Noelia Castillo Ramos und eine Gesellschaft, die den Bezug zur Realität verloren hat

Der Fall der Noelia Castillo Ramos ist einer dieser Fälle, die einen nicht mehr loslassen, wenn man sich ernsthaft mit ihnen beschäftigt. Eine junge Frau wird Opfer einer Gruppenvergewaltigung, sie zerbricht an den Folgen dieser Tat, versucht sich das Leben zu nehmen und entscheidet sich am Ende für den assistierten Suizid, weil sie keinen anderen Ausweg mehr sieht¹. Das ist keine abstrakte Debatte, kein politisches Schlagwort und keine theoretische Konstruktion, sondern die brutalste Form von Realität, die man sich vorstellen kann. Eine reale Tat, reale Gewalt und ein zerstörtes Leben.

Über die Täter ist bekannt, dass es mehrere Männer waren. Ihre Nationalität ist öffentlich nicht zugänglich. Und genau an diesem Punkt beginnt das eigentliche Problem, das weit über diesen Einzelfall hinausgeht. Denn während wir hier von einer tatsächlichen, physischen Gruppenvergewaltigung sprechen, von einem Verbrechen mit verheerenden Folgen, bleibt der große gesellschaftliche Aufschrei aus. Es gibt keine Massendemonstrationen, keine dauerhafte mediale Empörung, keine breite politische Mobilisierung. Stattdessen wird dieser Fall weitgehend hingenommen, als wäre er nur eine weitere Meldung unter vielen.

Bildquelle: Bild online, https://www.bild.de/news/ausland/vergewaltigungsopfer-nahm-sterbehilfe-in-anspruch-der-fall-von-noelia-castillo-25-spaltet-spanien-69c58d0f8f57616717160b67

Die große Erzählung und ihre Wirkung

In meinem Beitrag „Die große Erzählung und was am Ende übrig bleibt“ habe ich beschrieben, wie sich unsere Gesellschaft zunehmend von der Wirklichkeit entfernt und stattdessen einer Erzählung folgt, die selektiv entscheidet, was Aufmerksamkeit bekommt und was nicht³. Genau dieses Muster zeigt sich hier in aller Deutlichkeit. Es geht längst nicht mehr nur darum, was tatsächlich passiert ist, sondern darum, wie ein Fall eingeordnet werden kann, ob er in bestehende Narrative passt und ob er sich medial und politisch verwerten lässt.

Während der Fall Noelia kaum nachhaltige Aufmerksamkeit erfährt, sehen wir gleichzeitig eine völlig andere Dynamik bei Fällen aus dem medialen Umfeld. Die Debatte um Collien Fernandes und Christian Ulmen hat innerhalb kürzester Zeit eine enorme öffentliche Empörung ausgelöst. Vorwürfe stehen im Raum, deren strafrechtliche Einordnung umstritten ist und die in dieser Form von deutschen Gerichten so nicht verfolgt werden. Dennoch entsteht eine Welle der Empörung, die Menschen mobilisiert, die auf die Straße treibt und eine breite gesellschaftliche Diskussion auslöst.

Und genau hier wird die Schieflage sichtbar. Auf der einen Seite eine Frau, die nach einer realen Gruppenvergewaltigung keinen Ausweg mehr sieht und ihr Leben beendet. Auf der anderen Seite eine mediale Debatte über Vorwürfe, deren tatsächliche und rechtliche Einordnung wesentlich komplexer ist. Und trotzdem ist es der zweite Fall, der die größere Aufmerksamkeit erhält.

Deutschland ist längst Teil dieser Realität

Wer glaubt, dass es sich beim Fall Noelia um ein isoliertes Ereignis handelt, der täuscht sich. Auch in Deutschland gibt es Gruppenvergewaltigungen, und die Zahlen zeigen klar, dass diese Taten seit Jahren auf einem hohen Niveau stattfinden. Für das Jahr 2024 werden 788 Fälle ausgewiesen². Diese Entwicklung ist kein kurzfristiger Ausschlag, sondern Ausdruck eines Trends, der sich über Jahre hinweg verfestigt hat.

Gleichzeitig zeigen die offiziellen Zahlen einen weiteren Befund, der in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird. Nichtdeutsche Tatverdächtige sind bei diesen Delikten überproportional vertreten². Das ist keine Interpretation, sondern das Ergebnis offizieller statistischer Auswertungen. Und hinzu kommt ein weiterer Punkt, der oft unterschlagen wird. Bei deutschen Tatverdächtigen wird nicht erfasst, ob ein Migrationshintergrund vorliegt. Das bedeutet, dass ein Teil der tatsächlichen Hintergründe statistisch gar nicht sichtbar wird.

Wer diese Aspekte ausblendet, verweigert sich einer ehrlichen Analyse. Wer sie anspricht, stößt hingegen schnell an politische und gesellschaftliche Grenzen. Genau das ist Teil des Problems.

Eine Gesellschaft setzt falsche Maßstäbe

Was sich hier zeigt, ist mehr als nur eine unterschiedliche mediale Gewichtung einzelner Fälle. Es ist ein grundlegender Verlust von Maßstäben. Wenn reale, physische Gewalt nicht mehr automatisch zu einer breiten gesellschaftlichen Reaktion führt, während andere Themen eine enorme Empörung auslösen, dann stimmt etwas nicht mehr.

Dann wird nicht mehr nach der Schwere einer Tat bewertet, sondern nach ihrer Anschlussfähigkeit an bestimmte Narrative. Dann entscheidet nicht mehr die Realität über die Aufmerksamkeit, sondern ihre Deutung. Und genau das führt dazu, dass die wirklich gravierenden Probleme in den Hintergrund treten.

