Mund-Nasen-Bedeckungen für Feuerwehrleute

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 290

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0290.pdf

Eine Vielzahl von Feuerwehren im Land Brandenburg geben Dienstanweisungen im Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus an ihre Einsatzkräfte heraus. In diesen werden die Kameraden verpflichtet, im Einsatz und im Fahrzeug eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Mund-Nasen-Bedeckungen unterliegen jedoch keinerlei Normung beziehungsweise Zertifizierung und werden als Behelfs- oder Alltagsmasken bezeichnet. Da bei der Feuerwehr die persönliche Schutzausrüstung jedoch zu Recht einer bestimmten Normung unterliegt, ist das nach der Ansicht von medizinischen Experten, aber auch vieler Einsatzkräfte nicht realitätsnah und sogar als absurd zu bezeichnen.

Ich frage die Landesregierung:

Sind die entsprechenden Dienstanweisungen der lokalen Feuerwehren mit den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse, der Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnung, den Feuerwehrdienstvorschriften, der Straßenverkehrsordnung und weiteren Gesetzen und Verordnungen vereinbar?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Mund-Nase-Bedeckung ist kein Teil der persönlichen Schutzausrüstung im Sinne der einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“, welche den Träger vor den klassischen Gefahren im Einsatzdienst schützen sollen. Sie dienen ausschließlich dem Infektionsschutz. Insoweit wird auf das Merkblatt der DGUV „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS- CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ vom 18. Mai 2020 hingewiesen, wo ausdrücklich aufgeführt wird, dass, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, auch im Bereich der Feuerwehren ein Mund-Nasen-Schutz zu nutzen ist. Hierbei sind konkrete Risiken – zum Beispiel beim Einsatz am Patienten – zu berücksichtigen und im Rahmen der Hygienekonzepte angemessen zu bewerten.

Grundsätzlich sind die kommunalen Aufgabenträger angehalten, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches eigenständige Hygienekonzepte zu erstellen, die durch entsprechende Dienstanweisungen verbindlich eingeführt werden. Eine Vorlagepflicht gegenüber dem Ministerium des Innern und für Kommunales als oberste Sonderaufsichtsbehörde besteht nicht. Die mündliche Anfrage ist insoweit auch nur abstrakt gehalten, sodass eine pauschale Bewertung durch die Landesregierung weder möglich noch angezeigt ist. Darüber hinaus liegen der Landesregierung auch keinerlei Anhaltspunkte für entsprechende Normwidrigkeiten vor, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten bedingen würden.

 Im Gegenteil: Das Engagement der Einsatzkräfte bei den Feuerwehren in Brandenburg ist auch in Pandemiezeiten vorbildlich.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-035.pdf

Maskenpflicht im Unterricht

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 292

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 6)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0292.pdf

In Nordrhein-Westfalen war bereits lange vor den Herbstferien eine Maskenpflicht im Unter- richt verbindlich. Diese wurde aber aus verständlichen Gründen Ende August abgeschafft. Der Verband „lehrer nrw“ wertete das als „wichtigen Schritt in Richtung Normalität“. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht gravierende Probleme: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Unterricht ist nicht sinnvoll. Ein längeres Maskentragen beeinträchtigt bei Schülern die Leistungsfähigkeit“, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme, an der unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beteiligt waren, geht eine Empfehlung hervor, dass die Maske im Unterricht am Platz allerdings nicht getragen werden muss.

Im Bildungsausschuss des Landtages Brandenburg hatte die Ministerin Ernst immer wieder betont, es gebe mit ihr keine Maskenpflicht im Unterricht; und noch in der Sitzung des Kreiselternrats am 5. Oktober 2020 in Cottbus wiederholte sie diese Aussage.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage wurde die Maskenpflicht in der Sekundarstufe 2 bei Schülern, aber nicht bei Lehrern, nun doch eingeführt?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Ernst die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wir wollen, dass die Schulen geöffnet bleiben können und der Unterricht nach Stundentafel durchgeführt werden kann. Das ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung, und darauf haben sich Bund und Länder in Deutschland am 28. Oktober 2020 verständigt.

Mit den Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die mit § 17 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren eingeführt wurden, hat die Landesregierung eine Entscheidung getroffen, was nach Abwägung der Empfehlungen und Erkenntnisse der Wissenschaft einerseits, der Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft als Ganzes und die Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen andererseits schließlich als das politisch verantwortete Notwendige und zugleich Verhältnismäßige erachtet wurde, um den Präsenzbetrieb in den Schulen weiterführen zu können.

