Feste Worte für Olympia, offene Rechnungen in München

Am 7. Oktober 2026 hat sich der Sportausschuss des Bundestages mit der Münchner Olympiabewerbung befasst [1]. Ich habe Bundesregierung, Landeshauptstadt München und DOSB nach Geld, Garantien und Sportstätten gefragt. Das Ergebnis: viele Bekenntnisse, aber kaum eine verbindliche Zusage.

Sechs Millionen Euro, aber für welchen Zeitraum?

Ich wollte wissen, welche Finanzgarantien der Bund dem Internationalen Olympischen Komitee im Frühjahr 2027 geben muss. Der Staatsminister für Sport und Ehrenamt antwortete nicht mit einer Garantie, sondern mit einer Haushaltszahl: Für die Bewerbung seien 6 Millionen Euro bis zur Vergabe der Spiele 2029 vorgesehen [1]. Eine Verpflichtungsermächtigung, also die haushaltsrechtliche Erlaubnis, Zahlungen für künftige Jahre zuzusagen, gebe es noch nicht [1].

Der Haushalt sagt etwas anderes. Die Übersicht über die Sportförderung des Bundes weist für die Bewerbung 6,0 Millionen Euro allein im Regierungsentwurf 2027 aus, dazu 2,45 Millionen Euro für 2026 [3]. Darauf wies auch der Abgeordnete Christian Görke (Linke) in der Sitzung hin. DOSB-Vorstandschef Otto Fricke wertete es als Bestätigung, dass das anwesende Finanzministerium nicht widersprochen habe [1]. Ein ausbleibendes Kopfschütteln ersetzt aber keinen Haushaltstitel.

Dabei klingen die politischen Worte groß. Bundesregierung und Kanzler stünden „fest hinter dem DOSB und der Münchner Bewerbung“, sagte der Staatsminister [2]. Finanzminister Klingbeil sprach von einer „Olympia-Garantie“ [4]. München rechnet mit rund 10 Milliarden Euro und will mit dem Bund noch darüber reden, „inwiefern er sich beteiligen wird“ [4]. Was die Garantie wert ist, solange es keine Verpflichtungsermächtigung gibt, kann bisher niemand sagen.

Regattaanlage: bis zu 110 Millionen Euro, aber kein Zahler

Für Rudern und Kanu plant München mit der Olympia-Regattaanlage in Oberschleißheim. Deren Tribüne ist laut Deutschem Ruderverband seit Jahren aus Sicherheitsgründen bei Veranstaltungen dauerhaft gesperrt [5]. Die Stadt selbst beziffert Sanierung und Modernisierung in ihrer Stadtratsvorlage vom Mai 2026 auf 100 bis 110 Millionen Euro [6].

Im Ausschuss räumte die Stadt ein, dass ein früherer Baubeschluss wegen der Pandemie und der Haushaltslage nie vollzogen wurde. Wie die Finanzierung aussieht, müsse erst noch mit dem Freistaat und dem Bund abgestimmt werden [1]. Eine rechtliche Zusage des Freistaats gibt es nach Angaben der Stadt nicht. Verwiesen wurde lediglich darauf, dass Ministerpräsident Söder in Baden-Baden gesagt habe, an den Finanzen solle die Bewerbung nicht scheitern [1]. Als Neubau will die Stadt das Projekt nicht verstanden wissen. Für sie ist es die Sanierung einer bestehenden Sportstätte [1].

Eine neue Halle, die nicht als Neubau zählt

Für Tischtennis sieht das Konzept eine neue Halle am Olympia-Eissportzentrum mit 8.000 Plätzen vor [7]. Die Stadt erklärte im Ausschuss, dieser Neubau sei schon vor der Bewerbung geplant gewesen und zähle deshalb nicht als Neubau für Olympia. Auf meine Nachfrage, ob er ausfinanziert sei, lautete die Antwort: nein, weil es sich um einen Neubau der Olympiapark München GmbH handeln würde [1].