Diese Entwicklung ist gefährlich, weil sie den Blick auf das Wesentliche verstellt. Wer nicht mehr klar zwischen tatsächlicher Gewalt und medialer Inszenierung unterscheiden kann, wird auch keine wirksamen Lösungen finden.

Verantwortung beginnt bei jedem Einzelnen

Der Fall Noelia Castillo Ramos darf nicht einfach als tragischer Einzelfall stehen bleiben. Er zwingt uns dazu, genauer hinzusehen und unbequeme Fragen zu stellen. Warum bleibt die große Empörung hier aus. Warum werden andere Fälle in den Mittelpunkt gestellt. Und warum fällt es so schwer, die Realität in ihrer ganzen Härte anzuerkennen.

Diese Fragen richten sich nicht nur an Politik und Medien, sondern an jeden Einzelnen. Eine Gesellschaft verändert sich nicht von allein. Sie verändert sich durch die Haltung ihrer Bürger. Wer wegschaut, trägt dazu bei, dass sich nichts ändert. Wer Probleme nicht benennt, wird sie auch nicht lösen.

Fazit

Noelia Castillo Ramos ist tot. Und ihr Schicksal zeigt in aller Deutlichkeit, dass wir es nicht nur mit einem Problem von Gewalt zu tun haben, sondern mit einem Problem der Wahrnehmung.

Wenn wir weiterhin zulassen, dass Aufmerksamkeit nach ideologischen Mustern verteilt wird, während reale Gewalt in den Hintergrund tritt, dann verlieren wir nicht nur den Blick für die Realität. Dann verlieren wir auch den Maßstab dafür, was wirklich zählt.

Und genau das ist der Punkt, an dem wir ansetzen müssen. Jetzt.


Quellenverzeichnis

¹ BZ Berlin: „Sterbehilfe-Fall von Noelia Castillo spaltet Spanien“
https://www.bz-berlin.de/welt/sterbehilfe-fall-von-noelia-castillo-%e2%80%a025-spaltet-spanien

² Deutscher Bundestag: Polizeiliche Kriminalstatistik, Auswertung zu Gruppenvergewaltigungen

³ Lars Schieske Blog: „Die große Erzählung und was am Ende übrig bleibt“
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/die-grosse-erzaehlung-und-was-am-ende-uebrig-bleibt/

Von der Leyen träumt von Renaissance der Atomkraft – in der EU

Zeitgleich wird Deutschland deindustrialisiert

Als aufmerksamer Beobachter der politischen Geschehnisse in Deutschland kann man seinen Augen und Ohren oft selbst nicht trauen. Eine Partei, die entgegen aller politischen und auch naturwissenschaftlichen Vernunft den Atomausstieg auf den Weg gebracht hat (während in unmittelbarer Nachbarschaft immer weitere Atomkraftwerke geplant werden), ohne grundlastfähige Alternativen in ausreichendem Umfang vorweisen zu können, spielt nun mit dem Wiedereinstieg in die Atomenergie.

So machte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), die als enge Vertraute der früheren Bundeskanzlerin und Atomkraft-Aussteigerin Angela Merkel gilt, kürzlich mit einer energiepolitischen Kehrtwende auf sich aufmerksam. So sei laut von der Leyen die Abkehr von der Atomkraft ein „strategischer Fehler“ gewesen [1]. Europa hätte dieser bezahlbaren Energiequelle nicht den Rücken kehren sollen [2]. Ganz Europa? Frankreich zum Beispiel plant aktuell den Bau sechs weiterer Reaktoren [2].

Von der Leyen will es nicht bei markigen Worten belassen. Daher kündigte sie an, aus Mitteln des Emissionshandels Risikoabsicherungen für private Geldgeber finanzieren zu wollen, die in neue Atomtechnologien investieren [1]. Europa solle so die Entwicklung von Mini-Atomkraftwerken vorantreiben und damit an der „weltweiten Renaissance der Kernenergie“ teilhaben [3].

Die CDU weiß nicht, was sie will – und darf

Bundeskanzler Friedrich Merz weiß wohl nicht so recht, was er von dem Vorstoß seiner Parteifreundin halten soll. So sagte er, dass er die Einschätzung von der Leyens teile, der Beschluss zum Atomausstieg aber irreversibel sei [4]. Warum ein politischer Beschluss unumkehrbar sein soll, obwohl zahlreiche Länder in Europa und anderen Regionen jedes Jahr neue Atomkraftwerke ans Netz bringen, bleibt aber das Geheimnis des Kanzlers. Insbesondere die sogenannten Mini-Atomkraftwerke, auch als Small Modular Reactors (SMR) bekannt, sind vergleichsweise einfach und schnell zu bauen und wären eine kostengünstige Alternative [5].

Wahrscheinlich will er keinen neuen Koalitionskrach mit der SPD riskieren, gilt sie doch spätestens seit den desaströsen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als angeschlagen. Merz befürchtet wohl, dass die SPD nun jede sich bietende Chance nutzen wird, um sich selbst auf seine Kosten zu profilieren. Um dieses Risiko nicht einzugehen, wirft er lieber alte CDU-Positionen über Bord. Unter Merkel nannte man diese Strategie asymmetrische Demobilisierung.

Dass die Befürchtung nicht ganz unbegründet ist, zeigt die Reaktion seines Umweltministers Carsten Schneider (SPD). Er lehnt es ab, neue Mittel in die Entwicklung moderner Atomkraftwerke zu investieren und hält derartige Förderungen für eine rückwärtsgewandte Strategie [2].

Söder hängt sein Fähnchen wieder in den Wind

Doch nicht alle in der Union nehmen so viel Rücksicht auf die Gefühle des Koalitionspartners. So spricht sich Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder für eine Abkehr vom Atomausstieg und den Bau von Mini-Atomkraftwerken aus [6].

