

Branchen-Experten und Juristen warnen vor diesem Gesetz

Für die großen Plattformbetreiber, oft internationale Milliardenkonzerne, mag das Ganze kaum ein Problem sein. Sie haben viele Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen, im Zweifel bezahlen sie mögliche Strafen aus der Portokasse. Der Entwurf trifft vor allem kleine Akteure ins Mark, weil nicht nur noch mehr Bürokratie auf sie zukommt, sondern das Haftungsrisiko für viele finanziell kaum zu stemmen ist. Folglich verzichtet man dann lieber auf politisch anmutende Werbung, um gar nicht erst ins Visier der Behörden zu geraten. Der Chef des Verbands der Internetwirtschaft „eco“, Alexander Rabe, sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „de facto ein Verbot politischer Werbung“ [5]. 

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bemängelt darüber hinaus, dass der Begriff der politischen Werbung in dem Gesetzentwurf wohl absichtlich vage gehalten wird und dass die für die Umsetzung des Gesetzes zuständige Behörde die Bundesnetzagentur sein soll, deren Chef mit Klaus Müller ein früherer Politiker der Grünen ist [5].

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zieht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in Zweifel, was er vor allem an der fehlenden Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen festmacht: „Daß der richterliche Beschluß nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muß, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum“ [7]. Auch kritisiert er, dass die Maßnahmen nicht von den sonst zuständigen Ermittlungsbehörden vorgenommen werden sollen, sondern im Auftrag von Aufsichtsbehörden, was „eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen“ sei [7]. 

Der politische Diskurs wird zerstört

Ja, Werbung kann nervig sein. Auch politische Werbung kommt oft deplatziert und unpassend daher. Aber sollten nicht die Bürger und Nutzer der Plattformen selbst entscheiden dürfen, was sie sehen wollen? Warum meint der Staat, die Bürger schützen zu müssen? Oder geht es doch nur um Kontrolle?

Man darf auch nicht vergessen, dass kleinere politische Akteure oft nicht die finanziellen Kapazitäten haben, eine gewaltige Materialschlacht mit Millionen Plakaten und Flugblättern zu stemmen. Für sie ist bzw. (bald) war das Internet die einzige Möglichkeit, dies zu kompensieren.

Und die Regelungen machen bei Parteien nicht Halt. Auch kleinen lokalen Gruppen, die auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen, Bürgerinitiativen oder zivilgesellschaftlichen Kampagnen könnte damit die Möglichkeit entzogen werden, ihre Themen sichtbar zu machen, was einem breiten politischen Diskurs schaden würde [8]. Im Ergebnis werden die massiven Auflagen und die bei Fehlern drohenden Sanktionen letztlich dazu führen, dass politische Werbung vermieden wird – ein explizites Verbot ist dann gar nicht mehr nötig [2].

Entmündigung der Bürger

Es ist richtig, dass es hohe Transparenzstandards für politische Einflussnahmen geben muss. Wer sich von Lobbyisten gleich welcher Couleur finanzieren lässt, soll dies öffentlich einsehbar dokumentieren müssen. Auch Manipulationen von außen müssen abgewehrt werden. Doch es ist weit über das Ziel hinausgeschossen, wenn man dafür Grundrechte für eigene Bürger und Unternehmen bis zur Unkenntlichkeit beschneidet. Wenn die Bundesregierung ihren Zensur-Entwurf durchbringt, dann ist das ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land.

Man schützt die Bürger nicht, indem man sie entmündigt.

Quellenverzeichnis

[1] „Transparenzgesetz: Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen“, www.telepolis.de, 31. Januar 2026
[2] „Deutschland vollstreckt EU-Verordnung für politische Zensur“, www.achgut.com, 7. Januar 2026
[3] „Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung“, www.netzpolitik.org, 31. Juli 2025
[4] „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“, www-t-online.de, 13. Januar 2026
[5] „Politische Werbung sorgt für Diskussionen – jetzt soll ein neues Gesetz kommen“, www.rtl.de, 7. Januar 2026
[6] „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“, www.welt.de, 7. Januar 2026
[7] „Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter“, jungefreiheit.de, 5. Januar 2026
[8] „Hier könnte keine politische Werbung stehen“, www.zeit.de, 28. Juli 2025

Gasspeicher auf Tiefstand: Wie Deutschland in die nächste Energiekrise rutscht

Ein aktueller Medienbericht von NIUS verweist unter Bezug auf eine Analyse der KI „Claude“ darauf, dass anhaltend niedrige Gasspeicherstände das deutsche Wirtschaftswachstum erheblich belasten könnten. Demnach könnten steigende Beschaffungskosten und Unsicherheiten am Energiemarkt zu einem spürbaren Einbruch der wirtschaftlichen Dynamik führen. (1)

Diese Einschätzung fällt in eine Phase, in der die realen Speicherstände in Deutschland messbar unter dem Niveau der Vorjahre liegen. Ein Blick auf die offiziellen Daten bestätigt die Brisanz der Lage.

Historisch niedrige Füllstände im Winter 2026

Die Lage ist ernst: Die deutschen Gasspeicher sind so leer wie seit Jahren nicht mehr. Laut der Bundesnetzagentur liegt der Speicherstand Anfang Februar bei lediglich rund 27 Prozent – das entspricht knapp 68 Terawattstunden Energie. (2)

Auch das europäische Speicher-Portal AGSI+ bestätigt diese außergewöhnlich niedrigen Werte. (3)

Schon jetzt warnen Experten: Hält der Verbrauch an, sind die Speicher spätestens im April am absoluten Minimum, und Deutschland steuert auf eine ähnliche Energie-Notlage zu wie nach dem russischen Gaslieferstopp 2022/23. (4)

Alarmierende Prognosen – Die Versorgungssicherheit wankt

Was als Erfolgsgeschichte nach der Energiekrise 2022/23 gefeiert wurde, bröckelt: Die Bundesregierung betonte, dass Deutschlands Energieversorgung „gewährleistet“ sei. (5)

Heute sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Bei anhaltendem Gasverbrauch und fehlendem Nachschub wird es zu einer gravierenden Unterdeckung kommen. (4)

Vor dem Hintergrund aktueller wirtschaftlicher Prognosen – wie sie jüngst auch im Zusammenhang mit KI-gestützten Analysen thematisiert wurden (1) – wird deutlich: Energieversorgung und Wirtschaftswachstum sind unmittelbar miteinander verknüpft.

