Sachsen-Anhalt hat gewählt

Jetzt muss der Wählerwille auch etwas gelten!

Am Sonntag haben die Bürger in Sachsen-Anhalt eine klare Ansage gemacht. Die AfD ist mit großem Abstand stärkste Kraft geworden, die alte Regierungspartei CDU ist auf ein historisches Tief abgestürzt. Mein Glückwunsch gilt zuerst den Wählern, die erkannt haben, dass sich Politik in diesem Land ändern muss. Und mein zweiter Satz gilt allen anderen: Ein Wahlergebnis dieser Größe kann man nicht einfach wegorganisieren.

Ein Rekordergebnis bei einer Rekordbeteiligung

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kommt die AfD auf 43,8 Prozent der Zweitstimmen, nach 20,8 Prozent im Jahr 2021 [1][2]. Die CDU fällt von 37,1 auf 17,2 Prozent und damit auf ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Landtagswahl in Sachsen-Anhalt [1]. Dahinter folgen die SPD mit 9,3 Prozent, die Grünen mit 8,9 Prozent und die Linke mit 8,6 Prozent. Das BSW zieht mit 5,3 Prozent in den Landtag ein, die FDP scheitert mit 2,6 Prozent an der Fünfprozenthürde [1][2].

Im Landtag mit seinen 83 Sitzen bedeutet das: 39 Mandate für die AfD, 15 für die CDU, je acht für SPD, Grüne und Linke sowie fünf für das BSW [2]. Für eine Mehrheit sind 42 Stimmen nötig [1]. Die AfD hat also genauso viele Sitze wie CDU, SPD, Grüne und Linke zusammen.

Genauso wichtig wie die Prozente ist die Beteiligung. Knapp 78 Prozent der Wahlberechtigten sind zur Wahl gegangen, gegenüber 60,3 Prozent im Jahr 2021, und das ist der höchste Wert in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung [2]. Die Angaben schwanken je nach Auszählungsstand zwischen 77,7 und 77,8 Prozent [2][3]. Wer behauptet, dieses Ergebnis sei ein Zufall von Protest und schlechter Laune, muss erst einmal erklären, warum sich fast achtzehn Prozentpunkte mehr Menschen als vor fünf Jahren aufgemacht haben, um abzustimmen.

Diese Stimmen kommen aus allen Lagern, nicht aus einer Ecke

Im Wahlkampf war ständig zu hören, wer AfD wähle, sei rechtsextrem. Die Wählerwanderung sagt etwas anderes. Infratest dimap hat für die ARD berechnet, aus welchen Lagern die AfD ihre Stimmen bezogen hat. Das Ergebnis nach dem Stand von 18 Uhr am Wahlabend, jeweils als Saldo gegenüber der Landtagswahl 2021 [4]:

Herkunft der StimmenSaldo für die AfD
frühere Nichtwähler+ 157.000
CDU+ 83.000
FDP+ 19.000
Linke+ 11.000
SPD+ 7.000
Grüne+ 2.000
BSW– 2.000

Aus dem Nichtwählerlager und von der CDU allein kommen damit rund 240.000 Stimmen [4]. Im späteren Zwischenstand von 19.35 Uhr weist dasselbe Institut sogar 170.000 Stimmen aus dem Nichtwählerlager und 82.000 von der CDU aus [5]. Es handelt sich um ein Schätzmodell, das die Salden anhand amtlicher Statistiken, Umfragen und der laufenden Auszählung berechnet, und die Zahlen bleiben bis zur Endauswertung vorläufig [4].

Wer diese Aufstellung ernst nimmt, kann die Behauptung von der rechtsextremen Wählerschaft nicht mehr aufrechterhalten. Es sind Menschen, die 2021 die CDU gewählt haben, die die FDP gewählt haben, die Linke, die SPD, die Grünen. Und es sind über 150.000 Menschen, die vor fünf Jahren gar nicht mehr hingegangen sind, weil sie sich von niemandem vertreten fühlten. Wer diesen Bürgern über Nacht Extremismus unterstellt, beleidigt sie nicht nur, er erklärt auch die eigene Niederlage für unerklärlich. Dazu passt, dass nach den Wahltagsbefragungen fast zwei Drittel der Arbeiter die AfD gewählt haben und dass die Befragten der AfD bei den beiden wichtigsten Themen, Wirtschaft und Bildung, mehr Kompetenz zutrauen als der CDU [6]. Das sind keine Motive einer Randgruppe, das sind die Motive von Leuten, die arbeiten, Kinder großziehen und wissen wollen, wie es weitergeht.

Die Brandmauer richtet sich inzwischen gegen fast jeden zweiten Wähler

Noch in der Wahlnacht hat Ministerpräsident Sven Schulze erklärt, er habe nicht vor, mit der AfD zusammenzuarbeiten [7]. Die Union beruft sich dabei auf einen Parteitagsbeschluss von 2018, der eine Zusammenarbeit mit der AfD und ebenso mit der Linken ausschließt, und auf die Einstufung des Landesverbandes durch den Verfassungsschutz [7]. Das ist ihr gutes Recht als Partei. Es hat nur eine Folge, die niemand mehr wegdiskutieren kann: Der Wille von 43,8 Prozent der Wähler soll im Parlament ohne Wirkung bleiben. Und die 83.000 Bürger, die gerade von der CDU zur AfD gewechselt sind, erfahren nebenbei, dass ihre Stimme nach diesem Wechsel weniger wert sein soll als vorher.

Wie es weitergeht, regelt Artikel 65 der Landesverfassung. Gewählt ist zum Ministerpräsidenten, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des Landtages erhält. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, folgt innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang. Scheitert auch dieser, muss der Landtag binnen 14 Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Lehnt er das ab, reicht im nächsten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen [8]. Eine Frist, bis wann der erste Wahlgang überhaupt angesetzt werden muss, hat der Landtag 2020 aus der Verfassung gestrichen [8]. Genau hier liegt die Versuchung: den Wahlsieger nicht zu schlagen, sondern die Wahl des Regierungschefs so lange nicht anzusetzen, bis sich das Ergebnis von selbst erledigt hat. Eine Mehrheit, die so verfährt, liefert den Beweis für alles, was ihre Kritiker ihr vorwerfen.

