Der Spionageverdacht trifft die BND-Spitze, nicht unsere Anfragen

Am 6. Oktober 2026 hat das Bundeskriminalamt den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, festgenommen. Seit dem 7. Oktober sitzt er in Untersuchungshaft, ebenso sein langjähriger Büroleiter beim BND [1][2][3]. Ausgerechnet jene Parteien, die uns seit einem Jahr als Sicherheitsrisiko darstellen, müssen sich nun fragen lassen, warum ihnen ein mutmaßliches Leck im Zentrum des eigenen Sicherheitsapparates zwölf Jahre lang entgangen ist.

Was den Beschuldigten vorgeworfen wird

Hanning leitete den BND von 1998 bis 2005 und war danach Staatssekretär im Bundesinnenministerium, später Sicherheitsberater in der Privatwirtschaft [2]. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor [3]. Nach den Ermittlungen sollen er und sein früherer Büroleiter Manfred D. vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. ihm gegen Bezahlung fortlaufend Erkenntnisse aus dem Dienst beschafft. Bis Juni 2022 sollen so annähernd 2.000 Dokumente geflossen sein, die ausschließlich für den internen Gebrauch des BND bestimmt waren [2]. D. war schon unter Hanning dessen Büroleiter und behielt diese Funktion unter weiteren Präsidenten bis zu seiner Versetzung 2025 [3]. In einem Fall soll Hanning geheime Informationen für eine Analyse genutzt haben, die für den Mitarbeiter eines fremden Geheimdienstes bestimmt war [2]. Offiziell hat die Bundesanwaltschaft keinen Staat genannt. Nach Informationen des „Spiegel“ prüfen die Ermittler eine Verbindung zu einem Agenten Aserbaidschans [4]. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Wie man uns zum Sicherheitsrisiko erklärt hat

Im Herbst 2025 behauptete Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), die AfD missbrauche das parlamentarische Fragerecht, um kritische Infrastruktur auszuforschen, und arbeite eine „Auftragsliste des Kremls“ ab [5]. Einen strafrechtlichen Spionagevorwurf wollte er dabei ausdrücklich nicht erhoben haben [5]. Union und SPD machten daraus am 5. November 2025 eine Aktuelle Stunde im Bundestag [6]. Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, sprach von einer „russlandtreuen Schläferzelle“ in unserer Fraktion [6] und verwies auf 47 Anfragen im Thüringer Landtag [7]. Sonja Eichwede (SPD) nannte uns Handlanger russischer Interessen, Irene Mihalic (Grüne) warf uns vor, Putin die Türen zu öffnen [6]. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch unterstellte, wir sammelten Informationen für den Austausch mit autoritären Regimen [8].

Die Bundesregierung blieb jeden Beleg schuldig

Wir haben nachgefragt. In ihrer Antwort vom 17. November 2025 nannte die Bundesregierung keinen einzigen Fall, in dem eine Anfrage zu Spionagezwecken gestellt oder von einem fremden Dienst genutzt worden wäre. Sie erklärte, sie bewerte die Motive von Fragestellern nicht, und betonte, die Spionageabwehr des Verfassungsschutzes arbeite unabhängig von parlamentarischen Anfragen [9]. Was die Sicherheit des Staates berühren könnte, beantwortet die Regierung ohnehin nicht offen. Das hat sie unserer Fraktion erst im Juli 2026 wieder mit Verweis auf das Staatswohl mitgeteilt [10].

Wer wirklich Zugang zu Geheimnissen hatte

Der Verdacht im Fall Hanning betrifft das Innerste des Dienstes: eingestufte Unterlagen, die über Jahre aus dem Büro der Behördenleitung abgeflossen sein sollen. Henrichmann will nun „alles auf den Kopf zu stellen“ [2]. Eichwede fordert eine lebenslange Karenzzeit für frühere Führungskräfte der Nachrichtendienste [2]. Konstantin von Notz (Grüne), stellvertretender Vorsitzender des Kontrollgremiums, wirft dem Bundesinnenministerium vor, die Dimension des Falls zu unterschätzen. Es handle sich „offenkundig um durchaus strukturelle Probleme“, frühere Hinweise des Gremiums auf nötige Verschärfungen seien folgenlos geblieben [3]. Diese Einsicht kommt spät. Dieselben Politiker schulden eine Erklärung, warum sie ein Jahr lang gewählte Abgeordnete unter Generalverdacht stellten, während niemand bemerkte, dass Tausende Dokumente den Dienst verlassen haben sollen.

