Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Neues Heizungsgesetz – neue Mogelpackung

Neues Heizungsgesetz - neue Mogelpackung

Die schwarz-rote Bundesregierung ließ sich lange Zeit, um ihr Versprechen umzusetzen, das Habecksche Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein neues Gesetz zu ersetzen. Kürzlich veröffentlichten die Koalitionäre ein Eckpunkte-Papier, das der große energiepolitische Wurf sein soll. Doch wird es diesem Anspruch wirklich gerecht?

Was steht im Eckpunkte-Papier?

Das, was die meisten wohl erhofft haben, wurde tatsächlich erfüllt: Funktionierende Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, auch der Einbau ist weiterhin möglich [1]. Die bislang geltende Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll somit entfallen [1]. Dennoch kann von einer Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes keine Rede sein, denn das würde bedeuten, dass die Rechtslage aus der Zeit vor dem Habeck-Heizhammer wieder herbeigeführt wird, was aber nicht der Fall ist [2].

Statt der 65-Prozent-Quote von Habeck will die Bundesregierung nun eine sogenannte „Grüngasquote“ einführen, wonach bei einem Austausch der alten Öl- oder Gasheizung die neue Heizung zu einem steigenden Anteil mit „Bio-Brennstoffen“ betrieben werden soll [3]. Bereits im Jahr 2029 soll diese „Grüngasquote“ bei zehn Prozent liegen, mit danach folgendem Anstieg bis zum Jahr 2040 [4]. Der von der Bundesregierung im Detail noch festzulegende Anstieg wird auch „Bio-Treppe“ genannt.

Ein Jahr vorher soll die Pflicht für die Energieversorger beginnen, mindestens ein Prozent an sogenanntem Biokraftstoff beizumischen, wozu unter anderem Biomethan, Wasserstoff oder synthetische Öle zählen [2]. Dies betrifft dann alle Abnehmer, also auch Bestandskunden, die noch eine alte Heizung nutzen. Allein dadurch werden für alle Haushalte Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr entstehen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) errechnet haben [5].

Sind die Vorgaben der Bundesregierung realistisch?

Es ist davon auszugehen, dass die geforderten „grünen Gase“ nicht in ausreichender Menge verfügbar sind und überdies viel dringender in der Industrie benötigt werden [4]. Ingbert Liebig vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt ernüchtert fest: „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“ [1]. Seitens des VKU heißt es weiter: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen“ [1]. Derzeit macht z. B. Biomethan nur 1,4 Prozent des gesamten Gasverbrauchs in Deutschland aus [6].

Heizen mit Öl und Gas wird künftig deutlich teurer sein, was auch an der Knappheit der benötigten Kraftstoffe liegt. Schon jetzt gibt es bereits Biogas-Tarife, deren Kosten liegen derzeit 25 Prozent über dem Standardtarif [5]. Wenn das Angebot knapp bleibt, der Staat aber durch gesetzliche Quoten die Nachfrage künstlich antreibt, führt das zwangsläufig zu Preissteigerungen. Selbst die Regierungsparteien gehen von einer monatlichen Teuerung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus von 16 Euro bei Gas und 23 Euro bei Öl aus [2]. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob man auf Schätzungen der Bundesregierung vertrauen kann. Wirtschaftsinstitute rechnen stattdessen mit Mehrkosten in Höhe von 700 Euro pro Jahr [5].

Auch für Mieter, die in Deutschland bekanntermaßen den Großteil der Bevölkerung darstellen, dürfte es teurer werden. Der Deutsche Mieterbund bemängelt, dass die Kosten der sogenannten Wärmewende zum großen Teil auf die Mieter abgewälzt werden [7]. So heißt es in einer ersten Stellungnahme des Mieterbunds: „Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand – die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten werden aber von den Mietern getragen“ [3].

Gleiches gilt für die Mehrkosten aus der CO₂-Bepreisung, der Netzgebühren sowie der nun auf den Weg gebrachten Beimisch-Quote – auch diese muss letztlich der Mieter tragen [7]. Der Geschäftsführer des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI, Wolfgang Weber, sagt schon jetzt eine „unkalkulierbare Kostenfalle“ für Verbraucher voraus [2]. Ähnliches prognostiziert das Umweltinstitut München: „Der Widerspruch aus neu installierten Gasheizungen und schrumpfenden Netzen wird für die Gaskunden damit zur Kostenfalle. Weil immer mehr Menschen auf Wärmepumpen umsteigen oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden, steigen die Netzkosten für die im Netz verbleibenden Haushalte extrem an“ [2].

Kerstin Stratmann, Geschäftsführerin des Fachverbandes Gebäudeenergie, ist gar der Auffassung, dass die Grüngasquote und die „Bio-Treppe“ größere Kostensteigerungen bei Gas- und Ölheizungen als das bisherige Heizungsgesetz mit sich bringen werden [5]. Auch die Verbraucherzentrale spricht von einer „Mogelpackung“, weil es keine wissenschaftliche Evidenz dafür gebe, dass es tatsächlich einen wachsenden Markt für die vermeintlich grünen Gase geben wird [7]. Bis zum Jahr 2030 wird lediglich eine Verdreifachung der Produktion von Biomethan realistisch für möglich gehalten [6]. Wie so die anvisierten zehn Prozent bis 2029 erreicht werden sollen? Das Prinzip Hoffnung scheint bei der Bundesregierung zu herrschen. Hinzu kommt das Problem, dass Biogas noch kostenintensiv zu Biomethan weiterverarbeitet werden muss, um es für die normalen Leitungen nutzbar zu machen [6].

Letztlich könnten alle „Grüngasquoten“, „Bio-Treppen“ und sonstige teure Wortungetüme beim vielbeschworenen Kampf gegen den Klimawandel gar nichts bringen, was laut Berechnungen von „Agora Energiewende“ bis zum Jahr 2030 Strafzahlungen Deutschlands an die EU in Höhe von 13 bis 34 Milliarden Euro mit sich bringen könnte – abhängig von der Entwicklung der Preise für Emissionszertifikate [8]. Weniger „optimistische“ Kalkulationen gehen sogar von 40 Milliarden Euro aus [8]. Dass diese Kosten letztlich auch die Steuerzahler tragen müssen, versteht sich von selbst.

