Neutral oder engagiert? Die LEAG muss sich entscheiden

In der Aktuellen Stunde der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 hat LEAG-Vorstand Jörg Waniek über Werte, Weltoffenheit und arbeitsrechtliche Konsequenzen gesprochen [1]. Ich habe danach in einem Video gefragt, wo die LEAG die Grenze zieht. Herr Waniek hat auf Facebook geantwortet und mir vorgeworfen, Sachverhalte zu verkürzen und Emotionen zu schüren [2]. Ich nehme ihn beim Wort und schaue mir die Fakten an. Sie zeigen einen Widerspruch, den der Vorstand bisher nicht auflöst.

Wo wir uns einig sind

Zuerst das Selbstverständliche: Wer sich gegen das Grundgesetz oder gegen die Verfassung des Landes Brandenburg stellt, wer rassistisch hetzt oder den Nationalsozialismus verherrlicht, äußert keine Meinung, die ich verteidige. Da sind Herr Waniek und ich uns einig. Was jemand in seiner Freizeit hört, geht seinen Arbeitgeber dagegen nichts an. Auch wer Rockmusik mit rechten Texten hört, darf das, solange diese Musik nicht strafbar ist und mit Grundgesetz und Landesverfassung im Einklang steht.

Herr Waniek nannte in der Sitzung das Beispiel von Beschäftigten, die sich in Arbeitskleidung zeigen und zugleich Rechtsrock mit Hitler-Reden posten [1]. Ob es einen solchen Fall bei der LEAG tatsächlich gegeben hat, ist öffentlich nicht belegt. Für mich ist das deshalb zunächst eine Aussage. Ich halte mich an Fakten und an Gesetze. Sollte es so gewesen sein, bestreite ich nicht, dass darauf Konsequenzen folgen können. Auch das von ihm geschilderte Hausverbot für einen externen Trainer, der einen Lehrgangsteilnehmer wegen seiner Herkunft herabgewürdigt haben soll, wäre richtig [1].

Meine Frage war aber eine andere: Was gilt für alles dazwischen? Für die zugespitzte Meinung zur Migrationspolitik, für scharfe Kritik an der Energiewende, für das offene Bekenntnis zu einer Partei, die dem Vorstand nicht gefällt? Eine konkrete Grenze hat Herr Waniek dafür bis heute nicht benannt.

Was der Vorstand über die LEAG sagt

In der Sitzung erklärte Herr Waniek nach Angaben von Niederlausitz aktuell, die LEAG sei nicht parteipolitisch aktiv, habe aber klare Werte [1]. In seiner Antwort auf Facebook schrieb er, bei der LEAG werde niemand wegen seiner politischen Meinung, seiner Wahlentscheidung oder seiner Parteizugehörigkeit sanktioniert [2]. Das klingt nach Neutralität. Was die LEAG selbst veröffentlicht, ergibt ein anderes Bild.

Was die LEAG tatsächlich tut

Auf ihrer Internetseite nennt die LEAG ihre Partnerschaften, darunter „Brandenburg zeigt Haltung“, das Landeskonzept „Tolerantes Brandenburg“, „Cottbus ist bunt“ und den „Cottbuser Aufbruch“ [3]. Im Februar 2024 schloss sich das Unternehmen der Kampagne „#Zusammenland“ an, die von großen Zeitungshäusern gestartet wurde und sich ausdrücklich gegen Rechtsextremismus richtet [4]. Im Mai 2024 rief Vorstandschef Thorsten Kramer dazu auf, bei der Europawahl die Stimme „für ein starkes, geeintes und weltoffenes Europa“ abzugeben [5].

„Brandenburg zeigt Haltung“ wendet sich in seinem Aufruf ausdrücklich an alle, egal wo sie politisch stehen [6]. Unter den unterstützenden Organisationen finden sich aber der CDU-Landesverband, die Linke, die Jusos und zahlreiche Gliederungen der Grünen [6]. Auf derselben Seite fordert ein Bündnispartner „klare Kante gegen AfD“, ein anderes Unternehmen erklärt, wen man grundsätzlich nicht wählt, und ein Geschäftsführer bittet vor der Landtagswahl darum, die Stimme den aus seiner Sicht demokratischen Kräften zu geben [6]. Nach der Hochstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz im Mai 2025 forderte das Bündnis, demokratische Parteien dürften nicht mit der AfD zusammenarbeiten [7].

Der Cottbuser Aufbruch schreibt über sich, bei ihm gebe es „keine politische Parteinahme“ [8]. Zu seinen Mitgliedern zählt er Stadtverordnete der demokratischen Parteien [8]. Wer damit nicht gemeint ist, kann sich jeder Cottbuser denken. Die eigene Chronik des Vereins verzeichnet eine Aktion gegen eine AfD-Demonstration im Dezember 2021 [9]. Bei einer großen Kundgebung kurz vor der Landtagswahl 2024 in Cottbus stand der Infostand des Cottbuser Aufbruchs neben dem der Initiative „AfD-Verbot-Jetzt!“ [10].

Der Widerspruch

Man kann all das richtig finden. Man kann aber nicht gleichzeitig behaupten, parteipolitisch nicht aktiv zu sein. Wer Bündnisse unterstützt, in denen offen gegen eine bestimmte Partei Stellung bezogen wird, wer vor Wahlen Wahlaufrufe veröffentlicht und wer mit Vereinen auftritt, die Aktionen gegen diese Partei organisieren, der handelt politisch. Das ist sein gutes Recht. Dann soll er es aber auch so benennen.

Für die Beschäftigten ist das keine Nebensache. Die LEAG bezeichnet sich selbst als größte Arbeitgeberin der Region [3]. Wie frei fühlt sich ein Kraftwerker, der die AfD wählt, wenn in den Bündnissen seines Arbeitgebers erklärt wird, wen man nicht wählt? Diese Frage muss sich ein Personalvorstand gefallen lassen.

Ein Vergleich, der nicht trägt

Herr Waniek stellt meine Kritik in eine Reihe mit den Zeiten von „Ende Gelände“ [2]. Ich bin aber nicht unbefugt in einen Tagebau eingedrungen. Gruppen von Ende Gelände haben genau das im November 2019 in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd getan, die LEAG stoppte daraufhin in Jänschwalde aus Sicherheitsgründen die Kohleförderung [11]. Das Unternehmen erstattete Anzeigen und musste das Kraftwerk Jänschwalde auf ein Minimum herunterfahren, weil die Kohlezufuhr blockiert war [12]. Mit den Vorräten sollte die Fernwärme für Cottbus und Peitz so lange wie möglich gesichert werden [13]. Schon 2016 musste das Kraftwerk Schwarze Pumpe, damals noch unter Vattenfall, wegen Blockaden auf ein Fünftel seiner Leistung gedrosselt werden. Nach einem Bericht des rbb wurde dabei ein Wachmann des Werkschutzes verletzt [14].

