Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Schluss mit dem Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber!

Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].

Ziel der Bezahlkarte

Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].

Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].

Linke Umgehungsstrategie

In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.

Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.

Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].

Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:

„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“

Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].

Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].

Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].

Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:

  • der Kostenaufwand für die Stadt,
  • die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
  • ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
  • ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
  • sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.

In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.

Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.

Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch

Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:

  • wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
  • welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
  • welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
  • sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.

Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.

Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.

Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]


Fazit

Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.

Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.


Quellen

[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz

Die AfD Cottbus plant starkes Signal

Resolution für Frieden und gegen Eskalation im Ukraine-Krieg

Die Stadtverordnetenversammlung von Cottbus steht kurz davor, ein wichtiges Zeichen für Frieden und Deeskalation zu setzen. In der Sitzung am 18. Dezember 2024 wird eine Resolution eingebracht, die sich entschieden gegen eine Eskalation des Ukraine-Krieges richtet und die Bundesregierung zu einer friedensorientierten Außenpolitik auffordert.

Ein Appell für Diplomatie statt Waffen

Der Antrag sieht vor, dass sich die Stadtverordnetenversammlung klar gegen die Lieferung von weitreichenden Offensivwaffen wie den Taurus-Marschflugkörper ausspricht. Solche Maßnahmen könnten Deutschland tiefer in den Konflikt hineinziehen und eine weitere Eskalation befeuern. „Stattdessen muss Deutschland mit Nachdruck auf diplomatische Lösungen hinarbeiten, um nachhaltigen Frieden zu schaffen“, fordert der Antrag.

Fokus auf humanitäre Hilfe

Die Resolution legt einen Schwerpunkt auf die humanitäre Verantwortung Deutschlands. Anstatt militärische Maßnahmen zu verstärken, sollen alle möglichen Ressourcen für die Linderung des Leids der ukrainischen Bevölkerung und den Wiederaufbau zerstörter Gebiete bereitgestellt werden. Waffenlieferungen, so die Initiatoren des Antrags, verlängerten nur das Leid und trügen nicht zur Lösung des Konflikts bei.

Belastung für die Kommunen

Ein weiterer Aspekt, der in der Resolution betont wird, ist die Belastung, die Fluchtbewegungen aus Kriegsgebieten auch für Städte wie Cottbus mit sich bringen. Durch den anhaltenden Krieg steigt die Zahl der Geflüchteten, die in Deutschland Schutz suchen, und damit auch die finanziellen Herausforderungen für Kommunen. Die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten erfordern erhebliche Mittel, die viele Städte an ihre Belastungsgrenze bringen. So auch die Stadt Cottbus. „Frieden ist nicht nur humanitäre Pflicht, sondern auch notwendig, um unsere Städte vor finanzieller Überforderung zu bewahren“, heißt es im Entwurf.

Cottbus sendet ein Signal des Friedens

Die geplante Resolution ruft die Bundesregierung auf, Schritte zu vermeiden, die zu einer weiteren Eskalation führen könnten. Deutschland solle stattdessen ein klares Zeichen des Friedens setzen und innerhalb der EU darauf hinwirken, dass Europa geschlossen für Deeskalation und Dialog eintritt.

Abstimmung steht bevor

Der Antrag sieht eine namentliche Abstimmung vor, wodurch jeder Stadtverordnete Verantwortung übernehmen soll. Sollte die Resolution verabschiedet werden, wäre dies ein starkes Signal aus Cottbus für eine friedensorientierte Politik und gegen die Gefahr, dass Deutschland in den Krieg hineingezogen wird.

Am 18. Dezember 2024 könnte Cottbus eine klare Botschaft senden. Für Diplomatie, Menschlichkeit und Frieden – gegen Eskalation und Waffenlieferungen. Denn nur durch Dialog und Verhandlungen kann eine Zukunft geschaffen werden, in der menschliches Leid, Flucht und Überforderung der Kommunen vermieden werden.

