24.06.2023 – Tag des Bevölkerungsschutz

Krisen meistern geht nur mit uns.

Sich für die Krisenvorsorge informieren und sich auch aktiv einbringen, dafür steht der erste Brandenburger Tag des Bevölkerungsschutzes. Doch die Regierung agiert in meinen Augen mit Doppelmoral. Denn während einerseits die Vorsorge und Bevorratung durch Teile der Bevölkerung als „rechte Prepper“ abgestempelt wird und die Menschen während „Corona“ als unmündig erklärt wurden, fordert man an diesem besonderen, und wie ich persönlich finde wichtigen Tag, die selbstständige Vorkehr, um für Krisen und Katastrophen gewappnet zu sein.

Ich habe dazu mal einen Kommentar erstellt, welchen Ihr euch hier anschauen könnt. Zuletzt bleibt nur festzstellen, dass Krisen nur mit uns als politische Kraft zu meistern sind, während sie bisher von den Altparteien provoziert und sogar fahrlässig herbei geführt wurden.

Die Rechte der Polizei während der sogenannten Corona-Pandemie

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 288

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0288.pdf

In mehreren Medienberichten, unter anderem bei rbb24-Online, war zu lesen: „Im Falle eines Verdachts auf eine illegale Feier werde die Polizei das weitere Vorgehen mit der originär zuständigen Behörde abstimmen – in diesem Fall das Gesundheitsamt. Die Polizei dürfe Personalien aufnehmen und die Party auflösen […].“ Weiter heißt es: „Zur Gefahrenabwehr könnte sie sich unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zur Wohnung verschaffen. Gewalt anwenden will man in Brandenburg und Berlin aber nicht.“

Ich frage die Landesregierung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich in der sogenannten Corona-Pandemie als Polizeibeamter Zutritt zum Privateigentum bzw. zu der Privatwohnung der Brandenburger Bürger zu verschaffen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:
Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 23 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) erfüllt sein.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-033.pdf

Fakten zu Falschbehauptungen

Kurz vor den Ende-Gelände-Demos in der Lausitz am letzten Novemberwochenende 2019 tauchte ein Foto von Brandenburger Polizisten vor einer Graffiti-Wand angeblich im Internet auf. Die Polizei zog daraufhin die Beamten vom Einsatz ab und prüfte angebliche Querverbindungen ins rechte Milieu. Bereits am 29.11.2019 behauptete die Lausitzer Rundschau [1], dass dieses Foto im Internet aufgetaucht sei. Später am 06.06.2020 schreibt dann erneut die Lausitzer Rundschau [2], dass neun Bereitschaftspolizisten aus Cottbus im Netz ein Foto mit rechtsextremen Symbolen verbreitet hätten.
Sie sollen angeblich das Bild ins Internet gestellt und den Schriftzug später zum Kürzel einer rechtsextremen Kampagne verfremdet haben. Zwei Tage später weist die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg [3] diese Darstellung der Lausitzer Rundschau als falsch zurück und erwartet nach dieser erneuten öffentlichen Vorverurteilung der betroffenen Kollegen durch diese falschen Darstellungen unter anderem eine Richtigstellung seitens der Zeitung.
Die GdP weist ebenfalls die Aussage des Pressesprechers Torsten Herbst im Polizeipräsidium zurück, dass es bei dem Bild, das vor der Graffiti-Wand aufgenommen wurde, nicht um ein harmloses Erinnerungsbild ging.
In der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses am 10.12. 2019 [4] erklärte dann der Innenminister Michael Stübgen, dass nach seiner Kenntnis eine Verbreitung des Fotos zunächst in als rechtsextremistisch bewerteten Netzwerken erfolgt sei und die Gruppierung „Defend Cottbus“ klar als rechtsextremistisch eingeschätzt werde. Hierzu gäbe es auch entsprechende Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.

Fakt ist, dass das Gruppenbild kurzzeitig als WhatsApp Status verwendet wurde. Eine Verbreitung im Internet erfolgte nicht durch die betroffenen Beamten. Außerdem ist der Schriftzug nicht von den Beamten übermalt wurden, wie die Lausitzer Rundschau behauptete. Auf Weisung des Polizeiführers taten dies die vor Ort angetroffenen Bürgern, die nach eigenen Aussagen den Originalschriftzug angebracht hatten.
Fakt ist, dass weder der Schriftzug „Stoppt Ende Gelände!“ noch der abgebildete Krebs dem Rechtsextremismus zuzuordnen sind.
Entscheidender Fakt ist auch, dass „Defend Cottbus“ durch den Verfassungsschutz nicht als rechtsextremistische Gruppierung eingestuft ist, was wiederum der Innenminister in der öffentlichen Sitzung im Dezember noch behauptete.
Hier kann man sich fragen, ob der Innenminister zum einen die Arbeit seines Ministeriums unterstelltem Verfassungsschutzes gar nicht kennt und zum anderen wieso er überhaupt als Dienstherr seine Polizisten von vornherein unter Generalverdacht stellt, statt sie zu schützen, denn offensichtlich gingen den Vorwürfen vor allem die Verbreitung des Fotos im Netz vom Twitter-Acount der „Ende-Gelände“-Vereinigung voraus.
Nach Aussage des Polizeipräsidiums gibt es nach jetzigem Kenntnisstand keine Hinweise zu rechtsextremen Strukturen innerhalb der Cottbuser Polizei.
Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender:

