Milliardenloch bei der Pflegeversicherung

Echte Reformen werden seit Jahren verschlafen

Unsere Gesellschaft wird immer älter, immer mehr Menschen sind im Alter auf Pflege angewiesen. Das ist keine neue Entwicklung, doch ähnlich wie bei der Rente wurden auch in diesem Bereich politische Maßnahmen verschlafen. Das Schlagwort vom demographischen Wandel ist seit Jahrzehnten in aller Munde, um mutige und zukunftssichere Reformen wurde aber stets ein großer Bogen gemacht.

Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) [1]. Innerhalb weniger Jahre hat sich diese Zahl von 3,0 auf 5,7 Millionen nahezu verdoppelt [2]. Bemerkenswert ist dabei, worauf dieser Anstieg zurückgeht: Nur etwa 15 Prozent erklären sich aus der Alterung der Gesellschaft, der größere Teil ist eine Folge der Pflegereform von 2017 und des damals eingeführten weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs [2]. Die Politik hat die Leistungen also kräftig ausgeweitet, ohne die Finanzierung zu klären.

Den Pflegekassen droht die Zahlungsunfähigkeit

Im ersten Halbjahr 2026 hat sich in der sozialen Pflegeversicherung ein Defizit von 770 Millionen Euro angesammelt. Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um elf Prozent, die Beitragseinnahmen dagegen nur um 3,9 Prozent [3]. Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, spricht von „Alarmstufe Rot“ [3]. Voraussichtlich ab Oktober reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr aus, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren, bis zum Jahresende fehlen schätzungsweise weitere 500 Millionen Euro [3].

Für das Gesamtjahr 2026 rechnet der Verband mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Selbst mit dem laufenden Notdarlehen des Bundes über 3,2 Milliarden Euro und dem letzten Geld aus dem Pflege-Ausgleichsfonds lässt sich dieses Loch nicht vollständig schließen [3]. Für 2027 wird ein zusätzlicher Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro erwartet, der bislang nicht gegenfinanziert ist. Darin stecken ein erwartetes Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro und die notwendige Auffüllung der Betriebsmittel [3]. Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, beziffert die Lücke für 2027 auf acht Milliarden Euro und damit auf über ein Zehntel des jährlichen Ausgabenvolumens von rund 70 Milliarden Euro [4].

Die Zahlungsunfähigkeit droht nicht zum ersten Mal. Bereits im März 2025 beantragte die erste Pflegekasse Finanzhilfe aus dem Ausgleichsfonds, nachdem das Bundesamt für Soziale Sicherung die Ausgabendeckungsquote von 0,5 auf 0,4 Prozentpunkte abgesenkt hatte. Damit standen den Kassen nur noch 40 Prozent einer Monatsausgabe an Betriebsmitteln zur Verfügung [5]. Und das, obwohl der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 gerade erst um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben worden war [6].

Bezeichnend ist der Umgang des Bundes mit den Kassen. Den Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung hat er bis einschließlich 2027 gestrichen [7]. Aus der Corona-Zeit stehen zudem rund 5,2 Milliarden Euro Schulden des Bundes bei der Pflegeversicherung zu Buche, die bis heute nicht zurückgezahlt sind [3]. Das klaffende Finanzloch beruht also zu einem guten Teil auf der Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Aufgaben, die der Steuerzahler zu tragen hätte.

Explodierender Eigenanteil für Pflegeheimbewohner

Parallel dazu explodieren die Eigenanteile der Heimbewohner. Zum Stichtag 1. Juli 2026 mussten Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor [8]. Dieser Wert gilt für das erste Jahr im Heim, weil der Zuschuss der Pflegekasse mit der Aufenthaltsdauer steigt, von 15 Prozent im ersten auf 75 Prozent ab dem vierten Jahr [8].

Die Summe setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil von 1.775 Euro, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 1.068 Euro sowie den Investitionskosten von 521 Euro [8]. Zwischen den Ländern liegen Welten: In Sachsen-Anhalt sind es 2.891 Euro, in Bremen 3.761 Euro [8].

Diese Kostensteigerungen haben zur Folge, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und eingezahlt haben, am Ende in die Sozialhilfe fallen. Die Kommunen müssen dann über die Hilfe zur Pflege einspringen. Deren Nettoausgaben stiegen im Jahr 2025 um 13,3 Prozent auf sechs Milliarden Euro. Ihr Anteil an den gesamten Sozialhilfeausgaben wuchs damit das dritte Jahr in Folge auf 27,8 Prozent, nach 23,6 Prozent im Jahr 2022 [9].

Im Bundestag liegen unsere Vorschläge seit Jahren auf dem Tisch

In der vergangenen Wahlperiode hat die AfD-Fraktion am 29. November 2022 den Antrag „Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten“ (Drucksache 20/4669) eingebracht. Gefordert wurde darin, die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wieder ohne zwingenden Hausbesuch nach Aktenlage zu ermöglichen, die Beratungseinsätze nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI, also die verpflichtenden Beratungsbesuche bei Pflegegeldbeziehern, wieder telefonisch, digital oder per Videokonferenz zuzulassen und ihre Häufigkeit zu verringern [10]. Der Bundestag hat diesen Antrag am 26. Mai 2023 im Zuge der Beratung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes abgelehnt, und zwar mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linken [11]. Alle anderen Fraktionen stimmten also geschlossen gegen einen Antrag, der nichts anderes wollte als weniger Bürokratie für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

In dieser Wahlperiode haben wir nachgelegt. Am 9. September 2025 hat die AfD-Fraktion den Antrag „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ (Drucksache 21/1549) vorgelegt. Ich habe diesen Antrag mit eingebracht [12]. Er verlangt in achtzehn Punkten unter anderem, die Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung auf der heutigen Höhe festzuschreiben, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung organisatorisch zusammenzuführen, die Pflegekammern abzuschaffen, Dokumentationspflichten und doppelte Prüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu streichen, die versicherungsfremden Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und die häusliche Pflege durch Privatpersonen statt durch Pflegedienste finanziell aufzuwerten [12].

Der Antrag benennt auch eine Zahl, die in der öffentlichen Debatte meist untergeht: Allein die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Privatpersonen haben die Pflegeversicherung im Jahr 2023 mit 3,7 Milliarden Euro belastet, obwohl das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist [12]. Und er greift einen Punkt auf, den sonst niemand anfasst: Der starke Anstieg der als pflegebedürftig eingestuften Menschen lässt sich weder demografisch noch mit einem sich verschlechternden Gesundheitszustand allein erklären, und die regional sehr unterschiedliche Verteilung deutet auf ein systematisches Problem bei den Einstufungskriterien oder ihrer Umsetzung hin. Wir fordern deshalb, diese Kriterien und die Einstufungspraxis zu überprüfen und Fehlentwicklungen schnell zu korrigieren [12].

Daneben kontrollieren wir die Regierung mit parlamentarischen Anfragen. Auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion hat die Bundesregierung am 10. Juli 2026 bestätigt, dass bereits Ende 2024 rund 5,64 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bezogen und die Ausgaben schon im Jahr 2024 über den Einnahmen lagen [13]. Die Regierung wusste also, was auf sie zukommt.

Der Bund muss zuerst seine eigenen Schulden bezahlen

Bislang erschöpfen sich die Ideen der Bundesregierung darin, entweder die Leistungen für Pflegebedürftige zu kürzen oder die Beiträge der Versicherten weiter zu erhöhen. Beides ist der falsche Weg, denn die Beitragszahler haben das Problem nicht verursacht.

Zuerst muss die Zweckentfremdung der Sozialversicherungen enden. Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht in die Beitragskasse, sondern in den Bundeshaushalt. Genau das fordert die AfD in ihrem Bundestagswahlprogramm und benennt dort die Finanzierung von Corona-Maßnahmen aus der Pflegekasse ausdrücklich als Missbrauch anvertrauter Beiträge [14]. Konkret heißt das: Der Bund zahlt die 5,2 Milliarden Euro Corona-Schulden zurück und übernimmt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die die Pflegeversicherung jedes Jahr rund 5,3 Milliarden Euro kosten. Allein diese beiden Maßnahmen brächten im kommenden Jahr über zehn Milliarden Euro und würden stabile Beiträge ohne Leistungskürzungen ermöglichen [3].

Zweitens müssen die Länder ihre Pflichten erfüllen. Die Investitionskosten für Bau und Instandhaltung der Heime sind Ländersache, werden aber zu einem großen Teil auf die Bewohner abgewälzt. Würden die Länder Investitions- und Ausbildungskosten vollständig übernehmen, zahlten Heimbewohner sofort durchschnittlich 649 Euro im Monat weniger [8]. Das ist nichts anderes als die strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips aus Artikel 104a des Grundgesetzes, wonach derjenige bezahlt, der bestellt. Auch dessen Einhaltung fordert die AfD in ihrem Programm [14].

Drittens muss die häusliche Pflege endlich deutlich besser honoriert werden. Wer seine Angehörigen zu Hause betreut, entlastet die Pflegekasse, weil weniger und kürzere Heimaufenthalte anfallen. Dazu gehören bessere ambulante Angebote und eine verlässliche Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen [14]. Die Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung und die Vereinfachung der zersplitterten Selbstverwaltungsstrukturen senken zusätzlich die Verwaltungskosten [14].

Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt hat, darf im Alter nicht zum Sozialfall werden. Bevor der Staat den Beitragszahlern erneut in die Tasche greift, muss er seine eigenen Schulden bei der Pflegeversicherung begleichen.

Quellen

[1] Statistisches Bundesamt: 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023, Pressemitteilung Nr. 478, 18.12.2024. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html

[2] BARMER: Pressemappe zum BARMER-Pflegereport 2025, Statement Christoph Straub, 20.11.2025. https://www.bifg.de/media/dl/Reporte/Pflegereporte/2025/dl-pressemappe-pflegereport-2025-data.pdf

[3] GKV-Spitzenverband: Alarmstufe Rot in der Pflege!, Pressemitteilung zur Pressekonferenz vom 31.08.2026. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressekonferenzen_gespraeche/2026_3/20260831_pk_pflege_not/01_20260831_PM_Alarmstufe_Rot_in_der_Pflege.pdf . Übersichtsseite mit Statement, Kurzpräsentation und Faktenblatt: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressekonferenzen_gespraeche/2026/20260831_pk_pflege_in_not.jsp

[4] ZDFheute: AOK-Chefin warnt vor Milliardenloch in Pflegeversicherung, 25.08.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/pflege-versicherung-defizit-aok-carola-reimann-100.html (abgerufen am 14.09.2026)

[5] AOK-Bundesverband: Hoyer: Antrag einer ersten Pflegekasse auf Finanzhilfe ist ein Alarmzeichen, Pressestatement, 07.03.2025. https://www.aok.de/pp/fileadmin/bereiche/unternehmenskommunikation/Presse/Statements/2025/20250307_Hoyer_zur_Finanzlage_der_Pflegeversicherung.pdf

[6] Verband der Ersatzkassen (vdek): Dynamisierung der Pflegeleistungen wichtig, Beitragserhöhung 2025 keine nachhaltige Lösung, Pressemitteilung, 11.11.2024. https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2024/pflegeversicherung-leistungsbeitraege-beitragserhoehung-2025/_jcr_content/par/download/file.res/vdek-pm_20241111_Dynamisierung_Pflegeleistungen.pdf

[7] AOK-Bundesverband: Reimann: Streichung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung bis 2027 ist böse Überraschung, Pressestatement, 11.08.2023. https://www.aok.de/pp/fileadmin/bereiche/unternehmenskommunikation/Presse/Statements/bf_20230811_Reimann_zu_Streichung_Bundeszuschuss_Pflegeversicherung.pdf

[8] Verband der Ersatzkassen (vdek): Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, Pressemitteilung, 14.07.2026. https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/stationaere-pflege-eigenanteile-juli-2026.html

[9] Statistisches Bundesamt: Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen, Pressemitteilung Nr. 300, 21.08.2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_300_221.html

[10] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit: Beschlussempfehlung und Bericht, Drucksache 20/6983, 24.05.2023 (enthält Inhalt und Ablehnung des AfD-Antrags Drucksache 20/4669). https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006983.pdf

[11] Deutscher Bundestag, Textarchiv: Bundestag stimmt für Entlastung in der Pflege, 26.05.2023. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-de-pflegeentlastung-freitag-947958

[12] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten, Drucksache 21/1549, 09.09.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101549.pdf. Zusammenfassung in „heute im bundestag“ Nr. 412/2025: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1108338

[13] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Drucksache 21/7125, 10.07.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/071/2107125.pdf

[14] Alternative für Deutschland: Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa am 11./12.01.2025, S. 17 (Zweckentfremdung der Sozialversicherungen beenden), S. 21 (Kranken- und Pflegeversicherung), S. 28 (Häusliche Pflege stärken), S. 55 (Konnexitätsprinzip). https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf

Zuckersteuer: Gesundheitsschutz oder Griff in die Taschen der Bürger?

Erinnerungen an den „Veggieday“ werden wach

Manchmal ist die Kommunikation im Zusammenhang mit einer politischen Maßnahme wichtiger und bemerkenswerter als die Maßnahme selbst. In relativ guter Erinnerung ist sicher das Heizungsgesetz des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, der uns erzählen wollte, wie man künftig mit gutem Gewissen seine eigenen vier Wände heizen darf.

Etwas länger her, aber ebenfalls beispielhaft für den grünen Erziehungsstaat, ist die Forderung nach einem sogenannten „Veggieday“. Darunter haben sich die Grünen vor über zehn Jahren vorgestellt, dass man einen wöchentlichen Aktionstag einführen sollte, an dem in Kantinen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ausschließlich vegetarische oder vegane Gerichte angeboten werden. Schließlich wissen Grüne sehr genau, was man als guter Mensch essen darf und was nicht.

Eine nun diskutierte Reform, diesmal aus der ideologischen Küche der SPD, ist die Einführung einer Zuckersteuer.

Aus einer zweckgebundenen Abgabe wird eine Steuer für den Bundeshaushalt

Ursprünglich sollte die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren. Für 2027 sind dafür rund 650 Millionen Euro eingeplant, ab 2028 mindestens 450 Millionen Euro jährlich [1]. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass aus der ursprünglich diskutierten zweckgebundenen Abgabe inzwischen eine allgemeine Steuer zu werden droht, deren Einnahmen in den Bundeshaushalt fließen und eben nicht für Gesundheitsvorsorge gebunden sind [2].

Wie groß der Appetit tatsächlich ist, zeigt eine Zahl aus dem Regierungsapparat selbst. Nach näherungsweisen Berechnungen des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums würden allein die Einnahmen aus Erfrischungsgetränken bei rund zwei Milliarden Euro im Jahr liegen und damit weit über dem, was zur Stabilisierung der Krankenkassen eingeplant ist [1]. Dem steht ein bemerkenswert kleiner Nutzen gegenüber: Die Getränkewirtschaft verweist in einer beim Lobbyregister des Bundestages hinterlegten Stellungnahme darauf, dass die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht vom 30. März 2026 selbst nur von jährlichen Einsparungen zwischen 20 und 170 Millionen Euro ausgeht [3]. Es geht also weniger um Gesundheitsschutz als um die Konsolidierung des Haushalts.

Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker

Wenn eine Steuer nicht nur Einnahmen sichern, sondern auch das Verhalten der Bürger lenken soll, ist in einem freien Land Vorsicht geboten. Das gilt erst recht, wenn sie willkürlich zu werden droht.

Nach dem Eckpunktepapier aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollten neben Limonaden auch Säfte aus Fruchtkonzentrat, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, Eistees, Fertigkaffees, alkoholfreies Bier und pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Reisdrinks erfasst werden [1][4]. Betroffen wären ausdrücklich auch Getränke, die überhaupt keinen Zucker enthalten, sondern mit Süßungsmitteln gesüßt sind [1][4]. Die Steuer soll gestaffelt greifen: ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter 26 Cent pro Liter, ab 7,0 Gramm 32 Cent, ab 10,0 Gramm 38 Cent [1]. Hinzu kommt, worauf der Bund der Steuerzahler hinweist, die Umsatzsteuer auf den erhöhten Verkaufspreis, also eine Steuer auf die Steuer [2].

Klingbeil ist wegen des öffentlichen Drucks mittlerweile zurückgerudert und versicherte, eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke plane er nicht; es habe sich um einen internen Arbeitsstand gehandelt [5][6]. Das mit der Kommunikation übt man also noch.

Auch die Wissenschaft hält von der Ausweitung wenig

Stefan Kabisch von der Charité warnt, bei einer Ausweitung auf natürlich zuckerhaltige Getränke und sogar auf süßstoffgesüßte Produkte entfalle die Lenkungswirkung der Steuer. Ein Umstieg auf gesündere Getränke werde dadurch erschwert, im schlimmsten Fall entstehe sogar ein Anreiz, stattdessen zu zuckerfreiem Bier oder Wein zu greifen [6]. Zu den Süßstoffen selbst stellt er fest, es gebe keinen Grund, deren Konsum stärker zu reglementieren, etwa durch eine Steuer [6]. Romy Ermler, die Präsidentin der Bundeszahnärztekammer, fordert im selben Zusammenhang, die Steuer dürfe kein beliebiges Instrument zur Erhöhung der Staatseinnahmen werden, sondern müsse dort ansetzen, wo hohe Zuckergehalte tatsächlich der Gesundheit schaden [6].

Selbst der Verbraucherzentrale Bundesverband, der die Zuckersteuer ausdrücklich befürwortet, stellt klar, sie sei zur Gesundheitsprävention wichtig und „darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein“ [7]. Wenn schon die Befürworter den Zweck der Steuer gegen die Bundesregierung verteidigen müssen, sagt das einiges über die Motivlage.

Bürokratieabbau versprochen, Bürokratie geliefert

Immer wieder ist in Sonntagsreden von Vertretern der Bundesregierung vom Abbau der Bürokratie die Rede. Die Zuckersteuer bewirkt das Gegenteil. In einer beim Lobbyregister hinterlegten Stellungnahme heißt es, die Regierung verspreche Wirtschaftsförderung und Bürokratieabbau und schaffe mit der neuen Steuer „eine finanzielle und bürokratische Belastung für Unternehmen“, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, dazu Verwaltungs- und Vollzugskosten auf staatlicher Seite [8].

Betroffen wären nach Angaben der Getränkeverbände mehr als 300 Unternehmen, überwiegend aus dem regionalen Mittelstand [3]. Diese Betriebe müssten Rezepturen neu entwickeln, Geschmacksproben durchführen, Probeabfüllungen testen, Verpackungen neu gestalten, Preise mit dem Handel neu verhandeln und Meldeprozesse aufbauen, die es bisher weder bei ihnen noch beim Staat gibt [3]. Dass die Einführung zugleich von 2028 auf 2027 vorgezogen wurde, nimmt ihnen genau die Zeit, die eine Reformulierung braucht [9]. Wer den Herstellern die Möglichkeit zur Zuckerreduktion nimmt, verfolgt kein Gesundheitsziel, sondern ein Kassenziel.

Ja zum Gesundheitsschutz, aber ohne Entmündigung der Bürger

Der Staat sollte sich für eine gesunde Ernährung einsetzen. Das darf aber nicht in Form eines übergriffigen Nanny-Staates geschehen. Wir sind keine unmündigen Bürger, denen man die Welt erklären muss. Gesunde Ernährung beginnt in schulischen Lehrplänen, die die Kinder nicht mit weltfremdem Wissen vollstopfen, sondern ihnen das beibringen, was man für das Leben wirklich braucht. Der neue Pisa-Schock lässt grüßen.

Wenn sich bestimmte Nahrungsmittel objektiv als ungesund erweisen, dann sollte der Staat nicht paternalistisch mit Geldscheinen wedeln, um die Bürger zur „guten“ Ernährung anzuleiten, sondern den Herstellern konkrete gesetzliche und wissenschaftlich nachprüfbare Vorgaben machen, was nicht mehr in Umlauf gebracht werden darf.

Dass zumindest zeitweise geplant war, eine Zuckersteuer auf Produkte zu erheben, die gar keinen Zucker enthalten, zeigt mit aller Deutlichkeit: Klingbeil und Co. geht es nicht um die Verbesserung der Volksgesundheit, sondern vor allem um das Erschließen neuer Steuerquellen.

Quellen

[1] Deutsches Ärzteblatt: Politik plant Ausweitung der Zuckersteuer auf andere Getränke, 25.08.2026. https://www.aerzteblatt.de/news/politik-plant-ausweitung-der-zuckersteuer-auf-andere-getranke-8c855bc6-cd1b-48df-9b95-78d3c32dbd26

[2] Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen: Zuckersteuer verteuert Getränke ab 2027, 04.09.2026. https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/zuckersteuer-verteuert-getraenke-ab-2027/

[3] Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Stellungnahme SG2607160025 der Getränkewirtschaft, 06.07.2026. https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/5c/814670/Stellungnahme-Gutachten-SG2607160025.pdf

[4] taz: Eckpunkte für Zuckersteuer. Zuckersteuer auch für Light-Getränke, 25.08.2026. https://taz.de/Eckpunkte-fuer-Zuckersteuer/!6207092/

[5] ORF: Gezerre um Zuckersteuer, 26.08.2026. https://orf.at/stories/3440264/

[6] Bild der Wissenschaft (wissenschaft.de): Zuckersteuer. Welches Ausmaß ist sinnvoll?, 28.08.2026. https://wissenschaft.de/artikel/zuckersteuer-welches-ausmass-ist-sinnvoll

[7] Verbraucherzentrale Bundesverband: Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein. Statement von Ramona Pop, 25.08.2026. https://www.vzbv.de/meldungen/zuckersteuer-darf-kein-instrument-zur-haushaltssanierung-sein

[8] Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Stellungnahme SG2608210012 zur geplanten Zuckersteuer, August 2026. https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/dd/4a/833922/Stellungnahme-Gutachten-SG2608210012.pdf

[9] Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Stellungnahme SG2607090008 zum Vorziehen der Zuckersteuer auf 2027, 06.07.2026. https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/d5/810012/Stellungnahme-Gutachten-SG2607090008.pdf

Wer Militär in zivile Infrastruktur legt, macht Bürger zur Zielscheibe

Seit dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wird über hybride Angriffe geredet, über Abwehrsysteme und über Vergeltungsmaßnahmen. Über eine Frage wird kaum geredet: Warum steht militärische Logistik überhaupt dort, wo Passagiere einchecken und Paketfahrer arbeiten? Ich halte diese Vermischung für den eigentlichen Skandal. Und ich sage das als Cottbuser, dessen Stadt am 15. Februar 1945 erfahren hat, was passiert, wenn Militärtransporte und Zivilisten am selben Ort stehen.

Was in Leipzig belegt ist, und was bislang nur behauptet wird

Der belegte Kern ist ernst genug. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 6. August 2026 übernommen und ermittelt wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Am Abend des 4. August sollte auf dem Flughafengelände mit einer Drohne eine Explosion ausgelöst werden, an der Drohne waren professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Eine Frachtmaschine, die durchstarten musste, kollidierte im erweiterten Flughafenbereich mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne [1].

Was daneben tagelang durch die Medien lief, war eine Heldengeschichte: Ein Busfahrer habe die Drohne mit einem Fußtritt aus der Luft geholt. Belegt ist das nicht. Nach Recherchen der „Zeit“ zeigen Kameraaufnahmen, dass die Drohne bereits am Boden lag, als der Mitarbeiter hinzukam. Das Foto und das Video, die den angeblichen Tritt zeigen, sind KI-erzeugt und tragen sichtbar ein Gemini-Wasserzeichen [2].

Am 1. September hat die Bundesregierung den Angriff offiziell Russland zugeschrieben und Maßnahmen angekündigt, unter anderem die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September und die Kündigung des Vertrags über das Russische Haus in Berlin [3]. Einen Tag später wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt zwei Tatverdächtige mit Russlandbezug identifiziert hat, einen Belarussen mit russischem Pass und einen gebürtigen Russen mit lettischem Pass. Beide sind untergetaucht beziehungsweise vor der Tat ausgereist [4].

Zwei Dinge müssen auseinandergehalten werden: eine Bewertung der Bundesregierung ist kein Gerichtsurteil. Es gibt keine Festnahme, keine Anklage und keine öffentlich vorgelegte Beweiskette. Wer daraus außenpolitische Konsequenzen zieht, muss dem Parlament die Belege vorlegen. Und wer erlebt hat, wie schnell sich eine Erzählung verselbständigt, die später still korrigiert wird, sollte bei der nächsten Zuschreibung zurückhaltender sein.

Leipzig/Halle ist längst kein normaler Zivilflughafen mehr

Der Flughafen ist seit 2006 Basis des NATO-Programms SALIS. Die Bundeswehr kann dort rund um die Uhr auf zwei Transportflugzeuge vom Typ Antonow An-124 zugreifen, der Vertrag wurde von zehn Nationen der NATO und der EU mit einem zivilen Auftragnehmer geschlossen [5]. Die Sprengstoffdrohne lag genau dort: neben ukrainischen Antonow-Maschinen.

Ob diese Maschinen Munition geladen hatten, ist öffentlich ungeklärt. „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR meldeten unter Berufung auf einen vertraulichen Polizeibericht, das mutmaßliche Ziel sei mit militärischer Munition beladen gewesen. Das Bundesinnenministerium stellte in der Obleute-Runde des Bundestages klar, es habe sich keine Munition in der Maschine befunden, und die Flughafengesellschaft erklärte, die Flugzeuge seien leer gewesen [6]. Dieser Widerspruch ist bis heute nicht aufgelöst, und genau deshalb gehört er ins Parlament und nicht in Hintergrundgespräche.

Der Operationsplan Deutschland macht die Vermischung zum Regelfall

Das ist keine Spekulation, das steht bei der Bundeswehr selbst. Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim. Im Bündnisfall sollen binnen sechs Monaten bis zu 800.000 alliierte Soldaten und 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland verlegt werden. Der sogenannte Host Nation Support, also die Unterstützung durch das Gastgeberland, umfasst ausdrücklich Transport und Umschlag auf Straße, Schiene sowie in See- und Flughäfen. Die Bundeswehr schreibt selbst, der Betrieb der Drehscheibe Deutschland bringe Einschränkungen für die Bevölkerung mit sich, und nennt als Ziel des Plans, die Kaltstartfähigkeit, die Kriegstüchtigkeit und die Durchhaltefähigkeit zu steigern. Für vereinfachte Militärtransporte auf festgelegten Straßen wurden Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, unter anderem mit Brandenburg [7]. Hierzu hatte ich bereits berichtet:

Zivile Häfen, zivile Bahnknoten, zivile Flughäfen und Autobahnen in Brandenburg werden also planmäßig zu Bestandteilen militärischer Logistik. Wer das tut, verwandelt sie im Ernstfall in legitime militärische Ziele. Das ist keine Meinung, das ist die Logik des Kriegsvölkerrechts. Das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen verlangt von den Konfliktparteien, es zu vermeiden, militärische Ziele innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter Gebiete anzulegen, und, wo das nicht zu umgehen ist, die Zivilbevölkerung aus dieser Umgebung zu entfernen (Artikel 58 ZP I) [8].

Cottbus, 15. Februar 1945: Munitionszug neben Flüchtlingswaggon

Am Mittag des 15. Februar 1945 erreichte ein amerikanischer Bomberverband mit mehr als 400 Maschinen vom Typ B-17 die Stadt und warf rund 1.000 Tonnen Bomben ab. Zielpunkt war der Eisenbahnknoten mit seinen Werkstätten. Der Verband war ursprünglich auf das Hydrierwerk Schwarzheide/Ruhland angesetzt und wich wegen der Wetterlage auf Cottbus aus [9].

Auf dem Bahnhof stand an diesem Tag, weil fahrbereite Lokomotiven fehlten, ein Munitionszug unmittelbar neben Lazarettzügen und Waggons mit Tausenden Flüchtlingen aus Schlesien und Ostbrandenburg. Der Munitionszug explodierte [9][10]. Etwa 1.000 Menschen starben, rund 13.000 wurden obdachlos [11]. Die tatsächliche Zahl kennt niemand, weil die Toten unter den Flüchtlingen und Verwundeten in den Zügen kaum erfasst wurden [10].

Die Verantwortung dafür, dass in Cottbus Munition, Verwundete und Vertriebene auf denselben Gleisen standen, lag bei der damaligen deutschen Führung. Genau darin liegt die Lehre. Wer militärische Transporte dorthin legt, wo Zivilisten sind, entscheidet, dass Zivilisten das Risiko mittragen. Diese Entscheidung fällt nicht der Angreifer, sie fällt die eigene Seite.

Viel Geld für Kriegstüchtigkeit, ein Busfahrer als letzte Verteidigungslinie

Für 2026 stehen 108,2 Milliarden Euro für Verteidigung bereit, 82,69 Milliarden im Einzelplan 14 und 25,51 Milliarden aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium verzeichnet damit den größten Zuwachs aller Ressorts [12]. Gleichzeitig warten laut Flughafenverband ADV die Flughäfen Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Leipzig/Halle und Köln/Bonn noch immer auf die vom Bundesinnenministerium zugesagte Ausstattung zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr [13].

Das ist die Bilanz: Milliarden für Aufrüstung und markige Reden über Kriegstüchtigkeit, aber am Ende steht ein Flughafenmitarbeiter im Nachtdienst neben einem scharfen Sprengsatz. Wer das Land rhetorisch in einen Vorkriegszustand redet, ohne die Menschen tatsächlich zu schützen, betreibt Symbolpolitik auf Kosten der Sicherheit.

