Kommunen am Limit: Cottbus zeigt, wohin falsche Politik führt

Ein Rekorddefizit mit Ansage

Am vergangenen Freitag legte die Bertelsmann Stiftung ihren Kommunalen Finanzreport 2026 vor. Das Ergebnis ist ein Alarmsignal: Die deutschen Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von fast 32 Milliarden Euro angehäuft, ihre Gesamtverschuldung stieg auf fast 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst der kommunale Investitionsrückstand weiter. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert ihn bundesweit auf 231,2 Milliarden Euro. Die größten Rückstände liegen bei Schulen mit 68,9 Milliarden Euro und bei Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. Das ist keine abstrakte Statistik. Das ist der Zustand unseres Landes vor der Haustür: marode Schulen, kaputte Straßen, überlastete Verwaltungen, zu wenig Spielraum für Kitas, Sport, Feuerwehr, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit. [1] [2]

Cottbus steht beispielhaft für die kommunale Schieflage

Cottbus ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die falschen Entscheidungen von Bund und Land in den Kommunen ankommen. Im Bericht des Oberbürgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 heißt es unmissverständlich: Das Geld reicht „vorn und hinten nicht“. Der OB verweist auf einen deutschlandweiten Aufschrei der Kommunen, weil Brücken zusammenbrechen, Schulen, Kitas und Sporthallen verschleißen, Straßen und Wege nicht ausreichend repariert oder neu gebaut werden und die Kosten für in Not geratene Familien aus dem Ruder laufen. Dann folgt der entscheidende Satz für Cottbus: Man müsse nur den eigenen „Invest-Stau von ca. 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur“ dagegenhalten, um zu wissen, wie weit die angekündigten Mittel reichen. [3]

Eine Milliarde Euro Investitionsstau betrifft jeden Bürger

Diese Milliarde ist mehr als nur eine Haushaltszahl. Sie zeigt, dass die Wähler bei Landtags- und Bundestagswahlen immer auch über die Zukunft ihrer Städte entscheiden. Denn Cottbus kann Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht aus eigener Kraft in Ordnung bringen, wenn Bund und Land ständig neue Aufgaben übertragen, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne die Kommunen vollständig auszufinanzieren. Der Oberbürgermeister spricht ausdrücklich von einem Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur. Direkt im selben Zusammenhang verweist er auf Brücken, Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen und Wege. Dahinter stehen ganz konkrete Lebensbereiche der Bürger: die Kita, in die Eltern ihre Kinder bringen; die Schule, in der Unterricht stattfinden soll; die Straße, über die Handwerker, Rettungsdienste und Familien jeden Tag fahren; die Brücke, die sicher sein muss; und die Sporthalle, die Vereine, Schulen und Ehrenamt dringend brauchen. [3]

Der Haushalt 2026 zeigt die Grenzen der Stadt

Gleichzeitig zeigt der Haushaltsplan 2026 der Stadt Cottbus, wie eng der finanzielle Spielraum vor Ort geworden ist. Für 2026 werden Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 520,686 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 570,048 Millionen Euro gegenüber. Allein die Transferaufwendungen liegen bei 260,052 Millionen Euro. Das Jahresergebnis 2026 wird mit minus 34,621 Millionen Euro ausgewiesen. Während Cottbus also ein deutliches Minus plant und gleichzeitig einen Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro vor sich herschiebt, entscheidet die Bundespolitik an anderer Stelle über Milliardenbeträge, die nicht in unseren Kommunen ankommen. [4]

Sinkende Zuweisungen, steigende Pflichtausgaben

Noch klarer wird es bei den Abweichungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Die Stadt rechnet für 2026 mit 25,1 Millionen Euro weniger Zuwendungen und Umlagen als zuvor geplant. Hauptgrund sind um 28,1 Millionen Euro geringer ausfallende Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig steigen die Kostenerstattungen und Kostenumlagen vor allem deshalb, weil höhere Transferleistungen von Bund und Land erwartet werden; Ursache sind gestiegene Aufwendungen für Grundsicherungen und Hilfen zum Lebensunterhalt. Auch die Transferaufwendungen selbst steigen um 11,9 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresannahme, vor allem wegen steigender sozialer Leistungen, Eingliederungshilfe, Pflege und Grundsicherung. Kurz gesagt: Die Pflichtausgaben drücken, die Landeszuweisungen sinken, der Investitionsstau bleibt. [5]

Die Schuldenlage ist nicht zu beschönigen

Die Schuldenlage ist ebenfalls nicht zu beschönigen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lagen zum 31.12.2024 bei 22,227 Millionen Euro, steigen zum 31.12.2025 planmäßig auf 38,965 Millionen Euro und sollen zum 31.12.2026 nach Tilgung bei 33,995 Millionen Euro liegen. Hinzu kommen für 2026 geplante Kassenkredite von 1,307 Millionen Euro sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 4,024 Millionen Euro. Die Stadt plant für 2026 keine neuen Investitionskredite, muss aber 4,971 Millionen Euro tilgen. [6]

Das ist wichtig: Cottbus ist nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil vor Ort zu wenig über „Sparsamkeit“ geredet wird. Cottbus ist in Schwierigkeiten, weil Bund und Land über Jahre Aufgaben ausweiten, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne den Kommunen dauerhaft die nötigen Mittel mitzugeben. Das Konnexitätsprinzip muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Genau das fordert die AfD auf allen Ebenen.

Geld für die Ukraine ist da, für die Kommunen angeblich nicht

Besonders deutlich wird diese Schieflage am Beispiel Ukraine. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen. Das Auswärtige Amt beziffert die deutsche Unterstützung seit Kriegsbeginn auf rund 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung sowie rund 55,5 Milliarden Euro militärische Unterstützung, die geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt wurde. Hinzu kommen deutsche Beiträge über europäische Instrumente: Für die Europäische Friedensfazilität wurden deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Millionen Euro bereits gezahlt; außerdem hat Deutschland Waffenlieferungen aus US-Beständen über den NATO-PURL-Mechanismus mit bislang 700 Millionen US-Dollar finanziert. Zusätzlich einigten sich die europäischen Regierungschefs im Dezember 2025 darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. [16] [17]

Genau hier liegt der politische Kern: Geld ist offenbar vorhanden, wenn es um Ausgaben in alle Welt und speziell um die Ukraine geht. Wenn aber Cottbus, Spree-Neiße und andere Kommunen ihre Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sportstätten und Verwaltungen sanieren müssen, heißt es plötzlich, die Mittel seien knapp. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wer vor Ort marode Infrastruktur, steigende Gebühren, überlastete Verwaltungen und fehlende Investitionen erlebt, muss wissen: Diese Entwicklung wird nicht nur im Rathaus entschieden. Sie wird auch im Landtag und im Bundestag entschieden. Dort wird festgelegt, ob Steuergeld zuerst den eigenen Bürgern, den Kommunen und der Daseinsvorsorge dient – oder ob es für fremde Interessen, ideologische Projekte und internationale Verpflichtungen gebunden wird.

Falsche Förderpolitik: Große Ankündigung, geringe Wirkung

Auf diese falsche Förderpolitik habe ich bereits vor einiger Zeit hingewiesen. In meinem Beitrag „Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung“ habe ich am Beispiel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gezeigt, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung ist. Bundesweit standen 3.684 Interessenbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro lediglich 333 Millionen Euro Programmmitteln gegenüber. Das Programm war damit um das 23-fache überzeichnet. Für unsere Region war das besonders bitter: In Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Genau so entsteht das Gefühl, dass vor Ort gespart wird, während an anderer Stelle Milliarden bereitstehen.

