Erst kam der Druck, dann das Schweigen

Heute früh ist mir auf Instagram ein Ausschnitt aus der WDR-Lokalzeit Ruhr begegnet. Ein Lungenarzt spricht darin über DNA-Reste in den mRNA-Impfstoffen und sagt offen, dass niemand weiß, ob sie ins Erbgut gelangen können. Der Beitrag ist schon fast drei Jahre alt, er lief im Januar 2024 [1]. Beim Anschauen war sofort alles wieder da: die Jahre 2021 und 2022, in denen man als Ungeimpfter nicht mehr dazugehörte. Darüber müssen wir endlich ehrlich reden.

Geimpft oder draußen

Erinnern wir uns. Ab dem 24. November 2021 durfte man nur noch zur Arbeit, wenn man geimpft, genesen oder frisch getestet war [2]. In Brandenburg galt das zugleich in Bus, Bahn und Fernzug [3]. Ungeimpfte durften in Brandenburg nicht mehr in normale Geschäfte, nur noch in den Supermarkt und andere Läden für den täglichen Bedarf [4]. Ab Dezember waren Restaurant, Kino und Theater bundesweit nur noch für Geimpfte und Genesene offen [5].

Was hieß das im echten Leben? Die Familie, die ihren Urlaub gebucht hatte und nicht wusste, ob sie fahren darf. Der Handwerker, der sich jeden Morgen vor der Arbeit testen lassen musste. Der Vater, der mit seinen Kindern nicht mehr essen gehen konnte. Freiwillig war da gar nichts. Die Botschaft war klar: Entweder du lässt dich impfen, oder du bleibst draußen.

Am härtesten traf es ausgerechnet die, die vorher vom Balkon beklatscht wurden. Seit dem 16. März 2022 mussten Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen eine Impfung oder Genesung nachweisen [6]. Wer dort neu anfangen wollte, durfte ohne Nachweis gar nicht erst arbeiten [7]. Ich habe selbst im Rettungsdienst gearbeitet. Ich weiß, was diese Menschen in der Pandemie geleistet haben. Ihnen dann mit dem Job zu drohen, war schäbig.

Und es sollte noch weitergehen. Als die allgemeine Impfpflicht im Bundestag scheiterte, ließ die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt einem Bürger antworten, dies sei bedauerlicherweise geschehen [8]. So dachte man damals in den Kartellparteien.

“Nebenwirkungsfrei”? So wurde uns die Impfung verkauft

Gleichzeitig wurden die Risiken kleingeredet. Karl Lauterbach fragte im August 2021 öffentlich, warum eine Minderheit eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht wolle [9]. Später räumte er selbst ein, dass es sehr schwere Nebenwirkungen gibt [9]. Bis Ende Oktober 2022 gingen beim Paul-Ehrlich-Institut über 333.000 Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen ein, mehr als 50.000 davon schwerwiegend [10]. Ein Verdachtsfall ist noch kein bewiesener Schaden, das gehört zur Wahrheit dazu. Aber nebenwirkungsfrei war diese Impfung nie.

Dabei war das ein völlig neuer Impfstofftyp. Der Biontech-Impfstoff bekam am 21. Dezember 2020 lediglich eine bedingte Zulassung, die reguläre Zulassung kam erst im Oktober 2022 [11]. Bedingt heißt: Der Hersteller musste weiter Ergebnisse aus seiner Hauptstudie nachliefern, die über zwei Jahre lief [12]. Langzeitdaten gab es also schlicht nicht, als Millionen Menschen zur Spritze gedrängt wurden. Wer genau darauf hingewiesen hat, galt als Schwurbler.

Wir haben gefragt, als es noch unbequem war

Unsere Bundestagsfraktion wollte schon im Oktober 2020, also vor der Zulassung, von der Bundesregierung wissen, welche Gefahren genbasierte Impfstoffe haben und ob sie ausreichend untersucht sind [13]. Ich saß später in Brandenburg in beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtags. Ich habe dort erlebt, wie zäh es ist, ehrliche Antworten zu bekommen. Wer kritisch nachgefragt hat, wurde nicht widerlegt, sondern abgestempelt.

Ein Arzt sagt offen: Wir wissen es nicht

Zurück zum Video. Im WDR-Beitrag kamen ein Chemieprofessor der Ruhr-Universität Bochum und der Lungenarzt Thomas Voshaar zu Wort [1]. Voshaar arbeitet am Bethanien-Krankenhaus in Moers. Er sagt sinngemäß: Dass DNA-Bruchstücke ins Erbgut eingebaut werden, ist möglich. Wer behauptet, die Wahrscheinlichkeit sei sehr gering, hat dafür keine Daten. Die offizielle Linie lautet, es gebe kein Risiko, aber in Wahrheit wisse man es nicht [14].

Das Bemerkenswerte daran: Voshaar ist kein Impfgegner. Er hält Impfungen grundsätzlich für eine der großen Errungenschaften der Menschheit, und für sich persönlich sieht er kein grundsätzliches Risiko [14]. Gerade deshalb wiegt seine Kritik schwer. Wenn selbst Ärzte, die hinter dem Impfen stehen, mehr Ehrlichkeit von der Gesundheitspolitik verlangen, dann sollte die Politik endlich zuhören.

Was zu den DNA-Resten feststeht

Fest steht: In den Impfstoffen stecken Reste der DNA, mit der die mRNA hergestellt wird. Ob der Grenzwert eingehalten wird, messen die Hersteller selbst, das Paul-Ehrlich-Institut kontrolliert ihre Unterlagen [15]. Eigene Messungen der Rest-DNA gehören nicht zur amtlichen Chargenprüfung [16]. Unabhängige Forscher haben deutlich höhere Werte gemessen als erlaubt [17], ein slowakisches Forschungszentrum dagegen Werte unter dem Grenzwert [18]. Wer recht hat, ist bis heute offen.

Ob diese DNA tatsächlich ins Erbgut gelangt, ist nicht bewiesen. Die Europäische Arzneimittelagentur sagt, ihr lägen dafür keine Belege vor [19]. Ich behaupte hier nichts, was ich nicht belegen kann. Aber seit dem WDR-Beitrag sind fast drei Jahre vergangen. Dass das Paul-Ehrlich-Institut seitdem selbst nachgemessen hätte, habe ich in keiner öffentlichen Quelle gefunden. Warum misst eine Bundesbehörde nicht einfach selbst nach? Das wäre doch das Mindeste, was die Menschen erwarten dürfen.

Kritische Berichte blieben die Ausnahme

Es gab sie, die Journalisten, die genauer hingeschaut haben, wie die Redaktion der Lokalzeit Ruhr. Aber sie blieben die Ausnahme. Als der MDR im Dezember 2023 in der “Umschau” über mögliche Verunreinigungen berichtete, war der Beitrag nach wenigen Tagen wieder verschwunden, angeblich wegen mangelnder journalistischer Sorgfalt [20]. Genau so sah die Debattenkultur dieser Jahre aus. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben die Linie der Regierung viel zu oft einfach mitgetragen, und die Kartellparteien haben dazu geschwiegen.

