Klagen von Brandenburger Feuerwehrbeamten zur Mehrarbeitsvergütung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 351

Lars Schieske (AfD) 11.12.2020 Drucksache 7/2555 (S. 11)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2500/2555-0351.pdf

Seit mehreren Jahren klagen einige verbeamtete Feuerwehrleute der Brandenburger Berufsfeuerwehren auf Zahlung der Mehrarbeitsvergütung über die 48. Wochenarbeitsstunde hinaus. Das Europäische Parlament hat in den Richtlinien zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer und über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, Richtlinien 93/104/EG und 2003/88/EG, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Arbeitsstunden festgelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einer Entscheidung vom 28.02.2013 zum Az. 5 K 914/11 festgestellt, dass sowohl das brandenburgische Beamtengesetz als auch die Arbeitszeitverordnung des Landes Brandenburg für die Feuerwehr, soweit es die Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG anbelangt, gegen die Grundsätze der richtlinienkonformen Umsetzung in nationales Recht verstoßen und daher europarechtswidrig sind. Die klagenden Beamten bei der Berufsfeuerwehr Cottbus haben sich auf einen Vergleich eingelassen und ihr Geld erhalten.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand in den anderen Kommunen im Land Brandenburg?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Über etwaige anhängige individualrechtliche Klageverfahren oder deren Ausgang im kommunalen Bereich liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es handelt sich hierbei um Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung, bei denen keine Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung besteht. Ergänzend möchte ich erwähnen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes, des feuerwehrtechnischen Dienstes und des Justizvollzugsdienstes des Landes Brandenburg (Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug – BbgAZVPFJ) vom 16. September 2009 in Reaktion unter anderem auf das von Ihnen genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus aus dem Jahr 2013 bereits im Jahr 2014 an die europarechtlichen Regelungen angepasst worden ist (Verordnung vom 10. Juli 2014 – GVBl. II Nr. 45).

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/30-040.pdf

Offener Brief an den Oberbürgermeister Holger Kelch

Offener Brief zur weiterhin gültigen Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus über die erweiterte
Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb vom 20. November 2020

Sehr geehrter Oberbürgermeister Holger Kelch,

von Vater zu Vater fordere ich Sie auf  die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus unverzüglich ausser Kraft zu setzen.
In der aktuellen Allgemeinverfügung steht unter anderem folgendes: „Durch das
Infektionsgeschehen an den Schulen kommt es zu einer zunehmend unkontrollierten Ausbreitung
des Krankheitserregers SARS- CoV-2 in der gesamten Stadt Cottbus/Chóśebuz bzw. ist dies mit
den derzeitigen Erkenntnissen zu vermuten“.
Die Realität sieht anders aus. So ist folgende Aussage in der Lausitzer Rundschau vom 25. November 2020, im Artikel „Cottbuser
Schüler wollen freiwilligen Distanzunterricht“ zu lesen: „Die Stadt Cottbus betont am Mittwoch zumindest, dass es nach aktuellem Stand keine
Erkenntnisse dafür gebe, Schulen vor Ort als Treiber der Corona-Pandemie zu benennen.“ [1]

