Etikettenschwindel auf dem Dach

Eine grundlastfähige Solaranlage gibt es nicht

Immer wieder höre ich von Baulastträgern, sie würden für ein Gebäude oder einen ganzen Gebäudekomplex eine „grundlastfähige“ Photovoltaikanlage errichten. Das klingt nach Versorgungssicherheit, nach Unabhängigkeit, nach Zukunft. Es ist aber schlicht falsch. Eine Solaranlage liefert nur dann Strom, wenn die Sonne scheint. Nachts liefert sie nichts, an trüben Wintertagen fast nichts. Wer ein solches Versprechen in Planungsunterlagen oder Pressemitteilungen schreibt, weiß entweder nicht, wovon er spricht, oder er setzt darauf, dass es niemand nachprüft. Beides ist bei Bauvorhaben, die mit öffentlichem Geld bezahlt werden, nicht hinnehmbar.

Grundlast ist ein klar definierter Begriff

Grundlast ist kein Werbewort, sondern ein Fachbegriff. Er beschreibt die Nachfrage: die Mindesthöhe des Strombedarfs, der zu jeder Zeit anfällt und gedeckt werden muss [1]. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag spricht von der Stromnachfrage, die im Tagesverlauf nicht unterschritten wird [2].

Grundlastfähig ist ein Kraftwerk nach der Definition der Akademien der Wissenschaften (Leopoldina, acatech und Akademienunion) nur dann, wenn es unabhängig von äußeren Umständen wie dem Wetter jederzeit mit voller Leistung produktionsbereit ist. Das trifft auf brennstoffbetriebene Kraftwerke, Geothermie und mit Einschränkungen auf Wasserkraft zu. Photovoltaik- und Windkraftanlagen nennen die Akademien ausdrücklich als nicht grundlastfähig [1]. Deutlicher kann eine wissenschaftliche Einordnung kaum ausfallen.

Auch jedes Einfamilienhaus hat seine Grundlast. Ein Vierpersonenhaushalt im Eigenheim verbraucht ohne elektrische Warmwasserbereitung im Schnitt 3.800 Kilowattstunden im Jahr [3]. Das sind gut 10 Kilowattstunden am Tag oder rechnerisch rund 430 Watt, die ohne Unterbrechung bereitstehen müssen, auch um drei Uhr nachts im Dezember.

Die Solarbranche bestätigt das Problem selbst

Wie ungleichmäßig Solarstrom anfällt, belegt ausgerechnet das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, das der Photovoltaik gewiss nicht feindlich gegenübersteht. Nach dessen aktueller Faktensammlung (Stand August 2026) arbeiten Solarmodule etwas weniger als die Hälfte der 8.760 Stunden eines Jahres, und dann meist nur in Teillast. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen für Dachanlagen im Jahr 2026 mit 895 Volllaststunden [4]. Eine Dachanlage erzeugt übers Jahr also nur so viel Strom, als liefe sie gut ein Zehntel der Zeit mit voller Leistung.

Im Winter wird es noch dünner. Die Hochschule Trier hat die Erträge von rund 26.200 Dachanlagen ausgewertet. Für den Postleitzahlbereich 03, also unsere Region um Cottbus, lag der mittlere Ertrag im Juni 2020 bei 122 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung, im Dezember bei gerade einmal 22 [5]. Der Dezember brachte weniger als ein Fünftel des Junis, und die Tageserträge lagen bis auf wenige Tage unter einer Kilowattstunde je Kilowatt Leistung [5].

Das Fraunhofer-Institut zieht daraus selbst die Konsequenz, die viele Baulastträger offenbar nicht hören wollen: Photovoltaikanlagen ersetzen keine steuerbaren Kraftwerke, auch nicht in Kombination mit Windkraft, Batteriespeichern und Pumpspeichern. Kritisch seien windstille Nächte und besonders windstille, trübe Winterwochen [4]. Ohne Unterstützung durch Windkraft würde der ungünstigste Fall im Winter sogar Monate statt Wochen dauern [4].

Auch die Batterie im Keller ändert daran nichts

Das übliche Gegenargument lautet: Dafür gibt es doch Speicher. Die Verbraucherzentrale hat die Antwort bereits gegeben. Mit einer Solaranlage und einem Batteriespeicher steigt der Anteil des selbst gedeckten Stroms in einem typischen Einfamilienhaus von rund 25 bis 30 auf bis zu 70 Prozent. Unter den hierzulande herrschenden Wetterbedingungen sind mit Solaranlage und Batterie aber keine 100 Prozent erreichbar, und zwar ausdrücklich egal, wie groß der Speicher ist. Strom aus dem Sommer für den Winter aufzuheben, gelinge auch mit einem sehr großen, dann unwirtschaftlichen Batteriespeicher nicht [6]. Die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin kommt zum selben Ergebnis: Vollständige Unabhängigkeit vom Stromnetz ist mit sinnvoll dimensionierten Batteriespeichern nicht möglich [7].

Eine übliche Hausbatterie mit 10 Kilowattstunden reicht bei 10 Kilowattstunden Tagesverbrauch gerade einmal für einen Tag. Sollte ein Einfamilienhaus zum Beispiel zwei trübe Winterwochen aus eigener Kraft überstehen, wären rechnerisch rund 146 Kilowattstunden Speicher nötig. Selbst beim günstigsten Durchschnittspreis, den die Verbraucherzentrale für große Heimspeicher ermittelt hat, nämlich 360 Euro je Kilowattstunde [8], wären das über 52.000 Euro allein für die Batterie. Und die Solaranlage müsste deutlich wachsen: Um den Dezemberbedarf auch nur im Monatsmittel zu decken, bräuchte ein solcher Haushalt in unserer Region nach den Ertragsdaten der Hochschule Trier rund 15 Kilowatt Modulleistung statt der üblichen 10 [3][5]. An einzelnen dunklen Tagen reicht selbst das nicht.

Der Wasserstoffspeicher im Garten ist gescheitert

Bleibt die Speicherung über Monate. Die einzige am Markt angebotene Komplettlösung für die ganzjährige Selbstversorgung eines Eigenheims war das System „Picea“ des Berliner Herstellers HPS. Im Sommer erzeugte ein Elektrolyseur aus Solarstrom Wasserstoff, der in Druckflaschen vor dem Haus lagerte und im Winter über eine Brennstoffzelle wieder zu Strom wurde. Die zweite Generation konnte bis zu 1.500 Kilowattstunden speichern und kostete je nach Auslegung zwischen 99.000 und 150.000 Euro, die Solaranlage noch nicht eingerechnet [9]. Dazu kommt ein erheblicher Energieverlust: Selbst im großtechnischen Maßstab erreicht die Kette von Strom über Wasserstoff zurück zu Strom nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung nur etwa 40 bis 50 Prozent Wirkungsgrad [10]. Mehr als die Hälfte des mühsam im Sommer gewonnenen Stroms geht also verloren.

Das Ende dieser Geschichte ist bezeichnend. Im April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über HPS eröffnet, der Geschäftsbetrieb ist eingestellt [11]. Einen Markt für diese Technik gab es im erforderlichen Umfang offenbar nicht [12]. Wer heute für ein Einfamilienhaus eine Solarversorgung verspricht, die rund um die Uhr und das ganze Jahr trägt, verspricht also etwas, das es nicht einmal mehr zu kaufen gibt.

Die wahre Grundlast trägt das Netz, und das zahlen alle

Die Befürworter des Begriffs werden einwenden, niemand müsse ein Gebäude vom Netz abkoppeln. Das stimmt, und genau darin liegt der Kern der Täuschung. Auch die Akademien halten eine zuverlässige Versorgung ohne klassische Grundlastkraftwerke nur für möglich, wenn Sonne und Wind mit Speichern, flexiblem Verbrauch und sogenannten Residuallastkraftwerken zusammenspielen, also Gasturbinen, die später mit Wasserstoff laufen sollen [1]. Davon würden im Jahr 2045 allein in Deutschland 60 bis 180 Gigawatt benötigt [1]. Grundlastfähig ist also nicht die Anlage auf dem Dach, sondern ein ganzes System aus Netzen, Speichern und steuerbaren Kraftwerken, das gebaut, betrieben und bezahlt werden muss.

Diese Kosten stehen auf der Stromrechnung. Allein die Netzentgelte machen heute im Schnitt 9,2 Cent jeder Kilowattstunde aus [13]. Wer im Sommer kaum Netzstrom bezieht, zahlt entsprechend weniger davon, braucht das Netz aber im Winter in vollem Umfang. Wenn ein Baulastträger seine Solaranlage „grundlastfähig“ nennt, schmückt er sich also mit einer Leistung, die in Wahrheit das öffentliche Netz und die Kraftwerke dahinter erbringen.

Selbst die Bundesnetzagentur widerspricht dem Märchen

Wie wenig die Solaranlage auf dem eigenen Dach aus eigener Kraft leistet, hat inzwischen auch die Bundesnetzagentur festgestellt. Mit ihrer Reform der Netzentgelte, dem Verfahren „AgNes“, sollen Verbraucher, die mit einer eigenen Anlage Strom erzeugen und deshalb weniger aus dem Netz beziehen, künftig einen höheren Grundpreis zahlen [14]. Behördenpräsident Klaus Müller begründet das ausgerechnet mit dem Argument, das die Werbung vom grundlastfähigen Solardach widerlegt: Wer seinen Strom selbst erzeugt, verlasse sich trotzdem auf das Netz, „wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist“ [14]. Andernfalls würden zunehmend nur noch Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Netzkosten tragen [14].

Die Mehrbelastung soll nach Angaben der Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet regelmäßig unter 100 Euro im Jahr liegen, Steckersolargeräte sind ausgenommen [14]. Nach Presseberichten über den Festlegungsentwurf soll der Aufschlag 70 bis 90 Prozent des Grundpreises betragen [15]. Zusätzlich sollen neue Erzeugungsanlagen erstmals ein Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr zahlen; Bestandsanlagen sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen, Haushalte mit eigener Anlage fallen stattdessen unter den höheren Grundpreis [14]. Den Entwurf hat die Behörde am 6. August 2026 veröffentlicht, die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 geplant, gelten sollen die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2029 [16].

Damit sagt die zuständige Regulierungsbehörde in amtlicher Form, was ich in diesem Beitrag beschreibe: Die Versorgungssicherheit liefert das Netz, nicht das Dach. Und sie kostet Geld, zu dem Haushalte mit eigener Anlage bisher weniger beitragen als andere [14].

Meine Forderung: Schluss mit geschönten Begriffen bei öffentlichen Bauvorhaben

Ich habe nichts gegen eine Solaranlage auf einem Schul- oder Verwaltungsdach, wenn sie sich für den Steuerzahler rechnet. Ich wende mich aber entschieden dagegen, dass Bürgern und gewählten Vertretern mit dem Wort „grundlastfähig“ etwas versprochen wird, das Solaranlagen physikalisch nicht leisten können.

Ich fordere deshalb, dass Baulastträger bei öffentlich finanzierten Vorhaben den Begriff „grundlastfähig“ für Photovoltaik nicht mehr verwenden. Stattdessen müssen sie offenlegen, welchen Anteil des Strombedarfs eine Anlage im Jahresmittel tatsächlich deckt, wie viel Strom in den Wintermonaten weiter aus dem Netz bezogen wird und was Anlage, Speicher und Ersatzinvestitionen über die gesamte Lebensdauer kosten. Dazu gehören ab 2029 auch die höheren Netzentgelte, die die Bundesnetzagentur für Betreiber eigener Anlagen plant. Kommunale Vertretungen und Parlamente sollten solche Angaben einfordern, bevor sie Geld freigeben.

Die Sonne schickt keine Rechnung, heißt es gern. Das stimmt. Aber sie schickt im Winter auch kaum Strom. Wer das verschweigt, betreibt Werbung und keine seriöse Energiepolitik.

