Zwischen Völkerrecht und Ölpreis: Wer die Rechnung wirklich bezahlt

Wer die Rechnung wirklich bezahl - Lars-Schieske Fokusbeitrag

Ich stand Montag an der Zapfsäule, um Diesel zu tanken. Am Morgen lag der Preis noch bei 1,76 Euro pro Liter. Am Abend zeigte die Anzeigetafel 1,89 Euro. Innerhalb weniger Stunden. Kein neues Gesetz, keine neue Steuer, sondern geopolitische Eskalation. In solchen Momenten wird deutlich, wie sensibel unser Energiesystem reagiert. Ein militärischer Schlag tausende Kilometer entfernt und hier schnellen die Preise nach oben.

Die jüngsten Angriffe der USA und Israels auf iranisches Territorium sind völkerrechtlich hoch problematisch. Ohne Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ohne klar belegbaren Verteidigungsfall stehen solche Militäraktionen im Widerspruch zum Gewaltverbot der UN Charta. Wer internationale Regeln einfordert, muss sie selbst beachten. Andernfalls verliert das System kollektiver Sicherheit an Glaubwürdigkeit.

Die wirtschaftlichen Folgen zeigen sich sofort. Die Straße von Hormus ist eine zentrale Energieroute der Welt. Ein erheblicher Anteil des globalen Öl und LNG Handels passiert diese Meerenge. Bereits die Drohung einer Blockade lässt Märkte nervös reagieren, Ölpreise steigen innerhalb kürzester Zeit [1]. Weil Energiepreise global gebildet werden, betrifft das auch Europa, selbst wenn die direkten Importmengen aus der Region begrenzt sind.

Die Straße von Hormus als strategischer Engpass

Die Straße von Hormus verbindet den Persischen Golf mit dem Golf von Oman. Täglich passieren Tanker mit Millionen Barrel Rohöl diese Passage. Jede militärische Eskalation in dieser Region hat unmittelbare Auswirkungen auf den Weltmarkt.

Das ADAC Preisdiagramm dokumentiert seit Jahren, wie stark internationale Spannungen auf die Kraftstoffpreise durchschlagen [2]. Hinzu kommt die Struktur des Endpreises. Energiesteuer, Mehrwertsteuer und CO₂ Abgabe machen einen erheblichen Anteil aus [3]. Steigt der Rohölpreis, steigt automatisch auch die Mehrwertsteuer. Für Verbraucher bedeutet das eine zusätzliche Belastung.

Historische Dimension

Die Beziehungen zwischen dem Iran und westlichen Staaten sind historisch belastet. Der Sturz von Premierminister Mohammad Mossadegh im Jahr 1953 im Rahmen der Operation Ajax durch CIA und MI6 gilt als prägendes Ereignis [1]. Die folgende Herrschaft des Schahs und die Revolution von 1979 haben das politische Klima dauerhaft verändert.

Diese historische Einordnung rechtfertigt keine Repression im Inneren Irans. Sie erklärt jedoch, warum militärische Interventionen von außen in der Region besonders sensibel wahrgenommen werden. Regimewechsel von außen haben selten stabile Verhältnisse geschaffen.

Völkerrechtliche Bewertung

Das Gewaltverbot der UN Charta ist eindeutig. Militärische Gewalt ist grundsätzlich nur bei einem Mandat des Sicherheitsrates oder im Fall unmittelbarer Selbstverteidigung zulässig. Präventivschläge ohne akute Bedrohungslage bewegen sich außerhalb dieses Rahmens. Wer dieses Prinzip unterläuft, schwächt die internationale Ordnung.

Kritik an einem völkerrechtswidrigen Angriff bedeutet nicht, autoritäre Strukturen zu verteidigen. Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit bleiben universelle Maßstäbe. Doch ihre Durchsetzung kann nicht selektiv erfolgen und nicht durch militärische Alleingänge ohne internationale Legitimation.

Ökonomische Auswirkungen

Sobald Märkte mit einer Ausweitung des Konflikts rechnen, reagieren sie. Öl verteuert sich, Gaspreise folgen, Spekulation verstärkt die Ausschläge [1]. Energieintensive Industrien sehen steigende Produktionskosten. Verbraucher zahlen höhere Heiz und Mobilitätskosten. Der Inflationsdruck nimmt zu.

Die Eskalation am Golf ist deshalb nicht nur eine regionale Sicherheitsfrage. Sie betrifft wirtschaftliche Stabilität in Europa unmittelbar. Militärisches Handeln hat globale Nebenwirkungen, die politisch einkalkuliert werden müssen.

Fazit

Völkerrechtswidrige Angriffe untergraben die internationale Ordnung. Sie destabilisieren Energiemärkte, verschärfen geopolitische Spannungen und treffen am Ende die Zivilbevölkerung, sowohl in der Region als auch in Importländern wie Deutschland.

Energiepolitik ist Machtpolitik. Macht ohne rechtliche Grundlage führt zu Instabilität. Wer Frieden, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität sichern will, muss das Gewaltverbot ernst nehmen und staatliche Souveränität respektieren.

Quellenverzeichnis

[1] Focus Online: Eskalation in Nahost – das ändert sich bei Öl und Gas
https://www.focus.de/finanzen/eskalation-in-nahost-das-aendert-sich-bei-oel-und-gas_6ee2b09d-d7da-468c-b41a-0594d416208a.html

[2] ADAC: Kraftstoffpreisentwicklung in Deutschland
https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/deutschland/kraftstoffpreisentwicklung/

[3] ADAC: 7 Fragen zum Benzinpreis
https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/tipps-zum-tanken/7-fragen-zum-benzinpreis/

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

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