Die Arbeitsgruppe Kosten & Finanzierung der DOSB-Evaluierung, in der auch Kanzleramt, Finanz-, Verkehrs- und Bauministerium saßen, hat genau diese Halle geprüft. Ihr Fazit: Das Münchner Konzept komme „ohne den Neubau von Sportstätten nur für die Olympischen und Paralympischen Spiele aus“ [8]. Im selben Bericht steht aber auch: „Kritisch zu sehen ist, dass die Unverbindlichkeit der (erst spät nachgereichten) Angaben zu den Finanzierungsmodellen seitens Münchens stark betont wurde.“ [8] Bewertet wurde das Münchner Konzept trotzdem mit „Grün“ [9].

Fünf temporäre Hallen, drei oder noch offen?

Auf der Internetseite der Bewerbung heißt es, das Konzept enthalte „derzeit fünf temporäre Sporthallen“ [10]. Die Stadtratsvorlage vom Mai 2026 nennt „nur noch drei temporäre Hallen“ [6]. Im Ausschuss wollte die Stadt sich auf keine Zahl festlegen: Wie viele es werden, hänge vom Wettkampfprogramm des IOC ab. Die Kosten steckten jedenfalls in den Eventkosten von rund 4,9 Milliarden Euro [1]. Welcher Betrag das ist, blieb offen.

Erst die Zahlen, dann die Garantien

Bevor der Bund dem IOC eine Garantie gibt, muss offenliegen, was die Spiele kosten und wer welchen Anteil trägt. München will bis März eine Vereinbarung über die Finanzierung treffen [1]. Über Bundesgeld entscheidet aber nicht das Kanzleramt, sondern das Parlament. Das hat DOSB-Vorstandschef Fricke im Ausschuss selbst betont: Haushaltsgesetzgeber sei das Plenum des Bundestages [1]. Deshalb darf es keine Zusage an das IOC geben, über die der Bundestag nicht vorher entschieden hat.

Ich werde die offenen Punkte mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nachfassen: die Garantien für 2027, den tatsächlichen Haushaltsansatz, die Finanzierung der Regattaanlage und der neuen Halle sowie Zahl und Kosten der temporären Hallen.

Wer Olympische Spiele nach Deutschland holen will, muss den Bürgern ehrlich sagen, was sie kosten. Feste Worte haben wir im Ausschuss genug gehört. Jetzt brauchen wir feste Zahlen.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag: Aufzeichnung der 31. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt, 07.10.2026, TOP 1. https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7665189

[2] Deutscher Bundestag: hib 794/2026, Olympiabewerbung: Zusammenarbeit auf Augenhöhe gefordert, 07.10.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1223228

[3] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Sport und Ehrenamt: 8. Ressortübersicht Sportförderung des Bundes 2023 bis 2027, Kapitel 0416, Titel 531 21. https://www.bundestag.de/resource/blob/1209728/260911_ressortuebersicht_sportfoerderung.pdf

[4] Sport1: Münchens Milliardenplanung, Bund gibt Olympia-Garantie, 26.09.2026. https://www.sport1.de/news/olympia/2026/09/muenchens-milliardenplanung-bund-gibt-olympia-garantie

[5] Deutscher Ruderverband: Rudernachwuchs aus 14 Ländern kommt zur Medaillenjagd nach Bayern, 03.05.2024. https://www.rudern.de/news/rudernachwuchs-aus-14-laendern-kommt-zur-medaillenjagd-nach-bayern

[6] Landeshauptstadt München: Sitzungsvorlage 26-32 / V 00039, Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele 2036, 2040 oder 2044, Beschluss vom 20.05.2026, S. 21 und S. 34. https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/9703651

[7] Olympiabewerbung München: Venues Olympische und Paralympische Spiele München 20XX, Stand 04/2026. https://www.olympiabewerbung-muenchen.com/wp-content/uploads/Sportstaetten-Sportarten-Muenchen20XX.pdf

[8] DOSB: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe Kosten & Finanzierung, 22.09.2026. https://cdn.dosb.de/user_upload/Olympiabewerbung/Evaluierung_Konzepte/Ergebnisbericht_AG_Kosten___Finanzierung.pdf

