AfD und Otto Wels – Das Bollwerk gegen die Zensur

Gedenken an Otto Wels und das Ermächtigungsgesetz 

Heute, am 23. März 2026, jährt sich zum 93. Mal die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. (1) An diesem Tag gedenken wir Otto Wels, der als SPD-Vorsitzender und Reichstagsabgeordneter gemeinsam mit seiner Fraktion den einzigen offenen Widerstand gegen dieses Gesetz leistete. Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die NSDAP-Regierung, ohne Beteiligung des Parlaments zu regieren und die Grundrechte der Bürger auszusetzen, was den Weg zur Diktatur ebnete. In der von SA-Männern umstellten Krolloper hielt Wels seine historische Rede und erklärte: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“ (2) 

Otto Wels: Vom Arbeiter zum Symbol des Widerstands 

Otto Wels wurde am 15. September 1873 in Berlin als Sohn eines Gastwirts geboren. Als Tapeziererlehrling trat er 1891 der SPD bei und engagierte sich in der Gewerkschaftsbewegung. 1912 wurde er Reichstagsabgeordneter, 1919 übernahm er den SPD-Vorsitz. Er leitete den Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 und floh nach seiner Rede gegen das Ermächtigungsgesetz 1933 ins Exil und starb am 16. September 1939 in Paris. Sein Vermächtnis symbolisiert Mut in der Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Arbeiterrechten. (3)(4) 

Die Abkehr der SPD von ihren Wurzeln 

Die aktuelle SPD hat jedoch wenig mit Wels‘ arbeiterfreundlichen Wurzeln gemein. Sie priorisiert Eliteninteressen, symbolische Ideologiefragen wie Gender und Klimahysterie vor einer fairen Lohn- und Verteilungspolitik, was ihre Abkehr von den sozialdemokratischen Grundwerten verdeutlicht. (5) 

Der Skandal um den Otto-Wels-Saal 

Der Streit um den Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude offenbart die doppelte Moral der Kartellparteien. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde die AfD mit 151 Abgeordneten zur zweitstärksten Fraktion vor der SPD mit 120 Sitzen. (6) Logisch forderte die AfD den zweitgrößten Fraktionssaal, den Otto-Wels-Saal. Der Ältestenrat des Bundestags, dominiert von der Kartellmehrheit, entschied jedoch im Mai 2025 gegen die AfD: Die SPD behält den Saal, die AfD erhält den kleineren ehemaligen FDP-Saal. (7) Die SPD begründete dies damit, dass sie als Regierungspartei in der schwarz-roten Koalition Platz für Ministeriumsmitarbeiter und Nähe zum CDU/CSU-Saal benötige. Symbolisch argumentierte sie, der nach Wels‘ 1933er-Rede benannte Saal sei mit der „gesichert rechtsextremen“ AfD unvereinbar. SPD-Geschäftsführer Dirk Wiese nannte die Vorstellung „unerträglich“ für Fraktion und Wels-Familie und sprach von AfD-„Hysterie“. (8) (9) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2026 (Az. 2 BvE 14/25), veröffentlicht am 5. Februar, jubelte er: „Gut, dass der Spuk nun ein Ende hat.“ Das Gericht wies die Organklage der AfD ab und stellte klar: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen spezifischen Saal gemäß Art. 38 GG, solange der zugeteilte ausreichend groß ist – keine „Erfolgsprämien“ für Wahlerfolge. (10)   

Die doppelte Moral der SPD im Otto-Wels-Haus 

Diese Haltung der SPD wirkt hochgradig schizophren, da sie die gleiche Symbolik im Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50) toleriert. Dieses nach Wels benannte Bundestagsgebäude beherbergt seit Jahren Büros zahlreicher AfD-Abgeordneter neben SPD- und Grünen-Mitgliedern. Der Kontrast zeigt: Die Blockade des Fraktionssaals ist pure Machtpolitik, um Kartell-Privilegien zu wahren. (11) (12) 

