Gesinnungs-TÜV beim Immobilienkauf?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit Jahren hart und sind sparsam, um sich Ihren lang gehegten Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Bedingungen werden nicht leichter: Zinsen sind gestiegen, die Baukosten sind aufgrund zahlreicher politischer Verfehlungen explodiert. Ob Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert ist, wissen Sie nicht. Dennoch wollen Sie den großen Schritt wagen. Und Sie haben ein schönes Haus gefunden, das gerade so in Ihrem Budget liegt. Auch die Bank gibt grünes Licht für die Finanzierung.

Und dann das: Die Kommune, in deren Gebiet Ihre Traumimmobilie belegen ist, weist auf ihr Vorkaufsrecht hin. Kurze Begründung: Sie sind rechts!

Eingriffsrechte für Kommunen geplant

Ja, das Szenario klingt wie aus einem schlechten Film. Es könnte aber schon bald Realität werden, wenn die Bundesregierung Nägel mit Köpfen macht. Sie arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), das Kommunen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten verschaffen soll, um gegen „extremistische“ Akteure im Immobiliensektor vorzugehen [1].

Es geht also um eine Änderung des Vorkaufsrechts, das in § 24 BauGB geregelt ist. Bisher erlaubt es den Kommunen in bestimmten Fällen, in bestehende Kaufverträge einzugreifen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient [2]. Kommunen sollen nun auch dann Immobilienkäufe stoppen dürfen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“ [3].

So heißt es in einem Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass Kommunen in Fällen gezielt eingreifen können sollen, wenn dem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ attestiert werden [1]. Auch die Qualität dieser Bestrebungen wird bereits definiert: Sie seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele“ [4]. Es braucht also kein strafbares oder anderweitig illegales Verhalten, um elementarer Grundrechte beraubt zu werden.

Weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts

Doch damit nicht genug: Allein der Verdacht solcher Bestrebungen soll ausreichen, um den Kommunen Eingriffe zu ermöglichen. So sollen einem potenziellen Immobilienkauf dann Steine in den Weg gelegt werden können, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“ [2].

Konkret ist angedacht, das Verfassungsschutzgesetz insoweit zu ändern, dass der Verfassungsschutz ermächtigt wird, entsprechende Daten über potenzielle Erwerber weiterzugeben [1]. Die Kommunen selbst werden befugt, Informationen über Kaufinteressenten beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einzuholen [4].

Der genannte Entwurf aus dem Bauministerium nimmt explizit Bezug auf eine sogenannte „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ und angeblich angestrebte „national befreite Zonen“ [2]. Es soll also ein weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts bereitgestellt werden.

Kritik von Immobilienverband und Juristen

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt auch beim Immobilienverband auf Kritik [2]. Der Branchenverband sieht „die Gefahr, dass ein bodenrechtliches Instrument, das seinem Wesen nach an konkrete städtebauliche Zielsetzungen anknüpft, mit Elementen der Gefahrenabwehr und sicherheitsbehördlichen Bewertung aufgeladen wird“ [2].

Auch von Juristen wird der Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen. So stellt beispielsweise der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg fest: „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“ [5].

Union ist der SPD ausgeliefert und spielt mit

Dass die Union bei solchen SPD-Vorschlägen mitspielt, zeigt erneut, was passiert, wenn man sich selbst hinter einer Brandmauer einsperrt und dem nach links abdriftenden Koalitionspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die Politik versagt seit vielen Jahren beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Spekulation mit sogenannten Schrottimmobilien. Auch bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug mittels solcher Immobilien schaut der Staat tatenlos zu. Auf diesem Auge ist man blind. Um das Versagen in diesem Bereich zu kaschieren, konstruiert man nun ein Problem, das es gar nicht gibt.

Für uns ist klar: Eine politisch weisungsgebundene Behörde wie der Verfassungsschutz darf kein Akteur im Baurecht werden! Wir lehnen den von der Bundesregierung geplanten Gesinnungs-TÜV entschieden ab.


Quellenverzeichnis

[1] „Baugesetzbuch: Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV?“, kommunal.de, 10. April 2026
[2] „Wirbel um brisante SPD-Pläne beim Baurecht: Kommt jetzt der Gesinnungs-TÜV?“, www.fr.de, 25. April 2026
[3] „Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe“, jungefreiheit.de, 9. April 2026
[4] „Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung“, www.kettner-edelmetalle.de, 9. April 2026
[5] „Hauskauf nur noch mit Gesinnungs-Check?“, www.bild.de, 10. April 2026

Wenn eine „Entlastung“ zur Mogelpackung wird

In kaum einem anderen Land ist die Abgabenlast so groß wie in Deutschland. Nimmt man in die Vergleichsrechnung dann noch hinein, was hierzulande alles nicht funktioniert, obwohl es mit Steuern und Sozialabgaben finanziert wird, dürfte Deutschland mittlerweile Spitzenreiter in der Ausplünderung seiner Bürger sein.

Daher sollte jetzt niemand auf die großspurig vorgestellten „Entlastungspläne“ hereinfallen, die die Bundesregierung auf den Weg bringen will. Schaut man sich diese „Entlastungen“ genauer an, wird schnell deutlich: Bei den meisten Bürgern werden sie gar nicht ankommen.

Worum geht es überhaupt?

Aufgrund der Preisexplosionen an den Tankstellen infolge des Iran-Kriegs sieht sich die Bundesregierung offenbar unter Zugzwang, endlich Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Die sogenannte 12-Uhr-Regel, nach der die Preise an den Zapfsäulen nur einmal täglich erhöht werden dürfen, war reine Symbolpolitik – ohne spürbare Entlastung für die Verbraucher. Nachdem man die massiven Preissteigerungen über Wochen hinweg tatenlos hingenommen hat – während andere europäische Staaten längst Steuersenkungen umgesetzt haben – wird nun hektisch reagiert.

