Rechtsstaatlichkeit herstellen

Mit unserem Antrag wollen wir Rechtsstaatlichkeit herstellen und die Landesregierung auffordern, alle ausreisepflichtigen Ausländer abzuschieben. Über 7300 ausreisepflichtige Ausländer halten sich derzeit im Land Brandenburg auf. Alle haben ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen und es wurde rechtskräftig gerichtlich entschieden, dass kein Asylanspruch besteht. Somit besteht keinerlei Zweifel an der Abschiebung.

Unser Antrag ist hier abrufbar:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-330210

Mein Redebeitrag:

Hier ist die ganze Debatte unter dem Titel „SCHNELLE UND EFFIZIENTE ABSCHIEBUNG“ zu verfolgen:

Da können Sie die Positionen der anderen Parteien zu unserem Antrag ansehen!

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

MBJS-Kampagne „Maske macht Schule“

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 801

Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.09.2020 Drucksache 7/2056 (2 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2056.pdf

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fährt derzeit eine On- und Offline-Kampagne mit dem Titel „Maske macht Schule“, um „noch einmal für die Mund-Nasen-Bedeckung zu werben“. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wann wurde mit der Planung der Kampagne begonnen?
    Zu Frage 1: Die Planung der Kampagne startete Anfang August 2020 mit Beginn der Diskussionen um die Maskenpflicht in Schulen in Deutschland.
  2. Wie viele Plakate wurden zum 1. September 2020 an die Schulen ausgeliefert?
    Zu Frage 2: Insgesamt wurden rund 6.600 Plakate an die Schulen ausgeliefert.
  3. Erfolgte die Auslieferung einmalig oder ist geplant, Schulen fortlaufend auszustatten, sollte dies wegen Beschädigungen u.ä. notwendig sein?
    Zu Frage 3: Die Auslieferung erfolgte einmalig.
  4. Laut mündlicher Auskunft der Ministerin in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport wurde für die Realisierung der Kampagne ein externer Dienstleister beauftragt.
    a) Welcher geschätzte Auftragswert wurde vorab berechnet?
    Zu Frage 4a: Es wurde ein Gesamtbudget von maximal 10.000 Euro veranschlagt, das in dem laufenden Etat der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Druckerzeugnisse zur Verfügung steht. Es entstehen dadurch keine Mehrkosten.
    b) Welche Ausgaben fallen insgesamt an? Bitte die Kosten für die Einzelposten „Entwicklung des Grafikdesigns“, „Plakatdruck“ und „Social-Media-Kampagne“ einzeln auf- schlüsseln.
    Zu Frage 4b:
  1. Sofern der geschätzte Gesamtauftragswert den Betrag von 3.000 Euro gemäß § 1 Absatz 1
    BbgVergG überstieg:
    a) Wann wurde der Auftrag ausgeschrieben?
    b) Wie lange lief der Vergabezeitraum?
    c) Wie viele Agenturen haben sich an der Ausschreibung beteiligt? d) Welche erhielt den Zuschlag und aus welchem Grund?
    Zu Frage 5: Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Anfang August wurden drei Agenturen abgefragt. Es gab nur eine Agentur mit entsprechender Kapazität, die die erwartete Leistung kurzfristig erbringen konnte. Diese ist beauftragt worden.
  2. Auf welchen Plattformen wird die Kampagne beworben?
    Zu Frage 6: Die Kampagne ist durch das MBJS auf Twitter und auf der MBJS-Homepage veröffentlicht und durch den Versand einer Pressemitteilung beworben worden.
  3. Wird es eine Ausweitung dieser Kampagne geben? Wenn ja, inwiefern?
    Zu Frage: 7 Eine Ausweitung ist nicht geplant.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2244.pdf

Ist die Landesregierung ein Fall für den Verfassungsschutz?

Das Vorgehen der Landesregierung in Brandenburg während der Corona-Krise, haben drei Rechtsprofessoren als nicht mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar befunden. Der Landtag wurde über die Ordnungsermächtigungen der Landesregierung im Vorfeld nicht informiert. Somit wurde die Eindämmungsverordnung wie auch die Umgangsverordnung ohne die notwendige Gesetzgebungskompetenz eigenmächtig erstellt.

https://www.maz-online.de/Brandenburg/Corona-Verordnungen-in-Brandenburg-Juristen-sprechen-von-Verfassungswidrigkeit

Landesregierung muss Sport- und Gastgewerbe entlasten

Aus unserer Pressemitteilung:

In Brandenburg herrschen weiterhin strikte Corona-Auflagen. Diese betreffen auch den Sportbetrieb. Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern können derweil wieder Fußballspiele mit beachtlicher Besucherzahl stattfinden, eine Normalisierung schreitet dort klar voran. Die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig, zeigte sich auf Twitter erfreut über die „gute Stimmung“ während des DFB-Pokalspiels in Rostock und darüber, „dass wieder mehr Zuschauer ins Stadion können“. Im nördlichen Bundesland wäre „Schritt für Schritt“ nun „wieder vieles möglich: Kita, Schule, Arbeit, Tourismus, Kultur und jetzt auch Sport“.

