Nord-Stream-Prozess: Der Angeklagte spricht von einer Militäroperation, die Bundesregierung schweigt

Seit Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, steht vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erstmals ein mutmaßlicher Beteiligter der Nord-Stream-Sprengung vor Gericht: der ukrainische Staatsangehörige Serhij K. [1]. Kurz vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass er in abgehörten Telefonaten aus der italienischen Haft verlangt haben soll, es müsse öffentlich klargestellt werden, dass die Sprengung „eine offizielle militärische Operation“ war. Sein Kommandeur solle deutlich machen, dass er und ein weiterer Beschuldigter keine wild gewordenen Einzelgänger gewesen seien [2].

Wenn das zutrifft, war der Anschlag auf unsere Energieversorgung kein Werk verirrter Einzeltäter, sondern ein staatlich veranlasster Angriff auf deutsche Infrastruktur. Dann kann die Bundesregierung nicht länger schweigen.

Die Anklage spricht von einem Auftrag staatlicher Stellen

Die Bundesanwaltschaft wirft Serhij K. ein Kriegsverbrechen durch Angriff auf zivile Objekte vor, außerdem das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe [1]. Er soll den Plan als Offizier der ukrainischen Armee gemeinsam mit anderen Militärangehörigen im Auftrag staatlicher Stellen ausgearbeitet haben. Ziel sei gewesen, die Gasexporte über die Leitungen dauerhaft zu stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht für den Krieg nutzen kann [3].

Nach den Ermittlungen gehörten sieben Tatverdächtige zur Besatzung der Segelyacht „Andromeda“. Von dort aus sollen Taucher die Sprengsätze angebracht haben, die am 26. September 2022 drei der vier Röhren auf bis zu mehreren hundert Metern aufrissen [4]. Durch Nord Stream 1 floss damals etwa die Hälfte des Erdgases, das Deutschland jährlich zur Energiegewinnung brauchte [5]. Bis zum 17. Dezember sind zunächst 16 Verhandlungstage angesetzt, weitere folgen im Januar und Februar 2027 [6].

Die Verteidigung widerspricht sich selbst

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Sein Anwalt Nicola Canestrini sagt, K. sei zum Tatzeitpunkt in der Ukraine gewesen [4]. Ein weiterer Verteidiger, Jes Meyer-Lohkamp, kündigte an, sein Mandant werde schweigen, weil ihm die Aussagegenehmigung fehle; er will die Einstellung des Verfahrens beantragen [1]. Hintergrund ist eine eidesstattliche Versicherung seines früheren Kommandeurs Roman Tscherwinskyj: Als Angehöriger einer geheim operierenden Einheit dürfe K. auch vor Gericht nicht über deren Aufträge sprechen [1]. Dem „Spiegel“ sagte Tscherwinskyj, K. habe unter seinem Kommando gestanden und alle Aufträge der Einheit ausgeführt [4].

Für mich passt das nicht zusammen. Wer nichts getan hat, braucht keine Genehmigung seiner Einheit, um das zu sagen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj versichert unterdessen weiter, Kiew sei nie offiziell an einer solchen Operation beteiligt gewesen [3].

Der Bundesgerichtshof hat die Lage längst klar beschrieben

Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 die Haftbeschwerde von Serhij K. zurückgewiesen (Aktenzeichen StB 60/25) [5]. Deutsche Strafgewalt besteht, weil der Taterfolg auch auf deutschem Staatsgebiet eintrat. Die sonst übliche Immunität für Staatsbedienstete, die sogenannte Funktionsträgerimmunität, gilt nach dem Beschluss nicht bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten, die die Souveränität eines anderen Staates berühren [5]. Außerdem stellt der Senat klar, dass Konfliktparteien auch im Krieg keine Objekte angreifen dürfen, die unmittelbar zivilen Zwecken dienen [5]. Fachjuristische Berichterstattung las den Beschluss so, dass der 3. Strafsenat die Explosionen der Ukraine zuschreibt [7].