Was jetzt passieren muss

Das Paul-Ehrlich-Institut muss die Rest-DNA in eigenen Laboren nachmessen und alle Ergebnisse offenlegen. Impfgeschädigte brauchen schnelle Hilfe, statt jahrelang um Anerkennung kämpfen zu müssen. Und die Menschen, die ausgegrenzt wurden, verdienen eine ehrliche Entschuldigung. Unsere Fraktion hat im Februar 2026 eine unabhängige Neubewertung der mRNA-Impfstoffe und bis dahin ein Moratorium beantragt [21].

Niemand darf in diesem Land je wieder vor die Wahl gestellt werden: Spritze oder Arbeitsplatz, Spritze oder Urlaub, Spritze oder Teilhabe. Dafür stehe ich.

Quellen

[1] Norbert Häring, Geld und mehr: WDR-Ruhrredaktion wagt kritischen Bericht zu DNA-Verunreinigung in mRNA-Impfstoffen, 19.01.2024. https://norberthaering.de/propaganda-zensur/wdr-dna-verunreinigung/
[2] Bundesministerium für Gesundheit: Änderungen am Infektionsschutzgesetz, Stand 23.11.2021. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/ifsg-aend.html
[3] Land Brandenburg: Pressemitteilung zur Verschärfung der Eindämmungsverordnung, 22.11.2021. https://www.brandenburg.de/media_fast/365/211122%20PM%20Corona%20VO%20geplante%20Versch%C3%A4rfung.pdf
[4] t-online: 3G, 2G plus, 2G, diese Corona-Regeln gelten jetzt, 24.11.2021. https://www.t-online.de/leben/id_90795604/corona-regeln-1g-2g-3g-wo-gilt-was-und-fuer-wen-.html
[5] Kommunal: 2G oder 3G-Regel, Überblick. https://kommunal.de/index%2Ephp/2G-3G-neue-Corona-Regeln
[6] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: WD 9 – 001/22 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. https://www.bundestag.de/resource/blob/889156/698f25ccdbf4fceb94470645b9639fbd/WD-9-001-22-pdf.pdf
[7] Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Information zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/gfx/E354485AA47E06ABC12587FA00374477/$file/Information%20StMGP%20zur%20Umsetzung%20einrichtungsbezogene%20Impfpflicht.pdf
[8] abgeordnetenwatch.de: Antwort aus dem Büro von Katrin Göring-Eckardt. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-goering-eckardt/fragen-antworten/wie-kommt-es-dass-die-mrna-impfungen-von-einigen-wissenschaftlern-und-in-einigen-laendern-als
[9] Berliner Zeitung: Karl Lauterbach, Aussagen zu Impfschäden sorgen für Aufsehen. https://www.berliner-zeitung.de/article/238592
[10] Paul-Ehrlich-Institut: Sicherheitsbericht zu COVID-19-Impfstoffen bis 31.10.2022 (als PDF bei der BayernSPD-Landtagsfraktion abrufbar). https://bayernspd-landtag.de/workspace/media/static/sicherheitsbericht-27-12-20-bi-6446661144979.pdf
[11] Europäische Kommission: Durchführungsbeschluss zu Comirnaty, 10.10.2022. https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2022/20221010157165/dec_157165_de.pdf
[12] DGFI: Europäische Arzneimittelagentur empfiehlt ersten COVID-19-Impfstoff zur Zulassung in der EU (Wiedergabe der EMA-Mitteilung vom 21.12.2020). https://dgfi.org/europaeische-arzneimittelagentur-empfiehlt-ersten-covid-19-impfstoff-zur-zulassung-in-der-eu
[13] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage der Fraktion der AfD “Impfstoffe zum Schutz vor COVID-19”, Drucksache 19/23902, 03.11.2020. https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923902.pdf
[14] Apollo News: Mediziner fordern im WDR “Neubewertung der mRNA-Impfstoffe”, Januar 2024. https://apollo-news.net/mediziner-fordern-im-wdr-neubewertung-der-mrna-impfstoffe/
[15] Paul-Ehrlich-Institut, veröffentlicht durch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Information zu DNA-Verunreinigungen, 22.12.2023. https://www.akdae.de/fileadmin/user_upload/akdae/Arzneimittelsicherheit/Weitere/Archiv/2023/20231222.pdf
[16] Pharmazeutische Zeitung: Das PEI informiert zu angeblichen DNA-Verunreinigungen, 22.12.2023. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-pei-informiert-zu-angeblichen-dna-verunreinigungen-144473/
[17] McKernan, Speicher, Rose: Systematic methodological flaws in DNA contamination assessment of mRNA vaccines, Oncotarget, 14.08.2026. https://www.oncotarget.com/article/28913/text/
[18] Biomedizinisches Forschungszentrum der Slowakischen Akademie der Wissenschaften: Ergebnisse der Analyse von mRNA-Impfstoffen, 2025. https://bmc.sav.sk/en/the-biomedical-research-center-of-the-sas-provided-detailed-information-on-the-results-of-mrna-vaccine-analysis/
[19] FactCheck.org: COVID-19 Vaccines Have Not Been Shown to Alter DNA, Cause Cancer, Oktober 2023. https://www.factcheck.org/2023/10/scicheck-covid-19-vaccines-have-not-been-shown-to-alter-dna-cause-cancer/
[20] Berliner Zeitung: Zensur beim MDR? Beitrag über verunreinigte Corona-Impfstoffe bleibt ohne Begründung gelöscht. https://www.berliner-zeitung.de/article/2253452
[21] Deutscher Bundestag, hib 139/2026: AfD-Fraktion fordert Moratorium für Covid-19-Impfstoffe, 26.02.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1150276

Welle der Ungeimpften?

Die Stadt Cottbus legt Belege vor, die ihre eigene Antwort widerlegen

Am 25. August 2021 sagte der Corona-Krisenstab der Stadt Cottbus öffentlich, die vierte Welle werde eine Welle der Ungeimpften. Meine Fraktion wollte jetzt wissen, auf welchen Daten, Gutachten und Lagebildern diese Aussage beruhte. Die Antwort des Oberbürgermeisters vom 22. September 2026 verweist auf Äußerungen von Medizinern und des Hamburger Bürgermeisters. Als Beleg liegen ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, die eigene Pressemitteilung von damals und ein Video des Pressegesprächs bei [1]. In der Pressemitteilung steht die Aussage nicht, und im Video fällt der Name Hamburg kein einziges Mal [1][2]. Das ist nicht die einzige Frage, bei der die Stadt ausweicht. Ich vertraue diesen Antworten nicht mehr. Deshalb werde ich Akteneinsicht beantragen und mir selbst ein Bild machen.

Was damals in Cottbus geschah

Die Corona-Zeit begann in Cottbus mit harter Hand. Im März 2020 verdoppelte die Stadt ihre Kontrollteams des Ordnungsamtes von 20 auf 40 Mitarbeiter, um die Ausgangsbeschränkungen zu überwachen [3]. Gemeinsam mit der Polizei wurde kontrolliert, in Sandow und Sachsendorf mehrfach und mit Platzverweisen [3]. Der damalige Ordnungsdezernent Thomas Bergner kündigte an, die schärferen Regeln ab sofort stärker zu kontrollieren [3].

