Kommunen am Limit: Cottbus zeigt, wohin falsche Politik führt

Ein Rekorddefizit mit Ansage

Am vergangenen Freitag legte die Bertelsmann Stiftung ihren Kommunalen Finanzreport 2026 vor. Das Ergebnis ist ein Alarmsignal: Die deutschen Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von fast 32 Milliarden Euro angehäuft, ihre Gesamtverschuldung stieg auf fast 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst der kommunale Investitionsrückstand weiter. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert ihn bundesweit auf 231,2 Milliarden Euro. Die größten Rückstände liegen bei Schulen mit 68,9 Milliarden Euro und bei Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. Das ist keine abstrakte Statistik. Das ist der Zustand unseres Landes vor der Haustür: marode Schulen, kaputte Straßen, überlastete Verwaltungen, zu wenig Spielraum für Kitas, Sport, Feuerwehr, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit. [1] [2]

Cottbus steht beispielhaft für die kommunale Schieflage

Cottbus ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die falschen Entscheidungen von Bund und Land in den Kommunen ankommen. Im Bericht des Oberbürgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 heißt es unmissverständlich: Das Geld reicht „vorn und hinten nicht“. Der OB verweist auf einen deutschlandweiten Aufschrei der Kommunen, weil Brücken zusammenbrechen, Schulen, Kitas und Sporthallen verschleißen, Straßen und Wege nicht ausreichend repariert oder neu gebaut werden und die Kosten für in Not geratene Familien aus dem Ruder laufen. Dann folgt der entscheidende Satz für Cottbus: Man müsse nur den eigenen „Invest-Stau von ca. 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur“ dagegenhalten, um zu wissen, wie weit die angekündigten Mittel reichen. [3]

Eine Milliarde Euro Investitionsstau betrifft jeden Bürger

Diese Milliarde ist mehr als nur eine Haushaltszahl. Sie zeigt, dass die Wähler bei Landtags- und Bundestagswahlen immer auch über die Zukunft ihrer Städte entscheiden. Denn Cottbus kann Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht aus eigener Kraft in Ordnung bringen, wenn Bund und Land ständig neue Aufgaben übertragen, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne die Kommunen vollständig auszufinanzieren. Der Oberbürgermeister spricht ausdrücklich von einem Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur. Direkt im selben Zusammenhang verweist er auf Brücken, Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen und Wege. Dahinter stehen ganz konkrete Lebensbereiche der Bürger: die Kita, in die Eltern ihre Kinder bringen; die Schule, in der Unterricht stattfinden soll; die Straße, über die Handwerker, Rettungsdienste und Familien jeden Tag fahren; die Brücke, die sicher sein muss; und die Sporthalle, die Vereine, Schulen und Ehrenamt dringend brauchen. [3]

Der Haushalt 2026 zeigt die Grenzen der Stadt

Gleichzeitig zeigt der Haushaltsplan 2026 der Stadt Cottbus, wie eng der finanzielle Spielraum vor Ort geworden ist. Für 2026 werden Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 520,686 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 570,048 Millionen Euro gegenüber. Allein die Transferaufwendungen liegen bei 260,052 Millionen Euro. Das Jahresergebnis 2026 wird mit minus 34,621 Millionen Euro ausgewiesen. Während Cottbus also ein deutliches Minus plant und gleichzeitig einen Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro vor sich herschiebt, entscheidet die Bundespolitik an anderer Stelle über Milliardenbeträge, die nicht in unseren Kommunen ankommen. [4]

Sinkende Zuweisungen, steigende Pflichtausgaben

Noch klarer wird es bei den Abweichungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Die Stadt rechnet für 2026 mit 25,1 Millionen Euro weniger Zuwendungen und Umlagen als zuvor geplant. Hauptgrund sind um 28,1 Millionen Euro geringer ausfallende Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig steigen die Kostenerstattungen und Kostenumlagen vor allem deshalb, weil höhere Transferleistungen von Bund und Land erwartet werden; Ursache sind gestiegene Aufwendungen für Grundsicherungen und Hilfen zum Lebensunterhalt. Auch die Transferaufwendungen selbst steigen um 11,9 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresannahme, vor allem wegen steigender sozialer Leistungen, Eingliederungshilfe, Pflege und Grundsicherung. Kurz gesagt: Die Pflichtausgaben drücken, die Landeszuweisungen sinken, der Investitionsstau bleibt. [5]

