Maskenpflicht an Schulen

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 706 Lars Schieske (AfD) 18.08.2020 Drucksache 7/1833 (2 S.)

Laut rbb24 plant die Landesregierung am 11.08.2020 per Kabinettsbeschluss eine verbindliche
Maskenpflicht für Schüler und Lehrpersonal in die neue Corona-Verordnung aufzunehmen, welche
am 17.08.2020 in Kraft treten soll. Ab dem Schulstart nach den Sommerferien in Brandenburg,
dem 10.08.2020 bis zum Inkrafttreten der Maskenpflicht empfiehlt die Landesregierung den
Schulen freiwillig selbst eine Maskenpflicht einzuführen.
Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum führt die Landesregierung die Maskenpflicht erst eine Woche nach dem Schulstart ein,
    wurde sie vom konkreten Datum des Endes der Sommerferien überrascht oder waren zu viele
    Mitglieder des Kabinetts zuvor nicht zu erreichen?
  2. Warum überlässt die Landesregierung den Schulen die Freiwilligkeit der Einführung einer
    Maskenpflicht nur in der ersten Woche des Schulbeginns und nicht danach?
  3. Welcher wissenschaftlichen Bewertungsgrundlage des allgemeinen und des speziellen
    Ansteckungsrisikos von Kindern und Jugendlichen entspringt die Maskenpflicht?
  4. Welche positiven Auswirkungen hat die allgemeine Maskenpflicht im ÖPNV und in
    Ladengeschäften in Brandenburg bisher nach Ansicht der Landesregierung gezeitigt und auf
    welcher Datenlage beruht diese Einschätzung (wurden internationale Vergleiche gezogen)?
  5. Welche Qualitätsstandards müssen die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen erfüllen,
    sind diese normiert (z. B. nach DIN-Norm), mit Prüfsiegeln zertifiziert oder anderweitig definiert
    und wenn nicht, warum nicht?
  6. Welche arbeitschutzrechtlichen Regelungen gibt es für Masken/Mund-Nasen-Bedeckung und
    wie werden diese bei der Einführung der Maskenpflicht berücksichtigt?
  7. Wie/wo werden die Masken während des Unterrichts und in der Zeit zwischen der Tragepflicht
    gelagert und wie wird das kontrolliert?
  8. Welche konkreten positiven (quantifizierbaren) Auswirkungen verspricht sich die
    Landesregierung mit der Maskenpflicht in/an Schulen und welche Risiken hat die Landesregierung
    einkalkuliert?
  9. Wie stehen die angenommenen positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der
    durchschnittlichen Qualität der Masken/Mund-Nasen-Bedeckung, die von den Schülern und
    Lehrkräften getragenen werden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2017.pdf


Nachfrage

zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 706 (Drucksache
7/1833) – „Maskenpflicht an Schulen“. Kleine Anfrage 862 Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.10.2020
Drucksache 7/2209 (4 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2209.pdf

Aus der Beantwortung oben genannter Kleinen Anfrage zur Maskenpflicht an Schulen ergeben
sich weitere Fragen. Wir fragen die Landesregierung:

Auf welche konkreten wissenschaftlichen Studien und Expertenaussagen stützte sich die Landesregierung bei ihrer Entscheidung, mit Beginn des laufenden Schuljahres das Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ außerhalb des Unterrichts und in Horteinrichtungen verpflichtend vorzuschreiben? Bitte ausführlich begründen.

Wann wurden mit welchen Experten und medizinischen Fachgesellschaften Anhörungen bzw. Fachgespräche bzgl. der Sinnhaftigkeit des verpflichtenden Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung zum Zweck der Reduzierung der Ausbreitung der Infektionskrankheit Covid-19 durchgeführt? Bitte ausführlich begründen.

Inwieweit wurden bei der Vorbereitung der Maskenpflicht die Gesundheitsämter bzw. die den Gesundheitsämtern angeschlossenen Kinder- und Jugendgesundheitlichen Dienste (KJGD) einbezogen?

Gemäß § 2 Absatz 2 KJGDV beraten die KJGD „Kinder und Jugendliche, Sorgeberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Träger von Kindereinrichtungen und Schulen jederzeit bedarfsgerecht und Zielgruppen orientiert in allen Fragen des
Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Sie initiieren und koordinieren Gesundheitsprojekte und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung“. In wie vielen Fällen haben die Gesundheitsämter bzw. die KJGD die Hygienekonzepte der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich evaluiert und Optimierungsvorschläge unterbreitet und auf wessen Geheiß? Bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten, Gesundheitsämtern und Schulen aufschlüsseln.