[9] DOSB: Abschlussbericht der Evaluierungskommission, 22.09.2026, Abschnitt 3.4. https://cdn.dosb.de/user_upload/Olympiabewerbung/Evaluierung_Konzepte/Abschlussbericht_Evaluierungskommission.pdf

[10] Olympiabewerbung München: Häufige Fragen, Stand 22.04.2026. https://www.olympiabewerbung-muenchen.com/haeufige-fragen/

Wenn der Mähdrescher stillsteht

AfD-Fraktion warnt vor Schmierstoff-Engpass vor der Ernte 2026 – und nimmt die Bundesregierung in die Pflicht

Unsere deutschen Bauern ernähren dieses Land. Doch was passiert, wenn ausgerechnet zur Ernte 2026 die Maschinen stillstehen – nicht wegen fehlenden Diesels, sondern wegen fehlender Schmierstoffe? Diese Frage ist keine Schwarzmalerei, sondern eine drängende Realität, auf die immer mehr Fachstellen mit deutlichen Warnungen reagieren. Gemeinsam mit der AfD-Fraktion habe ich die Bundesregierung deshalb mit einer Kleinen Anfrage zur „Versorgungssicherheit bei Schmierstoffen für Landwirtschaft und Lebensmittellogistik vor der Ernte 2026″ konfrontiert.

Worum geht es?

Ohne Motoren-, Hydraulik-, Getriebe- und Universalöle steht jede moderne Landmaschine still. Kein Traktor zieht den Pflug, kein Mähdrescher fährt ins Feld, wenn die passenden, herstellerfreigegebenen Öle fehlen. Und die Ernte kennt kein Zeitfenster zum Nachholen: Wer in den wenigen Erntetagen nicht dreschen kann, verliert Ertrag unwiederbringlich. Genau in diesem kritischen Moment verdichten sich die Warnzeichen für einen Versorgungsengpass.

Die Faktenlage ist alarmierend

Auslöser ist die Lage am Persischen Golf. Seit dem Beginn des Irankrieges Ende Februar 2026 ist die Straße von Hormus faktisch blockiert, die wichtigste Engstelle für den weltweiten Öl- und Rohstofftransport. Statt der üblichen rund 138 Schiffe passierten kurz nach Beginn der Blockade zeitweise nur noch eine Handvoll Schiffe täglich die Meerenge. (1)

Europa ist davon hochgradig abhängig. Wie die renommierte Preisberichtsagentur Argus Media und der Branchendienst ICIS dokumentieren, stammten im vergangenen Jahr 72 Prozent der europäischen Importe von Grundölen der Gruppe III aus der Golfregion – genau jene Vorprodukte, die für hochwertige synthetische Schmierstoffe unverzichtbar sind. Entsprechend explodieren die Preise. Laut Argus Media haben sich die Spotpreise für Gruppe-III-Grundöle seit Kriegsbeginn in Europa massiv erhöht und in den USA mehr als verdoppelt – auf historische Höchststände. (2)

Zugleich leeren sich die Lager – und das pünktlich zur Ernte. Mehrere Branchenverbände und Analysten warnen vor einer „bevorstehenden Knappheit“. Die Independent Lubricant Manufacturers Association (ILMA) rief bereits im März 2026 zu Sofortmaßnahmen gegen eine „drohende globale Knappheit“ bei Gruppe-III-Grundölen auf. (3)

Dass die Landtechnik bereits betroffen ist, ist kein abstraktes Marktphänomen. Der Hersteller Shell hat es schon eingeräumt: Bei „Hydraulik- oder Getriebeölen, wie sie bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen eingesetzt werden“, habe man Lieferengpässe gehabt und die Planung eng mit den Kunden abstimmen müssen. (4)

Die Gefahr endet nicht am Feldrand

Was geerntet wird, muss verarbeitet, transportiert und in die Regale gebracht werden. Auch die Lastkraftwagen der Lebensmittellogistik hängen am selben Rohstoff – sie benötigen vor allem Grundöle der Gruppe II. Argus-Media-Expertin Gabriella Twining warnt ausdrücklich, ein Mangel an hochwertigen Basisölen könne „innerhalb weniger Monate zu schwerwiegenden Störungen in der gesamten Logistikbranche führen“. (2)

Fallen Lkw mangels Schmierstoffen aus oder können vorgeschriebene Wartungsintervalle nicht eingehalten werden, ist die durchgehende Belieferung der Supermärkte – und damit die Versorgung unserer Bevölkerung mit Lebensmitteln – unmittelbar betroffen.

