Nein zu weiteren Migrationsmagneten!

Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist ein Irrweg

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es in Artikel 16a GG. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass kein Asylrecht genießt, wer nicht nachweisen kann, in der Heimat politisch verfolgt zu werden. Von dieser zwingenden Logik hat man in Deutschland längst Abstand genommen. Hier genießt jeder Asyl, der dieses Wort an der Grenze oder in der zuständigen Behörde aufsagen kann.

Asyl – auch damit ist es nicht mehr weit her. Ursprünglich war damit die zeitweilige Aufnahme gemeint, um Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten. Mit der zeitlichen Begrenzung ist es schon lange vorbei. Wer einmal Zugang zum deutschen Asylsystem gefunden hat, der muss sich schon verdammt blöd anstellen, um aus diesem wieder herauszufallen.

Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Innenminister Dobrindt

Die Bundesregierung plant nun weitere Gesetzesänderungen, um aus temporärem Asyl einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach dreimonatigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, selbst dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist [1].

Die Arbeitserlaubnis soll auch dann gelten, wenn die Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung leben [2]. Dafür hat sein Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet [3]. Das Ganze soll im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen [1]. Dobrindt, der sich gerne als Law-and-Order-Politiker aufspielt, setzt damit die Politik der Ampel-Regierung und seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser nahtlos fort.

Diese hatte bereits die notwendige Aufenthaltsdauer für Arbeitserlaubnisse reduziert, Stichtage für Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugunsten der Betroffenen geändert und die Ausländerbehörden angewiesen, die Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern zu erteilen [4].

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert

Mit dieser neuerlichen Gesetzesänderung würde das Asylverfahren konterkariert werden. Selbst Asylbewerber, deren Asylanträge abgelehnt werden, könnten sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen und somit ihrer Ausreisepflicht entgehen. Funktioniert der eine Weg nicht, öffnet die Bundesregierung eben eine weitere Tür. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht mehr weit, dass auch Geduldeten – also abgelehnten Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden – mit einer Arbeitserlaubnis durch die Hintertür ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verschafft wird.

Gleiches ist für Asylbewerber zu erwarten, die bislang nicht arbeiten dürfen, weil sie aus sichereren Herkunftsstaaten stammen [5]. Das Ergebnis dieser Politik wäre, dass sämtliche illegalen Aufenthalte durch die Dobrindtsche Arbeitserlaubnis quasi-legalisiert werden.

Sozis applaudieren und fordern Bleibeperspektiven

Dass es genau darum geht, zeigen vor allem Äußerungen des Koalitionspartners. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, dass Arbeit „ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration“ sei [1].

Noch deutlicher wird der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der mit der Arbeitserlaubnis auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verknüpfen will: „Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“ [2]. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass die Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Bleibeperspektive führen muss [6].

Die logischen Folgen

Da die Union sich weiterhin hinter der „Brandmauer“ versteckt, hat sie sich auf Gedeih und Verderb an die SPD gebunden und wird auch diese Kröte – wenn es für sie denn überhaupt eine ist – schlucken müssen. Bemerkenswert ist, dass an die Arbeitserlaubnis keinerlei Verdienstgrenze gekoppelt ist.

Scheinbeschäftigungen, Lohndumping und ein wieder wachsender Niedriglohnsektor werden die Konsequenz sein. Dobrindts Plan führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl derjenigen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland bleiben, abermals zunehmen wird. Und das hat wiederum zur Folge, dass ein weiterer Zuwanderungsmagnet geschaffen wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie Dobrindt Asylbewerber schneller in Arbeit bringen will“, www.lto.de, 23. Februar 2026

[2] „Streit um das neue Asylgesetz: Schneller arbeiten bei ungewisser Zukunft?“, www.berliner-zeitung.de, 28. Februar 2026

[3] „Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 22. Februar 2026

[4] „Warum viele Asylsuchende bisher nicht arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 1. November 2023

[5] „Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen“, www.br.de, 13. Februar 2025

[6] „SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen“, www.boerse.de, 23. Februar 2026

Hey! Die Sportmilliarde kommt! Nur leider als Rechnung.

Endlich gute Nachrichten für den deutschen Sport!
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Sportvereine müssen Umsatzsteuer zahlen.

Ja, richtig gelesen. Die 86.000 Vereine mit ihren 29,3 Millionen Mitgliedern dürfen sich freuen. Aus dem Ehrenamt wird jetzt ein steuerlich sauber durchstrukturierter Wirtschaftsbetrieb. Der Breitensport? Ein ganz normaler Umsatzträger.

„Steuerbar“, nennen es die Richter in München.

Was für ein Wort. Steuerbar klingt fast wie planbar. Oder lenkbar. Oder melkbar.