Der Antrag ist unter dem Tagesordnungspunkt 9.6 zu finden: https://session.cottbus.de/buerger/si0057.asp?__ksinr=942

Hier geht es ab 14 Uhr zum Livestream: https://www.cottbus.de/politik/streams/index.html

Bericht aus der SVV Cottbus

20. November 2024

In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung standen zwei unserer Anträge zur Abstimmung, die trotz ihrer sachlichen und rechtsstaatlichen Zielsetzungen abgelehnt wurden: ein Antrag zum Schutz nachtaktiver Tiere (AT-21/24) und ein Antrag zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (AT-30/24).

Antrag: Nachtfahrverbot für Mähroboter

SessionNet | Nachtfahrverbot für Mährobotersession.cottbus.de

Der erste Antrag zielte auf ein Nachtfahrverbot für automatisierte Mähroboter im Stadtgebiet ab, um nachtaktive Tiere wie Igel, Lurche und Insekten zu schützen. Der Hintergrund: Immer häufiger werden verletzte Igel, oft mit schweren Verstümmelungen durch Mähroboter, in Tierheime gebracht. Im Jahr 2023 waren es allein im Tierschutzzentrum Leuthen 240 Fälle.

Obwohl der Antrag wissenschaftlich und mit Beispielen aus Belgien und Deutschland untermauert wurde, wo solche Regelungen bereits erfolgreich umgesetzt sind, erhielt er keine Mehrheit. Kritiker argumentierten mit bürokratischen Hürden und möglicher Eingriffe in die Privatsphäre.

Die ablehnende Entscheidung wurde von uns als unverständlich empfunden, da hier nicht nur Tierschutz, sondern auch die Bewahrung der Artenvielfalt im Fokus standen.

Antrag: Zielvereinbarung zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs

SessionNet | Antrag auf Unterzeichnung der Zielvereinbarung zwischen der kreisfreien Stadt Cottbus und der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur „Verbesserung des Rückführungsvollzugs“session.cottbus.de

Der zweite Antrag forderte die Unterzeichnung einer Zielvereinbarung mit der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur Einführung sogenannter „Tischfestnahmen“. Diese Methode, bei der ausreisepflichtige Personen in Ämtern festgenommen werden, wurde als wirksames Mittel zur konsequenten Umsetzung der Rechtslage beschrieben.

Trotz eindeutiger rechtlicher Grundlage und positiver Erfahrungen in anderen Landkreisen Brandenburgs wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt – auch durch die CDU, die auf Landesebene dieselbe Praxis unterstützt. Diese Ablehnung überraschte besonders, da es hier um die schlichte Umsetzung deutschen Rechts ging.

Die Ergebnisse der Abstimmungen zeigen, dass sachliche Anliegen zunehmend ideologisch bewertet werden.  

Beide Anträge hatten das Ziel, bestehendes Recht durchzusetzen – sei es der Schutz der Tierwelt oder die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Weder die Ablehnung des Mähroboter-Antrags noch die Verweigerung der Tischfestnahmen stärkt das Vertrauen der Bürger in Verwaltung und Politik.

Unsere Politik ist weder ideologisch noch menschenfeindlich. Wir stehen für die konsequente Anwendung deutschen Rechts und die Förderung praktischer Lösungen, die sowohl die Sicherheit der Menschen als auch den Schutz der Natur gewährleisten.

Die gestrigen Entscheidungen sind ein Rückschritt für Cottbus. Wir bleiben jedoch weiterhin aktiv, um sachpolitische Lösungen voranzutreiben, die allen Cottbusern zugutekommen.

