Nord-Stream-Prozess: Der Angeklagte spricht von einer Militäroperation, die Bundesregierung schweigt

Seit Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, steht vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erstmals ein mutmaßlicher Beteiligter der Nord-Stream-Sprengung vor Gericht: der ukrainische Staatsangehörige Serhij K. [1]. Kurz vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass er in abgehörten Telefonaten aus der italienischen Haft verlangt haben soll, es müsse öffentlich klargestellt werden, dass die Sprengung „eine offizielle militärische Operation“ war. Sein Kommandeur solle deutlich machen, dass er und ein weiterer Beschuldigter keine wild gewordenen Einzelgänger gewesen seien [2].

Wenn das zutrifft, war der Anschlag auf unsere Energieversorgung kein Werk verirrter Einzeltäter, sondern ein staatlich veranlasster Angriff auf deutsche Infrastruktur. Dann kann die Bundesregierung nicht länger schweigen.

Die Anklage spricht von einem Auftrag staatlicher Stellen

Die Bundesanwaltschaft wirft Serhij K. ein Kriegsverbrechen durch Angriff auf zivile Objekte vor, außerdem das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe [1]. Er soll den Plan als Offizier der ukrainischen Armee gemeinsam mit anderen Militärangehörigen im Auftrag staatlicher Stellen ausgearbeitet haben. Ziel sei gewesen, die Gasexporte über die Leitungen dauerhaft zu stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht für den Krieg nutzen kann [3].

Nach den Ermittlungen gehörten sieben Tatverdächtige zur Besatzung der Segelyacht „Andromeda“. Von dort aus sollen Taucher die Sprengsätze angebracht haben, die am 26. September 2022 drei der vier Röhren auf bis zu mehreren hundert Metern aufrissen [4]. Durch Nord Stream 1 floss damals etwa die Hälfte des Erdgases, das Deutschland jährlich zur Energiegewinnung brauchte [5]. Bis zum 17. Dezember sind zunächst 16 Verhandlungstage angesetzt, weitere folgen im Januar und Februar 2027 [6].

Die Verteidigung widerspricht sich selbst

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Sein Anwalt Nicola Canestrini sagt, K. sei zum Tatzeitpunkt in der Ukraine gewesen [4]. Ein weiterer Verteidiger, Jes Meyer-Lohkamp, kündigte an, sein Mandant werde schweigen, weil ihm die Aussagegenehmigung fehle; er will die Einstellung des Verfahrens beantragen [1]. Hintergrund ist eine eidesstattliche Versicherung seines früheren Kommandeurs Roman Tscherwinskyj: Als Angehöriger einer geheim operierenden Einheit dürfe K. auch vor Gericht nicht über deren Aufträge sprechen [1]. Dem „Spiegel“ sagte Tscherwinskyj, K. habe unter seinem Kommando gestanden und alle Aufträge der Einheit ausgeführt [4].

Für mich passt das nicht zusammen. Wer nichts getan hat, braucht keine Genehmigung seiner Einheit, um das zu sagen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj versichert unterdessen weiter, Kiew sei nie offiziell an einer solchen Operation beteiligt gewesen [3].

Der Bundesgerichtshof hat die Lage längst klar beschrieben

Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 die Haftbeschwerde von Serhij K. zurückgewiesen (Aktenzeichen StB 60/25) [5]. Deutsche Strafgewalt besteht, weil der Taterfolg auch auf deutschem Staatsgebiet eintrat. Die sonst übliche Immunität für Staatsbedienstete, die sogenannte Funktionsträgerimmunität, gilt nach dem Beschluss nicht bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten, die die Souveränität eines anderen Staates berühren [5]. Außerdem stellt der Senat klar, dass Konfliktparteien auch im Krieg keine Objekte angreifen dürfen, die unmittelbar zivilen Zwecken dienen [5]. Fachjuristische Berichterstattung las den Beschluss so, dass der 3. Strafsenat die Explosionen der Ukraine zuschreibt [7].

Damit ist rechtlich geklärt: Wer im Auftrag eines fremden Staates deutsche Infrastruktur sprengt, kann sich nicht hinter seinem Dienstherrn verstecken. Politisch geklärt ist dagegen noch gar nichts.

Die AfD fordert seit Jahren Aufklärung

Schon im März 2023 beantragte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ (Drucksache 20/5989). Er sollte unter anderem klären, ob die Bundesregierung Hinweise auf die drohenden Anschläge hatte. Der Antrag wurde an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen [8]. Mit einer Großen Anfrage (Drucksache 20/11251) hakte die Bundestagsfraktion nach [9]. In ihrer Antwort verweigerte die Bundesregierung zu zentralen Punkten die Auskunft, etwa zur Frage, ob die CIA im Juni 2022 vor einem ukrainischen Anschlag gewarnt hatte. Sie berief sich auf das Staatswohl und auf Rücksichten gegenüber ausländischen Diensten [10].

Am 21. Mai 2026 hat meine Fraktion mit Drucksache 21/6025 erneut einen Untersuchungsausschuss beantragt [11]. Er soll klären, was die Bundesregierung wann wusste, ob staatliche ukrainische Stellen beteiligt waren und ob Deutschland Schadensersatz für den Sachschaden von rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro verlangt. Außerdem soll er prüfen, ob die Frage der Täterschaft bei Waffenlieferungen und Finanzhilfen an die Ukraine überhaupt eine Rolle gespielt hat [10]. Unser außenpolitischer Sprecher Markus Frohnmaier hat es auf den Punkt gebracht: „Ein Angriff auf die nationale Souveränität darf nicht folgenlos bleiben.“ [12] Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag in der Debatte ab, er liegt seither im Geschäftsordnungsausschuss [11].

Ein Strafprozess ersetzt keinen Untersuchungsausschuss

Die Union hielt uns im Mai entgegen, man solle zunächst die Strafverfahren abwarten [11]. Dieses Argument trägt nicht. Ein Strafgericht klärt die Schuld eines einzelnen Angeklagten, nicht die Verantwortung von Regierungen. Beobachter erwarten, dass sich der Hamburger Senat genau darauf beschränkt und die außenpolitischen Ziele anderer Staaten außen vor lässt [13]. Die Nebenklagen der Betreibergesellschaften hat das Gericht nicht zugelassen. Weitergehende wirtschaftliche Folgen gingen nach Auffassung des Senats ohnehin auf politische Entscheidungen zurück [14]. Genau diese politischen Entscheidungen zu prüfen, ist Aufgabe des Parlaments.

Und die offenen Fragen sind handfest. Der niederländische Militärgeheimdienst erhielt Monate vor der Tat Hinweise auf ein ukrainisches Kommando, die Warnung gelangte über die CIA auch nach Deutschland [4]. Der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt sagt heute, diese Hinweise hätten ihn bis zum Anschlag nicht erreicht [4]. Wer hat die Warnung also bekommen, wer hat sie bewertet, und warum wurden die Leitungen nicht besser geschützt? Das muss der Bundestag klären, nicht ein Strafsenat in Hamburg.

Was jetzt geschehen muss

Erstens muss der Bundestag den Untersuchungsausschuss einsetzen. Nach Artikel 44 des Grundgesetzes genügt dafür ein Viertel der Abgeordneten. Die übrigen Fraktionen sollten ihren Widerstand aufgeben, statt Aufklärung als Parteipolitik abzutun.

Zweitens muss die Bundesregierung offenlegen, ob sie von der Ukraine die Auslieferung der dort lebenden Tatverdächtigen verlangt hat. Diese Auskunft verweigert sie bislang [10].

