Nicht nur Merz ist das Problem: Das Parteiensystem hat sich selbst entlarvt

Wenn Loyalität mehr zählt als Qualifikation, verliert die Politik ihre Handlungsfähigkeit

Die Diskussion über einen möglichen vorzeitigen Abgang von Bundeskanzler Friedrich Merz ist mehr als eine gewöhnliche Personaldebatte. Sie legt die grundsätzlichen Schwächen eines Parteiensystems offen, das über Jahrzehnte vor allem Anpassung, innerparteiliche Loyalität und das richtige Netzwerk belohnt hat.

Der Rücktritt des bisherigen Unionsfraktionsvorsitzenden, der anschließende Umbau der Bundesregierung, die umstrittene Entlassung eines Bundesministers und der offene Unmut in Teilen der CDU haben den Eindruck einer Regierung verstärkt, die zunehmend mit sich selbst beschäftigt ist. Ende Juli 2026 waren laut einer veröffentlichten Umfrage lediglich 15 Prozent der Befragten mit der Arbeit von Friedrich Merz zufrieden. Selbst unter den eigenen Anhängern erreichte er keine Mehrheit mehr [1].

Auch das Vertrauen in die gesamte Koalition schwindet. Nach einer INSA-Umfrage vom 30. und 31. Juli 2026 glauben 65 Prozent der Befragten nicht mehr daran, dass Schwarz-Rot im laufenden Jahr noch wichtige Reformvorhaben umsetzen wird. 57 Prozent rechnen damit, dass die Koalition nicht bis zum regulären Ende der Wahlperiode 2029 durchhält. Nur 29 Prozent erwarten, dass das Bündnis bestehen bleibt [2].

Das ist kein bloßes Kommunikationsproblem. Es ist eine handfeste Vertrauenskrise.

Ein neuer Kanzler würde das Grundproblem nicht lösen

Natürlich wäre ein Kanzlerwechsel während der laufenden Wahlperiode verfassungsrechtlich möglich. Der Bundeskanzler wird nicht unmittelbar vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt. Auch ein Nachfolger von Friedrich Merz müsste deshalb im Parlament die erforderliche Mehrheit erhalten. Vergleichbare Wechsel gab es bereits 1963 von Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard, 1966 von Ludwig Erhard zu Kurt Georg Kiesinger und 1974 nach dem Rücktritt Willy Brandts und der anschließenden Wahl Helmut Schmidts [3].

Die derzeitige Koalition aus CDU, CSU und SPD verfügt zusammen über 328 der insgesamt 630 Mandate. Das sind lediglich zwölf Mandate mehr als die notwendige absolute Mehrheit von 316 Abgeordneten [4]. Schon wenige Abweichler könnten eine Kanzlerwahl daher erheblich erschweren.

Ein solcher Wechsel wäre verfassungsrechtlich legitim. Politisch bliebe jedoch der Eindruck, dass erneut ein kleiner Kreis von Parteifunktionären darüber entscheidet, wer an der Spitze des Landes steht. Der Bürger könnte erst bei der nächsten Bundestagswahl nachträglich darüber urteilen.

Genau darin liegt das eigentliche Problem: Es würde lediglich der Kopf ausgetauscht, nicht aber das System, das diesen Kopf hervorgebracht hat.

Der Aufstieg beginnt im Parteiapparat

Die etablierten Parteien haben sich über Jahrzehnte ein weitgehend geschlossenes Rekrutierungssystem geschaffen. Wer politisch aufsteigen will, muss sich zunächst in Ortsverbänden, Kreisvorständen, Landesverbänden, Delegiertenversammlungen und parteiinternen Netzwerken durchsetzen. Erst ganz am Ende dieses Weges darf der Bürger seine Stimme abgeben.

Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass das Bundeswahlgesetz keine Urwahl aller Parteimitglieder für Bundestagskandidaten vorsieht. Über Kandidaturen und Listen entscheiden regelmäßig Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen. Gerade in sogenannten sicheren Wahlkreisen kann bereits die parteiinterne Nominierung faktisch eine Vorentscheidung über das spätere Mandat darstellen [5].

Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit den Schwächen der politischen Personalrekrutierung befasst. In der dort ausgewerteten wissenschaftlichen Debatte wird unter anderem kritisiert, dass parteiinterne Auswahlmechanismen Kompetenzdefizite begünstigen können. Zugleich wird auf die Bedeutung informeller Netzwerke und oftmals intransparenter Entscheidungsprozesse hingewiesen [6].

Das bedeutet nicht, dass jeder Berufspolitiker ungeeignet oder jede innerparteiliche Entscheidung falsch ist. Das gegenwärtige System setzt jedoch problematische Anreize. Wer jahrelang widerspruchslos Mehrheiten organisiert, Beschlüsse verteidigt und die richtige Parteiführung unterstützt, verbessert seine Aufstiegschancen. Wer widerspricht, unbequeme Wahrheiten ausspricht oder fachlich begründeten Widerstand leistet, riskiert dagegen seine politische Zukunft.

So wird Loyalität schnell wichtiger als Qualifikation, und Anpassung wichtiger als Rückgrat.

Eine Generation ohne politische Verantwortung

Das Ergebnis erleben wir heute in vielen Kartellparteien. Persönliche Verantwortung wird möglichst vermieden. Fehler werden als Kommunikationsprobleme bezeichnet. Gebrochene Wahlversprechen werden nachträglich umgedeutet. Minister bleiben im Amt, solange die parteiinternen Mehrheiten halten. Abgeordnete stimmen gegen ihre eigenen Überzeugungen, weil Fraktionsführung, Listenplatz oder zukünftige Karriere gefährdet sein könnten.

Auf diese Weise entsteht eine Politikergeneration, die hervorragend darin ausgebildet ist, innerhalb eines Apparates zu funktionieren, aber immer seltener bereit ist, gegen diesen Apparat aufzustehen.

Gerade die aktuelle Krise um Friedrich Merz zeigt dieses Problem. Viele Unionspolitiker kritisieren den Kanzler erst jetzt, nachdem seine Umfragewerte eingebrochen sind und sein politisches Überleben unsicher geworden ist. Solange der Parteivorsitzende stark erscheint, wird ihm Gefolgschaft versichert. Sobald seine Macht schwindet, beginnt die Suche nach dem nächsten Hoffnungsträger.

Das ist keine verantwortungsvolle Führung. Das ist politischer Opportunismus.

Die Parteien dürfen den Staat nicht ersetzen

Das Grundgesetz stellt unmissverständlich klar, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Sie sind damit wichtige Vermittler zwischen Bürgern und Staat, aber sie sind nicht selbst der Souverän [7].

In der politischen Praxis haben sich die Kartellparteien jedoch immer stärker zwischen den Bürger und die staatlichen Entscheidungen geschoben. Sie bestimmen die Kandidaten, die Listen, die Koalitionen, die Regierungsmitglieder und oftmals sogar die berufliche Zukunft der Abgeordneten.

Dem Bürger bleibt häufig nur die Möglichkeit, alle vier Jahre zwischen bereits vollständig zusammengestellten Personalangeboten zu wählen. Auf die konkrete Reihenfolge der Landeslisten, auf die Zusammensetzung einer späteren Koalition und auf die Besetzung der Ministerien hat er kaum Einfluss.

Auch verbindliche Volksentscheide über bundespolitische Sachfragen sind nach der gegenwärtigen Ausgestaltung des Grundgesetzes grundsätzlich nicht vorgesehen. Ihre Einführung würde eine Verfassungsänderung voraussetzen [8].

Wer den Bürger nur am Wahltag benötigt und ihn anschließend wieder zum Zuschauer erklärt, darf sich über wachsende Entfremdung nicht wundern.

Das Parteiensystem muss grundlegend reformiert werden

Deutschland braucht deshalb nicht nur einen anderen Bundeskanzler. Deutschland braucht eine grundlegende Reform des Parteiensystems.

Parteivorsitzende und Kanzlerkandidaten sollten grundsätzlich durch die Mitglieder gewählt werden, nicht durch kleine Führungszirkel bestimmt werden. Auch die Vergabe aussichtsreicher Listenplätze muss transparenter werden. Fachliche Qualifikation, berufliche Erfahrung und persönliche Eignung müssen stärker gewichtet werden als Dienstjahre im Parteiapparat.

Darüber hinaus müssen die Bürger mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente erhalten. Ein Wahlrecht mit stärkeren persönlichen Auswahlmöglichkeiten könnte verhindern, dass allein Parteigremien über die Reihenfolge der Abgeordneten entscheiden.

Für grundlegende und langfristig kaum umkehrbare Entscheidungen sollten außerdem bundesweite Volksentscheide eingeführt werden. Dafür braucht es klare Regeln, angemessene Beteiligungsquoren, eine verfassungsrechtliche Prüfung und vollständige Transparenz über die Finanzierung der jeweiligen Kampagnen. Direkte Demokratie darf die parlamentarische Demokratie nicht abschaffen, sie muss sie kontrollieren und ergänzen.

Auch die Auswahl von Ministern muss sich ändern. Ein Ministeramt darf keine Belohnung für innerparteiliche Loyalität und kein Versorgungsposten für gescheiterte Parteifunktionäre sein. Wer ein Ressort führen soll, muss nachweisbare fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Öffentliche Anhörungen könnten dazu beitragen, die Eignung von Kandidaten transparenter zu machen.

Vor allem aber braucht Deutschland wieder eine echte politische Verantwortungskultur. Wer zentrale Versprechen bricht, grundlegende Entscheidungen falsch trifft oder ein Ministerium erkennbar nicht führen kann, muss persönliche Konsequenzen ziehen. Verantwortung bedeutet nicht, einen Pressesprecher auszutauschen. Verantwortung bedeutet, für das eigene Handeln einzustehen.

Der Souverän ist nicht das Problem, sondern die Lösung

Friedrich Merz kann zurücktreten oder im Amt bleiben. Vielleicht folgt ihm ein Ministerpräsident, vielleicht ein Bundesminister, vielleicht ein weiterer Funktionär aus dem engsten Parteiapparat. Solange dieselben Strukturen über seine Nachfolge entscheiden, wird sich jedoch nichts Grundlegendes ändern.

Ein neues Gesicht bedeutet noch keine neue Politik.

Deutschland braucht keine geschmeidigeren Verwalter des Niedergangs. Unser Land braucht Politiker mit Lebenserfahrung, Fachkenntnis, Haltung und dem Mut, auch der eigenen Partei zu widersprechen. Es braucht Abgeordnete, die sich zuerst ihrem Gewissen, ihren Wählern und dem Wohl des Landes verpflichtet fühlen.