Die AfD – wahre Partei der Arbeiter 

Die AfD ist hingegen die wahre Volkspartei und Partei der Arbeiter. Wahlanalysen zur Bundestagswahl 2025 belegen: Die AfD erreichte bis zu 38 Prozent Zustimmung unter Arbeitern– weit vor der SPD mit unter 20 Prozent. (13) (14) 

Dies ergibt sich aus dem konsequenten Kampf für Familien, Arbeiter und Mittelstand. Die AfD kämpft für steuerliche Entlastungen für Arbeiter und Familien, steht für bezahlbare Energie und den Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie den Schutz heimischer Arbeitsplätze. Außerdem setzt sich die AfD für einen gerechten Sozialstaat ohne Missbrauch staatlicher Leistungen ein. 

Darüber hinaus ist die AfD der konsequenteste Verteidiger der Grundrechte. Sie hat zahlreiche Parlamentsinitiativen und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichten eingereicht, um Freiheitsrechte zu wahren: 

  • Gegen Corona-Maßnahmen: Klagen gegen Lockdowns, Versammlungsverbote und 2G-Regeln schützten Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Viele Urteile bestätigten unverhältnismäßige Einschränkungen. (15) (16) (17) (18) 
  • Gegen Klimapolitik: Widerspruch gegen das Klimaschutzgesetz, das durch hohe Energiepreise Eigentums- und Berufsfreiheit Arbeiter trifft. (19) (20) 
  • Gegen Verfassungsschutz und Zensur: Erfolgreiche Eilanträge gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“, die Vereins- und Meinungsfreiheit bedrohen. (21) (22) (23)  
  • Migrationspolitik: Klagen für innere Sicherheit und Sozialrechte, da Masseneinwanderung Grundrechte wie Eigentum und Persönlichkeitsrechte belastet. (24) (25) (26) 

Und was macht die SPD? Vorschläge, den Bürger weiter zu schröpfen, z.B. in Form der Gesundheitsabgabe, die Leistung und Erfolg bestraft. Da stellt sich doch zurecht die Frage: Wer braucht die SPD eigentlich noch? (27) 

Parallelen zur Weimarer Republik 

Es gibt Parallelen zur Weimarer Republik: Das Ermächtigungsgesetz setzte unter dem Vorwand einer „Krise“ Grundrechte außer Kraft. Heute warnen wir vor ähnlicher Machtkonzentration bei Pandemie-Maßnahmen, Klimapolitik oder Migrationskrisen, wo die Kartellparteien ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle agieren. Die AfD war und ist der einzige konsequente Verteidiger der Demokratie.  

Die AfD als Bollwerk gegen Zensur 

Wie Wels gegen SA-Einschüchterung kämpfte, steht die AfD dem heutigen engstirnigen Meinungskorridor der Kartellparteien entgegen. Die AfD kämpft einsam gegen das Bollwerk der Kartellparteien, die gestützt auf Medien und Staatsapparat – die öffentliche Meinung als Monopol diktieren. In gezielt geschürter Hysterie hagelt es tätliche Übergriffe von Antifa und Linksextremisten auf AfD-Anhänger: Brandstiftungen und Vandalismus als Mittel, um andere Meinungen zu ersticken. (28) 

Doch Otto Wels’ unerschrockener Mut lebt in der AfD fort: Wie er gegen die herrschende Mehrheit ankämpfte, verkörpert die AfD allein die wahren Werte von Demokratie, Freiheit, Widerstand und dem Kampf zum Wohle des Volkes. Die SPD pervertiert indes seinen Namen zum Bollwerk gegen uns – ein zynischer Verrat an ihrer eigenen Geschichte und dem Volk. 