Damit ist rechtlich geklärt: Wer im Auftrag eines fremden Staates deutsche Infrastruktur sprengt, kann sich nicht hinter seinem Dienstherrn verstecken. Politisch geklärt ist dagegen noch gar nichts.

Die AfD fordert seit Jahren Aufklärung

Schon im März 2023 beantragte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ (Drucksache 20/5989). Er sollte unter anderem klären, ob die Bundesregierung Hinweise auf die drohenden Anschläge hatte. Der Antrag wurde an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen [8]. Mit einer Großen Anfrage (Drucksache 20/11251) hakte die Bundestagsfraktion nach [9]. In ihrer Antwort verweigerte die Bundesregierung zu zentralen Punkten die Auskunft, etwa zur Frage, ob die CIA im Juni 2022 vor einem ukrainischen Anschlag gewarnt hatte. Sie berief sich auf das Staatswohl und auf Rücksichten gegenüber ausländischen Diensten [10].

Am 21. Mai 2026 hat meine Fraktion mit Drucksache 21/6025 erneut einen Untersuchungsausschuss beantragt [11]. Er soll klären, was die Bundesregierung wann wusste, ob staatliche ukrainische Stellen beteiligt waren und ob Deutschland Schadensersatz für den Sachschaden von rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro verlangt. Außerdem soll er prüfen, ob die Frage der Täterschaft bei Waffenlieferungen und Finanzhilfen an die Ukraine überhaupt eine Rolle gespielt hat [10]. Unser außenpolitischer Sprecher Markus Frohnmaier hat es auf den Punkt gebracht: „Ein Angriff auf die nationale Souveränität darf nicht folgenlos bleiben.“ [12] Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag in der Debatte ab, er liegt seither im Geschäftsordnungsausschuss [11].

Ein Strafprozess ersetzt keinen Untersuchungsausschuss

Die Union hielt uns im Mai entgegen, man solle zunächst die Strafverfahren abwarten [11]. Dieses Argument trägt nicht. Ein Strafgericht klärt die Schuld eines einzelnen Angeklagten, nicht die Verantwortung von Regierungen. Beobachter erwarten, dass sich der Hamburger Senat genau darauf beschränkt und die außenpolitischen Ziele anderer Staaten außen vor lässt [13]. Die Nebenklagen der Betreibergesellschaften hat das Gericht nicht zugelassen. Weitergehende wirtschaftliche Folgen gingen nach Auffassung des Senats ohnehin auf politische Entscheidungen zurück [14]. Genau diese politischen Entscheidungen zu prüfen, ist Aufgabe des Parlaments.

Und die offenen Fragen sind handfest. Der niederländische Militärgeheimdienst erhielt Monate vor der Tat Hinweise auf ein ukrainisches Kommando, die Warnung gelangte über die CIA auch nach Deutschland [4]. Der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt sagt heute, diese Hinweise hätten ihn bis zum Anschlag nicht erreicht [4]. Wer hat die Warnung also bekommen, wer hat sie bewertet, und warum wurden die Leitungen nicht besser geschützt? Das muss der Bundestag klären, nicht ein Strafsenat in Hamburg.

Was jetzt geschehen muss

Erstens muss der Bundestag den Untersuchungsausschuss einsetzen. Nach Artikel 44 des Grundgesetzes genügt dafür ein Viertel der Abgeordneten. Die übrigen Fraktionen sollten ihren Widerstand aufgeben, statt Aufklärung als Parteipolitik abzutun.

Zweitens muss die Bundesregierung offenlegen, ob sie von der Ukraine die Auslieferung der dort lebenden Tatverdächtigen verlangt hat. Diese Auskunft verweigert sie bislang [10].

Drittens sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Ukraine ernsthaft zu prüfen und geltend zu machen. Nach den Angaben der Bundesregierung, auf die sich unser Antrag stützt, hat Deutschland die Ukraine seit 2022 bilateral mit rund 94 Milliarden Euro unterstützt [10]. Wer so viel gibt, darf zumindest fragen, wer für die Zerstörung unserer Infrastruktur geradesteht.

Viertens gehört die Frage auf den Tisch, ob der unbeschädigte Strang von Nord Stream 2 und die beschädigten Leitungen wieder nutzbar gemacht werden können, wenn es im Interesse unseres Landes ist [10][15].

