Am 18.10., das ist ein Sonntag, möchte ich gerne von meinem Bürgerbüro aus zu einer Wanderung einladen, immer entlang der Spree. Raus aus dem Alltag. Rein in die Natur!
Du hast Lust auf frische Luft, Bewegung und einen entspannten Sonntag mit coolen Leuten? Dann komm mit auf unsere Herbstwanderung!
Wir starten am Bürgerbüro im Breithaus in Cottbus und wandern ganz entspannt entlang der Spree bis nach Neuhausen. Natur entdecken, die Heimat erkunden und gemeinsam eine gute Zeit verbringen.
Keine Angst: Es wird kein Marathon! Das Ganze ist eine leichte, gemütliche Wanderung, die wirklich jeder mitmachen kann.
📅 Sonntag, 18.10.2026
🕙 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
📍 Treffpunkt: Bürgerbüro im Breithaus, Dresdener Straße 89, Cottbus
Pack dir feste Schuhe, etwas zu trinken und gute Laune ein. Bring gern auch Freunde mit!
Also schnapp dir deine Leute und komm mit. Wir freuen uns auf euch!
Vor fast genau 25 Jahren erlebte Deutschland einen Schock, der das Selbstbild des Landes verändert hat. Man glaubte, ein vorbildliches und weltweit beneidetes Bildungssystem zu haben, und fand sich plötzlich im Mittelfeld wieder. Als 2001 die Ergebnisse der ersten Pisa-Studie vorgestellt wurden, sprach das ganze Land vom Pisa-Schock. Seitdem wurde viel diskutiert und wenig besser gemacht. Jetzt gibt es den Pisa-Schock 2.0. Ich sage deutlich: Die Ursachen sind bekannt, und die Antworten lagen längst auf dem Tisch. Meine Fraktion und ich haben sie im Brandenburger Landtag schon 2019 eingefordert.
So schlecht wie nie
Pisa steht für „Programme for International Student Assessment“, einen internationalen Leistungsvergleich von 15-Jährigen, den die OECD alle drei Jahre durchführt. An der aktuellen Runde nahmen 91 Länder und Volkswirtschaften teil [1].
Die am 8. September 2026 veröffentlichten Ergebnisse sind verheerend. In allen drei Bereichen erreichten die Jugendlichen in Deutschland die niedrigsten Werte, die bei Pisa je gemessen wurden. Der Abwärtstrend hält seit etwa einem Jahrzehnt an. [2] In Naturwissenschaften kamen sie auf 486 Punkte, im Lesen auf 465 und in Mathematik auf 464, jeweils weniger als 2022 [3]. Die Ergebnisse liegen sogar unter denen der ersten Pisa-Studie aus dem Jahr 2000 [4]. Seit 2015 ist der Anteil der leistungsschwachen Schüler in Mathematik um 17 Prozentpunkte gestiegen, im Lesen um 15 und in Naturwissenschaften um 10 [5]. Deutschland erreicht nur noch das Durchschnittsniveau der OECD-Staaten [6].
Pisa ist dabei kein Ausreißer. Die Befunde decken sich mit dem jüngsten IQB-Bildungstrend, dem nationalen Leistungsvergleich der Länder [7]. Selbst die Bundesbildungsministerin räumt ein, dass die Ergebnisse im Trend anderer Studien liegen und sie nicht überrascht haben [8].
Neu ist das alles nicht. Bereits im Juli habe ich hier über den Nationalen Bildungsbericht 2026 und das Deutsche Schulbarometer berichtet:
Bildungsbericht 2026 und Schulbarometer – Deutsche Schulen auf Abwegen [9]. Der Bildungsbericht hatte erneut bestätigt, dass der Bildungserfolg in Deutschland besonders stark von der sozialen Herkunft abhängt. Im Schulbarometer der Robert-Bosch-Stiftung nannten 46 Prozent der befragten Lehrkräfte den Umgang mit dem Verhalten der Schüler als ihre größte berufliche Belastung. [9] Pisa bestätigt jetzt, was sich dort schon deutlich abgezeichnet hat.
Mit neuen Datenbanken gegen das Bildungsdesaster?
Wie hilflos die Bundesregierung ist, zeigen ihre Rezepte. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine datengestützte Schulentwicklung und ein Bildungsverlaufsregister aufzubauen und dazu eine länderübergreifende Schüler-ID einzuführen [10]. Auch Studienleiter Samuel Greiff nennt eine datengestützte Entwicklung des Unterrichts als eines der wichtigsten Mittel zur Besserung [11].
Was soll das an den Grundproblemen ändern? Die Daten sind seit einem Vierteljahrhundert bekannt. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die Schulmisere mit einem weiteren bürokratischen Wasserkopf beantwortet werden soll, statt endlich im Klassenzimmer umzusteuern.
Der Geldbeutel der Eltern entscheidet stärker als anderswo
In kaum einem Land hängt der Schulerfolg so sehr von der Herkunft ab. Schüler aus dem sozial stärksten Viertel erzielen in Naturwissenschaften im Schnitt 125 Punkte mehr als Schüler aus dem schwächsten Viertel. Im OECD-Durchschnitt sind es 85 Punkte. Zwischen 2015 und 2025 ist diese Lücke in Deutschland gewachsen, im OECD-Schnitt dagegen kleiner geworden. [2] Greiff bringt es auf den Punkt: Unter 100 sozial benachteiligten Schülern sind in Deutschland nur zwei leistungsstark, unter den Privilegierten sind es 25 [11].
Statt die Ursachen anzugehen, verteilt die Bundesregierung Schuld. Ministerin Karin Prien zeigte sich überrascht, „dass Eltern Bildung einfach nicht so wichtig finden“ [12]. Gleichzeitig verteidigt dieselbe Ministerin im Bundestag geplante Kürzungen bei den Familienleistungen mit dem hohen Konsolidierungsdruck [13]. Wer Familien die Mittel kürzt und ihnen dann mangelnden Bildungseifer vorwirft, verschärft genau den Zusammenhang, den er beklagt.
Lehrermangel trifft unsere Schüler härter als im OECD-Schnitt
52 Prozent der Schüler in Deutschland besuchen Schulen, an denen der Unterricht laut Schulleitung durch Lehrermangel zumindest teilweise beeinträchtigt wird [1]. Im OECD-Durchschnitt sind es 39 Prozent [5]. Die Folgen sind an beiden Enden sichtbar. Selbst Prien gibt zu, dass die Schulen weder den schwächeren noch den stärkeren Schülern gerecht werden [8].
Wie dramatisch die Lage ist, zeigt Brandenburg. Im Juni 2026 räumte Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) ein, dass der Kernunterricht ab August nicht an allen Schulen abgesichert sei. Seinem Ministerium bereite das „Bauchschmerzen“, weil die bundesweite Anerkennung der Brandenburger Schulabschlüsse in Gefahr geraten könne. Die Kultusministerkonferenz schreibt dafür nämlich Mindeststundenzahlen vor. Zuvor war die Zahl der Lehrerstellen im Haushalt 2025 der damaligen SPD/BSW-Koalition um 345 Vollzeitstellen gesunken. [14]
Zum Schulstart im August erklärte das Ministerium die Abschlüsse zwar für gesichert. Viele Schulen können die Stundentafel aber nur mit erheblichen Einschnitten halten. Stunden für Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder gemeinsames Lernen dürfen vorübergehend in den Kernunterricht umgeschichtet werden, und in den Klassen 7 bis 10 können Schulen die Stundentafel per Ausnahmegenehmigung kürzen. [15] Gespart wird also ausgerechnet an der Förderung, die schwächere Schüler am dringendsten brauchen.
Das hat keine AfD-Regierung zu verantworten. Das Brandenburger Bildungsministerium wurde seit 1994 von der SPD geführt [16], erst 2026 übernahm mit Gordon Hoffmann ein CDU-Minister [14]. Ich habe darüber bereits im Juni ausführlich berichtet:
Die Integrationsfähigkeit der Schulen ist überfordert
Ein weiterer Faktor wird in der Debatte gern verschwiegen: die gescheiterte Integrationspolitik. Der frühere Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, hält Deutschland schon lange nicht mehr für eine Bildungsnation. Nach seiner Erfahrung sinkt das Niveau einer ganzen Klasse, sobald mehr als ein Fünftel der Schüler eine andere Herkunftssprache als Deutsch hat. Sein Fazit: „Die Integrationsfähigkeit des deutschen Bildungswesens ist überfordert.“ [18]
Die Studie selbst liefert die Zahlen. 29 Prozent der 15-Jährigen in Deutschland haben nach Pisa-Definition einen Zuwanderungshintergrund [2]. Nach der Pisa-Analyse wäre der Rückgang weniger deutlich ausgefallen, wenn der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund nicht gewachsen wäre. In Naturwissenschaften kamen Schüler ohne Migrationshintergrund auf 521 Punkte, Jugendliche, die mit elf Jahren oder später zugewandert sind, auf 392 Punkte [19]. In Mathematik erreichten Schüler ohne Migrationshintergrund 499 Punkte, die zweite Zuwanderergeneration 448 und die erste 411. Im Lesen lagen die Werte bei 491, 450 und 393 Punkten. [20]
Zur Wahrheit gehört aber auch: Selbst Schüler ohne Migrationshintergrund haben gegenüber Pisa 2012 in allen Bereichen rund 30 Punkte verloren [20]. Die ungesteuerte Zuwanderung verschärft die Krise, doch den Leistungsabbau haben wir uns auch selbst eingebrockt.
Leistung wurde über Jahre kleingeredet
Dieser hausgemachte Teil hat einen Namen: Noteninflation. Für gleiche Leistungen gibt es immer bessere Zensuren, bis die Noten nichts mehr aussagen. Während die Pisa-Werte sinken, werden die Abiturnoten besser, und zwar in allen Bundesländern [21]. Das passt nicht zusammen. Anforderungen werden abgesenkt, um Abschlussquoten zu halten, und am Ende zahlen die jungen Menschen dafür, wenn sie im Studium oder in der Ausbildung merken, was ihnen fehlt.
Wir haben im Brandenburger Landtag früh gewarnt
Schulpolitik ist Ländersache. Deshalb habe ich mich als Landtagsabgeordneter in Brandenburg im Bildungsausschuss genau mit diesen Fragen befasst. Gleich zu Beginn der Wahlperiode, am 28. November 2019, haben wir den Antrag „Leistungsprinzip an Schulen endlich wieder durchsetzen“ eingereicht [22]. Der Landtag hat ihn als Drucksache 7/241 in seiner 5. Sitzung beraten [23].
