Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Spahns Rücktritt zeigt die Doppelmoral der Union

Warum Leihmutterschaft verboten bleiben sollte

Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].

Spahn umgeht Verbot in Deutschland

Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.

Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.

Doppelmoral von CDU und Bundesregierung

Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].

Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.

Nicht der erste Skandal von Spahn

Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.

Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].

Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].

Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.

Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.

Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.

Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf

Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].

Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].

Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].

Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].

Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben

Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.

Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.

Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.

Quellenverzeichnis

[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026

[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026

[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026

[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026

[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026

[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026

[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

Newsletter abonnieren und informiert bleiben.