Der arbeits- und tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Daniel Münschke, erläutert daher: „Die ökonomische und gesellschaftliche Belastung der Bürger im Zuge der Corona-Maßnahmen hält an. Starke Beschränkungen im sportlichen Betrieb haben weitreichende Auswirkungen: Mit dem Sport hängen unter anderem große Teile der Gastronomie und Hotellerie zusammen. Und grade das Gastgewerbe leidet mit Abstand am schwersten. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA gab unlängst bekannt, dass die Corona-Pandemie bereits die größte Krise der Nachkriegszeit für die Gastronomiebranche darstellt. Das gilt auch für Brandenburg. Mit dem Aufrechterhalten der strengen Verordnung über das „Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie“ fällt nur weiterer, verheerender Schaden für Hotel- und Gastronomiebetreiber an. Hier müsste konkret § 1 abgeändert werden, damit, ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern, die Sport-, Tourismus- und Gastronomiebranchen endlich wieder aufatmen können. Was im SPD-regierten Mecklenburg-Vorpommern möglich ist, muss für unsere sozialdemokratische brandenburgische Landesregierung genauso realisierbar sein.“

Der sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Lars Schieske, ergänzt dazu: „Auch am Sport hängen Existenzen. Für die vielen Vereine ist ein geregelter Spielbetrieb mit Zuschauerbeteiligung existenznotwendig. Es gibt eine lebendige Fußballkultur in Brandenburg, die unter den Beschränkungen seit Monaten zu leiden hat. Für den FC Energie Cottbus allein wurden mehr Dauerkarten verkauft, als unter bestehenden Verordnungen Zuschauer zugelassen wären. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung, grade vor dem Hintergrund der Situation in Mecklenburg-Vorpommern und anderer Bundesländer. Ein Wiederaufleben der Sportkultur und dem damit verbundenen Gastgewerbe ist unbedingt notwendig. Weitere Schritte der Normalisierung sind daher unabdingbar.“

Corona-Untersuchungsausschuss

Aus unserer Pressemitteilung:

Die AfD-Fraktion Brandenburg hat am gestrigen Dienstag einen Antrag für einen Untersuchungsausschuss Corona eingereicht. Damit soll die Verhältnismäßigkeit der von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen mit der empirisch überprüften Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus für unsere Gesellschaft geklärt werden.

Der Leiter der AG Corona der AfD-Fraktion Brandenburg, Lars Hünich, stellt dazu klar: „Wir als AfD-Fraktion haben mit etlichen ins Plenum eingereichten Anfragen, Anträgen und Initiativen bereits versucht, dieses Thema einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs zugängig zu machen, doch leider haben sich die anderen Fraktionen dieser so wichtigen Aufarbeitung verwehrt. Dabei haben wir es mittlerweile mit einer äußerst ernsten Situation zu tun: Der voranschreitende Verlust von Freiheitsrechten, die noch nicht zu erahnenden Wirtschaftsschäden, zerstörte Existenzen, die durch Unterlassung von notwendigen Operationen Verstorbenen – Der Schaden an unserer Gesellschaft durch die Corona-Maßnahmen kann und darf nicht wegmoderiert oder verschwiegen werden. Es ist höchste Zeit, dass ein Untersuchungsausschuss all dies aufarbeitet und die Notwendigkeit der noch immer geltenden Einschränkungen grundlegend überprüft. Das mag kostenschwer sein, mit 55.000,- € pro Monat, bzw. um die 2.640.000,- € auf vier Jahre gerechnet – an den Kosten des Maßnahmenpakets von 2 Milliarden € sind das jedoch gerade einmal 0,15%. Sollten wir die harschen Restriktionen nicht umgehend aufheben, könnten die Schäden, sowohl finanzieller als auch menschlicher Art, noch weitaus größer werden.“

Unser Antrag zum Corona-Ausschuss

Katastrophenschutz in Brandenburg

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 769

Daniel Freiherr von Lützow (AfD), Lars Schieske (AfD) 14.09.2020 Drucksache
7/ 1968 (2 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_1900/1968.pdf