Und nun?

Noch ist nicht klar, ob das Gesetz überhaupt durch den Bundestag kommt. Auch ist nicht unwahrscheinlich, dass es am Ende noch vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird, weil es angeblich zu wenig für den Klimaschutz tut. Einige Experten gehen sogar von Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU aus. Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz kann also aus mehreren Gründen noch scheitern.

Es wird für Millionen Bürger abermals teurer werden, eines der wichtigsten Grundbedürfnisse zu befriedigen: ein warmes Zuhause zu haben. Auch schafft das neue Gesetz keine Planungssicherheit für Bürger, die aktuell vor der Wahl stehen, welche Heizung sie installieren lassen. Es ist eine Wette auf die Haltbarkeit eines Gesetzes und auf die Berechenbarkeit von politisch manipulierten Marktbedingungen. Theoretisch darf man weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen, man weiß aber nicht, ob es genügend „grüne Brennstoffe“ geben wird, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Es geht also weiter mit grüner Planwirtschaft – dafür braucht es gar keine Grünen in der Regierung.


Quellenverzeichnis

[1] „Was die Reform des Heizungsgesetzes für Eigentümer und Mieter bedeutet“, www.wiwo.de, 25. Februar 2026
[2] „Das sind die Haken beim neuen Heizungsgesetz“, www.jungefreiheit.de, 26. Februar 2026
[3] „Grüne und Verbraucherschützer warnen – Spahn und Reiche weisen Kritik zurück“, www.tagesspiegel.de, 25. Februar 2026
[4] „Opposition kritisiert Pläne der Regierung“, www.tagesschau.de, 25. Februar 2026
[5] „Die Grüngasquote verteuert Heizen für alle – auch Bestandskunden“, www.n-tv.de, 5. März 2026
[6] „Können wir künftig mit Biomethan heizen?“, www.mdr.de, 4. März 2026
[7] „Mieterbund kritisiert geplantes neues Heizungsgesetz als ungerecht“, www.zeit.de, 25. Februar 2026
[8] „Deutschland droht eine Strafe von über 40 Milliarden Euro“, www.t-online.de, 5. März 2026

Bio-Elite auf Steuerzahlerkosten: Bioland wirft AfD-Bauern raus

Stellt euch vor, ihr seid fleißiger Biobauer. Ihr bewirtschaftet euren Betrieb nach strengsten Öko-Richtlinien, zahlt saftige Beiträge und Lizenzgebühren. Und dann passiert genau das: Die Bioland-Bonzen schlagen euch die Tür vor der Nase zu. Nicht wegen eurer Arbeit. Nicht wegen eurer Qualität. Sondern nur deshalb, weil ihr euch politisch bei der größten demokratisch gewählten Oppositionspartei Deutschlands, der AfD, engagiert.

Willkommen im „Bio-Faschismus“. Ein Verband, der eigentlich Karotten und Kühe zertifizieren soll, mutiert zum politischen Öko-Inquisitor. Und das Ganze wird auch noch mit eurem Geld finanziert. Mitgliedsbeiträge, Lizenzgebühren und Hunderttausende aus Steuergeldern der EU, des Bundes und der Länder. (1)

Dabei verpflichtet sich Bioland laut eigener Satzung dazu, parteipolitisch unabhängig zu agieren. Stattdessen diffamiert der Verband die AfD und wirft deren Anhänger aus dem Verband. Hetze auf Steuerkosten. (2) (3)

Der skandalöse interne Umgang: AfD raus, ohne Begründung oder Anhörung

Der interne Umgang bei Bioland ist eindeutig. AfD-Mitglieder sollen nicht aufgenommen werden. Funktionäre sollen gekündigt werden. Sogar einfache Parteimitglieder werden aus dem Verband gedrängt, ohne dass ihnen eine Begründung geliefert wird.

Ein Beispiel ist der Biobauer Mathias Kreiß aus Bayern. Nachdem er als AfD-Bürgermeisterkandidat antrat, wurde sein Erzeugervertrag gekündigt. Das Bioland-Siegel durfte er nicht mehr nutzen. Der Hintergrund dafür ist eine von Bioland gegründete „Arbeitsgruppe gegen rechtsextreme Einflussnahme“. Kritiker sehen darin nicht nur eine Diffamierung, sondern auch einen klaren Verstoß gegen die eigene Satzung. In §2.3 heißt es ausdrücklich: „Der Verband ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.“ (2) (3)

Statt Landwirtschaftspolitik betreibt Bioland linke Agenda

Eigentlich sollte Bioland den ökologischen Landbau fördern. Stattdessen betreibt der Verband aus Sicht vieler Kritiker politische Indoktrination. Kampagnen wie „Buntes Bioland“ richten sich gegen angeblichen Rechtsextremismus.

Wer AfD wählt, also die Partei, die sich als einzige konsequent für die Interessen deutscher Bauern einsetzt, wird plötzlich zur „Gefahr für die Marke“ erklärt. Satirisch zugespitzt könnte man sagen: Die Bio-Bonzen fürchten offenbar, dass links-grüne Wähler ihre Tomaten boykottieren könnten und die schöne Öko-Illusion zusammenbricht.

So mutieren Verbände ohne politische Kernkompetenz zu Marionetten der schwarz-roten Regierung und spalten die Landwirtschaft unter dem Deckmantel von Vielfalt und Demokratie. (4)

Satzungswidrig: Warum der AfD-Ausschluss gegen Biolands eigene Regeln verstößt

Ein Blick in die Satzung von Bioland vom 19.11.2024 zeigt die Widersprüche deutlich. In §2.3 heißt es ausdrücklich:

„Der Verband ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängig.“

Wenn ein Verband eine legale und demokratisch gewählte Partei pauschal als extrem brandmarkt und deren Mitglieder ausschließt, ist das aus Sicht der Kritiker nichts anderes als blanke Parteipolitik. Die Satzung erlaubt lediglich ein Vorgehen gegen rassistische, verfassungsfeindliche oder menschenverachtende Bestrebungen. Eine bloße AfD-Mitgliedschaft fällt jedoch nicht darunter. (2) Auch Ausschlüsse sind laut §5.4 nur bei einem wichtigen Grund möglich. Dazu gehört beispielsweise die aktive und öffentlich wahrnehmbare Unterstützung extremistischer Bestrebungen. Zudem muss vorher eine Anhörung stattfinden.

