Rechtsextremismus an Brandenburger Schule?

Startbild für Videokommentar: Vorwurf des Rechtsextremismus an Burger Schule

Wenn ein Finger auf andere zeigt, zeigen mindestens drei Finger auf einen selbst.

Dieses Sprichwort zumindest, trifft den Nagel auf den Kopf. Denn die beiden „Brandbrief-Schreiberlinge“ aus dem schönen Spreewälder Ort Burg, haben eine Diffamierungs-Kampagne gegen die Mitte der Gesellschaft gestartet. Dafür brauchten sie mehr Öffentlichkeitsarbeit, als es die Gesetzmäßigkeit vorsieht. In einer geplanten Inszenierung, von einem angeblichen Rechtsextremismus-Problem an Brandenburger Schulen, will man jetzt den Kampf gegen rechts erweitern, obwohl die Gewaltstraftaten an Schulen um ein 60-faches höher liegen. Da lässt man sich als Behörde und Brandbrief-Schreiberling schon gern mal mit Linksextremisten ein. Warum und Wieso erkläre ich euch in meinem Videokommentar.

Teilen ist gern erwünscht.

Schulanfang in Brandenburg: Zurück zur Normalität!

Das neue Schuljahr hat begonnen und mit ihm ein neuer Lebensabschnitt für 840 Erstklässler unserer Stadt. [1]

Doch obwohl Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) nach den Irrwegen der vergangenen zwei Jahre betonte, dass das neue Schuljahr von „so viel Normalität wie möglich“ geprägt sein soll, beginnt es so irrational wie das alte endete: mit einer euphemistisch genannten „Schutzwoche“. [2]

Sie sieht vor, dass alle Schüler, Lehrkräfte und andere Schulmitarbeiter an drei Schultagen der ersten Woche anlasslose Antigen-Schnelltests durchführen müssen, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Etwa 3,7 Millionen solcher Schnelltests wurden im vergangenen Jahr an Brandenburgs Schulen durchgeführt. Aus ihnen ergaben sich 1600 positive PCR-Tests – was einer Quote von 0,04 Prozent entspricht. [3]

Mittlerweile müsste daher auch im Brandenburger Bildungsministerium klar geworden sein, dass unsere Schulen keine Pandemietreiber sind und die anlasslosen Massentests außer hohe Kosten zu verursachen nur von begrenzten Nutzen sind.

Doch von Evidenz und Vernunft fehlt weiter jede Spur. Mehr noch bleibt von der Testpflicht ausgenommen, wer drei Mal mit einem der verfügbaren COVID-Impfstoffen geimpft worden ist oder einen auf 90 Tage begrenzten Genesenen-Nachweis besitzt.

Dabei kam selbst Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) in einer Bundestagsrede im Juli zu dem Schluss, „dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion“. [4] Und auch das RKI hat seine frühere Behauptung des „Ansteckungsschutzes“ längst zurückgenommen.

Wenn aber alle dem gleichen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, müssten auch alle gleichbehandelt werden. Vorausgesetzt natürlich, der Ministerin geht es tatsächlich um Gesundheitsschutz und nicht lediglich um das Aufrechterhalten eines Narrativs.

Es wird höchste Zeit, dass wir aus den Fehlern der vergangenen zwei Jahre lernen, endlich die logischen Schlüsse ziehen und wieder zur Normalität zurückkehren.

Dazu gehört auch eine Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sie würde bei konsequenter Durchsetzung in Cottbus über 1000 Beschäftigten den Job kosten und die angespannte Personalsituation noch weiter verschärfen.

 — — —

 [1] https://www.cottbus.de/mitteilungen/2022-08/sicherer_schulanfang_in_cottbus_chosebuz.html

 [2] https://www.bz-berlin.de/brandenburg/plaene-von-ernst-unterrichtsverbot-ab-16-grad-in-brandenburg

 [3] https://brandenburgerfreiheit.de/kritik-an-der-schutzwoche-von-brandenburgs-bildungs-und-gesundheitspolitikern

 [4] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-fuer-gesundheit-dr-karl-lauterbach–2060472

Maskenpflicht im Unterricht

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 292

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 6)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0292.pdf

In Nordrhein-Westfalen war bereits lange vor den Herbstferien eine Maskenpflicht im Unter- richt verbindlich. Diese wurde aber aus verständlichen Gründen Ende August abgeschafft. Der Verband „lehrer nrw“ wertete das als „wichtigen Schritt in Richtung Normalität“. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht gravierende Probleme: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Unterricht ist nicht sinnvoll. Ein längeres Maskentragen beeinträchtigt bei Schülern die Leistungsfähigkeit“, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme, an der unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beteiligt waren, geht eine Empfehlung hervor, dass die Maske im Unterricht am Platz allerdings nicht getragen werden muss.