Welche Aufgaben liegen bei der Durchsetzung der Maskenpflicht jeweils im Verantwortungsbereich
(1) des MBJS,
(2) der Schulämter,
(3) der jeweils zuständigen Gesundheitsämter,
(4) der KJGD,
(5) der Jugendämter,
(6) der Schulträger
(7) der Schul- bzw. Hortleitungen,
(8) der Lehrer sowie
(9) der Sorgeberechtigten?

In wie vielen Fällen haben Schulämter, Schulleiter, Gesundheitsämter sowie alle weiteren unter Frage 5 aufgelisteten Institutionen Bedenken gegen die Maskenpflicht aus- gesprochen, wann war das und welcher Art waren die Bedenken?

Welche Informationen liegen dem MBJS bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken bei unsachgemäßer Verwendung und Handhabung der „Mund-Nase-Bedeckung“ vor und seit wann? Bitte ausführlich darstellen.

Laut Antwort auf Frage 5 handele es sich bei der „Mund-Nasen-Bedeckung“ „um textile Bekleidungsgegenstände, die mindestens Nase und Mund bedecken und geeignet sind, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-/Tröpfchenauswurfs deutlich zu
reduzieren“ mit dem Ziel, der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entgegenzuwirken. Die herkömmlichen und weit verbreiteten „Mund-Nase-Bedeckungen“, darunter Behelfsmasken aus Baumwolle oder medizinische Masken, sind Einwegartikel und eignen sich keinesfalls für eine Mehrfachverwendung, da sie bei Durchfeuchtung rasch unbrauchbar und bei mehrmaligem Aufund Absetzen durch Pilze/Pilzsporen, Keime und Bakterienkulturen aller Art kontaminiert werden.
8.1 Welche maximale Tragedauer ist für welchen der infrage kommenden Maskentypen unter welchen Umständen vertretbar?
8.2 Gingen den Schulen des Landes sowie den Eltern seit der Einführung der Maskenpflicht entsprechende Informationen zu, welche maximale Tragedauer pro Maskentyp empfohlen wird? Wenn ja, wann, von wem, mit welchem Inhalt und wer hat dafür Sorge zu tragen, dass die „Mund-Nase-Bedeckung“ regelmäßig gewechselt wird? Wenn nein, weshalb nicht?
8.3 Wurden die Schulen und Eltern sowie Schüler ausführlich über die hygienisch korrekte Anwendung der „Mund-Nase-Bedeckung“ ebenso informiert wie über die möglichen Gesundheitsrisiken bei inkorrekter Handhabung und Anwendung? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Inhalt? Wenn nein, in wessen Verantwortungsbereich fällt diese Aufklärungsarbeit?
8.4 Schüler „sollten“ laut Antwort auf Frage 7 „Masken in einer Schutzhülle bei sich aufbewahren“. Wann und durch wen wurden die Eltern über die Bereitstellung einer solchen „Schutzhülle“ informiert und welche Merkmale muss diese aufweisen, um ihren Zweck trotz
mehrmaliger Verwendung pro Schultag zu erfüllen?
8.5 Haben sich die Schüler nach dem Absetzen und vor jedem erneuten Aufsetzen der Maske die Hände zu waschen und zu desinfizieren? Wenn ja, wer kontrolliert das? Wenn nicht, weshalb nicht?
8.6 Wie viele Schulen verfügen nach gegenwärtigem Stand über eine – gemessen an der Zahl von Schülern und Schulpersonal – hinreichenden Anzahl an Handdesinfektionsmittelspender, wer war/ ist für deren Beschaffung sowie für die Begleichung der dafür anfallenden Kosten verantwortlich?

Wer ist während des Unterrichtstages dazu befugt, von Kindern und Jugendlichen, die im Schulhaus oder Horteinrichtungen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, die Herausgabe des dafür gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 SARS-CoV-2-UmgV notwendigen ärztlichen Zeugnisses zu verlangen?

Welche „gesundheitlichen Gründe“ müssen zwingend vorliegen, damit das Tragen ei-ner „Mund-Nase-Bedeckung“ als „unzumutbar“ gilt?