3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus – 25.09.2024 – 14:00 Uhr

Hier ist eine kurze Übersicht über die Anträge der AfD Cottbus in der heutigen Stadtverordnetenversammlung:

  1. Unterstützung der Bürger bei der Digitalisierung
    Inhalt: Der Oberbürgermeister soll prüfen, wie die Bürger bei der Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge unterstützt werden können. Zudem wird vorgeschlagen, das Modell Estland zu übernehmen, indem die Stadtbibliothek als Anlaufstelle für Hilfesuchende fungiert.
    Begründung: Estland nutzt Bibliotheken erfolgreich zur Unterstützung der Bürger bei der Digitalisierung. Da eine Neukonzeptionierung der Stadtbibliothek geplant ist, könnte diese ebenfalls für solche Aufgaben genutzt werden.
  2. Handwerkerparkausweis
    Inhalt: Der Oberbürgermeister soll bis Ende Q4 2024 prüfen, ob ein Handwerkerparkausweis in Cottbus eingeführt werden kann, der den Gebühren eines Bewohnerparkausweises entspricht. Dies soll für Handwerksbetriebe der Anlage A und B der Handwerksordnung gelten.
    Begründung: Der Handwerkssektor, das Rückgrat der Wirtschaft, steht durch hohe Kosten und bürokratische Hürden unter Druck. Ein Handwerkerparkausweis würde eine Entlastung bieten und den Mobilitätsbedarf der Handwerksbetriebe berücksichtigen.
  3. Nachtfahrverbot für Mähroboter
    Inhalt: Der Oberbürgermeister soll ein Nachtfahrverbot für automatisierte Mähroboter prüfen, um nachtaktive Tiere zu schützen.
    Begründung: Tierschutzorganisationen melden eine Zunahme verletzter Tiere durch Mähroboter. Ein Verbot von 20:00 bis 08:00 Uhr könnte den Schutz von Igeln, Lurchen und anderen Tieren gewährleisten.
  4. Vereinswesen fördern – Nachwuchs vermitteln
    Inhalt: Der Oberbürgermeister soll prüfen, wie Schüler durch Exkursionen oder „Vereinstage“ besser mit Cottbuser Sportvereinen in Kontakt gebracht werden können, um die Nachwuchsgewinnung zu fördern.
    Begründung: Cottbus hat über 140 Vereine, die jedoch oft Schwierigkeiten haben, Nachwuchs zu finden. Eine engere Verbindung zwischen Schulen und Vereinen könnte das Vereinswesen stärken und den Schülern eine sportliche Perspektive bieten.
  5. Einrichtung von Sicherheitspersonal an Brennpunktschulen
    Inhalt: An Brennpunktschulen soll ab dem Schuljahr 2024/2025 Sicherheitspersonal eingesetzt werden, um Gewalt und Gefahren für Schüler zu minimieren.
    Begründung: Die Kriminalität an Schulen, besonders in Brennpunkten, nimmt besorgniserregend zu. Sicherheitspersonal könnte helfen, potenzielle Gewalttaten zu verhindern und das Schulumfeld sicherer zu machen.
  6. Aufforderung zum Ausstieg aus dem Modellprojekt „Spurwechsel“
    Inhalt: Die AfD fordert den sofortigen Ausstieg der Stadt aus dem Projekt „Spurwechsel“, welches Geflüchteten die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.
    Begründung: Die AfD lehnt das Projekt ab, das Geflüchteten den Wechsel in Ausbildung oder Arbeit ermöglicht, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen.
  7. Wirkungsvolle Verkehrsmaßnahmen in Branitz
    Inhalt: Verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs im Ortsteil Branitz, darunter die Einführung von Tempo-30-Zonen und die Entfernung des Überholverbots für einspurige Fahrzeuge.
    Begründung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit im Ortsteil erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern.
  8. LKW-Verkehr in Kiekebusch und Kahren begrenzen
    Inhalt: Änderungen an der Ampelregelung und Verkehrszeichen, um den Schwerlastverkehr in den Ortsteilen Kiekebusch und Kahren zu reduzieren.
    Begründung: Der Schwerlastverkehr beeinträchtigt die Lebensqualität in den betroffenen Ortsteilen, weshalb eine Begrenzung notwendig ist.