Auch im Artikel „Corona-Schultest in Spremberg bestätigt die Dunkelziffer“ in der Lausitzer Rundschau
vom 04.12. 2020 wird der Realität ins Auge geschaut, da sagt der Gesundheitsdezernent Michael Koch des Spree-Neiße-Kreis ähnliches:
„Als Treiber der Pandemie, von der Spree-Neiße neben Cottbus und Oberspreewald-Lausitz derzeit
in Brandenburg mit am stärksten betroffen ist, sehe er die Schulen aber nicht.“ [2]
Diese Aussagen stehen deutlich im Widerspruch zum Inhalt der Allgemeinverfügung.
Das MBJS des Landes Brandenburg hat mit der zweiten Verordnung über befristete
Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
(Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV) vom 30. November 2020
festgelegt, dass ab Klasse 7 nun auch eine generelle Maskenpflicht im Unterricht, außer im
Sportunterricht gilt. Dies gilt demzufolge nicht für die Grundschulen.
Die aktuellen Infektionszahlen für die Grund- und Förderschulen der Stadt liefern eindeutig
Zahlen, die zeigen, dass die Cottbusser Grund- und Förderschulen nicht die Infektionstreiber sind.
Es stellt sich somit die Frage, warum die Stadt Cottbus nun auch weiterhin an ihrer
Allgemeinverfügung festhält ohne einen stringenten Grund dafür.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus sollte unverzüglich außer Kraft gesetzt
werden oder zumindest an die Vorgaben des Landes angepasst werden.
Wie dem Artikel „ Empörung über Dauer-Maskenpflicht an Schulen“ der Potsdamer Neuste
Nachrichten vom 04.12.20 zu entnehmen, kritisieren Elternsprecher und Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft die Dauer-Maskenpflicht an den Schulen.
Er sehe die Verhältnismäßigkeit „komplett ausgehebelt“, so der Landeselternsprecher.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft spricht von einer Fehlentscheidung.
Inzwischen wurde in zahlreichen Studien nachgewiesen, dass Kinder nur in seltensten Fällen
schwer erkranken, und vor allem, dass sie auch als Ansteckungsquelle keine relevante Gefahr für
ihre Umgebung darstellen. [3-7]
Zumal diese positiv Getesteten keine Infizierten sind und dieser fragwürdige PCR-Test nun schon von mehreren Gerichten als nicht geeignet eingestuft wurde.
Diese Gesamtheit an politischen Fehlern, die fragwürdige Nachweisführung zum SARS-CoV-2-Virus, die daraus entstanden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden, die Verordnungen und Verfügungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene werden auch Bestandteil unseres Untersuchungsausschusses sein, dem ich als stellvertretendes Mitglied angehörig bin. Daher fordere ich Sie auf, regieren Sie als Stadtoberhaupt mit Sachverstand.

Mit patriotischen Grüßen

Lars Schieske
Mitglied des Landtages Brandenburg, Cottbuser und Vater dreier Kinder

1.
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/corona-in-cottbus-cottbuser-schueler-wollen-freiwilligen-distanzunterricht-53387014.html


2.
https://www.lr-online.de/lausitz/spremberg/corona-in-spremberg-corona-schultest-in-spremberg-bestaetigt-dunkelziffer-53571451.html



3.
Macartney K, Quinn HE, Pillsbury AJ et al. Transmissi- on of SARS-CoV-2 in Australian
educational settings: a prospective cohort study. Lancet Child Adolesc Health 2020. DOI:
https://doi.org/10.1016/S2352-4642(20)30251-0.

https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S2352-4642%2820%2930251-0

4.
Ladhani SN, Amin-Chowdhury Z, Davies HG et al. CO- VID-19 in children: analysis of the first
pandemic peak in England. Arch Dis Child 2020;0:1–6. DOI:
https://doi.org/10.1136/archdischild-2020-320042.

https://adc.bmj.com/content/archdischild/early/2020/07/28/archdischild-2020-320042.full.pdf



5.
Wood R, Thomson EC, Galbraith R et al. Sharing a household with children and risk of COVID-19:
a stu- dy of over 300,000 adults living in healthcare worker households in Scotland. Preprint medRxiv 2020. DOI:

https://doi.org/10.1101/2020.09.21.20196428.

6.
Schwarz S, Jenetzky E, Krafft H et al. Corona bei Kindern (Co-Ki) Studie: Relevanz von SARS-
CoV-2 in der ambulanten pädiatrischen Versorgung in Deutschland. Monatsschr Kinderheilkd
2020 (im Druck). Siehe auch https://co-ki.de/literatur

https://co-ki.de/wp-content/uploads/2020/11/10.1007_s00112-020-01050-3.pdf


7.
Technische Universität Dresden. Immunisierungsgrad geringer als erwartet – Schulen haben sich
nicht zu Hotspots entwickelt. Pressemitteilung 13. Juli 2020. Verfügbar unter
https://tu-dresden.de/tu-dresden/newsportal/news/immunisierungsgrad-geringer-als-erwartet-schulen-haben-sich-nicht-zu-hotspots-entwickelt

Mund-Nasen-Bedeckungen für Feuerwehrleute

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 290

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 5)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0290.pdf