Im Bildungsausschuss des Landtages Brandenburg hatte die Ministerin Ernst immer wieder betont, es gebe mit ihr keine Maskenpflicht im Unterricht; und noch in der Sitzung des Kreiselternrats am 5. Oktober 2020 in Cottbus wiederholte sie diese Aussage.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage wurde die Maskenpflicht in der Sekundarstufe 2 bei Schülern, aber nicht bei Lehrern, nun doch eingeführt?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Ernst die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wir wollen, dass die Schulen geöffnet bleiben können und der Unterricht nach Stundentafel durchgeführt werden kann. Das ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung, und darauf haben sich Bund und Länder in Deutschland am 28. Oktober 2020 verständigt.

Mit den Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die mit § 17 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren eingeführt wurden, hat die Landesregierung eine Entscheidung getroffen, was nach Abwägung der Empfehlungen und Erkenntnisse der Wissenschaft einerseits, der Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft als Ganzes und die Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen andererseits schließlich als das politisch verantwortete Notwendige und zugleich Verhältnismäßige erachtet wurde, um den Präsenzbetrieb in den Schulen weiterführen zu können.

In der gymnasialen Oberstufe und den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren ist durch die Bildung von und die Unterrichtung in Kursen Konstanz bei der Zusammensetzung der Lerngruppen anders als in den niedrigen Jahrgangsstufen aus organisatorischen Gründen naturgemäß nicht möglich. Bei den in den Oberstufenzentren ansonsten zusammengefassten Bildungsgängen ist aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs die Zusammensetzung der Schülerschaft inhomogen; hinzu kommen bildungsgangspezifisch vielfältige Sozialkontakte in der Arbeitswelt einschließlich Praktika.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung verringert das Übertragungsrisiko, und zwar auch und insbesondere für das Gegenüber, dies ist inzwischen wissenschaftlichen belegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum als einen Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt. Das Tragen einer MNB wird insbesondere in Situationen empfohlen, in denen mehrere Menschen im öffentlichen Raum für längere Zeit zusammentreffen oder die Abstandsregeln nicht zuverlässig einhalten können. Die WHO hatte eine Meta-Studie auf Grundlage von 172 Studien in Auftrag gegeben, die unter anderem zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Ansteckungsrisiko um 85 % senke.

Da die in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren unterrichtenden Lehrkräfte durch die von den Schülerinnen und Schülern getragene Mund-Nasen-Bedeckung geschützt sind, wurde entschieden, die Lehrkräfte vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freizuhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler wenigstens die Mimik der Lehrkräfte und deren Ausführungen deutlich wahrnehmen. Dass verbale und nonverbale Kommunikation für den Lernprozess von herausgehobener Bedeutung sind, gehört zum Allgemeingut und bedarf keiner weiteren wissenschaftlichen Herleitung. Hier wurde ebenfalls abgewogen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-037.pdf

Durchführung des Projekts “Ich, Körper und Gefühle” an der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule Potsdam

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Im Rahmen eines fünftägigen Projekts im Fach Deutsch zum Thema „Ich, Körper und Gefühle“ sollen sich Schüler der Jahrgangsstufe 8 der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule Potsdam zwischen dem 21. und 25.10.2019 unter anderem auf der Grundlage einer Lehrerhandreichung mit Arbeitsblättern1der „QueerformatFachstelle Queere Bildung“ ganztägig mit Belangen der „LGBTI-Community“ auseinandergesetzt haben. Trotz des sensiblen Themas soll, bis auf die Ankündigung des Projektbeginns, keine Vorabinformation der El-tern über den Ablauf, die Inhalte und die Zielstellung des Projekts erfolgt sein. Die Schüler sollen sich, arbeitsteilig in Projektgruppen organisiert, „Grundwissen“ zur Thematik angeeignet haben, entwarfen und präsentierten als Endprodukt ein zusammenfassendes Plakat. Dieses wurde benotet und soll dabei eine vollwertige Klassenarbeit ersetzt haben. Angeblich wurden die Schüler während der Projektdurchführung seitens der verantwortlichen Lehrer lediglich „beaufsichtigt“ und blieben bei der Erledigung der Arbeitsaufträge weitgehend sich selbst überlassen.