Ich habe weder Beschäftigte in Gefahr gebracht noch die Versorgung unserer Stadt. Ich habe eine Frage gestellt.

Was das Recht vorgibt

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 darauf zu achten, dass niemand wegen seiner politischen Betätigung oder Einstellung benachteiligt wird [15]. Die Arbeitsgerichte verlangen für Konsequenzen aus außerdienstlichem Verhalten eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses. Berührt das private Verhalten die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht, darf der Arbeitgeber es nicht mit einer Kündigung missbilligen [16]. Herr Waniek beruft sich selbst auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [2]. Sie schützt eben auch die Meinung, die dem Vorstand nicht passt.

Was ich von der LEAG erwarte

Erstens: Benennen Sie schriftlich und konkret, welches Verhalten außerhalb der Arbeitszeit Konsequenzen hat. Zweitens: Erklären Sie verbindlich, dass Mitgliedschaft, Engagement und Stimmabgabe für eine nicht verbotene Partei bei der LEAG keine Rolle spielen. Drittens: Legen Sie offen, in welchem Umfang die LEAG die genannten Bündnisse unterstützt, ob ideell oder finanziell.

„Unsere Werte stehen nicht nur auf Papier“, schreibt Herr Waniek [2]. Dann bringen Sie die Grenze bitte genau dort hin, schwarz auf weiß. Ich bleibe bei meiner Aussage: Ein Arbeitsvertrag darf kein Gesinnungsvertrag sein.

Quellen

[1]      Niederlausitz aktuell: Unternehmen warnen in Cottbus vor Rechtsextremismus als Standortrisiko, 27.09.2026. https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/323640/cottbus-stadtverordnete-aktuelle-stunde-rechtsextremismus-standortrisiko-leag-waniek.html

[2]      Jörg Waniek: Beitrag „Null Toleranz für Intoleranz!“ auf Facebook, September 2026. https://www.facebook.com/100000461800302/posts/pfbid0325SGJ1sb98ZEtHwjKVKwpsLfM5VxWit7NkQnyvwQUwydG7SXPsZrovFGmPM5snucl/

[3]      LEAG: Engagement für Vielfalt. https://www.leag.de/de/unternehmen/engagement/

[4]      LEAG: LEAG ist Teil der deutschlandweiten Kampagne #Zusammenland, 15.02.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-ist-teil-der-deutschlandweiten-kampagne-zusammenland-vielfalt-macht-uns-stark/

[5]      LEAG: LEAG beteiligt sich an der „Brandenburg zeigt Haltung“-Kampagne, 16.05.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-beteiligt-sich-an-der-brandenburg-zeigt-haltung-kampagne/

[6]      Brandenburg zeigt Haltung: Aufruf und unterstützende Organisationen. https://www.brandenburg-zeigt-haltung.de/

[7]      Tagesspiegel: Bund stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein: Brandenburgs Innenministerin Lange dennoch gegen Verbotsverfahren, Mai 2025. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/bund-stuft-afd-als-gesichert-rechtsextrem-ein-brandenburgs-innenministerin-lange-dennoch-gegen-verbotsverfahren-13630057.html

[8]      Cottbuser Aufbruch: Über uns. https://www.cottbuser-aufbruch.de/cottbuser-aufbruch/ueber-uns.html

[9]      Cottbuser Aufbruch: 25 Jahre Cottbuser Aufbruch, eine kleine Chronik, 2024. https://www.cottbuser-aufbruch.de/kat-aktuelles/25-jahre-cottbuser-aufbruch-eine-kleine-chronik.html

[10]    BTU Cottbus-Senftenberg: Kundgebung „Wir tanzen zusammen. Demokratie verteidigen“, September 2024. https://www.b-tu.de/forschung/aktuelles/ansicht/27243-kundgebung-wir-tanzen-zusammen-demokratie-verteidigen

[11]    LEAG: Ende Gelände besetzt Betriebsanlagen der LEAG, 30.11.2019. https://www.leag.de/de/news/details/ende-gelaende-besetzt-betriebsanlagen-der-leag/

[12]    Radio Lausitz: Kohlegegner verlassen Tagebaue Jänschwalde und Schleenhain, 30.11.2019. https://www.radiolausitz.de/beitrag/heisses-protestwochenende-im-lausitzer-revier-615434/

[13]    Wikipedia: Kraftwerk Jänschwalde. https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftwerk_J%C3%A4nschwalde

[14]    Wikipedia: Ende Gelände 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_Gel%C3%A4nde_2016

[15]    § 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. https://dejure.org/gesetze/BetrVG/75.html

[16]    Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Urteil vom 08.10.2024, 3 SLa 313/24. https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/duesseldorf/lag_duesseldorf/j2024/NRWE_LAG_D_sseldorf_3_SLa_313_24_Urteil_20241008.html

Aktuelle Stunde am 23. September: Die SPD sucht das Standortrisiko bei den Bürgern und übersieht die eigene Bilanz

Nicht die Cottbuser vertreiben Investoren, sondern die Politik, die alles teuer macht

Die SPD-Fraktion hatte für die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 eine Aktuelle Stunde beantragt. Ihr Titel: „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko – Folgen für unseren Bildungs- und Wirtschaftsstandort“. Eingeladen waren der Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Vertreter der Medizinischen Universität Lausitz, der LEAG, des FC Energie Cottbus und des Parkhotels Branitz.

Schon vor der Sitzung hielt ich die These, die an diesem Nachmittag offenbar bewiesen werden sollte, für nicht haltbar. Nach dieser Debatte sehe ich dafür erst recht keinen Beleg.

Was die Unternehmen tatsächlich als Risiko nennen

Die Industrie- und Handelskammern befragen halbjährlich über 20.000 Betriebe. Im Frühsommer 2026 beteiligten sich mehr als 23.000 Unternehmen. Das mit Abstand am häufigsten genannte Geschäftsrisiko sind die Energie- und Rohstoffpreise mit 70 Prozent nach zuvor 48 Prozent, es folgen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit 58 Prozent, die Arbeitskosten mit 57 Prozent und die schwache Inlandsnachfrage mit 56 Prozent [1]. Das gesellschaftliche Klima taucht in dieser Liste nicht auf. Nicht mit einem einzigen Prozent.

Dafür taucht etwas anderes auf: Rund 20 Prozent aller Unternehmen befassen sich mit der Verlagerung von Investitionen oder Produktion ins Ausland oder setzen sie bereits um, in der Industrie sind es rund 40 Prozent, unter den großen Industrieunternehmen rund 60 Prozent [2]. Der Grund sind nicht Wahlergebnisse, der Grund sind Strompreise, die rund 75 Prozent über denen in Frankreich liegen [3].

Das Beispiel Sachsen widerlegt die These

Die Behauptung ist nicht neu. Die damalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke von der SPD, erklärte am 22. September 2016, ein nicht weltoffener Standort erleide wirtschaftliche Nachteile, und verwies dabei auf teils deutliche Rückgänge im Tourismus, etwa in Sachsen [4]. Sachsen war damals seit fast zwei Jahren das Zentrum der Pegida-Aufmärsche. Nur stimmte die Behauptung nicht.