Der Prozess in Hamburg ist ein wichtiger Schritt. Aber wenn selbst der Angeklagte von einer militärischen Operation spricht und sein Kommandeur sich auf geheime Aufträge beruft, dann ist das keine Kriminalgeschichte mehr, sondern eine Frage deutscher Souveränität. Ich werde gemeinsam mit meiner Fraktion nicht lockerlassen, bis die Bürger erfahren, wer diesen Angriff befohlen hat und was die Bundesregierung wusste.

Diese Politik mache ich nicht mehr mit

Wie weit das Entgegenkommen gegenüber Kiew reicht, zeigt der Prozessauftakt. Nach Angaben seines Verteidigers Jes Meyer-Lohkamp hat Serhij K. von seinen ukrainischen Vorgesetzten keine Aussagegenehmigung erhalten. Würde er trotzdem aussagen, drohe ihm in der Ukraine Strafe; nicht einmal mit seinen Anwälten dürfe er über das Tatgeschehen sprechen [16]. Die Verteidigung will das Verfahren deshalb einstellen lassen [17]. Wenn das zutrifft, sorgt ausgerechnet der Staat, der jede Beteiligung bestreitet, dafür, dass vor einem deutschen Gericht nicht aufgeklärt werden kann, wer den Befehl gegeben hat.

Zur gleichen Zeit fließt weiter deutsches Steuergeld in die Ukraine. Bundeskanzler Merz hat der Ukraine bei seinem Besuch in Kiew am 4. Oktober „all unsere Unterstützung“ zugesichert. Eine Milliarde Euro aus bereits bewilligten Haushaltsmitteln soll für Waffen freigegeben werden, weitere 350 Millionen Euro gehen in die ukrainische Energieversorgung [18]. In seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag am 14. Oktober hat er die weitere Unterstützung Deutschlands für die Ukraine noch einmal bekräftigt [19]. Insgesamt summiert sich die bilaterale Hilfe seit 2022 nach den Angaben der Bundesregierung auf rund 94 Milliarden Euro [10].

Für mich passt das nicht zusammen. Einerseits wurde unsere Energieinfrastruktur nach allem, was Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof bislang zusammengetragen haben, im Auftrag ukrainischer Stellen zerstört. Andererseits überweist die Bundesregierung weiter Milliarden nach Kiew, ohne erkennbar Aufklärung, Auslieferung oder Schadensersatz einzufordern. Das sind Steuergelder unserer Bürger, die in Cottbus, in der Lausitz und überall im Land hart erarbeitet werden. Diese Politik mache ich nicht mehr mit.

Quellen

[1] Salzburger Nachrichten (dpa): Prozess um Nord-Stream-Anschlag beginnt in Hamburg, 14.10.2026. https://www.sn.at/politik/weltpolitik/prozess-um-nord-stream-anschlag-beginnt-in-hamburg-art-678215

[2] nd: Prozess wegen der Nord-Stream-Anschläge: Der richtige Angeklagte?, Oktober 2026. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1203162.vor-dem-nord-stream-prozess-prozess-wegen-der-nord-stream-anschlaege-der-richtige-angeklagte.html

[3] ORF: „Nord Stream“-Anschlag: Prozess mit politischer Sprengkraft, 14.10.2026. https://orf.at/stories/3444925/

[4] ZDFheute: Serhii K. im Nord-Stream-Prozess: Held oder Kriegsverbrecher?, 14.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/nordstream-hamburg-serhii-k-gerichtsprozess-kriegsverbrechen-soldat-ukraine-100.html

[5] Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10. Dezember 2025, StB 60/25 (veröffentlicht bei HRRS). https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/25/stb-60-25.pdf

[6] Berliner Zeitung (dpa): Prozess gegen den ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt im Oktober, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10356432

[7] Legal Tribune Online: Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft: BGH äußert sich detailliert zu Nord-Stream-Anschlag, 16.01.2026. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-stb6025-nord-stream-anschlag-2022-haftbeschwerde-immunitaet-ukraine-russland