Welche Handlungsempfehlungen sind durch wen und wann an die Schulen bzw. das Schulpersonal ergangen, um trotz des momentan angenommenen Infektionsrisikos mit COVID-19 Erste-Hilfe-Maßnahmen in vollem Umfang sicherzustellen, insbesondere in Hinblick auf etwaig notwendige Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmungen?

Sind im Falle von Reanimationsmaßnahmen ausreichend Beatmungsmasken nach DIN 13154 bzw. vergleichbare Beatmungsmasken in den Schulen vorhanden? Wenn ja, welche, wie viele pro 100 Schüler und wer kam für deren Anschaffungskosten auf? Falls nicht, weshalb nicht?

Wie viele Schüler sind gegenwärtig durch ein ärztliches Zeugnis vom Tragen der Mund-Nase-Bedeckung befreit? Bitte in relativen und absoluten Zahlen angeben.

Wie viele ärztliche Zeugnisse wurden zurückgewiesen, von wem, mit welcher Begründung und wie wurde daraufhin weiter verfahren?

Wer ist rechtlich haftbar und welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn ein Schüler aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine „Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen muss, aber dennoch zum Tragen derselben gezwungen wird?

Seit Beginn der Einführung der Maskenpflicht gibt es zahlreiche bestätigte Berichte, wonach Kinder und Jugendliche an Brandenburger Schulen bei vergessenen oder verloren gegangenen „Mund-Nase-Bedeckungen“ mit teils unangemessenen Erziehungsmaßnahmen sanktioniert wurden.

Wenn die Landesregierung tatsächlich und ohne jeden Zweifel von der Schutzwirkung der „Mund-Nasen-Bedeckungen“ überzeugt ist, so wird sie zeitnah, d.h. unmittelbar vor oder nach Einführung der Maskenpflicht, die Ausstattung aller Schulen mit einer hinreichenden Anzahl an kostenlosen Ersatzmasken angeordnet haben.
16.1 Wann erfolgte die Bestellung der Masken?
16.2 Welcher Maskentyp wurde bestellt und weshalb gerade dieser Typ?
16.3 Wie viele Masken wurden insgesamt bestellt?
16.4 Wer ist für die Verteilung der angeforderten Masken zuständig?
16.5 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.6 Welche finanziellen Ausgaben waren mit der Bestellung verbunden und wie hoch werden die Kosten für eine fortlaufende Auffüllung der Bestände gerechnet p.a.?
16.7 Sind alle Schulen mittlerweile ausgestattet? Wenn ja, wie viele Masken sind pro 100 Schüler fortan vorhanden? Wenn nicht, weshalb nicht?
16.8 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.9 Ist die Lagerung der Masken in sterilem Umfeld an allen Schulen sichergestellt? Wenn ja, wer hat die Bedingungen vor Ort kontrolliert? Wenn nein, welche Lösungen werden angedacht und mit welchen Kosten wäre dies verbunden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2400/2467.pdf

Der Mund-Nasen-Schutz in Schulen

Aktuell gibt es noch keine Grundlage für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule.

Wer freiwillig seinem Kind diese Maskierung überhilft, hat sich mit den Folgen dieser Maßnahme nicht auseinandergesetzt.

https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.674424.de

Nein zur Maskenpflicht in unseren Schulen

Als 3-facher Vater setze ich mich dafür ein, dass Kinder ideologiefrei und unabhängig aufwachsen und lernen dürfen. Mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird Kindern unterbewusst impliziert, dass sie krank wären, Ängste geschürt und nur mit solch einem sichtbaren „Schutz“ andere vor sich schützen könnten.

Allerdings kann man sich vor Viren nicht effektiv schützen, weder durch einen Mund-Nasen-Schutz [1], noch durch eine Impfung, bei der unbekannte Gefahren bestehen [2]. Ich appelliere an alle Eltern, ihre Kinder nicht der Demütigung einer „Maskierung“ auszusetzen. Was kommt als nächstes? Werden Kinder, so wie es in Mecklenburg-Vorpommern war [3], privilegiert, die sich einem Test oder gar einer Impfung unterziehen? Gibt es dann eine Zweiklassenbildung?

Wir sollten endlich erkennen, dass Viren, Bakterien, Pilze und andere Keime zu unserem Leben gehören und eine entsprechende Hygiene, wie regelmäßiges Händewaschen, eine eventuelle Erkrankung minimieren. Auch ein gestärktes Immunsystem, durch regelmäßige Bewegung, gesunde Ernährung und viel Aufenthalt an der frischen Luft, minimiert das Risiko einer Erkrankung.

