Wenn die Energiewende brennt

Brände in Sardinien und Bautzen-Risiken von Solarparks und Batteriespeichern

Was die Brände auf Sardinien und in Bautzen über Solarparks und Batteriespeicher zeigen

Die Bilder aus Sardinien sind erschreckend. Ein gewaltiger Vegetationsbrand frisst sich über ausgetrocknete Flächen, erreicht ein Industriegebiet und greift schließlich auf einen großen Solarpark über. Dichter Rauch steigt über den Modulreihen auf, während starke Winde das Feuer immer weiter antreiben.

Nur wenige Tage später brennt mitten in Bautzen ein Batteriespeicher. Vier Container sind betroffen. Anwohner müssen ihre Wohnungen verlassen, Kindertagesstätten werden geschlossen und über viele Stunden hinweg werden Tausende Liter Wasser pro Minute eingesetzt.

Beide Ereignisse zeigen eine Seite der Energiewende, über die viel zu selten gesprochen wird. Solarparks und Batteriespeicher werden politisch meist als saubere, sichere und nahezu folgenlose Infrastruktur dargestellt. Doch auch diese Anlagen bestehen aus elektrischen Komponenten, Kabeln, Kunststoffen, Transformatoren und chemischen Energiespeichern. Sie können brennen, selbst Vegetationsbrände auslösen oder von Wald- und Flächenbränden erfasst werden.

Wer immer größere Anlagen baut, muss deshalb auch offen über deren Risiken sprechen.

Sardinien: Als der Flächenbrand den Solarpark erreichte

Mitte Juli 2026 brannte im Zentrum Sardiniens eine Fläche von mehr als 500 Hektar. Das Feuer breitete sich zwischen Noragugume, Sedilo und Ottana aus. Starker Wind trieb die Flammen bis in das Industriegebiet von Ottana, wo auch ein privater Solarpark erfasst wurde. Mehrere Löschflugzeuge, Hubschrauber und zahlreiche Einsatzkräfte am Boden waren beteiligt [1][2].

Der frühere sardische Regionalpräsident Mauro Pili sprach anschließend von Tausenden Solarmodulen, die in Flammen gestanden hätten. Diese Zahl wurde bislang jedoch nicht durch eine detaillierte amtliche Schadensbilanz bestätigt. Sicher belegt ist, dass der Solarpark vom Vegetationsbrand erreicht und beschädigt wurde [3].

Für eine sachliche Betrachtung ist diese Unterscheidung wichtig. Der Großbrand wurde nach den bislang vorliegenden Informationen nicht nachweislich durch die Solarmodule ausgelöst. Vielmehr griff ein bereits laufender Vegetationsbrand auf die technische Anlage über.

Genau darin liegt jedoch die Warnung für Deutschland und besonders für Brandenburg.

Große Solarparks stehen häufig auf freien und im Sommer trockenen Flächen. Zwischen und unter den Modulen wächst Vegetation. Wird diese nicht regelmäßig kurzgehalten und entfernt, können dürres Gras, abgestorbene Pflanzen und Gestrüpp eine zusammenhängende Brennstoffschicht bilden. Nähert sich ein Feld- oder Waldbrand, können die Flammen auf Kabel, Anschlusskästen, Wechselrichter und Transformatoren übergreifen.

Der Brandweg funktioniert auch in die andere Richtung

Dass ein Feuer nicht nur von außen auf einen Solarpark übergreifen kann, zeigt ein früherer Brand in Ottana.

Bereits im Juni 2022 kam es dort zu einem Feuer im Bereich einer Photovoltaikanlage. Nach damaligen Berichten wurde ein technischer Defekt an Teilen der Anlage als wahrscheinlicher Ausgangspunkt angesehen. Das Feuer erfasste Modulreihen, elektrische Komponenten und rund fünf Hektar trockene Vegetation [4].

Damit sind grundsätzlich beide Brandverläufe möglich: Ein Vegetations- oder Waldbrand kann einen Solarpark erreichen. Umgekehrt kann ein elektrischer Defekt in einem Solarpark die umliegende Vegetation entzünden.

Auch in Brandenburg hat es bereits technische Brände in Solarparks gegeben. Im Mai 2024 brannte beispielsweise ein Trafohaus im Solarpark Hennersdorf im Landkreis Elbe-Elster. Nach ersten Erkenntnissen wurde ein technischer Defekt als Ursache angenommen. In Rathenow geriet bereits 2018 ein Trafohaus auf dem Gelände einer Photovoltaikanlage in Brand. Wegen der starken Rauchentwicklung wurden Anwohner damals aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten [5][6].

Das sind keine Belege dafür, dass jeder Solarpark eine unmittelbare Gefahr darstellt. Sie widerlegen aber die Vorstellung, solche Anlagen seien grundsätzlich nicht brennbar und nahezu risikolos.

Immer mehr Ackerflächen werden mit Solarmodulen bebaut

Ende 2025 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 120 Gigawatt installiert. Etwa 40 Gigawatt davon entfielen auf Freiflächenanlagen, die insgesamt ungefähr 52.000 Hektar beanspruchten.

Rund 29.000 Hektar und damit etwa 55 Prozent der deutschen Photovoltaik-Freiflächenanlagen befanden sich bereits auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bis 2040 könnte der Flächenbedarf je nach Entwicklung auf etwa 150.000 bis 195.000 Hektar steigen [7].

Dabei stellt selbst das Umweltbundesamt fest, dass ausreichend bereits belastete oder versiegelte Standorte vorhanden wären. Dazu gehören Parkplätze, Gewerbe- und Industrieflächen, Deponien, ehemalige Militärflächen sowie Bereiche entlang von Autobahnen und Bahnstrecken [7].

Trotzdem werden immer wieder große Anlagen auf Ackerflächen geplant. Für Investoren ist eine zusammenhängende Freifläche häufig einfacher und günstiger zu bebauen als zahlreiche einzelne Dächer, Parkplätze oder bereits versiegelte Grundstücke.

Die Folgen werden jedoch auf die Allgemeinheit verlagert. Landwirtschaftliche Nutzflächen gehen verloren, Landschaften werden technisch überformt und die örtlichen Feuerwehren müssen zusätzliche Einsatzrisiken bewältigen.

Hochwertige Ackerböden dürfen deshalb nicht zur bloßen Verfügungsmasse einer staatlich forcierten Ausbaupolitik werden. Dächer, Parkplätze, Industrieflächen, Deponien und andere bereits belastete Standorte müssen Vorrang haben.

Brandenburg will die Solarleistung massiv ausbauen

Brandenburg verfolgt besonders ehrgeizige Ausbauziele. Die installierte Photovoltaikleistung soll nach der Energiestrategie des Landes bis 2030 auf 18 Gigawatt und bis 2040 auf 33 Gigawatt steigen [8].

Die brandenburgische Planungshilfe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen führt Waldflächen zwar als Ausschlusskriterium auf. Das ist richtig und notwendig. Trotzdem müssen nicht nur direkte Waldrodungen betrachtet werden. Entscheidend ist auch, wie nahe große technische Anlagen an Wälder, Heideflächen, ehemalige Truppenübungsplätze oder andere stark brandgefährdete Gebiete heranrücken [9].

Brandenburg gehört aufgrund seiner trockenen Sandböden, ausgedehnten Kiefernwälder und wiederkehrenden Trockenperioden zu den besonders waldbrandgefährdeten Regionen Deutschlands. Allein 2024 wurden im Land 197 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von rund 223 Hektar registriert [10].

Ein Szenario wie auf Sardinien ist daher auch hier grundsätzlich möglich. Treffen trockene Vegetation, starker Wind, ein großer Solarpark und ein nahe gelegener Wald- oder Feldbrand zusammen, kann sich eine Lage sehr schnell verschärfen.

Besonders problematisch wird es, wenn Zufahrten zu schmal sind, Feuerwehrfahrzeuge die Modulreihen nicht erreichen können, keine ausreichenden Brandschutzstreifen bestehen oder die Löschwasserversorgung nur auf dem Papier geklärt wurde.

Bautzen: Vier Batteriespeichercontainer in Flammen

Wie aufwendig ein Brand moderner Energieinfrastruktur werden kann, zeigte sich am 21. Juli 2026 in Bautzen.

Um 16.06 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Batteriespeicher auf dem Schliebenparkplatz alarmiert. Betroffen waren vier Container einer Batteriespeicheranlage mit einer Gesamtleistung von rund 1,5 Megawatt. Die Anlage befand sich in der Nähe von Wohnbebauung und Einrichtungen für Kinder [11].

Zeitweise waren bis zu 90 Einsatzkräfte gleichzeitig vor Ort. Über den gesamten Einsatzverlauf waren nach Angaben der Stadt rund 250 Kräfte von Feuerwehr, Polizei, Technischem Hilfswerk und weiteren Hilfsorganisationen beteiligt [12].

Insgesamt mussten 42 Menschen ihre Wohnungen verlassen. Zwei Kindertagesstätten und zwei Horte blieben geschlossen [11].

Besonders auffällig war der enorme Bedarf an Löschwasser. Zunächst wurden ungefähr 3.000 Liter Wasser pro Minute eingesetzt, später zeitweise bis zu 5.000 Liter pro Minute. Das entspricht einer momentanen Durchflussleistung von bis zu 300.000 Litern in einer einzigen Stunde. Um das Trinkwassernetz zu entlasten, musste zusätzlich Wasser aus der Spree entnommen werden [11][13].

Wie viele Millionen Liter während des gesamten Einsatzes tatsächlich verbraucht wurden, wurde nicht veröffentlicht. Die genannten Durchflussmengen zeigen jedoch bereits, welche Wasserressourcen ein einzelner Batteriespeicherbrand binden kann.

Die Container wurden zunächst über Stunden von außen gekühlt. Später musste einer der Container mit einem Bagger geöffnet werden. Anschließend kam ein ferngesteuertes Löschunterstützungsfahrzeug aus Dresden zum Einsatz, das große Mengen Wasser direkt in den betroffenen Bereich einbrachte [14].