Quellen:

(1) 23. März 1933: Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540

(2) Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz 

(3) Otto Wels  https://www.dhm.de/lemo/biografie/otto-wels

(4) People in the Resistance: Otto Wels  https://www.gdw-berlin.de/en/recess/biographies/complete-index/biographie-detail/view-bio/otto-wels

(5) SPD verliert fast unumkehrbar an gesellschaftlicher Verankerung  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(6) Das sind die Fraktionen im 21. Deutschen Bundestag  https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/das-sind-die-fraktionen-im-21-deutschen-bundestag

(7) Beschluss vom 27. Januar 2026  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(8) SPD-Fraktion bleibt im Otto-Wels-Saal  https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-spd-otto-wels-saal-bundestag-li.3253310

(9) AfD scheitert mit Klage zu Otto-Wels-Saal: „Gut, dass der Spuk ein Ende hat“  https://www.vorwaerts.de/inland/afd-scheitert-mit-klage-zu-otto-wels-saal-gut-dass-der-spuk-ein-ende-hat

(10) Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des Otto-Wels-Saals  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html

(11) Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50)  https://www.bundestag.de/besuche/architektur/gebaeude/udl50

(12) Platz machen für die Blauen  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundestag-abgeordnete-afd-berlin/seite-2

(13) AfD-Stimmanteile nach Tätigkeit im Vergleich zu 2021  https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2025-02-23-BT-DE/charts/umfrage-afd/chart_1874759.shtml

(14) Wahlverhalten bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach beruflicher Tätigkeiten  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558462/umfrage/wahlverhalten-bei-der-bundestagswahl-2025-nach-taetigkeiten

(15) Verfassungsrichter: Zweiwöchige Corona-Ausgangssperre für Nichtgeimpfte war rechtswidrig  https://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsgericht–corona-ausgangssperre-war-rechtswidrig-34829328.html

(16) Gericht bestätigt Maskenpflicht – Versammlungsverbot war jedoch verfassungswidrig  https://www.welt.de/politik/deutschland/article256306202/Corona-Gericht-bestaetigt-Maskenpflicht-Versammlungsverbot-war-verfassungswidrig.html

(17) Recht auf effektive Opposition“: AfD Fraktion klagt gegen 2G-Plus im Bundestag  https://www.stern.de/politik/deutschland/corona-regeln–afd-fraktion-klagt-gegen-2g-plus-im-bundestag-31555256.html

(18) AfD reicht Klage gegen Lockdown ein  https://afd-fraktion-hessen.de/afd-reicht-klage-gegen-lockdown-ein/ 

(19) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100575.pdf

(20) Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen https://afdbundestag.de/eigentum-vor-willkuer-in-der-energiepolitik-schuetzen/ 

(21) Was die Gerichtsentscheidung zur AfD bedeutet  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

(22) Eilantrag der AfD gegen Bekanntgabe ihrer Einstufung als Verdachtsfall erfolgreich  https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-der-afd-gegen-bekanntgabe-ihrer-einstufung-als-verdachtsfall-erfolgreich

(23) Der Compact-Sieg bestätigt auch unsere Politik! 

(24) Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-087.html

(25) Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100574.pdf

(26) Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen  https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009740.pdf

(27) Neid, Stillstand, Umverteilung: Wer braucht die SPD eigentlich noch?  https://www.focus.de/politik/meinung/neid-stillstand-umverteilung-wer-braucht-die-spd-eigentlich-noch_ba1383d9-6406-4a3a-87c5-46b00fb0b483.html

(28) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025  https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“

Wenn es um die Beschränkung politisch unbequemer Meinungen geht, wird man in Brüssel und Berlin immer kreativer. Zum einen verklausuliert man den leicht durchschaubaren und milliardenschwer mit Steuermitteln geförderten Kampf gegen rechts als Bekämpfung von Hasskriminalität, obwohl das Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Paragraphen kennt, die eigentlich ausreichend Schutz vor verbalen Rechtsverletzungen bieten sollten. Zum anderen nimmt man die Plattformbetreiber der sozialen Medien immer fester an die Kandare.