Ich fordere deshalb dreierlei. Erstens legt die Bundesregierung dem Bundestag die Beweiskette offen, bevor sie weitere Eskalationsschritte beschließt. Zweitens beantwortet sie öffentlich, welche zivilen Flughäfen und Bahnknoten in Brandenburg und bundesweit für Militärtransporte genutzt werden und welches Schutzkonzept dafür existiert. Drittens wird militärische Logistik, wo immer es geht, von zivilem Passagier- und Frachtbetrieb getrennt und auf militärisches Gelände verlegt.

Und viertens, weil es dazugehört: weniger Säbelrasseln. Abschreckung ersetzt keine Diplomatie. Cottbus weiß, wie ein Bahnhof aussieht, an dem Militär und Zivilisten nebeneinanderstehen. Diese Erfahrung sollte uns vorsichtiger machen, nicht mutiger.

Quellen

[1] Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Übernahme der Ermittlungen nach Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle, 06.08.2026. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06-08-2026.html

[2] dpa-Faktencheck: Bilder von Fußtritt bei Drohnenfall in Leipzig sind KI-erstellt. https://dpa-factchecking.com/germany/260807-99-276463/

[3] Bayerische Staatszeitung: Bundesregierung: Russland für Leipziger Drohnen-Angriff verantwortlich. https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/bundesregierung-russland-fuer-leipziger-drohnen-angriff-verantwortlich.html

[4] ZDFheute: Drohnen-Fall: Zwei Verdächtige mit Russland-Bezug identifiziert, 02.09.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/drohne-leipzig-russland-bezug-verdaechtige-spur-100.html

[5] Bundeswehr: Strategischer Transport (SALIS). https://www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/logistik/strategischer-transport

[6] t-online: Drohne in Leipzig: Ukrainisches Flugzeug trug wohl militärische Munition, 06.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101377388/drohne-in-leipzig-ukrainisches-flugzeug-trug-wohl-militaerische-munition.html

[7] Bundeswehr: Operationsplan Deutschland: Deutschland gemeinsam verteidigen, 10.10.2025. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/auftrag-und-aufgaben/operationsplan-deutschland

[8] Deutsches Rotes Kreuz: Genfer Abkommen, Schutz der Kombattanten sowie Mittel und Methoden der Kriegsführung. https://www.drk.de/das-drk/auftrag-ziele-aufgaben-und-selbstverstaendnis-des-drk/humanitaeres-voelkerrecht-im-kontext-des-drk/genfer-abkommen/

[9] Stadtmuseum Cottbus: Chronik 1945. https://www.stadtmuseum-cottbus.de/chronik-detail/1945.html

[10] Stadtmuseum Cottbus: Bombardierung von Cottbus. https://www.stadtmuseum-cottbus.de/cottbus-lexikon-detail/bombardierung-von-cottbus.html

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Cottbus/Chóśebuz gedenkt der Bombardierung 1945. https://cottbus.de/allgemein/cottbus-chosebuz-gedenkt-der-bombardierung-1945/

[12] esut.de: Haushaltsgesetz 2026 tritt zum 1. Januar in Kraft. https://esut.de/2025/12/meldungen/66604/haushaltsgesetz-2026-tritt-zum-1-januar-in-kraft/

[13] t-online: Leipzig: Busfahrer soll Drohne mit Fußtritt gestoppt haben, 06.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101376382/leipzig-busfahrer-soll-drohne-mit-fusstritt-gestoppt-haben.html

Fast 40 Prozent der Berliner Polizeibewerber scheitern an der deutschen Sprache

Die Berliner Polizei findet nicht genug geeigneten Nachwuchs. Die entscheidende Hürde ist dabei weder der Sporttest noch das ärztliche Gutachten, sondern die deutsche Sprache. Die Zahlen dazu sind seit Februar 2026 amtlich, sie stehen in der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus. Sie sind ein Armutszeugnis für das Berliner Schulwesen.

4.271 von 10.874 Bewerbern fielen an Rechtschreibung und Grammatik durch

In den Einstellungsjahrgängen 2024 und 2025 bewarben sich 10.874 junge Männer und Frauen bei der Polizei Berlin. 4.271 von ihnen wurden wegen unzureichender Deutschleistung abgelehnt, das sind gut 39 Prozent [1]. Betrachtet man alle Ablehnungen zusammen, hatten 88 Prozent der abgelehnten Bewerber mindestens einen der beiden sprachbezogenen Testteile nicht bestanden [1].

Überzogen sind die Anforderungen nicht. Geprüft wird zum einen mit einem computergestützten Diktat, das über Kopfhörer in langsamer Sprechgeschwindigkeit vorgelesen wird, mit Sprechpausen nach jeweils etwa fünf bis acht Wörtern und anschließender Korrekturzeit. Zum anderen mit einem standardisierten Deutschtest, der vor allem die Anwendung grammatikalischer Strukturen abfragt. Beides sind ausdrücklich Mindestanforderungen für den Einstieg in Ausbildung und Studium [1].

Auch Abiturienten scheitern reihenweise

Die Aufschlüsselung nach Schulabschlüssen ist der eigentliche Befund. Von 336 Bewerbern mit abgeschlossenem Studium scheiterten 48 am Deutschtest, das sind 14 Prozent. Von 5.677 Bewerbern mit Abitur oder Fachhochschulreife fielen 1.764 durch, also 31 Prozent. Beim Mittleren Schulabschluss waren es 1.896 von 4.029 und damit 47 Prozent, bei der erweiterten Berufsbildungsreife 549 von 796 und damit 69 Prozent [1].

Abiturienten schneiden also besser ab als der Durchschnitt. Beruhigend ist das trotzdem nicht: Fast jeder dritte junge Mensch mit Hochschulreife beherrscht Rechtschreibung und Grammatik nicht auf einem Niveau, das für den Polizeidienst als Untergrenze gilt. Wer eine Hochschulzugangsberechtigung ausstellt, bescheinigt damit offenbar nicht mehr, dass der Inhaber die Amtssprache sicher schreiben kann.

Der Senat räumt die Ursache selbst ein

Bemerkenswert ist, dass der Senat gar nicht erst ausweicht. Er verweist in seiner Antwort auf die anhaltende negative Entwicklung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schüler und auf die am 10. Dezember 2025 veröffentlichte Strategie zur Steigerung der Bildungsqualität, mit der eine Trendumkehr erreicht werden soll [1]. Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hatte im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt, sie wolle kein Schulbashing betreiben, es gebe aber ein Problem der Bildungsniveaus, mit denen die jungen Menschen aus den Schulen kämen [2].

Ebenso deutlich ist ein zweiter Befund derselben Senatsantwort, der in der Debatte gern übergangen wird: Bei den Auswertungen der Jahre 2024 und 2025 war hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens kein signifikanter Unterschied zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund feststellbar [1]. Wer das Ergebnis der Deutschtests allein der Zuwanderung zuschreibt, argumentiert an den Daten vorbei. Das Versagen liegt bei den Schulen, und es trifft alle Schüler.

Die Polizei bereitet niemanden vor, sie bessert hinterher nach

Vorkurse zur Kompensation sprachlicher Defizite bietet die Polizei Berlin vor Ausbildung oder Studium ausdrücklich nicht an. Sie erwartet von Bewerbern, dass diese sich eigenständig vorbereiten, und stellt dafür Übungsdiktate auf YouTube bereit [1]. Erst nach der Einstellung greifen Fördermaßnahmen: Deutschunterricht als reguläres Fach im ersten bis dritten Semester, dazu Förderunterricht in Kleingruppen. Zu Ausbildungsbeginn wird bei etwa der Hälfte eines Einstellungsjahrgangs ein temporärer Förderbedarf festgestellt [1].

Man muss sich das vor Augen führen: Der Staat schickt junge Menschen zwölf oder dreizehn Jahre zur Schule und lässt anschließend die Polizei nachholen, was die Schule nicht geleistet hat.

Unbesetzte Ausbildungsplätze sind der Preis

Die Folgen sind messbar. Von 1.224 Ausbildungsplätzen wurden im vergangenen Jahr nur 936 besetzt [2]. Ein Viertel der Plätze blieb damit leer. Die Polizeipräsidentin hat es im August 2026 auf den Punkt gebracht: Man stehe in einem harten Wettbewerb um geeignete Bewerber, die Betonung liege auf geeignet, und die hohen Anforderungen könne man nicht senken [3].

Das ist die einzig richtige Haltung. Polizisten nehmen Anzeigen auf, führen Vernehmungen, schreiben Vermerke und erlassen Verwaltungsakte, die vor Gericht Bestand haben müssen. Wer sich nicht präzise ausdrücken kann, kann Recht und Gesetz nicht durchsetzen. Jede Absenkung der sprachlichen Anforderungen wäre keine Lösung des Nachwuchsproblems, sondern seine Verlagerung in den Dienstalltag und damit zu Lasten der Bürger.

Das Partizipationsgesetz gehört unabhängig davon auf den Prüfstand

Ein zweites Problem betrifft nicht die Sprache, sondern das Auswahlverfahren im gesamten öffentlichen Dienst. Nach § 11 Absatz 1 des Berliner Partizipationsgesetzes sind mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht, sofern sie die geforderte Qualifikation besitzen. Nach § 12 Absatz 1 sollen Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleichwertiger Qualifikation gezielt geworben und bei Einstellungen in besonderem Maße berücksichtigt werden, wobei der Wortlaut den Vorrang des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes ausdrücklich benennt [4].

Ob das trägt, ist offen. Ein von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen bei wortlautgetreuer Anwendung gegen den Grundsatz der Bestenauslese und gegen das Bevorzugungsverbot verstoßen; Badenberg hat die entsprechende Praxis in ihrem Geschäftsbereich gestoppt [5]. Bei der Polizei wirkt die Regelung: Berlin ist bei den Neueinstellungen mit Migrationshintergrund bundesweit Spitzenreiter, bei der letzten Erhebung des Mediendienstes Integration lag der Anteil bei 37 Prozent und damit über dem Bevölkerungsanteil [6].

Über eine Herkunftsquote im Staatsdienst muss man streiten, und der Streit ist nach dem Gutachten überfällig. Aber er ist von der Deutschtest-Frage sauber zu trennen. Für den öffentlichen Dienst darf allein Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes gelten: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Nichts anderes.

Was jetzt zu tun ist

Die Anforderungen der Polizei bleiben, wo sie sind. Repariert werden muss die Schule, und zwar bei der Rechtschreibung, der Zeichensetzung und dem schriftlichen Ausdruck, verbindlich und überprüfbar. Und im öffentlichen Dienst muss die Bestenauslese wieder ohne Nebenbedingungen gelten. Solange eine Behörde einem Bewerber erst beibringen muss, was er in der Schule hätte lernen sollen, ist nicht die Polizei das Problem. Sondern die Bildungspolitik, die ihr diese Bewerber schickt.

Quellen

[1] Abgeordnetenhaus von Berlin: Schriftliche Anfrage Nr. 19/25097 des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 2. Februar 2026 „Mangelnde Deutschkenntnisse von Bewerbern für den Polizeidienst“ nebst Antwort des Senats vom 16. Februar 2026, Drucksache 19/25097. https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-25097.pdf

[2] Der Tagesspiegel: Viele Ausbildungsplätze nicht besetzt wegen mangelnder Deutschkenntnisse, 26. Januar 2026. https://www.tagesspiegel.de/berlin/viele-ausbildungsplatze-nicht-besetzt–wegen-mangelnder-deutschkenntnisse-berliner-polizei-wirbt-an-brandenburger-schulen-um-nachwuchs-15180801.html

[3] dpa / Volksstimme: Berliner Polizei hat zu wenig geeignete Bewerber, 25. August 2026. https://www.volksstimme.de/panorama/berliner-polizei-hat-zu-wenig-geeignete-bewerber-4307657

[4] Land Berlin: Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz, PartMigG) vom 5. Juli 2021, zuletzt geändert am 9. Februar 2023, §§ 11 und 12. https://lexaris.de/book/version/documentflat/head/1254346

[5] Der Tagesspiegel: Berlins Justizsenatorin hält Quote und Bevorzugung per Gesetz für verfassungswidrig, 16. März 2026. https://www.tagesspiegel.de/berlin/vorteil-fur-migranten-bei-jobs-in-behorden-berlins-justizsenatorin-halt-praxis-bei-bewerberauswahl-fur-verfassungswidrig-15360244.html

[6] Mediendienst Integration: Wie viele Polizisten haben einen Migrationshintergrund? https://mediendienst-integration.de/diversitaet-und-teilhabe/auslaender-und-migranten-in-polizei-behoerden-unternehmen/wie-viele-polizisten-haben-einen-migrationshintergrund/

Hausgemachte Gasmangellage und drohende Preisexplosion

Energiepolitisches Staatsversagen

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wurde dafür gefeiert, dass er die Gasversorgung langfristig gesichert habe, weil er nach dem Ende der russischen Lieferungen neue Partnerschaften für den deutschen Markt geknüpft habe. Auch seine Nachfolgerin im Amt, Katherina Reiche, wird nicht müde zu betonen, dass die Versorgung gesichert sei. Was beide lieber verschweigen, ist, zu welchen Preisen das Ganze vonstattengehen soll.

Reiche verweist auf die Möglichkeit zusätzlicher Importe von Flüssigerdgas (LNG) und sieht deshalb keinen Anlass zur Sorge über die niedrigen Speicherstände [1]. Vor allem im LNG-Bereich ist Deutschland neue Abhängigkeiten eingegangen. Nach dem Wegfall der Nord-Stream-Pipelines waren US-Konzerne die lachenden Dritten.

Doch weil die Bundesregierung offenbar der eigenen Strategie nicht traut, sieht man sich nun kurzfristig nach weiteren Lieferanten um. Bundesaußenminister Johann Wadephul warb Anfang September in Algier für langfristige Gasverträge und nannte Algerien einen verlässlichen Partner, der bereits große Mengen nach Italien und Spanien liefert. Diversifizierung sei „absolut das Gebot der Stunde“ [2].

Füllstand der Gasspeicher so niedrig wie noch nie

Am 18. August 2026 waren die deutschen Gasspeicher zu 50 Prozent gefüllt [3]. Nach Angaben des Speicherverbands Ines war das der niedrigste Stand für diese Jahreszeit seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2011. Ein Jahr zuvor lag der Füllstand zum gleichen Zeitpunkt bei 67 Prozent [5].

Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland schlecht da. Der europäische Verband der Gasinfrastrukturbetreiber meldete für den 17. August 2026 einen europaweiten Füllstand von 61,37 Prozent, nach knapp 74 Prozent im Vorjahr. Für Deutschland waren es an diesem Tag 50,06 Prozent [7].

Die gesetzliche Vorgabe sieht vor, dass die Speicher am 1. November zu 80 Prozent gefüllt sind, wobei für einzelne Anlagen abweichende Werte gelten. Rechnet man diese Ausnahmen ein, liegt die Zielmarke bei rund 71 Prozent [3][4]. Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) hält dieses Ziel für kaum noch erreichbar, und zwar selbst dann, wenn täglich bis zu 1,2 Terawattstunden eingespeichert würden, dem höchsten Wert, der am Markt je beobachtet wurde. Tatsächlich lag die tägliche Einspeicherung zuletzt bei weniger als 0,5 Terawattstunden [3].

