Am Gründonnerstag gibt es bei uns immer ein Mittagessen oder Abendbrot mit grünem Gemüse, ganz nach altem Brauch.
Am Karfreitag werden die Ostereier nach sorbischer Art gestaltet. Die Wachsmaltechnik der sorbischen Ostereier erfordert ein wenig Geduld. Doch mit genug „Osterwasser“, entstehen einmalige Unikate dieser schönen Ostereier.
Der Ostersamstag steht natürlich ebenfalls im Zeichen des Osterbrauchtums. Hierbei darf ein Osterfeuer nicht fehlen. In unserer Region sind sie in fast jedem Dorf zu finden.
Der Ostersonntag fängt mit der Suche nach dem Osterhasen an, hierzu kommt die ganze Familie und mein Patenkind zusammen. Nach der Suche gibt es traditionellerweise ein Mittagessen mit Lamm. Am Nachmittag gibt es Kaffee, Hefezöpfe und selbstgebackenen Kuchen.
Den Ostermontag nutzen wir zu einem ausgiebigen Osterspaziergang, frei nach Goethe geht es raus in die Lande und Natur.
Kleine Anfrage 1979 Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 11.04.2022 Drucksache 7/5405 (2 S.)
Laut neuer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung müssen in bestimmten Bereichen FFP2-Masken getragen werden. Hierüber informiert die Landesregierung im Rahmen ihrer Internetpräsenz unter anderem folgendermaßen:
„In geschlossenen Räumen von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen in diesen Einrichtungen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. […] Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs: Alle Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.
Kleine Anfrage 1971 Lars Hünich (AfD), Lena Kotré (AfD), Daniel Freiherr von Lützow (AfD), Lars Schieske (AfD) 05.04.2022 Drucksache 7/5387 (2 S.)
In Hunderten von Städten und Gemeinden in Brandenburg und bundesweit kommt es seit Monaten zu wöchentlichen Protesten gegen die Coronapolitik von Bundesregierung und Landesregierungen. Darüber hinaus gibt es vielerorts sogenannte Spaziergänge. Zwangsläufig kommt es bei solchen Zusammenkünften zu Kontakten zwischen teilnehmenden Bürgern und Polizeibeamten. Durch diverse Mitteilungen von Bürgern an die Fragesteller ist bekannt geworden, dass gegen diese Bürger im Zusammenhang mit Demonstrationen und Spaziergängen Verwaltungsakte erlassen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.
In der Zwangsverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2 in Brandenburg, muss eine medizinische Maske beziehungsweise FFP-2-Maske grundsätzlich immer dann getragen werden, wenn außerhalb des privaten Raums in geschlossenen Räumen die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist. [1]
Doch was kann so eine Maske und wer darf sie benutzen?
Noch im April 2020 sagte die grüne Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Masken hätten einen gewissen Schutzeffekt, aber sie schützt den Träger nicht sicher vor Infektion.“ [2]
Das ist richtig, denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte [3] sagt zur Schutzwirkung von Masken eindeutig folgendes:
Mund-Nasen-Bedeckung – Designabhängig, Geschwindigkeit des Atemstroms und Tröpfchen-Auswurf können reduziert werden
Medizinische Gesichtsmaske – Schutz vor Tröpfchen, geringer Schutz vor Aerosolen
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2, FFP3) – Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen
Der sachgerechte Umgang mit Gesichtsmasken ist für deren Wirksamkeit und Sicherheit maßgeblich!
Wer kann diesen sachgerechten Umgang für sich garantieren? Wer entsorgt Einmalmaterial, was Gesichtsmasken nun einmal sind, nach dem Gebrauch?
Auch die EU-Gesundheitsbehörde hat Zweifel am Nutzen der verschiedenen Masken.
„Doch es gibt auch Zweifel am Nutzen der FFP2-Masken: Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC steht dem zusätzlichen Nutzen von FFP2-Masken im Alltag skeptisch gegenüber. So teilte die in Stockholm ansässige Behörde auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit: Der erwartete Mehrwert der universellen Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken in der Gemeinschaft ist sehr gering.