Drittens sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Ukraine ernsthaft zu prüfen und geltend zu machen. Nach den Angaben der Bundesregierung, auf die sich unser Antrag stützt, hat Deutschland die Ukraine seit 2022 bilateral mit rund 94 Milliarden Euro unterstützt [10]. Wer so viel gibt, darf zumindest fragen, wer für die Zerstörung unserer Infrastruktur geradesteht.

Viertens gehört die Frage auf den Tisch, ob der unbeschädigte Strang von Nord Stream 2 und die beschädigten Leitungen wieder nutzbar gemacht werden können, wenn es im Interesse unseres Landes ist [10][15].

Der Prozess in Hamburg ist ein wichtiger Schritt. Aber wenn selbst der Angeklagte von einer militärischen Operation spricht und sein Kommandeur sich auf geheime Aufträge beruft, dann ist das keine Kriminalgeschichte mehr, sondern eine Frage deutscher Souveränität. Ich werde gemeinsam mit meiner Fraktion nicht lockerlassen, bis die Bürger erfahren, wer diesen Angriff befohlen hat und was die Bundesregierung wusste.

Diese Politik mache ich nicht mehr mit

Wie weit das Entgegenkommen gegenüber Kiew reicht, zeigt der Prozessauftakt. Nach Angaben seines Verteidigers Jes Meyer-Lohkamp hat Serhij K. von seinen ukrainischen Vorgesetzten keine Aussagegenehmigung erhalten. Würde er trotzdem aussagen, drohe ihm in der Ukraine Strafe; nicht einmal mit seinen Anwälten dürfe er über das Tatgeschehen sprechen [16]. Die Verteidigung will das Verfahren deshalb einstellen lassen [17]. Wenn das zutrifft, sorgt ausgerechnet der Staat, der jede Beteiligung bestreitet, dafür, dass vor einem deutschen Gericht nicht aufgeklärt werden kann, wer den Befehl gegeben hat.

Zur gleichen Zeit fließt weiter deutsches Steuergeld in die Ukraine. Bundeskanzler Merz hat der Ukraine bei seinem Besuch in Kiew am 4. Oktober „all unsere Unterstützung“ zugesichert. Eine Milliarde Euro aus bereits bewilligten Haushaltsmitteln soll für Waffen freigegeben werden, weitere 350 Millionen Euro gehen in die ukrainische Energieversorgung [18]. In seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag am 14. Oktober hat er die weitere Unterstützung Deutschlands für die Ukraine noch einmal bekräftigt [19]. Insgesamt summiert sich die bilaterale Hilfe seit 2022 nach den Angaben der Bundesregierung auf rund 94 Milliarden Euro [10].

Für mich passt das nicht zusammen. Einerseits wurde unsere Energieinfrastruktur nach allem, was Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof bislang zusammengetragen haben, im Auftrag ukrainischer Stellen zerstört. Andererseits überweist die Bundesregierung weiter Milliarden nach Kiew, ohne erkennbar Aufklärung, Auslieferung oder Schadensersatz einzufordern. Das sind Steuergelder unserer Bürger, die in Cottbus, in der Lausitz und überall im Land hart erarbeitet werden. Diese Politik mache ich nicht mehr mit.

Quellen

[1] Salzburger Nachrichten (dpa): Prozess um Nord-Stream-Anschlag beginnt in Hamburg, 14.10.2026. https://www.sn.at/politik/weltpolitik/prozess-um-nord-stream-anschlag-beginnt-in-hamburg-art-678215

[2] nd: Prozess wegen der Nord-Stream-Anschläge: Der richtige Angeklagte?, Oktober 2026. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1203162.vor-dem-nord-stream-prozess-prozess-wegen-der-nord-stream-anschlaege-der-richtige-angeklagte.html

[3] ORF: „Nord Stream“-Anschlag: Prozess mit politischer Sprengkraft, 14.10.2026. https://orf.at/stories/3444925/

[4] ZDFheute: Serhii K. im Nord-Stream-Prozess: Held oder Kriegsverbrecher?, 14.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/nordstream-hamburg-serhii-k-gerichtsprozess-kriegsverbrechen-soldat-ukraine-100.html

[5] Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10. Dezember 2025, StB 60/25 (veröffentlicht bei HRRS). https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/25/stb-60-25.pdf

[6] Berliner Zeitung (dpa): Prozess gegen den ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt im Oktober, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10356432

[7] Legal Tribune Online: Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft: BGH äußert sich detailliert zu Nord-Stream-Anschlag, 16.01.2026. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-stb6025-nord-stream-anschlag-2022-haftbeschwerde-immunitaet-ukraine-russland

[8] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ gefordert, 15.03.2023. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-untersuchungsausschuss-nordstream-936464

[9] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 20/11251. https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011251.pdf

[10] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 21/6025, 20.05.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106025.pdf

[11] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert, 21.05.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-ua-nord-stream-1174724

[12] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: AfD-Fraktion verlangt Untersuchungsausschuss zur Nord-Stream-Sprengung, 19.05.2026. https://afdbundestag.de/afd-fraktion-verlangt-untersuchungsausschuss-zur-nord-stream-sprengung/

[13] Weltwoche: Nord-Stream-Prozess gegen Ukrainer: Was am 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu erwarten ist, 13.10.2026. https://weltwoche.ch/daily/nord-stream-prozess-gegen-ukrainer-was-am-14-oktober-vor-dem-hanseatischen-oberlandsgericht-zu-erwarten-ist/

[14] Berliner Zeitung: Entscheidung zum Nord-Stream-Prozess: Betreiber dürfen nicht als Nebenkläger auftreten, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10454278

[15] Nordkurier: „Nord Stream aufdrehen!“, doch so einfach ist das nicht, September 2026. https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/nord-stream-aufdrehen-doch-so-einfach-ist-das-nicht-4831014

[16] taz: Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Der erste angeklagte Kriegsverbrecher in Russlands Krieg ist Ukrainer, 15.10.2026. https://taz.de/Prozess-um-Nord-Stream-Sprengung/!6212605/

[17] Neue Zürcher Zeitung: War die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ein Kriegsverbrechen? In Hamburg beginnt der Strafprozess gegen einen ukrainischen Offizier, 15.10.2026. https://www.nzz.ch/deutschland/politik/sprengung-der-nord-stream-pipelines-in-hamburg-beginnt-der-strafprozess-gegen-einen-ukrainischen-offizier-ld.10031823

[18] ZDFheute: Merz in Ukraine: „Auf unsere Hilfe könnt ihr weiter zählen“, 04.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/merz-kiew-ukraine-krieg-russland-putin-100.html

[19] Deutscher Bundestag: Kanzler Merz pocht auf weitere Einsparungen beim neuen EU-Haushalt, 14.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-regierungserklaerung-1223644

Vom Notstromaggregat zum Kraftwerk

Wie aus deutscher Energiehilfe ein politischer Selbstbedienungsladen wird

Zuerst hieß es, Deutschland liefere rund 1.700 Notstromaggregate in die Ukraine. Dann zeigte die Antwort einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung ein anderes Bild: Seit 2022 wurden 2.754 Stromerzeuger beschafft und geliefert, weitere sind in Vorbereitung [3,1]. Und nun folgt der nächste Schritt: Ein funktionsfähiges Gaskraftwerk aus Lubmin soll ebenfalls an die Ukraine abgegeben werden [2,4,8].

Was hier als humanitäre Hilfe etikettiert wird, ist in Wahrheit ein immer größer werdender Transfer deutscher Energieinfrastruktur ins Ausland. Erst werden mobile Aggregate in großer Zahl neu beschafft, dann soll sogar eine komplette Kraftwerksanlage verschwinden. Die politische Botschaft ist eindeutig: Für die Ukraine ist offenbar genug Geld, Technik und logistischer Aufwand da — für Transparenz im Inland dagegen weit weniger.