In der gymnasialen Oberstufe und den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren ist durch die Bildung von und die Unterrichtung in Kursen Konstanz bei der Zusammensetzung der Lerngruppen anders als in den niedrigen Jahrgangsstufen aus organisatorischen Gründen naturgemäß nicht möglich. Bei den in den Oberstufenzentren ansonsten zusammengefassten Bildungsgängen ist aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs die Zusammensetzung der Schülerschaft inhomogen; hinzu kommen bildungsgangspezifisch vielfältige Sozialkontakte in der Arbeitswelt einschließlich Praktika.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung verringert das Übertragungsrisiko, und zwar auch und insbesondere für das Gegenüber, dies ist inzwischen wissenschaftlichen belegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum als einen Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt. Das Tragen einer MNB wird insbesondere in Situationen empfohlen, in denen mehrere Menschen im öffentlichen Raum für längere Zeit zusammentreffen oder die Abstandsregeln nicht zuverlässig einhalten können. Die WHO hatte eine Meta-Studie auf Grundlage von 172 Studien in Auftrag gegeben, die unter anderem zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Ansteckungsrisiko um 85 % senke.

Da die in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren unterrichtenden Lehrkräfte durch die von den Schülerinnen und Schülern getragene Mund-Nasen-Bedeckung geschützt sind, wurde entschieden, die Lehrkräfte vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freizuhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler wenigstens die Mimik der Lehrkräfte und deren Ausführungen deutlich wahrnehmen. Dass verbale und nonverbale Kommunikation für den Lernprozess von herausgehobener Bedeutung sind, gehört zum Allgemeingut und bedarf keiner weiteren wissenschaftlichen Herleitung. Hier wurde ebenfalls abgewogen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-037.pdf

Die Rechte der Polizei während der sogenannten Corona-Pandemie

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 288

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0288.pdf

In mehreren Medienberichten, unter anderem bei rbb24-Online, war zu lesen: „Im Falle eines Verdachts auf eine illegale Feier werde die Polizei das weitere Vorgehen mit der originär zuständigen Behörde abstimmen – in diesem Fall das Gesundheitsamt. Die Polizei dürfe Personalien aufnehmen und die Party auflösen […].“ Weiter heißt es: „Zur Gefahrenabwehr könnte sie sich unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zur Wohnung verschaffen. Gewalt anwenden will man in Brandenburg und Berlin aber nicht.“

Ich frage die Landesregierung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich in der sogenannten Corona-Pandemie als Polizeibeamter Zutritt zum Privateigentum bzw. zu der Privatwohnung der Brandenburger Bürger zu verschaffen?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:
Es müssen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 23 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) erfüllt sein.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-033.pdf

Quantität über Qualität?!

In einem bayrischen Labor wurden PCR-Tests vom Isar-Amper Klinikum in Taufkirchen/Vils auf SARS-CoV-2 untersucht. Das Labor stellte 60 falsch positive Bescheide aus, was Mitarbeiter des Klinikums stutzig machte. Es gab eine Nachuntersuchung der PCR-Tests und es wurden lediglich 2 als positiv ausgewertet. Zwischenzeitlich wurden diese Personen und Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter in Quarantäne gesetzt. Im Nachgang stellt sich das alles als unrechtmässig raus. „Die falschen Testergebnisse bedeuten für die Kliniken ein gewaltigen wirtschaftlichen Schaden und für die Patienten großes, auch gesundheitliches Leid“, so ein Insider. [1] Ich hoffe die betroffenen Personen leiten gegen diesen Irrsinn juristische Schritte ein!

Ist das nur die Spitze des Eisberges? Wie viele Tests sind wirklich falsch positiv und werden missbraucht um die Grundrechte einzuschränken. Ist ein PCR-Test vielleich doch nicht geeignet? Was sagt eigentlich der staatstreue Merkelist Drosten dazu?