Darüber hinaus rechtfertigten die möglichen Kosten und Schäden keine Empfehlung dafür, FFP2-Masken anstelle von anderen Masken in der Öffentlichkeit zu tragen.“ [4]
Voraussetzung zum Tragen einer Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2, FFP3)
In der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR 14.2) werden partikelfiltrierende Halbmasken als Atemschutzgeräte der Klasse 1 geführt. [5]Um solch ein Atemschutzgerät der Klasse 1 zu tragen, wird in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 2 Begriffsbestimmungen [6], folgendes beschrieben: „…Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss.“ Die EU-Gesundheitsbehörde kann Schäden nicht ausschließen und somit muss eine Vorsorgeuntersuchung (G26.1) stattfinden!
Doch die Gesundheitsministerin, wobei ich stark an dem Begriff „Gesundheit“ in diesem Zusammenhang zweifle, möchte sie weiterhin das Maskentragen verpflichten und spricht hierbei sogar von wirksamen Schutzmaßnahmen! [7]
An vielen Einrichtungen muss man eine FFP2-Maske tragen, nach meiner Auffassung entspricht das nicht der Realität beim bisherigen Umgang mit Erkältungswellen. Ich werde sie in einer kleinen Anfrage um Stellungnahme bitten und sie auffordern ihre neusten Erkenntnisse zu der Schutzwirkung von Masken in Bezug zu SARS-CoV-2 offenzulegen.
Eine Anfrage der AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung hat einen gravierenden Personalmangel aufgedeckt. Mittlerweile können 29 Stellen im Fachbereich 37 –zuständig für Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Leitstelle – nicht besetzt werden. Ab heute, 15.03.2022, tritt die berufsbezogene Impfpflicht in Kraft. Das wird mit Sicherheit nicht zum Wohle und der Sicherheit der Cottbuser beitragen. Im Video erkläre ich den Vorgang nochmals.
Ringsum verabschieden sich die Länder von den Corona-Zwangsmaßnahmen, aber in Deutschland sollen sie als „Basisschutz“ fortgesetzt und darüber hinaus eine Allgemeine Impfpflicht beschlossen werden.
Selbst von dem unzureichenden Regierungsversprechen, dass ab dem 20. März „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen sollen“, rückt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ab: Man wisse noch gar nicht, was ab dem 20. März gelten werde. „Für ältere Menschen, bei denen die Impfungen nicht so gut wirken […] wird es nie eine wirklich volle Freiheit geben“.
Wir erleben nichts weniger als einen Angriff auf das Grundgesetz von oben. Deshalb rufen wir zur Demonstration in Cottbus auf. Verteidigen wir unsere Freiheit, unsere Grundrechte, unsere körperliche Unversehrtheit!
Los geht‘s am Sonnabend, dem 12. März 2022, um 17 Uhr auf dem Stadthallenvorplatz in Cottbus.
Cottbus bedankt sich bei ca 5000 Spaziergängern. Frische Luft und die abendliche Stadt laden nächste Woche wieder zum Spaziergang ein. Wir lassen uns nicht spalten! Wir halten zusammen! Wir sind Cottbus!
Viele Cottbuser haben die Nase voll von diesen Zwangsmaßnahmen. Grundrechte werden massiv eingeschränkt und unsere Demokratie wird von der Regierung aushöhlt. Eine Angst- und Drohkulisse wurde seitens dieser aufgebaut. Freunde, Kollegen aber auch ganze Familien werden gespalten. Wir machen da nicht mit und zeigen jeden Montag wer die wirkliche Macht im Land hat, das Volk!
Jeder, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft, muss jetzt Gesicht zeigen. Gesicht zeigen für die Freiheit, welche 1989 von unseren Eltern und Großeltern friedlich erkämpft wurde. Gesicht zeigen für die Grundrechte, welche jedem Deutschen zustehen. Heute bezeichnete der Ministerpräsident Woidke uns Spaziergänger als Feinde der Demokratie. Wir lassen uns von solch einer Polemik nicht beeindrucken und zeigen ihm unsere rote Linie, welche er mit dieser Aussage überschritten hat. Wir lassen uns nicht spalten! Wir stehen zusammen! Wir sehen uns Sonnabend und werden noch mehr sein!
Sonnabend +++ 18.12.21 +++ 18.00 Uhr +++ Cottbus +++ An der Oberkirche
Am Samstag wurde zu einem Abendspaziergang durch Cottbus aufgerufen. Dem Aufruf folgten über 2500 Menschen, welche friedlich für ihre Grundrechte Gesicht zeigten. Wir werden der Coronadiktatur weiterhin Widerstand leisten! Sei auch du dabei!
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