Kommunalstudie Brandenburg März 2022 – Zusammensetzung der Gruppe der Teilnehmer, die geantwortet haben

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 1141 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5703 Neudruck (S. 7)

Ich frage die Landesregierung: Jeweils wie viele der kommunalen Amts- und Mandatspersonen in Brandenburg, die den Fragebogen beantwortet haben, sind welcher Partei oder Wählergruppe zugehörig bzw. fungieren als Einzelkandidat?

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/70-035.pdf

Regelungen zu (FFP2-)Masken im Rahmen der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmen-verordnung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1979 Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 11.04.2022 Drucksache 7/5405 (2 S.)

Laut neuer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung müssen in bestimmten Bereichen FFP2-Masken getragen werden. Hierüber informiert die Landesregierung im Rahmen ihrer Internetpräsenz unter anderem folgendermaßen:

„In geschlossenen Räumen von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen in diesen Einrichtungen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. […] Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs: Alle Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.

Anfrage:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5400/5405.pdf

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5500/5551.pdf

Realitätsverlust und Linientreue führen meist zur vorsätzlichen Gefährdung

In der Zwangsverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Brandenburg, muss eine medizinische Maske beziehungsweise FFP-2-Maske grundsätzlich immer dann getragen werden, wenn außerhalb des privaten Raums in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist. [1]

Doch was kann so eine Maske und wer darf sie benutzen?

Noch im April 2020 sagte die grüne Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Masken hätten einen gewissen Schutzeffekt, aber sie schützt den Träger nicht sicher vor Infektion.“ [2]

Screenshot, RBB24, Di 21.04.20 | 17:00 Uhr

Das ist richtig, denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte [3] sagt zur Schutzwirkung von Masken eindeutig folgendes:

  • Mund-Nasen-Bedeckung – Designabhängig, Geschwindigkeit des Atemstroms und Tröpfchen-Auswurf können reduziert werden
  • Medizinische Gesichtsmaske – Schutz vor Tröpfchen, geringer Schutz vor Aerosolen
  • Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2, FFP3) – Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen

Der sachgerechte Umgang mit Gesichtsmasken ist für deren Wirksamkeit und Sicherheit maßgeblich!

Wer kann diesen sachgerechten Umgang für sich garantieren? Wer entsorgt Einmalmaterial, was Gesichtsmasken nun einmal sind, nach dem Gebrauch?

Auch die EU-Gesundheitsbehörde hat Zweifel am Nutzen der verschiedenen Masken.

„Doch es gibt auch Zweifel am Nutzen der FFP2-Masken: Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC steht dem zusätzlichen Nutzen von FFP2-Masken im Alltag skeptisch gegenüber. So teilte die in Stockholm ansässige Behörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit: Der erwartete Mehrwert der universellen Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken in der Gemeinschaft ist sehr gering.

Darüber hinaus rechtfertigten die möglichen Kosten und Schäden keine Empfehlung dafür, FFP2-Masken anstelle von anderen Masken in der Öffentlichkeit zu tragen.“ [4]

Voraussetzung zum Tragen einer Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2, FFP3)

In der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR 14.2) werden partikelfiltrierende Halbmasken als Atemschutzgeräte der Klasse 1 geführt. [5]Um solch ein Atemschutzgerät der Klasse 1 zu tragen, wird in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 2 Begriffsbestimmungen [6], folgendes beschrieben: „…Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss.“ Die EU-Gesundheitsbehörde kann Schäden nicht ausschließen und somit muss eine Vorsorgeuntersuchung (G26.1) stattfinden!

Doch die Gesundheitsministerin, wobei ich stark an dem Begriff „Gesundheit“ in diesem Zusammenhang zweifle, möchte sie weiterhin das Maskentragen verpflichten und spricht hierbei sogar von wirksamen Schutzmaßnahmen! [7]

Sceenshot, RBB24, Do 17.03.22 | 13:43 Uhr

An vielen Einrichtungen muss man eine FFP2-Maske tragen, nach meiner Auffassung entspricht das nicht der Realität beim bisherigen Umgang mit Erkältungswellen. Ich werde sie in einer kleinen Anfrage um Stellungnahme bitten und sie auffordern ihre neusten Erkenntnisse zu der Schutzwirkung von Masken in Bezug zu SARS-CoV-2 offenzulegen.