Auch nachdem die offenen Flammen gelöscht waren, mussten die beschädigten Speicher weiter überwacht werden, da sich Batteriezellen erneut erhitzen und entzünden können.

Der Einsatz zeigt, dass ein brennender Batteriespeicher kein gewöhnlicher Gebäudebrand ist. Er bindet über einen langen Zeitraum Einsatzkräfte, Spezialtechnik und enorme Wassermengen. Gleichzeitig müssen Bewohner evakuiert, Straßen gesperrt und umliegende Einrichtungen geschlossen werden.

Der Ausbau schreitet schneller voran als der Brandschutz

Batteriespeicher werden zunehmend als notwendige Ergänzung zu Wind- und Solarstrom errichtet. Dabei entstehen immer größere Anlagen, teilweise in der Nähe von Wohngebieten, Gewerbebetrieben, Straßen und landwirtschaftlichen Flächen.

Der Brand von Bautzen wirft deshalb grundlegende Fragen auf: Welche Sicherheitsabstände gelten? Wie wird verhindert, dass ein Brand von einem Container auf den nächsten übergreift? Woher kommen im Ernstfall mehrere Tausend Liter Löschwasser pro Minute? Wie können die Einsatzkräfte die Anlage erreichen? Und wer trägt die Kosten für Spezialtechnik, Evakuierungen und einen tagelangen Großeinsatz?

Es ist unverantwortlich, solche Anlagen zu errichten und anschließend darauf zu vertrauen, dass die örtlichen Feuerwehren im Ernstfall schon eine Lösung finden werden.

Was vor einer Genehmigung geklärt werden muss

Für größere Solarparks und Batteriespeicher müssen verbindliche Sicherheitsanforderungen gelten.

Bei Solarparks gehören dazu ausreichend breite Brandschutzstreifen, eine dauerhaft gepflegte Vegetation, tragfähige Feuerwehrzufahrten, innere Fahrwege, Wendemöglichkeiten sowie genügend Abstand zu Waldflächen, Gebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben. Transformatoren, Wechselrichter und andere elektrische Betriebsmittel müssen in möglichst nicht brennbaren Sicherheitsbereichen stehen.

Für Batteriespeicher sind ausreichende Abstände zwischen den einzelnen Einheiten notwendig. Ein Brand in einem Container darf nicht ungehindert auf die gesamte Anlage übergreifen. Automatische Temperatur-, Gas- und Rauchüberwachung, frühzeitige Alarmierung und technische Trennmöglichkeiten müssen zum verbindlichen Standard gehören.

Vor der Inbetriebnahme muss geklärt sein, woher das benötigte Löschwasser kommt, welche Durchflussmenge tatsächlich verfügbar ist und ob die Feuerwehr die Anlage von mehreren Seiten erreichen kann.

Außerdem müssen Betreiber verpflichtet werden, die örtlichen Feuerwehren einzuweisen und regelmäßige Übungen zu finanzieren. Anlagenpläne, Notfallkontakte und technische Informationen müssen jederzeit verfügbar sein.

Kosten und Risiken dürfen nicht bei der Allgemeinheit landen

Die Gewinne aus Solarparks und Batteriespeichern werden privatisiert. Die Folgen eines Großbrandes trägt dagegen zunächst die Allgemeinheit.

Feuerwehrleute, Polizisten, Rettungskräfte und Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks werden gebunden. Straßen werden gesperrt, Bewohner evakuiert, Kinderbetreuung fällt aus und erhebliche Mengen Wasser werden benötigt. Hinzu kommen die Kosten für Spezialtechnik, Nachlöscharbeiten und die tagelange Überwachung der Anlage.

Deshalb muss das Verursacherprinzip gelten. Betreiber und Investoren haben für ausreichende Brandschutzmaßnahmen, zusätzliche Löschwasserreserven, Schulungen, Spezialtechnik und sämtliche Folgekosten aufzukommen.

Diese Lasten dürfen nicht bei ehrenamtlichen Feuerwehren, Kommunen und Steuerzahlern abgeladen werden.

Eine ehrliche Energiedebatte statt grüner Werbebilder

Der Brand auf Sardinien zeigt, dass ein Wald- oder Vegetationsbrand einen großflächigen Solarpark erreichen kann.

Der frühere Brand von Ottana zeigt, dass ein technischer Defekt in einer Photovoltaikanlage umgekehrt auch trockene Vegetation entzünden kann.

Der Großbrand von Bautzen zeigt schließlich, welche Folgen ein brennender Batteriespeicher haben kann: Evakuierungen, ein mehrtägiger Einsatz, Spezialtechnik und zeitweise bis zu 5.000 Liter Löschwasser pro Minute.

Das bedeutet nicht, dass jede Solaranlage oder jeder Batteriespeicher zwangsläufig brennt. Es bedeutet aber, dass die Risiken real sind und nicht länger hinter Begriffen wie Klimaschutz, Energiewende oder grüne Technologie versteckt werden dürfen.

Wer immer mehr Ackerflächen mit Solarmodulen bebaut und immer größere Batteriespeicher errichtet, trägt eine besondere Verantwortung. Waldflächen und hochwertige landwirtschaftliche Böden müssen geschützt werden. Bereits versiegelte und industriell vorbelastete Flächen müssen Vorrang haben. Standorte in der Nähe von Wohngebieten, Schulen, Kindertagesstätten, Wäldern und brandgefährdeten Landschaften sind besonders kritisch zu prüfen.

Die Energiewende darf nicht dazu führen, dass neue technische Risiken geschaffen werden, während die Feuerwehren mit den Folgen allein gelassen werden.

Eine Anlage ist nicht allein deshalb ungefährlich, weil sie politisch als grün bezeichnet wird. Wenn sie brennt, zählen keine Werbeversprechen mehr. Dann zählen Wasser, Personal, Sicherheitsabstände, funktionierende Einsatzpläne und die Frage, ob vorher verantwortungsvoll geplant wurde.

Quellenverzeichnis

[1] ANSA: Großbrand bei Ottana und Einsatz mehrerer Löschflugzeuge, 18. Juli 2026

[2] Il Fatto Quotidiano: Mehr als 500 Hektar verbrannte Fläche auf Sardinien

[3] Cagliari Live Magazine: Äußerungen über die beschädigten Solarmodule in Ottana

[4] Sardegna Ieri Oggi Domani: Brand in der Photovoltaikanlage Ottana im Juni 2022

[5] Polizei Brandenburg: Brand eines Trafohauses im Solarpark Hennersdorf, 24. Mai 2024

[6] Märkische Allgemeine: Trafobrand auf dem Gelände einer Solaranlage in Rathenow

[7] Umweltbundesamt: Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Flächenbedarf und Ausbauprognosen

[8] Land Brandenburg: Energiestrategie und Ausbauziele für Photovoltaik

[9] Land Brandenburg: Gemeinsame Arbeitshilfe zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen

[10] Landesbetrieb Forst Brandenburg: Waldbrandstatistik 2024

[11] Stadt Bautzen: Erste Einsatzinformationen zum Brand des Batteriespeichers und zu den Evakuierungen

[12] Stadt Bautzen: Abschlussmeldung mit Angaben zu rund 250 beteiligten Einsatzkräften

[13] Stadt Bautzen: Zusätzliche Löschwasserversorgung aus der Spree

[14] Stadt Bautzen: Geänderte Löschtaktik und Einsatz eines Löschunterstützungsfahrzeugs

Grafik KI-generiert

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift den Wählerwillen an

Bürgerbüro durch linke Faschisten beschmiert - Angriff auf Wählerwillen

Linksextreme Parolen sind kein Protest, sondern ein Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung

Am vergangenen Wochenende wurde mein Bürgerbüro in Cottbus massiv beschmiert. Die Täter hinterließen politische Parolen, die eindeutig dem Antifa-Milieu zuzuordnen sind. Das war kein zufälliger Vandalismus und auch kein übermütiger Streich. Es war der gezielte Versuch, einen gewählten Volksvertreter und seine Mitarbeiter einzuschüchtern.

Ich nenne das, was es ist: einen politisch motivierten Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung.

Dieses Büro steht für Zehntausende Wähler

Ich habe mir meine politischen Mandate nicht selbst verliehen. Bei der Kommunalwahl 2024 erhielt ich allein im Cottbuser Wahlkreis 2 insgesamt 6.382 Kandidatenstimmen und wurde erneut in die Stadtverordnetenversammlung gewählt [1].

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gaben mir im Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße 54.980 Bürger ihre Erststimme. Mit 42,0 Prozent gewann ich das Direktmandat deutlich. Die zweitplatzierte Kandidatin erreichte 23,3 Prozent [2].

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift deshalb nicht nur eine Hauswand an. Er greift einen Ort an, an dem Bürger ihre Anliegen vorbringen können. Er versucht, die Arbeit eines demokratisch gewählten Abgeordneten zu behindern. Und er verhöhnt damit auch den erklärten Willen Zehntausender Wähler.

Man muss weder Mitglied der AfD sein noch meine politischen Positionen teilen, um das zu verstehen. In einer Demokratie werden politische Auseinandersetzungen mit Worten, Argumenten und bei Wahlen geführt. Wer stattdessen Fassaden beschmiert, Fenster einschlägt oder politische Gegner bedroht, hat keine Argumente. Er hat nur Hass und Farbeimer.

Toleranz predigen und Antifa-Parolen schmieren?

Ausgerechnet an diesem Wochenende fanden zwei politische Großveranstaltungen statt. In Berlin wurde am 24. und 25. Juli der Christopher Street Day veranstaltet. Am 25. Juli lief auf dem Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg das kostenlose Konzert „Laut gegen Nazis“ [3][4].

Eine direkte Verbindung zwischen den Veranstaltern oder Teilnehmern und der Tat ist bislang nicht bewiesen. Wer für die Schmierereien verantwortlich ist, müssen die Ermittlungen zeigen. Ich werde deshalb niemanden ohne Beweise beschuldigen.