Ein Interview des Virologen mit der „Wirtschaftswoche“ aus dem Jahr 2014, in dem Drosten die Testmethode für eine Übertreibung der Ausmaße der Mers-Epidemie verantwortlich gemacht habe: „Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht habe.“ [2]

Anhand der überhöhten Ausweitung der Testungen kommt man jetzt auf utopische Inzidenzen, die wiederum mit politischen Grenzwerten besetzt sind und für die derzeitigen Zwangsmaßnahmen verantwortlich sind. Indikatoren einer Pandemie sind immer die Letalität und die Kapazitätsüberschreitung des Gesundheitswesens. Auch davon sind wir weit entfernt. Die 197 Todesfälle in Brandenburg (Stand: 29.10.2020, 08:24 Uhr), wo immer noch unklar ist ob diese mit oder an Covid-19 gestorben sind, reihen sich weit hinter den Verstorbenen von Herzkreislauferkrankungen, Krebs, psychische Störungen, Verletzungen und Vergiftungen usw. ein. Unsere Krankenhäuser sind bei weitem nicht an ihrer Kapazitätsgrenze. Allein von den 1028 Beatmungsbetten auf Brandenburger Intensivstationen sind 672 unbelegt. Gerade einmal 2% sind durch Patienten mit Covid-19 belegt. Eine Pandemie und damit eine Überbelegung der Krankenhäuser, kann ich hier nicht erkennen. Die ganze „Corona-Krise“ ist herbeigeredet und ist lediglich mit einer Grippewelle gleichzusetzen. Betrachtet man nur Bevölkerungsgruppen mit Menschen unter 70 Jahren, betrug die durchschnittliche Rate sogar nur 0,05 Prozent. Zum Vergleich: Christian Drosten geht in Deutschland von einer Sterblichkeitsrate von rund 1 Prozent aus. [3]

[1] https://www.merkur.de/bayern/amper-klinik-corona-test-bayern-panne-ergebnisse-isar-taufkirchen-pcr-test-zr-90082728.html

[2]https://www.tagesschau.de/faktenfinder/drosten-pcr-test-101.html

[3]https://www.rtl.de/cms/who-veroeffentlicht-studie-corona-toedlicher-als-grippe-aber-weniger-toedlich-als-gedacht-4632187.html

Arbeit der sogenannten Berater für Demokratie- und Werteerziehung in der „Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V.“

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 876

Andreas Kalbitz (AfD), Lars Schieske (AfD) 27.10.2020 Drucksache 7/2252 (3 S.)

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2200/2252.pdf

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die „Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V.“ unterhält im Land Brandenburg zwei Büros, eine Geschäftsstelle in der Schopenhauerstraße 34 in Potsdam und ein Projektbüro Am Fuchsbau 15a in Neuseddin. Es werden sieben Mitarbeiter in Potsdam und 20 Mitarbeiter in Neuseddin beschäftigt. Zwei Personen sind allein für den Tätigkeitsbereich „Demokratieberatung und Wertevermittlung im Sport“ angestellt. Im Verein gibt es das eigene Projekt „Demokratie- und Werteerziehung“. Dieses Projekt soll Inhalte wie „Chancengleichheit, Respekt sowie ein Bekenntnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Homophobie und diskriminierende und antidemokratische Einstellungen“ vermitteln. Hingegen gibt es kein explizites Bekenntnis gegen Linksextremismus, religiösen oder Ausländerextremismus. Ziel sei die „Akzeptanz einer ethischen Vielfalt“. So heißt über die Arbeit des Vereins: „Die Brandenburgische Sportjugend sensibilisiert, aktiviert und vernetzt Sportvereine zur Positionierung gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus, qualifiziert Akteurinnen und Akteure aus den verschiedenen Bereichen des organisierten Sports, wie Vereinsfunktionärinnen und Vereinsfunktionäre und Übungsleiter und Übungsleiterinnen, führt themenbezogene Veranstaltungen und Seminare durch und bietet anlassbezogene Beratung bei Problemsituationen vor Ort an.“ So werden sogenannte Berater „qualifiziert“, um Inhalte im Sinne der vereinseigenen „Demokratie- und Werteerziehung“ in brandenburgische Sportvereine und Vereinsstrukturen zu bringen. Ziel sei es dabei vor allem, Kinder und Jugendliche zu erreichen. Über die konkrete Arbeit dieser „Demokratieberater“ hat die „Brandenburgische Sportjugend“ jedoch bislang, soweit ersichtlich, nichts veröffentlicht. Diese „Beratungen“, deren Inhalt anscheinend auch der Landesregierung nicht bekannt ist, dienen offenbar dazu, sportlich aktive Menschen aufgrund ihrer politischen Ansichten in ihren Sportgemeinschaften zu isolieren, auszugrenzen und sie letzten Endes auszuschließen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2500/2509.pdf

