Maskenpflicht im Unterricht

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 292

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 6)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0292.pdf

In Nordrhein-Westfalen war bereits lange vor den Herbstferien eine Maskenpflicht im Unter- richt verbindlich. Diese wurde aber aus verständlichen Gründen Ende August abgeschafft. Der Verband „lehrer nrw“ wertete das als „wichtigen Schritt in Richtung Normalität“. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht gravierende Probleme: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Unterricht ist nicht sinnvoll. Ein längeres Maskentragen beeinträchtigt bei Schülern die Leistungsfähigkeit“, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme, an der unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beteiligt waren, geht eine Empfehlung hervor, dass die Maske im Unterricht am Platz allerdings nicht getragen werden muss.

Im Bildungsausschuss des Landtages Brandenburg hatte die Ministerin Ernst immer wieder betont, es gebe mit ihr keine Maskenpflicht im Unterricht; und noch in der Sitzung des Kreiselternrats am 5. Oktober 2020 in Cottbus wiederholte sie diese Aussage.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage wurde die Maskenpflicht in der Sekundarstufe 2 bei Schülern, aber nicht bei Lehrern, nun doch eingeführt?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Ernst die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wir wollen, dass die Schulen geöffnet bleiben können und der Unterricht nach Stundentafel durchgeführt werden kann. Das ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung, und darauf haben sich Bund und Länder in Deutschland am 28. Oktober 2020 verständigt.

Mit den Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die mit § 17 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren eingeführt wurden, hat die Landesregierung eine Entscheidung getroffen, was nach Abwägung der Empfehlungen und Erkenntnisse der Wissenschaft einerseits, der Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft als Ganzes und die Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen andererseits schließlich als das politisch verantwortete Notwendige und zugleich Verhältnismäßige erachtet wurde, um den Präsenzbetrieb in den Schulen weiterführen zu können.

In der gymnasialen Oberstufe und den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren ist durch die Bildung von und die Unterrichtung in Kursen Konstanz bei der Zusammensetzung der Lerngruppen anders als in den niedrigen Jahrgangsstufen aus organisatorischen Gründen naturgemäß nicht möglich. Bei den in den Oberstufenzentren ansonsten zusammengefassten Bildungsgängen ist aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs die Zusammensetzung der Schülerschaft inhomogen; hinzu kommen bildungsgangspezifisch vielfältige Sozialkontakte in der Arbeitswelt einschließlich Praktika.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung verringert das Übertragungsrisiko, und zwar auch und insbesondere für das Gegenüber, dies ist inzwischen wissenschaftlichen belegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum als einen Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt. Das Tragen einer MNB wird insbesondere in Situationen empfohlen, in denen mehrere Menschen im öffentlichen Raum für längere Zeit zusammentreffen oder die Abstandsregeln nicht zuverlässig einhalten können. Die WHO hatte eine Meta-Studie auf Grundlage von 172 Studien in Auftrag gegeben, die unter anderem zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Ansteckungsrisiko um 85 % senke.

Da die in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren unterrichtenden Lehrkräfte durch die von den Schülerinnen und Schülern getragene Mund-Nasen-Bedeckung geschützt sind, wurde entschieden, die Lehrkräfte vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freizuhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler wenigstens die Mimik der Lehrkräfte und deren Ausführungen deutlich wahrnehmen. Dass verbale und nonverbale Kommunikation für den Lernprozess von herausgehobener Bedeutung sind, gehört zum Allgemeingut und bedarf keiner weiteren wissenschaftlichen Herleitung. Hier wurde ebenfalls abgewogen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-037.pdf

Erkrankte, Infizierte, Verstorbene und Testungen während Corona-Lockdown-Krise in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 857

Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 21.10.2020 Drucksache 7/2204 (2 S.)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2200/2204.pdf

Anmerkungen: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, schließt dies auch die kreisfreien Städte und das Land Brandenburg insgesamt mit ein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte gab es seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

2. Wie viele an COVID-19 Erkrankte gab es seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburg? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

3. Wie viele an COVID-19 Erkrankte wurden seit der 11. Kalenderwoche in Brandenburger Krankenhäusern behandelt? Bitte nach Landkreisen, einzelnen Kalenderwochen und folgenden Kriterien auflisten:

a) ambulant behandelt

b) stationär behandelt

aa) davon auf einer Normalstation behandelt

bb) davon auf einer Intensivstation behandelt, aber nicht beatmet

cc) davon auf einer Intensivstation behandelt und beatmet

4. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte sind an COVID-19 verstorben? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