Die Anträge sind alle hier einsehbar:

https://session.cottbus.de/buerger/si0057.asp?__ksinr=915

Der Livetream zur Stadtverordnetenversammlung ist hier abrufbar:

https://www.cottbus.de/politik/streams/index.html

Ernüchterung über die erste Stadtverordnetenversammlung in Cottbus

Ein Schlag ins Gesicht für die Demokratie

Die erste Stadtverordnetenversammlung in Cottbus hat einen bitteren Beigeschmack hinterlassen und wirft Fragen über den Zustand unserer Demokratie auf. Unser Kandidat für den Stadtverordnetenvorsitz, ein engagierter Angestellter, gegen den sich kein stichhaltiges Argument vorbringen lässt, erhielt nicht die Mehrheit der Stimmen. Dies ist ein schwerer Schlag für das Vertrauen in die demokratischen Prozesse.

Besonders enttäuschend ist, dass der Kandidat, der in Cottbus mit Abstand die meisten Stimmen erhielt, von den Vertretern der Altparteien nicht zum Stellvertreter gewählt wurde. Stattdessen entschied sich die CDU, eine Kandidatin der SPD zu unterstützen. Diese Entscheidung zeigt deutlich, wie tief die politischen Gräben in unserer Stadt geworden sind.

Die Ablehnung unseres Kandidaten und die bevorzugte Unterstützung einer SPD-Frau durch die CDU sind nicht nur ein Affront gegenüber den Wählern, sondern auch ein besorgniserregendes Zeichen für die politische Kultur in Cottbus. Der Wählerwille wird ignoriert, parteipolitische Taktiken dominieren das Geschehen. Dies führt unweigerlich zu einer Entfremdung der Bürger von der Politik und schwächt das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen.

Unsere AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus.

Trotz dieser Enttäuschungen werden wir nicht aufgeben. Die Gräben mögen tiefer geworden sein, doch wir bleiben fest entschlossen, weiterhin Sachpolitik für unser Cottbus und für unsere Heimat zu betreiben. Wir werden uns nicht entmutigen lassen und uns weiterhin für die Anliegen und Bedürfnisse der Bürger einsetzen. Unsere Demokratie mag Rückschläge erleiden, doch sie lebt von der aktiven Beteiligung und dem Engagement aller.

Es ist jetzt mehr denn je notwendig, dass wir zusammenstehen und für eine transparente, respektvolle und bürgernahe Politik kämpfen. Wir müssen zeigen, dass der Wille der Menschen zählt und dass Demokratie mehr ist als parteipolitische Machtspiele. Nur so können wir das Vertrauen der Bürger zurückgewinnen und gemeinsam eine bessere Zukunft für Cottbus gestalten.

Vergesst nicht, was die Landesregierung uns angetan hat. Darum Lars Schieske wählen!

Ausgangsverbot für Ungeimpfte - Corona Diktatur - Darum Lars Schieske wählen für Freiheit und echte Demokratie

Es ist ja wieder Zeit der verschiedenen Wahlplakate hier in unserer Stadt und ihr werdet sicherlich die verschiedenen Parteien und Wählergruppen auf den Plakaten wahrgenommen haben. Leider vergessen wir Wähler oft das, was uns angetan wurde. Ich spreche da speziell die letzten vier Jahre an die Zwangsmaßnahmen in der Corona Diktatur. Wo waren denn die Damen und Herren, als wir hier in der Stadt ein Ausgehverbot für Ungeimpfte hatten?

Was im übrigen vom damaligen Oberbürgermeister der CDU und seinen Vasallen von SPD, Grünen, Linken und FDP unterstützt wurde. Wo waren denn die Damen und Herren, als es einzig in Cottbus eine Maskenpflicht für Grundschüler gab? So gab es natürlich auch eine Allgemeinverfügung. Auf der Seite der Stadt Cottbus ist diese Allgemeinverfügung nicht mehr abrufbar. Aber, liebe Stadt Cottbus, wir haben sie gespeichert.

Es gibt immer eine Alternative. Deshalb AfD wählen. Damit Cottbus Heimat bleibt.

Feuerwehrunterricht mehrheitlich abgelehnt – SPD, CDU, FDP, LINKE und Grüne ist der Brandschutz egal!