Vor allem muss der Bürger wieder ernst genommen werden. Der Souverän darf nicht länger nur alle vier Jahre die Entscheidungen absegnen, die andere längst vorbereitet haben.

Das Parteiensystem muss sich wieder dem Volk unterordnen, nicht das Volk dem Parteiensystem. Nur wenn wir politische Verantwortung, echte Auswahlmöglichkeiten und mehr direkte Mitbestimmung schaffen, kann Deutschland das verlorene Vertrauen zurückgewinnen und wieder auf die Beine kommen.

Quellenverzeichnis

[1] Reuters, 29. Juli 2026: Germany’s ruling party appoints Merz ally as new faction leader

[2] Frankfurter Rundschau, 2. August 2026: Merz-Regierung unter Druck: Neue Umfrage zeigt fehlenden Glauben an Reformen

[3] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Amtsbeendigung des Bundeskanzlers

[4] Deutscher Bundestag: Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages

[5] Bundeszentrale für politische Bildung: Kandidatenaufstellung bei Wahlen in Deutschland

[6] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Rekrutierung von Abgeordneten und Politikern in Deutschland

[7] Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 20 und 21

[8] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Referenden und andere Formen direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland

Staatsversagen beim Terroranschlag auf CSD in Berlin

Wer die Ursachen leugnet, macht sich politisch mitverantwortlich

Wenn es in Deutschland zu einem islamistischen Terroranschlag kommt, gibt es anschließend die immer gleiche Leier. Zunächst wird Betroffenheit geäußert, dann werden eilig halbgare Forderungen für mehr Sicherheit gestellt – ausgerechnet von jenen, die seit Jahren für unsere Sicherheit verantwortlich sind. Und dann wird vor einer Instrumentalisierung des Anschlags von rechts gewarnt. Schließlich wird zur Tagesordnung übergegangen. Bis zum nächsten islamistischen Terroranschlag.

Nach jedem Terroranschlag das gleiche Schauspiel

Das gleiche politische Schauspiel war auch jetzt nach dem Terroranschlag auf den Berliner „Christopher Street Day“ zu beobachten. So führten Vertreter der sogenannten „queeren Community“ Mahnwachen in zahlreichen Städten durch und warnten vor der Instrumentalisierung der Tat – man werde nicht zulassen, dass nun Hass gegen Muslime geschürt oder die Tat gegen Menschen bestimmter Herkunft instrumentalisiert werde [1].

Bei dem Anschlag wurde eine Frau getötet, rund 30 Menschen wurden zum Teil schwerverletzt. Der libanesischstämmige Attentäter Abdul Ballout, der mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast war, wurde am Tag darauf von der Polizei erschossen [2].

Politische Problemverschiebung

Der „Queer-Beauftragte“ des Berliner Senats, Alfonso Pantisano, wandte sich gegen einen „Generalverdacht“ gegen Millionen Muslime, das Problem seien eher die Stimmen aus demokratischen Parteien, die die „queere Community“ nicht unterstützen [1]. Es sei ein deutschlandweites Problem, dass gleichgeschlechtliche Paare in nahezu keiner Straße gefahrlos Hand in Hand gehen können, so Andre Lehmann vom Bundesvorstand „LSVD+ – Verband Queere Vielfalt“ [3].

Systematische Problemverschiebung betreibt auch die Regierungspartei SPD. So sprechen sich die Parteivorsitzenden und Bundesminister Klingbeil und Bas für die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots für „Queere“ im Grundgesetz aus [3]. Ob der Islamist Abdul Ballout von einer solchen Regelung im Grundgesetz wirksam abgeschreckt worden wäre, kann zumindest in Frage gestellt werden.

Auch der Parteivorsitzende der Linken Luigi Pantisano (der Bruder des Berliner „Queer-Beauftragten“) fordert eine Änderung des Grundgesetzes, die die sexuelle Identität unter besonderen Schutz stellt [3].

Noch wilder treiben es der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler und der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Fiedler stellt im Zusammenhang mit dem Anschlag fest, dass es bekannt sei, dass Russland eine hybride Kriegsführung gegen Deutschland betreibe, woraufhin Lauterbach ergänzte: „Sehr denkbar, dass ausländische Kräfte hier einwirken. Der Kollege Fiedler hat Recht, dass unsere Dienste hier rechtlich besser aufgestellt werden müssen“ [4].

Wenn man nicht mehr weiterweiß, muss es Putin gewesen sein. Das politische Schattenboxen von SPD und Linken zeugt davon, dass sie der Realität komplett entrückt sind und längst in einer Parallelwelt leben.

Die Gefährlichkeit des Täters war bekannt

Doch das wirkliche Problem und Staatsversagen liegt ganz woanders. Trotz seiner Verurteilung befand sich der islamistische Fanatiker auf freiem Fuß [2]. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde [2]. Auch war bekannt, dass er sich dem IS in Syrien anschließen wollte [5].

Er soll sowohl zu kriminellen als auch zu dschihadistischen Milieus in Kontakt gestanden haben, was Parallelen zum Fall von Anis Amri zeigt, dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz [6]. Während seiner Zeit in der Jugendstrafanstalt soll er versucht haben, andere Mithäftlinge zu missionieren, laut Gefährdungsbewertung habe er versucht, „die Rolle eines Vorbeters und Missionars einzunehmen“ [7].

Sogar nach der Haftentlassung habe er seine ehemaligen Mithäftlinge angerufen und die „Rolle eines Mentors“ eingenommen [7]. Auch in den sozialen Medien habe er schon längere Zeit missioniert, nicht von der Scharia geleiteten Gerichten ihre Legitimität abgesprochen und vor einem „Tag des Gerichts“ für die „Sittenlosen“ gewarnt [7].

Noch in den Stunden vor dem Anschlag wurde der Terrorist behördlich überwacht, seit Wochen galt er dem BKA zufolge als „Hochrisikoperson“, mehrfach soll er Thema im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum des Bundes und der Länder gewesen sein [7]. Zudem war er wegen Gewaltdelikten wie Körperverletzung und räuberischer Erpressung vorbestraft [6].

Obwohl er von den Behörden als Gefährder eingestuft wurde, obwohl er bekanntermaßen mit dem IS sympathisierte, bis hin zur Bereitschaft, für die Terrormiliz in den Krieg zu ziehen, wurde er auf freien Fuß gesetzt [6].

Nach all diesen Erkenntnissen eine Bewährungsstrafe zu verhängen und eine tickende Zeitbombe auf die Gesellschaft loszulassen, ist der Inbegriff des Staatsversagens.

Trotz Überwachung wurde der Anschlag nicht verhindert

Abdul Ballout musste lediglich für einen festgelegten Zeitraum einige Deradikalisierungsgespräche absolvieren [2]. An zwei Gesprächen im Rahmen des Programms „Violence Prevention Network“ soll er teilgenommen haben, am Montag nach der Terrortat war ein drittes Gespräch geplant [8]. Diese Maßnahme scheint in der Praxis wenig erfolgversprechend zu sein.

Auch der Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London stellt fest, dass der Schutz der Öffentlichkeit in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt wird und dass man in anderen Ländern wie Frankreich und Großbritannien härter durchgreift [6]. Laut Neumann werden Terroristen in Deutschland im Durchschnitt lediglich zu drei Jahren Haft verurteilt [6].

Es muss davon ausgegangen werden, dass mit unzähligen anderen gefährlichen Islamisten ähnlich verfahren wird. Allein für Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von 900 gewaltorientierten Islamisten aus [2]. Bundesweit werden 9.100 Personen im Bereich Islamismus als gewaltorientiert eingestuft [8].

Wenn die Behörden selbst einen polizeibekannten islamistischen Gefährder wie Abdul Ballout nicht von einem Attentat abhalten können, der unter so strenger Beobachtung stand – wen dann?

Islamistischer Terror – eine importierte Gefahr

Abseits von Verharmlosung und Verlagerung der Diskussion auf Nebenkriegsschauplätze hat die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sofort nach dem Anschlag ein Strategiepapier vorgelegt, das echte Lösungen bieten kann. Das Papier enthält auch härtere Auflagen gegen islamistische Gefährder wie elektronische Fußfesseln, Einschränkungen beim Bewegungsradius und in bestimmten Fällen sogar die Anordnung einer Präventivhaft.

Aber es braucht darüber hinaus ein grundlegendes Umdenken: Wer die Ursachen des Terrors leugnet, wer zur Ablenkung lieber Nebenkriegsschauplätze aufmacht, der macht sich politisch mitverantwortlich.

Der islamistische Terror ist eine durch unkontrollierte Zuwanderung importierte Gefahr. Aus dieser Erkenntnis müssen endlich die richtigen politischen Schlüsse gezogen werden.

Für mich steht deshalb fest: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Er ist nicht nur eine persönliche Glaubensüberzeugung, sondern wird bis heute in zahlreichen Ländern ausdrücklich als Staatsreligion verstanden und mit staatlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Ordnung verbunden. Nach einer internationalen Untersuchung war der Islam in 27 der 43 untersuchten Staaten mit einer offiziellen Staatsreligion die staatlich anerkannte Religion [9]. Eine Religion, die in weiten Teilen der islamischen Welt einen politischen und rechtlichen Ordnungsanspruch erhebt, gehört aus meiner Sicht nicht zur historisch gewachsenen Identität Deutschlands.

Quellenverzeichnis

[1] „CSD-Verein warnt vor Spaltung – Besonnenheit statt Hetze“, tagesschau.de, 27. Juli 2026

[2] „CSD-Anschlag: Ist das Strafrecht bei Gefährdern zu milde?“, ZDFheute, 27. Juli 2026

[3] „SPD fordert Diskriminierungsverbot für Queere im Grundgesetz – Queer-Verband spricht von ‚Staatsversagen‘“, Deutschlandfunk, 28. Juli 2026

[4] „Lauterbach verbreitet Verschwörungstheorie über CSD-Attentat“, Junge Freiheit, 28. Juli 2026

[5] „AfD und CDU fordern Präventivhaft für Gefährder“, Stern, 29. Juli 2026

[6] „Das hätte in diesem Fall Vorrang haben müssen“, t-online, 27. Juli 2026

[7] „Vor dem CSD-Anschlag bekennt sich Abdul Ballout zum IS“, Junge Freiheit, 28. Juli 2026

[8] „Questions arise over suspect’s freedom after deadly Berlin Pride festival attack“, Associated Press, 27. Juli 2026; ergänzend: „Islamismus und islamistischer Terrorismus“, Bundesamt für Verfassungsschutz, 30. Juni 2026

[9] „Many Countries Favor Specific Religions, Officially or Unofficially“, Pew Research Center, 3. Oktober 2017

Neue Befugnisse für VS und BND geplant

Zeitgleich verschwinden Kontrollmöglichkeiten

Immer, wenn es zu einem Terroranschlag wie dem auf den CSD in Berlin kommt, überbieten sich die Vertreter der Kartellparteien in markigen Forderungen nach mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden. Sie tun so, als ob das Problem fehlende Gesetze und Handlungsmöglichkeiten seien. Sie kehren unter den Teppich, dass es ihre grenzenlose Willkommenspolitik ist, die derartige Taten erst möglich gemacht hat. Die geltenden Gesetze wären ausreichend, für mehr Sicherheit in Deutschland zu sorgen. Allein der ernsthafte politische Wille dazu fehlt. Betroffene Gesichter für die Medien helfen nicht weiter.