Wir verschweigen nichts

Zur Ehrlichkeit gehört auch: Ein früherer Mitarbeiter im Europabüro des AfD-Politikers Maximilian Krah wurde 2025 vom Oberlandesgericht Dresden wegen Agententätigkeit für China verurteilt [11]. Nach Überzeugung des Gerichts spähte er dabei auch die AfD selbst aus [12]. Der Fall zeigt, dass fremde Dienste dort angreifen, wo sie Zugang finden, und dass jede Partei ihre Mitarbeiter sorgfältig prüfen muss. Mit Kleinen Anfragen hatte er nichts zu tun.

Anfragen decken Lücken auf, die sonst niemand benennt

Das Fragerecht ist ein Kontrollrecht des Parlaments. Ein Beispiel aus unserer Arbeit: Auf unsere Kleine Anfrage zum Zustand der Standorte des Technischen Hilfswerks [13] räumte die Bundesregierung ein, dass nur etwa 70 Prozent der Standorte über eine unabhängige Notstromversorgung verfügen. Rund 70 Prozent der etwa 750 Standorte brauchen eine neue Unterbringung, einen Umbau oder eine Erweiterung, und 1.530 Fahrzeuge haben ihre vorgesehene Nutzungsdauer überschritten [14]. Die Regierung kündigte an, die Notstromversorgung zeitnah an allen Standorten nachzurüsten [14]. Danach haben wir nachgehakt, wie sich die Abgabe von Notstromaggregaten des THW an die Ukraine auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland ausgewirkt hat [15]. Genau solche Fragen nennen unsere Kritiker Ausspähung. Wir nennen das Kontrolle, denn welche Antwort öffentlich wird, entscheidet die Regierung selbst. Aus solchen Erkenntnissen erarbeiten wir Anträge, mit denen wir den Bevölkerungsschutz und die Vorsorge gegen Großschadenslagen in Deutschland stärken wollen.

Wir machen Politik für Deutschland und seine Bürger, nicht für fremde Mächte. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung des Falls Hanning im Kontrollgremium, verbindliche Karenzzeiten und Sicherheitsüberprüfungen auch für ehemalige Spitzenbeamte und ein Ende des Generalverdachts gegen das parlamentarische Fragerecht.

Quellen

[1] ZDFheute: Ex-BND-Chef August Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen, 06.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/august-hanning-ex-bnd-chef-spionage-100.html
[2] ZDFheute: Spionageverdacht, U-Haft für früheren BND-Chef Hanning?, 07.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/ex-bnd-chef-hanning-spionage-ermittlungsrichter-bgh-100.html
[3] t-online: Ex-BND-Chef Hanning muss in U-Haft, 07.10.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101470598/spionageverdacht-bgh-ordnet-u-haft-fuer-ex-bnd-chef-hanning-an.html
[4] t-online: Für diesen Staat soll der Ex-BND-Chef spioniert haben, 07.10.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101469312/august-hanning-fuer-diesen-staat-soll-der-ex-bnd-chef-spioniert-haben.html
[5] ZDFheute: Thüringens Innenminister befürchtet Russland-Spionage der AfD, 2025. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-thueringen-maier-vorwurf-spionage-russland-100.html
[6] Deutscher Bundestag: Verhältnis der AfD zu Russland debattiert, 05.11.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-aktuelle-stunde-russland-1121274
[7] Handelsblatt: Harter Schlagabtausch über Russland-Nähe der AfD, 05.11.2025. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-harter-schlagabtausch-ueber-russland-naehe-der-afd/100171502.html
[8] newstime: Auch Grüne legen nach, beschafft die AfD Infos für Autokratien?, 2025. https://newstime.joyn.de/themen/politik/auch-gruene-legen-nach-beschafft-die-afd-infos-fuer-autokratien-23526
[9] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung „Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage“, Drucksache 21/2874, 17.11.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/028/2102874.pdf
[10] Deutscher Bundestag, hib 606/2026: Keine Auskünfte zur Beobachtung durch Verfassungsschutz, 27.07.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1200920
[11] Legal Tribune Online: Ehemaliger Krah-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt, 30.09.2025. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/4st125-olg-dresden-afd-china-krah-jian-g-verurteilt
[12] Oberlandesgericht Dresden: Medieninformation zum Urteil gegen Jian G. und Jaqi X., 30.09.2025. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1090967/download_pdf
[13] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks“, Drucksache 21/2957, 27.11.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102957.pdf
[14] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/3244, 08.12.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103244.pdf
[15] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland“, Drucksache 21/4717, 17.03.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/047/2104717.pdf