Von der Schweiz lässt sich etwas lernen

Die Schweiz löst dieses Problem seit Jahrzehnten anders. Dort teilen die wählerstärksten Parteien die sieben Sitze der Landesregierung untereinander auf. Seit 1959 gilt dafür die sogenannte Zauberformel, ursprünglich mit dem Schlüssel 2:2:2:1 für die vier größten Parteien [9]. Der Bundesrat ist damit keine Koalition mit gemeinsamem Programm, sondern ein Gremium, in dem alle großen politischen Lager sitzen. Dazu gehört das Kollegialitätsprinzip: Beschlüsse werden gemeinsam gefasst und nach außen von allen vertreten, während die Parteien im Parlament frei bleiben, ihre eigenen Positionen zu vertreten [10]. Festgeschrieben ist das übrigens in keinem Gesetz, es ist eine politische Übereinkunft [9].

Ich will kein Schweizer Modell abschreiben, und ehrlicherweise gehört dazu: Ein solches Verfahren gäbe es in Deutschland nicht ohne Änderung der Verfassungen, denn der Ministerpräsident wird hier vom Parlament gewählt und nicht nach Stimmenanteilen bestimmt. Aber der Grundgedanke ist richtig. Wer eine bestimmte Größe im Wählerwillen erreicht, gehört an den Tisch, an dem regiert wird, und zwar unabhängig davon, ob er den anderen gefällt. Alles andere führt dahin, wo Sachsen-Anhalt jetzt steht: zu einer Arithmetik, in der eine Fünfprozentpartei darüber entscheidet, was mit den Stimmen von 43,8 Prozent geschieht.

Beim Streit um die Schulpflicht wurde mit Zerrbildern gearbeitet

Auch inhaltlich wurde im Wahlkampf mit Zerrbildern gearbeitet. Immer wieder war zu hören, die AfD wolle Kindern die Bildung nehmen. Das ist eine Unterstellung, und sie verdreht eine Position, die wir offen vertreten. Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt steht unter der Überschrift „Bildungspflicht statt Schulzwang“ die Forderung, die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht zu ersetzen, die auch häuslichen Unterricht ermöglicht [11].

Diesen Weg haben wir in Brandenburg schon in der 7. Wahlperiode beschritten, und ich habe daran selbst mitgeschrieben. Als Mitglied des Bildungsausschusses und des Arbeitskreises Bildung, Jugend und Sport meiner Fraktion habe ich den Entwurf verfasst, den die Fraktion anschließend vervollständigt und als Antrag „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ am 14. März 2023 eingebracht hat (Drucksache 7/7388). Er fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, durch die die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht auch durch gleichwertiges häusliches Lernen möglich wird, und zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Kontrollinstrumenten das in Brandenburg umsetzbar wäre [12]. Wer den Antrag liest, findet dort genau das Gegenteil dessen, was uns unterstellt wird: Das häusliche Lernen muss dem Schulunterricht in Inhalt und Ziel gleichwertig sein, es beruht auf den Rahmenlehrplänen, der Lernerfolg wird durch die Schulbehörden überprüft, die Kinder nehmen verpflichtend an zentralen Prüfungen teil, und die Schulpflicht greift wieder, sobald die Leistungen ausbleiben oder Elternpflichten verletzt werden [12]. In der laufenden Wahlperiode hat meine Fraktion dieselbe Forderung erneut eingebracht. SPD, CDU und BSW haben sie am 29. Januar 2026 abgelehnt [13].

Der Unterschied ist nicht klein, und er entscheidet über die ganze Debatte. Eine Bildungspflicht schafft die Pflicht zu lernen nicht ab, sondern die Pflicht, dafür in jedem Fall ein staatliches Schulgebäude zu betreten. Dass dafür eine Grundgesetzänderung nötig wäre, haben wir selbst in den Antrag geschrieben, denn das Bundesverfassungsgericht hat die allgemeine Schulpflicht mehrfach bestätigt und den Hausunterricht nicht als grundrechtlich geboten angesehen [11]. Im Juli 2026 hat der Bundesrat auf Antrag Thüringens eine Entschließung zur Absicherung der Schulpflicht gefasst, der sich unter anderem Sachsen-Anhalt und Brandenburg angeschlossen haben [14]. Man kann das für richtig halten oder für falsch. Nur sollte man dann über den tatsächlichen Vorschlag streiten und nicht über die Behauptung, hier wolle jemand Kinder dumm halten.

Wer den Wähler ernst nimmt, redet mit ihm und über ihn nicht hinweg

Sachsen-Anhalt hat mit einer Beteiligung von fast achtzig Prozent entschieden, und die Stimmen dafür kamen aus allen Lagern. Wer dieses Ergebnis fünf Jahre lang aussitzen will, sagt den Menschen im Land, dass ihre Stimme nur dann zählt, wenn sie das Richtige ankreuzen. Das ist keine Verteidigung der Demokratie, das ist ihr Verschleiß. Und es wird nicht die letzte Wahl gewesen sein, bei der diese Rechnung nicht mehr aufgeht.

