Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Hey! Die Sportmilliarde kommt! Nur leider als Rechnung.

Endlich gute Nachrichten für den deutschen Sport!
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Sportvereine müssen Umsatzsteuer zahlen.

Ja, richtig gelesen. Die 86.000 Vereine mit ihren 29,3 Millionen Mitgliedern dürfen sich freuen. Aus dem Ehrenamt wird jetzt ein steuerlich sauber durchstrukturierter Wirtschaftsbetrieb. Der Breitensport? Ein ganz normaler Umsatzträger.

„Steuerbar“, nennen es die Richter in München.

Was für ein Wort. Steuerbar klingt fast wie planbar. Oder lenkbar. Oder melkbar.

Wie alles begann

Der Hintergrund ist herrlich absurd: Ein Verein wollte freiwillig Umsatzsteuer zahlen, um beim Bau eines Kunstrasenplatzes mehr Vorsteuer abziehen zu können. Das Finanzamt sagte: Nein, ihr seid befreit. Der Verein klagte. Der Bundesfinanzhof sagte nun: Doch, steuerpflichtig. Und nebenbei bescheinigte er den Finanzämtern eine „rechtswidrige Verwaltungspraxis“.

Man muss sich das vorstellen:
Seit Jahren ignoriert die Politik höchstrichterliche Urteile. Schon 2022 entschied der BFH, dass Mitgliedsbeiträge steuerbar sind. Die damalige Bundesregierung tat – nichts. Jetzt wird es wieder bestätigt. Und plötzlich könnte es ernst werden.

Die Dimensionen: Keine Kleinigkeit

Die Auswirkungen? Kleinigkeit.

86.000 Vereine.
29,3 Millionen Mitglieder.
Milliardenumsätze.

Allein die umsatzsteuerpflichtigen Sportvereine erwirtschafteten laut Statistischem Bundesamt schon 2017 rund 5,7 Milliarden Euro. Hochgerechnet bewegt sich der Sport als Wirtschaftsfaktor in Deutschland in Dimensionen von rund 20 Milliarden Euro.

Und jetzt kommt die Sportmilliarde.
Nicht als Förderung.
Als Steuerbescheid.

Bei einem Umsatz von rund 5,7 Milliarden Euro netto bedeutet dies ganz schnell eine Umsatzsteuer von über 1 Milliarde Euro. Bei einem gutmütig geschätzten Umsatz von 20 Milliarden Euro geht da also einiges!

Die große Wertschätzung für den Breitensport

Dabei predigt die Politik seit Jahren, wie wichtig der Breitensport sei. Für Integration. Für Prävention. Für Gesundheit. Für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ehrenamtlich engagierte Trainer und Betreuer sparen dem Gesundheitssystem Millionen. Vereine schaffen Arbeitsplätze. Sie halten Innenstädte lebendig. Sie sind oft das letzte soziale Netz im ländlichen Raum.

Und was ist die Antwort? Umsatzsteuer.

Natürlich kann man argumentieren: Es geht um Rechtsklarheit. Um EU-Recht. Um Wettbewerbsneutralität. Alles korrekt. Aber dann muss die Politik auch liefern. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber das Umsatzsteuergesetz ändern könnte, wenn das Steuerprivileg gewollt ist. Könnte. Das Wort passt perfekt in diese Zeit.

Die neue Sportförderung 2026

Während man über Sportförderprogramme und „Sportmilliarden“ diskutiert, sorgt man gleichzeitig dafür, dass Vereine finanziell stärker belastet werden. Die Ehrenamtlichen, die heute schon Formulare, Datenschutz, Sicherheitsauflagen und Dokumentationspflichten stemmen, dürfen sich künftig womöglich auch noch mit Umsatzsteuerfragen beschäftigen.

Das ist die neue Sportförderung 2026:

Mehr Bürokratie.
Mehr Steuerrecht.
Mehr Unsicherheit.

Und am Ende zahlen es nicht die Funktionäre. Sondern die Mitglieder. Die Kinder im Fußballverein. Die Senioren im Turnkurs. Die Eltern im Schwimmtraining.

Vielleicht. Oder eben nicht.

Natürlich kann man sagen: Vielleicht wird der Gesetzgeber reagieren. Vielleicht wird eine saubere Lösung geschaffen. Vielleicht bleibt alles wie bisher. Vielleicht. Bis dahin bleibt vor allem eine Erkenntnis: Der Staat entdeckt im Ehrenamt immer häufiger einen Einnahmeposten.

Unsere Haltung als AfD

Wir als AfD werden uns auf Bundesebene für eine klare Gesetzesänderung einsetzen. Wir werden entsprechende Anträge einbringen, um Rechtssicherheit zu schaffen und den Breitensport dauerhaft von zusätzlicher Umsatzsteuerbelastung zu befreien.

Und wir hoffen, dass die Kartellparteien dem zustimmen. Denn hier geht es nicht um Parteitaktik. Es geht nicht um ideologische Grabenkämpfe.

Es geht um unseren Breitensport.
Es geht um 86.000 Vereine.
Es geht um 29,3 Millionen Mitglieder.
Es geht um jeden einzelnen Sportler.

Fazit

Hey! Die Sportmilliarde kommt!
Nur leider nicht auf das Konto der Vereine.

Sondern vom Konto der Vereine.

Und überlegt euch gut, wo ihr bei den nächsten Wahlen euer Kreuz macht.

Quelle:

Hammer-Urteil in München: Sportvereine müssen Umsatzsteuer zahlen | Politik | BILD.de

Kommunalstudie Brandenburg März 2022 – Zusammensetzung der Gesamtteilnehmergruppe

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 1139 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5703 Neudruck (S. 6-7)

Ich frage die Landesregierung: Wie viele dieser insgesamt mehr als 7 000 kommunalen Amts- und Mandatspersonen in Brandenburg sind welcher Partei oder Wählergruppe zugeteilt bzw. sind Einzelkandidat?

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/70-033.pdf

Kommunalstudie Brandenburg März 2022 – Zusammensetzung der Gruppe der Teilnehmer, die geantwortet haben

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 1141 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5703 Neudruck (S. 7)

Ich frage die Landesregierung: Jeweils wie viele der kommunalen Amts- und Mandatspersonen in Brandenburg, die den Fragebogen beantwortet haben, sind welcher Partei oder Wählergruppe zugehörig bzw. fungieren als Einzelkandidat?

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/70-035.pdf

Kommunalstudie Brandenburg März 2022 – Zusammensetzung der Opfergruppe

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 1142 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5703 Neudruck (S. 8)

Die erste Kommunalstudie mit dem Titel „Präventive Strategien zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatspersonen vor Einschüchterung, Hetze und Gewalt“ wurde am 4. April 2022 in der Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales mit dem Titel „Hass, Hetze und Gewalt: Erste Kommunalstudie für Brandenburg vorgestellt“ publik gemacht. In formaler Hinsicht wurde die Aussage getätigt, dass es bei über 7 000 kommunalen Amts- und Mandatspersonen in Brandenburg lediglich 1 500 beantwortete Fragebögen gab.

Ich frage die Landesregierung: Welchen kommunalen Amts- und Mandatspersonen in Brandenburg welcher Partei oder Wählergruppe bzw. welchen Einzelkandidaten galten diese Angriffe?

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/70-036.pdf

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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