Darin haben wir beschrieben, was schiefläuft. Nach den vielen kurzatmigen Reformen infolge des ersten Pisa-Schocks, etwa der Kompetenzorientierung, der Entkernung der Lehrpläne und dem Infragestellen von Zeugnissen und Ziffernnoten, war das Leistungsprinzip weitgehend außer Kraft gesetzt. Wir haben klargestellt, dass niedrigere Ansprüche nie zu mehr Chancengerechtigkeit führen und dass Bildung ohne solides Wissen, Fleiß, Disziplin und Anstrengung nicht gelingen kann. [22]
Die Warnzeichen waren schon damals messbar. Laut IQB-Bildungstrend 2018 erreichten nur noch 41,6 Prozent der Brandenburger Neuntklässler in Mathematik den Regelstandard, deutlich weniger als 2012, und knapp ein Viertel verfehlte sogar den Mindeststandard [22]. Hätte man damals zugehört, müssten wir heute nicht über einen neuen Tiefpunkt reden.
Was wir fordern
Unsere Antworten sind klar und stehen im Programm. Die AfD Brandenburg will das gegliederte Schulsystem erhalten und Förderschulen ausbauen, das Leistungsprinzip stärken, Kopfnoten ab Klasse 1 einführen und Lesen, Schreiben, Rechnen sowie das Auswendiglernen und Rezitieren von Gedichten wieder in den Mittelpunkt stellen [24]. Kopfnoten bewerten Arbeits- und Sozialverhalten und machen Leistungsbereitschaft wieder sichtbar. Kitas, Vor- und Grundschulen sollen bis zum Ende der 6. Klasse digitalfreie Räume sein, an Schulen soll ein Smartphone-Verbot gelten [24].
Beim Thema Sprache gilt: Wer dem Unterricht nicht folgen kann, kann nicht lernen und hält die anderen auf. Wir fordern deshalb verpflichtende Deutschkurse und Sprachtests vor der Einschulung und wollen den Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund an einer Schule auf 10 Prozent begrenzen [24]. Auch die AfD-Fraktion im Bundestag, der ich heute angehöre, hat diesen Weg vorgeschlagen. Sie beantragte einen gesonderten, verbindlichen Deutschunterricht für Grundschulkinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse. Der Bundestag lehnte das am 23. Februar 2024 mit breiter Mehrheit ab. [25]
Eltern sollen ihre Kinder selbst unterrichten dürfen
Zu unseren Forderungen gehört auch ein Grundsatzwechsel: von der Schulpflicht hin zur Bildungspflicht. Das steht ausdrücklich im Landtagswahlprogramm der AfD Brandenburg [24]. Entscheidend soll sein, dass ein Kind gebildet wird, und nicht, an welchem Ort das geschieht. Eltern, die dazu in der Lage sind, sollen ihre Kinder vollumfänglich zu Hause unterrichten dürfen, ohne Sanktionen des Staates fürchten zu müssen. So kann jede Familie selbst Einfluss darauf nehmen, welches Wissen ihre Kinder erwerben. Das gilt gerade dort, wo die Schule solides Wissen nicht mehr verlässlich vermittelt.
Wie ernst diese Sanktionen heute sind, zeigt ein Rundschreiben des Brandenburger Bildungsministeriums. Es nennt als mögliche Maßnahmen bei Schulpflichtverletzungen unter anderem ein Zwangsgeld gegen die Eltern, die Zuführung des Kindes durch unmittelbaren Zwang und sogar eine Strafanzeige wegen Verletzung der Fürsorgepflicht [26]. Solche Mittel sind gegen Eltern gerichtet, die ihre Kinder gewissenhaft selbst unterrichten wollen. Das halte ich für unverhältnismäßig.
Diesen Weg haben wir im Brandenburger Landtag bereits im März 2023 vorgeschlagen, und ich war an dem Antrag federführend beteiligt. Mit der Drucksache 7/7388 „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ forderten wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, damit die allgemeine Schulpflicht auch durch gleichwertiges häusliches Lernen erfüllt werden kann. Zugleich sollte sie prüfen, unter welchen Voraussetzungen Eltern ihre Kinder in Brandenburg zu Hause unterrichten können, welche Rechte und Pflichten dabei für Eltern und Schulbehörden gelten und welche Kontroll- und Prüfinstrumente nötig sind. [27]
Anlass waren die Notmaßnahmen, die das Bildungsministerium im Februar 2023 gegen den Lehrermangel angekündigt hatte, darunter größere Klassen und eine als „Selbstlernzeit“ bezeichnete Form des Unterrichtsausfalls [27]. Als Vorbild nannten wir Länder wie Dänemark, Irland oder die Mehrheit der Schweizer Kantone, in denen häusliches Lernen auf Grundlage einer Bildungspflicht längst normal ist [27].
Bildungspflicht heißt dabei nicht Beliebigkeit. Unser Antrag sah ausdrücklich vor, dass häusliches Lernen dem Schulunterricht gleichwertig sein muss und auf Grundlage der Rahmenlehrpläne erfolgt. Häuslich unterrichtete Kinder sollten verpflichtend an zentralen Prüfungen teilnehmen, und wenn die Leistungen nicht stimmen, sollte wieder die Schulpflicht greifen. [27] Wer behauptet, damit würden Schulabschlüsse gefährdet, verdreht die Tatsachen. Wie ich bereits im Juni dargelegt habe, gerieten die Abschlüsse in Brandenburg nicht durch häusliches Lernen unter Druck, sondern durch den Lehrermangel [17].
Meine Fraktion ist am Thema drangeblieben. Im Januar 2026 forderte sie die Landesregierung erneut auf, sich im Bundesrat für die Grundgesetzänderung einzusetzen. SPD, CDU und BSW lehnten ab. [28] Die anderen Fraktionen warnten, Homeschooling könne die Bildungsungleichheit verstärken, und verwiesen auf die Schule als sozialen Raum [29]. Ich halte dagegen: Die Bildungsungleichheit ist im heutigen System stärker als in den meisten OECD-Staaten und wächst weiter [2]. Jeder dritte 15-Jährige verfehlt beim Lesen und in Mathematik das Mindestniveau [2]. Wer ein solches System verteidigt, sollte nicht den Eltern misstrauen, die es für ihre Kinder besser machen wollen.
Ein Landesthema, das ganz Deutschland betrifft
Bildung wird in 16 Landeshauptstädten gemacht, doch die Folgen spürt das ganze Land. Viele der hier genannten Ursachen kommen in der bildungspolitischen Debatte kaum vor. Lieber kündigt man die nächste Schulreform an, will längst bekannte Daten besser erfassen oder hält Bildung angesichts künstlicher Intelligenz ohnehin für zweitrangig.
Solange die eigentlichen Probleme aus ideologischen Gründen unter den Teppich gekehrt werden, wird Deutschland bei Pisa weiter abrutschen. Für ein Land, das außer dem Können und der Innovationskraft seiner Menschen kaum Rohstoffe hat, ist das eine Katastrophe. Wir brauchen die Rückkehr zu Leistung, zu klaren Anforderungen, zu Deutsch als Voraussetzung für den Schulbesuch und zu echter Wahlfreiheit für Eltern. Das haben wir in Potsdam gefordert, und dafür setze ich mich auch im Bundestag ein.
Unsere Gesellschaft wird immer älter, immer mehr Menschen sind im Alter auf Pflege angewiesen. Das ist keine neue Entwicklung, doch ähnlich wie bei der Rente wurden auch in diesem Bereich politische Maßnahmen verschlafen. Das Schlagwort vom demographischen Wandel ist seit Jahrzehnten in aller Munde, um mutige und zukunftssichere Reformen wurde aber stets ein großer Bogen gemacht.
Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) [1]. Innerhalb weniger Jahre hat sich diese Zahl von 3,0 auf 5,7 Millionen nahezu verdoppelt [2]. Bemerkenswert ist dabei, worauf dieser Anstieg zurückgeht: Nur etwa 15 Prozent erklären sich aus der Alterung der Gesellschaft, der größere Teil ist eine Folge der Pflegereform von 2017 und des damals eingeführten weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs [2]. Die Politik hat die Leistungen also kräftig ausgeweitet, ohne die Finanzierung zu klären.
Den Pflegekassen droht die Zahlungsunfähigkeit
Im ersten Halbjahr 2026 hat sich in der sozialen Pflegeversicherung ein Defizit von 770 Millionen Euro angesammelt. Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um elf Prozent, die Beitragseinnahmen dagegen nur um 3,9 Prozent [3]. Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, spricht von „Alarmstufe Rot“ [3]. Voraussichtlich ab Oktober reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr aus, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren, bis zum Jahresende fehlen schätzungsweise weitere 500 Millionen Euro [3].
Für das Gesamtjahr 2026 rechnet der Verband mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Selbst mit dem laufenden Notdarlehen des Bundes über 3,2 Milliarden Euro und dem letzten Geld aus dem Pflege-Ausgleichsfonds lässt sich dieses Loch nicht vollständig schließen [3]. Für 2027 wird ein zusätzlicher Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro erwartet, der bislang nicht gegenfinanziert ist. Darin stecken ein erwartetes Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro und die notwendige Auffüllung der Betriebsmittel [3]. Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, beziffert die Lücke für 2027 auf acht Milliarden Euro und damit auf über ein Zehntel des jährlichen Ausgabenvolumens von rund 70 Milliarden Euro [4].
Die Zahlungsunfähigkeit droht nicht zum ersten Mal. Bereits im März 2025 beantragte die erste Pflegekasse Finanzhilfe aus dem Ausgleichsfonds, nachdem das Bundesamt für Soziale Sicherung die Ausgabendeckungsquote von 0,5 auf 0,4 Prozentpunkte abgesenkt hatte. Damit standen den Kassen nur noch 40 Prozent einer Monatsausgabe an Betriebsmitteln zur Verfügung [5]. Und das, obwohl der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 gerade erst um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben worden war [6].
Bezeichnend ist der Umgang des Bundes mit den Kassen. Den Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung hat er bis einschließlich 2027 gestrichen [7]. Aus der Corona-Zeit stehen zudem rund 5,2 Milliarden Euro Schulden des Bundes bei der Pflegeversicherung zu Buche, die bis heute nicht zurückgezahlt sind [3]. Das klaffende Finanzloch beruht also zu einem guten Teil auf der Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Aufgaben, die der Steuerzahler zu tragen hätte.
Explodierender Eigenanteil für Pflegeheimbewohner
Parallel dazu explodieren die Eigenanteile der Heimbewohner. Zum Stichtag 1. Juli 2026 mussten Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor [8]. Dieser Wert gilt für das erste Jahr im Heim, weil der Zuschuss der Pflegekasse mit der Aufenthaltsdauer steigt, von 15 Prozent im ersten auf 75 Prozent ab dem vierten Jahr [8].