Eine ohnehin angespannte Branche

Der Irankrieg trifft unsere Landwirtschaft bereits heute hart. Der brandenburgische Bauernpräsident Henrik Wendorff bezeichnete die Düngemittellage am 26. Mai 2026 im rbb24 Inforadio als „dramatisch“ – Dünger sei „so teuer wie nie und vor allen Dingen nicht verfügbar“.  Ein zusätzlicher Schmierstoff-Engpass träfe unsere Bauern damit an einer ihrer empfindlichsten Stellen. (5)

Was wir von der Bundesregierung fordern

Während sich die Lage zuspitzt, fragen wir uns: Wo bleibt die Vorsorge? Unsere Kleine Anfrage mit 14 konkreten Fragen nimmt die Bundesregierung in die Pflicht.

Im Kern wollen wir Klarheit über den tatsächlichen Kenntnisstand der Regierung: Weiß sie überhaupt, wie es um die Verfügbarkeit und Bestellfähigkeit landwirtschaftlicher Spezialöle bestellt ist, und liegen ihr bereits konkrete Meldungen von Betrieben, Landhändlern, Maschinenringen oder Herstellern über Lieferengpässe vor? Ebenso fragen wir nach der Lage bei den Nutzfahrzeugölen der Gruppe II, von denen die gesamte Lebensmittellogistik abhängt, und ob die Bundesregierung die Warnung von Argus Media vor schwerwiegenden Störungen der Logistikbranche teilt.

Wir wollen außerdem wissen, wie die Regierung die gefährliche Importabhängigkeit von Grundölen und Polyalphaolefinen aus dem Nahen Osten, den USA und Asien einschätzt, wie sich die Preise seit Jahresbeginn entwickelt haben und ob sie die typischen Frühwarnzeichen eines Engpasses – längere Lieferzeiten, fehlende Viskositäten und die Bevorzugung von Großkunden – als Risiko für Ernte und Versorgungskette ernst nimmt.

Entscheidend ist die Frage nach Vorsorge und Verantwortung: Gibt es überhaupt ein Monitoring der Versorgungslage für systemrelevante Bereiche, und bestehen strategische Reserven für Schmierstoffe – vergleichbar der gesetzlichen Pflichtbevorratung für Mineralölerzeugnisse? Wir fragen, ob die Bundesregierung eine solche Bevorratung für erforderlich hält, welche technischen Schäden und Haftungsrisiken Betrieben drohen, die mangels freigegebener Öle auf Ersatzprodukte ausweichen müssen, und ob für diese Fälle eine finanzielle Absicherung vorgesehen ist. Schließlich verlangen wir Auskunft über die kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Ernte 2026 sowie über langfristige Schritte, um die Abhängigkeit Deutschlands und Europas durch Diversifizierung und die Stärkung heimischer Produktionskapazitäten zu verringern.

Unsere Haltung

Eine vorausschauende Politik schützt das, was unser Land trägt: die Versorgung der Menschen und die Arbeit unserer Bauern. Belegte Warnungen, eine Verdopplung der Vorproduktpreise und sich leerende Lager fallen mit dem Beginn der Ernte zusammen, das ist kein Zeitpunkt für Abwarten, sondern für entschlossenes Handeln.

Die AfD-Fraktion nimmt die Sorgen unserer Landwirtschaft ernst. Wir hinterfragen kritisch, ob die Bundesregierung diese Risiken überhaupt auf dem Schirm hat und werden nicht lockerlassen, bis Versorgungssicherheit und Vorsorge für unsere Bauern und unsere Bevölkerung gewährleistet sind.

