Sprengt die Gier nach mehr Geld die Koalition?

Während der Steuerzahler, nicht zuletzt im Osten, mit steigenden Energiepreisen, stagnierenden Realeinkommen und einer anhaltend schwachen Konjunktur konfrontiert ist, pflegt der Deutsche Bundestag ein ganz eigenes Lieblingsthema: die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Jedes Jahr zum 1. Juli, ohne separate Abstimmung, gekoppelt an den Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Und ausgerechnet jetzt, inmitten einer geopolitisch und fiskalisch angespannten Lage, soll die monatliche Abgeordnetenentschädigung von 11.833,47 € auf 12.330,48 € steigen – ein Plus von 4,2 Prozent bzw. rund 497 €. (1)

Andauerndes Drama um die Diäten

Am 5. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, das automatische Anpassungsverfahren gemäß § 11 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes für die gesamte 21. Wahlperiode fortzuführen. Nur die AfD und Die Linke stimmten dagegen. (2)

Das Ergebnis ist ein Plus von 5,4 % ab Juli 2025, eine Erhöhung um rund 606 € auf 11.833,47 € monatlich. (3) Die Debatte in der Plenarsitzung am 5. Juni 2025 war ein Lehrstück der Selbstbeschwichtigung: Die Koalition, wohlgemerkt auch die SPD, betonte die Unabhängigkeit und Transparenz des Mechanismus.

AfD hingegen handelt konsequent

Bereits am 3. Juni 2025 legte die AfD-Fraktion mit der Drucksache 21/331 einen eigenen Gesetzentwurf vor, der die automatische Anpassung vollständig streichen sollte. (4) Der Kerngedanke dieses Gesetzes ist, dass jede Änderung der Abgeordnetenentschädigung in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren debattiert und beschlossen werden muss, um die öffentliche Kontrolle zu gewährleisten. In der Begründung heißt es, dass bei Gesetzen „in eigener Sache“ jede direkte Kontrolle fehle, die eine unangemessene Alimentierung verhindern könnte. Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Fraktion, nannte den Automatismus in der Plenardebatte „schäbig“ und schlug vor, die Diäten an den vormaligen Verdienst der Abgeordneten zu koppeln. Bereits in der 20. Wahlperiode hatte die AfD mit BT-Drs. 20/13808 einen gleichlautenden Vorstoß unternommen Bundestag. (5) Die AfD verfolgt dieses Thema also nicht erst seit gestern, sondern seit Jahren mit parlamentarischer Konsequenz.

180 Gradwende bei der SPD

Und jetzt folgt ein plötzlicher Sinneswandel bei SPD und Grünen. Die SPD hat Ende April 2026 einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Diätenerhöhung vorbereitet. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, übersandte den Entwurf an seinen Unionskollegen Hendrik Hoppenstedt von der CDU. Auf einmal bekommt die SPD scheinbar Skrupel und hat Angst um ihre Glaubwürdigkeit und fürchtet den Vertrauensverlust beim Wähler. (6), (7)

Zustimmung kommt prompt von den Grünen. Wohlgemerkt von denselben Grünen, die am 5. Juni 2025 ebenfalls für die Fortführung des Automatismus stimmten.

Union ist gespalten

Unionsfraktionschef Jens Spahn verteidigt den Automatismus ausdrücklich. Bei „Maischberger“ erklärte er, dass der Mechanismus gut funktioniere und beibehalten werden sollte. (8) CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann signalisierte dagegen Ende April Sympathie für eine Aussetzung mit der Begründung, dass die Glaubwürdigkeit der Spaßmaßnahmen für die Bürger, Schaden nehmen würde. (9) Sind die sinkenden Umfragewerte für die Koalition etwa ausschlaggebend für diesen Richtungsstreit? (10) Schließlich ist Kanzler Merz im aktuellen Politiker-Ranking wieder auf dem letzten Platz. (11)