Die Summe setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil von 1.775 Euro, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 1.068 Euro sowie den Investitionskosten von 521 Euro [8]. Zwischen den Ländern liegen Welten: In Sachsen-Anhalt sind es 2.891 Euro, in Bremen 3.761 Euro [8].
Diese Kostensteigerungen haben zur Folge, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und eingezahlt haben, am Ende in die Sozialhilfe fallen. Die Kommunen müssen dann über die Hilfe zur Pflege einspringen. Deren Nettoausgaben stiegen im Jahr 2025 um 13,3 Prozent auf sechs Milliarden Euro. Ihr Anteil an den gesamten Sozialhilfeausgaben wuchs damit das dritte Jahr in Folge auf 27,8 Prozent, nach 23,6 Prozent im Jahr 2022 [9].
Im Bundestag liegen unsere Vorschläge seit Jahren auf dem Tisch
In der vergangenen Wahlperiode hat die AfD-Fraktion am 29. November 2022 den Antrag „Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten“ (Drucksache 20/4669) eingebracht. Gefordert wurde darin, die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wieder ohne zwingenden Hausbesuch nach Aktenlage zu ermöglichen, die Beratungseinsätze nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI, also die verpflichtenden Beratungsbesuche bei Pflegegeldbeziehern, wieder telefonisch, digital oder per Videokonferenz zuzulassen und ihre Häufigkeit zu verringern [10]. Der Bundestag hat diesen Antrag am 26. Mai 2023 im Zuge der Beratung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes abgelehnt, und zwar mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linken [11]. Alle anderen Fraktionen stimmten also geschlossen gegen einen Antrag, der nichts anderes wollte als weniger Bürokratie für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
In dieser Wahlperiode haben wir nachgelegt. Am 9. September 2025 hat die AfD-Fraktion den Antrag „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ (Drucksache 21/1549) vorgelegt. Ich habe diesen Antrag mit eingebracht [12]. Er verlangt in achtzehn Punkten unter anderem, die Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung auf der heutigen Höhe festzuschreiben, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung organisatorisch zusammenzuführen, die Pflegekammern abzuschaffen, Dokumentationspflichten und doppelte Prüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu streichen, die versicherungsfremden Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und die häusliche Pflege durch Privatpersonen statt durch Pflegedienste finanziell aufzuwerten [12].
Der Antrag benennt auch eine Zahl, die in der öffentlichen Debatte meist untergeht: Allein die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Privatpersonen haben die Pflegeversicherung im Jahr 2023 mit 3,7 Milliarden Euro belastet, obwohl das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist [12]. Und er greift einen Punkt auf, den sonst niemand anfasst: Der starke Anstieg der als pflegebedürftig eingestuften Menschen lässt sich weder demografisch noch mit einem sich verschlechternden Gesundheitszustand allein erklären, und die regional sehr unterschiedliche Verteilung deutet auf ein systematisches Problem bei den Einstufungskriterien oder ihrer Umsetzung hin. Wir fordern deshalb, diese Kriterien und die Einstufungspraxis zu überprüfen und Fehlentwicklungen schnell zu korrigieren [12].
Daneben kontrollieren wir die Regierung mit parlamentarischen Anfragen. Auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion hat die Bundesregierung am 10. Juli 2026 bestätigt, dass bereits Ende 2024 rund 5,64 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bezogen und die Ausgaben schon im Jahr 2024 über den Einnahmen lagen [13]. Die Regierung wusste also, was auf sie zukommt.
Der Bund muss zuerst seine eigenen Schulden bezahlen
Bislang erschöpfen sich die Ideen der Bundesregierung darin, entweder die Leistungen für Pflegebedürftige zu kürzen oder die Beiträge der Versicherten weiter zu erhöhen. Beides ist der falsche Weg, denn die Beitragszahler haben das Problem nicht verursacht.
Zuerst muss die Zweckentfremdung der Sozialversicherungen enden. Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht in die Beitragskasse, sondern in den Bundeshaushalt. Genau das fordert die AfD in ihrem Bundestagswahlprogramm und benennt dort die Finanzierung von Corona-Maßnahmen aus der Pflegekasse ausdrücklich als Missbrauch anvertrauter Beiträge [14]. Konkret heißt das: Der Bund zahlt die 5,2 Milliarden Euro Corona-Schulden zurück und übernimmt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die die Pflegeversicherung jedes Jahr rund 5,3 Milliarden Euro kosten. Allein diese beiden Maßnahmen brächten im kommenden Jahr über zehn Milliarden Euro und würden stabile Beiträge ohne Leistungskürzungen ermöglichen [3].
Zweitens müssen die Länder ihre Pflichten erfüllen. Die Investitionskosten für Bau und Instandhaltung der Heime sind Ländersache, werden aber zu einem großen Teil auf die Bewohner abgewälzt. Würden die Länder Investitions- und Ausbildungskosten vollständig übernehmen, zahlten Heimbewohner sofort durchschnittlich 649 Euro im Monat weniger [8]. Das ist nichts anderes als die strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips aus Artikel 104a des Grundgesetzes, wonach derjenige bezahlt, der bestellt. Auch dessen Einhaltung fordert die AfD in ihrem Programm [14].
Drittens muss die häusliche Pflege endlich deutlich besser honoriert werden. Wer seine Angehörigen zu Hause betreut, entlastet die Pflegekasse, weil weniger und kürzere Heimaufenthalte anfallen. Dazu gehören bessere ambulante Angebote und eine verlässliche Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen [14]. Die Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung und die Vereinfachung der zersplitterten Selbstverwaltungsstrukturen senken zusätzlich die Verwaltungskosten [14].
Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt hat, darf im Alter nicht zum Sozialfall werden. Bevor der Staat den Beitragszahlern erneut in die Tasche greift, muss er seine eigenen Schulden bei der Pflegeversicherung begleichen.
[4] ZDFheute: AOK-Chefin warnt vor Milliardenloch in Pflegeversicherung, 25.08.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/pflege-versicherung-defizit-aok-carola-reimann-100.html (abgerufen am 14.09.2026)
[10] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit: Beschlussempfehlung und Bericht, Drucksache 20/6983, 24.05.2023 (enthält Inhalt und Ablehnung des AfD-Antrags Drucksache 20/4669). https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006983.pdf
[14] Alternative für Deutschland: Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa am 11./12.01.2025, S. 17 (Zweckentfremdung der Sozialversicherungen beenden), S. 21 (Kranken- und Pflegeversicherung), S. 28 (Häusliche Pflege stärken), S. 55 (Konnexitätsprinzip). https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf
Manchmal ist die Kommunikation im Zusammenhang mit einer politischen Maßnahme wichtiger und bemerkenswerter als die Maßnahme selbst. In relativ guter Erinnerung ist sicher das Heizungsgesetz des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, der uns erzählen wollte, wie man künftig mit gutem Gewissen seine eigenen vier Wände heizen darf.
Etwas länger her, aber ebenfalls beispielhaft für den grünen Erziehungsstaat, ist die Forderung nach einem sogenannten „Veggieday“. Darunter haben sich die Grünen vor über zehn Jahren vorgestellt, dass man einen wöchentlichen Aktionstag einführen sollte, an dem in Kantinen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ausschließlich vegetarische oder vegane Gerichte angeboten werden. Schließlich wissen Grüne sehr genau, was man als guter Mensch essen darf und was nicht.
Eine nun diskutierte Reform, diesmal aus der ideologischen Küche der SPD, ist die Einführung einer Zuckersteuer.
Aus einer zweckgebundenen Abgabe wird eine Steuer für den Bundeshaushalt
Ursprünglich sollte die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren. Für 2027 sind dafür rund 650 Millionen Euro eingeplant, ab 2028 mindestens 450 Millionen Euro jährlich [1]. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass aus der ursprünglich diskutierten zweckgebundenen Abgabe inzwischen eine allgemeine Steuer zu werden droht, deren Einnahmen in den Bundeshaushalt fließen und eben nicht für Gesundheitsvorsorge gebunden sind [2].
Wie groß der Appetit tatsächlich ist, zeigt eine Zahl aus dem Regierungsapparat selbst. Nach näherungsweisen Berechnungen des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums würden allein die Einnahmen aus Erfrischungsgetränken bei rund zwei Milliarden Euro im Jahr liegen und damit weit über dem, was zur Stabilisierung der Krankenkassen eingeplant ist [1]. Dem steht ein bemerkenswert kleiner Nutzen gegenüber: Die Getränkewirtschaft verweist in einer beim Lobbyregister des Bundestages hinterlegten Stellungnahme darauf, dass die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht vom 30. März 2026 selbst nur von jährlichen Einsparungen zwischen 20 und 170 Millionen Euro ausgeht [3]. Es geht also weniger um Gesundheitsschutz als um die Konsolidierung des Haushalts.
Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker
Wenn eine Steuer nicht nur Einnahmen sichern, sondern auch das Verhalten der Bürger lenken soll, ist in einem freien Land Vorsicht geboten. Das gilt erst recht, wenn sie willkürlich zu werden droht.
Nach dem Eckpunktepapier aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollten neben Limonaden auch Säfte aus Fruchtkonzentrat, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, Eistees, Fertigkaffees, alkoholfreies Bier und pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Reisdrinks erfasst werden [1][4]. Betroffen wären ausdrücklich auch Getränke, die überhaupt keinen Zucker enthalten, sondern mit Süßungsmitteln gesüßt sind [1][4]. Die Steuer soll gestaffelt greifen: ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter 26 Cent pro Liter, ab 7,0 Gramm 32 Cent, ab 10,0 Gramm 38 Cent [1]. Hinzu kommt, worauf der Bund der Steuerzahler hinweist, die Umsatzsteuer auf den erhöhten Verkaufspreis, also eine Steuer auf die Steuer [2].
Klingbeil ist wegen des öffentlichen Drucks mittlerweile zurückgerudert und versicherte, eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke plane er nicht; es habe sich um einen internen Arbeitsstand gehandelt [5][6]. Das mit der Kommunikation übt man also noch.
Auch die Wissenschaft hält von der Ausweitung wenig
Stefan Kabisch von der Charité warnt, bei einer Ausweitung auf natürlich zuckerhaltige Getränke und sogar auf süßstoffgesüßte Produkte entfalle die Lenkungswirkung der Steuer. Ein Umstieg auf gesündere Getränke werde dadurch erschwert, im schlimmsten Fall entstehe sogar ein Anreiz, stattdessen zu zuckerfreiem Bier oder Wein zu greifen [6]. Zu den Süßstoffen selbst stellt er fest, es gebe keinen Grund, deren Konsum stärker zu reglementieren, etwa durch eine Steuer [6]. Romy Ermler, die Präsidentin der Bundeszahnärztekammer, fordert im selben Zusammenhang, die Steuer dürfe kein beliebiges Instrument zur Erhöhung der Staatseinnahmen werden, sondern müsse dort ansetzen, wo hohe Zuckergehalte tatsächlich der Gesundheit schaden [6].