[8] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ gefordert, 15.03.2023. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-untersuchungsausschuss-nordstream-936464

[9] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 20/11251. https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011251.pdf

[10] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 21/6025, 20.05.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106025.pdf

[11] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert, 21.05.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-ua-nord-stream-1174724

[12] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: AfD-Fraktion verlangt Untersuchungsausschuss zur Nord-Stream-Sprengung, 19.05.2026. https://afdbundestag.de/afd-fraktion-verlangt-untersuchungsausschuss-zur-nord-stream-sprengung/

[13] Weltwoche: Nord-Stream-Prozess gegen Ukrainer: Was am 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu erwarten ist, 13.10.2026. https://weltwoche.ch/daily/nord-stream-prozess-gegen-ukrainer-was-am-14-oktober-vor-dem-hanseatischen-oberlandsgericht-zu-erwarten-ist/

[14] Berliner Zeitung: Entscheidung zum Nord-Stream-Prozess: Betreiber dürfen nicht als Nebenkläger auftreten, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10454278

[15] Nordkurier: „Nord Stream aufdrehen!“, doch so einfach ist das nicht, September 2026. https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/nord-stream-aufdrehen-doch-so-einfach-ist-das-nicht-4831014

[16] taz: Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Der erste angeklagte Kriegsverbrecher in Russlands Krieg ist Ukrainer, 15.10.2026. https://taz.de/Prozess-um-Nord-Stream-Sprengung/!6212605/

[17] Neue Zürcher Zeitung: War die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ein Kriegsverbrechen? In Hamburg beginnt der Strafprozess gegen einen ukrainischen Offizier, 15.10.2026. https://www.nzz.ch/deutschland/politik/sprengung-der-nord-stream-pipelines-in-hamburg-beginnt-der-strafprozess-gegen-einen-ukrainischen-offizier-ld.10031823

[18] ZDFheute: Merz in Ukraine: „Auf unsere Hilfe könnt ihr weiter zählen“, 04.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/merz-kiew-ukraine-krieg-russland-putin-100.html

[19] Deutscher Bundestag: Kanzler Merz pocht auf weitere Einsparungen beim neuen EU-Haushalt, 14.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-regierungserklaerung-1223644

Vom Notstromaggregat zum Kraftwerk

Wie aus deutscher Energiehilfe ein politischer Selbstbedienungsladen wird

Zuerst hieß es, Deutschland liefere rund 1.700 Notstromaggregate in die Ukraine. Dann zeigte die Antwort einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung ein anderes Bild: Seit 2022 wurden 2.754 Stromerzeuger beschafft und geliefert, weitere sind in Vorbereitung [3,1]. Und nun folgt der nächste Schritt: Ein funktionsfähiges Gaskraftwerk aus Lubmin soll ebenfalls an die Ukraine abgegeben werden [2,4,8].

Was hier als humanitäre Hilfe etikettiert wird, ist in Wahrheit ein immer größer werdender Transfer deutscher Energieinfrastruktur ins Ausland. Erst werden mobile Aggregate in großer Zahl neu beschafft, dann soll sogar eine komplette Kraftwerksanlage verschwinden. Die politische Botschaft ist eindeutig: Für die Ukraine ist offenbar genug Geld, Technik und logistischer Aufwand da — für Transparenz im Inland dagegen weit weniger.

Die offizielle Erzählung
Die Bundesregierung präsentiert die Lieferungen als Unterstützung für ein vom Krieg gezeichnetes Land. Das ist formal nicht falsch, aber politisch unvollständig. Denn bei den Notstromaggregaten wurde nicht etwa überschüssiges Material aus THW-Beständen abgegeben, sondern die Technik wurde neu beschafft und aus öffentlichen Mitteln finanziert [1,3].

Beim Lubminer Kraftwerk setzt sich dieses Muster fort. Die Anlage soll nicht verkauft, nicht erhalten und nicht für eine deutsche Reserve genutzt werden, sondern als „humanitäre Hilfe“ an einen ukrainischen Betreiber gehen [2,4,8]. Dass der Empfänger den Rückbau und Abtransport auch noch selbst organisieren muss, macht den Vorgang nicht kleiner, sondern grotesker.