Die Schuldenlage ist nicht zu beschönigen

Die Schuldenlage ist ebenfalls nicht zu beschönigen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lagen zum 31.12.2024 bei 22,227 Millionen Euro, steigen zum 31.12.2025 planmäßig auf 38,965 Millionen Euro und sollen zum 31.12.2026 nach Tilgung bei 33,995 Millionen Euro liegen. Hinzu kommen für 2026 geplante Kassenkredite von 1,307 Millionen Euro sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 4,024 Millionen Euro. Die Stadt plant für 2026 keine neuen Investitionskredite, muss aber 4,971 Millionen Euro tilgen. [6]

Das ist wichtig: Cottbus ist nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil vor Ort zu wenig über „Sparsamkeit“ geredet wird. Cottbus ist in Schwierigkeiten, weil Bund und Land über Jahre Aufgaben ausweiten, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne den Kommunen dauerhaft die nötigen Mittel mitzugeben. Das Konnexitätsprinzip muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Genau das fordert die AfD auf allen Ebenen.

Geld für die Ukraine ist da, für die Kommunen angeblich nicht

Besonders deutlich wird diese Schieflage am Beispiel Ukraine. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen. Das Auswärtige Amt beziffert die deutsche Unterstützung seit Kriegsbeginn auf rund 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung sowie rund 55,5 Milliarden Euro militärische Unterstützung, die geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt wurde. Hinzu kommen deutsche Beiträge über europäische Instrumente: Für die Europäische Friedensfazilität wurden deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Millionen Euro bereits gezahlt; außerdem hat Deutschland Waffenlieferungen aus US-Beständen über den NATO-PURL-Mechanismus mit bislang 700 Millionen US-Dollar finanziert. Zusätzlich einigten sich die europäischen Regierungschefs im Dezember 2025 darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. [16] [17]

Genau hier liegt der politische Kern: Geld ist offenbar vorhanden, wenn es um Ausgaben in alle Welt und speziell um die Ukraine geht. Wenn aber Cottbus, Spree-Neiße und andere Kommunen ihre Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sportstätten und Verwaltungen sanieren müssen, heißt es plötzlich, die Mittel seien knapp. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wer vor Ort marode Infrastruktur, steigende Gebühren, überlastete Verwaltungen und fehlende Investitionen erlebt, muss wissen: Diese Entwicklung wird nicht nur im Rathaus entschieden. Sie wird auch im Landtag und im Bundestag entschieden. Dort wird festgelegt, ob Steuergeld zuerst den eigenen Bürgern, den Kommunen und der Daseinsvorsorge dient – oder ob es für fremde Interessen, ideologische Projekte und internationale Verpflichtungen gebunden wird.

Falsche Förderpolitik: Große Ankündigung, geringe Wirkung

Auf diese falsche Förderpolitik habe ich bereits vor einiger Zeit hingewiesen. In meinem Beitrag „Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung“ habe ich am Beispiel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gezeigt, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung ist. Bundesweit standen 3.684 Interessenbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro lediglich 333 Millionen Euro Programmmitteln gegenüber. Das Programm war damit um das 23-fache überzeichnet. Für unsere Region war das besonders bitter: In Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Genau so entsteht das Gefühl, dass vor Ort gespart wird, während an anderer Stelle Milliarden bereitstehen.

Die AfD in Cottbus setzt andere Prioritäten

Auf kommunaler Ebene hat die AfD-Fraktion Cottbus mit AT-07/25 beantragt, finanzielle Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Das ist genau der richtige Schwerpunkt: Geld aus dem Strukturwandel muss zuerst dort wirken, wo Familien, Kinder und die kommunale Infrastruktur unmittelbar betroffen sind. Außerdem hat die AfD-Fraktion mit AT-12/25 eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“ beantragt. Denn eine Kommune braucht eine leistungsfähige Verwaltung, aber eben keine ausufernde Bürokratie ohne Prioritätensetzung. Bereits im Antrag AT-038/23 hatte die AfD-Fraktion auf die Überlastung der Kommune durch Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hingewiesen und ausdrücklich auf knappen Wohnraum, ausgeschöpfte Kapazitäten in Kitas und Schulen, eine angespannte ärztliche Versorgung und den Investitionsstau verwiesen. Auch der Änderungsantrag AT-42/24 zur Ukraine-Resolution stellte die kommunalen Belastungsgrenzen bei Aufnahme und Versorgung in den Mittelpunkt. [7] [8] [9] [10]