Die hinterlassenen Parolen zeigen jedoch deutlich, welchem politischen Milieu sich die Täter selbst zurechnen. Und genau hier beginnt die gewaltige Doppelmoral: Öffentlich werden Toleranz, Vielfalt, Respekt und Demokratie beschworen. Gleichzeitig glauben offenbar einige selbst ernannte Antifaschisten, Andersdenkende dürften eingeschüchtert und ihr Eigentum beschädigt werden.

Das ist keine Toleranz. Das ist keine Zivilcourage. Und es ist erst recht keine Demokratie.

Für politische Symbolveranstaltungen ist reichlich Geld vorhanden

Hinzu kommt, dass solche Veranstaltungen großzügig öffentlich unterstützt werden. Das Cottbuser „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ erhielt aus dem Festivalförderfonds des Bundes knapp 50.000 Euro und damit nahezu die höchstmögliche Fördersumme [5].

Für den Auftritt des Berliner Senats beim CSD stellte allein die Senatskanzlei rund 140.000 Euro netto bereit. Hinzu kamen Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. Insgesamt belief sich der Aufwand für diesen einen CSD-Wagen damit auf rund 375.000 Euro [6].

Wer mit solchen Summen öffentlich für Demokratie, Toleranz und gegen politischen Hass wirbt, muss sich auch eindeutig gegen Gewalt und Sachbeschädigung von links stellen. Demokratie darf nicht erst dann verteidigt werden, wenn die politische eigene Seite betroffen ist.

Wer rechte Gewalt verurteilt, linksextreme Gewalt aber verschweigt, relativiert oder als verständlichen Protest abtut, verteidigt nicht die Demokratie. Er betreibt politische Doppelmoral.

Keine Opferinszenierung, sondern klare Konsequenzen

Wir werden jetzt keine öffentlich finanzierte Arbeitsgruppe gründen, kein Sonderprogramm beantragen und auch keine Betteltour um zusätzliche Fördermittel beginnen.

Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schäden wurden dokumentiert. Die Ermittlungen müssen nun zeigen, wer hinter der Tat steckt. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen identifiziert und für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.

Und die Schaufenster? Die werde ich selbst reinigen.

Selbst ist der Mann.

Die Täter haben vielleicht geglaubt, sie könnten uns einschüchtern. Tatsächlich haben sie nur dafür gesorgt, dass wir noch entschlossener weitermachen. Ich werde mich auf kommunaler Ebene und im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, linksextreme Strukturen und ihre Finanzierungswege offenzulegen.

Wo öffentliche Gelder in extremistische Netzwerke fließen oder politische Gewalt verharmlost wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln.

Die Gespräche mit den Bürgern gehen weiter. Unsere politische Arbeit wird nicht unterbrochen.

Ihr habt eine Fassade beschmiert. Den Wählerwillen könnt ihr damit nicht wegwischen. Jetzt erst recht.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, amtliches Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2024: Lars Schieske, 6.382 gültige Kandidatenstimmen, gewählt. (Stadt Cottbus/Chóśebuz)

[2] Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, 54.980 Erststimmen beziehungsweise 42,0 Prozent. (Bundeswahlleiterin)

[3] rbb24, Berliner Christopher Street Day am 24. und 25. Juli 2026. (rbb24.de)

[4] BTU Cottbus-Senftenberg, „Laut gegen Nazis – Campus Open Air“ am 25. Juli 2026 auf dem Zentralcampus. (BTU Cottbus-Senftenberg)

[5] Förderung des „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ mit knapp 50.000 Euro aus dem Festivalförderfonds des Bundes. (Maja Wallstein)

[6] Aufwendungen für den Berliner Senatswagen beim CSD: 140.000 Euro netto von der Senatskanzlei sowie Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. (bz-berlin.de)

Linksextreme Schmierfinken greifen AfD-Bürgerbüro an

Jetzt erst recht - gegen 161 und Antifa

Parolen wie 161 (Antifa) oder „Protect Trans Kids“

Mein Bürgerbüro in Cottbus wurde mit linken Parolen beschmiert. Zufall? Ausgerechnet am Wochenende von „Laut gegen Nazis“ in Cottbus und dem Christopher Street Day in Berlin.

Wer fremdes Eigentum beschädigt, greift nicht nur Gebäude an, sondern auch die demokratische Auseinandersetzung. Sachbeschädigung ist kein Protest, sondern schlicht kriminell.

Wer von Toleranz spricht, sollte sie auch leben.

Vom Spahn-Skandal zum Regierungschaos

www.lars-schieske.de - Regierungschaos von Friedrich Merz - wird es bald Neuwahlen geben

Wie Merz und die schwarz-rote Koalition Deutschland der Lächerlichkeit preisgeben

Der Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte für Bundeskanzler Friedrich Merz offenbar der Beginn eines Befreiungsschlags werden. Stattdessen entwickelte sich daraus ein Personalkarussell, das die Führungsschwäche des Kanzlers und den desolaten Zustand der Union offenlegt.

Auslöser war die bekannt gewordene Inanspruchnahme einer Leihmutter durch Spahn und seinen Ehemann. Spahn hatte sich zuvor selbst gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, ebenso wie seine Partei. Unter wachsendem öffentlichen Druck erklärte er am 18. Juli 2026 seinen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender [1]. Ich hatte darüber bereits berichtet:

Merz begann daraufhin, Regierung, Partei und Fraktion gleichzeitig umzubauen. Doch statt Geschlossenheit entstanden neue offene Stellen, kurzfristige Absagen und wachsender Unmut in den eigenen Reihen.

Die große Rochade

Auf Spahn soll der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frei als Fraktionsvorsitzender folgen. Nina Warken wechselt aus dem Gesundheitsministerium ins Kanzleramt. Ihr Ressort übernimmt der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Philipp Amthor soll vom Digitalministerium ins Kanzleramt wechseln [2].

Gerade Linnemanns Ernennung ist bemerkenswert. Noch 2025 hatte er erklärt, er wolle nicht nur Minister werden, damit dies später bei Wikipedia stehe. Für das Gesundheitsministerium hielt er sich selbst für ungeeignet und sagte sinngemäß: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ [3]. Nun übernimmt er genau dieses Ressort und räumt gleichzeitig ein, dass er sich noch tiefer einarbeiten müsse.

Verkehrsminister verabschiedet sich zu früh

Besonders peinlich verlief der geplante Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder. Merz hatte ihm bereits mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Schnieder verabschiedete sich daraufhin bei seinen Kollegen.

Doch der vorgesehene Nachfolger Fritz Güntzler sprang wieder ab, offenbar auch wegen Zweifeln an seiner eigenen Eignung [4]. Damit war Schnieder politisch entlassen, formal aber noch im Amt. Erst später bat er selbst um seine Entlassung, um diesen „unwürdigen Zustand“ zu beenden.

Als Nachfolger ist nun Steffen Bilger vorgesehen. Dessen bisheriger Posten in der Unionsfraktion wird dadurch ebenfalls frei. Jede Personalentscheidung schafft damit gleich das nächste Problem.

Auch Sport und Ehrenamt werden verschoben

Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, muss ihren Posten ebenfalls räumen und soll als Parlamentarische Staatssekretärin ins Gesundheitsministerium wechseln [5].

Eine bestätigte Nachfolge für den Sportbereich gab es zunächst nicht. Das ist gerade jetzt ein fatales Signal. Das Spitzensportfördergesetz soll umgesetzt, eine neue Spitzensportagentur aufgebaut und über eine deutsche Olympiabewerbung entschieden werden. Trotzdem wird die politische Leitung ausgetauscht, ohne eine klare Nachfolge zu präsentieren.

Sport und Ehrenamt erscheinen damit nicht als wichtige politische Aufgabe, sondern als Verschiebemasse im innerparteilichen Machtkampf der CDU.

Schlechter Stil gegenüber den eigenen Leuten

Auch der bisherige Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge kritisierte den Umgang mit seiner Ablösung. Nach seinen Angaben wurde er nicht persönlich vom Kanzler informiert, sondern erfuhr davon zunächst über Parteigremien und die Presse [6].

Neben Schenderlein und Sorge werden weitere Staatssekretäre und Parteifunktionäre verschoben. Gleichzeitig bleiben mehrere Schlüsselposten zunächst offen. Von einem durchdachten Neuanfang kann deshalb keine Rede sein.

Die SPD schaut zu

Die SPD ist von der Personalrochade kaum betroffen. Dennoch trägt sie die politische Verantwortung für diese Regierung mit. Während sich die CDU mit Personalfragen und Machtkämpfen beschäftigt, sichert die SPD ihr weiterhin die Unterstützung zu.

Diese Regierung wollte Deutschland reformieren. Tatsächlich reformiert sie vor allem ihre eigene Sitzordnung.

Doppelmoral und fehlende Führung

Am Anfang stand die Doppelmoral von Jens Spahn. Danach folgten Personalwechsel, Absagen, schlecht vorbereitete Entscheidungen und offene Stellen.

Linnemann übernimmt ein Ministerium, für das er sich selbst als ungeeignet bezeichnet hatte. Schnieder wird entlassen, bevor ein Nachfolger feststeht. Der erste Kandidat sagt wieder ab. Schenderlein verliert den Sportposten ohne geklärte Nachfolge. Sorge erfährt von seiner Ablösung aus den Medien.

Merz wollte Stärke demonstrieren. Herausgekommen ist Planlosigkeit.

Deutschland steht vor enormen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Doch CDU und SPD beschäftigen sich mit sich selbst. Dieses Regierungsschauspiel wird dem Ernst der Lage nicht gerecht.

Diese Koalition macht sich nicht nur selbst lächerlich. Sie beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die politische Führung. Einen echten Politikwechsel wird es mit CDU und SPD nicht geben.

Quellenverzeichnis

[1] „Was der Spahn-Rücktritt für die CDU bedeutet“, Tagesschau, 18. Juli 2026

[2] „Kanzler Merz zu Veränderungen im Kabinett“, Bundesregierung, 24. Juli 2026

[3] „Frühere Aussage fällt Linnemann auf die Füße“, ZDFheute, 25. Juli 2026

[4] „Verkehrsminister Schnieder will Kanzler Merz um Entlassung bitten“, Tagesschau, 26. Juli 2026

[5] „Regierungsumbau betrifft den Sport: Schenderlein nicht mehr Staatsministerin für Sport“, Sportschau, 27. Juli 2026

[6] „Entlassener Gesundheitsstaatssekretär kritisiert Merz“, Welt, 27. Juli 2026

Spahns Rücktritt zeigt die Doppelmoral der Union

Warum Leihmutterschaft verboten bleiben sollte

Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].