Quellen

[1] Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (Leopoldina, acatech, Akademienunion): Impuls „Kernspaltung, Erdgas, Geothermie, Kernfusion: Welche Rolle spielen Grundlastkraftwerke in Zukunft?“, Dezember 2024. https://energiesysteme-zukunft.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/PDFs/ESYS_Impuls_Grundlast.pdf

[2] Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB): Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grundlast in der Stromversorgung, Projektseite. https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_regenerative-energietraeger-zur-sicherung-der-grundlast-in-der-stromversorgung.php

[3] co2online: Stromspiegel für Deutschland, Stromverbrauch im Haushalt. https://www.stromspiegel.de/stromverbrauch-verstehen/stromverbrauch-im-haushalt/

[4] Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (Harry Wirth): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026. https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf

[5] Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld (te Heesen, Herbort, Rumpler): Studie zum Ertrag von Photovoltaikdachanlagen 2020 in Deutschland, aktualisiert April 2022, Tabelle A.1 (PLZ-Bereich 03) und Abschnitt 5.2. https://www.umwelt-campus.de/fileadmin/Umwelt-Campus/User/HteHeesen/research/pv/Ertragsstudie_2020.pdf

[6] Verbraucherzentrale: Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen?, Stand 02.07.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/lohnen-sich-batteriespeicher-fuer-photovoltaikanlagen-24589

[7] HTW Berlin, Forschungsgruppe Solarspeichersysteme: Solarisator, Stand 12.03.2026. https://solar.htw-berlin.de/rechner/solarisator/

[8] Verbraucherzentrale: Was kostet eine Photovoltaikanlage?, Stand 28.08.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/was-kostet-eine-photovoltaikanlage-49155

[9] Edison Media (Franz W. Rother): Picea+ macht Häuser auch im Winter energieautark, 05.11.2023. https://edison.media/energie/picea-macht-haeuser-auch-im-winter-energieautark/25241516/

[10] greenspotting: Interview mit Martin Wietschel (Fraunhofer ISI), „Strom aus Wasserstoff braucht doppelt so viele Windräder oder Solarparks“. https://greenspotting.de/wenn-sie-strom-aus-wasserstoff-erzeugen-brauchen-sie-mindestens-doppelt-so-viele-windraeder-oder-solarparks-da-kommt-die-politik-in-eine-akzeptanz-diskussion/

[11] pv magazine Deutschland: Insolvenzverfahren von HPS eröffnet, Geschäftsbetrieb eingestellt, 07.04.2025. https://www.pv-magazine.de/2025/04/07/insolvenzverfahren-von-hps-eroeffnet-geschaeftsbetrieb-eingestellt/

[12] taz: Saisonale Speicher für Wasserstoff: Pionier HPS ist insolvent, 10.04.2025. https://taz.de/Saisonale-Speicher-fuer-Wasserstoff/!6077761/

[13] BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: BDEW-Strompreisanalyse Haushalte und Industrie, August 2026. https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Strompreisanalyse_082026.pdf

[14] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor“, 27.05.2026. https://www.bundesnetzagentur.de/1107474

[15] t-online: Neue Solar-Gebühr kommt: PV-Besitzer zahlen ab 2029 bis zu 90 Prozent mehr, 06.08.2026, aktualisiert 09.08.2026. https://t-online.de/heim-garten/energie/id_101377542/neue-gebuehr-fuer-solarbesitzer-kommt-bis-zu-90-prozent-aufschlag-fuer-pv.html

[16] Recht energisch: Reform der Netzentgelte ab 2029: Was die Bundesnetzagentur mit AgNes plant, 18.09.2026. https://recht-energisch.de/2026/09/18/reform-der-netzentgelte-ab-2029-was-die-bundesnetzagentur-mit-agnes-plant/

Welle der Ungeimpften?

Die Stadt Cottbus legt Belege vor, die ihre eigene Antwort widerlegen

Am 25. August 2021 sagte der Corona-Krisenstab der Stadt Cottbus öffentlich, die vierte Welle werde eine Welle der Ungeimpften. Meine Fraktion wollte jetzt wissen, auf welchen Daten, Gutachten und Lagebildern diese Aussage beruhte. Die Antwort des Oberbürgermeisters vom 22. September 2026 verweist auf Äußerungen von Medizinern und des Hamburger Bürgermeisters. Als Beleg liegen ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, die eigene Pressemitteilung von damals und ein Video des Pressegesprächs bei [1]. In der Pressemitteilung steht die Aussage nicht, und im Video fällt der Name Hamburg kein einziges Mal [1][2]. Das ist nicht die einzige Frage, bei der die Stadt ausweicht. Ich vertraue diesen Antworten nicht mehr. Deshalb werde ich Akteneinsicht beantragen und mir selbst ein Bild machen.

Was damals in Cottbus geschah

Die Corona-Zeit begann in Cottbus mit harter Hand. Im März 2020 verdoppelte die Stadt ihre Kontrollteams des Ordnungsamtes von 20 auf 40 Mitarbeiter, um die Ausgangsbeschränkungen zu überwachen [3]. Gemeinsam mit der Polizei wurde kontrolliert, in Sandow und Sachsendorf mehrfach und mit Platzverweisen [3]. Der damalige Ordnungsdezernent Thomas Bergner kündigte an, die schärferen Regeln ab sofort stärker zu kontrollieren [3].

Im Dezember 2020 zog die Stadt die Schrauben weiter an. Ab dem 12. Dezember galt im gesamten Stadtgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot, alle Glühweinstände mussten schließen [4]. Ab dem 14. Dezember saßen die Schüler ab Klassenstufe 7 im Distanzunterricht [4]. Für den Fall, dass die Inzidenz 300 erreicht, stand eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 6 Uhr bereit, am 11. Dezember lag der Wert bei 291 [4]. Zur selben Zeit verschärfte die Stadt die Maskenpflicht in Schulen und Kitas über die Regeln des Landes hinaus, das die Grundschulen ausgenommen hatte. Ich habe den damaligen Oberbürgermeister Holger Kelch am 10. Dezember 2020 in einem offenen Brief aufgefordert, diese Anordnung zurückzunehmen oder wenigstens an die Landesregeln anzupassen [5].

„Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“

Hinter diesen Maßnahmen stand der Verwaltungsstab der Stadt. Sein früherer Leiter Thomas Bergner (CDU) beschrieb die Arbeitsweise nach einem Bericht des Journalisten Bastian Barucker so: Nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz habe der Stab in den Startlöchern gesessen und gewartet. Seine Frage, bewusst militärisch zugespitzt: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“ [6]

Die Protokolle dieses Stabes sind der Schlüssel zur Aufarbeitung. Öffentlich wurden sie nicht, weil die Stadt sie von sich aus vorgelegt hätte. Der Cottbuser Blog Spreegeflüster hat sie mit einem Antrag nach dem brandenburgischen Informationszugangsgesetz und unter Beteiligung der Landesdatenschutzbeauftragten erstritten und am 28. Juni 2026 veröffentlicht, für den Zeitraum Februar 2020 bis Juni 2022 [7]. Einzelne Passagen sind geschwärzt, vor allem Namen und personenbezogene Daten [7].

Ein Ausschuss soll endlich aufklären

Am 26. März 2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Fraktion MIB/ZSC, einen Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen einzusetzen [8][9]. Er soll die Entscheidungen vor Ort untersuchen, die Handlungsspielräume der Stadt ausleuchten und Lehren für künftige Krisen ziehen, unter Beachtung des Grundgesetzes [8]. Dazu gehört eine chronologische Übersicht aller Pandemiemaßnahmen [10]. Der Ausschuss trat am 12. Mai 2025 zum ersten Mal zusammen [11]. Ihm gehören elf Stadtverordnete aller Fraktionen an, den Vorsitz führt Gunnar Kurth (SPD) [12].

Ich habe im Landtag Brandenburg in beiden Corona-Untersuchungsausschüssen mitgearbeitet. Ich weiß, wie mühsam Aufklärung ist. Und ich weiß, dass sie nur gelingt, wenn die Verwaltung mit offenen Karten spielt.

Vier Fragen an die Stadt

Meine Fraktion hat dem Ausschuss mit der Anfrage AN-123/26 vier Fragen gestellt: nach der Rolle und Verantwortung des Krisenstabes, nach der Rechtsgrundlage der Maßnahmen, nach der Grundlage der Aussage zur Welle der Ungeimpften und nach den Lehren für künftige Krisen [1]. Die Antwort unterschreibt Oberbürgermeister Tobias Schick, bearbeitet hat sie das Dezernat für Ordnung und Sicherheit [1]. Ordnungsdezernent war in der Corona-Zeit Thomas Bergner, der zugleich den Krisenstab leitete [3][6].

Wer hat entschieden? Die Stadt verweist auf Protokolle mit geschwärzten Namen

Wir wollten wissen, wer den Krisenstab leitete, wer die Sitzungen vorbereitete und wer die Verantwortung für Allgemeinverfügungen und Pressekonferenzen trug. Die Stadt nennt keinen einzigen Namen. Die Struktur ergebe sich aus der Krisenstabsordnung und aus Organisationsverfügungen, beigefügt hat sie keines dieser Dokumente. Im Übrigen sei alles den öffentlich zugänglichen Protokollen zu entnehmen [1]. Das sind genau die Protokolle, die nicht die Stadt veröffentlicht hat, sondern ein Blogger mit einem Informationsantrag, und in denen die Namen geschwärzt sind [7]. Auf die Frage „Wer?“ verweist die Stadt also auf Unterlagen, in denen das „Wer“ unkenntlich gemacht wurde.

Nur Vollzug von Landesrecht? Die Stadt war strenger als das Land

Wir haben gefragt, welche Vorgaben rechtlich bindend waren und welche nur empfehlenden Charakter hatten, und zwar für jede Maßnahme einzeln. Statt einer Aufstellung erhielten wir eine allgemeine Belehrung über die Normenhierarchie. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz seien ohne eigene Rechtsverbindlichkeit gewesen, die städtischen Allgemeinverfügungen hätten nur dem lokalen Vollzug der übergeordneten Vorgaben gedient [1].

Beides passt nicht zu dem, was damals geschah. Wenn die Beschlüsse der Ministerpräsidenten rechtlich nichts bedeuteten, warum wartete der Krisenstab dann nach eigener Schilderung seines Leiters auf „Befehle aus Potsdam“ [6]? Und wenn die Stadt nur Landesrecht vollzog, wie konnte ihre Maskenpflicht dann strenger sein als die des Landes [5]? Genau diese eigenen Spielräume soll der Ausschuss untersuchen [8]. Die Stadt tut so, als habe es sie nie gegeben.

Welle der Ungeimpften: Die eigenen Belege widerlegen die Stadt

Bei der dritten Frage wird es besonders deutlich. Wir wollten wissen, wer die Aussage vom 25. August 2021 vorbereitet hat, welche Daten, Gutachten oder behördlichen Einschätzungen ihr zugrunde lagen und ob sie später überprüft oder korrigiert wurde. Die Stadt antwortet, Herr Bergner habe den Erkenntnisstand vom August 2021 wiedergegeben und sich auf medizinische Spezialisten bezogen, unter anderem auf den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher. Das Zitat sei eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, zum Nachweis verweist sie auf die Anlagen [1].

Ich habe mir die Anlagen angesehen. Die städtische Pressemitteilung vom 25. August 2021 enthält die Aussage über die Welle der Ungeimpften nicht. Tschentscher kommt darin nicht vor, ein anderer Mediziner auch nicht [1]. Auch im Video des Pressegesprächs, das die Stadt selbst verlinkt, nennt Herr Bergner weder Hamburg noch Tschentscher [2]. Der einzige Bezug zu Hamburg ist ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, den die Stadt ihrer Antwort heute beigelegt hat, mehr als fünf Jahre nach dem Pressegespräch [1]. Die Behauptung, das Zitat sei damals eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, wird von den eigenen Belegen der Stadt nicht gestützt, sondern widerlegt.

Was die Pressemitteilung stattdessen enthält, sind die Zahlen des Tages: eine 7-Tage-Inzidenz von 35, am Vortag noch 47, eine einzige Neuinfektion und drei Covid-Patienten im Carl-Thiem-Klinikum, zwei davon auf der Intensivstation [1]. Wie viele Infizierte oder Patienten geimpft oder ungeimpft waren, steht nirgends [1]. Die einzige Aufschlüsselung betrifft das Alter. Von 58 Neuinfizierten in der Woche vom 9. bis 15. August 2021 waren 26 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, 21 davon jünger als zwölf [1]. Eine Impfung nennt dieselbe Pressemitteilung erst ab zwölf Jahren [1]. Die größte Gruppe der Neuinfizierten waren damit Kinder, für die es nach Angaben der Stadt selbst noch gar kein Impfangebot gab.

Wer die Aussage vorbereitet hat, bleibt offen. Ob sie je überprüft oder korrigiert wurde, bleibt offen [1]. Eine Aussage des eigenen Krisenstabes, die damals Menschen in Geimpfte und Ungeimpfte sortierte, schiebt die Stadt heute nach Hamburg ab. Einen Nachweis dafür findet man weder in der Pressemitteilung noch im Video.

Lehren aus der Krise? Darüber soll erst der Ausschuss reden

Zum Schluss haben wir gefragt, welche Schlüsse die Verwaltung für künftige Krisen zieht. Die Stadt schreibt, die Auswertung vergangener Krisen sei ein integraler Bestandteil der Verwaltungsarbeit, eine eigene Bewertung würde aber die laufende Ausschussarbeit vorwegnehmen [1]. Das ist ein Zirkel. Bei den ersten beiden Fragen heißt es, alles sei bereits Gegenstand der Ausschussberatungen gewesen. Bei der letzten Frage heißt es, man dürfe dem Ausschuss nicht vorgreifen [1]. Der Ausschuss dient so als Schutzschild gegen genau die Fragen, für die er eingesetzt wurde. Dabei ist die Verwaltung selbst der Gegenstand der Aufarbeitung. Sie kann nicht abwarten, bis andere ihr erklären, was sie aus ihrem eigenen Handeln lernen sollte.