Brandenburgs Kommunen brauchen Konnexität statt leere Versprechen

Auf Landesebene hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Dezember 2025 zwei zentrale Anträge eingebracht. Drucksache 8/2152 fordert eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch eine Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Der Antrag verweist darauf, dass die allgemeine Verschuldung der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbände 2024 gegenüber 2023 um 3,4 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist und die Investitionskredite zusätzlich bei 1,04 Milliarden Euro lagen. Der Antrag fordert, dass die Kommunen stärker an der Einkommensteuer beteiligt werden, statt bei steigenden Sozial- und Personalkosten weiter auf der Stelle zu treten. [11]

Drucksache 8/2154 geht noch direkter an die Ursache: „Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen“. Die AfD-Fraktion fordert darin, dass die Landesregierung bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen von Anfang an die vollständige Finanzierung sicherstellt und sich auf Bundesebene für eine vollständige Kompensation kommunaler Belastungen durch Bundesgesetze einsetzt. In der Begründung wird das Rekorddefizit der Brandenburger Kommunen von 355 Millionen Euro im Jahr 2024 genannt. Außerdem wird beschrieben, dass Brandenburgs Kommunen in einer Konnexitätsfalle stecken: Pflichtaufgaben werden übertragen, die vollständige Kostendeckung bleibt aber aus. [12]

Auch beim Landeshaushalt hat die AfD nicht geschwiegen. Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und parallel einen Eilantrag gestellt. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag zwar abgelehnt, aber zugleich festgehalten, dass damit keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Politisch bleibt der Punkt bestehen: Neue Schulden, geänderte Berechnungsregeln und haushaltspolitische Tricks lösen nicht das Strukturproblem, sondern verschieben es. [13]

Auch im Bund: Kommunales Nothilfeprogramm statt Weiter-so

Auf Bundesebene hat die AfD-Fraktion im Bundestag mit ihrem Gegenentwurf zum Bundeshaushalt 2026 ebenfalls konkrete Antworten vorgelegt. In Drucksache 21/2908 wird ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgeschlagen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern. Der Antrag benennt ausdrücklich Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge und Wohnrauminfrastruktur als kommunale Investitionsfelder. Gleichzeitig setzt die AfD auf Haushaltsklarheit: kreditfinanzierte Sondervermögen sollen – mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr – aufgelöst und Aufgaben in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf ein Entlastungsprogramm von 54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft vor, unter anderem durch niedrigere Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Stromsteuer und die Abschaffung nationaler CO2-Belastungen. [14]

Erst die Pflicht, dann die Kür

Damit wird der Unterschied klar: Die derzeitige Politik verteilt Geld für ideologische Projekte, neue Bürokratie, Migration, Klimatransformation und internationale Programme, während die Kommunen vor Ort erklären müssen, warum die Turnhalle undicht ist, die Kita saniert werden muss, die Straße kaputt bleibt oder die Verwaltung kaum noch hinterherkommt. Die AfD sagt: Erst die Pflicht, dann die Kür. Erst Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Erst die Kommunen, dann Prestigeprojekte.

Cottbus braucht keinen weiteren politischen Nebel. Cottbus braucht eine klare Priorität: kommunale Infrastruktur statt ideologischer Ausgabenpolitik. Wenn der Investitionsstau in Cottbus bei rund einer Milliarde Euro liegt, während der Haushalt 2026 ein Jahresminus von 34,6 Millionen Euro ausweist, dann ist das kein Randproblem. Es ist ein Beleg dafür, dass die Kommunen ausbluten. Bund und Land müssen endlich vollständig bezahlen, was sie bestellen. Und vor Ort muss jeder Euro zuerst dorthin fließen, wo er den Bürgern unmittelbar dient: in Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen, Straßen, Wege, Brücken, Feuerwehr, Katastrophenschutz und eine funktionierende Verwaltung.