Ist das glaubwürdig? Söder ist ein von Umfragen und Emotionen getriebener PR-Politiker, der sein Fähnchen immer in den Wind hängt. Im Jahr 2011, als Atomkraftwerke keinen guten Ruf genossen, wollten er (damals bayerischer Umweltminister) und seine Parteiführung die CSU zur „Speerspitze des Atomausstiegs“ machen [7].

Auch sein Vorstoß wurde nun vom Koalitionspartner SPD bereits heftig kritisiert. So bezeichnete die Bundestagsabgeordnete Nina Scheer stellvertretend für ihre Fraktion das Ansinnen Söders als „Geisterfahrt-Gesetzesänderung“, an der man nicht mitwirken werde [5].

Deshalb ist von der Union bis auf Weiteres keine klare Linie zu erwarten. Während einige Abgeordnete offenbar befürchten, dass die Wähler ihnen angesichts explodierender Energiekosten davonlaufen könnten, halten ganze Landesverbände an ihrem Nein zur Atomenergie fest [8].

Deutschlands Nachbarn setzen auf Atomkraft

Insbesondere aus Frankreich wächst der Druck, die Bedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten für neue Atomreaktoren zu verbessern [1]. So war es Anfang März auch Frankreichs Präsident Macron, der zur Internationalen Konferenz zur Zukunft der Atomenergie nach Boulogne-Billancourt bei Paris geladen hatte [2].

Bemerkenswert ist, dass Deutschland an der Konferenz nicht teilgenommen hat, während 30 Staaten der Einladung gefolgt sind [2].

15 der 27 EU-Mitgliedstaaten sind Mitglied eines von Frankreich geführten Atomkraft-Bündnisses, der Nachbar im Westen Deutschlands bezieht 65 Prozent seines Strombedarfs aus Kernkraft [9]. Mit Belgien plant ein weiterer direkter Nachbar die Errichtung neuer Atomkraftwerke, das Parlament hat im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit für das Ende des Atomausstiegs gestimmt [10].

Selbst Japan, wo es am 11. März 2011 durch einen Tsunami zur Nuklearkatastrophe von Fukushima kam, hat man bereits im Jahr 2014 den zwischenzeitlich beschlossenen Atomausstieg revidiert und setzt wieder auf eine Zukunft mit Atomenergie [11].

AfD drängt auf Rückkehr zur Kernenergie

Auch die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag positioniert sich klar für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie und setzt damit einen bewussten Gegenpol zur aktuellen Energiepolitik der Bundesregierung. In der laufenden Legislaturperiode hat sie mehrere konkrete Anträge eingebracht, die auf eine Rückkehr zur Atomkraft abzielen. Dazu zählen unter anderem die Drucksachen 21/4460 zum Wiedereinstieg in die Kernenergie sowie 21/4461, in der Atomkraft ausdrücklich als „saubere“ Energieform anerkannt werden soll [13][14]. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung, den Neubau von Gaskraftwerken zugunsten eines verstärkten Einsatzes der Kernenergie zu überprüfen und entsprechend anzupassen.

Bereits in der vorherigen Legislaturperiode hatte die Fraktion entsprechende Initiativen gestartet. So zielten die Anträge 20/13230 auf einen energiepolitischen „Neuanfang“ mit Kernenergie sowie 20/13231 auf einen Stopp des Rückbaus bestehender Kernkraftwerke ab. Ziel war unter anderem, die Laufzeiten zu verlängern, den Rückbau auszusetzen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederinbetriebnahme zu schaffen [15].

Die AfD verfolgt damit kontinuierlich eine energiepolitische Linie, die auf Versorgungssicherheit, Kostenstabilität und eine stärkere Nutzung bestehender Infrastruktur ausgerichtet ist und sich deutlich von der derzeitigen Ausrichtung der Energiewende unterscheidet.

„Energiewende“ ohne Plan und Strategie

Das Hin und Her der deutschen Politik zeigt, dass die sogenannte „Energiewende“ ohne jeglichen langfristigen Plan erfolgt. Man lässt sich von vermeintlichen Stimmungen leiten und treibt vor jeder Wahl eine neue ideologische Sau durchs Dorf.

Es fehlt eine Strategie, die die drei wesentlichen Ziele einer vernünftigen Energiepolitik vereint: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.

Vor allem angesichts der nun aufgrund des Iran-Kriegs heraufziehenden Energiekrise ist Deutschlands Kurs brandgefährlich. Der Chef der Internationalen Energieagentur (IEA), Fatih Birol, stellt ernüchtert fest: „Die Situation wäre heute nicht so schlimm, wenn Deutschland die Kraftwerke noch hätte“ [12]. Traurig und bezeichnend, dass Deutschlands Lage im Ausland oft realistischer betrachtet wird als von den politischen Entscheidern in Berlin.

Setzt sich der energiepolitische Schlingerkurs fort, werden die Strompreise hoch bleiben und wird den deutschen Unternehmen weiterhin jegliche Planungssicherheit genommen. Die logischen Folgen sind Arbeitsplatzabbau und Verlagerung von Produktionsstätten dorthin, wo es bezahlbare Preise und Planungssicherheit gibt.

Das Ergebnis würde die Deindustrialisierung unseres Landes sein.