Quellen

(1) Joint Maritime Information Center: Strait of Hormuz (SoH) Transit status

https://www.steamshipmutual.com/sites/default/files/medialibrary/files/Update%20003%20-%20001%20-%20JMIC%20Advisory%20Note%2028_FEB_2026_FINAL.pdf

(2) Motoröl wird knapp: Lieferanten warnen vor Juni

https://www.focus.de/finanzen/wegen-hormus-sperrung-bis-juni-kann-motoroel-knapp-werden_22373306-3feb-49c2-b9a6-1af1c21b2e7d.html

(3) ILMA Seeks Immediate Relief Amid Group III Base Oil Supply Disruptions

https://ilma.org/ilma-seeks-immediate-relief-amid-group-iii-base-oil-supply-disruptions/

(4) Schmierstoffe: Anforderungen werden sich ändern

https://www.autohaus.de/nachrichten/autohandel/schmierstoffe-anforderungen-werden-sich-aendern-3214688

(5) Landesbauernverband sieht Düngemittel-Knappheit „dramatisch“

https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2026/05/26/eu-duengemittel-aktionsplan-landwirtschaft-brandeburg-wendorff.html

Mehr als 2.700 Notstromaggregate für die Ukraine: Was die Bundesregierung verschweigt

Kleine Anfrage mit großer Sprengkraft

Was lange nur als grobe Schätzung durch die Medien geisterte, ist nun offiziell bestätigt und übertrifft alle bisherigen Annahmen deutlich. Während öffentlich von rund 1.700 Notstromaggregaten die Rede war, zeigt eine aktuelle Kleine Anfrage an die Bundesregierung ein völlig anderes Bild. Tatsächlich wurden seit 2022 insgesamt 2.754 Stromerzeuger in die Ukraine geliefert, weitere Geräte befinden sich bereits in Vorbereitung [1].

Diese Diskrepanz zwischen medial vermitteltem Eindruck und tatsächlichem Regierungshandeln ist erheblich. Sie legt nahe, dass Umfang und Dimension dieser Maßnahmen bislang nicht vollständig transparent gemacht wurden. Damit rückt nicht nur die Frage nach der Größenordnung in den Fokus, sondern auch nach der politischen Kommunikation und der bewussten Steuerung von Informationen.

Die Fakten: Neue Geräte statt vorhandener Bestände

Besonders relevant ist die Feststellung der Bundesregierung, dass keine Geräte aus dem Bestand des Technischen Hilfswerks abgegeben wurden. Stattdessen wurden sämtliche Stromaggregate eigens neu beschafft [1].

Die Finanzierung erfolgte über gesonderte Mittel des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesministeriums des Innern [1]. Die Geräte wurden anschließend als humanitäre Hilfe in die Ukraine überführt.

Diese Aussage ist von zentraler Bedeutung. Sie zeigt, dass hier keine bestehende Infrastruktur umverteilt wurde, sondern gezielt neue Technik beschafft wurde. Es handelt sich also um eine aktive staatliche Investitionsentscheidung mit anschließendem Export. Damit wird eine klare politische Priorität sichtbar, die bisher so nicht offen kommuniziert wurde.

Beschaffung und Struktur: Die Rolle des Technischen Hilfswerks

Obwohl formal keine Bestände des Technischen Hilfswerks abgegeben wurden, lief die gesamte Beschaffung und logistische Abwicklung über diese Organisation. Das Technische Hilfswerk fungierte damit als operative Plattform für eine politisch gesteuerte Maßnahme.

Diese Konstruktion ist bemerkenswert. Sie ermöglicht eine organisatorische Trennung zwischen politischer Entscheidung und operativer Umsetzung. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass staatliche Strukturen des Bevölkerungsschutzes für internationale Maßnahmen eingesetzt werden, die über ihren ursprünglichen Auftrag hinausgehen.

Die Frage, warum gerade diese Struktur gewählt wurde und ob alternative Wege geprüft wurden, bleibt unbeantwortet.