Die offizielle Erzählung
Die Bundesregierung präsentiert die Lieferungen als Unterstützung für ein vom Krieg gezeichnetes Land. Das ist formal nicht falsch, aber politisch unvollständig. Denn bei den Notstromaggregaten wurde nicht etwa überschüssiges Material aus THW-Beständen abgegeben, sondern die Technik wurde neu beschafft und aus öffentlichen Mitteln finanziert [1,3].

Beim Lubminer Kraftwerk setzt sich dieses Muster fort. Die Anlage soll nicht verkauft, nicht erhalten und nicht für eine deutsche Reserve genutzt werden, sondern als „humanitäre Hilfe“ an einen ukrainischen Betreiber gehen [2,4,8]. Dass der Empfänger den Rückbau und Abtransport auch noch selbst organisieren muss, macht den Vorgang nicht kleiner, sondern grotesker.

So entsteht ein perfides Bild: Nach außen klingt es nach Hilfsbereitschaft, in der Sache aber werden wertvolle Anlagen aus deutschem Besitz oder deutschem Einflussbereich herausgelöst. Genau diese Diskrepanz zwischen Erzählung und Realität ist das eigentliche Problem.

Lubmin als Symbol
Lubmin ist kein beliebiger Ort. Dort wurde bis 2022 mit Gas aus Russland Strom erzeugt. Die Anlage war zuvor in die Versorgungskette rund um Nord Stream eingebunden und steht damit symbolisch für die frühere Energiesicherheit mit russischem Gas [6,7]. Dass ausgerechnet dort ein funktionsfähiges Kraftwerk abgebaut und verschenkt werden soll, ist deshalb mehr als ein Verwaltungsakt.

Es ist ein politisches Symbol. Ein Symbol dafür, dass Deutschland in der Energiekrise nicht zuerst seine eigene Resilienz stärkt, sondern ausgerechnet jene Infrastruktur abgibt, die im Inland selbst noch gebraucht werden könnte. Und es ist ein Symbol dafür, wie leicht sich solche Entscheidungen in der Sprache der Humanität verstecken lassen.

Besonders bitter wirkt die Konstellation, weil Lubmin im öffentlichen Bewusstsein ohnehin mit Nord Stream, Versorgungssicherheit und energiepolitischem Bruch verbunden ist [6,8]. Wer dort ein Kraftwerk verschenkt, sendet kein technisches, sondern ein hochpolitisches Signal.

Medien und Auslassungen
Auffällig ist auch, wie dieser Vorgang in Teilen der Berichterstattung gerahmt wird. Statt die politisch brisante Frage zu stellen, ob Deutschland hier strategische Infrastruktur abgibt, dominiert oft die wohlwollende Formulierung des „Verschenkens“ oder der „Unterstützung“ [2,4,8].

Genau dadurch wird das Problem entschärft. Ein funktionierendes Kraftwerk ist keine banale Spende wie ein Gebrauchsgegenstand. Es ist ein hochkomplexer Vermögenswert, dessen Wert, Rückbaukosten, Transportaufwand und mögliche Folgen für die deutsche Versorgungslage sauber offengelegt werden müssten. Doch genau diese Fragen bleiben im Nebel.

Bei den Generatoren war das Muster schon sichtbar: große Zahl, hohe Kosten, wenig Offenheit [1,3]. Beim Kraftwerk wird daraus nun ein noch deutlicherer Fall von politischer Schönfärberei. Je größer die Maßnahme, desto kleiner scheint die Bereitschaft zur Erklärung.

Geld, das im Inland fehlt
Während Bürger und Unternehmen in Deutschland mit hohen Energiepreisen, Abgaben und wirtschaftlicher Unsicherheit kämpfen, werden gleichzeitig neue Aggregate beschafft und eine Kraftwerksanlage ins Ausland transferiert. Diese Gleichzeitigkeit ist politisch schwer zu vermitteln.

Denn wer im Inland dauernd von Sparzwang, Haushaltsdisziplin und knappen Ressourcen spricht, muss erklären können, warum für solche Projekte offenbar erhebliche Mittel und organisatorische Kapazitäten bereitstehen. Die Antwort darauf fällt bislang dünn aus.

Hinzu kommt die grundsätzliche Frage, ob Deutschland sich hier zu einem bloßen Zulieferer geopolitischer Symbolpolitik macht. Wenn eigene Infrastruktur abgegeben wird, während parallel neue deutsche Gaskraftwerke geplant oder subventioniert werden sollen, wirkt das nicht wie Strategie, sondern wie Widerspruch in Reinform [5,7].

Die eigentliche Zumutung
Die eigentliche Zumutung besteht nicht nur im materiellen Verlust, sondern in der Art der Kommunikation. Erst werden Zahlen kleingeredet, dann wächst der Umfang, dann wird ein Kraftwerk als moralisch saubere Hilfe verkauft. Am Ende bleibt ein politischer Befund: Die Öffentlichkeit soll offenbar mit einer vereinfachten Erzählung beruhigt werden, während im Hintergrund immer größere Entscheidungen fallen.

Das ist keine transparente Energiepolitik. Das ist eine Politik der Etiketten: Was im Kern ein Transfer von Infrastruktur ist, wird sprachlich zu Hilfe umetikettiert. Was wirtschaftlich, technisch und sicherheitspolitisch erklärungsbedürftig wäre, wird moralisch aufgeladen.

Und genau deshalb ist der Fall Lubmin mehr als eine Randnotiz. Er zeigt, wie weit sich die politische Klasse von einer nüchternen Betrachtung von Energie, Vermögen und Versorgungssicherheit entfernt hat. Wer so handelt, darf sich über Misstrauen nicht wundern.


Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: Mehr als 2.700 Notstromaggregate für die Ukraine – was die Bundesregierung verschweigt
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/mehr-als-2-700-notstromaggregate-fuer-die-ukraine-was-die-bundesregierung-verschweigt/

[2] Hallo Wippingen: Nach Nord-Stream-Sprengung: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine verschenkt
https://www.hallo-wippingen.de/wp/2026/05/nach-nord-stream-sprengung-lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt/

[3] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage – Lieferung von Stromerzeugern an die Ukraine
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1161970

[4] Tichys Einblick: Lubmin: Gaskraftwerk für die Ukraine
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/lubmin-gas-kraftwerk-ukraine/

[5] Blackout News: Deutschland liefert LNG über Rügen in die Ukraine
https://blackout-news.de/aktuelles/deutschland-liefert-lng-ueber-ruegen-in-die-ukraine-obwohl-die-gasspeicher-fast-leer-sind/

[6] Cleanthinking: Nord Stream – Wendepunkt der Energiepolitik
https://www.cleanthinking.de/nord-stream-wende-putins-gas-knoten-ukraine/

[7] Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP): Der Ukraine-Krieg und seine Folgen für die Energiepolitik
https://www.swp-berlin.org/publikation/der-ukraine-krieg-und-seine-folgen-deutschland-muss-seine-energietransformation-neu-austarieren

[8] Tagesschau: Lubminer Kraftwerk wird in die Ukraine abgegeben
https://www.tagesschau.de/inland/regional/mecklenburgvorpommern/lubminer-kraftwerk-wird-in-die-ukraine-verschenkt,lubmin-108.html

Neues Heizungsgesetz – neue Mogelpackung

Neues Heizungsgesetz - neue Mogelpackung

Die schwarz-rote Bundesregierung ließ sich lange Zeit, um ihr Versprechen umzusetzen, das Habecksche Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein neues Gesetz zu ersetzen. Kürzlich veröffentlichten die Koalitionäre ein Eckpunkte-Papier, das der große energiepolitische Wurf sein soll. Doch wird es diesem Anspruch wirklich gerecht?