Die AfD in Cottbus setzt andere Prioritäten

Auf kommunaler Ebene hat die AfD-Fraktion Cottbus mit AT-07/25 beantragt, finanzielle Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Das ist genau der richtige Schwerpunkt: Geld aus dem Strukturwandel muss zuerst dort wirken, wo Familien, Kinder und die kommunale Infrastruktur unmittelbar betroffen sind. Außerdem hat die AfD-Fraktion mit AT-12/25 eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“ beantragt. Denn eine Kommune braucht eine leistungsfähige Verwaltung, aber eben keine ausufernde Bürokratie ohne Prioritätensetzung. Bereits im Antrag AT-038/23 hatte die AfD-Fraktion auf die Überlastung der Kommune durch Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hingewiesen und ausdrücklich auf knappen Wohnraum, ausgeschöpfte Kapazitäten in Kitas und Schulen, eine angespannte ärztliche Versorgung und den Investitionsstau verwiesen. Auch der Änderungsantrag AT-42/24 zur Ukraine-Resolution stellte die kommunalen Belastungsgrenzen bei Aufnahme und Versorgung in den Mittelpunkt. [7] [8] [9] [10]

Brandenburgs Kommunen brauchen Konnexität statt leere Versprechen

Auf Landesebene hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Dezember 2025 zwei zentrale Anträge eingebracht. Drucksache 8/2152 fordert eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch eine Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Der Antrag verweist darauf, dass die allgemeine Verschuldung der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbände 2024 gegenüber 2023 um 3,4 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist und die Investitionskredite zusätzlich bei 1,04 Milliarden Euro lagen. Der Antrag fordert, dass die Kommunen stärker an der Einkommensteuer beteiligt werden, statt bei steigenden Sozial- und Personalkosten weiter auf der Stelle zu treten. [11]

Drucksache 8/2154 geht noch direkter an die Ursache: „Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen“. Die AfD-Fraktion fordert darin, dass die Landesregierung bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen von Anfang an die vollständige Finanzierung sicherstellt und sich auf Bundesebene für eine vollständige Kompensation kommunaler Belastungen durch Bundesgesetze einsetzt. In der Begründung wird das Rekorddefizit der Brandenburger Kommunen von 355 Millionen Euro im Jahr 2024 genannt. Außerdem wird beschrieben, dass Brandenburgs Kommunen in einer Konnexitätsfalle stecken: Pflichtaufgaben werden übertragen, die vollständige Kostendeckung bleibt aber aus. [12]

Auch beim Landeshaushalt hat die AfD nicht geschwiegen. Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und parallel einen Eilantrag gestellt. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag zwar abgelehnt, aber zugleich festgehalten, dass damit keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Politisch bleibt der Punkt bestehen: Neue Schulden, geänderte Berechnungsregeln und haushaltspolitische Tricks lösen nicht das Strukturproblem, sondern verschieben es. [13]

Auch im Bund: Kommunales Nothilfeprogramm statt Weiter-so

Auf Bundesebene hat die AfD-Fraktion im Bundestag mit ihrem Gegenentwurf zum Bundeshaushalt 2026 ebenfalls konkrete Antworten vorgelegt. In Drucksache 21/2908 wird ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgeschlagen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern. Der Antrag benennt ausdrücklich Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge und Wohnrauminfrastruktur als kommunale Investitionsfelder. Gleichzeitig setzt die AfD auf Haushaltsklarheit: kreditfinanzierte Sondervermögen sollen – mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr – aufgelöst und Aufgaben in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf ein Entlastungsprogramm von 54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft vor, unter anderem durch niedrigere Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Stromsteuer und die Abschaffung nationaler CO2-Belastungen. [14]

Erst die Pflicht, dann die Kür

Damit wird der Unterschied klar: Die derzeitige Politik verteilt Geld für ideologische Projekte, neue Bürokratie, Migration, Klimatransformation und internationale Programme, während die Kommunen vor Ort erklären müssen, warum die Turnhalle undicht ist, die Kita saniert werden muss, die Straße kaputt bleibt oder die Verwaltung kaum noch hinterherkommt. Die AfD sagt: Erst die Pflicht, dann die Kür. Erst Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Erst die Kommunen, dann Prestigeprojekte.

Cottbus braucht keinen weiteren politischen Nebel. Cottbus braucht eine klare Priorität: kommunale Infrastruktur statt ideologischer Ausgabenpolitik. Wenn der Investitionsstau in Cottbus bei rund einer Milliarde Euro liegt, während der Haushalt 2026 ein Jahresminus von 34,6 Millionen Euro ausweist, dann ist das kein Randproblem. Es ist ein Beleg dafür, dass die Kommunen ausbluten. Bund und Land müssen endlich vollständig bezahlen, was sie bestellen. Und vor Ort muss jeder Euro zuerst dorthin fließen, wo er den Bürgern unmittelbar dient: in Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen, Straßen, Wege, Brücken, Feuerwehr, Katastrophenschutz und eine funktionierende Verwaltung.

Quellenverzeichnis

[1] Bertelsmann Stiftung: „Rekorddefizit der Kommunen von 32 Milliarden Euro: Expertenrat macht Reformvorschläge“, 19.06.2026.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/rekorddefizit-der-kommunen-von-32-milliarden-euro-expertenrat-macht-reformvorschlaege

[2] KfW: KfW-Kommunalpanel 2026, Investitionsrückstand 231,2 Milliarden Euro; Schulen 68,9 Milliarden Euro; Straßen 53,7 Milliarden Euro.
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpanel.html

[3] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Bericht des Oberbürgermeisters Tobias Schick vor der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2025.
https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/berichte-des-oberbuergermeister-vor-der-stadtverordnetenversammlung/bericht-des-oberburgermeisters-tobias-schick-vor-der-15-sitzung-der-stadtverordnetenversammlung-am-19-november-2025/

[4] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Ergebnisplan 2026.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[5] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Darstellung Ergebnishaushalt 2026 gegenüber Mittelfristplanung.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[6] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Verbindlichkeitenübersicht und Finanzhaushalt.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[7] AfD Cottbus: Antrag AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-07-25-einsatz-von-finanziellen-mitteln-aus-dem-strukturstaerkungsgesetz-fuer-die-sanierung-von-kitas/

[8] Stadt Cottbus SessionNet: AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=4319

[9] AfD Cottbus: Antrag AT-12/25 – Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-12-25-einsetzung-einer-arbeitsgruppe-personalentwicklung-in-der-verwaltung-der-stadt-cottbus/

[10] Stadt Cottbus: Antrag AT-038/23 – Aufhebung des Beschlusses A-06-18/21; Begründung zu kommunalen Belastungsgrenzen, Kita-/Schulkapazitäten und Investitionsstau.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00009045.pdf

[11] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2152, Antrag der AfD-Fraktion: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2152.pdf

[12] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2154, Antrag der AfD-Fraktion: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2154-1.pdf

[13] Verfassungsgericht Brandenburg: Pressemitteilung zum Eilantrag gegen Doppelhaushalt 2025/2026, 19.12.2025.
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/presse-statistik/pressemitteilungen/detail/~19-12-2025-pressemitteilung

[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2908, Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Bundeshaushalt 2026.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102908.pdf

[15] AfD-Bundestagsfraktion: „AfD-Fraktion beantragt kommunales Notfallprogramm“, 28.11.2025.
https://afdbundestag.de/afd-fraktion-beantragt-kommunales-notfallprogramm/

[16] Bundesregierung: „Bundeshaushalt 2026: Investitionen für die Zukunft“, Angabe zu rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine im Jahr 2026.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeshaushalt-2026-2374030

[17] Auswärtiges Amt: „Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine“, Angaben zu 41 Milliarden Euro ziviler Unterstützung, 55,5 Milliarden Euro militärischer Unterstützung, 645 Millionen Euro deutschen Pflichtbeiträgen zur Europäischen Friedensfazilität, 700 Millionen US-Dollar PURL-Finanzierung und 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026/2027.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956

Ukrainer wandern von Polen weiter nach Deutschland

Weil sie hier weiterhin einen Sonderstatus genießen

Es ist schön in Deutschland, keine Frage. Das haben in den letzten Jahren auch Millionen Menschen erkannt, die unter dem Label „Asylbewerber“, „Schutzsuchende“ oder „Flüchtlinge“ eingereist sind. Viele kamen, ohne tatsächlich verfolgt zu werden. Fast keiner ging, als die potentielle Gefahr im Heimatland vorüber war. Der Eindruck bleibt, dass das vor allem wirtschaftliche und finanzielle Gründe hat.

Man wird es wohl nie erfahren. Bestenfalls dann, wenn die finanziellen Leistungen zusammengestrichen und auf das Allernötigste beschränkt werden. Spätestens dann werden wohl viele entweder zurückkehren oder in Länder weiterwandern, die noch immer üppig Sozialleistungen ausschütten.

Man kann Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sicher nicht mit Wirtschaftsflüchtlingen aus anderen Ländern gleichsetzen. Dennoch lassen auch in Bezug auf ukrainische Flüchtlinge gewisse Entwicklungen aufhorchen.

