Vom Spahn-Skandal zum Regierungschaos

www.lars-schieske.de - Regierungschaos von Friedrich Merz - wird es bald Neuwahlen geben

Wie Merz und die schwarz-rote Koalition Deutschland der Lächerlichkeit preisgeben

Der Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte für Bundeskanzler Friedrich Merz offenbar der Beginn eines Befreiungsschlags werden. Stattdessen entwickelte sich daraus ein Personalkarussell, das die Führungsschwäche des Kanzlers und den desolaten Zustand der Union offenlegt.

Auslöser war die bekannt gewordene Inanspruchnahme einer Leihmutter durch Spahn und seinen Ehemann. Spahn hatte sich zuvor selbst gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, ebenso wie seine Partei. Unter wachsendem öffentlichen Druck erklärte er am 18. Juli 2026 seinen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender [1]. Ich hatte darüber bereits berichtet:

Merz begann daraufhin, Regierung, Partei und Fraktion gleichzeitig umzubauen. Doch statt Geschlossenheit entstanden neue offene Stellen, kurzfristige Absagen und wachsender Unmut in den eigenen Reihen.

Die große Rochade

Auf Spahn soll der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frei als Fraktionsvorsitzender folgen. Nina Warken wechselt aus dem Gesundheitsministerium ins Kanzleramt. Ihr Ressort übernimmt der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Philipp Amthor soll vom Digitalministerium ins Kanzleramt wechseln [2].

Gerade Linnemanns Ernennung ist bemerkenswert. Noch 2025 hatte er erklärt, er wolle nicht nur Minister werden, damit dies später bei Wikipedia stehe. Für das Gesundheitsministerium hielt er sich selbst für ungeeignet und sagte sinngemäß: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ [3]. Nun übernimmt er genau dieses Ressort und räumt gleichzeitig ein, dass er sich noch tiefer einarbeiten müsse.

Verkehrsminister verabschiedet sich zu früh

Besonders peinlich verlief der geplante Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder. Merz hatte ihm bereits mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Schnieder verabschiedete sich daraufhin bei seinen Kollegen.

Doch der vorgesehene Nachfolger Fritz Güntzler sprang wieder ab, offenbar auch wegen Zweifeln an seiner eigenen Eignung [4]. Damit war Schnieder politisch entlassen, formal aber noch im Amt. Erst später bat er selbst um seine Entlassung, um diesen „unwürdigen Zustand“ zu beenden.

Als Nachfolger ist nun Steffen Bilger vorgesehen. Dessen bisheriger Posten in der Unionsfraktion wird dadurch ebenfalls frei. Jede Personalentscheidung schafft damit gleich das nächste Problem.

Auch Sport und Ehrenamt werden verschoben

Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, muss ihren Posten ebenfalls räumen und soll als Parlamentarische Staatssekretärin ins Gesundheitsministerium wechseln [5].

Eine bestätigte Nachfolge für den Sportbereich gab es zunächst nicht. Das ist gerade jetzt ein fatales Signal. Das Spitzensportfördergesetz soll umgesetzt, eine neue Spitzensportagentur aufgebaut und über eine deutsche Olympiabewerbung entschieden werden. Trotzdem wird die politische Leitung ausgetauscht, ohne eine klare Nachfolge zu präsentieren.

Sport und Ehrenamt erscheinen damit nicht als wichtige politische Aufgabe, sondern als Verschiebemasse im innerparteilichen Machtkampf der CDU.

Schlechter Stil gegenüber den eigenen Leuten

Auch der bisherige Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge kritisierte den Umgang mit seiner Ablösung. Nach seinen Angaben wurde er nicht persönlich vom Kanzler informiert, sondern erfuhr davon zunächst über Parteigremien und die Presse [6].

Neben Schenderlein und Sorge werden weitere Staatssekretäre und Parteifunktionäre verschoben. Gleichzeitig bleiben mehrere Schlüsselposten zunächst offen. Von einem durchdachten Neuanfang kann deshalb keine Rede sein.

Die SPD schaut zu

Die SPD ist von der Personalrochade kaum betroffen. Dennoch trägt sie die politische Verantwortung für diese Regierung mit. Während sich die CDU mit Personalfragen und Machtkämpfen beschäftigt, sichert die SPD ihr weiterhin die Unterstützung zu.

Diese Regierung wollte Deutschland reformieren. Tatsächlich reformiert sie vor allem ihre eigene Sitzordnung.

Doppelmoral und fehlende Führung

Am Anfang stand die Doppelmoral von Jens Spahn. Danach folgten Personalwechsel, Absagen, schlecht vorbereitete Entscheidungen und offene Stellen.

Linnemann übernimmt ein Ministerium, für das er sich selbst als ungeeignet bezeichnet hatte. Schnieder wird entlassen, bevor ein Nachfolger feststeht. Der erste Kandidat sagt wieder ab. Schenderlein verliert den Sportposten ohne geklärte Nachfolge. Sorge erfährt von seiner Ablösung aus den Medien.

Merz wollte Stärke demonstrieren. Herausgekommen ist Planlosigkeit.

Deutschland steht vor enormen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Doch CDU und SPD beschäftigen sich mit sich selbst. Dieses Regierungsschauspiel wird dem Ernst der Lage nicht gerecht.

Diese Koalition macht sich nicht nur selbst lächerlich. Sie beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die politische Führung. Einen echten Politikwechsel wird es mit CDU und SPD nicht geben.

Quellenverzeichnis

[1] „Was der Spahn-Rücktritt für die CDU bedeutet“, Tagesschau, 18. Juli 2026

[2] „Kanzler Merz zu Veränderungen im Kabinett“, Bundesregierung, 24. Juli 2026

[3] „Frühere Aussage fällt Linnemann auf die Füße“, ZDFheute, 25. Juli 2026

[4] „Verkehrsminister Schnieder will Kanzler Merz um Entlassung bitten“, Tagesschau, 26. Juli 2026

[5] „Regierungsumbau betrifft den Sport: Schenderlein nicht mehr Staatsministerin für Sport“, Sportschau, 27. Juli 2026

[6] „Entlassener Gesundheitsstaatssekretär kritisiert Merz“, Welt, 27. Juli 2026

Spahns Rücktritt zeigt die Doppelmoral der Union

Warum Leihmutterschaft verboten bleiben sollte

Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].

Spahn umgeht Verbot in Deutschland

Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.

Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.

Doppelmoral von CDU und Bundesregierung

Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].

Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.

Nicht der erste Skandal von Spahn

Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.

Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].

Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].

Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.

Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.

Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.

Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf

Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].

Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].

Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].

Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].

Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben

Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.

Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.

Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.

Quellenverzeichnis

[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026

[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026

[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026

[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026

[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026

[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026

[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026

Cottbus verändert sich!

Lange Schlangen vor dem Stadtbüro sind kein Zeichen von Weltoffenheit

Wer dieser Tage das Cottbuser Stadtbüro aufsucht, erlebt keine viel beschworene Erfolgsgeschichte, sondern die Folgen einer Stadtentwicklung, die immer stärker aus dem Ruder läuft. Als ich selbst vor Ort war, stand erneut eine lange Schlange vor dem Einwohnermeldeamt. Bürger mussten warten, um einfache Verwaltungsangelegenheiten erledigen zu können.

Die Stadt weist selbst darauf hin, dass bei offenen Sprechzeiten längere Wartezeiten entstehen und die Ausgabe von Wartemarken vorzeitig beendet werden kann, sobald die Kapazitäten erschöpft sind [1].

Das ist kein Fortschritt. Es ist das sichtbare Ergebnis einer Politik, die immer mehr Menschen in die Stadt holt, ohne Verwaltung, Wohnungsmarkt und Infrastruktur entsprechend vorzubereiten. Die Verantwortlichen feiern Internationalisierung, während die Cottbuser vor überlasteten Behörden warten.

Fast 700 Prozent Wachstum in weniger als zehn Jahren

Die amtlichen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Ende 2016 waren in Cottbus 184 indische, 103 pakistanische und 27 bangladeschische Staatsangehörige gemeldet [2].

Bis April 2026 stieg die Zahl der indischen Staatsangehörigen auf 1.451. Das entspricht einem Anstieg um rund 688,6 Prozent. Die Zahl der pakistanischen Staatsangehörigen erhöhte sich auf 595, ein Plus von rund 477,7 Prozent. Bei den Staatsangehörigen aus Bangladesch stieg die Zahl von 27 auf 360 Personen und damit um rund 1.233,3 Prozent [3].

Ende Juni 2026 waren bereits 1.494 indische, 630 pakistanische und 377 bangladeschische Staatsangehörige in Cottbus gemeldet [4]. Zusammengenommen wuchs die Zahl dieser drei Gruppen innerhalb von weniger als zehn Jahren von 314 auf 2.501 Personen.

Das ist ein Anstieg um fast 700 Prozent.

Wer angesichts solcher Zahlen noch von einer gewöhnlichen Entwicklung spricht, verschließt die Augen vor der Realität. Hier verändert sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt in einem Tempo, über das die Bürger weder ausreichend informiert noch ernsthaft befragt werden.

Cottbus wird verändert, ohne dass offen darüber gesprochen wird

Ende Juni 2026 lebten insgesamt 14.831 ausländische Staatsangehörige in Cottbus. Der Ausländeranteil lag damit bereits bei 14,8 Prozent [4].

Diese Entwicklung bleibt nicht auf statistische Tabellen beschränkt. Sie wirkt sich auf Behörden, Wohnungen, Studentenwohnheime, Schulen, den öffentlichen Raum und langfristig auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus.

Indien, Pakistan und Bangladesch gehören zu einem anderen religiösen, gesellschaftlichen und kulturellen Raum als Deutschland und Europa. Unterschiede bestehen unter anderem bei Familienstrukturen, Geschlechterrollen, religiösen Traditionen und gesellschaftlichen Normen.

Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Mensch aus diesen Staaten unsere Ordnung ablehnt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass eine Zuwanderung in dieser Größenordnung erhebliche Anforderungen an Integration und Zusammenhalt stellt.

Diese Wahrheit darf nicht länger hinter Schlagworten wie Vielfalt, Weltoffenheit und Internationalisierung versteckt werden. Eine Stadt ist kein beliebig austauschbarer Wohnort. Sie besitzt eine Geschichte, eine Sprache, Traditionen und eine gewachsene kulturelle Identität.

Cottbus ist eine deutsche Stadt. Das muss auch in Zukunft sichtbar und erlebbar bleiben.

Eine Universität ist keine Einwanderungsagentur

Ein erheblicher Teil dieser Entwicklung dürfte mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg zusammenhängen. Die BTU zählt rund 7.500 Studenten. Etwa 45 Prozent kommen aus dem Ausland [5].

Bereits 2024 gehörten Indien, Pakistan und Bangladesch neben dem Iran zu den am stärksten vertretenen Herkunftsländern der internationalen Studenten [6]. Auch die Stadt berücksichtigt diese Gruppen in ihrer Bevölkerungsvorausschätzung gesondert, weil bei ihnen ein hoher Studentenanteil angenommen wird [7].

Die BTU setzt damit massiv auf Internationalisierung. Doch die Aufgabe einer deutschen Universität besteht nicht darin, möglichst hohe Ausländerquoten zu produzieren. Ihre Aufgabe besteht in Forschung, Lehre und der Ausbildung qualifizierter Absolventen für die Region und unser Land.

Eine hohe Zahl ausländischer Studenten ist kein Erfolg an sich. Entscheidend ist, wie viele ihr Studium tatsächlich aufnehmen, ordnungsgemäß betreiben und erfolgreich abschließen. Ebenso entscheidend ist, ob sie anschließend als benötigte Fachkräfte arbeiten und einen nachweisbaren Beitrag für Cottbus und die Lausitz leisten.

Sollte das Studium dagegen vor allem als Eintrittskarte nach Deutschland dienen, hätte das mit sinnvoller Hochschulpolitik nichts mehr zu tun. Eine Universität darf nicht zum unkontrollierten Einfallstor für dauerhafte Einwanderung werden.

Steuergeld verlangt Kontrolle

Auch öffentlich finanzierte Studien-, Austausch- und Förderprogramme müssen kritisch geprüft werden. Der Deutsche Akademische Austauschdienst wies für die BTU im Jahr 2023 projektbezogene Förderausgaben von knapp zwei Millionen Euro aus [8].

Dabei bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend unklar, wer konkret gefördert wird, wie viele Studenten ihr Studium erfolgreich abschließen und welchen nachhaltigen Nutzen die eingesetzten Steuermittel haben.

Ein systematischer Missbrauch lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Angaben bislang nicht belegen. Gerade deshalb sind Transparenz und Kontrolle erforderlich.

Der Staat darf sich nicht damit begnügen, Visa zu erteilen, Einschreibungen zu registrieren und Fördermittel auszuzahlen. Er muss kontrollieren, ob der angegebene Aufenthaltszweck eingehalten wird. Dazu gehören auch konsequente Prüfungen bei fehlenden Studienleistungen, Studienabbrüchen, Scheinimmatrikulationen oder anderen Unregelmäßigkeiten.

Wer ernsthaft studiert, hat solche Kontrollen nicht zu fürchten. Wer das Studium nur als Mittel zum Aufenthalt nutzt, darf damit keinen Erfolg haben.

Aus Studienmigration wird dauerhafte Einwanderung

Nach § 16b Aufenthaltsgesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium erteilt werden [9]. Nach dem Abschluss kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung für bis zu 18 Monate folgen [10].

Anschließend ist ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte oder in eine Blaue Karte EU möglich [11]. Absolventen einer deutschen Hochschule können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten [12].

Damit ist klar: Was als befristeter Studienaufenthalt beginnt, kann innerhalb weniger Jahre in einen dauerhaften Aufenthalt übergehen. Später können weitere Angehörige hinzukommen.

Wer immer mehr internationale Studenten nach Cottbus holt, entscheidet daher nicht nur über die Zusammensetzung der Universität. Er verändert langfristig die Zusammensetzung der gesamten Stadt.

Diese Entwicklung geschieht schrittweise, aber keineswegs folgenlos. Aus einigen Semestern werden dauerhafte Aufenthalte, aus Studenten werden Einwanderer und aus einer Hochschulstrategie wird eine grundlegende Veränderung der Stadtgesellschaft.

Integration bedeutet Anpassung an unsere Gesellschaft

Wer dauerhaft in Cottbus leben will, muss unsere Sprache beherrschen, unsere Gesetze einhalten und unsere Kultur respektieren. Das ist keine unzumutbare Forderung, sondern die Grundlage eines funktionierenden Gemeinwesens.

Integration bedeutet nicht, dass sich die einheimische Bevölkerung immer weiter an neue religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Vorstellungen anpassen muss. Integration bedeutet, dass sich Zuwanderer in die bestehende Gesellschaft einfügen.

Unsere Kultur ist keine Verhandlungsmasse. Unsere Lebensweise, unsere Sprache und unsere gesellschaftlichen Grundwerte dürfen nicht schrittweise relativiert werden, nur weil politische Entscheidungsträger jede Form der Zuwanderung grundsätzlich als Bereicherung darstellen.

Zuwanderung ist nur dann im Interesse unserer Stadt, wenn sie begrenzt, kontrolliert und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist. Sie muss einen erkennbaren Nutzen für Cottbus haben und darf den sozialen und kulturellen Zusammenhalt nicht gefährden.

Die Cottbuser tragen die Folgen

Die verantwortlichen Politiker sprechen von Fachkräften, Vielfalt und einer internationalen Universität. Die praktischen Folgen tragen dagegen die Bürger.

Sie stehen vor überlasteten Behörden. Sie konkurrieren um bezahlbaren Wohnraum. Sie finanzieren zusätzliche Verwaltungs-, Integrations- und Infrastrukturkosten. Und sie müssen erleben, wie sich ihre Stadt verändert, ohne dass diese Entwicklung offen diskutiert wird.

Die Frage lautet deshalb nicht, ob einzelne ausländische Studenten freundlich, fleißig oder erfolgreich sind. Die entscheidende politische Frage lautet, ob eine Zunahme bestimmter ausländischer Bevölkerungsgruppen um fast 700 Prozent innerhalb weniger Jahre im Interesse von Cottbus liegt.

Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung in ihrer gegenwärtigen Größenordnung und Geschwindigkeit nicht förderlich für unsere Stadt.

Wir bringen das Thema in die Stadtverordnetenversammlung

Die AfD-Fraktion wird diese Entwicklung in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus aufgreifen und die entsprechenden Fragen an die Stadtverwaltung richten.

Wir werden nicht hinnehmen, dass sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt grundlegend verändert, während Politik, Universität und Verwaltung die Öffentlichkeit mit allgemeinen Formulierungen abspeisen.

Die Bürger haben ein Recht auf vollständige Transparenz. Sie müssen erfahren, wodurch diese Entwicklung verursacht wird, welche Folgen sie für Cottbus hat und welchen konkreten Nutzen sie der Stadt bringen soll.

Lange Warteschlangen vor dem Einwohnermeldeamt sind nur das sichtbare Symptom. Das eigentliche Problem ist eine Politik, die Zuwanderung organisiert und ausweitet, ohne die Grenzen der Verwaltung, der Infrastruktur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ernst zu nehmen.

Cottbus darf nicht zum Experimentierfeld einer grenzenlosen Internationalisierung werden. Die Interessen der einheimischen Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit unserer Stadt und der Erhalt unserer deutschen kulturellen Identität müssen wieder an erster Stelle stehen.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus: Stadtbüro – Öffnungszeiten, Terminvergabe und Hinweise zu Wartezeiten
[2] Stadt Cottbus: Statistisches Jahrbuch 2016
[3] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, April 2026
[4] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, Juni 2026
[5] Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg: Die BTU in Zahlen
[6] BTU Cottbus-Senftenberg: Studierendenzahlen und Herkunftsländer der internationalen Studenten
[7] Stadt Cottbus: Bevölkerungsvorausschätzung Cottbus 2040
[8] Deutscher Akademischer Austauschdienst: Projektförderung an deutschen Hochschulen 2023
[9] § 16b Aufenthaltsgesetz – Studium
[10] § 20 Aufenthaltsgesetz – Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss
[11] § 18b Aufenthaltsgesetz – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
[12] § 18c Aufenthaltsgesetz – Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Windkraft am Hermannsdenkmal: Wenn Ideologie über Heimat und Kulturlandschaft gestellt wird

Der Teutoburger Wald ist weit mehr als eine Fläche auf einer Landkarte. Er ist Naturraum, Erholungsgebiet, Heimat und eine der bekanntesten Kulturlandschaften Deutschlands. Mit dem Hermannsdenkmal steht hier zudem ein Wahrzeichen, das untrennbar mit der deutschen Geschichte verbunden ist.

Ausgerechnet in dieser Landschaft werden nun auf der Gauseköte sieben Windenergieanlagen errichtet. Die Anlagen stehen zwar nicht unmittelbar am Hermannsdenkmal. Mit einer Gesamthöhe von jeweils 246,6 Metern werden sie die Landschaft aber dauerhaft verändern. Jede einzelne Anlage wird mehr als viereinhalbmal so hoch sein wie das 53,46 Meter hohe Hermannsdenkmal [1].

Dabei geht es nicht nur um die sichtbaren Türme und Rotoren. Für Fundamente, Kranstellflächen, Zufahrtswege, Kabeltrassen und die Anlieferung der Bauteile werden Waldflächen beansprucht, Wege verbreitert und Böden verdichtet. Ein Teil dieser Flächen soll später wieder zurückgebaut werden. Doch ein über Jahrzehnte gewachsener Wald lässt sich nicht einfach durch einige Ersatzpflanzungen wiederherstellen.

Erst abgelehnt, dann doch genehmigt

Ursprünglich waren 13 Windenergieanlagen auf der Gauseköte beantragt worden. Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen blieben sieben Standorte übrig.

Im Februar 2025 lehnte der Kreis Lippe auch diese sieben Anlagen zunächst ab. Nach Auffassung des Kreises widersprachen die Standorte den damaligen Vorgaben des Regionalplans. Sämtliche Anlagen sollten in Waldbereichen entstehen, für die keine entsprechende kommunale Bauleitplanung vorlag [2].

Nur wenige Wochen später änderte sich die Lage. Nach einem Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht erklärte der Kreis Lippe, die Anlagen genehmigen zu müssen. Anderenfalls drohten nach Angaben des Kreises Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe.

Besonders widersprüchlich ist, dass die kurz darauf wirksam gewordene Änderung des Regionalplans einen Windpark an diesen Standorten nach Darstellung des Kreises nicht mehr zugelassen hätte. Entscheidend war jedoch die vorherige Rechtslage [3].

Genau hier zeigt sich das Problem der heutigen Energiepolitik. Die politisch geschaffene Vorrangstellung der Windenergie führt dazu, dass kommunale Planung, Landschaftsschutz und die Interessen der Menschen vor Ort immer häufiger zurücktreten müssen.

Der Eingriff in den Wald hat begonnen

Die Veränderungen sind inzwischen keine bloße Befürchtung mehr. Im Juli 2026 wurde berichtet, dass die Rodungsarbeiten abgeschlossen seien und die Erschließung mehrerer Standorte begonnen habe. Wurzeln werden entfernt, Flächen eingeebnet und geschottert. Einzelne Waldwege müssen für die Schwertransporte auf eine Breite von 4,50 Metern ausgebaut werden [4].

Ein Wald ist jedoch kein gewöhnliches Baugrundstück. Er ist Lebensraum, Wasserspeicher, Erholungsgebiet und Klimaregulator. Verdichtete Böden, beseitigte Wurzelsysteme und zerschnittene Lebensräume lassen sich nicht einfach rückgängig machen.

Auch Naturschutzverbände sehen das Vorhaben kritisch. Der BUND Nordrhein-Westfalen hat gegen die Genehmigung der sieben Anlagen Klage eingereicht. Unterstützt wird das Vorgehen unter anderem vom NABU Lippe, dem Lippischen Heimatbund, dem Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge und dem Förderverein der Adlerwarte Berlebeck [5].

Wenn selbst Naturschutzverbände gegen einen angeblich dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Windpark vorgehen, sollte das auch die politisch Verantwortlichen nachdenklich machen.

Die AfD hat vor Ort frühzeitig gewarnt

Die AfD im Kreis Lippe hat sich nicht erst zu Wort gemeldet, als die Bauarbeiten begonnen hatten. Bereits 2021 wandte sich der AfD-Kreisverband gegen eine Industrialisierung des Teutoburger Waldes [6].

Im September 2024 brachten die AfD-Kreistagsmitglieder Uwe Detert, Sabine Reinknecht und Viktor Hübner insgesamt zwölf Anträge zur geplanten Windkraftnutzung auf der Gauseköte ein.

Der zentrale Antrag trug den Titel „Schutz unserer Heimat: Keine Windräder im Bereich der Gauseköte“. Darin forderte die AfD, den Bau zu stoppen. Sie verwies auf die Veränderung des Landschaftsbildes, die Eingriffe in den Wald und mögliche Folgen für den Tourismus [7].

Weitere Anträge behandelten unter anderem:

  • den vorbeugenden Brandschutz,
  • die Löschwasserversorgung,
  • mögliche Belastungen durch Betriebsstoffe und Abrieb,
  • den Schutz von Greifvögeln,
  • die Wiederaufforstung,
  • die Absicherung eines späteren Rückbaus,
  • sowie die Auswirkungen auf Gastronomie und Tourismus.

Besonders wichtig war der Antrag, die geplanten Anlagen aus verschiedenen Blickrichtungen sichtbar zu machen. Die Verwaltung sollte darstellen, wie die fast 247 Meter hohen Windräder vom Hermannsdenkmal, von den Externsteinen, von der Adlerwarte und von der Falkenburg aus wirken würden [8].

Von den zwölf Anträgen wurden jedoch elf von der Tagesordnung genommen und gar nicht inhaltlich beraten. Lediglich der Antrag zur Untersuchung der Folgen für Natur und Tourismus wurde abgestimmt. Er scheiterte mit drei Ja-Stimmen gegen 53 Nein-Stimmen [9].

Die AfD hat damit nachweislich versucht, das Vorhaben zu stoppen, Risiken untersuchen zu lassen und die Auswirkungen auf Wald, Heimat und Kulturlandschaft sichtbar zu machen. Dafür fehlten ihr jedoch die politischen Mehrheiten.

Unsere Haltung im Bundestag ist eindeutig

Auch auf Bundesebene stellt sich die AfD gegen Windenergieanlagen in Wäldern und gegen die Bevorzugung der Windindustrie.

Bereits 2022 forderte die AfD-Bundestagsfraktion, auf Regelungen hinzuwirken, die einen weiteren Ausbau von Windindustrieanlagen im Wald verhindern. In der parlamentarischen Beratung wurde ausdrücklich klargestellt, dass Windkraftanlagen in Wäldern nichts zu suchen haben [10].

Im Antrag „Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen“ forderte die AfD unter anderem:

  • die Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes,
  • das Ende der bevorzugten Genehmigung von Windenergieanlagen,
  • eine verbindliche Landschaftsbildanalyse,
  • sowie stärkere Mitwirkungsrechte der betroffenen Bürger [11].

Diese Forderungen passen unmittelbar zur Gauseköte. Hätte das Landschaftsbild bei der Planung das notwendige Gewicht erhalten, hätten die Sichtbeziehungen zum Hermannsdenkmal und zu anderen bedeutenden Orten nicht als Nebensache behandelt werden können.

Auch in der laufenden Wahlperiode setzt sich die AfD für einen Kurswechsel ein. Im Antrag „Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen“ fordert die Fraktion ein Moratorium beim weiteren Ausbau und die Aufhebung des gesetzlich festgelegten sogenannten überragenden öffentlichen Interesses der Windenergie.

Mit dem Antrag für ein bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus fordert die AfD außerdem:

  • das verbindliche Einvernehmen der betroffenen Gemeinden,
  • eine vollständige Entfernung von Fundamenten und Infrastruktur nach dem Betriebsende,
  • ausreichende finanzielle Rückstellungen der Betreiber,
  • sowie umfassende Untersuchungen zu Schall, Abrieb, Havarien und den Folgen für das Landschaftsbild [12].

Der Fall Gauseköte zeigt, weshalb solche Regeln notwendig sind. Die dauerhafte Veränderung einer Heimatregion darf nicht durch Bundesgesetze, Vorrangregelungen, mögliche Schadensersatzforderungen und gerichtlichen Druck praktisch erzwungen werden.

Alice Weidel hatte recht

Alice Weidel sprach auf dem AfD-Bundesparteitag im Januar 2025 von den „Windmühlen der Schande“. Die Aussage bezog sich insbesondere auf Windkraftanlagen in sensiblen Waldlandschaften wie dem Reinhardswald.

Auch auf die Gauseköte passt diese Beschreibung.

Wenn im Namen des Umweltschutzes Wald gerodet, Boden verdichtet, Lebensraum zerschnitten und eine historische Kulturlandschaft industrialisiert wird, dann ist das keine nachhaltige Politik. Es ist ein sichtbarer Widerspruch.

Die Anlagen werden damit zum Symbol einer Energiewende, bei der Ausbauzahlen und politische Vorgaben mehr zählen als die Natur, die Heimat und die Menschen vor Ort.

Geschichte, Heimat und Erinnerung

Das Hermannsdenkmal erinnert an die Varusschlacht des Jahres 9 nach Christus. Unter Führung des Cheruskers Arminius besiegten germanische Stammesverbände drei römische Legionen. Der genaue Ort der Schlacht ist bis heute nicht abschließend geklärt. Das Denkmal selbst wurde erst im 19. Jahrhundert errichtet und 1875 eingeweiht.

Es steht damit nicht nur für die Erinnerung an die Antike, sondern auch für das damalige Streben nach deutscher Einheit.

Wenn ich an die Schlacht im Teutoburger Wald denke, fällt mir immer eine Geschichte meines Vaters ein. Er wusste damals in der Schule offenbar nicht, wann die Schlacht stattgefunden hatte. Als Strafarbeit musste er hundertmal in sein Heft schreiben:

„Die Schlacht im Teutoburger Wald war im Jahre 9 nach Christus.“

Mein Vater ist heute über 72 Jahre alt. Fragt man ihn nach dem Jahr der Schlacht, kann er die Antwort noch immer ohne Zögern geben.

Natürlich besteht guter Geschichtsunterricht nicht nur aus Jahreszahlen. Aber historisches Wissen braucht eine Grundlage. Heute erleben wir immer häufiger Geschichtsvergessenheit. Viele Menschen wissen kaum noch etwas über die Geschichte der eigenen Region und des eigenen Landes.

Ein Volk muss seine Geschichte nicht verklären. Es darf aber auch nicht seine Wurzeln verlieren. Wer nicht mehr weiß, woher er kommt, wird irgendwann auch nicht mehr wissen, was er bewahren und an die nächste Generation weitergeben möchte.

Unsere Heimat ist keine Industriefläche

Der Teutoburger Wald und das Hermannsdenkmal sind keine beliebig austauschbare Kulisse. Sie gehören zu einer über Generationen gewachsenen Landschaft und zu unserer kulturellen Erinnerung.

Unsere Heimat braucht eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Sie braucht aber ebenso Wälder, Natur, Geschichte und Identität.

Eine Energiepolitik, die im Namen des Umweltschutzes Wälder rodet und Kulturlandschaften dauerhaft industrialisiert, ist weder vernünftig noch nachhaltig.

Die AfD hat auf Kreisebene frühzeitig gewarnt. Im Bundestag kämpfen wir seit Jahren dafür, Windenergieanlagen aus Wäldern herauszuhalten, die Sonderrechte der Windindustrie abzuschaffen und die Entscheidungshoheit der betroffenen Gemeinden zu stärken.

Die Entwicklung auf der Gauseköte zeigt, wie notwendig dieser politische Kurswechsel ist.

Quellenverzeichnis

[1] Kreis Lippe: Genehmigungsbescheid zur Änderung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 3. März 2026; Landesverband Lippe: Zahlen und Fakten zum Hermannsdenkmal.

[2] Kreis Lippe: Gauseköte: Kreis Lippe lehnt Antrag zum Bau von sieben Windrädern ab, 27. Februar 2025.

[3] Kreis Lippe: Kreis Lippe muss Windräder auf der Gauseköte genehmigen, 26. März 2025.

[4] Lemgo Radio: Startschuss für Windpark an der Gauseköte, 7. Juli 2026.

[5] BUND Kreisgruppe Lippe: Klage gegen die Genehmigung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 16. Mai 2025.

[6] AfD-Kreisverband Lippe: Kampfjets oder Windkraft an der Gauseköte?, 5. Oktober 2021.

[7] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Schutz unserer Heimat – Keine Windräder im Bereich der Gauseköte, 22. September 2024.

[8] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Antrag zur Visualisierung der geplanten Windkraftanlagen, 22. September 2024.

[9] Kreis Lippe: Niederschrift über die Kreistagssitzung vom 7. Oktober 2024.

[10] Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung zum Antrag „Heimische Holzenergie mobilisieren“, Drucksache 20/4785, 2. Dezember 2022.

[11] Deutscher Bundestag: Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen, Drucksache 20/9799, 14. Dezember 2023.

[12] Deutscher Bundestag: Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen, Drucksache 21/3598, 13. Januar 2026; Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus, Drucksache 21/5058, 27. März 2026.

Noch mehr Überwachung durch die EU-Chatkontrolle

Kinderschutz nur als Vorwand?

Manchmal sagt die Art und Weise eines Beschlusses oder einer politischen Entscheidung mehr über den Inhalt aus als man auf den ersten Blick vermutet. So werden unbequeme Entscheidungen nicht selten zu Zeiten getroffen, in denen viele Bürger abgelenkt und mit anderen Sachen beschäftigt sind. Beliebte Zeiten sind die anstehenden Sommerferien, die Vorweihnachtszeit oder große Sportereignisse wie die Fußball-Weltmeisterschaft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Doch nicht nur der Zeitpunkt einer politischen Entscheidung kann verdächtig sein, auch das Entscheidungsverfahren ist manchmal ein guter Anlass, sich näher mit dem Inhalt zu befassen. Das gilt auch für die sogenannte Chatkontrolle, die nun vom Europäischen Parlament beschlossen oder – besser gesagt – nicht beschlossen wurde. Aber dennoch möglich bleibt.

Chatkontrolle bleibt möglich

Zunächst sei vorangestellt, dass der Hintergrund des Beschlusses ein sehr ernster ist. Es kommt immer öfter zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern im Internet. In unschöner Regelmäßigkeit ist von einem zerschlagenen Kinderporno-Ring die Rede, der entsprechende Inhalte ausgetauscht hat. Dass hiergegen mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden muss, sollte unstreitig sein.

Der aktuelle Beschluss des EU-Parlaments soll es Onlinediensten künftig weiterhin ermöglichen, in privaten Chats von Nutzern nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen zu dürfen [1]. Tech-Konzernen wie Google, Meta oder Microsoft ist es so möglich, ohne konkreten Verdacht in Chats, Mails und Messenger-Diensten die Inhalte der Nutzer zu durchforsten [2]. Damit soll eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln einhergehen [1]. Eigentlich ist das Mitlesen und Scannen von privaten Nachrichten durch europäisches Datenschutzrecht verboten [3].

Die nun weiterhin geltende Regelung setzt zwar die technische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht aus, sie ermöglicht aber automatisierte Scans auf den Endgeräten der Nutzer [4]. Das Verfahren wird „Client-Side-Scanning“ genannt und erlaubt die Überprüfung von Inhalten auf dem Smartphone oder Computer mittels einer speziellen Software [4]. Bezeichnend ist auch, dass die Tech-Konzerne im Vorfeld der umstrittenen Entscheidung massive Lobbyarbeit für die Verlängerung der Ausnahmeregelungen betrieben haben [2].

EU nutzt undemokratischen Taschenspielertrick

Das EU-Parlament hatte die anlasslose Überwachung der Nutzer immer wieder abgelehnt [5]. Zuletzt kam es im März dieses Jahres zu einer Abstimmung, bei der die Mehrheit die Fortsetzung der Chatkontrolle ohne jeglichen Verdacht ablehnte [6]. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, hat sich eines Tricks bedient, um die Ausspähung dennoch zu ermöglichen. Sie machte sich eine EU-Regelung zunutze, wonach in der zweiten Lesung ein Vorschlag der EU-Staaten als angenommen gilt, wenn ihn nicht die absolute Mehrheit ablehnt [3]. So brachte sie den Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause erneut ein, um die Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle nochmals um zwei Jahre zu verlängern [2].

Zur endgültigen Ablehnung wäre die absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, es stimmte aber nur eine relative Mehrheit von 314 Abgeordneten gegen die Chatkontrolle [5]. Man machte sich die Tatsache zunutze, dass sich viele Parlamentarier bereits in der Sommerpause befanden und so das erforderliche Quorum kaum erreichbar war.

Kritiker bewerten das Vorgehen als „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten“ [5]. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan bezeichnete den Vorgang als demokratischen Skandal: „Ein Eilverfahren darf nicht dazu missbraucht werden, eine bereits abgelehnte Überwachungsregelung durch die Hintertür erneut auf die Tagesordnung zu setzen“ [6].

Eine diesbezügliche Ausnahmeregelung war im April dieses Jahres ausgelaufen, die EU-Institutionen konnten sich nicht auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen [5]. Doch die alles beherrschende EU-Kommission scheint sich durchgesetzt zu haben.

Kaum wirksam für den Kinderschutz

Bislang handelt es sich um eine freiwillige Chatkontrolle. Sie gibt den Plattformbetreibern also nur die Möglichkeit, die Kommunikation der Nutzer anlasslos zu überwachen. In der Beratung befindet sich derzeit allerdings auch die verpflichtende Chatkontrolle, die – so zumindest ein Vorschlag der EU-Kommission – zur Durchleuchtung von Inhalten vor ihrer Verschlüsselung führen könnte [5].

Bundeskanzler Merz hatte kritisiert, dass das Auslaufen der datenschutzrechtlichen Ausnahmeregelungen zu einem „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“ führe [4]. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte sich dafür ausgesprochen, das eigentlich als Übergangslösung konzipierte Verfahren wieder in Kraft zu setzen, da es ihrer Ansicht nach dabei helfe, die Täter dingfest zu machen [6].

Doch die Fakten sprechen dagegen. So hatte selbst der Evaluationsbericht der EU-Kommission – die zu den Unterstützern der Überwachungsmaßnahme zählt – feststellen müssen, dass es keinen objektiven Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gibt [2]. Datenschützer kritisieren das Verfahren seit Jahren, weil es zwar Massenkontrolle ermögliche, aber für den Schutz von Kindern ineffektiv sei [6]. Daher kann es auch nicht überraschen, dass sich sogar der Deutsche Kinderschutzbund gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen hat [7]. Von der Bundesregierung hatte er im Kampf gegen sexualisierte Gewalt „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ gefordert [7]. Dem kann man sich nur anschließen.

Ein weiterer Aspekt ist die hohe Fehleranfälligkeit der zur Anwendung kommenden Technologien. So liegen die sogenannten Falsch-Positiv-Raten bei rund 20 Prozent, wodurch die Möglichkeit besteht, dass völlig Unschuldige in den Verdacht von schweren Straftaten geraten [2]. Auch ist nicht davon auszugehen, dass das Auslaufen der Ausnahmeregelungen zu einem niedrigeren Verfolgungsdruck führen würde. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit dem Auslaufen im April keinen Rückgang der Verdachtsmeldungen registrieren können [2]. Auch erwiesen sich laut BKA 48 Prozent der eingehenden Hinweise als strafrechtlich nicht relevant [3].

Kinderschutz als Vorwand zur Massenüberwachung

Vermeintlicher Kinderschutz wird hier als Vorwand genutzt, um alle Nutzer bestimmter Onlinedienste unter Generalverdacht zu stellen und ohne konkreten Anlass zu überwachen. Statt wirksamere Maßnahmen gegen tatsächlich verdächtige Personen zu verstärken, weitet man die umfassende Überwachung nahezu aller Bürger aus.

Dafür werden undemokratische Vorgänge genutzt. Es wird so lange abgestimmt und mit Verfahrenstricks hantiert, bis das Ergebnis „passt“. Der Kinderschutz wird hier als trojanisches Pferd missbraucht, um die Grundrechte von 450 Millionen Menschen in der EU einzuschränken. Was heute noch unter dem Vorwand des Kinderschutzes firmiert, kann schon bald gegen missliebige politische Meinungsäußerungen genutzt werden.

Eine anlasslose Massenüberwachung ohne konkreten Tatverdacht ist mit einem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbar.

Quellenverzeichnis

[1] Kathrin Schmid: „Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament, tagesschau.de, 9. Juli 2026.

[2] Stefan Krempl: EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle 1.0 trotz massiver Kritik, heise online, 9. Juli 2026.

[3] Jörg Schieb: Was mit der Chatkontrolle auf Nutzer zukommt, WDR, 10. Juli 2026.

[4] Kehrtwende im EU-Parlament: Die Chatkontrolle kommt doch, Legal Tribune Online, 9. Juli 2026.

[5] Tomas Rudl: EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch, netzpolitik.org, 9. Juli 2026.

[6] Empörung im EU-Parlament: Abstimmung über „Chatkontrolle“ im Eilverfahren geplant, WELT, 8. Juli 2026.

[7] JF-Online: EU-Parlament winkt Chatkontrolle im Eilverfahren durch – nachdem sie zweimal abgelehnt wurde, Junge Freiheit, 9. Juli 2026.

Wem nützt das Reformpaket der Bundesregierung?

Schon wieder ein „ganz großer Wurf“. Die Bundesregierung ist aktuell voll des Eigenlobs. Schon die Vorschläge zur Rentenreform wurden als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet, die neuen Pläne für ein „Reformpaket“ sollen Deutschland aus der wirtschaftlich desolaten Lage führen. Bundeskanzler Merz verkündet: „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen, jetzt ist klar, dass das möglich ist“ [1].

Doch was ist von dem „Reformpaket“ zu halten? Ist es überhaupt ein Paket, eine echte Reform oder einfach nur wieder Stückwerk?

Eine Steuerreform, die kaum Entlastung bringt

Laut der Bundesregierung sollen die Steuerzahler insgesamt um etwa zehn Milliarden Euro entlastet werden [1]. Die angekündigte Steuerentlastung ist angesichts der großspurigen Ankündigungen aber ein schlechter Witz.

Sie wird weder zu mehr Investitionen noch zu mehr privatem Konsum führen – beides wäre aber dringend erforderlich, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Auch der Bund der Steuerzahler teilt diese Kritik, die Entlastung falle viel zu gering aus [2].

Konkret geht die Bundesregierung davon aus, dass eine berufstätige Familie mit zwei Kindern bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro pro Jahr eine jährliche Steuerersparnis in Höhe von 600 Euro erwarten kann [1]. Was auf den ersten Blick schön klingt, erweist sich letztlich als Minimalentlastung. Selbst nach der obigen Rechnung, die zunächst ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro voraussetzt, beläuft sich die monatliche Ersparnis pro Partner auf gerade einmal 25 Euro. Angesichts politisch hausgemachter Energiepreisexplosion, steigender Mieten, weiterhin hoher Inflation und einer stetig zunehmenden Abgabenlast in den Sozialversicherungen wird der Normalverdiener diese „Reform“ im Alltag überhaupt nicht spüren.

Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die Steuerreform für ein „Symbolpaket“, das überdies sozial ungerecht sei, weil es „harte Einschnitte“ für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen bedeute [2]. Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet den Reformvorschlag der Bundesregierung ähnlich kritisch, vor allem „gemessen an dem, was ökonomisch mit Blick auf die robuste Investitionsschwäche geboten ist“ [3].

Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass die gleichzeitig geplanten Mehrbelastungen im Bereich der Krankenversicherung und der Rentenversicherung dazu führen werden, dass die meisten Beschäftigten letztlich trotz der steuerlichen „Entlastung“ weniger Netto zur Verfügung haben werden.

Auch andere steuerliche Maßnahmen werfen die Frage auf, wem das konkret nützen soll. So soll der Pauschalsteuersatz für Minijobs erhöht werden, gleichzeitig ist die Verringerung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen geplant [1]. Die Reduzierung vom sogenannten Handwerkerbonus schwächt zudem das heimische Handwerk, da er Anreize für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und gegen Schwarzarbeit gesetzt hat [4].

Wirtschaftliche Unsicherheit wird auf Beschäftigte verlagert

Daneben ist im Arbeitsrecht eine gravierende Lockerung geplant. So soll die sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen von zwei auf vier Jahre ausgeweitet werden [2]. Auch soll eine sechsmalige Verlängerung der Befristung möglich sein, ebenfalls eine erneute „Ersteinstellung“ beim gleichen Arbeitgeber [5].

Hier wird die wirtschaftliche Unsicherheit auf die betroffenen Arbeitnehmer verlagert. Es werden Beschäftigtenrechte reduziert, ohne dass dem ein echter Nutzen gegenübersteht. Das kann weitreichende Folgen haben. So hat eine Studie des ifo-Instituts ergeben, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse zu unsicheren ökonomischen Verhältnissen führen können, was wiederum die weitere Lebens- und Familienplanung erschwert [5].

Somit hat diese Politik in der Folge auch äußerst problematische demographische Auswirkungen.

Mehr Bürokratie bei Krankschreibungen – Misstrauen gegen Patienten und Ärzte

Wir hatten bereits vor einiger Zeit über das Hobby von Bundeskanzler Merz berichtet, den Deutschen ihren Fleiß abzusprechen. Da war unter anderem von einer „Lifestyle-Teilzeit“ die Rede. Unseren Beitrag dazu finden Sie hier: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/lifestyle-teilzeit-cdu-weit-weg-von-der-lebensrealitaet-der-menschen/

Merz kann es nicht lassen und ist offensichtlich noch immer der Auffassung, dass die Deutschen zu oft „krankfeiern“. So sieht der Plan der Bundesregierung vor, dass Arbeitnehmer bereits am ersten Tag einer Erkrankung dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen soll abgeschafft werden [1].

Dies kann kaum anders interpretiert werden als ein Misstrauensvotum sowohl gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern als auch gegenüber den Ärzten. Die Bundesregierung bezichtigt damit Millionen Bürger des Blaumachens. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sprach im Zusammenhang mit den Plänen der Bundesregierung von einer „Misstrauenskultur“ und rechnet mit Chaos in den Arztpraxen, was letztlich zu Nachteilen für die Patienten führe [6]. Konkret befürchtet er: „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen“ [7].

Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) grenze es an Irrsinn, die Menschen nur zum Ausfüllen von Formularen in die Praxis zu schicken [3]. Auch die AOK sprechen von reiner Symbolpolitik, ohne echte Anzeichen für Missbrauch [3]. Bei den Sozialverbänden ist von einem „Generalverdacht“ der Regierung gegen die Bürger die Rede [7].

Seitens der Bundesärztekammer heißt es: „Darüber hinaus ist es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird“ [8].

Die telefonischen Krankschreibungen haben sich in der täglichen Praxis bewährt. Vor allem aber ist festzustellen, dass sie mit Blick auf die Gesamtzahl der Krankschreibungen kaum ins Gewicht fallen. So machen sie lediglich rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus [9].

Wer eine kurzfristige oder ansteckende Erkrankung hat, dem ist nicht damit geholfen, sich in ein übervolles Wartezimmer zu setzen und gleichzeitig noch andere Patienten womöglich einem Infektionsrisiko auszusetzen. Wer hier wieder die altbekannte Zettelwirtschaft mit dem gelben Schein einführen will, der kann den gebetsmühlenartig versprochenen Bürokratieabbau nicht ernst meinen.

Auch belegen bislang alle dazu erhobenen Untersuchungen, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht zu einem Anstieg der Zahl der Krankmeldungen geführt hat [8]. Eine Verkomplizierung von Krankschreibungen führt oft auch dazu, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen und somit dort das Ansteckungsrisiko erhöhen. Das nützt letztlich weder dem Betroffenen noch seinem Betrieb – bestenfalls der Statistik von Friedrich Merz.

Kein großer Wurf für unser Land

Diese drei wesentlichen Elemente des Reformpakets der Bundesregierung zeigen zum einen, dass echte Entlastungen ausbleiben werden. Sie zeigen zum anderen, dass am Ende vor allem die Fleißigen die Gelackmeierten sind. In Summe bekommen sie weniger Geld, als Dankeschön wird ihnen von der Politik kein Vertrauen entgegengebracht.

Schließlich muss festgestellt werden, dass auch dieses Reformpaket kein großer Wurf für unser Land sein wird, weil die wirklichen Probleme überhaupt nicht angepackt werden.

Quellenverzeichnis

[1] „Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen“, tagesschau.de, 2. Juli 2026.

[2] „Opposition und Verbände kritisieren geplante Reformen von Schwarz-Rot“, ZEIT ONLINE, 2. Juli 2026.

[3] „Viel Kritik am Reformpaket der Koalition“, WirtschaftsWoche, 2. Juli 2026.

[4] „Reaktionen auf Bundes-Reformpaket: Richtung stimmt, aber auch deutliche Kritik“, SR.de, 2. Juli 2026.

[5] „Bundesregierung plant gravierende Reform – befristete Arbeitsverträge bald vier Jahre möglich?“, Frankfurter Rundschau, 4. Juli 2026.

[6] „Von Rente bis Reichensteuer: Diese Reformen sollen jetzt kommen“, NDR.de, 3. Juli 2026.

[7] „Scharfe Kritik an Plänen der Regierung: ‚Absolut katastrophal‘“, WEB.DE, 2. Juli 2026.

[8] „‚Grenzt an Irrsinn‘ – Ärzte sind empört über Koalitionspläne zu Krankschreibungen“, WELT, 2. Juli 2026.

[9] „Neue Regeln zur Krankschreibung: Das steht im Reformpaket der Regierung“, Berliner Zeitung, 2. Juli 2026.

Vergesellschaftungspläne in Berlin

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Dadurch wird keine einzige neue Wohnung geschaffen

Knapper Wohnraum und damit einhergehend explodierende Mieten sind eine der größten sozialpolitischen Fragen unserer Zeit. Experten vertreten die Auffassung, dass Wohnkosten so lange als einigermaßen tragbar gelten, wenn sie 30 Prozent des verfügbaren Einkommens nicht überschreiten. In vielen Großstädten, aber auch mittelgroßen Universitätsstädten, beläuft sich der Anteil der Wohnkosten mittlerweile oft auf bis zu 50 Prozent.

Besonders besorgniserregend ist die Lage in der Hauptstadt. Seit 2016 sind die Angebotsmieten durchschnittlich um 69 Prozent gestiegen, doch auch bundesweit beträgt der Anstieg immerhin 43 Prozent [1].

Das Problem ist seit langem bekannt. Alle Bundesregierungen der letzten Jahre haben sich eine große Bauoffensive auf die Fahnen geschrieben. Doch allesamt blieben sie hinter ihren großspurigen Ankündigungen zurück.

Das führt bisweilen zu Forderungen, die vielleicht auf den ersten Blick gut klingen, aber kein einziges Problem lösen.

Volksinitiative für Vergesellschaftungen von Wohnraum

So hat in Berlin im Jahr 2021 eine Volksinitiative eine Mehrheit erhalten, die sich für die Vergesellschaftung der gesamten Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne ab einem Bestand von 3.000 Wohnungen ausgesprochen hatte [2]. 59 Prozent der Wähler hatten seinerzeit für das Begehren gestimmt [3]. Das Votum war für die Politik rechtlich jedoch nicht bindend [4].

Eine solche Vergesellschaftung ist grundsätzlich laut Grundgesetz möglich, allerdings nur gegen Entschädigung. Der Jurist Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München gibt zu bedenken: „Vom zugrunde liegenden Artikel 15 im Grundgesetz ist noch nie Gebrauch gemacht worden“. Und: „Es gibt dazu bisher keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ [2].

Das heißt: Auf das Land Berlin kämen langwierige Rechtsstreitigkeiten zu, die Kosten für Land und betroffene Unternehmen – und damit am Ende für Steuerzahler und Mieter – allein für die juristischen Auseinandersetzungen wären immens.

Auf Berlin würden Milliardenkosten zukommen

Die Volksinitiative möchte das Problem mit den erforderlichen Entschädigungen lösen, indem sie diese „deutlich unter Marktwert“ ansetzen will [2]. Dennoch werden allein die Entschädigungskosten auf einen Wert zwischen 29 und 39 Milliarden Euro beziffert [5].

Das ohnehin klamme Berlin wäre ein dauerhafter Sanierungsfall. Die daraus resultierenden Folgekosten für Berlin und Deutschland wären wohl unkalkulierbar. Der Berliner Senat würde in anderen Bereichen eine lange Streichliste entwerfen müssen.

Mehrere Banken schlagen bereits Alarm. Berliner Sparkasse, Berliner Volksbank, Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die Investitionsbank Berlin (IBB) haben sich mit Nachdruck gegen mögliche Vergesellschaftungen ausgesprochen, da diese zu einer massiven Ausweitung der Verschuldung Berlins und zu einer Verteuerung der Schuldenzinsen führen würden: „Am Ende müssen alle Berlinerinnen und Berliner die Zeche zahlen. Denn jeder Euro, der für Entschädigungen aufgewendet werden muss, steht für Investitionen in die Zukunft der Stadt nicht mehr zur Verfügung“ [6].

Neue Volksinitiative vs. Bundesregierung?

Da bislang seitens des Berliner Senats außer einem Rahmengesetz ohne konkrete Folgen nichts passiert ist, wollen die Organisatoren ein neues Begehren auf den Weg bringen, das sofort in ein Gesetz münden soll [2]. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat dafür bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vorgelegt [4]. Diesmal soll es rechtsverbindlich werden.

Die Bundesregierung hat sich mittlerweile auch in die Debatte eingemischt und einigte sich im Koalitionsausschuss darauf, per Bundesgesetz die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verbieten [7]. Auch dies dürfte langwierige juristische Streitereien zur Folge haben, da es durchaus fraglich ist, ob der Bund mit einfachem Gesetz die Ausübung von im Grundgesetz festgeschriebenen Rechten untersagen kann.

Wahrscheinlich wäre es sinnvoller, den großen Worten in Sachen Wohnungsoffensive endlich Taten folgen zu lassen. Dann würden nicht so viele Menschen für eine Vergesellschaftung stimmen.

Die Folgen einer Vergesellschaftung würden ganz Deutschland treffen

Eine „Vergesellschaftung“ in Berlin hätte massive Folgen weit über die Stadt hinaus. Eine Kompensation der Enteigneten unterhalb des Marktpreises würde einen bundesweiten Präzedenzfall schaffen, der national und international das Signal senden würde, dass Eigentumsrechte hierzulande nicht mehr umfassend geschützt sind [5]. Dies würde mögliche Investoren, die Deutschland für viele Großprojekte wie die Modernisierung der Infrastruktur dringend benötigt, nachhaltig abschrecken [5].

Auf diese Gefahr wies auch ifo-Chef Clemens Fuest hin: „Die Enteignungspläne in Berlin schrecken private Investoren im Wohnungsbau ab und verschärfen die Wohnungsnot“ [4]. Die Bereitschaft, neuen Wohnraum zu schaffen und darin langfristig Kapital zu binden, dürfte nochmals deutlich sinken.

Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, Alexander Schirp, warnt ebenfalls: „Die Debatte hat in der Wirtschaft in den vergangenen Monaten und Jahren zu einer starken Verunsicherung geführt. Nicht nur in der Bau- und Wohnungsbranche, sondern auch in der Finanzwirtschaft. Hier würden Enteignungen auch bundesweit erhebliche Konsequenzen haben, bis hin zur Höhe von Kreditzinsen“ [8].

Es gibt bessere Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Das IW Köln hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Ursache des Problems das fehlende Angebot ist, dem mit konsequenter Baulandmobilisierung, Konzeptvergabe für sozialen Wohnungsbau und treffsicherer Förderung durch Wohngeld viel wirksamer entgegengewirkt werden könnte [5].

Durch Vergesellschaftungen und Enteignungen wird keine einzige neue Wohnung geschaffen. Die Motivation für neue Bauvorhaben würde stattdessen massiv gesenkt.

Andere Möglichkeiten wären eine spürbare Reduzierung überflüssiger Bauvorschriften (beliebtes Stichwort in jedem Wahlkampf: Entbürokratisierung), die Bekämpfung von unnötigem Leerstand, eine Attraktivitätsoffensive für den ländlichen Raum und eine auskömmliche Finanzierung kommunaler Baugesellschaften. Den Trend zum Home-Office könnte man nutzen, um nicht mehr genutzte Büroflächen in Wohnraum umzuwandeln.

Und das sind nur einige Ideen, über die man nachdenken könnte.

Quellenverzeichnis

  1. WELT: „Brauche keine Nachhilfe vom Bund für Berliner Wohnungsmarkt“, sagt der SPD-Spitzenkandidat
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  2. BR24: „Enteignen oder vergesellschaften für mehr Wohnraum – geht das?“
    Beitrag bei br.de öffnen (BR.de)
  3. WELT: „Alleine die Debatte stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau“, sagt Hubertz über Enteignungen
    Beitrag bei welt.de öffnen (DIE WELT)
  4. Tagesschau: „SPD-Politiker kritisieren Enteignungsverbot“
    Beitrag bei tagesschau.de öffnen (tagesschau.de)
  5. Institut der deutschen Wirtschaft: „Artikel 15 GG und die Folgen: Wie die Berliner Vergesellschaftung den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigt“ (Institut der deutschen Wirtschaft (IW))Direkt zur PDF-Datei
  6. IVV/Vermieter-Ratgeber: „Enteignung schafft keinen Wohnraum“
    Beitrag bei vermieter-ratgeber.de öffnen (vermieter-ratgeber.de)
  7. rbb24: „Bundes-Koalition will Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten“
    Beitrag bei rbb24.de öffnen (rbb24)
  8. Berliner Morgenpost: „Bundesregierung will Berlin Verstaatlichung privater Wohnungen verbieten“
    Beitrag bei morgenpost.de öffnen (morgenpost.de)

Deutschland wieder wettbewerbsfähig machen

Echte Strukturreformen statt dauerhafter Symptombekämpfung

Deutschland befindet sich seit Jahren in einer schweren wirtschaftlichen Schwächephase. Nach zwei Rezessionsjahren wuchs das Bruttoinlandsprodukt 2025 lediglich um 0,2 Prozent. Die Industrieproduktion ging im selben Jahr noch einmal um 1,3 Prozent zurück. Gleichzeitig stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2025 um 10,3 Prozent auf 24.064 Fälle. Bereits 2023 und 2024 waren die Insolvenzzahlen jeweils um mehr als 20 Prozent gestiegen. Auch in den ersten Monaten des Jahres 2026 setzte sich diese Entwicklung fort [1] [2] [3].

Diese Zahlen zeigen: Deutschland hat kein vorübergehendes Konjunkturproblem. Unser Land leidet unter strukturellen Standortnachteilen. Hohe Energiepreise, eine enorme Steuer- und Abgabenbelastung, wachsende Bürokratie und immer neue nationale und europäische Regulierungen erschweren Investitionen und gefährden Arbeitsplätze.

Die Bundesregierung spricht zwar von Reformen. Tatsächlich versucht sie jedoch weiterhin, die Folgen ihrer eigenen Politik mit Subventionen, Förderprogrammen und neuen Staatsschulden zu überdecken. Solange die Ursachen der wirtschaftlichen Schwäche nicht beseitigt werden, kann es keine dauerhafte Erholung geben.

Deshalb hat die AfD-Bundestagsfraktion den Antrag „Neue Wirtschaftskraft entfesseln – Bürger und Unternehmen entlasten“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag wurde am 24. Juni 2026 erstmals im Bundestag beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen [4] [5].

Deutschland verliert wirtschaftlich den Anschluss

Über Jahrzehnte galt Deutschland als einer der leistungsfähigsten Industriestandorte der Welt. Grundlage dafür waren eine zuverlässige Energieversorgung, gut ausgebildete Fachkräfte, leistungsfähige mittelständische Unternehmen und vergleichsweise stabile politische Rahmenbedingungen.

Von diesen Standortvorteilen ist immer weniger übrig geblieben. Die Investitionen der Unternehmen in Maschinen, Gebäude und andere Anlagegüter gingen 2025 preis- und kalenderbereinigt um 0,9 Prozent zurück. Im vierten Quartal betrug der Rückgang gegenüber dem Vorquartal sogar 1,8 Prozent [6].

Gleichzeitig erreichte das Eigenkapital deutscher Unternehmen bei Direktinvestitionen im Ausland Ende 2025 mit rund 2,3 Billionen Euro einen neuen Höchststand. Auslandsinvestitionen sind in einer exportorientierten Volkswirtschaft zwar grundsätzlich normal. Die Entwicklung zeigt aber, dass deutsches Kapital zunehmend außerhalb des eigenen Landes eingesetzt wird, während die Investitionstätigkeit im Inland schwach bleibt [7].

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer stellte im Frühsommer 2026 fest, dass sich Geschäftslage, Investitionsabsichten und Beschäftigungspläne der Unternehmen weiterhin auf einem außerordentlich niedrigen Niveau bewegen. Besonders die Industrie leidet unter hohen Kosten und mangelnder Planungssicherheit [8].

Die Gründe dafür sind längst bekannt:

dauerhaft hohe Energiepreise, eine international kaum wettbewerbsfähige Steuer- und Abgabenlast, überbordende Bürokratie, langwierige Genehmigungsverfahren, ideologisch geprägte Vorgaben in der Energie- und Klimapolitik sowie immer neue nationale und europäische Berichtspflichten.

Die Energiepolitik ist zum Standortnachteil geworden

Besonders deutlich zeigt sich die wirtschaftspolitische Fehlentwicklung bei den Energiekosten.

Deutschland gehört weiterhin zu den Ländern mit den höchsten Strompreisen in Europa. In der zweiten Jahreshälfte 2025 zahlten mittelgroße gewerbliche und industrielle Verbraucher in Deutschland durchschnittlich 22,64 Euro je 100 Kilowattstunden. Damit hatte Deutschland nach Irland und Zypern den dritthöchsten Preis innerhalb der Europäischen Union. Der EU-Durchschnitt lag bei 18,37 Euro [9].

Die Internationale Energieagentur weist zudem darauf hin, dass die Strompreise für energieintensive Industriebetriebe in der Europäischen Union 2025 mehr als doppelt so hoch waren wie in den Vereinigten Staaten und fast 50 Prozent über dem Preisniveau in China lagen. Gerade für energieintensive Branchen wie Chemie, Metallverarbeitung, Glas, Papier oder Baustoffe wird Energie damit zu einer entscheidenden Standortfrage [10].

Auch private Haushalte werden stark belastet. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft entfielen 2025 rund 32 Prozent des Haushaltsstrompreises auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Für 2026 bezifferte der Verband diese staatlich bestimmten Bestandteile auf durchschnittlich 12,6 Cent je Kilowattstunde [11].

Hinzu kommt die CO₂-Bepreisung. Sie verteuert Kraftstoffe und fossile Heizenergien unmittelbar. Mittelbar erhöht sie auch die Kosten für Produktion, Transporte, Handwerk, Landwirtschaft und zahlreiche Dienstleistungen. Diese Kosten werden am Ende über höhere Preise an die Verbraucher weitergegeben.

Deutschland bleibt Nettoimporteur von Strom

Deutschland war auch 2025 erneut Nettoimporteur von Strom. Nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme wurden 76,2 Terawattstunden Strom importiert und 54,3 Terawattstunden exportiert. Daraus ergab sich ein Importüberschuss von rund 21,9 Terawattstunden. Gegenüber dem Vorjahr ging der Importüberschuss zwar um 6,4 Terawattstunden zurück, Deutschland blieb jedoch unter dem Strich auf Stromlieferungen aus dem europäischen Ausland angewiesen [12].

Stromhandel innerhalb Europas ist grundsätzlich ein normaler Bestandteil des gemeinsamen Strommarktes. Problematisch wird es jedoch, wenn Deutschland gleichzeitig gesicherte Kraftwerkskapazitäten abschaltet, den Neubau konventioneller Kraftwerke verzögert und energieintensive Unternehmen mit international nicht wettbewerbsfähigen Preisen belastet.

Frankreich setzt weiterhin in großem Umfang auf Kernenergie und war 2024 der mit Abstand größte Produzent von Kernenergie innerhalb der Europäischen Union. Deutschland hingegen hat seine letzten Kernkraftwerke bereits 2023 abgeschaltet [13].

Wir halten diesen deutschen Sonderweg für einen schweren wirtschafts- und energiepolitischen Fehler. Eine Industrienation benötigt eine sichere, grundlastfähige und bezahlbare Energieversorgung. Wind- und Solarenergie können dazu einen Beitrag leisten. Sie können eine stabile Stromversorgung jedoch nicht allein garantieren, solange ausreichende Speicher, Netze und gesicherte Erzeugungskapazitäten fehlen.

Hohe Steuern und Abgaben bremsen Bürger und Unternehmen

Neben den Energiepreisen gehört die Steuer- und Abgabenbelastung zu den größten deutschen Standortnachteilen.

Nach Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung betrug der sogenannte Steuer- und Abgabenkeil für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener in Deutschland 2025 insgesamt 49,3 Prozent. Deutschland hatte damit die zweithöchste Belastung unter den 38 OECD-Mitgliedstaaten. Der OECD-Durchschnitt lag bei lediglich 35,1 Prozent [14].

Auch die Staatsquote ist erheblich gestiegen. Im Jahr 2025 entsprachen die staatlichen Ausgaben 50,3 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung Deutschlands [1].

Das hat konkrete Folgen: Beschäftigten bleibt weniger von ihrem erwirtschafteten Einkommen. Unternehmen haben weniger Kapital für Investitionen, Forschung, neue Maschinen und zusätzliche Arbeitsplätze. Familien verlieren finanzielle Handlungsspielräume und der private Konsum wird geschwächt.

Zwar stiegen die Reallöhne 2025 im Durchschnitt um 1,9 Prozent. Diese Entwicklung folgte jedoch auf mehrere Jahre erheblicher Kaufkraftverluste. Die Verbraucherpreise waren 2022 um 6,9 Prozent und 2023 um 5,9 Prozent gestiegen. Auch 2024 und 2025 betrug die Inflationsrate jeweils noch 2,2 Prozent. Das allgemeine Preisniveau liegt deshalb weiterhin deutlich über dem Stand vor der Inflationswelle [15].

Besonders der Mittelstand leidet

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen tragen die Folgen dieser Politik.

Während große internationale Konzerne Teile ihrer Produktion vergleichsweise leicht ins Ausland verlagern können, sind Handwerksbetriebe, Familienunternehmen, Dienstleister und regionale Zulieferer eng mit ihrem Standort verbunden.

Sie leiden unter steigenden Energie- und Personalkosten, komplizierten Steuerregelungen, umfangreichen Nachweispflichten, langen Genehmigungsverfahren und einer ständig wachsenden Bürokratie.

Eine Untersuchung der Kreditanstalt für Wiederaufbau kommt zu dem Ergebnis, dass kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland jährlich rund 1,5 Milliarden Arbeitsstunden für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und bürokratischer Pflichten aufwenden. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf etwa 61 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Im Durchschnitt beschäftigt sich jedes mittelständische Unternehmen rund 32 Stunden im Monat mit bürokratischen Aufgaben [16].

Diese Arbeitszeit fehlt für Kunden, Aufträge, Innovationen und die Ausbildung junger Menschen. Bürokratie ist damit nicht nur lästig. Sie vernichtet wirtschaftliche Leistung und bindet dringend benötigte Fachkräfte.

Statt die Unternehmen zu entlasten, wurden in den vergangenen Jahren immer neue Vorgaben beschlossen. Dazu gehören das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, zusätzliche Nachhaltigkeitsberichte, die europäische Taxonomie, Klimaberichtspflichten und zahlreiche Dokumentationsvorgaben.

Echte Strukturreformen statt neuer Subventionen

Mit unserem Antrag fordern wir einen grundlegenden wirtschaftspolitischen Kurswechsel.

Dazu gehören eine umfassende Steuerreform, eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 15.000 Euro, ein Kinderfreibetrag von 12.000 Euro, international wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern sowie eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts [4].

In der Energiepolitik fordern wir die Abschaffung der nationalen CO₂-Abgabe, die Senkung der Strom- und Energiesteuern auf das europäische Mindestniveau sowie einen technologieoffenen Energiemix. Dazu gehören die Prüfung einer Wiederinbetriebnahme geeigneter Kernkraftwerke, die weitere Nutzung von Gas- und Kohlekraftwerken und eine ideologiefreie Bewertung aller verfügbaren Energieträger [4].

Darüber hinaus wollen wir das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das Energieeffizienzgesetz abschaffen. Auf europäischer Ebene sollen sich die Bundesregierung und der Bundestag für die Abschaffung übermäßiger Nachhaltigkeits-, Berichts- und Taxonomievorgaben einsetzen [4].

Neue bürokratische Belastungen sollen nur dann eingeführt werden dürfen, wenn gleichzeitig mindestens zwei bestehende Regelungen abgeschafft werden. Die Bürokratiekosten für Unternehmen sollen bis 2030 um mindestens 25 Prozent sinken. Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren müssen erheblich beschleunigt werden [4].

Außerdem fordern wir bessere Rahmenbedingungen für Fachkräfte und berufliche Bildung. Die Meisterausbildung soll kostenfrei werden. Gleichzeitig müssen Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem beseitigt werden, damit sich Arbeit und unternehmerische Leistung wieder stärker lohnen [4].

Wirtschaft wächst nicht durch immer neue Förderprogramme

Immer neue Förderprogramme lösen die strukturellen Probleme Deutschlands nicht.

Subventionen können einzelnen Unternehmen vorübergehend helfen. Sie verändern aber nicht die Bedingungen, unter denen alle Betriebe arbeiten müssen. Wenn Energie dauerhaft zu teuer ist, Steuern und Abgaben zu hoch sind und Genehmigungsverfahren mehrere Jahre dauern, kann auch das nächste milliardenschwere Förderprogramm keine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik entsteht nicht durch immer höhere Staatsausgaben, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen.

Unternehmen investieren dort, wo Energie bezahlbar ist, Steuern wettbewerbsfähig sind, Eigentum geschützt wird, Genehmigungen zügig erteilt werden und politische Entscheidungen planbar bleiben.

Genau dort muss Politik ansetzen.

Deutschland braucht wieder eine Politik des Ermöglichens

Deutschland braucht keine weitere Politik des Umverteilens, Verteuerns und Regulierens.

Deutschland braucht wieder eine Politik des Ermöglichens.

Wenn Unternehmen investieren, entstehen Arbeitsplätze. Wenn Energie günstiger wird, sinken Produktionskosten. Wenn Steuern und Abgaben reduziert werden, steigt der finanzielle Spielraum der Bürger. Wenn Bürokratie abgebaut wird, können sich Unternehmer wieder um ihre Betriebe, ihre Beschäftigten und ihre Kunden kümmern.

Mit unserem Antrag zeigen wir einen Weg auf, wie Deutschland seine wirtschaftliche Stärke zurückgewinnen kann.

Wir wollen einen Staat, der klare Regeln setzt, aber nicht jeden wirtschaftlichen Vorgang kontrolliert. Wir wollen eine Energiepolitik, die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in den Mittelpunkt stellt. Und wir wollen ein Steuersystem, das Leistung belohnt, statt Bürger und Unternehmen immer stärker zu belasten.

Nur mit echten Strukturreformen kann Deutschland wieder zu einem attraktiven, leistungsfähigen und international wettbewerbsfähigen Industriestandort werden.

Quellenverzeichnis

[1] Statistisches Bundesamt: Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 um 0,2 Prozent gestiegen, 15. Januar 2026
Quelle auf destatis.de abrufen

[2] Statistisches Bundesamt: Produktion im Produzierenden Gewerbe im Jahr 2025 gesunken, 6. Februar 2026
Quelle auf destatis.de abrufen

[3] Statistisches Bundesamt: Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025 und Entwicklung von Januar bis April 2026
Unternehmensinsolvenzen 2025
Unternehmensinsolvenzen Januar bis April 2026

[4] Deutscher Bundestag: Antrag der AfD-Bundestagsfraktion „Neue Wirtschaftskraft entfesseln – Bürger und Unternehmen entlasten“, Bundestagsdrucksache 21/6636 vom 23. Juni 2026
Antrag als PDF abrufen

[5] Deutscher Bundestag: Erste Beratung des Antrags am 24. Juni 2026 und Überweisung an die Ausschüsse
Bericht zur Bundestagsdebatte
Vorgang im Dokumentationssystem des Bundestages

[6] KfW Research: Entwicklung der Unternehmensinvestitionen in Deutschland im Jahr 2025
KfW-Dossier Investitionen abrufen

[7] Deutsche Bundesbank: Entwicklung deutscher Direktinvestitionen im Ausland
Analyse zu den deutschen Auslandsforderungen
Analyse zur langfristigen Entwicklung der Direktinvestitionen

[8] Deutsche Industrie- und Handelskammer: Konjunkturumfrage Frühsommer 2026
DIHK-Konjunkturumfrage abrufen

[9] Eurostat: Strompreise für gewerbliche und industrielle Verbraucher in der zweiten Jahreshälfte 2025
Eurostat-Auswertung abrufen

[10] Internationale Energieagentur: Internationale Entwicklung der Strompreise im Jahr 2025
IEA-Bericht „Electricity 2026 – Prices“ abrufen

[11] Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Zusammensetzung und Entwicklung des Strompreises
BDEW-Pressemappe zum Strompreis
BDEW-Strompreisanalyse 2026

[12] Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme: Öffentliche Stromerzeugung 2025
Fraunhofer-Auswertung abrufen
Auswertung als PDF abrufen

[13] Statistisches Bundesamt: Kernenergieproduktion in der Europäischen Union und deutscher Kernenergieausstieg
Europäische Energiestatistik abrufen

[14] OECD: Taxing Wages 2026 – Länderinformationen Deutschland
OECD-Länderbericht Deutschland als PDF
OECD-Gesamtbericht abrufen

[15] Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreise und Reallohnentwicklung 2025
Verbraucherpreise 2025
Reallöhne 2025

[16] KfW Research: Bürokratie kostet den deutschen Mittelstand jährlich rund 61 Milliarden Euro
KfW-Untersuchung abrufen

Sportfördergesetz: Ein Anfang, aber kein großer Wurf

www.lars-schieske.de - sportfördergesetz

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das neue Sportfördergesetz beschlossen. Ich habe in der Debatte dazu gesprochen, weil es bei diesem Gesetz um nicht weniger geht als um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Meine Rede [1] ist hier abrufbar:

Das Sportfördergesetz soll erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage für die Spitzensportförderung des Bundes schaffen. Kern des Gesetzes ist die Errichtung einer neuen Spitzensport-Agentur als Stiftung des öffentlichen Rechts. Diese Agentur soll künftig Förderung und sportfachliche Steuerung des Spitzensports bündeln, Förderentscheidungen transparenter machen, Bürokratie abbauen und Deutschland im internationalen Wettbewerb wieder erfolgreicher machen. [2] [3]

Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung angenommen. 519 Abgeordnete stimmten dafür, 43 dagegen, 68 gaben keine Stimme ab. Auch die AfD-Fraktion hat dem Gesetz zugestimmt, weil ein gesetzlicher Rahmen für die Spitzensportförderung längst überfällig war. Aber Zustimmung bedeutet nicht, dass dieses Gesetz ein großer Wurf ist. Es ist ein Anfang. Mehr nicht. [4]

Zehn Jahre Arbeit und dann parlamentarisches Chaos

Seit über zehn Jahren wird an diesem Sportfördergesetz gearbeitet. Und was erlebten wir in der Sitzungswoche? Am Anfang der Woche stand es weder im Ausschuss noch im Plenum auf der Tagesordnung. Dann kam es drauf. Dann wieder runter. Dann wieder drauf. Dieses Hin und Her ist kein Zeichen guter Regierungsarbeit. Es ist ein Offenbarungseid.