Ich will die Akten sehen

Deshalb gehe ich jetzt den nächsten Schritt. Die Brandenburger Kommunalverfassung gibt jedem Stadtverordneten das Recht, vom Oberbürgermeister Akteneinsicht zu verlangen, und zwar zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten der Stadt [13]. Verweigern darf die Stadt das nur, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse entgegenstehen, und sie muss jede Verweigerung schriftlich begründen [13].

Ich werde Einsicht in die Krisenstabsordnung und die Organisationsverfügungen beantragen, auf die sich die Stadt beruft, und in die Unterlagen, mit denen das Pressegespräch vom 25. August 2021 vorbereitet wurde. Ich will die Originale sehen, nicht deren Zusammenfassung. Über das Ergebnis werde ich hier berichten.

Die Corona-Jahre haben das Vertrauen vieler Cottbuser in Politik und Verwaltung schwer beschädigt. Zurückgewinnen lässt es sich nur mit vollständiger Offenheit. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts zurückhalten.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Der Oberbürgermeister: Antwort auf die Anfrage AN-123/26 der AfD-Fraktion an den Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen, 22.09.2026, mit Anlagen, darunter die Pressemitteilung der Stadt vom 25.08.2021 und ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost. https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=9748

[2] Videoaufzeichnung des Pressegesprächs vom 25.08.2021, von der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Antwort auf die Anfrage AN-123/26 verlinkt. https://www.youtube.com/watch?v=LKERXruP7II

[3] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Stadt sichert Gehälter im CTK zu und verstärkt Kontrollen, 23.03.2020. https://niederlausitz-aktuell.de/cottbus/81719/corona-cottbus-stadt-sichert-gehaelter-im-ctk-zu-und-verstaerkt-kontrollen.html

[4] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Alkoholverbot. Mögliche Ausgangsbeschränkung. Schulschließungen, 11.12.2020. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/84894/corona-cottbus-alkoholverbot-moegliche-ausgangsbeschraenkung-schulschliessungen.html

[5] Lars Schieske: Offener Brief an den Oberbürgermeister Holger Kelch, 10.12.2020. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/offener-brief-an-den-oberbuergermeister-holger-kelch/

[6] Bastian Barucker: Corona-Krisenstabsleiter in Cottbus: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“, 04.06.2026. https://www.barucker.press/p/corona-krisenstabsleiter-cottbus

[7] Spreegeflüster: Die Corona-Protokolle der Stadt Cottbus sind da, 28.06.2026. https://xn--spreegeflster-4ob.de/Startseite/

[8] dieBasis Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[9] Mittelstandsinitiative Brandenburg: Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Stadt Cottbus. https://www.mittelstandsinitiative-brandenburg.de/aktuelles/aufarbeitung-der-corona-massnahmen-der-stadt-cottbus.html

[10] Radio Paradiso: Cottbus: Corona-Ausschuss, 27.03.2025. https://www.paradiso.de/p/cottbus-corona-ausschuss-37Edb47tvQN083P89VC7iU

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Konstituierende Sitzung des Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen am 12. Mai 2025 (Mitschnitt). https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/mitschnitte-der-ausschuesse/konstituierende-sitzung-des-ausschusses-zur-aufklarung-und-aufarbeitung-der-kommunalen-corona-massnahmen-am-12-mai-2025-mitschnitt/

[12] Märkischer Bote: Corona Ausschuss in Cottbus, 20.05.2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[13] Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), § 29 Absatz 1. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf

Volkslieder neu entdecken: Herbstsingen in meinem Bürgerbüro

Wann haben Sie zuletzt mit anderen Menschen zusammen gesungen, einfach so, ohne Bühne und ohne Publikum? Für viele liegt das lange zurück. Deshalb lade ich am Freitag, den 16. Oktober 2026, ab 17 Uhr wieder zum gemeinsamen Volksliedersingen in mein Bürgerbüro ein. Am Keyboard begleitet uns der Pianist Matthias Huth. Vorher möchte ich kurz erklären, warum sich ein Abend mit den alten Liedern lohnt.

Was ein Volkslied eigentlich ist

Gesungen wurde im Volk schon immer. Den Begriff dafür gibt es aber erst seit dem 18. Jahrhundert: Johann Gottfried Herder führte das Wort „Volkslied“ 1773 als Erster im deutschen Sprachraum ein [1]. Er beschrieb damit Lieder, die alt und schön waren, mündlich weitergegeben wurden und deren Verfasser niemand mehr kannte [1]. Die Forschung hat später gezeigt, dass das Bild etwas romantisch war: Viele Lieder entstanden nicht im einfachen Volk selbst, sondern kamen aus dem Bürgertum und wurden dann angeeignet und umgesungen [1].

Dass wir heute noch Lieder wie „Wenn ich ein Vöglein wär“ oder „Schlaf, Kindlein, schlaf“ kennen, verdanken wir auch zwei jungen Dichtern. Achim von Arnim und Clemens Brentano trugen vergessene und schwer auffindbare Liedtexte zusammen; der erste Band ihrer Sammlung „Des Knaben Wunderhorn“ erschien 1805, zwei weitere folgten 1808 [2]. Sie widmeten das Werk Goethe, der es begeistert besprach und sich wünschte, es solle „Von Rechts-wegen […] in jedem Hause […] zu finden seyn“ [2].

Lieder für Arbeit, Fest und Feierabend

Volkslieder waren nie Konzertmusik. Sie gehörten in den Alltag. Gesungen wurde bei eintöniger Arbeit, in der Spinnstube nach Feierabend, in der Kirche, draußen auf dem Feld, beim Tanz und im Wirtshaus, und zwar fast immer auswendig [1]. Der Musikwissenschaftler Ernst Klusen nannte das Volkslied deshalb ein Gruppenlied, das Menschen gemeinsam singen und das ihnen als Hilfsmittel dient, ihr Leben zu gestalten [1].

Genau darin liegt für mich der Wert dieser Lieder. Sie haben Generationen eine gemeinsame Sprache für Freude, Liebe, Abschied und Heimweh gegeben. Wer zusammen singt, braucht keine Ausbildung und kein Instrument, nur die Bereitschaft, mitzumachen.

Auch die Lausitz hat ihren eigenen Liederschatz

Bei uns in der Lausitz gehört dazu auch das sorbische und wendische Lied. Jan Arnošt Smoler und Leopold Haupt veröffentlichten 1841 und 1843 eine Sammlung von 531 sorbischen Volksliedern, die bis heute als Enzyklopädie der sorbischen Volkskunde gilt [3]. Smoler organisierte zudem ab 1845 Gesangsfeste [3]. Das gemeinsame Singen hat in unserer Region also eine lange und eigene Geschichte.

Wie steht es heute um das Volkslied?

Ehrlicherweise muss man sagen: Das Volkslied hatte es in den letzten Jahrzehnten schwer. Im Nationalsozialismus wurde es ideologisch vereinnahmt und nach rassistischen Vorstellungen „gesäubert“ [1]. Die Wissenschaft rückt seit den 1970er Jahren weitgehend vom Begriff „Volk“ ab und spricht lieber von populärer Musik [1]. Hinzu kommt der Wandel im Alltag: Die Weitergabe von Generation zu Generation ist vielerorts abgerissen, Hörgewohnheiten haben sich verändert, und Musik kommt heute meist aus der Konserve, sodass das überlieferte Singen eher ein Nischendasein führt [1].

Es gibt aber auch gute Nachrichten. Das 2009 gestartete Liederprojekt des Carus-Verlags und des SWR hat über 600 Lieder zusammengetragen, darunter viele Volkslieder, mit dem Ziel, diesen Schatz vor dem Vergessen zu bewahren und Kinder wie Erwachsene wieder zum Singen zu bringen [4]. Und die Lust am Musizieren wächst: Laut einer Allensbach-Befragung im Auftrag des Deutschen Musikinformationszentrums machen 21 Prozent der Bevölkerung ab sechs Jahren in ihrer Freizeit Musik, rund 16,3 Millionen Menschen und damit etwa zwei Millionen mehr als vier Jahre zuvor (Stand April 2025) [5]. 41 Prozent von ihnen singen, fast ein Drittel in einem Chor, und besonders beliebt ist das Singen bei älteren Menschen [5].

Die Freude am gemeinsamen Singen ist also da. Was fehlt, sind Gelegenheiten. Ich finde, unsere Volkslieder gehören nicht ins Archiv, sondern in die Mitte der Gesellschaft, an den Küchentisch, ins Vereinsheim und gern auch in ein Bürgerbüro.

Herzliche Einladung zum Herbstsingen

Deshalb lade ich alle Interessierten herzlich ein: Am Freitag, den 16. Oktober 2026, ab 17 Uhr singen wir in meinem Bürgerbüro in der Dresdner Straße 89, 03050 Cottbus, gemeinsam Volkslieder. Am Keyboard begleitet uns wieder Matthias Huth. Sie müssen weder Noten lesen können noch alle Strophen auswendig kennen, Freude am Mitsingen genügt. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt, so wie Sie es von meinem Büro kennen.

Bringen Sie gern Familie, Freunde und Nachbarn mit. Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit Ihnen!

Quellen

[1] Historisches Lexikon Bayerns: Manfred Seifert, Volksmusik, publiziert am 18.11.2019, aktualisiert am 09.03.2020. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Volksmusik

[2] Freies Deutsches Hochstift, Frankfurter Goethe-Museum: Des Knaben Wunderhorn. Achim von Arnim und Clemens Brentano sammeln Volkslieder (1805 bis 1808), Mediaguide zur Romantik-Ausstellung. https://freies-deutsches-hochstift.de/mediaguide/romantik-ausstellung/2-obergeschoss/wunderhorn/

[3] Deutsche Biographie: Peter Kunze, Smoler (Smolaŕ), Jan Arnošt, in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 512 bis 514. https://www.deutsche-biographie.de/sfz78567.html

[4] Carus-Verlag: 10 Jahre LIEDERPROJEKT, 2019. https://www.carus-verlag.com/spotlight/liederprojekt/jubilaeum/

[5] Deutsches Musikinformationszentrum (miz) / Institut für Demoskopie Allensbach: Amateurmusizieren in Deutschland, Stand April 2025. https://miz.org/de/statistiken/amateurmusizieren-in-deutschland

Berliner Datenklau – 1,44 Millionen Dateien im Darknet

Berlin hat in diesem Jahr zweimal versagt. Im Januar legte ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Lichterfelde den Südwesten der Stadt tagelang lahm [1], und der Regierende Bürgermeister spielte Tennis, statt die Krise zu führen. Dieser Skandal beschäftigte die Öffentlichkeit monatelang, kostete Kai Wegner eine Entschuldigung für „kommunikative Fehler“ [2] und am Ende die Spitzenkandidatur [3].

Das zweite Versagen hat größere Folgen und bekam weniger Aufmerksamkeit. Im August drangen Kriminelle in das Berliner Landesnetz ein. Am 4. September standen rund 1,44 Millionen Dateien aus der Berliner Verwaltung im Darknet. Fast sieben Wochen später weiß niemand genau, wer betroffen ist und was in den Daten steht.

Was ist passiert?

Nach Angaben des Landes Berlin verschaffte sich eine kriminelle Gruppe Zugriff auf Teile des digitalen Netzes der Verwaltung. Betroffen waren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der wesentliche Datenabfluss fand zwischen dem 7. und dem 12. August 2026 statt, am 14. August wurden die Systeme beider Häuser vorsorglich vom Netz getrennt [4]. Für die Bürger hieß das: mehrere Verwaltungsdienste waren tagelang nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.

Zu dem Angriff bekannte sich die Gruppe Rhysida. Sie erpresste das Land und verlangte 30 Bitcoin, damals umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Berlin zahlte nicht. Daraufhin veröffentlichten die Täter die Daten am 4. September im Darknet [4].

Wie groß der Datenbestand wirklich ist, ist bis heute offen. Medienauswertungen kommen auf rund 1,44 Millionen Dateien und etwa 5,8 Terabyte. Digitalstaatssekretär Florian Hauer sprach im Innenausschuss von mehr als 1,2 Millionen Dateien, deren Prüfung noch laufe [12]. Nach den Angaben der Täter gehören zur Beute unter anderem rund 80.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehr als 46.500 Verträge und knapp 6.000 Dateien mit Login-Daten [5].

Welche Daten sind betroffen?

Der eigentliche Skandal hinter dem Skandal ist, dass die zuständigen Behörden das bis heute nicht abschließend sagen können. Die zentrale Informationsseite des Landes weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen der laufenden Ermittlungen noch nicht alle Fragen beantwortet werden können [4].

Was feststeht, ist alles andere als belanglos. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nennt auf ihrer Benachrichtigungsseite drei Gruppen: Bewerber, ehemalige Beschäftigte und Beschäftigte von Unternehmen, die beruflich mit dem Haus zu tun hatten. Bei ehemaligen Beschäftigten können nach Angaben der Behörde Personalunterlagen, Leistungsbeurteilungen, Angaben zum Werdegang, Inhalte von E-Mail-Postfächern, Daten von persönlichen Laufwerken sowie Gesundheitsdaten abgeflossen sein, darunter Angaben zu einer möglichen Schwerbehinderteneigenschaft, Ergebnisse von Diensttauglichkeitsuntersuchungen und die Konfessionszugehörigkeit [8]. Bei Bewerbern geht es um Lebensläufe, Zeugnisse, Auswahlvermerke und ebenfalls um Gesundheitsdaten [8].