Quellenverzeichnis

[1] „Abkehr von Atomkraft ein „strategischer Fehler““, www.tagesschau.de, 10. März 2026
[2] „Widerstand aus Deutschland gegen Atomkraft-Pläne der EU-Kommission“, www.deutschlandfunk.de, 10. März 2026
[3] „Von der Leyen bezeichnet Abkehr von Atomkraft als strategischen Fehler“, www.spiegel.de, 10. März 2026
[4] „Plädiert für „Renaissance der Kernenergie“: Von der Leyen bereut Abkehr von Atomkraft – doch Merz nennt sie „unumkehrbar““, www.tagesspiegel.de, 10. März 2026
[5] „„Absurd“ – SPD und Grüne lehnen Söders Pläne für Mini-Atomkraftwerke ab“, www.welt.de, 16. März 2026
[6] „Söder will Mini-Atomkraftwerke in Bayern“, www.zdfheute.de, 15. März 2026
[7] „Die CSU will die Speerspitze des Atomausstiegs sein“, www.zeit.de, 14. Juni 2012
[8] „Atomkraft, ja bitte? Diskussion über Wiedereinstieg mit kleinen Kraftwerken“, www.mdr.de, 13. März 2026
[9] „Atomkraft – nein danke?! So teuer ist der Atomausstieg für Deutschland“, www.merkur.de, 17. März 2026
[10] „Angst vor Blackout: Belgien beendet Atomausstieg“, jungefreiheit.de, 16. Mai 2025
[11] „15 Jahre nach dem Super-GAU von Fukushima – Gedenken und neue Atomkraftwerke“, www.deutschlandfunk.de, 11. März 2026
[12] „Ohne Deutschlands Atomausstieg wären wir nicht so nahe am Abgrund“, jungefreiheit.de, 23. März 2026
[13] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4460 „Wiedereinstieg in die Kernenergie“, 2026
[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4461 „Kernenergie als saubere Energie anerkennen“, 2026
[15] Deutscher Bundestag, Drucksachen 20/13230 und 20/13231 „Neuanfang mit Kernenergie / Rückbau stoppen“, 2024

Nein zu weiteren Migrationsmagneten!

Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist ein Irrweg

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es in Artikel 16a GG. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass kein Asylrecht genießt, wer nicht nachweisen kann, in der Heimat politisch verfolgt zu werden. Von dieser zwingenden Logik hat man in Deutschland längst Abstand genommen. Hier genießt jeder Asyl, der dieses Wort an der Grenze oder in der zuständigen Behörde aufsagen kann.

Asyl – auch damit ist es nicht mehr weit her. Ursprünglich war damit die zeitweilige Aufnahme gemeint, um Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten. Mit der zeitlichen Begrenzung ist es schon lange vorbei. Wer einmal Zugang zum deutschen Asylsystem gefunden hat, der muss sich schon verdammt blöd anstellen, um aus diesem wieder herauszufallen.

Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Innenminister Dobrindt

Die Bundesregierung plant nun weitere Gesetzesänderungen, um aus temporärem Asyl einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach dreimonatigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, selbst dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist [1].

Die Arbeitserlaubnis soll auch dann gelten, wenn die Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung leben [2]. Dafür hat sein Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet [3]. Das Ganze soll im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen [1]. Dobrindt, der sich gerne als Law-and-Order-Politiker aufspielt, setzt damit die Politik der Ampel-Regierung und seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser nahtlos fort.

Diese hatte bereits die notwendige Aufenthaltsdauer für Arbeitserlaubnisse reduziert, Stichtage für Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugunsten der Betroffenen geändert und die Ausländerbehörden angewiesen, die Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern zu erteilen [4].

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert

Mit dieser neuerlichen Gesetzesänderung würde das Asylverfahren konterkariert werden. Selbst Asylbewerber, deren Asylanträge abgelehnt werden, könnten sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen und somit ihrer Ausreisepflicht entgehen. Funktioniert der eine Weg nicht, öffnet die Bundesregierung eben eine weitere Tür. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht mehr weit, dass auch Geduldeten – also abgelehnten Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden – mit einer Arbeitserlaubnis durch die Hintertür ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verschafft wird.

Gleiches ist für Asylbewerber zu erwarten, die bislang nicht arbeiten dürfen, weil sie aus sichereren Herkunftsstaaten stammen [5]. Das Ergebnis dieser Politik wäre, dass sämtliche illegalen Aufenthalte durch die Dobrindtsche Arbeitserlaubnis quasi-legalisiert werden.

Sozis applaudieren und fordern Bleibeperspektiven

Dass es genau darum geht, zeigen vor allem Äußerungen des Koalitionspartners. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, dass Arbeit „ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration“ sei [1].

Noch deutlicher wird der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der mit der Arbeitserlaubnis auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verknüpfen will: „Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“ [2]. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass die Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Bleibeperspektive führen muss [6].

Die logischen Folgen

Da die Union sich weiterhin hinter der „Brandmauer“ versteckt, hat sie sich auf Gedeih und Verderb an die SPD gebunden und wird auch diese Kröte – wenn es für sie denn überhaupt eine ist – schlucken müssen. Bemerkenswert ist, dass an die Arbeitserlaubnis keinerlei Verdienstgrenze gekoppelt ist.

Scheinbeschäftigungen, Lohndumping und ein wieder wachsender Niedriglohnsektor werden die Konsequenz sein. Dobrindts Plan führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl derjenigen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland bleiben, abermals zunehmen wird. Und das hat wiederum zur Folge, dass ein weiterer Zuwanderungsmagnet geschaffen wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie Dobrindt Asylbewerber schneller in Arbeit bringen will“, www.lto.de, 23. Februar 2026

[2] „Streit um das neue Asylgesetz: Schneller arbeiten bei ungewisser Zukunft?“, www.berliner-zeitung.de, 28. Februar 2026

[3] „Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 22. Februar 2026

[4] „Warum viele Asylsuchende bisher nicht arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 1. November 2023

[5] „Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen“, www.br.de, 13. Februar 2025

[6] „SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen“, www.boerse.de, 23. Februar 2026

Bundesprogramm zur Sanierung von Schwimmbädern gestartet

Mit dem Start des neuen Projektaufrufs für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ setzt der Bund ein wichtiges Signal für die Zukunft unserer Sportinfrastruktur. Wie aus der aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums hervorgeht, stehen im Bundeshaushalt 2026 insgesamt 250 Millionen Euro gezielt für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung [1]. Damit wird ein Bereich adressiert, der seit Jahren unter erheblichem Sanierungsstau leidet und zugleich eine zentrale Bedeutung für Gesundheit, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat.

Schwimmbäder sind weit mehr als nur Orte der Freizeitgestaltung. Sie sichern die Schwimmfähigkeit unserer Kinder, fördern den Breitensport und leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Gleichzeitig sind viele Anlagen in einem Zustand, der dringend Investitionen erforderlich macht. Genau hier setzt das Bundesprogramm an.

Klare Förderbedingungen

Gefördert werden kommunale Schwimmbäder in unterschiedlichsten Ausprägungen, darunter Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder und Lehrschwimmbecken [1]. Städte, Gemeinden und Landkreise können entsprechende Projekte einreichen und so dringend notwendige Modernisierungen anstoßen.

Diese Maßnahmen greifen zentrale Punkte auf, die auch im Deutschen Bundestag im Rahmen entsprechender Initiativen thematisiert wurden. In meinem Beitrag zur Sanierung von Sportstätten habe ich deutlich gemacht, dass wir es hier nicht mit Einzelfällen, sondern mit einem flächendeckenden Problem zu tun haben.

Kommunen müssen jetzt handeln

Die Antragsfrist läuft bis zum 19. Juni 2026. Städte, Gemeinden und Landkreise sind aufgerufen, ihre Interessenbekundungen beim Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung einzureichen [1]. Die Auswahl der Projekte erfolgt anschließend durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Diese Frist sollte von den Kommunen unbedingt genutzt werden. Wer jetzt nicht handelt, vergibt eine wichtige Chance, dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

Unsere Forderungen bilden die Realität ab

Die aktuelle Förderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, kann aber nur ein Anfang sein. Unsere Forderungen aus der Bundestagsdrucksache bilden die tatsächliche Lage vor Ort ab. Der Sanierungsbedarf ist vielerorts deutlich größer als das aktuell bereitgestellte Fördervolumen.

Es reicht nicht aus, punktuell Mittel bereitzustellen. Notwendig ist eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung, die den realen Investitionsbedarf widerspiegelt. Genau dafür stehen unsere Forderungen. Sie orientieren sich nicht an Wunschvorstellungen, sondern an den konkreten Herausforderungen in den Kommunen.

Jetzt Verantwortung übernehmen

Ich rufe alle Verantwortlichen in den Kommunen ausdrücklich dazu auf, sich aktiv um eine Teilnahme am Förderprogramm zu bemühen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Bringen Sie Ihre Projekte auf den Weg. Sorgen Sie dafür, dass unsere Schwimmbäder erhalten und modernisiert werden.

Gleichzeitig bleibt klar: Dieses Programm kann nur ein erster Schritt sein. Es braucht weitere Maßnahmen, um den bestehenden Sanierungsstau tatsächlich abzubauen.

Es geht um Sicherheit, um Gesundheit und um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor allem aber geht es um Verantwortung gegenüber den Kommunen und ihren Bürgern.


Quellenverzeichnis

[1] Pressemittteilung BMWSB Pressemitteilungen – Bund setzt starkes Signal für die Zukunft kommunaler Schwimmbäder – BMWSB, 20.03.2026

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032, „Sanierung von Sportstätten im Bund“, abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Eigener Beitrag: „Rede Antrag zu Sanierung von Sportstätten im Bundestag mit klarer Forderung“, abrufbar unter: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

Die große Erzählung und was am Ende übrig bleibt

Es ist mittlerweile ein bekanntes Muster

Ein Thema taucht auf, plötzlich, laut und moralisch aufgeladen. Die Schlagzeilen überschlagen sich, die sozialen Netzwerke explodieren, Politiker springen auf, Experten werden herumgereicht wie Requisiten in einem schlecht geschriebenen Theaterstück.

Und immer ist die Botschaft klar. Hier passiert etwas Großes. Etwas Gefährliches. Etwas, das sofortiges Handeln verlangt. Corona, Klimawandel, Dürre in Deutschland, Fachkräftemangel, Rechtsextremismus. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Vom Einzelfall zum gesellschaftlichen Symbol

Und jetzt also der nächste Fall, über den berichtet wird. Schwere Vorwürfe stehen im Raum. Von „virtueller Vergewaltigung“ ist die Rede, ein Begriff, der maximal emotionalisiert und maximale Aufmerksamkeit erzeugt. Medien greifen das dankbar auf, berichten breit, Diskussionen entstehen, Forderungen werden laut.

Innerhalb kurzer Zeit wird aus einer Anschuldigung ein gesellschaftliches Thema. Aus einem Einzelfall ein Symbol. Aus einer Geschichte eine vermeintliche Wahrheit.

Wenn die Realität leiser zurückkehrt

Doch dann kommt die Realität zurück, deutlich leiser. Die Ermittlungen werden eingestellt. Nicht, weil alles vollständig geklärt wäre, sondern weil es keine ausreichenden Belege gibt und konkrete Ansatzpunkte fehlen. Das Verfahren verläuft im Sande, während die vorherige Empörung bereits ihre Wirkung entfaltet hat. Und genau hier wird es interessant.

Die Konsequenzen bleiben

Denn während die öffentliche Aufmerksamkeit weiterzieht, bleiben die Konsequenzen bestehen. Plötzlich ist mehr Geld für Projekte und Organisationen verfügbar, die sich genau diesem zuvor skandalisierten Problem widmen. Programme werden aufgelegt, Förderstrukturen ausgebaut, neue Zuständigkeiten geschaffen.