Was ist geplant?

Ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht zahlreiche Kompetenzerweiterungen für die deutschen Geheimdienste vor. Es soll neue Eingriffsrechte geben, die Kontrolle des Datenschutzes soll eingeschränkt werden [1].

Das gilt insbesondere auch für den Bundesnachrichtendienst (BND), der bislang als Auslandsnachrichtendienst für deutsche Staatsbürger im Inland nicht zuständig war, was sich laut dem Entwurf grundlegend ändern soll [1]. Der BND soll künftig auch im Inland zuständig sein, wenn nur er über die notwendigen Fähigkeiten verfügt oder eine Weitergabe notwendiger Informationen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist [2]. Wann das der Fall ist, dürfte kaum kontrollierbar sein.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt schwebt vor, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“ [3]. Der zentrale Unterschied ist, dass Nachrichtendienste Informationen sammeln, aufbereiten und an die zuständigen Behörden weiterleiten, während Geheimdienste auch operative Befugnisse haben.

Stärkere Eingriffsrechte schließen die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung, die Manipulation von Endgeräten (z. B. sogenanntes Hacking) und das Öffnen von privater Post mit ein [1]. Bis zu 15 Prozent der Internet-Knotenkapazitäten sollen künftig anlasslos überwacht werden dürfen [4]. Der Verfassungsschutz soll die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit anderen Behörden aus unterschiedlichen Bereichen Daten automatisiert auszutauschen und auszuwerten [3].

KI und Geheimdienste – schöne neue Welt

Auch KI-Systeme sollen dafür Anwendung finden dürfen, mit personenbezogenen Daten sollen auch geheimdienstinterne KI-Anwendungen trainiert werden können [3]. Konkret ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“, die Rede [3]. Es geht um die KI-basierte Erstellung von Bewegungsprofilen, Verhaltens- und Persönlichkeitsprofilen sowie von „personenbezogenen Vorhersagen“ [2]. Auch biometrische Gesichtserkennung und Massendatenanalyse seien denkbar, so der Rechtswissenschaftler Markus Ogorek von der Universität Köln [5]. Schöne neue Welt.

Erweiterte Möglichkeiten soll es für den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zur Online-Durchsuchung geben [6]. Der Einsatz von V-Leuten soll unter bestimmten Umständen künftig ab 16 Jahren möglich sein [6]. Man will sich also Minderjähriger bedienen, um missliebige politische Gruppen bespitzeln, infiltrieren und kriminalisieren zu können.

Auch ganz offiziell sollen die Dienste die Erlaubnis erhalten, gezielt Falschinformationen verbreiten zu dürfen [6]. Für den Verfassungsschutz dürfte sich dadurch aber nichts ändern, außer dass er einen Freibrief dafür erhält, was er schon immer getan hat.

Geheimdienste sollen aktiv eingreifen dürfen

In bestimmten Lagen sollen BND und Verfassungsschutz künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen dürfen [7]. Wohl etwas plakativ, aber aufgrund der unklaren Formulierungen im Gesetzentwurf vielleicht nicht ganz aus der Luft gegriffen, fragte die „Bild“-Zeitung, ob deutsche Agenten bald die Lizenz zum Töten bekommen werden [8]. Der Beitrag stützt sich insbesondere auf die Formulierung, dass der BND auch „kinetische Mittel“ nutzen können soll, um Gefahren abzuwehren [8]. Was darunter zu verstehen ist, bleibt offen.

Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten soll offiziell zwar bestehen bleiben, allerdings stellt sich die Frage, wo hier künftig die Grenze gezogen wird. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht das Trennungsgebot daher in Gefahr [4]. Bezeichnenderweise begründet die Bundesregierung die erweiterten Kompetenzen für die Geheimdienste im Inland mit der angeblichen Bedrohung durch Russland [6]. Russland muss für alles herhalten, was in Deutschland im Argen liegt.

Weniger Kontrolle der Geheimdienste

Parallel dazu ist geplant, die behördliche und gerichtliche Kontrolle der Geheimdienste einzuschränken, zahlreiche Ausnahmen bei der Benachrichtigungspflicht zu machen und den Rechtsschutz in bestimmten Bereichen wie dem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sogar vollständig auszuschließen [1]. Staatlicher Willkür wären somit Tür und Tor geöffnet.

Die sogenannte G-10-Kommission, die bislang Eingriffe in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis kontrolliert, soll ganz wegfallen [3]. Auch ist vorgesehen, die Kontrolle durch Datenschützer entfallen zu lassen, wenn der BND oder der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Befugnisse wahrnehmen [1].

Mehr Sicherheit oder übergriffiger Staat?

Ja, wir leben in unseren Zeiten. Doch viele der Probleme sind hausgemacht. Ihnen nun damit zu begegnen, alle Bürger gleichermaßen unter Generalverdacht zu stellen, ist falsch. Wenn es nachweislich neue Gefahren gibt, muss ihnen auch mit modernen Mitteln begegnet werden können. Doch immer, wenn dies zulasten der Freiheit unserer Bürger geht und wenn Kontrollkapazitäten eingeschränkt und abgeschafft werden sollen, ist Vorsicht geboten.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Angst vor Terror und der Wunsch nach mehr Sicherheit dafür missbraucht werden, grundlegende Freiheitsrechte einzukassieren. Wir dürfen nicht vergessen, dass diejenigen, die jetzt mehr Sicherheit versprechen, den Terror erst ins Land geholt haben.

Quellenverzeichnis

[1] „Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle für die Geheimdienste“, www.lto.de, 13. Juli 2026

[2] „Das steht im Gesetzentwurf für die Reform von BND und Verfassungsschutz“, www.rnd.de, 2. Juli 2026

[3] „Zeitenwende für Spione“, netzpolitik.org, 10. Juli 2026

[4] „Nachrichtendienste-Reform: BND und Verfassungsschutz bekommen KI-Massenanalyse“, www.boerse-express.com, 17. Juli 2026

[5] „Bröckelt die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz?“, www.zdfheute.de, 27. Mai 2026

[6] „Neue Regeln für BND und Verfassungsschutz: Regierung will Geheimdienst-Befugnisse massiv ausweiten“, www.tagesspiegel.de, 2. Juli 2026

[7] „Mehr Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst“, www.lto.de, 6. Juli 2026

[8] „Deutsche Agenten sollen Lizenz zum Töten bekommen“, www.bild.de, 7. Juli 2026

Wenn die Energiewende brennt

Brände in Sardinien und Bautzen-Risiken von Solarparks und Batteriespeichern

Was die Brände auf Sardinien und in Bautzen über Solarparks und Batteriespeicher zeigen

Die Bilder aus Sardinien sind erschreckend. Ein gewaltiger Vegetationsbrand frisst sich über ausgetrocknete Flächen, erreicht ein Industriegebiet und greift schließlich auf einen großen Solarpark über. Dichter Rauch steigt über den Modulreihen auf, während starke Winde das Feuer immer weiter antreiben.

Nur wenige Tage später brennt mitten in Bautzen ein Batteriespeicher. Vier Container sind betroffen. Anwohner müssen ihre Wohnungen verlassen, Kindertagesstätten werden geschlossen und über viele Stunden hinweg werden Tausende Liter Wasser pro Minute eingesetzt.

Beide Ereignisse zeigen eine Seite der Energiewende, über die viel zu selten gesprochen wird. Solarparks und Batteriespeicher werden politisch meist als saubere, sichere und nahezu folgenlose Infrastruktur dargestellt. Doch auch diese Anlagen bestehen aus elektrischen Komponenten, Kabeln, Kunststoffen, Transformatoren und chemischen Energiespeichern. Sie können brennen, selbst Vegetationsbrände auslösen oder von Wald- und Flächenbränden erfasst werden.

Wer immer größere Anlagen baut, muss deshalb auch offen über deren Risiken sprechen.

Sardinien: Als der Flächenbrand den Solarpark erreichte

Mitte Juli 2026 brannte im Zentrum Sardiniens eine Fläche von mehr als 500 Hektar. Das Feuer breitete sich zwischen Noragugume, Sedilo und Ottana aus. Starker Wind trieb die Flammen bis in das Industriegebiet von Ottana, wo auch ein privater Solarpark erfasst wurde. Mehrere Löschflugzeuge, Hubschrauber und zahlreiche Einsatzkräfte am Boden waren beteiligt [1][2].

Der frühere sardische Regionalpräsident Mauro Pili sprach anschließend von Tausenden Solarmodulen, die in Flammen gestanden hätten. Diese Zahl wurde bislang jedoch nicht durch eine detaillierte amtliche Schadensbilanz bestätigt. Sicher belegt ist, dass der Solarpark vom Vegetationsbrand erreicht und beschädigt wurde [3].

Für eine sachliche Betrachtung ist diese Unterscheidung wichtig. Der Großbrand wurde nach den bislang vorliegenden Informationen nicht nachweislich durch die Solarmodule ausgelöst. Vielmehr griff ein bereits laufender Vegetationsbrand auf die technische Anlage über.

Genau darin liegt jedoch die Warnung für Deutschland und besonders für Brandenburg.

Große Solarparks stehen häufig auf freien und im Sommer trockenen Flächen. Zwischen und unter den Modulen wächst Vegetation. Wird diese nicht regelmäßig kurzgehalten und entfernt, können dürres Gras, abgestorbene Pflanzen und Gestrüpp eine zusammenhängende Brennstoffschicht bilden. Nähert sich ein Feld- oder Waldbrand, können die Flammen auf Kabel, Anschlusskästen, Wechselrichter und Transformatoren übergreifen.

Der Brandweg funktioniert auch in die andere Richtung

Dass ein Feuer nicht nur von außen auf einen Solarpark übergreifen kann, zeigt ein früherer Brand in Ottana.