Polen streicht Privilegien für Ukrainer

So hatten ukrainische Geflüchtete seit Beginn des Kriegs mit Russland auch in Polen zahlreiche Privilegien [1]. Zwischenzeitlich lebten etwa 960.000 Ukrainer in Polen [2]. Insgesamt kamen zwischen Februar 2022 und Dezember 2024 laut dem polnischen Innenministerium 1,6 Millionen Ukrainer nach Polen [3].

Die bislang gewährten Privilegien werden nun Schritt für Schritt abgebaut. Polens Präsident Karol Nawrocki zu seiner diesbezüglichen Entscheidung wörtlich: „Ich habe versprochen, die Ära der bedingungslosen Privilegien zu beenden, heute löse ich das ein. Das neue Gesetz beendet die Interventionshilfe und führt im System verankerte Regeln ein. Unterstützung ja, Privilegien auf Kosten der Polen nein“ [1].

Die polnische Regierung begründet ihr Vorgehen damit, dass die Lage nach vier Jahren Krieg als stabiler einzuschätzen sei [3].

Ziel der neuen polnischen Politik ist es, die Leistungen für Ukrainer auf das Niveau zurückzufahren, das für andere Nicht-EU-Bürger gilt [1]. Zuschüsse für Wohnung, Ernährung und besondere Gesundheitsleistungen soll es nur noch für „besonders Schutzbedürftige“ geben [2]. Dazu zählen Minderjährige und Opfer von Folter oder Vergewaltigung [3].

So soll die kostenlose medizinische Versorgung nur noch in bestimmten Fällen gewährt werden, auch Kindergeldbezug wird nun an Berufstätigkeit geknüpft [1]. Bereits im vergangenen Jahr hatte Polen die Leistungen für arbeitslose Ukrainer massiv eingeschränkt.

Polnische Entscheidung erhöht Druck auf deutschen Sozialstaat

Die Entscheidung der polnischen Regierung ist aus Polens Sicht absolut nachvollziehbar, hat aber aufgrund Deutschlands offener Grenzen direkte Auswirkungen auf uns. So wurde bereits im Mai über Geheimpapiere der deutschen Sicherheitsbehörden berichtet, denen zufolge befürchtet wird, dass sich viele ukrainische Kriegsflüchtlinge auf den Weg nach Deutschland machen werden [4].

Und so dürfte die Zahl der in Deutschland lebenden Ukrainer, derzeit etwa 1,35 Millionen [2], noch deutlich steigen. Sie genießen hierzulande den Sonderstatus, dass sie nicht unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen und entsprechend niedrigere Leistungen beziehen, sondern sofort den Bezug von Grundsicherung plus Miet-, Heiz- und Gesundheitskosten gewährt bekommen [2].

Schon jetzt machen ukrainische Staatsbürger laut dem oben erwähnten Geheimdossier bei illegalen Schleusungen die „statistisch relevanteste Gruppe“ aus [2]. Bemerkenswert ist, dass es sich mittlerweile vor allem um Männer im wehrfähigen Alter handelt, die ihr Land derzeit eigentlich gar nicht verlassen dürfen [2]. Aktuell unterliegen Männer zwischen 23 und 60 Jahren in der Ukraine einem strikten Ausreiseverbot [5]. Doch so strikt scheint es in der Praxis nicht angewendet zu werden.

Auch von der EU sind keine Entscheidungen zu erwarten, die die Zuwanderung aus der Ukraine begrenzen könnten. So empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten seit langem, die langfristige Integration zu erleichtern und den Sonderstatus für ukrainische Flüchtlinge zu verlängern [6]. Derzeit gilt noch bis 4. März 2027 die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie, nach der ukrainische Flüchtlinge ohne individuelles Asylverfahren aufgenommen werden [5].

Sonderstatus muss auf den Prüfstand

Auch in Deutschland gehört der Sonderstatus für ukrainische Flüchtlinge auf den Prüfstand. Ebenfalls ist nicht einzusehen, dass die noch immer geltenden Regeln des sogenannten Dublin-Systems nicht eingehalten werden. Wer über einen anderen sicheren Drittstaat einreist, hat laut „Dublin“ in diesem Land sein Asylverfahren abzuwarten. Eine Weiterreise nach Deutschland, weil hier der Sozialstaat vergleichsweise am großzügigsten ist, muss unterbunden werden.

Ansonsten werden wir irgendwann feststellen müssen, dass der Sozialstaat als Sicherungsnetz nur noch eine schöne Erinnerung an die Vergangenheit ist. Denn die Äußerung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, dass niemand in unsere Sozialsysteme einwandert, ist ein Märchen aus dem Willy-Brandt-Haus.

Quellenverzeichnis

[1] „Ukrainer in Polen verlieren Sonderstatus“, www.tagesschau.de, 5. März 2026

[2] „Nach Leistungskürzung: Polens Ukrainer ziehen weiter nach Deutschland“, jungefreiheit.de, 28. Mai 2026

[3] „„Lage stabiler“ – Polen schränkt Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge deutlich ein“, www.welt.de, 5. März 2026

[4] „Kommen die Ukrainer aus Polen jetzt zu uns?“, www.bild.de, 28. Mai 2026

[5] „Schutz für Ukrainer: Dobrindt für Ende der Regel bei Männern“, www.zdfheute.de, 4. Juni 2026

[6] „EU will Sonderstatus für ukrainische Geflüchtete verlängern“, www.handelsblatt.com, 4. Juni 2025

Fankultur schützen!

Die Doppelmoral von Grünen und Linken

Die deutsche Fankultur ist ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Woche für Woche füllen tausende Menschen die Stadien und Sportplätze – von der Bundesliga bis in die unteren Ligen. Sie unterstützen ihre Vereine mit Leidenschaft, organisieren Choreografien, begleiten ihre Mannschaften auswärts, engagieren sich ehrenamtlich, sammeln Spenden und tragen vielerorts das Vereinsleben mit. Fußball ist damit weit mehr als Sport. Er ist Heimat, Gemeinschaft und Ehrenamt.

Gleichzeitig stehen Fußballfans immer wieder im Mittelpunkt politischer Debatten. Es geht um Polizeieinsätze, Stadionverbote, personalisierte Tickets, Videoüberwachung, Kollektivstrafen und die Datei „Gewalttäter Sport“. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass ganze Kurven oder Fangruppen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl die große Mehrheit der Fans friedlich ist. Auch die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zeigen, dass die Lage keineswegs die immer neue Dramatisierung rechtfertigt: Für die Saison 2024/2025 wurden rückläufige Zahlen bei Verletzten und eingeleiteten Strafverfahren gemeldet [1].

Vor diesem Hintergrund haben Grüne und Linke nun Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen sie sich als Verteidiger der Fankultur präsentieren. Die Grünen fordern in ihrem Antrag „Fanrechte im Fußball stärken“ mehr Beteiligung von Fans, bessere Finanzierung von Fanprojekten, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, die Ablehnung von personalisiertem Ticketing und keine flächendeckende intelligente Videoüberwachung im Stadionumfeld [2]. Die Linke fordert in ihrem Antrag „Fankultur schützen“ Deeskalation, Dialog statt Repression, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, Einschränkungen bei Stadionverboten, eine Pyrotechnik-Kommission und mehr Mitsprache für Fans [3].

Auf den ersten Blick klingt das wie ein klares Bekenntnis zur Fankultur. Doch genau hier beginnt die Doppelmoral. Denn ausgerechnet Grüne und Linke haben über Jahre selbst dazu beigetragen, Teile der Fanszene politisch in eine Ecke zu stellen. Wer heute beklagt, Fans würden stigmatisiert, sollte nicht verschweigen, dass er selbst jahrelang mit Anträgen, Kleinen Anfragen und Kampagnen genau solche Zuschreibungen befördert hat.

Die Grünen brachten bereits 2015 im Bundestag den Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ ein. Darin war ausdrücklich von rechten Netzwerken im Sport, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Verbindungen einzelner Fußballfans zur rechtsextremen Szene die Rede [4]. Die Linke stellte 2011 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Fußball und Rechtsextremismus“, in der behauptet wurde, Neonazis versuchten immer wieder, über Fußballvereine Anhänger zu werben [5]. 2017 folgte eine weitere Kleine Anfrage der Linken zu „rechtsextremen Tendenzen in der Hooligan-Szene“ [6]. Ebenfalls 2017 thematisierte die Linke „aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs“ [7]. 2023 fragte die Linke erneut nach „rechtsextremer Gewalt bei Fußballspielen und der Datei Gewalttäter Sport“ und sprach von Einflussversuchen rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball [8].