Was steht im Eckpunkte-Papier?

Das, was die meisten wohl erhofft haben, wurde tatsächlich erfüllt: Funktionierende Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, auch der Einbau ist weiterhin möglich [1]. Die bislang geltende Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll somit entfallen [1]. Dennoch kann von einer Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes keine Rede sein, denn das würde bedeuten, dass die Rechtslage aus der Zeit vor dem Habeck-Heizhammer wieder herbeigeführt wird, was aber nicht der Fall ist [2].

Statt der 65-Prozent-Quote von Habeck will die Bundesregierung nun eine sogenannte „Grüngasquote“ einführen, wonach bei einem Austausch der alten Öl- oder Gasheizung die neue Heizung zu einem steigenden Anteil mit „Bio-Brennstoffen“ betrieben werden soll [3]. Bereits im Jahr 2029 soll diese „Grüngasquote“ bei zehn Prozent liegen, mit danach folgendem Anstieg bis zum Jahr 2040 [4]. Der von der Bundesregierung im Detail noch festzulegende Anstieg wird auch „Bio-Treppe“ genannt.

Ein Jahr vorher soll die Pflicht für die Energieversorger beginnen, mindestens ein Prozent an sogenanntem Biokraftstoff beizumischen, wozu unter anderem Biomethan, Wasserstoff oder synthetische Öle zählen [2]. Dies betrifft dann alle Abnehmer, also auch Bestandskunden, die noch eine alte Heizung nutzen. Allein dadurch werden für alle Haushalte Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr entstehen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) errechnet haben [5].

Sind die Vorgaben der Bundesregierung realistisch?

Es ist davon auszugehen, dass die geforderten „grünen Gase“ nicht in ausreichender Menge verfügbar sind und überdies viel dringender in der Industrie benötigt werden [4]. Ingbert Liebig vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt ernüchtert fest: „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“ [1]. Seitens des VKU heißt es weiter: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen“ [1]. Derzeit macht z. B. Biomethan nur 1,4 Prozent des gesamten Gasverbrauchs in Deutschland aus [6].

Heizen mit Öl und Gas wird künftig deutlich teurer sein, was auch an der Knappheit der benötigten Kraftstoffe liegt. Schon jetzt gibt es bereits Biogas-Tarife, deren Kosten liegen derzeit 25 Prozent über dem Standardtarif [5]. Wenn das Angebot knapp bleibt, der Staat aber durch gesetzliche Quoten die Nachfrage künstlich antreibt, führt das zwangsläufig zu Preissteigerungen. Selbst die Regierungsparteien gehen von einer monatlichen Teuerung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus von 16 Euro bei Gas und 23 Euro bei Öl aus [2]. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob man auf Schätzungen der Bundesregierung vertrauen kann. Wirtschaftsinstitute rechnen stattdessen mit Mehrkosten in Höhe von 700 Euro pro Jahr [5].

Auch für Mieter, die in Deutschland bekanntermaßen den Großteil der Bevölkerung darstellen, dürfte es teurer werden. Der Deutsche Mieterbund bemängelt, dass die Kosten der sogenannten Wärmewende zum großen Teil auf die Mieter abgewälzt werden [7]. So heißt es in einer ersten Stellungnahme des Mieterbunds: „Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand – die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten werden aber von den Mietern getragen“ [3].

Gleiches gilt für die Mehrkosten aus der CO₂-Bepreisung, der Netzgebühren sowie der nun auf den Weg gebrachten Beimisch-Quote – auch diese muss letztlich der Mieter tragen [7]. Der Geschäftsführer des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI, Wolfgang Weber, sagt schon jetzt eine „unkalkulierbare Kostenfalle“ für Verbraucher voraus [2]. Ähnliches prognostiziert das Umweltinstitut München: „Der Widerspruch aus neu installierten Gasheizungen und schrumpfenden Netzen wird für die Gaskunden damit zur Kostenfalle. Weil immer mehr Menschen auf Wärmepumpen umsteigen oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden, steigen die Netzkosten für die im Netz verbleibenden Haushalte extrem an“ [2].

Kerstin Stratmann, Geschäftsführerin des Fachverbandes Gebäudeenergie, ist gar der Auffassung, dass die Grüngasquote und die „Bio-Treppe“ größere Kostensteigerungen bei Gas- und Ölheizungen als das bisherige Heizungsgesetz mit sich bringen werden [5]. Auch die Verbraucherzentrale spricht von einer „Mogelpackung“, weil es keine wissenschaftliche Evidenz dafür gebe, dass es tatsächlich einen wachsenden Markt für die vermeintlich grünen Gase geben wird [7]. Bis zum Jahr 2030 wird lediglich eine Verdreifachung der Produktion von Biomethan realistisch für möglich gehalten [6]. Wie so die anvisierten zehn Prozent bis 2029 erreicht werden sollen? Das Prinzip Hoffnung scheint bei der Bundesregierung zu herrschen. Hinzu kommt das Problem, dass Biogas noch kostenintensiv zu Biomethan weiterverarbeitet werden muss, um es für die normalen Leitungen nutzbar zu machen [6].

Letztlich könnten alle „Grüngasquoten“, „Bio-Treppen“ und sonstige teure Wortungetüme beim vielbeschworenen Kampf gegen den Klimawandel gar nichts bringen, was laut Berechnungen von „Agora Energiewende“ bis zum Jahr 2030 Strafzahlungen Deutschlands an die EU in Höhe von 13 bis 34 Milliarden Euro mit sich bringen könnte – abhängig von der Entwicklung der Preise für Emissionszertifikate [8]. Weniger „optimistische“ Kalkulationen gehen sogar von 40 Milliarden Euro aus [8]. Dass diese Kosten letztlich auch die Steuerzahler tragen müssen, versteht sich von selbst.

Und nun?

Noch ist nicht klar, ob das Gesetz überhaupt durch den Bundestag kommt. Auch ist nicht unwahrscheinlich, dass es am Ende noch vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird, weil es angeblich zu wenig für den Klimaschutz tut. Einige Experten gehen sogar von Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU aus. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz kann also aus mehreren Gründen noch scheitern.

Es wird für Millionen Bürger abermals teurer werden, eines der wichtigsten Grundbedürfnisse zu befriedigen: ein warmes Zuhause zu haben. Auch schafft das neue Gesetz keine Planungssicherheit für Bürger, die aktuell vor der Wahl stehen, welche Heizung sie installieren lassen. Es ist eine Wette auf die Haltbarkeit eines Gesetzes und auf die Berechenbarkeit von politisch manipulierten Marktbedingungen. Theoretisch darf man weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen, man weiß aber nicht, ob es genügend „grüne Brennstoffe“ geben wird, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Es geht also weiter mit grüner Planwirtschaft – dafür braucht es gar keine Grünen in der Regierung.