Am 10. September 2020 fand erstmals ein bundesweiter Warntag nach der Wiedervereinigung
1990 gemeinsam von Bund und Ländern statt und soll nun jährlich an jedem zweiten Donnerstag
im September durchgeführt werden. Dieser Warntag dient der Erprobung sämtlicher Warnmittel,
indem um 11:00 Uhr in den Landkreisen und Kommunen aller Länder die Warnmittel ausgelöst
werden.1 Die Bilanz des ersten Warntages fiel ernüchternd aus, da kaum Sirenen zu hören waren
und die Warn-App nicht richtig funktionierte.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Über wie viele Sirenen und Lautsprecherwagen verfügen der Katastrophenschutz und die
    Feuerwehren in Brandenburg zum heutigen Zeitpunkt sowie vor fünf, zehn und 20 Jahren? (Bitte
    aufgliedern nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einzelnen Kommunen.)
  2. Wie viele funktionsfähige Sirenen der Feuerwehren werden durch eine Leitstelle automatisch
    ausgelöst und wie viele Sirenen müssen manuell ausgelöst werden? (Bitte einzeln aufführen und
    ausführlich beschreiben, aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einzelnen
    Kommunen.)
  3. Wie viele funktionsfähige Sirenen werden vom öffentlichen Stromnetz gespeist und wie viele
    der Sirenen sind über Notstrom abgesichert? (Bitte einzeln aufführen und ausführlich beschreiben,
    aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten so- wie einzelnen Kommunen.)
  4. Welche Warnmittel stellt das Land Brandenburg für die Bevölkerung noch zur Verfügung und
    welche dieser Warnmittel funktionieren stromunabhängig für den Fall des Stromausfalls?
  5. Wie ist die Nutzung sogenannter Warn-Apps in der Bevölkerung verbreitet?
  6. Sieht der Rahmenlehrplan der Schulen Unterricht im Katastrophenschutz und
    Bevölkerungsschutz vor, um die Kinder und Jugendlichen dafür zu sensibilisieren und die
    Selbsthilfefähigkeit zu etablieren?
  7. Wie viele ehrenamtliche Helfer und wie viele hauptberufliche Mitarbeiter sind im
    Katastrophenschutz tätig?
  8. Wie viele der ehrenamtlichen Helfer arbeiten in Berufsgruppen der Feuerwehr, Rettungsdienst,
    Polizei und in medizinischen Berufen? (Bitte einzeln aufführen und ausführlich beschreiben,
    aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie einzelnen Kommunen.)
  9. Für wie viele Tage kann das Land Brandenburg im Katastrophenfall die Helfer und die
    Bevölkerung mit Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Medikamenten versorgen? (Bitte einzeln
    aufführen und ausführlich beschreiben, aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten
    sowie einzelnen Kommunen.)
  10. Gibt es ein zentrales Lager für Hilfsmittel in Brandenburg und wie würde eine Verteilung
    erfolgen?
  11. Wer ist für die Beschaffung der Lagerbestände zuständig?
  12. Auf welche jährlichen Kosten beläuft sich die Bevorratung im Katastrophenfall?
  13. Wer trägt für was die Kosten? (Bitte alle Kosten des Katastrophenschutzes nach Landkreisen,
    kreisfreien Städten und einzelnen Kommunen aufschlüsseln.)

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2100/2165.pdf

RISIKEN und NEBENWIRKUNGEN von Mund-Nase-Bedeckungen

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

„Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“

Unabhängig vom Einsatzgebiet müssen alle Masken individuelle Normen erfüllen. Diese Normen stellen die Funktionalität der
Schutzmasken sicher und schützen den Anwender vor der Einatmung von lungengängigen Stoffen und Stäuben. Seit März ist es nun völlig egal, welche Masken wir zum
Infektionsschutz verwenden!
Die EN 149 legt die Mindestanforderungen für
partikelfiltrierende Halbmasken fest und unterteilt die Masken nach ihrer max. zulässigen Gesamtleckage in drei Schutzklassen:


•FFP 1: Nur für nicht-toxische und nicht-gibrogene Stäube


•FFP 2: Durchschnittliche Schutzwirkung mindestens 95%


•FFP 3 Durchschnittliche Schutzwirkung mindestens 99%

Normen lahm gelegt

Partikelgröße:
Nur Masken, die mindestens den FFP2-Standard erfüllen, oder besser FFP3, filtern sehr kleine Tröpfchen
respektive Aerosole aus der
ein- oder ausgeatmeten Luft.


Effektivität:
Von der Handhabung der Maske, Art und Häufigkeit der Reinigung der Maske hängt auch ihre Effektivität
ab.