Das sächsische Wirtschaftsministerium meldete für 2016 mit knapp 7,5 Millionen Gästen einen neuen Rekord bei 18.750.390 Übernachtungen, 0,1 Prozent mehr als 2015 [5]. Im Folgejahr fielen alle Rekorde: 19.513.123 Übernachtungen, ein Plus von 4,1 Prozent, und 7.864.001 Gäste, ein Plus von 5,0 Prozent, womit Sachsen über dem Bundesdurchschnitt lag [6]. Ausgerechnet bei den ausländischen Gästen, also der angeblich abgeschreckten Gruppe, stiegen die Übernachtungen um 8,8 Prozent gegenüber 3,6 Prozent im Bundesdurchschnitt [6].

Wem diese Aktuelle Stunde galt

Reden wir offen über den Anlass. Der Verfassungsschutz Brandenburg hat den AfD-Landesverband mit Einstufungsvermerk vom 14. April 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft [7]. Meine Partei hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben, entschieden ist bis heute nichts [7].

Auf Bundesebene sieht es anders aus: Dort hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. Februar 2026 untersagt, die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen [8]. Das Gericht kam nach Prüfung des vorgelegten Materials zu dem Ergebnis, dass die Nachweise dafür nicht ausreichen [9]. Seither wird die Partei beim Bund wieder als Verdachtsfall geführt [9].

Ich halte die Brandenburger Einstufung aus denselben Gründen für politisch motiviert und bin zuversichtlich, dass auch das Verwaltungsgericht Potsdam genau hinschauen wird.

Für mich war deshalb auch klar, wer bei dieser Aktuellen Stunde zumindest indirekt mitgemeint war. Wenn in Cottbus über Rechtsextremismus als angebliches Standortrisiko gesprochen wird und gleichzeitig der Leiter des Landesverfassungsschutzes auf dem Podium sitzt, dann spielt zwangsläufig auch die AfD eine Rolle.

Die Zahlen sagen etwas anderes. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erreichte die AfD in Cottbus 34,0 Prozent der Zweitstimmen und 36,6 Prozent der Erststimmen, die SPD kam auf 15,8 Prozent [10]. Im selben Zeitraum hat die Deutsche Bahn hier für rund eine Milliarde Euro ihr größtes und modernstes Instandhaltungswerk gebaut, mit 1.200 Industrie- und Ausbildungsplätzen im Endausbau 2026, dazu kommen die medizinische Hochschulausbildung am Carl-Thiem-Klinikum und der Lausitz Science Park [11].

Ein Konzern, der eine Milliarde in eine Stadt steckt, prüft deren Umfeld sehr genau. Von einem grundsätzlichen Investitionsboykott gegen Cottbus kann jedenfalls keine Rede sein.

Vier Gäste und immer wieder derselbe Schwerpunkt

Besonders interessant war für mich der Auftritt der vier geladenen Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus und Sport. Sie kamen aus völlig unterschiedlichen Bereichen, doch mein Eindruck aus ihren Beiträgen war am Ende erstaunlich ähnlich: angeblicher Rechtsextremismus, das gesellschaftliche Klima und das Image der Stadt wurden immer wieder als erhebliche Probleme für Cottbus beschrieben.

Natürlich kann und muss man darüber sprechen.

Auffällig war für mich aber vor allem, worüber kaum gesprochen wurde. Energiepreise, Arbeitskosten, Bürokratie, Steuern, schwache Nachfrage, Planungsunsicherheit und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen spielten in diesen Beiträgen keine vergleichbare Rolle. Keiner der vier stellte jene Faktoren ins Zentrum, die Unternehmen in bundesweiten Befragungen selbst als ihre größten Geschäftsrisiken nennen [1][2].

Genau das macht die Debatte für mich so einseitig und noch dazu beschädigt diese Art das Ansehen und die Außendarstellung unserer Stadt Cottbus. Das müssen nicht nur die Vertreter der Kartellparteien gefallen lassen, sondern auch die Podiumsgäste der Aktuellen Stunde.

Wenn eine Aktuelle Stunde ausdrücklich die Folgen für den Wirtschaftsstandort Cottbus behandeln soll, dann gehört doch die Frage auf den Tisch, warum Unternehmen Investitionen zurückstellen oder Produktion ins Ausland verlagern. Dann müssen wir über Energiekosten, Arbeitskosten, Bürokratie und die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre sprechen.

Doch genau diese politischen Rahmenbedingungen blieben weitgehend außen vor.

Auch beim Verfassungsschutz blieben Fragen offen

Auch der Auftritt des Leiters des Brandenburger Verfassungsschutzes, Dr. Wilfried Peters, änderte an diesem Eindruck für mich wenig.

Nach meiner Wahrnehmung arbeitete er unter anderem mit Fallbeispielen, deren Ursprung teilweise bis in die 1990er Jahre zurückreichte. Was mir dagegen fehlte, war eine umfassende Einordnung mit aktuellen Zahlen speziell für Cottbus: Wie hat sich die Lage über die vergangenen Jahre tatsächlich entwickelt? Wie viele konkrete Vorfälle gibt es? Welche davon haben nachweisbar Investitionsentscheidungen beeinflusst? Welche Unternehmen sind deshalb nicht nach Cottbus gekommen oder haben die Stadt verlassen?

Genau diese Fragen wären bei einer Debatte über „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko“ entscheidend gewesen.

Dass der Verfassungsschutz über Rechtsextremismus berichtet, gehört selbstverständlich zu seinen Aufgaben. Aber wenn daraus ein konkretes Wirtschaftsrisiko für Cottbus abgeleitet werden soll, braucht es auch belastbare Daten für genau diesen Zusammenhang.

Die Milliardengräber tragen eine andere Handschrift

Brandenburg wird seit 1990 ohne Unterbrechung von Ministerpräsidenten der SPD regiert. In diese Zeit fallen die teuersten Fehlschläge der Landesgeschichte, und keiner davon hat etwas mit dem politischen Klima zu tun.

Bei der Chipfabrik in Frankfurt an der Oder wurden insgesamt 275 Millionen Euro verbaut, das Land war mit 38 Millionen Euro an der Betreibergesellschaft beteiligt, und der Verlust an öffentlichen Geldern belief sich auf rund 90 Millionen Euro [12]. Der Lausitzring wurde mit 123 Millionen Euro gefördert und musste Insolvenz anmelden. Der Luftschiffbauer CargoLifter erhielt 48,5 Millionen Euro Förderung und ging ebenfalls pleite [13]. Das sind keine Stimmungsfragen, das sind Kassenbestände.