Quellenverzeichnis

[1] Bertelsmann Stiftung: „Rekorddefizit der Kommunen von 32 Milliarden Euro: Expertenrat macht Reformvorschläge“, 19.06.2026.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/rekorddefizit-der-kommunen-von-32-milliarden-euro-expertenrat-macht-reformvorschlaege

[2] KfW: KfW-Kommunalpanel 2026, Investitionsrückstand 231,2 Milliarden Euro; Schulen 68,9 Milliarden Euro; Straßen 53,7 Milliarden Euro.
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpanel.html

[3] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Bericht des Oberbürgermeisters Tobias Schick vor der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2025.
https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/berichte-des-oberbuergermeister-vor-der-stadtverordnetenversammlung/bericht-des-oberburgermeisters-tobias-schick-vor-der-15-sitzung-der-stadtverordnetenversammlung-am-19-november-2025/

[4] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Ergebnisplan 2026.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[5] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Darstellung Ergebnishaushalt 2026 gegenüber Mittelfristplanung.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[6] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Verbindlichkeitenübersicht und Finanzhaushalt.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[7] AfD Cottbus: Antrag AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-07-25-einsatz-von-finanziellen-mitteln-aus-dem-strukturstaerkungsgesetz-fuer-die-sanierung-von-kitas/

[8] Stadt Cottbus SessionNet: AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=4319

[9] AfD Cottbus: Antrag AT-12/25 – Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-12-25-einsetzung-einer-arbeitsgruppe-personalentwicklung-in-der-verwaltung-der-stadt-cottbus/

[10] Stadt Cottbus: Antrag AT-038/23 – Aufhebung des Beschlusses A-06-18/21; Begründung zu kommunalen Belastungsgrenzen, Kita-/Schulkapazitäten und Investitionsstau.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00009045.pdf

[11] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2152, Antrag der AfD-Fraktion: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2152.pdf

[12] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2154, Antrag der AfD-Fraktion: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2154-1.pdf

[13] Verfassungsgericht Brandenburg: Pressemitteilung zum Eilantrag gegen Doppelhaushalt 2025/2026, 19.12.2025.
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/presse-statistik/pressemitteilungen/detail/~19-12-2025-pressemitteilung

[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2908, Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Bundeshaushalt 2026.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102908.pdf

[15] AfD-Bundestagsfraktion: „AfD-Fraktion beantragt kommunales Notfallprogramm“, 28.11.2025.
https://afdbundestag.de/afd-fraktion-beantragt-kommunales-notfallprogramm/

[16] Bundesregierung: „Bundeshaushalt 2026: Investitionen für die Zukunft“, Angabe zu rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine im Jahr 2026.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeshaushalt-2026-2374030

[17] Auswärtiges Amt: „Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine“, Angaben zu 41 Milliarden Euro ziviler Unterstützung, 55,5 Milliarden Euro militärischer Unterstützung, 645 Millionen Euro deutschen Pflichtbeiträgen zur Europäischen Friedensfazilität, 700 Millionen US-Dollar PURL-Finanzierung und 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026/2027.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956

Gesinnungs-TÜV beim Immobilienkauf?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit Jahren hart und sind sparsam, um sich Ihren lang gehegten Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Bedingungen werden nicht leichter: Zinsen sind gestiegen, die Baukosten sind aufgrund zahlreicher politischer Verfehlungen explodiert. Ob Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert ist, wissen Sie nicht. Dennoch wollen Sie den großen Schritt wagen. Und Sie haben ein schönes Haus gefunden, das gerade so in Ihrem Budget liegt. Auch die Bank gibt grünes Licht für die Finanzierung.

Und dann das: Die Kommune, in deren Gebiet Ihre Traumimmobilie belegen ist, weist auf ihr Vorkaufsrecht hin. Kurze Begründung: Sie sind rechts!