Auch auf Landesebene finden sich entsprechende Beispiele. Im Berliner Abgeordnetenhaus fragte die Linke 2013 zu politisch motivierter Gewalt von rechts; in der Antwort tauchten auch Vorgänge im Zusammenhang mit einem Fußballstadion auf [9]. In Brandenburg unterstützte die Linke zudem die Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“ im Zusammenhang mit den Vorfällen zwischen Babelsberg und Energie Cottbus [10]. Man muss diese Kampagne politisch nicht gutheißen oder ablehnen, um festzustellen: Wer solche Kampagnen unterstützt und Fangruppen in einem politischen Deutungsrahmen von „Nazis im Stadion“ behandelt, sollte später nicht so tun, als habe er mit Stigmatisierung von Fanszenen nie etwas zu tun gehabt.

Natürlich gilt: Gewalt, Straftaten und Extremismus haben im Stadion nichts verloren. Wer Straftaten begeht, muss konsequent verfolgt werden. Aber der Rechtsstaat verfolgt Täter – nicht ganze Kurven, nicht ganze Vereine und nicht ganze Regionen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wer heute Generalverdacht beklagt, darf ihn gestern nicht selbst betrieben haben.

Besonders kritisch ist zudem der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Ausgangspunkt ist zwar eine Debatte um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Der Entwurf geht aber deutlich darüber hinaus: Er will ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in öffentlich anerkannten Einrichtungen oder Diensten sowie für bestimmte ehrenamtlich Rechtsberatende einführen [11]. Nach meinem Eindruck geht es hier nicht nur um Fanprojekte. Hier soll ein ganzer Bereich linker Projekt- und Beratungsstrukturen mit zusätzlichen Privilegien gegenüber der Strafverfolgung ausgestattet werden. Das wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Denn wenn Personen im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis von Straftaten erhalten, darf der Staat nicht leichtfertig auf Aufklärung verzichten. Vertrauen in Sozialarbeit ist wichtig. Aber Vertrauen darf nicht dazu führen, dass eine politisch nahestehende Projektlandschaft faktisch aus der normalen Zeugenpflicht herausgenommen wird.

Genau deshalb ist die aktuelle Inszenierung von Grünen und Linken so unglaubwürdig. Heute präsentieren sie sich als Schutzmacht der Fankultur. Gestern haben sie selbst immer wieder politische Etiketten auf Teile dieser Fanszene geklebt. Heute warnen sie vor Spaltung und Stigmatisierung. Gestern haben sie selbst mit Anfragen, Anträgen und Kampagnen genau diese Spaltung befördert. Das ist keine glaubwürdige Fanpolitik. Das ist politische Doppelmoral.

Eine ehrliche Politik für die Fans muss anders aussehen. Sie muss anerkennen, was die Fankultur für unser Land leistet. Sie muss zwischen friedlichen Fans und tatsächlichen Straftätern unterscheiden. Sie muss Sicherheitsinteressen ernst nehmen, ohne ganze Fangruppen unter Verdacht zu stellen. Und sie muss Dialog ermöglichen, statt moralische Schubladen zu bedienen.

Die Debatte im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2026 hat diese Widersprüche deutlich gemacht. Dort wurden der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Anträge von Grünen und Linken zur Fankultur beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen [12].

Die gesamte Debatte ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Meine Rede zur Debatte finden Sie hier:

Für mich ist klar: Die deutsche Fankultur verdient Respekt. Friedliche Fans dürfen weder durch überzogene Sicherheitsmaßnahmen noch durch politische Etikettierungen unter Generalverdacht gestellt werden. Schluss mit der Doppelmoral. Schluss mit der Stigmatisierung.

Sport frei!

Quellen

[1] ZIS-Jahresbericht Fußball Saison 2024/2025
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Jahresbericht Fußball Saison 2024/25.
https://lzpd.polizei.nrw/sites/default/files/2025-10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf

[2] Grüner Antrag 2026: Fanrechte im Fußball stärken
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4293, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104293.pdf

[3] Linker Antrag 2026: Fankultur schützen
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5826, Antrag Die Linke: „Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105826.pdf

[4] Grüner Antrag 2015: Rechte Netzwerke im Sport aufdecken
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6232, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/062/1806232.pdf

[5] Linke Kleine Anfrage 2011: Fußball und Rechtsextremismus
Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7729, Kleine Anfrage Die Linke: „Fußball und Rechtsextremismus“.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/077/1707729.pdf

[6] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Rechtsextreme Tendenzen in der Hooligan-Szene
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13068.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/130/1813068.pdf

[7] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2017: Aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/13580.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/135/1813580.pdf

[8] Linke Kleine Anfrage/Antwort 2023: Rechtsextreme Gewalt bei Fußballspielen und Datei „Gewalttäter Sport“
Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8937.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008937.pdf

[9] Berliner Abgeordnetenhaus: Kleine Anfrage der Linken zu politisch motivierter Gewalt von rechts
Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/11433.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11433.pdf

[10] Linke Brandenburg: „Nazis raus aus den Stadien!“
Erklärung des Landesvorstands Die Linke Brandenburg vom 26. Februar 2018.
https://archiv.dielinke-brandenburg.de/nc/partei/strukturen/landesvorstand/sofortinformationen/detail/news/nazis-raus-aus-den-stadien/

[11] Grüner Gesetzentwurf 2026: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4290, Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104290.pdf

[12] Bundestagsdebatte vom 10. Juni 2026
Deutscher Bundestag, Textarchiv: „Entwurf für Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter überwiesen“.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-strafprozessordnung-1181868

Gesundheitsversorgung sichern statt Versicherte weiter belasten

Die aktuellen Pläne der Bundesregierung gefährden die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Deshalb lehnt die AfD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform entschieden ab.

Deutschland hat eines der teuersten Gesundheitssysteme Europas. Die Bürger zahlen hohe Beiträge, während Leistungen immer weiter unter Druck geraten. Weitere Belastungen für Patienten und Beitragszahler, wie sie die Bundesregierung plant, sind unverantwortlich. Wer das Gesundheitssystem stabilisieren will, muss endlich an die Strukturen heran — nicht an die Geldbeutel der Versicherten.

In den vergangenen Wochen haben uns zahlreiche E-Mails und Zuschriften aus der Praxis erreicht: von Arztpraxen verschiedenster Fachrichtungen, von Zahnärzten und von Physiotherapien. Sie alle schildern die wachsenden Belastungen, den zunehmenden bürokratischen Druck und die Sorge um die Versorgung der Patienten. Diese Hinweise nehmen wir sehr ernst. Deshalb werden wir selbstverständlich aktiv und setzen uns politisch dafür ein, dass die Leistungserbringer vor Ort entlastet werden und die Gesundheitsversorgung nicht weiter geschwächt wird.

Bis 2030 müssen rund 40 Milliarden Euro eingespart werden, um die gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft zu stabilisieren. Der Regierungsplan sieht jedoch lediglich Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro vor. Das reicht bei weitem nicht aus. Die Folge wären absehbar weitere Leistungskürzungen und steigende Beiträge.

Es ist höchste Zeit für eine echte Reform. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert deshalb: Schluss mit Stückwerk — her mit soliden und wirksamen Veränderungen! Unser Antrag zeigt, wie Einsparungen von knapp 40 Milliarden Euro möglich sind, ohne Versicherte, Patienten, Ärzte, Pflege, Apotheken oder Krankenhäuser zusätzlich zu belasten. Stattdessen setzen wir auf den Abbau unnötiger Ausgaben, weniger Bürokratie und mehr Effizienz.

Unsere wichtigsten Vorschläge im Überblick

1. Krankenkassen bei Bürgergeldempfängern entlasten

Die Krankenkassenkosten für Bürgergeldempfänger müssen vollständig vom Bund übernommen werden. Ausländer sollen ihre Kosten selbst tragen, wie es auch in anderen Ländern üblich ist. Dadurch könnten die Krankenkassen um mehr als 12 Milliarden Euro entlastet werden — bei einer Belastung des Steuerzahlers von lediglich 2,6 Milliarden Euro.