Die Altanschließer: Wie das Rathaus Vertrauen verspielt hat

Wer in Cottbus wissen will, was Vertrauen kostet, muss nur an die Altanschließer denken. Das Land schuf 2004 mit einem Gesetzentwurf der damals SPD-geführten Landesregierung die Grundlage, verjährte Anschlussbeiträge wieder einzufordern [14]. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 26. November 2008 die Kanalanschlussbeitragssatzung, ab Januar 2009 gingen die Bescheide raus [15]. Oberbürgermeister war Frank Szymanski von der SPD. Die Stadt verteidigte ihre Praxis bis vor das Oberverwaltungsgericht und bekam dort im Dezember 2013 sogar recht [16].

Am 12. November 2015 kippte das Bundesverfassungsgericht das Ganze auf die Verfassungsbeschwerden zweier Cottbuser [14]. Erlassen worden waren Bescheide über 89 Millionen Euro [15]. Bis August 2017 hatte die Stadt fast 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen, bei rund 13.000 Beitragsverfahren [17]. Die Herstellungskosten sind damit nicht verschwunden, die Finanzierung wurde auf Entgelte umgestellt. Bezahlt hat es am Ende wieder der Cottbuser, nur über einen anderen Bescheid.

Und dann war da noch Corona

Wer heute über Vertrauen in staatliches Handeln reden will, kommt an den Jahren 2020 bis 2022 nicht vorbei. Die Maßnahmen wurden von einer SPD-geführten Landesregierung angeordnet und in Cottbus von der Verwaltung umgesetzt.

Dass diese Zeit aufgearbeitet gehört, bestreitet inzwischen niemand mehr. Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschlossen, den von der AfD beantragten Untersuchungsausschuss lehnten die übrigen Fraktionen ab [18]. Die Kommission arbeitet seit dem 8. September 2025 und soll bis zum 30. Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen [19].

In Cottbus hat es dafür einen Antrag aus den Reihen der Stadtverordneten gebraucht. Der Antrag AT-16/25 vom 5. März 2025 [20] wurde in der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2025 unter Tagesordnungspunkt 9.7 behandelt und als Beschluss-Nr. AT-16-09/25 abgestimmt [21]. Die SPD-Fraktion hat ihn nicht mitgetragen. Eine Mehrheit fand er trotzdem, und der Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen arbeitet seitdem.

Nach der Debatte bleiben die entscheidenden Fragen

Die Aktuelle Stunde vom 23. September 2026 ist inzwischen vorbei. Wer sich selbst ein Bild machen möchte, kann den Mitschnitt der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Cottbus ansehen:

23. Sitzung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz am 23. September 2026 – Stadt Cottbus/Chóśebuz

Mein Fazit aus dieser Debatte fällt kritisch aus: Über angeblichen Rechtsextremismus wurde ausführlich gesprochen. Über die Energiepreise, Arbeitskosten und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die Unternehmen selbst als zentrale Belastungen benennen, dagegen kaum.

Gerade deshalb wirkte die Veranstaltung auf mich in weiten Teilen scheinheilig. Wer eine Debatte über den Wirtschaftsstandort führt, aber die Folgen der eigenen Wirtschafts-, Energie- und Standortpolitik weitgehend ausklammert, greift aus meiner Sicht zu kurz.

Die Aktuelle Stunde hat meinen Eindruck jedenfalls nicht verändert. Sie hat vielmehr gezeigt, wie unterschiedlich die Ursachen für die wirtschaftlichen Probleme unseres Landes bewertet werden. Ob der von der SPD gesetzte Schwerpunkt tatsächlich die Lebenswirklichkeit und die Sorgen der Cottbuser Unternehmen trifft, kann sich jeder anhand der Debatte und der verfügbaren Wirtschaftsdaten selbst beantworten.

Quellen

[1] DIHK: Deutsche Wirtschaft steckt in einer Doppelkrise, Konjunkturumfrage Frühsommer 2026, 26.05.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/konjunkturumfrage-fruehsommer-2026-178080
[2] DIHK: Energiekosten – Jedes dritte große Industrieunternehmen verlagert bereits Produktion ins Ausland, 27.07.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/energiekosten-jedes-dritte-grosse-industrieunternehmen-verlagert-bereits-produktion-ins-ausland-184510
[3] INSM: Energiepreise im zeitlichen und internationalen Vergleich, Studie von Prof. Dr. Manuel Frondel, 29.07.2026. https://www.insm.de/aktuelles/publikationen/energiepreise-im-zeitlichen-und-internationalen-vergleich-wo-steht-deutschland
[4] taz/dpa: Fremdenhass schadet auch lahmender Ost-Wirtschaft, 22.09.2016. https://taz.de/Fremdenhass-schadet-auch-lahmender-Ost-Wirtschaft/!5338952/
[5] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Mehr Gäste denn je in Sachsen, 02.03.2017. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/209272/download_pdf
[6] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sachsen-Tourismus mit mehr als 19,5 Millionen Übernachtungen, 28.02.2018. https://medienservice.sachsen.de/medien/news/216444/download_pdf
[7] Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Fragen und Antworten zum Einstufungsvermerk AfD Brandenburg, 14.08.2025. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/anlage-pm-14-08-2025/
[8] Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25. https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php
[9] Tagesspiegel: Brandenburgs AfD will Stopp der Einstufung als rechtsextrem, 03.03.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/verfassungsschutz-brandenburgs-afd-will-stopp-der-einstufung-als-rechtsextrem-15312010.html
[10] Der Landeswahlleiter Brandenburg: Bundestagswahl 23.02.2025, amtliches Endergebnis Cottbus, Stadt. https://wahlergebnisse.brandenburg.de/12/600/20250223/bundestagswahl_land/ergebnisse_gemeinde_120520000000.html
[11] Wirtschaftsregion Lausitz: Strukturstärkung in Meilenschritten, 2023. https://wirtschaftsregion-lausitz.de/neuigkeiten/strukturstaerkung-in-meilenschritten-lausitz-ist-und-bleibt-energieregion-viele-neue/
[12] Tagesspiegel: 275 Millionen Euro umsonst investiert, 29.11.2003. https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/275-millionen-euro-umsonst-investiert-keiner-will-schuld-sein/469564.html
[13] Tagesspiegel: Experten – Brandenburg fördert falsch, 14.09.2004. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/experten-brandenburg-fordert-falsch-1154530.html
[14] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: BVerfG – Altanschließer, zur unzulässigen echten Rückwirkung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg, Mitteilungen 01/2016. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-01-2016/bverfg-altanschliesser-zur-verfassungsrechtlich-unzulassigen-echten-rueckwirkung-des-ss-8-abs-7-satz-2-kag-bbg/
[15] Stadt Cottbus, Ratsinformationssystem: Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2024, Verjährung von Kanalanschlussbeiträgen. https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00011476.pdf
[16] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: OVG Berlin-Brandenburg – Stadt Cottbus dürfte Anschlussbeiträge von Altanschließern erheben, 12/2013. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-11-12-2013/ovg-berlin-brandenburg-stadt-cottbus-duerfte-anschlussbeitrage-von-altanschliesser-erheben/
[17] Niederlausitz aktuell: Antragsfrist für Rückzahlung der Kanalanschlussbeiträge läuft ab, August 2017. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/68104/cottbus-antragsfrist-fuer-rueckzahlung-der-kanalanschlussbeitraege-laeuft-ab.html
[18] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380
[19] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01
[20] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/
[21] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Kommunen am Limit: Cottbus zeigt, wohin falsche Politik führt