Bereits im Juni 2022 kam es dort zu einem Feuer im Bereich einer Photovoltaikanlage. Nach damaligen Berichten wurde ein technischer Defekt an Teilen der Anlage als wahrscheinlicher Ausgangspunkt angesehen. Das Feuer erfasste Modulreihen, elektrische Komponenten und rund fünf Hektar trockene Vegetation [4].

Damit sind grundsätzlich beide Brandverläufe möglich: Ein Vegetations- oder Waldbrand kann einen Solarpark erreichen. Umgekehrt kann ein elektrischer Defekt in einem Solarpark die umliegende Vegetation entzünden.

Auch in Brandenburg hat es bereits technische Brände in Solarparks gegeben. Im Mai 2024 brannte beispielsweise ein Trafohaus im Solarpark Hennersdorf im Landkreis Elbe-Elster. Nach ersten Erkenntnissen wurde ein technischer Defekt als Ursache angenommen. In Rathenow geriet bereits 2018 ein Trafohaus auf dem Gelände einer Photovoltaikanlage in Brand. Wegen der starken Rauchentwicklung wurden Anwohner damals aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten [5][6].

Das sind keine Belege dafür, dass jeder Solarpark eine unmittelbare Gefahr darstellt. Sie widerlegen aber die Vorstellung, solche Anlagen seien grundsätzlich nicht brennbar und nahezu risikolos.

Immer mehr Ackerflächen werden mit Solarmodulen bebaut

Ende 2025 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 120 Gigawatt installiert. Etwa 40 Gigawatt davon entfielen auf Freiflächenanlagen, die insgesamt ungefähr 52.000 Hektar beanspruchten.

Rund 29.000 Hektar und damit etwa 55 Prozent der deutschen Photovoltaik-Freiflächenanlagen befanden sich bereits auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bis 2040 könnte der Flächenbedarf je nach Entwicklung auf etwa 150.000 bis 195.000 Hektar steigen [7].

Dabei stellt selbst das Umweltbundesamt fest, dass ausreichend bereits belastete oder versiegelte Standorte vorhanden wären. Dazu gehören Parkplätze, Gewerbe- und Industrieflächen, Deponien, ehemalige Militärflächen sowie Bereiche entlang von Autobahnen und Bahnstrecken [7].

Trotzdem werden immer wieder große Anlagen auf Ackerflächen geplant. Für Investoren ist eine zusammenhängende Freifläche häufig einfacher und günstiger zu bebauen als zahlreiche einzelne Dächer, Parkplätze oder bereits versiegelte Grundstücke.

Die Folgen werden jedoch auf die Allgemeinheit verlagert. Landwirtschaftliche Nutzflächen gehen verloren, Landschaften werden technisch überformt und die örtlichen Feuerwehren müssen zusätzliche Einsatzrisiken bewältigen.

Hochwertige Ackerböden dürfen deshalb nicht zur bloßen Verfügungsmasse einer staatlich forcierten Ausbaupolitik werden. Dächer, Parkplätze, Industrieflächen, Deponien und andere bereits belastete Standorte müssen Vorrang haben.

Brandenburg will die Solarleistung massiv ausbauen

Brandenburg verfolgt besonders ehrgeizige Ausbauziele. Die installierte Photovoltaikleistung soll nach der Energiestrategie des Landes bis 2030 auf 18 Gigawatt und bis 2040 auf 33 Gigawatt steigen [8].

Die brandenburgische Planungshilfe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen führt Waldflächen zwar als Ausschlusskriterium auf. Das ist richtig und notwendig. Trotzdem müssen nicht nur direkte Waldrodungen betrachtet werden. Entscheidend ist auch, wie nahe große technische Anlagen an Wälder, Heideflächen, ehemalige Truppenübungsplätze oder andere stark brandgefährdete Gebiete heranrücken [9].

Brandenburg gehört aufgrund seiner trockenen Sandböden, ausgedehnten Kiefernwälder und wiederkehrenden Trockenperioden zu den besonders waldbrandgefährdeten Regionen Deutschlands. Allein 2024 wurden im Land 197 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von rund 223 Hektar registriert [10].

Ein Szenario wie auf Sardinien ist daher auch hier grundsätzlich möglich. Treffen trockene Vegetation, starker Wind, ein großer Solarpark und ein nahe gelegener Wald- oder Feldbrand zusammen, kann sich eine Lage sehr schnell verschärfen.

Besonders problematisch wird es, wenn Zufahrten zu schmal sind, Feuerwehrfahrzeuge die Modulreihen nicht erreichen können, keine ausreichenden Brandschutzstreifen bestehen oder die Löschwasserversorgung nur auf dem Papier geklärt wurde.

Bautzen: Vier Batteriespeichercontainer in Flammen

Wie aufwendig ein Brand moderner Energieinfrastruktur werden kann, zeigte sich am 21. Juli 2026 in Bautzen.

Um 16.06 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Batteriespeicher auf dem Schliebenparkplatz alarmiert. Betroffen waren vier Container einer Batteriespeicheranlage mit einer Gesamtleistung von rund 1,5 Megawatt. Die Anlage befand sich in der Nähe von Wohnbebauung und Einrichtungen für Kinder [11].

Zeitweise waren bis zu 90 Einsatzkräfte gleichzeitig vor Ort. Über den gesamten Einsatzverlauf waren nach Angaben der Stadt rund 250 Kräfte von Feuerwehr, Polizei, Technischem Hilfswerk und weiteren Hilfsorganisationen beteiligt [12].

Insgesamt mussten 42 Menschen ihre Wohnungen verlassen. Zwei Kindertagesstätten und zwei Horte blieben geschlossen [11].

Besonders auffällig war der enorme Bedarf an Löschwasser. Zunächst wurden ungefähr 3.000 Liter Wasser pro Minute eingesetzt, später zeitweise bis zu 5.000 Liter pro Minute. Das entspricht einer momentanen Durchflussleistung von bis zu 300.000 Litern in einer einzigen Stunde. Um das Trinkwassernetz zu entlasten, musste zusätzlich Wasser aus der Spree entnommen werden [11][13].

Wie viele Millionen Liter während des gesamten Einsatzes tatsächlich verbraucht wurden, wurde nicht veröffentlicht. Die genannten Durchflussmengen zeigen jedoch bereits, welche Wasserressourcen ein einzelner Batteriespeicherbrand binden kann.

Die Container wurden zunächst über Stunden von außen gekühlt. Später musste einer der Container mit einem Bagger geöffnet werden. Anschließend kam ein ferngesteuertes Löschunterstützungsfahrzeug aus Dresden zum Einsatz, das große Mengen Wasser direkt in den betroffenen Bereich einbrachte [14].

Auch nachdem die offenen Flammen gelöscht waren, mussten die beschädigten Speicher weiter überwacht werden, da sich Batteriezellen erneut erhitzen und entzünden können.

Der Einsatz zeigt, dass ein brennender Batteriespeicher kein gewöhnlicher Gebäudebrand ist. Er bindet über einen langen Zeitraum Einsatzkräfte, Spezialtechnik und enorme Wassermengen. Gleichzeitig müssen Bewohner evakuiert, Straßen gesperrt und umliegende Einrichtungen geschlossen werden.

Der Ausbau schreitet schneller voran als der Brandschutz

Batteriespeicher werden zunehmend als notwendige Ergänzung zu Wind- und Solarstrom errichtet. Dabei entstehen immer größere Anlagen, teilweise in der Nähe von Wohngebieten, Gewerbebetrieben, Straßen und landwirtschaftlichen Flächen.

Der Brand von Bautzen wirft deshalb grundlegende Fragen auf: Welche Sicherheitsabstände gelten? Wie wird verhindert, dass ein Brand von einem Container auf den nächsten übergreift? Woher kommen im Ernstfall mehrere Tausend Liter Löschwasser pro Minute? Wie können die Einsatzkräfte die Anlage erreichen? Und wer trägt die Kosten für Spezialtechnik, Evakuierungen und einen tagelangen Großeinsatz?

Es ist unverantwortlich, solche Anlagen zu errichten und anschließend darauf zu vertrauen, dass die örtlichen Feuerwehren im Ernstfall schon eine Lösung finden werden.

Was vor einer Genehmigung geklärt werden muss

Für größere Solarparks und Batteriespeicher müssen verbindliche Sicherheitsanforderungen gelten.

Bei Solarparks gehören dazu ausreichend breite Brandschutzstreifen, eine dauerhaft gepflegte Vegetation, tragfähige Feuerwehrzufahrten, innere Fahrwege, Wendemöglichkeiten sowie genügend Abstand zu Waldflächen, Gebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben. Transformatoren, Wechselrichter und andere elektrische Betriebsmittel müssen in möglichst nicht brennbaren Sicherheitsbereichen stehen.

Für Batteriespeicher sind ausreichende Abstände zwischen den einzelnen Einheiten notwendig. Ein Brand in einem Container darf nicht ungehindert auf die gesamte Anlage übergreifen. Automatische Temperatur-, Gas- und Rauchüberwachung, frühzeitige Alarmierung und technische Trennmöglichkeiten müssen zum verbindlichen Standard gehören.

Vor der Inbetriebnahme muss geklärt sein, woher das benötigte Löschwasser kommt, welche Durchflussmenge tatsächlich verfügbar ist und ob die Feuerwehr die Anlage von mehreren Seiten erreichen kann.

Außerdem müssen Betreiber verpflichtet werden, die örtlichen Feuerwehren einzuweisen und regelmäßige Übungen zu finanzieren. Anlagenpläne, Notfallkontakte und technische Informationen müssen jederzeit verfügbar sein.

Kosten und Risiken dürfen nicht bei der Allgemeinheit landen

Die Gewinne aus Solarparks und Batteriespeichern werden privatisiert. Die Folgen eines Großbrandes trägt dagegen zunächst die Allgemeinheit.

Feuerwehrleute, Polizisten, Rettungskräfte und Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks werden gebunden. Straßen werden gesperrt, Bewohner evakuiert, Kinderbetreuung fällt aus und erhebliche Mengen Wasser werden benötigt. Hinzu kommen die Kosten für Spezialtechnik, Nachlöscharbeiten und die tagelange Überwachung der Anlage.

Deshalb muss das Verursacherprinzip gelten. Betreiber und Investoren haben für ausreichende Brandschutzmaßnahmen, zusätzliche Löschwasserreserven, Schulungen, Spezialtechnik und sämtliche Folgekosten aufzukommen.

Diese Lasten dürfen nicht bei ehrenamtlichen Feuerwehren, Kommunen und Steuerzahlern abgeladen werden.