Senkung der Energiesteuer – kommt sie überhaupt an?

Eine der zentralen Maßnahmen ist die geplante Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin um jeweils 17 Cent brutto pro Liter – allerdings befristet auf zwei Monate [1]. Bundeskanzler Friedrich Merz begründet diese zeitliche Begrenzung damit, dass der Staat „nicht alle Unsicherheiten, nicht alle Risiken, nicht alle Disruptionen der Weltpolitik auffangen“ könne [1].

Zur Ehrlichkeit würde allerdings gehören, auch zu benennen, dass viele dieser Unsicherheiten politisch selbst herbeigeführt wurden. Ohne das Abschalten eigener Kraftwerke, ohne den Abbruch wirtschaftlicher Beziehungen zu Russland, ohne die Akzeptanz der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines und ohne die daraus resultierenden neuen Abhängigkeiten wäre die Lage heute eine andere. Die Befristung auf zwei Monate wirkt zudem angesichts der Lage im Nahen und Mittleren Osten realitätsfern. Die Situation rund um die Straße von Hormus ist angespannt, zerstörte Anlagen sind auf unbestimmte Zeit außer Betrieb. Niemand kann derzeit sagen, wann sich der Ölpreis wieder stabilisieren wird. Das Ganze als Entlastung zu verkaufen, wirkt daher wie blanker Hohn.

Auch aus der Wirtschaftswissenschaft kommt deutliche Kritik. Der Ökonom Aaron Praktiknjo bezeichnet die Maßnahme als ineffizient und nicht zielgerichtet, wenn es darum geht, Bedürftige zu entlasten [2]. Andere Experten teilen diese Einschätzung. Veronika Grimm spricht gar von einer Politik mit der Gießkanne und äußert Zweifel daran, dass die Politik die Lage richtig einschätzt [3]. Hinzu kommt: Es ist bislang völlig unklar, wann die Maßnahme überhaupt greifen soll – und noch unklarer, ob sie beim Verbraucher ankommt. Bereits nach Beginn des Ukraine-Kriegs zeigte sich, dass ähnliche Maßnahmen kaum Wirkung entfalten. Trotzdem setzt die Bundesregierung erneut auf denselben Ansatz.

Ein entscheidender Punkt: Es gibt keine Verpflichtung für Mineralölkonzerne, die Steuersenkung tatsächlich weiterzugeben. Es bleibt bei einer bloßen Erwartung. Damit droht am Ende ein milliardenschweres Geschenk an die Mineralölindustrie. Dass es keinen echten politischen Druck geben wird, zeigt sich auch daran, dass sich die Koalition nicht einmal auf eine Übergewinnsteuer einigen kann [1]. Selbst innerhalb der Regierung gibt es Widerstand: Vertreter der SPD lehnen den sogenannten Tankrabatt ab, da sie darin eine Förderung fossiler Antriebe sehen [4].

Eine Entlastung, die andere bezahlen sollen

Eine weitere Maßnahme ist die angekündigte Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen können [5]. Was auf den ersten Blick großzügig klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Verschiebung der Verantwortung.

Die Politik verteilt Versprechen – bezahlen sollen es die Unternehmen. Doch viele Betriebe stehen selbst unter massivem Druck und können sich solche Einmalzahlungen schlicht nicht leisten. Es werden Erwartungen geweckt, die in der Realität kaum erfüllbar sind. Konflikte zwischen Belegschaften und Unternehmensleitungen sind damit vorprogrammiert.

Auch Arbeitgebervertreter kritisieren diese Politik deutlich. Die Wirtschaft stagniert seit Jahren, die Kosten steigen – zusätzliche Belastungen sind vielerorts nicht mehr tragbar [3].

Nichts als leere Worte

Von einem großen Wurf kann also keine Rede sein. Zwar wird bereits eine umfassende Reform der Einkommensteuer für den 1. Januar 2027 in Aussicht gestellt – doch ohne jede konkrete Aussage zur Finanzierung [1]. Dabei klaffen im Haushalt schon heute Milliardenlücken.

Die strukturellen Probleme werden seit Jahren verschleppt und immer wieder mit Verweis auf kurzfristige Krisen vertagt. Die aktuellen Maßnahmen zeigen einmal mehr: Hinter großen Ankündigungen steckt wenig Substanz.

Eine echte, spürbare Entlastung für die Bürger ist nicht zu erwarten.

Wer neue Schulden als „Sondervermögen“ verkauft, bei dem muss man auch bei angeblichen „Entlastungen“ skeptisch bleiben. Am Ende droht, dass sich diese sogar als zusätzliche Belastung erweisen.


Quellenverzeichnis

[1] „Bundesregierung plant Energiesteuer-Senkung und 1000 Euro Prämie“, www.heise.de, 13. April 2026
[2] „Tankrabatt 2.0 – hilft das wirklich?“, www.tagesschau.de, 13. April 2026
[3] „„Eine Bombe in die Betriebe“ – Arbeitgebervertreter lehnen 1000-Euro-Prämie ab“, www.welt.de, 14. April 2026
[4] „Noch nicht beschlossen, da kritisiert die SPD schon den Tankrabatt“, jungefreiheit.de, 14. April 2026
[5] „Von Applaus bis Ablehnung: So reagiert der Norden auf die Sprit-Pläne“, www.ndr.de, 14. April 2026

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