Wie alles begann

Der Hintergrund ist herrlich absurd: Ein Verein wollte freiwillig Umsatzsteuer zahlen, um beim Bau eines Kunstrasenplatzes mehr Vorsteuer abziehen zu können. Das Finanzamt sagte: Nein, ihr seid befreit. Der Verein klagte. Der Bundesfinanzhof sagte nun: Doch, steuerpflichtig. Und nebenbei bescheinigte er den Finanzämtern eine „rechtswidrige Verwaltungspraxis“.

Man muss sich das vorstellen:
Seit Jahren ignoriert die Politik höchstrichterliche Urteile. Schon 2022 entschied der BFH, dass Mitgliedsbeiträge steuerbar sind. Die damalige Bundesregierung tat – nichts. Jetzt wird es wieder bestätigt. Und plötzlich könnte es ernst werden.

Die Dimensionen: Keine Kleinigkeit

Die Auswirkungen? Kleinigkeit.

86.000 Vereine.
29,3 Millionen Mitglieder.
Milliardenumsätze.

Allein die umsatzsteuerpflichtigen Sportvereine erwirtschafteten laut Statistischem Bundesamt schon 2017 rund 5,7 Milliarden Euro. Hochgerechnet bewegt sich der Sport als Wirtschaftsfaktor in Deutschland in Dimensionen von rund 20 Milliarden Euro.

Und jetzt kommt die Sportmilliarde.
Nicht als Förderung.
Als Steuerbescheid.

Bei einem Umsatz von rund 5,7 Milliarden Euro netto bedeutet dies ganz schnell eine Umsatzsteuer von über 1 Milliarde Euro. Bei einem gutmütig geschätzten Umsatz von 20 Milliarden Euro geht da also einiges!

Die große Wertschätzung für den Breitensport

Dabei predigt die Politik seit Jahren, wie wichtig der Breitensport sei. Für Integration. Für Prävention. Für Gesundheit. Für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ehrenamtlich engagierte Trainer und Betreuer sparen dem Gesundheitssystem Millionen. Vereine schaffen Arbeitsplätze. Sie halten Innenstädte lebendig. Sie sind oft das letzte soziale Netz im ländlichen Raum.

Und was ist die Antwort? Umsatzsteuer.

Natürlich kann man argumentieren: Es geht um Rechtsklarheit. Um EU-Recht. Um Wettbewerbsneutralität. Alles korrekt. Aber dann muss die Politik auch liefern. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber das Umsatzsteuergesetz ändern könnte, wenn das Steuerprivileg gewollt ist. Könnte. Das Wort passt perfekt in diese Zeit.

Die neue Sportförderung 2026

Während man über Sportförderprogramme und „Sportmilliarden“ diskutiert, sorgt man gleichzeitig dafür, dass Vereine finanziell stärker belastet werden. Die Ehrenamtlichen, die heute schon Formulare, Datenschutz, Sicherheitsauflagen und Dokumentationspflichten stemmen, dürfen sich künftig womöglich auch noch mit Umsatzsteuerfragen beschäftigen.

Das ist die neue Sportförderung 2026:

Mehr Bürokratie.
Mehr Steuerrecht.
Mehr Unsicherheit.

Und am Ende zahlen es nicht die Funktionäre. Sondern die Mitglieder. Die Kinder im Fußballverein. Die Senioren im Turnkurs. Die Eltern im Schwimmtraining.

Vielleicht. Oder eben nicht.

Natürlich kann man sagen: Vielleicht wird der Gesetzgeber reagieren. Vielleicht wird eine saubere Lösung geschaffen. Vielleicht bleibt alles wie bisher. Vielleicht. Bis dahin bleibt vor allem eine Erkenntnis: Der Staat entdeckt im Ehrenamt immer häufiger einen Einnahmeposten.

Unsere Haltung als AfD

Wir als AfD werden uns auf Bundesebene für eine klare Gesetzesänderung einsetzen. Wir werden entsprechende Anträge einbringen, um Rechtssicherheit zu schaffen und den Breitensport dauerhaft von zusätzlicher Umsatzsteuerbelastung zu befreien.

Und wir hoffen, dass die Kartellparteien dem zustimmen. Denn hier geht es nicht um Parteitaktik. Es geht nicht um ideologische Grabenkämpfe.

Es geht um unseren Breitensport.
Es geht um 86.000 Vereine.
Es geht um 29,3 Millionen Mitglieder.
Es geht um jeden einzelnen Sportler.

Fazit

Hey! Die Sportmilliarde kommt!
Nur leider nicht auf das Konto der Vereine.

Sondern vom Konto der Vereine.

Und überlegt euch gut, wo ihr bei den nächsten Wahlen euer Kreuz macht.

Quelle:

Hammer-Urteil in München: Sportvereine müssen Umsatzsteuer zahlen | Politik | BILD.de

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