Eine ehrliche Energiedebatte statt grüner Werbebilder

Der Brand auf Sardinien zeigt, dass ein Wald- oder Vegetationsbrand einen großflächigen Solarpark erreichen kann.

Der frühere Brand von Ottana zeigt, dass ein technischer Defekt in einer Photovoltaikanlage umgekehrt auch trockene Vegetation entzünden kann.

Der Großbrand von Bautzen zeigt schließlich, welche Folgen ein brennender Batteriespeicher haben kann: Evakuierungen, ein mehrtägiger Einsatz, Spezialtechnik und zeitweise bis zu 5.000 Liter Löschwasser pro Minute.

Das bedeutet nicht, dass jede Solaranlage oder jeder Batteriespeicher zwangsläufig brennt. Es bedeutet aber, dass die Risiken real sind und nicht länger hinter Begriffen wie Klimaschutz, Energiewende oder grüne Technologie versteckt werden dürfen.

Wer immer mehr Ackerflächen mit Solarmodulen bebaut und immer größere Batteriespeicher errichtet, trägt eine besondere Verantwortung. Waldflächen und hochwertige landwirtschaftliche Böden müssen geschützt werden. Bereits versiegelte und industriell vorbelastete Flächen müssen Vorrang haben. Standorte in der Nähe von Wohngebieten, Schulen, Kindertagesstätten, Wäldern und brandgefährdeten Landschaften sind besonders kritisch zu prüfen.

Die Energiewende darf nicht dazu führen, dass neue technische Risiken geschaffen werden, während die Feuerwehren mit den Folgen allein gelassen werden.

Eine Anlage ist nicht allein deshalb ungefährlich, weil sie politisch als grün bezeichnet wird. Wenn sie brennt, zählen keine Werbeversprechen mehr. Dann zählen Wasser, Personal, Sicherheitsabstände, funktionierende Einsatzpläne und die Frage, ob vorher verantwortungsvoll geplant wurde.

Quellenverzeichnis

[1] ANSA: Großbrand bei Ottana und Einsatz mehrerer Löschflugzeuge, 18. Juli 2026

[2] Il Fatto Quotidiano: Mehr als 500 Hektar verbrannte Fläche auf Sardinien

[3] Cagliari Live Magazine: Äußerungen über die beschädigten Solarmodule in Ottana

[4] Sardegna Ieri Oggi Domani: Brand in der Photovoltaikanlage Ottana im Juni 2022

[5] Polizei Brandenburg: Brand eines Trafohauses im Solarpark Hennersdorf, 24. Mai 2024

[6] Märkische Allgemeine: Trafobrand auf dem Gelände einer Solaranlage in Rathenow

[7] Umweltbundesamt: Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Flächenbedarf und Ausbauprognosen

[8] Land Brandenburg: Energiestrategie und Ausbauziele für Photovoltaik

[9] Land Brandenburg: Gemeinsame Arbeitshilfe zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen

[10] Landesbetrieb Forst Brandenburg: Waldbrandstatistik 2024

[11] Stadt Bautzen: Erste Einsatzinformationen zum Brand des Batteriespeichers und zu den Evakuierungen

[12] Stadt Bautzen: Abschlussmeldung mit Angaben zu rund 250 beteiligten Einsatzkräften

[13] Stadt Bautzen: Zusätzliche Löschwasserversorgung aus der Spree

[14] Stadt Bautzen: Geänderte Löschtaktik und Einsatz eines Löschunterstützungsfahrzeugs

Grafik KI-generiert

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift den Wählerwillen an

Bürgerbüro durch linke Faschisten beschmiert - Angriff auf Wählerwillen

Linksextreme Parolen sind kein Protest, sondern ein Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung

Am vergangenen Wochenende wurde mein Bürgerbüro in Cottbus massiv beschmiert. Die Täter hinterließen politische Parolen, die eindeutig dem Antifa-Milieu zuzuordnen sind. Das war kein zufälliger Vandalismus und auch kein übermütiger Streich. Es war der gezielte Versuch, einen gewählten Volksvertreter und seine Mitarbeiter einzuschüchtern.

Ich nenne das, was es ist: einen politisch motivierten Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung.

Dieses Büro steht für Zehntausende Wähler

Ich habe mir meine politischen Mandate nicht selbst verliehen. Bei der Kommunalwahl 2024 erhielt ich allein im Cottbuser Wahlkreis 2 insgesamt 6.382 Kandidatenstimmen und wurde erneut in die Stadtverordnetenversammlung gewählt [1].

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gaben mir im Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße 54.980 Bürger ihre Erststimme. Mit 42,0 Prozent gewann ich das Direktmandat deutlich. Die zweitplatzierte Kandidatin erreichte 23,3 Prozent [2].

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift deshalb nicht nur eine Hauswand an. Er greift einen Ort an, an dem Bürger ihre Anliegen vorbringen können. Er versucht, die Arbeit eines demokratisch gewählten Abgeordneten zu behindern. Und er verhöhnt damit auch den erklärten Willen Zehntausender Wähler.

Man muss weder Mitglied der AfD sein noch meine politischen Positionen teilen, um das zu verstehen. In einer Demokratie werden politische Auseinandersetzungen mit Worten, Argumenten und bei Wahlen geführt. Wer stattdessen Fassaden beschmiert, Fenster einschlägt oder politische Gegner bedroht, hat keine Argumente. Er hat nur Hass und Farbeimer.

Toleranz predigen und Antifa-Parolen schmieren?

Ausgerechnet an diesem Wochenende fanden zwei politische Großveranstaltungen statt. In Berlin wurde am 24. und 25. Juli der Christopher Street Day veranstaltet. Am 25. Juli lief auf dem Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg das kostenlose Konzert „Laut gegen Nazis“ [3][4].

Eine direkte Verbindung zwischen den Veranstaltern oder Teilnehmern und der Tat ist bislang nicht bewiesen. Wer für die Schmierereien verantwortlich ist, müssen die Ermittlungen zeigen. Ich werde deshalb niemanden ohne Beweise beschuldigen.

Die hinterlassenen Parolen zeigen jedoch deutlich, welchem politischen Milieu sich die Täter selbst zurechnen. Und genau hier beginnt die gewaltige Doppelmoral: Öffentlich werden Toleranz, Vielfalt, Respekt und Demokratie beschworen. Gleichzeitig glauben offenbar einige selbst ernannte Antifaschisten, Andersdenkende dürften eingeschüchtert und ihr Eigentum beschädigt werden.

Das ist keine Toleranz. Das ist keine Zivilcourage. Und es ist erst recht keine Demokratie.

Für politische Symbolveranstaltungen ist reichlich Geld vorhanden

Hinzu kommt, dass solche Veranstaltungen großzügig öffentlich unterstützt werden. Das Cottbuser „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ erhielt aus dem Festivalförderfonds des Bundes knapp 50.000 Euro und damit nahezu die höchstmögliche Fördersumme [5].

Für den Auftritt des Berliner Senats beim CSD stellte allein die Senatskanzlei rund 140.000 Euro netto bereit. Hinzu kamen Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. Insgesamt belief sich der Aufwand für diesen einen CSD-Wagen damit auf rund 375.000 Euro [6].

Wer mit solchen Summen öffentlich für Demokratie, Toleranz und gegen politischen Hass wirbt, muss sich auch eindeutig gegen Gewalt und Sachbeschädigung von links stellen. Demokratie darf nicht erst dann verteidigt werden, wenn die politische eigene Seite betroffen ist.

Wer rechte Gewalt verurteilt, linksextreme Gewalt aber verschweigt, relativiert oder als verständlichen Protest abtut, verteidigt nicht die Demokratie. Er betreibt politische Doppelmoral.

Keine Opferinszenierung, sondern klare Konsequenzen

Wir werden jetzt keine öffentlich finanzierte Arbeitsgruppe gründen, kein Sonderprogramm beantragen und auch keine Betteltour um zusätzliche Fördermittel beginnen.

Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schäden wurden dokumentiert. Die Ermittlungen müssen nun zeigen, wer hinter der Tat steckt. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen identifiziert und für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.

Und die Schaufenster? Die werde ich selbst reinigen.

Selbst ist der Mann.

Die Täter haben vielleicht geglaubt, sie könnten uns einschüchtern. Tatsächlich haben sie nur dafür gesorgt, dass wir noch entschlossener weitermachen. Ich werde mich auf kommunaler Ebene und im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, linksextreme Strukturen und ihre Finanzierungswege offenzulegen.

Wo öffentliche Gelder in extremistische Netzwerke fließen oder politische Gewalt verharmlost wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln.

Die Gespräche mit den Bürgern gehen weiter. Unsere politische Arbeit wird nicht unterbrochen.

Ihr habt eine Fassade beschmiert. Den Wählerwillen könnt ihr damit nicht wegwischen. Jetzt erst recht.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, amtliches Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2024: Lars Schieske, 6.382 gültige Kandidatenstimmen, gewählt. (Stadt Cottbus/Chóśebuz)

[2] Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, 54.980 Erststimmen beziehungsweise 42,0 Prozent. (Bundeswahlleiterin)

[3] rbb24, Berliner Christopher Street Day am 24. und 25. Juli 2026. (rbb24.de)

[4] BTU Cottbus-Senftenberg, „Laut gegen Nazis – Campus Open Air“ am 25. Juli 2026 auf dem Zentralcampus. (BTU Cottbus-Senftenberg)

[5] Förderung des „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ mit knapp 50.000 Euro aus dem Festivalförderfonds des Bundes. (Maja Wallstein)

[6] Aufwendungen für den Berliner Senatswagen beim CSD: 140.000 Euro netto von der Senatskanzlei sowie Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. (bz-berlin.de)

Linksextreme Schmierfinken greifen AfD-Bürgerbüro an

Jetzt erst recht - gegen 161 und Antifa

Parolen wie 161 (Antifa) oder „Protect Trans Kids“

Mein Bürgerbüro in Cottbus wurde mit linken Parolen beschmiert. Zufall? Ausgerechnet am Wochenende von „Laut gegen Nazis“ in Cottbus und dem Christopher Street Day in Berlin.

Wer fremdes Eigentum beschädigt, greift nicht nur Gebäude an, sondern auch die demokratische Auseinandersetzung. Sachbeschädigung ist kein Protest, sondern schlicht kriminell.

Wer von Toleranz spricht, sollte sie auch leben.