Die Regierung verschiebt die Verantwortung, die Wirtschaft warnt vor Engpässen

Der Maschinen- und Anlagenbau schlägt bereits Alarm. Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands VDMA, verwies darauf, dass Erdgas in vielen kritischen Prozessen der Branche gebraucht wird, und warnte: „Physischer Gasmangel oder explodierende Preise wären eine signifikante Gefahr für die Industrie.“ Versorger, Großhandel und Regierung hätten eine klare Verantwortung für die Versorgungssicherheit [5].

Das Bundeswirtschaftsministerium nannte die Füllung der Speicher selbst „sehr gering“, sieht aber vor allem die Händler in der Pflicht. Rund 74 Prozent der Speicherkapazitäten waren zu diesem Zeitpunkt gebucht. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, richtete seinen Appell an die Gashändler statt an die eigene Regierung [4].

Der Marktmechanismus, auf den die Ministerin baut, funktioniert derzeit nicht. Händler kaufen üblicherweise im Sommer günstig ein und verkaufen im Winter teurer. Mitte August 2026 lag der Großhandelspreis nach Daten der Bundesnetzagentur bei rund 64 Euro je Megawattstunde, ein Jahr zuvor waren es rund 33 Euro [6]. Wer heute zu diesen Preisen einlagert, hat keine Sicherheit, dass sich das im Winter rechnet. Genau deshalb bleibt die Einspeicherung aus, und genau deshalb ist der Verweis auf den Markt keine Antwort.

Deutlich höhere Preise drohen

Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland durchgehend die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas, die erste von drei Krisenstufen. Die Bundesnetzagentur hält einen sparsamen Gasverbrauch weiterhin für wichtig [8].

Seit Beginn des Iran-Kriegs und der faktischen Blockade der Straße von Hormus haben sich die Gaspreise mehr als verdoppelt [1]. Diese Schwankungen machen eine seriöse Planung für Unternehmen kaum möglich. Angesichts der geringen Füllstände warnen Verbraucherschützer bereits vor steigenden Preisen für die Endkunden [6].

Auf LNG als Rettung zu setzen, führt in die Irre. Die inländischen LNG-Terminals können nach Angaben der Fernleitungsnetzbetreiber nur knapp zehn Prozent des Leistungsbedarfs aller Kunden an einem Wintertag abdecken. Lieferverpflichtungen lassen sich deshalb nicht allein über LNG absichern, sondern nur über eine Kombination aus LNG und Speichermengen [3]. Wenn Industrie und private Verbraucher um ein knappes Gut konkurrieren, wird es für alle teurer.

Abwarten ist keine Energiepolitik

Die Lage ist eine Mischung aus hausgemachter Abhängigkeit und politischem Missmanagement. Wenn die Fernleitungsnetzbetreiber das gesetzliche Speicherziel für kaum noch erreichbar halten, wenn der Maschinenbau vor Engpässen warnt und wenn das eigene Ministerium den Füllstand als sehr gering bezeichnet, dann reicht es nicht, die Verantwortung an den Großhandel weiterzureichen. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Füllstandsvorgaben selbst gesetzt. Sie muss jetzt auch sagen, wie sie sie erreichen will, und zwar vor dem ersten kalten Tag, nicht danach.

Wenn selbst Branchenkenner und Vertreter der Energiewirtschaft vor einem möglichen Mangel und damit vor explodierenden Gaspreisen warnen, kann man das Abwarten der Bundesregierung und ihr Verschieben von Verantwortung nur als energiepolitisches Staatsversagen bezeichnen.

Quellen

[1] t-online: Gasspeicher zu 50 Prozent gefüllt: Gaskunden sollten jetzt handeln, 19.08.2026. https://www.t-online.de/finanzen/energie/id_101395384/gasspeicher-zu-50-prozent-gefuellt-gaskunden-sollten-jetzt-handeln.html

[2] dpa / Volksstimme: Wadephul setzt auf Algerien als Partner für Gaslieferungen, 01.09.2026. https://www.volksstimme.de/deutschland-und-welt/wirtschaft/wadephul-setzt-auf-algerien-als-partner-fur-gaslieferungen-4311530

[3] FNB Gas e. V.: Fernleitungsnetzbetreiber sehen historisch niedrigen Speicherfüllstand, Pressemitteilung, 19.08.2026. https://fnb-gas.de/news/fnb-sehen-historisch-niedrigen-speicherfuellstand/

[4] t-online: Gasspeicher nur halb voll: Reiche-Ministerium räumt Gas-Probleme ein, 20.08.2026. https://www.t-online.de/finanzen/energie/id_101396202/gasspeicher-halb-voll-reiche-ministerium-raeumt-gas-probleme-ein.html

[5] dpa / inFranken: Maschinenbau warnt vor Gasmangel im Winter, 24.08.2026. https://www.infranken.de/deutschland/maschinenbau-warnt-vor-gasmangel-im-winter-art-6390680

[6] ZDFheute: Gasspeicher nur halb voll: Wird Heizen im Winter teurer?, 20.08.2026. https://www.zdfheute.de/wirtschaft/gasspeicher-fuellstand-deutschland-gasheizung-heizkosten-winter-100.html

[7] finanznachrichten.de: Europäischer Gaspreis auf höchsten Stand seit März, Speicherstände eher niedrig, 18.08.2026. https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-08/69352119-europaeischer-gaspreis-auf-hoechsten-stand-seit-maerz-speicherstaende-eher-niedrig-016.htm

[8] Bundesnetzagentur: Gasversorgung, Hintergrundinformationen zum Notfallplan Gas. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Hintergrund/start.html

Sachsen-Anhalt hat gewählt

Jetzt muss der Wählerwille auch etwas gelten!

Am Sonntag haben die Bürger in Sachsen-Anhalt eine klare Ansage gemacht. Die AfD ist mit großem Abstand stärkste Kraft geworden, die alte Regierungspartei CDU ist auf ein historisches Tief abgestürzt. Mein Glückwunsch gilt zuerst den Wählern, die erkannt haben, dass sich Politik in diesem Land ändern muss. Und mein zweiter Satz gilt allen anderen: Ein Wahlergebnis dieser Größe kann man nicht einfach wegorganisieren.

Ein Rekordergebnis bei einer Rekordbeteiligung

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kommt die AfD auf 43,8 Prozent der Zweitstimmen, nach 20,8 Prozent im Jahr 2021 [1][2]. Die CDU fällt von 37,1 auf 17,2 Prozent und damit auf ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Landtagswahl in Sachsen-Anhalt [1]. Dahinter folgen die SPD mit 9,3 Prozent, die Grünen mit 8,9 Prozent und die Linke mit 8,6 Prozent. Das BSW zieht mit 5,3 Prozent in den Landtag ein, die FDP scheitert mit 2,6 Prozent an der Fünfprozenthürde [1][2].

Im Landtag mit seinen 83 Sitzen bedeutet das: 39 Mandate für die AfD, 15 für die CDU, je acht für SPD, Grüne und Linke sowie fünf für das BSW [2]. Für eine Mehrheit sind 42 Stimmen nötig [1]. Die AfD hat also genauso viele Sitze wie CDU, SPD, Grüne und Linke zusammen.

Genauso wichtig wie die Prozente ist die Beteiligung. Knapp 78 Prozent der Wahlberechtigten sind zur Wahl gegangen, gegenüber 60,3 Prozent im Jahr 2021, und das ist der höchste Wert in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung [2]. Die Angaben schwanken je nach Auszählungsstand zwischen 77,7 und 77,8 Prozent [2][3]. Wer behauptet, dieses Ergebnis sei ein Zufall von Protest und schlechter Laune, muss erst einmal erklären, warum sich fast achtzehn Prozentpunkte mehr Menschen als vor fünf Jahren aufgemacht haben, um abzustimmen.

Diese Stimmen kommen aus allen Lagern, nicht aus einer Ecke

Im Wahlkampf war ständig zu hören, wer AfD wähle, sei rechtsextrem. Die Wählerwanderung sagt etwas anderes. Infratest dimap hat für die ARD berechnet, aus welchen Lagern die AfD ihre Stimmen bezogen hat. Das Ergebnis nach dem Stand von 18 Uhr am Wahlabend, jeweils als Saldo gegenüber der Landtagswahl 2021 [4]:

Herkunft der StimmenSaldo für die AfD
frühere Nichtwähler+ 157.000
CDU+ 83.000
FDP+ 19.000
Linke+ 11.000
SPD+ 7.000
Grüne+ 2.000
BSW– 2.000

Aus dem Nichtwählerlager und von der CDU allein kommen damit rund 240.000 Stimmen [4]. Im späteren Zwischenstand von 19.35 Uhr weist dasselbe Institut sogar 170.000 Stimmen aus dem Nichtwählerlager und 82.000 von der CDU aus [5]. Es handelt sich um ein Schätzmodell, das die Salden anhand amtlicher Statistiken, Umfragen und der laufenden Auszählung berechnet, und die Zahlen bleiben bis zur Endauswertung vorläufig [4].

Wer diese Aufstellung ernst nimmt, kann die Behauptung von der rechtsextremen Wählerschaft nicht mehr aufrechterhalten. Es sind Menschen, die 2021 die CDU gewählt haben, die die FDP gewählt haben, die Linke, die SPD, die Grünen. Und es sind über 150.000 Menschen, die vor fünf Jahren gar nicht mehr hingegangen sind, weil sie sich von niemandem vertreten fühlten. Wer diesen Bürgern über Nacht Extremismus unterstellt, beleidigt sie nicht nur, er erklärt auch die eigene Niederlage für unerklärlich. Dazu passt, dass nach den Wahltagsbefragungen fast zwei Drittel der Arbeiter die AfD gewählt haben und dass die Befragten der AfD bei den beiden wichtigsten Themen, Wirtschaft und Bildung, mehr Kompetenz zutrauen als der CDU [6]. Das sind keine Motive einer Randgruppe, das sind die Motive von Leuten, die arbeiten, Kinder großziehen und wissen wollen, wie es weitergeht.

Die Brandmauer richtet sich inzwischen gegen fast jeden zweiten Wähler

Noch in der Wahlnacht hat Ministerpräsident Sven Schulze erklärt, er habe nicht vor, mit der AfD zusammenzuarbeiten [7]. Die Union beruft sich dabei auf einen Parteitagsbeschluss von 2018, der eine Zusammenarbeit mit der AfD und ebenso mit der Linken ausschließt, und auf die Einstufung des Landesverbandes durch den Verfassungsschutz [7]. Das ist ihr gutes Recht als Partei. Es hat nur eine Folge, die niemand mehr wegdiskutieren kann: Der Wille von 43,8 Prozent der Wähler soll im Parlament ohne Wirkung bleiben. Und die 83.000 Bürger, die gerade von der CDU zur AfD gewechselt sind, erfahren nebenbei, dass ihre Stimme nach diesem Wechsel weniger wert sein soll als vorher.

Wie es weitergeht, regelt Artikel 65 der Landesverfassung. Gewählt ist zum Ministerpräsidenten, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des Landtages erhält. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, folgt innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang. Scheitert auch dieser, muss der Landtag binnen 14 Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Lehnt er das ab, reicht im nächsten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen [8]. Eine Frist, bis wann der erste Wahlgang überhaupt angesetzt werden muss, hat der Landtag 2020 aus der Verfassung gestrichen [8]. Genau hier liegt die Versuchung: den Wahlsieger nicht zu schlagen, sondern die Wahl des Regierungschefs so lange nicht anzusetzen, bis sich das Ergebnis von selbst erledigt hat. Eine Mehrheit, die so verfährt, liefert den Beweis für alles, was ihre Kritiker ihr vorwerfen.

Von der Schweiz lässt sich etwas lernen

Die Schweiz löst dieses Problem seit Jahrzehnten anders. Dort teilen die wählerstärksten Parteien die sieben Sitze der Landesregierung untereinander auf. Seit 1959 gilt dafür die sogenannte Zauberformel, ursprünglich mit dem Schlüssel 2:2:2:1 für die vier größten Parteien [9]. Der Bundesrat ist damit keine Koalition mit gemeinsamem Programm, sondern ein Gremium, in dem alle großen politischen Lager sitzen. Dazu gehört das Kollegialitätsprinzip: Beschlüsse werden gemeinsam gefasst und nach außen von allen vertreten, während die Parteien im Parlament frei bleiben, ihre eigenen Positionen zu vertreten [10]. Festgeschrieben ist das übrigens in keinem Gesetz, es ist eine politische Übereinkunft [9].

Ich will kein Schweizer Modell abschreiben, und ehrlicherweise gehört dazu: Ein solches Verfahren gäbe es in Deutschland nicht ohne Änderung der Verfassungen, denn der Ministerpräsident wird hier vom Parlament gewählt und nicht nach Stimmenanteilen bestimmt. Aber der Grundgedanke ist richtig. Wer eine bestimmte Größe im Wählerwillen erreicht, gehört an den Tisch, an dem regiert wird, und zwar unabhängig davon, ob er den anderen gefällt. Alles andere führt dahin, wo Sachsen-Anhalt jetzt steht: zu einer Arithmetik, in der eine Fünfprozentpartei darüber entscheidet, was mit den Stimmen von 43,8 Prozent geschieht.

Beim Streit um die Schulpflicht wurde mit Zerrbildern gearbeitet

Auch inhaltlich wurde im Wahlkampf mit Zerrbildern gearbeitet. Immer wieder war zu hören, die AfD wolle Kindern die Bildung nehmen. Das ist eine Unterstellung, und sie verdreht eine Position, die wir offen vertreten. Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt steht unter der Überschrift „Bildungspflicht statt Schulzwang“ die Forderung, die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht zu ersetzen, die auch häuslichen Unterricht ermöglicht [11].

Diesen Weg haben wir in Brandenburg schon in der 7. Wahlperiode beschritten, und ich habe daran selbst mitgeschrieben. Als Mitglied des Bildungsausschusses und des Arbeitskreises Bildung, Jugend und Sport meiner Fraktion habe ich den Entwurf verfasst, den die Fraktion anschließend vervollständigt und als Antrag „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ am 14. März 2023 eingebracht hat (Drucksache 7/7388). Er fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, durch die die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht auch durch gleichwertiges häusliches Lernen möglich wird, und zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Kontrollinstrumenten das in Brandenburg umsetzbar wäre [12]. Wer den Antrag liest, findet dort genau das Gegenteil dessen, was uns unterstellt wird: Das häusliche Lernen muss dem Schulunterricht in Inhalt und Ziel gleichwertig sein, es beruht auf den Rahmenlehrplänen, der Lernerfolg wird durch die Schulbehörden überprüft, die Kinder nehmen verpflichtend an zentralen Prüfungen teil, und die Schulpflicht greift wieder, sobald die Leistungen ausbleiben oder Elternpflichten verletzt werden [12]. In der laufenden Wahlperiode hat meine Fraktion dieselbe Forderung erneut eingebracht. SPD, CDU und BSW haben sie am 29. Januar 2026 abgelehnt [13].

