Aus Angst vor einer AfD-Regierung die Demokratie beerdigen?

Im politischen Establishment herrscht zunehmend Panik. Obwohl Bundeskanzler Friedrich Merz großspurig mit dem Ziel angetreten war, die Umfragewerte und Wahlergebnisse der AfD zu halbieren, ist das Gegenteil eingetreten. Selbst im Westen Deutschlands wählen immer mehr Bürger die AfD, im Osten der Republik ist die AfD die stärkste Kraft. Selbst in einzelnen bundesweiten Umfragen konnte die CDU von Merz auf Platz zwei verwiesen werden.

Doch das große Schreckgespenst der etablierten Parteien heißt Machtverlust. In Sachsen-Anhalt könnte es schon in wenigen Monaten so weit sein. Umfragen sehen die Mannschaft um Ulrich Siegmund derzeit bei über 40 Prozent, nahe an der Schwelle zur rechnerischen absoluten Mehrheit der Sitze im Landtag. Damit wäre eine Alleinregierung ohne notwendigen Koalitionspartner möglich. Die CDU stünde ganz allein hinter ihrer selbstgebauten Brandmauer.

In einer funktionierenden Demokratie würde man ein solches Ergebnis sportlich nehmen und die AfD einfach mal machen lassen. Soll sie doch zeigen, was sie draufhat und ob sie in der Lage ist, ihren Worten Taten folgen zu lassen. Nicht so im „besten Deutschland aller Zeiten“.

Bundeszwang gegen eine AfD-Regierung?

Hier macht man sich seit längerer Zeit Gedanken darüber, welche rechtlichen Mittel zur Verfügung stünden, um eine solche AfD-Regierung handlungsunfähig zu machen. So wurde schon vor einiger Zeit das Instrument des Bundeszwangs in Erwägung gezogen [1]. Natürlich soll damit die Demokratie geschützt werden, Stichwort wehrhafte Demokratie.

Da der Bundeszwang noch nie angewandt wurde, gibt es dazu keine Staatspraxis, keine Rechtsprechung und folglich auch keine fachlich relevante Diskussion zur Rechtsprechung [1]. Man würde also Neuland betreten und der Bund könnte sozusagen treuhänderisch die Staatsgewalt in einem Bundesland übernehmen oder Beauftragte ernennen, auch Boykottmaßnahmen sind möglich [1].

Wenn eine AfD-Landesregierung sich beispielsweise weigern sollte, eine bestimmte Anzahl an Flüchtlingen gemäß dem bundesweiten Verteilschlüssel aufzunehmen, wäre Bundeszwang denkbar [2]. Man mag sich das alles kaum vorstellen, angesichts der mannigfaltigen Rechtsbrüche im Rahmen der Corona-Politik hat der Staat allerdings schon einmal gezeigt, wozu er bereit und in der Lage ist.

Sollte man tatsächlich politische Folterinstrumente wie den Bundeszwang aus der Werkzeugkiste holen, würden auch die letzten Masken fallen. Der renommierte Verfassungsjurist Hartmut Bauer nannte die Anwendung des Bundeszwangs folgerichtig ein Spiel mit dem Feuer, das dazu führen könnte, dass der „Grundkonsens über die bundesstaatliche Ordnung gestört wird“ [2].

Angst um die eigenen Posten – Fragwürdiges Rechtsverständnis

Die Angst vor einer AfD-Regierung ist selbstverständlich berechtigt – zumindest aus Sicht derjenigen, die gerne alles beim Alten belassen wollen. Aber nicht in der Form, wie einige uns weismachen wollen. Es würde nicht zu Rechtsbrüchen kommen – ganz im Gegenteil: Geltendes Recht würde endlich angewendet werden, wo es derzeit mit Füßen getreten wird, z. B. in der Asylpolitik.

Derzeit wird kolportiert, dass die AfD in Sachsen-Anhalt im Falle eines Wahlsiegs hunderte Beamtenposten neu besetzen wolle [3]. Doch Ulrich Siegmund hat bereits deutlich gemacht, dass diese Maßnahmen nur dann ergriffen werden müssten, wenn versucht werden sollte, die Arbeit einer AfD-Regierung aktiv zu blockieren. Hieraus einen Skandal zu konstruieren, dass Beamte das umsetzen sollen, was demokratisch legitimiert entschieden wurde, zeugt von viel Phantasie, aber wenig Rechtsstaatsverständnis.