Im Dezember 2020 zog die Stadt die Schrauben weiter an. Ab dem 12. Dezember galt im gesamten Stadtgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot, alle Glühweinstände mussten schließen [4]. Ab dem 14. Dezember saßen die Schüler ab Klassenstufe 7 im Distanzunterricht [4]. Für den Fall, dass die Inzidenz 300 erreicht, stand eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 6 Uhr bereit, am 11. Dezember lag der Wert bei 291 [4]. Zur selben Zeit verschärfte die Stadt die Maskenpflicht in Schulen und Kitas über die Regeln des Landes hinaus, das die Grundschulen ausgenommen hatte. Ich habe den damaligen Oberbürgermeister Holger Kelch am 10. Dezember 2020 in einem offenen Brief aufgefordert, diese Anordnung zurückzunehmen oder wenigstens an die Landesregeln anzupassen [5].

„Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“

Hinter diesen Maßnahmen stand der Verwaltungsstab der Stadt. Sein früherer Leiter Thomas Bergner (CDU) beschrieb die Arbeitsweise nach einem Bericht des Journalisten Bastian Barucker so: Nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz habe der Stab in den Startlöchern gesessen und gewartet. Seine Frage, bewusst militärisch zugespitzt: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“ [6]

Die Protokolle dieses Stabes sind der Schlüssel zur Aufarbeitung. Öffentlich wurden sie nicht, weil die Stadt sie von sich aus vorgelegt hätte. Der Cottbuser Blog Spreegeflüster hat sie mit einem Antrag nach dem brandenburgischen Informationszugangsgesetz und unter Beteiligung der Landesdatenschutzbeauftragten erstritten und am 28. Juni 2026 veröffentlicht, für den Zeitraum Februar 2020 bis Juni 2022 [7]. Einzelne Passagen sind geschwärzt, vor allem Namen und personenbezogene Daten [7].

Ein Ausschuss soll endlich aufklären

Am 26. März 2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Fraktion MIB/ZSC, einen Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen einzusetzen [8][9]. Er soll die Entscheidungen vor Ort untersuchen, die Handlungsspielräume der Stadt ausleuchten und Lehren für künftige Krisen ziehen, unter Beachtung des Grundgesetzes [8]. Dazu gehört eine chronologische Übersicht aller Pandemiemaßnahmen [10]. Der Ausschuss trat am 12. Mai 2025 zum ersten Mal zusammen [11]. Ihm gehören elf Stadtverordnete aller Fraktionen an, den Vorsitz führt Gunnar Kurth (SPD) [12].

Ich habe im Landtag Brandenburg in beiden Corona-Untersuchungsausschüssen mitgearbeitet. Ich weiß, wie mühsam Aufklärung ist. Und ich weiß, dass sie nur gelingt, wenn die Verwaltung mit offenen Karten spielt.

Vier Fragen an die Stadt

Meine Fraktion hat dem Ausschuss mit der Anfrage AN-123/26 vier Fragen gestellt: nach der Rolle und Verantwortung des Krisenstabes, nach der Rechtsgrundlage der Maßnahmen, nach der Grundlage der Aussage zur Welle der Ungeimpften und nach den Lehren für künftige Krisen [1]. Die Antwort unterschreibt Oberbürgermeister Tobias Schick, bearbeitet hat sie das Dezernat für Ordnung und Sicherheit [1]. Ordnungsdezernent war in der Corona-Zeit Thomas Bergner, der zugleich den Krisenstab leitete [3][6].

Wer hat entschieden? Die Stadt verweist auf Protokolle mit geschwärzten Namen

Wir wollten wissen, wer den Krisenstab leitete, wer die Sitzungen vorbereitete und wer die Verantwortung für Allgemeinverfügungen und Pressekonferenzen trug. Die Stadt nennt keinen einzigen Namen. Die Struktur ergebe sich aus der Krisenstabsordnung und aus Organisationsverfügungen, beigefügt hat sie keines dieser Dokumente. Im Übrigen sei alles den öffentlich zugänglichen Protokollen zu entnehmen [1]. Das sind genau die Protokolle, die nicht die Stadt veröffentlicht hat, sondern ein Blogger mit einem Informationsantrag, und in denen die Namen geschwärzt sind [7]. Auf die Frage „Wer?“ verweist die Stadt also auf Unterlagen, in denen das „Wer“ unkenntlich gemacht wurde.

Nur Vollzug von Landesrecht? Die Stadt war strenger als das Land

Wir haben gefragt, welche Vorgaben rechtlich bindend waren und welche nur empfehlenden Charakter hatten, und zwar für jede Maßnahme einzeln. Statt einer Aufstellung erhielten wir eine allgemeine Belehrung über die Normenhierarchie. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz seien ohne eigene Rechtsverbindlichkeit gewesen, die städtischen Allgemeinverfügungen hätten nur dem lokalen Vollzug der übergeordneten Vorgaben gedient [1].

Beides passt nicht zu dem, was damals geschah. Wenn die Beschlüsse der Ministerpräsidenten rechtlich nichts bedeuteten, warum wartete der Krisenstab dann nach eigener Schilderung seines Leiters auf „Befehle aus Potsdam“ [6]? Und wenn die Stadt nur Landesrecht vollzog, wie konnte ihre Maskenpflicht dann strenger sein als die des Landes [5]? Genau diese eigenen Spielräume soll der Ausschuss untersuchen [8]. Die Stadt tut so, als habe es sie nie gegeben.

Welle der Ungeimpften: Die eigenen Belege widerlegen die Stadt

Bei der dritten Frage wird es besonders deutlich. Wir wollten wissen, wer die Aussage vom 25. August 2021 vorbereitet hat, welche Daten, Gutachten oder behördlichen Einschätzungen ihr zugrunde lagen und ob sie später überprüft oder korrigiert wurde. Die Stadt antwortet, Herr Bergner habe den Erkenntnisstand vom August 2021 wiedergegeben und sich auf medizinische Spezialisten bezogen, unter anderem auf den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher. Das Zitat sei eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, zum Nachweis verweist sie auf die Anlagen [1].

Ich habe mir die Anlagen angesehen. Die städtische Pressemitteilung vom 25. August 2021 enthält die Aussage über die Welle der Ungeimpften nicht. Tschentscher kommt darin nicht vor, ein anderer Mediziner auch nicht [1]. Auch im Video des Pressegesprächs, das die Stadt selbst verlinkt, nennt Herr Bergner weder Hamburg noch Tschentscher [2]. Der einzige Bezug zu Hamburg ist ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, den die Stadt ihrer Antwort heute beigelegt hat, mehr als fünf Jahre nach dem Pressegespräch [1]. Die Behauptung, das Zitat sei damals eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, wird von den eigenen Belegen der Stadt nicht gestützt, sondern widerlegt.

Was die Pressemitteilung stattdessen enthält, sind die Zahlen des Tages: eine 7-Tage-Inzidenz von 35, am Vortag noch 47, eine einzige Neuinfektion und drei Covid-Patienten im Carl-Thiem-Klinikum, zwei davon auf der Intensivstation [1]. Wie viele Infizierte oder Patienten geimpft oder ungeimpft waren, steht nirgends [1]. Die einzige Aufschlüsselung betrifft das Alter. Von 58 Neuinfizierten in der Woche vom 9. bis 15. August 2021 waren 26 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, 21 davon jünger als zwölf [1]. Eine Impfung nennt dieselbe Pressemitteilung erst ab zwölf Jahren [1]. Die größte Gruppe der Neuinfizierten waren damit Kinder, für die es nach Angaben der Stadt selbst noch gar kein Impfangebot gab.