Eine gar nicht so neue, aber nun nach und nach umgesetzte Idee ist es, politische Werbung schärfer zu regulieren. Man scheint den mündigen Bürgern echte Mündigkeit nicht zuzutrauen.

Neues Bürokratie-Monster

So liegt nun seit einigen Wochen ein Entwurf der Bundesregierung für das Wortungetüm namens Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor, der eine entsprechende EU-Verordnung in deutsches Recht überführen soll, obwohl sie bereits unmittelbar auch hierzulande gilt [1]. Das Gesetz stellt ausdrücklich eine Ergänzung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU dar, der sich dem Kampf gegen sogenannte Desinformation verschrieben hatte [2]. Welche Auswirkungen allein schon dieser DSA mit sich bringt, zeigte die Hausdurchsuchung gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz aufgrund eines sarkastischen Beitrags, die auf die Denunziation durch eine „Meldestelle“ folgte [2]. Diese beauftragten „Meldestellen“ sind meist nichts anderes als linke NGOs. Der Bock wird somit zum Gärtner gemacht.

Die EU hatte im Jahr 2023 die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung auf den Weg gebracht, die seit dem 10. Oktober 2025 gilt [3]. Unter anderem ist eine sogenannte Transparenzdatenbank vorgesehen, in der Werbeanzeigen von Politikern, Parteien und sonstigen politischen Akteuren dokumentiert werden sollen [3]. Schon die EU-Verordnung enthält 44 Seiten mit inhaltlichen Details, die aber so komplex sind, dass man sie noch meinte mit 54 Seiten an Leitlinien konkretisieren zu müssen [4]. Wie war das noch mit dem Bürokratie-Abbau?

Das Targeting, also das zielgerichtete Platzieren von Werbebotschaften anhand bestimmter Nutzermerkmale, soll massiv eingeschränkt werden, indem bestimmte Eigenschaften (z. B. politische oder religiöse Überzeugungen) nicht mehr erfasst werden dürfen [3]. Damit fällt für viele Plattformen ein wesentlicher Nutzen weg, die passgenaue Ansprache der Adressaten. Es geht hier nicht um Überwachung oder Big Data, denn die meisten Nutzer geben ihre Daten freiwillig preis, um auf sie zugeschnittene Angebote zu erhalten.

Beschneidung unserer Grundrechte

Was auf den ersten Blick wie schnödes Verwaltungsrecht daherkommt, hat es in sich. So enthält der Entwurf zahlreiche Eingriffsrechte, die zur Beschränkung wesentlicher Grundrechte führen können. Ein Beispiel: Wer die Transparenzpflichten bei der Kennzeichnung politischer Werbung, Sponsoren-Erkennbarkeit und der Dokumentation von Anzeigen nicht einhält, soll nicht nur sanktioniert werden können, sondern dem drohen bei „Gefahr in Verzug“ (ein beliebter Begriff, um beinahe alles zu rechtfertigen) Durchsuchungen von Geschäfts- und Betriebsräumen [1]. Im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt“ werde. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen sollen sogar ohne richterlichen Beschluss möglich sein [5].

Selbst die im medialen Mainstream angesiedelte Zeitung „Welt“ überschrieb einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“ [6]. Der bekannte Journalist Uwe Vorkötter fragt provokant: „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“ [4].

Auch wenn sich das Gesetz nicht explizit an oder vielmehr gegen Redaktionen und Verlage wendet, muss bedacht werden, dass viele von ihnen auch Plattformbetreiber und Vermarkter sind [1]. Jeder hat schon einmal politische Werbung auf den Online-Präsenzen der bekannten Tageszeitungen gesehen. Wo zieht man dann die Grenze? Lässt man sich Mitarbeiterlisten mit Stellenbeschreibungen vorlegen, um festzustellen, welche Büros man durchsuchen darf?