Berliner Datenklau – 1,44 Millionen Dateien im Darknet

Berlin hat in diesem Jahr zweimal versagt. Im Januar legte ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Lichterfelde den Südwesten der Stadt tagelang lahm [1], und der Regierende Bürgermeister spielte Tennis, statt die Krise zu führen. Dieser Skandal beschäftigte die Öffentlichkeit monatelang, kostete Kai Wegner eine Entschuldigung für „kommunikative Fehler“ [2] und am Ende die Spitzenkandidatur [3].

Das zweite Versagen hat größere Folgen und bekam weniger Aufmerksamkeit. Im August drangen Kriminelle in das Berliner Landesnetz ein. Am 4. September standen rund 1,44 Millionen Dateien aus der Berliner Verwaltung im Darknet. Fast sieben Wochen später weiß niemand genau, wer betroffen ist und was in den Daten steht.

Was ist passiert?

Nach Angaben des Landes Berlin verschaffte sich eine kriminelle Gruppe Zugriff auf Teile des digitalen Netzes der Verwaltung. Betroffen waren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der wesentliche Datenabfluss fand zwischen dem 7. und dem 12. August 2026 statt, am 14. August wurden die Systeme beider Häuser vorsorglich vom Netz getrennt [4]. Für die Bürger hieß das: mehrere Verwaltungsdienste waren tagelang nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.

Zu dem Angriff bekannte sich die Gruppe Rhysida. Sie erpresste das Land und verlangte 30 Bitcoin, damals umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Berlin zahlte nicht. Daraufhin veröffentlichten die Täter die Daten am 4. September im Darknet [4].

Wie groß der Datenbestand wirklich ist, ist bis heute offen. Medienauswertungen kommen auf rund 1,44 Millionen Dateien und etwa 5,8 Terabyte. Digitalstaatssekretär Florian Hauer sprach im Innenausschuss von mehr als 1,2 Millionen Dateien, deren Prüfung noch laufe [12]. Nach den Angaben der Täter gehören zur Beute unter anderem rund 80.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehr als 46.500 Verträge und knapp 6.000 Dateien mit Login-Daten [5].

Welche Daten sind betroffen?

Der eigentliche Skandal hinter dem Skandal ist, dass die zuständigen Behörden das bis heute nicht abschließend sagen können. Die zentrale Informationsseite des Landes weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen der laufenden Ermittlungen noch nicht alle Fragen beantwortet werden können [4].

Was feststeht, ist alles andere als belanglos. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nennt auf ihrer Benachrichtigungsseite drei Gruppen: Bewerber, ehemalige Beschäftigte und Beschäftigte von Unternehmen, die beruflich mit dem Haus zu tun hatten. Bei ehemaligen Beschäftigten können nach Angaben der Behörde Personalunterlagen, Leistungsbeurteilungen, Angaben zum Werdegang, Inhalte von E-Mail-Postfächern, Daten von persönlichen Laufwerken sowie Gesundheitsdaten abgeflossen sein, darunter Angaben zu einer möglichen Schwerbehinderteneigenschaft, Ergebnisse von Diensttauglichkeitsuntersuchungen und die Konfessionszugehörigkeit [8]. Bei Bewerbern geht es um Lebensläufe, Zeugnisse, Auswahlvermerke und ebenfalls um Gesundheitsdaten [8].