In meiner Rede habe ich deshalb deutlich gemacht: Wer ein Gesetz nach jahrelanger Vorbereitung am Ende so hektisch durch das Parlament jagt, zeigt keine Führungsstärke, sondern Unsicherheit. Herr Mayer sprach im Ausschuss von einem „historischen Tag“ für den Spitzensport, Frau Dr. Schenderlein sogar von einer „historischen Woche“. Historisch war hier aber vor allem das Durcheinander der Koalition.

Dabei geht es nicht um irgendein Verwaltungsprojekt. Es geht um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Es geht um Athleten, die jeden Tag verzichten. Um Eltern, die ihre Kinder zum Training fahren. Um Vereine, die sich aufopfern. Und es geht um Trainer, ohne die es keine einzige Medaille gibt.

Ohne Trainer kein Spitzensport

Ohne Trainer kein Spitzensport. Ohne Trainer keine Medaillen. Ohne Trainer keine internationale Spitze. Genau hier aber bleibt das Gesetz viel zu schwach.

Deutsche Trainerkompetenz ist im Ausland gefragt. Namen wie Georg Hackl, Harry Wolff, Stefan Cramer, Wolfgang Pichler, Robin Salzwedel, Jürgen Gröbler, Uwe Hohn oder Klaus Bartonietz stehen beispielhaft dafür, dass deutsches Fachwissen weltweit geschätzt wird. Gleichzeitig zeigen Studien und Berichte seit Jahren, warum Trainer Deutschland verlassen oder dem Beruf den Rücken kehren: bessere Bezahlung, längere Vertragslaufzeiten, mehr Planungssicherheit, bessere Arbeitsbedingungen und attraktivere Trainingsumfelder im Ausland oder in anderen Berufen. [5] [6]

Auch in der Anhörung wurde das deutlich. Holger Hasse, Präsident von Trainer Deutschland, sagte auf die Frage, ob Deutschland die richtigen Rahmenbedingungen für gute Trainer habe, sinngemäß klar: Nein. In der Stellungnahme von Trainer Deutschland wird beschrieben, dass Bundestrainer regelmäßig 50 bis 60 Stunden pro Woche arbeiten, Überstunden oft ohne entsprechenden Ausgleich leisten, viele Verträge befristet sind und die Bezahlung angesichts der Belastung nicht ausreicht. Mehr noch: Die schlechten Arbeitsbedingungen führen dazu, dass Trainer ins Ausland oder in andere Berufe abwandern. Genau das ist der Kern des Problems. [6] [7]

Die Koalition hat zwar nachträglich das Ziel einer „angemessenen Vergütung“ in den Gesetzestext aufgenommen. Aber ein echter Trainertarif, verlässliche Vertragslaufzeiten, Planungssicherheit über olympische Zyklen hinaus und ein stimmberechtigter Sitz der Trainer im Stiftungsrat fehlen weiterhin. Trainer dürfen beraten, aber nicht entscheiden. Sie sollen liefern, aber nicht mitbestimmen. Genau das ist die Schwäche dieses Gesetzes: Diejenigen, die den Erfolg jeden Tag erarbeiten, bleiben draußen vor der Tür.

Sachverständige gehört, aber nicht erhört

Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Sport und Ehrenamt war umfangreich. Eingeladen waren unter anderem Vertreter von Athleten Deutschland, des DOSB, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Konferenz der Spitzenverbände, der Landessportbünde, der Trainervertretung und der PotAS-Kommission. [8]

Die Sachverständigen haben zahlreiche konkrete Nachbesserungen gefordert. Vieles davon wurde aber entweder nur halbherzig, verspätet oder gar nicht umgesetzt.

Athleten Deutschland forderte einen eigenen stimmberechtigten Sitz im Stiftungsrat der Spitzensport-Agentur, die verbindliche Umsetzung des Safe Sport Codes, den Anschluss der Spitzenverbände an das Zentrum für Safe Sport als Fördervoraussetzung, die Verankerung von Good Governance und eine wirksame Athletenbeteiligung. [9]

Auch der Spielerrat der Basketball-Nationalmannschaft unterstützte diese Forderung ausdrücklich. Dennis Schröder, Franz Wagner, Louis Olinde und Johannes Voigtmann machten deutlich, dass die Stimme der Athleten dort vertreten sein muss, wo künftig richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden. Ihr Satz bringt es auf den Punkt: „Wir sind Profis und wollen von Profis vertreten werden.“ [10]

Umgesetzt wurde das nicht in der geforderten Form. Der Stiftungsrat wurde zwar verändert. Künftig soll es zehn Mitglieder geben, darunter fünf Vertreter des Bundes und vier Vertreter des DOSB, wobei ein DOSB-Mitglied der Athletenkommission angehören soll. Einen unabhängigen stimmberechtigten Sitz für Athleten Deutschland gibt es aber nicht. Auch die Trainer erhalten keinen eigenen stimmberechtigten Sitz. [11]

Beim Thema Safe Sport bleibt ebenfalls ein Problem. Athleten Deutschland und der Basketball-Spielerrat forderten verbindliche Schutzstandards. Der Änderungsantrag der Koalition sieht zwar den Safe Sport Code vor, lässt zentrale Punkte aber erst zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Außerdem wird der freiwillige Beitritt zum Zentrum für Safe Sport lediglich evaluiert. Das ist zu wenig, wenn man Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch wirklich ernst nimmt. [9] [10] [11]

Planungssicherheit, Bürokratieabbau und Nachwuchs bleiben Baustellen

Auch die Spitzenverbände forderten klare Nachbesserungen. Dazu gehörten eine ausdrückliche Finanzierungsverantwortung des Bundes, mehrjährige Förderung im Zielwettkampfzyklus, eine stärkere Festbetragsfinanzierung zur Entbürokratisierung, eine sportartspezifische Betrachtung statt starrer PotAS-Bindung und eine Governance-Struktur, die die Autonomie des Sports tatsächlich abbildet. [12]

Gerade die Forderung nach mehrjähriger Förderung ist entscheidend. Spitzensport funktioniert nicht in Haushaltsjahren, sondern in Zielwettkampfzyklen. Wer Trainer, Athleten, Stützpunkte und Verbände ernst nimmt, muss ihnen Planungssicherheit geben. Ein Trainer kann keine Spitzensportkarriere aufbauen, wenn sein eigener Vertrag unsicher ist. Ein Verband kann keine nachhaltige Entwicklung planen, wenn die Finanzierung jedes Jahr neu auf Kante genäht wird.

Die Landessportbünde machten deutlich, dass eine Reform des Spitzensports ohne Nachwuchsleistungssport nicht funktionieren kann. Die Basis leistungssportlicher Karrieren liegt überwiegend in den Sportvereinen. Dort beginnen Kinder mit dem Sport. Dort entstehen Talente. Dort entscheidet sich, ob aus jungen Sportlern später Spitzenathleten werden. Die Landessportbünde forderten deshalb eine stärkere Einbindung der Vereine, der Schulen, der Landesfachverbände, der Olympiastützpunkte und der Landesstrukturen. Auch die Olympiastützpunkte sollten als regionale Schnittstellen zwischen Bund, Ländern, Vereinen und Nachwuchsleistungssport gestärkt werden. [13]

Das Gesetz konzentriert sich aber stark auf neue Strukturen an der Spitze. Eine neue Agentur, neue Gremien, neue Verfahren. Doch wer die Basis vernachlässigt, wird an der Spitze keine dauerhaften Erfolge feiern.

Unsere Haushaltsanträge hätten dem Spitzensport konkret geholfen

Dass wir nicht nur kritisieren, sondern seit Jahren konkrete Vorschläge für eine bessere Sportförderung vorlegen, zeigen unsere Änderungsanträge in den Haushaltsberatungen.

Bereits 2024 beantragte die AfD-Fraktion im Sportausschuss zum Bundeshaushalt 2025, die „Zentralen Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ um 45,324 Millionen Euro auf insgesamt 251,010 Millionen Euro zu erhöhen. Begründet wurde dies ausdrücklich mit einer besseren Finanzierung des Leistungs- und Spitzensports, einer stärkeren finanziellen Unterstützung der Sportler, einer besseren Bezahlung und arbeitsrechtlichen Absicherung von Trainern, Übungsleitern und Betreuern. Zudem sollten Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren gestärkt, Trainergehälter angehoben und zusätzliche Nachwuchstrainer ermöglicht werden. [14]

Darüber hinaus forderten wir 2024 eine Erhöhung der Projektförderung für Sporteinrichtungen um 3,25 Millionen Euro, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports um 14,19 Millionen Euro auf 33 Millionen Euro, einen Liquiditätsfonds in Höhe von 11 Millionen Euro für Reisekosten und Anzahlungen sowie einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport in Höhe von 3 Millionen Euro. Auch der nichtolympische Sport sollte besser ausgestattet werden. Diese Anträge wurden von den übrigen Fraktionen abgelehnt. [14] [15]

Auch 2025 haben wir diese Linie fortgesetzt. Zum Bundeshaushalt 2025 beantragten wir erneut eine deutliche Erhöhung der zentralen Sportmittel um 46,434 Millionen Euro auf 247,702 Millionen Euro. Wieder ging es um mehr Geld für Sportler, bessere Bezahlung und arbeitsrechtliche Absicherung von Trainern, dringend nötige Investitionen in Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren und Nachwuchstrainer sowie um höhere Olympia-, Paralympics- und Deaflympicsprämien. [16]

Zusätzlich forderten wir 2025 unter anderem einen Notfallfonds für die Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2026, erneut einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport, eine bessere Finanzierung der Sportwissenschaft, höhere Mittel für die Dopingbekämpfung, eine bessere Ausstattung des nichtolympischen Sports, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports auf 33 Millionen Euro und eine Stärkung der Projektförderung für Sporteinrichtungen. Auch diese Anträge wurden im Ausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt. [16] [17]

In den Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 legten wir erneut nach: Die zentralen Sportmittel sollten um 44,516 Millionen Euro auf 267,075 Millionen Euro steigen. Vorgesehen waren unter anderem mehr Mittel für Leistungssportpersonal, Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren, Athletenförderung, höhere Olympia- und Paralympicsprämien und die gezielte Stärkung der Spitzensportstrukturen. [18]

Genau das wäre echte Sportförderung gewesen: mehr Geld für Athleten, bessere Rahmenbedingungen für Trainer, Investitionen in Stützpunkte, moderne Sportstätten, Hilfe für Sportlerinnen mit Kindern und eine konkrete Stärkung der Menschen, die jeden Tag Leistung bringen. Die Koalition dagegen schafft neue Gremien, neue Agenturstrukturen und neue Bürokratie, statt die Praxis endlich konsequent zu stärken.

Unser Antrag zur dualen Karriere

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die duale Karriere. Spitzensportler opfern Jahre ihres Lebens für Training, Wettkampf und internationale Erfolge. Gleichzeitig dürfen sie nach ihrer aktiven Laufbahn nicht ins Nichts fallen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ gefordert, die berufliche, schulische und akademische Absicherung von Spitzensportlern endlich ernst zu nehmen. [19]

Wer von Athleten Leistung verlangt, muss ihnen auch eine Perspektive bieten. Leistungssport darf nicht bedeuten, dass junge Menschen zwischen sportlichem Erfolg und beruflicher Zukunft zerrieben werden. Ein starkes Spitzensportsystem braucht Athleten, die sich auf ihren Sport konzentrieren können, ohne ihre Zukunft aufs Spiel zu setzen.

Anfang ja, großer Wurf nein

Das Sportfördergesetz kann ein Anfang sein. Aber es ist kein großer Wurf. Es bleibt zu bürokratisch, zu politisch geprägt und zu wenig an den Menschen orientiert, die im Alltag den Spitzensport tragen: Athleten, Trainer, Vereine, Stützpunkte und die Nachwuchsstrukturen vor Ort.