Spahn umgeht Verbot in Deutschland

Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.

Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.

Doppelmoral von CDU und Bundesregierung

Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].

Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.

Nicht der erste Skandal von Spahn

Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.

Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].

Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].

Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.

Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.

Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.

Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf

Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].

Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].

Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].

Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].

Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben

Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.

Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.

Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.

Quellenverzeichnis

[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026

[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026

[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026

[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026

[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026

[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026

[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026

Cottbus verändert sich!

Lange Schlangen vor dem Stadtbüro sind kein Zeichen von Weltoffenheit

Wer dieser Tage das Cottbuser Stadtbüro aufsucht, erlebt keine viel beschworene Erfolgsgeschichte, sondern die Folgen einer Stadtentwicklung, die immer stärker aus dem Ruder läuft. Als ich selbst vor Ort war, stand erneut eine lange Schlange vor dem Einwohnermeldeamt. Bürger mussten warten, um einfache Verwaltungsangelegenheiten erledigen zu können.

Die Stadt weist selbst darauf hin, dass bei offenen Sprechzeiten längere Wartezeiten entstehen und die Ausgabe von Wartemarken vorzeitig beendet werden kann, sobald die Kapazitäten erschöpft sind [1].

Das ist kein Fortschritt. Es ist das sichtbare Ergebnis einer Politik, die immer mehr Menschen in die Stadt holt, ohne Verwaltung, Wohnungsmarkt und Infrastruktur entsprechend vorzubereiten. Die Verantwortlichen feiern Internationalisierung, während die Cottbuser vor überlasteten Behörden warten.

Fast 700 Prozent Wachstum in weniger als zehn Jahren

Die amtlichen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Ende 2016 waren in Cottbus 184 indische, 103 pakistanische und 27 bangladeschische Staatsangehörige gemeldet [2].

Bis April 2026 stieg die Zahl der indischen Staatsangehörigen auf 1.451. Das entspricht einem Anstieg um rund 688,6 Prozent. Die Zahl der pakistanischen Staatsangehörigen erhöhte sich auf 595, ein Plus von rund 477,7 Prozent. Bei den Staatsangehörigen aus Bangladesch stieg die Zahl von 27 auf 360 Personen und damit um rund 1.233,3 Prozent [3].

Ende Juni 2026 waren bereits 1.494 indische, 630 pakistanische und 377 bangladeschische Staatsangehörige in Cottbus gemeldet [4]. Zusammengenommen wuchs die Zahl dieser drei Gruppen innerhalb von weniger als zehn Jahren von 314 auf 2.501 Personen.

Das ist ein Anstieg um fast 700 Prozent.

Wer angesichts solcher Zahlen noch von einer gewöhnlichen Entwicklung spricht, verschließt die Augen vor der Realität. Hier verändert sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt in einem Tempo, über das die Bürger weder ausreichend informiert noch ernsthaft befragt werden.

Cottbus wird verändert, ohne dass offen darüber gesprochen wird

Ende Juni 2026 lebten insgesamt 14.831 ausländische Staatsangehörige in Cottbus. Der Ausländeranteil lag damit bereits bei 14,8 Prozent [4].

Diese Entwicklung bleibt nicht auf statistische Tabellen beschränkt. Sie wirkt sich auf Behörden, Wohnungen, Studentenwohnheime, Schulen, den öffentlichen Raum und langfristig auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus.

Indien, Pakistan und Bangladesch gehören zu einem anderen religiösen, gesellschaftlichen und kulturellen Raum als Deutschland und Europa. Unterschiede bestehen unter anderem bei Familienstrukturen, Geschlechterrollen, religiösen Traditionen und gesellschaftlichen Normen.

Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Mensch aus diesen Staaten unsere Ordnung ablehnt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass eine Zuwanderung in dieser Größenordnung erhebliche Anforderungen an Integration und Zusammenhalt stellt.

Diese Wahrheit darf nicht länger hinter Schlagworten wie Vielfalt, Weltoffenheit und Internationalisierung versteckt werden. Eine Stadt ist kein beliebig austauschbarer Wohnort. Sie besitzt eine Geschichte, eine Sprache, Traditionen und eine gewachsene kulturelle Identität.

Cottbus ist eine deutsche Stadt. Das muss auch in Zukunft sichtbar und erlebbar bleiben.

Eine Universität ist keine Einwanderungsagentur

Ein erheblicher Teil dieser Entwicklung dürfte mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg zusammenhängen. Die BTU zählt rund 7.500 Studenten. Etwa 45 Prozent kommen aus dem Ausland [5].

Bereits 2024 gehörten Indien, Pakistan und Bangladesch neben dem Iran zu den am stärksten vertretenen Herkunftsländern der internationalen Studenten [6]. Auch die Stadt berücksichtigt diese Gruppen in ihrer Bevölkerungsvorausschätzung gesondert, weil bei ihnen ein hoher Studentenanteil angenommen wird [7].

Die BTU setzt damit massiv auf Internationalisierung. Doch die Aufgabe einer deutschen Universität besteht nicht darin, möglichst hohe Ausländerquoten zu produzieren. Ihre Aufgabe besteht in Forschung, Lehre und der Ausbildung qualifizierter Absolventen für die Region und unser Land.

Eine hohe Zahl ausländischer Studenten ist kein Erfolg an sich. Entscheidend ist, wie viele ihr Studium tatsächlich aufnehmen, ordnungsgemäß betreiben und erfolgreich abschließen. Ebenso entscheidend ist, ob sie anschließend als benötigte Fachkräfte arbeiten und einen nachweisbaren Beitrag für Cottbus und die Lausitz leisten.

Sollte das Studium dagegen vor allem als Eintrittskarte nach Deutschland dienen, hätte das mit sinnvoller Hochschulpolitik nichts mehr zu tun. Eine Universität darf nicht zum unkontrollierten Einfallstor für dauerhafte Einwanderung werden.

Steuergeld verlangt Kontrolle

Auch öffentlich finanzierte Studien-, Austausch- und Förderprogramme müssen kritisch geprüft werden. Der Deutsche Akademische Austauschdienst wies für die BTU im Jahr 2023 projektbezogene Förderausgaben von knapp zwei Millionen Euro aus [8].

Dabei bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend unklar, wer konkret gefördert wird, wie viele Studenten ihr Studium erfolgreich abschließen und welchen nachhaltigen Nutzen die eingesetzten Steuermittel haben.

Ein systematischer Missbrauch lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Angaben bislang nicht belegen. Gerade deshalb sind Transparenz und Kontrolle erforderlich.

Der Staat darf sich nicht damit begnügen, Visa zu erteilen, Einschreibungen zu registrieren und Fördermittel auszuzahlen. Er muss kontrollieren, ob der angegebene Aufenthaltszweck eingehalten wird. Dazu gehören auch konsequente Prüfungen bei fehlenden Studienleistungen, Studienabbrüchen, Scheinimmatrikulationen oder anderen Unregelmäßigkeiten.

Wer ernsthaft studiert, hat solche Kontrollen nicht zu fürchten. Wer das Studium nur als Mittel zum Aufenthalt nutzt, darf damit keinen Erfolg haben.

Aus Studienmigration wird dauerhafte Einwanderung

Nach § 16b Aufenthaltsgesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium erteilt werden [9]. Nach dem Abschluss kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung für bis zu 18 Monate folgen [10].

Anschließend ist ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte oder in eine Blaue Karte EU möglich [11]. Absolventen einer deutschen Hochschule können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten [12].

Damit ist klar: Was als befristeter Studienaufenthalt beginnt, kann innerhalb weniger Jahre in einen dauerhaften Aufenthalt übergehen. Später können weitere Angehörige hinzukommen.

Wer immer mehr internationale Studenten nach Cottbus holt, entscheidet daher nicht nur über die Zusammensetzung der Universität. Er verändert langfristig die Zusammensetzung der gesamten Stadt.

Diese Entwicklung geschieht schrittweise, aber keineswegs folgenlos. Aus einigen Semestern werden dauerhafte Aufenthalte, aus Studenten werden Einwanderer und aus einer Hochschulstrategie wird eine grundlegende Veränderung der Stadtgesellschaft.

Integration bedeutet Anpassung an unsere Gesellschaft

Wer dauerhaft in Cottbus leben will, muss unsere Sprache beherrschen, unsere Gesetze einhalten und unsere Kultur respektieren. Das ist keine unzumutbare Forderung, sondern die Grundlage eines funktionierenden Gemeinwesens.

Integration bedeutet nicht, dass sich die einheimische Bevölkerung immer weiter an neue religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Vorstellungen anpassen muss. Integration bedeutet, dass sich Zuwanderer in die bestehende Gesellschaft einfügen.

Unsere Kultur ist keine Verhandlungsmasse. Unsere Lebensweise, unsere Sprache und unsere gesellschaftlichen Grundwerte dürfen nicht schrittweise relativiert werden, nur weil politische Entscheidungsträger jede Form der Zuwanderung grundsätzlich als Bereicherung darstellen.

Zuwanderung ist nur dann im Interesse unserer Stadt, wenn sie begrenzt, kontrolliert und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist. Sie muss einen erkennbaren Nutzen für Cottbus haben und darf den sozialen und kulturellen Zusammenhalt nicht gefährden.

Die Cottbuser tragen die Folgen

Die verantwortlichen Politiker sprechen von Fachkräften, Vielfalt und einer internationalen Universität. Die praktischen Folgen tragen dagegen die Bürger.

Sie stehen vor überlasteten Behörden. Sie konkurrieren um bezahlbaren Wohnraum. Sie finanzieren zusätzliche Verwaltungs-, Integrations- und Infrastrukturkosten. Und sie müssen erleben, wie sich ihre Stadt verändert, ohne dass diese Entwicklung offen diskutiert wird.