Ein Rekorddefizit mit Ansage

Am vergangenen Freitag legte die Bertelsmann Stiftung ihren Kommunalen Finanzreport 2026 vor. Das Ergebnis ist ein Alarmsignal: Die deutschen Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von fast 32 Milliarden Euro angehäuft, ihre Gesamtverschuldung stieg auf fast 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst der kommunale Investitionsrückstand weiter. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert ihn bundesweit auf 231,2 Milliarden Euro. Die größten Rückstände liegen bei Schulen mit 68,9 Milliarden Euro und bei Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. Das ist keine abstrakte Statistik. Das ist der Zustand unseres Landes vor der Haustür: marode Schulen, kaputte Straßen, überlastete Verwaltungen, zu wenig Spielraum für Kitas, Sport, Feuerwehr, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit. [1] [2]

Cottbus steht beispielhaft für die kommunale Schieflage

Cottbus ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die falschen Entscheidungen von Bund und Land in den Kommunen ankommen. Im Bericht des Oberbürgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 heißt es unmissverständlich: Das Geld reicht „vorn und hinten nicht“. Der OB verweist auf einen deutschlandweiten Aufschrei der Kommunen, weil Brücken zusammenbrechen, Schulen, Kitas und Sporthallen verschleißen, Straßen und Wege nicht ausreichend repariert oder neu gebaut werden und die Kosten für in Not geratene Familien aus dem Ruder laufen. Dann folgt der entscheidende Satz für Cottbus: Man müsse nur den eigenen „Invest-Stau von ca. 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur“ dagegenhalten, um zu wissen, wie weit die angekündigten Mittel reichen. [3]

Eine Milliarde Euro Investitionsstau betrifft jeden Bürger

Diese Milliarde ist mehr als nur eine Haushaltszahl. Sie zeigt, dass die Wähler bei Landtags- und Bundestagswahlen immer auch über die Zukunft ihrer Städte entscheiden. Denn Cottbus kann Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht aus eigener Kraft in Ordnung bringen, wenn Bund und Land ständig neue Aufgaben übertragen, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne die Kommunen vollständig auszufinanzieren. Der Oberbürgermeister spricht ausdrücklich von einem Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur. Direkt im selben Zusammenhang verweist er auf Brücken, Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen und Wege. Dahinter stehen ganz konkrete Lebensbereiche der Bürger: die Kita, in die Eltern ihre Kinder bringen; die Schule, in der Unterricht stattfinden soll; die Straße, über die Handwerker, Rettungsdienste und Familien jeden Tag fahren; die Brücke, die sicher sein muss; und die Sporthalle, die Vereine, Schulen und Ehrenamt dringend brauchen. [3]

Der Haushalt 2026 zeigt die Grenzen der Stadt

Gleichzeitig zeigt der Haushaltsplan 2026 der Stadt Cottbus, wie eng der finanzielle Spielraum vor Ort geworden ist. Für 2026 werden Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 520,686 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 570,048 Millionen Euro gegenüber. Allein die Transferaufwendungen liegen bei 260,052 Millionen Euro. Das Jahresergebnis 2026 wird mit minus 34,621 Millionen Euro ausgewiesen. Während Cottbus also ein deutliches Minus plant und gleichzeitig einen Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro vor sich herschiebt, entscheidet die Bundespolitik an anderer Stelle über Milliardenbeträge, die nicht in unseren Kommunen ankommen. [4]

Sinkende Zuweisungen, steigende Pflichtausgaben

Noch klarer wird es bei den Abweichungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Die Stadt rechnet für 2026 mit 25,1 Millionen Euro weniger Zuwendungen und Umlagen als zuvor geplant. Hauptgrund sind um 28,1 Millionen Euro geringer ausfallende Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig steigen die Kostenerstattungen und Kostenumlagen vor allem deshalb, weil höhere Transferleistungen von Bund und Land erwartet werden; Ursache sind gestiegene Aufwendungen für Grundsicherungen und Hilfen zum Lebensunterhalt. Auch die Transferaufwendungen selbst steigen um 11,9 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresannahme, vor allem wegen steigender sozialer Leistungen, Eingliederungshilfe, Pflege und Grundsicherung. Kurz gesagt: Die Pflichtausgaben drücken, die Landeszuweisungen sinken, der Investitionsstau bleibt. [5]

Die Schuldenlage ist nicht zu beschönigen

Die Schuldenlage ist ebenfalls nicht zu beschönigen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lagen zum 31.12.2024 bei 22,227 Millionen Euro, steigen zum 31.12.2025 planmäßig auf 38,965 Millionen Euro und sollen zum 31.12.2026 nach Tilgung bei 33,995 Millionen Euro liegen. Hinzu kommen für 2026 geplante Kassenkredite von 1,307 Millionen Euro sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 4,024 Millionen Euro. Die Stadt plant für 2026 keine neuen Investitionskredite, muss aber 4,971 Millionen Euro tilgen. [6]

Das ist wichtig: Cottbus ist nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil vor Ort zu wenig über „Sparsamkeit“ geredet wird. Cottbus ist in Schwierigkeiten, weil Bund und Land über Jahre Aufgaben ausweiten, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne den Kommunen dauerhaft die nötigen Mittel mitzugeben. Das Konnexitätsprinzip muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Genau das fordert die AfD auf allen Ebenen.

Geld für die Ukraine ist da, für die Kommunen angeblich nicht

Besonders deutlich wird diese Schieflage am Beispiel Ukraine. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen. Das Auswärtige Amt beziffert die deutsche Unterstützung seit Kriegsbeginn auf rund 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung sowie rund 55,5 Milliarden Euro militärische Unterstützung, die geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt wurde. Hinzu kommen deutsche Beiträge über europäische Instrumente: Für die Europäische Friedensfazilität wurden deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Millionen Euro bereits gezahlt; außerdem hat Deutschland Waffenlieferungen aus US-Beständen über den NATO-PURL-Mechanismus mit bislang 700 Millionen US-Dollar finanziert. Zusätzlich einigten sich die europäischen Regierungschefs im Dezember 2025 darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. [16] [17]

Genau hier liegt der politische Kern: Geld ist offenbar vorhanden, wenn es um Ausgaben in alle Welt und speziell um die Ukraine geht. Wenn aber Cottbus, Spree-Neiße und andere Kommunen ihre Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sportstätten und Verwaltungen sanieren müssen, heißt es plötzlich, die Mittel seien knapp. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wer vor Ort marode Infrastruktur, steigende Gebühren, überlastete Verwaltungen und fehlende Investitionen erlebt, muss wissen: Diese Entwicklung wird nicht nur im Rathaus entschieden. Sie wird auch im Landtag und im Bundestag entschieden. Dort wird festgelegt, ob Steuergeld zuerst den eigenen Bürgern, den Kommunen und der Daseinsvorsorge dient – oder ob es für fremde Interessen, ideologische Projekte und internationale Verpflichtungen gebunden wird.