Ein pauschales „AfD gleich raus“ ohne Prüfung und ohne Anhörung verletzt diese Regeln. Gleichzeitig werden damit tausende AfD-Sympathisanten unter den Biobauern diskriminiert. Wenn AfD-Politiker bewusst ausgeschlossen werden, hat das auch Auswirkungen auf demokratische Prozesse. Die AfD vertritt inzwischen rund 20 Prozent der Wähler, mit steigender Tendenz. Eine Organisation, die gegen diese Partei agiert, betreibt faktisch Wahlkampf gegen die Opposition. (5)

Steuergelder finanzieren politische Kampagnen

Besonders brisant wird die Situation durch die Finanzierung des Verbandes. Bioland lebt nicht nur von Mitgliedsbeiträgen.

Der Verband erhält auch erhebliche öffentliche Fördermittel. EU-Programme wie „Grenzenlos Regional – Bio in Europa“ mit rund einer Million Euro Förderung. Bundesmittel über die BLE von etwa 90.000 bis 100.000 Euro für Messeauftritte wie die Grüne Woche oder die Biofach. Landesmittel wie rund 160.000 bis 170.000 Euro für Bildungsmaßnahmen in Baden-Württemberg oder etwa 50.000 bis 60.000 Euro für Sortenversuche in Niedersachsen. Hinzu kommen Lobbyausgaben von rund 120.000 bis 130.000 Euro im Jahr 2024.

Kritiker sehen darin ein klares Problem. Mit Steuergeldern werden aus ihrer Sicht AfD-Ausschlüsse, Arbeitsgruppen gegen angeblichen Rechtsextremismus und politische Lobbyarbeit finanziert. Das hat mit der ursprünglichen Idee der Förderung biologischer Landwirtschaft nur noch wenig zu tun. (2)

Fazit: Wenn Verbände zu politischen Indoktrinationszentren werden

Immer mehr Verbände mit eigentlich fachlichen Kernkompetenzen entwickeln sich nach Ansicht vieler Kritiker zu politischen Indoktrinationszentren. Statt sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, betreiben sie politische Kampagnen gegen die Opposition. Deshalb fordern Kritiker, dass kein öffentliches Geld mehr für Organisationen bereitgestellt wird, die politische Hetze gegen die AfD betreiben. Die AfD versteht sich als Partei für alle Bauern. Wir positionieren uns gegen EU-Vorgaben und für eine Landwirtschaft, die sich stärker an den Interessen deutscher Landwirte orientiert.

Boykottiert ihr das Bioland-Siegel?
Teilt eure Meinung.

Quellen

(1) Bioland e.V., Eintrag im Lobbyregister des Deutschen Bundestages
https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003958

(2) Satzung von Bioland e.V., Fassung vom 19.11.2024
https://a.storyblok.com/f/319110/x/e2ee5a1ff4/bioland_satzung_fassung_vom_19-11-24.pdf

(3) Bericht über internen Leitfaden zu AfD-Mitgliedern bei Bioland
https://apollo-news.net/interner-leitfaden-zeigt-bioland-will-afd-bauern-ausschlieen/

(4) Bioland-Kampagne „Buntes Bioland – Wir lieben Vielfalt“
https://www.bioland.de/ueber-uns/unsere-kernthemen/gegen-rechtsextreme-tendenzen

(5) Aktuelle AfD-Umfragewerte (Übersicht Wahlumfragen)
https://dawum.de/AfD/

Gewalt im Amateursport: Bundesregierung lässt Vereine im Dunkeln

Der Amateur- und Breitensport ist das Rückgrat unserer Sportlandschaft. Millionen Menschen engagieren sich Woche für Woche auf Sportplätzen, in Turnhallen und Vereinsanlagen. Häufig geschieht dies ehrenamtlich. Doch ein wachsendes Problem belastet den Sport zunehmend: Gewalt auf und neben dem Spielfeld.

Immer häufiger berichten Vereine, Schiedsrichter und Spieler von Übergriffen, Bedrohungen und eskalierenden Konflikten bei Amateurspielen. Besonders im Fußball häufen sich entsprechende Vorfälle seit Jahren. Bereits in einem früheren Beitrag habe ich darauf hingewiesen, dass Gewalt im Amateurfußball längst kein Einzelfall mehr ist, sondern ein strukturelles Problem darstellt.[1]

Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zeigt nun ein bemerkenswertes Bild und wirft gleichzeitig neue Fragen auf.[2]

Keine bundesweiten Zahlen zu Gewalt im Amateur- und Breitensport

Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass Gewaltvorfälle im Amateur- und Breitensport in Deutschland bislang nicht bundesweit statistisch erfasst werden.[2] Es existiert also keine einheitliche Datengrundlage darüber, wie häufig Spieler, Schiedsrichter, Trainer oder Zuschauer von Gewalt betroffen sind.

Damit fehlt eine zentrale Voraussetzung, um das Ausmaß des Problems überhaupt realistisch beurteilen zu können. Ohne belastbare Zahlen bleibt jede politische Debatte über Prävention, Sicherheitskonzepte oder Unterstützung für Vereine zwangsläufig unvollständig.

Ein Bericht existiert, bleibt aber unter Verschluss

Besonders bemerkenswert ist eine weitere Information aus der Antwort der Bundesregierung. Im Auftrag der Innenministerkonferenz wurde eine sogenannte Rechtstatsachensammlung zur Gewalt im Amateurfußball erstellt. Dieser Bericht liegt bereits seit August 2023 vor und wurde innerhalb der Innenministerkonferenz beraten.[2]

Veröffentlicht wurde er jedoch bis heute nicht.

Das bedeutet: Während Vereine, Verbände und Ehrenamtliche über zunehmende Probleme berichten, bleiben zentrale Erkenntnisse aus einem offiziellen Bericht der Öffentlichkeit bislang vorenthalten. Gerade für Vereine und Verbände wäre Transparenz jedoch entscheidend, um geeignete Maßnahmen entwickeln zu können.