Nur AfD ist glaubwürdig

Die AfD steht in dieser Debatte als einzige Fraktion glaubwürdig da. Nicht erst seit 2026, sondern systematisch und über Wahlperioden hinweg hat sie die Abschaffung des automatischen Anpassungsmechanismus gefordert. Die AfD fordert kein Populismus-getriebenes Einfrieren der Diäten, sondern ein transparentes Gesetzgebungsverfahren vor jeder Anpassung. Das ist der fundamentale Unterschied zur Taktik von SPD und Grünen, die den Mechanismus im Grundsatz behalten, aber situativ, und verdächtig wahlkampfnah, davon abweichen wollen.

Fazit

Der Anpassungsmechanismus an den Nominallohnindex war 2014 als Mittel gegen Selbstbedienungsvorwürfe eingeführt worden, ein nachvollziehbares Ziel. Doch wenn Aussetzungen nicht aus echter volkswirtschaftlicher Notlage, sondern aus Wahlkampfkalkül erfolgen, wird der Mechanismus selbst beschädigt. Laut neusten Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, liegt die AfD mit 41 % vorn und SPD und Grüne kratzen an der 5% Hürde. (12) Die AfD fordert konsequent, entweder ein transparentes Gesetzgebungsverfahren für jede Anpassung oder, wenn der Automatismus bestehen bleibt, dann bitte ohne politisch motivierte Ausnahmen. Alles andere ist Glaubwürdigkeitstheater auf Kosten des Steuerzahlers.

(1) Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

https://dserver.bundestag.de/btd/21/052/2105200.pdf

(2) Beschluss zur Anpassung der Abgeordneten­entschädigung

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-abgeordnetengesetz-1083656

(3) Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

https://dserver.bundestag.de/btd/21/004/2100440.pdf

(4) Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung 2025

https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100331.pdf

(5) Entwurf eines Gesetzes zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung 2024

https://dserver.bundestag.de/btd/20/138/2013808.pdf

(6) SPD will Diätenerhöhung verhindern

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101235960/spd-will-diaetenerhoehung-stoppen-stellt-union-vor-entscheidung.html

(7) SPD will Diätenerhöhung stoppen!

https://www.bild.de/politik/inland/bild-exklusiv-spd-will-diaetenerhoehung-stoppen-69f316da1f066f0e6e199010

(8) Spahn verteidigt automatische Diätenerhöhung – Linke und SPD fordern Verzicht

https://www.berliner-zeitung.de/article/spahn-verteidigt-automatische-diaetenerhoehung-linke-und-spd-fordern-verzicht-10034833

(9) Fast 500 Euro mehr ab Juli für Abgeordnete

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.spahn-haelt-an-diaetenerhoehung-fest-fast-500-euro-mehr-ab-juli-fuer-abgeordnete.e5890163-646d-4d04-b002-b0ddae84d2ba.html

(10) Neueste Wahlumfragen im Wahltrend zur Bundestagswahl

https://dawum.de/Bundestag

(11) Neues Politiker-Ranking da! Es gibt einen Aufsteiger

https://www.bild.de/politik/inland/exklusive-umfrage-von-insa-alexander-dobrindt-ist-ploetzlich-die-ranking-rakete-6a01e4f07b6d0cd4a33ad034

(12) Neueste Wahlumfrage zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

https://dawum.de/Sachsen-Anhalt

Botschaften aus dem Paralleluniversum der Regierung

Bärbel Bas und das gigantische „Niemand-wandert-ein“-Wunder

Liebe Leser, treue Wahrheitssucher und Steuerzahler, die ihr euch jeden Monat abrackert, um diesen Sozialstaat am Laufen zu halten, willkommen zu einer weiteren Episode aus dem absurden Theater der Bundespolitik, in der die Realität offenbar nur noch eine unverbindliche Empfehlung darstellt.