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt eine eigene Liste, die seit Anfang September laufend um weitere Gruppen ergänzt wird [7]. Auch das ist ein Befund: Wer betroffen ist, erfährt man in Berlin derzeit in Raten.

Ein Passwort kann man ändern. Ein Geburtsdatum, eine Personalakte, ein ärztliches Untersuchungsergebnis oder die eigene Konfession kann man nicht austauschen.

Die Entwarnung des Senats passt nicht zu den Berichten

Noch schwerer wiegen die Berichte über Unterlagen mit Bezug zur kritischen Infrastruktur. Genannt werden Daten besonders schützenswerter Einrichtungen wie Heizkraftwerke, Tanklager, Notstromanlagen und Umspannwerke, dazu Informationen über Gefängnisse, Wasserwerke und Rüstungsunternehmen sowie Unterlagen der Bundeswehr und der Berliner Innenverwaltung [6].

Der Senat gibt trotzdem Entwarnung. Digitalstaatssekretär Florian Hauer erklärte im Innenausschuss, es seien ausschließlich Daten der niedrigsten von vier Geheimhaltungsstufen betroffen, also Verschlusssachen der Stufe „Nur für den Dienstgebrauch“. Daten von nationaler Sicherheitsrelevanz seien nicht abgeflossen [12].

Das passt nicht zusammen. Der Tagesspiegel berichtet, in den Daten fänden sich als geheim eingestufte Unterlagen der Bundeswehr für den Spannungs- und Verteidigungsfall [11]. Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz die Auswertung unterstützen [6]. Auch das Operative Führungskommando der Bundeswehr und das Nationale Cyberabwehrzentrum prüfen die Sicherheitsrisiken [14]. Drei Bundesbehörden und ein militärisches Führungskommando arbeiten sich nicht wochenlang an Material ab, das nur für den Dienstgebrauch bestimmt war.

Entweder stimmt die Entwarnung oder die Berichte stimmen. Beides zusammen geht nicht, und genau das muss aufgeklärt werden.

Ein einziger Klick genügte

Inzwischen ist bekannt, wie einfach der Einstieg war. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in einem Schreiben vom 4. September eine Angriffsmethode, die in der Fachwelt „ClickFix“ heißt. Der Nutzer landet über einen Link in einer Phishing-Mail auf einer manipulierten Internetseite. Dort erscheint ein vermeintlicher Sicherheitstest, ein sogenanntes Captcha, wie man es von unzähligen Webseiten kennt. Um den Test angeblich zu bestehen, soll der Nutzer einen Befehl in ein Windows-Programm einfügen und ausführen. Während der Bildschirm einen erfolgreichen Test anzeigt, lädt der Rechner im Hintergrund die Schadsoftware nach. Im Berliner Fall war es nach Presseberichten ein Mitarbeiter der Senatsverkehrsverwaltung, der die Mail nicht als Fälschung erkannte [9].

Der Trick funktioniert, weil er die gewohnte Logik umdreht. Vor verdächtigen Dateianhängen sind Mitarbeiter gewarnt. Ein Captcha dagegen wirkt wie eine Schutzmaßnahme, nicht wie eine Bedrohung.

Was danach geschah, sagt mehr über den Zustand der Berliner IT als jede Stellungnahme. Unter den erbeuteten Unterlagen fand sich eine Datei mit dem Namen „Passwort.docx“, unter den Zugangsdaten standen Passwörter wie „Sonnenschein13″. Kurz vor Ablauf des Erpresser-Ultimatums wies der Digitalstaatssekretär alle Berliner Behörden an, „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“ anzuwenden [10].

IT-Sicherheit heißt nicht nur, jeden einzelnen Angriff abzuwehren. Sie heißt vor allem, ungewöhnliche Vorgänge schnell zu erkennen, Zugriffe zu begrenzen und sensible Daten getrennt zu halten. In Berlin konnten die Täter fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten. Erst am 14. August fiel es auf.