An anderer Stelle führen ähnliche Dynamiken zu ganz konkreten Eingriffen in den Alltag. Man erinnert sich an weitreichende Einschränkungen während der Corona-Zeit, die als alternativlos dargestellt wurden. Oder an zusätzliche Abgaben und Kostensteigerungen im Namen des Klimaschutzes. Und auch in aktuellen Fällen wird schnell der Ruf nach schärferen Gesetzen laut, nach mehr Regulierung, nach mehr Kontrolle. Die ursprüngliche Geschichte mag später an Substanz verlieren oder sich relativieren. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen jedoch bleiben bestehen.

Die eigentliche Verschiebung

Und genau darin liegt die eigentliche Verschiebung. Denn die erste Welle ist laut, emotional und prägend. Sie schafft den Rahmen, in dem politische und gesellschaftliche Entscheidungen plötzlich plausibel erscheinen. Die zweite Welle, die Einordnung, die Relativierung, erreicht oft nur noch wenige. Sie hat kaum noch Einfluss auf das, was bereits beschlossen oder in Gang gesetzt wurde.

Ein System der Aufmerksamkeit

So entsteht ein System, in dem nicht mehr nur Ereignisse zählen, sondern vor allem ihre Inszenierung. Ein System, in dem Aufmerksamkeit zur entscheidenden Ressource wird. Das bedeutet nicht, dass es keine realen Probleme gibt. Natürlich existieren Krisen, Missstände und auch echte Opfer. Aber es bedeutet, dass die Dynamik der öffentlichen Debatte zunehmend eigene Folgen produziert. Folgen, die oft bestehen bleiben, selbst wenn die ursprüngliche Grundlage brüchig wird.

Die entscheidende Frage

Und wer das einmal erkennt, beginnt anders hinzuschauen. Denn die entscheidende Frage ist längst nicht mehr nur, was passiert. Sondern was daraus gemacht wird.

Bildquelle: Screenshot jf-online

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/ermittlungen-im-fall-collien-fernandes-eingestellt

AfD und Otto Wels – Das Bollwerk gegen die Zensur

Gedenken an Otto Wels und das Ermächtigungsgesetz 

Heute, am 23. März 2026, jährt sich zum 93. Mal die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. (1) An diesem Tag gedenken wir Otto Wels, der als SPD-Vorsitzender und Reichstagsabgeordneter gemeinsam mit seiner Fraktion den einzigen offenen Widerstand gegen dieses Gesetz leistete. Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die NSDAP-Regierung, ohne Beteiligung des Parlaments zu regieren und die Grundrechte der Bürger auszusetzen, was den Weg zur Diktatur ebnete. In der von SA-Männern umstellten Krolloper hielt Wels seine historische Rede und erklärte: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“ (2) 

Otto Wels: Vom Arbeiter zum Symbol des Widerstands 

Otto Wels wurde am 15. September 1873 in Berlin als Sohn eines Gastwirts geboren. Als Tapeziererlehrling trat er 1891 der SPD bei und engagierte sich in der Gewerkschaftsbewegung. 1912 wurde er Reichstagsabgeordneter, 1919 übernahm er den SPD-Vorsitz. Er leitete den Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 und floh nach seiner Rede gegen das Ermächtigungsgesetz 1933 ins Exil und starb am 16. September 1939 in Paris. Sein Vermächtnis symbolisiert Mut in der Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Arbeiterrechten. (3)(4) 

Die Abkehr der SPD von ihren Wurzeln 

Die aktuelle SPD hat jedoch wenig mit Wels‘ arbeiterfreundlichen Wurzeln gemein. Sie priorisiert Eliteninteressen, symbolische Ideologiefragen wie Gender und Klimahysterie vor einer fairen Lohn- und Verteilungspolitik, was ihre Abkehr von den sozialdemokratischen Grundwerten verdeutlicht. (5) 

Der Skandal um den Otto-Wels-Saal 

Der Streit um den Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude offenbart die doppelte Moral der Kartellparteien. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde die AfD mit 151 Abgeordneten zur zweitstärksten Fraktion vor der SPD mit 120 Sitzen. (6) Logisch forderte die AfD den zweitgrößten Fraktionssaal, den Otto-Wels-Saal. Der Ältestenrat des Bundestags, dominiert von der Kartellmehrheit, entschied jedoch im Mai 2025 gegen die AfD: Die SPD behält den Saal, die AfD erhält den kleineren ehemaligen FDP-Saal. (7) Die SPD begründete dies damit, dass sie als Regierungspartei in der schwarz-roten Koalition Platz für Ministeriumsmitarbeiter und Nähe zum CDU/CSU-Saal benötige. Symbolisch argumentierte sie, der nach Wels‘ 1933er-Rede benannte Saal sei mit der „gesichert rechtsextremen“ AfD unvereinbar. SPD-Geschäftsführer Dirk Wiese nannte die Vorstellung „unerträglich“ für Fraktion und Wels-Familie und sprach von AfD-„Hysterie“. (8) (9) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2026 (Az. 2 BvE 14/25), veröffentlicht am 5. Februar, jubelte er: „Gut, dass der Spuk nun ein Ende hat.“ Das Gericht wies die Organklage der AfD ab und stellte klar: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen spezifischen Saal gemäß Art. 38 GG, solange der zugeteilte ausreichend groß ist – keine „Erfolgsprämien“ für Wahlerfolge. (10)   