Die Frage lautet deshalb nicht, ob einzelne ausländische Studenten freundlich, fleißig oder erfolgreich sind. Die entscheidende politische Frage lautet, ob eine Zunahme bestimmter ausländischer Bevölkerungsgruppen um fast 700 Prozent innerhalb weniger Jahre im Interesse von Cottbus liegt.

Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung in ihrer gegenwärtigen Größenordnung und Geschwindigkeit nicht förderlich für unsere Stadt.

Wir bringen das Thema in die Stadtverordnetenversammlung

Die AfD-Fraktion wird diese Entwicklung in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus aufgreifen und die entsprechenden Fragen an die Stadtverwaltung richten.

Wir werden nicht hinnehmen, dass sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt grundlegend verändert, während Politik, Universität und Verwaltung die Öffentlichkeit mit allgemeinen Formulierungen abspeisen.

Die Bürger haben ein Recht auf vollständige Transparenz. Sie müssen erfahren, wodurch diese Entwicklung verursacht wird, welche Folgen sie für Cottbus hat und welchen konkreten Nutzen sie der Stadt bringen soll.

Lange Warteschlangen vor dem Einwohnermeldeamt sind nur das sichtbare Symptom. Das eigentliche Problem ist eine Politik, die Zuwanderung organisiert und ausweitet, ohne die Grenzen der Verwaltung, der Infrastruktur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ernst zu nehmen.

Cottbus darf nicht zum Experimentierfeld einer grenzenlosen Internationalisierung werden. Die Interessen der einheimischen Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit unserer Stadt und der Erhalt unserer deutschen kulturellen Identität müssen wieder an erster Stelle stehen.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus: Stadtbüro – Öffnungszeiten, Terminvergabe und Hinweise zu Wartezeiten
[2] Stadt Cottbus: Statistisches Jahrbuch 2016
[3] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, April 2026
[4] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, Juni 2026
[5] Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg: Die BTU in Zahlen
[6] BTU Cottbus-Senftenberg: Studierendenzahlen und Herkunftsländer der internationalen Studenten
[7] Stadt Cottbus: Bevölkerungsvorausschätzung Cottbus 2040
[8] Deutscher Akademischer Austauschdienst: Projektförderung an deutschen Hochschulen 2023
[9] § 16b Aufenthaltsgesetz – Studium
[10] § 20 Aufenthaltsgesetz – Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss
[11] § 18b Aufenthaltsgesetz – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
[12] § 18c Aufenthaltsgesetz – Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Windkraft am Hermannsdenkmal: Wenn Ideologie über Heimat und Kulturlandschaft gestellt wird

Der Teutoburger Wald ist weit mehr als eine Fläche auf einer Landkarte. Er ist Naturraum, Erholungsgebiet, Heimat und eine der bekanntesten Kulturlandschaften Deutschlands. Mit dem Hermannsdenkmal steht hier zudem ein Wahrzeichen, das untrennbar mit der deutschen Geschichte verbunden ist.

Ausgerechnet in dieser Landschaft werden nun auf der Gauseköte sieben Windenergieanlagen errichtet. Die Anlagen stehen zwar nicht unmittelbar am Hermannsdenkmal. Mit einer Gesamthöhe von jeweils 246,6 Metern werden sie die Landschaft aber dauerhaft verändern. Jede einzelne Anlage wird mehr als viereinhalbmal so hoch sein wie das 53,46 Meter hohe Hermannsdenkmal [1].

Dabei geht es nicht nur um die sichtbaren Türme und Rotoren. Für Fundamente, Kranstellflächen, Zufahrtswege, Kabeltrassen und die Anlieferung der Bauteile werden Waldflächen beansprucht, Wege verbreitert und Böden verdichtet. Ein Teil dieser Flächen soll später wieder zurückgebaut werden. Doch ein über Jahrzehnte gewachsener Wald lässt sich nicht einfach durch einige Ersatzpflanzungen wiederherstellen.

Erst abgelehnt, dann doch genehmigt

Ursprünglich waren 13 Windenergieanlagen auf der Gauseköte beantragt worden. Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen blieben sieben Standorte übrig.

Im Februar 2025 lehnte der Kreis Lippe auch diese sieben Anlagen zunächst ab. Nach Auffassung des Kreises widersprachen die Standorte den damaligen Vorgaben des Regionalplans. Sämtliche Anlagen sollten in Waldbereichen entstehen, für die keine entsprechende kommunale Bauleitplanung vorlag [2].

Nur wenige Wochen später änderte sich die Lage. Nach einem Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht erklärte der Kreis Lippe, die Anlagen genehmigen zu müssen. Anderenfalls drohten nach Angaben des Kreises Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe.

Besonders widersprüchlich ist, dass die kurz darauf wirksam gewordene Änderung des Regionalplans einen Windpark an diesen Standorten nach Darstellung des Kreises nicht mehr zugelassen hätte. Entscheidend war jedoch die vorherige Rechtslage [3].

Genau hier zeigt sich das Problem der heutigen Energiepolitik. Die politisch geschaffene Vorrangstellung der Windenergie führt dazu, dass kommunale Planung, Landschaftsschutz und die Interessen der Menschen vor Ort immer häufiger zurücktreten müssen.

Der Eingriff in den Wald hat begonnen

Die Veränderungen sind inzwischen keine bloße Befürchtung mehr. Im Juli 2026 wurde berichtet, dass die Rodungsarbeiten abgeschlossen seien und die Erschließung mehrerer Standorte begonnen habe. Wurzeln werden entfernt, Flächen eingeebnet und geschottert. Einzelne Waldwege müssen für die Schwertransporte auf eine Breite von 4,50 Metern ausgebaut werden [4].

Ein Wald ist jedoch kein gewöhnliches Baugrundstück. Er ist Lebensraum, Wasserspeicher, Erholungsgebiet und Klimaregulator. Verdichtete Böden, beseitigte Wurzelsysteme und zerschnittene Lebensräume lassen sich nicht einfach rückgängig machen.

Auch Naturschutzverbände sehen das Vorhaben kritisch. Der BUND Nordrhein-Westfalen hat gegen die Genehmigung der sieben Anlagen Klage eingereicht. Unterstützt wird das Vorgehen unter anderem vom NABU Lippe, dem Lippischen Heimatbund, dem Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge und dem Förderverein der Adlerwarte Berlebeck [5].

Wenn selbst Naturschutzverbände gegen einen angeblich dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Windpark vorgehen, sollte das auch die politisch Verantwortlichen nachdenklich machen.

Die AfD hat vor Ort frühzeitig gewarnt

Die AfD im Kreis Lippe hat sich nicht erst zu Wort gemeldet, als die Bauarbeiten begonnen hatten. Bereits 2021 wandte sich der AfD-Kreisverband gegen eine Industrialisierung des Teutoburger Waldes [6].

Im September 2024 brachten die AfD-Kreistagsmitglieder Uwe Detert, Sabine Reinknecht und Viktor Hübner insgesamt zwölf Anträge zur geplanten Windkraftnutzung auf der Gauseköte ein.

Der zentrale Antrag trug den Titel „Schutz unserer Heimat: Keine Windräder im Bereich der Gauseköte“. Darin forderte die AfD, den Bau zu stoppen. Sie verwies auf die Veränderung des Landschaftsbildes, die Eingriffe in den Wald und mögliche Folgen für den Tourismus [7].

Weitere Anträge behandelten unter anderem:

  • den vorbeugenden Brandschutz,
  • die Löschwasserversorgung,
  • mögliche Belastungen durch Betriebsstoffe und Abrieb,
  • den Schutz von Greifvögeln,
  • die Wiederaufforstung,
  • die Absicherung eines späteren Rückbaus,
  • sowie die Auswirkungen auf Gastronomie und Tourismus.

Besonders wichtig war der Antrag, die geplanten Anlagen aus verschiedenen Blickrichtungen sichtbar zu machen. Die Verwaltung sollte darstellen, wie die fast 247 Meter hohen Windräder vom Hermannsdenkmal, von den Externsteinen, von der Adlerwarte und von der Falkenburg aus wirken würden [8].

Von den zwölf Anträgen wurden jedoch elf von der Tagesordnung genommen und gar nicht inhaltlich beraten. Lediglich der Antrag zur Untersuchung der Folgen für Natur und Tourismus wurde abgestimmt. Er scheiterte mit drei Ja-Stimmen gegen 53 Nein-Stimmen [9].

Die AfD hat damit nachweislich versucht, das Vorhaben zu stoppen, Risiken untersuchen zu lassen und die Auswirkungen auf Wald, Heimat und Kulturlandschaft sichtbar zu machen. Dafür fehlten ihr jedoch die politischen Mehrheiten.

Unsere Haltung im Bundestag ist eindeutig

Auch auf Bundesebene stellt sich die AfD gegen Windenergieanlagen in Wäldern und gegen die Bevorzugung der Windindustrie.

Bereits 2022 forderte die AfD-Bundestagsfraktion, auf Regelungen hinzuwirken, die einen weiteren Ausbau von Windindustrieanlagen im Wald verhindern. In der parlamentarischen Beratung wurde ausdrücklich klargestellt, dass Windkraftanlagen in Wäldern nichts zu suchen haben [10].

Im Antrag „Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen“ forderte die AfD unter anderem:

  • die Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes,
  • das Ende der bevorzugten Genehmigung von Windenergieanlagen,
  • eine verbindliche Landschaftsbildanalyse,
  • sowie stärkere Mitwirkungsrechte der betroffenen Bürger [11].

Diese Forderungen passen unmittelbar zur Gauseköte. Hätte das Landschaftsbild bei der Planung das notwendige Gewicht erhalten, hätten die Sichtbeziehungen zum Hermannsdenkmal und zu anderen bedeutenden Orten nicht als Nebensache behandelt werden können.

Auch in der laufenden Wahlperiode setzt sich die AfD für einen Kurswechsel ein. Im Antrag „Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen“ fordert die Fraktion ein Moratorium beim weiteren Ausbau und die Aufhebung des gesetzlich festgelegten sogenannten überragenden öffentlichen Interesses der Windenergie.