Wer die Aussage vorbereitet hat, bleibt offen. Ob sie je überprüft oder korrigiert wurde, bleibt offen [1]. Eine Aussage des eigenen Krisenstabes, die damals Menschen in Geimpfte und Ungeimpfte sortierte, schiebt die Stadt heute nach Hamburg ab. Einen Nachweis dafür findet man weder in der Pressemitteilung noch im Video.

Lehren aus der Krise? Darüber soll erst der Ausschuss reden

Zum Schluss haben wir gefragt, welche Schlüsse die Verwaltung für künftige Krisen zieht. Die Stadt schreibt, die Auswertung vergangener Krisen sei ein integraler Bestandteil der Verwaltungsarbeit, eine eigene Bewertung würde aber die laufende Ausschussarbeit vorwegnehmen [1]. Das ist ein Zirkel. Bei den ersten beiden Fragen heißt es, alles sei bereits Gegenstand der Ausschussberatungen gewesen. Bei der letzten Frage heißt es, man dürfe dem Ausschuss nicht vorgreifen [1]. Der Ausschuss dient so als Schutzschild gegen genau die Fragen, für die er eingesetzt wurde. Dabei ist die Verwaltung selbst der Gegenstand der Aufarbeitung. Sie kann nicht abwarten, bis andere ihr erklären, was sie aus ihrem eigenen Handeln lernen sollte.

Ich will die Akten sehen

Deshalb gehe ich jetzt den nächsten Schritt. Die Brandenburger Kommunalverfassung gibt jedem Stadtverordneten das Recht, vom Oberbürgermeister Akteneinsicht zu verlangen, und zwar zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten der Stadt [13]. Verweigern darf die Stadt das nur, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse entgegenstehen, und sie muss jede Verweigerung schriftlich begründen [13].

Ich werde Einsicht in die Krisenstabsordnung und die Organisationsverfügungen beantragen, auf die sich die Stadt beruft, und in die Unterlagen, mit denen das Pressegespräch vom 25. August 2021 vorbereitet wurde. Ich will die Originale sehen, nicht deren Zusammenfassung. Über das Ergebnis werde ich hier berichten.

Die Corona-Jahre haben das Vertrauen vieler Cottbuser in Politik und Verwaltung schwer beschädigt. Zurückgewinnen lässt es sich nur mit vollständiger Offenheit. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts zurückhalten.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Der Oberbürgermeister: Antwort auf die Anfrage AN-123/26 der AfD-Fraktion an den Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen, 22.09.2026, mit Anlagen, darunter die Pressemitteilung der Stadt vom 25.08.2021 und ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost. https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=9748

[2] Videoaufzeichnung des Pressegesprächs vom 25.08.2021, von der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Antwort auf die Anfrage AN-123/26 verlinkt. https://www.youtube.com/watch?v=LKERXruP7II

[3] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Stadt sichert Gehälter im CTK zu und verstärkt Kontrollen, 23.03.2020. https://niederlausitz-aktuell.de/cottbus/81719/corona-cottbus-stadt-sichert-gehaelter-im-ctk-zu-und-verstaerkt-kontrollen.html

[4] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Alkoholverbot. Mögliche Ausgangsbeschränkung. Schulschließungen, 11.12.2020. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/84894/corona-cottbus-alkoholverbot-moegliche-ausgangsbeschraenkung-schulschliessungen.html

[5] Lars Schieske: Offener Brief an den Oberbürgermeister Holger Kelch, 10.12.2020. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/offener-brief-an-den-oberbuergermeister-holger-kelch/

[6] Bastian Barucker: Corona-Krisenstabsleiter in Cottbus: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“, 04.06.2026. https://www.barucker.press/p/corona-krisenstabsleiter-cottbus

[7] Spreegeflüster: Die Corona-Protokolle der Stadt Cottbus sind da, 28.06.2026. https://xn--spreegeflster-4ob.de/Startseite/

[8] dieBasis Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[9] Mittelstandsinitiative Brandenburg: Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Stadt Cottbus. https://www.mittelstandsinitiative-brandenburg.de/aktuelles/aufarbeitung-der-corona-massnahmen-der-stadt-cottbus.html

[10] Radio Paradiso: Cottbus: Corona-Ausschuss, 27.03.2025. https://www.paradiso.de/p/cottbus-corona-ausschuss-37Edb47tvQN083P89VC7iU

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Konstituierende Sitzung des Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen am 12. Mai 2025 (Mitschnitt). https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/mitschnitte-der-ausschuesse/konstituierende-sitzung-des-ausschusses-zur-aufklarung-und-aufarbeitung-der-kommunalen-corona-massnahmen-am-12-mai-2025-mitschnitt/

[12] Märkischer Bote: Corona Ausschuss in Cottbus, 20.05.2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[13] Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), § 29 Absatz 1. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf

Aktuelle Stunde am 23. September: Die SPD sucht das Standortrisiko bei den Bürgern und übersieht die eigene Bilanz

Nicht die Cottbuser vertreiben Investoren, sondern die Politik, die alles teuer macht

Die SPD-Fraktion hatte für die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 eine Aktuelle Stunde beantragt. Ihr Titel: „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko – Folgen für unseren Bildungs- und Wirtschaftsstandort“. Eingeladen waren der Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Vertreter der Medizinischen Universität Lausitz, der LEAG, des FC Energie Cottbus und des Parkhotels Branitz.

Schon vor der Sitzung hielt ich die These, die an diesem Nachmittag offenbar bewiesen werden sollte, für nicht haltbar. Nach dieser Debatte sehe ich dafür erst recht keinen Beleg.

Was die Unternehmen tatsächlich als Risiko nennen

Die Industrie- und Handelskammern befragen halbjährlich über 20.000 Betriebe. Im Frühsommer 2026 beteiligten sich mehr als 23.000 Unternehmen. Das mit Abstand am häufigsten genannte Geschäftsrisiko sind die Energie- und Rohstoffpreise mit 70 Prozent nach zuvor 48 Prozent, es folgen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit 58 Prozent, die Arbeitskosten mit 57 Prozent und die schwache Inlandsnachfrage mit 56 Prozent [1]. Das gesellschaftliche Klima taucht in dieser Liste nicht auf. Nicht mit einem einzigen Prozent.

Dafür taucht etwas anderes auf: Rund 20 Prozent aller Unternehmen befassen sich mit der Verlagerung von Investitionen oder Produktion ins Ausland oder setzen sie bereits um, in der Industrie sind es rund 40 Prozent, unter den großen Industrieunternehmen rund 60 Prozent [2]. Der Grund sind nicht Wahlergebnisse, der Grund sind Strompreise, die rund 75 Prozent über denen in Frankreich liegen [3].

Das Beispiel Sachsen widerlegt die These

Die Behauptung ist nicht neu. Die damalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke von der SPD, erklärte am 22. September 2016, ein nicht weltoffener Standort erleide wirtschaftliche Nachteile, und verwies dabei auf teils deutliche Rückgänge im Tourismus, etwa in Sachsen [4]. Sachsen war damals seit fast zwei Jahren das Zentrum der Pegida-Aufmärsche. Nur stimmte die Behauptung nicht.