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt eine eigene Liste, die seit Anfang September laufend um weitere Gruppen ergänzt wird [7]. Auch das ist ein Befund: Wer betroffen ist, erfährt man in Berlin derzeit in Raten.

Ein Passwort kann man ändern. Ein Geburtsdatum, eine Personalakte, ein ärztliches Untersuchungsergebnis oder die eigene Konfession kann man nicht austauschen.

Die Entwarnung des Senats passt nicht zu den Berichten

Noch schwerer wiegen die Berichte über Unterlagen mit Bezug zur kritischen Infrastruktur. Genannt werden Daten besonders schützenswerter Einrichtungen wie Heizkraftwerke, Tanklager, Notstromanlagen und Umspannwerke, dazu Informationen über Gefängnisse, Wasserwerke und Rüstungsunternehmen sowie Unterlagen der Bundeswehr und der Berliner Innenverwaltung [6].

Der Senat gibt trotzdem Entwarnung. Digitalstaatssekretär Florian Hauer erklärte im Innenausschuss, es seien ausschließlich Daten der niedrigsten von vier Geheimhaltungsstufen betroffen, also Verschlusssachen der Stufe „Nur für den Dienstgebrauch“. Daten von nationaler Sicherheitsrelevanz seien nicht abgeflossen [12].

Das passt nicht zusammen. Der Tagesspiegel berichtet, in den Daten fänden sich als geheim eingestufte Unterlagen der Bundeswehr für den Spannungs- und Verteidigungsfall [11]. Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz die Auswertung unterstützen [6]. Auch das Operative Führungskommando der Bundeswehr und das Nationale Cyberabwehrzentrum prüfen die Sicherheitsrisiken [14]. Drei Bundesbehörden und ein militärisches Führungskommando arbeiten sich nicht wochenlang an Material ab, das nur für den Dienstgebrauch bestimmt war.

Entweder stimmt die Entwarnung oder die Berichte stimmen. Beides zusammen geht nicht, und genau das muss aufgeklärt werden.

Ein einziger Klick genügte

Inzwischen ist bekannt, wie einfach der Einstieg war. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in einem Schreiben vom 4. September eine Angriffsmethode, die in der Fachwelt „ClickFix“ heißt. Der Nutzer landet über einen Link in einer Phishing-Mail auf einer manipulierten Internetseite. Dort erscheint ein vermeintlicher Sicherheitstest, ein sogenanntes Captcha, wie man es von unzähligen Webseiten kennt. Um den Test angeblich zu bestehen, soll der Nutzer einen Befehl in ein Windows-Programm einfügen und ausführen. Während der Bildschirm einen erfolgreichen Test anzeigt, lädt der Rechner im Hintergrund die Schadsoftware nach. Im Berliner Fall war es nach Presseberichten ein Mitarbeiter der Senatsverkehrsverwaltung, der die Mail nicht als Fälschung erkannte [9].

Der Trick funktioniert, weil er die gewohnte Logik umdreht. Vor verdächtigen Dateianhängen sind Mitarbeiter gewarnt. Ein Captcha dagegen wirkt wie eine Schutzmaßnahme, nicht wie eine Bedrohung.

Was danach geschah, sagt mehr über den Zustand der Berliner IT als jede Stellungnahme. Unter den erbeuteten Unterlagen fand sich eine Datei mit dem Namen „Passwort.docx“, unter den Zugangsdaten standen Passwörter wie „Sonnenschein13″. Kurz vor Ablauf des Erpresser-Ultimatums wies der Digitalstaatssekretär alle Berliner Behörden an, „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“ anzuwenden [10].

IT-Sicherheit heißt nicht nur, jeden einzelnen Angriff abzuwehren. Sie heißt vor allem, ungewöhnliche Vorgänge schnell zu erkennen, Zugriffe zu begrenzen und sensible Daten getrennt zu halten. In Berlin konnten die Täter fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten. Erst am 14. August fiel es auf.

Der Geheimschutz stand nur auf dem Papier

Der wichtigste Fund steckt in den geleakten Daten selbst. Der Tagesspiegel konnte darin einen internen Vermerk der Berliner Verwaltung vom Februar dieses Jahres einsehen. In dieser sogenannten Schutzbedarfsfeststellung heißt es, es sei „kein digitaler Geheimschutz (im strengen Sinne) in der Berliner öffentlichen Verwaltung möglich“ [11].

Dieser Satz verschiebt den ganzen Vorgang. Wenn er zutrifft, war der Schaden nicht die Folge eines besonders raffinierten Angriffs, sondern die absehbare Folge eines Zustands, den die Verwaltung ein halbes Jahr zuvor selbst schriftlich festgehalten hatte. Der Kritik des IT-Sicherheitsberaters Manuel Atug, das Land habe „grob fahrlässig“ gehandelt und die Vorgaben des Geheimschutzes nicht eingehalten [13], ist damit schwer zu widersprechen.

Wer wusste von diesem Vermerk? Wer hat ihn zur Kenntnis genommen, und was ist danach geschehen? Wenn die Antwort lautet: nichts, dann ist das keine Panne, sondern eine Entscheidung.

Was den betroffenen Bürgern jetzt droht

Jochim Selzer vom Chaos Computer Club warnt vor Identitätsdiebstahl. Je mehr persönliche Informationen über einen Menschen bekannt sind, desto leichter können Kriminelle sich als diese Person ausgeben oder in ihrem Namen bestellen [6]. Das BSI weist zusätzlich auf eine erhöhte Gefahr gezielter Phishing-Angriffe hin, weil sich gefälschte Nachrichten mit echten Hintergrundinformationen sehr viel glaubwürdiger formulieren lassen [13].

Wie ernst die Lage ist, zeigt die Verwaltung inzwischen selbst. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rät Betroffenen, besonders misstrauisch zu sein, wenn sich plötzlich Menschen melden, die vorgeben, sie aus der Schulzeit oder aus früheren beruflichen Stationen zu kennen. Wer Anhaltspunkte für Betrug oder Identitätsmissbrauch hat, soll Anzeige erstatten und alles dokumentieren [8].

Mit anderen Worten: Der Staat, der die Daten seiner Bürger nicht schützen konnte, gibt diesen Bürgern nun Verhaltenstipps.

Streit um die Aufarbeitung

Für zusätzliche Diskussionen sorgt die Entscheidung der Senatskanzlei, das US-Unternehmen CrowdStrike mit der IT-forensischen Untersuchung zu beauftragen. Der Bezirk Lichtenberg verweigerte den Einsatz der Software zunächst auf den eigenen Servern und verwies auf Bedenken wegen eines nahezu unbegrenzten Datenzugriffs, möglicher Störungen von Fachverfahren und verbleibender Überwachungsrisiken für die Beschäftigten. Die Senatskanzlei erklärte den Einsatz für „alternativlos“ [14].

Möglicherweise war die Entscheidung fachlich richtig. In einem laufenden Vorfall dieser Größe ist eine zentrale Überwachung der Endgeräte für die Forensik oft nicht zu umgehen. Der Einwand des Bezirks war trotzdem keine Trotzhaltung, sondern eine Abwägung zwischen Aufklärung, Betriebsfähigkeit und Datenhoheit. Wer eine solche Abwägung mit dem Wort „alternativlos“ beendet, beantwortet sie nicht, er verweigert sie. Nach einem Datenabfluss dieser Größenordnung muss nachvollziehbar erklärt werden, welches Unternehmen Zugriff auf welche Systeme erhält und welche Schutzmechanismen dabei gelten.

Die Verantwortung muss jetzt geklärt werden

Der Cyberangriff selbst ist eine Straftat, und verantwortlich dafür sind die Täter. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob technische und organisatorische Versäumnisse dazu beigetragen haben, dass eine derart große Datenmenge abfließen konnte. Drei Fragen müssen beantwortet werden: Warum konnten die Angreifer fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten? Warum lagen sensible Personal- und Sicherheitsunterlagen in Dateiablagen, auf die ein einzelner kompromittierter Zugang reichte? Und was ist nach der Schutzbedarfsfeststellung vom Februar geschehen?

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus ist inzwischen gelaufen, die bisherige Koalition aus CDU und SPD hat ihre Mehrheit verloren. Genau jetzt beginnt die Phase, in der ein solcher Vorgang gern in den Akten verschwindet: Der alte Senat ist nicht mehr zuständig, der neue war es noch nicht, und am Ende fühlt sich niemand verantwortlich. Das darf nicht passieren. Das neue Abgeordnetenhaus muss die Aufklärung erzwingen, und zwar bevor die Aufarbeitung für beendet erklärt wird.

Denn der Fall zeigt vor allem eines: Cyberangriffe auf Verwaltungen sind kein theoretisches Szenario mehr.

Und wie sicher ist eigentlich Cottbus?

Berlin ist kein Sonderfall. Jede Stadtverwaltung führt Melderegister, Personalakten, Sozial- und Gewerbedaten sowie Unterlagen zur Ver- und Entsorgung. Damit ist jede Stadtverwaltung ein lohnendes Ziel für dieselben Tätergruppen.

Wir haben dieses Thema deshalb in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit der Anfrage AN-166/26 „Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung“ haben wir die Verwaltung bereits am 4. September 2026 aufgefordert, Auskunft über ihre eigene IT-Sicherheit zu geben [15]. Wir wollen wissen, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind und wann die IT-Sicherheit zuletzt intern und extern geprüft wurde. Wir fragen nach besonderen Schutzmaßnahmen für sensible Bereiche, ausdrücklich für die Stadtwerke, die LWG, den Verkehrsbereich und die Sozialleistungen. Und wir fragen, wie ein unbefugter Datenabfluss verhindert werden soll, mit welchen Reaktionszeiten im Ernstfall zu rechnen wäre und wie die Stadt die Bevölkerung informieren würde, falls tatsächlich Daten abflössen [15].

Fast vier Wochen später liegt uns keine Antwort vor. Im öffentlichen Ratsinformationssystem steht mit Stand vom 30. September 2026 allein unsere Anfrage [15].

Der Berliner Fall zeigt, wie weitreichend die Folgen sein können und wie lange es dauert, bis überhaupt feststeht, was verloren gegangen ist. Deshalb ist es richtig, diese Fragen zu stellen, bevor der Ernstfall eintritt, und nicht erst danach. Wir werden die Antwort der Stadtverwaltung genau auswerten, sobald sie vorliegt. Und wir werden nachfassen, wenn sie weiter ausbleibt.

Quellenverzeichnis

[1] Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz und Bekennerschreiben der „Vulkangruppe“, Januar 2026. taz: Anschlag auf das Stromnetz in Berlin

[2] Wegner bedauert „kommunikative Fehler“ im Krisenmanagement, März 2026. taz: Kai Wegner im Stromausfall

[3] Wegner verzichtet am 10. Juli 2026 auf eine erneute Spitzenkandidatur.

[4] Land Berlin, Senatskanzlei: Cyberangriff auf das Landesnetz, Informationen für Bürgerinnen und Bürger, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[5] Tagesspiegel: Notfallpläne und Passwörter erbeutet? Wegner weist Erpresser-Ultimatum zurück, August 2026. Quelle öffnen

[6] ZDFheute: Berliner Daten im Darknet: Welche Gefahren drohen?, September 2026. Quelle öffnen

[7] Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[8] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, Stand 25. September 2026. Quelle öffnen

[9] Tagesspiegel: Behörde veröffentlicht neue Details zum Angriff, September 2026. Quelle öffnen

[10] Tagesspiegel: Senat verhängt „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“, September 2026. Quelle öffnen

[11] Tagesspiegel: Der Daten-Leak war ein Anschlag, die Reaktion des Senats ein Skandal, September 2026. Quelle öffnen

[12] Land Berlin/dpa: Keine Hochsicherheits-Daten von Hackerangriff betroffen, September 2026. Quelle öffnen

[13] Tagesspiegel/dpa: Folgen des Hackerangriffs, BSI warnt vor erhöhter Cyber-Bedrohung, September 2026. Quelle öffnen

[14] heise online: Gefahr für die nationale Sicherheit, Berliner Datenleck schlägt hohe Wellen, September 2026. Quelle öffnen

[15] Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz: AN-166/26, Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung, 4. September 2026. Vorgang im SessionNet öffnen

Feuerwehr loben, Anerkennung ausbremsen

Für ein Foto mit der Feuerwehr reicht die Begeisterung offenbar schneller als für einen Prüfauftrag zur konkreten Anerkennung ihrer Arbeit. Am 23. September scheiterte unser Antrag in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung mit 16 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Die namentliche Abstimmung hatte ich beantragt. Die Kameraden sollen schließlich wissen, wer diesen Vorschlag unterstützt hat und wer nicht.