In der letzten Sitzung [1] vor der Sommerpause stellten wir in der Stadtverordneten-versammlung Cottbus einen Prüfantrag [2], um ein Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“ in allen Gesamt- und Oberschulen in Cottbus einzuführen.

Dabei sollte der Oberbürgermeister, als Verantwortlicher des Brandschutzes, in Kooperation mit dem staatlichen Schulamt proaktiv auf die Schulen zugehen und die Möglichkeit zur Einführung des Feuerwehrunterrichtes darstellen. Der Prüfantrag wurde mehrheitlich von SPD, Linke, Grüne und FDP abgelehnt, selbst die CDU stimmte dagegen. Das unsere Anträge ablehnt werden ist ja gang und gäbe dieser ideologisch verblendeten Politikerkaste, doch interessant ist der Fakt, dass SPD, CDU und FDP einen Oberbürgermeisterkandidaten stellen. Der SPD-Kandidat möchte laut Information auf seiner Internetseite: „eine Kultur der Wertschätzung für alle Engagierten im Brandschutz, dem Rettungswesen und im Katastrophenschutz der Stadt fördern.“.

Seine Genossen sehen das offensichtlich anders und somit sind seine „Ziele“ nur Lippen-bekenntnisse. Der Oberbürgermeisterkandidat der FDP, selbst Stadtverordneter, stimmte persönlich dagegen. Auch die CDU stellt einen Oberbürgermeisterkandidaten, welcher laut Internetseite ein Ziel so formuliert: „Für die Stärkung des Ehrenamtes durch eine Ehrenamts-initiative unter dem Motto: „Cottbus braucht Dich“.

Doch nicht nur das. Als CDU-Stadtverordneter hat auch der Stadtfeuerwehrverbands-vorsitzende nicht für unseren Antrag gestimmt. Dabei müsste ihm bekannt sein, dass die Jugendfeuerwehr, aus der die meisten Brandschützer in den aktiven Dienst übergehen, in Cottbus die niedrigste Mitgliederzahl seit 2019 hat. Um dem entgegen-zuwirken bedarf es der Motivation der Kinder und Jugendlichen und da kommt der Feuerwehrunterricht ins Spiel. „Cottbus braucht Dich“ scheinbar nicht, wenn es nach der CDU geht.

Doch was kann man sich unter einem Feuerwehrunterricht vorstellen?

Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg – Ober- und Gesamtschule – werden in jeweils 2 Wochenstunden durch eine Lehrkraft der Schule (wenn die Ausbildungsberechtigung vorliegt) und/oder einem Vertreter der Feuerwehr (mit Ausbildungsberechtigung) bis zur Feuerwehr-Qualifikation Truppmann 1 und Truppmann 2 geführt. Der Feuerwehrunterricht ist während der Unterrichts-zeit und bietet somit eine hohe Motivation bei Jugendlichen. Kameraden der Feuerwehr übernehmen den Transport in das entsprechende Feuerwehrgerätehaus und somit können die Jugendlichen praxisnah lernen. Die Feuerwehruniform wird vom Land Brandenburg gestellt. Im Pilotprojekt in Angermünde zeigte sich, dass mehr als 25% der Jugendlichen dann in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr wechseln.

Der Spree-Neiße-Kreis agiert bei diesem Thema vorbildlich. So wird der Feuerwehrunterricht demnächst an der BOS Spremberg angeboten. Weitere Schulen sollen in den nächsten 2 Jahren dazukommen.

Die Cottbuser Verantwortlichen erkennen mal wieder nicht, welcher Impuls für dieses wichtige Thema gesetzt werden muss, denn ohne aktive Einsatzkräfte gibt es keine Hilfe!

Wer genaueres zum Feuerwehrunterricht erfahren will klicke hier.

[1] Livestream SVV ab 1:24:10, https://www.cottbus.de/politik/streams/archiv_mitschnitte_stvv/2022/30_sitzung_der_stadtverordnetenversammlung_cottbus_chosebuz_am_29_juni_2022_mitschnitt.html

[2] https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antraege/austauschantrag-feuerwehrunterricht-at18-22/

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