Kleine Anfrage 2229 Lars Hünich (AfD), Dr. Daniela Oeynhausen (AfD), Lars Schieske (AfD) 28.07.2022 Drucksache 7/5946 (2 S.)
Der Pandemieplan für das Land Brandenburg vom 6. März 2020 definiert Strategien in drei verschiedenen Pandemiephasen, und zwar je nach Ausbreitungsgrad: Eindämmungsstrategie, Schutzstrategie, Folgenminderungsstrategie.
Zentrale Elemente des Pandemieplans sind die Meldepflicht, der Kontakt zwischen Betroffenen und Gesundheitsämtern sowie die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter. Zu diesem Zweck wurde das Personal in den Gesundheitsämtern erheblich aufgestockt und Amtshilfe durch andere Behörden geleistet.
Die folgenden Fragen beziehen sich auf diesen Pandemieplan, und zwar auf die Umsetzung und den Erfolg der dort vorgesehenen Maßnahmen mit Schwerpunkt auf der Effizienz der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter.
Kleine Anfrage 2194 Lars Schieske (AfD) 18.07.2022 Drucksache 7/5895 (3 S.)
Das Land Brandenburg mit seinen Kiefernwäldern, dem geringem Niederschlag und den leichten Sandböden ist bundesweit das Land mit der höchsten Waldbrandgefährdung. Zusätzlich beeinträchtigt die Munitionsbelastung vergangener Epochen die Löscharbeiten am Boden. Ca. ein Drittel aller Waldbrände Deutschlands ereignen sich hier, und die Gefahr des Entstehens weiterer Waldbrände ist wegen der Munitionsbelastung aktueller denn je. Bei einem Waldbrand werden enorme Ressourcen verschiedener Ebenen beansprucht. Von Fachleuten, Bürgermeistern und Führungskräften verschiedener Feuerwehren ist immer wieder die Rede von einer Kombination der bodengebundenen Löscharbeit mit der aus der Luft. In Brandenburg werden für Luftlöscharbeiten Mittel des Bundes eingesetzt.
Kleine Anfrage 2198 Daniel Münschke (AfD), Lars Schieske (AfD) 18.07.2022 Drucksache 7/5899 (2 S.)
Auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie1 wird folgende ideologische These verbreitet: „Die Zukunft der Mobilität wird elektrisch sein. Davon sind viele Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik überzeugt. Elektromobilität schont Klima und Umwelt, fördert technologische Innovationen und ermöglicht neue Geschäftsmodelle. Elektromobilität zu etablieren ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Fragestunde Mündliche Anfrage 1106 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5701 Neudruck (S. 5)
Frage:
In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 16. April 2020 führte Herr Staatssekretär Schüler unter anderem etwas zur Heinsberg-Studie aus Nordrhein-Westfalen aus. Auf die Frage der Abgeordneten Lützow und Schieske, inwieweit es Überlegungen gebe, eine eigene Studie für das Land Brandenburg in Auftrag zu geben, antwortete der Staatssekretär sinngemäß, dies sei in Planung, und es gebe bereits entsprechende Absprachen zwischen dem MSGIV und dem MWFK. Zum Stand der Vereinbarungen konnte er zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht näher ausführen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand bezüglich der analog zur Heinsberg- Studie geplanten und am 16. April 2020 in der Sitzung des AIK von Herrn Staatssekretär Schüler erwähnten brandenburgischen Studie?
Fragestunde Mündliche Anfrage 1139 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5703 Neudruck (S. 6-7)
Ich frage die Landesregierung: Wie viele dieser insgesamt mehr als 7 000 kommunalen Amts- und Mandatspersonen in Brandenburg sind welcher Partei oder Wählergruppe zugeteilt bzw. sind Einzelkandidat?
Fragestunde Mündliche Anfrage 1141 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5703 Neudruck (S. 7)
Ich frage die Landesregierung: Jeweils wie viele der kommunalen Amts- und Mandatspersonen in Brandenburg, die den Fragebogen beantwortet haben, sind welcher Partei oder Wählergruppe zugehörig bzw. fungieren als Einzelkandidat?
Kleine Anfrage 1979 Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 11.04.2022 Drucksache 7/5405 (2 S.)
Laut neuer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung müssen in bestimmten Bereichen FFP2-Masken getragen werden. Hierüber informiert die Landesregierung im Rahmen ihrer Internetpräsenz unter anderem folgendermaßen:
„In geschlossenen Räumen von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen in diesen Einrichtungen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. […] Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs: Alle Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.
In der Zwangsverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Brandenburg, muss eine medizinische Maske beziehungsweise FFP-2-Maske grundsätzlich immer dann getragen werden, wenn außerhalb des privaten Raums in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist. [1]
Doch was kann so eine Maske und wer darf sie benutzen?