Was wir erreichen wollten

Mit unserem Antrag AT-18/26 wollten wir prüfen lassen, welche bezahlbaren Vergünstigungen die Stadt ihren ehrenamtlichen Kräften ermöglichen kann. Beispielsweise bei Tierpark, Lagune und Bibliothek oder im innerstädtischen Nahverkehr. Berücksichtigt werden sollten aktive Feuerwehrleute, Helfer im Katastrophenschutz, die Jugendfeuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung. [1]

Es ging um einen Prüfauftrag mit realistischer Kostenbetrachtung. Begrenzte Nutzungskontingente, Ermäßigungen und ein befristeter Modellversuch gehörten zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten. Unser Ziel: Mitglieder halten, Nachwuchs gewinnen und den Menschen etwas zurückgeben, die für die Sicherheit unserer Stadt Verantwortung übernehmen. [1]

Warum Feuerwehr und Katastrophenschutz besonders berücksichtigt werden sollten

Häufig kommt der Einwand: Warum die Feuerwehr und nicht auch andere Ehrenamtler? Auch deren Engagement verdient Anerkennung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: Brandschutz und Hilfeleistung sind gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Unsere freiwilligen Kameraden helfen damit, eine Aufgabe zu erfüllen, die Cottbus sicherstellen muss. Das begründet für mich die besondere Berücksichtigung dieses Ehrenamts. [3]

Wie ernst diese Verpflichtung ist, zeigt die gesetzlich vorgesehene Pflichtfeuerwehr. Wenn der Brandschutz wegen fehlender Freiwilliger nicht ausreichend gewährleistet ist, sieht das Gesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen die Verpflichtung von Einwohnern zum Feuerwehrdienst vor. Geeignete Einwohner können vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr herangezogen werden. Gesetzliche Ablehnungsgründe bleiben dabei zu berücksichtigen. [3]

Freiwillig ist der Einsatz unserer Kameraden. Die Verantwortung der Stadt ist es nicht. Wer heute freiwillig Verantwortung übernimmt, verdient deshalb konkrete Unterstützung. Erst recht sollte es möglich sein, bezahlbare Anerkennung wenigstens zu prüfen.

Nachberaten und die Feuerwehr einbezogen

Der Antrag hatte bereits eine längere Beratung hinter sich. Vor der Sommerpause, am 24. Juni, wurde er erneut behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Amtsleiter Specht wurde in der Debatte um seine Einschätzung gebeten. Laut Niederschrift sollte er seine Ausführungen aus Zeitgründen jedoch in den Ausschüssen vortragen. [2]

Wir haben außerdem das Gespräch mit der Feuerwehrführung gesucht. Uns wurde aus der Abstimmung unter den Wehrleitern zurückgemeldet, dass eine breitere Anerkennung gewünscht sei: Unterstützung sollte auch den weiteren Gruppen zugutekommen, die Feuerwehr und Katastrophenschutz tragen. Genau diesen Ansatz bildet der ausformulierte Antrag ab. [1]

Dieser Wunsch kam damit aus der Feuerwehr selbst. Von denjenigen, die ihre Einheiten führen und die Bedürfnisse ihrer Kameraden kennen. Umso enttäuschender ist für mich, dass selbst die Prüfung eines solchen Modells keine Mehrheit fand.

Wer zustimmte und wer die Unterstützung verweigerte

Besonders enttäuscht mich Dr. Wolfgang Bialas, der ehemalige Präsident des Stadtfeuerwehrverbandes. Er enthielt sich. Anke Schulz, Ortsvorsteherin von Willmersdorf, stimmte dagegen. Auch Oberbürgermeister Tobias Schick enthielt sich. Eine Enthaltung ist keine Gegenstimme. Aber Unterstützung für diesen konkreten Prüfauftrag war sie ebenfalls nicht. [3]

Gerade bei einem Gleichstand von 16 zu 16 hätte eine zusätzliche Ja-Stimme den Unterschied gemacht. Wer sich enthielt, muss sich deshalb fragen lassen, warum er diese Möglichkeit zur Anerkennung nicht unterstützen wollte.

So fiel die namentliche Abstimmung aus:

VotumFraktionNamen
Ja: 12AfDAndreas Böhm, Eva Engelhardt, Jean-Pascal Hohm, Detlef Krebs, Ramiro Lehmann, Heinz-Dieter Markusch, Lars Schieske, Andy Schöngarth, Georg Simonek, Marianne Spring-Räumschüssel, Axel Wonneberger, Dr. Ulrich Wünsch
Ja: 3MIB/ZSCKatja Arnold, Thomas Knott, Matthias Schulze
Ja: 1CDU/Freie WählerDr. Markus Rochow
Nein: 8SPDDr. Tilo Biesecke, Lars Katzmarek, Kerstin Kircheis, Gunnar Kurth, Bianca Scheuerecker, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank
Nein: 2Die LinkeErik Hofedank, Christopher Neumann
Nein: 3UC!/FDPBenjamin Hantschke, Dr. Mario Kaun, Felix Sicker
Nein: 2CDU/Freie WählerErik Rothe, Anke Schulz
Nein: 1B90/Die Grünen/SUBChristian Schömberg
Enthaltung: 4CDU/Freie WählerDr. Wolfgang Bialas, Torsten Kaps, Jörg Schnapke, Hagen Strese
Enthaltung: 1OberbürgermeisterTobias Schick

Allen, die zugestimmt haben, danke ich ausdrücklich. Bei diesem Anliegen hätte ich mir eine breitere Unterstützung über Fraktionsgrenzen hinweg gewünscht.

Händeschütteln kostet eben nichts

Unsere Kameraden opfern Freizeit, übernehmen Verantwortung und stehen bereit, wenn andere Hilfe brauchen. Da sollte es möglich sein, wenigstens ernsthaft zu prüfen, welche zusätzliche Anerkennung die Stadt leisten kann.

Die Ablehnung dieses Antrags und die Enthaltungen sind für mich ein enttäuschendes Signal an diejenigen, deren Wunsch wir aufgegriffen haben. Schöne Worte über das Ehrenamt verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn schon ein konkreter Prüfauftrag scheitert.

Deshalb, Kameraden: Denkt daran, wenn die betreffenden Politiker beim nächsten Feuerwehrfest wieder Hände schütteln und neben euch fürs Foto stehen wollen. Fragt die Gegner des Antrags: „Warum habt ihr dagegen gestimmt, mögliche Vergünstigungen für uns überhaupt prüfen zu lassen?“ Und fragt diejenigen, die sich enthalten haben, warum sie diesem Anliegen ihre Unterstützung verweigert haben.

Ein gemeinsames Foto ist schnell gemacht. Eine ehrliche Antwort sollte ebenfalls möglich sein.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, Antrag AT-18/26: Öffentlich hinterlegter Austauschantrag zum Anerkennungsmodell für Feuerwehr und Katastrophenschutz, einschließlich der vorgesehenen Gruppen, Vergünstigungen und Kostenprüfung.
Antrag vollständig als PDF abrufen

[2] Stadt Cottbus, Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2026: Seiten 31 und 32, Beratung des Antrags AT-18/26, Verweisung in die Fachausschüsse und vorgesehene Ausführungen von Herrn Specht.
Öffentliche Niederschrift als PDF abrufen

[3] Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG): §§ 2 und 3 zu den kommunalen Aufgaben, § 24 Absatz 7 zur Pflichtfeuerwehr sowie § 26 Absatz 2 zur Heranziehung geeigneter Einwohner.
Gesetz im offiziellen Landesrechtsportal abrufen

Millionen für Forst und Vetschau

Gut für unsere Bäder, aber keine sportpolitische Erfolgsgeschichte

Für das Freibad in Forst sind 2.231.250 Euro Bundesförderung vorgesehen, für das Sommerbad in Vetschau weitere 1.795.500 Euro. Ich begrüße diese Unterstützung ausdrücklich. Beide Einrichtungen sind wichtig für unsere Region, für Familien, den Schwimmunterricht und das Vereinsleben. Jeder Euro, der ihren Erhalt sichert, geht in die richtige Richtung. [1]

Doch angesichts des gewaltigen Sanierungsstaus bleibt diese Förderung ein Tropfen auf dem heißen Stein. Während die SPD-Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein die Entscheidung als starkes Signal feiert, sehe ich darin vor allem eine überfällige Reparatur an den Folgen jahrelang verfehlter Politik.

Der Sanierungsstau verschwindet nicht durch Erfolgsmeldungen

Der bundesweite Sanierungsbedarf bei Sportstätten, zu denen auch Schwimmbäder gehören, wird auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt. Diese Größenordnung nannte auch der damalige DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester. Dahinter stehen marode Hallen, verschlissene Anlagen und Bäder, deren Zukunft auf dem Spiel steht. [2]

Wie dramatisch die Lage ist, wurde auch im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Bundestages deutlich. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen bezifferte den Sanierungsrückstand bei kommunalen und vereinseigenen Sportstätten seines Landes auf rund 3,6 Milliarden Euro. Besonders alarmierend sei die Situation der Schwimmbäder: Nach Angaben des Verbandes wurden zwischen 2000 und 2019 rund 600 Bäder geschlossen. [3]

Wer diese Entwicklung kennt, sollte bei einzelnen Förderzusagen mit politischen Siegesmeldungen zurückhaltender sein.

23-fach überzeichnet: Der Bedarf ist längst bekannt

Schon die erste Förderrunde für kommunale Sportstätten zeigte das Missverhältnis: Für 333 Millionen Euro Fördermittel gingen mehr als 3.600 Interessenbekundungen mit einer beantragten Fördersumme von über 7,5 Milliarden Euro ein. Gemessen am beantragten Geld war das Programm rund 23-fach überzeichnet. [4]

Beim jetzigen Schwimmbadprogramm wiederholt sich das Bild. Rund 960 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro standen einem Fördertopf von 250 Millionen Euro gegenüber. Das entspricht einer rund 13-fachen Überzeichnung. [5] Diese Zahlen zeigen, wie weit die bereitgestellten Mittel hinter den angemeldeten Vorhaben zurückbleiben. Für viele Kommunen geht das Warten weiter.

Die aktuelle Projektauswahl wurde nach Informationen aus unserer Fraktion im Haushaltsausschuss einstimmig beschlossen, also auch mit Zustimmung der AfD. Wir unterstützen konkrete Hilfe vor Ort. Unsere Kritik an der unzureichenden Gesamtpolitik bleibt deshalb genauso berechtigt.

Gemeinden informiert, Cottbus geht leer aus

Auch ich habe die Gemeinden auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht und die zuständigen Amtsleiter und Bürgermeister angeschrieben. Mir war wichtig, dass die Chancen auf Unterstützung vor Ort bekannt sind und genutzt werden können.

Umso mehr bedauere ich, dass meine Heimatstadt Cottbus von dieser Förderrunde nicht profitiert. Mit unserer Lagune haben wir ebenfalls ein Schwimmbad mit erheblichem Sanierungsstau. Für die Cottbuser ist dieser Bedarf genauso dringend. Während andernorts Förderzusagen gefeiert werden, bleibt bei uns eine wichtige Aufgabe ungelöst. Auch deshalb kann ich in diesem Programm keine ausreichende Antwort auf die Probleme unserer Sportstätten erkennen.

Unsere Vorschläge lagen längst auf dem Tisch

Wir haben als AfD ein Sanierungsprogramm von 40 Milliarden Euro gefordert. Den entsprechenden Antrag 21/2032 haben wir in den Bundestag eingebracht. Im Ausschuss für Sport und Ehrenamt lehnten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke diesen Antrag am 5. November 2025 geschlossen ab. [3]

Zusätzlich haben wir für den Haushalt 2026 einen konkreten Ansatz von vier Milliarden Euro beantragt. Dahinter steht ein Zehnjahresprogramm mit jährlich vier Milliarden Euro, um den Sanierungsstau systematisch abzubauen. [6]

Deshalb überzeugt mich Wallsteins Jubel nicht. Ihre SPD hat im zuständigen Fachausschuss unseren umfassenden Sanierungsvorschlag abgelehnt. Jetzt präsentiert sie einzelne Förderzusagen als Beleg erfolgreicher Politik. Für mich passt das nicht zusammen. Die Menschen brauchen eine verlässliche Perspektive für ihre Sportstätten.

Auch in Potsdam fehlt die finanzielle Verlässlichkeit

Bei meinen Gesprächen am Olympiastützpunkt in Potsdam zu Beginn dieser Woche wurde erneut deutlich, dass die Bundesmittel für die Unterhaltung der Sportstätten aus Sicht meiner Gesprächspartner nicht ausreichen.

Damit endet das Problem auch nicht mit einer sanierten Halle oder einem erneuerten Schwimmbecken. Anlagen müssen dauerhaft unterhalten, technische Einrichtungen gewartet und der laufende Betrieb gesichert werden. Wer nur die Sanierung fördert und die Finanzierung danach offenlässt, schafft die nächste Baustelle gleich mit.