Der Geheimschutz stand nur auf dem Papier

Der wichtigste Fund steckt in den geleakten Daten selbst. Der Tagesspiegel konnte darin einen internen Vermerk der Berliner Verwaltung vom Februar dieses Jahres einsehen. In dieser sogenannten Schutzbedarfsfeststellung heißt es, es sei „kein digitaler Geheimschutz (im strengen Sinne) in der Berliner öffentlichen Verwaltung möglich“ [11].

Dieser Satz verschiebt den ganzen Vorgang. Wenn er zutrifft, war der Schaden nicht die Folge eines besonders raffinierten Angriffs, sondern die absehbare Folge eines Zustands, den die Verwaltung ein halbes Jahr zuvor selbst schriftlich festgehalten hatte. Der Kritik des IT-Sicherheitsberaters Manuel Atug, das Land habe „grob fahrlässig“ gehandelt und die Vorgaben des Geheimschutzes nicht eingehalten [13], ist damit schwer zu widersprechen.

Wer wusste von diesem Vermerk? Wer hat ihn zur Kenntnis genommen, und was ist danach geschehen? Wenn die Antwort lautet: nichts, dann ist das keine Panne, sondern eine Entscheidung.

Was den betroffenen Bürgern jetzt droht

Jochim Selzer vom Chaos Computer Club warnt vor Identitätsdiebstahl. Je mehr persönliche Informationen über einen Menschen bekannt sind, desto leichter können Kriminelle sich als diese Person ausgeben oder in ihrem Namen bestellen [6]. Das BSI weist zusätzlich auf eine erhöhte Gefahr gezielter Phishing-Angriffe hin, weil sich gefälschte Nachrichten mit echten Hintergrundinformationen sehr viel glaubwürdiger formulieren lassen [13].

Wie ernst die Lage ist, zeigt die Verwaltung inzwischen selbst. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rät Betroffenen, besonders misstrauisch zu sein, wenn sich plötzlich Menschen melden, die vorgeben, sie aus der Schulzeit oder aus früheren beruflichen Stationen zu kennen. Wer Anhaltspunkte für Betrug oder Identitätsmissbrauch hat, soll Anzeige erstatten und alles dokumentieren [8].

Mit anderen Worten: Der Staat, der die Daten seiner Bürger nicht schützen konnte, gibt diesen Bürgern nun Verhaltenstipps.

Streit um die Aufarbeitung

Für zusätzliche Diskussionen sorgt die Entscheidung der Senatskanzlei, das US-Unternehmen CrowdStrike mit der IT-forensischen Untersuchung zu beauftragen. Der Bezirk Lichtenberg verweigerte den Einsatz der Software zunächst auf den eigenen Servern und verwies auf Bedenken wegen eines nahezu unbegrenzten Datenzugriffs, möglicher Störungen von Fachverfahren und verbleibender Überwachungsrisiken für die Beschäftigten. Die Senatskanzlei erklärte den Einsatz für „alternativlos“ [14].

Möglicherweise war die Entscheidung fachlich richtig. In einem laufenden Vorfall dieser Größe ist eine zentrale Überwachung der Endgeräte für die Forensik oft nicht zu umgehen. Der Einwand des Bezirks war trotzdem keine Trotzhaltung, sondern eine Abwägung zwischen Aufklärung, Betriebsfähigkeit und Datenhoheit. Wer eine solche Abwägung mit dem Wort „alternativlos“ beendet, beantwortet sie nicht, er verweigert sie. Nach einem Datenabfluss dieser Größenordnung muss nachvollziehbar erklärt werden, welches Unternehmen Zugriff auf welche Systeme erhält und welche Schutzmechanismen dabei gelten.

Die Verantwortung muss jetzt geklärt werden

Der Cyberangriff selbst ist eine Straftat, und verantwortlich dafür sind die Täter. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob technische und organisatorische Versäumnisse dazu beigetragen haben, dass eine derart große Datenmenge abfließen konnte. Drei Fragen müssen beantwortet werden: Warum konnten die Angreifer fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten? Warum lagen sensible Personal- und Sicherheitsunterlagen in Dateiablagen, auf die ein einzelner kompromittierter Zugang reichte? Und was ist nach der Schutzbedarfsfeststellung vom Februar geschehen?

