Das gibt Hoffnung!

Eine mutige Unternehmerin aus Cottbus hatte ihren Frust von der Seele geschrieben und aufgerufen sich am 01. Dezember 2021 um 09.00 Uhr zu treffen. Ihr Frust sowie ihr Aufruf richtet sich gegen die derzeitige Politik und deren Zwangsmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. In ihrem Schreiben, welches hunderte Male in den sozialen Medien geteilt wurde, ist herauszulesen, dass seitens der Politik eine rote Linie überschritten wurde. Hier ist ein Screenshot der Nachricht:

Der „Marsch durch Cottbus“ war mitten unter der Woche, an einem Mittwoch um 09.00 Uhr, geplant. Das Wetter war regnerisch. Vor Ort waren trotzdem über 700 Menschen. Friedlich und stimmungsvoll zog sich der Marsch durch Cottbus. Menschen jeglichen Alters schritten Seit an Seit für die Freiheit und unser Grundgesetz.

Auf der Abschlusskundgebung fand die Unternehmerin noch die passenden Worte, welche mit reichlich Applaus gezollt wurden. Ich konnte interessante Gepräche führen und werde mich weiterhin auf der Straße und im Parlament für unsere Freiheit einbringen.

Wir werden den Widerstand auf der Straße erweitern, seit dabei!

Infos unter

https://t.me/larsschieske

Luca-App – sinnvoll oder unsinnig ?

Laut der Landesregierung ist die Luca-App ein unterstützendes System zur Digitalisierung und Vereinfachung der Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten.

Besucher von Gastronomie, Einrichtungen, Veranstaltungen etc. ermöglicht die Luca-App einen verschlüsselten digitalen Check-in / Check-out Prozess und gestattet somit den Verzicht auf das händische Ausfüllen von „Kontaktdatenerhebungszetteln“. Wird die Kontaktpersonennachverfolgung aus infektiologischen Gründen durch das zuständige Gesundheitsamt notwendig, kann die Kontaktdatenübermittlung verschlüsselt in digitaler Form an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Wir fragten die Landesregierung in unserer Anfrage nach dem Nutzen und den Kosten.

Im Land Brandenburg arbeitet nur die Hälfte der 18 Gesundheitsämter mit der Luca-App. Dabei konnten genau null Kontakte nachverfolgt werden, denn bisher wurde die Art der Kontaktverfolgung nicht genutzt. Was für den Steuerzahler übrig bleibt sind die Kosten, die liegen bei 1.179.290 Euro. Gesundheitsämter nutzen am häufigsten das Telefon, also den klassischen Anruf als Art der Kontaktverfolgung.

Bereits im September sprachen wir in unserem Podcast „Blaue Runde“ darüber, was kann die App, welchen Nutzen hat sie und was kostet sie dem Steuerzahler. Hört einfach noch einmal rein.

Auch eine erneute Anfrage zeigt auf, die Luca-App brachte keinen Nutzen für den Brandenburger Steuerzahler.

Migration bleibt ein Problem

In einem Artikel im aktuellen „Blauen Fritz“ zeigt mein Landtagskollege Volker Nothing auf, wie wichtig die Frage nach der ungezügelten Einwanderung in unser Land ist und die momentane Lage an der europäischen Grenze zu Weißrussland zeigt ihre Brisanz auf.

Selbst Minister Seehofer sagte am 27.10.21 im Bild-Interview [1], dass bis zu 1000 Migranten pro Tag nach Deutschland kommen und sieht Handlungsbedarf. In der 30. Sitzung des Innenausschusses im Land Brandenburg konnten wir heute diesbezüglich nachfragen. Der Innenminister bestätigte eine illegale Einreise von 1105 Menschen pro Tag bundesweit. Ein Ende ist nicht in Sicht! 

Wir brauchen einen funktionierenden Grenzschutz, um den Gefahren einer kulturellen Fragmentierung entgegenzuwirken und die Unsummen an verwendeten Steuergelder für angebliche Integrationsmaßnahmen zu minimieren. Für jeden Deutschen sind die verheerenden Folgen für den inneren Frieden und die soziale Sicherheit seit der unkontrollierten Einwanderungswelle 2015 überall im Land sichtbar und leider auch spürbar.

Unsere Fraktionszeitung „Blauer Fritz“ kann im Bürgerbüro Cottbus kostenlos abgeholt werden. Gern senden wir auch die Zeitung zu, einfach das Kontaktformular nutzen.