Eine immer wieder beschriebene Übersterblichkeit gibt es nicht [4]. Die allgemeine Maskenpflicht wirkt einer weiteren Ausbreitung des COVID-19 Virus nicht entgegen.  Auch eine sogenannte Alltagsmaske, Schal oder Tuch (Mund-Nasen-Bedeckung jeder Art) minimiert weder, noch schließt sie eine Ansteckung aus. Selbst der Virologe Dr. Drosten geht davon aus: „[…]das Virus wird wohl in jedem Fall harmloser werden“. [5]

Liebe Eltern, lassen Sie uns aus diesem Panikmodus austreten und stattdessen Versprechen und Anweisungen kritisch hinterfragen. Denn nur wer in Angst gefangen ist, kann glauben, dass soziale Distanzierung und Maskenzwang irgendeine hilfreiche Wirkung zur Vermeidung von Ansteckung und Todesfällen haben könnte. Selbst die Veröffentlichungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weisen regelmäßig auf die Nutzlosigkeit, auf bevölkerungsweite Distanzierungen, als auch des Maskenzwangs hin. [6]

[1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch

[2] https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/impfungen/

[3] https://www.focus.de/familie/eltern/gymnasium-in-mecklenburg-vorpommern-ein-gruener-punkt-bedeutet-nicht-infiziert-schule-testet-jeden-auf-corona_id_11983642.html

[4] https://countrymeters.info/de/Germany

[5] https://www.oe24.at/coronavirus/drosten-corona-koennte-zu-einem-harmlosen-schnupfen-werden/433411424

[6] https://orbisnjus.com/2020/07/06/who-ueber-corona-masken-schuetzen-nicht-vor-infektion-und-asymptomatische-traeger-infizieren-ihre-mitmenschen-nicht-video/

Fakten zu Falschbehauptungen

Kurz vor den Ende-Gelände-Demos in der Lausitz am letzten Novemberwochenende 2019 tauchte ein Foto von Brandenburger Polizisten vor einer Graffiti-Wand angeblich im Internet auf. Die Polizei zog daraufhin die Beamten vom Einsatz ab und prüfte angebliche Querverbindungen ins rechte Milieu. Bereits am 29.11.2019 behauptete die Lausitzer Rundschau [1], dass dieses Foto im Internet aufgetaucht sei. Später am 06.06.2020 schreibt dann erneut die Lausitzer Rundschau [2], dass neun Bereitschaftspolizisten aus Cottbus im Netz ein Foto mit rechtsextremen Symbolen verbreitet hätten.
Sie sollen angeblich das Bild ins Internet gestellt und den Schriftzug später zum Kürzel einer rechtsextremen Kampagne verfremdet haben. Zwei Tage später weist die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg [3] diese Darstellung der Lausitzer Rundschau als falsch zurück und erwartet nach dieser erneuten öffentlichen Vorverurteilung der betroffenen Kollegen durch diese falschen Darstellungen unter anderem eine Richtigstellung seitens der Zeitung.
Die GdP weist ebenfalls die Aussage des Pressesprechers Torsten Herbst im Polizeipräsidium zurück, dass es bei dem Bild, das vor der Graffiti-Wand aufgenommen wurde, nicht um ein harmloses Erinnerungsbild ging.
In der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses am 10.12. 2019 [4] erklärte dann der Innenminister Michael Stübgen, dass nach seiner Kenntnis eine Verbreitung des Fotos zunächst in als rechtsextremistisch bewerteten Netzwerken erfolgt sei und die Gruppierung „Defend Cottbus“ klar als rechtsextremistisch eingeschätzt werde. Hierzu gäbe es auch entsprechende Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.