Quellen

[1] ZDFheute: Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD liegt klar vor CDU, 06.09.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/landtagswahl-sachsen-anhalt-wahlergebnisse-cdu-afd-schulze-siegmund-100.html

[2] Tages-Anzeiger / dpa: Liveticker zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, vorläufiges Ergebnis mit Sitzverteilung und Wahlbeteiligung, 07.09.2026. https://www.tagesanzeiger.ch/wahl-in-sachsen-anhalt-im-liveticker-zieht-die-afd-erstmals-in-eine-regierung-ein-387468266982

[3] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt / Landeswahlleiterin: Ergebnisse auf Landesebene, Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026. https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/erg_land.html

[4] Epoch Times: AfD profitierte bei Landtagswahl stark von Stimmen bisheriger Nichtwähler, 06.09.2026, mit den Zahlen der vorläufigen Wählerwanderungsanalyse von Infratest dimap für die ARD. https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/afd-profitierte-bei-landtagswahl-stark-von-stimmen-bisheriger-nichtwaehlender-a5602082.html

[5] t-online: Sachsen-Anhalt: Nur an diese eine Partei gibt die AfD Wähler ab, 06.09.2026, Zwischenstand der Wählerwanderung von Infratest dimap um 19.35 Uhr. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101422938/sachsen-anhalt-nur-an-diese-eine-partei-gibt-die-afd-waehler-ab.html

[6] Tagesspiegel: AfD mobilisiert Nichtwähler, und fast zwei Drittel der Arbeiter in Sachsen-Anhalt wählen AfD, 06.09.2026, mit Daten von Infratest dimap und der Forschungsgruppe Wahlen. https://www.tagesspiegel.de/politik/afd-mobilisiert-nichtwahler-und-fast-zwei-drittel-der-arbeiter-in-sachsen-anhalt-wahlen-afd-16023910.html

[7] Jüdische Allgemeine / dpa: Schulze: „Habe nicht vor, mit AfD zusammenzuarbeiten“, 06.09.2026. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/schulze-habe-nicht-vor-mit-afd-zusammenzuarbeiten/

[8] Verfassungsblog: Ohne Frist, ohne Druck? Vorgaben zu den Ministerpräsidentenwahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin, 14.07.2026. https://verfassungsblog.de/ministerpraesidentenwahl-fristen/

[9] Historisches Lexikon der Schweiz: Zauberformel. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010097/

[10] Schweizerisches Nationalmuseum, Blog zur Schweizer Geschichte: Mit der Zauberformel zur Konkordanz, 15.09.2021. https://blog.nationalmuseum.ch/2021/09/mit-der-zauberformel-zur-konkordanz/

[11] GEW Sachsen-Anhalt: Rechtliche Umsetzbarkeitsanalyse des AfD-Regierungsprogramms, 24.08.2026, dort zu Kapitel IV, Nr. 24 „Bildungspflicht statt Schulzwang!“. https://www.gew-sachsenanhalt.net/aktuelles/detailseite/rechtliche-umsetzbarkeitsanalyse-des-afd-regierungsprogramms

[12] Landtag Brandenburg, 7. Wahlperiode: Antrag der AfD-Fraktion „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus – Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch gleichwertiges häusliches Lernen ermöglichen, Bildungschancen sichern, Lehrermangel bekämpfen“, Drucksache 7/7388, eingegangen am 14.03.2023. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/03/7388.pdf

[13] Tagesspiegel / dpa: AfD-Antrag abgelehnt: Brandenburg will Schulpflicht nicht aufweichen, 29.01.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/afd-antrag-abgelehnt-brandenburg-will-schulpflicht-nicht-aufweichen-15198544.html

[14] News4teachers: AfD greift die Schulpflicht an, Bundesländer stellen sich demonstrativ davor, Juli 2026. https://www.news4teachers.de/2026/07/afd-greift-die-schulpflicht-an-bundeslaender-stellen-sich-demonstrativ-davor/

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift den Wählerwillen an

Bürgerbüro durch linke Faschisten beschmiert - Angriff auf Wählerwillen

Linksextreme Parolen sind kein Protest, sondern ein Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung

Am vergangenen Wochenende wurde mein Bürgerbüro in Cottbus massiv beschmiert. Die Täter hinterließen politische Parolen, die eindeutig dem Antifa-Milieu zuzuordnen sind. Das war kein zufälliger Vandalismus und auch kein übermütiger Streich. Es war der gezielte Versuch, einen gewählten Volksvertreter und seine Mitarbeiter einzuschüchtern.

Ich nenne das, was es ist: einen politisch motivierten Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung.

Dieses Büro steht für Zehntausende Wähler

Ich habe mir meine politischen Mandate nicht selbst verliehen. Bei der Kommunalwahl 2024 erhielt ich allein im Cottbuser Wahlkreis 2 insgesamt 6.382 Kandidatenstimmen und wurde erneut in die Stadtverordnetenversammlung gewählt [1].

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gaben mir im Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße 54.980 Bürger ihre Erststimme. Mit 42,0 Prozent gewann ich das Direktmandat deutlich. Die zweitplatzierte Kandidatin erreichte 23,3 Prozent [2].

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift deshalb nicht nur eine Hauswand an. Er greift einen Ort an, an dem Bürger ihre Anliegen vorbringen können. Er versucht, die Arbeit eines demokratisch gewählten Abgeordneten zu behindern. Und er verhöhnt damit auch den erklärten Willen Zehntausender Wähler.

Man muss weder Mitglied der AfD sein noch meine politischen Positionen teilen, um das zu verstehen. In einer Demokratie werden politische Auseinandersetzungen mit Worten, Argumenten und bei Wahlen geführt. Wer stattdessen Fassaden beschmiert, Fenster einschlägt oder politische Gegner bedroht, hat keine Argumente. Er hat nur Hass und Farbeimer.

Toleranz predigen und Antifa-Parolen schmieren?

Ausgerechnet an diesem Wochenende fanden zwei politische Großveranstaltungen statt. In Berlin wurde am 24. und 25. Juli der Christopher Street Day veranstaltet. Am 25. Juli lief auf dem Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg das kostenlose Konzert „Laut gegen Nazis“ [3][4].

Eine direkte Verbindung zwischen den Veranstaltern oder Teilnehmern und der Tat ist bislang nicht bewiesen. Wer für die Schmierereien verantwortlich ist, müssen die Ermittlungen zeigen. Ich werde deshalb niemanden ohne Beweise beschuldigen.

Die hinterlassenen Parolen zeigen jedoch deutlich, welchem politischen Milieu sich die Täter selbst zurechnen. Und genau hier beginnt die gewaltige Doppelmoral: Öffentlich werden Toleranz, Vielfalt, Respekt und Demokratie beschworen. Gleichzeitig glauben offenbar einige selbst ernannte Antifaschisten, Andersdenkende dürften eingeschüchtert und ihr Eigentum beschädigt werden.