Erkrankte, Infizierte, Verstorbene und Testungen während Corona-Lockdown-Krise in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 857

Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 21.10.2020 Drucksache 7/2204 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2200/2204.pdf

Anmerkungen: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, schließt dies auch die kreisfreien Städte und das Land Brandenburg insgesamt mit ein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte gab es seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

2. Wie viele an COVID-19 Erkrankte gab es seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

3. Wie viele an COVID-19 Erkrankte wurden seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburger Krankenhäusern behandelt? Bitte nach Landkreisen, einzelnen Kalenderwochen und folgenden Kriterien auflisten:

a) ambulant behandelt

b) stationär behandelt

aa) davon auf einer Normalstation behandelt

bb) davon auf einer Intensivstation behandelt, aber nicht beatmet

cc) davon auf einer Intensivstation behandelt und beatmet

4. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte sind an COVID-19 verstorben? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

5. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte sind mit COVID-19 verstorben? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

6. Wie viele Verstorbene, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, wurden obduziert? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

 7. Wie viele PCR-Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 wurden ab der 11. Kalenderwoche in Brandenburg durchgeführt? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

8. Welche Kosten sind durch Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 ab der 11. Kalenderwoche für das Land Brandenburg und die Kommunen entstanden? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

9. Welche Kosten sind durch zusätzliche persönliche Schutzausrüstung im öffentlichen Dienst in Bezug auf das SARS-CoV-2 ab der 11. Kalenderwoche für das Land Brandenburg und die Kommunen entstanden? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2400/2419.pdf

Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg vorerst gestoppt. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts teilte im Beschluss folgendes mit: „Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig. Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen, aber auch der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt werde“. [1]

Noch vor 2 Tagen war der Ministerpräsident Woidke von seiner Zwangsmaßnahme überzeugt, so sagte er: „Aber auf der anderen Seite steht momentan eine riesengroße Herausforderung vor der Tür, und ich bin der Überzeugung, dass wir sie nur bewältigen werden, wenn wir wirklich Kontakte deutlich wieder beschränken.“ [2]

Nun hat ein Gericht festgestellt, dass hier das Verfassungsrecht verletzt wird. Sollte jetzt nicht der Verfassungsschutz aktiv werden und in die Reihen der Regierung und Ministerien schauen? Doch leider wird dieser politisch missbraucht, um die größte Opposition im Land, die AfD, ihre Sympathisanten und die Volksbewegungen zu beobachten und zu denunzieren.

[1] https://m.pnn.de/potsdam/corona-newsblog-fuer-potsdam-und-brandenburg-gericht-kippt-beherbergungsverbot-in-brandenburg/25617916.html

[2] https://www.google.com/amp/s/www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/10/brandenburg-corona-regeln-verschaerfung-feiern.htm/alt=amp.html

365 Tage im Parlament

Mein erstes Jahr im Landtags-Parlament

Vorerst möchte ich einfach mal Danke sagen: Danke an mein Wahlkampfteam, an alle die uns
unterstützt haben und weiterhin unterstützen für eine gerechte, freiheitliche und demokratische
Politik für die Bürger in unserem Land.

Am 01. September 2019 war die Landtagswahl in Brandenburg. Vor über einem Jahr, am 19.10.2019, wurde ich dann in der ersten Sitzung der siebten Wahlperiode Brandenburgs als Abgeordneter vereidigt. Seitdem ist viel Wasser die Spree runtergelaufen. Dieses Jahr hat mein Leben komplett verändert.

Was habe ich in meinem ersten Jahr im Landtag gemacht?

Die Einarbeitung in die Landtagsarbeit stellte mich vor neue Herausforderungen. Als Fraktion haben wir uns eine Geschäftsordnung gegeben, um den parlamentarischen Dienst und das Fraktionsleben erfolgreich zu bewerkstelligen.

Meine erste Rede

Bei meiner ersten Rede im Parlament war ich noch sehr nervös. Das Thema war unser Entschließungsantrag zu dem Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion – Förderung der Erzieherausbildung sicherstellen – Drucksache 7/665 (2. Neudruck) vom 17.02.2020 hier: „Aufweichung von Qualitätsstandards in der Kita-Betreuung verhindern – Erzieherausbildung attraktiver gestalten.“

Meine erste Rede im Landtag Brandenburg (RBB Mediathek)

Der hierzu geltende Entschließungsantrag

Zu meiner ersten Rede finden Sie hier den jeweils geltenden Entschließungsantrag „Förderung der Erzieherausbildung sicherstellen“

Den Entschliessungsantrag zu meiner ersten Rede kann mit einem Klick aufs das Bild im neuen Tab nachgelesen werden.