[1] https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/seehofer-im-bild-interview-habeck-vorschlag-zur-migrationspolitik-putzig-78072848.bild.html

Die deutsche Muttersprache schützen

Das „Genderdeutsch“, mit dem wir mittlerweile überall – ob im Rundfunk, im Fernsehen oder in Printmedien – behelligt werden, findet in der Bevölkerung keinen Anklang. Im Gegenteil. Umfrage nach Umfrage bestätigt: 65 Prozent der Deutschen lehnen diese Sprachverhunzung mit Genderstern, Unterstrich, Gluckslauten und Co. vehement ab.

Die Mehrheitsmeinung des Souveräns ist den selbsternannten „demokratischen“ Parteien auf Landesebene aber selbstverständlich völlig egal. Die Genossen von SPD, CDU, Grünen und Linken gendern fröhlich weiter. Dabei driftet ihre Sprachpanscherei immer öfter ins Absurde ab.

Damit wollen wir jetzt Schluss machen und diesen Irrsinn beenden.

In unserem Antrag „Geschlechtergerechte“ Sprache an Schulen untersagen, Einheitlichkeit und Verständlichkeit der deutschen Muttersprache sichern! fordern wir die Erhaltung unserer deutschen Sprache.  

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Gebrauch sämtlicher norm- und regelwidriger Sonderzeichen für die Kennzeichnung „geschlechtergerechter“ Sprache an den Schulen und Universitäten des Landes Brandenburgs sowie in offiziellen Schreiben von Schulen zu untersagen. Selbiges gilt auch für die Verwendung des generischen Femininums in der mündlichen und schriftlichen Form sowie für die Übertragung der Sonderzeichen in die mündliche Sprach-verwendung durch den Glottisschlag. Stattdessen ist das generische Maskulinum oder die Verwendung der Doppelform als normierter Standard eines regelkonformen (Schrift-)Sprachgebrauchs verbindlich vorzuschreiben.

Link zum Antrag :

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-340764

Ausgabe 3/2021 der Blauen Runde, des Brandenburg-Podcasts der AfD-Fraktion

Themen: Entstellung der deutschen Sprache, Gendern, Spaltung der Gesellschaft und das Lieferkettengesetz sowie Bürokratie

Die Entstellung unserer deutschen Sprache durch Sternchen, Doppelpunkte, Unterstriche, Pausen und Gluckslaute muss besonders an Schulen – sofort beendet werden. Die Schüler brauchen eine verbindliche deutsche Rechtschreibung und keinerlei Sprachverbiegungen im Sinne einer vermeintlichen Geschlechtergerechtigkeit. In der Blauen Runde heute zum Thema Gendern: Der AfD-Abgeordnete Lars Schieske, Mitglied des Bildungsausschusses im Landtag Brandenburg.

Die Altparteien spalten die Gesellschaft. 2G schließt viele Menschen vom gesellschaftlichen Leben aus. Kultur, Gastronomie – für Ungeimpfte bleiben die Türen verschlossen. Und es wird noch schlimmer: Kommt 2G auch für den Einzelhandel? Einkauf ohne Impfung unmöglich? „Nicht mit uns“ sagt die AfD-Fraktion. Wie Sabine Barthel (gesundheitspolitische Sprecherin) und die stellv. Fraktionsvorsitzende Birgit Bessin sich für die Brandenburger und deren elementarste Freiheitsrechte einsetzen, erzählen sie in dieser Blauen Runde.

Es soll die Großen treffen und doch bleibt der schwarze Peter bei den Kleinen hängen: Wie das von der EU erdachte Lieferkettengesetz und die daran hängende Bürokratie den kleinen und mittelgroßen Betrieben in Brandenburg das Leben schwer bis unmöglich machen, zeigt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Steffen John, auf. Wie die Ziele erreicht und die Betriebe trotzdem entlastet werden, hören Sie in dieser Blauen Runde.

Die „Notlage“ geht weiter

Mit einem Antrag (Drucksache 19/32091) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, mit dem irrsinnigen Titel „Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, sollen die Grundrechte weiter eingeschränkt werden. In dem Antrag heißt es:

Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28.März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag am 18. November 2020, am 4. März 2021 und am 11.Juni 2021 festgestellt hat, weiter fortbesteht.“

Die Lausitzer Bundestagsabgeordneten Freese (SPD) und Schulze (CDU) haben diesem Antrag zugestimmt [1]. Somit stimmten diese beiden Abgeordneten weiter für Grundrechtseinschränkungen. Das Ziel, der mit der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ einhergehenden Maßnahmen, muss es sein, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden. Von einer solchen Überlastung sind wir weit entfernt, zumal das 2-Milliarden-Paket (Nachtragshaushalt 2020) „Soforthilfen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ im Land Brandenburg nicht der Stärkung des Gesundheitssystem zugute kam. Lieber wurde das Steuergeld für Masken, Testkits und Testzentren ausgegeben.

Länder wie Schweden, die einen komplett anderen Weg durch die „Pandemie“ gegangen sind [2], oder Dänemark, wo das Parlament die Abschaffung aller Corona-Maßnahmen beschlossen hat [3], zeigen uns, es geht anders und besser.

Auf Landesebene fordern wir schon lange die Abschaffung aller Zwangsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapolitik.

Wenn wir diese Panikmache und das Spielen mit der Angst beenden wollen, dann brauchen wir Abgeordnete mit Sachverstand. Diese kann ich in der derzeitigen Lage nur bei der AfD finden.

[1] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=754

[2] https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/schweden-wir-setzen-auf-schutz-der-risikogruppe-und-freiwilligkeit-li.175697

[3] https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/daenemark-inzidenz-steigt-aber-ab-oktober-fallen-alle-corona-regel-weg-zr-90909458.html

MASKENPFLICHT ABSCHAFFEN



Heute fordern wir die Landesregierung auf, die sinnlose Maskenpflicht gänzlich aufzuheben. Unsere Forderungen könnt ihr gern in dem Redebeitrag von Dr. Christoph Berndt und mir gegen 18 Uhr unter folgendem Link anschauen.



https://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.665679.de&template=lt_n_termine_stream_d_new



Wir stellen fest, dass:

1.

Mund-Nasenbedeckungen (nachfolgend „Masken“) im Sinne § 3 der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 gehören zur persönlichen Schutzausrüstung. Ihre Schutzwirkung ist an die Einhaltung von Bedingungen gebunden, die in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte normiert sind.

2.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass eine allgemeine Maskenpflicht im nicht-privaten Raum die Ausbreitung von Sars-CoV-2 oder COVID-19 verhindert. Die unsachgemäße Verwendung von Masken verursacht gesundheitliche Schäden.

3.

Der massenhafte Gebrauch von Masken birgt Gefahren für die Umwelt.

Der Nutzen einer allgemeinen Maskenpflicht für die Eindämmung von Sars-CoV-2 und CO-VID-19 ist nicht erwiesen:


In seiner Befragung im Untersuchungsausschuss Corona des Brandenburgischen Landtags am 14. Mai 2021 begründete der RKI-Präsident Lothar Wieler die Empfehlung seiner Be-hörde für das Maskentragen im öffentlichen Raum mit der Möglichkeit einer Verbreitung von Sars-CoV-2 durch symptomfreie Personen. Bislang wurden aber weltweit nur 6 derartige Fälle beschrieben, die zudem nicht zweifelsfrei erwiesen sind. [1+2] Demgegenüber wurde bei Untersuchung von fast 10 Millionen Einwohnern in Wuhan nicht ein Fall einer asymptoma-tischen Sars-CoV-2-Übertragung gefunden. [3] Dass die asymptomatische Verbreitung von Sars-CoV-2 bestenfalls eine Rarität ist, belegt auch eine große Metastudie vom Dezember 2020: Selbst im privaten Haushalt beträgt das Risiko einer Ansteckung durch prä-oder asymptomatisch infizierte Personen nur 0,7 Prozent. [4]


Die aktuellen Empfehlungen des RKI5 zum Maskentragen in der von der WHO deklarierten Corona-Pandemie basieren auf Plausibilitätsvermutungen. In Bezug auf die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum ist die in den RKI-Empfehlungen zitierte wissenschaftliche Literatur unergiebig. [6]
In einer Studie mit mehreren tausend randomisierten Probanden wurde kein statistisch messbarer Effekt des Maskentragens auf die Verbreitung von Sars-CoV-2 gefunden. [7] Dieses Ergebnis wird durch die Praxis bestätigt. Die Dynamik der COVID-19-Verbreitung unterscheidet sich in US-Bundesstaaten mit und ohne Maskenpflicht nicht [8], und auch der Vergleich des Epidemiegeschehens in Deutschland und Schweden zeigt kein Vorteil einer allgemeinen Maskenpflicht.


Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten (ECDC) äußert sich in seinen Empfehlungen vom 15. Februar 2021 noch zurückhaltend, dass der Nutzen des Maskentragens für die Kontrolle und Prävention von COVID-19 „um-stritten bleibt“. Das ECDC beschränkt seine Empfehlung für das Tragen medizinischer Masken auf lokale COVID-19-Ausbrüche („community transmission of COVID-19“) – also nicht auf eine „diffuse Verbreitung“ von Sars-CoV-2 – und auf vulnerable Personen für schwere Krankheitsverläufe – also nicht auf die Allgemeinbevölkerung. [9] In ähnlicher Weise zielen die Interimsempfehlungen der WHO zum „Maskentragen im Kontext von COVID-19“ auf Risikogruppen und -situationen. [10]

Ein unsachgemäßer Gebrauch von Masken richtet Schaden an:
Die in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 vorgeschriebenen medizinischen bzw. FFP2-Masken gehören zur persönlichen Schutzausrüstung, deren Gebrauch vom BfArM genau reguliert ist. [11] Die sachgemäße Verwendung der Masken ist anspruchsvoll und bedarf selbst im beruflichen Bereich ständiger Unterweisung.

Die tägliche Beobachtung – auch auf amtlichen Pressekonferenzen oder im Landtag Brandenburg – zeigt, dass die allgemeine Maskenpflicht mit einer allgemeinen Fehlverwendung der Masken einhergeht. Damit werden neue Krankheitsrisiken geschaffen, denn Masken „müssen nach den aus Krankenhäusern bekannten Regeln im öffentlichen Raum sogar als ein Infektionsrisiko betrachtet werden“. [12]
Das unsachgemäße und unnötige Tragen der Masken kann eine Vielzahl somatischer und psychologischer Schäden verursachen – von Azidose und Immunsuppression, über Angst-zustände und Lerndefizite bis hin zur Depressionen.

Besonders verheerend sind die Schäden für Kinder und Jugendliche. So warnen ausgewiesene Experten, wie z.B. Philipp Ramming, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie, vor den Folgen einer längerdauernden Maskenpflicht für Kinder: „Kinder kommunizieren allge-mein sehr nonverbal. […] Kinder und Lehrer bauen so auch ihre Beziehung auf. […] Aus der Forschung ist bekannt, dass Kinder auf das Fehlen von Mimik zuerst mit erhöhter Aktivität und wenn der Zustand länger andauert apathisch reagieren.“ [13]
Außerdem stellen die Masken ein großes Müllproblem dar. [14]

Quellen:

1 Vgl. https://lockdownsceptics.org/has-the-evidence-of-asymptomatic-spread-of-covid-19-been-significantly-overstated-2/, letzter Zugriff: 03.06.21.


2 Vgl. https://sciencefiles.org/2021/06/02/der-mythos-asymptomatischer-verbreitung-von-sars-cov-2-wissen-schaftliche-studien-zeigen-das-gegenteil/, letzter Zugriff: 03.06.21.

3 Vgl. https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w#citeas, letzter Zugriff: 03.06.21.


4 Vgl. https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2774102, letzter Zugriff: 03.06.21.


5 Vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20.pdf?__blob=publication-File, letzter Zugriff: 03.06.21.


6 Vgl. https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/a-1174-6591.pdf, letzter Zugriff: 03.06.21.


7 Vgl. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32829745/, letzter Zugriff: 03.06.21.


8 Vgl. https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.18.21257385v1, letzter Zugriff: 03.06.21.


9 Vgl. https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/using-face-masks-community-reducing-covid-19-transmission, letzter Zugriff: 03.06.21


10 Vgl. https://apps.who.int/iris/handle/10665/337199, letzter Zugriff: 03.06.21.


11 Vgl. https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html, letzter Zugriff: 03.06.21.
Landtag Brandenburg Drucksache 7/3737 (ND)

12 Vgl. Fußnote Nr. 6.


13 Vgl. https://www.nau.ch/news/schweiz/psychologe-warnt-vor-einfluss-von-masken-auf-kindern-65777903, letzter Zugriff: 03.06.21


14 Vgl. https://www.mdr.de/ratgeber/familie/masken-tiere-gefahr-sterben-100.html, letzter Zugriff: 03.06.21.