Der Vorfall: Ein Satz, der Geschichte schreiben dürfte

Am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, bei der Regierungsbefragung im Bundestag, geschah es. Die Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas hat bei der Befragung der Bundesregierung empfindlich auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer reagiert. Die SPD-Politikerin erklärte im Zusammenhang mit der Debatte über Sozialleistungen und Migration: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein.“ (1)

Man muss diesen Satz einen Moment wirken lassen. Die für Arbeit und Soziales zuständige Bundesministerin, also jene Person, die durch ihr Amt die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit auf dem Schreibtisch haben müsste, erklärt im Hohen Hause des Deutschen Bundestages, es existiere ein Phänomen schlicht nicht, das ihre eigene Behörde in Milliardenhöhe dokumentiert. Das Cicero-Magazin formulierte treffend: „Die Vorstellungswelt der in Deutschland tonangebenden und Politik machenden Klasse steht allzu oft in ziemlich deutlichem Gegensatz zur wirklichen Welt.“ Bas habe sich „an die Spitze der wirklichkeitsfremden Dogmatiker gestellt“. (2)

Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Bürgergeld nach Nationalitäten

Schauen wir uns an, was die Bundesagentur für Arbeit, wohlgemerkt eine Behörde im Geschäftsbereich von Frau Bas‘ eigenem Ministerium, tatsächlich zu berichten hat:

Gesamtüberblick Bürgergeld (SGB II)

Im Jahr 2025 beziehen rund 5,3 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Davon sind 3,9 Millionen Menschen erwerbsfähig. Betrachtet nach der Nationalität besitzen rund 2,4 Millionen Empfänger keinen deutschen Pass. Der Ausländeranteil liegt damit bei rund 47 Prozent. (3)

Die aktuellen Daten im Detail

Betrachtet man allein die Asylherkunftsländer, sind Stand Oktober 2025 nur 693.290 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zur Anzahl der etwa hierlebenden Menschen dieser Länder, so sind das nur rund 30 Prozent. (4), (5) 

Die Daten des BA-Migrationsmonitors (Ausgabe Mai 2025 mit Zahlen zu Februar 2025) weisen die sogenannte SGB-II-Quote nach Staatsangehörigkeiten aus, also den Anteil der Bürgergeld-Bezieher an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe in Deutschland. So liegt die SGB-II-Quote zum Beispiel der Ukrainer bei 58,8 Prozent, die der Syrer bei 53,8 Prozent, die der Afghanen bei 46,8 Prozent und die der Deutschen bei 5,3 Prozent. (6)

Und Frau Bas sieht: niemanden. Man könnte fast meinen, die Bundesarbeitsministerin habe eine andere Statistik-App auf ihrem Diensthandy.

Bürgergeld ist nur die Spitze des Eisbergs: Die Gesamtkosten der Sozialleistungen

Bürgergeld (SGB II) – Der Löwenanteil

Die Zahlungen für Menschen im Bürgergeld sind 2024 auf 46,9 Milliarden Euro gestiegen – ein Plus von rund vier Milliarden Euro, was eine Anfrage der AfD im Bundestag ergeben hat. (7) Im Jahr 2025 blieben die Kosten für Bürgergeldleistungen auf etwa gleichen Nievau und beliefen sich auf 46,6 Milliarden.  Von den Leistungsempfängern waren 2025 2,4 Millionen Ausländer, also knapp 47 Prozent (8)

Das bedeutet: Knapp die Hälfte der gesamten Bürgergeld-Ausgaben – rund 22 Milliarden Euro – fließen an ausländische Staatsangehörige.

Asylbewerberleistungen (AsylbLG) – Separat obendrauf

Zusätzlich zum Bürgergeld existieren die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die an Personen im laufenden Asylverfahren gezahlt werden. Im Jahr 2024 haben die staatlichen Stellen in Deutschland 6,7 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem AsylbLG ausgegeben – 6,6 % mehr als im Vorjahr. (9)

Rund 461.000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2024 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Diese Leistungen gehen ausschließlich an ausländische Personen – per Definition. (10)

Unterstützung des Bundes an Länder und Kommunen

Der Bund hat im Jahr 2024 für Länder und Kommunen 19,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für Sozialleistungen, Maßnahmen zur Integration oder Kosten für Aufnahme und Unterbringung sowie Registrierung. (11)

Zusammengerechnet ist „Niemand“ offenbar recht teuer.