Das ist keine Toleranz. Das ist keine Zivilcourage. Und es ist erst recht keine Demokratie.

Für politische Symbolveranstaltungen ist reichlich Geld vorhanden

Hinzu kommt, dass solche Veranstaltungen großzügig öffentlich unterstützt werden. Das Cottbuser „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ erhielt aus dem Festivalförderfonds des Bundes knapp 50.000 Euro und damit nahezu die höchstmögliche Fördersumme [5].

Für den Auftritt des Berliner Senats beim CSD stellte allein die Senatskanzlei rund 140.000 Euro netto bereit. Hinzu kamen Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. Insgesamt belief sich der Aufwand für diesen einen CSD-Wagen damit auf rund 375.000 Euro [6].

Wer mit solchen Summen öffentlich für Demokratie, Toleranz und gegen politischen Hass wirbt, muss sich auch eindeutig gegen Gewalt und Sachbeschädigung von links stellen. Demokratie darf nicht erst dann verteidigt werden, wenn die politische eigene Seite betroffen ist.

Wer rechte Gewalt verurteilt, linksextreme Gewalt aber verschweigt, relativiert oder als verständlichen Protest abtut, verteidigt nicht die Demokratie. Er betreibt politische Doppelmoral.

Keine Opferinszenierung, sondern klare Konsequenzen

Wir werden jetzt keine öffentlich finanzierte Arbeitsgruppe gründen, kein Sonderprogramm beantragen und auch keine Betteltour um zusätzliche Fördermittel beginnen.

Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schäden wurden dokumentiert. Die Ermittlungen müssen nun zeigen, wer hinter der Tat steckt. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen identifiziert und für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.

Und die Schaufenster? Die werde ich selbst reinigen.

Selbst ist der Mann.

Die Täter haben vielleicht geglaubt, sie könnten uns einschüchtern. Tatsächlich haben sie nur dafür gesorgt, dass wir noch entschlossener weitermachen. Ich werde mich auf kommunaler Ebene und im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, linksextreme Strukturen und ihre Finanzierungswege offenzulegen.

Wo öffentliche Gelder in extremistische Netzwerke fließen oder politische Gewalt verharmlost wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln.

Die Gespräche mit den Bürgern gehen weiter. Unsere politische Arbeit wird nicht unterbrochen.

Ihr habt eine Fassade beschmiert. Den Wählerwillen könnt ihr damit nicht wegwischen. Jetzt erst recht.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, amtliches Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2024: Lars Schieske, 6.382 gültige Kandidatenstimmen, gewählt. (Stadt Cottbus/Chóśebuz)

[2] Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, 54.980 Erststimmen beziehungsweise 42,0 Prozent. (Bundeswahlleiterin)

[3] rbb24, Berliner Christopher Street Day am 24. und 25. Juli 2026. (rbb24.de)

[4] BTU Cottbus-Senftenberg, „Laut gegen Nazis – Campus Open Air“ am 25. Juli 2026 auf dem Zentralcampus. (BTU Cottbus-Senftenberg)

[5] Förderung des „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ mit knapp 50.000 Euro aus dem Festivalförderfonds des Bundes. (Maja Wallstein)

[6] Aufwendungen für den Berliner Senatswagen beim CSD: 140.000 Euro netto von der Senatskanzlei sowie Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. (bz-berlin.de)

Wenn selbsternannte Demokratieretter die Demokratie beschädigen

Der Fall AfD, der Verfassungsschutz, die UN Warnung und der steuerfinanzierte NGO Komplex

Deutschland steht an einem demokratischen Kipppunkt. Nicht, weil Bürger eine Oppositionspartei wählen. Nicht, weil Millionen Menschen eine andere Migrationspolitik, eine andere Energiepolitik, mehr nationale Souveränität oder mehr Meinungsfreiheit verlangen. Sondern weil ein politisches Kartell zunehmend so handelt, wie es anderen Demokratiefeindlichkeit vorwirft: ausgrenzend, autoritär, bevormundend und in Teilen kontrademokratisch.

Aus meiner Sicht als Bundestagsabgeordneter zeigt sich ein gefährliches Muster. Die Kartellparteien erklären sich selbst zum Inbegriff der Demokratie. Wer ihnen widerspricht, wird nicht mehr nur politisch bekämpft, sondern moralisch verdächtigt, medial skandalisiert, administrativ bearbeitet und im Extremfall geheimdienstlich markiert. Der politische Gegner wird nicht mehr als legitime Alternative behandelt, sondern als Sicherheitsproblem.

Genau in diese Debatte fällt die Warnung der UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Ihre Kritik trifft einen Nerv. Khan beschreibt Deutschland nicht als Diktatur und auch nicht als gescheiterten Staat. Sie erkennt ausdrücklich die verfassungsrechtlichen Garantien, die unabhängige Justiz und die lebendige Zivilgesellschaft an. Aber gerade deshalb ist ihre Warnung so bedeutsam: Sie kommt nicht aus parteipolitischem Kalkül, sondern aus Sorge um die Substanz der Meinungsfreiheit in einem Land, das sich selbst gern als moralischer Maßstab versteht [1].

Die UN Sonderberichterstatterin warnt vor der Verengung des Meinungskorridors

Irene Khan stellte nach ihrem Deutschlandbesuch im Februar 2026 fest, dass der Raum für freie Meinungsäußerung in Deutschland unter Druck steht. Sie kritisierte einen zunehmend sicherheitsstaatlichen Umgang mit politischer Rede, Aktivismus und gesellschaftlichem Protest. Dazu zählt sie Verbote bestimmter Parolen, die Überwachung von Organisationen auf teils vagen Extremismusgrundlagen und die Gefahr, dass politische Äußerungen kriminalisiert oder administrativ eingeschränkt werden [1].