2. Zahl der Krankenkassen deutlich reduzieren

Deutschland hat noch immer knapp 100 gesetzliche Krankenkassen. Diese Struktur verursacht hohe Verwaltungskosten und macht Abrechnungssysteme für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser unnötig kompliziert. Eine deutliche Reduzierung der Krankenkassen würde Verwaltung sparen und Abläufe vereinfachen. Zusätzlich soll ein Werbeverbot für Krankenkassen weitere 230 Millionen Euro einsparen.

3. Bürokratie abbauen und Effizienz steigern

Eine Studie der Prognos AG zeigt, dass durch Effizienzsteigerungen Einsparungen von bis zu 20,8 Milliarden Euro möglich sind. Hinzu kommt weiteres Potenzial von rund einer Milliarde Euro durch Bürokratieabbau. Statt immer neue Belastungen zu schaffen, muss die Politik endlich die vorhandenen Strukturen reformieren.

4. Arzneimittelkosten bei Orphan-Drugs begrenzen

Bei Medikamenten für seltene Erkrankungen, sogenannten Orphan-Drugs, müssen Pharmafirmen künftig den tatsächlichen Nutzen nachweisen. Erst dann sollen die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Das mögliche Einsparpotenzial liegt bei rund 4 Milliarden Euro.

5. Sozialversicherungsabkommen überprüfen

Auch Sozialversicherungsabkommen müssen kritisch überprüft werden. Familienmitglieder von Ausländern sind in ihren Heimatländern teilweise besser abgesichert als deutsche Familienangehörige. Diese soziale Ungerechtigkeit muss beendet werden.

AfD-Initiativen zur GKV-Reform und zum Gesundheitssystem

Die AfD-Bundestagsfraktion hat sich auf Bundesebene mit mehreren Anträgen und Anfragen für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und für eine bessere Gesundheitspolitik eingesetzt. Zentral ist dabei unser Antrag „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten — Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“, Drucksache 21/5759, der am 5. Mai 2026 eingebracht und am 7. Mai 2026 im Bundestag debattiert wurde.

Darüber hinaus gehören weitere Initiativen zum gesundheitspolitischen Reformkomplex. Dazu zählt der Antrag 21/1566 zur Verbesserung der Überlebenschancen von Dialysepatienten durch die Zulassung der Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Antrag 21/775 zu Risiken durch Fluorchinolon-Antibiotika und zur Stärkung der Hilfe für Betroffene, der Antrag 21/1743 zur regelmäßigen Bereitstellung von Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden sowie die Kleine Anfrage 21/4489 zu Gesundheitskosten von Ausländern und nicht versicherungspflichtigen Menschen zeigen: Die AfD-Bundestagsfraktion bleibt bei den zentralen Fragen unseres Gesundheitssystems dran.

Am Freitag, den 12. Juni 2026, habe ich außerdem ab 9 Uhr die erste Lesung zur gesetzlichen Krankenversicherung im Deutschen Bundestag verfolgt. Wer sich selbst ein Bild von der Debatte machen möchte, kann sich die Beiträge der Redner der verschiedenen Fraktionen ansehen. Dabei wird auch der Standpunkt der AfD-Bundestagsfraktion klar deutlich.

Die vollständige Debatte finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gkv-1181958

Echte Reformen statt neuer Belastungen

Der Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zeigt Einsparpotenziale von knapp 40 Milliarden Euro auf — ohne eine einzige Mehrbelastung für Versicherte oder Leistungserbringer. Das ist verantwortungsvolle Gesundheitspolitik: nicht mehr Beiträge, nicht weniger Leistungen, sondern klare Prioritäten, weniger Bürokratie und ein Ende unnötiger Ausgaben.

Wir kämpfen für ein stabiles, gerechtes und bezahlbares Gesundheitssystem in Deutschland — und für diejenigen, die jeden Tag in Praxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern die Versorgung der Bürger sichern.

Lesen Sie hier den vollständigen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion:

„Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten — Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“, Drucksache 21/5759

https://dserver.bundestag.de/btd/21/057/2105759.pdf

Einladung zum Sommerfest am 03.07.2026 um 16:00

Herzliche Einladung zum Sommerfest im Bürgerbüro Cottbus

Seit einem Jahr gibt es nun mein Bürgerbüro in Cottbus. Das wollen wir gemeinsam anständig feiern!

Ich lade alle Interessierten herzlich ein, am Freitag, den 3. Juli, ab 16 Uhr zu unserem Sommerfest im Wahlkreisbüro in Cottbus vorbeizukommen.

📍 Wahlkreisbüro Cottbus
Dresdener Straße 89
im Breithaus
03050 Cottbus

Wir möchten den ersten Geburtstag des Bürgerbüros zum Anlass nehmen, um miteinander ins Gespräch zu kommen, zurückzublicken, nach vorn zu schauen und gemeinsam einen schönen Sommernachmittag zu verbringen.

Neben einem kleinen politischen Beitrag erwartet die Gäste auch ein kultureller Programmpunkt. Besonders freue ich mich dabei auf unseren besonderen Gast Esteban Cortez, der diesen kulturellen Teil übernehmen wird.

Für Begegnung, Austausch und eine gute Atmosphäre ist gesorgt.

Ob Nachbarn, Unterstützer, politisch Interessierte oder einfach neugierige Cottbuser, alle sind herzlich willkommen.

Ich freue mich auf viele Gäste und gute Gespräche!

Freitag, 3. Juli, ab 16 Uhr
Dresdener Straße 89, Cottbus

Nicht die AfD gefährdet Schulabschlüsse – die Bildungsrealität der Kartellparteien tut es längst

Die Realität holt die Panikmache ein

Den Bürgern wird immer wieder erzählt, die AfD gefährde mit ihren bildungspolitischen Reformvorschlägen angeblich die Anerkennung von Schulabschlüssen. Doch die Realität holt diese politische Panikmache gerade ein: In Brandenburg steht nicht wegen der AfD, sondern wegen des akuten Lehrermangels und einer über Jahre verfehlten Bildungspolitik die Frage im Raum, ob Schulabschlüsse aus Brandenburg künftig bundesweit uneingeschränkt anerkannt bleiben können. Das ist keine AfD-Behauptung, sondern geht aus aktuellen Berichten über Aussagen des Bildungsministeriums hervor. Dort ist von „Bauchschmerzen“ die Rede, weil die Kultusministerkonferenz für die Anerkennung von Abschlüssen strikte Kriterien wie Mindeststundenzahlen vorgibt. [1]

Abschlüsse geraten schon heute unter Druck

Damit ist die zentrale politische Pointe klar: Was den Bürgern als angebliche Gefahr einer AfD-Regierung verkauft wird, passiert in der Realpolitik der Kartellparteien bereits jetzt. Nicht ein AfD-Antrag, nicht ein Reformvorschlag zur Bildungspflicht, nicht der Wunsch nach mehr Elternverantwortung hat Brandenburg an diesen Punkt gebracht, sondern ein heruntergewirtschaftetes Bildungssystem, in dem der reguläre Unterricht nicht mehr überall gesichert werden kann. Wenn Stundentafeln nicht mehr zuverlässig erfüllt werden, dann geraten zwangsläufig auch die Voraussetzungen unter Druck, auf denen die bundesweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen beruht. [1] [2]

Jahrzehntelange SPD-Verantwortung in Brandenburg

Besonders bemerkenswert ist dabei die politische Verantwortung. Brandenburg wurde über Jahrzehnte von SPD-geführten Landesregierungen geprägt. Das Bildungsministerium wurde seit 1994 bis März 2026 durchgehend von SPD-Politikern geführt. In diese Zeit fallen zentrale Weichenstellungen, Personalpolitik, Unterrichtsorganisation und die zunehmende Verschärfung des Lehrermangels. Wer heute so tut, als beginne das Problem erst mit AfD-Reformideen, verschweigt diese jahrzehntelange Verantwortung. [6]

Die AfD warnte bereits 2023 vor dem Bildungsnotstand

Im März 2023 hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg mit der Drucksache 7/7388 genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Der Antrag „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ stellte fest, dass Brandenburg sich in einem dramatischen Bildungsnotstand befinde und dass die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung ungeeignet seien, die quantitativen und qualitativen Missstände im Schul- und Bildungssystem abzustellen. Die AfD forderte damals keine Abschaffung von Bildungsstandards, sondern eine ergebnisoffene Prüfung, unter welchen Voraussetzungen gleichwertiges häusliches Lernen ermöglicht werden kann. Dazu gehörten ausdrücklich klare Rechte und Pflichten, Kontroll- und Prüfinstrumente, die Einhaltung von Bildungszielen und die Teilnahme an zentralen Prüfungsformaten. [3]