Der Unterschied ist nicht klein, und er entscheidet über die ganze Debatte. Eine Bildungspflicht schafft die Pflicht zu lernen nicht ab, sondern die Pflicht, dafür in jedem Fall ein staatliches Schulgebäude zu betreten. Dass dafür eine Grundgesetzänderung nötig wäre, haben wir selbst in den Antrag geschrieben, denn das Bundesverfassungsgericht hat die allgemeine Schulpflicht mehrfach bestätigt und den Hausunterricht nicht als grundrechtlich geboten angesehen [11]. Im Juli 2026 hat der Bundesrat auf Antrag Thüringens eine Entschließung zur Absicherung der Schulpflicht gefasst, der sich unter anderem Sachsen-Anhalt und Brandenburg angeschlossen haben [14]. Man kann das für richtig halten oder für falsch. Nur sollte man dann über den tatsächlichen Vorschlag streiten und nicht über die Behauptung, hier wolle jemand Kinder dumm halten.

Wer den Wähler ernst nimmt, redet mit ihm und über ihn nicht hinweg

Sachsen-Anhalt hat mit einer Beteiligung von fast achtzig Prozent entschieden, und die Stimmen dafür kamen aus allen Lagern. Wer dieses Ergebnis fünf Jahre lang aussitzen will, sagt den Menschen im Land, dass ihre Stimme nur dann zählt, wenn sie das Richtige ankreuzen. Das ist keine Verteidigung der Demokratie, das ist ihr Verschleiß. Und es wird nicht die letzte Wahl gewesen sein, bei der diese Rechnung nicht mehr aufgeht.

Quellen

[1] ZDFheute: Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD liegt klar vor CDU, 06.09.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/landtagswahl-sachsen-anhalt-wahlergebnisse-cdu-afd-schulze-siegmund-100.html

[2] Tages-Anzeiger / dpa: Liveticker zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, vorläufiges Ergebnis mit Sitzverteilung und Wahlbeteiligung, 07.09.2026. https://www.tagesanzeiger.ch/wahl-in-sachsen-anhalt-im-liveticker-zieht-die-afd-erstmals-in-eine-regierung-ein-387468266982

[3] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt / Landeswahlleiterin: Ergebnisse auf Landesebene, Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026. https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/erg_land.html

[4] Epoch Times: AfD profitierte bei Landtagswahl stark von Stimmen bisheriger Nichtwähler, 06.09.2026, mit den Zahlen der vorläufigen Wählerwanderungsanalyse von Infratest dimap für die ARD. https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/afd-profitierte-bei-landtagswahl-stark-von-stimmen-bisheriger-nichtwaehlender-a5602082.html

[5] t-online: Sachsen-Anhalt: Nur an diese eine Partei gibt die AfD Wähler ab, 06.09.2026, Zwischenstand der Wählerwanderung von Infratest dimap um 19.35 Uhr. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101422938/sachsen-anhalt-nur-an-diese-eine-partei-gibt-die-afd-waehler-ab.html

[6] Tagesspiegel: AfD mobilisiert Nichtwähler, und fast zwei Drittel der Arbeiter in Sachsen-Anhalt wählen AfD, 06.09.2026, mit Daten von Infratest dimap und der Forschungsgruppe Wahlen. https://www.tagesspiegel.de/politik/afd-mobilisiert-nichtwahler-und-fast-zwei-drittel-der-arbeiter-in-sachsen-anhalt-wahlen-afd-16023910.html

[7] Jüdische Allgemeine / dpa: Schulze: „Habe nicht vor, mit AfD zusammenzuarbeiten“, 06.09.2026. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/schulze-habe-nicht-vor-mit-afd-zusammenzuarbeiten/

[8] Verfassungsblog: Ohne Frist, ohne Druck? Vorgaben zu den Ministerpräsidentenwahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin, 14.07.2026. https://verfassungsblog.de/ministerpraesidentenwahl-fristen/

[9] Historisches Lexikon der Schweiz: Zauberformel. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010097/

[10] Schweizerisches Nationalmuseum, Blog zur Schweizer Geschichte: Mit der Zauberformel zur Konkordanz, 15.09.2021. https://blog.nationalmuseum.ch/2021/09/mit-der-zauberformel-zur-konkordanz/

[11] GEW Sachsen-Anhalt: Rechtliche Umsetzbarkeitsanalyse des AfD-Regierungsprogramms, 24.08.2026, dort zu Kapitel IV, Nr. 24 „Bildungspflicht statt Schulzwang!“. https://www.gew-sachsenanhalt.net/aktuelles/detailseite/rechtliche-umsetzbarkeitsanalyse-des-afd-regierungsprogramms

[12] Landtag Brandenburg, 7. Wahlperiode: Antrag der AfD-Fraktion „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus – Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch gleichwertiges häusliches Lernen ermöglichen, Bildungschancen sichern, Lehrermangel bekämpfen“, Drucksache 7/7388, eingegangen am 14.03.2023. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/03/7388.pdf

[13] Tagesspiegel / dpa: AfD-Antrag abgelehnt: Brandenburg will Schulpflicht nicht aufweichen, 29.01.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/afd-antrag-abgelehnt-brandenburg-will-schulpflicht-nicht-aufweichen-15198544.html

[14] News4teachers: AfD greift die Schulpflicht an, Bundesländer stellen sich demonstrativ davor, Juli 2026. https://www.news4teachers.de/2026/07/afd-greift-die-schulpflicht-an-bundeslaender-stellen-sich-demonstrativ-davor/

Der Plug-in-Hybrid fährt nur zu einem Viertel elektrisch, gerechnet wird aber mit vier Fünfteln

Im Prospekt steht 1,5 Liter, auf der Straße sind es fast 6. Eine Auswertung von knapp einer Million Fahrzeugen zeigt, dass Plug-in-Hybride im Alltag rund viermal so viel Kraftstoff verbrauchen wie im Typgenehmigungsverfahren [1]. Der Grund ist kein Messfehler, sondern eine politisch gesetzte Rechenregel. Ich halte diese Regel für den eigentlichen Skandal.

Eine Million Fahrzeuge, ein eindeutiges Ergebnis

Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI hat gemeinsam mit dem Öko-Institut und dem ifeu Heidelberg die Bordverbrauchsdaten von 981.139 Plug-in-Hybriden ausgewertet, die zwischen 2021 und 2023 in Europa zugelassen wurden. Diese Daten stammen nicht aus einem Labor, sondern aus den Fahrzeugen selbst: Seit einigen Jahren müssen Neuwagen ihren tatsächlichen Verbrauch aufzeichnen und melden, das nennt sich On-Board Fuel Consumption Monitoring. Ergebnis der Auswertung vom 18. Februar 2026: Der reale Verbrauch liegt im Mittel bei 5,9 Litern je 100 Kilometer, der offizielle Wert bei 1,5 Litern. Das sind rund 300 Prozent Abweichung [1].

Entscheidend ist der Grund dafür. Der Anteil der Strecke, den diese Fahrzeuge wirklich elektrisch zurücklegen, liegt bei 27 bis 31 Prozent, also bei etwa einem Viertel [1]. Das Zulassungsverfahren unterstellt dagegen einen Anteil von etwa 70 bis 85 Prozent, je nach elektrischer Reichweite [2]. Wer in der öffentlichen Darstellung die Zahlen „achtzig gegen zwanzig“ gehört hat, hat also die Größenordnung richtig behalten. Bei Dienstwagen, die den deutschen Markt prägen, hatte eine frühere Untersuchung sogar nur 11 bis 15 Prozent elektrischen Fahranteil gemessen [2].

Der Rechentrick heißt Utility Factor

Hinter der Lücke steckt eine einzige Zahl in einer EU-Verordnung. Der sogenannte Utility Factor legt fest, welchen Streckenanteil ein Plug-in-Hybrid rechnerisch elektrisch fährt. Er wird über einen Skalierungsparameter gesteuert, der bis 2024 bei 800 Kilometern lag. Ab 2025 beziehungsweise 2026 gelten 2.200 Kilometer, ab 2027 sind 4.260 Kilometer geplant [1]. Je höher dieser Wert, desto weniger elektrisches Fahren wird unterstellt und desto ehrlicher wird der Prospektwert.

Die Forscher haben durchgerechnet, wohin die einzelnen Stufen führen. Unter der alten Regel lag die Abweichung bei über 300 Prozent, mit der Anpassung von 2025 bei rund 100 Prozent, mit der von 2027 immer noch bei etwa 40 Prozent. Erst bei einem Parameter von über 7.000 Kilometern läge die Abweichung bei rund 20 Prozent, also dort, wo sie bei normalen Benzinern und Dieseln heute auch liegt [1]. Der Verband der Automobilindustrie fordert, die Verschärfung auszusetzen [1]. Genau das wäre der falsche Weg.

Fast dreihundert Kilo Technik, die man nur dann nutzt, wenn man lädt

Was der Kunde dabei mit sich herumfährt, lässt sich am Beispiel eines klassischen Mittelklassekombis zeigen. Der VW Passat Variant mit dem 1,5-Liter-Benziner und Mildhybrid wiegt leer 1.573 Kilogramm [3]. Derselbe Passat Variant mit demselben Motor, aber als Plug-in-Hybrid mit 19,7 Kilowattstunden nutzbarer Batterie, wiegt 1.849 Kilogramm [4]. Das sind 276 Kilogramm Mehrgewicht, dazu 180 Liter weniger Kofferraum und rund 10.700 Euro höherer Grundpreis.

Dieses Gewicht ist nur dann sinnvoll investiert, wenn die Batterie regelmäßig an der Steckdose hängt. Die Bordverbrauchsdaten zeigen, dass genau das häufig nicht passiert. Bei einem Hersteller fanden die Wissenschaftler 11.307 Fahrzeuge, die im Schnitt 27.000 Kilometer gelaufen waren und dabei durchschnittlich ganze 7 Kilowattstunden geladen hatten [1]. Diese Autos sind keine Elektrofahrzeuge mit Reservemotor, sondern Verbrenner mit totem Ballast im Unterboden.

Ehrlicherweise gehört dazu: Bei den modernsten Plug-in-Hybriden ist das Mehrgewicht technisch weitgehend kompensiert. Volkswagen gibt für den Passat eHybrid mit leerer Batterie 5,2 Liter an, für die Mildhybridversion 5,3 Liter [3][4]. Der Mehrverbrauch entsteht also nicht zwangsläufig durch das Gewicht allein. Er entsteht dadurch, dass ein Fahrzeug mit zwei kompletten Antrieben bezahlt, gefördert und angerechnet wird, aber nur einer davon benutzt wird.

Auch fleißiges Laden rettet die Rechnung nicht

Der übliche Einwand lautet: Man müsse die Leute eben zum Laden bringen. Die Daten sprechen dagegen. Selbst Fahrzeuge, die sehr häufig geladen werden, unterschreiten im Flottenmittel einen Verbrauch von 2,8 Litern je 100 Kilometer nicht, weil der Verbrennungsmotor auch im überwiegend elektrischen Betrieb regelmäßig mitläuft [1]. Und selbst bei sehr hoher Ladehäufigkeit läuft der Verbrenner im Schnitt auf einem Drittel der Kilometer [1]. Im reinen Hybridbetrieb mit leerer Batterie liegt der Flottenwert bei 7,4 Litern [1].

Meine Forderung: keine Förderung für irgendeinen Antrieb, sondern ehrliche Zahlen

Ich will keine neue Prämie und keine bessere Prämie. Ich will gar keine. Weder für den Plug-in-Hybrid noch für das Elektroauto noch für den Verbrenner. Jede Förderung erzeugt genau das, was die Studie jetzt sichtbar macht: Fahrzeuge, die für die Statistik gebaut werden und nicht für die Straße. Der Steuerzahler bezahlt zweimal, einmal die Prämie und einmal den Sprit, den er entgegen der Werbung doch verbraucht.

Was der Staat dem Bürger schuldet, ist etwas anderes, und es kostet nichts: die Wahrheit auf dem Datenblatt. Der Utility Factor muss an die gemessene Wirklichkeit angepasst werden, und zwar über den Wert von 2027 hinaus. Die Daten dafür liegen vor, sie kommen aus den Fahrzeugen selbst. Wer eine Rechenregel gegen die eigenen Messwerte verteidigt, verteidigt keine Technologie, sondern eine Buchhaltung.

Wenn die Zahlen stimmen, braucht es keinen Lenkungsstaat mehr. Dann entscheidet der Kunde, und das Bessere setzt sich durch. Genau davor hat offenbar jemand Angst.

Beim Elektroauto bin ich skeptisch, und zwar aus nachprüfbaren Gründen

Reichweite und Ladezeit sind das eine. Das andere ist die Rohstofffrage, und die wird in der Debatte gern kleingeredet. Seltene Erden sind eine Gruppe von 17 Elementen, die vor allem in Permanentmagneten, Katalysatoren, Batterien und Speziallegierungen eingesetzt werden. Die größten Produktionsländer sind China, die USA und Myanmar, die größten Reserven liegen in China, Brasilien und Indien, und die EU bezieht leichte Seltene Erden hauptsächlich aus China, Malaysia und Japan [5]. Bei den fertigen Magneten ist die Abhängigkeit noch drastischer: Auf China entfallen 93 Prozent der weltweiten Produktion von Seltenerdmagneten, und diese Dauermagnete sind zentrale Bauteile von Elektrofahrzeugen [6]. Die Substitutionsmöglichkeiten für Seltene Erden sind stark begrenzt, das Recycling aus Magneten ist technisch möglich, die Mengen sind aber noch gering [5].

Bei der Batteriezelle sieht es nicht besser aus. 71 Prozent des gesamten Lithiumbedarfs der EU entfielen im Jahr 2020 auf Batterien, verarbeitetes Lithium bezieht die EU zu 63 Prozent aus China, und die Recyclingquote liegt bei etwa 10 Prozent. Beim Kobalt kommen 69 Prozent der Weltproduktion aus der Demokratischen Republik Kongo [5]. Wer eine ganze Industrienation an diese Lieferketten bindet, betreibt keine Umweltpolitik, sondern gibt Souveränität ab.

Den Verbrennungsmotor erhalten, weil er der ehrlichste Antrieb ist

Es gibt einen Befund in dieser Studie, der selten zitiert wird, obwohl er alles sagt. Bei heutigen Benzinern und Dieseln liegt die Abweichung zwischen Prospektwert und Realverbrauch bei rund 20 Prozent [1]. Beim Plug-in-Hybrid sind es rund 300 Prozent [1]. Der Verbrennungsmotor ist damit der einzige Antrieb, bei dem der Wert im Datenblatt ungefähr das hält, was er verspricht.