Selbst der Verbraucherzentrale Bundesverband, der die Zuckersteuer ausdrücklich befürwortet, stellt klar, sie sei zur Gesundheitsprävention wichtig und „darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein“ [7]. Wenn schon die Befürworter den Zweck der Steuer gegen die Bundesregierung verteidigen müssen, sagt das einiges über die Motivlage.
Bürokratieabbau versprochen, Bürokratie geliefert
Immer wieder ist in Sonntagsreden von Vertretern der Bundesregierung vom Abbau der Bürokratie die Rede. Die Zuckersteuer bewirkt das Gegenteil. In einer beim Lobbyregister hinterlegten Stellungnahme heißt es, die Regierung verspreche Wirtschaftsförderung und Bürokratieabbau und schaffe mit der neuen Steuer „eine finanzielle und bürokratische Belastung für Unternehmen“, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, dazu Verwaltungs- und Vollzugskosten auf staatlicher Seite [8].
Betroffen wären nach Angaben der Getränkeverbände mehr als 300 Unternehmen, überwiegend aus dem regionalen Mittelstand [3]. Diese Betriebe müssten Rezepturen neu entwickeln, Geschmacksproben durchführen, Probeabfüllungen testen, Verpackungen neu gestalten, Preise mit dem Handel neu verhandeln und Meldeprozesse aufbauen, die es bisher weder bei ihnen noch beim Staat gibt [3]. Dass die Einführung zugleich von 2028 auf 2027 vorgezogen wurde, nimmt ihnen genau die Zeit, die eine Reformulierung braucht [9]. Wer den Herstellern die Möglichkeit zur Zuckerreduktion nimmt, verfolgt kein Gesundheitsziel, sondern ein Kassenziel.
Ja zum Gesundheitsschutz, aber ohne Entmündigung der Bürger
Der Staat sollte sich für eine gesunde Ernährung einsetzen. Das darf aber nicht in Form eines übergriffigen Nanny-Staates geschehen. Wir sind keine unmündigen Bürger, denen man die Welt erklären muss. Gesunde Ernährung beginnt in schulischen Lehrplänen, die die Kinder nicht mit weltfremdem Wissen vollstopfen, sondern ihnen das beibringen, was man für das Leben wirklich braucht. Der neue Pisa-Schock lässt grüßen.
Wenn sich bestimmte Nahrungsmittel objektiv als ungesund erweisen, dann sollte der Staat nicht paternalistisch mit Geldscheinen wedeln, um die Bürger zur „guten“ Ernährung anzuleiten, sondern den Herstellern konkrete gesetzliche und wissenschaftlich nachprüfbare Vorgaben machen, was nicht mehr in Umlauf gebracht werden darf.
Dass zumindest zeitweise geplant war, eine Zuckersteuer auf Produkte zu erheben, die gar keinen Zucker enthalten, zeigt mit aller Deutlichkeit: Klingbeil und Co. geht es nicht um die Verbesserung der Volksgesundheit, sondern vor allem um das Erschließen neuer Steuerquellen.
Seit dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wird über hybride Angriffe geredet, über Abwehrsysteme und über Vergeltungsmaßnahmen. Über eine Frage wird kaum geredet: Warum steht militärische Logistik überhaupt dort, wo Passagiere einchecken und Paketfahrer arbeiten? Ich halte diese Vermischung für den eigentlichen Skandal. Und ich sage das als Cottbuser, dessen Stadt am 15. Februar 1945 erfahren hat, was passiert, wenn Militärtransporte und Zivilisten am selben Ort stehen.
Was in Leipzig belegt ist, und was bislang nur behauptet wird
Der belegte Kern ist ernst genug. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 6. August 2026 übernommen und ermittelt wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Am Abend des 4. August sollte auf dem Flughafengelände mit einer Drohne eine Explosion ausgelöst werden, an der Drohne waren professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Eine Frachtmaschine, die durchstarten musste, kollidierte im erweiterten Flughafenbereich mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne [1].
Was daneben tagelang durch die Medien lief, war eine Heldengeschichte: Ein Busfahrer habe die Drohne mit einem Fußtritt aus der Luft geholt. Belegt ist das nicht. Nach Recherchen der „Zeit“ zeigen Kameraaufnahmen, dass die Drohne bereits am Boden lag, als der Mitarbeiter hinzukam. Das Foto und das Video, die den angeblichen Tritt zeigen, sind KI-erzeugt und tragen sichtbar ein Gemini-Wasserzeichen [2].
Am 1. September hat die Bundesregierung den Angriff offiziell Russland zugeschrieben und Maßnahmen angekündigt, unter anderem die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September und die Kündigung des Vertrags über das Russische Haus in Berlin [3]. Einen Tag später wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt zwei Tatverdächtige mit Russlandbezug identifiziert hat, einen Belarussen mit russischem Pass und einen gebürtigen Russen mit lettischem Pass. Beide sind untergetaucht beziehungsweise vor der Tat ausgereist [4].
Zwei Dinge müssen auseinandergehalten werden: eine Bewertung der Bundesregierung ist kein Gerichtsurteil. Es gibt keine Festnahme, keine Anklage und keine öffentlich vorgelegte Beweiskette. Wer daraus außenpolitische Konsequenzen zieht, muss dem Parlament die Belege vorlegen. Und wer erlebt hat, wie schnell sich eine Erzählung verselbständigt, die später still korrigiert wird, sollte bei der nächsten Zuschreibung zurückhaltender sein.
Leipzig/Halle ist längst kein normaler Zivilflughafen mehr
Der Flughafen ist seit 2006 Basis des NATO-Programms SALIS. Die Bundeswehr kann dort rund um die Uhr auf zwei Transportflugzeuge vom Typ Antonow An-124 zugreifen, der Vertrag wurde von zehn Nationen der NATO und der EU mit einem zivilen Auftragnehmer geschlossen [5]. Die Sprengstoffdrohne lag genau dort: neben ukrainischen Antonow-Maschinen.
Ob diese Maschinen Munition geladen hatten, ist öffentlich ungeklärt. „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR meldeten unter Berufung auf einen vertraulichen Polizeibericht, das mutmaßliche Ziel sei mit militärischer Munition beladen gewesen. Das Bundesinnenministerium stellte in der Obleute-Runde des Bundestages klar, es habe sich keine Munition in der Maschine befunden, und die Flughafengesellschaft erklärte, die Flugzeuge seien leer gewesen [6]. Dieser Widerspruch ist bis heute nicht aufgelöst, und genau deshalb gehört er ins Parlament und nicht in Hintergrundgespräche.
Der Operationsplan Deutschland macht die Vermischung zum Regelfall
Das ist keine Spekulation, das steht bei der Bundeswehr selbst. Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim. Im Bündnisfall sollen binnen sechs Monaten bis zu 800.000 alliierte Soldaten und 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland verlegt werden. Der sogenannte Host Nation Support, also die Unterstützung durch das Gastgeberland, umfasst ausdrücklich Transport und Umschlag auf Straße, Schiene sowie in See- und Flughäfen. Die Bundeswehr schreibt selbst, der Betrieb der Drehscheibe Deutschland bringe Einschränkungen für die Bevölkerung mit sich, und nennt als Ziel des Plans, die Kaltstartfähigkeit, die Kriegstüchtigkeit und die Durchhaltefähigkeit zu steigern. Für vereinfachte Militärtransporte auf festgelegten Straßen wurden Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, unter anderem mit Brandenburg [7]. Hierzu hatte ich bereits berichtet:
Zivile Häfen, zivile Bahnknoten, zivile Flughäfen und Autobahnen in Brandenburg werden also planmäßig zu Bestandteilen militärischer Logistik. Wer das tut, verwandelt sie im Ernstfall in legitime militärische Ziele. Das ist keine Meinung, das ist die Logik des Kriegsvölkerrechts. Das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen verlangt von den Konfliktparteien, es zu vermeiden, militärische Ziele innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter Gebiete anzulegen, und, wo das nicht zu umgehen ist, die Zivilbevölkerung aus dieser Umgebung zu entfernen (Artikel 58 ZP I) [8].
Cottbus, 15. Februar 1945: Munitionszug neben Flüchtlingswaggon
Am Mittag des 15. Februar 1945 erreichte ein amerikanischer Bomberverband mit mehr als 400 Maschinen vom Typ B-17 die Stadt und warf rund 1.000 Tonnen Bomben ab. Zielpunkt war der Eisenbahnknoten mit seinen Werkstätten. Der Verband war ursprünglich auf das Hydrierwerk Schwarzheide/Ruhland angesetzt und wich wegen der Wetterlage auf Cottbus aus [9].
Auf dem Bahnhof stand an diesem Tag, weil fahrbereite Lokomotiven fehlten, ein Munitionszug unmittelbar neben Lazarettzügen und Waggons mit Tausenden Flüchtlingen aus Schlesien und Ostbrandenburg. Der Munitionszug explodierte [9][10]. Etwa 1.000 Menschen starben, rund 13.000 wurden obdachlos [11]. Die tatsächliche Zahl kennt niemand, weil die Toten unter den Flüchtlingen und Verwundeten in den Zügen kaum erfasst wurden [10].
Die Verantwortung dafür, dass in Cottbus Munition, Verwundete und Vertriebene auf denselben Gleisen standen, lag bei der damaligen deutschen Führung. Genau darin liegt die Lehre. Wer militärische Transporte dorthin legt, wo Zivilisten sind, entscheidet, dass Zivilisten das Risiko mittragen. Diese Entscheidung fällt nicht der Angreifer, sie fällt die eigene Seite.
Viel Geld für Kriegstüchtigkeit, ein Busfahrer als letzte Verteidigungslinie
Für 2026 stehen 108,2 Milliarden Euro für Verteidigung bereit, 82,69 Milliarden im Einzelplan 14 und 25,51 Milliarden aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium verzeichnet damit den größten Zuwachs aller Ressorts [12]. Gleichzeitig warten laut Flughafenverband ADV die Flughäfen Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Leipzig/Halle und Köln/Bonn noch immer auf die vom Bundesinnenministerium zugesagte Ausstattung zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr [13].
Das ist die Bilanz: Milliarden für Aufrüstung und markige Reden über Kriegstüchtigkeit, aber am Ende steht ein Flughafenmitarbeiter im Nachtdienst neben einem scharfen Sprengsatz. Wer das Land rhetorisch in einen Vorkriegszustand redet, ohne die Menschen tatsächlich zu schützen, betreibt Symbolpolitik auf Kosten der Sicherheit.
