Fragestunde Mündliche Anfrage 1053 Lars Schieske (AfD) 13.05.2022 Drucksache 7/5547 (S. 9)
Steigende Diesel- und Benzinpreise, zusätzliche Liefergebühren, Marktengpässe bei Obst und Gemüse sowie die höchste Inflationsrate seit 48 Jahren – die Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung sehen sich zum wiederholten Male erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt. Sie stehen vor der Entscheidung, die Qualität des Essens zu senken oder die zusätzlichen Kosten an die Kinder und Eltern weiterzugeben.
In den Verträgen für Schul- und Kitaessen sind feste Preise pro Essen vereinbart, die auf wirtschaftlichen Annahmen beruhen, die der aktuellen Lage in keiner Weise mehr entsprechen.
Wenn die Verträge erneuert werden, kommt es bei unterschiedlichen Caterern zu Preisneuregelungen. Diese belasten die Eltern, so wie in Cottbus, um bis zu 36 % mehr.
Die Senkung der Essensqualität kann nicht im Sinne der Landesregierung sein, die in ihrem Koalitionsvertrag erklärt hat, sich dafür einzusetzen, dass „das Mittagessen in den Kindertagesstätten und Schulen überall in Brandenburg aus gesunden Lebensmitteln mit einem hohen regionalen bzw. ökologischen Anteil besteht“.
Ich frage die Landesregierung: Was gedenkt sie zu tun, damit Eltern weder finanzielle Mehrbelastungen noch eine Absenkung der Qualitätsstandards bei den angebotenen Schulspeisen hinnehmen müssen?
Gestern betrieben wir im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf unseren Infostand der AfD-Fraktion des Land Brandenburgs. Auf dem Gelsenkirchener Platz, bei den Cottbusern besser als „Am Zelt“ bekannt, war ich mit meinen Fraktionskollegen Mariannne-Spring Räumschüssel, Oliver Stiffel und Franz Dusatko für die Fragen der Bürger vor Ort. Viele Cottbuser nutzten die Gelegenheit und interessante Gespräche wurden geführt. Da ich regelmäßig im Stadtteil Sachsendorf unterwegs bin, muss ich sagen, Sachsendorf hat sich verändert und das nicht zum Positiven. Leider!
Schon während unseres Infostandes fielen uns immer wieder herumschwadronierende ausländische Halbstarke auf. Lautstark unterhielten sie sich, schenkten uns provozierende Blicke und Gesten. Später beim Abbau des Infostandes beobachteten wir zwei junge Mädels aus Sachsendorf, welche offensichtlich von einem Ausländer belästigt wurden. Die Mädels ignorierten anfangs die Belästigung. Als er eindeutige sexuelle Gesten machte, schritt mein Kollege ein und bat den Mädels unsere Hilfe an. Die Beiden nahmen sie dankend an und kamen zu unserem Stand, um Schutz zu suchen. Der Ausländer wurde jetzt sichtlich aggressiv und bedrohte nun auch uns. Wir machten ihm deutlich, dass es in Deutschland nicht üblich ist, sich so zu benehmen und gaben ihm zu verstehen, dass wir die Polizei rufen werden, wenn er seine Drohungen nicht sofort beendet. Schließlich verließ er den Platz. Die Mädels konnten sich sicher nach Hause begeben. Nicht auszumalen, was passiert wäre, wenn wir nicht vor Ort gewesen wären.
Mein Parteifreund Andy Schöngarth informierte umgehend das Cottbuser Sicherheitszentrum über diesen Vorfall, welches sich nicht zuständig fühlte und den Sachverhalt nicht aufnahm.
Mit meiner Fraktionskollegin und Cottbuser Landtagsabgeordnete Marianne Spring-Räumschüssel bin ich am Mittwoch auf Info-Tour in Cottbus unterwegs. Mittlerweile befinden wir uns in der Halbzeit unserer Legislaturperiode und möchten gern unsere Initiativen im Landtag näherbringen. Schauen sie vorbei!
Ich möchte mich mit diesem Filmchen recht herzlich bei den Mitgliedern der AfD Cottbus für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Nun geht der Wahlkampf langsam los. Seid dabei wenn es am „Schicksalstag“, dem 11. September, heißt „Wir sind Oberbürgermeister!“.
Hilfe & Unterstützung
Wer mich in irgendeiner Form unterstützen möchte, kann mich gern jederzeit ansprechen oder kontaktieren. Auch Hilfe beim plakatieren, flyern oder bei Veranstaltungen sind gern willkommen. Jede Unterstützung hilft!
Finanzielle Unterstützung
Wer mich finanziell unterstützen möchte, kann das gern hier tun: https://www.afd-cottbus.de/spenden/ Bitte den Verwendungszweck „OB-Wahl“ nutzen.
Tipp: Wussten Sie, dass die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1650 Euro) Ihnen bei der Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet wird? Und weitere 1650 Euro können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.
Ich höre Ihnen zu!
Für Wünsche, Anregungen, Hoffnungen oder Ideen zur Oberbürgermeisterwahl stehe ich gern zur Verfügung.
Weitere Infos
Weitere Informationen teile ich hier, auf Facebook und vor allem auf meinem Telegram-Kanal mit, welchen Ihr hier abonnieren könnt: t.me/larsschieske
Am Sonntag gehen wir wieder auf die Straße, für die Zukunft unserer Kinder und unserer Heimat. Die Lausitz wird von der irrsinnigen Energiepolitik und damit vom Strukturwandel massiv getroffen. Wir wollen eine Politik mit Verstand, frei jeder Ideologie.
Seid dabei wenn es Sonntag heißt „SOZIAL OHNE ROT ZU WERDEN“.