Die Angst vor einer AfD-Regierung macht sich auch in den Leitungsebenen der Universitäten breit. So nimmt man dort bereits Forderungen nach Abschaffung von „Genderismus, Postkolonialismus“ und „Quotenunwesen“ zum Anlass, von einer Umwälzung der deutschen Hochschullandschaft zu fabulieren [4]. Wer Angst hat, dass es im Falle einer AfD-Regierung für ideologisch geprägte Lehrstühle und Gesinnungs-Studiengänge bald keine Mittel und bezahlten Posten mehr gibt, dessen Befürchtungen dürften nicht unberechtigt sein.

Ministerpräsident droht mit Schulsterben und Nicht-Anerkennung von Schulabschlüssen

Auch dass die AfD von Lehrern strikte Neutralität fordert, wird seitens der Medien skandalisiert [5]. Wenn einzelne Lehrer davor Angst haben sollten, sagt das mehr über diese Lehrer aus als über die Forderung selbst.

Doch auch der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Sven Schulze, schreckt vor Panikmache nicht zurück. So drohe laut Schulze ein „Schulsterben“, wenn es zu einer AfD-Regierung kommen sollte [6]. Darüber hinaus versteigt er sich zu der Aussage, dass andere Bundesländer das Abitur Sachsen-Anhalts im Falle einer AfD-Regierung nicht mehr anerkennen könnten [6]. Wie viel Panik um seinen hochdotierten Ministersessel muss Schulze haben, wenn er vor solch völlig realitätsfernen Szenarien warnt?

Dass diese Gefahr, dass Schulabschlüsse aus Sachsen-Anhalt in anderen Bundesländern nicht mehr anerkannt werden würden, völlig aus der Luft gegriffen ist, stellt auch der Bildungsexperte und Professor für Schulpädagogik an der Universität Augsburg, Klaus Zierer, fest. So entscheide über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen die Kultusministerkonferenz, in der alle 16 Bundesländer vertreten sind [7]. Es bräuchte also einen Beschluss der Kultusministerkonferenz, dass Abschlüsse aus einem AfD-regierten Bundesland nicht mehr anerkannt werden. Wenn man auf dem Rücken der Schüler zu solchen Mittel greifen will, darf man das aber nicht der AfD anlasten.

Auch die Aussage von CDU-Mann Schulze, dass Parteien sich nicht in Schulpolitik einmischen, weist er zurück. Zierer dazu wörtlich: „Natürlich nimmt eine Regierung Einfluss auf die Schulpolitik. (…) Jede regierende Partei tut das – und jede Partei tut das auch in ihrem Sinne“ [7]. Was bislang Normalität war, soll unter einer AfD-Regierung also laut Schulze zum großen Verfall unseres Bildungswesens führen.

Was lässt man sich noch einfallen?

Aktuell noch nicht überliefert, aber für die nächsten Wochen und Monate definitiv zu erwarten ist, dass wieder vorab instruierte Unternehmer und selbsternannte Experten vor die Kameras gezerrt werden, die vor Arbeitsplatzabbau und wirtschaftlichem Niedergang im Falle einer AfD-Regierung warnen. Den Arbeitsplatzabbau und wirtschaftlichen Niedergang gibt es bereits jetzt, aber nicht wegen der AfD, sondern aufgrund der im internationalen Vergleich höchsten Abgabenlast, des gigantischen Bürokratieaufwands und der rasant steigenden Energiekosten.

Und natürlich wird es Berichte geben, dass kein Tourist mehr nach Sachsen-Anhalt kommen würde. Vor jeder Reise wird schließlich das Ergebnis der letzten Landtagswahl genauestens unter die Lupe genommen. Auch das Märchen wäre nicht neu.

Die kommenden Monate werden spannend. Hätte man gute Politik für die Bürger unseres Landes gemacht, bräuchte man solche Panikmache nicht. Wer aber seine Glaubwürdigkeit verloren hat, wird sie durch neue Lügen nicht zurückgewinnen.

Zum Glück sind die meisten Bürger viel schlauer, als so mancher Ministerpräsident und Medienvertreter glaubt.