Quellenverzeichnis

[1] „Was die Reform des Heizungsgesetzes für Eigentümer und Mieter bedeutet“, www.wiwo.de, 25. Februar 2026
[2] „Das sind die Haken beim neuen Heizungsgesetz“, www.jungefreiheit.de, 26. Februar 2026
[3] „Grüne und Verbraucherschützer warnen – Spahn und Reiche weisen Kritik zurück“, www.tagesspiegel.de, 25. Februar 2026
[4] „Opposition kritisiert Pläne der Regierung“, www.tagesschau.de, 25. Februar 2026
[5] „Die Grüngasquote verteuert Heizen für alle – auch Bestandskunden“, www.n-tv.de, 5. März 2026
[6] „Können wir künftig mit Biomethan heizen?“, www.mdr.de, 4. März 2026
[7] „Mieterbund kritisiert geplantes neues Heizungsgesetz als ungerecht“, www.zeit.de, 25. Februar 2026
[8] „Deutschland droht eine Strafe von über 40 Milliarden Euro“, www.t-online.de, 5. März 2026

Wir sprengen, was uns versorgt – und verschärfen den Energiemangel

Diese Energiepolitik schadet der Lausitz und ist ideologischer Irrsinn.

Die Sprengung der Abraumförderbrücke F60 im Tagebau Jänschwalde war kein bloßer technischer Rückbau, sondern ein energiepolitisches Symbol. Öffentlich per Livestream konnten Bürger verfolgen, wie eine zentrale Infrastruktur zur Gewinnung grundlastfähiger Energie endgültig beseitigt wurde – in einer Zeit, in der der Energiebedarf in Deutschland weiter steigt und die Versorgungssicherheit zunehmend unter Druck gerät [1].

Ein ähnliches Bild bot sich bereits im Oktober 2025 bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Gundremmingen. Auch dort wurde leistungsfähige Energieinfrastruktur nicht deshalb überflüssig, weil gleichwertiger Ersatz bereitstand, sondern weil politische Entscheidungen den endgültigen Rückbau erzwangen [2]. Beide Ereignisse stehen sinnbildlich für eine Energiepolitik, die ideologisch motiviert ist und physikalische sowie wirtschaftliche Realitäten ausblendet.

Der Abschied von sicherer, grundlastfähiger Energie

Mit dem nahezu zeitgleichen Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung verabschiedet sich Deutschland von zwei Energieformen, die entscheidende Eigenschaften gemeinsam haben: Sie sind grundlastfähig, wetterunabhängig und dauerhaft verfügbar. Genau diese Eigenschaften sind für ein Industrieland unverzichtbar.

Der Kohleausstieg trifft insbesondere Regionen wie die Lausitz hart. Über Jahrzehnte gewachsene industrielle Strukturen, Arbeitsplätze und eine stabile Energieversorgung werden aufgegeben, ohne dass zum Zeitpunkt des Rückbaus ein belastbarer Ersatz existiert [3]. Trotz hoher installierter Leistungen bei Wind- und Solarenergie kommt es immer wieder zu Situationen, in denen nur ein sehr geringer Teil des tatsächlichen Strombedarfs aus wetterabhängigen Energien gedeckt werden kann [3].

Anstatt zunächst Versorgungssicherheit herzustellen, werden funktionierende Anlagen abgeschaltet, gesprengt und unwiederbringlich zerstört. Es wird nicht der erste Schritt vor dem dritten getan – sondern der dritte vor dem ersten.

Fernwärme: Ein unterschätztes Opfer der Energiepolitik

Was in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird: Mit dem Ende von Kohle- und Kernkraftwerken verschwindet auch eine tragende Säule der Fernwärmeversorgung. Diese wurde bislang vielfach als Nebenprodukt der Stromerzeugung gewonnen – effizient, zuverlässig und vergleichsweise kostengünstig.

Fallen diese Kraftwerke weg, muss Fernwärme neu erzeugt werden. Das ist technisch möglich, jedoch deutlich energieintensiver, teurer und abhängig von zusätzlichem Strombedarf. Für Bürger und Kommunen bedeutet das steigende Preise bei gleichzeitig sinkender Versorgungssicherheit.

Die Seewasserwärmepumpe in Cottbus: Ersatz mit erheblichen Risiken

Ein zentrales Beispiel für diese Entwicklung ist die geplante Seewasserwärmepumpe in Cottbus. Das Projekt wird als Zukunftslösung beworben, ist jedoch mit Investitionskosten von nahezu 100 Millionen Euro verbunden – Kosten, die am Ende von den Bürgern zu tragen sein werden [4].

Hinzu kommt eine grundlegende Frage: Woher soll der zusätzliche Strom kommen, der für den Betrieb einer solchen Großwärmepumpe notwendig ist, wenn gleichzeitig sichere Stromerzeugungskapazitäten abgeschaltet werden? Ohne stabile Stromversorgung wird aus einer Wärmepumpe keine Lösung, sondern ein zusätzliches Risiko für das Gesamtsystem.

Zugefrorener See – ökologische und technische Realität

Heute konnte man sich selbst ein Bild davon machen, wie fragil diese Konzepte sind: Der betreffende See war bei den aktuellen winterlichen Temperaturen vollständig zugefroren. Das zeigt, wie begrenzt die verfügbare Umweltenergie in solchen Gewässern in kalten Perioden tatsächlich ist.

Zugefrorener Ostsee am 05.02.2026. Nur das Einlaufbecken ist eisfrei.

Eine großtechnische Seewasserwärmepumpe entzieht dem See kontinuierlich Wärme. Wird einem Gewässer unter solchen Bedingungen zusätzlich Energie entzogen, sind ökologische Folgen absehbar. Sinkende Wassertemperaturen können Wasserlebewesen, Mikroorganismen und das ökologische Gleichgewicht massiv beeinträchtigen. Veränderungen der Sauerstoffverhältnisse, Stress für Flora und Fauna sowie langfristige Schäden am Ökosystem sind reale Risiken.

Auch technisch ergeben sich Probleme: Je kälter das Ausgangswasser, desto ineffizienter arbeitet eine Wärmepumpe. Vereisung, höherer Stromverbrauch und steigende Betriebskosten sind zu erwarten. Wenn ein See bereits ohne zusätzliche Nutzung zufriert, muss ernsthaft hinterfragt werden, ob er dauerhaft als Energiequelle im industriellen Maßstab geeignet ist. Gerade im Winter, wenn der Energiebedarf am höchsten ist, droht eine zusätzliche Schwächung des Systems.

Energieoffen, technologieoffen, realistisch

Die AfD lehnt diesen energiepolitischen Kurs entschieden ab. In ihrem Programm steht klar: Energiepolitik muss technologieoffen, bedarfsgerecht und auf Versorgungssicherheit ausgerichtet sein. Sichere Energiequellen dürfen nicht aus ideologischen Gründen abgeschaltet werden, solange kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht [5].

Ein Industrieland kann nicht zuerst Kraftwerke sprengen, Brücken abbrechen und Kühltürme niederreißen – und anschließend hoffen, dass Speicher, Wärmepumpen und Importe die entstehenden Lücken irgendwann schließen. Vernünftige Politik bedeutet, zuerst Alternativen aufzubauen und zu testen, bevor bewährte Strukturen aufgegeben werden.

Fazit

Die Sprengung der Förderbrücke F60 und der Abriss der AKW-Kühltürme sind keine Einzelfälle. Sie stehen exemplarisch für eine Energiepolitik, die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und ökologische Verantwortung dem politischen Zeitgeist unterordnet. Während der Energiebedarf steigt, wird die Grundlage unserer sicheren Energieversorgung zerstört – öffentlich, unumkehrbar und ohne tragfähigen Ersatz.

Deutschland braucht keinen weiteren symbolischen Rückbau, sondern einen ideologiefreien Energiemix, der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbindet. Alles andere wird uns wirtschaftlich, sozial und energiepolitisch teuer zu stehen kommen.