Bundesregierung plant keine einheitliche Datenerfassung

Noch bemerkenswerter ist eine weitere Aussage der Bundesregierung. Es sind derzeit keine Schritte geplant, um eine bundesweit einheitliche Datenerfassung zu Gewaltvorfällen im Amateur- und Breitensport zu schaffen.[2] Stattdessen verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort wiederholt auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Doch genau hier liegt das grundlegende Problem. Gewalt im Amateur- und Breitensport ist längst kein lokales Einzelphänomen mehr. Die Vorfälle treten bundesweit auf. Wenn ein Problem bundesweit auftritt, kann es auch nur bundesweit koordiniert wirksam bekämpft werden.

Integration ist Bringschuld: Regeln des Sports müssen respektiert werden

Ein weiterer Aspekt, der in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird, ist die zunehmende Rolle von Konflikten zwischen unterschiedlichen kulturellen Gruppen im Amateurfußball. Bereits in meinem früheren Beitrag zum Thema Gewalt im Amateurfußball habe ich darauf hingewiesen, dass sich die Zusammensetzung vieler Mannschaften in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat.[1] Seit der starken Zuwanderung ab dem Jahr 2015 sind auch im Amateurfußball verstärkt Mannschaften entstanden, die überwiegend aus Spielern mit Migrationshintergrund bestehen.

Sport kann grundsätzlich ein Ort der Integration sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Integration auch tatsächlich gelebt wird. Integration bedeutet nicht, dass sich bestehende Strukturen und Regeln anpassen müssen. Integration bedeutet vielmehr, dass diejenigen, die neu in eine Gesellschaft oder in bestehende Vereinsstrukturen kommen, sich selbst integrieren.

Integration ist daher eine Bringschuld. Wer in Deutschland lebt und in deutschen Sportverbänden aktiv ist, muss die Regeln des Sports, die Entscheidungen von Schiedsrichtern sowie die kulturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen akzeptieren und respektieren.

Gerade hier berichten viele Vereine, Schiedsrichter und Verbände jedoch zunehmend von Problemen. Immer häufiger wird von Respektlosigkeit gegenüber Schiedsrichtern, aggressivem Verhalten gegenüber Gegnern oder eskalierenden Konflikten auf und neben dem Spielfeld berichtet.

Auch in Brandenburg gab es entsprechende Beispiele. In meinem früheren Beitrag habe ich unter anderem den Migrantenverein Union Cottbus erwähnt, der wiederholt durch Konflikte und Auseinandersetzungen im Spielbetrieb aufgefallen ist.[1] Diese Entwicklungen zeigen, dass Gewalt im Amateurfußball nicht nur eine Frage von Sportorganisation oder Sicherheitskonzepten ist. Es geht auch um Fragen von Integration, Respekt gegenüber Regeln und die Bereitschaft, sich in bestehende gesellschaftliche und sportliche Strukturen einzuordnen. Gerade deshalb wäre eine transparente und bundesweit einheitliche Datenerfassung so wichtig. Nur wenn Ursachen und Hintergründe offen analysiert werden, können Sportverbände und Politik auch wirksame Maßnahmen entwickeln.

Ehrenamtliche und Schiedsrichter brauchen Schutz

Der Amateur- und Breitensport lebt vom Engagement seiner Mitglieder und Ehrenamtlichen. Ohne Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und Vereinsfunktionäre würde der Spielbetrieb vielerorts zusammenbrechen. Gerade Schiedsrichter berichten seit Jahren von zunehmenden Bedrohungen und körperlichen Angriffen. Viele hören deshalb ganz auf. Das verschärft die ohnehin angespannte Situation im Amateurfußball zusätzlich. Wenn Politik und Sportverbände diesen Trend nicht ernsthaft angehen, droht dem Amateurbereich langfristig ein massives Strukturproblem.

Drei notwendige Schritte

Aus meiner Sicht braucht es deshalb drei zentrale Maßnahmen.

Transparenz
Der bereits vorliegende Bericht der Innenministerkonferenz zur Gewalt im Amateurfußball muss veröffentlicht werden.

Verlässliche Datengrundlage
Gewaltvorfälle im Amateur- und Breitensport müssen bundesweit einheitlich erfasst werden.

Gemeinsame Strategie
Bund, Länder und Sportverbände müssen konkrete Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Spielern, Schiedsrichtern und Ehrenamtlichen entwickeln.

Gewalt auf dem Sportplatz darf kein Randthema bleiben

Der Amateur- und Breitensport ist ein wichtiger gesellschaftlicher Ort für Integration, Gemeinschaft und Ehrenamt. Wer diese Strukturen erhalten will, muss auch für Sicherheit sorgen. Gewalt auf Sportplätzen darf deshalb kein Randthema bleiben. Und schon gar nicht ein Problem, über das niemand genau Buch führt.

Wer dauerhaft in unserem Land leben will, muss unsere Regeln akzeptieren, im Alltag genauso wie auf dem Sportplatz. Wer dazu nicht bereit ist und sich nicht in unsere gesellschaftlichen und sportlichen Strukturen einfügen kann oder will, der hat in unserem Land keine Perspektive.


Quellenverzeichnis

[1] Lars Schieske: Amateurfußball außer Kontrolle? Gewalt, Respektverlust und politische Verantwortung.
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/amateurfussball-ausser-kontrolle/

[2] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske u. a. und der Fraktion der AfD – Gewalt im deutschen Amateursport, BT-Drucksache 21/4218, 03.03.2026.

Die Union und die Glaubwürdigkeitsfalle – eine Bilanz

Es gibt in der Politik einen Unterschied zwischen einer Kurskorrektur und einem Kursabbruch. Eine Kurskorrektur ist legitim, weil sie auf neue Erkenntnisse, veränderte Umstände oder bessere Argumente reagiert. Ein Kursabbruch hingegen ist das, was die Union gerade vollzieht: Sie gibt zentrale Positionen auf, nicht weil sich die Realität verändert hat, sondern weil der Koalitionspartner drückt, mal wieder.

Das ist kein Pragmatismus, sondern das Gegenteil davon.