Das sächsische Wirtschaftsministerium meldete für 2016 mit knapp 7,5 Millionen Gästen einen neuen Rekord bei 18.750.390 Übernachtungen, 0,1 Prozent mehr als 2015 [5]. Im Folgejahr fielen alle Rekorde: 19.513.123 Übernachtungen, ein Plus von 4,1 Prozent, und 7.864.001 Gäste, ein Plus von 5,0 Prozent, womit Sachsen über dem Bundesdurchschnitt lag [6]. Ausgerechnet bei den ausländischen Gästen, also der angeblich abgeschreckten Gruppe, stiegen die Übernachtungen um 8,8 Prozent gegenüber 3,6 Prozent im Bundesdurchschnitt [6].

Wem diese Aktuelle Stunde galt

Reden wir offen über den Anlass. Der Verfassungsschutz Brandenburg hat den AfD-Landesverband mit Einstufungsvermerk vom 14. April 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft [7]. Meine Partei hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben, entschieden ist bis heute nichts [7].

Auf Bundesebene sieht es anders aus: Dort hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. Februar 2026 untersagt, die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen [8]. Das Gericht kam nach Prüfung des vorgelegten Materials zu dem Ergebnis, dass die Nachweise dafür nicht ausreichen [9]. Seither wird die Partei beim Bund wieder als Verdachtsfall geführt [9].

Ich halte die Brandenburger Einstufung aus denselben Gründen für politisch motiviert und bin zuversichtlich, dass auch das Verwaltungsgericht Potsdam genau hinschauen wird.

Für mich war deshalb auch klar, wer bei dieser Aktuellen Stunde zumindest indirekt mitgemeint war. Wenn in Cottbus über Rechtsextremismus als angebliches Standortrisiko gesprochen wird und gleichzeitig der Leiter des Landesverfassungsschutzes auf dem Podium sitzt, dann spielt zwangsläufig auch die AfD eine Rolle.

Die Zahlen sagen etwas anderes. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erreichte die AfD in Cottbus 34,0 Prozent der Zweitstimmen und 36,6 Prozent der Erststimmen, die SPD kam auf 15,8 Prozent [10]. Im selben Zeitraum hat die Deutsche Bahn hier für rund eine Milliarde Euro ihr größtes und modernstes Instandhaltungswerk gebaut, mit 1.200 Industrie- und Ausbildungsplätzen im Endausbau 2026, dazu kommen die medizinische Hochschulausbildung am Carl-Thiem-Klinikum und der Lausitz Science Park [11].

Ein Konzern, der eine Milliarde in eine Stadt steckt, prüft deren Umfeld sehr genau. Von einem grundsätzlichen Investitionsboykott gegen Cottbus kann jedenfalls keine Rede sein.

Vier Gäste und immer wieder derselbe Schwerpunkt

Besonders interessant war für mich der Auftritt der vier geladenen Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus und Sport. Sie kamen aus völlig unterschiedlichen Bereichen, doch mein Eindruck aus ihren Beiträgen war am Ende erstaunlich ähnlich: angeblicher Rechtsextremismus, das gesellschaftliche Klima und das Image der Stadt wurden immer wieder als erhebliche Probleme für Cottbus beschrieben.

Natürlich kann und muss man darüber sprechen.

Auffällig war für mich aber vor allem, worüber kaum gesprochen wurde. Energiepreise, Arbeitskosten, Bürokratie, Steuern, schwache Nachfrage, Planungsunsicherheit und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen spielten in diesen Beiträgen keine vergleichbare Rolle. Keiner der vier stellte jene Faktoren ins Zentrum, die Unternehmen in bundesweiten Befragungen selbst als ihre größten Geschäftsrisiken nennen [1][2].

Genau das macht die Debatte für mich so einseitig und noch dazu beschädigt diese Art das Ansehen und die Außendarstellung unserer Stadt Cottbus. Das müssen nicht nur die Vertreter der Kartellparteien gefallen lassen, sondern auch die Podiumsgäste der Aktuellen Stunde.

Wenn eine Aktuelle Stunde ausdrücklich die Folgen für den Wirtschaftsstandort Cottbus behandeln soll, dann gehört doch die Frage auf den Tisch, warum Unternehmen Investitionen zurückstellen oder Produktion ins Ausland verlagern. Dann müssen wir über Energiekosten, Arbeitskosten, Bürokratie und die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre sprechen.

Doch genau diese politischen Rahmenbedingungen blieben weitgehend außen vor.

Auch beim Verfassungsschutz blieben Fragen offen

Auch der Auftritt des Leiters des Brandenburger Verfassungsschutzes, Dr. Wilfried Peters, änderte an diesem Eindruck für mich wenig.

Nach meiner Wahrnehmung arbeitete er unter anderem mit Fallbeispielen, deren Ursprung teilweise bis in die 1990er Jahre zurückreichte. Was mir dagegen fehlte, war eine umfassende Einordnung mit aktuellen Zahlen speziell für Cottbus: Wie hat sich die Lage über die vergangenen Jahre tatsächlich entwickelt? Wie viele konkrete Vorfälle gibt es? Welche davon haben nachweisbar Investitionsentscheidungen beeinflusst? Welche Unternehmen sind deshalb nicht nach Cottbus gekommen oder haben die Stadt verlassen?

Genau diese Fragen wären bei einer Debatte über „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko“ entscheidend gewesen.

Dass der Verfassungsschutz über Rechtsextremismus berichtet, gehört selbstverständlich zu seinen Aufgaben. Aber wenn daraus ein konkretes Wirtschaftsrisiko für Cottbus abgeleitet werden soll, braucht es auch belastbare Daten für genau diesen Zusammenhang.

Die Milliardengräber tragen eine andere Handschrift

Brandenburg wird seit 1990 ohne Unterbrechung von Ministerpräsidenten der SPD regiert. In diese Zeit fallen die teuersten Fehlschläge der Landesgeschichte, und keiner davon hat etwas mit dem politischen Klima zu tun.

Bei der Chipfabrik in Frankfurt an der Oder wurden insgesamt 275 Millionen Euro verbaut, das Land war mit 38 Millionen Euro an der Betreibergesellschaft beteiligt, und der Verlust an öffentlichen Geldern belief sich auf rund 90 Millionen Euro [12]. Der Lausitzring wurde mit 123 Millionen Euro gefördert und musste Insolvenz anmelden. Der Luftschiffbauer CargoLifter erhielt 48,5 Millionen Euro Förderung und ging ebenfalls pleite [13]. Das sind keine Stimmungsfragen, das sind Kassenbestände.

Die Altanschließer: Wie das Rathaus Vertrauen verspielt hat

Wer in Cottbus wissen will, was Vertrauen kostet, muss nur an die Altanschließer denken. Das Land schuf 2004 mit einem Gesetzentwurf der damals SPD-geführten Landesregierung die Grundlage, verjährte Anschlussbeiträge wieder einzufordern [14]. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 26. November 2008 die Kanalanschlussbeitragssatzung, ab Januar 2009 gingen die Bescheide raus [15]. Oberbürgermeister war Frank Szymanski von der SPD. Die Stadt verteidigte ihre Praxis bis vor das Oberverwaltungsgericht und bekam dort im Dezember 2013 sogar recht [16].

Am 12. November 2015 kippte das Bundesverfassungsgericht das Ganze auf die Verfassungsbeschwerden zweier Cottbuser [14]. Erlassen worden waren Bescheide über 89 Millionen Euro [15]. Bis August 2017 hatte die Stadt fast 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen, bei rund 13.000 Beitragsverfahren [17]. Die Herstellungskosten sind damit nicht verschwunden, die Finanzierung wurde auf Entgelte umgestellt. Bezahlt hat es am Ende wieder der Cottbuser, nur über einen anderen Bescheid.