Fehlende Transparenz bei erheblichen Summen

Die Bundesregierung macht keine Angaben zu den Kosten der beschafften Aggregate. Weder Stückpreise noch Gesamtausgaben werden genannt. Diese Informationslücke ist besonders problematisch, da es sich um eine große Anzahl technisch hochwertiger Geräte handelt.

Die Leistungsspanne der Aggregate reicht von 2 bis 1.250 kVA [1]. Geräte in diesem Bereich weisen erhebliche Preisunterschiede auf. Während kleinere Einheiten im unteren vierstelligen Bereich liegen, erreichen leistungsstarke Industrieaggregate schnell Preise im fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Bereits eine vorsichtige Schätzung führt zu einem Gesamtvolumen im zweistelligen Millionenbereich. Bei realistischer Betrachtung unter Einbeziehung leistungsstarker Anlagen erscheint auch ein Gesamtaufwand von deutlich über 100 Millionen Euro plausibel.

Diese Mittel stammen letztlich aus öffentlichen Haushalten und damit aus Steuergeldern. Umso schwerer wiegt die Tatsache, dass hierzu bislang keine detaillierte Aufschlüsselung vorliegt.

Zwischen Humanität und strategischer Wirkung

Die Bundesregierung ordnet die Lieferung als humanitäre Hilfe ein [1]. Diese Einordnung greift jedoch zu kurz, wenn man die tatsächliche Funktion der gelieferten Geräte betrachtet.

Notstromaggregate sichern die Energieversorgung, stabilisieren kritische Infrastruktur und gewährleisten die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. In einem kriegsgeprägten Umfeld tragen sie somit unmittelbar zur Aufrechterhaltung staatlicher Strukturen bei.

Die Grenze zwischen humanitärer Unterstützung und indirekter Beteiligung an einem Konflikt wird dadurch unscharf. Diese Frage berührt grundlegende politische und rechtliche Prinzipien und bedarf einer offenen Debatte.

Belastungen und Prioritäten

Parallel zu diesen Entwicklungen stehen Bürger und Unternehmen in Deutschland vor steigenden finanziellen Belastungen. Energiepreise, Abgaben und Lebenshaltungskosten nehmen zu. Gleichzeitig wird in politischen Debatten regelmäßig über zusätzliche Einnahmen und neue Belastungen diskutiert.

Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Prioritätensetzung. Während im Inland über Einsparungen und Belastungen gesprochen wird, werden im Ausland erhebliche Mittel eingesetzt, deren genaue Höhe und Struktur nicht transparent gemacht werden.

Die Bundesregierung betont, dass die Einsatzbereitschaft des Technischen Hilfswerks nicht beeinträchtigt sei [1]. Eine unabhängige Überprüfung oder detaillierte Begründung dieser Einschätzung bleibt jedoch aus.

Offene Fragen und weiterer Aufklärungsbedarf

Die vorliegenden Antworten liefern wichtige Erkenntnisse, werfen jedoch zugleich neue Fragen auf.

Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten dieser Maßnahmen. Welche konkreten Gerätetypen wurden beschafft. Wurden neben Stromaggregaten weitere technische Hilfsmittel geliefert. Über welche Haushaltstitel erfolgte die Finanzierung im Detail. Und existieren vergleichbare Programme über andere staatliche Stellen.

Diese Punkte werden Gegenstand weiterer parlamentarischer Initiativen sein. Ziel ist es, vollständige Transparenz über Umfang, Kosten und Struktur dieser Maßnahmen herzustellen.

Bestätigter Verdacht und notwendige Konsequenzen

Die Kleine Anfrage hat deutlich gemacht, dass hier in erheblichem Umfang neue technische Ausrüstung beschafft und ins Ausland geliefert wurde. Dies geschah über staatliche Strukturen, mit erheblichen finanziellen Mitteln und ohne vollständige Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit.