Drei Widersprüche, die sich nicht wegdiskutieren lassen

Widerspruch eins: Grenzkontrollen verschärfen und Anreize erhöhen

Die Bundesregierung hat in den ersten Monaten ihrer Amtszeit die Grenzkontrollen ausgebaut und Zurückweisungen durchgesetzt, mit mäßigem Erfolg und eher als Symbolpolitik, denn die Botschaft sollte klar sein: Deutschland kontrolliert wieder, wer hereinkommt.

Gleichzeitig plant Innenminister Dobrindt, Asylbewerbern bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, unabhängig von der Bleibeperspektive.

Das ist kein Widerspruch am Rand, sondern ein Widerspruch im Kern, denn wer an der Grenze abweist und gleichzeitig im Inland frühen Arbeitsmarktzugang verspricht, schickt zwei entgegengesetzte Signale: Das eine sagt, komm nicht, das andere sagt, wenn du es schaffst, lohnt es sich.

In der Migrationsforschung ist gut belegt, dass Anreize im Zielland eine der stärksten Triebkräfte von Migrationsbewegungen sind, und man muss kein Akademiker sein, um das zu verstehen.

Widerspruch zwei: GEAS unterstützen und gleichzeitig untergraben

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist das ambitionierteste Projekt zur gesamteuropäischen Steuerung irregulärer Migration seit Jahrzehnten. Sein Kernziel besteht darin, dass Menschen mit geringer Bleibeperspektive gar nicht erst bis in die Kernländer der EU gelangen, sondern Verfahren an der Außengrenze durchlaufen, bei klaren Zuständigkeiten und konsequenter Rückführung.

Die Union unterstützt das GEAS auf europäischer Ebene, in Brüssel und in Pressemitteilungen, schafft jedoch auf nationaler Ebene genau den Anreiz, der dieses System unterläuft, nämlich reguläre Arbeit in Deutschland, erreichbar nach drei Monaten, ohne Rücksicht auf den Ausgang des Asylverfahrens.

Wer das GEAS ernst nimmt, darf auf nationaler Ebene nicht das Gegenteil tun, denn Glaubwürdigkeit in der Europapolitik beginnt mit Konsistenz im eigenen Land.

Widerspruch drei: Abschiebung als Druckmittel, aber ohne Konsequenz

Die Abschiebeflüge nach Afghanistan hatten vor allem symbolischen Charakter und wurden entsprechend öffentlichkeitswirksam inszeniert, weshalb Abschiebung als gelegentliches Signal keine Politik ist, sondern Theater.

Solange Verfahren im Schnitt neun Monate dauern, solange abgelehnte Bewerber durch systemische Klagemöglichkeiten den Vollzug jahrelang hinauszögern können und solange Kettenduldungen der Regelfall sind, bleibt die Abschiebung das, was sie bisher war: eine Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Eine Regierung, die das weiß und trotzdem nicht an diesen Strukturen ansetzt, hat kein Glaubwürdigkeitsproblem mit dem politischen Gegner, sondern mit der Realität.

Was stattdessen zu tun wäre

Keine der folgenden Forderungen ist neu und keine ist utopisch, sie scheitern nicht an fehlenden Ideen, sondern an fehlendem politischen Willen.

GEAS konsequent national umsetzen

Europa hat sich auf ein System geeinigt, und Deutschland muss es nicht nur unterschreiben, sondern vorleben.

Das bedeutet konkret, dass es keine nationalen Sonderregelungen geben darf, die Weiterwanderungsanreize schaffen, denn wer in einem anderen EU-Land registriert wurde, wird dorthin zurückgeführt, ohne Ausnahme und ohne jahrelangen Rechtsstreit.

Die Dublin-Regeln gelten entweder oder sie gelten nicht, ein Mittelweg macht das System kaputt.

Gleichzeitig muss Deutschland europäische Partner aktiv drängen, die Außengrenzverfahren zu implementieren, das heißt durch finanzielle Unterstützung für Griechenland, Bulgarien und Italien, nicht als Almosen, sondern als strategische Investition in die eigene Entlastung.

Wer bereits an der EU-Außengrenze einen ablehnenden Bescheid erhält, hat weder Grund noch rechtliche Möglichkeit, bis nach Deutschland weiterzureisen, und muss dort auch nicht abgeschoben werden, weshalb Abschiebung strukturell verankert und nicht episodisch inszeniert werden sollte.

Abschiebung strukturell verankern, nicht episodisch inszenieren

Wer abgelehnte Asylbewerber ernsthaft rückführen will, braucht schnelle Verfahren, funktionierende Rücknahmeabkommen und einen Rechtsstaat, der Urteile vollzieht.

Verfahrensbeschleunigung ist der wichtigste Hebel, nicht weil Schnelligkeit Gerechtigkeit ersetzt, sondern weil lange Verfahren Integration sabotieren für jene, die bleiben dürfen, und den Vollzug unmöglich machen für jene, die es nicht dürfen.

Das ist keine Kritik an den Betroffenen, sondern eine Kritik an einem System, das diese Situation systematisch produziert.

Viele Herkunftsländer weigern sich, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, weil sie wissen, dass Deutschland sie nicht zwingt, und genau das muss sich ändern.

Deutschland verfügt über handfeste Druckmittel wie Entwicklungshilfe, Visa für deren Bürger und Handelsvorteile, sodass gelten muss: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger davon, wer kooperiert, wird belohnt.

Diese Konditionen müssen endlich systematisch und konsequent angewendet werden, nicht als Drohung, sondern als normales außenpolitisches Instrument, das andere Länder längst selbstverständlich nutzen.

Eine Entscheidung, die nicht vertagt werden kann

Die Union steht vor einer Entscheidung, die sie nicht aussitzen kann, denn entweder sie begreift Migrationspolitik als Systemfrage mit europäischer Architektur, nationalem Vollzug und struktureller Konsequenz, oder sie verwaltet das Thema weiter mit symbolischen Gesten und taktischen Kompromissen.

Keine deutsche Fahne bei den Paralympics – wenn Sportverbände Politik machen

Kurz vor Beginn der Paralympischen Spiele sorgt eine Entscheidung des Deutschen Behindertensportverbandes für massive Kritik. Das deutsche Team wird bei der Eröffnungsfeier nicht am Einmarsch der Nationen teilnehmen und keine deutsche Fahne tragen. Hintergrund ist die Entscheidung des Internationalen Paralympischen Komitees, auch Athleten aus Russland und Belarus wieder unter ihrer Nationalflagge starten zu lassen.