5. Wie viele mit SARS-CoV-2 Infizierte sind mit COVID-19 verstorben? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

6. Wie viele Verstorbene, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, wurden obduziert? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

 7. Wie viele PCR-Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 wurden ab der 11. Kalenderwoche in Brandenburg durchgeführt? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

8. Welche Kosten sind durch Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 ab der 11. Kalenderwoche für das Land Brandenburg und die Kommunen entstanden? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

9. Welche Kosten sind durch zusätzliche persönliche Schutzausrüstung im öffentlichen Dienst in Bezug auf das SARS-CoV-2 ab der 11. Kalenderwoche für das Land Brandenburg und die Kommunen entstanden? Bitte nach Landkreisen und einzelnen Kalenderwochen bis heute auflisten.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2400/2419.pdf

30 Jahre Deutsche Einheit

Heute ist der 3.Oktober 2020 und der Tag der Deutschen Einheit jährt sich zum 30. Mal. Im Jahr 1990 wurde er mit dem Einigungsvertrag als Nationalfeiertag bestimmt. Vorausgegangen waren die friedlichen Proteste mutiger Deutsche, gegen ein System von Überwachung, Freiheitsbeschränkung und Fremdbestimmung. Am 9. November 1989, dem Tag der Maueröffnung, war ich 12 Jahre alt und spürte damals einen Aufbruch und Euphorie in meiner Familie. Es war ein Tag der Befreiung. Das sind unlöschbare Kindheitserinnerungen, die ich auch mit dem ersten Besuch im „Goldenen Westen“ und der damaligen Ansprache über blühende Landschaften des „Einheitskanzlers“ in Cottbus auf dem Altmarkt verbinde. Leider sah die Realität anders aus. Großbetriebe schlossen, Arbeitsplätze verschwanden, Fachkräfte mussten der Lausitz den Rücken kehren und alte Seilschaften teilten sich das DDR-Erbe auf. Nun, 30 Jahre später ist unsere Gesellschaft gespaltener denn je. Wer kritisch hinterfragt wird schnell zum Feind erklärt und eine andere Meinung ist plötzlich Hass und Hetze. In den Köpfen der Menschen sind wieder Mauern entstanden, diese gehören abgebaut. Liebe Freunde, wir müssen jetzt zusammenhalten und aufpassen, dass wir das Erreichte nicht wieder verlieren. Freiheit und Selbstbestimmung sind das höchste Gut einer Demokratie. Lasst uns das verteidigen, denn niemand hat das Recht, uns dieses Gut zu nehmen. Wir sind näher an 1989 dran, als manche glauben mögen.

Rechtsstaatlichkeit herstellen

Mit unserem Antrag wollen wir Rechtsstaatlichkeit herstellen und die Landesregierung auffordern, alle ausreisepflichtigen Ausländer abzuschieben. Über 7300 ausreisepflichtige Ausländer halten sich derzeit im Land Brandenburg auf. Alle haben ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen und es wurde rechtskräftig gerichtlich entschieden, dass kein Asylanspruch besteht. Somit besteht keinerlei Zweifel an der Abschiebung.

Unser Antrag ist hier abrufbar:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-330210

Mein Redebeitrag:

Hier ist die ganze Debatte unter dem Titel „SCHNELLE UND EFFIZIENTE ABSCHIEBUNG“ zu verfolgen:

Da können Sie die Positionen der anderen Parteien zu unserem Antrag ansehen!

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

MBJS-Kampagne „Maske macht Schule“

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 801

Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.09.2020 Drucksache 7/2056 (2 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2056.pdf