Vom Spahn-Skandal zum Regierungschaos

www.lars-schieske.de - Regierungschaos von Friedrich Merz - wird es bald Neuwahlen geben

Wie Merz und die schwarz-rote Koalition Deutschland der Lächerlichkeit preisgeben

Der Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte für Bundeskanzler Friedrich Merz offenbar der Beginn eines Befreiungsschlags werden. Stattdessen entwickelte sich daraus ein Personalkarussell, das die Führungsschwäche des Kanzlers und den desolaten Zustand der Union offenlegt.

Auslöser war die bekannt gewordene Inanspruchnahme einer Leihmutter durch Spahn und seinen Ehemann. Spahn hatte sich zuvor selbst gegen Leihmutterschaft ausgesprochen, ebenso wie seine Partei. Unter wachsendem öffentlichen Druck erklärte er am 18. Juli 2026 seinen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender [1]. Ich hatte darüber bereits berichtet:

Merz begann daraufhin, Regierung, Partei und Fraktion gleichzeitig umzubauen. Doch statt Geschlossenheit entstanden neue offene Stellen, kurzfristige Absagen und wachsender Unmut in den eigenen Reihen.

Die große Rochade

Auf Spahn soll der bisherige Kanzleramtsminister Thorsten Frei als Fraktionsvorsitzender folgen. Nina Warken wechselt aus dem Gesundheitsministerium ins Kanzleramt. Ihr Ressort übernimmt der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Philipp Amthor soll vom Digitalministerium ins Kanzleramt wechseln [2].

Gerade Linnemanns Ernennung ist bemerkenswert. Noch 2025 hatte er erklärt, er wolle nicht nur Minister werden, damit dies später bei Wikipedia stehe. Für das Gesundheitsministerium hielt er sich selbst für ungeeignet und sagte sinngemäß: „Schuster, bleib bei deinen Leisten“ [3]. Nun übernimmt er genau dieses Ressort und räumt gleichzeitig ein, dass er sich noch tiefer einarbeiten müsse.

Verkehrsminister verabschiedet sich zu früh

Besonders peinlich verlief der geplante Austausch von Verkehrsminister Patrick Schnieder. Merz hatte ihm bereits mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Schnieder verabschiedete sich daraufhin bei seinen Kollegen.

Doch der vorgesehene Nachfolger Fritz Güntzler sprang wieder ab, offenbar auch wegen Zweifeln an seiner eigenen Eignung [4]. Damit war Schnieder politisch entlassen, formal aber noch im Amt. Erst später bat er selbst um seine Entlassung, um diesen „unwürdigen Zustand“ zu beenden.

Als Nachfolger ist nun Steffen Bilger vorgesehen. Dessen bisheriger Posten in der Unionsfraktion wird dadurch ebenfalls frei. Jede Personalentscheidung schafft damit gleich das nächste Problem.

Auch Sport und Ehrenamt werden verschoben

Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, muss ihren Posten ebenfalls räumen und soll als Parlamentarische Staatssekretärin ins Gesundheitsministerium wechseln [5].

Eine bestätigte Nachfolge für den Sportbereich gab es zunächst nicht. Das ist gerade jetzt ein fatales Signal. Das Spitzensportfördergesetz soll umgesetzt, eine neue Spitzensportagentur aufgebaut und über eine deutsche Olympiabewerbung entschieden werden. Trotzdem wird die politische Leitung ausgetauscht, ohne eine klare Nachfolge zu präsentieren.

Sport und Ehrenamt erscheinen damit nicht als wichtige politische Aufgabe, sondern als Verschiebemasse im innerparteilichen Machtkampf der CDU.

Schlechter Stil gegenüber den eigenen Leuten

Auch der bisherige Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge kritisierte den Umgang mit seiner Ablösung. Nach seinen Angaben wurde er nicht persönlich vom Kanzler informiert, sondern erfuhr davon zunächst über Parteigremien und die Presse [6].

Neben Schenderlein und Sorge werden weitere Staatssekretäre und Parteifunktionäre verschoben. Gleichzeitig bleiben mehrere Schlüsselposten zunächst offen. Von einem durchdachten Neuanfang kann deshalb keine Rede sein.

Die SPD schaut zu

Die SPD ist von der Personalrochade kaum betroffen. Dennoch trägt sie die politische Verantwortung für diese Regierung mit. Während sich die CDU mit Personalfragen und Machtkämpfen beschäftigt, sichert die SPD ihr weiterhin die Unterstützung zu.

Diese Regierung wollte Deutschland reformieren. Tatsächlich reformiert sie vor allem ihre eigene Sitzordnung.

Doppelmoral und fehlende Führung

Am Anfang stand die Doppelmoral von Jens Spahn. Danach folgten Personalwechsel, Absagen, schlecht vorbereitete Entscheidungen und offene Stellen.

Linnemann übernimmt ein Ministerium, für das er sich selbst als ungeeignet bezeichnet hatte. Schnieder wird entlassen, bevor ein Nachfolger feststeht. Der erste Kandidat sagt wieder ab. Schenderlein verliert den Sportposten ohne geklärte Nachfolge. Sorge erfährt von seiner Ablösung aus den Medien.

Merz wollte Stärke demonstrieren. Herausgekommen ist Planlosigkeit.

Deutschland steht vor enormen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Doch CDU und SPD beschäftigen sich mit sich selbst. Dieses Regierungsschauspiel wird dem Ernst der Lage nicht gerecht.

Diese Koalition macht sich nicht nur selbst lächerlich. Sie beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die politische Führung. Einen echten Politikwechsel wird es mit CDU und SPD nicht geben.

Quellenverzeichnis

[1] „Was der Spahn-Rücktritt für die CDU bedeutet“, Tagesschau, 18. Juli 2026

[2] „Kanzler Merz zu Veränderungen im Kabinett“, Bundesregierung, 24. Juli 2026

[3] „Frühere Aussage fällt Linnemann auf die Füße“, ZDFheute, 25. Juli 2026

[4] „Verkehrsminister Schnieder will Kanzler Merz um Entlassung bitten“, Tagesschau, 26. Juli 2026

[5] „Regierungsumbau betrifft den Sport: Schenderlein nicht mehr Staatsministerin für Sport“, Sportschau, 27. Juli 2026

[6] „Entlassener Gesundheitsstaatssekretär kritisiert Merz“, Welt, 27. Juli 2026

Spahns Rücktritt zeigt die Doppelmoral der Union

Warum Leihmutterschaft verboten bleiben sollte

Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].

Spahn umgeht Verbot in Deutschland

Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.

Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.

Doppelmoral von CDU und Bundesregierung

Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].

Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.

Nicht der erste Skandal von Spahn

Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.

Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].

Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].

Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.

Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.

Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.

Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf

Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].

Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].

Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].

Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].

Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben

Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.

Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.

Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.

Quellenverzeichnis

[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026

[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026

[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026

[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026

[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026

[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026

[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026

Cottbus verändert sich!

Lange Schlangen vor dem Stadtbüro sind kein Zeichen von Weltoffenheit

Wer dieser Tage das Cottbuser Stadtbüro aufsucht, erlebt keine viel beschworene Erfolgsgeschichte, sondern die Folgen einer Stadtentwicklung, die immer stärker aus dem Ruder läuft. Als ich selbst vor Ort war, stand erneut eine lange Schlange vor dem Einwohnermeldeamt. Bürger mussten warten, um einfache Verwaltungsangelegenheiten erledigen zu können.

Die Stadt weist selbst darauf hin, dass bei offenen Sprechzeiten längere Wartezeiten entstehen und die Ausgabe von Wartemarken vorzeitig beendet werden kann, sobald die Kapazitäten erschöpft sind [1].

Das ist kein Fortschritt. Es ist das sichtbare Ergebnis einer Politik, die immer mehr Menschen in die Stadt holt, ohne Verwaltung, Wohnungsmarkt und Infrastruktur entsprechend vorzubereiten. Die Verantwortlichen feiern Internationalisierung, während die Cottbuser vor überlasteten Behörden warten.

Fast 700 Prozent Wachstum in weniger als zehn Jahren

Die amtlichen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Ende 2016 waren in Cottbus 184 indische, 103 pakistanische und 27 bangladeschische Staatsangehörige gemeldet [2].

Bis April 2026 stieg die Zahl der indischen Staatsangehörigen auf 1.451. Das entspricht einem Anstieg um rund 688,6 Prozent. Die Zahl der pakistanischen Staatsangehörigen erhöhte sich auf 595, ein Plus von rund 477,7 Prozent. Bei den Staatsangehörigen aus Bangladesch stieg die Zahl von 27 auf 360 Personen und damit um rund 1.233,3 Prozent [3].

Ende Juni 2026 waren bereits 1.494 indische, 630 pakistanische und 377 bangladeschische Staatsangehörige in Cottbus gemeldet [4]. Zusammengenommen wuchs die Zahl dieser drei Gruppen innerhalb von weniger als zehn Jahren von 314 auf 2.501 Personen.

Das ist ein Anstieg um fast 700 Prozent.

Wer angesichts solcher Zahlen noch von einer gewöhnlichen Entwicklung spricht, verschließt die Augen vor der Realität. Hier verändert sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt in einem Tempo, über das die Bürger weder ausreichend informiert noch ernsthaft befragt werden.

Cottbus wird verändert, ohne dass offen darüber gesprochen wird

Ende Juni 2026 lebten insgesamt 14.831 ausländische Staatsangehörige in Cottbus. Der Ausländeranteil lag damit bereits bei 14,8 Prozent [4].

Diese Entwicklung bleibt nicht auf statistische Tabellen beschränkt. Sie wirkt sich auf Behörden, Wohnungen, Studentenwohnheime, Schulen, den öffentlichen Raum und langfristig auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus.

Indien, Pakistan und Bangladesch gehören zu einem anderen religiösen, gesellschaftlichen und kulturellen Raum als Deutschland und Europa. Unterschiede bestehen unter anderem bei Familienstrukturen, Geschlechterrollen, religiösen Traditionen und gesellschaftlichen Normen.

Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Mensch aus diesen Staaten unsere Ordnung ablehnt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass eine Zuwanderung in dieser Größenordnung erhebliche Anforderungen an Integration und Zusammenhalt stellt.

Diese Wahrheit darf nicht länger hinter Schlagworten wie Vielfalt, Weltoffenheit und Internationalisierung versteckt werden. Eine Stadt ist kein beliebig austauschbarer Wohnort. Sie besitzt eine Geschichte, eine Sprache, Traditionen und eine gewachsene kulturelle Identität.

Cottbus ist eine deutsche Stadt. Das muss auch in Zukunft sichtbar und erlebbar bleiben.

Eine Universität ist keine Einwanderungsagentur

Ein erheblicher Teil dieser Entwicklung dürfte mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg zusammenhängen. Die BTU zählt rund 7.500 Studenten. Etwa 45 Prozent kommen aus dem Ausland [5].