Selbst die eigenen Genossen distanzieren sich

Was Bas‘ Aussage besonders pikant macht: Die Kritik kommt nicht nur von der Opposition, sie kommt aus den eigenen Reihen.

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten sagte dem Portal The Pioneer zu den Worten der Ministerin: „Das ist eine völlig weltfremde Einschätzung. Mit der steht sie auch in der SPD weitgehend alleine. Jeder verantwortliche Kommunalpolitiker könnte ihr aus seiner Stadt genügend Beispiele geben, die das Gegenteil belegen.“ (12)

Auch Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung (SPD) sagte dem Tagesspiegel: „Ich empfehle immer wieder, auch in der Politik ehrlich zu sein und etwaige Probleme zu benennen, ohne sie zu beschönigen.“ (1)

Auch der Koalitionspartner geht auf Distanz. Unionsfraktionsvize Günter Krings widersprach Bas‘ Aussage: „Wir haben es leider zugelassen, dass unser Sozialsystem einen echten Anreiz für irreguläre Zuwanderung bietet. Deshalb reduzieren wir diese Anreize und setzen durch Zurückweisungen die Asylzuständigkeiten in Europa wieder konsequent durch.“ Zudem gebe es „zu viele Menschen, die aus anderen EU-Staaten zu uns kommen, hier nur wenige Stunden pro Woche arbeiten und im Übrigen Sozialhilfe beziehen“. Das sei ein Problem, „das wir dringend lösen müssen“. (12)

Der eigene Koalitionsvertrag widerspricht Bas

Besonders entlarvend ist folgender Umstand: Der Koalitionsvertrag fordert explizit, Anreize zur Sozialsystemeinwanderung zu reduzieren, was Bas‘ Aussage widerspricht. (13) Die Koalition hat begonnen gegenzusteuern: Die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung tritt zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft. Kernelemente sind die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang, erhöhte Anforderungen an die Arbeitspflicht bei Erwerbsfähigen sowie die Beschränkung der SGB-II-Leistungen für volljährige erwerbsfähige Ausländer auf befristete zwölf Monate. Diese Reformen erkennen de facto an, was Bärbel Bas in der Regierungsbefragung bestritt. (14)

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die eigene Regierung verabschiedet Gesetze gegen ein Problem, das die zuständige Ministerin im selben Atemzug leugnet. Das ist kein Widerspruch mehr, sondern politische Schizophrenie auf Regierungsniveau.

Die Gretchenfrage an den Steuerzahler

Und damit kommen wir zur eigentlichen Frage, der Frage, die sich jeder arbeitende Mensch in diesem Land stellen sollte:

Wie lange wollen Sie, liebe Steuerzahler, sich von Politikern regieren lassen, die entweder die Statistiken ihrer eigenen Behörden nicht kennen, oder sie kennen und bewusst leugnen?

Es ist an der Zeit, dass die Bevölkerung an der Wahlurne unmissverständlich klar macht: Wer die Realität leugnet, hat in der Regierung nichts verloren. Wer bei Leistungen für die deutschen Steuerzahler spart und das hart erarbeitete Geld in der Welt verteilt, gehört nicht in eine deutsche Regierung. Für jeden deutschen Politiker sollte die Inschrift am Reichstagsgebäude das Credo sein: DEM DEUTSCHEN VOLKE.