Die entsprechenden Branchenverbände haben im Rahmen der Debatte auf EU-Ebene auf diese Gefahr hingewiesen, weshalb sie dort gebannt wurde [1]. Da Deutschland dazu neigt, Richtlinien aus Brüssel noch zu verschärfen, besteht die Gefahr, dass dieser Schutz für normale Redaktionen wegfällt, jetzt erneut.

Branchen-Experten und Juristen warnen vor diesem Gesetz

Für die großen Plattformbetreiber, oft internationale Milliardenkonzerne, mag das Ganze kaum ein Problem sein. Sie haben viele Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen, im Zweifel bezahlen sie mögliche Strafen aus der Portokasse. Der Entwurf trifft vor allem kleine Akteure ins Mark, weil nicht nur noch mehr Bürokratie auf sie zukommt, sondern das Haftungsrisiko für viele finanziell kaum zu stemmen ist. Folglich verzichtet man dann lieber auf politisch anmutende Werbung, um gar nicht erst ins Visier der Behörden zu geraten. Der Chef des Verbands der Internetwirtschaft „eco“, Alexander Rabe, sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „de facto ein Verbot politischer Werbung“ [5]. 

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bemängelt darüber hinaus, dass der Begriff der politischen Werbung in dem Gesetzentwurf wohl absichtlich vage gehalten wird und dass die für die Umsetzung des Gesetzes zuständige Behörde die Bundesnetzagentur sein soll, deren Chef mit Klaus Müller ein früherer Politiker der Grünen ist [5].

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zieht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in Zweifel, was er vor allem an der fehlenden Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen festmacht: „Daß der richterliche Beschluß nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muß, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum“ [7]. Auch kritisiert er, dass die Maßnahmen nicht von den sonst zuständigen Ermittlungsbehörden vorgenommen werden sollen, sondern im Auftrag von Aufsichtsbehörden, was „eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen“ sei [7]. 

Der politische Diskurs wird zerstört

Ja, Werbung kann nervig sein. Auch politische Werbung kommt oft deplatziert und unpassend daher. Aber sollten nicht die Bürger und Nutzer der Plattformen selbst entscheiden dürfen, was sie sehen wollen? Warum meint der Staat, die Bürger schützen zu müssen? Oder geht es doch nur um Kontrolle?

Man darf auch nicht vergessen, dass kleinere politische Akteure oft nicht die finanziellen Kapazitäten haben, eine gewaltige Materialschlacht mit Millionen Plakaten und Flugblättern zu stemmen. Für sie ist bzw. (bald) war das Internet die einzige Möglichkeit, dies zu kompensieren.

Und die Regelungen machen bei Parteien nicht Halt. Auch kleinen lokalen Gruppen, die auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen, Bürgerinitiativen oder zivilgesellschaftlichen Kampagnen könnte damit die Möglichkeit entzogen werden, ihre Themen sichtbar zu machen, was einem breiten politischen Diskurs schaden würde [8]. Im Ergebnis werden die massiven Auflagen und die bei Fehlern drohenden Sanktionen letztlich dazu führen, dass politische Werbung vermieden wird – ein explizites Verbot ist dann gar nicht mehr nötig [2].

Entmündigung der Bürger

Es ist richtig, dass es hohe Transparenzstandards für politische Einflussnahmen geben muss. Wer sich von Lobbyisten gleich welcher Couleur finanzieren lässt, soll dies öffentlich einsehbar dokumentieren müssen. Auch Manipulationen von außen müssen abgewehrt werden. Doch es ist weit über das Ziel hinausgeschossen, wenn man dafür Grundrechte für eigene Bürger und Unternehmen bis zur Unkenntlichkeit beschneidet. Wenn die Bundesregierung ihren Zensur-Entwurf durchbringt, dann ist das ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land.

Man schützt die Bürger nicht, indem man sie entmündigt.