Mit dem Antrag für ein bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus fordert die AfD außerdem:

  • das verbindliche Einvernehmen der betroffenen Gemeinden,
  • eine vollständige Entfernung von Fundamenten und Infrastruktur nach dem Betriebsende,
  • ausreichende finanzielle Rückstellungen der Betreiber,
  • sowie umfassende Untersuchungen zu Schall, Abrieb, Havarien und den Folgen für das Landschaftsbild [12].

Der Fall Gauseköte zeigt, weshalb solche Regeln notwendig sind. Die dauerhafte Veränderung einer Heimatregion darf nicht durch Bundesgesetze, Vorrangregelungen, mögliche Schadensersatzforderungen und gerichtlichen Druck praktisch erzwungen werden.

Alice Weidel hatte recht

Alice Weidel sprach auf dem AfD-Bundesparteitag im Januar 2025 von den „Windmühlen der Schande“. Die Aussage bezog sich insbesondere auf Windkraftanlagen in sensiblen Waldlandschaften wie dem Reinhardswald.

Auch auf die Gauseköte passt diese Beschreibung.

Wenn im Namen des Umweltschutzes Wald gerodet, Boden verdichtet, Lebensraum zerschnitten und eine historische Kulturlandschaft industrialisiert wird, dann ist das keine nachhaltige Politik. Es ist ein sichtbarer Widerspruch.

Die Anlagen werden damit zum Symbol einer Energiewende, bei der Ausbauzahlen und politische Vorgaben mehr zählen als die Natur, die Heimat und die Menschen vor Ort.

Geschichte, Heimat und Erinnerung

Das Hermannsdenkmal erinnert an die Varusschlacht des Jahres 9 nach Christus. Unter Führung des Cheruskers Arminius besiegten germanische Stammesverbände drei römische Legionen. Der genaue Ort der Schlacht ist bis heute nicht abschließend geklärt. Das Denkmal selbst wurde erst im 19. Jahrhundert errichtet und 1875 eingeweiht.

Es steht damit nicht nur für die Erinnerung an die Antike, sondern auch für das damalige Streben nach deutscher Einheit.

Wenn ich an die Schlacht im Teutoburger Wald denke, fällt mir immer eine Geschichte meines Vaters ein. Er wusste damals in der Schule offenbar nicht, wann die Schlacht stattgefunden hatte. Als Strafarbeit musste er hundertmal in sein Heft schreiben:

„Die Schlacht im Teutoburger Wald war im Jahre 9 nach Christus.“

Mein Vater ist heute über 72 Jahre alt. Fragt man ihn nach dem Jahr der Schlacht, kann er die Antwort noch immer ohne Zögern geben.

Natürlich besteht guter Geschichtsunterricht nicht nur aus Jahreszahlen. Aber historisches Wissen braucht eine Grundlage. Heute erleben wir immer häufiger Geschichtsvergessenheit. Viele Menschen wissen kaum noch etwas über die Geschichte der eigenen Region und des eigenen Landes.

Ein Volk muss seine Geschichte nicht verklären. Es darf aber auch nicht seine Wurzeln verlieren. Wer nicht mehr weiß, woher er kommt, wird irgendwann auch nicht mehr wissen, was er bewahren und an die nächste Generation weitergeben möchte.

Unsere Heimat ist keine Industriefläche

Der Teutoburger Wald und das Hermannsdenkmal sind keine beliebig austauschbare Kulisse. Sie gehören zu einer über Generationen gewachsenen Landschaft und zu unserer kulturellen Erinnerung.

Unsere Heimat braucht eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Sie braucht aber ebenso Wälder, Natur, Geschichte und Identität.

Eine Energiepolitik, die im Namen des Umweltschutzes Wälder rodet und Kulturlandschaften dauerhaft industrialisiert, ist weder vernünftig noch nachhaltig.

Die AfD hat auf Kreisebene frühzeitig gewarnt. Im Bundestag kämpfen wir seit Jahren dafür, Windenergieanlagen aus Wäldern herauszuhalten, die Sonderrechte der Windindustrie abzuschaffen und die Entscheidungshoheit der betroffenen Gemeinden zu stärken.

Die Entwicklung auf der Gauseköte zeigt, wie notwendig dieser politische Kurswechsel ist.

Quellenverzeichnis

[1] Kreis Lippe: Genehmigungsbescheid zur Änderung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 3. März 2026; Landesverband Lippe: Zahlen und Fakten zum Hermannsdenkmal.

[2] Kreis Lippe: Gauseköte: Kreis Lippe lehnt Antrag zum Bau von sieben Windrädern ab, 27. Februar 2025.

[3] Kreis Lippe: Kreis Lippe muss Windräder auf der Gauseköte genehmigen, 26. März 2025.

[4] Lemgo Radio: Startschuss für Windpark an der Gauseköte, 7. Juli 2026.

[5] BUND Kreisgruppe Lippe: Klage gegen die Genehmigung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 16. Mai 2025.

[6] AfD-Kreisverband Lippe: Kampfjets oder Windkraft an der Gauseköte?, 5. Oktober 2021.

[7] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Schutz unserer Heimat – Keine Windräder im Bereich der Gauseköte, 22. September 2024.

[8] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Antrag zur Visualisierung der geplanten Windkraftanlagen, 22. September 2024.

[9] Kreis Lippe: Niederschrift über die Kreistagssitzung vom 7. Oktober 2024.

[10] Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung zum Antrag „Heimische Holzenergie mobilisieren“, Drucksache 20/4785, 2. Dezember 2022.

[11] Deutscher Bundestag: Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen, Drucksache 20/9799, 14. Dezember 2023.

[12] Deutscher Bundestag: Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen, Drucksache 21/3598, 13. Januar 2026; Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus, Drucksache 21/5058, 27. März 2026.

Noch mehr Überwachung durch die EU-Chatkontrolle

Kinderschutz nur als Vorwand?

Manchmal sagt die Art und Weise eines Beschlusses oder einer politischen Entscheidung mehr über den Inhalt aus als man auf den ersten Blick vermutet. So werden unbequeme Entscheidungen nicht selten zu Zeiten getroffen, in denen viele Bürger abgelenkt und mit anderen Sachen beschäftigt sind. Beliebte Zeiten sind die anstehenden Sommerferien, die Vorweihnachtszeit oder große Sportereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Doch nicht nur der Zeitpunkt einer politischen Entscheidung kann verdächtig sein, auch das Entscheidungsverfahren ist manchmal ein guter Anlass, sich näher mit dem Inhalt zu befassen. Das gilt auch für die sogenannte Chatkontrolle, die nun vom Europäischen Parlament beschlossen oder – besser gesagt – nicht beschlossen wurde. Aber dennoch möglich bleibt.

Chatkontrolle bleibt möglich

Zunächst sei vorangestellt, dass der Hintergrund des Beschlusses ein sehr ernster ist. Es kommt immer öfter zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Internet. In unschöner Regelmäßigkeit ist von einem zerschlagenen Kinderporno-Ring die Rede, der entsprechende Inhalte ausgetauscht hat. Dass hiergegen mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden muss, sollte unstreitig sein.

Der aktuelle Beschluss des EU-Parlaments soll es Onlinediensten künftig weiterhin ermöglichen, in privaten Chats von Nutzern nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen zu dürfen [1]. Tech-Konzernen wie Google, Meta oder Microsoft ist es so möglich, ohne konkreten Verdacht in Chats, Mails und Messenger-Diensten die Inhalte der Nutzer zu durchforsten [2]. Damit soll eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln einhergehen [1]. Eigentlich ist das Mitlesen und Scannen von privaten Nachrichten durch europäisches Datenschutzrecht verboten [3].

Die nun weiterhin geltende Regelung setzt zwar die technische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht aus, sie ermöglicht aber automatisierte Scans auf den Endgeräten der Nutzer [4]. Das Verfahren wird „Client-Side-Scanning“ genannt und erlaubt die Überprüfung von Inhalten auf dem Smartphone oder Computer mittels einer speziellen Software [4]. Bezeichnend ist auch, dass die Tech-Konzerne im Vorfeld der umstrittenen Entscheidung massive Lobbyarbeit für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen betrieben haben [2].

EU nutzt undemokratischen Taschenspielertrick

Das EU-Parlament hatte die anlasslose Überwachung der Nutzer immer wieder abgelehnt [5]. Zuletzt kam es im März dieses Jahres zu einer Abstimmung, bei der die Mehrheit die Fortsetzung der Chatkontrolle ohne jeglichen Verdacht ablehnte [6]. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, hat sich eines Tricks bedient, um die Ausspähung dennoch zu ermöglichen. Sie machte sich eine EU-Regelung zunutze, wonach in der zweiten Lesung ein Vorschlag der EU-Staaten als angenommen gilt, wenn ihn nicht die absolute Mehrheit ablehnt [3]. So brachte sie den Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause erneut ein, um die Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle nochmals um zwei Jahre zu verlängern [2].

Zur endgültigen Ablehnung wäre die absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, es stimmte aber nur eine relative Mehrheit von 314 Abgeordneten gegen die Chatkontrolle [5]. Man machte sich die Tatsache zunutze, dass sich viele Parlamentarier bereits in der Sommerpause befanden und so das erforderliche Quorum kaum erreichbar war.

Kritiker bewerten das Vorgehen als „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten“ [5]. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan bezeichnete den Vorgang als demokratischen Skandal: „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“ [6].

Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung war im April dieses Jahres ausgelaufen, die EU-Institutionen konnten sich nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen [5]. Doch die alles beherrschende EU-Kommission scheint sich durchgesetzt zu haben.

Kaum wirksam für den Kinderschutz

Bislang handelt es sich um eine freiwillige Chatkontrolle. Sie gibt den Plattformbetreibern also nur die Möglichkeit, die Kommunikation der Nutzer anlasslos zu überwachen. In der Beratung befindet sich derzeit allerdings auch die verpflichtende Chatkontrolle, die – so zumindest ein Vorschlag der EU-Kommission – zur Durchleuchtung von Inhalten vor ihrer Verschlüsselung führen könnte [5].