Das ist eine schwere Diagnose. Denn Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit der bequemen, angepassten und regierungsnahen Meinung. Sie ist gerade die Freiheit der unbequemen, störenden und oppositionellen Meinung. Eine Demokratie beweist ihre Stärke nicht daran, wie sie mit Zustimmung umgeht, sondern daran, wie sie Widerspruch aushält.

Khan warnt davor, dass staatliche Maßnahmen Unsicherheit erzeugen können. Bürger wissen dann nicht mehr sicher, welche Äußerungen noch zulässig sind und welche bereits soziale, berufliche oder rechtliche Folgen haben könnten. Das fördert Selbstzensur. Und Selbstzensur ist eine stille Form der Freiheitsbeschränkung [1].

Genau darin sehe ich ein zentrales Problem der deutschen Debatte. Seit Jahren erleben wir, dass bestimmte Themen kaum noch frei diskutiert werden, ohne dass sofort moralische Etiketten verteilt werden. Migration, Islamismus, innere Sicherheit, Klimapolitik, nationale Identität, EU Zentralismus oder Kritik an öffentlich finanzierten Strukturen werden nicht selten in die Nähe von Extremismus gerückt. Die Methode ist immer ähnlich: Erst wird eine Position moralisch markiert, dann gesellschaftlich geächtet, dann institutionell beobachtet.

Parteiverbot als demokratischer Selbstwiderspruch

Besonders brisant wurde Khans Kritik durch ihr Interview mit der Berliner Zeitung vom 23. Mai 2026. Dort wurde sie mit der Aussage bekannt, Demokratie durch Verbote von Parteien retten zu wollen, untergrabe die Demokratie selbst [2]. Die Weltwoche griff diese Warnung auf und stellte sie in den Zusammenhang der deutschen Debatte über ein mögliches AfD Verbot [3].

Rechtlich kennt das Grundgesetz die Möglichkeit eines Parteiverbots. Artikel 21 Absatz 2 GG erlaubt ein solches Verfahren unter sehr engen Voraussetzungen. Aber gerade weil ein Parteiverbot der schärfste Eingriff in den demokratischen Parteienwettbewerb ist, darf es niemals zum politischen Ersatz für argumentatives Scheitern werden.

Ich halte es für brandgefährlich, wenn etablierte Parteien, die in vielen Regionen an Zustimmung verlieren, nicht mehr vorrangig politisch argumentieren, sondern offen oder verdeckt über Verbote, Beobachtung und institutionelle Ausgrenzung nachdenken. Eine Partei, die gewählt wird, muss politisch gestellt werden. Wer stattdessen den Staatsapparat bemüht, legt die Axt an den freien Wettbewerb.

Das ist ein demokratischer Selbstwiderspruch. Demokratie bedeutet nicht, dass Bürger so lange wählen dürfen, wie sie das gewünschte Ergebnis liefern. Demokratie bedeutet auch nicht, dass Parteien erst dann als demokratisch gelten, wenn sie sich dem Meinungskorridor der Regierung anpassen. Demokratie bedeutet Wettbewerb. Und Wettbewerb bedeutet, dass Macht wechseln kann.

Wer eine Oppositionspartei mit Millionen Wählern nicht mehr politisch, sondern administrativ bekämpft, greift indirekt auch die politische Urteilskraft dieser Wähler an. Der Bürger wird dann nicht mehr als Souverän behandelt, sondern als Risiko, das betreut, belehrt und notfalls korrigiert werden muss.

Der Verfassungsschutz als politischer Faktor

Der Umgang des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der AfD ist in diesem Zusammenhang zentral. Am 2. Mai 2025 wurde die AfD durch das Bundesamt öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt jedoch am 26. Februar 2026 vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren als gesichert extremistische Bestrebung einzustufen, zu behandeln oder öffentlich entsprechend zu bezeichnen [4].

Das war kein nebensächlicher Vorgang. Die öffentliche Einstufung einer großen Oppositionspartei durch einen Inlandsnachrichtendienst greift massiv in den politischen Wettbewerb ein. Sie wirkt auf Wähler, Mitglieder, Beamte, Unternehmer, Lehrer, Soldaten, Medien und mögliche Unterstützer. Selbst wenn später ein Gericht korrigiert, ist der politische Schaden bereits eingetreten.

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Der Beschluss machte deutlich, dass das Bundesamt die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln oder bezeichnen darf [5]. Damit bestätigte das Gericht zumindest vorläufig, dass der Staat nicht beliebig politische Etiketten mit enormer Wirkung setzen darf.

BILD Kommentator Peter Tiede sprach in diesem Zusammenhang von einer „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“ [6]. Er verwies besonders auf den Zeitpunkt der Verkündung. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser trat kurz vor dem Regierungswechsel mit der Einstufung an die Öffentlichkeit. Aus Sicht Tiedes wirkte das wie ein politisch motivierter Vorgang [6].

Man muss die Wortwahl nicht in jedem Detail übernehmen, um den Kern des Problems zu erkennen. Wenn eine scheidende Regierung kurz vor einem Machtwechsel eine zentrale Oppositionspartei öffentlich geheimdienstlich brandmarkt, entsteht der Eindruck politischer Instrumentalisierung. Ein Inlandsnachrichtendienst darf aber nicht wie ein verlängerter Arm parteipolitischer Interessen erscheinen.

Aus meiner Sicht liegt hier der entscheidende Bruch. Der Staat ist nicht mehr nur neutraler Schiedsrichter des demokratischen Wettbewerbs. Er wird selbst zum Akteur. Und zwar mit Machtmitteln, über die die Opposition nicht verfügt.

Das Gutachten und die Frage nach der demokratischen Methode

Tichys Einblick ging noch weiter und argumentierte, das AfD Gutachten des Verfassungsschutzes sage mehr über den Verfassungsschutz aus als über die AfD. Roland Tichy schrieb, darin zeige sich antidemokratisches Gedankengut bei den Verfassern [7].