Fakt ist, dass das Gruppenbild kurzzeitig als WhatsApp Status verwendet wurde. Eine Verbreitung im Internet erfolgte nicht durch die betroffenen Beamten. Außerdem ist der Schriftzug nicht von den Beamten übermalt wurden, wie die Lausitzer Rundschau behauptete. Auf Weisung des Polizeiführers taten dies die vor Ort angetroffenen Bürgern, die nach eigenen Aussagen den Originalschriftzug angebracht hatten.
Fakt ist, dass weder der Schriftzug „Stoppt Ende Gelände!“ noch der abgebildete Krebs dem Rechtsextremismus zuzuordnen sind.
Entscheidender Fakt ist auch, dass „Defend Cottbus“ durch den Verfassungsschutz nicht als rechtsextremistische Gruppierung eingestuft ist, was wiederum der Innenminister in der öffentlichen Sitzung im Dezember noch behauptete.
Hier kann man sich fragen, ob der Innenminister zum einen die Arbeit seines Ministeriums unterstelltem Verfassungsschutzes gar nicht kennt und zum anderen wieso er überhaupt als Dienstherr seine Polizisten von vornherein unter Generalverdacht stellt, statt sie zu schützen, denn offensichtlich gingen den Vorwürfen vor allem die Verbreitung des Fotos im Netz vom Twitter-Acount der „Ende-Gelände“-Vereinigung voraus.
Nach Aussage des Polizeipräsidiums gibt es nach jetzigem Kenntnisstand keine Hinweise zu rechtsextremen Strukturen innerhalb der Cottbuser Polizei.
Andreas Schuster, Landesbezirksvorsitzender:

„Auch das Ergebnis der Disziplinarverfahren wird nichts am Ergebnis dieser Untersuchung ändern. Ich habe mehrfach mit allen betroffenen Kollegen gesprochen und ich bin mir sicher, dass es Null rechten Hintergrund gibt. Es ist gang und gäbe, bei polizeilichen Großeinsätzen Erinnerungsfotos zu machen. Das Foto vor diesem Schriftzug zu machen, war unüberlegt, hatte aber keinerlei politischen Hintergrund.“

Nach dieser Klarstellung seitens der GdP erschien am 10.06.2020 in der Lausitzer Rundschau [5] ein Artikel mit der provokativen Überschrift: „Polizeigewerkschaft greift Polizeipräsidium an.“ In diesem Artikel bezieht sich die LR auf die Faktendarstellung der GdP, räumt aber in keiner Weise eigene Falschdarstellungen ein, welche in diesem Fall ganz klar deren Behauptungen, dass Beamten das Bild im Internet verbreitet hätten und den Schriftzug übermalt hätten, als solche einzuordnen sind.
Somit wird wohl die GdP keine Richtigstellung seitens der LR erwarten dürfen.

Die Institution, die unser Staatswesen nach innen schützt, scheint systematisch diskreditiert zu werden.
Diese latente Behauptung seitens des Presse-Mediums Lausitzer Rundschau die Cottbuser Polizei sei von Rechtsextremismus durchdrungen, erreicht vor allem das Ziel, das gesellschaftliche Klima zu vergiften und die Polizei zu diskreditieren und Polizisten zu verunsichern.
Wenn Beamte den Vorwurf in rechtsextremen Strukturen eingebunden zu sein beweiskräftig widerlegen müssen und ständig ihr Neutralitätsgebot infrage gestellt wird, hebt man Stück für Stück die Unschuldsvermutung in unserem Rechtssystem für Polizisten auf und stellt sie jedes Mal unter Generalverdacht. Vor allem seitens seines Dienstherrn, also dem Innenministerium, sollte man als Polizeibeamter Rückhalt erwarten können.

[1]
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/ende-gelaende-
fragwuerdiges-polizeifoto-aus-cottbus-aufgetaucht-41007292.html

[2]
https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/extremismus-
untersuchung-zu-rechten-strukturen-in-der-cottbuser-
polizei-46821917.html

[3]
https://www.gdp.de/gdp/gdpbra.nsf/id/DE_falsche_darstellung
[4]
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/
LBB/ELVIS/parladoku/w7/apr/AIK/1-003.pdf

[5]
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/defend-cottbus-graffito-
polizeigewerkschaft-greift-polizeipraesidium-an-46905029.html

Zahl der ausgefallenen Unterrichtsstunden während der Coronakrise

Seit dem schulischen Lockdown am 18. März 2020 wurde der Präsenzunterricht an brandenburgischen Schulen weitestgehend eingestellt. Allgemeinen Schätzungen zufolge sind, je nach Klassenstufe und Schulform, bis heute zwischen 200 und 300 Unterrichtsstunden faktisch ausgefallen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Unterrichtsstunden sind durch die Einstellung des Präsenzunterrichts zwischen dem 18. März 2020 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (ohne Berücksichtigung des digital organisierten, sogenannten „Distanzunterricht“) an den Grund- schulen und weiterführenden Schulen des Landes Brandenburg ersatzlos ausgefallen?

Meine mündliche Anfrage und die unglaubliche Antwort der Bildungsministerin.