Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].
Ziel der Bezahlkarte
Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].
Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].
Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].
Linke Umgehungsstrategie
In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.
Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.
Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].
Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:
„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“
Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].
Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].
Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].
Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung
Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:
- der Kostenaufwand für die Stadt,
- die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
- ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
- ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
- sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.
In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.
Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.
Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch
Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:
- wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
- welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
- welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
- sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.
Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.
Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.
Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]
Fazit
Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.
Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.
Quellen
[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz