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus ist inzwischen gelaufen, die bisherige Koalition aus CDU und SPD hat ihre Mehrheit verloren. Genau jetzt beginnt die Phase, in der ein solcher Vorgang gern in den Akten verschwindet: Der alte Senat ist nicht mehr zuständig, der neue war es noch nicht, und am Ende fühlt sich niemand verantwortlich. Das darf nicht passieren. Das neue Abgeordnetenhaus muss die Aufklärung erzwingen, und zwar bevor die Aufarbeitung für beendet erklärt wird.

Denn der Fall zeigt vor allem eines: Cyberangriffe auf Verwaltungen sind kein theoretisches Szenario mehr.

Und wie sicher ist eigentlich Cottbus?

Berlin ist kein Sonderfall. Jede Stadtverwaltung führt Melderegister, Personalakten, Sozial- und Gewerbedaten sowie Unterlagen zur Ver- und Entsorgung. Damit ist jede Stadtverwaltung ein lohnendes Ziel für dieselben Tätergruppen.

Wir haben dieses Thema deshalb in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit der Anfrage AN-166/26 „Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung“ haben wir die Verwaltung bereits am 4. September 2026 aufgefordert, Auskunft über ihre eigene IT-Sicherheit zu geben [15]. Wir wollen wissen, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind und wann die IT-Sicherheit zuletzt intern und extern geprüft wurde. Wir fragen nach besonderen Schutzmaßnahmen für sensible Bereiche, ausdrücklich für die Stadtwerke, die LWG, den Verkehrsbereich und die Sozialleistungen. Und wir fragen, wie ein unbefugter Datenabfluss verhindert werden soll, mit welchen Reaktionszeiten im Ernstfall zu rechnen wäre und wie die Stadt die Bevölkerung informieren würde, falls tatsächlich Daten abflössen [15].

Fast vier Wochen später liegt uns keine Antwort vor. Im öffentlichen Ratsinformationssystem steht mit Stand vom 30. September 2026 allein unsere Anfrage [15].

Der Berliner Fall zeigt, wie weitreichend die Folgen sein können und wie lange es dauert, bis überhaupt feststeht, was verloren gegangen ist. Deshalb ist es richtig, diese Fragen zu stellen, bevor der Ernstfall eintritt, und nicht erst danach. Wir werden die Antwort der Stadtverwaltung genau auswerten, sobald sie vorliegt. Und wir werden nachfassen, wenn sie weiter ausbleibt.

Quellenverzeichnis

[1] Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz und Bekennerschreiben der „Vulkangruppe“, Januar 2026. taz: Anschlag auf das Stromnetz in Berlin

[2] Wegner bedauert „kommunikative Fehler“ im Krisenmanagement, März 2026. taz: Kai Wegner im Stromausfall

[3] Wegner verzichtet am 10. Juli 2026 auf eine erneute Spitzenkandidatur.

[4] Land Berlin, Senatskanzlei: Cyberangriff auf das Landesnetz, Informationen für Bürgerinnen und Bürger, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[5] Tagesspiegel: Notfallpläne und Passwörter erbeutet? Wegner weist Erpresser-Ultimatum zurück, August 2026. Quelle öffnen

[6] ZDFheute: Berliner Daten im Darknet: Welche Gefahren drohen?, September 2026. Quelle öffnen

[7] Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[8] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, Stand 25. September 2026. Quelle öffnen

[9] Tagesspiegel: Behörde veröffentlicht neue Details zum Angriff, September 2026. Quelle öffnen

[10] Tagesspiegel: Senat verhängt „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“, September 2026. Quelle öffnen

[11] Tagesspiegel: Der Daten-Leak war ein Anschlag, die Reaktion des Senats ein Skandal, September 2026. Quelle öffnen