Bildungspflicht heißt nicht Bildungschaos

Genau das unterscheidet den AfD-Vorschlag von der politischen Karikatur, die Gegner daraus machen. Es ging nicht darum, Bildung dem Zufall zu überlassen. Es ging darum, die starre Schulbesuchspflicht weiterzuentwickeln, ohne das Bildungsziel aufzugeben. Der Antrag verwies darauf, dass in zahlreichen Staaten und Regionen häusliches Lernen unter staatlicher Aufsicht bereits möglich ist, etwa in Teilen der Schweiz, in Dänemark, Irland, Neuseeland oder Australien. Dort gilt: Bildung ist Pflicht – nicht zwingend der Schulbesuch in genau einer staatlich vorgegebenen Form. [3]

Sachsen-Anhalt: Warnung als politische Drohkulisse

Auch in Sachsen-Anhalt wird diese Debatte nun geführt. Ulrich Siegmund und die AfD Sachsen-Anhalt haben angekündigt, die bisherige Schulpflicht in Richtung einer Bildungspflicht weiterentwickeln zu wollen. Nach den öffentlich berichteten Vorschlägen soll es dabei nicht um unkontrolliertes Homeschooling gehen, sondern um Modelle mit staatlicher Aufsicht, genehmigten Lehrplänen und regelmäßigen Leistungsüberprüfungen. Juristen und politische Gegner bewerten das unterschiedlich, aber gerade deshalb ist es unseriös, daraus pauschal eine Gefahr für Schulabschlüsse zu konstruieren. [4]

Die eigentliche Warnung, die politisch ausgeschlachtet wurde, kam von Reiner Haseloff, dem früheren CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt. Er brachte laut Bericht die Möglichkeit ins Spiel, dass Abiturzeugnisse und andere Qualifikationen aus einem AfD-regierten Bundesland anderswo nicht mehr selbstverständlich akzeptiert würden. Das ist eine politische Drohkulisse – keine bewiesene Folge des AfD-Vorschlags. Denn die AfD-Vorschläge zielen gerade auf Bildungspflicht, Standards, Prüfungen und staatliche Kontrolle, nicht auf die Abschaffung von Abschlüssen oder Qualitätsanforderungen. [5]

Brandenburg entlarvt die Doppelmoral

Der Vergleich mit Brandenburg entlarvt die Doppelmoral. Dort regiert nicht die AfD. Dort hat keine AfD-Bildungspflicht die Stundentafeln ausgedünnt. Dort hat keine AfD-Regierung den Lehrermangel verschärft. Trotzdem sagt der amtierende Bildungsminister, dass der Kernunterricht ab August nicht überall abgesichert werden könne und dass die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse wegen KMK-Vorgaben ein zentrales Ziel bleiben müsse. Genau das ist die Realität nach jahrzehntelanger Bildungspolitik der Kartellparteien. [1]

Der AfD-Vorschlag: Kontrolle, Standards und neue Wege

Die AfD hat dagegen bereits 2023 gefordert, neue Wege zu prüfen: Entlastung der Lehrer, Stärkung der Elternrechte, häusliches Lernen nur unter klaren Bedingungen, Kontrolle des Lernerfolgs, zentrale Prüfungsformate und Rückkehr in die Schule, wenn Leistungen nicht erbracht werden. Wer daraus eine Gefahr für Abschlüsse macht, verdreht den Antrag. Eine Gefahr für Abschlüsse entsteht nicht durch kontrollierte Bildungsfreiheit, sondern durch Unterrichtsausfall, Lehrermangel, abgesenkte Standards und politische Untätigkeit. [3]

Es braucht einen Kurswechsel in der Bildungspolitik

Es kann also nicht schlimmer werden, weil die gegenwärtige Entwicklung längst zeigt, wie schlimm es unter den etablierten Parteien geworden ist. Die AfD steht für einen Kurswechsel: Bildung statt Ideologie, Leistung statt Verwaltung des Mangels, Wahlfreiheit statt Bevormundung, klare Standards statt chaotischer Notmaßnahmen. Brandenburg zeigt heute, dass das alte System an seine Grenzen gekommen ist. Wer echte Bildungschancen sichern will, darf die Debatte über neue Wege nicht länger tabuisieren.

Die Frage lautet deshalb nicht: Gefährdet die AfD die Anerkennung von Schulabschlüssen? Die Frage lautet: Wie lange wollen wir noch zusehen, wie die Kartellparteien ein Bildungssystem verwalten, das diese Anerkennung schon heute unter Druck setzt?

Quellverzeichnis

[1] WELT / dpa und News4Teachers zur aktuellen Lage in Brandenburg: Kernunterricht nicht überall gesichert, „Bauchschmerzen“ wegen möglicher Probleme bei der bundesweiten Anerkennung, KMK-Mindestvorgaben und 345 gestrichene Vollzeitstellen.
https://www.welt.de/regionales/berlin/article6a2936f57dbdf95670dac0c7/schulstunden-wegen-lehrkraeftemangels-nicht-mehr-gesichert.html

[2] KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe und Abiturprüfung: Für die Allgemeine Hochschulreife ist ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Jahreswochenstunden ab Klasse 5 nachzuweisen.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/176_Vereinb-S-II-Abi_2021-02-18.pdf

[3] AfD-Antrag im Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7388, 14. März 2023: „Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch gleichwertiges häusliches Lernen ermöglichen“.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/03/7388.pdf

[4] Berichte zu den AfD-Plänen in Sachsen-Anhalt: Bildungspflicht, Homeschooling, staatliche Aufsicht, Prüfungen und rechtliche Debatte.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-sachsen-anhalt-schule-schulplficht-homeschooling-verfassung

[5] Bericht über die Warnung von Reiner Haseloff, wonach Abiturzeugnisse und Qualifikationen aus einem AfD-regierten Bundesland anderswo nicht mehr selbstverständlich akzeptiert werden könnten.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/werden-nach-einem-afd-wahlsieg-abi-zeugnisse-nicht-mehr-anerkannt/

[6] Chronik der Landesregierungen Brandenburg und aktuelles MBJS-Profil Gordon Hoffmann: SPD-Bildungsminister ab 1994; CDU-Bildungsminister seit 18. März 2026.
https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594772.de

Skandal im Parlament

Der nächste künstliche Skandal: Bei „Jugend und Parlament 2026“ wird einem Jugendlichen eine angeblich „rechtsextreme“ Geste unterstellt. Medien und Kartellparteien liefern die gewünschte Interpretation gleich mit.

Ich habe mir angeschaut, wer diese Geste noch alles zeigt, und das Ergebnis ist eindeutig: An der ganzen Sache ist nichts dran.

Schaut euch das Video an. Dort offenbare ich, wie haltlos dieser Vorwurf ist.

Bürgerdialog in Schmogrow am 18.06.2026 um 19:00

Bürgerdialog der Landesgruppe Brandenburg im Deutschen Bundestag

Gemeinsam mit meinen Kollegen Birgit Bessin und Hannes Gnauck lade ich herzlich zum Bürgerdialog unserer Landesgruppe Brandenburg im Deutschen Bundestag ein.

Wir möchten mit den Bürgern vor Ort ins Gespräch kommen, Fragen beantworten, Anregungen aufnehmen und über aktuelle politische Themen diskutieren. Der direkte Austausch ist uns wichtig, denn Politik lebt vom Zuhören und vom offenen Dialog.

Die Veranstaltung findet am 18.06.2026 um 19 Uhr in der Sport- und Speisegaststätte Schmogrow-Fehrow, Burger Straße 1, statt.

Ich freue mich auf viele interessierte Gäste und einen guten Austausch.