Falsche Förderpolitik: Große Ankündigung, geringe Wirkung

Auf diese falsche Förderpolitik habe ich bereits vor einiger Zeit hingewiesen. In meinem Beitrag „Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung“ habe ich am Beispiel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gezeigt, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung ist. Bundesweit standen 3.684 Interessenbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro lediglich 333 Millionen Euro Programmmitteln gegenüber. Das Programm war damit um das 23-fache überzeichnet. Für unsere Region war das besonders bitter: In Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Genau so entsteht das Gefühl, dass vor Ort gespart wird, während an anderer Stelle Milliarden bereitstehen.

Die AfD in Cottbus setzt andere Prioritäten

Auf kommunaler Ebene hat die AfD-Fraktion Cottbus mit AT-07/25 beantragt, finanzielle Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Das ist genau der richtige Schwerpunkt: Geld aus dem Strukturwandel muss zuerst dort wirken, wo Familien, Kinder und die kommunale Infrastruktur unmittelbar betroffen sind. Außerdem hat die AfD-Fraktion mit AT-12/25 eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“ beantragt. Denn eine Kommune braucht eine leistungsfähige Verwaltung, aber eben keine ausufernde Bürokratie ohne Prioritätensetzung. Bereits im Antrag AT-038/23 hatte die AfD-Fraktion auf die Überlastung der Kommune durch Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hingewiesen und ausdrücklich auf knappen Wohnraum, ausgeschöpfte Kapazitäten in Kitas und Schulen, eine angespannte ärztliche Versorgung und den Investitionsstau verwiesen. Auch der Änderungsantrag AT-42/24 zur Ukraine-Resolution stellte die kommunalen Belastungsgrenzen bei Aufnahme und Versorgung in den Mittelpunkt. [7] [8] [9] [10]

Brandenburgs Kommunen brauchen Konnexität statt leere Versprechen

Auf Landesebene hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Dezember 2025 zwei zentrale Anträge eingebracht. Drucksache 8/2152 fordert eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch eine Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Der Antrag verweist darauf, dass die allgemeine Verschuldung der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbände 2024 gegenüber 2023 um 3,4 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist und die Investitionskredite zusätzlich bei 1,04 Milliarden Euro lagen. Der Antrag fordert, dass die Kommunen stärker an der Einkommensteuer beteiligt werden, statt bei steigenden Sozial- und Personalkosten weiter auf der Stelle zu treten. [11]

Drucksache 8/2154 geht noch direkter an die Ursache: „Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen“. Die AfD-Fraktion fordert darin, dass die Landesregierung bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen von Anfang an die vollständige Finanzierung sicherstellt und sich auf Bundesebene für eine vollständige Kompensation kommunaler Belastungen durch Bundesgesetze einsetzt. In der Begründung wird das Rekorddefizit der Brandenburger Kommunen von 355 Millionen Euro im Jahr 2024 genannt. Außerdem wird beschrieben, dass Brandenburgs Kommunen in einer Konnexitätsfalle stecken: Pflichtaufgaben werden übertragen, die vollständige Kostendeckung bleibt aber aus. [12]

Auch beim Landeshaushalt hat die AfD nicht geschwiegen. Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und parallel einen Eilantrag gestellt. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag zwar abgelehnt, aber zugleich festgehalten, dass damit keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Politisch bleibt der Punkt bestehen: Neue Schulden, geänderte Berechnungsregeln und haushaltspolitische Tricks lösen nicht das Strukturproblem, sondern verschieben es. [13]

Auch im Bund: Kommunales Nothilfeprogramm statt Weiter-so

Auf Bundesebene hat die AfD-Fraktion im Bundestag mit ihrem Gegenentwurf zum Bundeshaushalt 2026 ebenfalls konkrete Antworten vorgelegt. In Drucksache 21/2908 wird ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgeschlagen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern. Der Antrag benennt ausdrücklich Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge und Wohnrauminfrastruktur als kommunale Investitionsfelder. Gleichzeitig setzt die AfD auf Haushaltsklarheit: kreditfinanzierte Sondervermögen sollen – mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr – aufgelöst und Aufgaben in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf ein Entlastungsprogramm von 54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft vor, unter anderem durch niedrigere Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Stromsteuer und die Abschaffung nationaler CO2-Belastungen. [14]

Erst die Pflicht, dann die Kür

Damit wird der Unterschied klar: Die derzeitige Politik verteilt Geld für ideologische Projekte, neue Bürokratie, Migration, Klimatransformation und internationale Programme, während die Kommunen vor Ort erklären müssen, warum die Turnhalle undicht ist, die Kita saniert werden muss, die Straße kaputt bleibt oder die Verwaltung kaum noch hinterherkommt. Die AfD sagt: Erst die Pflicht, dann die Kür. Erst Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Erst die Kommunen, dann Prestigeprojekte.

Cottbus braucht keinen weiteren politischen Nebel. Cottbus braucht eine klare Priorität: kommunale Infrastruktur statt ideologischer Ausgabenpolitik. Wenn der Investitionsstau in Cottbus bei rund einer Milliarde Euro liegt, während der Haushalt 2026 ein Jahresminus von 34,6 Millionen Euro ausweist, dann ist das kein Randproblem. Es ist ein Beleg dafür, dass die Kommunen ausbluten. Bund und Land müssen endlich vollständig bezahlen, was sie bestellen. Und vor Ort muss jeder Euro zuerst dorthin fließen, wo er den Bürgern unmittelbar dient: in Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen, Straßen, Wege, Brücken, Feuerwehr, Katastrophenschutz und eine funktionierende Verwaltung.

