Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

Corona-Politik: politische Manipulation und Fehler

Zeit für eine ehrliche Aufarbeitung und eine wissenschaftlich fundierte Zukunft!

Die Corona-Politik wird weiterhin von Enthüllungen und Diskussionen begleitet, die das Ausmaß der politischen Einflussnahme und Fehler während der Corona-Krise beleuchten. Die jüngsten Berichte zeigen, dass die Verschärfung der Risikobewertung durch das RKI auf politische Anweisung erfolgte, nicht auf fachliche Notwendigkeit. [1]
Diese Entscheidung, die als Grundlage für die weitreichenden Corona-Beschränkungen diente, wirft ein Schlaglicht auf die fragwürdige Rolle von politischen Akteuren und ihre Einflussnahme auf wissenschaftliche Institutionen.

Die Politik hatte offenbar frühzeitig Kenntnis von der verhältnismäßig geringen Bedrohung durch das Virus, während gleichzeitig eine gezielte Medienkampagne begann, die Ängste in der Bevölkerung schürte. Dieser Fehlalarm führte zu drastischen Maßnahmen wie dem Lockdown, der auf fragwürdigen Daten und bewussten Übertreibungen basierte. Die aktuellen Enthüllungen bestätigen den Verdacht, dass die „Plandemie“ von verschiedenen Interessengruppen orchestriert wurde, darunter Politik, Medien und die Pharmaindustrie.[1]

Die Konsequenzen dieser Politik sind gravierend, nicht nur für die Gesellschaft als Ganzes, sondern auch für einzelne Branchen wie unter anderem den Einzelhandel. Die Warenhäuser, die bereits vor der Pandemie mit Herausforderungen konfrontiert waren, wurden durch die unkoordinierten und teilweise willkürlichen Maßnahmen zusätzlich belastet. Die fehlende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen und die mangelnde Unterstützung für betroffene Unternehmen zeigen einen weiteren Aspekt des politischen Versagens in der Corona-Krise.[2]

Auch im Gesundheitsbereich dürfen endlich kritische Stimmen auf Fehler und Versäumnisse hinweisen. Experten wie Dr. Thomas Voshaar weisen darauf hin, dass die Politik von Anfang an auf Angst und Panik setzte, anstatt auf rationale, datenbasierte Entscheidungen. [3]
Die Diskrepanz zwischen der propagierten Wirksamkeit von Maßnahmen und der tatsächlichen wissenschaftlichen Evidenz ist alarmierend. Die mangelnde Transparenz und Aufarbeitung der Pandemiepolitik erschwert die Bewertung von Entscheidungen und die Ableitung von Lehren für die Zukunft.

Die Forderung nach einer umfassenden politischen Aufarbeitung der Corona-Politik wird lauter, während die Ampelkoalition noch keinen konkreten Plan dafür vorlegt.[4]

In Deutschland gibt es bislang erst einen Corona-Untersuchungsausschuss. Im Land Brandenburg sollen die Vorgänge in der Corona-Zeit aufgeklärt werden. Die AfD hat den Ausschuss bereits im Jahr 2020 einberufen, um den Umgang der Landesregierung mit der Corona-Pandemie zu untersuchen. Er ist das einzige und wichtigste Mittel derzeit zur Aufarbeitung.

Es ist klar, dass eine gründliche Aufarbeitung der Corona-Politik dringend erforderlich ist. Nur durch eine ehrliche Analyse der Fehler und Versäumnisse können wir besser gerüstet sein, um künftige Herausforderungen zu bewältigen.

Es ist an der Zeit, die Politik wieder auf eine solide wissenschaftliche Grundlage zu stellen und den Fokus auf das Wohl der Bevölkerung zu lenken. Verschiedene Gruppen fühlen sich von der Politik alleingelassen, sei es Personen mit Impfschäden, Sportvereine oder Schulen. Kritisiert wird auch die Ausgrenzung von Ungeimpften aus dem öffentlichen Leben. 

Es wird ein selbstkritischer Rückblick der Politik gefordert, der auch Fehler eingesteht.

Die Diskussion über die Corona-Politik bleibt vor allem im Osten Deutschlands präsent. 

Die politische Debatte sollte jedoch nicht nur zurückblicken, sondern auch Regeln für künftige Pandemien festlegen. Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes wird als notwendig erachtet, um grundlegende Fragen wie den Schutz von Menschenleben und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu klären.

[1] https://journalistenwatch.com/2024/03/19/naechste-corona-bombe-rki-risikoeinschaetzung-von-maessig-auf-hoch-erfolgte-auf-anweisung-von-oben/


[2] https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/corona-pandemie-und-die-warenhauser-warum-wir-eine-grundliche-aufarbeitung-brauchen-11335039.html


[3] https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/corona-impfungen-katastrophale-fehleinschaetzung-auffrischung-lungenarzt-thomas-voshaar-moerser-modell-zr-92880707.html

[4] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus250590838/Corona-Aufklaerung-Ungeimpfte-haette-man-nicht-diffamieren-duerfen-zumal-der-Impfstoff-nicht-perfekt-ist.html

Newsletter abonieren und informiert bleiben.