Noch im April 2020 sagte die grüne Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Masken hätten einen gewissen Schutzeffekt, aber sie schützt den Träger nicht sicher vor Infektion.“ [2]
Screenshot, RBB24, Di 21.04.20 | 17:00 Uhr
Das ist richtig, denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte [3] sagt zur Schutzwirkung von Masken eindeutig folgendes:
Mund-Nasen-Bedeckung – Designabhängig, Geschwindigkeit des Atemstroms und Tröpfchen-Auswurf können reduziert werden
Medizinische Gesichtsmaske – Schutz vor Tröpfchen, geringer Schutz vor Aerosolen
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2, FFP3) – Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen
Der sachgerechte Umgang mit Gesichtsmasken ist für deren Wirksamkeit und Sicherheit maßgeblich!
Wer kann diesen sachgerechten Umgang für sich garantieren? Wer entsorgt Einmalmaterial, was Gesichtsmasken nun einmal sind, nach dem Gebrauch?
Auch die EU-Gesundheitsbehörde hat Zweifel am Nutzen der verschiedenen Masken.
„Doch es gibt auch Zweifel am Nutzen der FFP2-Masken: Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC steht dem zusätzlichen Nutzen von FFP2-Masken im Alltag skeptisch gegenüber. So teilte die in Stockholm ansässige Behörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit: Der erwartete Mehrwert der universellen Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken in der Gemeinschaft ist sehr gering.
Darüber hinaus rechtfertigten die möglichen Kosten und Schäden keine Empfehlung dafür, FFP2-Masken anstelle von anderen Masken in der Öffentlichkeit zu tragen.“ [4]
Voraussetzung zum Tragen einer Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2, FFP3)
In der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR 14.2) werden partikelfiltrierende Halbmasken als Atemschutzgeräte der Klasse 1 geführt. [5]Um solch ein Atemschutzgerät der Klasse 1 zu tragen, wird in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 2 Begriffsbestimmungen [6], folgendes beschrieben: „…Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss.“ Die EU-Gesundheitsbehörde kann Schäden nicht ausschließen und somit muss eine Vorsorgeuntersuchung (G26.1) stattfinden!
Doch die Gesundheitsministerin, wobei ich stark an dem Begriff „Gesundheit“ in diesem Zusammenhang zweifle, möchte sie weiterhin das Maskentragen verpflichten und spricht hierbei sogar von wirksamen Schutzmaßnahmen! [7]
Sceenshot, RBB24, Do 17.03.22 | 13:43 Uhr
An vielen Einrichtungen muss man eine FFP2-Maske tragen, nach meiner Auffassung entspricht das nicht der Realität beim bisherigen Umgang mit Erkältungswellen. Ich werde sie in einer kleinen Anfrage um Stellungnahme bitten und sie auffordern ihre neusten Erkenntnisse zu der Schutzwirkung von Masken in Bezug zu SARS-CoV-2 offenzulegen.
Ringsum verabschieden sich die Länder von den Corona-Zwangsmaßnahmen, aber in Deutschland sollen sie als „Basisschutz“ fortgesetzt und darüber hinaus eine Allgemeine Impfpflicht beschlossen werden.
Selbst von dem unzureichenden Regierungsversprechen, dass ab dem 20. März „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen sollen“, rückt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ab: Man wisse noch gar nicht, was ab dem 20. März gelten werde. „Für ältere Menschen, bei denen die Impfungen nicht so gut wirken […] wird es nie eine wirklich volle Freiheit geben“.
Wir erleben nichts weniger als einen Angriff auf das Grundgesetz von oben. Deshalb rufen wir zur Demonstration in Cottbus auf. Verteidigen wir unsere Freiheit, unsere Grundrechte, unsere körperliche Unversehrtheit!
Los geht‘s am Sonnabend, dem 12. März 2022, um 17 Uhr auf dem Stadthallenvorplatz in Cottbus.
Laut der Landesregierung ist die Luca-App ein unterstützendes System zur Digitalisierung und Vereinfachung der Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten.
Besucher von Gastronomie, Einrichtungen, Veranstaltungen etc. ermöglicht die Luca-App einen verschlüsselten digitalen Check-in / Check-out Prozess und gestattet somit den Verzicht auf das händische Ausfüllen von „Kontaktdatenerhebungszetteln“. Wird dieKontaktpersonennachverfolgung aus infektiologischen Gründen durch das zuständige Gesundheitsamt notwendig, kann die Kontaktdatenübermittlung verschlüsselt in digitaler Form an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
Wir fragten die Landesregierung in unserer Anfrage nach dem Nutzen und den Kosten.
Im Land Brandenburg arbeitet nur die Hälfte der 18 Gesundheitsämter mit der Luca-App. Dabei konnten genau null Kontakte nachverfolgt werden, denn bisher wurde die Art der Kontaktverfolgung nicht genutzt. Was für den Steuerzahler übrig bleibt sind die Kosten, die liegen bei 1.179.290 Euro. Gesundheitsämter nutzen am häufigsten das Telefon, also den klassischen Anruf als Art der Kontaktverfolgung.
Bereits im September sprachen wir in unserem Podcast „Blaue Runde“ darüber, was kann die App, welchen Nutzen hat sie und was kostet sie dem Steuerzahler. Hört einfach noch einmal rein.
Auch eine erneute Anfrage zeigt auf, die Luca-App brachte keinen Nutzen für den Brandenburger Steuerzahler.
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