Bereits 2024 gehörten Indien, Pakistan und Bangladesch neben dem Iran zu den am stärksten vertretenen Herkunftsländern der internationalen Studenten [6]. Auch die Stadt berücksichtigt diese Gruppen in ihrer Bevölkerungsvorausschätzung gesondert, weil bei ihnen ein hoher Studentenanteil angenommen wird [7].

Die BTU setzt damit massiv auf Internationalisierung. Doch die Aufgabe einer deutschen Universität besteht nicht darin, möglichst hohe Ausländerquoten zu produzieren. Ihre Aufgabe besteht in Forschung, Lehre und der Ausbildung qualifizierter Absolventen für die Region und unser Land.

Eine hohe Zahl ausländischer Studenten ist kein Erfolg an sich. Entscheidend ist, wie viele ihr Studium tatsächlich aufnehmen, ordnungsgemäß betreiben und erfolgreich abschließen. Ebenso entscheidend ist, ob sie anschließend als benötigte Fachkräfte arbeiten und einen nachweisbaren Beitrag für Cottbus und die Lausitz leisten.

Sollte das Studium dagegen vor allem als Eintrittskarte nach Deutschland dienen, hätte das mit sinnvoller Hochschulpolitik nichts mehr zu tun. Eine Universität darf nicht zum unkontrollierten Einfallstor für dauerhafte Einwanderung werden.

Steuergeld verlangt Kontrolle

Auch öffentlich finanzierte Studien-, Austausch- und Förderprogramme müssen kritisch geprüft werden. Der Deutsche Akademische Austauschdienst wies für die BTU im Jahr 2023 projektbezogene Förderausgaben von knapp zwei Millionen Euro aus [8].

Dabei bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend unklar, wer konkret gefördert wird, wie viele Studenten ihr Studium erfolgreich abschließen und welchen nachhaltigen Nutzen die eingesetzten Steuermittel haben.

Ein systematischer Missbrauch lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Angaben bislang nicht belegen. Gerade deshalb sind Transparenz und Kontrolle erforderlich.

Der Staat darf sich nicht damit begnügen, Visa zu erteilen, Einschreibungen zu registrieren und Fördermittel auszuzahlen. Er muss kontrollieren, ob der angegebene Aufenthaltszweck eingehalten wird. Dazu gehören auch konsequente Prüfungen bei fehlenden Studienleistungen, Studienabbrüchen, Scheinimmatrikulationen oder anderen Unregelmäßigkeiten.

Wer ernsthaft studiert, hat solche Kontrollen nicht zu fürchten. Wer das Studium nur als Mittel zum Aufenthalt nutzt, darf damit keinen Erfolg haben.

Aus Studienmigration wird dauerhafte Einwanderung

Nach § 16b Aufenthaltsgesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium erteilt werden [9]. Nach dem Abschluss kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung für bis zu 18 Monate folgen [10].

Anschließend ist ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte oder in eine Blaue Karte EU möglich [11]. Absolventen einer deutschen Hochschule können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten [12].

Damit ist klar: Was als befristeter Studienaufenthalt beginnt, kann innerhalb weniger Jahre in einen dauerhaften Aufenthalt übergehen. Später können weitere Angehörige hinzukommen.

Wer immer mehr internationale Studenten nach Cottbus holt, entscheidet daher nicht nur über die Zusammensetzung der Universität. Er verändert langfristig die Zusammensetzung der gesamten Stadt.

Diese Entwicklung geschieht schrittweise, aber keineswegs folgenlos. Aus einigen Semestern werden dauerhafte Aufenthalte, aus Studenten werden Einwanderer und aus einer Hochschulstrategie wird eine grundlegende Veränderung der Stadtgesellschaft.

Integration bedeutet Anpassung an unsere Gesellschaft

Wer dauerhaft in Cottbus leben will, muss unsere Sprache beherrschen, unsere Gesetze einhalten und unsere Kultur respektieren. Das ist keine unzumutbare Forderung, sondern die Grundlage eines funktionierenden Gemeinwesens.

Integration bedeutet nicht, dass sich die einheimische Bevölkerung immer weiter an neue religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Vorstellungen anpassen muss. Integration bedeutet, dass sich Zuwanderer in die bestehende Gesellschaft einfügen.

Unsere Kultur ist keine Verhandlungsmasse. Unsere Lebensweise, unsere Sprache und unsere gesellschaftlichen Grundwerte dürfen nicht schrittweise relativiert werden, nur weil politische Entscheidungsträger jede Form der Zuwanderung grundsätzlich als Bereicherung darstellen.

Zuwanderung ist nur dann im Interesse unserer Stadt, wenn sie begrenzt, kontrolliert und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist. Sie muss einen erkennbaren Nutzen für Cottbus haben und darf den sozialen und kulturellen Zusammenhalt nicht gefährden.

Die Cottbuser tragen die Folgen

Die verantwortlichen Politiker sprechen von Fachkräften, Vielfalt und einer internationalen Universität. Die praktischen Folgen tragen dagegen die Bürger.

Sie stehen vor überlasteten Behörden. Sie konkurrieren um bezahlbaren Wohnraum. Sie finanzieren zusätzliche Verwaltungs-, Integrations- und Infrastrukturkosten. Und sie müssen erleben, wie sich ihre Stadt verändert, ohne dass diese Entwicklung offen diskutiert wird.

Die Frage lautet deshalb nicht, ob einzelne ausländische Studenten freundlich, fleißig oder erfolgreich sind. Die entscheidende politische Frage lautet, ob eine Zunahme bestimmter ausländischer Bevölkerungsgruppen um fast 700 Prozent innerhalb weniger Jahre im Interesse von Cottbus liegt.

Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung in ihrer gegenwärtigen Größenordnung und Geschwindigkeit nicht förderlich für unsere Stadt.

Wir bringen das Thema in die Stadtverordnetenversammlung

Die AfD-Fraktion wird diese Entwicklung in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus aufgreifen und die entsprechenden Fragen an die Stadtverwaltung richten.

Wir werden nicht hinnehmen, dass sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt grundlegend verändert, während Politik, Universität und Verwaltung die Öffentlichkeit mit allgemeinen Formulierungen abspeisen.

Die Bürger haben ein Recht auf vollständige Transparenz. Sie müssen erfahren, wodurch diese Entwicklung verursacht wird, welche Folgen sie für Cottbus hat und welchen konkreten Nutzen sie der Stadt bringen soll.

Lange Warteschlangen vor dem Einwohnermeldeamt sind nur das sichtbare Symptom. Das eigentliche Problem ist eine Politik, die Zuwanderung organisiert und ausweitet, ohne die Grenzen der Verwaltung, der Infrastruktur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ernst zu nehmen.

Cottbus darf nicht zum Experimentierfeld einer grenzenlosen Internationalisierung werden. Die Interessen der einheimischen Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit unserer Stadt und der Erhalt unserer deutschen kulturellen Identität müssen wieder an erster Stelle stehen.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus: Stadtbüro – Öffnungszeiten, Terminvergabe und Hinweise zu Wartezeiten
[2] Stadt Cottbus: Statistisches Jahrbuch 2016
[3] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, April 2026
[4] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, Juni 2026
[5] Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg: Die BTU in Zahlen
[6] BTU Cottbus-Senftenberg: Studierendenzahlen und Herkunftsländer der internationalen Studenten
[7] Stadt Cottbus: Bevölkerungsvorausschätzung Cottbus 2040
[8] Deutscher Akademischer Austauschdienst: Projektförderung an deutschen Hochschulen 2023
[9] § 16b Aufenthaltsgesetz – Studium
[10] § 20 Aufenthaltsgesetz – Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss
[11] § 18b Aufenthaltsgesetz – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
[12] § 18c Aufenthaltsgesetz – Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Windkraft am Hermannsdenkmal: Wenn Ideologie über Heimat und Kulturlandschaft gestellt wird

Der Teutoburger Wald ist weit mehr als eine Fläche auf einer Landkarte. Er ist Naturraum, Erholungsgebiet, Heimat und eine der bekanntesten Kulturlandschaften Deutschlands. Mit dem Hermannsdenkmal steht hier zudem ein Wahrzeichen, das untrennbar mit der deutschen Geschichte verbunden ist.

Ausgerechnet in dieser Landschaft werden nun auf der Gauseköte sieben Windenergieanlagen errichtet. Die Anlagen stehen zwar nicht unmittelbar am Hermannsdenkmal. Mit einer Gesamthöhe von jeweils 246,6 Metern werden sie die Landschaft aber dauerhaft verändern. Jede einzelne Anlage wird mehr als viereinhalbmal so hoch sein wie das 53,46 Meter hohe Hermannsdenkmal [1].

Dabei geht es nicht nur um die sichtbaren Türme und Rotoren. Für Fundamente, Kranstellflächen, Zufahrtswege, Kabeltrassen und die Anlieferung der Bauteile werden Waldflächen beansprucht, Wege verbreitert und Böden verdichtet. Ein Teil dieser Flächen soll später wieder zurückgebaut werden. Doch ein über Jahrzehnte gewachsener Wald lässt sich nicht einfach durch einige Ersatzpflanzungen wiederherstellen.

Erst abgelehnt, dann doch genehmigt

Ursprünglich waren 13 Windenergieanlagen auf der Gauseköte beantragt worden. Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen blieben sieben Standorte übrig.

Im Februar 2025 lehnte der Kreis Lippe auch diese sieben Anlagen zunächst ab. Nach Auffassung des Kreises widersprachen die Standorte den damaligen Vorgaben des Regionalplans. Sämtliche Anlagen sollten in Waldbereichen entstehen, für die keine entsprechende kommunale Bauleitplanung vorlag [2].

Nur wenige Wochen später änderte sich die Lage. Nach einem Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht erklärte der Kreis Lippe, die Anlagen genehmigen zu müssen. Anderenfalls drohten nach Angaben des Kreises Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe.

Besonders widersprüchlich ist, dass die kurz darauf wirksam gewordene Änderung des Regionalplans einen Windpark an diesen Standorten nach Darstellung des Kreises nicht mehr zugelassen hätte. Entscheidend war jedoch die vorherige Rechtslage [3].

Genau hier zeigt sich das Problem der heutigen Energiepolitik. Die politisch geschaffene Vorrangstellung der Windenergie führt dazu, dass kommunale Planung, Landschaftsschutz und die Interessen der Menschen vor Ort immer häufiger zurücktreten müssen.