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fährt derzeit eine On- und Offline-Kampagne mit dem Titel „Maske macht Schule“, um „noch einmal für die Mund-Nasen-Bedeckung zu werben“. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wann wurde mit der Planung der Kampagne begonnen?
    Zu Frage 1: Die Planung der Kampagne startete Anfang August 2020 mit Beginn der Diskussionen um die Maskenpflicht in Schulen in Deutschland.
  2. Wie viele Plakate wurden zum 1. September 2020 an die Schulen ausgeliefert?
    Zu Frage 2: Insgesamt wurden rund 6.600 Plakate an die Schulen ausgeliefert.
  3. Erfolgte die Auslieferung einmalig oder ist geplant, Schulen fortlaufend auszustatten, sollte dies wegen Beschädigungen u.ä. notwendig sein?
    Zu Frage 3: Die Auslieferung erfolgte einmalig.
  4. Laut mündlicher Auskunft der Ministerin in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport wurde für die Realisierung der Kampagne ein externer Dienstleister beauftragt.
    a) Welcher geschätzte Auftragswert wurde vorab berechnet?
    Zu Frage 4a: Es wurde ein Gesamtbudget von maximal 10.000 Euro veranschlagt, das in dem laufenden Etat der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Druckerzeugnisse zur Verfügung steht. Es entstehen dadurch keine Mehrkosten.
    b) Welche Ausgaben fallen insgesamt an? Bitte die Kosten für die Einzelposten „Entwicklung des Grafikdesigns“, „Plakatdruck“ und „Social-Media-Kampagne“ einzeln auf- schlüsseln.
    Zu Frage 4b:
  1. Sofern der geschätzte Gesamtauftragswert den Betrag von 3.000 Euro gemäß § 1 Absatz 1
    BbgVergG überstieg:
    a) Wann wurde der Auftrag ausgeschrieben?
    b) Wie lange lief der Vergabezeitraum?
    c) Wie viele Agenturen haben sich an der Ausschreibung beteiligt? d) Welche erhielt den Zuschlag und aus welchem Grund?
    Zu Frage 5: Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Anfang August wurden drei Agenturen abgefragt. Es gab nur eine Agentur mit entsprechender Kapazität, die die erwartete Leistung kurzfristig erbringen konnte. Diese ist beauftragt worden.
  2. Auf welchen Plattformen wird die Kampagne beworben?
    Zu Frage 6: Die Kampagne ist durch das MBJS auf Twitter und auf der MBJS-Homepage veröffentlicht und durch den Versand einer Pressemitteilung beworben worden.
  3. Wird es eine Ausweitung dieser Kampagne geben? Wenn ja, inwiefern?
    Zu Frage: 7 Eine Ausweitung ist nicht geplant.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2244.pdf

Ist die Landesregierung ein Fall für den Verfassungsschutz?

Das Vorgehen der Landesregierung in Brandenburg während der Corona-Krise, haben drei Rechtsprofessoren als nicht mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar befunden. Der Landtag wurde über die Ordnungsermächtigungen der Landesregierung im Vorfeld nicht informiert. Somit wurde die Eindämmungsverordnung wie auch die Umgangsverordnung ohne die notwendige Gesetzgebungskompetenz eigenmächtig erstellt.

https://www.maz-online.de/Brandenburg/Corona-Verordnungen-in-Brandenburg-Juristen-sprechen-von-Verfassungswidrigkeit

Landesregierung muss Sport- und Gastgewerbe entlasten

Aus unserer Pressemitteilung:

In Brandenburg herrschen weiterhin strikte Corona-Auflagen. Diese betreffen auch den Sportbetrieb. Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern können derweil wieder Fußballspiele mit beachtlicher Besucherzahl stattfinden, eine Normalisierung schreitet dort klar voran. Die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig, zeigte sich auf Twitter erfreut über die „gute Stimmung“ während des DFB-Pokalspiels in Rostock und darüber, „dass wieder mehr Zuschauer ins Stadion können“. Im nördlichen Bundesland wäre „Schritt für Schritt“ nun „wieder vieles möglich: Kita, Schule, Arbeit, Tourismus, Kultur und jetzt auch Sport“.

Der arbeits- und tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Daniel Münschke, erläutert daher: „Die ökonomische und gesellschaftliche Belastung der Bürger im Zuge der Corona-Maßnahmen hält an. Starke Beschränkungen im sportlichen Betrieb haben weitreichende Auswirkungen: Mit dem Sport hängen unter anderem große Teile der Gastronomie und Hotellerie zusammen. Und grade das Gastgewerbe leidet mit Abstand am schwersten. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA gab unlängst bekannt, dass die Corona-Pandemie bereits die größte Krise der Nachkriegszeit für die Gastronomiebranche darstellt. Das gilt auch für Brandenburg. Mit dem Aufrechterhalten der strengen Verordnung über das „Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie“ fällt nur weiterer, verheerender Schaden für Hotel- und Gastronomiebetreiber an. Hier müsste konkret § 1 abgeändert werden, damit, ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern, die Sport-, Tourismus- und Gastronomiebranchen endlich wieder aufatmen können. Was im SPD-regierten Mecklenburg-Vorpommern möglich ist, muss für unsere sozialdemokratische brandenburgische Landesregierung genauso realisierbar sein.“