[1] https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_ifsmv#22

[2] https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/nonnemacher-keine-maskenpflicht-brandenburg-potsdam-.html

[3] https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

[4] https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-ffp2-masken-zweifel-100.html

[5] https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AMR/AMR-14-2.html

[6] http://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/__2.html

[7] https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2022/03/brandenburg-potsdam-corona-lockerungen-kompromiss-regeln-koalition.html

FÜR UNSERE FREIHEIT: DEMONSTRATION AM 12. MÄRZ 2022 IN COTTBUS

Ringsum verabschieden sich die Länder von den Corona-Zwangsmaßnahmen, aber in Deutschland sollen sie als „Basisschutz“ fortgesetzt und darüber hinaus eine Allgemeine Impfpflicht beschlossen werden.

Selbst von dem unzureichenden Regierungsversprechen, dass ab dem 20. März „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen sollen“, rückt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ab: Man wisse noch gar nicht, was ab dem 20. März gelten werde. „Für ältere Menschen, bei denen die Impfungen nicht so gut wirken […] wird es nie eine wirklich volle Freiheit geben“.

Wir erleben nichts weniger als einen Angriff auf das Grundgesetz von oben. Deshalb rufen wir zur Demonstration in Cottbus auf. Verteidigen wir unsere Freiheit, unsere Grundrechte, unsere körperliche Unversehrtheit!

Los geht‘s am Sonnabend, dem 12. März 2022, um 17 Uhr auf dem Stadthallenvorplatz in Cottbus.

Quelle: Auf Telegram: t.me/zukunft_heimat/383

Luca-App – sinnvoll oder unsinnig ?

Laut der Landesregierung ist die Luca-App ein unterstützendes System zur Digitalisierung und Vereinfachung der Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten.

Besucher von Gastronomie, Einrichtungen, Veranstaltungen etc. ermöglicht die Luca-App einen verschlüsselten digitalen Check-in / Check-out Prozess und gestattet somit den Verzicht auf das händische Ausfüllen von „Kontaktdatenerhebungszetteln“. Wird die Kontaktpersonennachverfolgung aus infektiologischen Gründen durch das zuständige Gesundheitsamt notwendig, kann die Kontaktdatenübermittlung verschlüsselt in digitaler Form an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Wir fragten die Landesregierung in unserer Anfrage nach dem Nutzen und den Kosten.

Im Land Brandenburg arbeitet nur die Hälfte der 18 Gesundheitsämter mit der Luca-App. Dabei konnten genau null Kontakte nachverfolgt werden, denn bisher wurde die Art der Kontaktverfolgung nicht genutzt. Was für den Steuerzahler übrig bleibt sind die Kosten, die liegen bei 1.179.290 Euro. Gesundheitsämter nutzen am häufigsten das Telefon, also den klassischen Anruf als Art der Kontaktverfolgung.

Bereits im September sprachen wir in unserem Podcast „Blaue Runde“ darüber, was kann die App, welchen Nutzen hat sie und was kostet sie dem Steuerzahler. Hört einfach noch einmal rein.

Auch eine erneute Anfrage zeigt auf, die Luca-App brachte keinen Nutzen für den Brandenburger Steuerzahler.

Teststrategie oder eher Steuerverschwendung?

In Brandenburg ergab eine Anfrage der AfD, dass die Teststrategie des Landes binnen 6 Wochen 1.17 Millionen Tests erzeugten wovon 293 Echtpositive ermittelt wurden. Kosten hierbei: 28.3 Millionen Euro. Was denkt Ihr darüber: sinnvoll oder eher Steuerverschwendung?

Das „Corona-Risiko“

Im Land Brandenburg leben 2.521.893 Menschen. Am 27.07.20 hatten wir 209 Covid-19-Erkrankte. [1]

Das statistische Risiko im Land Brandenburg einem Covid-19-Erkrankten zu begegnen, liegt bei 1 : 12066.

In unserem Flächenland leben auf einem Quadratkilometer 85 Menschen. Auch hier müsste man statistisch gesehen, auf mindestens 141 Quadratkilometer unterwegs sein, um einen der 209 Erkrankten zu treffen. [2]

Anders ausgedrückt, sind 0,0083% der Brandenburger an Covid-19 erkrankt. Im Umkehrschluss sind 99,9917 % Brandenburger nicht von dieser Erkrankung betroffen.

Von diesen 209 Erkrankten liegen 5 Menschen im Krankenhaus. Von den über 950 Intensivbetten in Brandenburger Krankenhäuser, sind drei durch Corona-Erkrankte belegt. [3]

Warum werden diese überzogenen Corona-Maßnahmen von der Landesregierung noch aufrecht erhalten?