Eingriffsrechte für Kommunen geplant

Ja, das Szenario klingt wie aus einem schlechten Film. Es könnte aber schon bald Realität werden, wenn die Bundesregierung Nägel mit Köpfen macht. Sie arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), das Kommunen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten verschaffen soll, um gegen „extremistische“ Akteure im Immobiliensektor vorzugehen [1].

Es geht also um eine Änderung des Vorkaufsrechts, das in § 24 BauGB geregelt ist. Bisher erlaubt es den Kommunen in bestimmten Fällen, in bestehende Kaufverträge einzugreifen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient [2]. Kommunen sollen nun auch dann Immobilienkäufe stoppen dürfen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“ [3].

So heißt es in einem Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass Kommunen in Fällen gezielt eingreifen können sollen, wenn dem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ attestiert werden [1]. Auch die Qualität dieser Bestrebungen wird bereits definiert: Sie seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele“ [4]. Es braucht also kein strafbares oder anderweitig illegales Verhalten, um elementarer Grundrechte beraubt zu werden.

Weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts

Doch damit nicht genug: Allein der Verdacht solcher Bestrebungen soll ausreichen, um den Kommunen Eingriffe zu ermöglichen. So sollen einem potenziellen Immobilienkauf dann Steine in den Weg gelegt werden können, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“ [2].

Konkret ist angedacht, das Verfassungsschutzgesetz insoweit zu ändern, dass der Verfassungsschutz ermächtigt wird, entsprechende Daten über potenzielle Erwerber weiterzugeben [1]. Die Kommunen selbst werden befugt, Informationen über Kaufinteressenten beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einzuholen [4].

Der genannte Entwurf aus dem Bauministerium nimmt explizit Bezug auf eine sogenannte „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ und angeblich angestrebte „national befreite Zonen“ [2]. Es soll also ein weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts bereitgestellt werden.

Kritik von Immobilienverband und Juristen

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt auch beim Immobilienverband auf Kritik [2]. Der Branchenverband sieht „die Gefahr, dass ein bodenrechtliches Instrument, das seinem Wesen nach an konkrete städtebauliche Zielsetzungen anknüpft, mit Elementen der Gefahrenabwehr und sicherheitsbehördlichen Bewertung aufgeladen wird“ [2].

Auch von Juristen wird der Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen. So stellt beispielsweise der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg fest: „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“ [5].

Union ist der SPD ausgeliefert und spielt mit

Dass die Union bei solchen SPD-Vorschlägen mitspielt, zeigt erneut, was passiert, wenn man sich selbst hinter einer Brandmauer einsperrt und dem nach links abdriftenden Koalitionspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die Politik versagt seit vielen Jahren beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Spekulation mit sogenannten Schrottimmobilien. Auch bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug mittels solcher Immobilien schaut der Staat tatenlos zu. Auf diesem Auge ist man blind. Um das Versagen in diesem Bereich zu kaschieren, konstruiert man nun ein Problem, das es gar nicht gibt.

Für uns ist klar: Eine politisch weisungsgebundene Behörde wie der Verfassungsschutz darf kein Akteur im Baurecht werden! Wir lehnen den von der Bundesregierung geplanten Gesinnungs-TÜV entschieden ab.


Quellenverzeichnis

[1] „Baugesetzbuch: Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV?“, kommunal.de, 10. April 2026
[2] „Wirbel um brisante SPD-Pläne beim Baurecht: Kommt jetzt der Gesinnungs-TÜV?“, www.fr.de, 25. April 2026
[3] „Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe“, jungefreiheit.de, 9. April 2026
[4] „Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung“, www.kettner-edelmetalle.de, 9. April 2026
[5] „Hauskauf nur noch mit Gesinnungs-Check?“, www.bild.de, 10. April 2026

Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sollte ein starkes Signal sein: Investitionen in die Infrastruktur, in Vereine, in den Schulsport, kurz gesagt in das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die Realität sieht jedoch anders aus. Während bundesweit tausende Kommunen auf Unterstützung hoffen, bleibt am Ende nur ein Bruchteil der Projekte übrig, die tatsächlich gefördert werden.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 3.684 Interessensbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro stehen lediglich 333 Millionen Euro gegenüber. Das Programm ist damit um das 23-fache überzeichnet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unzählige dringend notwendige Sanierungen auf der Strecke bleiben. [1]

Unsere Region geht leer aus

Besonders bitter ist das für Regionen wie Cottbus und den Spree-Neiße-Kreis. In meinem Wahlkreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Kein Sportplatz, keine Halle, keine Anlage.