Der Eingriff in den Wald hat begonnen

Die Veränderungen sind inzwischen keine bloße Befürchtung mehr. Im Juli 2026 wurde berichtet, dass die Rodungsarbeiten abgeschlossen seien und die Erschließung mehrerer Standorte begonnen habe. Wurzeln werden entfernt, Flächen eingeebnet und geschottert. Einzelne Waldwege müssen für die Schwertransporte auf eine Breite von 4,50 Metern ausgebaut werden [4].

Ein Wald ist jedoch kein gewöhnliches Baugrundstück. Er ist Lebensraum, Wasserspeicher, Erholungsgebiet und Klimaregulator. Verdichtete Böden, beseitigte Wurzelsysteme und zerschnittene Lebensräume lassen sich nicht einfach rückgängig machen.

Auch Naturschutzverbände sehen das Vorhaben kritisch. Der BUND Nordrhein-Westfalen hat gegen die Genehmigung der sieben Anlagen Klage eingereicht. Unterstützt wird das Vorgehen unter anderem vom NABU Lippe, dem Lippischen Heimatbund, dem Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge und dem Förderverein der Adlerwarte Berlebeck [5].

Wenn selbst Naturschutzverbände gegen einen angeblich dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Windpark vorgehen, sollte das auch die politisch Verantwortlichen nachdenklich machen.

Die AfD hat vor Ort frühzeitig gewarnt

Die AfD im Kreis Lippe hat sich nicht erst zu Wort gemeldet, als die Bauarbeiten begonnen hatten. Bereits 2021 wandte sich der AfD-Kreisverband gegen eine Industrialisierung des Teutoburger Waldes [6].

Im September 2024 brachten die AfD-Kreistagsmitglieder Uwe Detert, Sabine Reinknecht und Viktor Hübner insgesamt zwölf Anträge zur geplanten Windkraftnutzung auf der Gauseköte ein.

Der zentrale Antrag trug den Titel „Schutz unserer Heimat: Keine Windräder im Bereich der Gauseköte“. Darin forderte die AfD, den Bau zu stoppen. Sie verwies auf die Veränderung des Landschaftsbildes, die Eingriffe in den Wald und mögliche Folgen für den Tourismus [7].

Weitere Anträge behandelten unter anderem:

  • den vorbeugenden Brandschutz,
  • die Löschwasserversorgung,
  • mögliche Belastungen durch Betriebsstoffe und Abrieb,
  • den Schutz von Greifvögeln,
  • die Wiederaufforstung,
  • die Absicherung eines späteren Rückbaus,
  • sowie die Auswirkungen auf Gastronomie und Tourismus.

Besonders wichtig war der Antrag, die geplanten Anlagen aus verschiedenen Blickrichtungen sichtbar zu machen. Die Verwaltung sollte darstellen, wie die fast 247 Meter hohen Windräder vom Hermannsdenkmal, von den Externsteinen, von der Adlerwarte und von der Falkenburg aus wirken würden [8].

Von den zwölf Anträgen wurden jedoch elf von der Tagesordnung genommen und gar nicht inhaltlich beraten. Lediglich der Antrag zur Untersuchung der Folgen für Natur und Tourismus wurde abgestimmt. Er scheiterte mit drei Ja-Stimmen gegen 53 Nein-Stimmen [9].

Die AfD hat damit nachweislich versucht, das Vorhaben zu stoppen, Risiken untersuchen zu lassen und die Auswirkungen auf Wald, Heimat und Kulturlandschaft sichtbar zu machen. Dafür fehlten ihr jedoch die politischen Mehrheiten.

Unsere Haltung im Bundestag ist eindeutig

Auch auf Bundesebene stellt sich die AfD gegen Windenergieanlagen in Wäldern und gegen die Bevorzugung der Windindustrie.

Bereits 2022 forderte die AfD-Bundestagsfraktion, auf Regelungen hinzuwirken, die einen weiteren Ausbau von Windindustrieanlagen im Wald verhindern. In der parlamentarischen Beratung wurde ausdrücklich klargestellt, dass Windkraftanlagen in Wäldern nichts zu suchen haben [10].

Im Antrag „Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen“ forderte die AfD unter anderem:

  • die Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes,
  • das Ende der bevorzugten Genehmigung von Windenergieanlagen,
  • eine verbindliche Landschaftsbildanalyse,
  • sowie stärkere Mitwirkungsrechte der betroffenen Bürger [11].

Diese Forderungen passen unmittelbar zur Gauseköte. Hätte das Landschaftsbild bei der Planung das notwendige Gewicht erhalten, hätten die Sichtbeziehungen zum Hermannsdenkmal und zu anderen bedeutenden Orten nicht als Nebensache behandelt werden können.

Auch in der laufenden Wahlperiode setzt sich die AfD für einen Kurswechsel ein. Im Antrag „Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen“ fordert die Fraktion ein Moratorium beim weiteren Ausbau und die Aufhebung des gesetzlich festgelegten sogenannten überragenden öffentlichen Interesses der Windenergie.

Mit dem Antrag für ein bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus fordert die AfD außerdem:

  • das verbindliche Einvernehmen der betroffenen Gemeinden,
  • eine vollständige Entfernung von Fundamenten und Infrastruktur nach dem Betriebsende,
  • ausreichende finanzielle Rückstellungen der Betreiber,
  • sowie umfassende Untersuchungen zu Schall, Abrieb, Havarien und den Folgen für das Landschaftsbild [12].

Der Fall Gauseköte zeigt, weshalb solche Regeln notwendig sind. Die dauerhafte Veränderung einer Heimatregion darf nicht durch Bundesgesetze, Vorrangregelungen, mögliche Schadensersatzforderungen und gerichtlichen Druck praktisch erzwungen werden.

Alice Weidel hatte recht

Alice Weidel sprach auf dem AfD-Bundesparteitag im Januar 2025 von den „Windmühlen der Schande“. Die Aussage bezog sich insbesondere auf Windkraftanlagen in sensiblen Waldlandschaften wie dem Reinhardswald.

Auch auf die Gauseköte passt diese Beschreibung.

Wenn im Namen des Umweltschutzes Wald gerodet, Boden verdichtet, Lebensraum zerschnitten und eine historische Kulturlandschaft industrialisiert wird, dann ist das keine nachhaltige Politik. Es ist ein sichtbarer Widerspruch.

Die Anlagen werden damit zum Symbol einer Energiewende, bei der Ausbauzahlen und politische Vorgaben mehr zählen als die Natur, die Heimat und die Menschen vor Ort.

Geschichte, Heimat und Erinnerung

Das Hermannsdenkmal erinnert an die Varusschlacht des Jahres 9 nach Christus. Unter Führung des Cheruskers Arminius besiegten germanische Stammesverbände drei römische Legionen. Der genaue Ort der Schlacht ist bis heute nicht abschließend geklärt. Das Denkmal selbst wurde erst im 19. Jahrhundert errichtet und 1875 eingeweiht.

Es steht damit nicht nur für die Erinnerung an die Antike, sondern auch für das damalige Streben nach deutscher Einheit.

Wenn ich an die Schlacht im Teutoburger Wald denke, fällt mir immer eine Geschichte meines Vaters ein. Er wusste damals in der Schule offenbar nicht, wann die Schlacht stattgefunden hatte. Als Strafarbeit musste er hundertmal in sein Heft schreiben:

„Die Schlacht im Teutoburger Wald war im Jahre 9 nach Christus.“

Mein Vater ist heute über 72 Jahre alt. Fragt man ihn nach dem Jahr der Schlacht, kann er die Antwort noch immer ohne Zögern geben.

Natürlich besteht guter Geschichtsunterricht nicht nur aus Jahreszahlen. Aber historisches Wissen braucht eine Grundlage. Heute erleben wir immer häufiger Geschichtsvergessenheit. Viele Menschen wissen kaum noch etwas über die Geschichte der eigenen Region und des eigenen Landes.

Ein Volk muss seine Geschichte nicht verklären. Es darf aber auch nicht seine Wurzeln verlieren. Wer nicht mehr weiß, woher er kommt, wird irgendwann auch nicht mehr wissen, was er bewahren und an die nächste Generation weitergeben möchte.

Unsere Heimat ist keine Industriefläche

Der Teutoburger Wald und das Hermannsdenkmal sind keine beliebig austauschbare Kulisse. Sie gehören zu einer über Generationen gewachsenen Landschaft und zu unserer kulturellen Erinnerung.

Unsere Heimat braucht eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Sie braucht aber ebenso Wälder, Natur, Geschichte und Identität.

Eine Energiepolitik, die im Namen des Umweltschutzes Wälder rodet und Kulturlandschaften dauerhaft industrialisiert, ist weder vernünftig noch nachhaltig.

Die AfD hat auf Kreisebene frühzeitig gewarnt. Im Bundestag kämpfen wir seit Jahren dafür, Windenergieanlagen aus Wäldern herauszuhalten, die Sonderrechte der Windindustrie abzuschaffen und die Entscheidungshoheit der betroffenen Gemeinden zu stärken.

Die Entwicklung auf der Gauseköte zeigt, wie notwendig dieser politische Kurswechsel ist.

Quellenverzeichnis

[1] Kreis Lippe: Genehmigungsbescheid zur Änderung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 3. März 2026; Landesverband Lippe: Zahlen und Fakten zum Hermannsdenkmal.

[2] Kreis Lippe: Gauseköte: Kreis Lippe lehnt Antrag zum Bau von sieben Windrädern ab, 27. Februar 2025.

[3] Kreis Lippe: Kreis Lippe muss Windräder auf der Gauseköte genehmigen, 26. März 2025.

[4] Lemgo Radio: Startschuss für Windpark an der Gauseköte, 7. Juli 2026.

[5] BUND Kreisgruppe Lippe: Klage gegen die Genehmigung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 16. Mai 2025.

[6] AfD-Kreisverband Lippe: Kampfjets oder Windkraft an der Gauseköte?, 5. Oktober 2021.

[7] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Schutz unserer Heimat – Keine Windräder im Bereich der Gauseköte, 22. September 2024.

[8] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Antrag zur Visualisierung der geplanten Windkraftanlagen, 22. September 2024.

[9] Kreis Lippe: Niederschrift über die Kreistagssitzung vom 7. Oktober 2024.

[10] Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung zum Antrag „Heimische Holzenergie mobilisieren“, Drucksache 20/4785, 2. Dezember 2022.

[11] Deutscher Bundestag: Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen, Drucksache 20/9799, 14. Dezember 2023.

[12] Deutscher Bundestag: Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen, Drucksache 21/3598, 13. Januar 2026; Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus, Drucksache 21/5058, 27. März 2026.

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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