Damit bestätigt sich der Eindruck, dass zentrale Aspekte dieser Maßnahmen bislang nicht umfassend kommuniziert wurden. Eine vertiefte Aufklärung ist daher notwendig, um politische Verantwortung, finanzielle Transparenz und demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Quellenverzeichnis

[1] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drucksache 21/4717 Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 21/5115) als PDF öffnen

Ergänzend (parlamentarische Zusammenfassung):Kurzmeldung des Deutschen Bundestages zur Lieferung von Stromaggregaten

[2] Marktanalysen und Preisübersichten für Notstromaggregate THW liefert Generatoren in die Ukraine (BMI-Meldung mit Kontext zu Geräten)

[3] Medienberichte zur ursprünglichen Zahl von etwa 1.700 Aggregaten Artikel der Berliner Zeitung: „Während in Berlin das Licht ausgeht: 1.700 THW-Generatoren sichern Energie in der Ukraine“

Wenn der Schutzschirm Löcher hat, braucht es mehr als Konzepte und Zuständigkeiten

Katastrophenschutz: Realität statt Theorie

Der Zustand des Katastrophenschutzes in Deutschland ist kein abstraktes Risiko und keine theoretische Debatte – er ist real, belegt und längst sichtbar. Immer wieder haben konkrete Ereignisse gezeigt, dass der Staat bereits bei begrenzten Krisenlagen an seine Belastungsgrenzen stößt. Wer in dieser Lage ernsthaft über Kriegstüchtigkeit, Wehrpflicht oder großflächige sicherheitspolitische Szenarien spricht, ohne die zivilen Grundlagen zu sichern, betreibt Augenwischerei.

Ein besonders alarmierendes Beispiel liefert Berlin. Der Landesrechnungshof stellte 2025 fest, dass von 37 zuständigen Behörden fünf nicht einmal wussten, dass sie Teil des Katastrophenschutzes sind. Weniger als ein Drittel verfügte über einen gültigen Katastrophenschutzplan, viele hatten weder einen funktionierenden Krisenstab noch eine Gefährdungsanalyse oder ein eigenes Budget vorgesehen. In einer Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Die zentrale Erkenntnis ist eindeutig: Das Versagen ist strukturell – nicht das Ergebnis einzelner Fehler, sondern Ausdruck eines Systems ohne klare Verantwortung und ohne funktionierende Führungslogik [1].

Reale Krisen – reale Überforderung

Wie gefährlich diese strukturellen Defizite sind, zeigte sich bereits im Februar 2019. Der großflächige Stromausfall in Berlin-Treptow-Köpenick legte rund 30.000 Haushalte und etwa 70.000 Menschen für mehr als 30 Stunden lahm. Heizung, Licht und Kommunikation fielen aus, Pflegebedürftige waren auf sich gestellt, die Koordination zwischen Verwaltung, Netzbetreibern und Einsatzkräften verlief schleppend [2].

Im September 2025 folgte ein weiterer schwerwiegender Vorfall. Nach einem gezielten Brandanschlag auf Strommasten im Südosten Berlins kam es zu einem mehr als 60 Stunden andauernden Stromausfall – dem längsten in der Nachkriegsgeschichte der Stadt. Rund 50.000 Haushalte und Gewerbekunden waren betroffen. Die Ermittlungsbehörden stuften die Tat als politisch motivierten linksextremistischen Anschlag auf kritische Infrastruktur ein [3][4].

Noch drastischer war das staatliche Versagen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021. Warnungen kamen zu spät oder gar nicht an, Sirenen funktionierten nicht, Zuständigkeiten waren unklar. Menschen verloren ihr Leben, obwohl Informationen vorhanden waren. Später zeigte sich: Es fehlte nicht an Wissen, sondern an klaren Entscheidungswegen, Verantwortlichkeiten und funktionierenden Kommunikationsstrukturen [5].

Hinzu kommen wiederholte Sabotageakte und Angriffe auf kritische Infrastruktur – Strom, Bahn, Verkehr und digitale Netze. Jeder dieser Angriffe bindet Einsatzkräfte, überlastet Leitstellen und offenbart, wie schnell der Staat bereits im Frieden an seine Grenzen stößt. Auch der bundesweite Warntag bleibt ein Mahnmal: Sirenen fehlen oder funktionieren nicht, Warnungen kommen verspätet an, viele Bürger wissen nicht, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen [6].