Eine Vielzahl von Feuerwehren im Land Brandenburg geben Dienstanweisungen im Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus an ihre Einsatzkräfte heraus. In diesen werden die Kameraden verpflichtet, im Einsatz und im Fahrzeug eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Mund-Nasen-Bedeckungen unterliegen jedoch keinerlei Normung beziehungsweise Zertifizierung und werden als Behelfs- oder Alltagsmasken bezeichnet. Da bei der Feuerwehr die persönliche Schutzausrüstung jedoch zu Recht einer bestimmten Normung unterliegt, ist das nach der Ansicht von medizinischen Experten, aber auch vieler Einsatzkräfte nicht realitätsnah und sogar als absurd zu bezeichnen.

Ich frage die Landesregierung:

Sind die entsprechenden Dienstanweisungen der lokalen Feuerwehren mit den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse, der Umgangs- bzw. Eindämmungsverordnung, den Feuerwehrdienstvorschriften, der Straßenverkehrsordnung und weiteren Gesetzen und Verordnungen vereinbar?

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Mund-Nase-Bedeckung ist kein Teil der persönlichen Schutzausrüstung im Sinne der einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften und der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“, welche den Träger vor den klassischen Gefahren im Einsatzdienst schützen sollen. Sie dienen ausschließlich dem Infektionsschutz. Insoweit wird auf das Merkblatt der DGUV „Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS- CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen“ vom 18. Mai 2020 hingewiesen, wo ausdrücklich aufgeführt wird, dass, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, auch im Bereich der Feuerwehren ein Mund-Nasen-Schutz zu nutzen ist. Hierbei sind konkrete Risiken – zum Beispiel beim Einsatz am Patienten – zu berücksichtigen und im Rahmen der Hygienekonzepte angemessen zu bewerten.

Grundsätzlich sind die kommunalen Aufgabenträger angehalten, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches eigenständige Hygienekonzepte zu erstellen, die durch entsprechende Dienstanweisungen verbindlich eingeführt werden. Eine Vorlagepflicht gegenüber dem Ministerium des Innern und für Kommunales als oberste Sonderaufsichtsbehörde besteht nicht. Die mündliche Anfrage ist insoweit auch nur abstrakt gehalten, sodass eine pauschale Bewertung durch die Landesregierung weder möglich noch angezeigt ist. Darüber hinaus liegen der Landesregierung auch keinerlei Anhaltspunkte für entsprechende Normwidrigkeiten vor, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten bedingen würden.

 Im Gegenteil: Das Engagement der Einsatzkräfte bei den Feuerwehren in Brandenburg ist auch in Pandemiezeiten vorbildlich.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-035.pdf

Maskenpflicht im Unterricht

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 292

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 6)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0292.pdf

In Nordrhein-Westfalen war bereits lange vor den Herbstferien eine Maskenpflicht im Unter- richt verbindlich. Diese wurde aber aus verständlichen Gründen Ende August abgeschafft. Der Verband „lehrer nrw“ wertete das als „wichtigen Schritt in Richtung Normalität“. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht gravierende Probleme: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Unterricht ist nicht sinnvoll. Ein längeres Maskentragen beeinträchtigt bei Schülern die Leistungsfähigkeit“, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme, an der unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beteiligt waren, geht eine Empfehlung hervor, dass die Maske im Unterricht am Platz allerdings nicht getragen werden muss.

Im Bildungsausschuss des Landtages Brandenburg hatte die Ministerin Ernst immer wieder betont, es gebe mit ihr keine Maskenpflicht im Unterricht; und noch in der Sitzung des Kreiselternrats am 5. Oktober 2020 in Cottbus wiederholte sie diese Aussage.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage wurde die Maskenpflicht in der Sekundarstufe 2 bei Schülern, aber nicht bei Lehrern, nun doch eingeführt?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Ernst die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wir wollen, dass die Schulen geöffnet bleiben können und der Unterricht nach Stundentafel durchgeführt werden kann. Das ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung, und darauf haben sich Bund und Länder in Deutschland am 28. Oktober 2020 verständigt.