Der Vorwurf ist schwerwiegend, aber politisch nachvollziehbar. Wenn ein Geheimdienst ein umfangreiches Gutachten erstellt, dieses politisch wirksam wird, die Öffentlichkeit aber zunächst nur eingeschränkt prüfen kann, worauf die Vorwürfe beruhen, entsteht ein rechtsstaatliches Ungleichgewicht. Die Stigmatisierung wirkt sofort. Die Verteidigung kommt später. Der öffentliche Makel bleibt oft selbst dann haften, wenn Gerichte nachträglich Korrekturen vornehmen.

In einer freiheitlichen Demokratie muss eine Partei wissen, welche konkreten Vorwürfe gegen sie erhoben werden. Die Öffentlichkeit muss prüfen können, ob staatliche Behauptungen tragen. Und Gerichte müssen wirksam kontrollieren können, bevor politische Vorverurteilungen irreparabel wirken.

Ich sehe genau darin ein erhebliches rechtsstaatliches Problem. Es entsteht ein Mechanismus, bei dem erst die politische Wirkung erzeugt und danach die rechtliche Prüfung abgewartet wird. Der Verdacht wird gesetzt, die Schlagzeile ist geschrieben, die Gegner zitieren die Einstufung, Talkshows und Leitartikel übernehmen das Etikett. Selbst eine spätere gerichtliche Korrektur erreicht die Bevölkerung meist nicht mehr mit derselben Wucht.

Die Brandmauer als Machtinstrument

Die sogenannte Brandmauer wird öffentlich als Schutz der Demokratie verkauft. Ich halte sie jedoch weniger für einen Schutzmechanismus als für ein Machtinstrument. Sie verhindert normale parlamentarische Abläufe, erschwert sachorientierte Mehrheiten und erklärt Millionen Wähler faktisch zu Bürgern zweiter Klasse.

Wenn AfD Anträge abgelehnt werden, obwohl sie inhaltlich richtig sein können, nur weil sie von der AfD kommen, dann geht es nicht mehr um Sachpolitik. Dann geht es um politische Quarantäne. Wenn Kandidaten der AfD pauschal von Ämtern ferngehalten werden, obwohl diese Ämter parlamentarischen Regeln folgen sollten, dann wird nicht Demokratie verteidigt, sondern demokratische Repräsentation eingeschränkt.

Der Begriff Kartellparteien ist vielleicht polemisch. Aber er beschreibt ein reales Machtverhalten. Parteien, die sich sonst gegenseitig bekämpfen, schließen sich zusammen, sobald es darum geht, eine oppositionelle Kraft außerhalb des erlaubten Machtkorridors zu halten. Der Wähler darf zwar AfD wählen. Aber seine Wahl soll möglichst keine normale politische Wirkung entfalten.

Das ist der eigentliche Skandal. Demokratie lebt von der Möglichkeit, dass Mehrheiten wechseln. Wenn aber alle etablierten Kräfte gemeinsam daran arbeiten, eine wachsende Opposition zu isolieren, dann wird Demokratie zur kontrollierten Demokratie. Der Bürger darf abstimmen, aber bitte nur mit einem Ergebnis, das den herrschenden Milieus passt.

Der NGO Komplex als steuerfinanziertes Vorfeld

Zu dieser Entwicklung gehört auch der wachsende NGO Komplex. Unter Begriffen wie Demokratieförderung, Vielfalt, Toleranz, Extremismusprävention und Zivilgesellschaft fließen seit Jahren erhebliche öffentliche Mittel in Vereine, Initiativen, Netzwerke und Projekte. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beschreibt selbst, dass es deutschlandweit Projekte fördert, die sich für Demokratie und Vielfalt stark machen und gegen Extremismus einsetzen [8].

Das klingt zunächst unverfänglich. Niemand kann ernsthaft etwas gegen echte Demokratieförderung haben. Die entscheidende Frage lautet aber: Was wird hier konkret gefördert, wer erhält das Geld, welche politischen Grundannahmen stehen dahinter und gegen wen richtet sich die praktische Arbeit?

Für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ waren für 2026 nach Berichten rund 191 Millionen Euro vorgesehen [9]. Andere Darstellungen zum Bundeshaushalt 2026 nennen für Demokratieförderung und ähnliche Programme sogar Beträge von mehr als 200 Millionen Euro [10]. Das sind keine kleinen Summen. Das ist politisch relevantes Geld. Es stammt von Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmern, Familien, Selbständigen und Rentnern. Es stammt von Menschen, die jeden Tag arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen und dann erleben, dass mit ihrem Geld Strukturen finanziert werden, die politisch häufig gegen ihre Sorgen, ihre Begriffe und ihre Wahlentscheidungen mobilisieren.

Ich sehe dadurch einen asymmetrischen Wettbewerb. Parteien müssen sich im demokratischen Wettbewerb behaupten. Zugleich aber existiert ein weit verzweigtes Milieu aus öffentlich geförderten Projekten, Stiftungen, Initiativen, Meldestellen, Beratungsnetzwerken und Kampagnenakteuren, das formal nicht als Partei auftritt, aber politisch oft eindeutig in eine Richtung arbeitet. Es wird gegen rechts mobilisiert, gegen Populismus sensibilisiert, gegen angebliche Desinformation geschult, gegen angebliche Menschenfeindlichkeit aufgeklärt. In der Praxis trifft diese politische Energie sehr häufig die AfD, ihre Themen und ihr Umfeld.

Genau deshalb halte ich die Rede von einem Vorfeld der Kartellparteien für berechtigt. Diese Formulierung ist eine politische Bewertung. Aber sie trifft einen wunden Punkt. Was Parteien selbst nicht offen tun sollten, nämlich mit Steuergeld gegen einen konkreten politischen Wettbewerber mobilisieren, kann über Projektförderung indirekt möglich werden. Der Staat finanziert nicht unmittelbar eine Kampagne der SPD, der Grünen oder der Union gegen die AfD. Aber er finanziert ein ideologisches Umfeld, das häufig exakt jene Begriffe, Feindbilder und politischen Prioritäten teilt, mit denen diese Parteien die AfD ausgrenzen.