Kleine Anfrage zum THW: Ernüchternde Bestandsaufnahme

Diese strukturellen Schwächen setzen sich beim Technischen Hilfswerk fort. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zum baulichen Zustand aller Standorte des THW deutlich [7].

Nach Angaben der Bundesregierung nutzt das THW bundesweit rund 750 Standorte. Etwa 70 Prozent dieser Liegenschaften weisen einen Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung auf. Rund 28 Prozent der Gebäude haben einen erhöhten Instandsetzungsbedarf, weitere 16 Prozent gelten als sanierungsbedürftig oder stark sanierungsbedürftig. Für etwa 2 Prozent der Standorte ist zu prüfen, ob eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll oder ein Neubau erforderlich ist [7].

Besonders kritisch ist die Notstromversorgung: Nur etwa 70 Prozent der THW-Standorte verfügen über eine unabhängige Notstromversorgung. Damit ist ein erheblicher Teil der Standorte im Krisenfall nicht autark einsatzfähig [7].

Auch bei Fahrzeugen und Ausstattung zeigen sich deutliche Defizite. 1.530 Fahrzeuge des THW haben die empfohlene Nutzungsdauer bereits überschritten. Gleichzeitig sind von den vorgesehenen Fahrzeugpositionen nur rund 46 Prozent tatsächlich besetzt, was auf strukturelle Probleme bei Personal und Material hinweist [7].

Trotz dieser Zahlen erklärt die Bundesregierung pauschal, die Einsatzbereitschaft des THW sei „gewährleistet“, ohne diese Aussage mit belastbaren Kennzahlen zu unterlegen. Regionale Defizite sollen durch bundesweite Verlagerung ausgeglichen werden – ein Ansatz, der im flächendeckenden Krisenfall an seine Grenzen stößt.

Konsequenzen ziehen statt weiter beschwichtigen

Die Antwort kann nicht lauten, weitere Konzepte zu schreiben oder Zuständigkeiten neu zu verteilen. Katastrophenschutz braucht klare Führungsstrukturen, verbindliche Verantwortung und funktionierende Infrastruktur.

Ohne ausreichend Personal bleibt jedes System Theorie. Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar, kann strukturelles Versagen aber nicht dauerhaft kompensieren. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste und Leitstellen brauchen bessere Ausstattung, mehr Personal und verlässliche Entlastung.

Der Schutz kritischer Infrastruktur muss endlich Priorität erhalten. Strom, Wasser, Kommunikation und Verkehr sind die Lebensadern unseres Landes. Sie müssen physisch gesichert, technisch redundant ausgelegt und konsequent geschützt werden.

Der Staat ist formal handlungsfähig – praktisch jedoch oft nur eingeschränkt. Ein Katastrophenschutz, der schon im Frieden lückenhaft ist, wird im Ernstfall kollabieren.

Deshalb gilt: Bevor über Wehrpflicht, Kriegstüchtigkeit oder neue Sicherheitsgesetze gesprochen wird, müssen die Grundlagen stimmen. Der Schutz der eigenen Bevölkerung ist Kern staatlicher Verantwortung. Wer diese Aufgabe vernachlässigt, setzt Vertrauen – und Menschenleben – aufs Spiel.


Quellenverzeichnis

[1] Landesrechnungshof Berlin, Jahresbericht 2025 – Mängel im Katastrophenschutz
[2] Stromausfall Berlin-Treptow-Köpenick Februar 2019, Tagesspiegel; Stromnetz Berlin
[3] Land Berlin, Pressemitteilung: Stromversorgung nach Brandanschlag September 2025
[4] Tagesspiegel / Berliner Morgenpost: Ermittlungen zu linksextremem Brandanschlag auf Strommasten 2025
[5] Untersuchungsausschüsse und Abschlussberichte zur Flutkatastrophe Ahrtal 2021
[6] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Auswertung Bundesweiter Warntag
[7] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks“, BT-Drs. 21/3244 Bauzustand THW Antwort KA

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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