Wenn der Mähdrescher stillsteht

AfD-Fraktion warnt vor Schmierstoff-Engpass vor der Ernte 2026 – und nimmt die Bundesregierung in die Pflicht

Unsere deutschen Bauern ernähren dieses Land. Doch was passiert, wenn ausgerechnet zur Ernte 2026 die Maschinen stillstehen – nicht wegen fehlenden Diesels, sondern wegen fehlender Schmierstoffe? Diese Frage ist keine Schwarzmalerei, sondern eine drängende Realität, auf die immer mehr Fachstellen mit deutlichen Warnungen reagieren. Gemeinsam mit der AfD-Fraktion habe ich die Bundesregierung deshalb mit einer Kleinen Anfrage zur „Versorgungssicherheit bei Schmierstoffen für Landwirtschaft und Lebensmittellogistik vor der Ernte 2026″ konfrontiert.

Worum geht es?

Ohne Motoren-, Hydraulik-, Getriebe- und Universalöle steht jede moderne Landmaschine still. Kein Traktor zieht den Pflug, kein Mähdrescher fährt ins Feld, wenn die passenden, herstellerfreigegebenen Öle fehlen. Und die Ernte kennt kein Zeitfenster zum Nachholen: Wer in den wenigen Erntetagen nicht dreschen kann, verliert Ertrag unwiederbringlich. Genau in diesem kritischen Moment verdichten sich die Warnzeichen für einen Versorgungsengpass.

Die Faktenlage ist alarmierend

Auslöser ist die Lage am Persischen Golf. Seit dem Beginn des Irankrieges Ende Februar 2026 ist die Straße von Hormus faktisch blockiert, die wichtigste Engstelle für den weltweiten Öl- und Rohstofftransport. Statt der üblichen rund 138 Schiffe passierten kurz nach Beginn der Blockade zeitweise nur noch eine Handvoll Schiffe täglich die Meerenge. (1)

Europa ist davon hochgradig abhängig. Wie die renommierte Preisberichtsagentur Argus Media und der Branchendienst ICIS dokumentieren, stammten im vergangenen Jahr 72 Prozent der europäischen Importe von Grundölen der Gruppe III aus der Golfregion – genau jene Vorprodukte, die für hochwertige synthetische Schmierstoffe unverzichtbar sind. Entsprechend explodieren die Preise. Laut Argus Media haben sich die Spotpreise für Gruppe-III-Grundöle seit Kriegsbeginn in Europa massiv erhöht und in den USA mehr als verdoppelt – auf historische Höchststände. (2)

Zugleich leeren sich die Lager – und das pünktlich zur Ernte. Mehrere Branchenverbände und Analysten warnen vor einer „bevorstehenden Knappheit“. Die Independent Lubricant Manufacturers Association (ILMA) rief bereits im März 2026 zu Sofortmaßnahmen gegen eine „drohende globale Knappheit“ bei Gruppe-III-Grundölen auf. (3)

Dass die Landtechnik bereits betroffen ist, ist kein abstraktes Marktphänomen. Der Hersteller Shell hat es schon eingeräumt: Bei „Hydraulik- oder Getriebeölen, wie sie bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen eingesetzt werden“, habe man Lieferengpässe gehabt und die Planung eng mit den Kunden abstimmen müssen. (4)

Die Gefahr endet nicht am Feldrand

Was geerntet wird, muss verarbeitet, transportiert und in die Regale gebracht werden. Auch die Lastkraftwagen der Lebensmittellogistik hängen am selben Rohstoff – sie benötigen vor allem Grundöle der Gruppe II. Argus-Media-Expertin Gabriella Twining warnt ausdrücklich, ein Mangel an hochwertigen Basisölen könne „innerhalb weniger Monate zu schwerwiegenden Störungen in der gesamten Logistikbranche führen“. (2)

Fallen Lkw mangels Schmierstoffen aus oder können vorgeschriebene Wartungsintervalle nicht eingehalten werden, ist die durchgehende Belieferung der Supermärkte – und damit die Versorgung unserer Bevölkerung mit Lebensmitteln – unmittelbar betroffen.

Eine ohnehin angespannte Branche

Der Irankrieg trifft unsere Landwirtschaft bereits heute hart. Der brandenburgische Bauernpräsident Henrik Wendorff bezeichnete die Düngemittellage am 26. Mai 2026 im rbb24 Inforadio als „dramatisch“ – Dünger sei „so teuer wie nie und vor allen Dingen nicht verfügbar“.  Ein zusätzlicher Schmierstoff-Engpass träfe unsere Bauern damit an einer ihrer empfindlichsten Stellen. (5)

Was wir von der Bundesregierung fordern

Während sich die Lage zuspitzt, fragen wir uns: Wo bleibt die Vorsorge? Unsere Kleine Anfrage mit 14 konkreten Fragen nimmt die Bundesregierung in die Pflicht.

Im Kern wollen wir Klarheit über den tatsächlichen Kenntnisstand der Regierung: Weiß sie überhaupt, wie es um die Verfügbarkeit und Bestellfähigkeit landwirtschaftlicher Spezialöle bestellt ist, und liegen ihr bereits konkrete Meldungen von Betrieben, Landhändlern, Maschinenringen oder Herstellern über Lieferengpässe vor? Ebenso fragen wir nach der Lage bei den Nutzfahrzeugölen der Gruppe II, von denen die gesamte Lebensmittellogistik abhängt, und ob die Bundesregierung die Warnung von Argus Media vor schwerwiegenden Störungen der Logistikbranche teilt.

Wir wollen außerdem wissen, wie die Regierung die gefährliche Importabhängigkeit von Grundölen und Polyalphaolefinen aus dem Nahen Osten, den USA und Asien einschätzt, wie sich die Preise seit Jahresbeginn entwickelt haben und ob sie die typischen Frühwarnzeichen eines Engpasses – längere Lieferzeiten, fehlende Viskositäten und die Bevorzugung von Großkunden – als Risiko für Ernte und Versorgungskette ernst nimmt.

Entscheidend ist die Frage nach Vorsorge und Verantwortung: Gibt es überhaupt ein Monitoring der Versorgungslage für systemrelevante Bereiche, und bestehen strategische Reserven für Schmierstoffe – vergleichbar der gesetzlichen Pflichtbevorratung für Mineralölerzeugnisse? Wir fragen, ob die Bundesregierung eine solche Bevorratung für erforderlich hält, welche technischen Schäden und Haftungsrisiken Betrieben drohen, die mangels freigegebener Öle auf Ersatzprodukte ausweichen müssen, und ob für diese Fälle eine finanzielle Absicherung vorgesehen ist. Schließlich verlangen wir Auskunft über die kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Ernte 2026 sowie über langfristige Schritte, um die Abhängigkeit Deutschlands und Europas durch Diversifizierung und die Stärkung heimischer Produktionskapazitäten zu verringern.

Unsere Haltung

Eine vorausschauende Politik schützt das, was unser Land trägt: die Versorgung der Menschen und die Arbeit unserer Bauern. Belegte Warnungen, eine Verdopplung der Vorproduktpreise und sich leerende Lager fallen mit dem Beginn der Ernte zusammen, das ist kein Zeitpunkt für Abwarten, sondern für entschlossenes Handeln.

Die AfD-Fraktion nimmt die Sorgen unserer Landwirtschaft ernst. Wir hinterfragen kritisch, ob die Bundesregierung diese Risiken überhaupt auf dem Schirm hat und werden nicht lockerlassen, bis Versorgungssicherheit und Vorsorge für unsere Bauern und unsere Bevölkerung gewährleistet sind.

Quellen

(1) Joint Maritime Information Center: Strait of Hormuz (SoH) Transit status

https://www.steamshipmutual.com/sites/default/files/medialibrary/files/Update%20003%20-%20001%20-%20JMIC%20Advisory%20Note%2028_FEB_2026_FINAL.pdf

(2) Motoröl wird knapp: Lieferanten warnen vor Juni

https://www.focus.de/finanzen/wegen-hormus-sperrung-bis-juni-kann-motoroel-knapp-werden_22373306-3feb-49c2-b9a6-1af1c21b2e7d.html

(3) ILMA Seeks Immediate Relief Amid Group III Base Oil Supply Disruptions

https://ilma.org/ilma-seeks-immediate-relief-amid-group-iii-base-oil-supply-disruptions/

(4) Schmierstoffe: Anforderungen werden sich ändern

https://www.autohaus.de/nachrichten/autohandel/schmierstoffe-anforderungen-werden-sich-aendern-3214688

(5) Landesbauernverband sieht Düngemittel-Knappheit „dramatisch“

https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2026/05/26/eu-duengemittel-aktionsplan-landwirtschaft-brandeburg-wendorff.html

Rente mit 70 und dann für die Pflege das Eigenheim verlieren?