Die Ausschüsse

Im brandenburgischem Landtag gibt es eine Vielzahl verschiedener Ausschüsse. In den Ausschüssen findet die eigentliche parlamentarische Arbeit statt und da werden einzelne Themenbereiche detailliert unter den Experten der verschiedenen Fraktionen
beraten und die Entscheidungen des Landtages inhaltlich vorbereitet.

Ich bin zur Zeit Mitglied in nachfolgenden Ausschüssen:

Ausschuss für Inneres und Kommunales (A3)

In diesem Ausschuss werden vorwiegend Gesetzesänderungen und Reformen die das Land Brandenburg betroffen ausführlich diskutiert.

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A5)

Zu den Themen des Ausschusses gehören unter anderem die Aufgaben des gleichnamigen Ministeriums. Neben der Ausarbeitung des Lehrplanes gehören u.a. auch die Vergabe von Fördergeldern und darüber hinaus spielen die Qualifizierung des pädagogischen Personals, die Schulfinanzierung, der Kinderschutz und die Jugendförderung eine gewichtige Rolle. Grundsatzfragen des Sports in Brandenburg, dessen Förderung, die Gestaltung der Rahmenbedingungen sowie Sanierung und Ausbau der Sportstätten sind ein weiteres Aufgabengebiet im Fokus des Ausschusses.

Die Arbeitskreise

Innerhalb der Faktion wurden sogenannte Arbeitskreise gebildet, welche Schwerpunkte behandeln. Zu nachfolgenden Themenschwerpunkten wurden Arbeitskreise gebildet, welchen ich angehöre:

Arbeitskreis Inneres, Kommunales/ Recht

Innenausschuss und Rechtsausschuss

Ausserdem engagiere ich mich in der Arbeitsgruppe Linksextremismus. Diese Arbeitsgruppe arbeiten landtagsübergreifend und es finden regelmäßige intrafraktionelle Treffen mit anderen Landtagen statt.

Die Anträge

(Diese Seite wird ständig aktualisiert. Stand: 25.10.2020)

30 Jahre Deutsche Einheit

Heute ist der 3.Oktober 2020 und der Tag der Deutschen Einheit jährt sich zum 30. Mal. Im Jahr 1990 wurde er mit dem Einigungsvertrag als Nationalfeiertag bestimmt. Vorausgegangen waren die friedlichen Proteste mutiger Deutsche, gegen ein System von Überwachung, Freiheitsbeschränkung und Fremdbestimmung. Am 9. November 1989, dem Tag der Maueröffnung, war ich 12 Jahre alt und spürte damals einen Aufbruch und Euphorie in meiner Familie. Es war ein Tag der Befreiung. Das sind unlöschbare Kindheitserinnerungen, die ich auch mit dem ersten Besuch im „Goldenen Westen“ und der damaligen Ansprache über blühende Landschaften des „Einheitskanzlers“ in Cottbus auf dem Altmarkt verbinde. Leider sah die Realität anders aus. Großbetriebe schlossen, Arbeitsplätze verschwanden, Fachkräfte mussten der Lausitz den Rücken kehren und alte Seilschaften teilten sich das DDR-Erbe auf. Nun, 30 Jahre später ist unsere Gesellschaft gespaltener denn je. Wer kritisch hinterfragt wird schnell zum Feind erklärt und eine andere Meinung ist plötzlich Hass und Hetze. In den Köpfen der Menschen sind wieder Mauern entstanden, diese gehören abgebaut. Liebe Freunde, wir müssen jetzt zusammenhalten und aufpassen, dass wir das Erreichte nicht wieder verlieren. Freiheit und Selbstbestimmung sind das höchste Gut einer Demokratie. Lasst uns das verteidigen, denn niemand hat das Recht, uns dieses Gut zu nehmen. Wir sind näher an 1989 dran, als manche glauben mögen.

Bürgersprechstunde

Am Mittwoch, 30.09., komme ich gern von 17 – 19 Uhr im Bürgerbüro mit jedem Interessierten ins Gespräch.

Bürgerbüro Cottbus, Mühlenstraße 44