Dabei ist der Investitionsstau hier seit Jahren offensichtlich. Vereine kämpfen mit maroden Einrichtungen, Schulen mit unzureichenden Bedingungen für den Sportunterricht. Für mich persönlich, auch als Sportler, ist das mehr als nur eine politische Entscheidung. Es ist ein klares Signal, welchen Stellenwert Sport aktuell hat.

Der tatsächliche Investitionsstau

Die Probleme sind längst bekannt und auch belegt. Laut Bundestagsdrucksache stehen viele Sportanlagen kurz vor dem Aus. Vier von zehn Kommunen befürchten bereits Einschränkungen im Sportbetrieb, weil Hallen und Schwimmbäder marode sind. [2]

Der Investitionsstau geht in die Milliarden. Schätzungen gehen von mindestens 40 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend. [2] Das zeigt: Die aktuell bereitgestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus. Sie decken nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs.

Unsere Forderungen sind klar

Deshalb haben wir im Bundestag einen eigenen Antrag eingebracht. Die Forderungen sind eindeutig und orientieren sich an der Realität vor Ort:

  • Ein bundesweites Förderprogramm in Höhe von 40 Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren. [2]
  • Eine klare Beteiligung des Bundes von 90 Prozent, damit auch finanzschwache Kommunen profitieren können. [2]
  • Eine deutliche Entbürokratisierung der Verfahren, damit Mittel schnell und unbürokratisch vor Ort ankommen. [2]

Diese Forderungen habe ich auch in meiner Rede im Bundestag deutlich gemacht. Es reicht nicht, punktuell Programme aufzulegen. Es braucht eine langfristige und verlässliche Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf abbildet. [3]

Sport ist keine Nebensache

Dabei wissen wir alle: Sport ist weit mehr als Freizeitbeschäftigung. Er ist Gesundheitsvorsorge, Integration, Gemeinschaft und Nachwuchsförderung zugleich. Gerade im ländlichen Raum sind Sportvereine oft das soziale Zentrum. Wenn hier nicht investiert wird, trifft das nicht nur Gebäude, es trifft Menschen.

Falsche Prioritäten der Bundesregierung

Umso unverständlicher ist es, dass an anderer Stelle Milliardenbeträge bereitgestellt werden, während es für die grundlegende Infrastruktur vor Ort nicht reicht. Die Frage drängt sich auf: Sind die Prioritäten der Bundesregierung richtig gesetzt?

Ein Programm, bei dem nur jedes 23. Projekt überhaupt eine Chance hat, kann kaum als Erfolg gewertet werden. Es wirkt eher wie Symbolpolitik ohne echte Wirkung in der Fläche.

Fazit

Dass Kommunen sich überhaupt auf solche Programme verlassen müssen, zeigt ein grundlegendes Problem. Statt strukturell zu stärken, wird punktuell verteilt. Statt langfristig zu planen, wird kurzfristig reagiert.

Für die Menschen in unserer Region bleibt am Ende vor allem eines: Enttäuschung. Wenn wir wollen, dass Deutschland auch in Zukunft ein Land des Breitensports, der Vereine und der aktiven Gemeinschaft bleibt, dann müssen wir umdenken. Es braucht verlässliche Investitionen, klare Prioritäten und endlich den politischen Willen, den Investitionsstau wirklich anzugehen.

Quellenverzeichnis

[1] Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Pressemitteilung

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Rede zum Antrag „Sanierung von Sportstätten“:
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

Schluss mit dem Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber!

Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].

Ziel der Bezahlkarte

Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].

Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].

Linke Umgehungsstrategie

In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.

Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.

Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].

Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:

„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“

Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].

Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].

Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].

Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:

  • der Kostenaufwand für die Stadt,
  • die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
  • ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
  • ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
  • sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.

In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.

Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.

Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch

Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:

  • wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
  • welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
  • welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
  • sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.

Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.

Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.

Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]


Fazit

Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.

Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.


Quellen

[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz

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