Wie unter anderem die Wochenzeitung Junge Freiheit berichtet, will der Verband damit ein politisches Zeichen setzen und Solidarität mit der Ukraine ausdrücken. Deshalb verzichtet das deutsche Paralympics-Team auf die traditionelle Athletenparade der Nationen bei der Eröffnungsfeier. [1]

Sportler werden für Symbolpolitik benutzt

Diese Entscheidung wirft eine grundsätzliche Frage auf. Wessen Interessen vertreten Sportverbände eigentlich?

Unsere Athleten trainieren jahrelang, teilweise ihr ganzes Leben, um an Olympischen oder Paralympischen Spielen teilnehmen zu können. Für viele ist es der Höhepunkt ihrer sportlichen Karriere, ihr Land zu repräsentieren, mit Flagge und Nationalfarben.

Nun wird ihnen genau das genommen. Nicht aus sportlichen Gründen, sondern wegen politischer Symbolpolitik.

Der Verband erklärt, man wolle Solidarität mit einem anderen Land zeigen. Doch die Aufgabe eines deutschen Sportverbandes sollte es sein, hinter den eigenen Sportlern zu stehen. Es kann nicht die Aufgabe sein, internationale politische Konflikte auf dem Rücken der Athleten auszutragen.

Politisierung im Behindertensport

Besonders irritierend ist diese Entwicklung vor dem Hintergrund anderer Entscheidungen des Verbandes. Der Behindertensportverband hat in der Vergangenheit sogar politische Ausschlüsse gegenüber der AfD vorgenommen. Das zeigt deutlich, wie stark Teile des organisierten Sports inzwischen politisiert sind.

Dabei müsste gerade der Behindertensport eigentlich eines sein. Verbindend, überparteilich und im Dienst der Athleten.

Unterstützung für den Behindertensport wurde abgelehnt

Umso unverständlicher ist diese Haltung, wenn man sich die Realität in der Politik anschaut. In den Haushaltsverhandlungen haben wir mehrfach Anträge eingebracht, um den Behindertensport finanziell deutlich stärker zu unterstützen.

Diese Vorschläge hätten den Sportlern konkret geholfen. Bessere Trainingsbedingungen, mehr Förderung und bessere Strukturen wären möglich gewesen.

Doch genau diese Anträge wurden abgelehnt.

Stattdessen erleben wir nun moralische Symbolpolitik. Während reale Unterstützung für den Behindertensport offenbar keine Priorität hat.

Ein grundlegendes Problem

Der aktuelle Vorgang zeigt ein grundsätzliches Problem. Sportverbände entfernen sich immer stärker von ihrem eigentlichen Auftrag.

Ihr Auftrag sollte sein, die Athleten zu unterstützen.
Ihr Auftrag sollte sein, ihre Interessen zu vertreten.
Ihr Auftrag sollte sein, den Sport zu fördern.
Ihr Auftrag sollte sein, Politik aus dem Sport herauszuhalten.

Wenn stattdessen politische Botschaften wichtiger werden als die eigenen Sportler, läuft etwas grundlegend falsch.

Gerade Athleten, die trotz körperlicher Einschränkungen Höchstleistungen bringen und jahrelang auf diesen Moment hinarbeiten, verdienen Respekt. Sie verdienen auch die Möglichkeit, ihr Land mit Stolz zu vertreten.

Mein Fazit

Die Entscheidung, bei den Paralympics ohne deutsche Fahne aufzutreten, ist ein falsches Signal. Sie trifft nicht diejenigen, gegen die sie gerichtet sein soll. Sie trifft vor allem unsere eigenen Sportler.

Sportverbände sollten sich wieder auf ihre Kernaufgabe besinnen. Den Sport und die Athleten in den Mittelpunkt zu stellen und politische Symbolpolitik zu vermeiden.

Quelle

[1] https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2026/boykott-keine-deutsche-fahne-bei-den-paralympics/

Zwischen Völkerrecht und Ölpreis: Wer die Rechnung wirklich bezahlt

Wer die Rechnung wirklich bezahl - Lars-Schieske Fokusbeitrag

Ich stand Montag an der Zapfsäule, um Diesel zu tanken. Am Morgen lag der Preis noch bei 1,76 Euro pro Liter. Am Abend zeigte die Anzeigetafel 1,89 Euro. Innerhalb weniger Stunden. Kein neues Gesetz, keine neue Steuer, sondern geopolitische Eskalation. In solchen Momenten wird deutlich, wie sensibel unser Energiesystem reagiert. Ein militärischer Schlag tausende Kilometer entfernt und hier schnellen die Preise nach oben.

Die jüngsten Angriffe der USA und Israels auf iranisches Territorium sind völkerrechtlich hoch problematisch. Ohne Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ohne klar belegbaren Verteidigungsfall stehen solche Militäraktionen im Widerspruch zum Gewaltverbot der UN Charta. Wer internationale Regeln einfordert, muss sie selbst beachten. Andernfalls verliert das System kollektiver Sicherheit an Glaubwürdigkeit.

Die wirtschaftlichen Folgen zeigen sich sofort. Die Straße von Hormus ist eine zentrale Energieroute der Welt. Ein erheblicher Anteil des globalen Öl und LNG Handels passiert diese Meerenge. Bereits die Drohung einer Blockade lässt Märkte nervös reagieren, Ölpreise steigen innerhalb kürzester Zeit [1]. Weil Energiepreise global gebildet werden, betrifft das auch Europa, selbst wenn die direkten Importmengen aus der Region begrenzt sind.

Die Straße von Hormus als strategischer Engpass

Die Straße von Hormus verbindet den Persischen Golf mit dem Golf von Oman. Täglich passieren Tanker mit Millionen Barrel Rohöl diese Passage. Jede militärische Eskalation in dieser Region hat unmittelbare Auswirkungen auf den Weltmarkt.