Ich fordere deshalb dreierlei. Erstens legt die Bundesregierung dem Bundestag die Beweiskette offen, bevor sie weitere Eskalationsschritte beschließt. Zweitens beantwortet sie öffentlich, welche zivilen Flughäfen und Bahnknoten in Brandenburg und bundesweit für Militärtransporte genutzt werden und welches Schutzkonzept dafür existiert. Drittens wird militärische Logistik, wo immer es geht, von zivilem Passagier- und Frachtbetrieb getrennt und auf militärisches Gelände verlegt.
Und viertens, weil es dazugehört: weniger Säbelrasseln. Abschreckung ersetzt keine Diplomatie. Cottbus weiß, wie ein Bahnhof aussieht, an dem Militär und Zivilisten nebeneinanderstehen. Diese Erfahrung sollte uns vorsichtiger machen, nicht mutiger.
Die Berliner Polizei findet nicht genug geeigneten Nachwuchs. Die entscheidende Hürde ist dabei weder der Sporttest noch das ärztliche Gutachten, sondern die deutsche Sprache. Die Zahlen dazu sind seit Februar 2026 amtlich, sie stehen in der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus. Sie sind ein Armutszeugnis für das Berliner Schulwesen.
4.271 von 10.874 Bewerbern fielen an Rechtschreibung und Grammatik durch
In den Einstellungsjahrgängen 2024 und 2025 bewarben sich 10.874 junge Männer und Frauen bei der Polizei Berlin. 4.271 von ihnen wurden wegen unzureichender Deutschleistung abgelehnt, das sind gut 39 Prozent [1]. Betrachtet man alle Ablehnungen zusammen, hatten 88 Prozent der abgelehnten Bewerber mindestens einen der beiden sprachbezogenen Testteile nicht bestanden [1].
Überzogen sind die Anforderungen nicht. Geprüft wird zum einen mit einem computergestützten Diktat, das über Kopfhörer in langsamer Sprechgeschwindigkeit vorgelesen wird, mit Sprechpausen nach jeweils etwa fünf bis acht Wörtern und anschließender Korrekturzeit. Zum anderen mit einem standardisierten Deutschtest, der vor allem die Anwendung grammatikalischer Strukturen abfragt. Beides sind ausdrücklich Mindestanforderungen für den Einstieg in Ausbildung und Studium [1].
Auch Abiturienten scheitern reihenweise
Die Aufschlüsselung nach Schulabschlüssen ist der eigentliche Befund. Von 336 Bewerbern mit abgeschlossenem Studium scheiterten 48 am Deutschtest, das sind 14 Prozent. Von 5.677 Bewerbern mit Abitur oder Fachhochschulreife fielen 1.764 durch, also 31 Prozent. Beim Mittleren Schulabschluss waren es 1.896 von 4.029 und damit 47 Prozent, bei der erweiterten Berufsbildungsreife 549 von 796 und damit 69 Prozent [1].
Abiturienten schneiden also besser ab als der Durchschnitt. Beruhigend ist das trotzdem nicht: Fast jeder dritte junge Mensch mit Hochschulreife beherrscht Rechtschreibung und Grammatik nicht auf einem Niveau, das für den Polizeidienst als Untergrenze gilt. Wer eine Hochschulzugangsberechtigung ausstellt, bescheinigt damit offenbar nicht mehr, dass der Inhaber die Amtssprache sicher schreiben kann.
Der Senat räumt die Ursache selbst ein
Bemerkenswert ist, dass der Senat gar nicht erst ausweicht. Er verweist in seiner Antwort auf die anhaltende negative Entwicklung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schüler und auf die am 10. Dezember 2025 veröffentlichte Strategie zur Steigerung der Bildungsqualität, mit der eine Trendumkehr erreicht werden soll [1]. Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hatte im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt, sie wolle kein Schulbashing betreiben, es gebe aber ein Problem der Bildungsniveaus, mit denen die jungen Menschen aus den Schulen kämen [2].
Ebenso deutlich ist ein zweiter Befund derselben Senatsantwort, der in der Debatte gern übergangen wird: Bei den Auswertungen der Jahre 2024 und 2025 war hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens kein signifikanter Unterschied zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund feststellbar [1]. Wer das Ergebnis der Deutschtests allein der Zuwanderung zuschreibt, argumentiert an den Daten vorbei. Das Versagen liegt bei den Schulen, und es trifft alle Schüler.
Die Polizei bereitet niemanden vor, sie bessert hinterher nach
Vorkurse zur Kompensation sprachlicher Defizite bietet die Polizei Berlin vor Ausbildung oder Studium ausdrücklich nicht an. Sie erwartet von Bewerbern, dass diese sich eigenständig vorbereiten, und stellt dafür Übungsdiktate auf YouTube bereit [1]. Erst nach der Einstellung greifen Fördermaßnahmen: Deutschunterricht als reguläres Fach im ersten bis dritten Semester, dazu Förderunterricht in Kleingruppen. Zu Ausbildungsbeginn wird bei etwa der Hälfte eines Einstellungsjahrgangs ein temporärer Förderbedarf festgestellt [1].
Man muss sich das vor Augen führen: Der Staat schickt junge Menschen zwölf oder dreizehn Jahre zur Schule und lässt anschließend die Polizei nachholen, was die Schule nicht geleistet hat.
Unbesetzte Ausbildungsplätze sind der Preis
Die Folgen sind messbar. Von 1.224 Ausbildungsplätzen wurden im vergangenen Jahr nur 936 besetzt [2]. Ein Viertel der Plätze blieb damit leer. Die Polizeipräsidentin hat es im August 2026 auf den Punkt gebracht: Man stehe in einem harten Wettbewerb um geeignete Bewerber, die Betonung liege auf geeignet, und die hohen Anforderungen könne man nicht senken [3].
Das ist die einzig richtige Haltung. Polizisten nehmen Anzeigen auf, führen Vernehmungen, schreiben Vermerke und erlassen Verwaltungsakte, die vor Gericht Bestand haben müssen. Wer sich nicht präzise ausdrücken kann, kann Recht und Gesetz nicht durchsetzen. Jede Absenkung der sprachlichen Anforderungen wäre keine Lösung des Nachwuchsproblems, sondern seine Verlagerung in den Dienstalltag und damit zu Lasten der Bürger.
Das Partizipationsgesetz gehört unabhängig davon auf den Prüfstand
Ein zweites Problem betrifft nicht die Sprache, sondern das Auswahlverfahren im gesamten öffentlichen Dienst. Nach § 11 Absatz 1 des Berliner Partizipationsgesetzes sind mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht, sofern sie die geforderte Qualifikation besitzen. Nach § 12 Absatz 1 sollen Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleichwertiger Qualifikation gezielt geworben und bei Einstellungen in besonderem Maße berücksichtigt werden, wobei der Wortlaut den Vorrang des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes ausdrücklich benennt [4].
Ob das trägt, ist offen. Ein von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen bei wortlautgetreuer Anwendung gegen den Grundsatz der Bestenauslese und gegen das Bevorzugungsverbot verstoßen; Badenberg hat die entsprechende Praxis in ihrem Geschäftsbereich gestoppt [5]. Bei der Polizei wirkt die Regelung: Berlin ist bei den Neueinstellungen mit Migrationshintergrund bundesweit Spitzenreiter, bei der letzten Erhebung des Mediendienstes Integration lag der Anteil bei 37 Prozent und damit über dem Bevölkerungsanteil [6].
Über eine Herkunftsquote im Staatsdienst muss man streiten, und der Streit ist nach dem Gutachten überfällig. Aber er ist von der Deutschtest-Frage sauber zu trennen. Für den öffentlichen Dienst darf allein Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes gelten: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Nichts anderes.
Was jetzt zu tun ist
Die Anforderungen der Polizei bleiben, wo sie sind. Repariert werden muss die Schule, und zwar bei der Rechtschreibung, der Zeichensetzung und dem schriftlichen Ausdruck, verbindlich und überprüfbar. Und im öffentlichen Dienst muss die Bestenauslese wieder ohne Nebenbedingungen gelten. Solange eine Behörde einem Bewerber erst beibringen muss, was er in der Schule hätte lernen sollen, ist nicht die Polizei das Problem. Sondern die Bildungspolitik, die ihr diese Bewerber schickt.
Quellen
[1] Abgeordnetenhaus von Berlin: Schriftliche Anfrage Nr. 19/25097 des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 2. Februar 2026 „Mangelnde Deutschkenntnisse von Bewerbern für den Polizeidienst“ nebst Antwort des Senats vom 16. Februar 2026, Drucksache 19/25097. https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-25097.pdf
[4] Land Berlin: Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz, PartMigG) vom 5. Juli 2021, zuletzt geändert am 9. Februar 2023, §§ 11 und 12. https://lexaris.de/book/version/documentflat/head/1254346
Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wurde dafür gefeiert, dass er die Gasversorgung langfristig gesichert habe, weil er nach dem Ende der russischen Lieferungen neue Partnerschaften für den deutschen Markt geknüpft habe. Auch seine Nachfolgerin im Amt, Katherina Reiche, wird nicht müde zu betonen, dass die Versorgung gesichert sei. Was beide lieber verschweigen, ist, zu welchen Preisen das Ganze vonstattengehen soll.
Reiche verweist auf die Möglichkeit zusätzlicher Importe von Flüssigerdgas (LNG) und sieht deshalb keinen Anlass zur Sorge über die niedrigen Speicherstände [1]. Vor allem im LNG-Bereich ist Deutschland neue Abhängigkeiten eingegangen. Nach dem Wegfall der Nord-Stream-Pipelines waren US-Konzerne die lachenden Dritten.
Doch weil die Bundesregierung offenbar der eigenen Strategie nicht traut, sieht man sich nun kurzfristig nach weiteren Lieferanten um. Bundesaußenminister Johann Wadephul warb Anfang September in Algier für langfristige Gasverträge und nannte Algerien einen verlässlichen Partner, der bereits große Mengen nach Italien und Spanien liefert. Diversifizierung sei „absolut das Gebot der Stunde“ [2].
Füllstand der Gasspeicher so niedrig wie noch nie
Am 18. August 2026 waren die deutschen Gasspeicher zu 50 Prozent gefüllt [3]. Nach Angaben des Speicherverbands Ines war das der niedrigste Stand für diese Jahreszeit seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2011. Ein Jahr zuvor lag der Füllstand zum gleichen Zeitpunkt bei 67 Prozent [5].
Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland schlecht da. Der europäische Verband der Gasinfrastrukturbetreiber meldete für den 17. August 2026 einen europaweiten Füllstand von 61,37 Prozent, nach knapp 74 Prozent im Vorjahr. Für Deutschland waren es an diesem Tag 50,06 Prozent [7].
Die gesetzliche Vorgabe sieht vor, dass die Speicher am 1. November zu 80 Prozent gefüllt sind, wobei für einzelne Anlagen abweichende Werte gelten. Rechnet man diese Ausnahmen ein, liegt die Zielmarke bei rund 71 Prozent [3][4]. Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) hält dieses Ziel für kaum noch erreichbar, und zwar selbst dann, wenn täglich bis zu 1,2 Terawattstunden eingespeichert würden, dem höchsten Wert, der am Markt je beobachtet wurde. Tatsächlich lag die tägliche Einspeicherung zuletzt bei weniger als 0,5 Terawattstunden [3].
Die Regierung verschiebt die Verantwortung, die Wirtschaft warnt vor Engpässen
Der Maschinen- und Anlagenbau schlägt bereits Alarm. Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands VDMA, verwies darauf, dass Erdgas in vielen kritischen Prozessen der Branche gebraucht wird, und warnte: „Physischer Gasmangel oder explodierende Preise wären eine signifikante Gefahr für die Industrie.“ Versorger, Großhandel und Regierung hätten eine klare Verantwortung für die Versorgungssicherheit [5].
Das Bundeswirtschaftsministerium nannte die Füllung der Speicher selbst „sehr gering“, sieht aber vor allem die Händler in der Pflicht. Rund 74 Prozent der Speicherkapazitäten waren zu diesem Zeitpunkt gebucht. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, richtete seinen Appell an die Gashändler statt an die eigene Regierung [4].
Der Marktmechanismus, auf den die Ministerin baut, funktioniert derzeit nicht. Händler kaufen üblicherweise im Sommer günstig ein und verkaufen im Winter teurer. Mitte August 2026 lag der Großhandelspreis nach Daten der Bundesnetzagentur bei rund 64 Euro je Megawattstunde, ein Jahr zuvor waren es rund 33 Euro [6]. Wer heute zu diesen Preisen einlagert, hat keine Sicherheit, dass sich das im Winter rechnet. Genau deshalb bleibt die Einspeicherung aus, und genau deshalb ist der Verweis auf den Markt keine Antwort.
Deutlich höhere Preise drohen
Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland durchgehend die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas, die erste von drei Krisenstufen. Die Bundesnetzagentur hält einen sparsamen Gasverbrauch weiterhin für wichtig [8].
Seit Beginn des Iran-Kriegs und der faktischen Blockade der Straße von Hormus haben sich die Gaspreise mehr als verdoppelt [1]. Diese Schwankungen machen eine seriöse Planung für Unternehmen kaum möglich. Angesichts der geringen Füllstände warnen Verbraucherschützer bereits vor steigenden Preisen für die Endkunden [6].
Auf LNG als Rettung zu setzen, führt in die Irre. Die inländischen LNG-Terminals können nach Angaben der Fernleitungsnetzbetreiber nur knapp zehn Prozent des Leistungsbedarfs aller Kunden an einem Wintertag abdecken. Lieferverpflichtungen lassen sich deshalb nicht allein über LNG absichern, sondern nur über eine Kombination aus LNG und Speichermengen [3]. Wenn Industrie und private Verbraucher um ein knappes Gut konkurrieren, wird es für alle teurer.
Abwarten ist keine Energiepolitik
Die Lage ist eine Mischung aus hausgemachter Abhängigkeit und politischem Missmanagement. Wenn die Fernleitungsnetzbetreiber das gesetzliche Speicherziel für kaum noch erreichbar halten, wenn der Maschinenbau vor Engpässen warnt und wenn das eigene Ministerium den Füllstand als sehr gering bezeichnet, dann reicht es nicht, die Verantwortung an den Großhandel weiterzureichen. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Füllstandsvorgaben selbst gesetzt. Sie muss jetzt auch sagen, wie sie sie erreichen will, und zwar vor dem ersten kalten Tag, nicht danach.
Wenn selbst Branchenkenner und Vertreter der Energiewirtschaft vor einem möglichen Mangel und damit vor explodierenden Gaspreisen warnen, kann man das Abwarten der Bundesregierung und ihr Verschieben von Verantwortung nur als energiepolitisches Staatsversagen bezeichnen.
Im Prospekt steht 1,5 Liter, auf der Straße sind es fast 6. Eine Auswertung von knapp einer Million Fahrzeugen zeigt, dass Plug-in-Hybride im Alltag rund viermal so viel Kraftstoff verbrauchen wie im Typgenehmigungsverfahren [1]. Der Grund ist kein Messfehler, sondern eine politisch gesetzte Rechenregel. Ich halte diese Regel für den eigentlichen Skandal.
Eine Million Fahrzeuge, ein eindeutiges Ergebnis
Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI hat gemeinsam mit dem Öko-Institut und dem ifeu Heidelberg die Bordverbrauchsdaten von 981.139 Plug-in-Hybriden ausgewertet, die zwischen 2021 und 2023 in Europa zugelassen wurden. Diese Daten stammen nicht aus einem Labor, sondern aus den Fahrzeugen selbst: Seit einigen Jahren müssen Neuwagen ihren tatsächlichen Verbrauch aufzeichnen und melden, das nennt sich On-Board Fuel Consumption Monitoring. Ergebnis der Auswertung vom 18. Februar 2026: Der reale Verbrauch liegt im Mittel bei 5,9 Litern je 100 Kilometer, der offizielle Wert bei 1,5 Litern. Das sind rund 300 Prozent Abweichung [1].
Entscheidend ist der Grund dafür. Der Anteil der Strecke, den diese Fahrzeuge wirklich elektrisch zurücklegen, liegt bei 27 bis 31 Prozent, also bei etwa einem Viertel [1]. Das Zulassungsverfahren unterstellt dagegen einen Anteil von etwa 70 bis 85 Prozent, je nach elektrischer Reichweite [2]. Wer in der öffentlichen Darstellung die Zahlen „achtzig gegen zwanzig“ gehört hat, hat also die Größenordnung richtig behalten. Bei Dienstwagen, die den deutschen Markt prägen, hatte eine frühere Untersuchung sogar nur 11 bis 15 Prozent elektrischen Fahranteil gemessen [2].
Der Rechentrick heißt Utility Factor
Hinter der Lücke steckt eine einzige Zahl in einer EU-Verordnung. Der sogenannte Utility Factor legt fest, welchen Streckenanteil ein Plug-in-Hybrid rechnerisch elektrisch fährt. Er wird über einen Skalierungsparameter gesteuert, der bis 2024 bei 800 Kilometern lag. Ab 2025 beziehungsweise 2026 gelten 2.200 Kilometer, ab 2027 sind 4.260 Kilometer geplant [1]. Je höher dieser Wert, desto weniger elektrisches Fahren wird unterstellt und desto ehrlicher wird der Prospektwert.
Die Forscher haben durchgerechnet, wohin die einzelnen Stufen führen. Unter der alten Regel lag die Abweichung bei über 300 Prozent, mit der Anpassung von 2025 bei rund 100 Prozent, mit der von 2027 immer noch bei etwa 40 Prozent. Erst bei einem Parameter von über 7.000 Kilometern läge die Abweichung bei rund 20 Prozent, also dort, wo sie bei normalen Benzinern und Dieseln heute auch liegt [1]. Der Verband der Automobilindustrie fordert, die Verschärfung auszusetzen [1]. Genau das wäre der falsche Weg.
Fast dreihundert Kilo Technik, die man nur dann nutzt, wenn man lädt
Was der Kunde dabei mit sich herumfährt, lässt sich am Beispiel eines klassischen Mittelklassekombis zeigen. Der VW Passat Variant mit dem 1,5-Liter-Benziner und Mildhybrid wiegt leer 1.573 Kilogramm [3]. Derselbe Passat Variant mit demselben Motor, aber als Plug-in-Hybrid mit 19,7 Kilowattstunden nutzbarer Batterie, wiegt 1.849 Kilogramm [4]. Das sind 276 Kilogramm Mehrgewicht, dazu 180 Liter weniger Kofferraum und rund 10.700 Euro höherer Grundpreis.
Dieses Gewicht ist nur dann sinnvoll investiert, wenn die Batterie regelmäßig an der Steckdose hängt. Die Bordverbrauchsdaten zeigen, dass genau das häufig nicht passiert. Bei einem Hersteller fanden die Wissenschaftler 11.307 Fahrzeuge, die im Schnitt 27.000 Kilometer gelaufen waren und dabei durchschnittlich ganze 7 Kilowattstunden geladen hatten [1]. Diese Autos sind keine Elektrofahrzeuge mit Reservemotor, sondern Verbrenner mit totem Ballast im Unterboden.
Ehrlicherweise gehört dazu: Bei den modernsten Plug-in-Hybriden ist das Mehrgewicht technisch weitgehend kompensiert. Volkswagen gibt für den Passat eHybrid mit leerer Batterie 5,2 Liter an, für die Mildhybridversion 5,3 Liter [3][4]. Der Mehrverbrauch entsteht also nicht zwangsläufig durch das Gewicht allein. Er entsteht dadurch, dass ein Fahrzeug mit zwei kompletten Antrieben bezahlt, gefördert und angerechnet wird, aber nur einer davon benutzt wird.
Auch fleißiges Laden rettet die Rechnung nicht
Der übliche Einwand lautet: Man müsse die Leute eben zum Laden bringen. Die Daten sprechen dagegen. Selbst Fahrzeuge, die sehr häufig geladen werden, unterschreiten im Flottenmittel einen Verbrauch von 2,8 Litern je 100 Kilometer nicht, weil der Verbrennungsmotor auch im überwiegend elektrischen Betrieb regelmäßig mitläuft [1]. Und selbst bei sehr hoher Ladehäufigkeit läuft der Verbrenner im Schnitt auf einem Drittel der Kilometer [1]. Im reinen Hybridbetrieb mit leerer Batterie liegt der Flottenwert bei 7,4 Litern [1].
Meine Forderung: keine Förderung für irgendeinen Antrieb, sondern ehrliche Zahlen
Ich will keine neue Prämie und keine bessere Prämie. Ich will gar keine. Weder für den Plug-in-Hybrid noch für das Elektroauto noch für den Verbrenner. Jede Förderung erzeugt genau das, was die Studie jetzt sichtbar macht: Fahrzeuge, die für die Statistik gebaut werden und nicht für die Straße. Der Steuerzahler bezahlt zweimal, einmal die Prämie und einmal den Sprit, den er entgegen der Werbung doch verbraucht.