Quellen

(1) Bas überrascht in Regierungsbefragung: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ https://www.tagesspiegel.de/politik/bas-uberrascht-in-regierungsbefragung-es-wandert-niemand-in-unsere-sozialsysteme-ein-15564818.html

(2) Bärbel Bas leugnet die Migrationswirklichkeit https://www.cicero.de/innenpolitik/es-wandert-niemand-in-unsere-sozialsysteme-ein-bas

(3) Bürgergeld in Zahlen: 5,3 Mio. Deutsche betroffen – überraschende Fakten https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/buergergeld-in-zahlen-53-mio-deutsche-betroffen-ueberraschende-fakten

(4) Migration und Arbeitsmarkt https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Migration-Zuwanderung-Flucht/Migration-Zuwanderung-Flucht-Nav.html?Thema%3Dueberblick%26DR_Region1%3Dd%26DR_Jahr1%3Dakt%26mapHadSelection%3Dfalse%26toggleswitch_ueberblick%3D0

(5) Zahlen und Fakten zur Einwanderungs­gesellschaft https://mediendienst-integration.de

(6) Migrationsmonitor – Deutschland und Länder (Monatszahlen) https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=migrationsmonitor&dateOfRevision=202502-202604

(7) Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld – in den Jahren 2024 und 2025 https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101069.pdf

(8) 47 Prozent der Bürgergeldempfänger sind Nicht-Deutsche https://www.focus.de/finanzen/news/buergergeld-21-7-milliarden-euro-flossen-an-auslaender_e7d120c2-5243-4ae9-a045-e2eea75200a8.html

(9) Asylbewerberleistungen https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/Tabellen/2-bl-iL-bruttoausg-einn-netto.html

(10) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Asylbewerberleistungen/Tabellen/5-empf-bl-regelleist-geschl.html

(11) Milliardenhilfen für Flüchtlings- und Integrationskosten https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sozialleistungen-milliardenhilfen-fuer-fluechtlings-und-integrationskosten/100134165.html

(12) Union widerspricht Bärbel Bas bei Zuwanderung https://www.wiwo.de/politik/deutschland/baerbel-bas-ueber-einwanderung-und-sozialsysteme-union-widerspricht/100223098.html

(13) Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf

(14) Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-grundsicherung-1150460

Klingbeil will uns ans Geld!

Die Schulden wachsen und werden in der öffentlichen Darstellung lieber als „Sondervermögen“ bezeichnet. Die aktuelle Bundesregierung unter einem Kanzler, der aus der Opposition heraus immer auf die Einhaltung der Schuldenbremse bestanden und höhere Steuern gebetsmühlenartig ausgeschlossen hat, plant in mehreren Bereichen saftige Steuererhöhungen.

Irgendwie müssen Zuwanderungskosten, direkte und indirekte Kriegsbeteiligungen, EU-Töpfe und „Klimaschutz“ eben bezahlt werden. Auch braucht man genügend Geld für millionenschwere Maut-Desaster und milliardenverschlingende Deals mit Corona-Masken.

Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen, damit Frauen mehr arbeiten

Nachdem Friedrich Merz in den letzten Monaten immer wieder betont hatte, dass die Deutschen zu wenig arbeiten würden, hat sein Finanzminister Lars Klingbeil nun einen Vorschlag gemacht, wie man das ganz schnell ändern könnte. Denn auch er ist der Meinung, dass wir „als Gesellschaft insgesamt mehr arbeiten müssen“ [1].

Anekdote am Rande: Eine berufliche Tätigkeit Klingbeils abseits der Politik ist nicht bekannt.

Ihm schwebt nun vor, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um mehr Teilzeitkräfte zu motivieren, in Vollzeit zu arbeiten [1]. Dass viele Eltern vor allem in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder großen Wert darauf legen, dass zumindest ein Elternteil möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen kann, scheint ihm gleichgültig zu sein.