So entsteht ein perfides Bild: Nach außen klingt es nach Hilfsbereitschaft, in der Sache aber werden wertvolle Anlagen aus deutschem Besitz oder deutschem Einflussbereich herausgelöst. Genau diese Diskrepanz zwischen Erzählung und Realität ist das eigentliche Problem.

Lubmin als Symbol
Lubmin ist kein beliebiger Ort. Dort wurde bis 2022 mit Gas aus Russland Strom erzeugt. Die Anlage war zuvor in die Versorgungskette rund um Nord Stream eingebunden und steht damit symbolisch für die frühere Energiesicherheit mit russischem Gas [6,7]. Dass ausgerechnet dort ein funktionsfähiges Kraftwerk abgebaut und verschenkt werden soll, ist deshalb mehr als ein Verwaltungsakt.

Es ist ein politisches Symbol. Ein Symbol dafür, dass Deutschland in der Energiekrise nicht zuerst seine eigene Resilienz stärkt, sondern ausgerechnet jene Infrastruktur abgibt, die im Inland selbst noch gebraucht werden könnte. Und es ist ein Symbol dafür, wie leicht sich solche Entscheidungen in der Sprache der Humanität verstecken lassen.

Besonders bitter wirkt die Konstellation, weil Lubmin im öffentlichen Bewusstsein ohnehin mit Nord Stream, Versorgungssicherheit und energiepolitischem Bruch verbunden ist [6,8]. Wer dort ein Kraftwerk verschenkt, sendet kein technisches, sondern ein hochpolitisches Signal.

Medien und Auslassungen
Auffällig ist auch, wie dieser Vorgang in Teilen der Berichterstattung gerahmt wird. Statt die politisch brisante Frage zu stellen, ob Deutschland hier strategische Infrastruktur abgibt, dominiert oft die wohlwollende Formulierung des „Verschenkens“ oder der „Unterstützung“ [2,4,8].

Genau dadurch wird das Problem entschärft. Ein funktionierendes Kraftwerk ist keine banale Spende wie ein Gebrauchsgegenstand. Es ist ein hochkomplexer Vermögenswert, dessen Wert, Rückbaukosten, Transportaufwand und mögliche Folgen für die deutsche Versorgungslage sauber offengelegt werden müssten. Doch genau diese Fragen bleiben im Nebel.

Bei den Generatoren war das Muster schon sichtbar: große Zahl, hohe Kosten, wenig Offenheit [1,3]. Beim Kraftwerk wird daraus nun ein noch deutlicherer Fall von politischer Schönfärberei. Je größer die Maßnahme, desto kleiner scheint die Bereitschaft zur Erklärung.

Geld, das im Inland fehlt
Während Bürger und Unternehmen in Deutschland mit hohen Energiepreisen, Abgaben und wirtschaftlicher Unsicherheit kämpfen, werden gleichzeitig neue Aggregate beschafft und eine Kraftwerksanlage ins Ausland transferiert. Diese Gleichzeitigkeit ist politisch schwer zu vermitteln.

Denn wer im Inland dauernd von Sparzwang, Haushaltsdisziplin und knappen Ressourcen spricht, muss erklären können, warum für solche Projekte offenbar erhebliche Mittel und organisatorische Kapazitäten bereitstehen. Die Antwort darauf fällt bislang dünn aus.

Hinzu kommt die grundsätzliche Frage, ob Deutschland sich hier zu einem bloßen Zulieferer geopolitischer Symbolpolitik macht. Wenn eigene Infrastruktur abgegeben wird, während parallel neue deutsche Gaskraftwerke geplant oder subventioniert werden sollen, wirkt das nicht wie Strategie, sondern wie Widerspruch in Reinform [5,7].

Die eigentliche Zumutung
Die eigentliche Zumutung besteht nicht nur im materiellen Verlust, sondern in der Art der Kommunikation. Erst werden Zahlen kleingeredet, dann wächst der Umfang, dann wird ein Kraftwerk als moralisch saubere Hilfe verkauft. Am Ende bleibt ein politischer Befund: Die Öffentlichkeit soll offenbar mit einer vereinfachten Erzählung beruhigt werden, während im Hintergrund immer größere Entscheidungen fallen.