Quellenverzeichnis

[1] „Bundeszwang gegen AfD-regierte Länder?“, www.lto.de, 2. April 2024
[2] „Das unbekannte, aber scharfe Schwert des Rechtsstaats“, www.deutschlandfunk.de, 30. Juli 2024
[3] „AfD will im Falle eines Wahlsiegs etliche Beamtenposten neu besetzen“, www.spiegel.de, 15. Mai 2026
[4] „Warum man eine AfD-Regierung an den Unis sofort spüren würde“, www.zeit.de, 14. Mi 2026
[5] „Machtübernahme: Die Pläne der AfD Sachsen-Anhalt“, www.ndr.de, 16. April 2026
[6] „Sachsen-Anhalt droht laut Schulze »Schulsterben« unter AfD-Regierung“, www.zeit.de, 8. Mai 2026
[7] „Wie gefährlich ist dieser AfD-Plan wirklich?“, www.t-online.de, 9. Mai 2026

Pornografische Inhalte im Klassenzimmer – warum wir jetzt handeln müssen

Ein Vorfall, der aufrüttelt

Was sich aktuell an einer Oberschule im sächsischen Schleife abgespielt haben soll, sorgt bundesweit für Entsetzen. Im Rahmen einer Projektwoche wurden Schülern einer 9. Klasse durch externe Akteure Inhalte gezeigt, die nach Aussagen von Eltern und ersten Berichten einen pornografischen Charakter gehabt haben könnten. Mehrere Eltern haben daraufhin Strafanzeige gestellt, das Projekt wurde abgebrochen, und die zuständigen Behörden prüfen den Vorgang [1][2].

Unabhängig davon, wie die juristische Bewertung am Ende ausfällt, offenbart dieser Fall ein grundlegendes Problem: Wenn externe Anbieter Zugang zu Schulen erhalten, ohne dass Inhalte und Methoden ausreichend kontrolliert werden, entsteht ein Raum, in dem Grenzen überschritten werden können. Genau dieser Punkt muss uns zu denken geben – auch über Sachsen hinaus.

Brandenburg ist längst Teil dieser Entwicklung

Wer glaubt, es handele sich um einen isolierten Einzelfall, der mit Brandenburg nichts zu tun hat, der irrt. Im Landtag Brandenburg haben wir uns bereits seit Jahren mit genau diesen Entwicklungen beschäftigt und entsprechende parlamentarische Anfragen gestellt.

Die Antworten der Landesregierung zeigen dabei deutlich, dass es sich um eine strukturelle Entwicklung handelt. So wird ausdrücklich festgehalten, dass neben der bislang als Norm gesetzten Heterosexualität auch weitere Beziehungs- und Lebensformen Eingang in die pädagogische Arbeit von Kindertagesstätten finden sollen [3].

Diese Aussage ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen und gesetzlichen Rahmens, der sich in den vergangenen Jahren verändert hat. Grundlage hierfür ist insbesondere § 9 SGB VIII, der seit 2021 erweitert wurde und die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Identitäten ausdrücklich vorsieht.

Förderprogramme und konkrete Umsetzung

Noch deutlicher wird die Situation, wenn man sich anschaut, welche Projekte tatsächlich gefördert und umgesetzt werden. Unsere Anfragen haben ergeben, dass eine Vielzahl externer Organisationen mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, um Bildungsangebote im Bereich „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ durchzuführen.

Ein besonders prägnantes Beispiel ist das Projekt „Bildung unterm Regenbogen“. Dieses Programm verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche für Themen rund um sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und wird seit Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert. Allein im Jahr 2023 nahmen über 1.500 Schüler an entsprechenden Veranstaltungen teil [4].

Darüber hinaus zeigen weitere parlamentarische Anfragen, dass insgesamt erhebliche Summen an verschiedene Organisationen fließen, die in diesem Bereich tätig sind [5].

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass diese Projekte nicht abstrakt bleiben, sondern ganz konkret vor Ort stattfinden – auch in meiner Heimatstadt Cottbus.