Wenn Deutschland wieder Spitzensportnation werden soll, braucht es mehr als neue Behördenlogik. Es braucht echte Trainerkompetenz, verlässliche Finanzierung, weniger Bürokratie, starke Vereine, funktionierende Stützpunkte, sichere Sportstrukturen und echte Mitbestimmung derjenigen, die Leistung bringen.

Wir als AfD werden weiter dafür kämpfen, dass der Spitzensport nicht in Gremien verwaltet, sondern aus der Praxis heraus gestärkt wird. Mit unseren Anträgen haben wir bereits gezeigt, wo angesetzt werden muss: bei der dualen Karriere, bei den Trainern, bei der Nachwuchsförderung, bei Planungssicherheit, bei modernen Sportstätten und bei der echten Beteiligung der Sportler und Trainer.

Spitzensport braucht keine Selbstbeweihräucherung der Koalition. Spitzensport braucht Leistung, Verlässlichkeit, Trainerkompetenz und den Mut, endlich die Richtigen entscheiden zu lassen.


Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag, Mediathek: Rede von Lars Schieske zum Sportfördergesetz, 90. Sitzung vom 10.07.2026:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7655846
(Deutscher Bundestag)

[2] Deutscher Bundestag: Bundestag billigt Sportfördergesetz der Bundesregierung:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-spitzensport-1194376
(Deutscher Bundestag)

[3] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5921: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105921.pdf
(Bundestag DServer)

[4] Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmung zum Sportfördergesetz der Bundesregierung, 10.07.2026:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=1020
(Deutscher Bundestag)

[5] Deutsche Sporthochschule Köln: Breuer, Wicker, Orlowski, Bundes- und mischfinanzierte Trainer im deutschen Spitzensport, Standortbedingungen und Migrationsanalyse:
https://fis.dshs-koeln.de/en/publications/bundes-und-mischfinanzierte-trainer-im-deutschen-spitzensport-sta/
(Deutsche Sporthochschule Köln)

[6] Trainer Deutschland e.V.: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Sportfördergesetz, 24.06.2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1192094/060624_bvtds.pdf
(Deutscher Bundestag)

[7] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 26. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 24.06.2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1193944/260624_wortprotokoll_26.pdf
(Deutscher Bundestag)

[8] Deutscher Bundestag: 26. Sitzung, Anhörung zum Sportfördergesetz, Sachverständige und Stellungnahmen:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/sport_und_ehrenamt/anhoerungen/1183944-1183944
(Deutscher Bundestag)

[9] Athleten Deutschland: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz, „Für Medaillen, mit Sicherheit und Mitbestimmung“:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1190628/260624_ad.pdf
(Deutscher Bundestag)

[10] Spielerrat der Basketball-Nationalmannschaft: Stellungnahme zum Sportfördergesetz, Juni 2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1191354/260624_spielerrat_basketball.pdf
(Deutscher Bundestag)

[11] Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Sportfördergesetz, Stand Juli 2026:
siehe Beschlussempfehlung Drucksache 21/7006:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107006.pdf
(Bundestag DServer)

[12] Dr. Alfons Hölzl, Konferenz der Spitzenverbände im DOSB: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1191350/260624_hoelzl.pdf
(Deutscher Bundestag)

[13] Jürgen Scholz, Konferenz der Landessportbünde: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1190638/260624_klsb.pdf
(Deutscher Bundestag)

[14] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 06, Haushaltsgesetz 2025, 01.10.2024:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1024418/241016_aeae_afd_epl06.pdf
(Deutscher Bundestag)

[15] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 59. Sitzung des Sportausschusses vom 16.10.2024:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1032190/241016_wortprotokoll_59.pdf
(Deutscher Bundestag)

[16] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 06, Haushaltsgesetz 2025, 15.08.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1105396/250827_aenderungsantraege_afd_epl_06.pdf
(Deutscher Bundestag)

[17] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 27.08.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1127022/250827_wortprotokoll_6.pdf
(Deutscher Bundestag)

[18] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 04, Haushaltsgesetz 2026, 07.10.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1113452/251008_aenderungsantraege_afd_epl_04.pdf
(Deutscher Bundestag)

[19] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6358: Antrag der AfD-Fraktion „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“:
abrufbar über die Dokumentenliste zur Debatte und Anhörung:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/sport_und_ehrenamt/anhoerungen/1183944-1183944
(Deutscher Bundestag)

GKV-Gesetz beschlossen: Ich habe mit Nein gestimmt

Union und SPD setzen Kürzungsgesetz gegen massive Widerstände durch

Am 10. Juli 2026 haben CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 318 Abgeordnete mit Ja, 284 mit Nein. Vier Abgeordnete enthielten sich, 24 gaben keine Stimme ab.

Die Bundesregierung verkauft das Gesetz als notwendige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Tatsächlich werden erhebliche finanzielle Lasten auf Versicherte, Patienten, Arztpraxen, Therapeuten, Krankenhäuser und letztlich auch auf die Kommunen verlagert. Statt die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems anzugehen, wird erneut bei denjenigen gekürzt, die das System finanzieren oder jeden Tag am Laufen halten.[1]

Ich habe diesem Gesetz deshalb in der namentlichen Abstimmung mit Nein meine Zustimmung verweigert.

Die vollständige Abstimmung ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages öffentlich einsehbar:

Zur namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag

Dort kann jeder Bürger nach Namen, Fraktion und Bundesland suchen und überprüfen, wie sein Bundestagsabgeordneter tatsächlich abgestimmt hat.

Ein Angriff auf die medizinische Versorgung

Der Name „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll Sicherheit vermitteln. Doch hinter diesem Begriff verbergen sich Kürzungen, Begrenzungen und zusätzliche Belastungen.

Vergütungen medizinischer Leistungserbringer werden gedeckelt, Kliniken verlieren dringend benötigte Einnahmen und Versicherte müssen mit höheren Eigenanteilen sowie Einschränkungen bei Leistungen rechnen. Besonders für den ländlichen Raum kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Bereits in der Anhörung des Gesundheitsausschusses warnten zahlreiche Verbände vor einer Überforderung der Versicherten, einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung und einer weiteren wirtschaftlichen Gefährdung der Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, dass perspektivisch jeder zweite Krankenhausstandort von einer Insolvenz bedroht sein könnte. Auch Ärztevertreter warnten vor weniger verfügbaren Terminen und einem Abbau medizinischer Leistungen.[2][3]

Für eine Region wie Cottbus und Spree-Neiße ist das keine abstrakte Debatte. Wenn Arztpraxen keine Nachfolger finden, Therapieangebote verschwinden oder Krankenhäuser Leistungen einschränken müssen, verlängern sich die Wege und Wartezeiten für die Menschen vor Ort.

Wer medizinische Leistungen deckelt, darf sich später nicht darüber wundern, wenn Ärzte weniger Patienten behandeln können, Therapeuten ihre Praxen aufgeben und Krankenhäuser ihre Angebote reduzieren.

Parlamentarisches Hauruck-Verfahren statt sorgfältiger Beratung

Nicht nur der Inhalt des Gesetzes ist problematisch. Auch das parlamentarische Verfahren war dem Thema nicht angemessen.

Noch während der Beratungen wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Der Opposition und den beteiligten Fachverbänden blieb kaum Zeit, die Konsequenzen vollständig zu bewerten. Selbst aus den Reihen der Regierungsfraktionen und der Kommunalpolitik kam erhebliche Kritik.[1]

Ein Gesetz, das Millionen Versicherte, Tausende Arztpraxen, Therapeuten, Kliniken, Rettungsdienste und Kommunen betrifft, darf nicht im Hauruck-Verfahren durch das Parlament gedrückt werden.

Unsere Fraktion hat deshalb eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Bürger sollen sehen können, wer trotz der zahlreichen Warnungen für dieses Gesetz gestimmt hat und wer bereit war, Verantwortung zu übernehmen und mit Nein zu stimmen.

So stimmten die Abgeordneten aus Cottbus und Spree-Neiße

Auch für unseren Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße lässt sich das Abstimmungsverhalten eindeutig nachvollziehen. Die drei dem Wahlkreis zugeordneten Bundestagsabgeordneten haben unterschiedlich gehandelt.[4]

Ich habe mit Nein gestimmt.

Maja Wallstein von der SPD hat mit Ja gestimmt und damit das Gesetz unterstützt.

Christian Görke von der Linkspartei hat keine Stimme abgegeben.

Gerade bei einer namentlichen Abstimmung über ein Gesetz mit derart weitreichenden Folgen sollte jeder Abgeordnete den Bürgern erklären können, warum er zugestimmt, abgelehnt oder sich gar nicht beteiligt hat.

Die Gefahren waren lange bekannt

Die jetzt beschlossenen Belastungen kommen nicht überraschend. Bereits in meinem Beitrag „Gesundheitsversorgung sichern statt Versicherte weiter belasten“ hatte ich vor den Folgen der Regierungspläne gewarnt.

Schon damals war absehbar, dass weitere Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und wirtschaftlicher Druck auf Arztpraxen, Zahnärzte, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer drohen. Zahlreiche Zuschriften aus medizinischen Einrichtungen hatten deutlich gemacht, wie angespannt die Lage bereits vor diesem Gesetz war.

Unsere Forderung war deshalb klar: Nicht die Versicherten und medizinischen Leistungserbringer dürfen erneut zur Kasse gebeten werden. Notwendig sind echte Strukturreformen.

Dazu gehören die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, weniger Krankenkassen und Verwaltungsstrukturen, ein konsequenter Bürokratieabbau, effizientere Abläufe sowie eine Überprüfung von Erstattungsregelungen und Sozialversicherungsabkommen. Allein dadurch könnten nach unseren Berechnungen Einsparungen in Milliardenhöhe erreicht werden, ohne Patienten, Beitragszahler und medizinisches Personal zusätzlich zu belasten.

Der öffentliche Druck wirkte nur vorübergehend

In meinem späteren Beitrag „Gesundheitsreform: Der Druck wirkt – Debatte vorerst von der Tagesordnung verschwunden“ hatte ich darüber berichtet, dass die zweite und dritte Beratung zunächst von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden war.

Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Patienten und Beitragszahler hatten sich in großer Zahl an die Abgeordneten gewandt. Der Widerstand aus der Bevölkerung und aus den medizinischen Berufen zeigte zunächst Wirkung.

Ich hatte damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentlicher Druck etwas verändern kann. Leider nutzte die Bundesregierung den Aufschub nicht für eine grundlegende Überarbeitung. Statt die zahlreichen Warnungen ernst zu nehmen, wurde das Gesetz nun mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.

Gesetz zurückziehen und grundlegend neu beraten

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte gefordert, das Gesetz auf Eis zu legen, gründlich zu überarbeiten und nach einer ordentlichen parlamentarischen sowie fachlichen Beratung einen neuen Anlauf zu unternehmen.

Bis dahin muss die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine andere Prioritätensetzung im Bundeshaushalt gesichert werden. Dazu gehört für uns auch, weitere Zahlungen für die Ukraine und zusätzliche Ausgaben für Waffenbeschaffungen auszusetzen.

Die medizinische Versorgung der eigenen Bevölkerung muss Vorrang haben. Wir brauchen unser Geld in unserem Land für unsere Leute.

Abstimmungen sind aussagekräftiger als Wahlversprechen

Jeder Bürger kann sich nun selbst ein Urteil bilden. Die Abstimmung ist öffentlich. Niemand muss sich auf Pressemitteilungen, Wahlplakate oder Sonntagsreden verlassen.

Entscheidend ist, wie ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag tatsächlich handelt, wenn es darauf ankommt.

Schauen Sie deshalb genau hin, wer für höhere Belastungen und Kürzungen gestimmt hat, wer sich dagegenstellte und wer keine Stimme abgab. Und wählen Sie bei der nächsten Wahl einen Volksvertreter, der die Interessen der Menschen tatsächlich im Deutschen Bundestag vertritt.

Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag: Nach hitziger Debatte verabschiedet der Bundestag die GKV-Finanzreform

[2] Deutscher Bundestag: Fachverbände üben heftige Kritik an der GKV-Reform

[3] Kassenärztliche Bundesvereinigung: GKV-Spargesetz gefährdet die ambulante Versorgung

[4] Deutscher Bundestag: Abgeordnetenprofile für den Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, Maja Wallstein und Christian Görke

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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