Das ADAC Preisdiagramm dokumentiert seit Jahren, wie stark internationale Spannungen auf die Kraftstoffpreise durchschlagen [2]. Hinzu kommt die Struktur des Endpreises. Energiesteuer, Mehrwertsteuer und CO₂ Abgabe machen einen erheblichen Anteil aus [3]. Steigt der Rohölpreis, steigt automatisch auch die Mehrwertsteuer. Für Verbraucher bedeutet das eine zusätzliche Belastung.

Historische Dimension

Die Beziehungen zwischen dem Iran und westlichen Staaten sind historisch belastet. Der Sturz von Premierminister Mohammad Mossadegh im Jahr 1953 im Rahmen der Operation Ajax durch CIA und MI6 gilt als prägendes Ereignis [1]. Die folgende Herrschaft des Schahs und die Revolution von 1979 haben das politische Klima dauerhaft verändert.

Diese historische Einordnung rechtfertigt keine Repression im Inneren Irans. Sie erklärt jedoch, warum militärische Interventionen von außen in der Region besonders sensibel wahrgenommen werden. Regimewechsel von außen haben selten stabile Verhältnisse geschaffen.

Völkerrechtliche Bewertung

Das Gewaltverbot der UN Charta ist eindeutig. Militärische Gewalt ist grundsätzlich nur bei einem Mandat des Sicherheitsrates oder im Fall unmittelbarer Selbstverteidigung zulässig. Präventivschläge ohne akute Bedrohungslage bewegen sich außerhalb dieses Rahmens. Wer dieses Prinzip unterläuft, schwächt die internationale Ordnung.

Kritik an einem völkerrechtswidrigen Angriff bedeutet nicht, autoritäre Strukturen zu verteidigen. Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit bleiben universelle Maßstäbe. Doch ihre Durchsetzung kann nicht selektiv erfolgen und nicht durch militärische Alleingänge ohne internationale Legitimation.

Ökonomische Auswirkungen

Sobald Märkte mit einer Ausweitung des Konflikts rechnen, reagieren sie. Öl verteuert sich, Gaspreise folgen, Spekulation verstärkt die Ausschläge [1]. Energieintensive Industrien sehen steigende Produktionskosten. Verbraucher zahlen höhere Heiz und Mobilitätskosten. Der Inflationsdruck nimmt zu.

Die Eskalation am Golf ist deshalb nicht nur eine regionale Sicherheitsfrage. Sie betrifft wirtschaftliche Stabilität in Europa unmittelbar. Militärisches Handeln hat globale Nebenwirkungen, die politisch einkalkuliert werden müssen.

Fazit

Völkerrechtswidrige Angriffe untergraben die internationale Ordnung. Sie destabilisieren Energiemärkte, verschärfen geopolitische Spannungen und treffen am Ende die Zivilbevölkerung, sowohl in der Region als auch in Importländern wie Deutschland.

Energiepolitik ist Machtpolitik. Macht ohne rechtliche Grundlage führt zu Instabilität. Wer Frieden, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität sichern will, muss das Gewaltverbot ernst nehmen und staatliche Souveränität respektieren.

Quellenverzeichnis

[1] Focus Online: Eskalation in Nahost – das ändert sich bei Öl und Gas
https://www.focus.de/finanzen/eskalation-in-nahost-das-aendert-sich-bei-oel-und-gas_6ee2b09d-d7da-468c-b41a-0594d416208a.html

[2] ADAC: Kraftstoffpreisentwicklung in Deutschland
https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/deutschland/kraftstoffpreisentwicklung/

[3] ADAC: 7 Fragen zum Benzinpreis
https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/tipps-zum-tanken/7-fragen-zum-benzinpreis/

Feuerwehrverbände am Scheideweg – Warum Reformen auf Landes- und Bundesebene überfällig sind

Ich bin selbst Feuerwehrmann. Und gerade deshalb schreibe ich diesen Beitrag!
Die Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Verbandsstrukturen auf Landes- und Bundesebene dringend reformiert werden müssen.

Es geht nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um Führung, Integrität, Prioritäten und Verantwortung gegenüber dem Ehrenamt.

1. Feuerwehrsport: Erfolg trotz Verband

Die Bronzemedaille der deutschen Mannschaft bei der Weltmeisterschaft 2025 in Riad im Löschangriff Nass war ein Erfolg für Deutschland [1]. Dieser Erfolg wurde jedoch maßgeblich durch eine private Initiative organisiert, nachdem Dr. Richard Münder im Zusammenhang mit dem Vorfall bei den Deutschen Meisterschaften in Torgau seiner Ämter enthoben worden war [1][2].

In Torgau wurde bei einer Eröffnungsveranstaltung eine historische Fassung des „Lieds der Deutschen“ abgespielt. Obwohl Münder nach Medienberichten nicht selbst für die Musikauswahl verantwortlich war, verlor er sämtliche Funktionen im Deutschen Feuerwehrverband [1][2].

Statt sportfachliche Kompetenz einzubinden und transparent aufzuarbeiten, erfolgte ein Bruch. Die Teilnahme an der Weltmeisterschaft und der Medaillengewinn wurden anschließend außerhalb der bisherigen Verbandsstrukturen organisiert [1].

Wenn sportlicher Erfolg nur noch jenseits der Verbände möglich ist, liegt das Problem nicht bei den Sportlern.

2. CTIF 2026 in Berlin: Organisatorisches Versagen

Die Absage der 18. Internationalen Feuerwehrwettbewerbe und der 25. Internationalen Jugendfeuerwehrbegegnung (CTIF) 2026 in Berlin stellt einen weiteren Einschnitt dar [3].

Der Sachstandsbericht des Bundeskanzleramts und des Bundesinnenministeriums vom 29. Juli 2025 hält fest, dass der Bund nicht in den Bewerbungsprozess eingebunden war [4]. Für eine finanzielle Beteiligung wurde ein konkreter Projektantrag mit belastbarem Finanzierungsplan verlangt [4].

Am 5. Juni 2025 legte der Deutsche Feuerwehrverband laut Sachstandsbericht erstmals einen groben und teilweise unvollständigen Kostenplan vor, ohne klar ausgewiesenen Förderbedarf [4]. Am 18. Juni 2025 wurde die Veranstaltung abgesagt; selbst die Berliner Feuerwehr erhielt erst am Vortag Kenntnis davon [4].