Diese Motoren sind über Jahrzehnte in Deutschland entwickelt worden. Sie sind sauber, sie sind sparsam, sie sind reparierbar, und sie hängen an Zulieferern, Werkstätten und Arbeitsplätzen in diesem Land, auch in der Lausitz. Ich halte es für einen Fehler, diese Technologie per Verbotsdatum aus dem Markt zu nehmen, statt sie im Wettbewerb weiterzuentwickeln. Das Verbrennerverbot ab 2035 gehört gestrichen.

Der Bürger hat hier nichts falsch gemacht. Er hat gekauft, was ihm der Staat als klimafreundlich und steuerlich günstig angeboten hat. Falsch war die Regel. Wer sie schreibt, sollte sich nicht wundern, wenn ihm am Ende niemand mehr glaubt.

Quellen

[1] Plötz, P.; Gnann, T.; Kasten, P.; Steinbach, I.; Jöhrens, J.: Regulatorischer Anpassungsbedarf bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen in Europa. Fraunhofer ISI, Öko-Institut, ifeu, 18.02.2026. https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Publikationen/Mobilit%C3%A4t/Plugin-Hybrid_Dateien/Analyse_PHEV_2025_EN_final.pdf

[2] ICCT und Fraunhofer ISI: Reale Nutzung von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen in Europa. Ein 2022er Update, Merkblatt Europa, Juni 2022. https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/cce/2022/PHEV_ISI-ICCT_Fact_Sheet_DE-Update-2022.pdf

[3] ADAC Autokatalog: VW Passat Variant 1.5 eTSI ACT DSG (11/24 bis 07/26), technische Daten. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/vw/passat/b9/340401/

[4] ADAC Autokatalog: VW Passat Variant 1.5 eHybrid DSG (03/24 bis 10/25), technische Daten und Ecotest. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/vw/passat/b9/333678/

[5] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Kritische Rohstoffe im Überblick, WD 5 – 3000 – 056/26, 11.06.2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1187860/WD-5-056-26.pdf

[6] Europäische Kommission: Zweite eingehende Überprüfung von Bereichen mit strategischer Bedeutung für die Interessen Europas. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/second-depth-review-strategic-areas-europes-interests_de

Deutschland droht die Herabstufung der Kreditwürdigkeit

Als Bundeskanzler Friedrich Merz noch Wahlkämpfer und Oppositionspolitiker war, wurde er nicht müde, die Einhaltung der Schuldenbremse einzufordern und die damalige Regierung der Verschwendung von Steuergeld zu bezichtigen. Was grundsätzlich richtig war, hatte dann keine Bedeutung mehr für ihn, als er selbst in Regierungsverantwortung kam. Er ließ nach der letzten Bundestagswahl sogar den alten und damit abgewählten Bundestag nochmal zusammenkommen, um einer beispiellosen Schuldenpolitik den Weg zu ebnen.

Das ist keine Spielerei, das hat handfeste Auswirkungen.

Ratingagenturen warnen vor Herabstufung Deutschlands

Mittlerweile scheint es sich sogar in der Bundesregierung herumgesprochen zu haben, dass Schuldenpolitik massive Risiken mit sich bringt und geliehenes Geld eines Tages zurückgezahlt werden muss. Was unter Ökonomen schon lange diskutiert und befürchtet wird, treibt nun auch die Regierung um: Deutschland könnte sein Top-Rating verlieren und in seiner Kreditwürdigkeit herabgestuft werden [1].

Die Ratingagentur Standard & Poor’s sieht bereits deutliche Risiken für Deutschlands Bewertung [2]. Die Warnung fällt deutlich aus: „Wir könnten unsere Bonitätsbewertung für Deutschland herabstufen, sollte die Wirtschaftsleistung deutlich hinter unseren derzeitigen Erwartungen zurückbleiben. Dies könnte der Fall sein, wenn fiskalpolitische Impulse das mittelfristige Wachstum nicht nennenswert ankurbeln würden“ [3].

Derzeit ist Deutschland noch eines der wenigen Länder, die von allen relevanten Ratingagenturen mit der besten Bewertung versehen werden [1]. Doch in dieser Gruppe der Länder mit der (noch) höchsten Kreditwürdigkeit ist Deutschland schon jetzt Schulden-Spitzenreiter [3].

Der Chef des ifo-Instituts, Clemens Fuest, warnt: „Deutschland könnte sein Top-Rating verlieren, wenn weiterhin nichts gegen den Anstieg der Staatsschulden unternommen wird und das Wachstum schwach bleibt“ [1]. Auch aktuell sieht er schon deutliche Alarmsignale an den Finanzmärkten: „Der Anstieg der Zinsen auf Staatsanleihen ist Ausdruck wachsender Sorge über steigende Staatsverschuldung und drohende höhere Inflation“ [4]. Die Renditen für Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit sind im August auf den höchsten Stand seit mehr als 15 Jahren gestiegen [4].

Auch der Ökonom Moritz Krämer, der früher für die Ratingagentur S&P Global Ratings tätig war, sieht Deutschlands gute Bewertung in Gefahr: „Es würde mich nicht überraschen, falls eine der Ratingagenturen in nicht allzu ferner Zukunft mit einem negativen Ausblick um die Ecke käme“ [3].

Zinskosten explodieren

Schon jetzt führt die permanente Schuldenpolitik zu einem Anstieg der Zinskosten. Im Jahr 2021 lagen die Zinsausgaben noch bei 3,94 Milliarden Euro, für das laufende Jahr sind dafür 30 Milliarden Euro eingeplant, für 2030 werden gigantische 80,7 Milliarden Euro prognostiziert [2]. Jeder siebte Euro würde dann verglichen mit dem Etat für das Jahr 2027 für Zinsen verwendet werden müssen [5]. Laut einer internen Vorlage des Bundesfinanzministeriums bedeutet ein Zinsanstieg um einen Prozentpunkt derzeit einen Kostenanstieg in Höhe von 2,1 Milliarden Euro pro Jahr – mittelfristig wird mit 17,3 Milliarden Euro gerechnet [6].

Das sind Geldsummen, die woanders eingespart werden müssen. Durch eine Herabstufung durch die Ratingagenturen würde sich der Schuldendienst weiter verteuern, sind die Bewertungen doch die marktüblichen Maßstäbe für die Kreditwürdigkeit und Kreditausfallwahrscheinlichkeit eines Staates.

Schattenhaushalte und Sondervermögen – systematische Bürgertäuschung

Derzeit beläuft sich der Schuldenstand Deutschlands auf 2,84 Billionen Euro [2]. Finanzminister Lars Klingbeil plant innerhalb von fünf Jahren die Aufnahme von zusätzlichen Schulden in Höhe von einer Billion Euro [1].

Allein für das Jahr sieht die aktuelle Planung des Kernhaushalts eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vor [2]. Wo es einen Kernhaushalt gibt, da muss es auch Schattenhaushalte geben. Diese heißen bei uns im Regierungssprech seit einigen Jahren „Sondervermögen“, eine riesige Mogelpackung und Bürgertäuschung. Insgesamt ist für das laufende Jahr mit etwa 200 Milliarden Euro an neuen Schulden zu rechnen [6].

Deutschland verletzt die eigenen Maastricht-Kriterien

Selbst den sogenannten Maastricht-Kriterien, die angeblich der Stabilität des Euro-Raums dienen sollen, entspricht Deutschland nicht mehr: Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) erreichten die deutschen Staatsschulden 2025 laut Bundesbank 63,5 Prozent [2]. Die Ratingagentur Scope wagt einen Blick in die nähere Zukunft und geht anhand der aktuellen Zahlen davon aus, dass diese Schuldenquote bis zum Jahr 2036 auf 81 Prozent steigen wird [6].

Auch das Maastricht-Kriterium für die jährliche Neuverschuldung wird nicht mehr eingehalten. Die Ausgaben von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherung überstiegen die Einnahmen um rund 71,3 Milliarden Euro, was ein Defizit von 3,1 Prozent des BIP bedeutet (drei Prozent sind laut EU-Wachstums- und Stabilitätspakt die Obergrenze) [7].

Schuldenpolitik der Regierung gefährdet unsere Zukunft

Die Bundesregierung setzt mit ihrer Politik die Zukunft unseres Landes aufs Spiel. Mit immer neuen Schulden wird Zeit gekauft, die Zeche zahlen wir alle. Schulden-Politiker denken nur von Wahltermin zu Wahltermin. Kommenden Generationen wird ein gigantischer Schuldenberg hinterlassen.

Wenn die Schulden einen Investitionsschub bedeuten würden, würde es möglicherweise anders aussehen, doch der Großteil wird zum Stopfen von Haushaltslöchern zweckentfremdet. Dem Staat geht es am Ende nicht anders als jedem Privathaushalt: Schulden, die nur für kurzfristigen Konsum genutzt werden, führen zwangsläufig in die Schuldenfalle.

Quellenverzeichnis

[1] Sebastian Schug/Benedikt Becker: „Verschuldung: Verliert Deutschland sein Top-Rating?“, WirtschaftsWoche, 7. August 2026
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/verschuldung-verliert-deutschland-sein-top-rating/100245556.html WirtschaftsWoche

[2] „Deutschland steuert auf Schieflage zu – vor Merz steht ein riesiger Kraftakt“, DerWesten, 24. August 2026

[3] „Herabstufung des Ratings? Jetzt steht Deutschlands Kreditwürdigkeit auf dem Spiel“, Junge Freiheit, 5. August 2026
https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2026/jetzt-steht-deutschlands-kreditwuerdigkeit-auf-dem-spiel/ JUNGE FREIHEIT

[4] „Nach Zinsanstieg: Ifo-Chef Fuest fordert Regierung zum Handeln auf“, Handelsblatt, 20. August 2026
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nach-zinsanstieg-ifo-chef-fuest-fordert-regierung-zum-handeln-auf/100248481.html Handelsblatt

[5] „So groß ist der Zins-Schock wirklich: Deutschland versinkt in Rekordschulden“, Nordkurier, 24. August 2026
https://www.nordkurier.de/politik/so-gross-ist-der-zins-schock-wirklich-deutschland-versinkt-in-rekordschulden-4803109 Nordkurier

[6] „Droht Deutschland jetzt der Rating-Absturz?“, Bild, 6. August 2026

[7] „Staatsverschuldung: Deutsches Staatsdefizit steigt im ersten Halbjahr deutlich“, Handelsblatt, 25. August 2026
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/staatsverschuldung-deutsches-staatsdefizit-steigt-im-ersten-halbjahr-deutlich/100249474.html Handelsblatt

Deutschlandfunk meldet Boom der Briefwahl – ein Schelm, wer Böses dabei denkt

Der Deutschlandfunk berichtet aktuell über die wachsende Bedeutung der Briefwahl und stellt diese Entwicklung vielfach als modernen und bequemen Trend dar. Doch gerade dort, wo Stimmen nicht unter den Schutzvorkehrungen des Wahllokals abgegeben werden, beginnt die eigentliche demokratische Bewährungsprobe: Wie frei, wie geheim und wie persönlich ist eine Stimmabgabe noch, wenn sie sich aus der kontrollierten Wahlkabine in private Räume verlagert?

Am kommenden Sonntag, dem 6. September 2026, wählen die Bürger Sachsen-Anhalts einen neuen Landtag.[1][2] Gerade vor diesem Wahltag lohnt sich ein nüchterner Blick auf eine Entwicklung, die seit Jahren als Fortschritt verkauft wird, deren Schattenseiten aber ebenso offensichtlich sind.

Wahl braucht Kontrolle

Wahlen leben vom Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht nicht nur durch die spätere Auszählung, sondern bereits im Moment der Stimmabgabe. Im Wahllokal gelten klare Regeln: Die Stimme wird unbeobachtet in der Wahlkabine abgegeben, Wahlhelfer begleiten das Verfahren, die Urne ist gesichert und die Auszählung geschieht öffentlich.

Bei der Briefwahl ist das anders. Niemand kann lückenlos kontrollieren, ob ein Stimmzettel tatsächlich persönlich, frei und unbeeinflusst ausgefüllt wurde, zu Hause, in einer betreuten Einrichtung oder in einem Pflegeheim. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt stellte ausdrücklich fest, dass bei der Briefwahl nicht in gleicher Weise ausgeschlossen werden könne, dass Dritte die Stimmabgabe beobachten oder beeinflussen, und dass die Geheimheit der Wahl anders als im Wahllokal nicht überwacht werde.[3]

Auch das Bundesverfassungsgericht hat auf diese Schwächen hingewiesen. Es benannte mögliche Einflussnahmen im häuslichen Umfeld, in Alten- und Pflegeheimen sowie Risiken beim Transport und bei der Übermittlung von Wahlunterlagen.[4] Die Briefwahl ist nach geltender Rechtslage zulässig, aber eben nicht deshalb, weil sie dieselbe Kontrollqualität hätte wie die Urnenwahl, sondern obwohl diese Unterschiede bestehen.[4]

Pflege darf kein Wahlbüro sein

Besonders sensibel ist die Lage überall dort, wo Menschen Hilfe benötigen. Wer im hohen Alter lebt, in einer Pflegeeinrichtung betreut wird oder im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist, befindet sich nicht selten in einem Vertrauens- oder sogar Abhängigkeitsverhältnis. Genau dort entsteht ein Bereich, in dem politische Empfehlungen, gut gemeinte Hilfestellungen oder auch gezielte Einflussnahme kaum nachweisbar, aber sehr wohl möglich sind.

Niemand bestreitet die wichtige und verantwortungsvolle Arbeit der Pflegekräfte. Dennoch bleibt der entscheidende Punkt bestehen: Ein Wahlverfahren muss so beschaffen sein, dass es Missbrauch nicht nur moralisch missbilligt, sondern strukturell erschwert. Gerade das ist bei der Briefwahl nur eingeschränkt möglich. Wo keine Wahlkabine, kein Wahlvorstand und keine unmittelbare öffentliche Kontrolle vorhanden sind, steigt das Risiko, dass Einflussnahme verborgen bleibt.

Dokumentierte Fälle von Briefwahlmanipulation

Die Risiken der Briefwahl sind nicht bloß theoretisch. In Deutschland gab es wiederholt Fälle, in denen Briefwahlunterlagen missbraucht, Vollmachten gefälscht oder Stimmen durch Dritte ausgefüllt wurden.