„Auch das Ergebnis der Disziplinarverfahren wird nichts am Ergebnis dieser Untersuchung ändern. Ich habe mehrfach mit allen betroffenen Kollegen gesprochen und ich bin mir sicher, dass es Null rechten Hintergrund gibt. Es ist gang und gäbe, bei polizeilichen Großeinsätzen Erinnerungsfotos zu machen. Das Foto vor diesem Schriftzug zu machen, war unüberlegt, hatte aber keinerlei politischen Hintergrund.“

Nach dieser Klarstellung seitens der GdP erschien am 10.06.2020 in der Lausitzer Rundschau [5] ein Artikel mit der provokativen Überschrift: „Polizeigewerkschaft greift Polizeipräsidium an.“ In diesem Artikel bezieht sich die LR auf die Faktendarstellung der GdP, räumt aber in keiner Weise eigene Falschdarstellungen ein, welche in diesem Fall ganz klar deren Behauptungen, dass Beamten das Bild im Internet verbreitet hätten und den Schriftzug übermalt hätten, als solche einzuordnen sind.
Somit wird wohl die GdP keine Richtigstellung seitens der LR erwarten dürfen.

Die Institution, die unser Staatswesen nach innen schützt, scheint systematisch diskreditiert zu werden.
Diese latente Behauptung seitens des Presse-Mediums Lausitzer Rundschau die Cottbuser Polizei sei von Rechtsextremismus durchdrungen, erreicht vor allem das Ziel, das gesellschaftliche Klima zu vergiften und die Polizei zu diskreditieren und Polizisten zu verunsichern.
Wenn Beamte den Vorwurf in rechtsextremen Strukturen eingebunden zu sein beweiskräftig widerlegen müssen und ständig ihr Neutralitätsgebot infrage gestellt wird, hebt man Stück für Stück die Unschuldsvermutung in unserem Rechtssystem für Polizisten auf und stellt sie jedes Mal unter Generalverdacht. Vor allem seitens seines Dienstherrn, also dem Innenministerium, sollte man als Polizeibeamter Rückhalt erwarten können.

[1]
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/ende-gelaende-
fragwuerdiges-polizeifoto-aus-cottbus-aufgetaucht-41007292.html

[2]
https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/extremismus-
untersuchung-zu-rechten-strukturen-in-der-cottbuser-
polizei-46821917.html

[3]
https://www.gdp.de/gdp/gdpbra.nsf/id/DE_falsche_darstellung
[4]
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/
LBB/ELVIS/parladoku/w7/apr/AIK/1-003.pdf

[5]
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/defend-cottbus-graffito-
polizeigewerkschaft-greift-polizeipraesidium-an-46905029.html

Bei Notruf-Situationen auch Bundespolizei und Zollbeamte anfordern

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Durch Bürgerhinweise und auch die eigenen Feststellungen muss konstatiert werden, dass bei vielen Hilferufen über den Notruf die Bürger keine schnelle Hilfe durch die Landespolizei erwarten können. Zum Beispiel ein Fall aus Frankfurt (Oder): Ein Bürger meldet bei der Polizei über den Notruf, dass sich dubiose Personen in einem Wohnviertel bewegen, die dort nicht hingehören. Der Bürger bittet um eine schnelle Identitätsfeststellung und ggf. einen Platzverweis. Die Leitstelle vertröstet in solchen Fällen regelmäßig hilfesuchende Bürger mit dem Hinweis, dass zurzeit kein Funkmittel/Streifenbesatzung in Frankfurt (Oder) verfügbar sei, da sich die beiden Funkmittel bereits in einem Einsatz befinden. Der Bürger wartete über eine Stunde, bis endlich die Landespolizei Einsatzkräfte entsenden konnte. Dies ist ein unhaltbarer Zustand und sorgt für einen nicht ganz unerheblichen Vertrauensverlust in die Leistungsfähigkeit der gesamten Sicherheitsbehörden in Deutschland. Das Sicherheitsgefühl der Bürger als auch die tatsächliche Sicherheitslage könnten relativ schnell und mit wenig Aufwand erheblich verbessert werden, wenn das Land Brandenburg mit den Bundesbehörden – sofern noch nicht vorhanden – verbindliche Regelungen in Zukunft zum Wohle der Bürger treffen und diese auch umsetzen würde.

  • Kleine Anfrage 66 von Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Lars Schieske (AfD)vom 29.10.2019, hier Drucksache 7/89 (2 S.)
    • Antwort (LReg) 28.11.2019 Drucksache 7/254 (2 S.)

Sachstand für ein Polizeiausbildungszentrum im Land Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Am 28. Mai 2019 teilte der derzeitige Innenminister Herr Schröter dem Abgeordneten Wilko Möller bei einer Wahlkampfveranstaltung in Frankfurt (Oder) mit, dass die Landesregierung ein Ausbildungszentrum für die Polizei im sog. südlichen Speckgürtel Berlins plant. In der Märkischen Oderzeitung vom 12.10.2019 (https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1758459/)
wird berichtet, dass eine Dienststelle des Auswärtigen Amtes in Brandenburg/Havel angesiedelt wird.

Die Stadt Frankfurt (Oder) soll als Oberzentrum aufgebaut werden. Infolgedessen hat die Grenzstadt zu Polen ein gesteigertes Interesse aufgrund der Strukturprobleme, dass in Frankfurt (Oder) z.B. ein großes behörden- und länderübergreifendes Polizeiausbildungszentrum mit Europabezug (auch polnische Polizisten sollen ausgebildet werden) aufgebaut werden könnte.

  • Kleine Anfrage 67 von Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 29.10.2019, hier Drucksache 7/90 (2 S.)
    • Antwort (LReg) 28.11.2019 Drucksache 7/257 (2 S.)