Quellenverzeichnis

[1] „Transparenzgesetz: Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen“, www.telepolis.de, 31. Januar 2026
[2] „Deutschland vollstreckt EU-Verordnung für politische Zensur“, www.achgut.com, 7. Januar 2026
[3] „Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung“, www.netzpolitik.org, 31. Juli 2025
[4] „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“, www-t-online.de, 13. Januar 2026
[5] „Politische Werbung sorgt für Diskussionen – jetzt soll ein neues Gesetz kommen“, www.rtl.de, 7. Januar 2026
[6] „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“, www.welt.de, 7. Januar 2026
[7] „Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter“, jungefreiheit.de, 5. Januar 2026
[8] „Hier könnte keine politische Werbung stehen“, www.zeit.de, 28. Juli 2025

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

75 Jahre Grundgesetz

Eine kritische Betrachtung der aktuellen Lage

Seit 75 Jahren bildet das Grundgesetz das Fundament unserer demokratischen Ordnung in Deutschland. Doch in jüngster Zeit häufen sich kritische Stimmen, die behaupten, dass das Grundrechts-System nicht mehr wie vorgesehen funktioniert. Diese Diskussionen werfen wichtige Fragen auf, die eine gründliche Analyse erfordern.

Ein zentraler Aspekt dieser Debatte ist die Rolle von Institutionen und Plattformen im Kontext der Grundrechte. Insbesondere sei auf das Beispiel von „Correctiv“ verwiesen, das die politische Opposition bekämpft. Trotz fragwürdiger Finanzierung kann sich „Correctiv“ auf Grundrechte wie Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit berufen. Dies führt zu einer grundlegenden Infragestellung der ursprünglichen Intention der Grundrechte, die darauf abzielten, die Autonomie der Bürger gegenüber dem Staat zu schützen.

Die Entwicklung seit dem „Aufstand der Anständigen“ im Jahr 2000 wird als Wendepunkt betrachtet, bei dem der Staat begann, politische Betätigung außerhalb seiner Agenda zu unterbinden. Durch die Finanzierung von Vereinen, die Regierungspropaganda verbreiten und politische Gegner verleumden, entstand ein fragwürdiges System staatlicher Einflussnahme. Dies führt zu einer Umkehrung der Grundrechte, wobei staatliche Akteure sich auf diese berufen, um die Opposition zu unterdrücken.

Ein weiteres Problemfeld ist die Auflösung rechtsstaatlicher Strukturen im Zuge der „großen Transformation“. Unter dem Vorwand von Wenden wie der Energiewende und Verkehrswende werden Entscheidungen getroffen, die nicht ordnungsgemäß beschlossen wurden. Zusätzlich sorgt ein Vorschlag von Nancy Faeser für Aufsehen, der vorsieht, Konten von Personen oder Organisationen zu sperren, die im Verdacht stehen, politische Ziele außerhalb der rotgrünen Agenda zu verfolgen. Dieser Vorschlag wirft die Frage auf, ob der Rechtsstaat noch nach dem Prinzip legal/illegal funktioniert oder ob Grundrechte zunehmend missachtet werden.

Insgesamt deutet die aktuelle Diskussion darauf hin, dass das Grundgesetz und seine Grundrechte in einer Phase der Krise stehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Herausforderungen anzuerkennen und nach Lösungen zu suchen, die die Integrität des Grundgesetzes und die Autonomie der Bürger wiederherstellen. Denn ein funktionierender Verfassungsstaat lebt davon, dass Grundrechte tatsächlich die Autonomie der Bürger schützen und nicht als Mittel staatlicher Einflussnahme missbraucht werden. Seit 75 Jahren bildet das Grundgesetz das Fundament der deutschen Rechtsordnung und definiert die Grundrechte der Bürger. Doch anlässlich dieses Jubiläums werfen jüngste Entwicklungen in der politischen Landschaft ernsthafte Fragen auf, wie sehr unsere demokratischen Prinzipien bedroht sind und welche Maßnahmen erforderlich werden, um sie zu verteidigen.

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