Mit den Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die mit § 17 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren eingeführt wurden, hat die Landesregierung eine Entscheidung getroffen, was nach Abwägung der Empfehlungen und Erkenntnisse der Wissenschaft einerseits, der Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft als Ganzes und die Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen andererseits schließlich als das politisch verantwortete Notwendige und zugleich Verhältnismäßige erachtet wurde, um den Präsenzbetrieb in den Schulen weiterführen zu können.

In der gymnasialen Oberstufe und den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren ist durch die Bildung von und die Unterrichtung in Kursen Konstanz bei der Zusammensetzung der Lerngruppen anders als in den niedrigen Jahrgangsstufen aus organisatorischen Gründen naturgemäß nicht möglich. Bei den in den Oberstufenzentren ansonsten zusammengefassten Bildungsgängen ist aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs die Zusammensetzung der Schülerschaft inhomogen; hinzu kommen bildungsgangspezifisch vielfältige Sozialkontakte in der Arbeitswelt einschließlich Praktika.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung verringert das Übertragungsrisiko, und zwar auch und insbesondere für das Gegenüber, dies ist inzwischen wissenschaftlichen belegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum als einen Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt. Das Tragen einer MNB wird insbesondere in Situationen empfohlen, in denen mehrere Menschen im öffentlichen Raum für längere Zeit zusammentreffen oder die Abstandsregeln nicht zuverlässig einhalten können. Die WHO hatte eine Meta-Studie auf Grundlage von 172 Studien in Auftrag gegeben, die unter anderem zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Ansteckungsrisiko um 85 % senke.

Da die in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren unterrichtenden Lehrkräfte durch die von den Schülerinnen und Schülern getragene Mund-Nasen-Bedeckung geschützt sind, wurde entschieden, die Lehrkräfte vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freizuhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler wenigstens die Mimik der Lehrkräfte und deren Ausführungen deutlich wahrnehmen. Dass verbale und nonverbale Kommunikation für den Lernprozess von herausgehobener Bedeutung sind, gehört zum Allgemeingut und bedarf keiner weiteren wissenschaftlichen Herleitung. Hier wurde ebenfalls abgewogen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-037.pdf

Erkrankte, Infizierte, Verstorbene und Testungen während Corona-Lockdown-Krise in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 857

Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 21.10.2020 Drucksache 7/2204 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2200/2204.pdf

Anmerkungen: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, schließt dies auch die kreisfreien Städte und das Land Brandenburg insgesamt mit ein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte gab es seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

2. Wie viele an COVID-19 Erkrankte gab es seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

3. Wie viele an COVID-19 Erkrankte wurden seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburger Krankenhäusern behandelt? Bitte nach Landkreisen, einzelnen Kalenderwochen und folgenden Kriterien auflisten:

a) ambulant behandelt

b) stationär behandelt

aa) davon auf einer Normalstation behandelt

bb) davon auf einer Intensivstation behandelt, aber nicht beatmet

cc) davon auf einer Intensivstation behandelt und beatmet

4. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte sind an COVID-19 verstorben? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

5. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte sind mit COVID-19 verstorben? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

6. Wie viele Verstorbene, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, wurden obduziert? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

 7. Wie viele PCR-Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 wurden ab der 11. Kalenderwoche in Brandenburg durchgeführt? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

8. Welche Kosten sind durch Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 ab der 11. Kalenderwoche für das Land Brandenburg und die Kommunen entstanden? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

9. Welche Kosten sind durch zusätzliche persönliche Schutzausrüstung im öffentlichen Dienst in Bezug auf das SARS-CoV-2 ab der 11. Kalenderwoche für das Land Brandenburg und die Kommunen entstanden? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2400/2419.pdf