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Traditionell feiern wir Ostern in der Familie.
Am Gründonnerstag gibt es bei uns immer ein Mittagessen oder Abendbrot mit grünem Gemüse, ganz nach altem Brauch.
Am Karfreitag werden die Ostereier nach sorbischer Art gestaltet. Die Wachsmaltechnik der sorbischen Ostereier erfordert ein wenig Geduld. Doch mit genug „Osterwasser“, entstehen einmalige Unikate dieser schönen Ostereier.
Der Ostersamstag steht natürlich ebenfalls im Zeichen des Osterbrauchtums. Hierbei darf ein Osterfeuer nicht fehlen. In unserer Region sind sie in fast jedem Dorf zu finden.
Der Ostersonntag fängt mit der Suche nach dem Osterhasen an, hierzu kommt die ganze Familie und mein Patenkind zusammen. Nach der Suche gibt es traditionellerweise ein Mittagessen mit Lamm. Am Nachmittag gibt es Kaffee, Hefezöpfe und selbstgebackenen Kuchen.
Den Ostermontag nutzen wir zu einem ausgiebigen Osterspaziergang, frei nach Goethe geht es raus in die Lande und Natur.
Kleine Anfrage 1979 Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 11.04.2022 Drucksache 7/5405 (2 S.)
Laut neuer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung müssen in bestimmten Bereichen FFP2-Masken getragen werden. Hierüber informiert die Landesregierung im Rahmen ihrer Internetpräsenz unter anderem folgendermaßen:
„In geschlossenen Räumen von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen in diesen Einrichtungen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. […] Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs: Alle Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.
Kleine Anfrage 1971 Lars Hünich (AfD), Lena Kotré (AfD), Daniel Freiherr von Lützow (AfD), Lars Schieske (AfD) 05.04.2022 Drucksache 7/5387 (2 S.)
In Hunderten von Städten und Gemeinden in Brandenburg und bundesweit kommt es seit Monaten zu wöchentlichen Protesten gegen die Coronapolitik von Bundesregierung und Landesregierungen. Darüber hinaus gibt es vielerorts sogenannte Spaziergänge. Zwangsläufig kommt es bei solchen Zusammenkünften zu Kontakten zwischen teilnehmenden Bürgern und Polizeibeamten. Durch diverse Mitteilungen von Bürgern an die Fragesteller ist bekannt geworden, dass gegen diese Bürger im Zusammenhang mit Demonstrationen und Spaziergängen Verwaltungsakte erlassen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.
In der Zwangsverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Brandenburg, muss eine medizinische Maske beziehungsweise FFP-2-Maske grundsätzlich immer dann getragen werden, wenn außerhalb des privaten Raums in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist. [1]
Doch was kann so eine Maske und wer darf sie benutzen?
Noch im April 2020 sagte die grüne Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Masken hätten einen gewissen Schutzeffekt, aber sie schützt den Träger nicht sicher vor Infektion.“ [2]
Screenshot, RBB24, Di 21.04.20 | 17:00 Uhr
Das ist richtig, denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte [3] sagt zur Schutzwirkung von Masken eindeutig folgendes:
Mund-Nasen-Bedeckung – Designabhängig, Geschwindigkeit des Atemstroms und Tröpfchen-Auswurf können reduziert werden
Medizinische Gesichtsmaske – Schutz vor Tröpfchen, geringer Schutz vor Aerosolen
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2, FFP3) – Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen
Der sachgerechte Umgang mit Gesichtsmasken ist für deren Wirksamkeit und Sicherheit maßgeblich!
Wer kann diesen sachgerechten Umgang für sich garantieren? Wer entsorgt Einmalmaterial, was Gesichtsmasken nun einmal sind, nach dem Gebrauch?
Auch die EU-Gesundheitsbehörde hat Zweifel am Nutzen der verschiedenen Masken.
„Doch es gibt auch Zweifel am Nutzen der FFP2-Masken: Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC steht dem zusätzlichen Nutzen von FFP2-Masken im Alltag skeptisch gegenüber. So teilte die in Stockholm ansässige Behörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit: Der erwartete Mehrwert der universellen Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken in der Gemeinschaft ist sehr gering.
Darüber hinaus rechtfertigten die möglichen Kosten und Schäden keine Empfehlung dafür, FFP2-Masken anstelle von anderen Masken in der Öffentlichkeit zu tragen.“ [4]
Voraussetzung zum Tragen einer Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2, FFP3)
In der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR 14.2) werden partikelfiltrierende Halbmasken als Atemschutzgeräte der Klasse 1 geführt. [5]Um solch ein Atemschutzgerät der Klasse 1 zu tragen, wird in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 2 Begriffsbestimmungen [6], folgendes beschrieben: „…Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss.“ Die EU-Gesundheitsbehörde kann Schäden nicht ausschließen und somit muss eine Vorsorgeuntersuchung (G26.1) stattfinden!
Doch die Gesundheitsministerin, wobei ich stark an dem Begriff „Gesundheit“ in diesem Zusammenhang zweifle, möchte sie weiterhin das Maskentragen verpflichten und spricht hierbei sogar von wirksamen Schutzmaßnahmen! [7]
Sceenshot, RBB24, Do 17.03.22 | 13:43 Uhr
An vielen Einrichtungen muss man eine FFP2-Maske tragen, nach meiner Auffassung entspricht das nicht der Realität beim bisherigen Umgang mit Erkältungswellen. Ich werde sie in einer kleinen Anfrage um Stellungnahme bitten und sie auffordern ihre neusten Erkenntnisse zu der Schutzwirkung von Masken in Bezug zu SARS-CoV-2 offenzulegen.
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