Und dann war da noch Corona

Wer heute über Vertrauen in staatliches Handeln reden will, kommt an den Jahren 2020 bis 2022 nicht vorbei. Die Maßnahmen wurden von einer SPD-geführten Landesregierung angeordnet und in Cottbus von der Verwaltung umgesetzt.

Dass diese Zeit aufgearbeitet gehört, bestreitet inzwischen niemand mehr. Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschlossen, den von der AfD beantragten Untersuchungsausschuss lehnten die übrigen Fraktionen ab [18]. Die Kommission arbeitet seit dem 8. September 2025 und soll bis zum 30. Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen [19].

In Cottbus hat es dafür einen Antrag aus den Reihen der Stadtverordneten gebraucht. Der Antrag AT-16/25 vom 5. März 2025 [20] wurde in der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2025 unter Tagesordnungspunkt 9.7 behandelt und als Beschluss-Nr. AT-16-09/25 abgestimmt [21]. Die SPD-Fraktion hat ihn nicht mitgetragen. Eine Mehrheit fand er trotzdem, und der Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen arbeitet seitdem.

Nach der Debatte bleiben die entscheidenden Fragen

Die Aktuelle Stunde vom 23. September 2026 ist inzwischen vorbei. Wer sich selbst ein Bild machen möchte, kann den Mitschnitt der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Cottbus ansehen:

23. Sitzung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz am 23. September 2026 – Stadt Cottbus/Chóśebuz

Mein Fazit aus dieser Debatte fällt kritisch aus: Über angeblichen Rechtsextremismus wurde ausführlich gesprochen. Über die Energiepreise, Arbeitskosten und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die Unternehmen selbst als zentrale Belastungen benennen, dagegen kaum.

Gerade deshalb wirkte die Veranstaltung auf mich in weiten Teilen scheinheilig. Wer eine Debatte über den Wirtschaftsstandort führt, aber die Folgen der eigenen Wirtschafts-, Energie- und Standortpolitik weitgehend ausklammert, greift aus meiner Sicht zu kurz.

Die Aktuelle Stunde hat meinen Eindruck jedenfalls nicht verändert. Sie hat vielmehr gezeigt, wie unterschiedlich die Ursachen für die wirtschaftlichen Probleme unseres Landes bewertet werden. Ob der von der SPD gesetzte Schwerpunkt tatsächlich die Lebenswirklichkeit und die Sorgen der Cottbuser Unternehmen trifft, kann sich jeder anhand der Debatte und der verfügbaren Wirtschaftsdaten selbst beantworten.

Quellen

[1] DIHK: Deutsche Wirtschaft steckt in einer Doppelkrise, Konjunkturumfrage Frühsommer 2026, 26.05.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/konjunkturumfrage-fruehsommer-2026-178080
[2] DIHK: Energiekosten – Jedes dritte große Industrieunternehmen verlagert bereits Produktion ins Ausland, 27.07.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/energiekosten-jedes-dritte-grosse-industrieunternehmen-verlagert-bereits-produktion-ins-ausland-184510
[3] INSM: Energiepreise im zeitlichen und internationalen Vergleich, Studie von Prof. Dr. Manuel Frondel, 29.07.2026. https://www.insm.de/aktuelles/publikationen/energiepreise-im-zeitlichen-und-internationalen-vergleich-wo-steht-deutschland
[4] taz/dpa: Fremdenhass schadet auch lahmender Ost-Wirtschaft, 22.09.2016. https://taz.de/Fremdenhass-schadet-auch-lahmender-Ost-Wirtschaft/!5338952/
[5] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Mehr Gäste denn je in Sachsen, 02.03.2017. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/209272/download_pdf
[6] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sachsen-Tourismus mit mehr als 19,5 Millionen Übernachtungen, 28.02.2018. https://medienservice.sachsen.de/medien/news/216444/download_pdf
[7] Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Fragen und Antworten zum Einstufungsvermerk AfD Brandenburg, 14.08.2025. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/anlage-pm-14-08-2025/
[8] Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25. https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php
[9] Tagesspiegel: Brandenburgs AfD will Stopp der Einstufung als rechtsextrem, 03.03.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/verfassungsschutz-brandenburgs-afd-will-stopp-der-einstufung-als-rechtsextrem-15312010.html
[10] Der Landeswahlleiter Brandenburg: Bundestagswahl 23.02.2025, amtliches Endergebnis Cottbus, Stadt. https://wahlergebnisse.brandenburg.de/12/600/20250223/bundestagswahl_land/ergebnisse_gemeinde_120520000000.html
[11] Wirtschaftsregion Lausitz: Strukturstärkung in Meilenschritten, 2023. https://wirtschaftsregion-lausitz.de/neuigkeiten/strukturstaerkung-in-meilenschritten-lausitz-ist-und-bleibt-energieregion-viele-neue/
[12] Tagesspiegel: 275 Millionen Euro umsonst investiert, 29.11.2003. https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/275-millionen-euro-umsonst-investiert-keiner-will-schuld-sein/469564.html
[13] Tagesspiegel: Experten – Brandenburg fördert falsch, 14.09.2004. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/experten-brandenburg-fordert-falsch-1154530.html
[14] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: BVerfG – Altanschließer, zur unzulässigen echten Rückwirkung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg, Mitteilungen 01/2016. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-01-2016/bverfg-altanschliesser-zur-verfassungsrechtlich-unzulassigen-echten-rueckwirkung-des-ss-8-abs-7-satz-2-kag-bbg/
[15] Stadt Cottbus, Ratsinformationssystem: Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2024, Verjährung von Kanalanschlussbeiträgen. https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00011476.pdf
[16] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: OVG Berlin-Brandenburg – Stadt Cottbus dürfte Anschlussbeiträge von Altanschließern erheben, 12/2013. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-11-12-2013/ovg-berlin-brandenburg-stadt-cottbus-duerfte-anschlussbeitrage-von-altanschliesser-erheben/
[17] Niederlausitz aktuell: Antragsfrist für Rückzahlung der Kanalanschlussbeiträge läuft ab, August 2017. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/68104/cottbus-antragsfrist-fuer-rueckzahlung-der-kanalanschlussbeitraege-laeuft-ab.html
[18] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380
[19] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01
[20] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/
[21] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Vom CO₂-Preis zum Klima-Notstand

Der nächste Angriff auf Bürger, Wirtschaft und Freiheit

Deutschland steckt wirtschaftlich in einer Schwächephase, während Heizen, Tanken und Strom für viele Bürger immer teurer werden. Trotzdem halten CDU, SPD und die übrigen Altparteien an einer Klima- und Umweltpolitik fest, die den Alltag verteuert, Unternehmen belastet und über CO₂-Abgaben, Sondertöpfe, Schulden und immer neue Regulierung finanziert wird. [1] [2] [3] [4]

Was früher als Klimaschutz verkauft wurde, entwickelt sich immer deutlicher zu einer Politik des dauerhaften Ausnahmezustands. Erst wurde Energie künstlich verteuert. Dann kamen Heizungsgesetz, Transformationsfonds, Förderprogramme und immer neue Eingriffe in Eigentum, Mobilität und Wirtschaft. Nun soll die Klimafrage sogar auf die Ebene eines internationalen Gesundheitsnotstands gehoben werden. [5] [6] [7]