Förderpolitik muss im Alltag funktionieren

In meinem Beitrag „Fördergeld mit Hindernissen“ habe ich bereits beschrieben, wie komplizierte Verfahren, Eigenanteile und knappe Verwaltungskapazitäten den Zugang zu Fördermitteln erschweren. Gerade kleine Kommunen und ehrenamtlich geführte Vereine brauchen einfache Verfahren und Planungssicherheit. [7]

Auch mein Beitrag zur „Sportmilliarde als Rechnung“ griff einen grundlegenden Widerspruch auf: Förderversprechen helfen wenig, wenn Vereine gleichzeitig mit steuerlicher Unsicherheit und zusätzlicher Bürokratie kämpfen. Meine Forderung bleibt, das Ehrenamt finanziell und organisatorisch zu entlasten. [8]

Hinzu kommt: Der Schwimmbadtopf wird aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gespeist. Auch dieses Geld muss am Ende erwirtschaftet und zurückgezahlt werden. Umso wichtiger sind klare Prioritäten und eine dauerhafte Stärkung der kommunalen Finanzen. [9]

Ich freue mich für Forst und Vetschau. Den Mitarbeitern, Vereinen und Besuchern gönne ich diese Unterstützung von Herzen. Eine erfolgreiche Sportpolitik messe ich aber daran, ob der Sanierungsstau dauerhaft sinkt und Sportstätten verlässlich betrieben werden können. Dafür reichen einzelne Förderbescheide und die dazugehörigen Pressemitteilungen nicht aus.

Quellen

[1] Maja Wallstein: Bundesförderung für die Freibäder in Forst und Vetschau, 23. September 2026

[2] Interview mit DOSB-Vorstandsvorsitzendem Torsten Burmester zum Zustand des deutschen Sports

[3] Wortprotokoll des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 5. November 2025: LSB-Angaben auf Seite 9, Abstimmung auf Seite 32

[4] Carsten Körber: Bundesprogramm zur Sportstättensanierung 23-fach überzeichnet

[5] BBSR: 960 Projektskizzen und rund 3,2 Milliarden Euro beantragte Förderung für Schwimmbäder

[6] AfD-Änderungsanträge zum Haushalt 2026: Vier Milliarden Euro für Sportstättensanierung, Seite 15

[7] Lars Schieske: Fördergeld mit Hindernissen

[8] Lars Schieske: Hey! Die Sportmilliarde kommt! Nur leider als Rechnung.

[9] Bundesregierung: Finanzierung und Durchführung des Sportstättenprogramms, Drucksache 21/5213

Aktuelle Stunde am 23. September: Die SPD sucht das Standortrisiko bei den Bürgern und übersieht die eigene Bilanz

Nicht die Cottbuser vertreiben Investoren, sondern die Politik, die alles teuer macht

Die SPD-Fraktion hatte für die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 eine Aktuelle Stunde beantragt. Ihr Titel: „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko – Folgen für unseren Bildungs- und Wirtschaftsstandort“. Eingeladen waren der Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Vertreter der Medizinischen Universität Lausitz, der LEAG, des FC Energie Cottbus und des Parkhotels Branitz.

Schon vor der Sitzung hielt ich die These, die an diesem Nachmittag offenbar bewiesen werden sollte, für nicht haltbar. Nach dieser Debatte sehe ich dafür erst recht keinen Beleg.

Was die Unternehmen tatsächlich als Risiko nennen

Die Industrie- und Handelskammern befragen halbjährlich über 20.000 Betriebe. Im Frühsommer 2026 beteiligten sich mehr als 23.000 Unternehmen. Das mit Abstand am häufigsten genannte Geschäftsrisiko sind die Energie- und Rohstoffpreise mit 70 Prozent nach zuvor 48 Prozent, es folgen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit 58 Prozent, die Arbeitskosten mit 57 Prozent und die schwache Inlandsnachfrage mit 56 Prozent [1]. Das gesellschaftliche Klima taucht in dieser Liste nicht auf. Nicht mit einem einzigen Prozent.

Dafür taucht etwas anderes auf: Rund 20 Prozent aller Unternehmen befassen sich mit der Verlagerung von Investitionen oder Produktion ins Ausland oder setzen sie bereits um, in der Industrie sind es rund 40 Prozent, unter den großen Industrieunternehmen rund 60 Prozent [2]. Der Grund sind nicht Wahlergebnisse, der Grund sind Strompreise, die rund 75 Prozent über denen in Frankreich liegen [3].

Das Beispiel Sachsen widerlegt die These

Die Behauptung ist nicht neu. Die damalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke von der SPD, erklärte am 22. September 2016, ein nicht weltoffener Standort erleide wirtschaftliche Nachteile, und verwies dabei auf teils deutliche Rückgänge im Tourismus, etwa in Sachsen [4]. Sachsen war damals seit fast zwei Jahren das Zentrum der Pegida-Aufmärsche. Nur stimmte die Behauptung nicht.

Das sächsische Wirtschaftsministerium meldete für 2016 mit knapp 7,5 Millionen Gästen einen neuen Rekord bei 18.750.390 Übernachtungen, 0,1 Prozent mehr als 2015 [5]. Im Folgejahr fielen alle Rekorde: 19.513.123 Übernachtungen, ein Plus von 4,1 Prozent, und 7.864.001 Gäste, ein Plus von 5,0 Prozent, womit Sachsen über dem Bundesdurchschnitt lag [6]. Ausgerechnet bei den ausländischen Gästen, also der angeblich abgeschreckten Gruppe, stiegen die Übernachtungen um 8,8 Prozent gegenüber 3,6 Prozent im Bundesdurchschnitt [6].

Wem diese Aktuelle Stunde galt

Reden wir offen über den Anlass. Der Verfassungsschutz Brandenburg hat den AfD-Landesverband mit Einstufungsvermerk vom 14. April 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft [7]. Meine Partei hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben, entschieden ist bis heute nichts [7].

Auf Bundesebene sieht es anders aus: Dort hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. Februar 2026 untersagt, die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen [8]. Das Gericht kam nach Prüfung des vorgelegten Materials zu dem Ergebnis, dass die Nachweise dafür nicht ausreichen [9]. Seither wird die Partei beim Bund wieder als Verdachtsfall geführt [9].

Ich halte die Brandenburger Einstufung aus denselben Gründen für politisch motiviert und bin zuversichtlich, dass auch das Verwaltungsgericht Potsdam genau hinschauen wird.

Für mich war deshalb auch klar, wer bei dieser Aktuellen Stunde zumindest indirekt mitgemeint war. Wenn in Cottbus über Rechtsextremismus als angebliches Standortrisiko gesprochen wird und gleichzeitig der Leiter des Landesverfassungsschutzes auf dem Podium sitzt, dann spielt zwangsläufig auch die AfD eine Rolle.

Die Zahlen sagen etwas anderes. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erreichte die AfD in Cottbus 34,0 Prozent der Zweitstimmen und 36,6 Prozent der Erststimmen, die SPD kam auf 15,8 Prozent [10]. Im selben Zeitraum hat die Deutsche Bahn hier für rund eine Milliarde Euro ihr größtes und modernstes Instandhaltungswerk gebaut, mit 1.200 Industrie- und Ausbildungsplätzen im Endausbau 2026, dazu kommen die medizinische Hochschulausbildung am Carl-Thiem-Klinikum und der Lausitz Science Park [11].

Ein Konzern, der eine Milliarde in eine Stadt steckt, prüft deren Umfeld sehr genau. Von einem grundsätzlichen Investitionsboykott gegen Cottbus kann jedenfalls keine Rede sein.

Vier Gäste und immer wieder derselbe Schwerpunkt

Besonders interessant war für mich der Auftritt der vier geladenen Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus und Sport. Sie kamen aus völlig unterschiedlichen Bereichen, doch mein Eindruck aus ihren Beiträgen war am Ende erstaunlich ähnlich: angeblicher Rechtsextremismus, das gesellschaftliche Klima und das Image der Stadt wurden immer wieder als erhebliche Probleme für Cottbus beschrieben.

Natürlich kann und muss man darüber sprechen.

Auffällig war für mich aber vor allem, worüber kaum gesprochen wurde. Energiepreise, Arbeitskosten, Bürokratie, Steuern, schwache Nachfrage, Planungsunsicherheit und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen spielten in diesen Beiträgen keine vergleichbare Rolle. Keiner der vier stellte jene Faktoren ins Zentrum, die Unternehmen in bundesweiten Befragungen selbst als ihre größten Geschäftsrisiken nennen [1][2].

Genau das macht die Debatte für mich so einseitig und noch dazu beschädigt diese Art das Ansehen und die Außendarstellung unserer Stadt Cottbus. Das müssen nicht nur die Vertreter der Kartellparteien gefallen lassen, sondern auch die Podiumsgäste der Aktuellen Stunde.

Wenn eine Aktuelle Stunde ausdrücklich die Folgen für den Wirtschaftsstandort Cottbus behandeln soll, dann gehört doch die Frage auf den Tisch, warum Unternehmen Investitionen zurückstellen oder Produktion ins Ausland verlagern. Dann müssen wir über Energiekosten, Arbeitskosten, Bürokratie und die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre sprechen.

Doch genau diese politischen Rahmenbedingungen blieben weitgehend außen vor.

Auch beim Verfassungsschutz blieben Fragen offen

Auch der Auftritt des Leiters des Brandenburger Verfassungsschutzes, Dr. Wilfried Peters, änderte an diesem Eindruck für mich wenig.

Nach meiner Wahrnehmung arbeitete er unter anderem mit Fallbeispielen, deren Ursprung teilweise bis in die 1990er Jahre zurückreichte. Was mir dagegen fehlte, war eine umfassende Einordnung mit aktuellen Zahlen speziell für Cottbus: Wie hat sich die Lage über die vergangenen Jahre tatsächlich entwickelt? Wie viele konkrete Vorfälle gibt es? Welche davon haben nachweisbar Investitionsentscheidungen beeinflusst? Welche Unternehmen sind deshalb nicht nach Cottbus gekommen oder haben die Stadt verlassen?

Genau diese Fragen wären bei einer Debatte über „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko“ entscheidend gewesen.

Dass der Verfassungsschutz über Rechtsextremismus berichtet, gehört selbstverständlich zu seinen Aufgaben. Aber wenn daraus ein konkretes Wirtschaftsrisiko für Cottbus abgeleitet werden soll, braucht es auch belastbare Daten für genau diesen Zusammenhang.

Die Milliardengräber tragen eine andere Handschrift

Brandenburg wird seit 1990 ohne Unterbrechung von Ministerpräsidenten der SPD regiert. In diese Zeit fallen die teuersten Fehlschläge der Landesgeschichte, und keiner davon hat etwas mit dem politischen Klima zu tun.

Bei der Chipfabrik in Frankfurt an der Oder wurden insgesamt 275 Millionen Euro verbaut, das Land war mit 38 Millionen Euro an der Betreibergesellschaft beteiligt, und der Verlust an öffentlichen Geldern belief sich auf rund 90 Millionen Euro [12]. Der Lausitzring wurde mit 123 Millionen Euro gefördert und musste Insolvenz anmelden. Der Luftschiffbauer CargoLifter erhielt 48,5 Millionen Euro Förderung und ging ebenfalls pleite [13]. Das sind keine Stimmungsfragen, das sind Kassenbestände.

Die Altanschließer: Wie das Rathaus Vertrauen verspielt hat

Wer in Cottbus wissen will, was Vertrauen kostet, muss nur an die Altanschließer denken. Das Land schuf 2004 mit einem Gesetzentwurf der damals SPD-geführten Landesregierung die Grundlage, verjährte Anschlussbeiträge wieder einzufordern [14]. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 26. November 2008 die Kanalanschlussbeitragssatzung, ab Januar 2009 gingen die Bescheide raus [15]. Oberbürgermeister war Frank Szymanski von der SPD. Die Stadt verteidigte ihre Praxis bis vor das Oberverwaltungsgericht und bekam dort im Dezember 2013 sogar recht [16].

Am 12. November 2015 kippte das Bundesverfassungsgericht das Ganze auf die Verfassungsbeschwerden zweier Cottbuser [14]. Erlassen worden waren Bescheide über 89 Millionen Euro [15]. Bis August 2017 hatte die Stadt fast 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen, bei rund 13.000 Beitragsverfahren [17]. Die Herstellungskosten sind damit nicht verschwunden, die Finanzierung wurde auf Entgelte umgestellt. Bezahlt hat es am Ende wieder der Cottbuser, nur über einen anderen Bescheid.

Und dann war da noch Corona

Wer heute über Vertrauen in staatliches Handeln reden will, kommt an den Jahren 2020 bis 2022 nicht vorbei. Die Maßnahmen wurden von einer SPD-geführten Landesregierung angeordnet und in Cottbus von der Verwaltung umgesetzt.