So zeigt die Anlage zur Antwort der Landesregierung, dass entsprechende Angebote unter anderem an folgenden Schulen durchgeführt wurden:

  • Grund- und Oberschule „Mina Witkojc“ Burg (Spreewald)
  • Carl-Blechen-Grundschule Cottbus
  • Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule Cottbus
  • Pückler-Gymnasium Cottbus
  • Lausitzer Sportschule Cottbus

Damit wird deutlich: Diese Programme sind längst Teil der konkreten Bildungsrealität vor Ort und erreichen eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen.

Fehlende Transparenz und Kontrolle

Besonders problematisch ist dabei ein Punkt, den die Landesregierung selbst einräumt: Es existiert keine vollständige Übersicht darüber, welche konkreten Angebote in den einzelnen Einrichtungen stattfinden [3].

Viele Maßnahmen werden von externen Trägern umgesetzt, die Verantwortung liegt häufig bei Kommunen, und eine zentrale Kontrolle fehlt. Das bedeutet, dass staatlich geförderte Programme vor Ort umgesetzt werden, ohne dass eine umfassende Transparenz über Inhalte und Durchführung besteht.

Genau diese Struktur schafft die Voraussetzungen für Entwicklungen wie im aktuellen Fall aus Sachsen. Denn wo Kontrolle fehlt, entstehen zwangsläufig Grauzonen.

„Original Play“ als warnendes Beispiel

Dass solche Grauzonen reale Risiken bergen, hat bereits ein anderes Projekt gezeigt: „Original Play“.

Dieses Konzept, bei dem fremde Erwachsene körpernah mit Kindern spielen sollten, wurde zunächst als pädagogischer Ansatz dargestellt. Erst nach massiver Kritik und wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit wurde deutlich, welche Risiken damit verbunden sein können. In der Folge wurde das Projekt gestoppt.

Die Lehre daraus ist klar: Nicht jede pädagogische Idee ist unproblematisch – und gerade im sensiblen Bereich der kindlichen Entwicklung müssen klare Grenzen gelten.

Der gesetzliche Rahmen als Ausgangspunkt

Die zentrale Grundlage vieler dieser Entwicklungen liegt im Sozialgesetzbuch. § 9 SGB VIII verpflichtet dazu, unterschiedliche Lebenslagen und Identitäten in der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen und wird von der Landesregierung ausdrücklich als Begründung für entsprechende Programme herangezogen [3].

Damit entsteht eine Dynamik, in der immer mehr externe Inhalte und Konzepte Einzug in Bildungseinrichtungen halten – ohne dass gleichzeitig ausreichende Kontrollmechanismen etabliert wurden.

Fazit und politischer Ausblick

Der aktuelle Fall aus Sachsen ist ein Warnsignal – und er betrifft uns alle.

Die Entwicklungen, die wir dort sehen, sind keine Ausnahme. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, gesetzlicher Vorgaben und fehlender Kontrolle. Und genau diese Strukturen existieren auch bei uns in Brandenburg.

Wir dürfen hier nicht länger wegsehen!

Eltern müssen jetzt genau hinschauen, was an den Schulen ihrer Kinder passiert. Sie müssen Fragen stellen, sich einmischen und sich wehren, wenn Grenzen überschritten werden. Es darf nicht sein, dass sensible Themen ohne Transparenz und ohne echte Mitbestimmung in den Unterricht getragen werden.

Auch gegenüber Schulen und Lehrern braucht es in solchen Fällen klare Rückmeldungen. Wo Inhalte vermittelt werden, die Eltern für unangemessen halten, darf es keinen stillschweigenden Konsens geben – hier ist Widerspruch notwendig.

Für mich steht fest:
Ich werde mich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass solche Programme aus unseren Schulen verschwinden.

Der Schutz unserer Kinder ist nicht verhandelbar. Und genau dafür braucht es jetzt klare politische Entscheidungen – bis hin zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene.

Quellenverzeichnis

[1] Junge Freiheit (2026): Bericht zum Vorfall an der Oberschule Schleife
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vorzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/

[2] Medienberichte zur Prüfung durch Behörden (z. B. Welt.de), 2026

[3] Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7190 – Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage zu Maßnahmen „geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ in Kitas

[4] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 – Projekte wie „Bildung unterm Regenbogen“

[5] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 sowie Nachfrage Drucksache 8/2196 – Finanzierung von NGOs durch MBJS und Landeszentrale für politische Bildung

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