  • Kleine Anfrage 95 von Sabine Barthel (AfD) , Dennis Hohloch (AfD) , Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 14.11.2019, hier Drucksache 7/161 (3 S.) Anlagen (1)
    • Antwort (LReg) 27.12.2019 Drucksache 7/404 (5 S.)

Straftaten an brandenburgischen Schulen

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Laut Pressemeldungen kommt es seit einigen Jahren vermehrt zu Polizeieinsätzen an Schulen. Die Ursachen hierfür liegen vor allem in einem drastischen Anstieg der Gewalt- delikte. So stieg zwischen 2016 und 2017 allein die Zahl der schweren Körperverletzungen um 44 Prozent an.

  • Kleine Anfrage 88 von Sabine Barthel (AfD) , Dennis Hohloch (AfD) , Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 12.11.2019, hier Drucksache 7/153 (1 S.)
    • Antwort noch offen

Lehrergesundheit und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Schuldienst

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Seit Jahren ist zu beobachten, dass die Anforderungen an den Lehrerberuf jenseits des klassischen Aufgabenportfolios, auch bedingt durch die Vielzahl an schulpolitischen Reformmaßnahmen, stetig wachsen, die Aufgabenbereiche immer komplexer, der Arbeits- und Effizienzdruck immer stärker wird. Eine hohe Lärmbelastung, eingeschränkte Erholungszeiten während des Unterrichtstages, überdurchschnittlich hohe Wochenarbeitszeiten, steigender Korrektur- und Verwaltungsaufwand sind nur einige Beispiele für die enorme Arbeitsbelastung, mit der sich unsere Lehrer konfrontiert sehen. Als Folge sind Lehrer im Vergleich zu anderen Berufsgruppen im Bereich der psychischen und psychosomati- schen Erkrankungen, wie z.B. Burnout oder Depressionen, überdurchschnittlich stark repräsentiert.

  • Kleine Anfrage 46 von Sabine Barthel (AfD) , Dennis Hohloch (AfD) , Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 21.10.2019, hier Drucksache 7/64 (2 S.)
    • Antwort (LReg) 20.11.2019 Drucksache 7/214 (3 S.)

Refugee Teachers Program

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Seit dem Frühjahr 2016 bietet die Universität Potsdam das Projekt Refugee Teachers Program für Flüchtlinge an, die bereits in ihren Herkunftsländern dem Lehrerberuf nach- gegangen waren. Ziel des Programms ist es, den Teilnehmern innerhalb eines Zeitraums von drei Semestern (unterteilt in Basis-, Aufbau- und Vertiefungsmodul) theoretische sowie praktische pädagogische und fachdidaktische Fähig- und Fertigkeiten zu vermitteln, um sie für einen beruflichen Einstieg, zunächst als Assistenzlehrkraft oder als sonstiges pädagogisches Personal, in den Schuldienst des Landes Brandenburg qualifizieren.

  • Kleine Anfrage 47 von Sabine Barthel (AfD) , Dennis Hohloch (AfD) , Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 21.10.2019, hier Drucksache 7/65 (4 S.)
    • Antwort (LReg) 12.12.2019 Drucksache 7/348 (12 S.)

Arbeitszeiten von Lehrern

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

n seiner Online-Ausgabe vom 18.09.2019 berichtete die britische Tageszeitung The Guardian über eine aktuelle Studie des UCL Institute of Education, wonach die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von englischen Lehrern 47 Stunden beträgt. 25 Prozent arbeiteten gar mehr als 60 Stunden pro Woche.
Dabei fallen neben er obligatorischen Stundenvor- und -nachbereitung, Korrekturen, Teilnahme an schulinternen Konferenzen, Weiter- und Fortbildungen sowie administrative Aufgaben, wie die Planung von Exkursionen und Klassen- bzw. Jahrgangsfahrten, Eltern- und Schülergespräche, Koordination mit außerschulischen Partnern u.ä., an. 

  • Kleine Anfrage 49 von Sabine Barthel (AfD), Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) vom 21.10.2019, hier Drucksache 7/67 (1 S.)
    • Antwort (LReg) 20.11.2019 Drucksache 7/212 (2 S.)

Verwandte Vorgänge: “Arbeitszeiten erfassen – Belastungssituationen erkennen – Lehrernachhaltig entlasten”. Antrag (AfD) 14.01.2020 Drucksache 7/473 (3 S.). Beratung Plenarprotokoll 7/7 22.01.2020, Einl 7/7, BePr 7/7(Beschl: Ablehnung Antrag Drs 7/473).