Dieses Modell ist gescheitert. Wer Energie verteuert, Bürger und Betriebe mit Abgaben belastet, Eigentümer verunsichert und gleichzeitig Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit schwächt, zerstört die Grundlage unseres Wohlstands. Deutschland braucht keine weitere Klima-Panik, sondern wirtschaftliche Vernunft, bezahlbare Energie und politische Normalität. [8] [9] [10]

Lauterbachs neuer Alarm: Klima als Gesundheitsnotstand

Karl Lauterbach ist kaum aus dem Amt des Bundesgesundheitsministers ausgeschieden, da präsentiert er bereits das nächste große Krisenthema. Als Mitglied der von der Weltgesundheitsorganisation eingesetzten Pan-European Commission on Climate and Health unterstützt er die Forderung, die Klimakrise als gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite einzustufen. Eine solche Notlage kennt man vor allem aus der Coronazeit. [11] [12] [13]

Lauterbach erklärte dazu, die WHO müsse der Bekämpfung der Klimakrise mehr Aufmerksamkeit widmen. Man müsse erkennen, dass es sich um einen medizinischen Notfall handele. Die Kommission fordert die WHO auf, den bisherigen Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu erweitern, weil dieser bislang vor allem auf zeitlich begrenzte epidemische Ereignisse ausgerichtet ist. [11] [12]

Damit wird eine gefährliche Grenze verschoben. Denn wenn Klima zur internationalen Gesundheitsnotlage erklärt wird, öffnet das die Tür für immer neue Eingriffe, Steuerungsmechanismen und Machtverschiebungen. Was bei Corona mit Verweis auf Gesundheit begründet wurde, könnte künftig unter dem Etikett Klima fortgesetzt werden: mehr internationale Koordination, mehr politische Vorgaben, mehr Druck auf Bürger und Wirtschaft. [13] [14]

Mit Angstzahlen in den Ausnahmezustand

Auch diesmal wird mit großen Zahlen gearbeitet. Lauterbach und die Kommission verweisen auf Hunderttausende Todesfälle in Europa, die mit fossilen Brennstoffen, Luftverschmutzung und Hitze in Verbindung gebracht werden. Natürlich können Hitze und schlechte Luft gesundheitliche Folgen haben, besonders für geschwächte Menschen. Doch politische Panikmache ersetzt keine nüchterne Analyse. Schätzungen, Modellrechnungen, Korrelationen und Kausalitäten müssen sauber auseinandergehalten werden. [11] [13] [15]

Besonders problematisch ist, dass die Kommission nicht nur politische Maßnahmen gegen den Klimawandel fordert, sondern auch einen stärkeren Kampf gegen angebliche Falsch- und Desinformation. Vorgeschlagen wird unter anderem ein Informationszentrum für Klima und Gesundheit, das Regierungen mit Faktenchecks, Prognosen und Argumentationshilfen versorgen soll. [12] [14]

Das klingt nach Aufklärung, läuft aber politisch auf eine neue Ebene internationaler Deutungshoheit hinaus. Wer entscheidet künftig, was Information und was Desinformation ist? Wer kontrolliert die Kontrolleure? Und warum soll ausgerechnet eine internationale Organisation bestimmen, mit welchen Argumenten nationale Regierungen ihre Bürger überzeugen sollen?

CDU und SPD haben den Boden dafür bereitet

Diese Entwicklung fällt nicht vom Himmel. CDU und SPD haben sich seit Jahren auf dieselbe Grundlogik festgelegt: Klimaneutralität um jeden Preis, CO₂-Bepreisung als Lenkungsinstrument, steigende Regulierung und teure Förderprogramme als Reparaturbetrieb für die Folgen der eigenen Politik. Offiziell soll das die Zukunft sichern. Tatsächlich spüren die Menschen vor allem höhere Kosten, mehr Unsicherheit und weniger wirtschaftliche Stärke. [5] [6] [7] [8]

Besonders deutlich wurde das beim Heizungsgesetz. Hauseigentümer, Vermieter und Mieter wurden mit hektischen Vorgaben, politischen Drohkulissen und ständig wechselnden Ankündigungen verunsichert. Wer investieren wollte, wusste plötzlich nicht mehr, welche Technik politisch gewollt, wirtschaftlich tragfähig oder in wenigen Jahren wieder unerwünscht sein würde. [16] [17] [18]

Gleichzeitig bleibt Deutschland bei Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zurück. Unternehmen leiden unter hohen Energiepreisen, steigender Regulierung, Planungsunsicherheit und einer Politik, die mit Subventionen flickt, was sie zuvor mit Steuern, Abgaben und Eingriffen selbst beschädigt hat. [1] [8] [9] [10]

CO₂-Bepreisung: Klimaschutz als Dauerkasse

Die CO₂-Bepreisung wird als Klimaschutz verkauft. In der Realität ist sie für Millionen Menschen vor allem eine zusätzliche Belastung auf Heizen, Tanken und Alltag. Die Einnahmen fließen zwar formal in den Klima- und Transformationsfonds, aber genau daraus wird ein wachsender Transformationsstaat finanziert, der ohne diese Mittel kaum tragfähig wäre. Damit wird CO₂ praktisch zu einer dauerhaften Finanzierungsquelle für politische Projekte, während Bürger und Betriebe die Rechnung zahlen. [2] [3] [4]

Eine Volkswirtschaft in der Krise kann nicht dadurch gesunden, dass man Energie verteuert und die Schäden anschließend mit Förderprogrammen und Sondermitteln überdeckt. Das ist keine solide Ordnungspolitik, sondern eine Milchmädchenrechnung. Sie funktioniert nur so lange, wie noch genug Leistungsträger da sind, die zahlen können. [8] [9] [10]

Der ewige Ausnahmezustand als Machtinstrument

Die Forderung nach einem internationalen Klima-Gesundheitsnotstand zeigt, wohin die Reise gehen soll. Aus jeder politischen Herausforderung wird eine Krise, aus jeder Krise ein Notstand, und aus jedem Notstand folgt der Ruf nach mehr Macht, mehr Eingriffen und weniger demokratischer Normalität. Genau diese Entwicklung haben viele Bürger in der Coronazeit erlebt.

Wenn jetzt erneut mit Gesundheit, Angst und internationaler Koordination argumentiert wird, müssen alle Alarmglocken schrillen. Gesundheitspolitik darf nicht als Hebel dienen, um Klimaideologie gegen Bürger, Wirtschaft und nationale Souveränität durchzusetzen. Der Staat ist nicht dafür da, die Menschen dauerhaft in Angst zu halten. Er soll Freiheit, Wohlstand und Sicherheit schützen.