Dass diese Zeit aufgearbeitet gehört, bestreitet inzwischen niemand mehr. Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschlossen, den von der AfD beantragten Untersuchungsausschuss lehnten die übrigen Fraktionen ab [18]. Die Kommission arbeitet seit dem 8. September 2025 und soll bis zum 30. Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen [19].

In Cottbus hat es dafür einen Antrag aus den Reihen der Stadtverordneten gebraucht. Der Antrag AT-16/25 vom 5. März 2025 [20] wurde in der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2025 unter Tagesordnungspunkt 9.7 behandelt und als Beschluss-Nr. AT-16-09/25 abgestimmt [21]. Die SPD-Fraktion hat ihn nicht mitgetragen. Eine Mehrheit fand er trotzdem, und der Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen arbeitet seitdem.

Nach der Debatte bleiben die entscheidenden Fragen

Die Aktuelle Stunde vom 23. September 2026 ist inzwischen vorbei. Wer sich selbst ein Bild machen möchte, kann den Mitschnitt der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Cottbus ansehen:

23. Sitzung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz am 23. September 2026 – Stadt Cottbus/Chóśebuz

Mein Fazit aus dieser Debatte fällt kritisch aus: Über angeblichen Rechtsextremismus wurde ausführlich gesprochen. Über die Energiepreise, Arbeitskosten und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die Unternehmen selbst als zentrale Belastungen benennen, dagegen kaum.

Gerade deshalb wirkte die Veranstaltung auf mich in weiten Teilen scheinheilig. Wer eine Debatte über den Wirtschaftsstandort führt, aber die Folgen der eigenen Wirtschafts-, Energie- und Standortpolitik weitgehend ausklammert, greift aus meiner Sicht zu kurz.

Die Aktuelle Stunde hat meinen Eindruck jedenfalls nicht verändert. Sie hat vielmehr gezeigt, wie unterschiedlich die Ursachen für die wirtschaftlichen Probleme unseres Landes bewertet werden. Ob der von der SPD gesetzte Schwerpunkt tatsächlich die Lebenswirklichkeit und die Sorgen der Cottbuser Unternehmen trifft, kann sich jeder anhand der Debatte und der verfügbaren Wirtschaftsdaten selbst beantworten.

Quellen

[1] DIHK: Deutsche Wirtschaft steckt in einer Doppelkrise, Konjunkturumfrage Frühsommer 2026, 26.05.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/konjunkturumfrage-fruehsommer-2026-178080
[2] DIHK: Energiekosten – Jedes dritte große Industrieunternehmen verlagert bereits Produktion ins Ausland, 27.07.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/energiekosten-jedes-dritte-grosse-industrieunternehmen-verlagert-bereits-produktion-ins-ausland-184510
[3] INSM: Energiepreise im zeitlichen und internationalen Vergleich, Studie von Prof. Dr. Manuel Frondel, 29.07.2026. https://www.insm.de/aktuelles/publikationen/energiepreise-im-zeitlichen-und-internationalen-vergleich-wo-steht-deutschland
[4] taz/dpa: Fremdenhass schadet auch lahmender Ost-Wirtschaft, 22.09.2016. https://taz.de/Fremdenhass-schadet-auch-lahmender-Ost-Wirtschaft/!5338952/
[5] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Mehr Gäste denn je in Sachsen, 02.03.2017. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/209272/download_pdf
[6] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sachsen-Tourismus mit mehr als 19,5 Millionen Übernachtungen, 28.02.2018. https://medienservice.sachsen.de/medien/news/216444/download_pdf
[7] Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Fragen und Antworten zum Einstufungsvermerk AfD Brandenburg, 14.08.2025. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/anlage-pm-14-08-2025/
[8] Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25. https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php
[9] Tagesspiegel: Brandenburgs AfD will Stopp der Einstufung als rechtsextrem, 03.03.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/verfassungsschutz-brandenburgs-afd-will-stopp-der-einstufung-als-rechtsextrem-15312010.html
[10] Der Landeswahlleiter Brandenburg: Bundestagswahl 23.02.2025, amtliches Endergebnis Cottbus, Stadt. https://wahlergebnisse.brandenburg.de/12/600/20250223/bundestagswahl_land/ergebnisse_gemeinde_120520000000.html
[11] Wirtschaftsregion Lausitz: Strukturstärkung in Meilenschritten, 2023. https://wirtschaftsregion-lausitz.de/neuigkeiten/strukturstaerkung-in-meilenschritten-lausitz-ist-und-bleibt-energieregion-viele-neue/
[12] Tagesspiegel: 275 Millionen Euro umsonst investiert, 29.11.2003. https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/275-millionen-euro-umsonst-investiert-keiner-will-schuld-sein/469564.html
[13] Tagesspiegel: Experten – Brandenburg fördert falsch, 14.09.2004. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/experten-brandenburg-fordert-falsch-1154530.html
[14] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: BVerfG – Altanschließer, zur unzulässigen echten Rückwirkung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg, Mitteilungen 01/2016. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-01-2016/bverfg-altanschliesser-zur-verfassungsrechtlich-unzulassigen-echten-rueckwirkung-des-ss-8-abs-7-satz-2-kag-bbg/
[15] Stadt Cottbus, Ratsinformationssystem: Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2024, Verjährung von Kanalanschlussbeiträgen. https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00011476.pdf
[16] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: OVG Berlin-Brandenburg – Stadt Cottbus dürfte Anschlussbeiträge von Altanschließern erheben, 12/2013. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-11-12-2013/ovg-berlin-brandenburg-stadt-cottbus-duerfte-anschlussbeitrage-von-altanschliesser-erheben/
[17] Niederlausitz aktuell: Antragsfrist für Rückzahlung der Kanalanschlussbeiträge läuft ab, August 2017. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/68104/cottbus-antragsfrist-fuer-rueckzahlung-der-kanalanschlussbeitraege-laeuft-ab.html
[18] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380
[19] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01
[20] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/
[21] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

Wenn sich das Wahlvolk verändert, verändert sich auch das Land

Deutschland verändert sich leider. Nicht irgendwann, sondern vor unseren Augen.

Man kann von „Einwanderungsgesellschaft“ oder „demografischem Wandel“ sprechen. Ich benutze lieber das Wort Bevölkerungsaustausch, da es für mich genau das aufzeigt, was gerade passiert. Über diesen Begriff kann man streiten. Über die Veränderung der Bevölkerung nicht.

Die muslimische Bevölkerung Deutschlands ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Das BAMF geht für 2025 von 6,6 bis 7,0 Millionen Muslimen mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Herkunftsländern aus. Das entspricht ungefähr 8,0 bis 8,5 Prozent der Bevölkerung [1].

Gleichzeitig schwindet die traditionelle christliche Bindung. Ende 2025 waren nach Angaben der EKD nur noch 49,5 Prozent der Einwohner Deutschlands Christen [2].

Das verändert ein Land.

Es geht längst nicht mehr nur um Statistik

Ramadanbeleuchtung in Innenstädten, Grüße zum Zuckerfest, öffentliche Muezzinrufe, islamische Feiertage und immer mehr Rücksichtnahme auf islamische Traditionen zeigen, dass sich auch der Alltag verändert. Jede einzelne Maßnahme lässt sich vielleicht mit Religionsfreiheit begründen. Trotzdem muss die Frage erlaubt sein:

Wer passt sich eigentlich wem an?

Für mich bedeutet Religionsfreiheit selbstverständlich, dass ein Muslim seinen Glauben ausüben darf. Aber Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass Deutschland seine eigene Kultur Stück für Stück zurücknehmen muss.

Deutschland ist historisch maßgeblich christlich geprägt. Auch jüdisches Leben gehört seit Jahrhunderten zu unserem Land. Unsere Feiertage, unsere Geschichte, unsere Architektur und große Teile unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses sind daraus entstanden.

Das müssen wir nicht verstecken.

Islam und Staat sind bis heute ein schwieriges Verhältnis

Oft wird so getan, als seien Christentum und Islam gesellschaftspolitisch einfach zwei austauschbare Religionen, doch so einfach ist es nicht. Der Islam hat zwar Reformbewegungen erlebt, aber keine einheitliche Reformation nach dem Muster des europäischen Christentums. Schon der Vergleich hinkt, weil der Islam keine zentrale Kirche und kein dem Papsttum vergleichbares Lehramt besitzt.

Hinzu kommt: In zahlreichen islamisch geprägten Staaten sind Religion, Staat und Recht bis heute eng miteinander verbunden. Der Islam ist in vielen Staaten ausdrücklich Staatsreligion.

Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass jeder Muslim einen Gottesstaat will. Es bedeutet aber, dass politische und religiöse Vorstellungen existieren, die mit unserem Staatsverständnis, insbesondere mit unserem Grundgesetz, kollidieren können. Wo religiöse Regeln über das Grundgesetz gestellt werden sollen, wo Gleichberechtigung relativiert wird und wo Religion politische Herrschaft beansprucht, ist die Grenze erreicht.

Solche islamisch-politischen Ordnungsvorstellungen halte ich mit unserer Kultur, unserem Alltag und unserer freiheitlichen Gesellschaft für nicht vereinbar.

Darüber habe ich schon früher geschrieben

Diese Diskussion kommt für mich nicht überraschend.

Bereits 2025 habe ich in meinem Beitrag „Islamisten in Stadträten – ich habe es immer schon gesagt“ vor islamistischen und aus dem Ausland beeinflussten Strukturen im politischen Raum gewarnt [3].

Nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD habe ich im August 2026 erneut darauf hingewiesen, dass Islamismus kein theoretisches Problem ist [4].

Auch beim Thema Antisemitismus habe ich bereits Anfang 2026 davor gewarnt, islamistisch und religiös motivierten Judenhass aus falsch verstandener Rücksichtnahme auszublenden [5].

Dabei bleibt eine Unterscheidung entscheidend: Muslime und Islamisten sind nicht dasselbe. Wer jeden Muslim zum Islamisten erklärt, liegt falsch. Wer umgekehrt Islamismus nicht mehr beim Namen nennt, weil er Angst hat, Muslime zu verärgern, liegt genauso falsch.

Gab es schon früher Pläne, die deutsche Bevölkerung zu verändern?

Auch diese Frage wird häufig vorschnell als Verschwörungstheorie abgetan. Dabei muss man historisch differenzieren.

Der Hooton-Vorschlag

Der amerikanische Harvard-Anthropologe Earnest A. Hooton veröffentlichte am 4. Januar 1943 in der New Yorker Zeitung „PM“ den Artikel „Breed War Strain Out of Germans“.

Seine Vorstellungen waren radikal. Hooton schlug unter anderem vor, einen großen Teil der deutschen Soldaten über viele Jahre außerhalb Deutschlands einzusetzen, ihre Rückkehr teilweise zu verhindern und dadurch die Geburtenrate der von ihm als „pure Germans“ bezeichneten Bevölkerung zu reduzieren.

Noch bemerkenswerter: Während der Besatzung sollten Angehörige alliierter Streitkräfte ermuntert werden, deutsche Frauen zu heiraten und dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Gleichzeitig sollte ausdrücklich die Einwanderung und Ansiedlung nichtdeutscher Staatsangehöriger, insbesondere von Männern, gefördert werden [6].

Das kann man ohne Übertreibung als Vorschlag zur gezielten Veränderung der Bevölkerungsstruktur bezeichnen.

Aber auch hier gehört die ganze Wahrheit dazu: Schon die damalige Veröffentlichung stellte ausdrücklich klar, dass Hootons Gedanken keinen Konsens der Anthropologie darstellten, von keiner Organisation beschlossen worden waren und von niemandem offiziell gebilligt wurden [6].

Der sogenannte „Hooton-Plan“ war also kein geheimer Regierungsplan der USA oder der Alliierten, sondern ein öffentlich publizierter Vorschlag eines Harvard-Professors. Gerade deshalb sollte man ihn nicht größer machen, als er war. Man muss ihn aber auch nicht verschweigen.

Trotzdem verändert sich auch das Wahlvolk

Auf eine andere Tatsache muss ich aber trotzdem hinweisen. Wenn sich die Bevölkerung eines Landes verändert, verändert sich zwangsläufig irgendwann auch die Zusammensetzung seiner Wählerschaft. Menschen werden eingebürgert. Junge Menschen werden wahlberechtigt. Andere sterben oder wandern aus.

Das Wahlvolk ist keine unveränderliche Größe und durch gezielte Programmpunkte im Wahlprogramm, kann diese Größe verändert werden. Und damit können sich langfristig auch politische Interessen und Mehrheiten verändern.

Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 wurde die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Partei [9]. Aus der Grafik lässt sich durchaus ableiten, dass Muslime die Linke vermutlich zum Wahlsieg gebracht haben.

Das Ausland zeigt, was entstehen kann

In anderen europäischen Staaten haben sich bereits politische Kräfte herausgebildet, die besonders stark in migrantischen Milieus verwurzelt sind. In den Niederlanden sitzt beispielsweise DENK im Parlament.

Noch deutlicher wird es kommunal: Im Londoner Bezirk Tower Hamlets gewann die Partei Aspire bei der Kommunalwahl 2026 33 von 45 Sitzen [10]. Aspire ist keine offiziell islamische Partei. Das Beispiel zeigt aber, wie stark Parteien werden können, die ihre politische Basis in bestimmten lokalen Bevölkerungsmilieus finden.

Das muss nicht zwangsläufig Deutschlands Zukunft sein, aber die Vorstellung, Bevölkerung, Kultur und politische Macht hätten überhaupt nichts miteinander zu tun, halte ich für weltfremd.

Wir müssen entscheiden, was wir bewahren wollen

Mir geht es nicht darum, einem Bürger aufgrund seiner Religion weniger Rechte zuzugestehen. Wer deutscher Staatsbürger ist, besitzt dieselben staatsbürgerlichen Rechte. Aber eine Gesellschaft darf trotzdem entscheiden, welche kulturellen und politischen Grundlagen sie bewahren will.

Für mich gehören dazu unsere historisch christlich geprägte Kultur, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und vor allem der Vorrang unseres weltlichen Rechts vor religiösen Geboten.

Darüber darf es keine Diskussion geben, erst recht nicht aus falsch verstandener Toleranz. Nicht aus Angst vor dem Vorwurf der Islamfeindlichkeit. Und auch nicht deshalb, weil man glaubt, neue Wählergruppen dauerhaft an bestimmte Parteien binden zu können.

Ich bleibe dabei: der Islam gehört nicht zu Deutschland!

Quellenverzeichnis

[1] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Forschungsbericht 55 „Zahl der Musliminnen und Muslime in Deutschland 2025“, zusammengefasst durch die Bundeszentrale für politische Bildung. BAMF-Hochrechnung 2025 bei der bpb

[2] Evangelische Kirche in Deutschland, Kirchenmitgliederstatistik 2025: 41,343 Millionen Christen beziehungsweise 49,5 Prozent der Bevölkerung. EKD: Menschen christlichen Glaubens in Deutschland

[3] Lars Schieske, „Islamisten in Stadträten – ich habe es immer schon gesagt“. Früherer Beitrag: Islamisten in Stadträten

[4] Lars Schieske, „Staatsversagen beim Terroranschlag auf CSD in Berlin“. Früherer Beitrag zum CSD-Anschlag

[5] Lars Schieske, „Eine seltene Klarheit: Die Jüdische Rundschau benennt, was die Mainstream-Medien verschweigen“. Früherer Beitrag zum Thema Antisemitismus

[6] Earnest A. Hooton, „Breed War Strain Out of Germans“, „PM“, 4. Januar 1943. Der Text enthält sowohl die Vorschläge zur Einwanderung und Ansiedlung Nichtdeutscher als auch den ausdrücklichen Hinweis, dass die Vorschläge weder Konsens noch offiziell gebilligt waren.

[9] Landeswahlleitung Berlin, vorläufiges Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026: Die Linke 25,7 Prozent. Offizielles Wahlergebnis Berlin 2026

[10] London Borough of Tower Hamlets, Kommunalwahl 2026: Aspire 33 von 45 Sitzen. Offizielles Ergebnis Tower Hamlets

Politik raus aus dem Stadion – aber dann bitte für alle

Nach dem Zweitligaspiel des FC Energie Cottbus gegen den FC St. Pauli wird heftig über mehrere Spruchbänder auf der Nordwand diskutiert. Besonders im Mittelpunkt steht der Satz: „Eure Regenbogenutopie endet in Pädophilie.“ Der FC Energie distanzierte sich anschließend deutlich davon und erklärte, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit Straftätern gleichzusetzen, sei ein „No-Go“. Das LEAG Energie Stadion sei das Zuhause aller Energiefans, unabhängig unter anderem von politischer Haltung, Weltanschauung und sexueller Orientierung [1].

Diese Haltung kann man vertreten. Dann gehört zur vollständigen Wahrheit aber auch, den Hintergrund des Banners und die Frage nach gleichen Maßstäben zu betrachten.

Warum ausgerechnet „Regenbogenutopie“?

Die Bezugnahme auf den Regenbogen kam nicht zufällig. Der FC St. Pauli positioniert sich seit Jahren ausgesprochen sichtbar in diesem Themenfeld. Bereits seit Jahren weht die Regenbogenfahne über dem Millerntor. Der Verein unterstützt Pride-Veranstaltungen und bezeichnet die gesellschaftliche und rechtliche Akzeptanz der LGBTQ-Community ausdrücklich als eigenes Anliegen [3].

2025 ging St. Pauli noch einen Schritt weiter: Auf dem Dach der Nordtribüne wurde eine große Solaranlage in Regenbogenfarben errichtet. Nach Angaben des Vereins soll sie weithin sichtbar für eine offene Gesellschaft und die Unterstützung der queeren Community stehen [4]. Dass sich das Cottbuser Banner gerade gegen eine „Regenbogenutopie“ richtete, hatte damit einen erkennbaren Bezug zur öffentlichen Selbstdarstellung des Gegners.

Hinzu kam ein ganz aktueller Vorgang innerhalb der St.-Pauli-Fanszene. Ultrà Sankt Pauli hatte am 28. August 2026 selbst öffentlich gemacht, dass Mitglieder der Gruppe übergriffig geworden waren. Genannt wurden Fälle sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch. Die betroffenen Täter seien teilweise lebenslang aus der Gruppe ausgeschlossen worden. Die Ultras sprechen selbst von strukturellen Defiziten und „blinden Flecken“ [2]. Genau auf diese Vorgänge bezog sich nach der Medienberichterstattung das Cottbuser Banner [1].

Auch die niedersächsische Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt hat die politische Debatte über Regenbogensymbolik, Sexualpädagogik und Pädophilie aufgegriffen. Im Niedersächsischen Landtag erläuterte sie 2025 den AfD-Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“ und erklärte unter anderem, darin werde darüber informiert, welche Symbole pädophile Gruppen als Erkennungszeichen verwendeten und welche sexualpädagogischen Konzepte ihre Fraktion kritisiert [8].

Wenn Politik raus soll, dann konsequent

Der eigentlich interessante Punkt liegt für mich deshalb an anderer Stelle: Welche politischen Botschaften lässt der FC Energie in seinem Stadion zu und welche nicht?

Die Stadionordnung ist erstaunlich deutlich. Verboten sind grundsätzlich „politische oder religiöse Gegenstände aller Art“, darunter Banner, Schilder und Symbole. Nicht spielbezogene politische Kundgebungen durch Transparente, Fahnen oder andere Medien benötigen die Erlaubnis des Vereins [5]. Gleichzeitig untersagt Energie bestimmte Bekleidungsmarken ausdrücklich. Auf der offiziellen Informationsseite für Gästefans werden etwa Thor Steinar, Consdaple, Black Legion, Greifvogel und Masterrace genannt [5]. Der Verein nimmt damit für sich das Recht in Anspruch, nicht nur strafrechtlich verbotene Kennzeichen, sondern auch bestimmte Kleidung aufgrund der damit verbundenen politischen Aussage aus seinem Stadion herauszuhalten.

Das kann der Verein aufgrund seines Hausrechts tun. Aber dann muss man sich die Frage gefallen lassen, wie konsequent der selbst formulierte Anspruch umgesetzt wird. Denn politische oder zumindest gesellschaftspolitische Symbolik findet durchaus Eingang ins Stadion. Beim Energie-Heimspiel am 25. Oktober 2025 wurde beispielsweise nach einem zeitgenössischen Bericht im Stadion selbst eine Queerflagge gehisst [6].

Genau hier sehe ich einen Widerspruch: Auf der einen Seite wird Kleidung wegen ihrer zugeschriebenen politischen Bedeutung verboten. Auf der anderen Seite werden Symbole zugelassen oder vom Verein selbst gezeigt, die längst Bestandteil gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen sind.

Die Regenbogenfahne ist längst Gegenstand politischer Auseinandersetzungen

Wie politisch aufgeladen dieses Symbol inzwischen ist, zeigt auch der Umgang der Sicherheitsbehörden mit Angriffen darauf. In Brandenburg wurde im Juni 2026 eine vor dem Rathaus Templin gehisste Regenbogenfahne gestohlen. Die Polizei teilte ausdrücklich mit, dass anschließend der Polizeiliche Staatsschutz zu den Tätern und deren Motivation ermittelte [7].

Das bedeutet nicht, dass jeder Diebstahl oder jede Beschädigung einer Regenbogenfahne automatisch eine politisch motivierte Straftat ist. Die Motivation des Täters ist entscheidend. Die brandenburgische Definition der Hasskriminalität ordnet jedoch Straftaten der politisch motivierten Kriminalität zu, wenn sie aufgrund von Vorurteilen beispielsweise wegen der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität begangen werden [7].

Damit ist zumindest eines schwer von der Hand zu weisen: Die Regenbogenfahne ist heute nicht nur irgendein buntes Stück Stoff. Sie wird von Verbänden, Vereinen und staatlichen Institutionen bewusst als gesellschaftliches Zeichen verwendet und ist regelmäßig Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Gleiche Regeln für alle

Ich wünsche mir Fußball als Fußball. Im Stadion sollten Herkunft, Parteibuch oder politische Weltanschauung nebensächlich sein. Dort stehen Menschen zusammen, weil sie ihren Verein unterstützen.

Wer deshalb politische Botschaften aus dem Stadion heraushalten möchte, sollte diesen Grundsatz konsequent anwenden. Dann darf es aber nicht davon abhängen, welche politische oder gesellschaftspolitische Botschaft gerade als richtig und welche als falsch angesehen wird. Der FC Energie hat selbstverständlich das Hausrecht und kann Regeln festlegen. Aber Glaubwürdigkeit entsteht nur durch nachvollziehbare und möglichst gleiche Maßstäbe. Wenn bestimmte Kleidungsstücke aufgrund ihrer politischen Konnotation unerwünscht sind, gleichzeitig aber andere gesellschaftspolitische Symbole demonstrativ ihren Platz im Stadion finden, darf man diesen Unterschied kritisieren. Aus meiner Sicht entsteht genau dort der Eindruck von Doppelmoral.

Mein Maßstab wäre wesentlich einfacher: Politik raus aus dem Stadion. Und wenn dieser Grundsatz gelten soll, dann bitte für alle Seiten gleichermaßen.

Quellenverzeichnis

[1] Lausitzer Rundschau / rbb24: Berichte über die Banner beim Spiel Energie Cottbus gegen St. Pauli, den Hintergrund und die Stellungnahme des FC Energie.
Lausitzer Rundschau – Banner gegen St. Pauli
rbb24 – Banner-Eklat in Cottbus

[2] Ultrà Sankt Pauli: Eigene Erklärung vom 28. August 2026 zu sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch innerhalb der Gruppe.
Ultrà Sankt Pauli – Aufarbeitungsprozess Übergriffe

[3] FC St. Pauli: Unterstützung der Pride Week, Regenbogenfahne am Millerntor und Engagement für die LGBTQ-Community.
FC St. Pauli – Unterstützung der Pride Week

[4] Bundesliga / FC St. Pauli: Regenbogen-Solaranlage auf der Nordtribüne des Millerntor-Stadions als sichtbares Symbol für Vielfalt und die queere Community.
Bundesliga – St. Paulis Solaranlage in Regenbogenfarben

[5] FC Energie Cottbus: Stadionordnung und Gästeinformationen zu politischen Gegenständen, Kundgebungen und ausdrücklich ausgeschlossenen Bekleidungsmarken.
FC Energie Cottbus – Stadionordnung
FC Energie Cottbus – Informationen für Gästefans

[6] taz: Bericht über den CSD in Cottbus vom 26. Oktober 2025; darin wird erwähnt, dass der FC Energie beim Spiel am Vortag eine Queerflagge im Stadion gehisst hatte.
taz – Der größte Cottbuser CSD aller Zeiten

[7] Polizei Brandenburg / Land Brandenburg: Staatsschutzermittlungen nach dem Diebstahl einer Regenbogenfahne in Templin sowie Definition von Hasskriminalität als Teil der politisch motivierten Kriminalität bei entsprechender Tatmotivation.
Polizei Brandenburg – Staatsschutz ermittelt nach Diebstahl der Regenbogenfahne
Land Brandenburg – Definition Hasskriminalität

[8] Niedersächsischer Landtag: Plenarrede von Vanessa Behrendt vom 26. März 2025 zum Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“.
Niedersächsischer Landtag – Plenarprotokoll 26.03.2025

Aktuelle Stunde der SPD in Cottbus

Aktuelle Stunde in Cottbus. Und die SPD liefert wieder Nebelkerzen.

Jahrzehntelang selbst Politik gemacht, jetzt sollen plötzlich andere schuld sein. Während Unternehmen unter Energiepreisen, Arbeitskosten und schlechter Wirtschaftspolitik leiden, diskutiert die SPD lieber über ein anderes Feindbild.

Schaut euch die Debatte selbst an: Mittwoch, 23. September, ab 14 Uhr live aus der Stadtverordnetenversammlung Cottbus.

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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