[1] https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/

[2] https://de.m.wikipedia.org/wiki/Brandenburg

[3] IVENA, 26.08.20, 13:30 Uhr

Nein zur Maskenpflicht in unseren Schulen

Als 3-facher Vater setze ich mich dafür ein, dass Kinder ideologiefrei und unabhängig aufwachsen und lernen dürfen. Mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird Kindern unterbewusst impliziert, dass sie krank wären, Ängste geschürt und nur mit solch einem sichtbaren „Schutz“ andere vor sich schützen könnten.

Allerdings kann man sich vor Viren nicht effektiv schützen, weder durch einen Mund-Nasen-Schutz [1], noch durch eine Impfung, bei der unbekannte Gefahren bestehen [2]. Ich appelliere an alle Eltern, ihre Kinder nicht der Demütigung einer „Maskierung“ auszusetzen. Was kommt als nächstes? Werden Kinder, so wie es in Mecklenburg-Vorpommern war [3], privilegiert, die sich einem Test oder gar einer Impfung unterziehen? Gibt es dann eine Zweiklassenbildung?

Wir sollten endlich erkennen, dass Viren, Bakterien, Pilze und andere Keime zu unserem Leben gehören und eine entsprechende Hygiene, wie regelmäßiges Händewaschen, eine eventuelle Erkrankung minimieren. Auch ein gestärktes Immunsystem, durch regelmäßige Bewegung, gesunde Ernährung und viel Aufenthalt an der frischen Luft, minimiert das Risiko einer Erkrankung.

Eine immer wieder beschriebene Übersterblichkeit gibt es nicht [4]. Die allgemeine Maskenpflicht wirkt einer weiteren Ausbreitung des COVID-19 Virus nicht entgegen.  Auch eine sogenannte Alltagsmaske, Schal oder Tuch (Mund-Nasen-Bedeckung jeder Art) minimiert weder, noch schließt sie eine Ansteckung aus. Selbst der Virologe Dr. Drosten geht davon aus: „[…]das Virus wird wohl in jedem Fall harmloser werden“. [5]

Liebe Eltern, lassen Sie uns aus diesem Panikmodus austreten und stattdessen Versprechen und Anweisungen kritisch hinterfragen. Denn nur wer in Angst gefangen ist, kann glauben, dass soziale Distanzierung und Maskenzwang irgendeine hilfreiche Wirkung zur Vermeidung von Ansteckung und Todesfällen haben könnte. Selbst die Veröffentlichungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weisen regelmäßig auf die Nutzlosigkeit, auf bevölkerungsweite Distanzierungen, als auch des Maskenzwangs hin. [6]

[1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch

[2] https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/impfungen/

[3] https://www.focus.de/familie/eltern/gymnasium-in-mecklenburg-vorpommern-ein-gruener-punkt-bedeutet-nicht-infiziert-schule-testet-jeden-auf-corona_id_11983642.html

[4] https://countrymeters.info/de/Germany

[5] https://www.oe24.at/coronavirus/drosten-corona-koennte-zu-einem-harmlosen-schnupfen-werden/433411424

[6] https://orbisnjus.com/2020/07/06/who-ueber-corona-masken-schuetzen-nicht-vor-infektion-und-asymptomatische-traeger-infizieren-ihre-mitmenschen-nicht-video/

Sportförderung in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Laut einem Artikel der PNN vom 1.11.2019 ist Brandenburg 2020 mit Spitzensportlern bei den Olympischen Spielen in Tokio wieder dabei. Während andere Nationen zu Beginn eines jeden Olympiazyklusses wüssten, mit welchen Geldern sie planen können, ist für Brandenburgs Hoffnungsträger die Finanzierung auch neun Monate vor Olympia nicht klar. Nach Angaben des Bundesstützpunkttrainers hält sich auch die Landesregierung bezüglich der Kostenbeteiligung bedeckt.

  • Kleine Anfrage 456 Steffen John (AfD) , Lars Schieske (AfD) 30.04.2020 Drucksache 7/1132 (1 S.)
  • Antwort (LReg) 10.06.2020 Drucksache 7/1472 (2 S.)

Straftaten an brandenburgischen Schulen

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Laut Pressemeldungen kommt es seit einigen Jahren vermehrt zu Polizeieinsätzen an Schulen. Die Ursachen hierfür liegen vor allem in einem drastischen Anstieg der Gewalt- delikte. So stieg zwischen 2016 und 2017 allein die Zahl der schweren Körperverletzungen um 44 Prozent an.

  • Kleine Anfrage 88 von Sabine Barthel (AfD) , Dennis Hohloch (AfD) , Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 12.11.2019, hier Drucksache 7/153 (1 S.)
    • Antwort noch offen