Bundeskanzler Merz hatte kritisiert, dass das Auslaufen der datenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen zu einem „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“ führe [4]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte sich dafür ausgesprochen, das eigentlich als Übergangslösung konzipierte Verfahren wieder in Kraft zu setzen, da es ihrer Ansicht nach dabei helfe, die Täter dingfest zu machen [6].

Doch die Fakten sprechen dagegen. So hatte selbst der Evaluationsbericht der EU-Kommission – die zu den Unterstützern der Überwachungsmaßnahme zählt – feststellen müssen, dass es keinen objektiven Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gibt [2]. Datenschützer kritisieren das Verfahren seit Jahren, weil es zwar Massenkontrolle ermögliche, aber für den Schutz von Kindern ineffektiv sei [6]. Daher kann es auch nicht überraschen, dass sich sogar der Deutsche Kinderschutzbund gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen hat [7]. Von der Bundesregierung hatte er im Kampf gegen sexualisierte Gewalt „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ gefordert [7]. Dem kann man sich nur anschließen.

Ein weiterer Aspekt ist die hohe Fehleranfälligkeit der zur Anwendung kommenden Technologien. So liegen die sogenannten Falsch-Positiv-Raten bei rund 20 Prozent, wodurch die Möglichkeit besteht, dass völlig Unschuldige in den Verdacht von schweren Straftaten geraten [2]. Auch ist nicht davon auszugehen, dass das Auslaufen der Ausnahmeregelungen zu einem niedrigeren Verfolgungsdruck führen würde. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit dem Auslaufen im April keinen Rückgang der Verdachtsmeldungen registrieren können [2]. Auch erwiesen sich laut BKA 48 Prozent der eingehenden Hinweise als strafrechtlich nicht relevant [3].

Kinderschutz als Vorwand zur Massenüberwachung

Vermeintlicher Kinderschutz wird hier als Vorwand genutzt, um alle Nutzer bestimmter Onlinedienste unter Generalverdacht zu stellen und ohne konkreten Anlass zu überwachen. Statt wirksamere Maßnahmen gegen tatsächlich verdächtige Personen zu verstärken, weitet man die umfassende Überwachung nahezu aller Bürger aus.

Dafür werden undemokratische Vorgänge genutzt. Es wird so lange abgestimmt und mit Verfahrenstricks hantiert, bis das Ergebnis „passt“. Der Kinderschutz wird hier als trojanisches Pferd missbraucht, um die Grundrechte von 450 Millionen Menschen in der EU einzuschränken. Was heute noch unter dem Vorwand des Kinderschutzes firmiert, kann schon bald gegen missliebige politische Meinungsäußerungen genutzt werden.

Eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Tatverdacht ist mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar.

Quellenverzeichnis

[1] Kathrin Schmid: „Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament, tagesschau.de, 9. Juli 2026.

[2] Stefan Krempl: EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle 1.0 trotz massiver Kritik, heise online, 9. Juli 2026.

[3] Jörg Schieb: Was mit der Chatkontrolle auf Nutzer zukommt, WDR, 10. Juli 2026.

[4] Kehrtwende im EU-Parlament: Die Chatkontrolle kommt doch, Legal Tribune Online, 9. Juli 2026.

[5] Tomas Rudl: EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch, netzpolitik.org, 9. Juli 2026.

[6] Empörung im EU-Parlament: Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplant, WELT, 8. Juli 2026.

[7] JF-Online: EU-Parlament winkt Chatkontrolle im Eilverfahren durch – nachdem sie zweimal abgelehnt wurde, Junge Freiheit, 9. Juli 2026.

Wem nützt das Reformpaket der Bundesregierung?

Schon wieder ein „ganz großer Wurf“. Die Bundesregierung ist aktuell voll des Eigenlobs. Schon die Vorschläge zur Rentenreform wurden als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet, die neuen Pläne für ein „Reformpaket“ sollen Deutschland aus der wirtschaftlich desolaten Lage führen. Bundeskanzler Merz verkündet: „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen, jetzt ist klar, dass das möglich ist“ [1].

Doch was ist von dem „Reformpaket“ zu halten? Ist es überhaupt ein Paket, eine echte Reform oder einfach nur wieder Stückwerk?

Eine Steuerreform, die kaum Entlastung bringt

Laut der Bundesregierung sollen die Steuerzahler insgesamt um etwa zehn Milliarden Euro entlastet werden [1]. Die angekündigte Steuerentlastung ist angesichts der großspurigen Ankündigungen aber ein schlechter Witz.

Sie wird weder zu mehr Investitionen noch zu mehr privatem Konsum führen – beides wäre aber dringend erforderlich, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Auch der Bund der Steuerzahler teilt diese Kritik, die Entlastung falle viel zu gering aus [2].

Konkret geht die Bundesregierung davon aus, dass eine berufstätige Familie mit zwei Kindern bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro pro Jahr eine jährliche Steuerersparnis in Höhe von 600 Euro erwarten kann [1]. Was auf den ersten Blick schön klingt, erweist sich letztlich als Minimalentlastung. Selbst nach der obigen Rechnung, die zunächst ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro voraussetzt, beläuft sich die monatliche Ersparnis pro Partner auf gerade einmal 25 Euro. Angesichts politisch hausgemachter Energiepreisexplosion, steigender Mieten, weiterhin hoher Inflation und einer stetig zunehmenden Abgabenlast in den Sozialversicherungen wird der Normalverdiener diese „Reform“ im Alltag überhaupt nicht spüren.

Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die Steuerreform für ein „Symbolpaket“, das überdies sozial ungerecht sei, weil es „harte Einschnitte“ für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen bedeute [2]. Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet den Reformvorschlag der Bundesregierung ähnlich kritisch, vor allem „gemessen an dem, was ökonomisch mit Blick auf die robuste Investitionsschwäche geboten ist“ [3].

Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass die gleichzeitig geplanten Mehrbelastungen im Bereich der Krankenversicherung und der Rentenversicherung dazu führen werden, dass die meisten Beschäftigten letztlich trotz der steuerlichen „Entlastung“ weniger Netto zur Verfügung haben werden.

Auch andere steuerliche Maßnahmen werfen die Frage auf, wem das konkret nützen soll. So soll der Pauschalsteuersatz für Minijobs erhöht werden, gleichzeitig ist die Verringerung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen geplant [1]. Die Reduzierung vom sogenannten Handwerkerbonus schwächt zudem das heimische Handwerk, da er Anreize für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und gegen Schwarzarbeit gesetzt hat [4].

Wirtschaftliche Unsicherheit wird auf Beschäftigte verlagert

Daneben ist im Arbeitsrecht eine gravierende Lockerung geplant. So soll die sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen von zwei auf vier Jahre ausgeweitet werden [2]. Auch soll eine sechsmalige Verlängerung der Befristung möglich sein, ebenfalls eine erneute „Ersteinstellung“ beim gleichen Arbeitgeber [5].

Hier wird die wirtschaftliche Unsicherheit auf die betroffenen Arbeitnehmer verlagert. Es werden Beschäftigtenrechte reduziert, ohne dass dem ein echter Nutzen gegenübersteht. Das kann weitreichende Folgen haben. So hat eine Studie des ifo-Instituts ergeben, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse zu unsicheren ökonomischen Verhältnissen führen können, was wiederum die weitere Lebens- und Familienplanung erschwert [5].

Somit hat diese Politik in der Folge auch äußerst problematische demographische Auswirkungen.

Mehr Bürokratie bei Krankschreibungen – Misstrauen gegen Patienten und Ärzte

Wir hatten bereits vor einiger Zeit über das Hobby von Bundeskanzler Merz berichtet, den Deutschen ihren Fleiß abzusprechen. Da war unter anderem von einer „Lifestyle-Teilzeit“ die Rede. Unseren Beitrag dazu finden Sie hier: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/lifestyle-teilzeit-cdu-weit-weg-von-der-lebensrealitaet-der-menschen/

Merz kann es nicht lassen und ist offensichtlich noch immer der Auffassung, dass die Deutschen zu oft „krankfeiern“. So sieht der Plan der Bundesregierung vor, dass Arbeitnehmer bereits am ersten Tag einer Erkrankung dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen soll abgeschafft werden [1].

Dies kann kaum anders interpretiert werden als ein Misstrauensvotum sowohl gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern als auch gegenüber den Ärzten. Die Bundesregierung bezichtigt damit Millionen Bürger des Blaumachens. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sprach im Zusammenhang mit den Plänen der Bundesregierung von einer „Misstrauenskultur“ und rechnet mit Chaos in den Arztpraxen, was letztlich zu Nachteilen für die Patienten führe [6]. Konkret befürchtet er: „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen“ [7].

Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) grenze es an Irrsinn, die Menschen nur zum Ausfüllen von Formularen in die Praxis zu schicken [3]. Auch die AOK sprechen von reiner Symbolpolitik, ohne echte Anzeichen für Missbrauch [3]. Bei den Sozialverbänden ist von einem „Generalverdacht“ der Regierung gegen die Bürger die Rede [7].

Seitens der Bundesärztekammer heißt es: „Darüber hinaus ist es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird“ [8].

Die telefonischen Krankschreibungen haben sich in der täglichen Praxis bewährt. Vor allem aber ist festzustellen, dass sie mit Blick auf die Gesamtzahl der Krankschreibungen kaum ins Gewicht fallen. So machen sie lediglich rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus [9].

Wer eine kurzfristige oder ansteckende Erkrankung hat, dem ist nicht damit geholfen, sich in ein übervolles Wartezimmer zu setzen und gleichzeitig noch andere Patienten womöglich einem Infektionsrisiko auszusetzen. Wer hier wieder die altbekannte Zettelwirtschaft mit dem gelben Schein einführen will, der kann den gebetsmühlenartig versprochenen Bürokratieabbau nicht ernst meinen.

Auch belegen bislang alle dazu erhobenen Untersuchungen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht zu einem Anstieg der Zahl der Krankmeldungen geführt hat [8]. Eine Verkomplizierung von Krankschreibungen führt oft auch dazu, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen und somit dort das Ansteckungsrisiko erhöhen. Das nützt letztlich weder dem Betroffenen noch seinem Betrieb – bestenfalls der Statistik von Friedrich Merz.