Radikale Töchter als Beispiel für den Streit um Demokratieförderung

Der Fall „Radikale Töchter“ zeigt, wie politisch dieses Feld ist. Tichys Einblick berichtete im April 2026, das Bundesinnenministerium habe der NGO die Förderung für das Projekt „Mut Muskel Training“ gestrichen. Zugleich kritisierte der Beitrag, dass die Organisation nicht nur staatlich, sondern auch durch Akteure aus dem Umfeld großer Wirtschaftsunternehmen und Stiftungen unterstützt werde [11].

Auch FragDenStaat berichtete über den Förderstopp und stellte die Frage, ob das Ministerium die Förderung nach Gutsherrenart beendet habe [12]. Die taz berichtete ebenfalls über den Fall und brachte ihn in Zusammenhang mit einer Petition aus dem Umfeld der Organisation gegen Friedrich Merz [13]. Die Organisation selbst beschreibt ihre Arbeit als Einsatz für Demokratie, politische Teilhabe und Mut zu Aktion [14].

Gerade diese Selbstdarstellung ist interessant. Denn sie zeigt, wie stark politische Aktivierung, moralische Erziehung und Demokratieförderung inzwischen ineinanderfließen. Was als Bildungsarbeit bezeichnet wird, kann in der Praxis sehr politisch sein. Wer junge Menschen nicht nur informiert, sondern zu bestimmten Formen politischer Aktion motiviert, wirkt in den politischen Raum hinein.

Ich stelle deshalb die Frage: Wird hier eine offene Demokratie gefördert, in der unterschiedliche politische Lager fair konkurrieren? Oder wird eine bestimmte ideologische Lesart von Demokratie finanziert, in der linksgrüne, aktivistische oder antirechte Positionen als demokratischer Normalfall gelten, während konservative, patriotische oder migrationskritische Positionen als Problem behandelt werden?

Besonders auffällig ist, dass solche Projekte oft dort aktiv werden, wo die AfD stark ist: in Ostdeutschland, in ländlichen Räumen, in Schichten, die von den etablierten Parteien nicht mehr erreicht werden. Das wirkt wie ein politisches Korrekturprogramm für Bürger, deren Wahlverhalten den herrschenden Politikdarstellern nicht passt.

Steuergeld, Moral und politische Kontrolle

Das Problem liegt nicht darin, dass es Vereine gibt. Eine Demokratie braucht Vereine, Initiativen, Debattenräume und politische Bildung. Das Problem entsteht dort, wo der Staat über Fördermittel ein weltanschaulich einseitiges Feld stabilisiert und dieses Feld anschließend als unabhängige Zivilgesellschaft präsentiert wird.

Wenn eine Organisation erheblich von öffentlichen Mitteln abhängig ist, ist sie nicht einfach Ausdruck freier Bürgergesellschaft. Sie ist dann zumindest teilweise Teil einer staatlich finanzierten politischen Infrastruktur. Das muss transparent benannt werden.

Genau diese Transparenz wird oft vermieden. Die Akteure treten als Zivilgesellschaft auf, sprechen mit moralischem Überlegenheitsanspruch, erhalten aber Geld aus Fördertöpfen, Ministerien oder staatsnahen Programmen. Sie stellen sich als Gegenmacht dar, sind aber häufig Teil eines durch öffentliche Mittel ermöglichten Meinungssystems.

Besonders problematisch ist die moralische Absicherung. Wer diese Strukturen kritisiert, wird schnell selbst verdächtigt. Dann heißt es, man greife die Zivilgesellschaft an, schwäche den Kampf gegen Extremismus oder gefährde die Demokratie. Dabei ist das Gegenteil richtig. Gerade eine Demokratie muss fragen dürfen, ob Steuergeld weltanschaulich ausgewogen verwendet wird. Gerade eine Demokratie muss prüfen dürfen, ob unter dem Label Demokratieförderung politische Vorfeldarbeit finanziert wird.

Redlich arbeitende Menschen zahlen dieses Geld. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, ob mit ihren Steuern Brücken zwischen politischen Lagern gebaut werden oder ob ihre eigenen Positionen durch öffentlich finanzierte Akteure delegitimiert werden.

Die doppelte Zange aus Staat und Vorfeld

Setzt man alle Elemente zusammen, entsteht eine doppelte Zange. Auf der einen Seite steht der staatliche Apparat: Verfassungsschutz, Einstufungen, Gutachten, öffentliche Verdachtskommunikation, mögliche Verbotsdebatten. Auf der anderen Seite steht ein steuerfinanziertes oder stiftungsfinanziertes NGO-Feld, das gesellschaftlich skandalisiert, moralisch markiert und den Meinungskorridor bewacht.

Die eine Seite liefert den amtlichen Verdacht. Die andere Seite liefert die Kampagne. Die eine Seite etikettiert. Die andere Seite verbreitet die politische Folgerung. Die eine Seite spricht von Verfassungsfeindlichkeit. Die andere Seite fordert Ausgrenzung, Brandmauer und gesellschaftlichen Druck.

So entsteht ein System, in dem Opposition nicht mehr einfach Opposition ist. Sie wird zum Objekt staatlicher und halbstaatlicher Bearbeitung. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die Demokratie.

Denn Demokratie ist nicht nur ein Verfahren. Demokratie ist auch ein Vertrauen in den Bürger. Wer den Bürger ständig pädagogisch, medial und administrativ gegen bestimmte Wahlentscheidungen abschirmen will, traut ihm die Demokratie nicht zu.

Demokratiefeindlichkeit im Namen der Demokratie

Die zentrale Pointe lautet: Die Kartellparteien werfen der AfD Demokratiefeindlichkeit vor, bedienen sich aber selbst Methoden, die demokratiefeindlich wirken.

Demokratiefeindlich handelt nicht nur, wer Wahlen abschaffen will. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer den Wettbewerb so verengt, dass bestimmte politische Optionen faktisch nicht mehr als legitim gelten. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Behörden nutzt, um Opposition zu markieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Steuergeld in politische Vorfeldstrukturen lenkt, die gegen eine bestimmte Richtung mobilisieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Meinungsfreiheit nur innerhalb des eigenen Meinungskorridors akzeptiert.