Ort und JahrFestgestellter VorgangPolitischer Bezug
Dachau, Kommunalwahl 2002Der frühere Stadtrat Wolfgang Aechtner sammelte bei Hausbesuchen Briefwahlunterlagen ein und füllte Hunderte Stimmzettel zugunsten von CSU-Kandidaten aus. Er wurde wegen Wahlfälschung in 466 Fällen sowie versuchter Wahlfälschung in 38 Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 125.000 Euro verurteilt.[5]CSU, ehemaliger Stadtrat.[5]
Stendal, Kommunalwahl 2014Der frühere Stadtrat Holger Gebhardt ließ Briefwahlunterlagen mithilfe gefälschter Vollmachten beschaffen und füllte sie zu seinen Gunsten aus. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung; die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren blieb bestehen.[6][7]CDU, ehemaliger Stadtrat.[6]
Quakenbrück, Kommunalwahl 2016Vier Kandidaten beeinflussten Wähler beim Ausfüllen von Briefwahlunterlagen; teils wurden Unterlagen selbst ausgefüllt. Die Bewährungsstrafen und die Aberkennung der Wählbarkeit für vier Jahre wurden rechtskräftig.[8]Die Linke, vier Kommunalpolitiker beziehungsweise Kandidaten.[8]
Wülfershausen, Kommunalwahl 2026Dem früheren Bürgermeister Wolfgang Seifert wird vorgeworfen, Briefwahlunterlagen geöffnet und Stimmen manipuliert zu haben. Nach Angaben des BR räumte er die Fälschung von Briefwahlunterlagen gegenüber der Staatsanwaltschaft ein; später wurde Anklage erhoben.[9][10]CSU, ehemaliger Bürgermeister und CSU-Ortsvorsitzender.[9]

Diese Fälle belegen nicht, dass jede Briefwahl manipuliert werde. Sie belegen aber sehr wohl, dass Manipulation bei Briefwahl möglich ist und in Deutschland bereits mehrfach stattgefunden hat.[5][6][8][9]

Erfahrungen aus Cottbus und Spree-Neiße

Auch die Wahlergebnisse in Brandenburg zeigen, wie stark sich Briefwahl und Urnenwahl voneinander unterscheiden können. Bei der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus 2022 erreichte Tobias Schick im ersten Wahlgang 31,8 Prozent, Lars Schieske 26,4 Prozent; weil niemand die absolute Mehrheit erzielte, kam es zur Stichwahl am 9. Oktober 2022.[11][12]

In dieser Stichwahl gewann Tobias Schick amtlich mit 68,64 Prozent, Lars Schieske erhielt 31,36 Prozent.[13][14] Nach Medienberichten lag Schick bei den Urnenstimmen bei 61,4 Prozent, bei den Briefwahlstimmen dagegen bei 79,7 Prozent; für Schieske wurden 38,6 Prozent bei der Urnenwahl und 20,3 Prozent bei der Briefwahl ausgewiesen.[15][16]

Ein ähnliches Bild zeigte die Landratsstichwahl im Landkreis Spree-Neiße am 22. März 2026. Christine Beyer lag bei der Urnenwahl mit 54,13 Prozent vor Martin Heusler, der dort 45,87 Prozent erreichte.[17][18] Bei den Briefwahlstimmen kehrte sich das Verhältnis um: Heusler kam auf 70,62 Prozent, Beyer auf 29,38 Prozent. Im amtlichen Endergebnis setzte sich Heusler mit 51,49 Prozent gegen Beyer mit 48,51 Prozent durch.[17][19]

Diese Unterschiede sind nicht automatisch ein Beweis für Manipulation. Aber sie zeigen, dass Briefwahl keineswegs nur ein technischer Zusatz zur Urnenwahl ist. Sie kann Wahlausgänge erheblich beeinflussen und politische Stimmungen hervorbringen, die sich von denen an der Urne deutlich unterscheiden.[15][17]

Was die AfD im Bundestag unternimmt

Die AfD hat das Thema nicht erst im laufenden Wahlkampf entdeckt. Schon im November 2018 fragte die Bundestagsfraktion die Bundesregierung nach Unregelmäßigkeiten bei Urnen- und Briefwahl und nach den vorhandenen Sicherungsmechanismen.[21]

Am 20. Februar 2026 legte die Fraktion eine Große Anfrage unter dem Titel „Von der Urnenwahl zur Briefwahl. Wahlen im Fokus von Wahlbeobachtung, Wahlstatistik und Wahlprüfung“ vor.[22][23] Darin will sie unter anderem wissen, wie viele allgemeine Wahlbezirke, Briefwahlbezirke und Sonderwahlbezirke bei der Bundestagswahl 2025 eingerichtet wurden und ob die Bundesregierung den Trend zu hohen Briefwahlanteilen seit 2009 rechtlich bewertet.[22] Entscheidend für die hier geführte Debatte ist eine Frage im hinteren Teil der Anfrage: Die Abgeordneten verlangen Auskunft darüber, ob die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung hat, dass ein flächendeckendes Angebot von Sonderwahlbezirken und beweglichen Wahlvorständen für den betroffenen Kreis von Wählern eine gut wahrzunehmende und zumutbare Alternative zur Briefwahl darstellen würde.[22]

Genau darin liegt der Kern des Anliegens. Es geht nicht darum, alten oder kranken Menschen die Stimmabgabe zu erschweren, sondern darum, ihnen die Wahl unter der Aufsicht eines Wahlvorstandes zu ermöglichen, statt sie auf den Postweg zu verweisen.

Parteichef Tino Chrupalla sprach sich im August 2026 in der ARD dafür aus, die Briefwahl abzuschaffen, und begründete dies mit ihrer Manipulations- und Fehleranfälligkeit.[24] Zur Redlichkeit gehört, dass Wahlrechtler eine vollständige Abschaffung für verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar halten, weil sie mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl kollidiert.[24] Umso wichtiger ist der praktische Weg: Urnenwahl dort wieder möglich machen, wo bisher wie selbstverständlich auf den Briefwahlantrag verwiesen wird. Bemerkenswert ist im Übrigen die Statistik der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025. Den höchsten Briefwahlanteil ihrer Wähler wies die CSU mit 57,4 Prozent auf, den niedrigsten die AfD mit 23,5 Prozent.[24]

Brandenburg: die Urnenwahl wieder zum Normalfall machen

In Brandenburg ist die Position seit Jahren festgeschrieben. Der Landesparteitag in Jüterbog beschloss im April 2024 das Landtagswahlprogramm, das unter anderem die Abschaffung der Briefwahl fordert.[25] Die Kreisvorsitzendenkonferenz der AfD Brandenburg verabschiedete am 28. September 2024 eine Resolution, die die künftige Landesregierung auffordert, das Wahlgeheimnis wiederherzustellen und die Stimmabgabe an der Wahlurne wieder zum Normalfall zu machen, von dem nur aus guten und nachweisbaren Gründen abgewichen werden soll.[26]

Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigte sich im Februar 2026 in Strausberg. Der Landkreis Märkisch-Oderland hob die Bürgermeisterwahl auf, weil sich Briefwahlunterlagen in hoher Zahl im direkten Zugriffsbereich eines Kandidaten befunden hatten. Der Landkreis sprach von einer möglichen Kompromittierung dieser Wahl, die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.[27] Die AfD-Fraktion im Landtag ließ sich den Sachstand dieser Ermittlungen im Ausschuss für Recht und Digitalisierung vom zuständigen Ministerium berichten.[28]

Cottbus: bewegliche Wahlvorstände statt bloßer Briefwahl

Auch kommunal ist die AfD bereits tätig geworden. Die AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz brachte den Antrag AT-37/24 „Einrichtung von beweglichen Wahlvorständen gemäß § 8 der Bundeswahlordnung“ ein.[29][30] § 8 der Bundeswahlordnung erlaubt es der Gemeinde, für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Klöster oder ähnliche Einrichtungen bewegliche Wahlvorstände zu bilden. Diese suchen die Einrichtung am Wahltag auf, nehmen die Stimmabgabe unter Aufsicht entgegen und stellen sicher, dass die Wahl tatsächlich geheim und unbeeinflusst abläuft. Der Antrag fand in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit. [BELEG FEHLT: Sitzungsdatum und Beschluss-Nummer aus dem Stadtverordneten-Informationssystem ergänzen]

Das ist der entscheidende Punkt für die politische Auseinandersetzung: Wer bewegliche Wahlvorstände fordert, will niemandem das Wahlrecht nehmen. Er will es unter Bedingungen ausüben lassen, die eine Kontrolle überhaupt erst zulassen. Kritik an der Briefwahl und der Einsatz für die Wahlbeteiligung Pflegebedürftiger sind kein Widerspruch, sondern dieselbe Sache.

Blick auf Sachsen-Anhalt

Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt gewählt.[1][20] Vor dem Wahltag lässt sich seriös nicht sagen, wie groß die Unterschiede zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis diesmal ausfallen werden. Doch die Erfahrungen vergangener Wahlen legen nahe, dass auch diesmal mit auffälligen Abweichungen zu rechnen ist, insbesondere wenn das politische Klima polarisiert ist und große Teile der Bevölkerung an der Urne ein anderes Stimmungsbild zeigen als die Briefwahl später abbildet.

Dieselbe Linie wie im Bund und in Brandenburg verfolgt auch die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. Im Juni-Plenum 2026 brachte sie den Antrag „Mehr Wahlsicherheit in Pflegeheimen: Bewegliche Wahlvorstände stärken statt ausschließlicher Briefwahl“ ein. Er fordert die Landesregierung auf, die Wahlbehörden vor der Landtagswahl durch Hinweise, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften darauf hinzuweisen, dass die Regelung des § 7 der Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt zur Bildung beweglicher Wahlvorstände aktiv zu prüfen ist.[31]

Genau deshalb ist die Diskussion über die Briefwahl keine Nebensache, sondern eine zentrale Frage demokratischer Glaubwürdigkeit. Je stärker die Briefwahl das Gesamtergebnis prägt, desto größer wird die Pflicht, Schutzmechanismen, Transparenz und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu sichern.[3][4]

Die Briefwahl wird seit Jahren als Ausdruck von Fortschritt und Bequemlichkeit gefeiert. Doch die Erfahrungen aus dokumentierten Manipulationsfällen, aus deutlichen Abweichungen zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen und aus den verfassungsrechtlich benannten Schwächen zeigen ein anderes Bild.[5][6][8][3][4]

Wer das Vertrauen in Wahlen erhalten will, muss deshalb an der Verfahrenssicherheit ansetzen, und zwar bevor der nächste Fall bekannt wird. Die Urnenwahl gehört zurück in den Normalfall, die Briefwahl in die Ausnahme, für die sie einmal geschaffen wurde. Und überall dort, wo Menschen den Weg ins Wahllokal nicht mehr schaffen, gehört der Wahlvorstand zu ihnen, statt der Stimmzettel allein auf die Post.

Quellen

[1] Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt: Bekanntmachung nach § 28 Abs. 2 LWO, Landtagswahl am 6. September 2026, 29.09.2025. https://wahlen.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/wahlen/PDF/2025_09_29_Bek_der_Landeswahlleiterin_nach___28_Abs_2_LWO.pdf

[2] MDR: Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026: Umfrage, Wahlprogramme. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl

[3] Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt: Urteil vom 3. Mai 2021, LVG 21/05 (anonymisierte Fassung). https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MJ/MJ/lvg/LVerfG-LSA_20210503_21-05_Urteil_anonym.pdf

[4] Bundesverfassungsgericht: Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juli 2013, 2 BvC 7/10. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2013/07/cs20130709_2bvc000710.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[5] Der Spiegel: Wahlfälschung in Dachau: Bewährungsstrafe für Ex-CSU-Stadtrat. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlfaelschung-in-dachau-bewaehrungsstrafe-fuer-ex-csu-stadtrat-a-232662.html

[6] Der Neue Kämmerer: Briefwahl-Affäre in Stendal: Urteil gegen CDU-Stadtrat ist rechtskräftig. https://www.derneuekaemmerer.de/recht/haftung/briefwahl-affaere-in-stendal-urteil-gegen-cdu-stadtrat-ist-rechtskraeftig-8913/

[7] Bundesgerichtshof: Beschluss 4 StR 292/17 vom 29. August 2017 (LG Stendal), dokumentiert bei HRR-Strafrecht. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/17/4-292-17.php

[8] beck-aktuell: BGH bestätigt Urteil im Verfahren um Wahlfälschung in Quakenbrück. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-bestaetigt-urteil-im-verfahren-um-wahlfaelschung-in-quakenbrueck

[9] Bayerischer Rundfunk: Nach Wahlbetrug: Wie es in Wülfershausen weitergeht. https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-wahlbetrug-wie-es-in-wuelfershausen-weitergeht,VExgLiv

[10] Bayerischer Rundfunk: Wülfershausen: Ex-Bürgermeister wegen Wahlfälschung angeklagt. https://www.br.de/nachrichten/bayern/wuelfershausen-ex-buergermeister-wegen-wahlfaelschung-angeklagt,VKFYX7I

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Wahlergebnis bestätigt: Tobias Schick (SPD) und Lars Schieske (AfD) in der Stichwahl, September 2022. https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2022-09/wahlergebnis_bestaetigt_tobias_schick_spd_und_lars_schieske_afd_in_der_stichwahl.html

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Stichwahl zwischen Tobias Schick (SPD) und Lars Schieske (AfD) entscheidet über neuen Oberbürgermeister, September 2022. https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2022-09/stichwahl_zwischen_tobias_schick_spd_und_lars_schieske_afd_entscheidet_ueber_neuen_oberbuergermeister.html

[13] Landeswahlleiter Brandenburg: Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus, Stichwahl vom 09.10.2022. https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/ergebnisse/buergermeisterwahlen/ergebnisse/~s_09102022_12052000

[14] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Tobias Schick wird neuer Oberbürgermeister von Cottbus/Chóśebuz, Oktober 2022. https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2022-10/tobias_schick_wird_neuer_oberbuergermeister_von_cottbus_chosebuz.html

[15] Süddeutsche Zeitung: OB-Wahl in Cottbus: SPD-Kandidat Schick liegt vor AfD-Bewerber. https://www.sueddeutsche.de/politik/cottbus-wahl-spd-afd-1.5671795

[16] Süddeutsche Zeitung/dpa: SPD-Kandidat Schick gewinnt Oberbürgermeisterwahl in Cottbus, 08.10.2022. https://www.sueddeutsche.de/politik/stichwahl-spd-kandidat-schick-gewinnt-oberbuergermeisterwahl-in-cottbus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221008-99-54607

[17] rbb24: Spree-Neiße: AfD klagt nach verlorener Landratswahl gegen Kreistag, Juni 2026. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/06/spree-neisse-landratswahl-afd-klagt-gegen-kreistag.html

[18] Die Zeit/dpa: Nach Wahleinspruch der AfD: Kreistag erklärt Wahl für gültig, 29.04.2026. https://www.zeit.de/news/2026-04/29/nach-wahleinspruch-der-afd-kreistag-erklaert-wahl-fuer-gueltig

[19] Landeswahlleiter Brandenburg: Wahl der Landrätin / Wahl des Landrates, Stichwahl Spree-Neiße am 22.03.2026. https://wahlergebnisse.brandenburg.de/71/71/20260322/landratswahl_kreis/index.html

[20] MDR: Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt: Termin steht. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/landtagswahl-datum-entscheidung-102.html

[21] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem: Unregelmäßigkeiten bei Wahlen: Urnenwahl, Briefwahl und Wahlsicherungsmechanismen. Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drucksache 19/6039 vom 27.11.2018, Antwort der Bundesregierung BT-Drucksache 19/6564 vom 17.12.2018. https://dip.bundestag.de/vorgang/unregelm%C3%A4%C3%9Figkeiten-bei-wahlen-urnenwahl-briefwahl-und-wahlsicherungsmechanismen/241982