Kein großer Wurf für unser Land

Diese drei wesentlichen Elemente des Reformpakets der Bundesregierung zeigen zum einen, dass echte Entlastungen ausbleiben werden. Sie zeigen zum anderen, dass am Ende vor allem die Fleißigen die Gelackmeierten sind. In Summe bekommen sie weniger Geld, als Dankeschön wird ihnen von der Politik kein Vertrauen entgegengebracht.

Schließlich muss festgestellt werden, dass auch dieses Reformpaket kein großer Wurf für unser Land sein wird, weil die wirklichen Probleme überhaupt nicht angepackt werden.

Quellenverzeichnis

[1] „Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen“, tagesschau.de, 2. Juli 2026.

[2] „Opposition und Verbände kritisieren geplante Reformen von Schwarz-Rot“, ZEIT ONLINE, 2. Juli 2026.

[3] „Viel Kritik am Reformpaket der Koalition“, WirtschaftsWoche, 2. Juli 2026.

[4] „Reaktionen auf Bundes-Reformpaket: Richtung stimmt, aber auch deutliche Kritik“, SR.de, 2. Juli 2026.

[5] „Bundesregierung plant gravierende Reform – befristete Arbeitsverträge bald vier Jahre möglich?“, Frankfurter Rundschau, 4. Juli 2026.

[6] „Von Rente bis Reichensteuer: Diese Reformen sollen jetzt kommen“, NDR.de, 3. Juli 2026.

[7] „Scharfe Kritik an Plänen der Regierung: ‚Absolut katastrophal‘“, WEB.DE, 2. Juli 2026.

[8] „‚Grenzt an Irrsinn‘ – Ärzte sind empört über Koalitionspläne zu Krankschreibungen“, WELT, 2. Juli 2026.

[9] „Neue Regeln zur Krankschreibung: Das steht im Reformpaket der Regierung“, Berliner Zeitung, 2. Juli 2026.

Vergesellschaftungspläne in Berlin

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Dadurch wird keine einzige neue Wohnung geschaffen

Knapper Wohnraum und damit einhergehend explodierende Mieten sind eine der größten sozialpolitischen Fragen unserer Zeit. Experten vertreten die Auffassung, dass Wohnkosten so lange als einigermaßen tragbar gelten, wenn sie 30 Prozent des verfügbaren Einkommens nicht überschreiten. In vielen Großstädten, aber auch mittelgroßen Universitätsstädten, beläuft sich der Anteil der Wohnkosten mittlerweile oft auf bis zu 50 Prozent.

Besonders besorgniserregend ist die Lage in der Hauptstadt. Seit 2016 sind die Angebotsmieten durchschnittlich um 69 Prozent gestiegen, doch auch bundesweit beträgt der Anstieg immerhin 43 Prozent [1].

Das Problem ist seit langem bekannt. Alle Bundesregierungen der letzten Jahre haben sich eine große Bauoffensive auf die Fahnen geschrieben. Doch allesamt blieben sie hinter ihren großspurigen Ankündigungen zurück.

Das führt bisweilen zu Forderungen, die vielleicht auf den ersten Blick gut klingen, aber kein einziges Problem lösen.

Volksinitiative für Vergesellschaftungen von Wohnraum

So hat in Berlin im Jahr 2021 eine Volksinitiative eine Mehrheit erhalten, die sich für die Vergesellschaftung der gesamten Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne ab einem Bestand von 3.000 Wohnungen ausgesprochen hatte [2]. 59 Prozent der Wähler hatten seinerzeit für das Begehren gestimmt [3]. Das Votum war für die Politik rechtlich jedoch nicht bindend [4].

Eine solche Vergesellschaftung ist grundsätzlich laut Grundgesetz möglich, allerdings nur gegen Entschädigung. Der Jurist Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München gibt zu bedenken: „Vom zugrunde liegenden Artikel 15 im Grundgesetz ist noch nie Gebrauch gemacht worden“. Und: „Es gibt dazu bisher keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ [2].

Das heißt: Auf das Land Berlin kämen langwierige Rechtsstreitigkeiten zu, die Kosten für Land und betroffene Unternehmen – und damit am Ende für Steuerzahler und Mieter – allein für die juristischen Auseinandersetzungen wären immens.

Auf Berlin würden Milliardenkosten zukommen

Die Volksinitiative möchte das Problem mit den erforderlichen Entschädigungen lösen, indem sie diese „deutlich unter Marktwert“ ansetzen will [2]. Dennoch werden allein die Entschädigungskosten auf einen Wert zwischen 29 und 39 Milliarden Euro beziffert [5].

Das ohnehin klamme Berlin wäre ein dauerhafter Sanierungsfall. Die daraus resultierenden Folgekosten für Berlin und Deutschland wären wohl unkalkulierbar. Der Berliner Senat würde in anderen Bereichen eine lange Streichliste entwerfen müssen.

Mehrere Banken schlagen bereits Alarm. Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die Investitionsbank Berlin (IBB) haben sich mit Nachdruck gegen mögliche Vergesellschaftungen ausgesprochen, da diese zu einer massiven Ausweitung der Verschuldung Berlins und zu einer Verteuerung der Schuldenzinsen führen würden: „Am Ende müssen alle Berlinerinnen und Berliner die Zeche zahlen. Denn jeder Euro, der für Entschädigungen aufgewendet werden muss, steht für Investitionen in die Zukunft der Stadt nicht mehr zur Verfügung“ [6].

Neue Volksinitiative vs. Bundesregierung?

Da bislang seitens des Berliner Senats außer einem Rahmengesetz ohne konkrete Folgen nichts passiert ist, wollen die Organisatoren ein neues Begehren auf den Weg bringen, das sofort in ein Gesetz münden soll [2]. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat dafür bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgelegt [4]. Diesmal soll es rechtsverbindlich werden.

Die Bundesregierung hat sich mittlerweile auch in die Debatte eingemischt und einigte sich im Koalitionsausschuss darauf, per Bundesgesetz die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verbieten [7]. Auch dies dürfte langwierige juristische Streitereien zur Folge haben, da es durchaus fraglich ist, ob der Bund mit einfachem Gesetz die Ausübung von im Grundgesetz festgeschriebenen Rechten untersagen kann.

Wahrscheinlich wäre es sinnvoller, den großen Worten in Sachen Wohnungsoffensive endlich Taten folgen zu lassen. Dann würden nicht so viele Menschen für eine Vergesellschaftung stimmen.

Die Folgen einer Vergesellschaftung würden ganz Deutschland treffen

Eine „Vergesellschaftung“ in Berlin hätte massive Folgen weit über die Stadt hinaus. Eine Kompensation der Enteigneten unterhalb des Marktpreises würde einen bundesweiten Präzedenzfall schaffen, der national und international das Signal senden würde, dass Eigentumsrechte hierzulande nicht mehr umfassend geschützt sind [5]. Dies würde mögliche Investoren, die Deutschland für viele Großprojekte wie die Modernisierung der Infrastruktur dringend benötigt, nachhaltig abschrecken [5].

Auf diese Gefahr wies auch ifo-Chef Clemens Fuest hin: „Die Enteignungspläne in Berlin schrecken private Investoren im Wohnungsbau ab und verschärfen die Wohnungsnot“ [4]. Die Bereitschaft, neuen Wohnraum zu schaffen und darin langfristig Kapital zu binden, dürfte nochmals deutlich sinken.

Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, Alexander Schirp, warnt ebenfalls: „Die Debatte hat in der Wirtschaft in den vergangenen Monaten und Jahren zu einer starken Verunsicherung geführt. Nicht nur in der Bau- und Wohnungsbranche, sondern auch in der Finanzwirtschaft. Hier würden Enteignungen auch bundesweit erhebliche Konsequenzen haben, bis hin zur Höhe von Kreditzinsen“ [8].

Es gibt bessere Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Das IW Köln hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Ursache des Problems das fehlende Angebot ist, dem mit konsequenter Baulandmobilisierung, Konzeptvergabe für sozialen Wohnungsbau und treffsicherer Förderung durch Wohngeld viel wirksamer entgegengewirkt werden könnte [5].

Durch Vergesellschaftungen und Enteignungen wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Die Motivation für neue Bauvorhaben würde stattdessen massiv gesenkt.

Andere Möglichkeiten wären eine spürbare Reduzierung überflüssiger Bauvorschriften (beliebtes Stichwort in jedem Wahlkampf: Entbürokratisierung), die Bekämpfung von unnötigem Leerstand, eine Attraktivitätsoffensive für den ländlichen Raum und eine auskömmliche Finanzierung kommunaler Baugesellschaften. Den Trend zum Home-Office könnte man nutzen, um nicht mehr genutzte Büroflächen in Wohnraum umzuwandeln.

Und das sind nur einige Ideen, über die man nachdenken könnte.

Quellenverzeichnis

  1. WELT: „Brauche keine Nachhilfe vom Bund für Berliner Wohnungsmarkt“, sagt der SPD-Spitzenkandidat
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  2. BR24: „Enteignen oder vergesellschaften für mehr Wohnraum – geht das?“
    Beitrag bei br.de öffnen (BR.de)
  3. WELT: „Alleine die Debatte stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau“, sagt Hubertz über Enteignungen
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  4. Tagesschau: „SPD-Politiker kritisieren Enteignungsverbot“
    Beitrag bei tagesschau.de öffnen (tagesschau.de)
  5. Institut der deutschen Wirtschaft: „Artikel 15 GG und die Folgen: Wie die Berliner Vergesellschaftung den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigt“ (Institut der deutschen Wirtschaft (IW))Direkt zur PDF-Datei
  6. IVV/Vermieter-Ratgeber: „Enteignung schafft keinen Wohnraum“
    Beitrag bei vermieter-ratgeber.de öffnen (vermieter-ratgeber.de)
  7. rbb24: „Bundes-Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten“
    Beitrag bei rbb24.de öffnen (rbb24)
  8. Berliner Morgenpost: „Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten“
    Beitrag bei morgenpost.de öffnen (morgenpost.de)

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