30 Jahre Deutsche Einheit

Heute ist der 3.Oktober 2020 und der Tag der Deutschen Einheit jährt sich zum 30. Mal. Im Jahr 1990 wurde er mit dem Einigungsvertrag als Nationalfeiertag bestimmt. Vorausgegangen waren die friedlichen Proteste mutiger Deutsche, gegen ein System von Überwachung, Freiheitsbeschränkung und Fremdbestimmung. Am 9. November 1989, dem Tag der Maueröffnung, war ich 12 Jahre alt und spürte damals einen Aufbruch und Euphorie in meiner Familie. Es war ein Tag der Befreiung. Das sind unlöschbare Kindheitserinnerungen, die ich auch mit dem ersten Besuch im „Goldenen Westen“ und der damaligen Ansprache über blühende Landschaften des „Einheitskanzlers“ in Cottbus auf dem Altmarkt verbinde. Leider sah die Realität anders aus. Großbetriebe schlossen, Arbeitsplätze verschwanden, Fachkräfte mussten der Lausitz den Rücken kehren und alte Seilschaften teilten sich das DDR-Erbe auf. Nun, 30 Jahre später ist unsere Gesellschaft gespaltener denn je. Wer kritisch hinterfragt wird schnell zum Feind erklärt und eine andere Meinung ist plötzlich Hass und Hetze. In den Köpfen der Menschen sind wieder Mauern entstanden, diese gehören abgebaut. Liebe Freunde, wir müssen jetzt zusammenhalten und aufpassen, dass wir das Erreichte nicht wieder verlieren. Freiheit und Selbstbestimmung sind das höchste Gut einer Demokratie. Lasst uns das verteidigen, denn niemand hat das Recht, uns dieses Gut zu nehmen. Wir sind näher an 1989 dran, als manche glauben mögen.

Rechtsstaatlichkeit herstellen

Mit unserem Antrag wollen wir Rechtsstaatlichkeit herstellen und die Landesregierung auffordern, alle ausreisepflichtigen Ausländer abzuschieben. Über 7300 ausreisepflichtige Ausländer halten sich derzeit im Land Brandenburg auf. Alle haben ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen und es wurde rechtskräftig gerichtlich entschieden, dass kein Asylanspruch besteht. Somit besteht keinerlei Zweifel an der Abschiebung.

Unser Antrag ist hier abrufbar:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-330210

Mein Redebeitrag:

Hier ist die ganze Debatte unter dem Titel „SCHNELLE UND EFFIZIENTE ABSCHIEBUNG“ zu verfolgen:

Da können Sie die Positionen der anderen Parteien zu unserem Antrag ansehen!

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

MBJS-Kampagne „Maske macht Schule“

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 801

Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.09.2020 Drucksache 7/2056 (2 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2056.pdf

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fährt derzeit eine On- und Offline-Kampagne mit dem Titel „Maske macht Schule“, um „noch einmal für die Mund-Nasen-Bedeckung zu werben“. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wann wurde mit der Planung der Kampagne begonnen?
    Zu Frage 1: Die Planung der Kampagne startete Anfang August 2020 mit Beginn der Diskussionen um die Maskenpflicht in Schulen in Deutschland.
  2. Wie viele Plakate wurden zum 1. September 2020 an die Schulen ausgeliefert?
    Zu Frage 2: Insgesamt wurden rund 6.600 Plakate an die Schulen ausgeliefert.
  3. Erfolgte die Auslieferung einmalig oder ist geplant, Schulen fortlaufend auszustatten, sollte dies wegen Beschädigungen u.ä. notwendig sein?
    Zu Frage 3: Die Auslieferung erfolgte einmalig.
  4. Laut mündlicher Auskunft der Ministerin in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport wurde für die Realisierung der Kampagne ein externer Dienstleister beauftragt.
    a) Welcher geschätzte Auftragswert wurde vorab berechnet?
    Zu Frage 4a: Es wurde ein Gesamtbudget von maximal 10.000 Euro veranschlagt, das in dem laufenden Etat der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Druckerzeugnisse zur Verfügung steht. Es entstehen dadurch keine Mehrkosten.
    b) Welche Ausgaben fallen insgesamt an? Bitte die Kosten für die Einzelposten „Entwicklung des Grafikdesigns“, „Plakatdruck“ und „Social-Media-Kampagne“ einzeln auf- schlüsseln.
    Zu Frage 4b:
  1. Sofern der geschätzte Gesamtauftragswert den Betrag von 3.000 Euro gemäß § 1 Absatz 1
    BbgVergG überstieg:
    a) Wann wurde der Auftrag ausgeschrieben?
    b) Wie lange lief der Vergabezeitraum?
    c) Wie viele Agenturen haben sich an der Ausschreibung beteiligt? d) Welche erhielt den Zuschlag und aus welchem Grund?
    Zu Frage 5: Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Anfang August wurden drei Agenturen abgefragt. Es gab nur eine Agentur mit entsprechender Kapazität, die die erwartete Leistung kurzfristig erbringen konnte. Diese ist beauftragt worden.
  2. Auf welchen Plattformen wird die Kampagne beworben?
    Zu Frage 6: Die Kampagne ist durch das MBJS auf Twitter und auf der MBJS-Homepage veröffentlicht und durch den Versand einer Pressemitteilung beworben worden.
  3. Wird es eine Ausweitung dieser Kampagne geben? Wenn ja, inwiefern?
    Zu Frage: 7 Eine Ausweitung ist nicht geplant.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2244.pdf