Doch Klingbeil will das Ehegattensplitting nicht ersatzlos streichen, er fordert die Einführung eines „fiktiven Realsplittings“ – Experten gehen davon aus, dass dies vor allem für Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen oder nur einem Erwerbseinkommen zu deutlich höheren Belastungen führen würde [2]. Leidtragende dieser „Reform“ wären also vor allem Paare mit (mehreren) Kindern, bei denen sich oft ein Elternteil hauptsächlich um die Kindererziehung kümmert.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) denkt zeitgleich über die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung nach [3]. Das kann man nur als konzertierten Schlag gegen Ehe und Familie in Deutschland ansehen.

Die Mehrbelastungen im Detail

Der Bund der Steuerzahler spricht von einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“ [4]. Dies ist wohl nicht aus der Luft gegriffen.

So hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) errechnet, dass bei einem Beispiel von 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei einem Ehepartner und keinem Einkommen beim anderen Partner die zusätzliche Steuerlast durch die von Klingbeil geplante Gesetzesänderung 4.200 Euro betragen würde [2]. Bei 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen würde sich die jährliche Mehrbelastung auf etwa 2.000 Euro belaufen [2].

Andere Kalkulationen gehen noch von deutlich höheren Einbußen für die Betroffenen aus. Das Deutsche Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler (DSi) hat konkrete Zahlen vorgelegt. Demnach würde sich die Mehrbelastung bei einem Alleinverdiener-Paar mit zu versteuerndem Einkommen in Höhe von 80.000 Euro auf 8.298 Euro belaufen [4]. Bei einer Aufteilung auf 70.000 Euro und 10.000 Euro beliefe sich die zusätzliche Steuerlast der Berechnung zufolge auf 3.846 Euro pro Jahr [4].

Finanzielle Verschlechterung vor allem für Familien

So oder so: In der Bundesregierung scheint der Gedanke vorzuherrschen, dass man die Menschen mit Druck und finanziellen Sanktionen zu mehr Erwerbsarbeit zwingen müsste. Dass es vielerorts am kaum vorhandenen Betreuungsangebot und an schlechter Infrastruktur für Familien liegt, dass ein Elternteil kürzertritt, scheint sich im Berliner Elfenbeinturm noch nicht herumgesprochen zu haben.

Die Ökonomen des IW weisen zurecht darauf hin, dass steuerliche Anreize zu Mehrarbeit erst dann Früchte tragen würden, wenn es zu einer Ausweitung der Möglichkeiten von Kinderbetreuung käme, und dass Steuerreformen keine Familienpolitik ersetzen können [5].

Der Deutsche Familienverband (DFV) spricht von einem „Angriff auf die verfassungsmäßige Besteuerung von Ehepaaren“ [2]. Er zeigt auch auf, wer konkret von der Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner bestehenden Form betroffen wäre:

„Wer die Sorgearbeit intern so aufteilt, dass ein Partner beruflich zurücksteckt, der würde vom Staat mit teils mehreren Tausend Euro Steuermehrbelastung pro Jahr sanktioniert werden. Auf den Punkt gebracht: Das Realsplitting bestraft Kindererziehung, Pflege und Krankheit“ [2].

Derzeit entfallen 91 Prozent des steuerlichen Effekts durch das Ehegattensplitting auf Ehepaare mit Kindern [6]. Eine Abschaffung würde also vor allem Familien mit Kindern teuer zu stehen kommen.

Schon im Jahr 2023 hatte der wissenschaftliche Leiter des DSi, Matthias Warneke, darauf hingewiesen, dass Ehepaare bei einem ersatzlosen Wegfall des Ehegattensplittings insgesamt 25,15 Milliarden Euro mehr Steuer zahlen müssten [4]. Zur gleichen Rechnung kommt auch das IW:

„Die Haushalte in Deutschland hätten im vergangenen Jahr ohne das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden mehr Einkommensteuer bezahlt“ [6].

Aktuell plant Klingbeil zwar noch, bestehende Ehen von der Steuererhöhung auszunehmen [5]. Es ist allerdings zum einen fraglich, ob er sich daran halten wird, zum anderen, ob diese Ungleichbehandlung rechtmäßig ist.