Das ist keine transparente Energiepolitik. Das ist eine Politik der Etiketten: Was im Kern ein Transfer von Infrastruktur ist, wird sprachlich zu Hilfe umetikettiert. Was wirtschaftlich, technisch und sicherheitspolitisch erklärungsbedürftig wäre, wird moralisch aufgeladen.

Und genau deshalb ist der Fall Lubmin mehr als eine Randnotiz. Er zeigt, wie weit sich die politische Klasse von einer nüchternen Betrachtung von Energie, Vermögen und Versorgungssicherheit entfernt hat. Wer so handelt, darf sich über Misstrauen nicht wundern.


Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: Mehr als 2.700 Notstromaggregate für die Ukraine – was die Bundesregierung verschweigt
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/mehr-als-2-700-notstromaggregate-fuer-die-ukraine-was-die-bundesregierung-verschweigt/

[2] Hallo Wippingen: Nach Nord-Stream-Sprengung: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine verschenkt
https://www.hallo-wippingen.de/wp/2026/05/nach-nord-stream-sprengung-lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt/

[3] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage – Lieferung von Stromerzeugern an die Ukraine
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1161970

[4] Tichys Einblick: Lubmin: Gaskraftwerk für die Ukraine
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/lubmin-gas-kraftwerk-ukraine/

[5] Blackout News: Deutschland liefert LNG über Rügen in die Ukraine
https://blackout-news.de/aktuelles/deutschland-liefert-lng-ueber-ruegen-in-die-ukraine-obwohl-die-gasspeicher-fast-leer-sind/

[6] Cleanthinking: Nord Stream – Wendepunkt der Energiepolitik
https://www.cleanthinking.de/nord-stream-wende-putins-gas-knoten-ukraine/

[7] Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP): Der Ukraine-Krieg und seine Folgen für die Energiepolitik
https://www.swp-berlin.org/publikation/der-ukraine-krieg-und-seine-folgen-deutschland-muss-seine-energietransformation-neu-austarieren

[8] Tagesschau: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine abgegeben
https://www.tagesschau.de/inland/regional/mecklenburgvorpommern/lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt,lubmin-108.html

Mehr als 2.700 Notstromaggregate für die Ukraine: Was die Bundesregierung verschweigt

Kleine Anfrage mit großer Sprengkraft

Was lange nur als grobe Schätzung durch die Medien geisterte, ist nun offiziell bestätigt und übertrifft alle bisherigen Annahmen deutlich. Während öffentlich von rund 1.700 Notstromaggregaten die Rede war, zeigt eine aktuelle Kleine Anfrage an die Bundesregierung ein völlig anderes Bild. Tatsächlich wurden seit 2022 insgesamt 2.754 Stromerzeuger in die Ukraine geliefert, weitere Geräte befinden sich bereits in Vorbereitung [1].

Diese Diskrepanz zwischen medial vermitteltem Eindruck und tatsächlichem Regierungshandeln ist erheblich. Sie legt nahe, dass Umfang und Dimension dieser Maßnahmen bislang nicht vollständig transparent gemacht wurden. Damit rückt nicht nur die Frage nach der Größenordnung in den Fokus, sondern auch nach der politischen Kommunikation und der bewussten Steuerung von Informationen.

Die Fakten: Neue Geräte statt vorhandener Bestände

Besonders relevant ist die Feststellung der Bundesregierung, dass keine Geräte aus dem Bestand des Technischen Hilfswerks abgegeben wurden. Stattdessen wurden sämtliche Stromaggregate eigens neu beschafft [1].

Die Finanzierung erfolgte über gesonderte Mittel des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesministeriums des Innern [1]. Die Geräte wurden anschließend als humanitäre Hilfe in die Ukraine überführt.