[22] Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten: Briefwahl und weitere Wahl-Aspekte thematisiert, hib 144/2026, 02.03.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1150820

[23] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Von der Urnenwahl zur Briefwahl – Wahlen im Fokus von Wahlbeobachtung, Wahlstatistik und Wahlprüfung“, BT-Drucksache 21/4210, 20.02.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104210.pdf

[24] Handelsblatt/dpa: AfD warnt vor Trickserei bei der Briefwahl – Worum geht es?, 24.08.2026. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/landtagswahlen-afd-warnt-vor-trickserei-bei-der-briefwahl-worum-geht-es/100249340.html

[25] Tagesspiegel: Briefwahl abschaffen und „massive Abschiebungen“: Die AfD Brandenburg hat ihr Programm für die Landtagswahl beschlossen, 13.04.2024. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/briefwahl-abschaffen-und-massive-abschiebungen-die-afd-brandenburg-hat-ihr-programm-fur-die-landtagswahl-beschlossen-11514407.html

[26] AfD Brandenburg: AfD-Kreisvorsitzende: Geheime Wahl wiederherstellen – Briefwahl nur als Ausnahme. Resolution der Kreisvorsitzendenkonferenz vom 28.09.2024, veröffentlicht am 01.10.2024. https://afd-brandenburg.de/2024/10/01/afd-kreisvorsitzende-geheime-wahl-wiederherstellen-briefwahl-nur-als-ausnahme/

[27] Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Gemeinsame Erklärung von Landrat und Innenminister zur Wahlabsage in Strausberg, 27.02.2026. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~27-02-2026-gemeinsame-erklaerung-von-landrat-und-innenminister-zur-wahlabsage-in-strausberg

[28] Landtag Brandenburg: Tagesordnung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung, Tagesordnungspunkt „Ermittlungsverfahren wegen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl in Strausberg am 15. Februar 2026 (auf Antrag der AfD-Fraktion)“, März 2026. https://www.landtag.brandenburg.de/de/47618

[29] AfD-Fraktion Cottbus: Antrag AT-37/24 – Einrichtung von beweglichen Wahlvorständen gemäß § 8 der Bundeswahlordnung. https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-37-24-einrichtung-von-beweglichen-wahlvorstaenden-gemaess-%c2%a7-8-der-bundeswahlordnung/

[30] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Anträge der Fraktionen, Stadtverordneten-Informationssystem. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[31] AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: Mehr Wahlsicherheit in Pflegeheimen: Bewegliche Wahlvorstände stärken statt ausschließlicher Briefwahl, Juni 2026. https://afdfraktion-lsa.de/mehr-wahlsicherheit-in-pflegeheimen-bewegliche-wahlvorstaende-staerken-statt-ausschliesslicher-briefwahl/

In Magdeburg hat die Basis unser Programm verteidigt

Am vergangenen Samstag hat die Parteijugend Generation Deutschland auf ihrem Bundeskongress in Magdeburg über ein Papier beraten, das die Forderung nach dem Euro-Austritt stillschweigend beerdigt hätte. Dazu kam es nicht. Der Vorsitzende zog den Antrag seines eigenen Bundesvorstands zurück, als klar wurde, dass er dafür keine Mehrheit bekommt [1]. Das war die richtige Entscheidung, denn der Antrag war in der Sache falsch. Er hätte genau die beiden Positionen kassiert, wegen derer ich 2013 in diese Partei eingetreten bin: raus aus dem Euro und raus aus dieser Europäischen Union.

Was in Magdeburg passiert ist

Vor dem Kongress hatte der Vorsitzende der Jugendorganisation, Jean-Pascal Hohm, der BILD gesagt: „Wir wollen keinen deutschen Euro-Austritt, sondern die bestehenden Konstruktionsmängel des Euro-Systems beheben.“ [2] In dem vorbereiteten Papier hieß es, der Euro habe den Binnenmarkt gestärkt, man stehe Reformvorschlägen offen gegenüber. Von einem Ausstieg war keine Rede [1][2].

Im Saal kam Widerstand auf. Ein Delegierter aus Bayern brachte einen Änderungsantrag ein, der stattdessen die Abwicklung des Euro verlangte, und begründete das unter anderem damit, dass der Euro-Austritt für ihn selbst einer der Beweggründe für den Parteieintritt gewesen sei [1]. Hohm hielt dagegen und erklärte am Mikrofon: „Die Bundesrepublik Deutschland wird nicht aus dem Euro austreten.“ [1] Der Applaus für die Gegenseite war deutlich lauter. Am Ende nahm er den Antrag zurück, statt eine Niederlage zu riskieren [1].

Beschlossen wurde also nichts. Aber die Botschaft ist eindeutig: Die Mitglieder wollen sich ihr Gründungsthema nicht wegverhandeln lassen.

Warum ich 2013 eingetreten bin

Ich bin nicht in die AfD eingetreten, weil mir langweilig war. Ich bin 2013 eingetreten, weil damals keine andere Partei bereit war, die beiden Fragen zu stellen, die über die Zukunft unseres Landes entscheiden: Was macht diese Einheitswährung mit unserem Wohlstand, und was macht diese Europäische Union mit unserer Souveränität?

Damals wurden wir dafür belächelt. Man hat uns Professorenpartei genannt und uns unterstellt, wir hätten die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Heute weiß jeder, der seine Stromrechnung und seinen Kontoauszug ansieht, wer damals recht hatte. Die Rettungsschirme sind nie wieder eingeklappt worden, die Haftung für fremde Schulden ist Dauerzustand geworden, und aus der versprochenen Stabilitätsunion ist eine Transferunion geworden.

Ich habe diese Positionen seither in Cottbus und im Landtag vertreten, in Zeiten, in denen das weder bequem noch populär war. Sie waren nie Verhandlungsmasse, sondern der Grund, überhaupt anzufangen. Wer sie heute weichspült, nimmt Tausenden Mitgliedern der ersten Stunde den Anlass, warum sie ihr Parteibuch genommen haben.

Warum der Antrag falsch war

Ich sage das ohne Umschweife: Der Antrag des Jugendvorstands war in beiden Kernpunkten falsch, und er wäre auch dann falsch gewesen, wenn er eine Mehrheit gefunden hätte.

Falsch war erstens der Satz, der Euro habe den Binnenmarkt gestärkt [1][2]. Der Binnenmarkt bestand vor dem Euro und funktionierte ohne ihn. Was der Euro geschaffen hat, ist etwas anderes: eine Haftungsgemeinschaft, in der Deutschland für die Schulden anderer geradesteht, ohne über deren Haushalte mitzuentscheiden. Wer den Euro reformieren will, statt ihn zu beenden, akzeptiert diese Haftung dauerhaft. Genau das ist der Kern des Problems, und er lässt sich nicht durch Nachbesserungen an den Regeln beheben, weil die Fehlkonstruktion in der Sache liegt und nicht in ihrer Ausführung.

Falsch war zweitens die Grundannahme, man könne innerhalb dieser Europäischen Union zum Ziel kommen. Unsere Partei hat 2023 aus guten Gründen festgestellt, dass diese Union nicht reformierbar ist [3]. Ein Papier, das den Umbau der bestehenden EU zum Ziel erklärt, fällt hinter diesen Erkenntnisstand zurück. Es beschreibt Brüssel als Werkstatt, in der man mit dem richtigen Werkzeug alles richten kann. Wer dort einmal genauer hingesehen hat, weiß, dass jede Krise dieser Union bisher in mehr Zentralisierung gemündet ist und in keinem einzigen Fall in weniger.

Der dritte Fehler war der handwerkliche. Eine Jugendorganisation kann die Programmatik der Partei nicht ändern, sie kann sie nur öffentlich beschädigen. Wenn eine Gliederung öffentlich das Gegenteil dessen erklärt, was zwei beschlossene Wahlprogramme und ein geltendes Grundsatzprogramm sagen, dann liest der Wähler daraus nicht Modernisierung, sondern Beliebigkeit. Und Beliebigkeit ist das Einzige, was uns von unseren politischen Gegnern wirklich unterscheidet, solange wir sie uns nicht leisten.

Die EU ist nicht reformierbar, und das steht so im Programm

Unser Europawahlprogramm stellt in der Präambel fest: „Wir halten die EU für nicht reformierbar und sehen sie als gescheitertes Projekt“ [3]. Daraus folgt die Neugründung einer europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft, des Bundes europäischer Nationen. Das Bundestagswahlprogramm von 2025 führt diese Linie unter der Überschrift „Von der EU zu einem Bund Europäischer Nationen“ fort [4]. Und das Grundsatzprogramm von 2016 hält für den Fall, dass sich unsere Reformansätze im bestehenden System nicht verwirklichen lassen, ausdrücklich den Austritt Deutschlands oder die Auflösung der Union fest [5].

Dieser Fall ist längst eingetreten. Dreizehn Jahre Erfahrung mit Brüssel haben gezeigt, dass sich diese Union nicht umbauen lässt, weil sie von innen heraus auf Zentralisierung angelegt ist. Deshalb bleibt meine Forderung: raus aus dieser Europäischen Union, hin zu einem Bund souveräner Nationen, und zwar über eine Volksabstimmung, wie unser Programm es zwingend vorsieht [3][4]. Wer die EU wieder als reformierbares Gefäß beschreibt, führt uns zurück auf eine Position, die wir aus guten Gründen verlassen haben.

Der Euro ist eine Fehlkonstruktion, kein Reformobjekt

Im Bundestagswahlprogramm steht es in einer Kapitelüberschrift, unmissverständlich: „Deutschland muss aus dem Euro-System austreten“ [4]. Das ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer nüchternen Analyse. Eine Einheitswährung für zwanzig völlig unterschiedliche Volkswirtschaften kann ökonomisch nicht funktionieren. Die Staaten haben ihre Wechselkurse verloren und damit das Mittel, mit dem sie Produktivitätsunterschiede früher ausgeglichen haben. Was übrig bleibt, sind Dauerrettung, Haftung für fremde Schulden und Target-Salden in Billionenhöhe zulasten des deutschen Steuerzahlers [4].

Der Euro hat nicht die Völker Europas zusammengeführt, er hat sie gegeneinander in Stellung gebracht. Wer ihn jetzt reparieren will, verlängert genau die Umverteilung, gegen die wir angetreten sind. Ich halte an der Rückkehr zu einer eigenen nationalen Währung fest.

Offene Binnengrenzen sind das Gegenteil von Grenzschutz

Der zweite Punkt, an dem in Magdeburg ein anderer Ton angeschlagen wurde, betrifft den Grenzschutz. Hohm hatte vorab erklärt, Deutschland solle Teil des Schengen-Raums bleiben, während die Parteivorsitzende zuletzt einen Ausstieg aus Schengen in Aussicht gestellt hatte [2].

Ein Außengrenzschutz, den andere für uns erledigen sollen, ist kein Schutz, sondern eine Hoffnung. Unser Grundsatzprogramm bezeichnet den bloßen Schutz der europäischen Außengrenzen ausdrücklich als unzureichend und fordert einen flächendeckenden deutschen Grenzschutz unter dem Dach der Bundespolizei [5]. Das Bundestagswahlprogramm verlangt dauerhafte nationale Grenzkontrollen und den Austritt aus der gemeinsamen europäischen Asylpolitik nach dänischem Vorbild [4]. Wer sein Vaterland verteidigen will, muss dessen Grenzen kontrollieren können, jeden Tag und ohne Erlaubnis aus Brüssel. Offene Binnengrenzen sind mit dieser Verantwortung nicht vereinbar.

Raus aus der WHO, raus aus der NATO

Die Corona-Jahre haben gezeigt, was passiert, wenn nationale Parlamente Entscheidungen an internationale Organisationen abgeben. Unser Wahlprogramm fordert deshalb eine grundlegende Reform der Weltgesundheitsorganisation und, falls diese nicht gelingt, den Austritt Deutschlands [4]. Nach allem, was seit 2020 vorgefallen ist, halte ich die Reformfrage für beantwortet. Deutschland gehört aus der WHO heraus.

Dasselbe gilt für die NATO. Ein Bündnis, das sich längst nicht mehr auf Landesverteidigung beschränkt, zieht uns in Konflikte hinein, die nicht die unseren sind. Ich weiß, dass das Grundsatzprogramm von 2016 hier noch anders klingt und die Mitgliedschaft an die Beschränkung auf ein reines Verteidigungsbündnis knüpft [5]. Ich sage offen, dass ich über diesen Stand hinausgehe und für eine programmatische Fortschreibung werbe: Deutschlands Sicherheit gehört in deutsche Hände, mit einer voll einsatzfähigen Bundeswehr und ohne fremde Truppen und Atomwaffen auf unserem Boden.

Die eigentliche Entscheidung fällt beim neuen Grundsatzprogramm

Magdeburg war nur die Vorrunde. Das Grundsatzprogramm von 2016 gilt weiter, im kommenden Jahr soll ein neues beschlossen werden, und in diese Beratungen werden auch Vertreter der Jugendorganisation eingebunden [1]. Dort wird sich entscheiden, ob der Euro-Austritt Programm bleibt oder ob er verschwindet, ohne dass ihn jemals ein Parteitag ausdrücklich abgeräumt hat.

Genau davor warne ich. Programme sind kein Angebot, über das man nachverhandelt, sobald der Gegenwind unangenehm wird. Unsere Wähler haben uns gewählt, weil wir Dinge aussprechen, die andere verschweigen. Wer heute den Euro-Ausstieg kassiert, kassiert morgen den Grenzschutz und übermorgen den Rest.

Ich bin vor dreizehn Jahren wegen dieser Fragen angetreten, und ich beantworte sie heute genauso wie damals. Ich werbe dafür, dass wir bei dem bleiben, was beschlossen ist, und dass wir es umsetzen, sobald wir dazu die Gelegenheit haben.

Quellen

[1] t-online: Bericht vom zweiten Bundeskongress der Generation Deutschland in Magdeburg, 30.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101411418/generation-deutschland-und-die-afd-raus-aus-dem-euro-.html

[2] t-online (dpa): Weidel will raus aus dem Euro, AfD-Jugend widerspricht klar, 28.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101410602/afd-weidel-will-raus-aus-dem-euro-afd-jugend-widerspricht-deutlich.html

[3] Alternative für Deutschland: Europawahlprogramm 2024, beschlossen in Magdeburg 2023, Präambel. https://www.afd.de/wp-content/uploads/2023/12/AfD_EW_Programm_2024.pdf

[4] Alternative für Deutschland: Zeit für Deutschland. Programm zur Bundestagswahl 2025, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa am 11. und 12. Januar 2025. https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf

[5] Alternative für Deutschland: Programm für Deutschland. Grundsatzprogramm, beschlossen auf dem Bundesparteitag in Stuttgart am 30. April und 1. Mai 2016. https://www.afd.de/wp-content/uploads/2017/01/2016-06-27_afd-grundsatzprogramm_web-version.pdf

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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