Quellenverzeichnis

  1. Niederlausitz Aktuell: Livestream – Förderbrücke F60 im Tagebau Jänschwalde wird gesprengt
  2. RWE Presse: Kühltürme der Rückbauanlage Gundremmingen erfolgreich zu Boden gebracht, 25.10.2025
  3. rbb24: Bislang kein konkreter Plan für die Zukunft der Lausitz ohne Kohle, 13.05.2025
  4. Lars Schieske: Seewasserwärmepumpe in Cottbus – auf einmal fast 100 Millionen. Wer zahlt die Zeche?
    https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/seewasserwaermepumpe-in-cottbus-auf-einmal-fast-100-millionen-wer-zahlt-die-zeche/
  5. AfD-Bundesprogramm / Wahlprogramm: Abschnitt Energiepolitik (Technologie- und Energieoffenheit)

Wenn der Schutzschirm Löcher hat, braucht es mehr als Konzepte und Zuständigkeiten

Katastrophenschutz: Realität statt Theorie

Der Zustand des Katastrophenschutzes in Deutschland ist kein abstraktes Risiko und keine theoretische Debatte – er ist real, belegt und längst sichtbar. Immer wieder haben konkrete Ereignisse gezeigt, dass der Staat bereits bei begrenzten Krisenlagen an seine Belastungsgrenzen stößt. Wer in dieser Lage ernsthaft über Kriegstüchtigkeit, Wehrpflicht oder großflächige sicherheitspolitische Szenarien spricht, ohne die zivilen Grundlagen zu sichern, betreibt Augenwischerei.

Ein besonders alarmierendes Beispiel liefert Berlin. Der Landesrechnungshof stellte 2025 fest, dass von 37 zuständigen Behörden fünf nicht einmal wussten, dass sie Teil des Katastrophenschutzes sind. Weniger als ein Drittel verfügte über einen gültigen Katastrophenschutzplan, viele hatten weder einen funktionierenden Krisenstab noch eine Gefährdungsanalyse oder ein eigenes Budget vorgesehen. In einer Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Die zentrale Erkenntnis ist eindeutig: Das Versagen ist strukturell – nicht das Ergebnis einzelner Fehler, sondern Ausdruck eines Systems ohne klare Verantwortung und ohne funktionierende Führungslogik [1].

Reale Krisen – reale Überforderung

Wie gefährlich diese strukturellen Defizite sind, zeigte sich bereits im Februar 2019. Der großflächige Stromausfall in Berlin-Treptow-Köpenick legte rund 30.000 Haushalte und etwa 70.000 Menschen für mehr als 30 Stunden lahm. Heizung, Licht und Kommunikation fielen aus, Pflegebedürftige waren auf sich gestellt, die Koordination zwischen Verwaltung, Netzbetreibern und Einsatzkräften verlief schleppend [2].

Im September 2025 folgte ein weiterer schwerwiegender Vorfall. Nach einem gezielten Brandanschlag auf Strommasten im Südosten Berlins kam es zu einem mehr als 60 Stunden andauernden Stromausfall – dem längsten in der Nachkriegsgeschichte der Stadt. Rund 50.000 Haushalte und Gewerbekunden waren betroffen. Die Ermittlungsbehörden stuften die Tat als politisch motivierten linksextremistischen Anschlag auf kritische Infrastruktur ein [3][4].

Noch drastischer war das staatliche Versagen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021. Warnungen kamen zu spät oder gar nicht an, Sirenen funktionierten nicht, Zuständigkeiten waren unklar. Menschen verloren ihr Leben, obwohl Informationen vorhanden waren. Später zeigte sich: Es fehlte nicht an Wissen, sondern an klaren Entscheidungswegen, Verantwortlichkeiten und funktionierenden Kommunikationsstrukturen [5].

Hinzu kommen wiederholte Sabotageakte und Angriffe auf kritische Infrastruktur – Strom, Bahn, Verkehr und digitale Netze. Jeder dieser Angriffe bindet Einsatzkräfte, überlastet Leitstellen und offenbart, wie schnell der Staat bereits im Frieden an seine Grenzen stößt. Auch der bundesweite Warntag bleibt ein Mahnmal: Sirenen fehlen oder funktionieren nicht, Warnungen kommen verspätet an, viele Bürger wissen nicht, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen [6].

Kleine Anfrage zum THW: Ernüchternde Bestandsaufnahme

Diese strukturellen Schwächen setzen sich beim Technischen Hilfswerk fort. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zum baulichen Zustand aller Standorte des THW deutlich [7].

Nach Angaben der Bundesregierung nutzt das THW bundesweit rund 750 Standorte. Etwa 70 Prozent dieser Liegenschaften weisen einen Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung auf. Rund 28 Prozent der Gebäude haben einen erhöhten Instandsetzungsbedarf, weitere 16 Prozent gelten als sanierungsbedürftig oder stark sanierungsbedürftig. Für etwa 2 Prozent der Standorte ist zu prüfen, ob eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll oder ein Neubau erforderlich ist [7].

Besonders kritisch ist die Notstromversorgung: Nur etwa 70 Prozent der THW-Standorte verfügen über eine unabhängige Notstromversorgung. Damit ist ein erheblicher Teil der Standorte im Krisenfall nicht autark einsatzfähig [7].

Auch bei Fahrzeugen und Ausstattung zeigen sich deutliche Defizite. 1.530 Fahrzeuge des THW haben die empfohlene Nutzungsdauer bereits überschritten. Gleichzeitig sind von den vorgesehenen Fahrzeugpositionen nur rund 46 Prozent tatsächlich besetzt, was auf strukturelle Probleme bei Personal und Material hinweist [7].

Trotz dieser Zahlen erklärt die Bundesregierung pauschal, die Einsatzbereitschaft des THW sei „gewährleistet“, ohne diese Aussage mit belastbaren Kennzahlen zu unterlegen. Regionale Defizite sollen durch bundesweite Verlagerung ausgeglichen werden – ein Ansatz, der im flächendeckenden Krisenfall an seine Grenzen stößt.

Konsequenzen ziehen statt weiter beschwichtigen

Die Antwort kann nicht lauten, weitere Konzepte zu schreiben oder Zuständigkeiten neu zu verteilen. Katastrophenschutz braucht klare Führungsstrukturen, verbindliche Verantwortung und funktionierende Infrastruktur.

Ohne ausreichend Personal bleibt jedes System Theorie. Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar, kann strukturelles Versagen aber nicht dauerhaft kompensieren. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste und Leitstellen brauchen bessere Ausstattung, mehr Personal und verlässliche Entlastung.

Der Schutz kritischer Infrastruktur muss endlich Priorität erhalten. Strom, Wasser, Kommunikation und Verkehr sind die Lebensadern unseres Landes. Sie müssen physisch gesichert, technisch redundant ausgelegt und konsequent geschützt werden.

Der Staat ist formal handlungsfähig – praktisch jedoch oft nur eingeschränkt. Ein Katastrophenschutz, der schon im Frieden lückenhaft ist, wird im Ernstfall kollabieren.

Deshalb gilt: Bevor über Wehrpflicht, Kriegstüchtigkeit oder neue Sicherheitsgesetze gesprochen wird, müssen die Grundlagen stimmen. Der Schutz der eigenen Bevölkerung ist Kern staatlicher Verantwortung. Wer diese Aufgabe vernachlässigt, setzt Vertrauen – und Menschenleben – aufs Spiel.


Quellenverzeichnis

[1] Landesrechnungshof Berlin, Jahresbericht 2025 – Mängel im Katastrophenschutz
[2] Stromausfall Berlin-Treptow-Köpenick Februar 2019, Tagesspiegel; Stromnetz Berlin
[3] Land Berlin, Pressemitteilung: Stromversorgung nach Brandanschlag September 2025
[4] Tagesspiegel / Berliner Morgenpost: Ermittlungen zu linksextremem Brandanschlag auf Strommasten 2025
[5] Untersuchungsausschüsse und Abschlussberichte zur Flutkatastrophe Ahrtal 2021
[6] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Auswertung Bundesweiter Warntag
[7] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks“, BT-Drs. 21/3244 Bauzustand THW Antwort KA

Linker Terror gefährdet Stromversorgung – Tote werden in Kauf genommen!