Diese Aussage ist von zentraler Bedeutung. Sie zeigt, dass hier keine bestehende Infrastruktur umverteilt wurde, sondern gezielt neue Technik beschafft wurde. Es handelt sich also um eine aktive staatliche Investitionsentscheidung mit anschließendem Export. Damit wird eine klare politische Priorität sichtbar, die bisher so nicht offen kommuniziert wurde.

Beschaffung und Struktur: Die Rolle des Technischen Hilfswerks

Obwohl formal keine Bestände des Technischen Hilfswerks abgegeben wurden, lief die gesamte Beschaffung und logistische Abwicklung über diese Organisation. Das Technische Hilfswerk fungierte damit als operative Plattform für eine politisch gesteuerte Maßnahme.

Diese Konstruktion ist bemerkenswert. Sie ermöglicht eine organisatorische Trennung zwischen politischer Entscheidung und operativer Umsetzung. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass staatliche Strukturen des Bevölkerungsschutzes für internationale Maßnahmen eingesetzt werden, die über ihren ursprünglichen Auftrag hinausgehen.

Die Frage, warum gerade diese Struktur gewählt wurde und ob alternative Wege geprüft wurden, bleibt unbeantwortet.

Fehlende Transparenz bei erheblichen Summen

Die Bundesregierung macht keine Angaben zu den Kosten der beschafften Aggregate. Weder Stückpreise noch Gesamtausgaben werden genannt. Diese Informationslücke ist besonders problematisch, da es sich um eine große Anzahl technisch hochwertiger Geräte handelt.

Die Leistungsspanne der Aggregate reicht von 2 bis 1.250 kVA [1]. Geräte in diesem Bereich weisen erhebliche Preisunterschiede auf. Während kleinere Einheiten im unteren vierstelligen Bereich liegen, erreichen leistungsstarke Industrieaggregate schnell Preise im fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Bereits eine vorsichtige Schätzung führt zu einem Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich. Bei realistischer Betrachtung unter Einbeziehung leistungsstarker Anlagen erscheint auch ein Gesamtaufwand von deutlich über 100 Millionen Euro plausibel.

Diese Mittel stammen letztlich aus öffentlichen Haushalten und damit aus Steuergeldern. Umso schwerer wiegt die Tatsache, dass hierzu bislang keine detaillierte Aufschlüsselung vorliegt.

Zwischen Humanität und strategischer Wirkung

Die Bundesregierung ordnet die Lieferung als humanitäre Hilfe ein [1]. Diese Einordnung greift jedoch zu kurz, wenn man die tatsächliche Funktion der gelieferten Geräte betrachtet.

Notstromaggregate sichern die Energieversorgung, stabilisieren kritische Infrastruktur und gewährleisten die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. In einem kriegsgeprägten Umfeld tragen sie somit unmittelbar zur Aufrechterhaltung staatlicher Strukturen bei.

Die Grenze zwischen humanitärer Unterstützung und indirekter Beteiligung an einem Konflikt wird dadurch unscharf. Diese Frage berührt grundlegende politische und rechtliche Prinzipien und bedarf einer offenen Debatte.

Belastungen und Prioritäten

Parallel zu diesen Entwicklungen stehen Bürger und Unternehmen in Deutschland vor steigenden finanziellen Belastungen. Energiepreise, Abgaben und Lebenshaltungskosten nehmen zu. Gleichzeitig wird in politischen Debatten regelmäßig über zusätzliche Einnahmen und neue Belastungen diskutiert.

Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Prioritätensetzung. Während im Inland über Einsparungen und Belastungen gesprochen wird, werden im Ausland erhebliche Mittel eingesetzt, deren genaue Höhe und Struktur nicht transparent gemacht werden.

Die Bundesregierung betont, dass die Einsatzbereitschaft des Technischen Hilfswerks nicht beeinträchtigt sei [1]. Eine unabhängige Überprüfung oder detaillierte Begründung dieser Einschätzung bleibt jedoch aus.

Offene Fragen und weiterer Aufklärungsbedarf

Die vorliegenden Antworten liefern wichtige Erkenntnisse, werfen jedoch zugleich neue Fragen auf.

Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten dieser Maßnahmen. Welche konkreten Gerätetypen wurden beschafft. Wurden neben Stromaggregaten weitere technische Hilfsmittel geliefert. Über welche Haushaltstitel erfolgte die Finanzierung im Detail. Und existieren vergleichbare Programme über andere staatliche Stellen.

Diese Punkte werden Gegenstand weiterer parlamentarischer Initiativen sein. Ziel ist es, vollständige Transparenz über Umfang, Kosten und Struktur dieser Maßnahmen herzustellen.

Bestätigter Verdacht und notwendige Konsequenzen

Die Kleine Anfrage hat deutlich gemacht, dass hier in erheblichem Umfang neue technische Ausrüstung beschafft und ins Ausland geliefert wurde. Dies geschah über staatliche Strukturen, mit erheblichen finanziellen Mitteln und ohne vollständige Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit.

Damit bestätigt sich der Eindruck, dass zentrale Aspekte dieser Maßnahmen bislang nicht umfassend kommuniziert wurden. Eine vertiefte Aufklärung ist daher notwendig, um politische Verantwortung, finanzielle Transparenz und demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Quellenverzeichnis

[1] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drucksache 21/4717 Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 21/5115) als PDF öffnen

Ergänzend (parlamentarische Zusammenfassung):Kurzmeldung des Deutschen Bundestages zur Lieferung von Stromaggregaten

[2] Marktanalysen und Preisübersichten für Notstromaggregate THW liefert Generatoren in die Ukraine (BMI-Meldung mit Kontext zu Geräten)

[3] Medienberichte zur ursprünglichen Zahl von etwa 1.700 Aggregaten Artikel der Berliner Zeitung: „Während in Berlin das Licht ausgeht: 1.700 THW-Generatoren sichern Energie in der Ukraine“

Viktor Orbán und die EU

 Viktor Orbán hat recht: Die Zukunft der EU und die Ukraine-Frage ❓

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán steht einmal mehr im Zentrum der europäischen Debatte – und das aus gutem Grund. Während die EU-Politiker in Brüssel Entscheidungen treffen, die das Leben von Millionen Europäern betreffen, ohne sie zu fragen, fordert Orbán genau das: eine Volksabstimmung über den Beitritt der Ukraine. Das nennt man direkte Demokratie! 🗳️👥

💰Ein korruptes Land in der EU?
Es ist mehr als legitim, den EU-Beitritt der Ukraine kritisch zu hinterfragen. Ein Land, das nachweislich von Korruption durchzogen ist, kann nicht einfach per politischem Willen in die Union integriert werden. Schließlich geht es um unsere Steuergelder, wirtschaftliche Stabilität und die Frage, ob die Ukraine tatsächlich europäische Werte teilt – oder ob sie nur ein weiteres geopolitisches Projekt der EU-Eliten ist. 🤔💶

⚠️Die EU – Ein undemokratisches Konstrukt?
Die EU selbst ist längst kein demokratisches Vorbild mehr. Immer wieder werden Entscheidungen getroffen, die gegen die Interessen der Bürger stehen – sei es bei der Migrationspolitik 🏠➡️🛂, der Energiewende 🔋⚡ oder der wirtschaftlichen Ausrichtung 📉. Orbán stellt sich dem entgegen und fordert, dass das Volk entscheidet. Doch anstatt ihm zuzuhören, wird er von Brüssel attackiert und als “Störenfried” diffamiert.

🔎Zeit für eine ehrliche Debatte!
Die Frage ist also nicht nur, ob die Ukraine in die EU gehört – sondern auch, ob die EU in ihrer aktuellen Form überhaupt noch Sinn macht. Orbán wagt es, diese Fragen zu stellen, und verdient dafür nicht Kritik, sondern Unterstützung!💪 Es wird Zeit, dass auch andere europäische Staaten diesem Beispiel folgen und die Zukunft Europas wieder in die Hände der Bürger legen. 🏛️👨‍👩‍👧‍👦

https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_100645488/eu-beitritt-der-ukraine-viktor-orban-kuendigt-weitere-blockade-an.html

#DirekteDemokratie#Orbán#EU

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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