Klingbeil sagt, er wolle Frauen mit der Abschaffung des Ehegattensplittings aus der „Teilzeitfalle“ befreien [6]. Damit zeigt er ein Menschenbild, das keinen Respekt vor persönlichen und privaten Entscheidungen hat.

Höhere Steuern auf Erbschaften geplant

Ein weiteres Projekt, das sich Klingbeil vorgenommen hat, ist die Reform der Erbschaftssteuer. Er sieht hierbei viele „Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten“ [7]. Dass alles, was vererbt wird, irgendwann auch erarbeitet und dann wohl auch versteuert wurde, blendet er aus.

Vor allem Unternehmens-Erbschaften sollen höher besteuert werden, wenn es nach der SPD geht [7]. Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen weiter erschwert werden würde.

Schon zu Beginn des Jahres haben der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und der Steuerzahlerbund in einem Brandbrief auf die prekäre Lage hingewiesen, dass die steuerliche Bewertung nicht börsennotierter Betriebe ungerecht sei und Unternehmensnachfolgen behindere [8].

Das führt direkt zu einer stagnierenden Zahl an Unternehmensnachfolgen, wie eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ergab [8]. Unfaire und vor allem realitätsferne steuerliche Wertansetzungen und eine mangelnde Schonung von Produktivvermögen haben zur Konsequenz, dass der Fortbestand der Unternehmen und damit Arbeitsplätze gefährdet werden.

Wir arbeiten immer länger für den Staat

Doch damit nicht genug: Merz erklärte auf Nachfrage im Bundestag, dass er eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht ausschließen wolle [3]. Auch diese belastet überproportional kleine und mittlere Einkommen.

Mit weiteren Belastungen ist also zu rechnen. Nachhaltiges Sparen und Ausgabenreduzierung findet in den Plänen der Bundesregierung offenbar keinen Platz. Folglich müssen immer neue Wege gefunden werden, den Bürgern ans Geld zu gehen.

Wer das für normal hält, dem sei eine Betrachtung des sogenannten Steuerzahlergedenktags ans Herz gelegt. Dieser markiert rechnerisch das Datum im laufenden Jahr, ab dem das Arbeitseinkommen nicht mehr für Steuern und Sozialabgaben aufgebracht werden muss, sondern in die eigene Tasche fließt.

Im Jahr 1960 lag dieser Tag am 27. Mai, im Jahr 1990 am 24. Juni [9].
Vor zwei Jahren war der Steuerzahlergedenktag am 11. Juli, im Jahr 2025 schon zwei Tage später [10].


Quellenverzeichnis

[1] „Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen und Rente reformieren“, www.zeit.de, 25. März 2026
[2] „Klingbeil schlägt Ersatz-Modell für Ehegattensplitting vor – Familienverband spricht von „direktem Angriff““, www.fr.de, 13. April 2026
[3] „Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen – Merz schließt Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht aus“, www.welt.de, 27. März 2026
[4] „Aus für Ehegattensplitting: SPD-Chef Klingbeil plant Steuerreform – was das Ehepaare kostet“, www.merkur.de, 30. März 2026
[5] „Diese Steuerzahler zahlen 4.500 Euro mehr“, www.t-online.de, 31. März 2026
[6] „Klingbeil spielt Retter, doch Steuerplan entmündigt Frauen“, www.focus.de, 2. April 2026
[7] „Klingbeil kritisiert „Ungerechtigkeiten“ – und pocht auf Reform der Erbschaftsteuer“, www.welt.de, 9. Januar 2026
[8] „Die zweite Keule neben der Erbschaftsteuer“, www.rnd.de, 24. Januar 2026
[9] „Steuerbelastung der Einkommen ist so hoch wie nie“, www.schwaebische.de, 16. Juli 2018
[10] „Belastungsbarometer 2025 – Die Lasten steigen“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 18. April 2026

Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

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