Ist die Landesregierung ein Fall für den Verfassungsschutz?

Das Vorgehen der Landesregierung in Brandenburg während der Corona-Krise, haben drei Rechtsprofessoren als nicht mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar befunden. Der Landtag wurde über die Ordnungsermächtigungen der Landesregierung im Vorfeld nicht informiert. Somit wurde die Eindämmungsverordnung wie auch die Umgangsverordnung ohne die notwendige Gesetzgebungskompetenz eigenmächtig erstellt.

https://www.maz-online.de/Brandenburg/Corona-Verordnungen-in-Brandenburg-Juristen-sprechen-von-Verfassungswidrigkeit

Landesregierung muss Sport- und Gastgewerbe entlasten

Aus unserer Pressemitteilung:

In Brandenburg herrschen weiterhin strikte Corona-Auflagen. Diese betreffen auch den Sportbetrieb. Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern können derweil wieder Fußballspiele mit beachtlicher Besucherzahl stattfinden, eine Normalisierung schreitet dort klar voran. Die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig, zeigte sich auf Twitter erfreut über die „gute Stimmung“ während des DFB-Pokalspiels in Rostock und darüber, „dass wieder mehr Zuschauer ins Stadion können“. Im nördlichen Bundesland wäre „Schritt für Schritt“ nun „wieder vieles möglich: Kita, Schule, Arbeit, Tourismus, Kultur und jetzt auch Sport“.

Der arbeits- und tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Daniel Münschke, erläutert daher: „Die ökonomische und gesellschaftliche Belastung der Bürger im Zuge der Corona-Maßnahmen hält an. Starke Beschränkungen im sportlichen Betrieb haben weitreichende Auswirkungen: Mit dem Sport hängen unter anderem große Teile der Gastronomie und Hotellerie zusammen. Und grade das Gastgewerbe leidet mit Abstand am schwersten. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA gab unlängst bekannt, dass die Corona-Pandemie bereits die größte Krise der Nachkriegszeit für die Gastronomiebranche darstellt. Das gilt auch für Brandenburg. Mit dem Aufrechterhalten der strengen Verordnung über das „Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie“ fällt nur weiterer, verheerender Schaden für Hotel- und Gastronomiebetreiber an. Hier müsste konkret § 1 abgeändert werden, damit, ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern, die Sport-, Tourismus- und Gastronomiebranchen endlich wieder aufatmen können. Was im SPD-regierten Mecklenburg-Vorpommern möglich ist, muss für unsere sozialdemokratische brandenburgische Landesregierung genauso realisierbar sein.“

Der sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Lars Schieske, ergänzt dazu: „Auch am Sport hängen Existenzen. Für die vielen Vereine ist ein geregelter Spielbetrieb mit Zuschauerbeteiligung existenznotwendig. Es gibt eine lebendige Fußballkultur in Brandenburg, die unter den Beschränkungen seit Monaten zu leiden hat. Für den FC Energie Cottbus allein wurden mehr Dauerkarten verkauft, als unter bestehenden Verordnungen Zuschauer zugelassen wären. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung, grade vor dem Hintergrund der Situation in Mecklenburg-Vorpommern und anderer Bundesländer. Ein Wiederaufleben der Sportkultur und dem damit verbundenen Gastgewerbe ist unbedingt notwendig. Weitere Schritte der Normalisierung sind daher unabdingbar.“

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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