[12] Land Berlin/dpa: Keine Hochsicherheits-Daten von Hackerangriff betroffen, September 2026. Quelle öffnen

[13] Tagesspiegel/dpa: Folgen des Hackerangriffs, BSI warnt vor erhöhter Cyber-Bedrohung, September 2026. Quelle öffnen

[14] heise online: Gefahr für die nationale Sicherheit, Berliner Datenleck schlägt hohe Wellen, September 2026. Quelle öffnen

[15] Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz: AN-166/26, Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung, 4. September 2026. Vorgang im SessionNet öffnen

Wenn der Schutzschirm Löcher hat, braucht es mehr als Konzepte und Zuständigkeiten

Katastrophenschutz: Realität statt Theorie

Der Zustand des Katastrophenschutzes in Deutschland ist kein abstraktes Risiko und keine theoretische Debatte – er ist real, belegt und längst sichtbar. Immer wieder haben konkrete Ereignisse gezeigt, dass der Staat bereits bei begrenzten Krisenlagen an seine Belastungsgrenzen stößt. Wer in dieser Lage ernsthaft über Kriegstüchtigkeit, Wehrpflicht oder großflächige sicherheitspolitische Szenarien spricht, ohne die zivilen Grundlagen zu sichern, betreibt Augenwischerei.

Ein besonders alarmierendes Beispiel liefert Berlin. Der Landesrechnungshof stellte 2025 fest, dass von 37 zuständigen Behörden fünf nicht einmal wussten, dass sie Teil des Katastrophenschutzes sind. Weniger als ein Drittel verfügte über einen gültigen Katastrophenschutzplan, viele hatten weder einen funktionierenden Krisenstab noch eine Gefährdungsanalyse oder ein eigenes Budget vorgesehen. In einer Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Die zentrale Erkenntnis ist eindeutig: Das Versagen ist strukturell – nicht das Ergebnis einzelner Fehler, sondern Ausdruck eines Systems ohne klare Verantwortung und ohne funktionierende Führungslogik [1].

Reale Krisen – reale Überforderung

Wie gefährlich diese strukturellen Defizite sind, zeigte sich bereits im Februar 2019. Der großflächige Stromausfall in Berlin-Treptow-Köpenick legte rund 30.000 Haushalte und etwa 70.000 Menschen für mehr als 30 Stunden lahm. Heizung, Licht und Kommunikation fielen aus, Pflegebedürftige waren auf sich gestellt, die Koordination zwischen Verwaltung, Netzbetreibern und Einsatzkräften verlief schleppend [2].

Im September 2025 folgte ein weiterer schwerwiegender Vorfall. Nach einem gezielten Brandanschlag auf Strommasten im Südosten Berlins kam es zu einem mehr als 60 Stunden andauernden Stromausfall – dem längsten in der Nachkriegsgeschichte der Stadt. Rund 50.000 Haushalte und Gewerbekunden waren betroffen. Die Ermittlungsbehörden stuften die Tat als politisch motivierten linksextremistischen Anschlag auf kritische Infrastruktur ein [3][4].

Noch drastischer war das staatliche Versagen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021. Warnungen kamen zu spät oder gar nicht an, Sirenen funktionierten nicht, Zuständigkeiten waren unklar. Menschen verloren ihr Leben, obwohl Informationen vorhanden waren. Später zeigte sich: Es fehlte nicht an Wissen, sondern an klaren Entscheidungswegen, Verantwortlichkeiten und funktionierenden Kommunikationsstrukturen [5].

Hinzu kommen wiederholte Sabotageakte und Angriffe auf kritische Infrastruktur – Strom, Bahn, Verkehr und digitale Netze. Jeder dieser Angriffe bindet Einsatzkräfte, überlastet Leitstellen und offenbart, wie schnell der Staat bereits im Frieden an seine Grenzen stößt. Auch der bundesweite Warntag bleibt ein Mahnmal: Sirenen fehlen oder funktionieren nicht, Warnungen kommen verspätet an, viele Bürger wissen nicht, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen [6].