Die Gründe für die Misere: Versäumnisse, Fehlsteuerung, Exportdrang

Woran liegt es, dass die Speicher so leer sind? Die Ursachen sind vielschichtig, aber beunruhigend eindeutig.

Zum Ersten sind die wichtigen LNG-Importe – auf die die Bundesregierung nach dem Verlust russischer Gasmengen gesetzt hatte – hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Weltweit boomt die Nachfrage nach Flüssigerdgas, Asien kauft zu Spitzenpreisen, und technische Engpässe an deutschen Terminals taten ihr Übriges, sodass im entscheidenden Zeitraum zu wenig Gas Richtung Speicher floss. (6)

Zudem hat Deutschland durch niedrige Preise im Sommer enorme Gasmengen ins Ausland exportiert, statt die eigenen Speicher zu füllen. Die Bundesnetzagentur und das AGSI-Portal belegen dies mit klaren Zahlen: Nie zuvor wurden so viele Terawattstunden Gas an Nachbarstaaten weitergeleitet wie 2025. (3)

Damit wurde die Versorgungssicherheit dem scheinbar freien Markt geopfert und die eigenen Risiko-Reserven aufgezehrt.

Verschärft wird das Problem durch die bis heute fehlenden langfristigen Gasverträge außerhalb der EU, während Ersatzlieferungen über Norwegen, die Niederlande und Belgien nicht ausreichen, um die Speicher konstant auf hohem Niveau zu befüllen – vor allem nicht im Osten Deutschlands, wo die Infrastruktur noch immer unzureichend ist.

Nicht zuletzt verzeichnet die Industrie, gerade nach Jahren harter Einsparungen, einen kräftigen Nachfrageanstieg. Auch das wurde von der Politik nicht auf dem Schirm gehabt und in der Planung der Speicherzielvorgaben ignoriert. Gleichzeitig gibt es nur lückenhafte, zahnlose Speicherpflichten. (4)

Energiepolitische Handlungsoptionen und parlamentarische Initiativen

Deutschland braucht dringend einen Kurswechsel in der Energiepolitik. Statt auf Glück und milde Winter zu hoffen, ist entschlossenes Handeln gefragt.

Im Oktober 2023 wurde im Deutschen Bundestag ein Antrag der AfD eingebracht, der die strukturellen Schwächen der deutschen Energieversorgung adressiert. (7) Kernpunkt ist die Forderung nach einer grundlegenden Neuausrichtung der Energiepolitik weg von einseitigen Abhängigkeiten.

Der Antrag plädiert für eine Diversifizierung der Bezugsquellen, die Prüfung der Erschließung heimischer Gasvorkommen sowie den Abbau regulatorischer Hürden für moderne Fördertechnologien. Versorgungssicherheit solle dabei Vorrang vor anderen Kriterien haben. Zudem wird betont, dass die Gaskrise 2021/2022 als Weckruf verstanden werden müsse, um Deutschland unabhängiger und krisenfester aufzustellen – auch durch den Abschluss von Lieferverträgen außerhalb der EU. (7)

Denn eines darf nicht passieren: Dass Bürger, Kommunen und mittelständische Unternehmen in Ostdeutschland erneut die Zeche zahlen, weil auf Bundesebene die falschen Weichen gestellt wurden.

Die Zeit zum Handeln läuft ab

Die Fakten auf dem Tisch sind eindeutig – und die Löcher in den Gasspeichern sind es auch. (2)(3)

Die aktuellen Entwicklungen dürfen nicht länger schöngeredet werden. Es braucht eine souveräne, an Versorgungssicherheit und deutscher Wertschöpfung orientierte Energiepolitik. Nur so können Wirtschaftskraft, Wohlstand und soziale Stabilität gesichert werden – gerade in industriell geprägten Regionen wie der Lausitz.


Quellenverzeichnis

(1) NIUS – Wegen Gasmangel! KI „Claude“ sagt Einbruch des Wirtschaftswachstums voraus
https://nius.de/wirtschaft/news/wegen-gasmangel-ki-claude-sagt-einbruch-des-wirtschaftswachstums-voraus

(2) Bundesnetzagentur – Aktuelle Lage Gasversorgung
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gasspeicherfuellstand_Veraenderung_taeglich/Gasspeicherfuellstand_Veraenderung_taeglich.html?nn=652300

(3) AGSI – Data Overview / Historical Data
https://alsi.gie.eu/data-overview/DE

(4) Energie braucht einen Plan B
https://www.energienotfall.de/

(5) Bundesnetzagentur – Hintergrundinformationen
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Hintergrund/start.html

(6) Berliner Zeitung – Gasspeicher nur noch bei 26 Prozent: Ostdeutschland hängt an LNG-Importen
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/gasspeicher-nur-noch-bei-26-prozent-ostdeutschland-haengt-an-lng-importen-li.10018156

(7) Deutscher Bundestag – Drucksache 20/8874
„Eine krisenfeste, verlässliche und kostengünstige Energieversorgung Deutschlands ermöglichen“
https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008874.pdf

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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