Irene Khan formuliert diese Kritik nicht parteipolitisch. Aber ihre Warnung passt in die deutsche Lage. Wenn der Staat politische Rede und politische Organisation immer stärker unter Sicherheitsgesichtspunkten betrachtet, kann er genau die Freiheitswerte beschädigen, die er angeblich schützen will [1].

Das ist der Punkt, an dem die selbsternannten Demokratieretter sich selbst prüfen müssten. Wer im Namen der Demokratie Parteiverbote diskutiert, wer Geheimdienste gegen Opposition in Stellung bringt, wer den Wählerwillen durch Brandmauern neutralisieren will und wer mit Steuergeld ein politisches Vorfeld finanziert, sollte nicht vorschnell mit dem Finger auf andere zeigen.

Die Demokratie braucht Vertrauen in den Wähler

Eine freie Demokratie braucht keine Angst vor Opposition. Sie braucht Streit. Sie braucht politische Konkurrenz. Sie braucht offene Debatte. Sie braucht den Mut, auch unbequeme Meinungen auszuhalten. Und sie braucht das Vertrauen, dass Bürger selbst entscheiden können.

Die AfD ist für ihre Gegner unbequem, weil sie reale Konflikte sichtbar macht: Migration, innere Sicherheit, Energiepreise, Souveränität, Meinungsfreiheit, EU Machtverschiebung, Medienvertrauen und das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Wer diese Konflikte nicht lösen will, versucht oft, den Überbringer der Konflikte zu delegitimieren.

Doch eine Demokratie wird nicht dadurch stärker, dass man Opposition überwacht, ausgrenzt, moralisch vernichtet oder mit Verbotsfantasien überzieht. Sie wird stärker, wenn Bürger frei entscheiden können, auch dann, wenn ihre Entscheidung den Regierenden nicht gefällt.

Die Warnung der UN Sonderberichterstatterin sollte deshalb ernst genommen werden. Sie zeigt, dass die deutsche Debatte längst nicht mehr nur eine innerdeutsche Parteiauseinandersetzung ist. Es geht um die Frage, ob Deutschland eine offene Demokratie bleibt oder ob sich ein politisches Establishment eine betreute Demokratie baut, in der Wahlen zwar stattfinden, aber echte Opposition systematisch delegitimiert wird.

Meine Bewertung ist klar: Nicht die Bürger, die AfD wählen, untergraben die Demokratie. Gefährlich wird es dort, wo staatliche Apparate, öffentliche Gelder, mediale Macht und ein geförderter NGO Komplex zusammenwirken, um eine legitime Opposition aus dem demokratischen Wettbewerb zu drängen.

Quellverzeichnis

[1] Irene Khan, UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, vorläufige Beobachtungen nach ihrem Deutschlandbesuch, 6. Februar 2026. Die Stellungnahme behandelt den schrumpfenden Raum für Meinungsfreiheit, sicherheitsstaatliche Ansätze, Selbstzensur und die Gefahr der Kriminalisierung politischer Rede.
https://www.ohchr.org/sites/default/files/statements/20260206-eom-stm-europe-central-asia-region-sr-protection-right-en.pdf

[2] Berliner Zeitung, Interview mit Irene Khan, „Demokratie durch Verbote von Parteien zu retten, untergräbt die Demokratie selbst“, 23. Mai 2026.
https://www.berliner-zeitung.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-meinungsaeusserung-in-deutschland-schrumpft-10036917

[3] Weltwoche, Beitrag zur Warnung der UN Berichterstatterin vor Parteiverboten in Deutschland und zur Kritik an der Praxis des Verfassungsschutzes.
https://weltwoche.de/daily/untergraebt-die-demokratie-un-berichterstatterin-warnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisiert-praxis-des-verfassungsschutzes/

[4] Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung vom 26. Februar 2026, „Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen“.
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php

[5] Verwaltungsgericht Köln, Beschluss 13 L 1109/25 vom 26. Februar 2026.
https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2026/13_L_1109_25_Beschluss_20260226.html

[6] BILD, Peter Tiede, „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“, 27. Februar 2026.
https://www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/kommentar-von-peter-tiede-afd-klatsche-fuer-politisch-motivierte-staatsversager-69a059157c787f6a1ceefd95

[7] Tichys Einblick, Roland Tichy, „Das AfD Gutachten ist ein Blick in den Spiegel, man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser“, 14. Mai 2025.
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/afd-gutachten-demokratiefeindlicheit-verfasser/

[8] Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Programmbeschreibung. Das Programm fördert Projekte für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus.
https://www.demokratie-leben.de/

[9] Verfassungsblog, „Fördertheorie und Förderpraxis“, 20. Februar 2026. Der Beitrag nennt für 2026 ein Fördervolumen von 191 Millionen Euro für „Demokratie leben!“.
https://verfassungsblog.de/demokratieforderung-top-down-zivilgesellschaft/

[10] Aktive Bürgerschaft, Übersicht zur Förderung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Bundeshaushalt 2026. Dort wird für „Demokratie leben!“ ein Betrag von 209 Millionen Euro genannt.
https://www.aktive-buergerschaft.de/foerderung-von-zivilgesellschaft-und-ehrenamt-im-bundeshaushalt-2026/

[11] Tichys Einblick, Carlheinz Swaczyna, „Radikale Töchter ohne Staats aber mit viel Industriegeld gefördert“, 6. April 2026.
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/radikale-toechter-mit-industriegeld-gefoerdert/

[12] FragDenStaat, „Radikale Töchter: Demokratieförderung nach Gutsherrenart“, 24. März 2026.
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/03/radikale-tochter/

[13] taz, „Wegen Petition gegen Merz? Dobrindt stoppt Demokratieprojekt“, 24. März 2026.
https://taz.de/Wegen-Petition-gegen-Merz/!6165344/

[14] Radikale Töchter, Eigendarstellung und aktuelle Hinweise zum Förderstopp.
https://radikaletoechter.de/aktuelles/

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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