Der sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Lars Schieske, ergänzt dazu: „Auch am Sport hängen Existenzen. Für die vielen Vereine ist ein geregelter Spielbetrieb mit Zuschauerbeteiligung existenznotwendig. Es gibt eine lebendige Fußballkultur in Brandenburg, die unter den Beschränkungen seit Monaten zu leiden hat. Für den FC Energie Cottbus allein wurden mehr Dauerkarten verkauft, als unter bestehenden Verordnungen Zuschauer zugelassen wären. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung, grade vor dem Hintergrund der Situation in Mecklenburg-Vorpommern und anderer Bundesländer. Ein Wiederaufleben der Sportkultur und dem damit verbundenen Gastgewerbe ist unbedingt notwendig. Weitere Schritte der Normalisierung sind daher unabdingbar.“

Corona-Untersuchungsausschuss

Aus unserer Pressemitteilung:

Die AfD-Fraktion Brandenburg hat am gestrigen Dienstag einen Antrag für einen Untersuchungsausschuss Corona eingereicht. Damit soll die Verhältnismäßigkeit der von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen mit der empirisch überprüften Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus für unsere Gesellschaft geklärt werden.

Der Leiter der AG Corona der AfD-Fraktion Brandenburg, Lars Hünich, stellt dazu klar: „Wir als AfD-Fraktion haben mit etlichen ins Plenum eingereichten Anfragen, Anträgen und Initiativen bereits versucht, dieses Thema einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs zugängig zu machen, doch leider haben sich die anderen Fraktionen dieser so wichtigen Aufarbeitung verwehrt. Dabei haben wir es mittlerweile mit einer äußerst ernsten Situation zu tun: Der voranschreitende Verlust von Freiheitsrechten, die noch nicht zu erahnenden Wirtschaftsschäden, zerstörte Existenzen, die durch Unterlassung von notwendigen Operationen Verstorbenen – Der Schaden an unserer Gesellschaft durch die Corona-Maßnahmen kann und darf nicht wegmoderiert oder verschwiegen werden. Es ist höchste Zeit, dass ein Untersuchungsausschuss all dies aufarbeitet und die Notwendigkeit der noch immer geltenden Einschränkungen grundlegend überprüft. Das mag kostenschwer sein, mit 55.000,- € pro Monat, bzw. um die 2.640.000,- € auf vier Jahre gerechnet – an den Kosten des Maßnahmenpakets von 2 Milliarden € sind das jedoch gerade einmal 0,15%. Sollten wir die harschen Restriktionen nicht umgehend aufheben, könnten die Schäden, sowohl finanzieller als auch menschlicher Art, noch weitaus größer werden.“

Unser Antrag zum Corona-Ausschuss

Katastrophenschutz in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 769

Daniel Freiherr von Lützow (AfD), Lars Schieske (AfD) 14.09.2020 Drucksache
7/ 1968 (2 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_1900/1968.pdf

Am 10. September 2020 fand erstmals ein bundesweiter Warntag nach der Wiedervereinigung
1990 gemeinsam von Bund und Ländern statt und soll nun jährlich an jedem zweiten Donnerstag
im September durchgeführt werden. Dieser Warntag dient der Erprobung sämtlicher Warnmittel,
indem um 11:00 Uhr in den Landkreisen und Kommunen aller Länder die Warnmittel ausgelöst
werden.1 Die Bilanz des ersten Warntages fiel ernüchternd aus, da kaum Sirenen zu hören waren
und die Warn-App nicht richtig funktionierte.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Über wie viele Sirenen und Lautsprecherwagen verfügen der Katastrophenschutz und die
    Feuerwehren in Brandenburg zum heutigen Zeitpunkt sowie vor fünf, zehn und 20 Jahren? (Bitte
    aufgliedern nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einzelnen Kommunen.)
  2. Wie viele funktionsfähige Sirenen der Feuerwehren werden durch eine Leitstelle automatisch
    ausgelöst und wie viele Sirenen müssen manuell ausgelöst werden? (Bitte einzeln aufführen und
    ausführlich beschreiben, aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einzelnen
    Kommunen.)
  3. Wie viele funktionsfähige Sirenen werden vom öffentlichen Stromnetz gespeist und wie viele
    der Sirenen sind über Notstrom abgesichert? (Bitte einzeln aufführen und ausführlich beschreiben,
    aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten so- wie einzelnen Kommunen.)
  4. Welche Warnmittel stellt das Land Brandenburg für die Bevölkerung noch zur Verfügung und
    welche dieser Warnmittel funktionieren stromunabhängig für den Fall des Stromausfalls?
  5. Wie ist die Nutzung sogenannter Warn-Apps in der Bevölkerung verbreitet?
  6. Sieht der Rahmenlehrplan der Schulen Unterricht im Katastrophenschutz und
    Bevölkerungsschutz vor, um die Kinder und Jugendlichen dafür zu sensibilisieren und die
    Selbsthilfefähigkeit zu etablieren?
  7. Wie viele ehrenamtliche Helfer und wie viele hauptberufliche Mitarbeiter sind im
    Katastrophenschutz tätig?
  8. Wie viele der ehrenamtlichen Helfer arbeiten in Berufsgruppen der Feuerwehr, Rettungsdienst,
    Polizei und in medizinischen Berufen? (Bitte einzeln aufführen und ausführlich beschreiben,
    aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einzelnen Kommunen.)
  9. Für wie viele Tage kann das Land Brandenburg im Katastrophenfall die Helfer und die
    Bevölkerung mit Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Medikamenten versorgen? (Bitte einzeln
    aufführen und ausführlich beschreiben, aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten
    sowie einzelnen Kommunen.)
  10. Gibt es ein zentrales Lager für Hilfsmittel in Brandenburg und wie würde eine Verteilung
    erfolgen?
  11. Wer ist für die Beschaffung der Lagerbestände zuständig?
  12. Auf welche jährlichen Kosten beläuft sich die Bevorratung im Katastrophenfall?
  13. Wer trägt für was die Kosten? (Bitte alle Kosten des Katastrophenschutzes nach Landkreisen,
    kreisfreien Städten und einzelnen Kommunen aufschlüsseln.)