Linker Terror gefährdet Stromversorgung – Tote werden in Kauf genommen!

Wenn die deutschen Sicherheitsbehörden alljährlich ihre Berichte präsentieren, heißt es immer, dass die größte Gefahr in unserem Land vom sogenannten Rechtsextremismus ausgehen würde. Man klopft sich dann gegenseitig auf die Schulter, präsentiert sich als mutige Kämpfer gegen rechts und verteilt fleißig Steuergelder an Gruppen, die diesen Kampf vor allem auf der Straße austragen. Mit Demos, aber zunehmend auch mit Gewalt.

Das Märchen, dass linke Gewalt sich ausschließlich gegen Sachen richte, gegen die vermeintlich kapitalistischen Strukturen, stimmt längst nicht mehr: Stichworte Hammerbande oder „Antifa Ost“. Es gibt ihn wieder, den linken Terror gegen Menschen. Wer das verharmlost, macht sich zumindest moralisch mitschuldig.

Die Entwicklung ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis einer jahrelangen Verharmlosung linker Gewalt, politischer Blindheit und einer Kultur des Wegschauens. Wer heute überrascht ist, hat die Warnsignale bewusst ignoriert.

Die Hammerbande war kein Einzelfall. Sie war ein Vorbote. Über Jahre hinweg konnten sich militante Strukturen verfestigen, trainieren, vernetzen und zuschlagen – mit Hämmern, Schlagstöcken, Pfefferspray. Menschen wurden gezielt attackiert, teilweise lebensgefährlich verletzt. Das erklärte Ziel: „massiver und nachhaltiger Schaden“. Und dennoch wurde diese Gewalt in Teilen der Öffentlichkeit relativiert, ideologisch entschuldigt oder als „antifaschistischer Widerstand“ umgedeutet.

Auch die angebliche Gewalt gegen Sachen richtet sich letztlich gegen Menschen. Bereits im September 2025 hat eine linksextreme Gruppe weite Teile des Berliner Südostens über Tage hinweg weitgehend lahmgelegt. Damals fiel im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick für 60 Stunden der Strom aus [1].

Nun erneut: Was ist los in Berlin? Wird man die Geister, die man selbst rief (und finanzierte), nicht mehr los?

Berliner Südwesten über Tage hinweg ohne Strom und Heizung

Am frühen Sonnabendmorgen (4. Januar 2026) wurden durch Brandstiftung an einer Kabelbrücke am Teltowkanal fünf Hochspannungskabel und mehrere Mittelspannungskabel zerstört [2]. Unmittelbar betroffen sind die Stadtteile Zehlendorf, Wannsee, Nikolassee und Lichterfelde.

Anfangs waren 45.000 Haushalte und mehr als 2.200 Unternehmen betroffen [3]. Wie viele Menschen in den Häusern und Wohnungen leben, war bisweilen gar nicht klar. Schätzungen gehen von 65.000 bis 100.000 Betroffenen aus [4].

Neben der Stromversorgung brach auch das Fernwärmenetz zusammen. Noch bis einschließlich Donnerstag werden – Stand jetzt – tausende Menschen von der Versorgung abgeschnitten sein, weil die Schäden am Stromnetz schwerwiegend und die Reparatur äußerst kompliziert sei [5]. Für eine Reparatur seien Plusgrade erforderlich, um innerhalb weniger Tage die Stromversorgung wiederherzustellen, müssten zwei Leitungen zusammengeführt werden, die bisher nicht miteinander verbunden waren [2].

Fast 20 Schulen sind mindestens bis Mitte der Woche geschlossen, für zahlreiche Kitas musste eine Notbetreuung in anderen Einrichtungen organisiert, es mussten Notunterkünfte, Wärmestuben und Anlaufstellen für einsame Menschen eingerichtet werden [1]. Über Tage hinweg mussten mehrere zehntausend Menschen in kalten Wohnungen ausharren, bei eisigen Außentemperaturen.

Aufgrund der Eiseskälte ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Wasserleitungen bersten und schweren Schaden nehmen, was die Versorgungssituation weiter verschärfen würde. Wohnungen würden auf Dauer unbewohnbar werden, Eigenheimbesitzer könnten letztlich auf den Schäden sitzen bleiben.

Selbst drei Tage nach dem Terroranschlag auf die Stromversorgung waren noch 25.500 Haushalte und rund 1.200 Unternehmen in den betroffenen Stadtteilen ohne Strom [1]. Auch die Bahnhöfe in der Region konnten tagelang nicht genutzt werden.

Mit der Vulkangruppe wird nun deutlich, dass diese Entwicklung weitergeht. Die Aktionsform verlagert sich zunehmend von gezielten Überfällen auf Personen hin zu Angriffen auf Infrastruktur, Sabotage und koordinierte Aktionen, die das Funktionieren des Staates selbst treffen sollen. Stromversorgung, Verkehr, kritische Systeme – das ist kein Protest mehr. Das ist politisch motivierte Zerstörung und Terror.

Zeitweise waren 74 Pflegeeinrichtungen vom Stromausfall betroffen [1]. Sie mussten evakuiert werden, auch Krankenhäuser arbeiten nur im Notbetrieb [6]. Lebenswichtige Operationen müssen aufgeschoben werden.

Diese Radikalisierung fällt nicht vom Himmel. Sie folgt einer Linie. Von der „Letzten Generation“, die mit Straßenblockaden begann und sich offen auf „zivilen Ungehorsam“ berief, über die schleichende Akzeptanz von Nötigung und Erpressung, bis hin zu Gruppen, die Gewalt nicht mehr als Mittel ausschließen, sondern strategisch einplanen. Die Sprache wird schärfer, die Methoden brutaler, die Ziele umfassender.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes suchten vor allem ältere und alleinlebende Menschen vor Ort in ihren Wohnungen auf, weil sie tagelang ohne Kommunikation nach außen leben mussten [7]. Zum Teil wurden in den Wohnungen sieben Grad Celsius gemessen [7]. Selbst die Bundeswehr musste zu Hilfe gerufen werden, der Berliner Senat rief eine „Großschadenslage“ aus [3]. Plünderungen wurden für möglich gehalten, sollte die Lage nicht binnen einiger Tage stabilisiert werden können.

Im Ergebnis kann man schon jetzt sagen, dass es sich um den längsten Stromausfall seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs handelt [1].

Wer sind die Täter? Was sind ihre Ziele?

In einem Bekennerschreiben, das die Sicherheitsbehörden für glaubhaft halten, hat sich die linksextreme „Vulkangruppe“ detailreich zur Tatausführung an der Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde und zu den damit verbundenen Zielen geäußert [8]. So heißt es in dem Schreiben der Gruppe:
„Die Kabelbrücke, die nicht öffentlich verzeichnet ist und vom Kraftwerk Lichterfelde über den Teltowkanal geführt wird, haben wir zur Seite der Grünanlagen hin in Brand gesetzt. Wir haben die angeschmorten Kabelstränge mit herumliegenden Stahlstangen zusätzlich kurzgeschlossen“ [9].

Laut dem Schreiben war ein Stromausfall angeblich nicht das Ziel, sondern ein „Akt der Notwehr“ gegen „die fossile Energiewirtschaft“ [8].