Momentan geht es Schlag auf Schlag. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht von einer geplanten Kürzung seitens der Bundesregierung die Rede ist. Bundeskanzler Friedrich Merz will noch in diesem Jahr eine grundlegende Reform des Rentensystems auf den Weg bringen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die demographische Entwicklung zum Handeln zwingt. Fraglich ist aber, ob das – wie fast immer, wenn in Deutschland Politik gemacht wird – mit massiven Kürzungen oder Belastungen einhergehen muss.

Da die Reform der Rente die Koalition bereits fast zum Scheitern gebracht hat und in der Union selbst massive Gegenwehr zu vernehmen war, hatte man im letzten Jahr eigens eine Rentenkommission eingerichtet, die Vorschläge für die Rettung von Rente und Pflege erarbeiten sollte. Der Kommission gehören neben einigen Wissenschaftlern vor allem Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen an [1]. Was bislang an die Öffentlichkeit gedrungen ist, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen.

Rente mit 70 – auch das ist eine Rentenkürzung

Ein Vorschlag ist die Rente mit 70 [2]. Dem Vorschlag zufolge soll ab den 2040er Jahren die Rente mit 68 kommen, in den 2050ern dann mit 69 und ab 2061/2062 solle dann die Rente mit 70 gelten [3]. Geburtsjahrgänge nach 1990 würden somit erst mit 70 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Wer denkt, dass das Problem noch weit weg ist, der irrt gewaltig. Denn die heutigen Einzahlungen in die Rentenkasse würden dadurch schon massiv entwertet.

Der Vorschlag wurde zwar mittlerweile von einigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen dementiert, aber er ist in der Welt und wird nun eifrig diskutiert [1]. Es ist auch nicht auszuschließen, dass er ganz bewusst durchgestochen wurde, um die Debatte in eben diese Richtung zu lenken. Was von einer „Expertenkommission“ kommt, kann ja nicht so schlecht sein. Man will Reaktionen testen und die Öffentlichkeit scheibchenweise auf das vorbereiten, was letztlich kommen wird.

Darauf deutet auch Kanzleramtschef Thorsten Frei hin, der zwar die Berichte dementiert, aber im gleichen Atemzug hinterherschiebt: „Dass man sagt, dass wenn die Lebenserwartung in Deutschland steigt, sich das auch auf die Lebensarbeitszeit auswirken muss, ist, glaube ich, durchaus sehr vernünftig“ [1].

Doch damit möglicherweise nicht genug: In einem Papier eines Beraterkreises, der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche berät, heißt es für die Zukunft: „Ab 2031 – wenn die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgeschlossen ist – müsste das Rentenalter etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen“ [2]. Dürfen spätere Generationen dann bis 80 arbeiten?

Man muss kein Mathematiker sein, um zu erkennen, dass die Anhebung des Renteneintrittsalters einer Rentenkürzung gleichkommt. Für das, was man eingezahlt hat, erhält man bei permanent ansteigendem Renteneintrittsalter real weniger zurück. Kommt es zu dauerhaft höherer Inflation, was angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen nicht unwahrscheinlich ist, verstärkt sich dieser Effekt noch zusätzlich. Auch darf nicht unterschätzt werden, dass viele Berufe körperlich so belastend sind, dass es vielen Menschen schon jetzt kaum möglich ist, auch nur bis 67 zu arbeiten.

Rentenniveau, Frühverrentung, Mütterrente – alles soll auf den Prüfstand

Hinzu kommt, dass aus der Rentenkommission auch durchgestochen wurde, dass eine Absenkung des Rentenniveaus von 48 auf 46 Prozent angedacht ist [2]. Ab dem Jahr 2031 soll das Rentenniveau schrittweise sinken, sodass die Bezüge für Neurentner immer geringer ausfallen würden [3].

Ein weiterer Vorschlag ist die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ (die längst keine mehr ist) und der Mütterrente [3]. Bisher kann abschlagsfrei früher in Rente gehen, wer mindestens 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat. Derzeit nutzen diese Möglichkeit pro Jahr etwa 250.000-280.000 Menschen [4]. Rund 30 Prozent der neuen Renten basieren auf dieser Option [5].

Diese mögliche Frühverrentung soll nun abgeschafft werden, um Geld zu sparen und mehr Erwerbstätige länger im Arbeitsleben zu halten [4]. Vor allem ältere Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wären Experten zufolge die Leidtragenden, da sie gezwungen wären, spürbare Rentenabschläge in Kauf zu nehmen [5].

Enteignung für die Finanzierung der Pflegekasse?

Die Pläne der Regierungsfraktionen bleiben jedoch nicht bei Rentenkürzungen stehen. Auch die Pflegeversicherung leidet unter der demographischen Entwicklung. In diesem Bereich reicht die politische Phantasie ebenfalls nur für Kürzungen und Eingriffe in das Eigentum der Bürger.

So spricht sich beispielsweise der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Albert Stegemann dafür aus, ein bestehendes Eigenheim stärker zur Finanzierung von Pflegeleistungen heranzuziehen [6]. Stegemann dazu wörtlich: „Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim“ [7].

Es geht bei dem Vorstoß explizit nicht nur um vermietetes Eigentum, sondern um selbst genutztes Wohneigentum [8]. Die Konsequenz wäre, dass die Betroffenen oder ihre Partner und Familien das Eigenheim verlassen müssten, um dem Staat nicht zur Last zu fallen. Von einer solchen Maßnahme wären potentiell Millionen Menschen betroffen. Einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zufolge haben im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen im Wohneigentum gelebt [8].

Wie wenig Respekt Stegemann vor der Lebensleistung der Menschen hat, macht er mit der Äußerung deutlich, dass es ein „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ nicht geben dürfe [6]. Dass die Betroffenen ihr Eigentum nicht nur selbst erwirtschaftet (und versteuert) haben, dass sie nebenbei gigantische Beträge in eine Pflegekasse eingezahlt haben, die von Politikern seines Schlages über Jahrzehnte hinweg nicht reformiert und zukunftsfest gemacht wurde, blendet er aus.

Systematische Entwertung von Lebensleistungen

Wohneigentum ist kein Luxus, sondern meist das Ergebnis eines arbeitsreichen Lebens. Viele Eigentümer schaffen es geradeso bis zum Renteneintritt, das Haus oder die Wohnung von sämtlichen Kreditbelastungen zu befreien und somit wirklich ihr eigen nennen zu können. Viele haben darüber hinaus kaum nennenswerte Rücklagen. Und dann will der Staat schon wieder auf das hart erarbeitete Eigentum zugreifen, weil er nicht wirtschaften kann?

Wohneigentum ist für viele Bürger die zentrale Säule ihrer Altersvorsorge, weil sie nicht mehr auf die gesetzliche Rente vertrauen können. Nun soll ihnen auch das genommen werden. Die bekannt gewordenen Pläne für die Reform der Renten- und Pflegekassen bedeuten nichts anderes als die systematische Entwertung von Lebensleistungen.

Quellenverzeichnis

[1] „Verwirrung um Rente mit 70: Abgeordneter dementiert Medienbericht – doch die Diskussion ist entfacht“, www.mainpost.de, 1. Juni 2026

[2] „Brisante Daten zur Rente mit 70: Längeres Arbeiten trifft Ostdeutsche und Geringverdiener härter“, www.merkur.de, 1. Juni 2026

[3] „Rente mit 70? Worum es in der Debatte geht“, www.tagesschau.de, 21. Mai 2026

[4] „Frührente kostet Milliarden – Bundesregierung prüft ihr Ende“, rp-online.de, 3. Juni 2026

[5] „Aus der Rente mit 63 würde Milliarden sparen“, www.n-tv.de, 3. Juni 2026

[6] „Unions-Fraktionsvize Stegemann: „Auch Eigenheim und Vermögen bei Pflege heranziehen““, www.deutschlandfunk.de, 29. Mai 2026

[7] „Pflegefinanzierung: Eigenheim als Reserve für Pflegekosten?“, www.zdfheute.de, 29. Mai 2026

[8] „Pflege: Eigenheim in Gefahr? Union will bei Pflegebedürftigen schneller ans Vermögen“, www.allgaeuer-zeitung.de, 3. Juni 2026

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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