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2100/2165.pdf

RISIKEN und NEBENWIRKUNGEN von Mund-Nase-Bedeckungen

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

„Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“

Unabhängig vom Einsatzgebiet müssen alle Masken individuelle Normen erfüllen. Diese Normen stellen die Funktionalität der
Schutzmasken sicher und schützen den Anwender vor der Einatmung von lungengängigen Stoffen und Stäuben. Seit März ist es nun völlig egal, welche Masken wir zum
Infektionsschutz verwenden!
Die EN 149 legt die Mindestanforderungen für
partikelfiltrierende Halbmasken fest und unterteilt die Masken nach ihrer max. zulässigen Gesamtleckage in drei Schutzklassen:


•FFP 1: Nur für nicht-toxische und nicht-gibrogene Stäube


•FFP 2: Durchschnittliche Schutzwirkung mindestens 95%


•FFP 3 Durchschnittliche Schutzwirkung mindestens 99%

Normen lahm gelegt

Partikelgröße:
Nur Masken, die mindestens den FFP2-Standard erfüllen, oder besser FFP3, filtern sehr kleine Tröpfchen
respektive Aerosole aus der
ein- oder ausgeatmeten Luft.


Effektivität:
Von der Handhabung der Maske, Art und Häufigkeit der Reinigung der Maske hängt auch ihre Effektivität
ab.

Bis vor Kurzem gab es für alle
Arzneimittel und Medizinprodukte eine Nutzen-Risiko-Bewertung.
Solange insbesondere die Risiken von
Masken bei Kindern im dauernden
Gebrauch und durch Auf- und Absetzen nicht eindeutig untersucht sind, betrachte ich den Einsatz von Masken bei Kindern als unethisch und möglicherweise gefährlich.
Die Lebensqualität der Kinder und
Jugendlichen in Deutschland hat sich
während der Corona-Pandemie
vermindert, sie berichten vermehrt von psychischen und psychosomatischen Auffälligkeiten.

KINDER


✦ stellen im Infektions-
geschehen keine Gefahr dar


✦ sind nicht infiziert


✦ sind selbst durch Erkrankung nicht
gefährdet


Die Einhaltung von basalen
Hygienemaßnahmen reichen völlig
aus.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch


https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-
jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschung/
arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studie.html


https://home.uni-leipzig.de/lifechild/schulerhebung-corona/


https://tu-dresden.de/tu-dresden/newsportal/news/immunisierungsgrad-geringer-als-erwartet-schulen-haben-sich-nicht-zu-hotspots-entwickelt


https://www.dakj.de/allgemein/massnahmen-zur-aufrechterhaltung-eines-regelbetriebs-und-zur-praevention-von-sars-cov-2-ausbruechen-in-einrichtungen-der-kindertagesbetreuung-oder-schulen-unter-bedingungen-der-pandemie-und-kozirkulat/

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformatione/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html


https://www.bfarm.de/DE/Service/Presse/Themendossiers/Coronavirus/_node.html

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