Auffällig ist dabei: Die ideologische Rechtfertigung bleibt stets dieselbe. Man erklärt sich selbst zum moralischen Akteur, zum letzten Bollwerk gegen ein angeblich illegitimes System. Gewalt wird nicht als Problem gesehen, sondern als notwendiges Werkzeug. Genau diese Logik eint die Hammerbande, die Vulkangruppe und mögliche Nachfolger.

Die gleiche Gruppe hatte sich bereits im Jahr 2024 zu einem Anschlag auf die Tesla-Fabrik im brandenburgischen Grünheide bekannt [8]. Man geht davon aus, dass die Gruppe für mehr als zehn Anschläge auf die Stromversorgung verantwortlich ist [9]. Sicherheitsbehörden zufolge hat sich die Gruppe im Jahr 2011 gegründet [9].

Linker Terror im Gewand des moralisch erhabenen Klimaschutzes – wie sich das mit tonnenweise verderblichen Waren in Läden, Restaurants und Supermärkten verträgt, die nicht gekühlt werden konnten und anschließend entsorgt werden mussten, bleibt das Geheimnis der völlig enthemmten Greta-Jünger.

Staatsversagen

Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) kann wohl gar nicht glauben, dass linker Terror hinter dem Anschlag steckt. So forderte sie für die Ermittlungen Unterstützung des Bundes, man müsse herausfinden, ob es sich „nur um linke Aktivisten“ handele oder ob mehr dahinterstecke [3]. Vielleicht sollte sich Giffey einmal fragen, ob man mit solcher Naivität ein Regierungsamt bekleiden kann.

Ergebnis dieser Naivität ist, dass die Täter nie dingfest gemacht werden. So ging man auch nach dem linken Terroranschlag auf die Berliner Stromversorgung im vergangenen September schnell zur Tagesordnung über. Von den Tätern fehlt bis heute jede Spur. Auch die Tatsache, dass die „Vulkangruppe“ seit 2011 unbehelligt ihr Unwesen treibt, der Staat bei der Aufklärung der Taten im wahrsten Sinne des Wortes seit eineinhalb Jahrzehnten im Dunkeln tappt, ist ein beispielloses Armutszeugnis.

Dabei ist die entscheidende Frage nicht, ob es eine neue Terrorgruppe geben wird, sondern wann. Wer glaubt, mit der Zerschlagung einzelner Zellen sei das Problem gelöst, verkennt die Dynamik. Solange Ideologie, Rechtfertigung und politische Nachsicht bestehen bleiben, werden neue Gruppen entstehen – mit neuen Namen, neuen Symbolen, aber derselben Bereitschaft zur Gewalt.

Doch Giffey ist nicht nur auf dem linken Auge blind, sie weist auch jegliche politische Verantwortung von sich. „Unsere Kabel sind sehr gut gesichert“, sagte sie in einem ersten Statement [2]. Was wohl die tausenden Betroffenen dazu sagen, die nun seit Tagen ohne Strom, Warmwasser und Heizung leben? Oder die Unternehmen, die mit den immensen Schäden allein gelassen werden?

Erinnerungen an die Flutkatastrophe im Ahrtal werden wach, wenn Berichte die Runde machen, dass der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Tag des Terroranschlags nicht aus dem Urlaub zurückgekehrt sei, sondern erst 30 Stunden später [3]. Sieht so politische Verantwortung aus?

Ebenfalls ist es mehr als bezeichnend, dass auch mehr als eine halbe Woche nach dem Terroranschlag vonseiten des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers keinerlei Stellungnahme überliefert ist.

Eine Parteikollegin von Merz und Wegner, die frühere Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, deutete auf dem sozialen Netzwerk X an, welche Folgen möglich sind, wenn das Staatsversagen noch länger dauert:
„35.000 Haushalte fünf Tage ohne Strom bedeuten absehbar Hunderte bis Tausende Todesopfer!“ [6].

Linken Terror entschlossen bekämpfen

Dass es sich den eigenen Bekundungen nach um Klimaschützer handelt, zeigt erneut, wie gefährlich diese politische Strömung ist. Zu lange hat man das Ganze als verantwortungswusste und zivilcouragierte Jugendbewegung aufgewertet. Dabei zeichnete sich schon früh ab, dass diese Gruppierungen linksextrem unterwandert sind.

Wenn sich die Verfasser des Bekennerschreibens in Klassenkampf-Getöse üben und gegen die vermeintlichen Villen-Besitzer agitieren, die das angebliche Ziel ihres Anschlags waren, blenden sie aus, dass bei Minusgraden auch die Schwächsten der Bevölkerung direkt und existenziell betroffen sind. Nur mit Notstromaggregaten konnte verhindert werden, dass es in Pflegeheimen zu Todesfällen kam. Viele alte Menschen jenseits der 90 mussten in Notunterkünfte gebracht werden. So wurde berichtet, dass mehrere Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 die Nächte in Turnhallen verbringen mussten [3]. Ob es in der Folge noch zu Todesfällen kommt, werden die kommenden Wochen zeigen.

Es geht nicht um Villen-Besitzer, Energiekonzerne oder „das Kapital“ – der linke Terror richtet sich gegen uns alle. Dieser neuerliche Anschlag auf die öffentliche Infrastruktur zeigt, dass Tote billigend in Kauf genommen werden.

Der Staat steht hier an einem Scheideweg. Entweder er benennt linksextremen Terror endlich als das, was er ist, und handelt konsequent – oder er akzeptiert stillschweigend eine Eskalation, deren Folgen absehbar sind. Die Geschichte zeigt: Extremismus, der nicht frühzeitig gestoppt wird, radikalisiert sich weiter.

Hammerbande, Vulkangruppe – das sind keine Ausnahmen. Sie sind Symptome. Symptome einer politischen und gesellschaftlichen Entwicklung, die lange geduldet wurde. Wer verhindern will, dass aus der nächsten Gruppe eine noch brutalere wird, muss jetzt handeln. Klar, konsequent und ohne ideologische Scheuklappen.

Schluss mit der Verharmlosung linker Gewalt und mit der öffentlichen Finanzierung linker Strukturen – dieser Sumpf muss endlich trockengelegt werden!

Quellenverzeichnis

[1] „Noch 25.500 Haushalte ohne Strom – Land übernimmt Übernachtungskosten von Betroffenen für Dutzende Hotels“, www.tagesspiegel.de, Stand: 6. Januar 2026

[2] „Berliner Stromausfall: Warum die Reparatur so lange dauert“, www.zdfheute.de, 4. Januar 2026

[3] „„Das ist nur widerlich“ – Massive Kritik gegen Bürgermeister, Berlin ruft „Großschadenslage“ aus“, www.welt.de, 5. Januar 2026

[4] „Berliner Stromausfall: Ex-Ministerin befürchtet tausende Tote“, www.jungefreiheit.de, 4. Januar 2026

[5] „Weiterer Tag ohne Strom bei eisiger Kälte – Schulen und Kitas dicht“, www.stern.de, 5. Januar 2026

[6] „„Absehbar tausende Todesopfer“: Ex-CDU-Ministerin nach Stromnetz-Anschlag in Berlin in Aufruhr“, www.fr.de, 5. Januar 2026

[7] „25.500 Haushalte weiter ohne Strom – Videoüberwachung gefordert“, www.morgenpost.de, Stand: 6. Januar 2026

[8] „Linksextreme „Vulkangruppe“ bekennt sich zu Brandanschlag im Berliner Südwesten“, www.rbb24.de, 5. Januar 2026

[9] „Mega-Stromausfall in Berlin: Wer sind die linksextremen Täter?“, www.jungefreiheit.de, 4. Januar 2026

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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