Quellenverzeichnis

[1] Bertelsmann Stiftung: „Rekorddefizit der Kommunen von 32 Milliarden Euro: Expertenrat macht Reformvorschläge“, 19.06.2026.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/rekorddefizit-der-kommunen-von-32-milliarden-euro-expertenrat-macht-reformvorschlaege

[2] KfW: KfW-Kommunalpanel 2026, Investitionsrückstand 231,2 Milliarden Euro; Schulen 68,9 Milliarden Euro; Straßen 53,7 Milliarden Euro.
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpanel.html

[3] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Bericht des Oberbürgermeisters Tobias Schick vor der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2025.
https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/berichte-des-oberbuergermeister-vor-der-stadtverordnetenversammlung/bericht-des-oberburgermeisters-tobias-schick-vor-der-15-sitzung-der-stadtverordnetenversammlung-am-19-november-2025/

[4] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Ergebnisplan 2026.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[5] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Darstellung Ergebnishaushalt 2026 gegenüber Mittelfristplanung.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[6] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Verbindlichkeitenübersicht und Finanzhaushalt.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[7] AfD Cottbus: Antrag AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-07-25-einsatz-von-finanziellen-mitteln-aus-dem-strukturstaerkungsgesetz-fuer-die-sanierung-von-kitas/

[8] Stadt Cottbus SessionNet: AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=4319

[9] AfD Cottbus: Antrag AT-12/25 – Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-12-25-einsetzung-einer-arbeitsgruppe-personalentwicklung-in-der-verwaltung-der-stadt-cottbus/

[10] Stadt Cottbus: Antrag AT-038/23 – Aufhebung des Beschlusses A-06-18/21; Begründung zu kommunalen Belastungsgrenzen, Kita-/Schulkapazitäten und Investitionsstau.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00009045.pdf

[11] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2152, Antrag der AfD-Fraktion: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2152.pdf

[12] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2154, Antrag der AfD-Fraktion: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2154-1.pdf

[13] Verfassungsgericht Brandenburg: Pressemitteilung zum Eilantrag gegen Doppelhaushalt 2025/2026, 19.12.2025.
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/presse-statistik/pressemitteilungen/detail/~19-12-2025-pressemitteilung

[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2908, Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Bundeshaushalt 2026.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102908.pdf

[15] AfD-Bundestagsfraktion: „AfD-Fraktion beantragt kommunales Notfallprogramm“, 28.11.2025.
https://afdbundestag.de/afd-fraktion-beantragt-kommunales-notfallprogramm/

[16] Bundesregierung: „Bundeshaushalt 2026: Investitionen für die Zukunft“, Angabe zu rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine im Jahr 2026.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeshaushalt-2026-2374030

[17] Auswärtiges Amt: „Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine“, Angaben zu 41 Milliarden Euro ziviler Unterstützung, 55,5 Milliarden Euro militärischer Unterstützung, 645 Millionen Euro deutschen Pflichtbeiträgen zur Europäischen Friedensfazilität, 700 Millionen US-Dollar PURL-Finanzierung und 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026/2027.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956

Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Schluss mit dem Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber!

Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].

Ziel der Bezahlkarte

Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].

Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].

Linke Umgehungsstrategie

In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.

Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.

Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].

Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:

„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“

Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].

Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].

Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].

Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:

  • der Kostenaufwand für die Stadt,
  • die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
  • ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
  • ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
  • sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.

In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.

Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.

Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch

Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:

  • wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
  • welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
  • welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
  • sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.

Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.

Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.

Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]


Fazit

Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.

Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.


Quellen

[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz

Die AfD Cottbus plant starkes Signal

Resolution für Frieden und gegen Eskalation im Ukraine-Krieg

Die Stadtverordnetenversammlung von Cottbus steht kurz davor, ein wichtiges Zeichen für Frieden und Deeskalation zu setzen. In der Sitzung am 18. Dezember 2024 wird eine Resolution eingebracht, die sich entschieden gegen eine Eskalation des Ukraine-Krieges richtet und die Bundesregierung zu einer friedensorientierten Außenpolitik auffordert.

Ein Appell für Diplomatie statt Waffen

Der Antrag sieht vor, dass sich die Stadtverordnetenversammlung klar gegen die Lieferung von weitreichenden Offensivwaffen wie den Taurus-Marschflugkörper ausspricht. Solche Maßnahmen könnten Deutschland tiefer in den Konflikt hineinziehen und eine weitere Eskalation befeuern. „Stattdessen muss Deutschland mit Nachdruck auf diplomatische Lösungen hinarbeiten, um nachhaltigen Frieden zu schaffen“, fordert der Antrag.

Fokus auf humanitäre Hilfe

Die Resolution legt einen Schwerpunkt auf die humanitäre Verantwortung Deutschlands. Anstatt militärische Maßnahmen zu verstärken, sollen alle möglichen Ressourcen für die Linderung des Leids der ukrainischen Bevölkerung und den Wiederaufbau zerstörter Gebiete bereitgestellt werden. Waffenlieferungen, so die Initiatoren des Antrags, verlängerten nur das Leid und trügen nicht zur Lösung des Konflikts bei.

Belastung für die Kommunen

Ein weiterer Aspekt, der in der Resolution betont wird, ist die Belastung, die Fluchtbewegungen aus Kriegsgebieten auch für Städte wie Cottbus mit sich bringen. Durch den anhaltenden Krieg steigt die Zahl der Geflüchteten, die in Deutschland Schutz suchen, und damit auch die finanziellen Herausforderungen für Kommunen. Die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten erfordern erhebliche Mittel, die viele Städte an ihre Belastungsgrenze bringen. So auch die Stadt Cottbus. „Frieden ist nicht nur humanitäre Pflicht, sondern auch notwendig, um unsere Städte vor finanzieller Überforderung zu bewahren“, heißt es im Entwurf.

Cottbus sendet ein Signal des Friedens

Die geplante Resolution ruft die Bundesregierung auf, Schritte zu vermeiden, die zu einer weiteren Eskalation führen könnten. Deutschland solle stattdessen ein klares Zeichen des Friedens setzen und innerhalb der EU darauf hinwirken, dass Europa geschlossen für Deeskalation und Dialog eintritt.

Abstimmung steht bevor

Der Antrag sieht eine namentliche Abstimmung vor, wodurch jeder Stadtverordnete Verantwortung übernehmen soll. Sollte die Resolution verabschiedet werden, wäre dies ein starkes Signal aus Cottbus für eine friedensorientierte Politik und gegen die Gefahr, dass Deutschland in den Krieg hineingezogen wird.

Am 18. Dezember 2024 könnte Cottbus eine klare Botschaft senden. Für Diplomatie, Menschlichkeit und Frieden – gegen Eskalation und Waffenlieferungen. Denn nur durch Dialog und Verhandlungen kann eine Zukunft geschaffen werden, in der menschliches Leid, Flucht und Überforderung der Kommunen vermieden werden.

Der Antrag ist unter dem Tagesordnungspunkt 9.6 zu finden: https://session.cottbus.de/buerger/si0057.asp?__ksinr=942

Hier geht es ab 14 Uhr zum Livestream: https://www.cottbus.de/politik/streams/index.html

Bericht aus der SVV Cottbus

20. November 2024

In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung standen zwei unserer Anträge zur Abstimmung, die trotz ihrer sachlichen und rechtsstaatlichen Zielsetzungen abgelehnt wurden: ein Antrag zum Schutz nachtaktiver Tiere (AT-21/24) und ein Antrag zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (AT-30/24).

Antrag: Nachtfahrverbot für Mähroboter

SessionNet | Nachtfahrverbot für Mährobotersession.cottbus.de

Der erste Antrag zielte auf ein Nachtfahrverbot für automatisierte Mähroboter im Stadtgebiet ab, um nachtaktive Tiere wie Igel, Lurche und Insekten zu schützen. Der Hintergrund: Immer häufiger werden verletzte Igel, oft mit schweren Verstümmelungen durch Mähroboter, in Tierheime gebracht. Im Jahr 2023 waren es allein im Tierschutzzentrum Leuthen 240 Fälle.