Was der Staat dem Bürger schuldet, ist etwas anderes, und es kostet nichts: die Wahrheit auf dem Datenblatt. Der Utility Factor muss an die gemessene Wirklichkeit angepasst werden, und zwar über den Wert von 2027 hinaus. Die Daten dafür liegen vor, sie kommen aus den Fahrzeugen selbst. Wer eine Rechenregel gegen die eigenen Messwerte verteidigt, verteidigt keine Technologie, sondern eine Buchhaltung.
Wenn die Zahlen stimmen, braucht es keinen Lenkungsstaat mehr. Dann entscheidet der Kunde, und das Bessere setzt sich durch. Genau davor hat offenbar jemand Angst.
Beim Elektroauto bin ich skeptisch, und zwar aus nachprüfbaren Gründen
Reichweite und Ladezeit sind das eine. Das andere ist die Rohstofffrage, und die wird in der Debatte gern kleingeredet. Seltene Erden sind eine Gruppe von 17 Elementen, die vor allem in Permanentmagneten, Katalysatoren, Batterien und Speziallegierungen eingesetzt werden. Die größten Produktionsländer sind China, die USA und Myanmar, die größten Reserven liegen in China, Brasilien und Indien, und die EU bezieht leichte Seltene Erden hauptsächlich aus China, Malaysia und Japan [5]. Bei den fertigen Magneten ist die Abhängigkeit noch drastischer: Auf China entfallen 93 Prozent der weltweiten Produktion von Seltenerdmagneten, und diese Dauermagnete sind zentrale Bauteile von Elektrofahrzeugen [6]. Die Substitutionsmöglichkeiten für Seltene Erden sind stark begrenzt, das Recycling aus Magneten ist technisch möglich, die Mengen sind aber noch gering [5].
Bei der Batteriezelle sieht es nicht besser aus. 71 Prozent des gesamten Lithiumbedarfs der EU entfielen im Jahr 2020 auf Batterien, verarbeitetes Lithium bezieht die EU zu 63 Prozent aus China, und die Recyclingquote liegt bei etwa 10 Prozent. Beim Kobalt kommen 69 Prozent der Weltproduktion aus der Demokratischen Republik Kongo [5]. Wer eine ganze Industrienation an diese Lieferketten bindet, betreibt keine Umweltpolitik, sondern gibt Souveränität ab.
Den Verbrennungsmotor erhalten, weil er der ehrlichste Antrieb ist
Es gibt einen Befund in dieser Studie, der selten zitiert wird, obwohl er alles sagt. Bei heutigen Benzinern und Dieseln liegt die Abweichung zwischen Prospektwert und Realverbrauch bei rund 20 Prozent [1]. Beim Plug-in-Hybrid sind es rund 300 Prozent [1]. Der Verbrennungsmotor ist damit der einzige Antrieb, bei dem der Wert im Datenblatt ungefähr das hält, was er verspricht.
Diese Motoren sind über Jahrzehnte in Deutschland entwickelt worden. Sie sind sauber, sie sind sparsam, sie sind reparierbar, und sie hängen an Zulieferern, Werkstätten und Arbeitsplätzen in diesem Land, auch in der Lausitz. Ich halte es für einen Fehler, diese Technologie per Verbotsdatum aus dem Markt zu nehmen, statt sie im Wettbewerb weiterzuentwickeln. Das Verbrennerverbot ab 2035 gehört gestrichen.
Der Bürger hat hier nichts falsch gemacht. Er hat gekauft, was ihm der Staat als klimafreundlich und steuerlich günstig angeboten hat. Falsch war die Regel. Wer sie schreibt, sollte sich nicht wundern, wenn ihm am Ende niemand mehr glaubt.
Als Bundeskanzler Friedrich Merz noch Wahlkämpfer und Oppositionspolitiker war, wurde er nicht müde, die Einhaltung der Schuldenbremse einzufordern und die damalige Regierung der Verschwendung von Steuergeld zu bezichtigen. Was grundsätzlich richtig war, hatte dann keine Bedeutung mehr für ihn, als er selbst in Regierungsverantwortung kam. Er ließ nach der letzten Bundestagswahl sogar den alten und damit abgewählten Bundestag nochmal zusammenkommen, um einer beispiellosen Schuldenpolitik den Weg zu ebnen.
Das ist keine Spielerei, das hat handfeste Auswirkungen.
Ratingagenturen warnen vor Herabstufung Deutschlands
Mittlerweile scheint es sich sogar in der Bundesregierung herumgesprochen zu haben, dass Schuldenpolitik massive Risiken mit sich bringt und geliehenes Geld eines Tages zurückgezahlt werden muss. Was unter Ökonomen schon lange diskutiert und befürchtet wird, treibt nun auch die Regierung um: Deutschland könnte sein Top-Rating verlieren und in seiner Kreditwürdigkeit herabgestuft werden [1].
Die Ratingagentur Standard & Poor’s sieht bereits deutliche Risiken für Deutschlands Bewertung [2]. Die Warnung fällt deutlich aus: „Wir könnten unsere Bonitätsbewertung für Deutschland herabstufen, sollte die Wirtschaftsleistung deutlich hinter unseren derzeitigen Erwartungen zurückbleiben. Dies könnte der Fall sein, wenn fiskalpolitische Impulse das mittelfristige Wachstum nicht nennenswert ankurbeln würden“ [3].
Derzeit ist Deutschland noch eines der wenigen Länder, die von allen relevanten Ratingagenturen mit der besten Bewertung versehen werden [1]. Doch in dieser Gruppe der Länder mit der (noch) höchsten Kreditwürdigkeit ist Deutschland schon jetzt Schulden-Spitzenreiter [3].
Der Chef des ifo-Instituts, Clemens Fuest, warnt: „Deutschland könnte sein Top-Rating verlieren, wenn weiterhin nichts gegen den Anstieg der Staatsschulden unternommen wird und das Wachstum schwach bleibt“ [1]. Auch aktuell sieht er schon deutliche Alarmsignale an den Finanzmärkten: „Der Anstieg der Zinsen auf Staatsanleihen ist Ausdruck wachsender Sorge über steigende Staatsverschuldung und drohende höhere Inflation“ [4]. Die Renditen für Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit sind im August auf den höchsten Stand seit mehr als 15 Jahren gestiegen [4].
Auch der Ökonom Moritz Krämer, der früher für die Ratingagentur S&P Global Ratings tätig war, sieht Deutschlands gute Bewertung in Gefahr: „Es würde mich nicht überraschen, falls eine der Ratingagenturen in nicht allzu ferner Zukunft mit einem negativen Ausblick um die Ecke käme“ [3].
Zinskosten explodieren
Schon jetzt führt die permanente Schuldenpolitik zu einem Anstieg der Zinskosten. Im Jahr 2021 lagen die Zinsausgaben noch bei 3,94 Milliarden Euro, für das laufende Jahr sind dafür 30 Milliarden Euro eingeplant, für 2030 werden gigantische 80,7 Milliarden Euro prognostiziert [2]. Jeder siebte Euro würde dann verglichen mit dem Etat für das Jahr 2027 für Zinsen verwendet werden müssen [5]. Laut einer internen Vorlage des Bundesfinanzministeriums bedeutet ein Zinsanstieg um einen Prozentpunkt derzeit einen Kostenanstieg in Höhe von 2,1 Milliarden Euro pro Jahr – mittelfristig wird mit 17,3 Milliarden Euro gerechnet [6].
Das sind Geldsummen, die woanders eingespart werden müssen. Durch eine Herabstufung durch die Ratingagenturen würde sich der Schuldendienst weiter verteuern, sind die Bewertungen doch die marktüblichen Maßstäbe für die Kreditwürdigkeit und Kreditausfallwahrscheinlichkeit eines Staates.
Schattenhaushalte und Sondervermögen – systematische Bürgertäuschung
Derzeit beläuft sich der Schuldenstand Deutschlands auf 2,84 Billionen Euro [2]. Finanzminister Lars Klingbeil plant innerhalb von fünf Jahren die Aufnahme von zusätzlichen Schulden in Höhe von einer Billion Euro [1].
Allein für das Jahr sieht die aktuelle Planung des Kernhaushalts eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vor [2]. Wo es einen Kernhaushalt gibt, da muss es auch Schattenhaushalte geben. Diese heißen bei uns im Regierungssprech seit einigen Jahren „Sondervermögen“, eine riesige Mogelpackung und Bürgertäuschung. Insgesamt ist für das laufende Jahr mit etwa 200 Milliarden Euro an neuen Schulden zu rechnen [6].
Deutschland verletzt die eigenen Maastricht-Kriterien
Selbst den sogenannten Maastricht-Kriterien, die angeblich der Stabilität des Euro-Raums dienen sollen, entspricht Deutschland nicht mehr: Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) erreichten die deutschen Staatsschulden 2025 laut Bundesbank 63,5 Prozent [2]. Die Ratingagentur Scope wagt einen Blick in die nähere Zukunft und geht anhand der aktuellen Zahlen davon aus, dass diese Schuldenquote bis zum Jahr 2036 auf 81 Prozent steigen wird [6].
Auch das Maastricht-Kriterium für die jährliche Neuverschuldung wird nicht mehr eingehalten. Die Ausgaben von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherung überstiegen die Einnahmen um rund 71,3 Milliarden Euro, was ein Defizit von 3,1 Prozent des BIP bedeutet (drei Prozent sind laut EU-Wachstums- und Stabilitätspakt die Obergrenze) [7].
Schuldenpolitik der Regierung gefährdet unsere Zukunft
Die Bundesregierung setzt mit ihrer Politik die Zukunft unseres Landes aufs Spiel. Mit immer neuen Schulden wird Zeit gekauft, die Zeche zahlen wir alle. Schulden-Politiker denken nur von Wahltermin zu Wahltermin. Kommenden Generationen wird ein gigantischer Schuldenberg hinterlassen.
Wenn die Schulden einen Investitionsschub bedeuten würden, würde es möglicherweise anders aussehen, doch der Großteil wird zum Stopfen von Haushaltslöchern zweckentfremdet. Dem Staat geht es am Ende nicht anders als jedem Privathaushalt: Schulden, die nur für kurzfristigen Konsum genutzt werden, führen zwangsläufig in die Schuldenfalle.
Am vergangenen Samstag hat die Parteijugend Generation Deutschland auf ihrem Bundeskongress in Magdeburg über ein Papier beraten, das die Forderung nach dem Euro-Austritt stillschweigend beerdigt hätte. Dazu kam es nicht. Der Vorsitzende zog den Antrag seines eigenen Bundesvorstands zurück, als klar wurde, dass er dafür keine Mehrheit bekommt [1]. Das war die richtige Entscheidung, denn der Antrag war in der Sache falsch. Er hätte genau die beiden Positionen kassiert, wegen derer ich 2013 in diese Partei eingetreten bin: raus aus dem Euro und raus aus dieser Europäischen Union.