Bis vor Kurzem gab es für alle
Arzneimittel und Medizinprodukte eine Nutzen-Risiko-Bewertung.
Solange insbesondere die Risiken von
Masken bei Kindern im dauernden
Gebrauch und durch Auf- und Absetzen nicht eindeutig untersucht sind, betrachte ich den Einsatz von Masken bei Kindern als unethisch und möglicherweise gefährlich.
Die Lebensqualität der Kinder und
Jugendlichen in Deutschland hat sich
während der Corona-Pandemie
vermindert, sie berichten vermehrt von psychischen und psychosomatischen Auffälligkeiten.

KINDER


✦ stellen im Infektions-
geschehen keine Gefahr dar


✦ sind nicht infiziert


✦ sind selbst durch Erkrankung nicht
gefährdet


Die Einhaltung von basalen
Hygienemaßnahmen reichen völlig
aus.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch


https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-
jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschung/
arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studie.html


https://home.uni-leipzig.de/lifechild/schulerhebung-corona/


https://tu-dresden.de/tu-dresden/newsportal/news/immunisierungsgrad-geringer-als-erwartet-schulen-haben-sich-nicht-zu-hotspots-entwickelt


https://www.dakj.de/allgemein/massnahmen-zur-aufrechterhaltung-eines-regelbetriebs-und-zur-praevention-von-sars-cov-2-ausbruechen-in-einrichtungen-der-kindertagesbetreuung-oder-schulen-unter-bedingungen-der-pandemie-und-kozirkulat/

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformatione/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html


https://www.bfarm.de/DE/Service/Presse/Themendossiers/Coronavirus/_node.html

Gefahren der E-Mobilität

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 727

Steffen John (AfD), Kathleen Muxel (AfD), Lars Schieske (AfD) 28.08.2020
Drucksache 7/1880 (1 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_1800/1880.pdf

Am 28. Juli verbrannte die Fahrerin eines E-Autos auf einer Landstraße in Brandenburg in ihrem
Wagen. Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie wird künftig im Land Brandenburg versucht werden solcher Unfälle mit Brandfolgen Herr zu
    werden, gibt es insbesondere neue Ausbildungshinweise und neue Technik bei der Feuerwehr?
  2. Was sagen bei dem besagten Unfall die Untersuchungsergebnisse aller Art über Brandverlauf
    und Ursachen aus und wie bewertet dies die Landesregierung?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeiten zur Lösung der Brandbekämpfung bei EMobilen
    und welche Verfahren gibt es dazu, insbesondere auch zur Vermeidung der sekundär
    erfolgenden Batterieexplosion?
  4. Betreffen die Schwierigkeiten bei der Brandbekämpfung allgemein einerseits auch andere
    Bundesländer und andererseits auch andere Automarken als die in diesem Fall betroffene?
  5. Wie ist generell die Brandsicherheit bei E-Mobilen gewährleistet, insbesondere bei Fahrzeugen
    der Firma Tesla?
  6. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahren für künftige Unfallteilnehmer in Wagen
    konventionellen Antriebs die mit E-Mobilen kollidieren o. Ä.?
  7. Wie werden E-Autos als Gefahrenpotenzial in Tiefgaragen und Parkhäusern angesehen und im
    Brandfall isoliert?
  8. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahren bei solchen Einsätzen in der Zukunft für die
    Feuerwehr und vor allem auch für das Rettungspersonal, in Besonderheit im Hinblick auf die
    psychischen Belastungen der Helfer, nicht helfen zu können?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2080.pdf

Das „Corona-Risiko“

Im Land Brandenburg leben 2.521.893 Menschen. Am 27.07.20 hatten wir 209 Covid-19-Erkrankte. [1]

Das statistische Risiko im Land Brandenburg einem Covid-19-Erkrankten zu begegnen, liegt bei 1 : 12066.

In unserem Flächenland leben auf einem Quadratkilometer 85 Menschen. Auch hier müsste man statistisch gesehen, auf mindestens 141 Quadratkilometer unterwegs sein, um einen der 209 Erkrankten zu treffen. [2]

Anders ausgedrückt, sind 0,0083% der Brandenburger an Covid-19 erkrankt. Im Umkehrschluss sind 99,9917 % Brandenburger nicht von dieser Erkrankung betroffen.

Von diesen 209 Erkrankten liegen 5 Menschen im Krankenhaus. Von den über 950 Intensivbetten in Brandenburger Krankenhäuser, sind drei durch Corona-Erkrankte belegt. [3]

Warum werden diese überzogenen Corona-Maßnahmen von der Landesregierung noch aufrecht erhalten?

[1] https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/

[2] https://de.m.wikipedia.org/wiki/Brandenburg

[3] IVENA, 26.08.20, 13:30 Uhr

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