Obwohl der Antrag wissenschaftlich und mit Beispielen aus Belgien und Deutschland untermauert wurde, wo solche Regelungen bereits erfolgreich umgesetzt sind, erhielt er keine Mehrheit. Kritiker argumentierten mit bürokratischen Hürden und möglicher Eingriffe in die Privatsphäre.

Die ablehnende Entscheidung wurde von uns als unverständlich empfunden, da hier nicht nur Tierschutz, sondern auch die Bewahrung der Artenvielfalt im Fokus standen.

Antrag: Zielvereinbarung zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs

SessionNet | Antrag auf Unterzeichnung der Zielvereinbarung zwischen der kreisfreien Stadt Cottbus und der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur „Verbesserung des Rückführungsvollzugs“session.cottbus.de

Der zweite Antrag forderte die Unterzeichnung einer Zielvereinbarung mit der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur Einführung sogenannter „Tischfestnahmen“. Diese Methode, bei der ausreisepflichtige Personen in Ämtern festgenommen werden, wurde als wirksames Mittel zur konsequenten Umsetzung der Rechtslage beschrieben.

Trotz eindeutiger rechtlicher Grundlage und positiver Erfahrungen in anderen Landkreisen Brandenburgs wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt – auch durch die CDU, die auf Landesebene dieselbe Praxis unterstützt. Diese Ablehnung überraschte besonders, da es hier um die schlichte Umsetzung deutschen Rechts ging.

Die Ergebnisse der Abstimmungen zeigen, dass sachliche Anliegen zunehmend ideologisch bewertet werden.  

Beide Anträge hatten das Ziel, bestehendes Recht durchzusetzen – sei es der Schutz der Tierwelt oder die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Weder die Ablehnung des Mähroboter-Antrags noch die Verweigerung der Tischfestnahmen stärkt das Vertrauen der Bürger in Verwaltung und Politik.

Unsere Politik ist weder ideologisch noch menschenfeindlich. Wir stehen für die konsequente Anwendung deutschen Rechts und die Förderung praktischer Lösungen, die sowohl die Sicherheit der Menschen als auch den Schutz der Natur gewährleisten.

Die gestrigen Entscheidungen sind ein Rückschritt für Cottbus. Wir bleiben jedoch weiterhin aktiv, um sachpolitische Lösungen voranzutreiben, die allen Cottbusern zugutekommen.

3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus – 25.09.2024 – 14:00 Uhr

Hier ist eine kurze Übersicht über die Anträge der AfD Cottbus in der heutigen Stadtverordnetenversammlung:

  1. Unterstützung der Bürger bei der Digitalisierung
    Inhalt: Der Oberbürgermeister soll prüfen, wie die Bürger bei der Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge unterstützt werden können. Zudem wird vorgeschlagen, das Modell Estland zu übernehmen, indem die Stadtbibliothek als Anlaufstelle für Hilfesuchende fungiert.
    Begründung: Estland nutzt Bibliotheken erfolgreich zur Unterstützung der Bürger bei der Digitalisierung. Da eine Neukonzeptionierung der Stadtbibliothek geplant ist, könnte diese ebenfalls für solche Aufgaben genutzt werden.
  2. Handwerkerparkausweis
    Inhalt: Der Oberbürgermeister soll bis Ende Q4 2024 prüfen, ob ein Handwerkerparkausweis in Cottbus eingeführt werden kann, der den Gebühren eines Bewohnerparkausweises entspricht. Dies soll für Handwerksbetriebe der Anlage A und B der Handwerksordnung gelten.
    Begründung: Der Handwerkssektor, das Rückgrat der Wirtschaft, steht durch hohe Kosten und bürokratische Hürden unter Druck. Ein Handwerkerparkausweis würde eine Entlastung bieten und den Mobilitätsbedarf der Handwerksbetriebe berücksichtigen.
  3. Nachtfahrverbot für Mähroboter
    Inhalt: Der Oberbürgermeister soll ein Nachtfahrverbot für automatisierte Mähroboter prüfen, um nachtaktive Tiere zu schützen.
    Begründung: Tierschutzorganisationen melden eine Zunahme verletzter Tiere durch Mähroboter. Ein Verbot von 20:00 bis 08:00 Uhr könnte den Schutz von Igeln, Lurchen und anderen Tieren gewährleisten.
  4. Vereinswesen fördern – Nachwuchs vermitteln
    Inhalt: Der Oberbürgermeister soll prüfen, wie Schüler durch Exkursionen oder „Vereinstage“ besser mit Cottbuser Sportvereinen in Kontakt gebracht werden können, um die Nachwuchsgewinnung zu fördern.
    Begründung: Cottbus hat über 140 Vereine, die jedoch oft Schwierigkeiten haben, Nachwuchs zu finden. Eine engere Verbindung zwischen Schulen und Vereinen könnte das Vereinswesen stärken und den Schülern eine sportliche Perspektive bieten.
  5. Einrichtung von Sicherheitspersonal an Brennpunktschulen
    Inhalt: An Brennpunktschulen soll ab dem Schuljahr 2024/2025 Sicherheitspersonal eingesetzt werden, um Gewalt und Gefahren für Schüler zu minimieren.
    Begründung: Die Kriminalität an Schulen, besonders in Brennpunkten, nimmt besorgniserregend zu. Sicherheitspersonal könnte helfen, potenzielle Gewalttaten zu verhindern und das Schulumfeld sicherer zu machen.
  6. Aufforderung zum Ausstieg aus dem Modellprojekt „Spurwechsel“
    Inhalt: Die AfD fordert den sofortigen Ausstieg der Stadt aus dem Projekt „Spurwechsel“, welches Geflüchteten die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.
    Begründung: Die AfD lehnt das Projekt ab, das Geflüchteten den Wechsel in Ausbildung oder Arbeit ermöglicht, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen.
  7. Wirkungsvolle Verkehrsmaßnahmen in Branitz
    Inhalt: Verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs im Ortsteil Branitz, darunter die Einführung von Tempo-30-Zonen und die Entfernung des Überholverbots für einspurige Fahrzeuge.
    Begründung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit im Ortsteil erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern.
  8. LKW-Verkehr in Kiekebusch und Kahren begrenzen
    Inhalt: Änderungen an der Ampelregelung und Verkehrszeichen, um den Schwerlastverkehr in den Ortsteilen Kiekebusch und Kahren zu reduzieren.
    Begründung: Der Schwerlastverkehr beeinträchtigt die Lebensqualität in den betroffenen Ortsteilen, weshalb eine Begrenzung notwendig ist.

Die Anträge sind alle hier einsehbar:

https://session.cottbus.de/buerger/si0057.asp?__ksinr=915

Der Livetream zur Stadtverordnetenversammlung ist hier abrufbar:

https://www.cottbus.de/politik/streams/index.html

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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