Kleine Anfrage zum THW: Ernüchternde Bestandsaufnahme

Diese strukturellen Schwächen setzen sich beim Technischen Hilfswerk fort. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage zum baulichen Zustand aller Standorte des THW deutlich [7].

Nach Angaben der Bundesregierung nutzt das THW bundesweit rund 750 Standorte. Etwa 70 Prozent dieser Liegenschaften weisen einen Bedarf an Neuunterbringung, Umbau oder Erweiterung auf. Rund 28 Prozent der Gebäude haben einen erhöhten Instandsetzungsbedarf, weitere 16 Prozent gelten als sanierungsbedürftig oder stark sanierungsbedürftig. Für etwa 2 Prozent der Standorte ist zu prüfen, ob eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll oder ein Neubau erforderlich ist [7].

Besonders kritisch ist die Notstromversorgung: Nur etwa 70 Prozent der THW-Standorte verfügen über eine unabhängige Notstromversorgung. Damit ist ein erheblicher Teil der Standorte im Krisenfall nicht autark einsatzfähig [7].

Auch bei Fahrzeugen und Ausstattung zeigen sich deutliche Defizite. 1.530 Fahrzeuge des THW haben die empfohlene Nutzungsdauer bereits überschritten. Gleichzeitig sind von den vorgesehenen Fahrzeugpositionen nur rund 46 Prozent tatsächlich besetzt, was auf strukturelle Probleme bei Personal und Material hinweist [7].

Trotz dieser Zahlen erklärt die Bundesregierung pauschal, die Einsatzbereitschaft des THW sei „gewährleistet“, ohne diese Aussage mit belastbaren Kennzahlen zu unterlegen. Regionale Defizite sollen durch bundesweite Verlagerung ausgeglichen werden – ein Ansatz, der im flächendeckenden Krisenfall an seine Grenzen stößt.

Konsequenzen ziehen statt weiter beschwichtigen

Die Antwort kann nicht lauten, weitere Konzepte zu schreiben oder Zuständigkeiten neu zu verteilen. Katastrophenschutz braucht klare Führungsstrukturen, verbindliche Verantwortung und funktionierende Infrastruktur.

Ohne ausreichend Personal bleibt jedes System Theorie. Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar, kann strukturelles Versagen aber nicht dauerhaft kompensieren. Feuerwehr, THW, Rettungsdienste und Leitstellen brauchen bessere Ausstattung, mehr Personal und verlässliche Entlastung.

Der Schutz kritischer Infrastruktur muss endlich Priorität erhalten. Strom, Wasser, Kommunikation und Verkehr sind die Lebensadern unseres Landes. Sie müssen physisch gesichert, technisch redundant ausgelegt und konsequent geschützt werden.

Der Staat ist formal handlungsfähig – praktisch jedoch oft nur eingeschränkt. Ein Katastrophenschutz, der schon im Frieden lückenhaft ist, wird im Ernstfall kollabieren.

Deshalb gilt: Bevor über Wehrpflicht, Kriegstüchtigkeit oder neue Sicherheitsgesetze gesprochen wird, müssen die Grundlagen stimmen. Der Schutz der eigenen Bevölkerung ist Kern staatlicher Verantwortung. Wer diese Aufgabe vernachlässigt, setzt Vertrauen – und Menschenleben – aufs Spiel.


Quellenverzeichnis

[1] Landesrechnungshof Berlin, Jahresbericht 2025 – Mängel im Katastrophenschutz
[2] Stromausfall Berlin-Treptow-Köpenick Februar 2019, Tagesspiegel; Stromnetz Berlin
[3] Land Berlin, Pressemitteilung: Stromversorgung nach Brandanschlag September 2025
[4] Tagesspiegel / Berliner Morgenpost: Ermittlungen zu linksextremem Brandanschlag auf Strommasten 2025
[5] Untersuchungsausschüsse und Abschlussberichte zur Flutkatastrophe Ahrtal 2021
[6] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Auswertung Bundesweiter Warntag
[7] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks“, BT-Drs. 21/3244 Bauzustand THW Antwort KA

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

Newsletter abonnieren und informiert bleiben.