Was wir von der AfD im Bundestag beantragt haben

Wir von der AfD haben diese Fehlentwicklung im Bundestag nicht nur kritisiert, sondern konkrete Gegenanträge eingebracht. Dazu gehört der Antrag, die CO₂-Bepreisung abzuschaffen, statt sie weiter zu erhöhen. Die AfD-Fraktion forderte ausdrücklich, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz vollständig und ersatzlos zu streichen sowie damit verbundene EU-Vorgaben wie den Green Deal und den CO₂-Grenzausgleich zu beenden. [19] [20] [21]

Ebenso hat die AfD im Bundestag die Aufhebung des sogenannten Heizungsgesetzes beantragt. In der Drucksache 20/14031 wurde gefordert, die seit dem 1. Januar 2024 geltende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wieder außer Kraft zu setzen. Das ist kein Randthema, sondern eine direkte Reaktion auf die reale Verunsicherung von Eigentümern, Mietern und Handwerk. [22] [23]

Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion eine krisenfeste und kostengünstige Energieversorgung, das Ende zentraler Verteuerungsmaßnahmen und eine Rücknahme wesentlicher Elemente der bisherigen Energiewende. Im Deutschlandplan wird dieser Kurs offen beschrieben: CO₂-Bepreisung streichen, Energiekosten senken, Kernkraft und Technologieoffenheit stärken, Regulierungsdruck zurückfahren. [24] [25] [26]

Warum nur ein echter Kurswechsel hilft

Ein echtes Umsteuern wird es mit CDU und SPD nicht geben. Beide Parteien sind Teil desselben Systems aus CO₂-Verteuerung, Förderstaat, Sonderhaushalten und klimaideologischer Steuerung. Wer dieses Modell aufgebaut, verteidigt und immer weiter finanziert hat, wird es nicht aus eigener Kraft beenden. [5] [6] [7]

Wir von der AfD vertreten deshalb eine klare Position: Deutschland braucht keine kosmetischen Korrekturen, sondern einen politischen Richtungswechsel. Energie muss wieder bezahlbar werden. Mobilität darf nicht bestraft werden. Eigentum braucht Verlässlichkeit. Industrie braucht Wettbewerb statt Klima-Bürokratie. Und der Staat muss aufhören, wirtschaftliche Schäden mit immer neuen Subventionen zu überdecken. [19] [22] [25] [26]

Fazit

Die Bilanz deutscher Klima- und Umweltpolitik ist eindeutig: hohe Kosten, schwache Wirkung und eine wachsende Belastung für Bürger, Betriebe und Staatshaushalt. CDU und SPD haben ein Modell geschaffen, das Energie verteuert, Unsicherheit erzeugt und wirtschaftliche Stärke gegen ideologische Ziele eintauscht.

Der Vorstoß von Lauterbach und der WHO-Kommission zeigt nun, wie diese Politik international weitergedacht wird: Klima soll nicht mehr nur über Preise, Verbote und Förderprogramme gesteuert werden, sondern als Gesundheitsnotstand behandelt werden. Das wäre der nächste Schritt in Richtung dauerhafter Ausnahmezustand.

Wir von der AfD sagen deshalb klar: Schluss mit CO₂-Abzocke, Klima-Panik und politischer Bevormundung. Deutschland braucht bezahlbare Energie, wirtschaftliche Vernunft, nationale Souveränität und Freiheit statt immer neuer Notstandsdebatten. Nur ein echter Regierungsauftrag an die AfD kann diesen Kurs beenden.


Quellenverzeichnis

[1] Tagesschau: Warum Deutschlands Aufschwung 2026 kein Selbstläufer ist
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/konjunktur-deutschland-aufschwung-2026-100.html

[2] Finanztip: CO₂-Steuer / CO₂-Preis 2026 fürs Heizen und Tanken
https://www.finanztip.de/co2-steuer/

[3] BMUKN: Ab 2026 Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher trotz steigenden CO₂-Preises
https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/ab-2026-entlastungen-fuer-verbraucherinnen-und-verbraucher-trotz-steigen

[4] Bund der Steuerzahler: Darum steigt das Schuldenuhr-Tempo 2026 so rasant
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/darum-steigt-das-schuldenuhr-tempo-2026-so-rasant/

[5] Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD
https://www.bundestag.de/resource/blob/194886/696f36f795961df200fb27fb6803d83e/koalitionsvertrag-data.pdf

[6] SPD: Koalitionsvertrag 2025
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf

[7] Tagesschau: Was sich Union und SPD vorgenommen haben
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl-koalitionsvertrag-cdu-csu-spd-100.html

[8] Hans-Böckler-Stiftung: Wirtschaftspolitik 2026 – Deutschlands industriellen Kern erhalten
https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-ausblick-deutschlands-wirtschaftspolitik-2026-74069.htm

[9] Spiegel: IW senkt Konjunkturprognose für 2026 deutlich
https://www.spiegel.de/wirtschaft/wirtschaft-in-deutschland-iw-senkt-konjunkturprognose-fuer-2026-deutlich-a-e044176b-604d-477d-83cf-f2aa2b8e6f24

[10] Deutschlandfunk: IWF rechnet mit stärkerem Wachstum der deutschen Wirtschaft
https://www.deutschlandfunk.de/iwf-rechnet-mit-staerkerem-wachstum-der-deutschen-wirtschaft-100.html

[11] Focus: Expertengruppe um Lauterbach fordert globalen Klima-Notstand
https://www.focus.de/earth/expertengruppe-um-lauterbach-fordert-globalen-klima-notstand_8be04e8d-8839-4ed2-88b3-c92bf64ba5ef.html

[12] WHO Europe: Climate change is a health crisis – and fixing it is a health opportunity
https://www.who.int/europe/news/item/17-05-2026-climate-change-is-a-health-crisis—and-fixing-it-is-a-health-opportunity

[13] WHO Europe: Pan-European Commission on Climate and Health – Call to Action
https://www.who.int/europe/publications/m/item/pan-european-commission-on-climate-and-health–call-to-action

[14] ZEIT: Kommission – WHO sollte Notstand wegen Klimakrise ausrufen
https://www.zeit.de/news/2026-05/17/kommission-who-sollte-notstand-wegen-klimakrise-ausrufen

[15] Cicero: Die Forderung nach dem Klima-Notfall ist gefährlich
https://www.cicero.de/innenpolitik/weltgesundheitsorganisation-lauterbach-klima-notfall

[16] ZEIT: Heizungsgesetz – Der Hammer
https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-02/heizungsgesetz-eckpunkte-bundesregierung-reform-65-prozent-regel

[17] Frankfurter Rundschau: Neues Heizungsgesetz schon wieder in der Kritik
https://www.fr.de/wirtschaft/giftpille-die-die-kosten-weiter-erhoeht-das-bedeutet-das-neue-heizungsgesetz-fuer-verbraucher-zr-94756632.html

[18] taz: Reform des Heizungsgesetzes – Aus allen Ecken kommt Kritik
https://taz.de/Reform-des-Heizungsgesetzes-Aus-allen-Ecken-kommt-Kritik/!6157912/

[19] Bundestag: AfD-Fraktion will CO₂-Bepreisung abschaffen
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-980406

[20] Bundestag: Antrag zur Abschaffung der CO₂-Bepreisung stößt auf breite Kritik
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-de-co2-bepreisung-1067410

[21] Bundestag: AfD fordert Abschaffung der nationalen CO₂-Bepreisung
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1156398

[22] Bundestag: Antrag auf Aufhebung des Heizungsgesetzes
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw49-de-heizungsgesetz-1032686

[23] Bundestag: AfD dringt auf Rücknahme des Heizungsgesetzes
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1033010

[24] Bundestag: Krisenfeste und kostengünstige Energieversorgung Deutschlands
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-de-energieversorgung-1020994

[25] AfD-Bundestagsfraktion: Deutschlandplan
https://afdbundestag.de/deutschlandplan/

[26] AfD: Energie | Umwelt | Klima
https://www.afd.de/energie-umwelt-klima/

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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