Was in Magdeburg passiert ist
Vor dem Kongress hatte der Vorsitzende der Jugendorganisation, Jean-Pascal Hohm, der BILD gesagt: „Wir wollen keinen deutschen Euro-Austritt, sondern die bestehenden Konstruktionsmängel des Euro-Systems beheben.“ [2] In dem vorbereiteten Papier hieß es, der Euro habe den Binnenmarkt gestärkt, man stehe Reformvorschlägen offen gegenüber. Von einem Ausstieg war keine Rede [1][2].
Im Saal kam Widerstand auf. Ein Delegierter aus Bayern brachte einen Änderungsantrag ein, der stattdessen die Abwicklung des Euro verlangte, und begründete das unter anderem damit, dass der Euro-Austritt für ihn selbst einer der Beweggründe für den Parteieintritt gewesen sei [1]. Hohm hielt dagegen und erklärte am Mikrofon: „Die Bundesrepublik Deutschland wird nicht aus dem Euro austreten.“ [1] Der Applaus für die Gegenseite war deutlich lauter. Am Ende nahm er den Antrag zurück, statt eine Niederlage zu riskieren [1].
Beschlossen wurde also nichts. Aber die Botschaft ist eindeutig: Die Mitglieder wollen sich ihr Gründungsthema nicht wegverhandeln lassen.
Warum ich 2013 eingetreten bin
Ich bin nicht in die AfD eingetreten, weil mir langweilig war. Ich bin 2013 eingetreten, weil damals keine andere Partei bereit war, die beiden Fragen zu stellen, die über die Zukunft unseres Landes entscheiden: Was macht diese Einheitswährung mit unserem Wohlstand, und was macht diese Europäische Union mit unserer Souveränität?
Damals wurden wir dafür belächelt. Man hat uns Professorenpartei genannt und uns unterstellt, wir hätten die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Heute weiß jeder, der seine Stromrechnung und seinen Kontoauszug ansieht, wer damals recht hatte. Die Rettungsschirme sind nie wieder eingeklappt worden, die Haftung für fremde Schulden ist Dauerzustand geworden, und aus der versprochenen Stabilitätsunion ist eine Transferunion geworden.
Ich habe diese Positionen seither in Cottbus und im Landtag vertreten, in Zeiten, in denen das weder bequem noch populär war. Sie waren nie Verhandlungsmasse, sondern der Grund, überhaupt anzufangen. Wer sie heute weichspült, nimmt Tausenden Mitgliedern der ersten Stunde den Anlass, warum sie ihr Parteibuch genommen haben.
Warum der Antrag falsch war
Ich sage das ohne Umschweife: Der Antrag des Jugendvorstands war in beiden Kernpunkten falsch, und er wäre auch dann falsch gewesen, wenn er eine Mehrheit gefunden hätte.
Falsch war erstens der Satz, der Euro habe den Binnenmarkt gestärkt [1][2]. Der Binnenmarkt bestand vor dem Euro und funktionierte ohne ihn. Was der Euro geschaffen hat, ist etwas anderes: eine Haftungsgemeinschaft, in der Deutschland für die Schulden anderer geradesteht, ohne über deren Haushalte mitzuentscheiden. Wer den Euro reformieren will, statt ihn zu beenden, akzeptiert diese Haftung dauerhaft. Genau das ist der Kern des Problems, und er lässt sich nicht durch Nachbesserungen an den Regeln beheben, weil die Fehlkonstruktion in der Sache liegt und nicht in ihrer Ausführung.
Falsch war zweitens die Grundannahme, man könne innerhalb dieser Europäischen Union zum Ziel kommen. Unsere Partei hat 2023 aus guten Gründen festgestellt, dass diese Union nicht reformierbar ist [3]. Ein Papier, das den Umbau der bestehenden EU zum Ziel erklärt, fällt hinter diesen Erkenntnisstand zurück. Es beschreibt Brüssel als Werkstatt, in der man mit dem richtigen Werkzeug alles richten kann. Wer dort einmal genauer hingesehen hat, weiß, dass jede Krise dieser Union bisher in mehr Zentralisierung gemündet ist und in keinem einzigen Fall in weniger.
Der dritte Fehler war der handwerkliche. Eine Jugendorganisation kann die Programmatik der Partei nicht ändern, sie kann sie nur öffentlich beschädigen. Wenn eine Gliederung öffentlich das Gegenteil dessen erklärt, was zwei beschlossene Wahlprogramme und ein geltendes Grundsatzprogramm sagen, dann liest der Wähler daraus nicht Modernisierung, sondern Beliebigkeit. Und Beliebigkeit ist das Einzige, was uns von unseren politischen Gegnern wirklich unterscheidet, solange wir sie uns nicht leisten.
Die EU ist nicht reformierbar, und das steht so im Programm
Unser Europawahlprogramm stellt in der Präambel fest: „Wir halten die EU für nicht reformierbar und sehen sie als gescheitertes Projekt“ [3]. Daraus folgt die Neugründung einer europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft, des Bundes europäischer Nationen. Das Bundestagswahlprogramm von 2025 führt diese Linie unter der Überschrift „Von der EU zu einem Bund Europäischer Nationen“ fort [4]. Und das Grundsatzprogramm von 2016 hält für den Fall, dass sich unsere Reformansätze im bestehenden System nicht verwirklichen lassen, ausdrücklich den Austritt Deutschlands oder die Auflösung der Union fest [5].
Dieser Fall ist längst eingetreten. Dreizehn Jahre Erfahrung mit Brüssel haben gezeigt, dass sich diese Union nicht umbauen lässt, weil sie von innen heraus auf Zentralisierung angelegt ist. Deshalb bleibt meine Forderung: raus aus dieser Europäischen Union, hin zu einem Bund souveräner Nationen, und zwar über eine Volksabstimmung, wie unser Programm es zwingend vorsieht [3][4]. Wer die EU wieder als reformierbares Gefäß beschreibt, führt uns zurück auf eine Position, die wir aus guten Gründen verlassen haben.
Der Euro ist eine Fehlkonstruktion, kein Reformobjekt
Im Bundestagswahlprogramm steht es in einer Kapitelüberschrift, unmissverständlich: „Deutschland muss aus dem Euro-System austreten“ [4]. Das ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer nüchternen Analyse. Eine Einheitswährung für zwanzig völlig unterschiedliche Volkswirtschaften kann ökonomisch nicht funktionieren. Die Staaten haben ihre Wechselkurse verloren und damit das Mittel, mit dem sie Produktivitätsunterschiede früher ausgeglichen haben. Was übrig bleibt, sind Dauerrettung, Haftung für fremde Schulden und Target-Salden in Billionenhöhe zulasten des deutschen Steuerzahlers [4].
Der Euro hat nicht die Völker Europas zusammengeführt, er hat sie gegeneinander in Stellung gebracht. Wer ihn jetzt reparieren will, verlängert genau die Umverteilung, gegen die wir angetreten sind. Ich halte an der Rückkehr zu einer eigenen nationalen Währung fest.
Offene Binnengrenzen sind das Gegenteil von Grenzschutz
Der zweite Punkt, an dem in Magdeburg ein anderer Ton angeschlagen wurde, betrifft den Grenzschutz. Hohm hatte vorab erklärt, Deutschland solle Teil des Schengen-Raums bleiben, während die Parteivorsitzende zuletzt einen Ausstieg aus Schengen in Aussicht gestellt hatte [2].
Ein Außengrenzschutz, den andere für uns erledigen sollen, ist kein Schutz, sondern eine Hoffnung. Unser Grundsatzprogramm bezeichnet den bloßen Schutz der europäischen Außengrenzen ausdrücklich als unzureichend und fordert einen flächendeckenden deutschen Grenzschutz unter dem Dach der Bundespolizei [5]. Das Bundestagswahlprogramm verlangt dauerhafte nationale Grenzkontrollen und den Austritt aus der gemeinsamen europäischen Asylpolitik nach dänischem Vorbild [4]. Wer sein Vaterland verteidigen will, muss dessen Grenzen kontrollieren können, jeden Tag und ohne Erlaubnis aus Brüssel. Offene Binnengrenzen sind mit dieser Verantwortung nicht vereinbar.
Raus aus der WHO, raus aus der NATO
Die Corona-Jahre haben gezeigt, was passiert, wenn nationale Parlamente Entscheidungen an internationale Organisationen abgeben. Unser Wahlprogramm fordert deshalb eine grundlegende Reform der Weltgesundheitsorganisation und, falls diese nicht gelingt, den Austritt Deutschlands [4]. Nach allem, was seit 2020 vorgefallen ist, halte ich die Reformfrage für beantwortet. Deutschland gehört aus der WHO heraus.
Dasselbe gilt für die NATO. Ein Bündnis, das sich längst nicht mehr auf Landesverteidigung beschränkt, zieht uns in Konflikte hinein, die nicht die unseren sind. Ich weiß, dass das Grundsatzprogramm von 2016 hier noch anders klingt und die Mitgliedschaft an die Beschränkung auf ein reines Verteidigungsbündnis knüpft [5]. Ich sage offen, dass ich über diesen Stand hinausgehe und für eine programmatische Fortschreibung werbe: Deutschlands Sicherheit gehört in deutsche Hände, mit einer voll einsatzfähigen Bundeswehr und ohne fremde Truppen und Atomwaffen auf unserem Boden.
Die eigentliche Entscheidung fällt beim neuen Grundsatzprogramm
Magdeburg war nur die Vorrunde. Das Grundsatzprogramm von 2016 gilt weiter, im kommenden Jahr soll ein neues beschlossen werden, und in diese Beratungen werden auch Vertreter der Jugendorganisation eingebunden [1]. Dort wird sich entscheiden, ob der Euro-Austritt Programm bleibt oder ob er verschwindet, ohne dass ihn jemals ein Parteitag ausdrücklich abgeräumt hat.
Genau davor warne ich. Programme sind kein Angebot, über das man nachverhandelt, sobald der Gegenwind unangenehm wird. Unsere Wähler haben uns gewählt, weil wir Dinge aussprechen, die andere verschweigen. Wer heute den Euro-Ausstieg kassiert, kassiert morgen den Grenzschutz und übermorgen den Rest.
Ich bin vor dreizehn Jahren wegen dieser Fragen angetreten, und ich beantworte sie heute genauso wie damals. Ich werbe dafür, dass wir bei dem bleiben, was beschlossen ist, und dass wir es umsetzen, sobald wir dazu die Gelegenheit haben.
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