Die doppelte Moral der SPD im Otto-Wels-Haus 

Diese Haltung der SPD wirkt hochgradig schizophren, da sie die gleiche Symbolik im Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50) toleriert. Dieses nach Wels benannte Bundestagsgebäude beherbergt seit Jahren Büros zahlreicher AfD-Abgeordneter neben SPD- und Grünen-Mitgliedern. Der Kontrast zeigt: Die Blockade des Fraktionssaals ist pure Machtpolitik, um Kartell-Privilegien zu wahren. (11) (12) 

Die AfD – wahre Partei der Arbeiter 

Die AfD ist hingegen die wahre Volkspartei und Partei der Arbeiter. Wahlanalysen zur Bundestagswahl 2025 belegen: Die AfD erreichte bis zu 38 Prozent Zustimmung unter Arbeitern– weit vor der SPD mit unter 20 Prozent. (13) (14) 

Dies ergibt sich aus dem konsequenten Kampf für Familien, Arbeiter und Mittelstand. Die AfD kämpft für steuerliche Entlastungen für Arbeiter und Familien, steht für bezahlbare Energie und den Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie den Schutz heimischer Arbeitsplätze. Außerdem setzt sich die AfD für einen gerechten Sozialstaat ohne Missbrauch staatlicher Leistungen ein. 

Darüber hinaus ist die AfD der konsequenteste Verteidiger der Grundrechte. Sie hat zahlreiche Parlamentsinitiativen und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichten eingereicht, um Freiheitsrechte zu wahren: 

  • Gegen Corona-Maßnahmen: Klagen gegen Lockdowns, Versammlungsverbote und 2G-Regeln schützten Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Viele Urteile bestätigten unverhältnismäßige Einschränkungen. (15) (16) (17) (18) 
  • Gegen Klimapolitik: Widerspruch gegen das Klimaschutzgesetz, das durch hohe Energiepreise Eigentums- und Berufsfreiheit Arbeiter trifft. (19) (20) 
  • Gegen Verfassungsschutz und Zensur: Erfolgreiche Eilanträge gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“, die Vereins- und Meinungsfreiheit bedrohen. (21) (22) (23)  
  • Migrationspolitik: Klagen für innere Sicherheit und Sozialrechte, da Masseneinwanderung Grundrechte wie Eigentum und Persönlichkeitsrechte belastet. (24) (25) (26) 

Und was macht die SPD? Vorschläge, den Bürger weiter zu schröpfen, z.B. in Form der Gesundheitsabgabe, die Leistung und Erfolg bestraft. Da stellt sich doch zurecht die Frage: Wer braucht die SPD eigentlich noch? (27) 

Parallelen zur Weimarer Republik 

Es gibt Parallelen zur Weimarer Republik: Das Ermächtigungsgesetz setzte unter dem Vorwand einer „Krise“ Grundrechte außer Kraft. Heute warnen wir vor ähnlicher Machtkonzentration bei Pandemie-Maßnahmen, Klimapolitik oder Migrationskrisen, wo die Kartellparteien ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle agieren. Die AfD war und ist der einzige konsequente Verteidiger der Demokratie.  

Die AfD als Bollwerk gegen Zensur 

Wie Wels gegen SA-Einschüchterung kämpfte, steht die AfD dem heutigen engstirnigen Meinungskorridor der Kartellparteien entgegen. Die AfD kämpft einsam gegen das Bollwerk der Kartellparteien, die gestützt auf Medien und Staatsapparat – die öffentliche Meinung als Monopol diktieren. In gezielt geschürter Hysterie hagelt es tätliche Übergriffe von Antifa und Linksextremisten auf AfD-Anhänger: Brandstiftungen und Vandalismus als Mittel, um andere Meinungen zu ersticken. (28) 

Doch Otto Wels’ unerschrockener Mut lebt in der AfD fort: Wie er gegen die herrschende Mehrheit ankämpfte, verkörpert die AfD allein die wahren Werte von Demokratie, Freiheit, Widerstand und dem Kampf zum Wohle des Volkes. Die SPD pervertiert indes seinen Namen zum Bollwerk gegen uns – ein zynischer Verrat an ihrer eigenen Geschichte und dem Volk. 

Quellen:

(1) 23. März 1933: Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540

(2) Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz 

(3) Otto Wels  https://www.dhm.de/lemo/biografie/otto-wels

(4) People in the Resistance: Otto Wels  https://www.gdw-berlin.de/en/recess/biographies/complete-index/biographie-detail/view-bio/otto-wels

(5) SPD verliert fast unumkehrbar an gesellschaftlicher Verankerung  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(6) Das sind die Fraktionen im 21. Deutschen Bundestag  https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/das-sind-die-fraktionen-im-21-deutschen-bundestag

(7) Beschluss vom 27. Januar 2026  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(8) SPD-Fraktion bleibt im Otto-Wels-Saal  https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-spd-otto-wels-saal-bundestag-li.3253310

(9) AfD scheitert mit Klage zu Otto-Wels-Saal: „Gut, dass der Spuk ein Ende hat“  https://www.vorwaerts.de/inland/afd-scheitert-mit-klage-zu-otto-wels-saal-gut-dass-der-spuk-ein-ende-hat

(10) Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des Otto-Wels-Saals  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html

(11) Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50)  https://www.bundestag.de/besuche/architektur/gebaeude/udl50

(12) Platz machen für die Blauen  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundestag-abgeordnete-afd-berlin/seite-2

(13) AfD-Stimmanteile nach Tätigkeit im Vergleich zu 2021  https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2025-02-23-BT-DE/charts/umfrage-afd/chart_1874759.shtml

(14) Wahlverhalten bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach beruflicher Tätigkeiten  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558462/umfrage/wahlverhalten-bei-der-bundestagswahl-2025-nach-taetigkeiten