Die offizielle Pressemitteilung des Deutschen Feuerwehrverbandes verwies auf fehlende Finanzierungssicherheit [3]. Tausende Feuerwehrsportler weltweit hatten sich vorbereitet. Deutschland hatte den Zuschlag. Am Ende stand die Absage. International wirkt das unprofessionell. Nach innen entsteht der Eindruck mangelnder Vorbereitung und fehlender Führung.

3. Integrität von Amt und Uniform

Nach meiner Recherche erschien ein Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg in voller Verbandsuniform vor dem Arbeitsgericht Neuruppin, um gegen seine Kündigung zu klagen [5].

Die Stadt Falkensee legte daraufhin Beschwerde ein; es folgten Prüfungen hinsichtlich Gemeinnützigkeit und möglicher Amtsanmaßung [5]. Der Verbandspräsident bestätigte laut Darstellung, dass das Tragen der Uniform mit ihm abgestimmt gewesen sei [5].

Uniformen repräsentieren Gemeinwohl und institutionelle Autorität. Ihre Nutzung in privaten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wirft zumindest die Frage auf, ob die notwendige Trennung zwischen Amt und Person gewahrt wurde.

4. Politische Einflussnahme in der Jugendfeuerwehr

Ich habe in dieser Woche an einem Online-Seminar „Rassismus in der Jugendfeuerwehr“ teilgenommen. Gesellschaftliche Sensibilisierung ist grundsätzlich wichtig. Nach meinem Eindruck wurde dort jedoch ein strukturelles Problem suggeriert, ohne belastbare, konkret belegte Fallbeispiele zu präsentieren.

Bis auf wenige allgemein gehaltene Hinweise wurden keine nachvollziehbaren konkreten Fälle benannt. Alles andere hätte mich auch verwundert.

Zudem brachte das Ehrenmitglied der Landesjugendfeuerwehr, Gerd Rademacher, wiederholt Vertreter der AfD in einem spöttischen Kontext zur Sprache. Eine solche parteipolitische Bezugnahme gehört aus meiner Sicht nicht in ein fachliches Seminar.

Bereits in der Vergangenheit positionierte sich der Landesfeuerwehrverband öffentlich im Zusammenhang mit politischen Debatten um den Landesjugendring Brandenburg [6].

Die Feuerwehr, insbesondere die Jugendfeuerwehr, muss parteipolitisch neutral bleiben.

5. Projektorientierung und Prioritäten

Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg ist zudem in staatlich geförderte Programme wie „Zusammenhalt durch Teilhabe“ eingebunden [5]. Demokratieförderung ist legitim. Problematisch wird es jedoch, wenn Projektstrukturen wachsen, während Kernaufgaben wie Sportförderung, internationale Wettbewerbe und ehrenamtliche Unterstützung ins Hintertreffen geraten.

Hier entsteht ein Missverhältnis.

6. Fehlende Transparenz

Im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages wurden Fragen zur CTIF-Absage und zum Umgang mit dem Sportkoordinator gestellt. Der Sachstandsbericht des BMI zeigt, dass wesentliche Voraussetzungen für eine Bundesförderung nicht erfüllt waren [4].

Transparenz und Verantwortungsübernahme sind die Grundlage von Vertrauen. Beides wurde hier aus meiner Sicht nicht ausreichend gewährleistet.

7. Das strukturelle Kernproblem

In der Gesamtschau ergibt sich folgendes Bild:

  • Sporterfolg außerhalb der Verbandsstrukturen [1]
  • Internationale Großveranstaltung organisatorisch nicht abgesichert [3][4]
  • Vermischung von Amt und Person [5]
  • Politische Positionierung im Umfeld der Jugendfeuerwehr [6]
  • Wachsende Projektorientierung bei gleichzeitig schwächelnden Kernaufgaben [5]

Ein altes Sprichwort sagt:
Der Fisch fängt am Kopf an zu stinken.

Wenn Strukturen nicht funktionieren, liegt die Verantwortung an der Spitze.

8. Reformagenda

Notwendig sind:

  1. Verschlankung der Verbandsstrukturen
  2. Klare Trennung zwischen politischer Projektarbeit und Feuerwehrkernaufgaben
  3. Transparente Förder- und Finanzierungsmodelle
  4. Verbindliche Compliance-Regeln
  5. Stärkung sportfachlicher Kompetenz
  6. Konsequente Verantwortungsübernahme auf Führungsebene

Reform bedeutet Wiederherstellung von Vertrauen.

Quellenverzeichnis

[1] Märkische Allgemeine Zeitung: „Nach Deutschlandlied-Skandal: Feuerwehrmann holt WM-Medaille in Saudi-Arabien“
https://www.maz-online.de/brandenburg/nach-deutschlandlied-skandal-feuerwehrmann-holt-wm-medaille-in-saudi-arabien-OA7CV72JVJCSFO5PDVEVPQ36GM.html

[2] RedaktionsNetzwerk Deutschland: „Deutschlandlied-Affäre in Torgau: Warum sich Heino mit einem Feuerwehrmann solidarisiert“
https://www.rnd.de/panorama/deutschlandlied-affaere-in-torgau-warum-sich-heino-mit-einem-feuerwehrmann-solidarisiert-KWEM6P442BDK5CGRXJDLMTLZBY.html

[3] Deutscher Feuerwehrverband: „CTIF-Wettbewerbe 2026 in Berlin abgesagt“ (Pressemitteilung)
https://www.feuerwehrverband.de/ctif-wettbewerbe-2026-in-berlin-abgesagt/

[4] Bundeskanzleramt / Bundesministerium des Innern: Sachstandsbericht zur Absage der internationalen CTIF-Feuerwehrwettbewerbe 2026, Stand 29.07.2025 (PDF)

[5] Streit um Feuerwehr-Uniform: Anzeige gegen gekündigten Stadtbrandmeister von Falkensee

[6] Landesfeuerwehrverband Brandenburg: „AfD droht bei Wahlsieg mit Zerschlagung des Landesjugendrings“
https://www.lfv-bb.de/2024/09/18/afd-droht-bei-wahlsieg-mit-zerschlagung-des-landesjugendrings/

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