(15) Verfassungsrichter: Zweiwöchige Corona-Ausgangssperre für Nichtgeimpfte war rechtswidrig  https://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsgericht–corona-ausgangssperre-war-rechtswidrig-34829328.html

(16) Gericht bestätigt Maskenpflicht – Versammlungsverbot war jedoch verfassungswidrig  https://www.welt.de/politik/deutschland/article256306202/Corona-Gericht-bestaetigt-Maskenpflicht-Versammlungsverbot-war-verfassungswidrig.html

(17) Recht auf effektive Opposition“: AfD Fraktion klagt gegen 2G-Plus im Bundestag  https://www.stern.de/politik/deutschland/corona-regeln–afd-fraktion-klagt-gegen-2g-plus-im-bundestag-31555256.html

(18) AfD reicht Klage gegen Lockdown ein  https://afd-fraktion-hessen.de/afd-reicht-klage-gegen-lockdown-ein/ 

(19) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100575.pdf

(20) Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen https://afdbundestag.de/eigentum-vor-willkuer-in-der-energiepolitik-schuetzen/ 

(21) Was die Gerichtsentscheidung zur AfD bedeutet  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

(22) Eilantrag der AfD gegen Bekanntgabe ihrer Einstufung als Verdachtsfall erfolgreich  https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-der-afd-gegen-bekanntgabe-ihrer-einstufung-als-verdachtsfall-erfolgreich

(23) Der Compact-Sieg bestätigt auch unsere Politik! 

(24) Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-087.html

(25) Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100574.pdf

(26) Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen  https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009740.pdf

(27) Neid, Stillstand, Umverteilung: Wer braucht die SPD eigentlich noch?  https://www.focus.de/politik/meinung/neid-stillstand-umverteilung-wer-braucht-die-spd-eigentlich-noch_ba1383d9-6406-4a3a-87c5-46b00fb0b483.html

(28) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025  https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

Mein Kommentar

Rettungsdienst darf nicht zur Rechnung für Bürger werden

Als Stadtverordneter habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion bereits im März 2025 eine Anfrage gestellt, weil sich damals schon abgezeichnet hat, wohin die Entwicklung im Rettungsdienst geht.

In mehreren Brandenburger Landkreisen wurde darüber diskutiert, Patienten an den Kosten für Rettungseinsätze zu beteiligen. Für uns war klar, dass diese Entwicklung auch Cottbus erreichen kann. Deshalb haben wir nachgefragt:

„Sind für 2025 neue Satzungen oder Änderungen bestehender Satzungen geplant, die Gebühren oder Beiträge betreffen?“¹

Unser Ziel war eindeutig. Wir wollten verhindern, dass Bürger in Cottbus am Ende für Rettungseinsätze zahlen müssen.

Klare Aussagen von Stadt und Land

Die Antwort der Stadtverwaltung war damals eindeutig. Der zuständige Dezernent erklärte:

„Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“²

Gleichzeitig wurde betont, dass eine Einigung mit den Krankenkassen erwartet wird.

Auch auf Landesebene wurde eine klare Linie vertreten. Gesundheitsministerin Britta Müller stellte fest:

„Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“³

Und weiter:

„Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“³

Die Botschaft war also klar. Weder das Land noch die Stadt wollten, dass Bürger zur Kasse gebeten werden.

Realität sieht anders aus

Heute müssen wir feststellen, dass genau dieses Szenario eingetreten ist. Bürger in Cottbus erhalten Rechnungen für Rettungseinsätze aus dem Jahr 2025. Damit steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit politischer Zusagen infrage. Denn eines ist offensichtlich:
Die Probleme zwischen Krankenkassen und Trägern wurden nicht gelöst. Stattdessen werden sie nun auf die Bürger abgewälzt. Das ist aus meiner Sicht ein klares politisches Versagen.

Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer im Notfall Hilfe benötigt, darf nicht mit einer Rechnung rechnen müssen.

Gleichzeitig sage ich auch klar: Missbrauch des Notrufs ist kein Kavaliersdelikt. Wer den Rettungsdienst ohne tatsächlichen Notfall in Anspruch nimmt, muss selbstverständlich auch zur Verantwortung gezogen werden. Aber dort, wo echte Hilfe notwendig ist, muss die Finanzierung über die Krankenkassen gesichert sein.

Wir bleiben dran

Wir werden uns als Stadtverordnete weiterhin dafür einsetzen, dass die ursprünglichen Zusagen eingehalten werden.

Dazu gehört auch, dass Verantwortliche für ihre Aussagen einstehen.

Zudem haben wir bereits die nächste Entwicklung im Blick. Für die Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2026 haben wir eine weitere Anfrage zum Thema Telenotarzt gestellt. Hintergrund ist die berechtigte Frage, ob auch hier Finanzierungsprobleme mit den Krankenkassen entstehen könnten.

Wir werden auch dieses Thema genau prüfen.

Fazit

Die Entwicklung war absehbar. Deshalb haben wir frühzeitig gehandelt. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Der Rettungsdienst muss für echte Notfälle kostenfrei bleiben. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.


Quellenverzeichnis

  1. Anfrage AN-38/25 der AfD-Fraktion Cottbus, 10.03.2025
    https://session.cottbus.de/buerger/to0050.asp?__ktonr=37097
  2. Antwort der Stadt Cottbus auf Anfrage AN-38/25, Stadtverordnetenversammlung 26.03.2025
    „Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“
  3. Ministerium für Gesundheit Brandenburg / Aussagen von Gesundheitsministerin Britta Müller, März 2025
    „Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“
    „Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“
  4. Bericht Radio Cottbus, 19.03.2026
    https://www.radiocottbus.de/lausitz-news/2026/03/19/rettungsdienst-rechnung-cottbus-patienten-sollen-jetzt-zahlen/

Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

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